Ausgabe 03/2019 KAV MAGAZIN GALA KÖLNER JURISTEN AM 22. NOVEMBER IN DER WOLKENBURG

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1 Ausgabe 03/2019 KAV MAGAZIN GALA KÖLNER JURISTEN AM 22. NOVEMBER IN DER WOLKENBURG

2 When you have to be right KLEOS MACHT IHRE KANZLEI UNSCHLAGBAR. Mit der für die Cloud entwickelten Kanzleisoftware alle digitalen Möglichkeiten nutzen! Höchste Zeit, umzublättern. JETZT KLEOS TESTEN:

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5 Editorial 5 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Urlaubszeit ist vorbei. Ich hoffe, Sie haben die Zeit genossen und neue Kraft gesammelt, um sich dem Alltag wieder stellen zu können. Turbulent geht es derzeit in der Welt zu. Da kann man den Urlaub gut gebrauchen Abstand gewinnen vom Alltagstrubel, aber auch von der rasanten Entwicklung um uns herum, sei es politisch, rechtlich, gesellschaftlich oder in sonstiger Weise. Nach dem Urlaub gibt es viel zu erledigen. Der Kölner Anwaltverein (KAV) hilft Ihnen dabei. Auch in der zweiten Jahreshälfte 2019 stehen wir Ihnen wieder mit einem umfangreichen Angebot an Fortbildungen zur Verfügung. Wenn Sie Fachanwältin oder Fachanwalt sind, bieten wir Ihnen zusätzlich zu dem ohnehin umfangreichen Fortbildungsprogramm wieder auf den Gebieten Miet- und WEG- Recht, Versicherungsrecht, Familienrecht, IT-Recht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Bau-und Architektenrecht, Arbeitsrecht und auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes die bewährten Veranstaltungen mit insgesamt 15 Fortbildungsstunden an zwei Tagen an. Dem KAV ist es wichtig, seinen Mitgliedern ein komprimiertes Programm zu bieten, das nicht zu viel von der wertvollen Arbeitszeit nimmt und zugleich hochkarätige Referenten bietet sowie interessante Themen behandelt. Hierbei ist unseren Ausschüssen und Arbeitskreisen an dieser Stelle nochmals ein großer Dank auszusprechen. Durch das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder der Ausschüsse und Arbeitskreise kann der KAV erst diese Veranstaltungen anbieten. Bei dieser Gelegenheit: Sollten Sie an der Mitarbeit in unseren Ausschüssen und Arbeitskreisen Interesse haben melden Sie sich. Man muss nicht über langjährige Erfahrung verfügen oder eine einschlägige Fachanwaltschaft vorweisen können, um mitarbeiten zu können. Engagement und Interesse genügen völlig. Schauen Sie einmal auf unserer Website vorbei, auf der Sie alle Ausschüsse und Arbeitskreise aufgelistet finden. Vielleicht ist etwas dabei, für das Sie sich interessieren. Dass Sie nebenbei Ihr Netzwerk vergrößern und eine Menge Tipps für die Praxis bekommen, sind weitere unschätzbare Vorteile Ihrer Mitarbeit. Auch wenn es noch etwas Zeit bis zum Jahresende ist, will ich es nicht versäumen, bereits jetzt auf unsere GALA Kölner Juristen am 22. November 2019 hinzuweisen. Sie sind herzlich eingeladen. Genießen Sie einen schönen Abend mit Musik, Tanz und wenn Sie bereits zum Dinner kommen mit einem ausgezeichneten Drei-Gänge-Menü. Ich freue mich, Sie dort begrüßen zu dürfen. Ihr Markus Trude Vorsitzender

6 6 Inhalt Foto: Matthias Drobeck KAV Intern Aktuelles & Wissenswertes Veranstaltungen, Termine und Hinweise 8 Die Juniormitgliedschaft des KAV 10 Herzlich willkommen im KAV 12 Mitgliedervorteile 14 KAV Partnerschaften 16 Der KAV in den sozialen Medien 18 Anwälte & Kunst 19 KAV Service-Angebot 20 KAV Rechtpersönlich: Interview mit Frau Kollegin Dr. Luise Hauschild, Mitglied des Vorstands des KAV e. V., und dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln, Herrn Kollegen Dr. Thomas Gutknecht 22 Burnout des Anwalts kein Grund für die Wiedereinsetzung 23 Was ist ein Fernabsatz-Mandat? 26 Neue Chancen in der Zwangsvollstreckung 28 JurTour Barcelona 32 Personen 34 Wichtige Termine 34 ANRISTA-Tennis-Turnier Referendariat und was dann? 36 Revue zu den KAVCAREERDAYS vom Juli Revue: Sommerabschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten vom 12. Juli Organfest Kammerversammlung Recht in Köln 39 Save the Date: 13. Kölner Anwaltstag und Ordentliche Mitgliederversammlung Redaktionsschluss KAV Magazin 4/ GALA Kölner Juristen am 22. November 2019 in der Wolkenburg

7 Inhalt 7 40 GALA Kölner Juristen am 22. November 2019 in der Wolkenburg, Köln Ausschüsse & Arbeitskreise KAV Seminare Verschiedenes 42 Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz 43 Ausschuss Insolvenzrecht 46 Ausschuss Junge Anwälte 48 Fortbilden und Service genießen 49 Information zu den Seminaren 50 Übersicht der Seminare 54 KAV Seminare 80 Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen (7, 8 oder 15 Std. FAO*) 82 Fachanwaltslehrgänge in Kooperation mit der Deutschen Anwaltakademie in Köln 84 Veranstaltungsorte und Parkhinweise 87 Teilnahmebedingungen KAV e. V. 05 Editorial 07 Impressum 88 Annoncen 90 Anmeldeformular GALA Kölner Juristen 92 Anmeldeformular Seminare Impressum Herausgeber: Kölner Anwaltverein e. V. (KAV) Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwalt Markus Trude (Vorsitzender des KAV) Redaktion: Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstandsmitglied des KAV), Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus (Vorstandsmitglied des KAV), Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des KAV), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des KAV) Adresse und Geschäftsstelle: Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, Köln Media Relations: Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des KAV) Gestaltung und Layout: E-MEDIAD GmbH Titelbild: Adobe Stock/lauritta Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

8 8 KAV Intern Die Juniormitgliedschaft des KAV Du bist Referendarin/Referendar und suchst einen attraktiven, zuverlässigen Partner für eine gemeinsame Zukunft? Wir haben da was für Dich! istock.com/peopleimages Die Jugend von heute bildet die Zukunft von morgen. Wie oft hören wir diesen Satz und wie viel Anerkennung und Wertschätzung bringen wir ihm entgegen? Wir vom KAV haben uns dazu viele Gedanken gemacht, denn uns ist es als innovativer Anwaltverein ein großes Anliegen, den Nachwuchs zu fördern und Euch die Vorteile einer Mitgliedschaft im KAV vorzustellen. Denn diese kann ein Bund fürs Leben sein voller Abwechslung, Attraktivität, Unterhaltung und Entwicklung. Wir freuen uns daher sehr, Euch die neue KAV Juniormitgliedschaft vorstellen zu können. Diese ermöglicht ab sofort allen Referendarinnen und Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst des OLG Bezirks Köln, den KAV bereits vor Erlangung der Zulassung zur Anwaltschaft als potenziellen Partner zu entdecken. Juniormitglieder bekommen die Möglichkeit, das gesamte KAV Dienstleistungsangebot zu nutzen. Hierzu zählen unter anderem eine Vielzahl von Netzwerkveranstaltungen, Fortbildungen und Preisvorteile bei namhaften Partnerunternehmen des Vereins. Darüber hinaus erhalten Juniormitglieder Einladungen zu ganz besonderen Events und bekommen die Möglichkeit, im Austausch mit unseren Young Lawyers Erfahrungswerte auszutauschen und sich ein Netzwerk von zukünftigen Kolleginnen und Kollegen zu schaffen. Der Mitgliedsbeitrag im Rahmen der KAV Juniormitgliedschaft beläuft sich auf 30,00 Euro pro Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft ist online unter aber auch schriftlich per Post oder zu beantragen. Wir freuen uns auf Euch! Euer Kölner Anwaltverein e. V.

9 KAV Intern 9 Ihr habt viele Gemeinsamkeiten! Lernt Euch kennen. Die Juniormitgliedschaft im Kölner Anwaltverein bringt Euch zusammen und hält viele gemeinsame Aktivitäten und Erlebnisse für Euch bereit. Freut Euch auf ein starkes Netzwerk voller interessanter Menschen, baut heute schon Eure Kontakte für die Zukunft aus und erfahrt von jungen und erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wertvolle Tipps. Alles zu Deinem Match mit dem KAV erfährst Du unter oder

10 10 KAV Intern Herzlich willkommen im KAV Wir freuen uns, seit dem 01. Mai 2019 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start! Neue Mitglieder RAin Ruth Balduin, Euskirchen RAin Dr. Carina Becker, Köln RAin Simone Beuger, Köln Calvin Bothe, Köln ( Juniormitglied) RAin Maria Brunthaler, Wesseling RA Oliver Delling, Kürten RA Felix Erler, Köln Lisa Katharina Gebhart, Köln ( Juniormitglied) RAin Julia Gerdes, Köln RA Skanda Gronen, Köln RA Mats Hagemann, Köln RAin Tatjana Hammer, Köln RA Jakob Simon Hansen, Köln RA Christoph Henckel, Köln RA Thomas Höller, Köln RAin Lisa Hübner, Köln RA Claude-Henrik Husemann, Köln RA Kristof Kamm, Köln RA Jan Victor Khatib, Köln RA Dr. Baran Kizil, LL. M., Köln RA Thomas Klare, Köln RA Richard Koenn, Köln RA Dr. Andreas Krebs, LL. M., Köln RA Lars Leininger, Köln RAin Sarah Alejandra Lemus Delgado, Köln RA Dr. Burkard Lensing, LL. M., Köln RAin Kathrin Lohrengel, Köln RAin Andrea May, Köln RAin Franziska Neugebauer, Köln RAin Bettina Neugebauer, Köln RAin Miryam Lisa Raasch, Köln RA Thomas Reichard, Köln RAin Jessica Katharina Robens, Köln RA Hanns Clemens Leonard Rödle, Köln RA Prof. Dr. Marco Rogert, Köln RA Yama Said, Köln Thea Schenk-Busch, Köln ( Juniormitglied) RA David Scherberich, Köln RAin Sandra Michaela Schiffgen, Köln RA Thorsten Schmidt, Köln RA Dr. Arne Schmieke, Köln David Schneider, Köln ( Juniormitglied) RAin Isabell Steckel, Köln RAin Kathrin Stutzinger, Köln RAin Marie Vetter, Köln RAin Anette Vorpahl, Köln

11 TECHNOLOGIE, DIE MIT IHNEN WÄCHST Die Arbeitswelt ist im Wandel. IT soll sich nach Menschen und Unternehmen richten. Workplace Hub definiert Arbeit neu. Hardware, Software und eine ganze Bandbreite an Applikationen und Services werden auf einer einzigen IT-Plattform kombiniert. Eine flexible und skalierbare IT-Infrastruktur, wächst mit Ihrem Geschäft mit. Das ist IT auf einem Quadratmeter grenzenlos einfach. workplacehub.konicaminolta.de

