An die kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (siehe Verteilliste) Anpassung des Referenzkonzeptes 2025

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1 Q Schweizerische Eidgenossenschaft Confdration suisse Confederazione Svizzera Conlederaziun svizra Eidgenässisches Departement für Umwelt Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Infrastruktur CH-3003 Bem. BAV An die kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (siehe Verteilliste) Aktenzeichen: BAV /00002/00001/00006/00003/00026 Ihr Zeichen: Unser Zeichen: horn Sachbearbeiter/in: Markus Hoenke Born, 25. Januar 2016 Anpassung des Referenzkonzeptes 2025 Sehr geehrte Regierungsrätinnen Und Regierungsräte Nachdem das Stimmvolk die FABI-Vorlage gutgeheissen hat, haben wir Ihnen am 29. August 2014 das Referenzkonzept 2025 zugestellt. Das Referenzkonzept zeigt ein mit der bis 2025 finanzierten Schieneninfrastruktur mögliches Fahrplankonzept für den Personen- und Güterverkehr. Da der Zu stand erst in zehn Jahren Realität sein wird, gibt es nach wie Vor einige Unschärfen und zum heutigen Zeitpunkt nicht eindeutig festlegbare Umstände. Mit der Veröffentlichung sind zahlreiche Anträge bei uns eingegangen, das Referenzkonzept 2025 anzupassen. Zusammen mit den SBB haben wir im vergangenen Jahr diese Anträge in einem defi nierten Prozess geprüft. Leider konnten nicht ganz alle Anträge bereits abschliessend bearbeitet wer den. Dennoch haben wir uns entscheiden, den erreichten Planungsstand mit einer Anpassung des Referennustandes festzuhalten. Das BAV hat die Kantone und die Begleitgruppe Güterverkehr ein geladen, sich bis zum 20. November 2015 zu den geplanten Anpassungen und den verworfenen An derungsanträgen zu äussern. Zusammen mit den Stellungnahmen wurden uns zahlreiche neue An träge eingereicht. Der beiliegende Bericht gibt Auskunft über die Anpassungen und die pendenten Änderungsanträge, welche im nächsten Durchlauf des Änderungsprozesses geprüft werden. Die beiliegenden Netzgrafiken des nationalen Fernverkehrs und des Güterverkehrs sowie die sieben regionalen Netzgrafiken des Referenzkonzeptes 2025 (Planungsstand 12/2015) lösen die bisher gülti gen Netgrafiken des Referenzkonzeptes 2025 (Planungsstand 08/2014) ab. Sie sind als Grundlagen für die Planungsarbeiten auf der BAV-Homepage zum Herunterladen bereit ( STEP Ausbauschritt 2025). Die Netzgrafiken dienen einem dreifachen Zweck: Bundesaml für Verkehr BAV Postadresse: ch-3003 Bern Standartadresse: Mühleslrasse 6, 3063 Ittigen Marlws Hoenke Tel , Fax vayw.bav.admin.ch COO

2 - VöV, 0 Aktenzeichen: BAV / D01/00006/00003/00025 Sie stellen die fahrplantechnische Grundlage für die Umsetzung der beschlossenen Ausbau ten von ZEB sowie des Ausbauschrittes 2025 dar. Sie dienen als Grundlage für die Erarbeitung der gesamtschweizerischen Konzepte für den STEP Ausbauschritt Sie dienen als Basis für die erstmalige Erarbeitung des Netznutzungskonzeptes im Jahr Wir sind uns bewusst, dass bis zur Inbetriebnahme der einzelnen Verkehrsangebote noch zahlreiche Iterationen und Abstimmungen zwischen den Planungspartnern BAV, Kantone, Eisenbahnunterneh mungen und Infrastrukturbetreiberinnen notwendig sein werden. In den Planungsregionen haben wir Gremien, welche sich nun seit gut zwei Jahren als effiziente Plattformen für diese Abstimmung etab lieft haben. Für die konstruktive Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz danken wir Ihnen. Freundliche Grüsse Bundesamt für Ver ehr DyRudjL.*erlich, Abteilungschef a.i. Aßt&tufig Infrastruktur Wolf-Dieter Deuschle, Sektionschef Sektion Planung Beilagen: - Referenzkonzept - Minutiede 2025 Prozess Anpassungen 2015 Netzgrafiken des nationalen Fernverkehrs, Güterverkehrs und sieben regionale Netzgrafiken (Planungsstand ) Kopie z.k. an: - SBB - VAP, Division Infrastruktur, Philippe Gauderon, Hilfikerstrasse 1, 3000 Bern 65 Ringlikerstrasse 70, Postfach 31, 8142 Uitikon Dählhölzliweg 12! 3000 Bern 6 Intern per Zeiger an: - FU, MEP, BAG 2/2

3 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Infrastruktur hom/pl 7. Dezember 2015 Referenzkonzept 2025 Prozess Anpassung 2015 Aktenzeichen: BAV /00002/00001/00006/00003 *COO *

4 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Durchgeführte Arbeiten Anpassungen des Referenzkonzeptes Weiteres Vorgehen /16

5 1 Ausgangslage Am 29. August 2014 hat das Bundesamt für Verkehr das Referenzkonzept 2025 mit Stand 08/2014 veröffentlicht. Es zeigt ein mit der bis 2025 finanzierten Schieneninfrastruktur mögliches Fahrplankonzept für den Personen- und Güterverkehr. Es besteht neben der schriftlichen Dokumentation aus nationalen Netzgrafiken für den Personen- und den Güterverkehr sowie regionalen Netzgrafiken, die zusätzlich auch die Regionallinien differenziert darstellen. 2 Durchgeführte Arbeiten Zum Referenzkonzept mit Stand 08/2014 sind nach der Publikation rund 120 Änderungsanträge beim BAV eingetroffen. Grundsätzlich können Anträge aufgenommen werden, wenn für die beantragte Anpassung des Angebots benötigte Infrastrukturen finanziert sind und die Änderung keine negativen Auswirkungen auf andere Angebote haben. Die eingegangenen Anträge wurden durch das BAV in Zusammenarbeit mit den SBB vertieft geprüft. Dazu wurden ein Prozess und die Verantwortlichkeiten definiert. Gemäss diesem Prozess erfolgte sodann die Prüfung in mehreren Iterationen. Die bis September 2015 erzielten Resultate wurden den Kantonen sowie der Begleitgruppe Güterverkehr unterbreitet. Die Konsultation fand vom 18. Oktober 2015 bis zum 20. November 2015 statt. Alle Kantone sowie VöV und VAP für die Güterverkehrsbranche haben Stellung genommen. 3 Anpassungen des Referenzkonzeptes Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der Konsultation, können im ersten Durchlauf des Änderungsprozesses die folgenden 20 Anpassungen am Referenzkonzept vorgenommen werden: Nr. Beschreibung 2 Einzeichnen der grenzüberschreitenden Trassen in der Netzgrafik GV. 10 Der IR Basel - Mulhouse wird in der Netzgrafik Nordwestschweiz eingezeichnet. 21 Das unterschiedliche Wording betr. HVZ-Zügen wird vereinheitlicht: Einzelne HVZ-Züge in Lastrichtung. 22 Der RE Singen-Schaffhausen-Basel wird in der Netzgrafik Nordwestschweiz eingezeichnet. 23 Die Hochrheinstrecke Basel-Waldshut-Schaffhausen wird im Knoten Schaffhausen eingezeichnet. 30, Einzeichnen von zwei RV-Halten zwischen Buchs und Sargans. Der Marchshuttle wird gelöscht und die S2 mit allen Halten bis Ziegelbrücke eingezeichnet. Ein grüner Kasten weist darauf hin, dass notwendige Infrastrukturen noch nicht abschlies- 3/16

