CArbäk. Erntedankfest & Kürbisfest. Mitteilungsblatt des Amtes. Kita Happy Kids in Pastow. Kita Hasenburg in Klein Kussewitz

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1 Mitteilungsblatt des Amtes CArbäk mit den Gemeinden Broderstorf, Klein Kussewitz, Poppendorf, Roggentin und Thulendorf Jahrgang 24 Donnerstag, den 20. November 2014 Nummer 09 Erntedankfest & Kürbisfest Kita Happy Kids in Pastow Kita Hasenburg in Klein Kussewitz

2 Amt Carbäk 2 Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Thulendorf, Steinfeld und Umgebung, Liebe Seniorinnen, liebe Senioren der Gemeinde Thulendorf und der Ortsteile Steinfeld, Fienstorf, Rothbeck und Öftenhäven der Gemeinde Broderstorf, am um 14:00 Uhr möchten wir die Adventszeit mit einem Konzert in der Thulendorfer Kirche einleiten. Im Anschluss laden wir Sie herzlich ein, auf unserem kleinen Adventsmarkt vor der Kirche zu verweilen. Bei Rauchwurst, Bratwurst und Glühwein sowie Kaffee, Kuchen und Kartoffelpuffer können Sie sich auf die schöne Weihnachtszeit einstimmen. Für alle die noch kleine Geschenke suchen. wird es einiges zum Stöbern geben. Bringen Sie gern auch Verwandte und Freunde mit. auch 2014 möchten wir am 06. Dezember 2014 um 14:00 Uhr Wir freuen uns auf ihren Besuch. im Saal der ehemaligen Gaststätte in Steinfeld mit Ihnen und der Kirchgemeinde eine gemeinsame Weihnachtsfeier begehen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Einladung annehmen. Ihre Heike Arndt in der Gemeinde Thulendorf Bitte melden Sie sich bis zum an. Für Thulendorf bei: Frau Luise Müller Frau Heike Arndt Tel Für Steinfeld bei: Frau Maria Hecht Frau Astrid Hass Amt Carbäk, Tel Es grüßen Sie herzlichst Heike Arndt in der Gemeinde Thulendorf Hanns Lange der Gemeinde Broderstorf Pastor Voß Kirchgemeinde Sanitz/Thulendorf Öffnungszeiten des Amtes Carbäk in Broderstorf Montag Dienstag Donnerstag Telefon Sekretariat: Fax: Haupt- u. Bürgeramt Einwohnermeldeamt: Ordnungsamt: Bau-, Entwicklungs- u. Liegenschaftsamt: Haushalt und Finanzen: -Adresse: Homepage: Bankverbindung: BLZ: Konto-Nr.: IBAN: BIC: 08:00-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr 08:00-12:00 Uhr ; , ; info@amtcarbaek.de Rostocker Volks- und Raiffeisenbank e. G DE GENODEF1HR1 Die nächste Ausgabe erscheint am Redaktionsschluss ist der Ihr Hanns Lange der Gemeinde Broderstorf Ihr Pastor Voß Kirchgemeinde Sanitz/Thulendorf Der Kulturverein Am Musenhof mit Unterstützung der Gemeinde Poppendorf lädt ein zum Weihnachtskonzert nach Poppendorf in den Musenhof am um 17:00 Uhr Zu Gast ist der A-Capellachor 5 nach 4 Die derzeit als Quartett agierenden Musiker haben sich vor einiger Zeit aus Freude am Gesang zusammengefunden. Auftritte bisher in wechselnder Besetzung unter anderem in der Marienkirche Rostock, Unikirche Rostock bei der Sommerremiese in Gutshäusern um Rostock. Das Programm für unser Weihnachtskonzert in Poppendorf besteht aus alter und neuer weihnachtlicher Musik. Derzeitige Zusammensetzung: Jana-Christin Walter Musiktherapeutin Sopran Andrea Jentzsch Instrumentallehrerin Alt Tim Kellner ehemaliger Sänger im Kreuzchor Bass Karl-Bernhardin Kopf Kirchenmusiker Marienkirche Rostock Tenor Kartenvorbestellung bei Birgit Gröbke Tel.: , oder Volker Schenzle Tel.: , Eintrittspreise: 10,- EURO, ermäßigt 5,- EURO für Kinder bis zum 12. Geburtstag Mit freundlichen Grüßen Volker Schenzle

