Änderungen und Verbesserungen in der Wirtschaftsförderung ab 01. Januar 2004

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1 An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Verbände, Kammern, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, 14. November 2003 Änderungen und Verbesserungen in der Wirtschaftsförderung ab 01. Januar 2004 Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Zusammenschluss der Bundesförderbanken zur KfW-Mittelstandsbank hat die L-Bank ihre Kooperation mit der KfW-Mittelstandsbank auf eine neue Grundlage gestellt. Davon betroffen sind die Programme Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg und die Landesprogramme Technologieförderung, Umweltschutz-/Energiesparförderung, Regionalförderung, Tourismusförderung und ELR-Förderung. Die Förderung in Baden-Württemberg wird damit noch einfacher, schneller und transparenter. Über die wesentlichen Änderungen und Verbesserungen ab 01. Januar 2004 möchten wir Sie im Folgenden informieren. 1. Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg 1.1. Existenzgründungen und Existenzfestigungen Für Vorhaben zur Existenzgründung und Existenzfestigung innerhalb von 8 Jahren stellt die L-Bank wie bisher langfristige zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen in das Anlagevermögen, wie z.b. Betriebsgrundstücke, Betriebsgebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Übernahmepreis beim Erwerb eines Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung, immaterielle Investitionen, Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers. Im Übrigen kann auch der gesamte Betriebsmittelbedarf mit einem unverbilligten GuW-Betriebsmitteldarlehen finanziert werden. Standortverlagerungen außerhalb der 8-jährigen Festigungsphase werden in der Existenzgründung nicht mehr gefördert. Für diese Vorhaben kann die L-Bank einen zinsverbilligten Mittelstandskredit (vgl. Ziffer 1.2. des Rundschreibens) bereit stellen.

2 Auch Darlehen für Arbeits- und Ausbildungsplätze werden nicht mehr gewährt, nachdem bei Darlehensbeträgen bis zu 1 Mio. EUR jetzt der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen kann. Daher entfällt auch der bisherige Kulanzbetrag in Höhe von 25 TEUR. Im Übrigen beträgt der Finanzierungsanteil bei Investitionen (einschließlich Warenlagerausstattung) wie bisher i.d.r. 75 %; bei Betriebsmitteln 100 %. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt i.d.r. 2 Mio. EUR. Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Unternehmen, die nach Definition der EU zu den kleinen und mittleren Unternehmen gehören sowie Angehörige freier Berufe. Die Darlehenslaufzeit beträgt i.d.r. bis zu 10 Jahren bei zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Auf Wunsch ist die Einräumung eines endfälligen Darlehens mit einer Laufzeit von 12 Jahren möglich. Für Investitionsvorhaben, bei denen i.d.r. mindestens zwei Drittel der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren - ggf. auch endfällig - beantragt werden. Bei den Darlehen mit den Laufzeiten bis zu 10 Jahren und 12 Jahren endfällig werden die Zinssätze für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bei Darlehen mit der Laufzeit 20/3 oder endfällig beträgt der Zinsfestschreibungszeitraum 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Zinsbindungsfrist wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des ggf. geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt. Betriebsmitteldarlehen werden nur noch mit einer Laufzeit von 6 Jahren und einem tilgungsfreien Anlaufjahr angeboten. Der Zinssatz wird hier für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Das Land Baden-Württemberg verbilligt den bereits günstigen Zinssatz des Unternehmerkredits der KfW-Mittelstandsbank zusätzlich. Die zusätzliche Zinsverbilligung des Landes beträgt bei herkömmlichen Existenzgründungs- und Existenzfestigungsvorhaben 0,30 %; bei innovativen und technologieorientierten Unternehmensgründungen 0,55 %. Die zusätzliche Zinsverbilligung wird bei den Darlehen mit den Laufzeiten 10/2 und 12/endfällig für die gesamte Darlehenslaufzeit und bei den Darlehen mit der Laufzeit 20/3 oder endfällig für die ersten 10 Jahre gewährt.

