Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)"

Transkript

1 eurex Bekanntmachung Aktienindexderivate: A. Einführung von Futures und Optionen auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index; B. Erweiterung der Laufzeit von Optionen auf den EURO STOXX Select Dividend 30 Index auf maximal 60 Monate Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat die nachfolgende Änderung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich beschlossen. Sie tritt mit Wirkung zum in Kraft.

2 und der Eurex Zürich Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ********************************************************************************** 1. Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte 1.3 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Index-Futures-Kontrakte Der folgende Teilabschnitt enthält die Kontraktausgestaltung für Futures-Kontrakte auf Aktienindizes ( Index-Futures-Kontrakte ) Kontraktgegenstand (1) Ein Index-Futures-Kontrakt ist ein Terminkontrakt auf einen bestimmten Aktienindex. (2) An den Eurex-Börsen stehen Futures-Kontrakte auf folgende Aktienindizes, wobei die Veröffentlichung der anbei genannten Institutionen für die Zusammensetzung, Gewichtung und Berechnung gelten, zur Verfügung: STOXX Global Select Dividend 100 Index (STOXX Limited) (6) Der Wert eines Kontrakts beträgt: EUR 10 pro Indexpunkt bei Futures-Kontrakten auf den TecDAX, OMXH25, EURO STOXX 50 Index, EURO STOXX Select Dividend 30 Index, EURO STOXX 50 ex Financials Index, STOXX Europe 50 Index, STOXX Global Select Dividend 100 Index, ATX Index, ATX five Index, CECE EUR Index, RDX USD Index Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag, Handelsschluss

3 und der Eurex Zürich Seite 2 (2) Der Schlussabrechnungstag der Index-Futures Kontrakte auf MSCI Indizes sowie der STOXX Global Select Dividend 100 Index-Futures Kontrakte ist der dem letzten Handelstag unmittelbar nachfolgende Börsentag. (4) Handelsschluss an dem letzten Handelstag der MSCI Index Futures-Kontrakte, und der TA-25 Index-Kontrakte sowie der STOXX Global Select Dividend 100 Index-Kontrakte ist 22:00 MEZ Preisabstufungen Der Preis eines Index-Futures-Kontrakts wird in Punkten ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,5 Punkte bei - DAX, dies entspricht einem Wert von EUR 12,50 - TA-25, dies entspricht einem Wert von USD 12,50 - TecDAX, ATX, ATX five, CECE EUR und RDX EUR, dies entspricht einem Wert von EUR 5,00 - EURO STOXX Select Dividend 30, und STOXX Global Select Dividend 100 Index, dies entspricht einem Wert von EUR 5,00 2. Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.4 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Indexoptionen Dieser Unterabschnitt enthält die Kontraktausgestaltung für Optionskontrakte auf Aktienindizes ( Indexoptionen ) Kontraktgegenstand (1) Ein Aktienindexoptionskontrakt bezieht sich jeweils auf einen bestimmten Aktienindex. Für die Zusammensetzung, Gewichtung und Berechnung der

4 und der Eurex Zürich Seite 3 aufgeführten Indizes gelten die Veröffentlichungen der in Ziffer angegebenen Institutionen. (2) An den Eurex-Börsen stehen Optionskontrakte auf folgende Aktienindizes zur Verfügung: STOXX Global Select Dividend 100 Index (5) Der Wert eines Optionskontrakts beträgt: EUR 10 pro Indexpunkt bei Optionskontrakten auf ATX, ATX five, CECE EUR, RDX EUR, TecDAX, OMXH25, EURO STOXX 50 Index, EURO STOXX Select Dividend Index, EURO STOXX 50 ex Financials Index, und STOXX Europe 50 Index und STOXX Global Select Dividend 100 Index Laufzeit Grundsätzlich stehen an den Eurex-Börsen Indexoptionen in den folgenden Laufzeitgruppen zur Verfügung: 5 Wochen: Bis jeweils einschließlich zum nächsten, übernächsten, drittnächsten und viertnächsten Verfalltag. 12 Monate: Bis jeweils einschließlich zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) 24 Monate: Bis jeweils einschließlich zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) und bis zu den beiden darauf folgenden Halbjahresverfalltagen (Juni und Dezember) 36 Monate: Bis jeweils einschließlich zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den elf danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) 60 Monate: Bis jeweils einschließlich zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) und bis zu den vier darauf folgenden Halbjahresverfalltagen (Juni, Dezember) sowie den nächsten zwei darauf folgenden Jahresverfalltagen (Dezember) 9 Jahre und 11 Monate: Bis jeweils einschließlich zum nächsten, übernächsten und drittnächsten Verfalltag sowie bis einschließlich zu den drei danach liegenden Quartalsverfalltagen (März, Juni, September, Dezember) und bis zu den vier darauf folgenden Halbjahresverfalltagen (Juni, Dezember) sowie den nächsten sieben darauf folgenden Jahresverfalltagen (Dezember)

