Rede von Tilo Kummer (Plenarprotokoll 6/7)
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- Gottlob Waltz
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1 Rede von Tilo Kummer (Plenarprotokoll 6/7) Künftige Strategie des Freistaats Thüringen zur Sicherstellung der weiteren Finanzierung des Altlastengroßprojektes Kali und Salz Zum Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/209 Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der letzten Aussage sind wir wieder beieinander, Egon Primas, wir brauchen viel Erfolg bei den Verhandlungen mit dem Bund. Aber ich möchte trotzdem zwei/drei andere Sichten zu dem, was Egon Primas hier gesagt hat, noch deutlich machen. Also erst einmal reden wir nicht alleine über Altlasten aus DDR-Vergangenheit. Das regt mich nämlich ziemlich auf. Weder bei Kali+Salz reden wir darüber noch beim Teersee Rositz, Teersee Rositz hat die Deutsche DEA im Ersten Weltkrieg errichtet und das entsprechende Werk damals, das dazu diente, Benzin für den Ersten Weltkrieg herzustellen. Bei den Kalialtlasten finden wir im Kalifusionsvertrag, dass alles vor 1993 freigestellt werden soll. Übrigens, diese Zahl 1993 finde ich dann später nicht mehr. Und der Richter im Verwaltungsgericht in Meiningen hat deutlich gemacht, dass nur eine Freistellung bis 1990 erfolgt sein kann. Ich glaube, hier muss auch noch geklärt werden, was mit diesen drei Jahren Differenz ist. Herr Primas, eine kurze Bemerkung zur Herbeiziehung des Bundes will ich auch noch machen. Wenn ein Richter vom Verwaltungsgericht dem Freistaat sehr, sehr deutlich empfiehlt, diese Herbeiziehung nicht durchzuführen, weil es für dieses Gerichtsverfahren keinerlei positive Auswirkungen hätte, und das dadurch, weil die BVS dann mit eigenen Anträgen noch ins Gerichtsverfahren gehen könnte, wo nur Mehrkosten auf den Freistaat zukämen, dann muss man das zur Kenntnis nehmen. Deshalb, denke ich, sollte man hier darüber nicht richten, bevor man die Urteilsbegründung hat, und erst recht nicht, wenn man beim Gerichtsverfahren nicht dabei war. Meine Damen und Herren, der Grund für den gemeinsamen Antrag von vier Fraktionen heute waren die finanziellen Risiken für den Freistaat Thüringen durch die Kosten der Altlastensanierung. Auch wenn man sich hier bisher sehr zurückgehalten hat, was die Maximalkosten angeht, diese zu schätzen, will ich von den Maximalkosten hier trotzdem reden. Alleine das, was im Kalibergbau auf den Freistaat zukommen kann, ist, da wir hier von Ewigkeitskosten reden im schlimmsten Fall, in etwa zu vergleichen mit der Summe, die der Freistaat Thüringen braucht, um über vier Jahre alle Schulen mitsamt den Lehrern, die darin arbeiten, zu bezahlen. Das macht deutlich, über welche Dimensionen wir bei diesem Thema reden. Meine Damen und Herren, die Ursache dafür, und da muss man doch die Vergangenheit bemühen, ist eine katastrophale Vertragsgestaltung früherer Landesregierungen mit dem Bund und mit der Kali+Salz. (Beifall SPD, AfD) Dass der Generalvertrag notwendig war, um Altlastensanierung auf den Weg zu bringen, um eine weitere Verzögerung durch den Bund zu beenden, das sehe ich auch so. Aber das ist kein Grund, dass man damals es versäumte, klare Bedingungen zu formulieren, wann dieser Vertrag nachgebessert werden muss. Meine Damen und Herren, Ziel der heutigen Beratung und Ziel dieses vorliegenden