12 12 KAV Intern Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten: istock.com/peopleimages Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen, Seminare, Workshops, Tagungen und Großevents Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung von Fortbildungen aus dem neuen KAV Fortbildungsprogramm Besondere Preisvorteile für Jungmitglieder* bei der Buchung von Fortbildungen aus dem neuen KAV Fortbildungsprogramm Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung der vom KAV und der Deutschen Anwaltakademie (DAA) veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln 28 Fachausschüsse und Arbeitskreise Zahlreiche Veranstaltungen zum Knüpfen und zur Pflege von Kontakten Vier Ausgaben des KAV Magazins Kostenfreier Robenverleih Kostenfreier Zugang zur KAV Lounge im LG Köln inkl. Kaffee, Gebäck und Mineralwasser Online-Buchungsportal für Seminare Online-Stellenbörse für Rechtsanwälte und Kanzleimitarbeiter unter Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten und weiteren Institutionen Parkplätze für Rechtsanwälte auf dem Justizparkplatz vor dem Justizparkhaus am Justizzentrum Köln Vergünstigte Nutzung des KAV Kurierdienstes der KAV Service GmbH Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen, dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung Vielfältige Sonderkonditionen und Vorteile bei den KAV Kooperationspartnern Option zur Nutzung des KVB JobTickets Rechtsberatung in der KAV Geschäftsstelle im LG Köln Telefonischer Notdienst in Strafsachen Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV: Nutzung sämtlicher Angebote des DAV *Jungmitglieder: Ordentliche Mitglieder des Kölner Anwaltverein e. V., deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

13 ANWALTSZUKUNFTSKONGRESS.DE 10. / 11. OKT 2019 HYATT REGENCY Köln Kennedy-Ufer 2 A Köln TOP-REFERENTEN BEST PRACTICES FACHAUSSTELLUNG NETWORK NIGHT RECHTSBERATUNG IM DIGITALEN ZEITALTER Welche Trends prägen die Entwicklungen auf dem Rechtsberatungsmarkt? Wo liegen die Chancen und die Risiken? Die Antworten auf diese und viele andere Fragen erhalten Sie auf dem Anwaltszukunftskongress. JETZT BIS ANMELDEN! Nur für Mitglieder des KölnerAnwaltVerein, mit diesem Code noch einmal 10 % auf den Ticket-Preis. KAV2019 Eine gemeinsame Veranstaltung von

14 14 KAV Intern KAV Partnerschaften Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonderkonditionen für KAV Mitglieder im Partnerbereich unserer Website näher vorstellen zu können. Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Angeboten, die Ihnen die folgenden Unternehmen unterbreiten: Bürobedarf Hänsel

15 KAV Intern 15 Weitere Informationen erhalten Sie in unserem KAV Partnerbereich auf unserer Website unter Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KAV Geschäftsstellen für Fragen und Anregungen rund um das Partnerangebot des KAV zur Verfügung.

16 16 KAV Intern WARUM SOCIAL MEDIA? Neben seiner Website und der neuen Kölner Anwaltverein App ist der KAV auch in den sozialen Medien aktiv. Mit Profilen bei Facebook, Twitter, einer Gruppe bei Xing und unserem eigenen YouTube-Kanal informieren wir Sie stets aktuell rund um alle Themen und Entwicklungen, die Sie als Mitglied interessieren könnten. Als neustes Medium bieten wir Ihnen nun auch unsere Präsenz bei Instagram an. Sie erreichen unsere Profile unter den nachfolgenden Links: Neu: Instagram Facebook Xing Twitter YouTube Kölner Anwaltverein Über Ihre aktive Teilnahme, auch auf diesem (Online-) Wege, würden wir uns sehr freuen. RECHTZEITIG INFORMIERT Seit bereits zwei Jahren informiert der KAV seine Mitglieder mit seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich erscheinende -Dienst hält Sie stets über die im Folgemonat stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Treffen, Empfängen und Bällen ein und hält nützliche Informationen für die Empfänger bereit. Interessierte Mitglieder können sich über die Website des KAV für diesen Service registrieren. DER YOUTUBE-KANAL DES KAV Mit dem YouTube-Kanal des Kölner Anwaltvereins präsentieren wir Ihnen verschiedene Videos und Clips. Diese dokumentieren zum einen von uns ausgerichtete Veranstaltungen wie zum Beispiel den Kölner Anwaltstag oder auch die Reise der Jungen Anwälte zum Deutschen Anwaltstag. Zudem stellen wir Ihnen unsere Kooperationspartner, deren konkrete Angebote für KAV Mitglieder und die damit verbundenen Vorzüge im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft näher vor. Das Video-Angebot unseres Kanals wächst kontinuierlich und wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch! Gern können Sie unseren Kanal auch abonnieren, damit Sie keines unserer nachfolgenden Videos verpassen. Kölner Anwaltverein

17 10. OKTOBER 2019, 19 UHR KÖLSCH, KÖLSCH, KÖLSCH 07. NOVEMBER 2019, 19 UHR GIN, GIN, GIN AND TONIC AFTERWORK LEGS11 IM MGALLERY HOTEL MONDIAL AM DOM COLOGNE Diese beiden Events des Ausschusses Junge Anwälte im KAV e. V. werden etwas ganz Besonderes. Im nigelnagelneuen LEGS11 Coffeeshop & Deli im MGallery Hotel Mondial am Dom begrüßt der KAV seine Junganwälte und Juniormitglieder mit freundlicher Unterstützung des KAV Marketingpartners Philips zu zwei entspannten Afterwork-Treffen. Während am 10. Oktober 2019 unsere Stadt, unser Kölsch und unsere regionalen Tapas dabei verlässliche Begleiter sind, dreht sich am 07. November 2019 alles um das Thema Gin & Tonic. Dabei steht das Netzwerken der jungen Kollegen und jenen, die es werden möchten bei beiden Terminen klar im Fokus. Die Teams von Philips und dem KAV werden zudem vor Ort für Informationen und Fragen zur Verfügung stehen. Aufgrund der gemütlichen Größe des Veranstaltungsortes und der damit verbundenen limitierten Teilnehmerzahl bitten wir alle interessierte Junganwälte und Juniormitglieder um eine kurze Vorabanmeldung per , an: service@koelner-anwaltverein.de. Weitere Informationen erhaltet Ihr nach der Registrierung. First come, first serve! Wir freuen uns auf Euch! Euer KAV e. V. Powered by:

18 18 KAV Intern A&K Anwälte & Kunst shutterstock/4th Life Photography Kunst und Jura, welch eine Kombination, könnte man denken. Doch die Kunst des Streitens und die Kunst der Farben, Formen, Figuren, Kurven und Kanten sind gleichermaßen spannend und vielseitig. Mit der Veranstaltungsreihe Anwälte & Kunst bieten wir Ihnen eine Mischung aus beiden Bereichen und zeigen dabei auf, wie viel Recht in der Kunst eine tragende Rolle spielt und wie interessant die Hintergründe sein können. Dabei kombinieren wir spannende Vorträge mit aktuellen Ausstellungen, begeben uns mit Ihnen auf Exkursionen und begegnen dabei Künstlern, Sammlern und Experten hautnah. In Zusammenarbeit mit der Van der Grinten Galerie und Zilkens Fine Art Insurance Broker freuen wir uns sehr über den großen Zuspruch, den diese Veranstaltungsreihe erhält. Aus diesem Grunde arbeiten wir voller Tatendrang an stets attraktiven Programmen für Sie. Die bereits geplanten Termine präsentieren wir Ihnen in Kürze auf unserer Website Anwälte & Kunst ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von:

19 KAV Intern 19 Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk Köln Ein wichtiger Servicebestandteil des KAV ist der Robenverleih in der Zweigstelle des KAV e. V. im Justizgebäude Köln sowie in der neuen Hauptgeschäftsstelle im OLG Köln. Die eleganten Roben werden hier mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan zur Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik des Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine eigene Robe besitzt. Die Mitglieder des KAV können sich darauf verlassen, stets dem Berufsstand angemessen an den Gerichtsterminen in Köln teilnehmen zu können. Dieses Angebot hat der KAV nunmehr für seine Mitglieder erweitert und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich Mitglieder des KAV daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung eine Robe leihen. Die Ausgabe der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwaltung oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der KAV bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben. Wir geben Sicherheit. Kunst- und Transportversicherungen: Damit Ihre Kunst überall sicher ist. Einfach. Persönlich. Versichert. tel info@zilkensfineart.com

20 20 Aktuelles & Wissenswertes Aktuelles & Wissenswertes KAV RECHTPERSÖNLICH Interview mit Frau Kollegin Dr. Luise Hauschild, Mitglied des Vorstands des KAV e. V., und dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Köln, Herrn Kollegen Dr. Thomas Gutknecht I. BERUFLICH: 1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwartetste im Laufe Ihrer bisherigen juristischen Laufbahn? L.H.: Die Novemberentscheidung des BGH aus dem Jahr I. BERUFLICH: 1. Welche höchstrichterliche Entscheidung war für Sie die bahnbrechendste bzw. unerwartetste im Laufe Ihrer bisherigen juristischen Laufbahn? T.G.: Da gab es in den Jahren schon einige bemerkenswerte Entscheidungen. Aber besonders bahnbrechend und überraschend ist für mich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Oktober 2017 zur faktischen Einführung eines weiteren Geschlechts soweit nämlich gefordert wird, im Geburtsregister einen weiteren positiven Geschlechtseintrag neben männlich oder weiblich zuzulassen. Das wird perspektivisch gesehen schon eine umwälzende Wirkung auf große Teile unserer Rechtsordnung haben.

21 Aktuelles & Wissenswertes Gibt/Gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat oder den Sie bewundern? L.H.: Ruth Bader-Ginsburg. 3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste? L.H.: Zwar jedem bekannt und kein ganzes Gesetz, sondern nur eine einzelne Vorschrift, aber der Wortlaut des 962 BGB bringt mich immer noch zum Lachen. 4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals an-freunden? L.H.: Trotz seiner unbestreitbaren Bedeutung für unser aller Zusammenleben bin ich mit dem öffentlichen Rechte leider nie warm geworden. 5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesonere beschäftigen? L.H.: Datenschutz. 6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen? L.H.: Aller Anfang ist schwer, aber durchhalten lohnt sich. 7. Wie arbeitet Ihr Nachfolger im Jahre 2030? L.H.: Hoffentlich noch mit mir zusammen, da ich mich nicht mit 45 zur Ruhe setzen möchte. II. PERSÖNLICH: 1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen? L.H.: Ich habe schon häufig den Satz Du bist Anwältin? Aber du bist doch so nett! gehört 2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)? L.H.: Aus sentimentalen Gründen das Landgericht Bonn. 2. Gibt/gab es einen Juristen, der für Sie Vorbildfunktion hat oder den Sie bewundern? T.G.: Größten Respekt habe ich vor Kollegen und Kolleginnen, die im sogenannten Kampf ums Recht es auf sich nehmen, persönlichen Repressalien ausgesetzt zu sein, und natürlich vor solchen, die das Vertreten ihrer Meinung und den Einsatz für ihre Mandanten teilweise mit ihrer Freiheit, ihrer Gesundheit oder gar ihrem Leben bezahlen müssen. 3. Welches Gesetz halten Sie für das skurrilste? T.G.: Es gibt sicherlich nicht wenige auf den ersten Blick skurril anmutende Gesetze und sonstige normative Regelungen, insbesondere wenn diese manchmal recht detailverliebt zu sein scheinen. Wenn man sich aber mit der dahinterstehenden Komplexität näher beschäftigt, fällt oftmals auf, dass etwa eine hohe, auf den ersten Blick eher belächelte, Regelungstiefe kaum zu vermeiden ist. Der Respekt vor dem Gesetzgeber gebietet mir aber auch, über Gesetze nicht das Verdikt der Skurrilität zu fällen. 4. Mit welchem Rechtsgebiet werden Sie sich niemals an-freunden? T.G.: Angesichts der bereits recht vielen Jahre meiner Zugehörigkeit zur Anwaltschaft muss ich eher darüber nachdenken, mit welchem Rechtsgebiet ich mich niemals habe anfreunden können. Ich habe es aber immer so gehalten, die jeweilige Herausforderung anzunehmen und mich entsprechend einzuarbeiten, ohne hierbei unüberwindliche Abneigungen gegenüber einem Rechtsgebiet zu entwickeln. 5. Welches rechtlich relevante Thema wird Ihrer Auffassung nach in naher Zukunft die Juristen unseres Landes insbesondere beschäftigen? T.G.: Ganz klar: Die Digitalisierung in all ihren Facetten, bis hin zur sogenannten künstlichen Intelligenz, die wohl versuchen wird, zumindest einen Teil der sogenannten Subsumtionsvorgänge an sich zu ziehen. 6. Welchen Ratschlag können Sie jungen Kollegen der Justiz oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätigkeit erteilen? T.G.: Keine Berührungsängste vor neuen Rechtsgebieten und Aufgaben. Und: Auch Autoritäten und Kapazitäten kochen nur mit Wasser. 7. Wie arbeitet Ihr Nachfolger im Jahre 2030? T.G.: Er oder Sie wird wohl auf die Papierakte verzichten müssen, dafür aber in der Lage sein, Ort und Zeit der Arbeit noch deutlich flexibler handhaben zu können, bei des Weiteren wesentlich vereinfachtem Zugriff auf jegliche Informationen. II. PERSÖNLICH: 1. Mit welchen Vorurteilen mussten Sie sich aufgrund Ihrer Berufszugehörigkeit häufig auseinandersetzen? T.G.: Vorurteile habe ich nur selten erlebt. Am ehesten muss man noch den üblichen Stundensatz erläutern und das Vorurteil, man verdiene ja wohl zu viel, anhand der kanzleitypischen Kostenstruktur korrigieren. 2. Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)? T.G.: Landgericht Passau mit Sitzungssaal, der beeindruckende historische Wandmalereien hat. Man fühlt sich hier gleich wesentlich bedeutender Fortsetzung auf der nächsten Seite»