6 send definiert sind. 68 Die Fahrlagen der TER La Chaux-de-Fonds Morteau sind geprüft und werden eingezeichnet. 74 Die Umspurung Bulle-Broc wird über die LV finanziert. Somit kann die Verlängerung bis Broc eingezeichnet werden. 75 Die GV-Trasse Givisiez-Murten wird in der regionalen Netzgrafik berücksichtigt. 77 Darstellung der S52 Bern-Murten-Payerne stündlich und nur in HVZ geflügelt nach Ins. 78 Darstellung des RE Zweisimmen-Spiez durchgehend nach Interlaken. 79 Darstellung Flügelung RE Bern-Spiez-Zweisimmen/Brig. 80 Einzeichnen von HVZ-Zug Spiez-Frutigen. 84c Darstellen des Haltes in Minusio. 102 Der Halt des RE Annemasse St. Maurice in Villeneuve wird dargestellt, da die dazu nötigen Infrastrukturmassnahmen im Rahmen der Substanzerhaltes gebaut werden können. 103 Der Vorbehalt FV Genève Brig entfällt, da die betriebliche Machbarkeit nachgewiesen wurde. 113 Der 1/2h-Takt RER ist bereits ab 2018 geplant. Die benötigte Infrastruktur in Ecublens und Lucens wird mit der LV realisiert. 114 Die Fahrplanzeiten des RE Erstfeld - Biasca in Göschenen werden gemäss Fahrplankonzept 2020 angepasst. 117 Die Finanzierung der für den G-Verkehr notwendigen Anschlussweiche Gossau - Sommerau konnte zwischenzeitlich geregelt werden. Abb.1: Änderungen am Referenzkonzept 2025 gegenüber dem Stand 08/2014 4/16

7 Die genannten Anpassungen wurden von der Projektsteuerung BAV-SBB am 10. Dezember 2015 der Gesamtleitung Umsetzung Bahnausbau (GL-UBA) zum Beschluss unterbreitet. Diese hat sie antragsgemäss am 21 Januar 2016 verabschiedet. Das neue Referenzkonzept 2025 mit Stand 12/2015 dient als Grundlage für die Umsetzung der beschlossenen Infrastrukturausbauten, die Erarbeitung des STEP Ausbauschrittes 2030 sowie die erstmalige Erarbeitung des Netznutzungskonzeptes im Jahr Weiteres Vorgehen Im ersten Durchlauf des Änderungsprozesses war es nicht möglich, für alle eingebrachten Anträge eine Lösung zu finden oder sie zu verwerfen. Zudem haben anlässlich der Konsultation einzelne Kantone die Prüfung alternativer oder neuer Anträge gewünscht. Insgesamt sind nun noch 77 Anträge pendent. Einige wenige Studien konnten noch nicht abgeschlossen werden und die Bearbeitung geht im nächsten Änderungsprozess weiter. Rund 20 Anträge sind bereits Teil der Arbeiten am STEP Ausbauschritt 2030 und werden dort bearbeitet. Zu den übrigen Anträgen laufen en darüber wie sie im Änderungsprozess des Jahres 2016 bearbeitet werden können. Die Liste der pendenten Anträge findet sich im Anhang. Die Reihenfolge entspricht der Chronologie der Einreichung. Einzelne Anträge wurden durch verschiedene Antragsteller mehrfach eingereicht. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wurde auf eine Bereinigung verzichtet. 5/16

8 Anhang / annexe / allegato Nr. Beschreibung Weiteres Vorgehen Status 24 Inscription du train GL HDP Neuchâtel Lausanne. Le train est indiqué sans temps de parcours du fait d un conflit avec le TM. Vérification 25 Beibehaltung FV-Halt Grenchen Süd und Einführungszeitpunkt "décalage". Um den Halt Grenchen Süd auf dem zweiten Jurasüdfuss-Zuglauf, (St.Gallen-) Zürich (Spinne 00) Biel Lausanne Genève zu ermöglichen, wurden verschiedene Ansätze geprüft und verworfen. Es wurde noch keine Lösung gefunden, welche ohne gravierende Auswirkungen auf andere Angebote sowie infrastrukturneutral realisierbar wäre. 26 Arrêt Delémont-Communance. Le canton aimerait éviter des incidences sur l offre existante. Or cela n est possible que moyennant un aménagement de l infrastructure. 27 Eintrag des HVZ-Zug Rotkreuz Arth- Goldau. Der Zug ist abgebildet, aber ohne Fahrzeiten. Fahrzeiten noch offengelassen infolge Konflikt mit GV. 31 Anschluss 00/30 Wil - St. Gallen; S1 in Wil im 15/45 Knoten; Erwartung Kanton: Kt.SG will Abfahrten von Wil nach SG zur Minute 02/32 (Anschlüsse Toggenburg). 32 S2 mit Bedienung aller Halte in der March. 28 Eintrag der HVZ-Leistung Freiamt. Der Zug ist abgebildet, aber ohne Fahrzeiten. Fahrzeiten noch offengelassen infolge Konflikt mit GV. 29 Fermata di Piazza Indipendenza. Nel calcolo dei tempi di percorrenza si tiene conto della sosta. La fermata, però, non è indicata per l'attuale mancanza di finanziamento. Die gewünschte Lage der S1 führt zu Konflikten in der Gleisbelegung SG. Eine Möglichkeit, das gewünschte Ziel zu erreichen, stellt die Drehung der Fahrlage der S9 um 15 Minuten dar. Dadurch verschlechtern sich jedoch in Wil die Anschlussbeziehungen Richtung Zürich und der Knoten Wattwil als Ganzes. Ein Entscheid ist suspendiert, um Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten. Die Diskussion wird in der ArG Zürich- Chur mit Fokus AS2030 geführt. Die Festlegung für den AS 2025 erfolgt in Kenntnis der langfristigen Zielsetzung. Studie EA 2030 Fase di ampliamento PROSSIF /16

9 33 GV-Einschränkungen Bern Weyermannshaus, Erreichbarkeit nicht sichergestellt 34 Thun-Brig Betriebskonzept (Betriebswechselpunkt), Qualität und Mengengerüst Trassen. 35 Zollikofen-Gümligen; 4 GV-Trassen pro Richtung und Stunde.; Simulation zur Festlegung der notwendigen Infrastruktur 37 Conflit de croisement Romont, calcul du temps de parcours pour les trains de la série W Lausanne Bern. 41 Angebot Basel SBB - Basel Bad Bf nicht abgestimmt, evtl. Infrastrukturausbau oder Angebotsabbau 44 Perrongleicher Anschluss Ost-West zwischen IR Zürich-Oensingen-Biel und ICN Basel-Lausanne mit 3' Die Einfahrt in Bern Weyermannshaus ist je nach Verkehren der S- Bahn Züge nicht immer möglich. Eine Lösung wird im Rahmen der Objektstudie Holligen gesucht. Gemäss den Studien der SBB gibt es keine infrastrukturneutrale Lösung. Das Angebotsziel ist im angemeldet und wird dort geprüft. Eine Betriebssimulation kann durchgeführt werden, sobald das Signalisierungskonzept im Rahmen Objektstudie Aaretal erstellt ist. Le concept proposé par les CFF et approuvé par les cantons FR et VD serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les deux directions. A part l infrastructure de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc Bulle Romont. Das Risiko bleibt ein offener Punkt, der im Jahresfahrplan gelöst werden muss (keine Auswirkungen auf Infrastruktur) Das Risiko bleibt ein offener Punkt, der im Jahresfahrplan gelöst werden muss (keine Auswirkungen auf Infrastruktur) 47 Publikumsanlagen Basel SBB Die Publikumsanlage ist nicht finanziert. 54b Deuxième produit rapide Biel/Bienne L infrastructure requise n est pas financée. Delémont Basel 55 Rupture RE Romont Genève à Lausanne et suppression de la liaison directe Palézieux Fribourg/Bern Le concept proposé par les CFF et approuvé par les cantons FR et VD serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les deux directions. A part l infrastructure de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc Bulle Romont. Studie Studie Etude EA 2030 Etude 7/16