3 Veranstaltungen und Termine der Gemeinde Roggentin für Monat Dezember: Am 02. Dezember fahren wir nach Wingst in Nähe der Elbmündung bei Cuxhaven. Wir besuchen das Gasthaus Zur Linde. Dort werden wir kulinarisch versorgt und erleben ein buntes weihnachtliches Programm. Teilnehmeranmeldungen, nähere Informationen und der präzisierte Ablaufplan beim Reiseleiter Herrn Muschinski, Tel.: Zur diesjährigen Weihnachtsfeier für die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Roggentin laden wir am in das InformatikCenter Roggentin ein. Wir wollen bei angenehmer Unterhaltung gemeinsam ein paar schöne Stunden verbringen. Einlass ist ab 13:30 Uhr Interessenten melden sich bitte bei Frau Vagt im Gemeinschaftshaus oder bei Herrn Muschinski, Tel.-Nr.: Unkostenbeitrag pro Person 2. Wir laden alle ganz herzlich ein zum 1. Roggentiner Weihnachtsmarkt am 2. Adventsonntag ( ) ab 15:00 Uhr in die Roggentiner Holzkirche, Kösterbecker Straße 8. Was erwartet uns? Für Kinder: - Stockbrotbacken - Sterne basteln - DVD-Weihnachtsgeschichten Für alle anderen gibt es: - Bratwürstchen - Kaffee/Tee/Kakao, Kuchen, Heiße Waffeln - einen kleinen Weihnachtsbasar - und viele gute und fröhliche Gespräche miteinander Wir freuen uns auf alle großen und kleinen Gäste. Das Team der Adventgemeinde Roggentin/Lichtblick 3 Amt Carbäk :30 Uhr Weihnachtsfeier - Gemeindezentrum Broderstorf (weitere Veranstaltungen siehe Seniorenseite) Klein Kussewitz: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am Adventsbasteln mit Senioren -Gemeindezentrum Klein Kussewitz :00 Uhr Klönsnack für Senioren - Treffpunkt Gemeindezentrum Klein Kussewitz :00 Uhr Seniorenweihnachtsfeier in Vogtshagen bei Adelheid Poppendorf: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am :00 Uhr Weihnachtskonzert mit dem A-capella- Chor 5nach4 im Musenhof Poppendorf :00 Uhr Seniorenweihnachtsfeier - Musenhof Poppendorf Roggentin: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am :00 Uhr Hobbynachmittag Busfahrt Wingst, Besuch des Gasthauses Zur Linde mit buntem weihnachtlichen Programm Teilnahmenmeldungen, nähere Informationen und der präzisierte Ablaufplan beim Reiseleiter Herrn Muschinski, Tel.-Nr.: :00 Uhr gemeinsame Weihnachtsfeier der Senioren der Gemeinde im ICR Thulendorf: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am Jeden Donnerstag 16:00 - Kindernachmittag im Kiek in in Thulendorf 18:00 Uhr :30 Uhr Weihnachtsfeier im Kiek in Amt: Nächste öffentliche Amtsausschusssitzung am Broderstorf: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am Volkssolidarität Gruppe Broderstorf: :00 Uhr Adventnachmittag für die Gemeinde - Gemeindezentrum Broderstorf Allgemeinverfügung zur Vergabe eines Straßennamens in der Gemeinde Broderstorf hat in ihrer Sitzung (SI/GVB/30/2014) am die Vergabe eines Straßennamen in der Gemeinde Broderstorf gemäß 22 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) beschlossen (GV/02/18/2014).

4 Amt Carbäk 4 Ortsteil Lage Neuer Straßenname Pastow Bebauungsplan Nr. 15 Scheunenweg Am Haubenweg Diese Allgemeinverfügung zur Straßennamensvergabe tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Begründung: Die Benennung von Straßen hat zusammen mit der Grundstücksnummerierung die Funktion, im Verkehr der Bürger untereinander sowie zwischen Bürgern und Behörden das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern sowie der reibungslosen postalischen Zuordnung, des verwechslungsfreien und schnellen Auffindens etwaiger Adressaten der betroffenen Straßen im Falle von Rettungseinsätzen und Behördenermittlungen. Es besteht ein vordringlichen Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und der Bedeutung für das Meldewesen, der Feuerwehr, Polizei, Post und Rettungsdiensten zu folgen und gebotenes sofortiges Handeln zu gewährleisten. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der 2 Abs. 1 und 2 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des 126 Baugesetzbuch (BauGB) und des 51 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V). Die Vergabe eines Straßennamen ist eine Maßnahme, die im öffentlichen Interesse steht. Der als Anlage beigefügte Kartenauszug ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Carbäk, Der Amtsvorsteher, Moorweg 5, Broderstorf, einzulegen. Broderstorf, den Allgemeinverfügung zur Umbenennung eines Straßennamens in der Gemeinde Broderstorf hat in ihrer Sitzung (SI/GVB/30/2014) am die Umbenennung des folgenden Straßennamen in der Gemeinde Broderstorf gemäß 22 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) beschlossen (GV//14). Ortsteil Alter Straßenname Neuer Straßenname Pastow Rostocker Straße Alte Rostocker Straße Diese Allgemeinverfügung zur Straßenumbenennung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die sofortige Vollziehung gem. 80 Abs. 2 Nr. 4 VerwGO wird hiermit angeordnet. Begründung: Die Benennung von Straßen hat zusammen mit der Grundstücksnummerierung die Funktion, im Verkehr der Bürger untereinander sowie zwischen Bürgern und Behörden das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Umbenennung erfolgt auf Grundlage der 2 Abs. 1 und 2 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des 126 Baugesetzbuch (BauGB) und des 51 des Straßenund Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V). Die Umbenennung dieser Straßennamen ist eine Maßnahme, die im öffentlichen Interesse steht. Hierbei waren die widerstreitenden Interessen zwischen den öffentlichen Belangen und den Belangen der in den umzubenennenden Straßen wohnenden Einwohnern und ansässigen Gewerbetreibende abzuwägen. Im Ergebnis dieser Abwägung überwog die Notwendigkeit der Straßenumbenennung mit dem Zweck der reibungslosen postalischen Zuordnung, des verwechslungsfreien und schnellen Auffindens etwaiger Adressaten der betroffenen Straßen im Falle von Rettungseinsätzen und Behördenermittlungen gegenüber dem Interesse der betroffenen Einwohner und Gewerbebetriebe an der Beibehaltung der alten Straßennamen aus finanziellen, traditionellen, betrieblichen oder sonstigen Gründen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Allgemeinverfügung ist erforderlich, um dem vordringlichen Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und der Bedeutung für das Meldewesen, der Feuerwehr, Polizei, Post und Rettungsdiensten zu folgen und gebotenes sofortiges Handeln zu gewährleisten. Aus diesen Gründen ist es nicht vertretbar, die Unanfechtbarkeit dieser Allgemeinverfügung und ggf. den längeren Zeitablauf von Rechtsmittelverfahren abzuwarten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Carbäk, Der Amtsvorsteher, Moorweg 5, Broderstorf, einzulegen. Broderstorf, den

