Lehrgangsbestimmungen Lehrgang Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK

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1 Lehrgangsbestimmungen Lehrgang Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK Stand : Dezember 2015 Lehrgang PH SRK Seite 1 von 6

2 Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich Grundlagen Ziel des Lehrgangs Aufbau des Lehrgangs Dauer des Lehrgangs Voraussetzungen Bewerbungsgespräch Zahlungsbedingungen Abmeldungen Abschluss des Lehrgangs Absenzen Entschuldigte Absenzen Unentschuldigte Absenzen Absenzen vom theoretischen Unterricht Absenzen während des Praktikums Lernerfolgskontrollen Misserfolg im theoretischen Teil Praktikumsbericht Misserfolg im Praktikum Zertifikat Rekursrecht Vorzeitiger Abbruch oder Misserfolg Versicherungen Schlussbestimmungen... 6 Lehrgang PH SRK Seite 2 von 6

3 1. Anwendungsbereich Die vorliegenden Lehrgangsbestimmungen gelten für den Lehrgang Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK des Kantonalverbandes Freiburg (FRK). 2. Grundlagen Die Standards für den Lehrgang Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK der Konferenz nationaler Geschäftsleiter (KGL), gültig ab bilden die Grundlage für die vorliegenden Lehrgangsbestimmungen. 3. Ziel des Lehrgangs Nach Abschluss des Lehrgangs verfügt die Pflegehelferin, der Pflegehelfer SRK über die nötigen Handlungskompetenzen, um sich um gesunde, kranke und/oder behinderte Menschen zu kümmern und Angehörige zu entlasten. Sie/er arbeitet unter Anleitung von Pflegefachpersonen in Alters-, Pflege- und Behindertenheimen, Spitälern, in Spitexorganisationen oder anderen Institutionen des Gesundheitswesens. 4. Aufbau des Lehrgangs 4.1. Dauer des Lehrgangs Die Lehrgangsdauer beträgt 120 Theoriestunden exklusive Selbststudium (ungefähr 120 Stunden). Das Praktikum dauert 15 Tage, verteilt auf 3 oder 4 Wochen und wird vom FRK organisiert. Die Arbeit wird nicht entlohnt Voraussetzungen Der Lehrgang Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK steht allen interessierten, motivierten Frauen und Männern offen, welche die obligatorischen Voraussetzungen erfüllen: Zurückgelegtes 18. Altersjahr Motivation und Interesse am Umgang mit hilfs- und pflegebedürftigen Mitmenschen Bereitschaft zur Zusammenarbeit in einem Team Gute schriftliche und mündliche Sprachkenntnisse Absolvieren eines Vorpraktikums (mindestens 5 Tage) oder Erfahrung im Pflegebereich (wenn vorhanden), die maximal fünf Jahren zurückliegen darf Körperliche, geistige und seelische Gesundheit Schriftliche Einschreibung Erfolgreiches Bestehen des Vorselektion Bezahlung des Kursgeldes vor Beginn des Lehrgangs (gemäss der Zahlungsfrist auf der Rechnung) Gültige Niederlassungs- und Arbeitsbewilligung (für Ausländer/innen) Unvollständig ausgefüllte Bewerbungsdossiers können während eines Jahres ergänzt werden, danach senden wir sie zu unserer Entlastung zurück. Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet. Lehrgang PH SRK Seite 3 von 6

4 4.3. Bewerbungsgespräch Die Aufnahme ist nur möglich, wenn der/die Kandidat/-in den Voraussetzungen entspricht. Diese werden während des Bewerbungsgesprächs abgeklärt. Je nach Sprachkenntnissen wird der/die Kandidat/-in gebeten, einen Sprachtest zu absolvieren. Dieser muss bestanden sein, um den Lehrgang beginnen zu können. Falls der Sprachtest beim ersten Mal nicht bestanden ist, kann er maximal einmal innerhalb von mindestens 6 Monaten und maximal 2 Jahren wiederholt werden Zahlungsbedingungen Die Einschreibegebühren belaufen sich auf CHF Sie dienen zur Finanzierung der Prüfung der Bewerbungsdossiers und werden bei einer Nichtannahme zum Lehrgang nicht zurückerstattet. Die Kosten des Lehrgangs betragen CHF und müssen vor Kursbeginn beglichen werden. Es werden drei Einzahlungsscheine mit folgenden Fristen verschickt: CHF CHF CHF Bezahlung der Rechnung innerhalb von maximal 10 Tagen. Achtung, die Einschreibung wird erst mit Bezahlung dieser Rechnung definitiv! Bei nicht fristgerechter Bezahlung wird der Platz weitervergeben. Bezahlung innerhalb von 30 Tage nach Erhalt der Rechnung Bezahlung innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Rechnung 4.5. Abmeldungen Abmeldungen müssen schriftlich (per Brief oder ) vor Kursbeginn erfolgen. Die Rückerstattung des Kursgeldes erfolgt folgendermassen: 1. Rate (definitive Einschreibung): Dieser Betrag wird in keinem Fall zurückerstattet. 2. und 3. Rate : Bei einer Abmeldung innerhalb von mehr als 30 Tagen vor Kursbeginn: Rückerstattung der 2. und 3. Rate. Bei einer Abmeldung innerhalb von weniger als 30 Tagen vor Kursbeginn: Rückerstattung von 50% des Kursgeldes. Bei einer Abmeldung innerhalb von weniger als 5 Tagen vor Kursbeginn: Keine Rückerstattung Abschluss des Lehrgangs Für einen erfolgreichen Abschluss müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein Absenzen Entschuldigte Absenzen Als entschuldigte Absenzen gelten Krankheit, Unfall und besondere Ereignisse. Eine Entschuldigung muss am selben Tag vor dem Unterricht erfolgen Unentschuldigte Absenzen Als unentschuldigt gelten Absenzen, wenn die Entschuldigung nicht fristgerecht vor dem Unterricht am selben Tag erfolgt. Lehrgang PH SRK Seite 4 von 6