10 56 Stündliche GV-Systemtrasse Landquart-RBL/Frauenfeld u.z. 58 IC Chur-Zürich einmal stündlich mit IC Zürich-Basel verknüpfen (Prio1) Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit der Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei planbar. Es wären einschneidende Anpassungen bei der Trassenanzahl/-qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZ- Leistungen) Die gewünschte Durchbindung ist nach Prüfung durch SBB-Infrastruktur planbar. Ein Entscheid ist suspendiert, um Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten. 60 Halt RE und REX in Maienfeld. Die Lösungsvariante ohne Infrastrukturanpassungen führt zu Einschränkungen im lokalen Rangierbetrieb und konsumiert Gleiskapazität im Güterbahnhof Chur. Die alternative Lösungsvariante mit einer Infrastrukturanpassung bedingt eine zusätzliche Weichenverbindung. Allerdings führt der mit dem RE-/REX-Halt Maienfeld verbundene Verzicht auf die S12 Chur - Sargans für Reisende von Bad Ragaz/Maienfeld zu Angebotsverschlechterungen. 63 EC-Halt St. Margrethen mit Anschluss REX 64 Verknüpfung REX in St. Gallen mit B- Produkt i.r. Zürich Um den EC-Halt St. Margrethen zu ermöglichen, wurden verschiedene Ansätze geprüft und verworfen. Es wurde noch keine Lösung gefunden, welche ohne gravierende Auswirkungen auf andere Angebote sowie infrastrukturneutral realisierbar wäre. Die Durchbindung ist stündlich infrastrukturneutral möglich. Zu prüfen bleibt, ob ein Stärken / Schwächen möglich ist. Ein Entscheid wird suspendiert, um Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten Studie 65 Verlängerung REX in HVZ halbstündlich bis Chur Voraussichtlich entstehen Konflikte mit möglichen Vor-/Nachläuferzügen von Zürich 8/16

11 66 Garantierte Anschlüsse Biel zwischen ICN Grund: Perrongleicher Anschluss in Biel in drei Minuten. 69 Liaison transversale RE Romont Lausanne en direction de Genève 70 Liaison transversale RE Palézieux Romont en direction de Berne 71 Sillon TM Grolley Payerne uniquement dans un sens. 73 Les trains Fribourg Yverdon s arrêtent aussi à Givisiez 76 HVZ-Zusatz-S-Bahnen Thun-/Langnau- Bern darstellen Der Anschluss in Biel ist mit einem perrongleichen Anschluss sichergestellt. Gemäss der aktuellen gültigen Referenz-Planung wird davon ausgegangen, dass dieser perrongleiche Anschluss umgesetzt werden kann. Das Risiko bleibt ein offener Punkt, der im Jahresfahrplan gelöst werden muss (keine Auswirkungen auf Infrastruktur). Le concept proposé par les CFF et approuvé par les cantons FR et VD serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les deux directions. A part l infrastructure de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc Bulle Romont. Le concept proposé par les CFF et approuvé par les cantons FR et VD serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les deux directions. A part l infrastructure de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc Bulle Romont. A régler dans l horaire annuel. Adapter la légende dans les graphiques réticulaires du TM. L arrêt à Givisiez n est possible qu avec une voie TM. Les CFF vérifient si la fonctionnalité est donnée dans le cadre de l augmentation de la CP : l arrêt intégral est étudié en tant que module dans l EA Es ist zu prüfen, ob die gewünschten HVZ-Zusatzzüge Auswirkungen auf den GV haben. Die gewünschten HVZ-Zusatzzüge Bern an.12 / ab.18 am Vor- und Nachmittag ist durch den Kanton BE noch zu bezeichnen. Etude Etude Vérification Vérification 9/16

12 82 Systematischer Viertelstundentakt Herisau-Wittenbach 83 S-Bahnen Rorschach verkürzt bis St.Gallen. Das gewünschte Angebot ist mit Angebotsanpassungen (geänderte Durchbindungen, Abtausch Rollmaterial/EVU) infrastrukturell planbar. Es fehlt eine Bestätigung der DB, dass Spangenzug stündlich in Konstanz machbar ist. Ein Entscheid wird suspendiert, um Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten. Das gewünschte Angebot ist mit Angebotsanpassungen (geänderte Durchbindungen, Abtausch Rollmaterial/EVU) infrastrukturell planbar. Es fehlt eine Bestätigung der DB, dass Spangenzug stündlich in Konstanz machbar ist. Ein Entscheid wird suspendiert, um Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten. 84a Halt Frauenfeld-Langdorf Der Kanton TG wünscht zu prüfen, ob bei einer Bedienung des Haltes Frauenfeld-Langdorf durch die S30 auf die Aufhebung von Haltestellen verzichtet werden kann. 84b Arrêt Delémont-Communance. Le canton aimerait éviter des incidences sur l offre existante. Or cela n est possible que moyennant un aménagement de l infrastructure. 85 Anschluss IC Basel - Zürich auf EC nach Mailand in Zürich SBB-P-FV studiert Alternativen für die nächste Sequenz. 86 Fahrzeiten S32 Rotkreuz Arth-Goldau Prüfung ob die heutige Praxis beibehalten werden kann oder ein Weichenersatz über den Sustanzerhalt finanzierbar ist. EA /16

13 87a Verlängerung S32 bis Brunnen Die Verlängerung der HVZ S32 im Abschnitt Arth-Goldau Brunnen ist mit einem voraussichtlich lösbaren Konflikt bei der Einfahrt in Brunnen (Abkreuzung Ausfahrt S2 ab.21, Ankunft S32.23) fahrbar. Zu beachten ist jedoch, dass die HVZ S32 ist im Abschnitt Rotkreuz Arth-Goldau im 2020 und 2025 in unterschiedlichen Fahrlagen geplant ist. Der Kanton SZ wünscht eine Fahrlage wie Dies bedingt Anpassungen am Angebot des VAE sowie die Verlangsamung von 3 GV-Trassen. Dies steht im Widerspruch zur aktuell laufenden Diskussion über die Fahrzeiten im Güterverkehr und muss gesamthaft nochmals im 2016 vertieft geprüft werden. 87b Doppelbelegung Rotkreuz mit S26 prüfen 88 Systematisierung VAE und S31, Optimierung Anschlüsse Arth-Goldau und Pfäffikon (SZ) 89a 89b zusätzliche Trasse RBL-CH + 1 Trasse in NVZ zusätzliche Trasse RBL-CH +1 Trasse integral 90 zusätzliche Trasse RBL-OL +1 Trasse integral Die signalmässige Doppelbelegung von Gleis 5 in Rotkreuz bedingt eine Infrastrukturanpassung. Eine Realisierung bedingt die Doppelspur Schindellegi - Biberbrugg. Diese ist im AS 2025 nicht finanziert. Gemäss der Stellungnahme des Kantons SZ ist eine angenäherte Systematisierung zu prüfen. Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei planbar. Es wären einschneidende Anpassungen bei der Trassenanzahl/- qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZ-Leistungen) Es gibt keine unabhängige Trassierungsmöglichkeit eines Express- Güterzuges vom RBL nach Chur ohne Teilnutzung je eines Systemtrasses RBL Zürich Vorbahnhof und Zürich Vorbahnhof Chur und umgekehrt Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei planbar. Es wären einschneidende Anpassungen bei der Trassenanzahl/- qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZ-Leistungen) 11/16

