In jedem Bundesland brennt es anders Brandschutzplanung für Krankenhäuser

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1 In jedem Bundesland brennt es anders Brandschutzplanung für Krankenhäuser Sonderdruck aus H. Stockhorst L. Hofrichter A. Franke (Hrsg.) Krankenhausbau. Architektur und Planung, bauliche Umsetzung, Projekt- und Betriebsorganisation Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft

2 Die Autoren Dipl.-Ing. Architekt Heinrich Sadowski a sh Brandschutz GmbH Kapellengasse Ludwigshafen Dipl.-Ing. Helmut Buchholz sander.hofrichter architekten GmbH Gesellschaft für Architektur und Generalplanung Kapellengasse Ludwigshafen Sonderdruck aus: H. Stockhorst L. Hofrichter A. Franke (Hrsg.) Krankenhausbau. Architektur und Planung, bauliche Umsetzung, Projekt- und Betriebsorganisation MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Unterbaumstr Berlin MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Berlin, 2019 Dieses Werk ist einschließlich aller seiner Teile urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Produkt-/Projektmanagement: Susann Weber, Berlin Lektorat: Monika Laut-Zimmermann, Berlin Layout & Satz: zweiband.media, Agentur für Mediengestaltung und -produktion GmbH Coverfoto: Fotodesign Wolfgang Fallier, Poppenhausen/Wasserkuppe Printed in Germany

3 In jedem Bundesland brennt es anders Brandschutzplanung für Krankenhäuser Aufgaben des Brandschutzes Der Brandschutz ist eine Spezialdisziplin der Gebäudeplanung, die alle Fachbereiche und Leistungsphasen tangiert. Bereits bei der Auswahl eines passenden Grundstücks spielen brandschutztechnische Belange (z.b. Gibt es hier ausreichend Löschwasser?) eine Rolle und nach Fertigstellung eines Gebäudes ist der Brandschutz ein noch wichtigeres Thema. Daher ist es sinnvoll, das Thema Brandschutz schon zu einem frühen Zeitpunkt der Planung mitzudenken. Hierbei stellen sich im gesamten Planungsprozess zwei wichtige Fragen: Wie kann verhindert werden, dass es brennt? und Wenn es dann doch brennt, wie kann ich den daraus resultierenden Schaden (an Personen und Sachen) so gering wie möglich halten? Schutzziele Im Bereich der Architektur sind Schutzziele Aussagen bzw. Definitionen über ein Sicherheitsniveau, welches in einem Bauwerk mindestens erreicht werden soll. Die brandschutztechnischen Schutzziele für Gebäude werden in 14 der MBO geregelt: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Um diese Ziele zu erreichen, werden Brandschutzmaßnahmen eingesetzt, die man in den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz unterteilt (s. Abb. 1). Darüber hinaus können auch der Schutz von Sachwerten, versicherungstechnische Belange, der Denkmaloder Umweltschutz und andere Themen als Schutzziel definiert werden. Besonderheiten im Krankenhaus Krankenhäuser unterscheiden sich in mehrfacher Hinsicht von anderen, normalen Gebäuden: Patienten und Besucher sind in der Regel ortsunkundig und wissen nicht, wie man sich im Ernstfall richtig 1

4 Brandschutz vorbeugender Brandschutz baulicher Brandschutz anlagentechnischer Brandschutz abwehrender Brandschutz organisatorischer Brandschutz retten/ bergen löschen Abb. 1 Unterteilung von Brandschutzmaßnahmen verhält. Zusätzlich kommt hinzu, dass Krankenhäuser oft komplexe Gebilde sind. Zusätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ein Teil der Patienten in ihrer Mobilität eingeschränkt und im Brandfall auf fremde Hilfe angewiesen ist (das geht von mangelnder Selbstrettungsfähigkeit bis zur Rettung nur mit Fremdhilfe), d.h. sie können nicht selbstständig laufen und auch die Nutzung einer Treppe funktioniert nicht so einfach, wie sie es gewohnt sind. Gesetzliche Grundlagen Krankenhäuser sind immer als Sonderbauten einzuordnen, die nicht nur nach den klassischen Regeln einer Bauordnung errichtet werden können. Daher können an sie besondere Anforderungen gestellt werden, die den konkreten Einzelfall im Blick haben und über das Regelwerk der jeweiligen Landesbauordnung hinausgehen. Nachdem die ARGEBAU ihre