5 Absenzen vom theoretischen Unterricht Die Absenzen dürfen 10 Prozent (maximal 12 Stunden) nicht überschreiten Absenzen während des Praktikums Absenzen müssen in Absprache mit dem Pflegeteam so rasch wie möglich nachgeholt werden Lernerfolgskontrollen Der Lernerfolg wird mit schriftlichen Lernerfolgskontrollen überprüft. Diese gelten als bestanden, wenn der Lernende durchschnittlich ein genügend erhält Misserfolg im theoretischen Teil Es gelten die Prüfungsbestimmungen des Lehrgangs Pflegehelfer, Pflegehelferin SRK des Freiburgischen Roten Kreuzes Praktikumsbericht Es gelten die Prüfungsbestimmungen des Lehrgangs Pflegehelfer, Pflegehelferin SRK des Freiburgischen Roten Kreuzes Misserfolg im Praktikum Es gelten die Prüfungsbestimmungen des Lehrgangs Pflegehelfer/-in SRK des Freiburgischen Roten Kreuzes Zertifikat Ist der Abschluss des Lehrgangs erfolgreich, erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat als Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK. Das Zertifikat ist in der ganzen Schweiz gültig und anerkannt. Bei nicht erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden eine von der Lehrgangsleitung unterschriebene Bestätigung über die besuchten Theoriestunden und das Praktikum Rekursrecht Kursteilnehmende können bei Nichtbestehen eines Ausbildungsteils Rekurs einlegen. Dieser Rekurs ist innerhalb von zehn Tagen schriftlich begründet bei der Rekurskommission einzureichen. Der Rekurskommission gehören folgende Personen an: der Präsident des Freiburgischen Roten Kreuzes der Direktor des Freiburgischen Roten Kreuzes eine externe Fachperson, unabhängig vom Freiburgischen Roten Kreuz 5. Vorzeitiger Abbruch oder Misserfolg Bei Misserfolg, vorzeitigem Abbruch oder falls unentschuldigte Absenzen vorliegen, wird keine Rückzahlung erstattet. Falls jemand nach der Einschreibung wegen höherer Gewalt (Unfall, Krankheitsdiagnose nach der Einschreibung) den Lehrgang nicht besuchen und in den folgenden 2 Jahren die Ausbildung nicht beenden kann, kann ein Teil der Finanzierung zurückerstattet werden. Lehrgang PH SRK Seite 5 von 6

6 Die Bedingungen dazu sind: Vorweisen eines Arztzeugnisses, welches die Unfähigkeit die Ausbildung fortzusetzen bestätigt. Die erste Rate von CHF wird zur administrativen Kostendeckung zurückbehalten. Der Restbetrag (CHF 1'800.-) wird anteilmässig zu den verbleibenden Kursstunden ab Datum des Arztzeugnisses berechnet und zurückerstattet. 6. Versicherungen Teilnehmende müssen gegen Krankheiten, Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert sein. Eine Haftung des Freiburgischen Roten Kreuzes bei fehlender Versicherungsdeckung ist in jedem Fall ausgeschlossen. 7. Schlussbestimmungen Die vorliegende Lehrgangsbestimmung wurde vom Geschäftsleitungsausschuss des Freiburgischen Roten Kreuzes mit sofortiger Wirkung genehmigt. Freiburgisches Rotes Kreuz Jean-Bernard Dénervaud Präsident Charles Dewarrat Direktor Freiburg, Dezember 2015 Lehrgang PH SRK Seite 6 von 6

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