14 91 zusätzliche Trasse RBL-DOTU +1 Trasse integral zusätzlich verknüpfte Fahrmöglichkeit Richtung Süden 92 zusätzliche Trasse RBL-SG +3 Trassen in der HVZ 93 zusätzliche Trasse RBL-SH +1 Trasse in der HVZ 94 zusätzliche Trasse RBL-SO +2 Trassen in der HVZ 95 zusätzliche Trasse LB-ZF +1 Trasse in der HVZ unabhängig von RBL-SO 96 Sillon supplémentaire LS-SIO + 1 sillon intégral Der Leitweg Heitersberg führt zu Konflikten in Othmarsingen und der Leitweg Brugg führt zu Konflikten in Brugg. Es besteht keine infrastrukturneutrale Lösung. Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei planbar. Es wären einschneidende Anpassungen bei der Trassenanzahl/- qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZ-Leistungen) Im Fahrplan 2017 besteht noch kein Konflikt. Dieser entsteht erst mit der Einführung der 4. TE der S-Bahn Zürich Eine infrastrukturneutrale Lösung ist nicht möglich. Eine zusätzliche Trasse für GV ist mit Referenzinfrastruktur nicht konfliktfrei planbar. Es wären einschneidende Anpassungen bei der Trassenanzahl/- qualität des Personenverkehrs erforderlich (Verzicht auf HVZ-Leistungen) Die Umsetzung braucht Infrastruktur (Einbindung Zofingen, Kapazitätserhöhung auf Strecke in Einspur (Doppelspurinsel) Eine infrastrukturneutrale Lösung ist nicht möglich. A l heure actuelle, il y a un sillon standard jusqu à St-Maurice. Avec l introduction de l EA 2025 de PRODES, ce sillon ne sera plus réalisable sans mesure infrastructurelle. Un sillon TM supplémentaire n est pas planifiable sans conflit sur l infrastructure de référence. Des adaptations cruciales seraient nécessaires en matière de nombre et de qualité des sillons du transport de voyageurs (renonciation aux prestations HDP). Les vérifications doivent tenir compte de la plage horaire de l EC intégré à l horaire cadencé. Vérification 12/16

15 97 Sillon supplémentaire LT-PAL + 1 sillon intégral 98 Durchfahrt GZ Bern PB zur HVZ nicht möglich 99 Zugslängebeschränkung GV auf 500m in Bern 100 Aumentare la velocità media delle tracce per il traffico merci nella GBC L état de référence correspond à l horaire Un sillon TM supplémentaire n est pas planifiable sans conflit sur l infrastructure de référence. Des adaptations cruciales seraient nécessaires en matière de nombre et de qualité des sillons du transport de voyageurs (renonciation aux prestations HDP). Es ist keine infrastrukturneutrale Lösung möglich. Bestehende Trassenkonflikte in der HVZ müssen im Jahresfahrplan geregelt werden. Vorbehalten bleiben mögliche (Teil-) Lösungen im Rahmen des mit STEP AS 2025 geplanten Ausbaus. Mögliche Zugslänge wird bei Vorliegen der Konzeptstudie Holligen geprüft. Le tracce per il traffico merci vengono rallentate a 45 km/h dall'inserimento della linea S. Dato che il sistema Tilo è già al limite della capacità, non è possibile attuare un adeguamento senza investimenti infrastrutturali. Si sta verificando se, in attesa che venga completato l'ampliamento del sistema TILO, il concetto intermedio TILO 2020 attualmente perseguito consenta temporaneamente di realizzare miglioramenti. 101 Verfügbarkeit 6 Transittrasse Gotthard In den Stunden mit dem FV-Halt Altdorf kann bis Rotkreuz die mit Konflikt behaftete sechste Trasse nur mit weitgehenden Konsequenzen FV, TILO und GV genutzt werden. Die Resultate sind bei neuen Erkenntnissen aus dem Testbetrieb des Gotthard-Basistunnels zu überprüfen 105 Knoten Bern: Stärken/Schwächen und betriebliche Anforderungen 107 Stärken/Schwächen EC Zürich München in St. Gallen SBB prüft die Machbarkeit im Rahmen der Objektstudie Westkopf Um ein Stärken / Schwächen in St.Gallen zu ermöglichen, wurden verschiedene Ansätze geprüft und verworfen. Es wurde noch keine Lösung gefunden, welche ohne gravierende Auswirkungen auf andere Angebote sowie infrastrukturneutral realisierbar wäre. Vérification Chiarimento Studie Studie 13/16

16 109 Anpassung der Abfahrten im Knoten Zürich in Richtung Milano und Schaffhausen 111 Mögliche Änderungen aufgrund des Energiesparzieles SBB SBB-P-FV studiert Alternativen für die nächste Sequenz. Das Risiko bleibt ein offener Punkt, der im Jahresfahrplan gelöst werden muss, sofern dies keine Auswirkungen auf die Infrastruktur hat. 112a 400m-Züge Züge Zürich Luzern Die verschiedenen Varianten sind unter Inkaufnahme von Stabilitätsrisiken oder/und HVZ-Einschränkungen fahrbar. 112b 2. IR-Halt Rotkreuz Die Haltezeit in Rotkreuz ist zu knapp. Es gibt Lösungen, jedoch braucht es dazu die detaillierten Prozessschritte vom FV Dosto (Schliesszeiten). Diese Grundlagen liegen 2016 erst vor. 115 Auf der Referenznetzgrafik sollen auch die Bahnhöfe Erzingen, Thayngen und Singen inkl. dem entsprechenden Angebot dargestellt werden. 116 Wil Weinfelden: Die Erweiterung der Gleisanlage Bettwiesen und die Abtretung an das Tanklager sind eingeleitet. 118 Zürich Konstanz: Zusammen mit dem IC Zürich-Romanshorn (an.55/ab.05) ist der IR Zürich Konstanz in Zürich HB in einem sauberen 30 Minuten-Takt mit den Fahrzeiten (an.25/ab.35) zu legen. Ab Zürich Flughafen ist der saubere 30 Minuten-Takt bereits jetzt schon eingetragen. 120 An- und Abfahrtszeiten in Sargans von St.Gallen werden auf Dezember 2014 angepasst. Diese sind in der Netzgrafik zu übernehmen: An.24 / ab.36 (bzw. der zweite REX um eine halbe Stunde versetzt: an.54 / ab.06). Die Umsteigezeit kann somit mit Fahrzeitverkürzungen zwischen Buchs und Sargans realisiert werden (ohne Doppelspurabschnitt Altstätten). Abfahrtszeiten in Sargans Richtung Chur sollen symmetrisch zur Ankunftszeit sein: Ab.57 (REX) und.27 (RE) 122 S-Bahn Obersee: Flügelungskonzept VAE/S-Bahn (Richtung Sargans) gemäss VAE-Konzept Ab- und Ankunftszeiten des VAE in Rapperswil gemäss VAE-Konzept Die zeichnerische Umsetzung bedingt aufwändige Arbeiten die erst 2016 umgesetzt werden können. Es ist zu prüfen, ob mit der zugesicherten Finanzierung das Problem gelöst ist. Ein Entscheid wird suspendiert, um Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten Ein Entscheid wird suspendiert, um Freiheitsgrade für die Lösungsfindung EC Zürich - München zu erhalten Es ist abzuklären, ob die Durchbindung S4/S6 57/03 beziehungsweise Kurzwende S6 56/04 machbar ist. Aufnahme /4-stündliche Bedienung Zürich- 14/16