Muster-Krankenhausbauverordnung zurückgezogen hat, gibt es in Deutschland keine einheitlichen Regeln für die Planung und den Bau von Krankenhäusern. In drei Bundesländern (BadenWürttemberg, Brandenburg und Saarland) bestehen eigene Richtlinien, Verordnungen oder Hinweise, deren Anwendung in Anlehnung häufig auch in den anderen Ländern akzeptiert wird. Grundsätzlich kann die Planung von Krankenhäusern auch schutzzielorientiert erfolgen, d.h. die Planung darf vom vorhandenen Regelwerk abweichen, wenn man nachweisen kann, dass die vorgegebenen Schutzziele auch auf andere Weise erfüllt werden können. Auch andere Sonderbauvorschriften können für die Planung eines Krankenhauses relevant sein. Wenn die Größe oder die Nutzung des Hauses es erfordert, sind gleichzeitig auch Richtlinien und Verordnungen für Versammlungsstätten, Garagen, Hochhäuser oder (z.b. für den Wirtschaftshof/Logistikflächen) Industriebauten zu berücksichtigen. 2 Brandschutzkonzepte Bereits in der Vorplanung sollten wichtige Elemente des baulichen Brandschutzes geregelt werden: Die Flächen für Rettungsfahrzeuge, die Lage und Größe der Brandabschnitte, die notwendige Anzahl, Lage und Größe der Treppenräume, die Lage und Größe nicht unterteilbarer Funktionsbereiche sowie die Evakuierungsszenarien im und am Gebäude mit eventuellen anlagetechnischen Kompensationen sollten frühzeitig festgelegt werden, um den Entwurf nicht später und mit großem Aufwand zurechtbiegen zu müssen. Im Zuge der Genehmigungsplanung sind je nach Bundesland unterschiedliche Nachweise für den Brandschutz erforderlich. In den meisten Ländern sind für Sonderbauten auch Angaben über die Nutzung des Gebäudes, die Anzahl und Art der nutzenden Personen sowie besondere Brandgefahren, die Länge und Breite der Rettungswege, die Löschwasserversorgung, die vorgesehenen technischen Anlagen, und die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich. Da dies bei komplexen Gebäuden wie einem Krankenhaus mit den klassischen Unterlagen eines Bauantrages oft nicht machbar ist, kann der Nachweis des Brandschutzes auch in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes dargestellt werden. Form und Inhalt eines solchen Konzeptes sind (bislang) nicht verbindlich geregelt, in der Praxis orientieren sich Brandschutzkonzepte aber an der Richtlinie 01/01 des VfdB. Die richtige Wahl des Grundstücks Schon bei der Wahl des Baugrundstückes für ein Krankenhaus sind die Belange des Brandschutzes zu beachten. Da der abwehrende Brandschutz im Krankenhaus eine durchaus wichtige Rolle spielt (weil eine schnelle Evakuierung nur mit dem eigenen Personal kaum zu schaffen ist) sollte die nächste Feuerwache nicht allzu weit entfernt sein.

5 In jedem Bundesland brennt es anders Brandschutzplanung für Krankenhäuser Ebenso müssen alle Bereiche eines Krankenhauses für Rettungsfahrzeuge gut erreichbar sein und ausreichend Bewegungs- und Aufstellflächen vorweisen. Da in einen Krankenhaus für jeden Aufenthaltsraum zwei bauliche Rettungswege vorhanden sein müssen, sind anleiterbare Stellen und eine komplette Umfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht zwingend erforderlich. Beides kann jedoch hinsichtlich einer effektiven Brandbekämpfung sinnvoll sein. An jedem Ort auf dem Gelände eines Krankenhauses muss ausreichend Löschwasser verfügbar sein. Wenn die vorhandene Löschwassermenge im öffentlichen Straßenraum nicht ausreicht oder zu weit entfernt ist, sind auf dem Gelände eigene Hydranten mit ausreichendem Löschwasserdruck vorzusehen. Ist dies nicht möglich, kann auch ein Löschwasserteich, ein Löschwasserbrunnen oder eine Zisterne auf dem Gelände des Krankenhauses den zusätzlichen Bedarf decken. Innere und äußere Abtrennungen Wenn einmal ein Feuer entstanden ist und nicht sofort gelöscht werden kann, hat der bauliche Brandschutz dafür zu sorgen, dass sich das Feuer nicht (schnell) ausbreitet. Dazu ist zwischen einzelnen Gebäuden ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Generell sind Krankenhäuser möglichst aus nichtbrennbaren Baustoffen zu