5 Bekanntgabe Beschlüsse im öffentlichen Teil der öffentlichen/ nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf vom GV/04/01/14 - Änderungsanträge zur Tagesordnung GV/04/03/14 Beschluss 1: beschließt in ihrer Sitzung am , den TOP 9 von der Tagesordnung zu nehmen und in der nächsten Sitzung zu behandeln. Ablehnung Beschluss 2: beschließt in ihrer Sitzung am , den TOP 14 von der Tagesordnung zu nehmen, in den Ausschuss für Ordnung und Umwelt zu verweisen und in der nächsten Sitzung zu behandeln. Beschluss 3: beschließt in ihrer Sitzung am , die TOP 9 und 14 zu tauschen. GV/04/04/14 GV/04/05/14 Billigung des öffentlichen Teils des Protokolls der letzten Sitzung beschließt in ihrer Sitzung am die genannten Änderungen des Protokolls der Sitzung vom Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 Am Haubenweg der Gemeinde Broderstorf Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Beschluss: beschließt in ihrer Sitzung am , den Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 mit folgenden Punkten: 1. Für den Bebauungsplan Nr. 15 für den Wohnpark Am Haubenweg im Bereich des Flurstücks 73/3 der Gemarkung Pastow, Flur 1, östlich des Haubenwegs, südlich der Bebauung an der alten Schulstraße und westlich und nördlich landwirtschaftliche genutzter Flächen, soll eine 1. Änderung durchgeführt werden. Die 1. Änderung soll die Errichtung von zweigeschossigen Gebäuden durch entsprechende Erweiterung der zulässigen Traufhöhe der Gebäude sichern. 2. Da die Grundzüge der Planung in keiner Weise berührt werden, ist das vereinfachte Verfahren gemäß 13 BauGB anzuwenden. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Öffentlichkeits- und 5 GV/04/06/14 GV/04/07/14 Amt Carbäk Behördenbeteiligung) wird nach 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. 4. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 5. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit soll nach 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Beider ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 6. Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind von der Raumordnungsbehörde und dem Landrat des Landkreises Rostock gemäß 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. 1 Abs. 4 und 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig die Stelungnahme einzuholen ( 4 Abs. 2 BauGB). 7. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen ( 2 Abs.1 Satz 2 BauGB). Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes - Kapitel Energie einschließlich Windenergie, Zweiter Entwurf Beschluss: beschließt in ihrer Sitzung am folgende Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramm - Fortschreibung Kapitel Energie einschl. Windenergie: Die bestehenden Windeignungsgebiete sollen nicht ausgeweitet werden. Die bisherigen Abstandsregelungen dürfen nicht verringert werden. Es sollte ein Prototypenregelungsregister angelegt werden, damit nicht Prototypen mehr entstehen, die keine mehr sind, da diese Anlagen bereits schon errichtet wurden. Auf dem Gemeindegebiet sollen keine Prototypen außerhalb der Windeignungsgebiete zugelassen werden, um zu verhindern, dass sich die Gebiete dadurch vergrößern. Beim Austausch von Windenergieanlagen dürfen diese nicht durch größere Anlagen ersetzt werden. Auftragsvergabe zur Instandsetzung von Banketten Beschluss: beschließt in ihrer Sitzung am 01. Oktober 2014, die Vergabe des Auftrages für die Instandsetzung der Fahrbahnbankette für die Bereiche Fienstorf - Öftenhäven, Neu Broderstorf Richtung Thulendorf und Neuendorf Richtung Klein Bartelsdorf an die Firma ATN Asphalttechnik Nord GmbH in einer Höhe von ,93 EUR. Der und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

