Gebührentarif der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen
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- Sylvia Lorenz
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1 Gebührentarif der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen Die Vollversammlung der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen hat in ihrer Sitzung am 24. März 2015 gem. 3 Abs. 6 und 7, 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920ff), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 61 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 3044) beschlossen: Der Gebührentarif der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen vom 2. Dezember 1999, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung am 3. Dezember 2013, wird wie folgt geändert: I. Außenhandelsdokumente, Zweitschriften, Beglaubigungen Euro 1. Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Beglaubigungen 5,00 2. Ausstellung und Bereinigung von Carnets 25,00 3. Ausstellung von Zweitschriften 26,00 II. Öffentliche Bestellung und Vereidigung 1. Erstmalige Bestellung Sachverständiger und Versteigerer 800,00 2. Wiederbestellung Sachverständiger und Versteigerer 200,00 3. Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichnehmer und sonstige Handelshilfspersonen 400,00 4. Erweiterung zu 1. und 3. auf zusätzliche Sachgebiete halbe Gebühr III. Berufsbildung 1. Gesamtgebühren für Ausbildungsverhältnisse 1.1 Ausbildungsverhältnisse mit Zwischen- und Abschlussprüfungen oder gestreckter Abschussprüfung Verkäufer(in) 133, Kaufmännische Ausbildungsverhältnisse ohne Fertigkeitsteil mit 233,00 Zwischenprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung Kaufmännische Ausbildungsverhältnisse mit Fertigkeitsteil mit Zwischenprüfung 284,00 oder gestreckter Abschlussprüfung Gewerbliche Ausbildungsverhältnisse mit Zwischenprüfung oder 397,00 gestreckter Abschlussprüfung Gewerbliche Ausbildungsverhältnisse mit zweistufiger Ausbildung mit Zwischenprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung 468,00
2 2 1.2 Ausbildungsverhältnisse mit Abschlussprüfungen ohne Zwischenprüfung Verkäufer(in) 101, Kaufmännische Ausbildungsverhältnisse ohne Fertigkeitsteil 192, Kaufmännische Ausbildungsverhältnisse mit Fertigkeitsteil 218, Gewerbliche Ausbildungsverhältnisse 325, Gewerbliche Ausbildungsverhältnisse mit zweistufiger Ausbildung 397, Ausbildungsverhältnisse in der Bekleidungsindustrie, je Stufe einstufiges Ausbildungsverhältnis zweistufiges Ausbildungsverhältnis dreistufiges Ausbildungsverhältnis 147,00 147,00 244,00 341,00 2. Prüfungen für Externe und Umschüler 2.1 Verkäufer(in) 101, Kaufmännische Abschlussprüfung ohne Fertigkeitsteil ohne Zwischenprüfung 192, Kaufmännische Abschlussprüfung ohne Fertigkeitsteil mit Zwischenprüfung 233,00 oder gestreckter Abschlussprüfung 2.4 Kaufmännische Abschlussprüfung mit Fertigkeitsteil ohne Zwischenprüfung 218, Kaufmännische Abschlussprüfung mit Fertigkeitsteil mit Zwischenprüfung 284,00 oder gestreckter Abschlussprüfung 2.6 Gewerbliche Abschlussprüfung ohne Zwischenprüfung 325, Gewerbliche Abschlussprüfung mit Zwischenprüfung oder gestreckter 397,00 Abschlussprüfung 2.8 Zwischenprüfungen Verkäufer(in) 76, Kaufmännische Zwischenprüfung ohne Fertigkeitsteil 91, Kaufmännische Zwischenprüfung mit Fertigkeitsteil 116, Gewerbliche Zwischenprüfung 172, Abschlussprüfungen in der Bekleidungsindustrie, je Stufe eine Stufe zwei Stufen drei Stufen 147,00 147,00 244,00 341,00 3. Wiederholungsprüfungen 3.1 Wiederholung Verkäufer(in) 101, Wiederholung kaufmännischer Abschlussprüfung mit Zwischenprüfung 142,00 ohne Fertigkeitsteil, je Teil 3.3 Wiederholung kaufmännischer Abschlussprüfung mit gestreckter 166,50 Prüfung ohne Fertigkeitsteil, je Teil 3.4 Wiederholung kaufmännischer Abschlussprüfung mit Zwischenprüfung 168,00 mit Fertigkeitsteil, je Teil 3.5 Wiederholung kaufmännischer Abschlussprüfung mit gestreckter 142,00 Prüfung mit Fertigkeitsteil, je Teil 3.6 Wiederholung gewerblicher Abschlussprüfung mit Zwischenprüfung 275, Wiederholung gewerblicher Abschlussprüfung mit gestreckter Abschlussprüfung, 198,50 je Teil 3.8 Wiederholung bei Stufenausbildung, je Stufe 198, Wiederholung in der Bekleidungsindustrie, je Stufe 147, Teilwiederholung 4. Prüfung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende 4.1 Fremdsprachen 127, Sonstige Zusatzqualifikationen 152, kodifizierte Zusatzqualifikationen 127, Wiederholung 4.5 Teilwiederholung