17 Wipkingen 127 Realisierung Mittelfristangebot 2025 Luzern-Sursee-Olten 128 Realisierung Mittelfristangebot 2025 Luzern-Zug-Zürich 129 Systematisierung Luzern-Küssnacht gemäss Mittelfristangebot Überprüfung des Güterüberholgleises in Pfäffikon (SZ) hinsichtlich Lage und Standort sowie Prüfung der Machbarkeit einer Haltestelle Seedamm-Center Die Prüfung des Mittelfristangebots 2025 ergab, dass eine infrastrukturneutrale Realiserung nicht machbar ist. Die Prüfung des Mittelfristangebots 2025 ergab, dass eine infrastrukturneutrale Realiserung nicht machbar ist. Die Prüfung des Mittelfristangebots 2025 ergab, dass eine infrastrukturneutrale Realiserung nicht machbar ist /2h-Takt S41 Luzern - Horw Die Finanzierung der doppelspurigen Einfahrt in den Bahnhof Luzern sowie des mittigen Wendegleises im Bahnhof Horw im Rahmen AS 2025 ist zu prüfen. 132 HVZ-Leistungen auf der Strecke Solothurn Gänsbrunnen sind im Referenzkonzept darzustellen. 133 HVZ-Leistungen im Raum Basel Aargau sind im Referenzkonzept darzustellen. 134 Les trains EuroCity ne perturbent plus les RER vaudois et valaisans 135 Arrêt de l IR Genève Brig à Renens et possibilité de desservir l arrêt dès 2020 Vorausgesetzt, dass der Tunnel bis 2025 nutzbar ist, ist die konfliktfreie Führung der HVZ-Züge in Einzelfahrlage zu prüfen. Die konfliktfreie Führung der HVZ- Züge in Einzelfahrlage ist zu prüfen. L intégration de l EC (matériel roulant ETR 610, série N180) dans le concept d offre en Valais est possible à plusieurs conditions. Afin de résoudre des conflits de cisaillement en gare de Lausanne avec impacts sur le trafic régional et marchandises, l EC doit aussi être intégré dans le sillon de l IR sur le tronçon Genève-Aéroport Lausanne (renonciation à l échange de sillon avec l IR Genève Luzern). Pour obtenir une considération globale, il faut examiner les effets sur le temps de parcours total Lausanne Milan. Vérification Vérification 15/16

18 136 Cadence semi-horaire intégrale des trafics IR et TR entre Brigue et Monthey avec restriction EC 137 Prise en compte de l ETCS Level II entre Lausanne et Brigue à l horizon e produit BE-LS avec option de prolongement en direction d Annemasse Le concept proposé par les CFF et approuvé par les cantons FR et VD serait possible avec des correspondances sur le RE Genève dans les deux directions. A part l infrastructure de référence, il entraîne des infrastructures supplémentaires sur le réseau CFF et dont le financement reste à éclaircir. De plus, tpf Infrastructure doit analyser des aménagements sur la ligne Broc Bulle Romont. Vérification Vérification Etude 16/16