3 Anstelle der bisherigen Haftungsfreistellung der KfW-Mittelstandsbank - früher Deutsche Ausgleichsbank - für die Existenzgründungs- und Existenzfestigungsdarlehen ist im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens die Übernahme einer 40 %-igen Bürgschaft sowohl für Investitions- als auch für Betriebsmitteldarlehen durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen möglich. Reicht diese Bürgschaft nicht aus, kann zur Risikoentlastung eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank in Höhe von bis zu 80 % (max. 1 Mio. EUR) beantragt werden Mittelstandskredit Die Kooperation mit der KfW-Mittelstandsbank ermöglicht es der L-Bank, ihr Finanzierungsangebot durch einen Mittelstandskredit für kleine und mittlere Unternehmen zu erweitern. Die Darlehen können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der EU-Definition im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe erhalten. Ein Mittelstandskredit wird für Investitionen nach Ablauf der 8-jährigen Gründungs- und Festigungsphase Unternehmen gewährt, die für das gleiche Vorhaben keine gleichwertige Finanzierung aus den Landesprogrammen erhalten können. Der zinsverbilligte Mittelstandskredit ersetzt die bisher zu Kapitalmarktkonditionen angebotenen Darlehen für Sprunginvestitionen. Ein Mittelstandskredit kann für langfristige Investitionen, insbesondere zur Finanzierung von Grundstücken, Baumaßnahmen, Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen sowie für den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen bereit gestellt werden. Der Mittelstandskredit soll i.d.r. 75 % des gesamten Finanzierungsbedarfs nicht übersteigen. Einen verbleibenden Finanzierungsbedarf kann die L-Bank ggf. mit einem Darlehen zu kapitalmarktnahen Konditionen abdecken. Bei Kreditbeträgen bis 1 Mio. EUR kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt i.d.r. 5 Mio. EUR. Die Darlehen können mit Kreditlaufzeiten wie im Bereich Existenzgründung und Existenzfestigung ausgestattet werden. Bei Investitionen in den Maschinenpark kann auch eine Laufzeit von 8 Jahren mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren gewählt werden.

4 Das Land Baden-Württemberg verbilligt die bereits günstigen Zinssätze des Unternehmerkredits der KfW-Mittelstandsbank zusätzlich um 0,20 Prozentpunkte. Bezüglich des Zinsfestschreibungs- und der Zinsverbilligungszeitraums gelten die unter Ziffer 1.1. des Rundschreibens gemachten Ausführungen. Bei Kreditbeträgen bis zu 2,5 Mio. EUR ist auch hier, wie unter Ziff des Rundschreibens dargestellt, im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens die Übernahme einer 40 %-igen Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen möglich. Reicht diese Bürgschaft nicht aus, kann die Hausbank zur Risikoentlastung eine Bürgschaft in Höhe von bis zu 80 % (max. 1 Mio. EUR) bei der Bürgschaftsbank beantragen. Bei höheren Beträgen ist die L-Bank zuständig. Anträge im Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg - Existenzgründung/Existenzfestigung und Mittelstandskredit - sind auf dem Antragsformular der KfW-Mittelstandsbank zu stellen. Dabei ist in Ziff. 1 Beantragte Kredite jeweils anzugeben: GuW- Baden-Württemberg - Existenzgründung/Existenzfestigung - bzw. GuW-Baden-Württemberg - Mittelstandskredit - Auch eine Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank in Höhe von 40 % für ein Existenzgründungs- und Existenzfestigungsdarlehen sowie für einen Mittelstandskredit kann gleichzeitig auf diesem Formular beantragt werden. Der Antrag ist bei der L-Bank einzureichen. 2. Landesprogramme In den Landesprogrammen - Technologieförderung, Umweltschutz-/ Energiesparförderung, Regionalförderung und Tourismusförderung - ergeben sich inhaltlich keine Veränderungen. Die Darlehen werden mit den Laufzeiten 10/2, 12/endfällig, 20/3 und 20/endfällig angeboten. Das Land Baden-Württemberg verbilligt die bereits günstigen Zinssätze des Unternehmerkredits der KfW-Mittelstandsbank zusätzlich um 0,25 Prozentpunkte. Die Starthilfe Baden-Württemberg wird unverändert weitergeführt. 3. ELR-Kombidarlehen Durch die Kooperation der L-Bank mit der KfW-Mittelstandsbank wird die Möglichkeit geschaffen, ergänzend zu einem ELR-Zuschuss oder einem ELR-Darlehen ein ELR- Kombidarlehen zu kapitalmarktnahen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Damit kann bei Zuschüssen und Darlehen im ELR-Programm eine Vollfinanzierung durch die L-Bank dargestellt werden. Zum ELR-Kombidarlehen erhalten Sie ein separates Rundschreiben.