errichten (s. Wissensbox Brandschutz am Ende des Beitrages). Wenn eine Verbindung zwischen zwei Gebäuden funktional erforderlich ist, ist diese brandlastfrei auszubilden. Gemäß den Vorgaben der Landesbauordnungen müssen in Gebäuden mit einer Ausdehnung von mehr als 40 m (mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz, hier sind es 60 m) Brandabschnitte gebildet werden. Dieser besteht aus einer Brandwand, also einer Wand, die über mindestens 90 Minuten verhindert, dass Feuer und Rauch von der einen Seite auf die andere übertritt und so stabil ist, dass sie auch noch nach 90 Minuten Branddauer einer Anpralllast widersteht und stehen bleibt. In Krankenhäusern sind aufgrund der hohen Anzahl nicht gehfähiger Menschen alle Bereiche mit Patientenbetrieb (unabhängig von deren Größe) in mindestens zwei Brandabschnitte zu unterteilen. Somit ist gesichert, dass sich für alle Personen auf kurzem, horizontalem Weg ein sicherer Bereich erreichen lässt. (Über Treppen und Aufzüge dauert dies deutlich länger, deshalb ist das horizontale Verbringen sehr wichtig.) Zusätzlich sind die Brandabschnitte in Pflegebereichen sind so auszubilden, dass jeder Abschnitt mindestens 30% (bei Patienten ohne Selbstrettungsfähigkeit 100%) der Betten des benachbarten Abschnitts aufnehmen kann. Notwendige Durchgangsöffnungen in Brandwänden sind mit feuerbeständigen Türen zu schließen. Feuerbeständig heißt, dass sie einer Ausbreitung von Feuer für mindestens 90 Minuten standhalten. Wenn beidseits dieser Türen ein brandlastfreier, nichtbrennbarer und öffnungsloser Bereich geschaffen wird, ist es auch möglich, stattdessen lediglich eine feuerhemmende und rauchdichte Tür in der Brandwand zu realisieren. Solche Türen haben, wenn es denn nicht brennt, das Problem, dass sie (aufgrund ihres Gewichtes und der selbstschließenden Funktion) schwer zu bedienen sind, insbesondere, wenn es sich um Flurtüren mit hoher Verkehrsdichte handelt. Das führt oft dazu, dass diese Türen mit Holzkeilen, Schnüren, Verbandsmaterial oder ähnlichem offen gehalten werden und die Türen ihre Brandschutzfunktion verlieren. Dies ist nicht nur in Krankenhäusern der Fall, aber hier in verstärktem Maß, da man hier mit Betten, Essenswagen und anderen fahrbaren Gegenständen unterwegs ist. Um dem vorzubeugen, erhalten diese Türen Feststellanlagen, Freilauffunktionen oder motorische Antriebe, die sicherstellen, dass sich die Tür im Brandfall schließt und im Normalfall nicht stört. So kommt es, dass sich z.b. an Stationseingängen eine (offen gehaltene) Brandschutztür dicht neben einer leichtgängigen Eingangstür ohne Brandschutzqualität befindet. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass sich ein möglicher Brand auf einen Brandabschnitt innerhalb einer Etage beschränkt. Daher sind alle Geschossdecken feuerbeständig auszubilden. Um eine Brandausbreitung über die Fassade auszuschließen, ist es erforderlich, alle Teile der Außenwände inkl. der Dämmung und deren Unterkonstruktionen nichtbrennbar auszuführen. Flucht- und Rettungswege Wenn sich ein Brand nicht rechtzeitig löschen lässt und eine weitere Ausbreitung des Brandes und insbesondere des damit verbundenen Rauchs zu befürchten ist, ist es das oberste Schutzziel, die anwesenden Menschen in Sicherheit zu bringen. Daher sind für alle Aufenthaltsräume in Krankenhäusern zwei bauliche Rettungswege zu schaffen. Als erstes erfolgt in einem Krankenhaus eine horizontale Räumung auf möglichst kurzem Wege, in einen sicheren Bereich, z.b. einen anderen, gleichwertigen Brandabschnitt. Jeder Brandabschnitt muss mindestens einen Zugang zu einem notwendigen Treppenraum oder einen direkten Ausgang ins Freie haben. Daher muss jedes Stockwerk über dem Erdgeschoss über mindestens zwei Treppenräume verfügen. 3

