INFRASTRUKTUR FÖRDERUNG VON INVESTITIONEN IN DIE INFRASTRUKTUR. Gründung Wachstum Innovation Energie und Umwelt Stabilisierung Infrastruktur
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- Harald Hofer
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1 INFRASTRUKTUR FÖRDERUNG VON INVESTITIONEN IN DIE INFRASTRUKTUR Gründung Wachstum Innovation Energie und Umwelt Stabilisierung Infrastruktur
2 INHALT INFRASTRUKTURFINANZIERUNG MIT DER LFA 04 Zusammenarbeit mit Banken 04 Unser Förderangebot für Kommunen 04 Förderkredite und Förderbereiche 05 INFRAKREDIT KOMMUNAL 06 Wer wird gefördert? 06 Was wird gefördert? 06 Förderbeispiel 1: Kreditbedarf bis 2 Mio. EUR 07 Förderbeispiel 2: Kreditbedarf von 2 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR 08 Förderbeispiel 3: Kreditbedarf über 4 Mio. EUR 08 Förderkonditionen Infrakredit Kommunal 09 INFRAKREDIT ENERGIE 10 Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Förderbeispiel 1: Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger 11 Förderbeispiel 2: Energieeffiziente Quartiers versorgung 12 Förderkonditionen Infrakredit Energie 13 INFRAKREDIT BREITBAND 14 Wer wird gefördert? 14 Was wird gefördert? 14 Förderbeispiel 15 Förderkonditionen Infrakredit Breitband 16 Wichtige Adressen zum Breitbandausbau 17 DER WEG ZUR FÖRDERUNG 18 Der richtige Zeitpunkt 18 Antragstellung 18 Information und Beratung 18 FAXFORMULAR als Anhang auf dem Umschlag
3 Infrastruktur finanzierung mit der LfA INFRASTRUKTUR FINANZIERUNG MIT DER LFA Investitionen in die Infrastruktur sind die Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Standort. Denn dort, wo die Rahmenbedingungen stimmen, steigt auch das Interesse potenzieller Investoren. So können neue Arbeitsplätze entstehen und das Wachstum einer Region weiter vorangetrieben werden. ZUSAMMENARBEIT MIT BANKEN UNSER FÖRDERANGEBOT FÜR KOMMUNEN 04 Für die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Internet über hochleistungsfähige Breitband- 05 öffentlicher, privater, kirchlicher anschlüsse ist damit auch für jeden Wirt- oder gemeinnütziger Träger steht die LfA schaftsstandort von strategischem Interesse. Förderbank Bayern Hausbanken auf deren Finanzierungshilfe beim Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen Förderkredite und Förderbereiche Einladung mit Risikoübernahmen und zinsgünstigen bietet der Freistaat Refinanzierungsmöglichkeiten Bayern über ein Zuschussprogramm. Dieses zur Verfügung. Neben der Wettbewerbsneutralität flankiert die LfA Förderbank Bayern mit dem der LfA bietet eine Zusammen- Infrakredit Breitband. Infrakredit Kommunal Infrakredit Energie Infrakredit Breitband arbeit im Rahmen von Konsortialfinanzierungen viele Vorteile: Die Risikoteilung, Darüber hinaus bietet die LfA mit dem Verkehrsinfrastruktur Allgemeine Energieeinsparung Ausgaben der Gemeinde zur insbesondere bei großvolumigen Projekten, Infrakredit Tiefengeothermie eine Fördermöglichkeit (Investitions- oder Zinszuschuss) (mind. 20 %)/Erneuerbare Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines Breitband-Netzbetrei- schont die Großkreditgrenzen der Banken. Ver- u. Entsorgung Energieträger ohne Gebäude Die Konsortialführerschaft obliegt in einer für die Errichtung und Erweiterung von (inkl. Wasser/Abwasser) und EEG-Anlagen bers solchen Konstruktion grundsätzlich der Wärmenetzen, in die überwiegend Wärme Hausbank. Daneben sichert das kontinuierliche aus Tiefengeothermie eingespeist wird. Erschließung von Gewerbe- Energieeffiziente Wärmever-, AAA -Rating der LfA zinsgünstige und Industrieflächen Wasserver-/Abwasserentsorgung Refinanzierungsmittel. im Quartier (KWK-Anlagen, etc.) Kommunen bei ihren Vorhaben auch bei Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger und den Ausbau von Breitband-Hochgeschwindigkeits netzen und möchte so die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Bayern für die Zukunft sichern. Für die Energiewende ist der Beitrag von Kommunen und kommunalen Unternehmen von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund hat die LfA zusätzlich zu ihrem grundsätzlichen Finanzierungsangebot spezielle Produkte aufgelegt. Energieeinsparmaßnahmen und Investitionen in umweltfreundliche Energieträger wie Photovoltaik- und Windkraftanlagen können im Infrakredit Kommunal dem Basisprogramm der LfA gefördert werden. Für alle übrigen Investitionsmaßnahmen in erneuerbare Energieträger oder die Quartiersversorgung sowie bei Maßnahmen mit Energieeinspareffekten steht das Spezialprogramm Infrakredit Energie zur Verfügung. Je nach Teilbereich des Infrakredits Energie sind unterschiedliche Mindestenergieeinspareffekte zu erzielen. Ein weiterer Megatrend neben Energie ist Kommunikation. Das Internet hat sich längst zum wichtigsten globalen Kommunikationsmedium entwickelt. Schnelles Die Broschüre, die Sie gerade in den Händen halten, gibt Ihnen einen ausführlichen Überblick über unsere Fördermöglichkeiten im Bereich Infrastruktur für Kommunen. Weiterführende Informationen, wie aktuelle Konditionen und Merkblätter, finden Sie im Internet unter Gern beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich. Rufen Sie einfach unser Team Infrastrukturfinanzierung unter Telefon 089 / an, schreiben Sie uns eine an infra@lfa.de oder besuchen Sie unsere Spezialisten direkt vor Ort in unserem Haus in der Königinstraße 15, München. Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger inkl. EEG-Anlagen Touristische Infrastruktur Wissenschaft, Technik, Kulturpflege
4 Infrakredit Kommunal 06 INFRAKREDIT KOMMUNAL 07 Mit dem Infrakredit Kommunal steht Kommunen eine attraktive, langfristige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung. Der Infrakredit Kommunal wird zinsgünstig von der KfW refinanziert und zusätzlich von der LfA Förderbank Bayern zinsverbilligt. Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften kommunale Zweckverbände (gegründet auf Basis des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit oder des Zweckverbandsgesetzes mit 100 % gemeindlichen Mitgliedern) Was wird gefördert? Gefördert werden folgende Investitionen in die kommunale Infrastruktur Bayerns: Verkehrsinfrastruktur einschließlich öffentlicher Personennahverkehr Ver- und Entsorgung, einschließlich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Nicht umlagefähige Kosten für die Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb FÖRDERBEISPIEL 1: KREDITBEDARF BIS 2 MIO. EUR Die Ausgangssituation: Im Vermögenshaushalt einer Stadt ist der Ausbau von Straßen eines Gewerbeparks geplant. Insgesamt sind 1,5 Mio. EUR zu investieren (Erschließungsbeiträge werden nicht erhoben). Die Lösung: Die Stadt schöpft den in diesem Fall für den Infrakredit Kommunal gültigen maximalen Finanzierungsanteil von 100 % vollständig aus. Die LfA stellt 1,5 Mio. EUR bereit. Die Stadt wählt eine Laufzeit von 10 Jahren bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Hinweis: Auf Wunsch können Tilgungsfreijahre in verminderter Höhe beantragt werden. Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger, soweit diese nicht im Infrakredit Energie förderfähig sind. INVESTITIONSPLAN MIO. EUR FINANZIERUNGSPLAN MIO. EUR Touristische Infrastruktur Wissenschaft, Technik, Kulturpflege Bauliche Maßnahmen 1,5 Infrakredit Kommunal 1,5 Hinweis: Die Finanzierung zusätzlicher Investitionsbereiche bietet Ihnen die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Weitere Infos unter: Summe 1,5 Summe 1,5
5 Infrakredit Kommunal FÖRDERBEISPIEL 2: KREDITBEDARF VON 2 MIO. EUR BIS 4 MIO. EUR Die Ausgangssituation: Im Vermögenshaushalt einer Stadt ist die Teiler neu erung der Wasserversorgung geplant. Ins ge samt sind 3,0 Mio. EUR zu investieren. Vom Land Bayern wurde ein Zuschuss von 0,5 Mio. EUR zugesagt, der Rest be trag soll fremdfinanziert werden. Der Finan zierungsbetrag ergibt somit 2,5 Mio. EUR. Die Lösung*: Bei einem Gesamtfinanzierungsbedarf der Investitionsmaßnahme von 2 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR können jeweils maximal 2 Mio. EUR der förderfähigen Investi tionskosten finanziert