5 und der Eurex Zürich Seite 4 Derzeit stehen an den Eurex Börsen Indexoptionen mit folgenden Laufzeiten zur Verfügung, die von den Geschäftsführungen der Eurex-Börsen bestimmt werden: Produkt Laufzeitgruppen EURO STOXX Select Dividend 30 Index Options-Kontrakte STOXX Global Select Dividend 100 Index Options-Kontrakte Monate 60 Monate Letzter Handelstag, Schlussabrechungstag, Handelsschluss (1) Letzter Handelstag der Indexoptionskontrakte ist grundsätzlich der dritte Freitag eines jeweiligen Monats, sofern dieser Tag ein Handelstag an der Eurex und (bei nationalen Indizes) an der jeweiligen Heimatbörse ist, andernfalls der unmittelbar vorhergehende Handelstag. (2) Der Schlussabrechnungstag der Indexoptionskontrakte auf MSCI Indizes sowie der STOXX Global Select Dividend 100 Indexoptionskontrakte ist der dem letzten Handelstag unmittelbar nachfolgende Börsentag. (3) Handelsschluss an dem letzten Handelstag der Index Options-Kontrakte auf MSCI Indizes sowie auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index ist der reguläre Handelsschluss der Systeme der Eurex-Börsen Ausübungspreise (1) Optionsserien von Optionskontrakten auf den STOXX Europe 50 Index, EURO STOXX Select Dividend 30 Index, STOXX Global Select Dividend 100 Index, MDAX und MSCI World Index (NTR, USD) können für Laufzeiten bis zu zwölf Monaten Ausübungspreise mit Preisabstufungen von 50 Punkten oder für Laufzeiten von mehr als 12 Monaten von 100 Punkten haben.

6 und der Eurex Zürich Seite Preisabstufungen Der Preis eines Optionskontrakts wird in Punkten ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,01 Punkte bei den DivDAX, MSCI Europe (NTR & Price, EUR), MSCI Europe Growth und MSCI Europe Value Optionskontrakten, 0,05 Punkte bei den EURO STOXX Banks und STOXX Europe 600 Banks Sector Index-Optionskontrakten, 1 Punkt bei den Sensex-Optionskontrakten und 0,1 Punkte bei allen anderen Index- Optionskontrakten. Dies entspricht einem Wert von EUR 1 bei TecDAX - und OMXH25-Optionskontrakten sowie EURO STOXX 50 Index, EURO STOXX Select Dividend 30 Index, EURO STOXX 50 ex Financials Index, STOXX Europe 50 Index, STOXX Global Select Dividend 100 Index, MSCI Europe (NTR & Price, EUR), MSCI Europe Growth,MSCI Europe Value Index, ATX Index, ATX five Index, CECE EUR Index und RDX EUR Index Options-Kontrakten

7 und der Eurex Zürich Seite 6 Annex C zu den Kontraktspezifikationen: Handelszeiten Futures-Kontrakte Index-Futures-Kontrakte Produkt STOXX Global Select Dividend 100 Index Produkt- ID Pre-Trading- Periode Fortlaufender Handel Post-Trading Full-Periode TES Block Trading Letzter Handelstag Handel bis FGDV 07:30-07:50 07:50-22:00 22:00-22:30 08:00-22:00 22:00 Handelszeiten Optionskontrakte Indexoptionskontrakte Produkt Produkt- Pre-Trading- Fortlaufender Post-Trading TES Block Letzter Handelstag ID Periode Handel Full-Periode Trading Handel bis Ausübung bis STOXX Global Select OGDV 07:30-08:50 08:50-17:30 17:30-20:30 09:00-19:00 17:30 21:00 Dividend 100 Index Optionskontrakte * Während der Sommerzeit in Deutschland geht der Handel am letzten Handelstag bis 12:00 Uhr MEZ alle Zeiten MEZ