6 Ein Treppenraum ohne direkten Ausgang ins Freie ist zulässig, wenn dieser durch Flure mit dem Freien verbunden ist und die Flure gegen andere Räume feuerbeständig ohne Öffnungen abgeschlossen sind. Türen müssen feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend (EI2 30-Sm, C5 oder T30-RS) sein. Die Länge der Flure bis ins Freie darf 50 m nicht überschreiten. Der Rettungsweg darf auch über eine Halle, wie eine Eingangshalle, ins Freie führen, wenn die Entfernung von der untersten Treppenstufe bis zum Freien nicht mehr als 20 m beträgt. Die Halle muss ebenfalls durch feuerbeständige Wände von anderen Räumen abgetrennt sein. Türen zu diesen Räumen müssen mindestens feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend sein. Verkaufsstände und Kleiderablagen können in der Halle oder in Räumen, die mit der Halle in offener Verbindung stehen, gestattet werden, wenn in die Halle oder die Räume eine selbsttätige Feuerlöschanlage eingebaut wird. Flure als Rettungswege müssen ausreichend für das größtmögliche Verkehrsaufkommen dimensioniert sein; in Krankenhäusern ist dies in der Regel die Breite von 2 Patientenbetten. Festeinbauten dürfen die notwendige Flurbreite nicht einengen. Loses Mobiliar (außer den für die Funktion erforderlichen mobilen Objekten) ist in Rettungswegen nicht zulässig. Aufzüge Bettliegende und nicht gehfähige Patienten können (wenn überhaupt) nur mit einem hohen technischen und personellen Aufwand über Treppen transportiert werden. Daher sind Aufzüge im Krankenhaus nicht erst im Brandfall unerlässlich. In mehrgeschossigen Krankenhäusern sind mindestens zwei Bettenaufzüge erforderlich. Wenn mehrere Bettenaufzüge vorhanden sind, sind diese so im Gebäude anzuordnen, dass im Gefahrenfall jeder Brandabschnitt mit einem nicht durch Feuer und Rauch gefährdeten Bettenaufzug erreicht werden kann. Die Schaffung von Feuerwehraufzügen wird in Krankenhäusern nur gefordert, wenn das Krankenhaus gleichzeitig ein Hochhaus ist. Es empfiehlt sich aber, die Aufzüge mit einer Schlüsselschaltung auszurüsten, damit die Aufzüge in den nicht vom Brand betroffenen Bereichen als Evakuierungsaufzüge genutzt werden können. Aufzüge über mehr als drei Etagen, die nicht innerhalb von Treppenräumen verkehren, sind mit einer dynamischen Brandfallsteuerung auszurüsten, die bewirkt, dass der Aufzug im Brandfall in ein nicht vom Brand betroffenes Geschoss fährt und dort mit geöffneten Türen außen Betrieb geht. 4 Anlagentechnischer Brandschutz Wenn der Brandschutz nicht allein baulich zu schaffen ist, muss das zusätzlich technisch gelöst werden. Die Maßnahmen des anlagentechnischen Brandschutzes lassen sich grob in vier Bereiche gliedern: 1. frühe Erkennung eines Brandes und Alarmierung von Personal und Feuerwehr 2. Abschottung von Lüftungsleitungen, die Bauteile mit Brandschutzanforderungen durchqueren 3. Rauchfreihalten von Flucht- und Rettungswegen und Rauchabführung aus Nutzungseinheiten 4. Löschen eines Brandes oder zumindest das Verhindern einer Brandausbreitung Brandmelde- und Alarmierungsanlagen Je früher ein entstehender Brand erkannt wird und Löschmaßnahmen eingeleitet werden, umso leichter ist eine Löschung möglich.! Nach der Brandentstehung bleiben nur 3 Minuten, bis das Feuer weiträumig um sich greift. Da eine Personenrettung im Krankenhaus zeitaufwendiger ist als in anderen Gebäuden, wird in den drei gültigen Regelungen der Länder eine Überwachung des Gebäudes durch eine Brandmeldeanlage gefordert. Obwohl dies nur in Baden-Württemberg ausdrücklich gefordert wird, ist eine Überwachung aller Räume und Deckenhohlräume mit einer automatischen Brandmeldeanlage (Vollschutz Kategorie I, Ausführung TM) einzuplanen, um eventuell erforderliche Evakuierungsmaßnahmen frühzeitig einleiten zu können und die Feuerwehr zu alarmieren. Um eine Panik unter Patienten und Besuchern zu verhindern, wird häufig auf eine Alarmierung durch akustische Signale (Klingeln, Sirenen) verzichtet. Stattdessen wird in Bereichen mit Patientenbetrieb eine stille Alarmierung vorgesehen, die das örtliche Personal über die Telefon- und die Schwesternrufanlage und durch Parallelanzeigen in den Stützpunkten über den Brandort informiert. Zusätzlich kann die Brandmeldeanlage automatisch weitere anlagetechnische Komponenten auslösen oder steuern. Dies kann unter anderem die Auslösung der Evakuierungsteuerung der Aufzüge, das Ansteuern von Servern des stillen Alarms und der Sprachalarmierung, das Öffnen von Schranken und Zugängen,