19 25-WE-25, Neuchâtel: Die Anschlusszeiten von La-Chaux-de-Fonds Richtung Lausanne betragen nur 3' anstelle 4'. 25-FV-02, Neuchâtel - Lausanne: Les trains hdp ne circulent que dans le sens de la charge de trafic ZEB-RWT-10, Neuchâtel bif - Neuchâtel: Amélioration du distancement. 25-FV-02, Lausanne Triage - Cornaux: Sillon RE HdP NE-LS à fixer en minimisant l impact sur les sillons de marchandises LT- RBL. 25-RWT-22, Noeud de Fribourg: Neuer Spurwechsel Ostkopf. 25-RWT-21, Romont Est: 2ème voie de dépassement pour train fret (direction ouest-est). 25-RWT-20, Lausanne - Bern: Risiko, ob mit der bisher nicht im praktischen Betrieb erprobten Technologie "Wako" zu Zulassung und die angestrebte Fahrzeit erreicht wird. 25-RWT-20, Lausanne - Bern: Die Fahrzeitberechnung, Stand verschärft die Situation mit dem Abkreuzkonflikt RE/IC in Romont. Die erforderlichen 3' werden um 0.4' unterschritten. 25-RWT-20, Lausanne - Bern: Ertüchtigung für Dosto mit Wankkompensation (Wako) zur Reduktion der Fahrzeit (61' mit Halt FRI). 25-RWT-01, Genève Cornavin.: Genève Cornavin, Augmentation de la capacité avec une nouvelle gare souterraine "FD2C". 25-RWT-03, Denges: Voie de d attende pour l entrée à LT. 25-RWT-02, Founex: Voie de dépassement pour train fret. 25-FV-04, Lausanne - Romont: Fahrzeit de RE zwischen Palézieux und Romont lässt 2 zusätzliche Halte zu (Distanz auf G- Trasse). 25-FV-30, Biel: Stärken/Schwächen ICN: Mit 2 resp. 3' Aufenthalt ist in Einzelfällen nur Schwächen am Schluss und kein Stärken möglich. Dies gilt für beide Richtungen 25-FV-17, Biel: In Richtung Ost-West perrongleicher Anschluss zwischen IR ZUE-OEN-BI und ICN BS-LS mit 3' erforderlich. 25-WE-01, Coppet: Il n'a pas de correspondance entre RE GEAP- NY et le RER ANN-COP (correspondance à Versoix). 25-GV-30, Genève La Praille - Vernier - Meyrin Cargo - (Bellegarde): GV von und nach GePr schliesst sich bei Einund Ausfahrt gegenseitig aus. Kapazitätsteilung zwischen GV und TGV (an Ge xx.16 resp. ab Ge xx.43). ZEB-RWT-14_FIN, Lausanne - St-Maurice: Aménagement pour l'exploitation sans agent de train (RE à 300m) et pour un dépassement par l'ec à Villeneuve. 25-GV-30, Lausanne - Brig: Wenn der EC verkehrt, ist eine veränderte Fahrlage der G-Trassen erforderlich. 25-FV-06, Lausanne - Brig: Wenn der EC verkehrt, müssen Fahrzeiten und Haltepolitik anderer Produkte (IR, RE, RER Valais) angepasst werden). ZEB-RWT-09, Lausanne: Pronlongement des quais. 25-RME-01, Knoten Basel: Ausbau des Ostkopfes und Reduktion der Federwege im Westkopf. ZEB-RME-01, Liestal: Leistungssteigerung mit 4. Gleisachse. 25-RME-15, Olten: Ohne Erhöhung der Nutzlänge auf 400m sind organisatorische Massnahmen zu treffen (betrifft insbesondere die Linien Bern - Basel und Biel- Zürich via Oensingen). 25-FV-17, Olten: In Fahrrichtung West-Ost perrongleicher Anschluss zwischen IR BI-OEN-ZUE und IR BN- AA-BG-ZUE erforderlich (Gleis 4/7 mit 4'). ZEB-RWT-11, Biel - Lengnau: ZEB-RME-03, Bern-Wylerfeld: Entflechtung. ZEB-RME-02, Solothurn - Wanzwil: Leistungssteigerung ABS. 25-FV-17, Oensingen: In Oensingen muss die Haltezeit in Richtung West-Ost auf eine Minute reduziert werden. Zudem kann der Halt in Grenchen Süd nicht gewährt werden. 25-FV-30, Bern - Olten - Zürich: Die Fahrbarkeit der HVZ IC Bern - Zürich mit Halt in Aarau erfordert, dass die FV-Linie BN-BDF- OL (-ZUE) mit Regio-Dosto produziert wird. Die Fahrzeiten mit Lok 460 und 300m langen Kompositionen reicht nicht. Gemäss Masterplan des Fernverkehrs steht aus heutiger Sicht die notwendige Anzahl Regio-Dosto auf den Zeitpunkt 2025 nicht zur Verfügung. ZEB-RWT-01, Villeneuve - St. Maurice: Amélioration du distancement. ZEB-RWT-02, Vevey - Leuk: PEL2-adaptation diverse. ZEB-RWT-03, Puidoux - Palézieux: Amélioration du distancement. ZEB-RWT-04, Romont Est: Voie de dépassement pour train fret (direction est-ouest). ZEB-RWT-05_FIN, Fribourg: Deuxième accès dénivelé. ZEB-RWT-06, Lausanne - Renens: Saut de mouton. ZEB-RWT-07, Lausanne - Renens: 4ème voie. ZEB-RWT-08, Renens: Tête est, raccordement de la 4ème voie. ZEB-RME-04_FIN, (Basel -) Luzern: Zugfolgezeitverkürzung Einfahrt. ZEB-RME-08, Olten: Neue Fahrstrasse Gleise 10/11 von Däniken, Ersatz wegfallende Abstellanlagen. ZEB-RME-09, Däniken: Wendemöglichkeit im RB. 25-RME-17, Aarburg/Oftringen - Zofingen: 2' Zugfolge Abzweigung Kriegsschlaufe bis Zofingen. 25-RME-18, Zofingen: Wendegleis für den Fernverkehr in Mittellage. 25-RME-20, Zofingen - Rothrist: Kriegsschlaufe, Ertüchtigung für höhere Zugzahlen. 25-RME-14, Luzern: 404m FV-Dosto in Gleis 3, 404m GIRUNO in Gleis 7, diese Situation führt zu Anschlussbruch IR GeAp Lz auf Zb. Abfertigung an ortsfester Anlage in Lz erforderlich. 25-FV-30, Luzern: 404m lange GIRUNO-Züge BS-LZ-LG sowie 404m FV-Dosto zur HVZ ZUE-LZ-BN erfordern, dass in Gleis 6/7 nach dem Ausfahrsignal abgefahren wird. Die bereits heute vorhandene, stellwerkseitige Lösung für die besetzte Ausfahrt ist wegen fehlender Abfahrtverhindernung kritisch. 25-FV-10, Bern: Im 00 und 30 Knoten Bern müssen jeweils die ersten Radiallinien bis Bern eine Fluchtfahrt vollziehen, um die max. Kapazität zu gewährleisten. 25-RME-25, Knoten Bern: - Ausbau Perron 5 für 2x 404m Züge. - Ausbau Perron 6 für 4x 210m Züge. - Neue Bereitstellungsanlage Westseite mind. 4 Gleise Anbindung Mitte für RE und FV. - 2'-Zugfolge Westseite. 25-RME-26, Knoten Bern: Ostseite 2 ZFZ bis an jede Perronkante. 25-RME-33, Gümligen: Leistungssteigerung mittels Entflechtung. 25-RME-34, Gümligen - Rubigen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. 25-RME-36, Rubigen - Münsingen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. 25-FV-12, Spiez: Für 400m lange Züge in Gleis 1 sind organisatorische Massnahmen erforderlich. ZEB-BLS-30, Leissigen: Ausbau zur Kreuzungsstelle für 400m Züge. ZEB-RME-06, Olten - Aarau: Integrale 4-Spur (Eppenbergtunnel). ZEB-RME-07, Aarau: Schneller Spurwechsel Gleise FV-02, Luzern-Zürich: HVZ-Züge nur in Lastrichtung. ZEB-PONS-06, Walchwil: Partielle Doppelspurausbau. 25-FV, Luzern - Milano: Einzelzüge 25-FV-09, Luzern - Arth-Goldau: Mit Abfahrt.16 in GD Richtung LZ ist mit den Rollmaterialvorgaben der Federweg zwischen dem Zug von GD und dem IR nach ZUE ungenügend (0.6' unter den Planungsvorgaben) sowie in RK der Federweg zwischen den Zügen LZ-GD auf dem Minimum (in RK beide Züge durch Gleis 4). Die Suche nach möglichen Lösungsansätzen ist in Bearbeitung. 25-ZCH-12, Arth-Goldau - Bellinzona: Beim Halt des IC in Altdorf sind nur 5 G-Trassen pro h und Richtung anstelle der geforderten 6 Trassen fahrbar. 25-FV-30, Erstfeld: Beim Einsatz von Lok Re420 anstelle Pendel mit Re460 erfordert die knappe Wendezeit sowie die Ein-/Ausfahrten 2 Loks. Auf der Nordseite von ER muss ein Bereitstellungsgleis für die abgehende Lok bestehen. 25-FV-02, Erstfeld-Zürich: HVZ-Züge nur in Lastrichtung. In Fahrrichtung Süd-Nord besteht eine Kapazitätsteilung mit IC von Lugano. ZEB-RSD-01, Biasca - Castione: ZEB-RSD-02, Bellinzona: Leistungssteigerung. ZEB-RSD-03, Giubiasco: Neue Weichenverbindungen. ZEB-RSD-06, Lugano: Parallele Ein- und Ausfahrten Gleis 1/2. 25-RSD-10, Lugano - Melide: Wendegleis und Abstellung für Stärken/Schwächen. ZEB-RSD-11, Mendrisio: Verlängerung und Anpassung Perron Gleis 1, inkl. Einfahrt mit 60 km/h. ZEB-RSD-04, Chiasso: Leistungssteigerung. ZEB-FV-13, Chiasso: Das FV-Konzept Zürich - Milano erfordert eine Durchfahrt in CHI (fahrende Transition). Machbarkeit bezüglich Technik und Prozesse bisher nicht nachgewiesen. ZEB-FV-13, Lugano - Chiasso: Stärken/Schwächen der EC in Lugano oder Chiasso nicht möglich (in Lugano Aufenthalt zu kurz, in Chiasso kein Halt hinterlegt). ZEB-ROT-02, Winterthur: Leistungssteigerung Bahnhof. ZEB-ROT-01, Raum Dorfnest: Entflechtung und ZEB-ROT-08, Weinfelden - Kehlhof: Partielle Doppelspur mit Verlängerung. ZEB-ROT-07, Winterthur - Weinfelden: Fahrzeitreduktion. ZEB-ROT-03, Elgg: Überholgleise und Anpassung Signalisierung Sirnach - Wil SG. ZEB-ROT-04, Wil: Leistungssteigerung Knoten. ZEB-ROT-17_FIN, St.Gallen Bruggen - St.Gallen: Verkürzung Zugfolgezeit auf 2' und Weichenverbindung West. ZEB-ROT , Winterthur - St.Margrethen: Risiko, ob mit der bisher nicht im praktischen Betrieb erprobten Technologie "Wako" zu Zulassung und die angestrebte Fahrzeit erreicht wird. ZEB-ROT-05_FIN, Winterthur - St.Gallen: Ertüchtigung der Strecke für Wako. Erforderliche technische Fahrzeit: 29.7' (ohne Zwischenhalte). 25-ROT-97, Oberriet - Altstätten: Doppelspurabschnitt Oberriet - Oberriet Nord: - Spaltweichen mit Streckengeschwindigkeit - Weichenverbindung in Oberriet Seite Altstätten (für Doppelkreuzung/Überholung REX G- Trasse G-Trasse) - Federweg Oberriet Nord S4 mit RE: ROT-12, Weesen: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West. 25-ROT-10, Schübelbach: Angebot benötigt Infrastrukturen, welche noch nicht abschliessend geprüft und definiert sind. 25-ROT-11, Pfäffikon SZ: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West. 25-ROT-18, Pfäffikon - Altendorf: Blockverdichtung für Zugfolge EC-GV. 25-OST-04, Sargans: Mindestumsteigezeit IC/RE von 3' entspricht Planungsgrundlagen, ist aber unter Betrachtung der spitzen Kreuzung RE/RE in ALT stabilitätskritisch. Für die Ausdehnung der Umsteigezeit ist ein Doppelspurabschnitt in ALT oder eine Fahrzeitverkürzung erforderlich. 25-ROT-14, Landquart: Gleissignale Gleis 1 / 2. Bemerkungen zum Angebot. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten. ZEB-ROT-06_FIN, St.Gallen - St.Margrethen: Ertüchtigung der Strecke für Wako. Erforderliche technische Fahrzeit: 15.8' (ohne Zwischenhalte und ohne Halt in SM). 25-FV-19, St. Margrethen: Die mit Wako erreichbaren Fahrzeiten erfordern eine Durchfahrt in SMG (fahrende Transition, Durchfahrzeiten SMG Richtung Bregenz:.52; von Bregenz.08). Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten. Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet. Infrastrukturen aus regionalen Planungen, die durch Kantone finanziert werden.