werden, der Restbetrag wird über ein Kreditinstitut nach Wahl aufgenommen. Die Stadt wählt eine Laufzeit von 20 Jahren bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. * Wir empfehlen Ihnen bei einem Kreditbedarf von 2 bis 4 Mio. EUR stets den maximalen Finanzierungs anteil von 2 Mio. EUR bei der LfA zu beantragen (siehe Förder konditionen ). Andernfalls ist lediglich eine 50 prozentige Finanzierung der Investitionskosten möglich. In nebenstehendem Beispiel wären das 1,5 Mio EUR. Förderkonditionen Infrakredit Kommunal Laufzeit 10, 20 bzw. 30 Jahre INVESTITIONSPLAN MIO. EUR FINANZIERUNGSPLAN MIO. EUR Tilgung in vierteljährlichen Raten bei max. 2, 3 bzw. 5 Tilgungsfreijahren Bauliche Maßnahmen 3,0 Summe 3,0 Infrakredit Kommunal 2,0 weiteres Kreditinstitut 0,5 Zuschüsse 0,5 Summe 3,0 Zinsbindung Zinsfestschreibung Zinsvorteil für bayerische Kommunen 10 Jahre am Tag der Auszahlung, tagesaktuelle Zinssätze unter abrufbar zinsgünstige KfW-Refinanzierung aus dem Programm IKK-Investitionskredit Kommunen und zusätzlicher Abschlag auf den KfW-Zinssatz 08 Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen bei Krediten bis 2 Mio. EUR, maximal 50 % der förderfähigen Investitionen bei Krediten über 2 Mio. EUR 09 FÖRDERBEISPIEL 3: KREDITBEDARF ÜBER 4 MIO. EUR Die Ausgangssituation: Im Vermögenshaushalt einer Kommune ist der Bau einer Kläranlage geplant. Insgesamt sind 12,5 Mio. EUR zu investieren. Sie sollen je zur Hälfte über zwei Haus haltsjahre realisiert werden. Vom Land Bayern wurden der Kommune 3,5 Mio. EUR als Zuschuss zugesagt, 1 Mio. EUR werden aus Eigenmitteln finanziert. Folglich müssen 8 Mio. EUR über Darlehen finanziert werden (Fremd finanzierung). Die Lösung: Die Kommune schöpft den in diesem Fall für den Infrakre dit Kommunal gültigen maxi ma len Finan zie rungsanteil von 50 % der förder fähi gen Investitionskosten (= 6,25 Mio. EUR) vollständig aus. Die LfA stellt in beiden Jahren jeweils 3,125 Mio. EUR bereit. Zur Entlastung ihres Haushalts hat sich die Kommune für eine Laufzeit von 30 Jahren bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren entschieden. Zur Abdeckung des verbleibenden Kreditbedarfes von 1,75 Mio. EUR nimmt die Kommune ein Darlehen bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl auf. Hinweis: Bei Vorhaben, deren Bauzeit sich über mehrere Jahre erstreckt, erfolgt die Kreditantrag stellung in Abschnitten, bezogen auf das jeweilige Haushaltsjahr. INVESTITIONSPLAN MIO. EUR FINANZIERUNGSPLAN MIO. EUR Grundstückserwerb 2,0 Bauliche Maßnahmen 10,5 Summe 12,5 Infrakredit Kommunal 6,25 weiteres Kreditinstitut 1,75 Zuschüsse 3,5 Eigenmittel 1,0 Summe 12,5
6 Infrakredit Energie INFRAKREDIT ENERGIE 10 Die Bewältigung der Energiewende ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Mit dem Spezialprogramm Infrakredit Energie bieten wir Kommunen eine langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur allgemeinen Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger sowie für energieeffiziente Quartiersversorgung. Der Infrakredit Energie wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt und zinsgünstig von der KfW refinanziert. Damit steht Kommunen eine attraktive, langfristige Finanzierungsmöglichkeit mit Darlehen bis zu einer Höhe von 4 Mio. EUR zur Verfügung. Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften kommunale Zweckverbände (gegründet auf Basis des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit oder des Zweckverbandsgesetzes mit 100 % gemeindlichen Mitgliedern) Was wird gefördert? Mitfinanziert werden folgende Investitionen in die kommunale Infrastruktur: Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger Die Maßnahmen zur allgemeinen Energieeinsparung müssen zu einer Energieeinsparung von mind. 20 % führen. Bei Antragstellung ist die Bestätigung eines fachkundigen Dritten (z.b. externes Planungsbüro, Anlagenhersteller oder verwaltungsinterner Sachverständiger einer Kommune) als Nachweis zur Energieeffizienz einzureichen. Vorhaben, die eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten, können nicht gefördert werden. Auch die Neuerrichtung oder energetische Sanierung kommunaler Gebäude sowie der Erwerb von Grundstücken sind nicht förderfähig. Energieeffiziente Quartiersversorgung Finanziert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Infrastruktur für folgende Verwendungszwecke: Quartiersbezogene Wärmeversorgung: Neubau und Erweiterung wärmegeführter Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Basis von Erd-/Biogas und von Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme, dezentrale Wärmespeicher, Wärmenetz Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier: Ersatz/Umrüstung ineffizienter Motoren und Pumpen, Optimierung der Mess- und Regeltechnik, Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalanlagen, Energiegewinnung z.b. aus Klär- und Faulgasen Ein Quartier ist ein Gebiet unterhalb der Stadtteilgröße mit mehreren flächenmäßig zusammenhängenden privaten und / oder öffentlichen Gebäuden inkl. der öffentlichen Infrastruktur. Die Energieeinspareffekte sowie die Einhaltung der weiteren Programmbestimmungen sind durch einen Sachverständigen bei Antragstellung zu bestätigen.* FÖRDERBEISPIEL 1: ALLGEMEINE ENERGIEEINSPARUNG UND UMSTELLUNG AUF ERNEUERBARE ENERGIETRÄGER Die Ausgangssituation: Im Vermögenshaushalt einer Kommune ist die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik geplant. Nach Durchführung der Maßnahme werden 20 % Energie eingespart. Die Investitionskosten betragen insgesamt EUR EUR werden aus Eigenmitteln erbracht. Folglich müssen EUR über Darlehen finanziert werden. INVESTITIONSPLAN TEUR Maschinen / Einrichtungen 169 Die Lösung: Die Kommune nimmt bei der LfA ein Darlehen i. H. v EUR auf (Finanzierungsanteil von 94,67 % der förderfähigen Investitionskosten). Die verbleibenden EUR werden über Eigenmittel dargestellt. Die Kommune will den Kredit schnell zurückzahlen und wählt eine Laufzeit von 10 Jahren bei 0 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. FINANZIERUNGSPLAN TEUR Infrakredit Energie 160 Eigenmittel 9 11 * Als Nachweis der Energieeffizienz ist die Bestätigung zum Antrag Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung der KfW einzureichen, die Sie unter abrufen können. Summe 169 Summe 169
7 Infrakredit Energie FÖRDERBEISPIEL 2: ENERGIEEFFIZIENTE QUARTIERS VERSORGUNG Die Ausgangssituation: Im Vermögenshaushalt einer Stadt ist die Errichtung einer Heizungsanlage mit Wärmetauscher und Wärmepumpe geplant. Mit Hilfe der neuen Anlage wird das Wärmepotenzial von Abwasser zur Versorgung eines Wohnkomplexes sowie eines Verwaltungsgebäudes mit Heizwärme genutzt. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 1,2 Mio. EUR. Die Lösung: Die Stadt nimmt ein LfA-Darlehen i. H. v EUR auf (Finanzierungsanteil von 75 % der förderfähigen Investitionskosten). Der Restbetrag der gemeindlichen Ausgaben wird durch einen Zuschuss von EUR abgedeckt. Die Kommune wählt eine Laufzeit von 20 Jahren bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Förderkonditionen Infrakredit Energie Laufzeit Tilgung Zinsbindung Zinsfestschreibung Zinsvorteil für bayerische Kommunen 10, 20 bzw. 30 Jahre in vierteljährlichen Raten bei max. 2, 3 bzw. 5 Tilgungsfreijahren 10 Jahre am Tag der Auszahlung, tagesaktuelle Zinssätze unter abrufbar zinsgünstige KfW-Refinanzierung und zusätzlicher Abschlag auf KfW-Zinssatz* INVESTITIONSPLAN TEUR FINANZIERUNGSPLAN TEUR Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen bei Krediten bis 2 Mio. EUR, maximal 50 % der förderfähigen Investitionen bei Krediten über 2 Mio. EUR Bauliche Maßnahmen Sonstiges 50 Infrakredit Energie - Quartiersversorgung 900 Zuschuss 300 Darlehenshöchstbetrag 4 Mio. EUR Summe Summe * Die Refinanzierung des Teilbereichs Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger erfolgt aus dem KfW-Programm IKK-Investitionskredit Kommunen und des Teilbereichs Energieeffiziente Quartiersversorgung aus dem KfW-Programm IKK-Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung.