6 Amt Carbäk 6 GV/04/08/14 GV/04/09/14 - GV/04/11/14 Auftragsvergabe zur Ausgleichspflanzung für den B-Plan Nr. 12 (wir nachgreicht) Beschluss: beschließt in ihrer Sitzung am 01. Oktober 2014, die Grünausgleichsmaßnahmen für das B- Plangebiet Nr. 12 freihändig zu vergeben. Dazu sind die im Sachverhalt benannten drei Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Aus der Pflanzenliste sind Winterlinden für die 52 zu pflanzenden Bäume auf dem Erweiterungsgelände Friedhof auszuwählen. Der und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, auf das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag zu erteilen. Ableitung von Niederschlagswasser im Ortsteil Ikendorf - Darstellung der aktuellen Probelamtik und Beratung zur weiteren Verfahrensweise Beschluss 1: beschließt in ihrer Sitzung am 01. Oktober 2014, die gegenständliche, ca. 60 m lange Leitung per Kamerabefahrung untersuchen zu lassen. Durch die Verwaltung sind dazu Angebote einzuholen. Der und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterschreiben. Beschluss 2: beschließt in ihrer Sitzung am 01. Oktober 2014, den bisher mündlich erteilten Auftrag an das Planungsbüro Krüger & Sell GbR zur Erarbeitung eines Lösungsvorschlags hinsichtlich der geordneten Ableitung von Niederschlagswasser im Ortsteil Ikendorf schriftlich nachzuholen. Der Vergütung von pauschal netto EUR für dieses Konzept wird zugestimmt. Der und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag nachträglich zu unterschreiben. Beschluss 3: beschließt in ihrer Sitzung am 01. Oktober 2014, auf Grund des Antrages von Frau Elgeti Familie Banaschik Rederecht zu erteilen. GV/14/12/14 Gemeindezentrum Broderstorf - GV/04/13/14 Klärung der Beschaffung eines Rasenmähers, eines Gartengerätehäuschens und von Gartenmöbeln Beschluss 1: beschließt in ihrer Sitzung am 01. Oktober 2014, den anwesenden Mitgliedern des Bürgerund Kulturvereins Rederecht zu erteilen. GV/04/14/14 GV/04/15/14 Beschluss 2: beschließt in ihrer Sitzung am 01. Oktober 2014, den Mietvertrag mit dem Bürger- und Kulturverein derart anzupassen, dass die Pflege der Grünfläche sowie die Schneeberäumung durch den Bauhof erfolgen kann. Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus Schwarzer Weg 16-18, Broderstorf Sanierung der elektrotechnischen Anlage Beschluss: beschließt in ihrer Sitzung am , zur Sanierung der Elektrotechnischen Anlage im Mehrfamilienhaus, Schwarzer Weg in Broderstorf ein weiteres Angebot des Ingenieurbüros Hubert einzuholen. Gemeinde Sanitz, Bebauungsplan Nr.13 Kauhirtsbarg, 2. Entwurf Stellungnahme der benachbarten Gemeinden Beschluss: beschließt in Ihrer Sitzung am , dem 2. Entwurf des Bebauungsplan Nr. 13 Kauhirtsbarg der Gemeinde Sanitz im Rahmen der Beteiligung der benachbarten Gemeinden gemäß 2 Abs.2 BauGB zuzustimmen. Im nichtöffentlichen Teil wurden 6 Beschlüsse gefasst. i. A. Burmeister SB Sitzungsdienst Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplan Nr. 2 der ehemaligen Gemeinde Steinfeld (jetzt Gemeinde Broderstorf) für den Ortsteil Fienstorf hat in ihrer Sitzung am die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der ehemaligen Gemeinde Steinfeld für den Ortsteil Fienstorf, beidseitig der Straße zwischen Öftenhäven und Neu Broderstorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), aufgrund des 10 i. V. m. 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I, S. 954), als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

7 Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung über die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 2 der ehemaligen Gemeinde Steinfeld (jetzt Gemeinde Broderstorf) für den Ortsteil Fienstorf in Kraft. Jedermann kann die Satzung über die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 2 der ehemaligen Gemeinde Steinfeld für den Ortsteil Fienstorf und die Begründung dazu im Amt Carbäk in Broderstorf, Moorweg 5, im Bauamt, während der Dienst- und Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis dieses Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges und 4. nach 214 Abs. 2a Nr. 3 und 4 BauGB beachtliche Mängel, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 2 der ehemaligen Gemeinde Steinfeld für den Ortsteil Fienstorf, beidseitig der Straße zwischen Öftenhäven und Neu Broderstorf, schriftlich gegenüber der Gemeinde Broderstorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und von durch Festsetzungen der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 2 der ehemaligen Steinfeld für den Ortsteil Fienstorf eintretenden Vermögensnachteilen, die in den 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V. S. 777), enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, können gemäß 5 Abs. 5 KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Broderstorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. 7 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Roggentin Betr.: Amt Carbäk 1. Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 und 2. Unterrichtung der Öffentlichkeit und Gelegenheit zur Äußerung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr Die Gemeindevertretung Roggentin hat in ihrer Sitzung am beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gewerbe- und Industriegebiet Bornkoppelweg zwischen der B 110, dem Bornkoppelweg, der Reichsbahntrasse Rostock- Tessin und dem Pastower Weg eine 6. Änderung durchzuführen. Die Gemeindevertretung hat weiterhin beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 und 13a Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. 2. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom bis zum im Amt Carbäk, Moorweg 5, Broderstorf, im Bauamt, während der Dienst- und Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während dieser Frist können von jedermann Äußerungen zur Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Broderstorf, Roggentin,

8 Amt Carbäk 8 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Roggentin Betr.: 1. Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 und 2. Unterrichtung der Öffentlichkeit und Gelegenheit zur Äußerung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr Die Gemeindevertretung Roggentin hat in ihrer Sitzung am beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin zu ergänzen. Die Gemeindevertretung hat weiterhin beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplans nun im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 und 13a Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. 2. Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom bis zum im Amt Carbäk, Moorweg 5, Broderstorf, im Bauamt, während der Dienst- und Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während dieser Frist können von jedermann Äußerungen zur Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Roggentin, Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Informatik Center Roggentin Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Roggentin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Durch 13 Abs. 3, 14 Abs. 2 Kommunalprüfungs-gesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 13 Abs. 1 Kommunalprüfungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und entsprechend 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden, und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt eine zutreffende Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist in Abschnitt 4.3 ausgeführt, dass die weitere Entwicklung der Liquiditätslage und damit die zukünftige Entwicklung und gegebenenfalls der Bestand der Gesellschaft davon abhängig ist, inwieweit der in 2014 erhaltene Vergleichsbetrag neben den Ausgaben zur Beseitigung der Baumängel und der vom