7 In jedem Bundesland brennt es anders Brandschutzplanung für Krankenhäuser die Auslösung von Rauchschutzdruck- und Rauchab- zugsanlagen, das Öffnen von Rauchabzugsöffnungen, die Abschaltung von Anlagen und den Verschluss von Rauch /Brandschutz-Abschlüssen umfassen. Das richtige Zusammenspiel dieser Komponenten erfordert einen hohen planerischen und technischen Aufwand. Hierfür ist bereits frühzeitig ein sicherheitstechnisches Steuerungskonzept zu erarbeiten. Dieses ist im Zuge der weiteren Planung kontinuierlich zu überprüfen und in eine Brandfallmatrix und Brandfallsteuermatrix einzuarbeiten. Vor Inbetriebnahme der Anlage und wiederkehrend im Betrieb muss ein solches Zusammenspiel auf seine Wirksamkeit (Wirkprinzip-Prüfung mit Prüfszenarien) überprüft werden. Leitungsabschottungen Alle innenliegenden Räume sowie hygienisch anspruchsvolle Bereiche (OP, Intensivstation, Notaufnahme; Sterilgutversorgung etc.) müssen mithilfe von Lüftungsanlagen mit Zu- und Abluft versorgt werden. Über die das Gebäude weitläufig durchdringenden Lüftungsleitungen könnte gefährlicher Rauch in angrenzende Bereiche verbracht werden. Aus dem Grund müssen beim Durchgang dieser Leitungen durch Wände und Decken Brandschutzklappen angeordnet werden. Alle Lüftungsleitungen, die Bauteile mit brandschutztechnischen Anforderungen queren, werden mit zugelassenen Klappen in der gleichen Feuerwiderstandsklasse wie die durchdrungenen Bauteile mit Federrücklaufmotor (stromlos geschlossen) sowie Rauchauslöseeinrichtung ausgerüstet. Alle Brandschutzklappen an Aufenthaltsräumen und Rettungswegen müssen mit Federrücklaufmotor ausgerüstet werden, um die Übertragung von Feuer und Rauch zu unterbinden. Durch die vorgenannten Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Ausbreitung von Feuer und auch kaltem Rauch über die Lüftungsleitungen verhindert wird. Mit wenigen Ausnahmen (z.b. im OP-Bereich) sollten Lüftungsanlagen automatisch abgeschaltet werden, wenn die BMA im selben Bereich ausgelöst wird. Bei einer Leitungsführung der Lüftungsanlagen durch Trockenbauwände muss darauf geachtet werden, dass die erforderliche Brandschutzqualität und der Raumabschluss der Wände erhalten bleibt. Das gilt auch für Leitungsdurchdringen aller sonstigen Installationen. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen, die in den Leitungsanlagenrichtlinien und Lüftungsanlagenrichtlinien der Länder definiert (und in entsprechen- den Kommentaren ausführlich erläutert) sind, zu beachten. Leitungen für medizinische Gase bestehen in der Regel aus Metallrohren und haben daher sehr gute Wärmeleit-Eigenschaften. Bei einem Brand im Krankenhaus muss damit gerechnet werden, dass sich die Leitungen und somit auch die Gase weit über den Brandherd hinaus stark erhitzen und somit eine hohe Gefahr für Patienten in anderen Bereichen des Hauses darstellen. Über die Brandmeldeanlage oder über andere Messgeräte ist sicherzustellen, dass überhitzte Gase nicht zum Einsatz kommen können. Rauchabführung Da es in Krankenhäusern erforderlich ist, die Patienten im Brandfall schnell und sicher auf horizontalem Weg in andere Bereiche zu bringen, müssen die Rettungswege möglichst lange benutzbar sein. Daher wird in den drei geltenden Krankenhausbauverordnungen gefordert, dass alle Flure entrauchbar sein müssen. Wo dies nicht über Flurfenster oder direkt angrenzende nicht abschließbare Räume (Sanitärräume oder Patientenaufenthalte, aber keine Pflegezimmer) möglich ist, müssen mechanische Rauchabzugsanlagen installiert werden. Dies ist auch bei offenen mehrgeschossigen Eingangshallen und Atrien erforderlich. In Krankenhäusern müssen alle Treppenräume an der obersten Stelle eine von jedem Geschoss manuell auszulösende (oder durch Rauchmelder gesteuerte) Rauchabzugsvorrichtung mit einem freien Querschnitt von mindestens 1 m² (im Saarland 5% der