22 22 Aktuelles & Wissenswertes 3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags abends? L.H.: Perfekt aufgeräumt, damit der Einstieg am Montagmorgen nicht so schwer fällt. 4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften zugewandt hätten? L.H.: Ich wäre wahrscheinlich Journalistin geworden. 5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin? L.H.: Es gibt so viele gute Autoren und Autorinnen, dass ich mich da nicht festlegen kann. 6. Teilen Sie mit uns eine/ihre Lebensweisheit? L.H.: Sei du selbst alle anderen gibt es schon. III. ABSCHLIESSENDE WORTE Recht ist L.H.:... der Wille zur Gerechtigkeit. 3. In welchem Zustand befindet sich Ihr Schreibtisch freitags abends? T.G.: Eigentlich immer ziemlich geordnet, weil ich anders nicht arbeiten kann; obwohl etwa Kollegen aus meiner Kanzlei, deren Schreibtisch zurückhaltend ausgedrückt immer recht unübersichtlich erscheint, mindestens genau so viel wegschaffen. Man kann vom Zustand des Schreibtischs nicht auf die Qualität der Sachbearbeitung schließen. 4. Welchen Beruf hätten Sie ergriffen, wenn Sie sich nicht den Rechtswissenschaften zugewandt hätten? T.G.: Arzt. 5. Wer ist Ihr Lieblingsautor/Ihre Lieblingsautorin? T.G.: Kurt Tucholksy. 6. Teilen Sie mit uns eine/ihre Lebensweisheit? T.G.: Weisheit ist zu viel verlangt, aber: sich selbst nicht so wichtig nehmen, anderen auch mal zuhören und Demut. III. ABSCHLIESSENDE WORTE Recht ist T.G.:... eine auch jenseits des jeweiligen geschriebenen Rechts das menschliche Zusammenleben ermöglichende und regelnde gesellschaftliche Verabredung und daher wandelbar, allerdings mit unverhandelbaren Kernbereichen. Burnout des Anwalts kein Grund für die Wiedereinsetzung Ein plötzlich an einem Burnout erkrankter Einzelanwalt hätte zuvor allgemeine Vorkehrungen für seinen Ausfall treffen müssen, damit dass zur Wahrung von Fristen Erforderliche unternommen wird. BGH Beschluss vom VI ZB 44/16 Ein ohne eigenes Personal auf einer Nordseeinsel tätiger Einzelanwalt hatte eine Frist zur Berufungsbegründung versäumt. In seinem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigte er dieses Versäumnis mit einer plötzlich aufgetretenen Burnout-Erkrankung. Aufgrund dieser Erkrankung sei er nicht in der Lage gewesen, die Berufungsbegründungsfrist zu beantragen. Die Symptome des Burnouts habe er zuvor nicht erkennen können. Keiner der übrigen vier Anwaltskollegen auf der Nordseeinsel sei zu seiner Vertretung bereit gewesen. Der Wiedereinsetzungsantrag hat keinen Erfolg. bestand für ihn generell dringende Veranlassung, Vorkehrungen für einen plötzlichen Ausfall zu treffen. Dass er seine Anwaltstätigkeit auf einer Insel ausübt, auf der nur wenige Anwälte tätig sind, entschuldigt ihn nicht. Eine Vertretung hätte auch ohne weiteres auf dem Festland erfolgen können. RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln RaphaelKoh/unsplash Der Anwalt hat alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Wahrung von Fristen bei unvorhergesehenen Ausfällen notwendig sind. Ist ein Berufsträger als Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall treffen, beispielsweise durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen. Der Anwalt konnte in diesem Fall nicht glaubhaft machen, dass er die zumutbare Vorsorge für einen plötzlichen Verhinderungsfall getroffen hat. Als Einzelanwalt ohne Personal

23 Aktuelles & Wissenswertes 23 Was ist ein Fernabsatz-Mandat? Auch Anwaltsverträge sind Verbraucherverträge und können Fernabsatzgeschäfte im Rahmen des 312 c Abs. 1 BGB sein. Sind es Fernabsatzgeschäfte, stellt sich die Frage, ob und inwieweit sie widerrufen werden können. Diese Fragen musste das Amtsgericht Köln im Verfahren 111 C 247/18 behandeln. Zum Sachverhalt: Der Kläger des Verfahrens mandatierte den Beklagten, einen Kölner Strafverteidiger, am mit der Vertretung in einem Strafverfahren, um für den Kläger als Geschädigten Akteneinsicht zu erlangen und eine Beschwerde einzureichen. Der Kläger kontaktierte den Beklagten an diesem Tag um Uhr mit einer des Inhaltes, er benötige schnellstmöglich eine Vertretung in einem Strafverfahren. Mit einer um Uhr bat der Beklagte den Kläger um Rückruf, um die Angelegenheit zu besprechen. Der Kläger nahm daraufhin telefonischen Kontakt zu dem Beklagten auf, schilderte diesem den dem Strafverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt und erklärte sich bereit, eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis abzuschließen. Um Uhr übersandte der Kläger dem Beklagten ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, woraufhin der Beklagte dem Kläger um Uhr eine Vollmacht, eine Vergütungsvereinbarung, eine Vorschussrechnung und den Entwurf eines Beschwerdeschriftsatzes übermittelte. Nachdem der Kläger mit von Uhr die unterzeichnete Vollmacht und Vergütungsvereinbarung sowie eine Quittung der Überweisung eines Vorschusses an den Beklagten übersandte, reichte dieser die Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein, dies teilte er dem Kläger mit von Uhr mit. Nach Eingang der Strafakte bei dem Beklagten wandte sich dieser am zur Besprechung des weiteren Vorgehens erneut an den Kläger. Mit vom teilte der Kläger ihm schriftlich die Beendigung des Mandates mit, woraufhin der Beklagte am eine Schlussrechnung übersandte und den Kläger zur Zahlung einer weiteren Vergütung aufforderte. Mit Schreiben vom erklärte der Kläger den Widerruf des Anwaltsvertrages. Der Kläger klagte daraufhin den gezahlten Vorschuss ein, der beklagte Anwalt erhob Widerklage wegen des offenstehenden Rechnungsbetrages. Der Kläger war der Ansicht, ihm stehe aus 312 c BGB ein Widerrufsrecht zu, da der Vertragsschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel insoweit unstreitig zustande gekommen sei. Dieses Widerrufsrecht habe er am fristgerecht ausgeübt, da der Kläger unstreitig von dem Beklagten keine Widerrufsbelehrung erhalten hatte. Es handele sich um ein Fernabsatzgeschäft, da der beklagte Anwalt auf seiner Internetseite seine Telefonnummer und seine -Adresse angegeben habe, dies sei Werbung um den Abschluss eines Fernabsatzvertrages. Der beklagte Anwalt war der Ansicht, der Vertragsschluss sei nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgt und behauptete dazu, er werbe nicht planmäßig mit dem Angebot fernmündlicher Beratung. Bei dem Hinweis auf seine -Adresse und Telefonnummer auf der Kanzleiinternetseite handele es sich um eine reine Information. In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht durch Inaugenscheinnahme der Internetseite der Kanzlei des Beklagten Beweis erhoben. Das Gericht wies die Klage des Klägers ab und gab der Widerklage des beklagten Anwaltes statt und führte dazu in den Gründen aus: Die Klage ist zulässig, aber unbegründet, die zulässige Widerklage ist begründet. I. Der Kläger hat unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf Zahlung von 833,00 nebst Zinsen gegen den Beklagten, insbesondere nicht aus 357 Abs. 1, 355 Abs. 1 Satz 1, 312 c Abs. 1, 312 g Abs. 1 BGB. Nach 357 Abs. 1, 355 Abs. 1 Satz 1 BGB sind empfangene Leistungen zurück zu gewähren, wenn einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt wird und dieser seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Nach 312 g Abs. 1 BGB steht einem Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu. Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem erfolgt ( 312 c Abs. 1 BGB). Vorliegend handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des 312 c Abs. 1 BGB, weil der Vertragsschluss jedenfalls nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt ist. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liegt Helloquence/unsplash Fortsetzung auf der nächsten Seite»