9 betroffenen Mieter geltend gemachten Kostenerstattungsansprüche auch zur Deckung der aus den Baumängeln resultierenden weiteren Aufwendungen des Jahres 2013 und der Vorjahre und damit zum Ausgleich des am 31. Dezember 2013 bestehenden Verlustvortrages ausreicht. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben darüber hinaus nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Rostock-Bentwisch, 16. Oktober 2014 ECOVIS Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Gernot Potz) Wirtschaftsprüfer Mit Beschluss der Gesellschafter vom wurde der Jahresabschluss 2013 in der geprüften Fassung festgestellt und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt. Der Jahresüberschuss von 3.180,35 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 sind in der Zeit vom bis zum in den Räumen der ICR GmbH öffentlich ausgelegt. Armin Köhler Geschäftsführer 9 Amt Carbäk ausgehöhlten Kürbisse dann als freche Geister. Viel zu schnell gehen diese wunderschönen gemeinsamen Stunden vorüber, die auch in diesem Jahr allen Beteiligten viel Freude bereitet haben. Karin Wulff/Leiterin der Kindertagesstätte Erntedankfest im Kindergarten Happy Kids in Pastow Kürbisfest in der Kita Hasenburg aus Klein Kussewitz Wir haben über einer Feuerschale Knüppelkuchen geröstet und zusätzlich ein paar kleine sportliche Wettkämpfe veranstaltet. Zum Beispiel Kastanienlauf Zielwerfen mit Kastanien, Nüssen und ähnlichem oder Weitwurf. Anschließend bekam jedes Kind eine Urkunde für die Teilnahme. Da wir dieses Jahr zum ersten Mal Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten mit den Kindern ernten konnten, haben wir uns für ein Erntedankfest entschieden statt dem üblichen Halloweenfest. Endlich war es so weit, - das Kürbisfest -, von Groß und Klein herbeigesehnt. In unserer Kindertagesstätte ist es schon Tradition, dass das herbstliche Kürbisfest gemeinsam mit den Großeltern begangen wird. Zahlreiche Kürbisse werden im Vorfeld zusammengetragen. Auch der Gemüsegarten der Kita bereicherte das Angebot mit einigen Riesenexemplaren. Unsere Großeltern werden an diesem, so besonderen Vormittag mit einem bunten Programm von den Kindern begrüßt. Dabei wird gesungen, getanzt, interpretiert, Theater gespielt und natürlich viel gelacht. Danach backen und kochen die Kinder gemeinsam mit ihren Großeltern und den Erzieherinnen leckere Dinge aus dem Kürbisfleisch. Nachmittags, wenn es dunkel wird, erstrahlen die

10 Amt Carbäk 10 Grundschule Blankenhagen Die Grundschule Blankenhagen informiert: Unsere tolle Apfelprojektwoche In der Woche vor den Herbstferien führten wir, die Kinder der Klassen 3a und 3b der Grundschule Blankenhagen, eine Apfelwoche durch. Eine Woche lang drehte sich alles um den Apfel. Wir stellten 30 Apfelsorten, teilweise aus eigenen Gärten, aus, lernten von Herrn Reuter die Apfelmusmaschine kennen, kochten und buken mit Eltern Apfelmus, Apfelkuchen und Apfelchips und legten uns ein Apfeltagebuch an. Einen Vormittag trafen wir uns im Grönfingers- Fachmarkt mit Apfelexperten, bestaunten die noch größere Apfelausstellung, lernten, dass es durch Veredeln möglich ist, einen Baum mit mehreren verschiedenen Apfelsorten zu züchten und erhielten für unseren Schulhof einen Apfelbaum mit 4 verschiedenen Sorten geschenkt. Was wir jetzt alles über Äpfel wissen! Gegessen haben wir in dieser Woche auch viel mehr Äpfel als sonst. Das soll auch gerade in der dunklen Jahreszeit so bleiben, denn wie heißt es so schön: An apple a day keeps the doctor away. Ein großer Dank geht an Herrn Reuter, an alle Eltern, die uns in der Küche halfen oder zu Grönfingers fuhren sowie an Herrn Rademacher, Herrn Rubach und Frau Selent vom Grönfingers-Fachmarkt. Aktuelles aus den Jugendclubs Nun wird es sehr herbstlich und fast alle Aktivitäten sind wieder in die Clubs verlegt. Tischkicker und Billard sind, neben Computer und Videospielen, wieder sehr angesagt. Es laufen aber auch immer noch 2 Projekte. Das Nähprojekt, hier werden Drachen und Taschen genäht, geht fast zu Ende. In den Clubs sind einige sehr tolle Taschen genäht worden. Unter fachlicher Anleitung wurde gemessen, genäht, versäumt und geschneidert. Auch einige Drachen sind gebaut worden. Hier waren in diesem Jahr auch einige Jungs fleißig an der Nähmaschine und haben ganz tolle Motive für ihre Windspiele entworfen. Leider ist das geplante Drachenfest im Oktober nicht so toll gewesen, weil uns der Wind im Stich ließ und es obendrein auch noch anfing zu regnen. Ein Treffen zum Drachen zeigen und steigen lassen werden wir nachholen. Ein Projekt für die Wintermonate ist angelaufen. Ich habe beim Forstamt in Billenhagen einen Baumstamm gekauft und gemeinsam mit Jugendlichen, und mit Hilfe des Bauhofs, aus dem Wald geholt. Aufgetrennt in zwei Hälften lagert er nun am Jugendclub in Roggentin und soll im Frühjahr als Sitzgelegenheit vor dem Dorfgemeinschaftshaus stehen. Ebenfalls in Roggentin wollen wir über Winter ein Insektenhotel bauen. Die Arbeiten im Jugendgarten Broderstorf sind endgültig abgeschlossen. Letzte Aufräumarbeiten und die Fläche neben dem Club ist winterfest. Im Herbst hat der Club Broderstorf wieder einige Ausflüge in den Wald unternommen, Baumscheiben, Waldfrüchte und Laub gesammelt um herbstlich basteln zu können. In allen Clubs wird mit Beginn der Adventszeit auch wieder für Weihnachten dekoriert und Gestecke, auch zum mitnehmen, gebastelt. Auch Arbeiten mit Gips oder Salzteig werden in den Jugendtreffs wieder angeboten. Der Herbst ist eine schöne Jahreszeit. Wenn die Sonne scheint! Leider scheint sie nun aber immer weniger und viele Kinder und Jugendliche sind auch im Nebel und nach dem Dunkelwerden mit ihren Fahrrädern unterwegs. Sehr viele leider auch ohne Licht und ohne Helm!! Darum gibt es in den Clubs vom November eine Fahrrad-Sicherheits-Woche. Wir wollen gemeinsam mit euch eure Fahrräder verkehrssicher machen. Zubehör wie Licht und Reflektoren bekommt ihr für wenige Euros in vielen Geschäften. Mitbringen und wir schauen gemeinsam, wie wir eure Sicherheit verbessern können. -Klassen 3a und 3b der Grundschule Blankenhagen- Kommende Termine: 24. bis 28. November Fahrrad-Sicherheits-Woche ab 24. November Adventsbasteln in allen Clubs 15. Dezember Weihnachtsfeier im Club Roggentin Wer dringende Sorgen hat kann mich jederzeit anrufen. Tel.: Peter Georgi (Jugendsozialarbeiter)