3 3 5. Teilqualifizierung 5.1 Leistungsfeststellung durch Träger je Modul 50, gemeinsame Leistungsfeststellung durch Träger und Kammer 150,00 6. Bearbeitung von Anträgen 6.1 Bearbeitung von Anträgen auf Gleichstellung von Prüfungszeugnissen 55,00 nach BVFG 6.2 Bearbeitung von Befreiungsanträgen und Anträgen auf Erteilung 40,00 einer Bescheinigung gemäß AEVO 6.3 Bearbeitung von Anträgen auf Bestätigung von Qualifizierungsbausteinen 150,00 durch Träger gemäß 68ff. BBiG 6.4 Widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung 150,00 7 Fortbildungsprüfungen 7.1 Meister/Meisterin 400, Projektarbeit zuzüglich 100, praktische Prüfung Praktische Prüfung für Fachmeister (zz. Küchen-, Restaurant-, Hotel-, 200,00 Florist- und Kraftwerkmeister) ohne Materialkosten zuzüglich praktische Prüfung für Industriemeister ohne Materialkosten zuzüglich 70, AEVO zusätzlich 170, Zusatzprüfung/Baustein zuzüglich 70, Fachwirte/Fachkaufleute 300, Projektarbeit zuzüglich 100, AEVO zusätzlich 170, Baustein/Zusatzprüfung zuzüglich 70,00 *7.2.4 Fachwirt/Fachkaufmann (Stufenprüfung) 460, Betriebswirt/Technischer Betriebswirt 500, Ausbilderprüfung Ausbilderprüfung gemäß AEVO 170, Ergänzungsprüfung praktischer Teil 70, Schreibtechnische Prüfung 70, Fremdsprachenprüfung Fremdsprachenkorrespondent 140, Fremdsprachenkaufmann 140, Übersetzer 300, Dolmetscher 190, Fremdsprachensekretärin 440, Informations- und Kommunikationstechnik Strategische Professionals 460, Operative Professionals 630, Sonstige Fortbildungsprüfungen Technische Fortbildungsprüfungen 300, Projektarbeit zuzüglich 100, Praktische Prüfung zuzüglich 100, Kaufmännische und datenverarbeitende Fortbildungs prüfungen 300, Projektarbeit zuzüglich 100, Praktische Prüfung zuzüglich 100, Prüfungen für Finanzdienstleistung Fachberater für Finanzdienstleistung 300, Fachwirt für Finanzberatung 460,00
4 Fachwirt für Finanzberatung bei bestandener Fachberaterprüfung 160, Weiterbildungsprüfungen Bereich Strategische Professio nals 455, Teilprüfungen Die Gebühren werden in der Höhe des Umfangs der Stufen-/Teilprüfung an der Gesamtprüfung erhoben. 7.9 Wiederholungsprüfung Gesamtwiederholung 100 % Teilwiederholung 50 % 7.10 Stornogebühr: Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. * Teilprüfung: beliebige Reihenfolge; Bestehen des 1. Teils ist nicht Bedingung zur Teilnahme an einem weiteren Teil * Stufenprüfung: Verbindliche Reihenfolge; Bestehen der 1. Stufe ist Bedingung zur Teilnahme an der 2. Stufe IV. Sachkundeprüfungen, Fachkundebescheinigungen, Unterrichtungsverfahren 1. Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonen- und des Güterkraftverkehrs 1.1 Verkehr mit Taxen und Mietwagen. 160, Stornogebühren: Bei Rücktritt nach Zulassung der Prüfung bis spätestens vierzehn Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen, aber mehr als sieben Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin, werden 50 % er-hoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als sieben Werktagen bis einen Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung ohne ärztliches Attest (Original) bis 3 Tage nach dem Prüfungstermin wird die volle Prüfungsgebühr erhoben 1.2 Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxen- und Mietwagen 230,00 (Omnibusverkehr) Stornogebühren: Bei Rücktritt nach Zulassung der Prüfung bis spätestens vierzeh- Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen, aber mehr als sieben Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin, werden 50 % erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als sieben Werktagen bis einen Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung ohne ärztliches Attest (Original) bis 3 Tage nach dem Prüfungstermin wird die volle Prüfungsgebühr erhoben. 1.3 Güterkraftverkehr 230, Stornogebühren:
5 5 Bei Rücktritt nach Zulassung der Prüfung bis spätestens vierzeh- Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen, aber mehr als sieben Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin, werden 50 % erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als sieben Werktagen bis einen Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung ohne ärztliches Attest (Original) bis 3 Tage nach dem Prüfungstermin wird die volle Prüfungsgebühr erhoben. 1.4 Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde 95,00 aufgrund leitender Tätigkeit Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger 30,00 Abschlussprüfung Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 30, Ausstellung einer Zweitschrift 30,00 2. entfällt 3. Sachkundeprüfungen Waffenhandel 128,00 4. Sachkundeprüfung Binnenschifffahrt 383,00 5. Sachkundeprüfung f. bestimmte Anwendungsbereiche der Schädlingsbekämpfung 118,00 6. Sonstige Sachkundeprüfungen 51,00 7. Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz 51,00 8. Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe 8.1 Unterrichtungsgebühr für Gewerbetreibende 780, Unterrichtungsgebühr für das Bewachungspersonal 405, Abnahme der Sachkundeprüfungen 150, (Teil-)Wiederholung der Sachkundeprüfung 75, Ergänzende Unterrichtung für Gewerbetreibende 760, Ergänzende Unterrichtung 385, Abnahme der spezifischen Sachkundeprüfung 140, (Teil-) Wiederholung der spezifischen Sachkundeprüfung 70,00 9. Versicherungsvermittler 9.1 Registrierung von Vermittlern/Beratern 25, Erlaubnisverfahren 250, Erlaubnisbefreiung produktakzessorische Vermittler 150, Schriftliche Auskunft 15, Änderungen (Sachverhaltsprüfung) Registrierdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 20, Ergänzung weiterer EU-Staaten (pro Staat) 20, Ersatzbescheinigung 30, Sachkundeprüfung Gebühr Gesamtprüfung 340, Gebühr (Wiederholung) praktische Prüfung 170,00
6 Gebühr für Rücktritt nach Zulassung (Stornogebühr 30 % bis 50 %) 10. Finanzanlagenvermittler 10.1 Erlaubnisverfahren nach 34f Abs. 1, 2 GewO bei Vorlage einer Erlaubnis nach 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 3 GewO im Umfang einer Kategorie 250, im Umfang von zwei oder drei Kategorien 280, Erlaubnisverfahren nach 34f Abs. 1, 2 GewO ohne Vorlage einer Erlaubnis nach 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 3 GewO im Umfang einer Kategorie 320, im Umfang von zwei oder drei Kategorien 350, Erweiterung der Kategorien nach Erteilung der Erlaubnis nach 34f Abs. 1 GewO innerhalb von sechs Monaten 80, nach mehr als sechs Monaten Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung einer Erlaubnis 25,00 bis 100,00 nach 34f Abs. 1 GewO 10.5 Registereintragung nach 34f Abs. 5 GewO (Gewerbetreibender) 25, Registereintragung nach 34f Abs. 6 GewO (Angestellter) 10, Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 20, Schriftliche Auskunft aus dem Register nach 11a Abs. 2 GewO 15, Ausstellung einer Zweitschrift 30, Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz 11.1 Grundqualifikation Gesamtprüfung 1.420, Gesamtprüfung Quereinsteiger 1.365, Gesamtprüfung Umsteiger 960, Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation Theoretische Prüfung 270, Theoretische Prüfung Quereinsteiger 215, Theoretische Prüfung Umsteiger 130, Praktische Prüfung 1.150, Praktische Prüfung Quereinsteiger 1.150, Praktische Prüfung Umsteiger 830, Beschleunigte Grundqualifikation 140, Theoretische Prüfung 115, Theoretische Prüfung Quereinsteiger 100, Theoretische Prüfung Umsteiger 30, Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 12. Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen 12.1 Feststellung, Anerkennung oder Verlängerung der Sachkunde für 90,00 die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen 12.2 Änderung von Registerdaten der Sachkundigen unter Ziff V. Schulung und Prüfung im Bereich Gefahrgut 1. Schulung von Gefahrgutfahrern
7 7 1.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Dchulungen und Lehrgängen Kurs 580, je weiteren Kurs 370, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen Kurs 290, je weiteren Kurs 185, Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs - für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des 80,00 Schulungsraumes - für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung 80,00 durch die IHK vorliegt - für andere Änderungen, insbesondere einen weiteren Referenten, für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 200,00 - für andere Änderungen Rahmen Durchführung von Prüfungen und Ausstellungen der ADR- Schulungsbescheinigung - Prüfung Basiskurs und Auffrischung 60,00 - jede Prüfung nach dem Aufbaukurs 45,00 - Wiederholungsprüfung 45,00 Stornogebühren: Bei Rücktritt nach Zulassung der Prüfung bis spätestens vierzeh- Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen, aber mehr als sieben Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin, werden 50 % erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als sieben Werktagen bis einen Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung ohne ärztliches Attest (Original) bis 3 Tage nach dem Prüfungstermin wird die volle Prüfungsgebühr erhoben. 1.5 Ausstellung der Ersatzbescheinigung 35,00 2. Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten 2.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Lehrgängen Teil 580, je weiteren Teil 370, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung deranerkennung Teil 290, je weiteren Teil 185, Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs - für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des 80,00 Schulungsraumes - für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung 80,00