24 24 Aktuelles & Wissenswertes vor, wenn der Unternehmer in seinem Betrieb die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat, die notwendig sind, regelmäßig Geschäfte im Fernabsatz zu bewältigen (BGH, Urteil vom IX ZR 204/16 -, juris Rn. 19 m. w. N.). Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der sachliche Anwendungsbereich des Fernabsatzrechtes nicht schon dann eröffnet sein, wenn der Inhaber eines Geschäftes ausnahmsweise eine telefonische Bestellung entgegennimmt und die Waren dem Kunden nicht in seinem Ladenlokal übergibt, sondern mit der Post versendet. Die Grenze zum organisierten Fernabsatzsystem soll jedoch dann überschritten sein, wenn der Inhaber eines Geschäftes Waren nicht nur gelegentlich versendet, sondern systematisch auch mit dem Angebot telefonischer Bestellung und Zusendung der Waren wirkt (vgl. BGH, Urteil vom I ZR 30/15 -, juris Rn. 51). Ausreichend ist demnach die planmäßige Werbung eines Unternehmens mit dem Angebot telefonischer Bestellung und Zusendung der Ware, nicht aber, dass der Unternehmer auf seiner Homepage lediglich Informationen etwa über seine Waren bzw. seine Dienstleistungen und seine Kontaktdaten zur Verfügung stellt (BGH, Urteil vom IX ZR 204/16 -, juris Rn. 19). Ebenso wenig kann bei einem Rechtsanwalt ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem bejahrt werden, wenn dieser lediglich die technischen Möglichkeiten zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz, etwa ein Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse vorhält, die auch sonst zur Bewältigung des Betriebs einer Anwaltskanzlei erforderlich sind (BGH a. a. O.). Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichtes fest, dass der Beklagte schon nicht planmäßig mit dem Angebot der Mandatierung im Wege des Fernabsatzes wirbt. Auf der Website des Beklagten, die das Gericht in der mündlichen Verhandlung mit den Parteivertretern in Augenschein genommen hat, finden sich zwar unter dem Reiter Kontakt die Postanschrift, Telefonnummer und -Adresse der Kanzlei sowie ein Kontaktformular. Damit handelt es sich aber gerade um jede Art der Information über Kontaktdaten, die nach dem Willen des Gesetzgebers noch nicht zur Begründung eines Vertragsschlusses im Fernabsatz genügen sollen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass auf einem grau hinterlegten, farblich nicht auffälligen Banner unterhalb des jeweils geöffneten Reiters die Mobilefunknummern der beiden Rechtsanwälte der Kanzlei hinterlegt sind. Ausweislich der Überschrift Strafverteidiger-Notruf (z. B. bei Festnahme oder Hausdurchsuchungen) erfolgt diese Information nicht zur Werbung, sondern zum Zwecke der kurzfristigen Erreichbarkeit in Notfällen. Der Kläger legte dann gegen dieses Urteil Berufung beim Landgericht Köln ein. Die Berufung nahm der Kläger zurück, nachdem ihm das Landgericht Köln mit Hinweisbeschluss vom zum Aktenzeichen 9 S 98/19 mitteilte, die Berufung sei offensichtlich unbegründet. Nach prozessualen Ausführungen zum Angriff einer Beweiswürdigung der ersten Instanz in der Berufungsinstanz teilte das Gericht mit Blick auf die hier interessierende Frage mit: Der Angriff der Berufung, wonach bereits die gezielte Werbung auf einer Anwaltswebsite zur Aufnahme eines Fernabsatzvertrages ausreichend sei und es sich bei dem auf der Internetseite des Beklagten dargestellten Strafverteidiger-Notruf eben nicht um reine Information und die Mitteilung von Kontaktdaten, sondern um gezielte Werbung handele, ist nicht erfolgreich. Das bedeutet nach Auffassung des Amtsgerichts Köln und des Landgerichts Köln, dass auf einer Internetseite einer Anwältin oder eines Anwaltes veröffentlichte Kontaktdaten nicht Werbung um ein Fernabsatzgeschäft sind und ein Fernabsatzgeschäft deswegen auch dann nicht anzunehmen ist, wenn gerade über diese Kontaktdaten ein Anwaltsvertrag zustande kommt. Dabei muss man sich vor Augen halten, dass nicht nur oder sonstige digitale Kommunikation zu einem Fernabsatzgeschäft führen können, sondern auch der Abschluss eines Anwaltsvertrages per Telefon, per Telefax oder schlicht und ergreifend per Post. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die das Amtsgericht mehrfach zitiert hat, ist in NJW 2018, 690 veröffentlicht. Dort heißt es im Leitsatz 2: Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liegt regelmäßig nicht schon dann vor, wenn der Rechtsanwalt lediglich die technischen Möglichkeiten zum Abschluss eines Anwaltsvertrages im Fernabsatz wie Briefkästen, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse vorhält. Nach der derzeitigen Rechtsprechung entsteht ein Widerrufsrecht für den Mandanten daher nicht, wenn ein Mandat auf die gerade genannte Weise zustande kommt. Erforderlich ist darüber hinaus immer noch, dass in der Kanzlei ein System vorgehalten wird, was auf den Vertrieb von Fernabsatzleistungen ausgerichtet ist. RA Joachim Kleinrahm, Köln Mitglied des Vorstandes Das Amtsgericht führte dann noch zur Widerklage aus, dass der Vertrag zustande gekommen ist, die Höhe der vereinbarten Vergütung und die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung war abgesehen von dem Problem des Fernabsatzgeschäftes nicht streitig.

25 Juristisches Fachwissen bestens aufbereitet für mich einfach perfekt! Jetzt neu: LEXinform Anwalt Wissensdatenbank für Juristen Als Rechtsanwalt bekommen Sie bei DATEV in jedem Fall mehr: Die Datenbank LEXinform Anwalt zum Beispiel für juristisches Know-how und umfassende Unterstützung bei der Recherche. Oder weitere professionelle Lösungen rund um Fallbearbeitung, digitale Zusammenarbeit in der Kanzlei, Abrechnung und betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Für einen durchgängig digitalen Workflow.

26 26 Aktuelles & Wissenswertes Neue Chancen in der Zwangsvollstreckung: Bessere und auch gebührenrechtlich interessante Alternative zum Kombi-Auftrag BGH-Beschluss vom , Aktenzeichen I ZB 120/17 In Sachen Zwangsvollstreckung haben sich durch einen relativ neuen BGH-Beschluss neue Chancen aufgetan. Herr Harald Minisini, geprüfter Rechtsfachwirt und Experte für Forderungsmanagement erklärt, was genau das für die Kanzleipraxis bedeutet. Seit der Reform der Sachaufklärung besteht die Möglichkeit nach 802 l ZPO, Drittauskünfte im Rahmen des Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft einzuholen. Insoweit kann man über diesen Weg Informationen über den aktuellen Arbeitgeber, Konten, Versicherungen und Kreditverträge des Schuldners sowie Fahrzeuge in Erfahrung bringen. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erscheint oder aber die in der Vermögensauskunft gemachten Angaben voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen. In der Praxis wird noch viel zu oft mit dem alten Kombi-Auftrag gearbeitet: Falls der Schuldner nicht zum Termin zur Vermögensauskunft erscheint, wird ein Haftbefehl beantragt. In der Praxis hört man immer wieder, dass die Drittauskünfte zu teuer sind und deshalb nicht eingeholt werden. Das Gegenteil ist der Fall! Im Ergebnis ist sicherlich die Vollstreckung eines Haftbefehls weitaus kostenintensiver. Spätestens dann, wenn eine Wohnungsöffnung und damit entstehende Schlosserkosten anfallen. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass der Haftbefehl nicht mehr kostenlos erteilt wird, sondern hierfür mittlerweile 20,00 Gerichtskosten anfallen. Im Gegenzug sind die Drittauskünfte als unabhängige Behördenauskünfte zu sehen. Es besteht also nicht die Gefahr, dass die Behörde beispielsweise bewusst Konten verschweigt, was der Schuldner erfahrungsgemäß im Rahmen der Vermögensauskunft gerne tut. Von daher sollten die Drittauskünfte, vor allem die des Bundeszentralamtes für Steuern (Modul M 2), immer die erste Wahl sein. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom war in der Praxis lange ersehnt und ist für den Gläubiger, vor allem für den Gläubigervertreter, mehr als günstig. Der Verfasser dieses Artikels hat bereits relativ früh die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main erwirkt, welche den Bevollmächtigten vollumfänglich für den Antrag auf Einholung von Drittauskünften eine 0,3 Gebühr nach Ziff VV RVG aus der zu vollstreckenden Forderung zugebilligt hat. Im Anschluss an diese Entscheidung gab es zahlreiche Meinungen, beispielhaft Landgericht Memmingen und Amtsgericht Meißen, die dem Anwalt bzw. dem Inkassounternehmen für die Einholung von Drittauskünften überhaupt keine Gebühr zugesprochen haben, sondern sich auf den Standpunkt stellten, dass die Einholung von Drittauskünften mit der Gebühr für die Vermögensauskunft abgegolten sei. von Drittauskünften einerseits eine Gebühr in Höhe von 0,3 nach Ziff VV RVG und andererseits aus der zu vollstreckenden Forderung entsteht, also die Streitwertbegrenzung von 2.000,00 gerade nicht gilt. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes sollte die Gläubiger veranlassen, von dem oben erwähnten Kombi-Auftrag abzuweichen. Die Gläubiger sollten im ersten Schritt also auf die Sachpfändung verzichten und lediglich einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft stellen. Falls der Schuldner nicht zum Termin erscheint oder aber die im Vermögensverzeichnis genannten Angaben nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen, sollten Drittauskünfte beantragt werden. Auf diesem Weg erhält der Gläubiger zumindest bei Einholung der Drittauskünfte die 0,3 Verfahrensgebühr ohne Streitwertbegrenzung und kann sich objektiv ein Bild machen, welche Vermögenswerte der Schuldner tatsächlich hat, ohne Gefahr zu laufen, dass der Schuldner bewusst Vermögenswerte im Rahmen der Vermögensauskunft verschweigt. Im Anschluss kann der Gläubiger sodann unmittelbar in die Forderungspfändung, also beispielsweise Lohn- und Kontenpfändung gehen, sodass er auf diesem Weg eine weitere 0,3 Verfahrensgebühr aus der zu vollstreckenden Forderung erhält. Insoweit stellt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes endlich klar, dass der Bevollmächtigte die Drittauskünfte nicht unentgeltlich einholen und auswerten muss. Harald Minisini Harald Minisini ist geprüfter Rechtsfachwirt und Geschäftsführer und Gesellschafter der Inkasso- Boutique MH Forderungsmanagement GmbH in Allershausen. Er betreut im Rahmen seiner Inkassotätigkeit komplexe und schwierige Zwangsvollstreckungsmandate, vielfach auch aus Anwaltskanzleien. Erfreulicherweise hat sich der Bundesgerichtshof nunmehr vollumfänglich der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main angeschlossen und klargestellt, dass für den Antrag auf Einholung Mit freundlicher Unterstützung des KAV Medienpartners Fachinfo- Magazin MkG (Mit kollegialen Grüßen)

27 MIT EINER PROFESSIONELLEN WEBSEITE NEUE MANDANTEN GEWINNEN! Der erste Eindruck Ihrer Kanzlei zählt! Eine zeitgemäße und professionelle Kanzleihomepage ist heutzutage in der digitalen Welt unabdingbar. Zugleich stellt die Homepage für Sie ein wichtiges Instrument zur Mandantengewinnung dar. EINE OPTIMALE KANZLEI-PRÄSENZ SCHAFFT VERTRAUEN Eine für die Auffindbarkeit in Suchmaschinen optimierte und für Besucher informative und vertrauensbildende Webseite ist heute unabdingbar. Darüber hinaus bietet eine Kanzlei-Webseite eine ideale Plattform, Mitarbeiter einer Kanzlei und deren Fachgebiete persönlich vorzustellen. Das schafft zwischen Rechtsanwalt und Mandant ein erstes Vertrauensverhältnis. Weiterhin sollte eine anwaltliche Webseite bedienungsfreundlich sein und das gewünschte Ergebnis nutzerfreundlich schnell liefern, auch und vor allem mobil. WIE SICHER IST IHRE BESTEHENDE WEBSEITE? Es ist wichtig, darauf zu achten, dass Ihre Webseite geschützt ist vor Hackerangriffen von außen. Darüber hinaus muss diese ein rechtlich gültiges Impressum haben sowie die Hinweise zum Datenschutz nach den Vorgaben der DSGVO enthalten! AUF GOOGLE UND BING GEFUNDEN WERDEN Neben einer professionellen Kanzlei-Webseite empfiehlt es sich, dass Sie sich mit auf Sie und Ihren Fachgebieten zugeschnittenen Anzeigen für Ihre Region in den bekanntesten Suchmaschinen, wie Google oder Bing platzieren. Damit erhalten Sie wiederrum mehr Aufmerksamkeit potentieller Mandanten, die genau nach Ihren Rechtsgebieten suchen und damit gezielt auf Ihre Webseite lenken. MIT SACHLICHKEIT UND LOKALBEZUG PUNKTEN Werbung für Anwälte unterliegt besonderen Richtlinien. Oberstes Prinzip ist dabei die Sachlichkeit. Wenn Rechtsanwälte werben, müssen sie diesem Prinzip in Form, Inhalt und Platzierung entsprechen. Kommunizieren Sie klar, verständlich und stringent auf allen Kanälen und stellen Sie den Nutzen Ihrer Services für potenzielle Mandanten in den Vordergrund. Gern machen wir eine kostenlose Analyse Ihrer Kanzlei-Webseite und wir zeigen Ihnen unverbindlich, wo Ihr Verbesserungspotential liegt. Schicken Sie uns einfach Ihren Analyse-Wunsch an unter Angabe Ihrer Homepage-Adresse. Gern sind wir auch tel. unter 0221 / für Sie da. KKK_286_ _KAV_Magazinseite_19 Tel. (0221) marketing@greven.de Weitere Informationen unter:

28 28 Aktuelles & Wissenswertes JURTOUR BARCELONA ToaHeftiba/unsplash Benvinguts a Barcelona! Liebe Leserinnen und Leser, in den frühen 1990er Jahren überkam mich der starke Wille, meine damals in Zaragoza lebenden Großeltern in den Osterferien zu besuchen. Eine große Reise für einen gerade mal sechs Jahre alten Jungen, dem der erste Alleinflug seines Lebens bevorstand. Da zur damaligen Zeit, wie auch heute noch, der Stadtflughafen von Zaragoza aus Deutschland kaum angeflogen wurde, buchten meine Eltern für mich einen Flug nach Barcelona, wo meine Großeltern mich in den frühen Morgenstunden am Flughafen El Prat in die Arme schlossen. Gemeinsam besuchten wir meine im Zentrum lebende Großtante und ich erlebte zum ersten Mal die Metropole am Mittelmeer mit den großen Augen eines kleinen Kindes. Die Architektur der verschiedenen Gaudí-Bauwerke und der anmutige Anblick auf die wohl bekannteste Kathedrale Spaniens, die Sagrada Familia, blieben mir unter anderem bis zu meinem zweiten Besuch viele Jahre später prägend in Erinnerung. Was damals als Kleinkind für Begeisterung sorgte, steigerte sich als Erwachsener in die Höhe. Barcelona ist eine Stadt wie kaum eine andere. Lebendig, voller Atmosphäre und Kultur. Sie mischt gekonnt das, was der Großteil von uns so mag: Einen Cocktail, bestehend aus Highlights der Geschichte und Moderne mit der Annehmlichkeit, zwischen einer Stadtrundfahrt oder dem Bummel auch mal die Sonne an einem der Stadtstrände zu genießen und ein wohltuendes Bad im Mittelmeer zu genießen. Wer den Prachtboulevard Passeig de Gràcia entlangspaziert oder die bekannte Rambla entdeckt, sollte sich zwar jederzeit von den beeindruckenden Fassaden begeistern und von der guten Stimmung anstecken lassen, dennoch die eigene Habe stets im Auge behalten. Denn hier gastieren die wohl spitzfindigsten Langfinger Europas. Also bitte Vorsicht! Doch davon abgesehen sind diese Boulevards der Stadt besonders schön. Hierbei empfiehlt es sich, eines der traditionsreichen Cafés aufzusuchen, einen wohlschmeckenden Café con leche zu genießen und dabei die verschiedenen vielfältigen Eindrücke auf sich wirken zu lassen, bevor die Tour weitergeht. Allgegenwärtig ist Barcelonas bekanntester Sohn: Antoni Gaudí. Schräg gemauerte Stützen, naturnahe und weiche Formen sowie Motive, die die Flora und Fauna in Form und Farbe widerspiegeln, natürlich künstlerisch interpretiert, schmücken zahlreiche Bauwerke dieser, seiner Wahlheimatstadt. Geboren wurde er im Jahre 1852 in der rund 110 Kilometer entfernten Stadt Reus. Die Sagrada Familia, die mich mit sechs Jahren schon sprachlos gemacht hat, schafft es auch heute immer wieder. Eine nie enden wollende Baustelle, aber mit Abstand die schönste Europas. Hier lohnt sich ein Besuch am Nachmittag, wenn die Hitze den höchsten Punkt bereits hinter sich gelassen hat und der leichte Seewind bis in die zentraleren Gefilde der Stadt Einzug hält. Erstaunliche architektonische Werke prägen auch das Viertel Eixample, was übersetzt soviel wie Erweiterung bedeutet. Hier sind im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert einige der schönsten Gebäude des Landes entstanden. Und auch hier lassen sich die Spuren Gaudís wiederfinden. Wenn Ihnen die Kunst Gaudís gefällt, sollten Sie auf jedenfall auch den Park Güell besuchen. Dieser auf über 17 Hektar angelegte und zwischen den Jahren 1900

29 Aktuelles & Wissenswertes 29 FlorenciaPotter/unsplash bis 1914 von Gaudi erschaffene Park zählt jährlich rund drei Millionen Besucher und ist nach der Sagrada Família das zweitgrößte Highlight der Stadt. Hier befindet sich das Wohnhaus Gaudís, in dem er von 1906 bis 1925, somit bis ein Jahr vor seinem Tod, lebte. Das heutige Museum beherbergt vom Künstler entworfene Möbelstücke sowie zahlreiche Zeichnungen. Seit dem Jahr 1984 gehört der Park zum UNESCO- Weltkulturerbe. Der Mercat de la Boqueria ist der Tempel der Versuchung und einer der größten ständigen Lebensmittelmärkte Europas. Hier kauft jeder ein: vom Spitzenkoch über die Hausfrau, Büroangestellte in der Mittagspause oder Touristen, die während des Bummelns durch die Straßen hier einkehren. Kein Wunder, denn ein scheinbar endloses Angebot an frischem Obst und Gemüse, frischem Fisch, Fleisch, Käse, Oliven sowie süße Verführungen wie Pralinen trumpfen hier in schöner Atmosphäre auf. Für den schnellen Hunger laden einige Tapasbars zur Stärkung ein. Nicht verpassen! In Barcelona sind Kunst, Kultur und gutes Essen fest mit dem mediterranen Lebensstil verwoben. Wer keine Lust auf eine Sightseeingtour hat, kann beim Shopping alles geben. Die Stadt ist ein Mekka zahlreicher junger, aufstrebender Designer, die ihre kreativen Kollektionen in kleinen Boutiquen präsentieren. Aber auch ein Ausflug in die Umgebung lohnt sich. Denn rings um Barcelona verteilen sich diverse malerische kleine Dörfer, grüne Weinberge und die schönsten Strände und Buchten der Costa Brava. Für mich ist diese Küste eine der schönsten, vor allem im Frühsommer oder Herbst, wenn die Temperaturen sich zwischen Grad eingependelt haben und der Großteil der Touristen bereits verschwunden ist. Sollten Sie es in Erwägung ziehen, diese Stadt zu bereisen, dann nehmen Sie uns mit. Schicken Sie uns eine Postkarte oder . Wir freuen uns, wenn Sie unsere Tipps und Hinweise im Rahmen Ihrer Reise nutzen können. Bon viatge, Ihr Martin V. Sampedrano Gonzalez Besuch der bekannten Sektkellerei Freixenet Ein besonders interessantes Erlebnis für Freunde des prickelnden Schaumweins ist eine Kellereibesichtigung bei Freixenet im malerischen Weinanbaugebiet Penedès, südwestlich der Stadt. Hier wird der bekannte Cava produziert und abgefüllt. Die Tour hinter die Kulissen ist abwechslungsreich und süffig. Denn eine Verkostung von zwei Cavas oder Traubensaft für Kinder ist Bestandteil der Führung.» JohnCanelis/unsplash Fortsetzung auf der nächsten Seite»

30 30 Aktuelles & Wissenswertes Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Barcelona Anreise Flug Vom Flughafen Köln/Bonn fliegen täglich Maschinen der Eurowings und Ryanair nach Barcelona. Ab Düsseldorf stehen Ihnen zudem Verbindungen mit den spanischen Gesellschaften Vueling und Iberia zu Verfügung. Auch die Lufthansa steuert von der Landeshauptstadt die Metropole am Mittelmeer an. Hotels The Gates Diagonal Barcelona Das The Gates Diagonal Barcelona Hotel definiert das moderne Hotelerlebnis von heute mit der Authentizität von Wärme und Gastfreundschaft, die der Kultur Barcelonas entspricht. Das Hotel befindet sich auf der Avinguda Diagonal, im angesagten Stadtviertel Poblenou, das liebevoll auch als das Manchester Kataloniens bezeichnet wird und voller, interessanter Kontraste ist. Das besondere an diesem Hotel ist zunächst die Außenfassade, die der lokale Architekt Juli Capella entworfen hat. Die überraschende Innenarchitektur kombiniert Schwarz und Weiß und empfängt die Gäste in einem Interieur voller künstlerisch inspirierter Details, in dem Eleganz, fortschrittliches Design und Trends begeistern und erfahrene, zuvorkommende Gastgeber für einen unvergesslichen Aufenthalt sorgen. Egal, ob Sie geschäftlich oder privat unterwegs sind, das Hotel ist der ideale Ausgangspunkt, um Barcelona zu erkunden und alle wichtigen Sehenswürdigkeiten in nur wenigen Minuten zu erreichen. Die 240 außergewöhnlich hellen Zimmer sind mit Wengue-Holz ausgestattet und kombinieren Textilien mit warmen Farben, um einen komfortablen Aufenthalt zu gewährleisten. Sie sind für Liebhaber moderner Architektur konzipiert. Einige bieten einen spektakulären Blick auf den beeindruckenden Gloria-Turm und die Sagrada Familia. Der Biergarten, gelegen am herrlichen Torre Glories, ist die Terrasse des Hauses, auf der Sie gute Cocktails, eine sorgfältige Auswahl an Craft-Bieren und eine raffinierte Küche genießen können. Es ist der ideale Ort, um mit Freunden, Familie oder Geschäftspartnern einen entspannten Ausklang des Tages zu erleben. Die Dachterrasse des Diagonal205 ist ein weiteres Barcelona-Erlebnis, das Sie nicht verpassen sollten. Genießen Sie die atemberaubende Aussicht über die Dächer der Stadt und lassen Sie sich leckere Tapas und hausgemachte Cocktails munden. Dank einer zwar lockeren aber dennoch sehr aufmerksamen Servicekultur fühlen sich Reisende in Barcelona wie zu Hause, vor allem im The Gates, wo der Gast im Mittelpunkt steht. Nehmen Sie teil an unserem JURTOUR-Gewinnspiel und mit etwas Glück lernen sie Barcelona mit einem Aufenthalt im The Gates Hotel persönlich kennen. Alle Details zum Gewinnspiel finden Sie auf Seite 31. Motel One Barcelona-Ciutadella Wer kennt Sie nicht? Die Motel One Häuser. Auch in Barcelona erwartet Sie eine dieser Adressen. Das Design kombiniert die typisch spanische Bauweise mit regional gefertigten Designermöbeln und natürlichen Einflüssen der umgebenden Flora und Fauna.» Für das leibliche Wohl! Restaurant Lasarte Das Restaurant Lasarte im eleganten Monument Hotel öffnete seine Türen im Januar Bereits 2017 wurde es mit drei Michelin-Sternen ausgezeichnet. Es ist viel mehr als die gastronomische Vision des Küchenchefs Martín Berasategui, es ist ein wahres Erlebnis! Gemeinsam mit seinem Team schafft es der Sternekoch seine Gäste mit jedem Aroma und Geschmack zu begeistern. Nach einer kürzlich durchgeführten Komplettrenovierung ist das Restaurant nun auch optisch ein wahrer Hingucker! Licht, Stoffe und dominierendes Eichenholz verleihen in Kombination eine warme, einzigartige Note. Das Auge isst schließlich mit.» Martínez Im Restaurant Martínez auf dem Montjuïc erleben Sie mediterrane Küche bei einem wunderschönen Ausblick über die Dächer der Stadt, den Strand und das Meer. Hier genießen Sie unter anderem eine der besten Paellas der Region!» La Pepita Ob Spanien oder Katalonien, ist doch eigentlich egal, denn Tapas schmecken überall, wenn sie denn gut gemacht sind. Im La Pepita finden Sie einige der besten. Bestellen Sie einfach am Tresen, was sie am liebsten haben, und genießen Sie die trubelige Atmosphäre bei einem kühlen Bier.» Café Federal Da Café Federal ist eine Homage an die kleine, gleichnamige Stadt an der Binna Burra Road, auf halbem Weg zwischen Possum Creek und Goonengerry im Norden von New South Wales, Australien. Dort gibt es nicht viel zu tun, außer zu träumen und den Regen auf ruhigen Straßen und der Telefonzelle zu beobachten. Ähnlich geht s in Barcelona zu. Nur zum Glück mit weniger Regen! Im hauseigenen Garten oder im modern-lässigen Innenbereich lässt sich frischer Café genießen. Dazu gibt es leckere Kleinigkeiten.» Wir wünschen Ihnen viel Glück!»