8 und der Eurex Zürich Seite 7 Die vorstehende Änderung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich wird hiermit ausgefertigt. Die Änderung tritt dem Beschluss der Geschäftsführung der Eurex Deutschland entsprechend am in Kraft. Frankfurt am Main, Geschäftsführung der Eurex Deutschland Mehtap Dinc Michael Peters

eurex EURO STOXX 50 ex Financials Index: Einführung von Futures und Optionen

eurex EURO STOXX 50 ex Financials Index: Einführung von Futures und Optionen eurex EURO STOXX 50 ex Financials Index: Einführung von Futures und Optionen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) -

Mehr

MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures

MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures eurex Bekanntmachung MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) Die

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) eurex Bekanntmachung MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) Die Geschäftsführung

Mehr

Rohstoffderivate: Umbenennung der Dow Jones-UBS-Indizes in Bloomberg-Indizes

Rohstoffderivate: Umbenennung der Dow Jones-UBS-Indizes in Bloomberg-Indizes eurex Bekanntmachung Rohstoffderivate: Umbenennung der Dow Jones-UBS-Indizes in Bloomberg-Indizes Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex

Mehr

eurex rundschreiben 132/15

eurex rundschreiben 132/15 eurex rundschreiben 132/15 Datum: 20. Juli 2015 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc MDAX - und TecDAX -Optionen, Optionen

Mehr

Euro-BONO-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf langfristige spanische Staatsanleihen

Euro-BONO-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf langfristige spanische Staatsanleihen eurex Bekanntmachung Euro-BONO-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf langfristige spanische Staatsanleihen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland

Mehr

Aktienindexderivate: Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures )

Aktienindexderivate: Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures ) eurex Bekanntmachung Aktienindexderivate: Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures ) Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der

Mehr

Migration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen

Migration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen eurex Bekanntmachung Migration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland

Mehr

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities eurex Bekanntmachung Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN **********************************************************************************

Mehr

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures eurex Bekanntmachung Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten 2.4 Teilabschnitt Clearing

Mehr

MSCI-Indexderivate: 1. Einführung weiterer Futures; 2. Anpassung der Preisabstufung in MSCI Emerging Markets Futures

MSCI-Indexderivate: 1. Einführung weiterer Futures; 2. Anpassung der Preisabstufung in MSCI Emerging Markets Futures eurex Bekanntmachung MSCI-Indexderivate: 1. Einführung weiterer Futures; 2. Anpassung der Preisabstufung in MSCI Emerging Markets Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte

Mehr

MSCI EAFE; B. Anpassung der Ausübungspreisintervalle in MSCI EM-Optionen

MSCI EAFE; B. Anpassung der Ausübungspreisintervalle in MSCI EM-Optionen eurex Bekanntmachung MSCI-Indexderivate: A. Einführung von Index-Futures und -Optionen auf MSCI EAFE; B. Anpassung der Ausübungspreisintervalle in MSCI EM-Optionen Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland

Mehr

eurex rundschreiben 139/10

eurex rundschreiben 139/10 Datum: Frankfurt, 16. Juli 2010 Absender: 1. Eurex Deutschland und Eurex Zürich 2. Eurex Clearing AG Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich, alle Clearing-Mitglieder der

Mehr

eurex rundschreiben 128/17

eurex rundschreiben 128/17 eurex rundschreiben 128/17 Datum: 22. November 2017 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc MSCI-Indexderivate: Anpassungen

Mehr

Single Stock Futures: Einführung von sechs SSFs auf schweizerische, deutsche und österreichische Basiswerte

Single Stock Futures: Einführung von sechs SSFs auf schweizerische, deutsche und österreichische Basiswerte eurex Bekanntmachung Single Stock Futures: Einführung von sechs SSFs auf schweizerische, deutsche und österreichische Basiswerte Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der

Mehr

MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures und -Optionen

MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures und -Optionen eurex Bekanntmachung MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures und -Optionen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Mehr