8 8 durch die IHK vorliegt - für andere Änderungen, insbesondere einen weiteren Referenten 200,00 für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt - für andere Änderungen 100,00 bis 200, Durchführung von Prüfungen und Ausstellung des Schulungsnachweises *) Grundprüfung 140, Verlängerungsprüfung 100, Ergänzungsprüfung 100, Stornogebühren: Bei Rücktritt nach Zulassung der Prüfung bis spätestens vierzeh- Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der Prüfungsgebühr, bei weniger als 14 Werktagen, aber mehr als sieben Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin, werden 50 % erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als sieben Werktagen bis einen Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung ohne ärztliches Attest (Original) bis 3 Tage nach dem Prüfungstermin wird die volle Prüfungsgebühr erhoben Umschreibung von Schulungsnachweisen nach 7 Abs. 3 GbV 50, Ausstellung von Schulungsnachweisen Verlängerung des Nachweises ohne Teilnahme 30, Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 30,00 *) Die Gebühren beziehen sich auf deutschsprachige Schulungen und Prüfungen. Zusätzliche Aufwendungen für englischsprachige Schulungen und Prüfungen werden gemäß 1 Abs. 2 Gebührenordung abgerechnet. VI. Schlichtungsverfahren 1. Durchführung eines Verfahrens zur Beilegung v. Streitigkeiten bei der Hotelklassifizierung 51,00 bis 511,00 VII. Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der registerführenden Stelle nach Art. 8, 9 und 18 der EWG-Verordnung Nr. 1836/93 und des Umwelt-Audit-Gesetzes 1. Erstmalige Eintragung eines Standortes in das Register 230,00 bis 882,00 2. Ablehnung der erstmaligen Eintragung 230,00 bis 882,00 3. Prüfung der Voraussetzung für den Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung 77,00 bis 460,00 4. Eintragung nach vorangegangener Ablehnung 77,00 5. Vorübergehende Aufhebung der Eintragung 230,00 bis 882,00 6. (Streichung der Eintragung gemäß Art. 8 Abs. 3, 2. Variante EWG- Verordnung) 230,00 bis 882,00 7. Im Widerspruchsverfahren bei Zurückweisung d. Wider spruchs die gleiche Gebühr
9 9 8. Hat ein Unternehmen mehrere Anträge auf Eintragung v. Standorten gestellt, insbesondere bei gleichartigen FiliaLen, und verringert sich dadurch der Prüfaufwand, kann die registerführende Stelle eine niedri gere Gebühr als im Gebührenrahmen vorgesehen, festsetzen VIII Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 1. Entscheidung über die Erteilung einer SachkundebeScheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen 2. Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaverordnung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse wie für die angefochtene Sachentscheidung 70,00 50,00 IX Auskünfte nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein- Westfalen IFG NRW) 1. Übermittlung von Informationen 1.1 Erteilung einer mündlichen oder einfachen Auskunft gebührenfrei 1.2 Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand 10,00 bis 500, Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger in einfachen Fällen in einfachen Fällen gebührenfrei bei umfangreichem Verwaltungsaufwand 10,00 bis 500, bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen ( 10 Abs. 2 IFG) 10,00 bis 1.000,00 2. Auslagen 2.1 Anfertigung von Kopien und Auslagen je DIN A 4 Kopie von Papiervorlagen 0,10 je DIN A 3 Kopie von Papiervorlagen 0,15 je Computerausdruck 0, Auslagen für besondere Verpackung und/oder besondere Beförderung in tatsächlich entstandener Höhe X Mahn- und Beitreibungsgebühren 1. Mahngebühr 5,00 2. Einleitung einer Beitreibung 28,00
10 10 Die Änderungen des Gebührentarifs treten am Tag ihrer Verkündung in Kraft. Hagen, 24. März 2015 Harald Rutenbeck Präsident Dr. h. c. Hans-Peter Rapp-Frick Hauptgeschäftsführer Genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom , Az.: I A /11 im Auftrag Christian Siebert Hagen, 27. April 2015 Harald Rutenbeck Präsident Dr. h. c. Hans-Peter Rapp-Frick Hauptgeschäftsführer
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