20 25-GV-30, Laufen - Basel: Zur HVZ-P Konflikt mit G-Trassen in beiden Richtungen. 25-RME-03, Pratteln: Leistungssteigerung mittels Entflechtung. ZEB-RME-01, Liestal: Leistungssteigerung mit 4. Gleisachse. 25-GV-30, Stein-Säckingen - Eglisau: 2 Trassen pro h in einer Fahrrichtung fahrbar anstelle 1 Trasse pro h und Fahrrichtung. 25-GV-30, RBL - Zürich Altstetten - Zürich Oerlikon: Zur HVZ P von RBL Richtung Ostschweiz 2 von 4 Trassen fahrbar (keine Verknüpfung Richtung Bülach möglich); zur HVZ P keine Ausnahmen keine erhöhte Anhängelast für freie Fahrt zulässig. 25-GV-30, Würenlos - Zürich Seebach: Zur HVZ P über beide Fahrrichtungen insgesamt 5 Trassen fahrbar (anstelle 6). 25-GV-30, Hüntwangen - Schaffhausen: Zur HVZ P nur 1 von 2 G-Trassen fahrbar (spezielle HVZ-Trasse für den G-Verkehr). Bemerkungen zum Angebot. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten. Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet. Infrastruktur durch andere Infrastrukturbetreiberin finanziert. 25-RME-09, Ligerz - Twann: Leistungssteigerung mittels durchgehender Doppelspur. 25-RME-10, Mägenwil - Lupfig: Neue Verbindungslinie und Leistungssteigerung Mägenwil für Abzweigung Richtung Birr. 25-RME-11, Lenzburg - Gexi: Leistungssteigerung mittels zusätzlicher Spurwechsel. 25-RME-12, Mägenwil: Einbindung Verbindungslinie in Richtung Heitersberg zur Leistungssteigerung. 25-RME-13, Rupperswil - Brugg: Lärmschutzmassnahmen als Folge Umleitung Güterverkehr. ZEB-PONS-01, Basel RB - Pratteln: ZEB-PONS-02, Rheinfelden - Mumpf: ZEB-PONS-03, Eiken - Hornussen: ZEB-PONS-04, Effingen - Brugg: ZEB-PONS-05, Brugg - Rotkreuz: ZEB-RME-10, Olten: Weichenverbindung 361 E2 und Bypass Olten Nord für Parallelfahrmöglichkeiten Olten Olten Nord, neue Einbindung Gleis E4 für Lokalgüterverkehr. ZEB-RME-07, Aarau: Schneller Spurwechsel Gleise 2-3. HVZ-Verknüpfung hat einen Ausschluss mit Trasse von Baden-Oberstadt. 25-GV-30, Bern: Zur HVZ P keine Durchfahrten fahrbar. 25-GV-30, Knoten Bern: Durchfahrt Güterzüge Bern West - Ost auf 500m Länge beschränkt. 25-GV-04, Bern Weyermannshaus: Die Erreichbarkeit für den Güterverkehr ist nicht in jedem Fall sichergestellt. ZEB-RME-06, Olten - Aarau: Integrale 4-Spur (Eppenbergtunnel). ZEB-ROT-01, Raum Dorfnest: Entflechtung und ZEB-ROT-03, Elgg: Überholgleise und Anpassung Signalisierung Sirnach - Wil SG. 25-GV-30, RBL - Ostschweiz: G-Trassen müssen mit A80 trassiert sein. 25-GV-30, Genève La Praille - Vernier - Meyrin Cargo - (Bellegarde): GV von und nach GePr schliesst sich bei Einund Ausfahrt gegenseitig aus. Kapazitätsteilung zwischen GV und TGV (an Ge xx.16 resp. ab Ge xx.43). 25-RWT-02, Founex: Voie de dépassement pour train fret. 25-RWT-03, Denges: Voie de d attende pour l entrée à LT. 25-RWT-21, Romont Est: 2ème voie de dépassement pour train fret (direction ouest-est). ZEB-RWT-04, Romont Est: Voie de dépassement pour train fret (direction est-ouest). 25-FV-02, Lausanne Triage - Cornaux: Sillon RE HdP NE-LS à fixer en minimisant l impact sur les sillons de marchandises LT- RBL. 25-GV-30, Lausanne - Brig: Wenn der EC verkehrt, ist eine veränderte Fahrlage der G-Trassen erforderlich. ZEB-RME-03, Bern-Wylerfeld: Entflechtung. 25-RME-33, Gümligen: Leistungssteigerung mittels Entflechtung. 25-RME-34, Gümligen - Rubigen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. 25-RME-36, Rubigen - Münsingen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. ZEB-GV-05, Thun - Brig: Betriebskonzept (insbesondere BWP) Lötschbergachse noch offen. Das Betriebskonzept hat einen Einfluss auf die Qualität und Mengengerüst der Trassen. 25-GV-10, Zollikofen - Gümligen: Umsetzung des Betriebskonzeptes mit 4 G- Trassen pro Richtung und h ins Aaretal erfordert eine vertiefte Betrachtung unter Berücksichtigung der Topologie in Gümligen. Für die Festlegung der erforderlichen Infrastruktur (Spurwechsel zur Vergrösserung der Federwege) ist eine Simulation erforderlich. 25-RME-20, Zofingen - Rothrist: Kriegsschlaufe, Ertüchtigung für höhere Zugzahlen. ZEB-RME-02, Solothurn - Wanzwil: Leistungssteigerung ABS. 25-GV-30, Olten - Zofingen: Nur 1 Trasse anstelle 2 Trassen fahrbar. 25-GV-30, Brig - Domodossola: Von den 4 G-Trassen können nur 3 via DOMO II verkehren. 25-WE-17, Brig - Domodossola: Fahrlage gem. "Variante1" (Studie SBB-RV ) ohne kurze Wendezeit in Domo. RV verhindert eine von 4 G-Trassen. 25-GV-30, Aarau Killwangen-Spreitenbach (- RBL): Zur HVZ P sind West-Ost 5 Trassen und Ost- West 4 Trassen fahrbar. 25-GV-30, Zofingen - Suhr - Lenzburg: Fahrrichtung SUHR-ZF: 2 Trassen pro h in unter Auschluss der Gegenrichtung fahrbar. Fahrrichtung ZF-SUHR: 1 Trasse pro h fahrbar, unter Ausschluss der Gegenrichtung sowie in ZF unter Ausschluss der Trasse nach SO. ZEB-PONS-08, Arth-Goldau: Beitrag an neue Spurwechsel. 25-ZCH-12, Arth-Goldau - Bellinzona: Beim Halt des IC in Altdorf sind nur 5 G-Trassen pro h und Richtung anstelle der geforderten 6 Trassen fahrbar. ZEB-RSD-01, Biasca - Castione: ZEB-RSD-02, Bellinzona: Leistungssteigerung. 25-RSD-01, Bellinzona - Giubiasco: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis und Wendegleis für S-Bahn (Seite Stadt). ZEB-RSD-03, Giubiasco: Neue Weichenverbindungen. ZEB-RSD-05, Vezia - Chiasso: ZEB-RSD-04, Chiasso: Leistungssteigerung. 25-GV-30, Basel RB - Luino: Maximale Zugslänge 700m. ZEB-RSD-07, Contone - Quartino: Doppelspurausbau. ZEB-RSD-14, Cadenazzo - Ranzo: Beitrag an Leistungssteigerung. ZEB-RSD-15, Cadenazzo - Luino: Ampliamento alimentazione linea (Leistungssteigerung). 25-RFI-01, Cadenazzo - Luino: Ausbau Pino T. für Kreuzungen GV/GV mit 700m; in Luino 4 Gleise für Züge von 700m. 25-ROT-14, Landquart: Gleissignale Gleis 1 / ROT-11, Pfäffikon SZ: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West. 25-ROT-12, Weesen: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West.