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 016.034.2004 und der Eurex Zürich Seite 1

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 016.034.2004 und der Eurex Zürich Seite 1 und der Eurex Zürich Seite 1 2. Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.1 Teilabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien deutscher Aktiengesellschaften (deutsche Aktienoptionen)

Mehr

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende

Mehr

9 Zugelassene Produkte, Kombinationen und Kombinationsgeschäfte Option-Aktie

9 Zugelassene Produkte, Kombinationen und Kombinationsgeschäfte Option-Aktie Funktionalitäten (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite 1 ****************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 201.0911.2004 und der Eurex Zürich Seite 1

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 201.0911.2004 und der Eurex Zürich Seite 1 und der Eurex Zürich Seite 1 2.6.4 Laufzeit, Handelsschluss, Verfalltag (1) An den Eurex-Börsen stehen Optionen mit zwei Laufzeiten bis jeweils einschließlich zum nächsten Verfalltag und bis einschließlich

Mehr

Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen

Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen eurex Bekanntmachung Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte

Mehr

Kontakt: Ralf Huesmann (Product Development), T+49-69-211-1 54 43, ralf.huesmann@eurexchange.com

Kontakt: Ralf Huesmann (Product Development), T+49-69-211-1 54 43, ralf.huesmann@eurexchange.com eurex Datum: 21. Februar 2013 Absender 1. Eurex Deutschland und Eurex Zürich 2. Eurex Clearing AG Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich, alle Clearing-Mitglieder der

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Geldmarktderivate: Einführung von Einmonats-EUR Secured Funding-Futures mit Barausgleich basierend auf der STOXX GC Pooling EUR Deferred Funding Rate

Geldmarktderivate: Einführung von Einmonats-EUR Secured Funding-Futures mit Barausgleich basierend auf der STOXX GC Pooling EUR Deferred Funding Rate eurex Bekanntmachung Geldmarktderivate: Einführung von Einmonats-EUR Secured Funding-Futures mit Barausgleich basierend auf der STOXX GC Pooling EUR Deferred Funding Rate Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte

Mehr

Credit Futures. - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) -

Credit Futures. - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) - eurex Bekanntmachung Credit Futures - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) - Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland

Mehr

Die Regelungen des I. Kapitels gelten für Geschäfte, die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich getätigt werden.

Die Regelungen des I. Kapitels gelten für Geschäfte, die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich getätigt werden. Seite 1 II. Kapitel: Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Die Regelungen des I. Kapitels gelten für Geschäfte, die an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich getätigt werden. 1 Abschnitt:

Mehr

eurex rundschreiben 111/15

eurex rundschreiben 111/15 eurex rundschreiben 111/15 Datum: 26. Juni 2015 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Hohe Priorität Aktienindexderivate:

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) eurex Bekanntmachung Immobilienderivate: Änderung des letzten Handelstages und des Schlussabrechnungstages und Neuaufsetzung der Kontrakte für Futures auf fünf IPD UK Quartals-Segment- Indizes (Shopping

Mehr

Edelmetallderivate: Einstellung des Handels auf das Londoner Gold- und Silberfixing

Edelmetallderivate: Einstellung des Handels auf das Londoner Gold- und Silberfixing eurex Bekanntmachung Edelmetallderivate: Einstellung des Handels auf das Londoner Gold- und Silberfixing Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 ****************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ******************************************************************

Mehr

eurex rundschreiben 230/14

eurex rundschreiben 230/14 eurex rundschreiben 230/14 Datum: 29. Oktober 2014 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich und Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Maßnahmen für Optionen auf ishares

Mehr

Erstellung des Handels der Agrarindex-Futures-Kontrakte an der Eurex Exchange: Anpassung der Kontraktspezifikationen

Erstellung des Handels der Agrarindex-Futures-Kontrakte an der Eurex Exchange: Anpassung der Kontraktspezifikationen eurex Bekanntmachung Erstellung des Handels der Agrarindex-Futures-Kontrakte an der Eurex Exchange: Anpassung der Kontraktspezifikationen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte. an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte. an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) eurex Bekanntmachung Geldmarktderivate: Veränderung des Kontraktdesigns, Umbenennung und Verschiebung der Einführung von Einmonats-EUR Secured Funding-Futures nach Änderung im Kalender für EZB-Mindestreserve-Erfüllungsperioden