Treppenraum-Grundfläche) haben. Alternativ sind Maßnahmen, die einen Raucheintritt verhindern, z.b. eine Rauchschutzdruckanlage oder die Ausbildung als Sicherheitstreppenraum möglich. Bei innenliegenden Treppenräumen empfiehlt sich mindestens der Einbau einer Spülluftanlage zur Rauchverdünnung und Rauchabführung, um den Treppenraum auch bei geöffneten Türen in einzelnen Geschossen weiterhin nutzen zu können. Löschanlagen Es ist sehr wichtig, dass der Brand im Entstehen erkannt und unter Kontrolle gebracht wird. Denn Feuer kann sich sehr schnell ausbreiten und einen erheblichen Schaden anrichten, bevor die Feuerwehr eintrifft. Durch den Einbau von automatischen Feuerlöschanlagen (Sprinkler- oder Sprühwasserlöschanlagen) können Erleichterungen bei baulichen Brandschutz-Forderungen erlangt werden, da durch eine solche Anlage 5

8 Abb. 2 Universitätsklinikum Tübingen, CRONA Zentral-OP Mittelspange, bettengängiger Rettungsweg (Foto: Markus Bachmann Stuttgart) Entstehungsbrände gelöscht werden können, die Brandausbreitung verzögert oder begrenzt wird und die Brandtemperaturen gemindert werden können. Freilich sind solche Anlagen auch kein Allheilmittel. Hat ein Feuer erst einmal eine gewisse Größe erreicht, kann eine Sprinkleranlage den Brand nicht mehr löschen. Sie begrenzt auch nicht die entstehende Rauchmenge. Ohne Unterstützung des abwehrenden Brandschutzes kann auch keine Gewissheit bestehen, dass ein Brand wirklich gelöscht ist. Und vor allem in hygienisch sensiblen Bereichen kann eine Sprinkleranlage durch ihren Wassereinsatz zu zusätzlichen Schäden führen. Doch der befürchtete Wasserschaden durch eine Sprinkleranlage ist im Vergleich zu Wasserschäden infolge von Löschmaßnahmen der Feuerwehr eher gering. Die meisten Krankenhausbrände werden mit wenigen auslösenden Sprinklerköpfen erfolgreich kontrolliert oder gelöscht. Damit kann ein entstehendes Feuer auf eine kleine Fläche und in der Regel auf einen Raum begrenzt werden. Eine wirksame Alternative stellen Sprühnebelanlagen, insbesondere in wasserempfindlichen Bereichen, dar. Die Temperaturen am Brandentstehungsort werden stark herabgesetzt, es erfolgt teilweise eine Bindung von Rauchpartikeln und eine partielle Sauerstoffreduktion. Diese Anlagen können, trotz einer partiellen Einschränkung der Sicht, eine wirksame Evakuierung unterstützen. 6 Organisatorischer Brandschutz Selbsthilfekräfte In einem Krankenhaus kann davon ausgegangen werden, dass ein hoher Anteil des Personals über Kenntnisse in Erster Hilfe verfügt. Zusätzlich ist ein Teil des Personals als Brandschutzhelfende auszubilden. Zum Inhalt dieser Ausbildung gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Zusätzlich ist ein Teil der Mitarbeitenden als Räumungshelfende auszubilden, um im Brandfall ausreichende Kenntnisse über Alarmierung und Einsatzplanung zu haben. Die ausreichende Anwesenheit an Brandschutz- und Räumungshelfenden ist über die Personalplanung sicherzustellen. Räumung und Evakuierung Die Brandschutzhelfenden sind regelmäßig über die notwendigen Maßnahmen bei einer Evakuierung sowie bei Räumungen innerhalb des Gebäudes zu unterweisen. Diese Maßnahmen müssen in regelmäßigen Übungen geprobt und an die dabei gewonnenen Erfahrungen angepasst werden. Hier muss auch das Zusammenwirken

9 In jedem Bundesland brennt es anders Brandschutzplanung für Krankenhäuser Abb. 3 Universitätszentrum Tübingen, Forschungszentrum für Hochpräzisionsbestrahlung, MRT (Foto: Markus Bachmann Stuttgart) mit dem abwehrenden Brandschutz abgestimmt und geübt werden. Bei einer Evakuierung des Gebäudes erfolgt der Abtransport gehfähiger Patienten über die Sammelplätze des Hauses. Die Räumung nicht gehfähiger Personen erfolgt vorrangig horizontal über die Betten in angrenzende, gesicherte Bereiche. Zur Evakuierung dieser Personen über die Treppenräume sind geeignete Maßnahmen wie z.b. das Vorhalten von Evakuierungstüchern oder Evakuierungseinlagen zu treffen. In der Entwurfsplanung eines Krankenhauses muss bereits die Evakuierung einzelner Bereiche in