5 4. Bereitstellungsprovisionsfreier Zeitraum Für alle Antragseingänge ab 01. Januar 2004 aus dem Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg - Existenzgründung/Existenzfestigung und Mittelstandskredite -, den Landesprogrammen - Technologieförderung, Umweltschutz-/ Energiesparförderung, Regionalförderung, Tourismusförderung - und für das ELR-Kombidarlehen wird wie bisher schon bei Darlehenszusagen aus dem ELR-Programm eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 % pro Monat erst dann erhoben, wenn das Darlehen nicht spätestens ein Jahr nach Zusagedatum bei der L-Bank abgerufen wird. Dieser bereitstellungsprovisionsfreie Zeitraum gilt auch für Darlehen in der Starthilfe Baden- Württemberg. 5. EU-cofinanzierte Darlehen und Zuschüsse Bei EU-cofinanzierten Darlehen und Zuschüssen in den Landesprogrammen ist bei dem Erwerb von Grundstücken und Betriebsgebäuden ein Wertgutachten vorzulegen. Diese Regelung gilt nicht für Darlehen zur Existenzgründung und Existenzfestigung im Rahmen des Programms Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg. Vor Bewilligung ist außerdem (auch für Existenzgründungs- und Existenzfestigungsdarlehen im Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg) das für das jeweilige Programm geltende Soll-Indikatorenblatt einzureichen. Mittelstandskredite aus dem Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden- Württemberg werden nicht mit EU-Mitteln cofinanziert. 6. Hausbankenmarge/Zinsaufschlag Bezüglich der Hausbankenmarge bleibt es bei der bisherigen Regelung. Die Hausbank hat auch weiterhin die Möglichkeit, die Standardmarge bei allen Darlehen unter Berücksichtigung der Bonität und/oder der Sicherheiten des Endkreditnehmers um bis zu 0,50 Prozentpunkte zu erhöhen. Die Hausbank kann den Zinsaufschlag während der Darlehenslaufzeit reduzieren, nicht aber erhöhen. 7. Auskunft des Finanzamtes Die L-Bank wird künftig die Auskunft des Finanzamtes auch bei Existenzfestigungsdarlehen und Mittelstandskrediten im Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden- Württemberg einholen. Der Endkreditnehmer hat hierzu der Hausbank eine schriftliche Einverständniserklärung vorzulegen. Diese wird in der Darlehensakte bei der Hausbank abgelegt. Die Hausbank wird gebeten, in Ziffer 10 Stellungnahme des Kreditinstitutes zum Kreditantrag das zuständige Finanzamt und die Steuernummer des Endkreditnehmers anzugeben.

6 Dem Rundschreiben fügen wir die neue Richtlinie, das neue Merkblatt und die neue Broschüre zum Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg, die neuen Merkblätter zu den Landesprogrammen und zum Mittelstandskredit bei. Die aktuellen Konditionen können Sie der beigefügten Konditionen-Übersicht entnehmen. Die Konditionen können auch per Fax unter der Faxnummer oder im Internet unter abgerufen werden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter den Hotline-Nummern bei der L-Bank bzw. bei der Bürgschaftsbank zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Manfred Schmitz Walter Weik

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