31 Aktuelles & Wissenswertes 31 Gewinnen Sie einen Aufenthalt im The Gates Hotel Barcelona Eleben Sie die Hauptstadt Kataloniens und residieren Sie zunächst für eine Übernachtung inkl. Frühstück und einem Abendessen für zwei Personen im The Gates Hotel Barcelona. Beantworten Sie uns bitte zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel die nachfolgende Frage korrekt: In welchem Jahr fanden die Olympischen Sommerspiele in Barcelona statt? A B C Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren Kontaktdetails per (red.kav-magazin@koelner-anwaltverein.de) zu und mit ein wenig Glück gewinnen Sie dieses besondere Barcelona-Erlebnis. Wir wünschen Ihnen viel Glück! Einsendeschluss ist der 01. Oktober Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für die freundliche Unterstützung des The Gates Hotel Barcelona bedanken wir uns recht herzlich.» gateshotelbarcelona.com

32 32 Aktuelles & Wissenswertes PERSONEN: Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Ludwig Koch verstorben Am verstarb in Heilbronn Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Ludwig Koch. Herr Kollege Dr. Koch wurde in 1963 zur Rechtsanwaltschaft in Köln zugelassen und war Mitglied im Kölner Anwaltverein seit dem Dem Vorstand des Kölner Anwaltvereins gehörte er von 1970 bis 1982 an und war von 1973 bis 1982 dessen Vorsitzender. Darüber hinaus war er im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln seit 1971 tätig. In diese Zeit fallen seine erfolgreichen Bemühungen, die Strafrechtler in Köln, die nämlich zu dieser Zeit einen eigenen Verein neben dem Kölner Anwaltverein gründen wollten, im Kölner Anwaltverein zu halten. Herrn Kollegen Dr. Koch gelang es, durch Bildung eines eigenen Arbeitskreises (aus dem sich übrigens später die Ausschüsse des KAV auch in anderen Fachrichtungen entwickelten) die Strafrechtler davon zu überzeugen, Mitglied im Kölner Anwaltverein zu bleiben. Viele Strafverteidiger um den Kölner Rechtsanwalt Norbert Gatzweiler widmeten Dr. Ludwig Koch, dem Zivilrechtler, deshalb im Jahr 1989 eine Festschrift. Aufgrund seiner vielfältigen berufsrechtlichen (damals noch: standesrechtlichen) Interessen war Dr. Ludwig Koch auch ab 1978 im Deutschen Anwaltverein tätig, auch als Schatzmeister. Dessen Präsidentschaft übernahm Herr Dr. Koch von Mai 1983 bis Mai In einem in der Kölnischen Rundschau am veröffentlichten Interview sagte Herr Dr. Koch, nach Abschluss seines Amtes als DAV-Präsident, im Mai 1988 werde er sich nach 18 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit insoweit aufs Altenteil begeben. Weit gefehlt, Herr Dr. Koch! Denn er blieb danach Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses des DAV. Darüber hinaus wirkte er maßgeblich an der Gründung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln, dem ersten seiner Art in Deutschland, mit. Ab 1990 übernahm er folgerichtig den Vorsitz des Vereins zur Förderung dieses Institutes und blieb dies bis zum November 2000, bis er in den Vorstand der neugegründeten Hans Soldan Stiftung wechselte. Er engagierte sich auch maßgeblich für Mediation und Streitschlichtung. Gemeinsam mit Frau Kollegin Dr. Ulrike Fischer betrieb er die Gründung des Arbeitskreises Mediation und Streitschlichtung im KAV und ließ sich zum Mediator ausbilden. Eine besondere Ehre wurde Dr. Ludwig Koch am zuteil. An diesem Tag verlieh ihm nämlich die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln die Ehrendoktorwürde. Er erhielt diese außergewöhnliche Auszeichnung für seinen unermüdlichen Einsatz für die Belange der deutschen Anwaltschaft, seine Bemühung um die Reform der Juristenausbildung und seine wissenschaftliche Tätigkeit, vor allem auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechtes. Für seine Verdienste verlieh ihm der Kölner Anwaltverein in 2011 die Ehrenmitgliedschaft. Es gäbe noch viele Ämter, Mitgliedschaften und Ehrungen aufzuzählen, die Herr Dr. Koch in seiner beruflichen Laufbahn bekleidet bzw. genossen hat. Aber auch außerhalb seiner vielfältigen ehrenamtlichen Tätigkeiten war Herr Dr. Koch ein sehr angesehener Kollege, dem die Interessen seiner Mandantschaft am Herzen lagen. Kollegialer Umgang war ihm sehr wichtig. Dem Verfasser dieser Zeilen hat er den Einstieg in den Anwaltsberuf sehr leicht gemacht. Ein junger Anwalt kann sich keinen besseren Lehrmeister wünschen. Energisch, verlässlich, engagiert, humorvoll sind nur einige der positiven Eigenschaften, die ihm von Kollegen zu Recht nachgesagt werden. Aber vor allen Dingen war Herr Dr. h. c. Ludwig Koch eines: Er war Anwalt, und zwar durch und durch. Herr Dr. Koch hat nicht nur die kölner, sondern auch die deutsche Anwaltschaft geprägt. Dies wirkt heute noch nach und wird in Zukunft weiter nachwirken. Er hinterlässt eine große Lücke in unserem Berufsstand. Wir wünschen seiner Familie viel Kraft, um die Trauer zu bewältigen. Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm Mitglied des Vorstandes

33 KREATIV, AUTHENTISCH & UNKONVENTIONELL The Gates Diagonal Barcelona Hotel definiert die moderne Gastfreundschaft von heute im Einklang mit der warmen Authentizität und der Kultur Barcelonas. Das Hotel befindet sich auf der Avenida Diagonal im angesagten Stadtteil Poblenou - liebevoll auch als das "katalanische Manchester" bezeichnet einem Viertel voller interessanter Kontraste. 240 hell gehaltene Zimmer mit raumhohen Fenster, feinstem Wengeholz, edlen Textilien und in warmen Farben gestaltet schaffen eine komfortable Umgebung für Ihren Aufenthalt in dieser beeindruckenden Metropole. Viele dieser stilvollen, modernen Räume bieten auch eine beeindruckende Aussicht auf den Torre Glòries und die bekannte Sagrada Familia. Die Dachterrasse und der Swimmingpool sind ein wahres Barcelona-Erlebnis, das Sie nicht verpassen sollten. Gäste des Hauses können sich in einer eleganten Atmosphäre bei einem atemberaubenden 360-Grad-Blick über die Dächer der Stadt entspannen und eine Auswahl an leckeren Tapas und Craft-Cocktails genießen. THE GATES DIAGONAL BARCELONA Avenida Diagonal, Barcelona (Spain)

34 34 Termine Veranstaltungen, Termine und Hinweise Wichtige Termine 2019 TERMIN & ANLASS/VERANSTALTUNG Referendariat und was dann? Thema: Syndikus ANRISTA-Tennis-Turnier 2019 Organfest im Justizgebäude Luxemburger Straße Young Lawyers Club Kammerversammlung RAK GALA Kölner Juristen in der Wolkenburg Recht in Köln 13. Kölner Anwaltstag Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV e. V. 71. Deutscher Anwaltstag in Wiesbaden WEITERE INFORMATIONEN Seite 35 Seite 34 Seite 38 Seite 17 Seite 38 Seite 40 Seite 39 Seite 39 Seite 39 im KAV Magazin 4 /2019 Termin: 27. & ANRISTA-Tennis-Turnier am 27. und 28. September 2019 Das alljährliche ANRISTA-Tennis-Turnier findet in diesem Jahr statt am Freitag, den 27. September 2019 und Samstag, den 28. September ToddTrapani/unsplash In diesem Jahr ist wieder Austragungsort für das ANRISTA-Tennis-Turnier der Marienburger Sportclub, Schillingsrotter Str. 99, Köln. Teilnahmeberechtigt sind alle RechtsanwälteInnen, RichterInnen und StaatsanwälteInnen des LG-Bezirks Köln sowie alle RichterInnen beim OLG Köln. Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer senden bitte eine an info@koelner-anwaltverein.de. Gern informieren wir Sie im Anschluss über die weiteren Details. Vielen Dank!

35 Informationsveranstaltung Referendariat und was dann? Termine 35 Die Tätigkeit als Rechtsanwalt im Unternehmen Mittwoch, Uhrzeit Ort Uhr Kantine des Landgerichts Köln Luxemburger Str. 101, Köln Zur besseren Planung der Veranstaltung bitten wir um vorherige elektronische Anmeldung: Begrüßung: Vizepräsidentin des Landgerichts Köln Dr. Bettina Meincke Vorsitzender des KölnerAnwaltVerein e. V. Rechtsanwalt Markus Trude Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Köln Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin Christine Bernard, LL.M. Referenten: Rechtsanwalt Martin W. Huff, Geschäftsführer RAK Köln Die Zulassung als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt Rechtsanwalt Rainer-Karl Bock-Wehr, Leiter Kompetenzcenter Firmen, HDI Versicherung AG, Köln Der Syndikusrechtsanwalt als Schadenanwalt in der Versicherung Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin Christine Bernard, LL.M., Bayer AG, Leverkusen Der Syndikusrechtsanwalt im internationalen Unternehmen Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt Kai Recke, eyeo GmbH, Köln Die Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt in einem Medienunternehmen Im Anschluss stehen Ihnen die Referenten und weitere Gesprächspartner für Ihre Fragen zur Verfügung. Landgericht Köln Referendarabteilung Luxemburger Straße Köln

