Ein Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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1 Förderziel Die ISB vergibt im Rahmen dieses Programmes zinsgünstige Kommunaldarlehen, mit welchen Investitionen zur Unterbringung von Flüchtlingen finanziert werden. Wer kann Anträge stellen? - Gebietskörperschaften - rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe - kommunale Zweckverbände Es können ausschließlich Antragsteller aus Rheinland-Pfalz gefördert werden. Rechtsform und Risikogewicht des Antragstellers sind wesentlich für die Antragsberechtigung. Änderungen der Rechtsform oder bei Zweckverbänden zum Beispiel die Aufnahme oder das Ausscheiden von Mitgliedern, die eine Erhöhung des Risikogewichts des Kreditnehmers nach bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Folge haben, berechtigen die ISB zur Kündigung des Kredites. Für diesen Fall behält sich die ISB vor, den ihr aus dieser Kündigung entstehenden Schaden vom Antragsteller bzw. dessen Rechtsnachfolger ersetzt zu verlangen. Was wird gefördert? Es können Investitionen in den Neu- und Umbau, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften in Rheinland-Pfalz gefördert werden. Außerdem können Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor der Antragstellung erfolgte. Erschließungsmaßnahmen sowie Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft vom Antragsteller zu tragen und nicht umlagefähig sind (z. B. für öffentliche Wege), sind ebenfalls förderfähig. Die Darlehen werden vorhabensbezogen vergeben. Ausgeschlossen sind Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben. Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich? Die ISB refinanziert den aus dem Programm "IKK - Investitionskredit Kommunen" der KfW. Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. 1

2 Erfolgt die Finanzierung des Vorhabens in Kombination mit Krediten aus dem Programm "IKK - Investitionskredit Kommunen" der KfW, ist dies nur zulässig, wenn die unter Kreditbetrag genannten Finanzierungsanteile nicht überschritten werden. Kreditbetrag Der maximale Gesamtbetrag für alle Kredite, welche entweder direkt aus dem Programm "IKK - Investitionskredit Kommunen" der KfW stammen oder aus diesem refinanziert werden, beträgt 150 Mio. Euro pro Jahr pro Antragsteller. Der beantragte Kredit muss mindestens ,00 Euro pro Vorhaben betragen. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Krediten bis 2 Mio. Euro bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben. Bei Kreditbeträgen von über 2 Mio. Euro können maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben finanziert werden. Der kann auch mit unserem Programm Zweckgebundene Kommunalkredite zur Unterbringung von Flüchtlingen kombiniert werden. Darüber hinaus ist auch die Aufnahme eines klassischen ISB-Kommunalkredites zur Finanzierung von Investitionen im kommunalen Bereich zu marktüblichen Konditionen möglich. Laufzeit Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung: - bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1-2 tilgungsfreien Anlaufjahren - bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1-3 tilgungsfreien Anlaufjahren - bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1-5 tilgungsfreien Anlaufjahren Zinssatz und Zinsbindung Der Programmzinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung und wird an jedem Bankarbeitstag aktualisiert. Für den Kredit kommt der Zinssatz zur Anwendung, der aus dem verbindlichen Finanzierungsangebot hervorgeht, welches die ISB dem Antragsteller nach positiver Prüfung des Förderantrages 2 Bankarbeitstage vor der Darlehensauszahlung per Telefax zukommen lässt und welches dann vom Antragsteller am gleichen Tag innerhalb der Angebotsfrist, spätestens jedoch bis 12:00 Uhr, angenommen wird. Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren unterbreitet die ISB Ihnen vor Ende der ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit ein Prolongationsangebot. 2

3 Die ISB verbilligt grundsätzlich die ohnehin schon günstigen Konditionen des KfW-Programms "IKK Investitionskredit Kommunen" zusätzlich. Bereitstellung Die Auszahlung erfolgt zu 100 %. Der Kredit wird grundsätzlich in einer Summe ausgezahlt. Die Auszahlung kann nach Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen bei Vorhabensbeginn erfolgen. Auszahlungsvoraussetzungen Die Auszahlungsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn der ISB folgende Unterlagen vorliegen, die zu Bedenken keinen Anlass geben dürfen: 1. ausgefüllte, unterschriebene und mit Dienstsiegel versehene Annahmeerklärung zum Finanzierungsangebot der ISB per Telefax unter zusätzlicher Angabe des Namens sowie der Amtsbezeichnung des Unterzeichners der Annahmeerklärung (die Original-Annahmeerklärung ist unverzüglich nach Annahme des Angebotes per Post nachzureichen) 2. Kopie der (Nachtrags-)Haushaltssatzung, in welcher das aufgenommene Darlehen veranschlagt wurde sowie eine 3. Kopie der aufsichtsbehördlichen Genehmigung für die Aufnahme des Kredites oder eine Kopie der öffentlichen Bekanntmachung der (Nachtrags-)Haushaltssatzung 4. Alternativ zu den Punkten 2. und 3. ist auch die Vorlage einer Kopie des Kreditbeschlusses des zuständigen Bewilligungsgremiums (z. B. Gemeinderat, Stadtrat) möglich. Tilgung Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu zahlen. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden. Sicherheiten Die Kreditvergabe ist an die bei Kommunalkrediten üblichen formalen Voraussetzungen gebunden. EU-Beihilfebestimmungen Nicht finanziert werden Maßnahmen, die geeignet sind, den freien Wettbewerb zu beeinflussen (im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). 3

4 Wie erfolgt die Antragstellung und welche Unterlagen sind erforderlich? Die Kredite werden mit dem Antragsformular, welches unter zum Download zur Verfügung steht, direkt bei der ISB beantragt. Für die Beantragung reichen die auf dem Antragsformular einzutragenden Angaben sowie eine zusammenfassende Projektbeschreibung in der Regel aus. Wir empfehlen, die unter Auszahlungsvoraussetzungen genannten Unterlagen bereits mit dem Antrag bzw. rechtzeitig vor der Auszahlung der Kreditmittel bei der ISB einzureichen. Kommunale Eigenbetriebe bzw. Zweckverbände legen bitte zusätzlich vor: - den vollständigen Wortlaut der aktuellen Betriebs- bzw. Verbandssatzung und die Veröffentlichung der Betriebs- bzw. Verbandssatzung - ein aktuelles Mitgliederverzeichnis sowie eine Übersicht über bestehende Beteiligungen (bei kommunalen Zweckverbänden) Soweit es notwendig ist, werden noch ergänzende Unterlagen angefordert. Nachweis der Mittelverwendung Der programmgemäße Einsatz der Mittel ist nach Abschluss der mitfinanzierten Investitionen bzw. Investitionsfördermaßnahmen, spätestens jedoch 24 Monate nach Vollauszahlung durch Vorlage eines Verwendungsnachweises (ein Muster steht unter zum Download zur Verfügung) zu bestätigen. Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Verwendungsnachweis ist direkt bei der ISB einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm. Kontakt Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) OE Kommunalfinanzierung Holzhofstraße Mainz Telefax: isb-kommunalkredite@isb.rlp.de AnsprechpartnerInnen Frau Almut Schultheiß-Lehn Telefon:

5 Frau Heike Bicking Telefon: Herr Sascha Kreuzer Telefon: Frau Olga Wolter Telefon:

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