2 Antrags ist es, eine Neugestaltung der Verträge zur Abwendung der Risiken für den Freistaat Thüringen zu erreichen und eine Gleichbehandlung Thüringens, die damals unseren Freistaat, der als Erster einen solchen Vertrag wie den Generalvertrag abgeschlossen hat, zugesichert wurde, ebenfalls hinzubekommen. Es kann nicht sein, dass Thüringen, bloß weil es damals Vorreiter war, schlechter behandelt wird als die anderen ostdeutschen Bundesländer. Meine Damen und Herren, in der letzten Legislatur haben wir deshalb so große Fortschritte bei den Erkenntnissen zu diesem Thema machen können, weil der bis dahin geheime Kalifusionsvertrag auftauchte. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht der ehemaligen Landesregierung danken dafür, dass sie vor das Gericht in Meiningen gezogen ist. Ich sage mal, das war ja nicht freiwillig. Kali+Salz hat uns verklagt. Und ich finde es auch heute noch eine schlechte Idee, dass man Zahlungen einstellt für Aufträge, die man selbst ausgelöst hat und die vom Landesbergamt bestätigt worden sind. Nein, ich glaube, das, was viel eher Druck auf den Kessel gebracht hat, war das Auftauchen dieses geheimen Vertrags, und da noch mal einen ganz herzlichen Dank an Herrn Dossier, (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Der Absender!) so war zumindest der Absender. Ich denke, er wird zusehen heute. Ich muss da noch mal ganz deutlich sagen, es ist damit viel auf den Weg gebracht worden. Es resultierte daraus eine umfassende Arbeit im Landtag mit dem federführenden Umweltausschuss. Landesregierung und Landtagsverwaltung haben Berge von Unterlagen aufgearbeitet. Ich möchte all denen, die daran beteiligt waren, hier noch meinen herzlichen Dank aussprechen. Es galt herauszufinden, was der vollständige Inhalt der damaligen Verträge war, wie es zu diesen Verträgen kam und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind. Das Ergebnis war der Beschluss der letzten Legislatur, der einstimmig hier im Landtag zustande gekommen ist durch die Fraktionen, die auch heute diesen Antrag gestellt haben. Es ist damals ein Auftrag an die Landesregierung und eine Bitte an den Rechnungshof bezüglich des weiteren Umgangs mit der Altlastenproblematik formuliert worden. Die damals Handelnden waren sich einig darin, dass dieser Antrag in der neuen Legislatur wieder auf den Weg gebracht werden muss, weil er der Diskontinuität anheim fiel. Deshalb haben wir heute einen novellierten, der gegenwärtigen Zeit angepassten Antrag vorgelegt, wobei dieser Antrag nicht die Aufgabe erfüllen konnte, ein Handeln für die Landesregierung bezüglich der Klage vor dem Verwaltungsgericht in Meiningen zu beschreiben, da uns hier die Urteilsbegründung noch fehlt und wir dementsprechend nicht hinreichend Auskunft geben konnten. Wir müssen auf Basis dieses Beschlusses klären, ob der Generalvertrag ökologische Altlasten und der Freistellungsvertrag mit Kali+Salz durch Rechtsverstöße zustande kam. Dafür gibt es Hinweise. Beim Generalvertrag zum Beispiel war nach Auffassung unserer Fraktion der Haushaltsgesetzgeber nicht hinreichend einbezogen. Es gibt inzwischen ein Urteil vom Staatsgerichtshof in Baden-Württemberg zum EnBW- Vertrag, das klar sagt, dass der Haushaltsgesetzgeber bei Verträgen mit solch gravierenden Auswirkungen auf den Haushalt eines Landes entsprechend einzubeziehen ist. Nun kann man ja sagen, dass der Thüringer Landtag beim Generalvertrag auf gewisse Art und Weise beteiligt war. Also eine umfassende Beteiligung, wie es im Rahmen eines