Mehr

Bekanntmachung. der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zur. Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

Bekanntmachung. der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zur. Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zur Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 7. März 2013 die

Mehr

Geldmarktderivate: Umbenennung des Einmonats-EONIA-Future (FEO1) und Änderung der Kontraktspezifikationen

Geldmarktderivate: Umbenennung des Einmonats-EONIA-Future (FEO1) und Änderung der Kontraktspezifikationen eurex Bekanntmachung Geldmarktderivate: Umbenennung des Einmonats-EONIA-Future (FEO1) und Änderung der Kontraktspezifikationen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) eurex Bekanntmachung Optionen auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): Einführung von Optionskontrakten auf ishares USD High Yield Corporate Bond ETF, ishares J.P. Morgan USD Emerging Market Bond ETF

Mehr

eurex rundschreiben 008/10

eurex rundschreiben 008/10 eurex rundschreiben 008/10 Datum: Frankfurt, 14. Januar 2010 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz Hohe Priorität Maßnahmen

Mehr

MSCI-Indexderivate: Clearing von Futures und Optionen auf weitere Indizes

MSCI-Indexderivate: Clearing von Futures und Optionen auf weitere Indizes eurex clearing rundschreiben 05/4 Datum: 7. Februar 204 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte. an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte. an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) eurex Bekanntmachung Foreign Exchange (FX)-Derivate: Korrektur der Produktgruppenkürzel für FX-Futures, neuer Verfalltag für FX-Futures und FX-Optionen in SIMULATION im Juli 2014 und redaktionelle Änderungen

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 ****************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ******************************************************************

Mehr

FX (foreign exchange)-produkte: Einführung von FX-Futures und FX-Optionen

FX (foreign exchange)-produkte: Einführung von FX-Futures und FX-Optionen eurex Bekanntmachung FX (foreign exchange)-produkte: Einführung von FX-Futures und FX-Optionen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex

Mehr

Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Deutschen Aktienindex (DAX- Future)

Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Deutschen Aktienindex (DAX- Future) Handels-Bedingungen 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen 2.1.3 Unterabschnitt Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Deutschen Aktienindex (DAX- Future) 2.1.3.1 Kontraktgegenstand (1) Ein DAX-Future

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich und der Eurex Zürich Seite 1 Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich und der Eurex Zürich Seite 2 Präambel Die nachfolgenden Kontraktspezifikationen

Mehr

Einführung von Futures und Optionen auf Xetra-Gold

Einführung von Futures und Optionen auf Xetra-Gold eurex Bekanntmachung Einführung von Futures und Optionen auf Xetra-Gold Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland (eurex14) - Die Geschäftsführung der

Mehr

eurex rundschreiben 043/16

eurex rundschreiben 043/16 eurex rundschreiben 043/16 Datum: 24. März 2016 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Griechische Aktien-Futures und Index-Futures:

Mehr

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 1.

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) eurex Bekanntmachung Immobilienderivate: Einführung von Futures auf fünf IPD UK Quartals-Segment- Indizes (Shopping Centre, Retail Warehouse, City Office, Westend & Midtown Office, South Eastern Industrial)

Mehr

Handels-Bedingungen. 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen. 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte

Handels-Bedingungen. 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen. 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte Handels-Bedingungen 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.2.25 Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien von Aktiengesellschaften

Mehr

eurex rundschreiben 034/11

eurex rundschreiben 034/11 eurex rundschreiben 034/11 Datum: 9. Februar 2011 Absender: 1. Eurex Deutschland und Eurex Zürich 2. Eurex Clearing AG Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich, alle Clearing-Mitglieder

Mehr

Foreign Exchange (FX)-Derivate: Einführung von Futures und Optionen auf neue Währungspaare und Änderung der Produktparameter

Foreign Exchange (FX)-Derivate: Einführung von Futures und Optionen auf neue Währungspaare und Änderung der Produktparameter eurex Bekanntmachung Foreign Exchange (FX)-Derivate: Einführung von und auf neue Währungspaare und Änderung der Produktparameter Kontraktspezifikationen für -Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex

Mehr

Aktienindexderivate: Laufzeitenerweiterung bei EURO STOXX 50 -Index-Optionen

Aktienindexderivate: Laufzeitenerweiterung bei EURO STOXX 50 -Index-Optionen eurex Bekanntmachung Aktienindexderivate: Laufzeitenerweiterung bei EURO STOXX 50 -Index-Optionen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten Die nachfolgenden Teilabschnitte regeln das Clearing von Geschäften

Mehr

eurex rundschreiben 123/15

eurex rundschreiben 123/15 Datum: 7. Juli 2015 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Einführung von GMEX IRS Kontakt: Derivatives Trading Operations,

Mehr

Short Term Euro-BTP-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf kurzfristige italienische Staatsanleihen

Short Term Euro-BTP-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf kurzfristige italienische Staatsanleihen eurex Bekanntmachung Short Term Euro-BTP-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf kurzfristige italienische Staatsanleihen Einführung von Futures auf Aktien der Unibail-Rodamco SIIC (UBLG) Kontraktspezifikationen

Mehr

Fremdwährungs (FX)-Derivate: Einführung von FX Rolling Spot Futures

Fremdwährungs (FX)-Derivate: Einführung von FX Rolling Spot Futures eurex Bekanntmachung Fremdwährungs (FX)-Derivate: Einführung von FX Rolling Spot Kontraktspezifikationen für -Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) Die

Mehr

Festlegung der Referenzmärkte für die Underlyings

Festlegung der Referenzmärkte für die Underlyings eurex Bekanntmachung Festlegung der Referenzmärkte für die Underlyings - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) - Die

Mehr

eurex rundschreiben 038/11

eurex rundschreiben 038/11 eurex rundschreiben 038/11 Datum: 14. Februar 2011 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz Aktion erforderlich Aktienoptionen:

Mehr

Spezifikationen für Future-Kontrakte auf eine fiktive langfristige Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland (Euro-BUND-Future)

Spezifikationen für Future-Kontrakte auf eine fiktive langfristige Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland (Euro-BUND-Future) Handels-Bedingungen 2 Abschnitt - Kontraktspezifikationen 2.1 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Future-Kontrakte 2.1.12 Unterabschnitt Spezifikationen für Future-Kontrakte auf eine fiktive langfristige

Mehr

Clearing von Immobilien-Index-Futures-Kontrakten

Clearing von Immobilien-Index-Futures-Kontrakten Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland

Mehr

4 Nachweis des Basisinstrumentes bei Nutzung der EFP, EFPI-Trade- Funktionalität und der EFS-Trade-Funktionalität

4 Nachweis des Basisinstrumentes bei Nutzung der EFP, EFPI-Trade- Funktionalität und der EFS-Trade-Funktionalität Funktionalitäten (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte. an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte. an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) eurex Bekanntmachung Sturmschaden-Futures, Euro-Inflation-Futures: Zulassungswiderruf von Sturmschaden-Futures auf USA, Florida und die Küstenstaaten der Golfregion sowie von Euro-Inflation-Futures (HICP)

Mehr

1. Der Käufer eines Optionskontraktes ist verpflichtet, an den Stillhalter den Preis für den Erwerb des Optionsrechts, die Optionsprämie, zu zahlen.

1. Der Käufer eines Optionskontraktes ist verpflichtet, an den Stillhalter den Preis für den Erwerb des Optionsrechts, die Optionsprämie, zu zahlen. Handels-Bedingungen 2 Abschnitt - Kontraktspezifikationen 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.2.11 Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Future-Kontrakte

Mehr

FX-Futures-Kontrakte und FX-Optionskontrakte: Änderung des letzten Handelstages und des Schlussabrechnungstages

FX-Futures-Kontrakte und FX-Optionskontrakte: Änderung des letzten Handelstages und des Schlussabrechnungstages eurex Bekanntmachung FX--Kontrakte und FX-Optionskontrakte: Änderung des letzten Handelstages und des Schlussabrechnungstages Kontraktspezifikationen für -Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland

Mehr

Single Stock Futures: Neues Preismodell

Single Stock Futures: Neues Preismodell eurex clearing rundschreiben 020/13 Datum: 14. Februar 2013 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Michael Peters Hohe Priorität Single Stock Futures: Neues