36 36 Termine Revue: DIE KAVCAREERDAYS 2019 Vom 12. bis 13. Juli fanden die ersten KAVCAREERDAYS des Kölner Anwaltverein e. V. (KAV) statt. In eindrucksvoller Kulisse der Burg Schnellenberg in Attendorn boten sich zwei Tage voller nützlicher Tipps und Tricks zum Berufsstart junger JuristInnen. In entspannter Runde vermittelten erfahrene ExpertInnen praxisnahe Informationen zu den Themen Prozesstaktik, Marketing, Steuern und Digitalisierung und auch zum Netzwerken boten sich vielfältige Möglichkeiten. Tipps und Tricks für die erfolgreiche mündliche Verhandlung im Zivilprozess Im Rittersaal der Burg Schnellenberg startete das Vortragsprogramm unter dem Titel Zivilprozesstaktik Tipps & Tricks aus Anwaltssicht mit RA Markus Trude. In unterhaltsamer und anschaulicher Weise klärte der Vorsitzende des KAV die TeilnehmerInnen über ihre Rechte und Pflichten als Anwalt bzw. Anwältin auf. Was abgedroschen klingt, bewies sich als elementar für eine erfolgreiche Verhandlung: Nur wer seine Stellung vor Gericht genau kenne, könne die Interessen des Mandanten selbstsicher vertreten. Der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin sollte sich bewusst machen, dass er/sie mit dem Richter/der Richterin auf einer Stufe steht und er dessen/ deren Anweisungen und Feststellungen nicht grundsätzlich folgen muss, so Trude. Unter dem Punkt Was tun, wenn das Gericht in der mündlichen Verhandlung nicht das tut, was man will, fasste er wichtige rechtliche Möglichkeiten der Anwaltschaft zusammen: Beispielsweise für die Fälle, in denen das Gericht eine Beweisfrage nicht zulassen will ( 139 ZPO), eine Äußerung nicht ins Protokoll aufnimmt ( 160 Abs. 3 ZPO) oder einen Sachverhalt anders protokolliert als man diesen selbst verstanden hat. Hier betont Trude, dass eine Berichtigung des Protokolls jederzeit möglich ist ( 164 ZPO). Den Befangenheitsantrag sieht Trude als Ultima Ratio. Dieser muss aber sofort gestellt werden. Sobald weitere Anträge gestellt wurden, ist ein Befangenheitsantrag nicht mehr möglich ( 43 ZPO). Laut Trude sind sich viele Anwälte ihrer Rolle und Möglichkeiten vor Gericht nicht bewusst. Prozesstaktiken werden während des Studiums und des Referendariats kaum besprochen. Dabei entscheiden diese oftmals über Erfolg oder Misserfolg vor Gericht. Kompetent auftreten auch abseits des Gerichts: Der gelungene Online-Auftritt Neben dem erfolgreichen Auftritt vor Gericht ist auch der eigene Online-Auftritt und die damit verbundene Außenwirkung als JuristIn nicht zu vernachlässigen. Rechtsanwältin und Marketing-Expertin Pia Löffler aus München stellte in ihrem Vortrag daher nützliche Marketingkanäle für JuristInnen vor. Dazu zählen: 1. Ein kostenfreier Eintrag bei Google My Business, 2. Anwaltssuchdienste, 3. Suchmaschinenoptimierung (SEO) der Kanzleiwebsite, 4. Google Ads und 5. Karriereplattformen wie XING und LinkedIn. Bildnachweise: Superwoman: fotolia/lassedesignen, Superman: shutterstock.com/alphaspirit

37 Termine 37 Basis für den Erfolg bei der Nutzung dieser Marketing-Kanäle sei aber die eigene Kanzlei-Website. Denn was nütze es, wenn man potenzielle Mandanten oder Mitarbeiter auf die eigene Website lotst, diese dann aber gar nicht zu überzeugen wisse, so Löffler. Man solle genau überprüfen, ob die Website für die eigene Zielgruppe geeignet und technisch auf dem aktuellen Stand sei, sodass sie z. B. auch auf Tablets und Smartphones ohne Probleme darstellbar ist (Stichwort Responsive Design). Über den vielfältigen Input des ersten Tages konnte sich am Abend bei einem gemeinsamen Dinner in gemütlicher Runde ausgetauscht werden. Und auch die burgeigene Kegelbahn lud zu einem lockeren Kennenlernen und Netzwerken ein. Darin zeigte sich eine weitere Stärke der Veranstaltung: Anders als bei eintägigen Präsenzveranstaltungen oder dem Austausch im Internet hat man wirklich Zeit und Gelegenheit, andere BerufsstarterInnnen kennenzulernen. sinnvoll, diese abzufeiern. Denn die Auszahlung sei nicht steuerfrei, zumal es meist keine Zuschläge für Überstunden als angestellter Rechtsanwalt gebe. Das führe meist zu weniger Nettolohn für die geleisteten Überstunden. Die verkürzte Freizeit sei dabei ebenfalls nicht zu unterschätzen. Vorteile der Digitalisierung nutzen Den letzten Vortrag des Karriereseminars LegalTech Synergieeffekte für junge Anwälte lieferte Tianyu Yuan, Gründer und Geschäftsführer von LEX superior. Anschaulich widerlegte er die in der Rechtsberatungsbranche verbreitete Behauptung, dass künstliche Intelligenz (KI) den Anwalt in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten ersetzen könne. Schließlich sei KI bisher nicht mal in der Lage, einen Hund von einem Wischmopp oder einem Blaubeer-Muffin zu unterscheiden. Steuern sparen als selbstständiger und angestellter Anwalt Der zweite Seminartag startete ebenso praxisorientiert: RAin und StBin Roswitha Prowatke gab den anwesenden JunganwältInnen und ReferendarInnen Tipps und Tricks zum Steuern sparen mit auf den Weg. Dabei klärte sie darüber auf, was steuerlich bei der selbstständigen Tätigkeit zu beachten sei sowohl bei der Kanzleigründung als auch im Kanzleialltag. Aber auch angestellte Anwälte konnten von den vorgetragenen Steuertipps, zum Beispiel bei Überstunden und durch Absetzen von Werbungskosten, profitieren. Bei der Kanzleigründung sei beispielsweise darauf zu achten, im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung des Finanzamtes keine übermotivierte, sondern vielmehr eine pessimistische Schätzung bzgl. der Höhe des voraussichtlichen Gewinns abzusetzen. So drohe keine womöglich viel zu hohe und kaum bezahlbare Einkommenssteuervorauszahlung. Thematisiert wurde außerdem die Buchführungspflicht von Rechtsanwälten. Denn nicht buchführungspflichtig sind Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit, was auf viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zutreffen dürfe ( 18 EStG). Darüber hinaus kommt es immer wieder zur Frage, welche Leistungen, z. B. bei grenzüberschreitenden Mandaten, umsatzsteuerpflichtig sind und welche Pflichtangaben es bei der Rechnungsstellung gibt ( 14 a UStG). Bei angestellten Anwälten sei eine Steuererklärung oft nicht erforderlich, dennoch empfahl Prowatke die Abgabe, um erstens hohe Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherung und das Versorgungswerk der Rechtsanwälte und zweitens Werbungskosten über 1.000,00 Euro absetzen zu können. Bei Überstunden, die mit dem Gehalt nicht vollumfänglich abgegolten sind, sei es außerdem Seine eigene Definition von LegalTech lautete schlicht und einfach: Digitalisierung für Juristen. Die Nutzung der Digitalisierung in der Rechtsbranche sei nur ein logischer Schritt, denn die wachsenden Datenmengen seien manuell gar nicht mehr alle zu bearbeiten. Der Schritt bis zum eigenen Rechtsprodukt, also spezieller Rechtsdienstleistungen zum Festpreis, sei da schon aufwendiger. Die Nutzung von Software zur Optimierung der eigenen Arbeit ist für die meisten aber ganz ohne großen Aufwand möglich, so Yuan. Doch wie erkenne ich, welche Aufgabe automatisierbar ist?, fragte Yuan in die Runde. Das sind meist die, auf die ich keine Lust habe! Also in der Regel Standardaufgaben, die nicht besonders komplex sind und keine große Denkleistung voraussetzen. Yuan empfahl den TeilnehmerInnen, Tools und Software einfach auszuprobieren. Sei es simple Diktiersoftware wie Dragon oder Tools zur Dokumentenautomatisierung wie Lawlift. Auch vor der Entwicklung eigener Rechtsprodukte solle man laut Yuan keine Scheu haben. Generell sei es für die Weiterentwicklung von Legal- Tech aber wichtig, dass ITler und Juristen enger als bisher zusammenarbeiteten. Von erfahrenen Praktikern lernen und das berufliche Netzwerk ausbauen Beim zweitätigen Karriereseminar für junge Juristen zeigte sich, wie wichtig es ist, gerade zum Berufsstart, von der Expertise erfahrener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu lernen. Viele Bereiche der juristischen Tätigkeit wie Marketing, Prozesstaktiken oder unternehmerisches Know-how, werden während des Studiums und Referendariats gar nicht oder nur sehr oberflächlich thematisiert. Dies machte die Themen und Auswahl der Vorträge umso spannender. Darüber hinaus ist es dem KAV gelungen, eine lockere, freundschaftliche Atmosphäre zu kreieren, die zum Kontakteknüpfen für die berufliche Zukunft anregte. Man darf sich also auf eine Wiederholung im nächsten Jahr freuen. Nadia Neuendorf, FFI Verlag

38 38 Termine Revue: Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten Ein glanzvoller Abend in der Wolkenburg Die diesjährige Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten des Kammerbezirks Köln fand am Freitag, dem 12. Juli 2019, im festlichen Ambiente der Wolkenburg zu Köln statt. Rund 280 Gäste, darunter 83 Absolventinnen und Absolventen feierten gemeinsam mit Vertretern der Ausbildungsbetriebe, der Rechtsanwaltskammer Köln, des Joseph-DuMont-Berufskollegs sowie mit Freunden und Familien den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und den damit verbundenen Start ins weiterführende Berufsleben. Durch die freundliche Unterstützung unserer Kooperationspartner RA MICRO Köln, HDI und der DATEV eg wurde dieser feierliche Abend zu einem schönen Erlebnis für alle Beteiligten. Gleich zwei Absolventinnen durften sich zudem über den Gewinn einer Reise nach Berlin, die durch das Hause RA MICRO Köln realisiert werden konnte, sowie über ein ipad, welches von der DATEV eg zur Verfügung gestellt wurde, besonders freuen. Wir bedanken uns bei allen Gästen und Unterstützern dieser Veranstaltung. Eine Veranstaltung des Kölner Anwaltverein e. V. mit freundlicher Unterstützung von Termin: Organfest 2019 Am Dienstag, dem 02. Oktober 2019, findet ab Uhr das traditionelle Organfest im Justizgebäude auf der Luxemburger Straße statt. Der Eintritt ist frei. Freibier wird von Uhr sowie ab Uhr ausgeschenkt. Ab Uhr ist die Menge des Freibiers begrenzt. Feiern Sie mit allen Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen, Freunden und Bekannten rund um die Justiz das beliebte Party-Highlight der Kölner Jurisprudenz sage und schreibe zum 31. Mal! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termin: Kammerversammlung der RAK Köln Die diesjährige Kammerversammlung findet am Mittwoch, dem 20. November 2019, in Bonn statt. Weitere Infos zum Ort, zu Uhrzeiten etc. erhalten Sie zeitnah online unter