3 Haushalts erfolgt, war es definitiv nicht. Was aus meiner Sicht klar ist, ist, dass der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber des Bundes nicht hinreichend beteiligt war, denn auf den kamen die meisten Kosten zu. Außerdem ist die Frage zu klären, warum Kali+Salz die Gruben Merkers und Springen übernahm. Das war für uns eine ganz spannende Frage. Denn daraus resultiert ja, ob wir es hier mit einem sogenannten Versatzbergwerk zu tun haben oder ob andere Gründe dahinter standen. Üblicherweise sind stillgelegte Gruben damals nicht von Unternehmen übernommen worden, sondern die sind damals in die GVV gewandert. Wenn man dann die hier im Landtag liegenden Anhänge des Kalifusionsvertrags liest was ich Ihnen übrigens allen nur ans Herz legen kann, Sie haben alle die Chance, sich bei der Landtagsverwaltung dafür zu melden, dann kommt man zu der Erkenntnis, dass es einen klaren Grund gab, warum Kali+Salz sich damals entschied, diese Gruben zu übernehmen. Wir haben nämlich in diesen Gruben die mit Abstand beste Rohsalzqualität im gesamten Grubenverbund an der Werra. Man hat damals gesagt, dass die höchste Arbeitsproduktivität im Werk Merkers erreicht werden kann, wollte allerdings nicht von Merkers aus die Grube anfahren, sondern von Hattorf. Deshalb steht für mich als zentrale Frage, ob denn in der Grube Merkers im damaligen Grubenfeld, was von Kali+Salz erworben wurde, Bergbau betrieben wird zur Rohstoffgewinnung. Das, meine Damen und Herren, ist aus meiner Sicht klar, dass das passiert. Wenn das jedoch passiert, muss die Frage gestellt werden und dieser Antrag, der vorliegt, beauftragt diesbezüglich die Landesregierung, ob denn das nicht dazu führt, das sich Kali+Salz zumindest an der Altlastensanierung finanziell beteiligen muss. Merkers ist ein Bergwerk, was bekannt dafür war, dass es dort immer wieder zu CO2-Austritten kam. Ein CO2-Austritt in Unterbreizbach hat zu verheerenden Wirkungen im vergangenen Jahr geführt, als wir dort drei Tote zu beklagen hatten. Meine Damen und Herren, natürlich muss man, wenn man in einer solchen Region Bergbau betreiben will, dafür sorgen, dass nichts einfällt, wenn es zu einem solchen CO2- Austritt kommt. Dementsprechend sind höhere Sicherungsmaßnahmen anzusetzen, wenn noch aktiver Bergbau betrieben werden soll, als wenn in dieses Bergwerk hinterher keiner mehr reingeht. Genauso muss man es auch betrachten, wenn es um Laugenzutritte geht. Man kann ein Bergwerk fluten. Diese Möglichkeit besteht, wenn man denn Laugenzutritte also von ungesättigten Wässern vermeiden will. Die Firma ERCOSPLAN hat ein Gutachten dazu vorgelegt, wo sie zum Ergebnis kam, dass eine Abdichtung der Grube Springen, wo wir es mit den Laugenzutritten zu tun haben, möglich wäre und dementsprechend eine Flutung dieser Grube mit Magnesiumchloridlösung, was dann verhindern würde, dass es weiterhin Laugenzutritte gäbe. Dann kann ich aber dort keinen Bergbau mehr betreiben. Das ist vielleicht der Grund, warum die trockene Verwahrung von Springen festgeschrieben war. Auch diese Geschichte muss überprüft werden. Meine Damen und Herren, was wir ebenfalls prüfen müssen, gerade beim Freistellungsvertrag von Kali+Salz, ist die Frage, ob Kali+Salz nicht in gewisser Weise für die Altlasten mitverantwortlich ist, die wir hier sanieren. Ich sage das aus einem zentralen