8 Infrakredit Breitband INFRAKREDIT BREITBAND Für den Wirtschaftsstandort Bayern sind hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse von strategischem Interesse. Die LfA hat daher die Finanzierung des Breitbandausbaus für schnelles Internet als weiteren Förderschwerpunkt gesetzt. Mit dem Infrakredit Breitband flankiert die LfA das Zuschussprogramm des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat auf Basis der Bayerischen Breitbandrichtlinie. Zur Finanzierung des über den Zuschuss hinausgehenden Eigenanteils der Gemeinde bietet die LfA Förderkredite mit besonders günstigen Zinssätzen und langen Laufzeiten an. Wer wird gefördert? Gemeinden Zusammenschlüsse von Gemeinden Gemeindeverbände Was wird gefördert? Gefördert werden Ausgaben der Gemeinde zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen von privaten oder kommunalen Netzbetreibern in bayerische Breitbandinfrastrukturen. Fördervoraussetzung ist die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Bayerischen Breitbandrichtlinie durch die zuständige Bezirksregierung. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet angebot des Bayerisches Breitbandzentrums unter FÖRDERBEISPIEL: Die Ausgangssituation: In einer Gemeinde ist noch nicht überall schnelles Internet verfügbar. Kein Netzbetreiber plant hier eine eigenwirtschaftliche Verbesserung in den nächsten drei Jahren. Nur bei Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke von EUR durch die Gemeinde kann ein privater Investor in einem Auswahl ver fahren gewonnen werden. INVESTITIONSPLAN TEUR Wirtschaftlichkeitslücke Summe Die Lösung: Die Gemeinde hat einen Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt. Ihr wird ein Zuschuss in Höhe von EUR zugesagt. Der Restbetrag der gemeindlichen Ausgaben wird durch ein LfA-Darlehen von EUR abgedeckt. FINANZIERUNGSPLAN TEUR Zuschuss 800 Infrakredit Breitband 200 Summe 1.000
9 Infrakredit Breitband Förderkonditionen Infrakredit Breitband Wichtige Adressen zum Breitbandausbau 16 Laufzeit Tilgung Zinsbindung Zinsfestschreibung Zinsvorteil für bayerische Kommunen Finanzierungsanteil 10, 20 bzw. 30 Jahre in vierteljährlichen Raten bei max. 2, 3 bzw. 5 Tilgungsfreijahren 10 Jahre am Tag der Auszahlung, tagesaktuelle Zinssätze unter abrufbar zinsgünstige KfW-Refinanzierung aus dem Programm IKK-Investitionskredit Kommunen und zusätzlicher Abschlag auf KfW-Zinssatz bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen bei Krediten bis 2 Mio. EUR, maximal 50 % der förderfähigen Investitionen bei Krediten über 2 Mio. EUR Bayerisches Breitbandzentrum Zentraler Ansprechpartner für alle, die am Breitbandausbau beteiligt sind. Internet: breitbandzentrum@bayern.de Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Die 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beraten Kommunen beim Breitbandausbau, insbesondere im Rahmen des bayerischen Förderprogramms. Internet: Grabungsatlas Bayern Der Grabungsatlas Bayern zeigt geplante Tiefbaumaßnahmen und vorhandene Leerrohre der bayerischen Kommunen an. Internet: Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur Der Infrastrukturatlas enthält Daten über in Deutschland vorhandene Infrastruktur, die beim Aufbau von Breitbandnetzen grundsätzlich mitgenutzt werden könnte. Internet: Infrastrukturatlas@bnetza.de 17 Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Der Breitbandatlas wird von der Bundesregierung als zentrales Informationsmedium zur aktuellen Breitbandversorgungssituation in deutschen Privathaushalten zur Verfügung gestellt. Internet: buergerinfo@bmvi.bund.de