Mehr

Listing Futures-Kontrakte auf Aktien sowie Beendigung der Zulassung von Terminkontrakten

Listing Futures-Kontrakte auf Aktien sowie Beendigung der Zulassung von Terminkontrakten eurex Bekanntmachung Listing Futures-Kontrakte auf Aktien sowie Beendigung der Zulassung von Terminkontrakten - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland

Mehr

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand und der Eurex Zürich Seite 1

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand und der Eurex Zürich Seite 1 und der Eurex Zürich Seite 1 1 Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Future-Kontrakte 1.3 Teilabschnitt: Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Deutschen Aktienindex DAX (DAX-Future) 1.3.1 Kontraktgegenstand

Mehr

eurex rundschreiben 031/14

eurex rundschreiben 031/14 eurex rundschreiben 031/14 Datum: 7. Februar 2014 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) -

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) - eurex Bekanntmachung Einführung Broadbased Size Index Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) - Die Geschäftsführung der Eurex

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN **********************************************************************************

Mehr

Verweis auf Eurex-Rundschreiben: 111/15 Kontakt: Derivatives Clearing Supervision, T +49-69-211-1 12 50, clearing@eurexclearing.

Verweis auf Eurex-Rundschreiben: 111/15 Kontakt: Derivatives Clearing Supervision, T +49-69-211-1 12 50, clearing@eurexclearing. eurex clearing rundschreiben 068/15 Datum: 26. Juni 2015 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike

Mehr

- Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) -

- Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) - eurex Bekanntmachung - Einführung deutsche Aktienoptionen - Einführung britische Single Stock Futures in GBP - Beendigung Zulassung von Futures-Kontrakten auf Aktien von Banca Popolare Italiana (BPRF)

Mehr

eurex rundschreiben 114/16

eurex rundschreiben 114/16 eurex rundschreiben 114/16 Datum: 29. November 2016 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Edelmetallderivate: Einstellung

Mehr

I. Kapitel Clearing der Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

I. Kapitel Clearing der Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Clearing-Bedingungen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG I. Kapitel Clearing der Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich 1 Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1.1 Teilabschnitt Clearing-Lizenz

Mehr

Einführung von Varianz-Futures auf den EURO STOXX 50 Index

Einführung von Varianz-Futures auf den EURO STOXX 50 Index eurex Bekanntmachung Einführung von Varianz-Futures auf den EURO STOXX 50 Index Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Mehr

Sturmschaden-Futures: Einführung einer neuen Anlageklasse an Eurex

Sturmschaden-Futures: Einführung einer neuen Anlageklasse an Eurex eurex Bekanntmachung Sturmschaden-Futures: Einführung einer neuen Anlageklasse an Eurex Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Mehr

2.5 Teilabschnitt Clearing von Futures-Kontrakten auf börsengehandelte Indexfondsanteile

2.5 Teilabschnitt Clearing von Futures-Kontrakten auf börsengehandelte Indexfondsanteile Seite 1 **************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN *****************************************************************

Mehr

Kapitel 2 Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel 2 Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

e u r e x B e k a n n t m a c h u n g

e u r e x B e k a n n t m a c h u n g e u r e x B e k a n n t m a c h u n g - Anpassung der minimalen Preisveränderung - Einführung DJ Stoxx 600 Index (Block IV) - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex

Mehr

Vontobel Holding AG. Bank Vontobel Europe AG

Vontobel Holding AG. Bank Vontobel Europe AG Nachtrag vom 15. Dezember 2014 nach 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 5. Februar 2014 für Faktor-Zertifikate zuletzt nachgetragen durch den Nachtrag vom 9. Dezember 2014 Frankfurt

Mehr

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Bekanntmachung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) Sechste Änderungssatzung zu den Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 4.