4 Grund: Die meisten von Ihnen können sich noch an den Gebirgsschlag Völkershausen erinnern. Es gab damals ein Gutachten der DDR, wonach Kali+Salz verantwortlich für diesen Gebirgsschlag gewesen sein soll. Nun kann man ja sagen, DDR-Gutachten waren Polemik. Fakt ist, dass die Mitteldeutsche Kali nach der Wende in einem weiteren Gutachten eine Mitschuld von Kali+Salz durch die Versenkung beschrieb. Der Freistaat Thüringen hat sich mit dieser Frage nicht weiter auseinandergesetzt. Er hat einen Gebirgsmechaniker mit einem Gutachten beauftragt und dieser Gebirgsmechaniker hat in seinem Gutachten, was im Umweltministerium vorliegt, gesagt, dass es natürlich einen erhöhten Druck im Gebirge gegeben hat durch die Versenkung, er ist aber kein Hydrologe und dementsprechend kann er sich mit dieser Frage nicht näher auseinandersetzen. Aber er hat schwankende Drücke durch die Versenkung zwischen 0 und 3 bar beschrieben. Jetzt sage ich mal, jede Haftpflichtversicherung würde einem sagen, Entschuldigung, es gibt eine Mitschuld, wir können darüber verhandeln, wie hoch die Mitschuld ist, aber diese schwankenden Gebirgsdrücke hatte die DDR nicht mit ihrer Pfeilerstabilität abzusichern, weil sie dafür wirklich nicht verantwortlich war. Dass diese Frage nicht weiter betrachtet wurde, finde ich schon merkwürdig. Ich denke, wir sollten sie noch mal stellen. Die Frage, wie weit dieser erhöhte Gebirgsdruck durch die Versenkung aber eventuell auch Einflüsse auf die Laugenzutritte in der Grube Springen haben kann, diese Frage müsste ebenfalls diskutiert werden. Das, denke ich, ist eine Aufgabe, die ebenfalls vor uns liegt. Meine Damen und Herren, vor dem Gericht in Meiningen stand die Frage, was denn für den Freistaat Thüringen bezüglich des Freistellungsvertrags von Kali+Salz Gründe für den Wegfall der Geschäftsgrundlage wären. Der Richter hat gesagt, gegenüber Kali+Salz ist kein Grund für den Wegfall der Geschäftsgrundlage, dass wir gestiegene Kosten haben, weil Kali+Salz uns gegenüber einen ungedeckelten Anspruch hat. Aber Fakt ist, dass Fragen, ob Kali+Salz Vorteile von der Altlastensanierung hat, einen Wegfall der Geschäftsgrundlage bedingen würden, wenn diese positiv beantwortet werden könnten. (Beifall AfD) Ich glaube, diesbezüglich müssen wir uns die Urteilsbegründung genau ansehen, um zu schauen, welche Chancen der Freistaat Thüringen aus diesem Urteil gewinnen kann und wie er hier in Zukunft handeln kann. Meine Damen und Herren, wir haben uns lange genug von Kali+Salz an der Nase herumführen lassen. Der Kalifusionsvertrag war geheim das war immer die Begründung für die Geheimhaltung, um wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen zu verhindern. Wirtschaftlicher Schaden wäre aus der frühzeitigen Bekanntmachung des Kalifusionsvertrages für Kali+Salz wahrscheinlich dadurch entstanden, dass eine so umfassende Altlastenfreistellung, wie sie durchgeführt wurde, nicht zustande gekommen wäre. Ein solcher Schaden für Kali+Salz wäre aber zugunsten der öffentlichen Hand gewesen und es wäre sehr gerechtfertigt gewesen, wenn hier frühzeitig hätte gehandelt werden können. Meine Damen und Herren, dieser Zustand muss beendet werden. Ich wünsche der Landesregierung viel Erfolg auf der einen Seite bei den Verhandlungen mit dem Bund auch über die Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage wo wir hier auch über Kosten reden können, weil der Bund kostenmäßig in der Mitverantwortung ist, ich wünsche aber auch viel Erfolg bei der Betrachtung, wie wir gegenüber Kali+Salz weiter vorgehen sollten, denn auch hier hat der Richter Wege gezeigt, wie wir eine Vertragsanpassung zuwege
5 bringen könnten bezüglich der Freistellung. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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