10 Der Weg zur Förderung DER WEG ZUR FÖRDERUNG 18 DER RICHTIGE ZEITPUNKT: Im Infrakredit Kommunal kann die Antragstellung im laufenden Haushaltsjahr für Vorhaben gemäß genehmigtem aktuellen Vermögenshaushalt (inkl. Haushaltsreste des Vorjahrs) unabhängig vom Vorhabensbeginn erfolgen. Vorhaben können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie noch nicht langfristig durchfinanziert sind. Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden, wenn deren Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor der Antragstellung erfolgte. Im Infrakredit Energie sind die Anträge vor Beginn des Vorhabens bei der LfA zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Vertrags. Planungs- und Projektierungsaufträge gelten nicht als Vorhabensbeginn. Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens im Infrakredit Breitband ist u.a. der Erlass eines Zuwendungsbescheids durch die Regierung im Rahmen der Bayerischen Breitbandrichtlinie. Der Darlehensantrag ist vor Beginn des Vorhabens, frühestens jedoch zeitgleich mit dem Zuschussantrag bei der zuständigen Bezirksregierung, an die LfA zu übersenden. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines Vertrages des Antragstellers mit einem Netzbetreiber. ANTRAGSTELLUNG: Die Kredite werden mit dem jeweiligen Antragsformular (Infrakredit Kommunal: Formular 116, Infrakredit Energie: Formular 112, Infrakredit Breitband: Formular 113) direkt bei der LfA Förderbank Bayern beantragt. Bei Anträgen von Zweckverbänden sind zusätzlich die aktuelle Verbandssatzung und ihre Genehmigung in veröffentlichter Form mit einzureichen. Beim Infrakredit Energie sind für den jeweiligen Teilbereich zusätzlich die Nachweise zur Bestätigung der Energieeffizienz unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare beizulegen. Die Anträge sowie die übrigen Formulare erhalten Sie im Internet unter oder über unsere Förderberatung unter Tel / (kostenfrei). Anträge sind an folgende Adresse zu richten: LfA Förderbank Bayern Team Infrastrukturfinanzierung Königinstraße München INFORMATION UND BERATUNG: Für Rückfragen steht Ihnen unser Team Infrastrukturfinanzierung gerne zur Verfügung: 19 Telefon: 089 / Fax: 089 / infra@lfa.de
11 IMPRESSUM LfA Förderbank Bayern Vorstandsbüro / Unternehmenskommunikation Königinstraße München Tel.: 089 / Fax: 089 / Bildquellenverzeichnis gettyimages: Titel, S. 3, 14, 19 plainpicture: Titel, S. 3, 5, 9 fotolia: S. 3, 4, 7, 12, 16 istock: S. 3, 11 Druck Gotteswinter und Aumaier GmbH, München LfA Förderbank Bayern, 05/15
12 FAXFORMULAR 089 / Bitte schicken Sie mir weiteres Informationsmaterial zu. Gründung LfA im Überblick Wachstum Imagebroschüre Wir fördern Bayern Innovation Ihr Leitfaden für den Bankenbesuch Auftragsgarantien und Finanzierung von Auslandsinvestitionen Energie und Umwelt Ausbildungsplatzförderung Stabilisierung Medienwirtschaft Infrastruktur Schnelles Internet für Bayern Förderung kommunaler Breitbandvorhaben Name, Vorname Unternehmen/Branche Straße PLZ/Ort Telefon/Fax Persönliche Informationen zu allen öffentlichen Finanzierungshilfen erteilt Ihnen unsere Förderberatung. Telefon (kostenfrei): 0800 /
13 Königinstraße München Telefon 0800 / Fax 089 / info@lfa.de
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