11 11 Amt Carbäk

12 Amt Carbäk 12 Termine der VS Pastow/Neuendorf Kaffeetrinken in Uschis Gasthof, anschließend fertigen wir Gestecke zum Advent Wir backen Plätzchen bei Uschi, Teig bitte mitbringen. Beginn 14:00 Uhr, mit Kaffeetrinken Jahresabschlussfeier in der Pension Spangenberg in Pastow, Beginn 14:30 Uhr Gäste sind jederzeit herzlich willkommen! Am 29.Oktober führte die Fußballabteilung des SV Pastow das 2.Sponsorentreffen des Jahres 2014 im IBIS-Hotel am Stadthafen durch. Insgesamt 32 Sponsoren und Vereinsvertreter waren der Einladung gefolgt, um Bilanz über die Zusammenarbeit im laufenden Jahr zu ziehen. Fußball-Abteilungsleiter Gerald Worzfeld informierte über die sportliche und wirtschaftliche Situation in der Abteilung Fußball und gab einen Einblick in anstehende oder bereits in Angriff genommene Projekte. Sportlich gab es durchweg nur Positives zu berichten. Beachtliche Platzierungen in den Tabellen von den Männern bis zu den jüngsten Kickern sind Ausdruck einer kontinuierlichen Arbeit der 28 ehrenamtlichen Trainer und Betreuer. Eine neugebildete G- Juniorenmannschaft (Kinder im Alter von 5 bis 6 Jahren) ist dabei ebenso hervorzuheben, wie die erstmals im SVP geschaffene Fußball- Damenmannschaft. Als einer der wenigen Vereine im Landkreis haben wir alle Altersklassen im Nachwuchs von 5-18 Jahren besetzt. Durch die Unterstützung der Gemeinden Broderstorf und Roggentin sowie der inzwischen fast 50 Sponsoren und Förderer verfügt der SVP über eine hervorragende Sportanlage am Bornkoppelweg und sämtliche Mannschaften sind mit Sportmaterialien und Sportbekleidung vorbildlich ausgestattet. Marketing-Chef Mario Weinkauf wies in seinem Beitrag die Sponsoren auf die Wichtigkeit ihres Engagements hin und zeigte vielfältige Möglichkeiten für eine nachhaltige Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen auf. Neben finanzieller und materieller Unterstützung sichern auch Ausbildungs-, Praktikums- und Arbeitsplätze die Verbundenheit der Mitglieder zum Verein. Beim abschließenden Imbiss, der vom IBIS und seinem Direktor Tilo Kaiser, als Berliner Büffet sehr anspruchsvoll gestaltet war, gab es reichlich Gelegenheit zum Gedankenaustausch von Sponsoren mit Vereinsvertretern sowie anwesenden Trainern und Spielern der Verbandsliga-Mannschaft. Eine gelungene Veranstaltung, bei der alle Sponsoren ihr weiteres Engagement für den Sport im SV Pastow signalisiert haben. Gerald Worzfeld Abteilungsleiter Fußball SV Pastow SV Pastow Sportler helfen Kindern in Not Auf Anregung des Direktors unseres Sponsors IBIS Am Stadthafen, Tilo Kaiser, ist der SV Pastow der Initiative Nothilfe, der Stiftung Hänsel + Gretel, beigetreten. Als Botschafter der Nothilfe engagieren sich z.b. Box-Idol Axel Schulz oder Starfriseur Udo Walz aber auch die Vertretung der Bundesliga-Basketballer des EBC Rostock. Kinder sind Gewalt und vielen Gefahren häufig schutzlos ausgeliefert. Kinder in Angst brauchen Schutz. Die Notinsel schafft für Kinder, die sich bedroht fühlen und Hilfe benötigen, einen Zufluchtsort, an dem ihnen geholfen wird. Viele Läden in Rostock und Umgebung haben bereits das Nothilfe - Logo an ihren Eingangstüren angebracht. Es signalisiert den Kindern: Wo wir sind, bist Du sicher. Ab sofort auch bei uns auf der Sportanlage am Bornkoppelweg. Sponsorentreffen des SV Pastow