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) eurex Bekanntmachung Behandlung von Derivaten auf Aktien, Aktiendividenden-Futures, Exchange Traded Funds (ETFs), Exchange Traded Commodities (ETCs) und Xetra-Gold im Fall des Delistings eines Basiswerts

Mehr

eurex rundschreiben 0 15/06

eurex rundschreiben 0 15/06 eurex rundschreiben 0 15/06 Datum: Frankfurt, 20. Januar 2006 Empfänger: Alle Eurex-Mitglieder und Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz U Hohe Priorität Euro-Fixed Income-Optionen Änderung der Market

Mehr

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand und der Eurex Zürich Seite 1

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand und der Eurex Zürich Seite 1 und der Eurex Zürich Seite 1 1 Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte 1.4 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte auf börsengehandelte Indexfondsanteile Der folgende

Mehr

CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland

CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland 26. März 2012 CS ETF (IE) plc (die Gesellschaft ) CS ETF (IE) on MSCI EM Latin America CS ETF (IE) on MSCI Chile CS ETF

Mehr

VDAX-NEW. Der neue Volatilitätsindex der Deutschen Börse

VDAX-NEW. Der neue Volatilitätsindex der Deutschen Börse VDAX-NEW Der neue Volatilitätsindex der Deutschen Börse Volatilität handeln Die Wertentwicklung eines Investments wird neben der Rendite auch vom Risiko bestimmt, mit dem die erwartete Rendite verknüpft

Mehr

Clearing-Bedingungen. 2 Abschnitt - Abwicklung der Geschäfte. 2.2 Teilabschnitt. 2.2.11 Unterabschnitt. 2.2.11.1 Allgemeine Regelung

Clearing-Bedingungen. 2 Abschnitt - Abwicklung der Geschäfte. 2.2 Teilabschnitt. 2.2.11 Unterabschnitt. 2.2.11.1 Allgemeine Regelung Clearing-Bedingungen 2 Abschnitt - Abwicklung der Geschäfte 2.2 Teilabschnitt Abwicklung von Optionskontrakten 2.2.11 Unterabschnitt Abwicklung von Optionskontrakten auf Future-Kontrakte auf eine fiktive

Mehr

********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT:

********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS:

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS: db x-trackers Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-119.899 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten 2.7 Teilabschnitt Clearing von Futures-Kontrakten auf Aktien 2.7.2

Mehr

9 Zugelassene Produkte, Kombinationen und Kombinationsgeschäfte Option-Aktie

9 Zugelassene Produkte, Kombinationen und Kombinationsgeschäfte Option-Aktie Bedingungen für die Nutzung der OTC-Trade-Entry- Stand 03.03.4 Funktionalitäten (Allgemeine Teilnahmebedingungen) Seite ***************************************************************************** ÄNDERUNGEN

Mehr

eurex rundschreiben 014/14

eurex rundschreiben 014/14 eurex rundschreiben 014/14 Datum: 17. Januar 2014 Empfänger: Alle steilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Hohe Priorität Aktienindexderivate: Einführung

Mehr

eurex rundschreiben 044/10

eurex rundschreiben 044/10 eurex rundschreiben 044/10 Datum: Frankfurt, 12. März 2010 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz STOXX -Derivate: Umbenennung

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Nachtrag vom 8. Oktober 2013 gemäß 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz zum dreiteiligen Basisprospekt (bestehend aus der Zusammenfassung der Wertpapierbeschreibung

Mehr

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto)

Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Neuemission: UNLIMITED TURBO ZERTIFIKATE auf Indizes (Non-Quanto) Zertifikat Typ Quanto/ WKN ISIN Basispreis am Non-Quanto Ausgabetag Knock-Out-Barriere im 1. Anpassungszeitraum DAX UNLIMITED Bull Non-Quanto

Mehr

eurex rundschreiben 162/09

eurex rundschreiben 162/09 Datum: Frankfurt, 4. September 2009 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz Hohe Priorität Dow Jones EURO STOXX 50 Index-: Einführung

Mehr

Klausur Finanzmanagement. SS 2013 - Haupttermin

Klausur Finanzmanagement. SS 2013 - Haupttermin Lehrstuhl für Finanzwirtschaft & Banken 25.07.2013 Prof. Dr. Rainer Elschen Universität Duisburg-Essen, Campus Essen Name, Vorname: Matr.-Nr.: Klausur Finanzmanagement SS 2013 - Haupttermin Bearbeitungszeit:

Mehr

eurex rundschreiben 035/17

eurex rundschreiben 035/17 eurex rundschreiben 035/17 Datum: 12. April 2017 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Aktienindexderivate: Laufzeitenerweiterung

Mehr