Abhängigkeit vom Selbstrettungsvermögen der jeweiligen Nutzer konzipiert werden. Hierbei muss auch der erforderliche Personalbedarf für die spätere Einsatzplanung definiert werden. Diese Evakuierungskonzeption muss im Betrieb überprüft und bei Nutzungsänderungen angepasst und fortgeschrieben werden. Spezialbereiche im Krankenhaus bereiche die zulässigen Flächen für Brandabschnitte überschreiten, können hier zur Kompensation zusätzliche horizontale, bettengängige Rettungswege (s. Abb. 2), die hohe Personaldichte im OP oder automatisch ausgelöste Rauchabzugsanlagen in den OP-Fluren herangezogen werden. Da eine Evakuierung narkotisierter Patienten insbesondere während einer Operation naturgemäß mehr Zeit in Anspruch nimmt als bei wachen Personen, sind hier besondere Maßnahmen vorzusehen: Bei einem Brand innerhalb oder in der Nähe eines OPTraktes ist ein sofortiges Abschalten der kompletten Lüftungsanlage eventuell problematisch. Um mehr Zeit für den Transport von Patienten in OPs zu erhalten, kann bei nicht direkt betroffenen OPs mit einem Weiterbetrieb von Lüftungsanlagen (ohne Umluft) das Druckgefälle zur Verzögerung eines Raucheintrags genutzt werden. Zwischen der Einsatzleitstelle der Feuerwehr im Gebäude und den Leitstellen im OP-Bereich ist eine Sprechverbindung zu schaffen, um eine schnelle Evakuierung im Brandfall koordinieren zu können. Operation Strahlentherapie, Nuklearmedizin, MRT Operationsbereiche mit ihren Erschließungs- und Nebenräumen stellen häufig große Nutzungseinheiten dar, die nicht einfach unterteilbar sind (s. Definition Nutzungseinheiten am Ende des Beitrages). Da diese Großraum- Der Umgang mit radioaktiver Strahlung oder magnetischen Feldern im Brandfall ist vor allem für Rettungskräfte eine Herausforderung, da sich diese nicht selbst in Gefahr bringen sollen. 7

10 a) Grundriss Brandschutzkonzeptplan Akutgeriatrie Legende Brandschutzkonzept b) Ausschnitt Brandschutzkonzeptplan Abb. 4 Beispiel Planung Brandschutzkonzept, Klinikum Neumarkt, Grafik: a sh architekten Dazu müssen an den Bereichen entsprechende Warnungen und Informationen für die Rettungskräfte vorgesehen und spezielle Abschaltmöglichkeiten geschaffen werden. Dies gilt insbesondere für die Problematik der Magnetstrahlung im MRT-Bereich (s. Abb. 3) im Zusammenhang mit der Ausrüstung der Feuerwehr. 8 Psychiatrie, Forensik In geschlossenen Patientenbereichen von psychiatrischen und forensischen Kliniken besteht das Dilemma, dass einerseits verhindert werden soll, dass die Patienten (wenn es gerade nicht brennt) den geschlossenen Bereich

11 In jedem Bundesland brennt es anders Brandschutzplanung für Krankenhäuser verlassen, andererseits die erforderlichen Rettungswege zu jeder Zeit vorhanden sein müssen. Eine automatische Entriegelung der ansonsten verschlossenen Ausgangstüren bei Auslösen der BMA hilft hier nur weiter, wenn (z.b. bei einer Flucht durch absichtliches Legen eines Brandes) angrenzende brandgeschützte Bereiche mit dem gleichen Sicherungsniveau bestehen. Alternativ können die Ausgänge so angeordnet werden, dass diese vom Pflegestützpunkt jederzeit einsehbar sind und eine kontrollierte Entriegelung vom ständig besetzten Stützpunkt erfolgt. Mehrgeschossige Eingangshallen Mehrgeschossige Hallen sind in Krankenhäusern zulässig, wenn die Halle eine funktionierende Rauchabführung hat. Die Halle muss mit feuerbeständigen Trennwänden und feuerhemmenden, rauchdichten und selbstschließenden Türen von anderen Bereichen abgetrennt sein. Einer der Rettungswege darf über die Halle führen, wenn es für jeden Aufenthaltsraum einen zweiten baulichen Rettungsweg unabhängig von der Halle gibt. Grundsätzlich sollte eine Halle brandlastarm möbliert werden. Sowohl Festeinbauten als auch loses Mobiliar dürfen den erforderlichen Rettungsweg nicht einschränken. Verkaufsstände und Kleiderablagen können in der Halle oder in Räumen, die mit der Halle in offener Verbindung stehen, gestattet werden, wenn hier eine selbsttätige Feuerlöschanlage eingebaut wird. Definition Nutzungseinheiten