13 Ehrung für den SV Pastow Am 28. Oktober fand in der Mühle von Kröpelin eine Festveranstaltung statt, bei der Vereine des Landkreises für ihr großes ehrenamtliches Engagement geehrt wurden. Insgesamt 23 Vereine aus Schule, Kunst, Kultur, Feuerwehr und Sport waren von der OSPA für diese Ehrung ausgewählt worden. OSPA-Vorstandsvorsitzender Frank Berg und Landrat Sebastian Constien nahmen die Ehrung vor und dankten den anwesenden Vereinsvertretern, mit der Bitte, diesen Dank an die Ehrenamtlichen in den Vereinen weiterzugeben. Für den SV Pastow nahm im Auftrag des Vorstandes Gerald Worzfeld die Auszeichnung, einen Scheck in Höhe von 1.100,00 Euro, entgegen. Der SV Pastow wurde für seine aktive Mitgliedergewinnung, sein breites Sportangebot und die vorbildliche Nachwuchsarbeit geehrt. Beispielhaft sind auch die Vereinbarungen zwischen dem Sportverein und den Kindergärten Broderstorf und Roggentin und der Schule An der Carbäk sowie die Mitwirkung bei der Aktion DFB-Doppelpass. Nach der Auszeichnung als Kinder- und jugendfreundlicher Sportverein durch den Kreissportbund ist dies eine weitere bedeutende Auszeichnung und Anerkennung für den SV Pastow und sein großes soziales Wirken im Amt Carbäk. Danke an alle Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und Helfer für die Woche für Woche geleistete ehrenamtliche Tätigkeit. André Weinert Vereinsvorsitzender 13 Amt Carbäk Die Interessengemeinschaft Natur und Heimat hat sich zum Ziel gestellt, Künstler der Region und ihre Werke unseren Bürgern nahe zu bringen. Frau Brandt, Künstlerin aus Kösterbeck hat mit der Geschäftsführung des ICR eine Ausstellung mit Werken des Malers, Grafiker und Vorsitzenden des Pommerschen Künstlerbundes Herbert Radatz im ICR organisiert und eröffnet. Die Veranstaltung wurde musikalisch durch unser DUO Rosi und Bernd untermalt. Die Ausstellung kann im ICR Montags bis Donnerstags von Uhr Uhr und Freitags von Uhr besichtigt werden. Lichtbildervortrag Unsere Tagesreisen und Veranstaltungen Volkssolidarität Roggentin Aus dem Leben in unserem Gemeinschaftshaus Ausstellung Sinnbilder des Lebens im ICR Einmal im Jahr zeigen wir in einer zusammengefassten Bilder- und Videoclippräsentation unserem Publikum noch einmal die Höhepunkte unserer gemeinnützigen Arbeit. Frau Klingner hat mit großem Fleiß umfangreiches eigenes und übergebenes Bild - und Videomaterial bearbeitet und zusammengefasst. Der Vortrag hat allen viel Freude bereitet. Vielen Dank dafür! Der Vortrag hat aber auch neben den angenehmen Erinnerungen, den Anwesenden vor Augen geführt, welche umfangreiche Arbeit, welcher Fleiß und wie viel Zeit eigentlich die Organisation und Durchführung der Reisen, kulturellen Veranstaltungen und Vorträge bedeutet.