21 25-GV-30, Laufen - Basel: Zur HVZ-P Konflikt mit G-Trassen in beiden Richtungen. 25-RME-03, Pratteln: Leistungssteigerung mittels Entflechtung. ZEB-RME-01, Liestal: Leistungssteigerung mit 4. Gleisachse. 25-GV-30, Stein-Säckingen - Eglisau: 2 Trassen pro h in einer Fahrrichtung fahrbar anstelle 1 Trasse pro h und Fahrrichtung. 25-GV-30, RBL - Zürich Altstetten - Zürich Oerlikon: Zur HVZ P von RBL Richtung Ostschweiz 2 von 4 Trassen fahrbar (keine Verknüpfung Richtung Bülach möglich); zur HVZ P keine Ausnahmen keine erhöhte Anhängelast für freie Fahrt zulässig. 25-GV-30, Würenlos - Zürich Seebach: Zur HVZ P über beide Fahrrichtungen insgesamt 5 Trassen fahrbar (anstelle 6). 25-GV-30, Hüntwangen - Schaffhausen: Zur HVZ P nur 1 von 2 G-Trassen fahrbar (spezielle HVZ-Trasse für den G-Verkehr). Bemerkungen zum Angebot. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 enthalten. Infrastrukturmassnahme in ZEB oder STEP AS25 noch nicht enthalten. Offene Punkte aus dem vorliegenden Planungsstand. Massnahmen werden im weiteren Verlauf des Planungsprozesses erarbeitet. Infrastruktur durch andere Infrastrukturbetreiberin finanziert. 25-RME-09, Ligerz - Twann: Leistungssteigerung mittels durchgehender Doppelspur. 25-RME-10, Mägenwil - Lupfig: Neue Verbindungslinie und Leistungssteigerung Mägenwil für Abzweigung Richtung Birr. 25-RME-11, Lenzburg - Gexi: Leistungssteigerung mittels zusätzlicher Spurwechsel. 25-RME-12, Mägenwil: Einbindung Verbindungslinie in Richtung Heitersberg zur Leistungssteigerung. 25-RME-13, Rupperswil - Brugg: Lärmschutzmassnahmen als Folge Umleitung Güterverkehr. ZEB-PONS-01, Basel RB - Pratteln: ZEB-PONS-02, Rheinfelden - Mumpf: ZEB-PONS-03, Eiken - Hornussen: ZEB-PONS-04, Effingen - Brugg: ZEB-PONS-05, Brugg - Rotkreuz: ZEB-RME-10, Olten: Weichenverbindung 361 E2 und Bypass Olten Nord für Parallelfahrmöglichkeiten Olten Olten Nord, neue Einbindung Gleis E4 für Lokalgüterverkehr. ZEB-RME-07, Aarau: Schneller Spurwechsel Gleise GV-30, Bern: Zur HVZ P keine Durchfahrten fahrbar. 25-GV-30, Knoten Bern: Durchfahrt Güterzüge Bern West - Ost auf 500m Länge beschränkt. 25-GV-04, Bern Weyermannshaus: Die Erreichbarkeit für den Güterverkehr ist nicht in jedem Fall sichergestellt. ZEB-RME-06, Olten - Aarau: Integrale 4-Spur (Eppenbergtunnel). ZEB-ROT-01, Raum Dorfnest: Entflechtung und ZEB-ROT-03, Elgg: Überholgleise und Anpassung Signalisierung Sirnach - Wil SG. 25-GV-30, RBL - Ostschweiz: G-Trassen müssen mit A80 trassiert sein. 25-GV-30, Genève La Praille - Vernier - Meyrin Cargo - (Bellegarde): GV von und nach GePr schliesst sich bei Einund Ausfahrt gegenseitig aus. Kapazitätsteilung zwischen GV und TGV (an Ge xx.16 resp. ab Ge xx.43). 25-RWT-02, Founex: Voie de dépassement pour train fret. 25-RWT-03, Denges: Voie de d attende pour l entrée à LT. 25-RWT-21, Romont Est: 2ème voie de dépassement pour train fret (direction ouest-est). ZEB-RWT-04, Romont Est: Voie de dépassement pour train fret (direction est-ouest). 25-FV-02, Lausanne Triage - Cornaux: Sillon RE HdP NE-LS à fixer en minimisant l impact sur les sillons de marchandises LT- RBL. 25-GV-30, Lausanne - Brig: Wenn der EC verkehrt, ist eine veränderte Fahrlage der G-Trassen erforderlich. ZEB-RME-03, Bern-Wylerfeld: Entflechtung. 25-RME-33, Gümligen: Leistungssteigerung mittels Entflechtung. 25-RME-34, Gümligen - Rubigen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. 25-RME-36, Rubigen - Münsingen: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis. ZEB-GV-05, Thun - Brig: Betriebskonzept (insbesondere BWP) Lötschbergachse noch offen. Das Betriebskonzept hat einen Einfluss auf die Qualität und Mengengerüst der Trassen. 25-GV-10, Zollikofen - Gümligen: Umsetzung des Betriebskonzeptes mit 4 G- Trassen pro Richtung und h ins Aaretal erfordert eine vertiefte Betrachtung unter Berücksichtigung der Topologie in Gümligen. Für die Festlegung der erforderlichen Infrastruktur (Spurwechsel zur Vergrösserung der Federwege) ist eine Simulation erforderlich. 25-RME-20, Zofingen - Rothrist: Kriegsschlaufe, Ertüchtigung für höhere Zugzahlen. ZEB-RME-02, Solothurn - Wanzwil: Leistungssteigerung ABS. 25-GV-30, Olten - Zofingen: Nur 1 Trasse anstelle 2 Trassen fahrbar. 25-GV-30, Brig - Domodossola: Von den 4 G-Trassen können nur 3 via DOMO II verkehren. 25-WE-17, Brig - Domodossola: Fahrlage gem. "Variante1" (Studie SBB-RV ) ohne kurze Wendezeit in Domo. RV verhindert eine von 4 G-Trassen. 25-GV-30, Aarau Killwangen-Spreitenbach (- RBL): Zur HVZ P sind West-Ost 5 Trassen und Ost- West 4 Trassen fahrbar. 25-GV-30, Zofingen - Suhr - Lenzburg: Fahrrichtung SUHR-ZF: 2 Trassen pro h in unter Auschluss der Gegenrichtung fahrbar. Fahrrichtung ZF-SUHR: 1 Trasse pro h fahrbar, unter Ausschluss der Gegenrichtung sowie in ZF unter Ausschluss der Trasse nach SO. ZEB-PONS-08, Arth-Goldau: Beitrag an neue Spurwechsel. 25-ZCH-12, Arth-Goldau - Bellinzona: Beim Halt des IC in Altdorf sind nur 5 G-Trassen pro h und Richtung anstelle der geforderten 6 Trassen fahrbar. ZEB-RSD-01, Biasca - Castione: ZEB-RSD-02, Bellinzona: Leistungssteigerung. 25-RSD-01, Bellinzona - Giubiasco: Leistungssteigerung mittels 3. Gleis und Wendegleis für S-Bahn (Seite Stadt). ZEB-RSD-03, Giubiasco: Neue Weichenverbindungen. ZEB-RSD-05, Vezia - Chiasso: ZEB-RSD-04, Chiasso: Leistungssteigerung. 25-GV-30, Basel RB - Luino: Maximale Zugslänge 700m. ZEB-RSD-07, Contone - Quartino: Doppelspurausbau. ZEB-RSD-14, Cadenazzo - Ranzo: Beitrag an Leistungssteigerung. ZEB-RSD-15, Cadenazzo - Luino: Ampliamento alimentazione linea (Leistungssteigerung). 25-RFI-01, Cadenazzo - Luino: Ausbau Pino T. für Kreuzungen GV/GV mit 700m; in Luino 4 Gleise für Züge von 700m. 25-ROT-14, Landquart: Gleissignale Gleis 1 / ROT-11, Pfäffikon SZ: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West. 25-ROT-12, Weesen: Überholgleis für den Güterverkehr Ost - West.

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