Wenn mehrere, zusammen liegende Räume zur gleichen Nutzung gehören, kann man diese zu einer Nutzungseinheit zusammenfassen. Baurechtlich leitet sich der Begriff aus 36 (1) der MBO ab: Notwendige Flure sind nicht erforderlich innerhalb von Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 200 m2 und innerhalb von Wohnungen, sowie innerhalb von Nutzungseinheiten, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen, mit nicht mehr als 400 m2. Der Begriff ist also bei Standard-Bauten auf Wohn, Büro- oder Verwaltungsnutzung bezogen. In der Regel werden auch in Krankenhäusern Nutzungseinheiten mit bis zu 400 m2 ohne notwendige Flure akzeptiert. Nutzungseinheiten in Krankenhäusern sind zu anderen Bereichen mit feuerbeständigen Wänden und feuerhemmenden, rauchdichten und selbstschließenden Türen abzutrennen. In Baden-Württemberg werden Nutzungseinheiten in Krankenhäusern als Großraumbereiche bezeichnet und detaillierter geregelt: Zusammenhängende Bereiche sind in Pflege, Untersuchungs- und Behandlungsbereichen ohne notwendige Flure bis zu einer Grundfläche von 400 m2 zulässig. Dies bedarf weitergehender brandschutztechnischer Maßnahmen. Insbesondere sind Räume, die der stationären Unterbringung von Pflegebedürftigen dienen, von dem Bereich, durch den im Brandfall die Evakuierung vorgesehen ist (nicht notwendiger Flur), durch eine feuerhemmende Wand und dichtschließende Türen abzutrennen. In einem Großraumbereich ist von maximal 10 Pflegebedürftigen auszugehen. Wissensbox Brandschutz Baustoffklassen bezeichnen die Einteilung von Baustoffen hinsichtlich ihrer Brennbarkeit und ihres Brandverhaltens. Die Einteilung erfolgte bislang gemäß DIN und künftig entsprechend der EN Grundsätzlich kann man alle Baustoffe unterteilen in Nichtbrennbar Baustoffe, die sich nicht entzünden lassen und keinen Beitrag zu einem Brand leisten, z.b. Beton, Steine, Glas, Stahl Schwerentflammbar Baustoffe, die sich entzünden lassen, aber ohne äußere Flammeneinwirkung wieder selbst verlöschen, z.b. HolzwolleLeichtbauplatten, Kunstharzputz, Eichenparkett Normalentflammbar Baustoffe, die sich entzünden lassen und dann eigenständig weiterbrennen, z.b. Holz, verschiedene Kunststoffe, Elektroleitungen Leichtentflammbar sind alle Stoffe, die nicht in die vorherigen Baustoffklassen eingruppiert werden können. Leichtentflammbare Materialien dürfen als Baustoffe nicht verwendet werden. Feuerwiderstand beschreibt die Dauer, während der ein Bauteil seine Funktion behält. Dabei muss das Bauteil mindestens seine Tragfähigkeit und/oder den Raumabschluss sicherstellen. Entsprechend dieser Dauer werden die Bauteile gemäß DIN bzw. EN in Feuerwiderstandsklassen unterteilt: Feuerhemmend sind Bauteile, die ihre Funktion auch nach 30 Minuten Brandbeanspruchung beibehalten. Hochfeuerhemmend sind Bauteile, die ihre Funktion auch nach 60 Minuten Brandbeanspruchung beibehalten. Feuerbeständig sind Bauteile, die ihre Funktion auch nach 90 Minuten Brandbeanspruchung beibehalten. 9

12 Dipl.-Ing. Architekt Heinrich Sadowski Heinrich Sadowski studierte Architektur an der TU Kaiserslautern. Von 1990 bis 1993 war er im Büro Eichler Alzey. Seit 1994 ist er als Leitender Architekt im Büro a sh sander.hofrichter architekten GmbH tätig. Er absolvierte 2003 bis 2005 eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz. Seit 2012 hat er einen Lehrauftrag für Brandschutz im Krankenhaus an der THM in Gießen. Seit 2014 ist er zertifizierter Sachverständiger für Brandschutz (ISA) und ist seit 2017 Geschäftsführer der a sh Brandschutz GmbH. Dipl.-Ing. Helmut Buchholz Helmut Buchholz studierte Architektur an der TH Darmstadt. Seit 1994 ist er im Büro a sh sander.hofrichter architekten GmbH tätig absolvierte er die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, 2004 die Ausbildung zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz. Seit 2014 ist er Brandschutzbeauftragter und zertifizierter Sachverständiger für Brandschutz (ISA) bei a sh architekten. 10

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