14 Amt Carbäk 14 Feuerwehrnachrichten Laternenumzug mit unserer Feuerwehr Der Laternenumzug in diesem Jahr war für die Organisatoren bis zur letzten Minute Stress vom Feinsten! Alles war bis ins Detail organisiert und vorbereitet Uhr in fünfzehn Minuten soll es losgehen und es regnet! Die Beamten von der Polizei sind bereits am Grillplatz, wo der Laternenumzug beginnen soll. Aber sonst kein Mensch Uhr es hört auf zu regnen. Und dann kamen zur Überraschung der Kameraden der Feuerwehr unerwartet von allen Seiten die Gäste unter ihnen vor allem viele Kinder. Im gleichen Moment traf auch der Fanfarenzug aus Tessin ein. Der Umzug konnte nun ohne Verzögerung gestartet werden. Zur Freude der Organisatoren füllte sich der Umzug bis zum Ziel, dem Feuerwehrstützpunkt in Roggentin, immer mehr. Die fleißigen Helfer von unserer Feuerwehr erwarteten dort insbesondere die Kinder mit kleinen Überraschungen. An offenen Feuerschalen wurde unter Aufsicht Stockbrot gebacken und Süßigkeiten verteilt. Es gab auch wieder Grillbratwürste, Glühwein und verschiedene andere Getränke. Der erste Andrang war gewaltig und für die Grillmeister und die Frauen beim Verkauf eine echte Herausforderung. Sie wurde natürlich gemeistert. Musik zur Unterhaltung gab es auch. Am Rande der Veranstaltung kam es zu angenehmen Gesprächen mit den Kameraden der Feuerwehr und Gästen. Es war wieder ein Abend, der uns viel Freude bereitet hat. Vielen Dank allen Organisatoren, insbesondere den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr und unserer Jugendfeuerwehr, aber auch den Beamten der Polizei, die den Umzug begleiteten und sicherten! Geburtstage ab 70 Jahre - Monat November Wir gratulieren in der Gemeinde Broderstorf Herrn Thomas-Ulrich Petersen Frau Dr. Christel Wiese Frau Jutta Westphal Herrn Gerd Kneiphof Frau Rosemarie Möller Frau Gertrud Millat Frau Ingrid Pierau Frau Meta Gehrt Herrn Dieter Lock Frau Edith Wegner Frau Gerlinda Blum Hanns Lange zum 70. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 73. Geburtstag Wir gratulieren in der Gemeinde Klein Kussewitz Frau Käthe Martens Herrn Heinz Steinfurth Frau Liesa Fischer Frau Magarete Fischer Frau Brigitte Harm Jens Quaas zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag Wir gratulieren in der Gemeinde Poppendorf Herrn Martin Ködel Frau Roswitha Linster Jörg Wallis zum 79. Geburtstag Wir gratulieren in der Gemeinde Roggentin Frau Hildegard Kluge Frau Elfriede Rahn Frau Erika Papenhagen Herrn Joachim Haaren Frau Brigitte Wendt Herrn Josef Winter Herrn Günter Klingner Frau Annegret Schmidt Frau Heidemarie Heyn Frau Karin Röhde-Höfig Frau Barbara Wiese Frau Ruth Schulz Frau Margot Kraffert Frau Lotte Kersten Erhard Bünger zum 87. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 80. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch

15 Wir gratulieren in der Gemeinde Thulendorf Herrn Frank Nerge Frau Ingrid Pristaff Frau Gisela Decker Heike Arndt in Geburtstage ab 70 Jahre - Monat Dezember zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag Wir gratulieren in der Gemeinde Broderstorf Herrn Hans-Peter Bormann Frau Ingrid Schwartz Herrn Wilfried Schmidt Herrn Bernd Redmer Herrn Lothar Seiffert Herrn Dieter Wichner Frau Christel Quade Frau Sabine Müller Frau Ursula Müller Herrn Fred Pauli Frau Christa Dux Herrn Manfred Borner Herrn Dieter Wendlandt Herrn Jürgen Weber Herrn Rolf Tesmer Frau Adelheid Bühner Herrn Uwe Hirschmann Frau Annemarie Freda Herrn Helmut Smolinski Hanns Lange Wir gratulieren in der Gemeinde Klein Kussewitz Frau Helga Schwerin Herrn Ignaz Fischer Herrn Günther Breitspeicher Jens Quaas Impressum Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 77. Geburtstag 15 Amt Carbäk Wir gratulieren in der Gemeinde Poppendorf Frau Ilse Schmunzler Jörg Wallis zum 80. Geburtstag Wir gratulieren in der Gemeinde Roggentin Frau Traute Opitz Frau Johanna Jawinsky Frau Hanna Hübner Herrn Günther Steinbrink Frau Inge Radtke Frau Dr. Gisela Sickert Herrn Lutz Krüger Frau Anke Kastner Herrn Ralf-Rainer Knöfel Herrn Borys Panas Frau Inge Panas Herrn Gerd Pett Herrn Dieter Stapelfeld Herrn Heinz Dittrich Frau Erna Muschinski Frau Gunde Andres Frau Christa Gustavs Herrn Karl-Heinz Zylonka Frau Magret Säfcke Frau Gisela Kowalczik Herrn Dr. Eberhard Fleischer Erhard Bünger zum 87. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 87. Geburtstag Wir gratulieren in der Gemeinde Thulendorf Herrn Hans Jarosch Herrn Max Frank Heike Arndt in Verlag + Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, Herzberg/Elster tel /489-0 Telefon und Fax: Amtlicher Teil: Anzeigenannahme: tel.: /57 90 Außeramtlicher Teil: Fax: / Anzeigenteil: Redaktion: tel.: / Fax: / Erscheinungsweise: Internet und info@wittich-sietow.de Das Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Amtes verteilt. Ein kos tenpflichtiger Bezug (Einzelausgabe oder Abonnement) über das Amt Carbäk ist möglich. Zusätzlich kann das Bekanntmachungsblatt auf der Internetseite abgerufen werdern. Auflage: Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Textveröffentlichungen, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel-exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papier- Verlag + Druck Linus Wittich KG Heimat- und Bürgerzeitungen zum 89. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch beschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Der Amtsvorsteher Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke Das Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich, außer in den Monaten Februar und Juli. Außerplanmäßige Sonderausgaben in den Monaten Februar und Juliwerden jeweils im Vormonat angekündigt Exemplare

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