39 Termine 39 Termin: Recht in Köln Wenn der Kollege Computer mitreden will künstliche Intelligenz, Arbeitswelt und Arbeitsrecht Systeme der künstlichen Intelligenz dringen in Arbeitsbereiche vor, die bislang Menschen vorbehalten waren. Anders als bei herkömmlichen Formen der Automatisierung gibt der Mensch den Maschinen nicht mehr jeden Programmschritt vor. Er stattet sie mit einer Software aus, damit sie selbstständig lernen, Lösungswege finden und Ziele definieren. Maschinen können Prozesse selbstständig planen, Prognosen treffen und mit Menschen interagieren. Mit der Entwicklung sich selbst optimierender Algorithmen kann die geistige Evolution des Menschen kaum mehr Schritt halten. Entscheidende Fragen sind daher: Wie wird künstliche Intelligenz das Leben der Menschen besser machen? Wie wird sie reguliert, damit sie den Menschen nicht entmündigt? Welche Regelungen müssen geschaffen werden, damit KI dem Menschen dient und nicht umgekehrt? Diese und andere Fragen sollen im Rahmen der von den Kölner Justizbehörden initiierten und vom Kölner Anwaltverein e. V. geförderten Veranstaltungsreihe Recht in Köln mit ausgewiesenen Fachleuten: Lothar Schröder, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Telekom AG/Mitglied der Enquete-Kommission KI des Bundestages, Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Uni Köln/Mitglied des Forscherteams KI.NRW, Prof. Dr. Björn Gaul, Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, Mitglied des Ethikbeirats HR-Tech, MD Markus Leßmann, Abteilungsleiter im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am um Uhr im Landesarbeitsgericht, Blumenthalstr. 33, Köln diskutiert werden. Anmeldungen unter Termin: Save the Date: 13. Kölner Anwaltstag und Ordentliche Mitgliederversammlung am 06. Mai 2020 Wir freuen uns, Ihnen bereits mit dieser Ausgabe den Termin des 13. Kölner Anwaltstages und der Ordentlichen Mitgliederversammlung am 06. Mai 2020 ankündigen zu können. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen Termin schon heute in Ihrem Terminkalender notieren könnten. Wie immer erwartet Sie im Rahmen des KAT ein umfangreiches und interessantes, zudem kostenfreies Fortbildungsprogramm. Im Zuge der parallel stattfindenden Fachausstellung EXPOKAV erhalten Sie die Gelegenheit, die KAV Partnerunternehmen an ihren Messeständen zu besuchen, dank des KAV VIP Ausweises in den Genuss verschiedener Verpflegungsleistungen zu kommen und mit Ihren Kolleginnen und Kollegen zu netzwerken. Ab 18 Uhr findet sodann die Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV statt, an die sich das traditionelle Abendessen der KAV Mitglieder anschließt. Sobald das Programm der Veranstaltung finalisiert wurde werden wir Sie über die verschiedenen Anmeldemöglichkeiten informieren. Auch im kommenden Jahr wird dieser Tag im Pullman Cologne Hotel ausgerichtet. Wir freuen uns darauf, Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen. Ihr KAV e. V. Termin: Redaktionsschluss KAV Magazin Ausgabe 4/2019 Die Redaktion des KAV Magazins freut sich über die Einsendung interessanter und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und Berichte. Der Redaktionsschluss des KAV Magazins, Ausgabe 4/2019, erfolgt am 12. Oktober Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an folgende -Adresse: Sollten Ihnen Berichte aus unserem derzeit aktuellen Magazin besonders gut gefallen haben, Sie Kritik äußern oder offene Fragen stellen wollen, dann richten Sie Ihr Anliegen bitte ebenfalls an die genannte Adresse. Gern werden wir hierauf in der nächsten Ausgabe eingehen.

40 GALA KÖLNER JURISTEN AM FREITAG, DEM 22. NOVEMBER 2019, IN DER WOLKENBURG Am Freitag, dem 22. November 2019, findet zum neunten Mal in Folge die GALA Kölner Juristen in der Wolkenburg statt. Die GALA reiht sich ein in eine lange Tradition von Juristenfesten, die der Kölner Anwaltverein seit Jahren organisiert. Bis zu den 1970er Jahren des vorigen Jahrhunderts veranstaltete der KAV für seine Mitglieder diese gesellschaftlichen Abende. Mehr und mehr wollten die Partnerinnen und Partner der Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung, Universität, Fachhochschule und der privaten Wirtschaft teilnehmen. Daraus entwickelte sich der Juristenball. Dieser Ball erlebte in den 1980er Jahren mit teilweise über Gästen eine beispielslose Erfolgsgeschichte. Eine ganz besondere Atmosphäre bot das Ballereignis stets dann, wenn es im historischen Treppenhaus des Oberlandesgerichts zu Köln am Reichenspergerplatz stattfand. Neben den Gästen aus der Kölner Region folgten viele ausländische Kolleginnen und Kollegen der befreundeten Anwaltsorganisationen und Anwaltskammern den Einladungen. Sie kamen und kommen aus den Benelux-Ländern, Frankreich, Großbritannien und Irland, später aber auch aus Italien, Kroatien, Norwegen, Polen, Spanien und Tschechien. In diesem Jahr haben wir nach den großen Erfolgen der vergangenen acht Jahre erneut die Wolkenburg für die GALA Kölner Juristen gewählt. Das traditionelle Ballhaus ist der räumliche Mittelpunkt vieler festlicher Veranstaltungen in Köln. Die vorweihnachtliche Dekoration von außen wie auch innen erweckt bereits bei dem Betreten der alten Klosteranlage das Verlangen nach einem exklusiven Abend. Die GALA Kölner Juristen beginnt am 22. November 2019 um Uhr mit einem Empfang. Um Uhr wird das Dinner serviert. Während des Dinners werden die Gäste von Martin Sasse auf dem Piano begleitet. Im Anschluss spielt um Uhr die Band Heavens Club zum Tanz auf. Wie in den Vorjahren erwartet Sie auch in diesem Jahr ein besonderes Show-Highlight. Lassen Sie sich überraschen! Ebenso traditionell ist das Bewusstsein dafür, mit dieser Veranstaltung nicht nur einen wunderschönen glanzvollen Abend zu schaffen, sondern auch etwas Gutes zu tun. Wie in den Vorjahren wird den Gästen der GALA Kölner Juristen daher auch in diesem Jahr eine Tombola geboten, deren Gesamterlös einer karitativen Einrichtung zugute kommt. Unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die ein Tombolalos

41 erwerben, werden wieder sensationelle Preise, die dank der freundlichen Unterstützung unserer Marketingpartner realisiert werden können, verlost. Die pauschale Preisgestaltung lässt den festlichen Abend mit Begleitung oder mit mehreren eigenen Gästen leicht kalkulieren. Der Galapreis von 129,00 pro Person beinhaltet den Empfang, die Programmpunkte, das Dinner und ausgewählte Getränke bis Uhr inklusive einem Mitternachtsimbiss. Teilnehmer ohne Dinner zahlen den Ballpreis von 69,00 pro Person einschließlich aller Programmpunkte, Getränke bis Uhr und dem Mitternachtsimbiss. Das Interesse ist groß. Reservieren Sie daher frühzeitig! Buchungen sind bis zum 02. November 2019 per Anmeldeformular (siehe Seite 90), auf dem Fax- oder Postweg möglich. Bitte zahlen Sie Ihren Kartenbeitrag erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Angabe der dort angegebenen Rechnungsnummer. Die reservierten Gala- und Ballkarten liegen am Abend des 22. November 2019 an der Abendkasse für Sie bereit. Kommen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin, Ihrem Partner, Ihren Geschäftsfreunden und Mandanten im Kreise Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf die festliche GALA Kölner Juristen. Einen tollen Eindruck zum Glanz und der festlichen Atmosphäre, die diese Veranstaltung auszeichnen, erhalten Sie in unserem Video zur GALA Kölner Juristen, welches Sie auf der Startseite unserer Website aufrufen können. Wir freuen uns darauf, Sie am 22. November 2019 in der Wolkenburg begrüßen zu dürfen. Fotos: Matthias Drobeck

42 42 Ausschüsse & Arbeitskreise Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren AUSSCHUSS GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ Neuerungen im Markenrecht Rück- und Ausblick der Markenrechtsmodernisierung Am ist in Deutschland das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) mit wichtigen Neuerungen zum Markenrecht in Kraft getreten. Hierdurch wurde die EU-Markenrechtsrichtlinie 2015/2436 umgesetzt. Durch das MaMoG erfolgten nicht nur Veränderungen mit klarstellendem Charakter, sondern auch einige echte Neuregelungen zur Harmonisierung mit dem Unionsmarkenrecht. Die meisten Neuerungen sind bereits am in Kraft getreten; eine wichtige Weitere zum Verfalls-und Nichtigkeitsverfahren folgt am Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen: Neue Markenformen Registermarken müssen nicht länger grafisch darstellbar sein. Es genügt künftig, dass sie eindeutig und klar bestimmbar sind. Daher können nunmehr beispielsweise auch Bewegungsmarken, geräuschhafte Klangmarken, Hologramme oder Multimediamarken in geeigneten elektronischen Formaten als Marke eingetragen werden. Neue Markenkategorie der nationalen Gewährleistungsmarke Als Unions-Marke ist die Gewährleistungsmarke bereits seit dem verfügbar. Seit dem sind Gewährleistungsmarken auch in Deutschland eintragungsfähig. Anders als bei der Individualmarke steht bei der Gewährleistungsmarke nicht die Herkunftsfunktion, sondern die Garantiefunktion im Vordergrund. Sie muss geeignet sein, die Waren und Dienstleistungen, für die der Markeninhaber das Material, die Art und Weise der Herstellung, die Qualität, die Genauigkeit oder andere Eigenschaften der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen gewährleistet, von solchen zu unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung besteht. Bei der Anmeldung muss eine Gewährleistungsmarke als solche bezeichnet werden. Interessant ist eine Gewährleistungsmarke vor allem für Unternehmen, die Gütesiegel oder Prüfzeichen vergeben. Lizenzen Die grundsätzliche Lizenz- oder Veräußerungsbereitschaft kann gebührenfrei, Lizenzen können gebührenpflichtig in das Register eingetragen werden. Der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz kann nunmehr selbst Klage wegen einer Markenverletzung erheben, wenn der Markeninhaber nach förmlicher Aufforderung innerhalb angemessener Frist nicht selbst klagt. Widerspruchsverfahren Bisher konnte ein Widerspruch nur aus einem Widerspruchskennzeichen erhoben werden. Nun kann der Inhaber mehrerer älterer Rechte diese mit einem einzigen Widerspruch geltend machen. Die Widerspruchsgebühr beträgt für ein Widerspruchszeichen nunmehr 250,00 Euro statt bisher 120,00 Euro. Für jedes weitere Widerspruchszeichen wird eine zusätzliche Gebühr von 50,00 Euro fällig. Um Verhandlungen der Verfahrensbeteiligten zur Erreichung einer gütlichen Einigung zu erleichtern, wird auf deren gemeinsamen Antrag nunmehr eine Cooling-off-Frist von zunächst zwei Monaten, mit möglicher weiterer Verlängerung, gewährt. Während auf die Erhebung einer Nichtbenutzungseinrede eine Benutzung glaubhaft zu machen war, ist diese nunmehr nachzuweisen. Eidesstattliche Versicherungen bleiben zugelassen. Der nachzuweisende Benutzungszeitraum entspricht nunmehr dem des Unionsrechts und beginnt fünf Jahre vor dem Anmelde- oder Prioritätstag der angegriffenen Marke, statt fünf Jahre vor der Veröffentlichung der Eintragung. Da die zweite Nichtbenutzungseinrede mit dem sogenannten wandernden Benutzungszeitraum im Widerspruchsverfahren entfallen ist, muss der Benutzungszwang bereits vor dem Anmeldetag bzw. Prioritätstag der angegriffenen Marke eingetreten sein. Die Nichtbenutzungseinrede kann im Widerspruchsverfahren daher nur noch erhoben werden, wenn die Benutzungsschonfrist vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag der angegriffenen Marke abgelaufen ist. Berechnung der Benutzungsschonfrist und der Schutzdauer Die Benutzungsschonfrist von fünf Jahren beginnt nunmehr mit Tag des Ablaufs der Widerspruchsfrist, oder im Fall von Widersprüchen an dem Tag, an dem das Widerspruchsverfahren beendet ist. Beginn und Ende der Benutzungsschonfrist sind nunmehr in das Register einzutragen. Der Markenschutz besteht nach wie vor für zunächst zehn Jahre und kann beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Für alle seit dem eingetragenen Marken endet die Schutzdauer einer Marke nunmehr jedoch genau zehn Jahre nach dem Anmeldetag und nicht mehr zehn Jahre zum Ende des Monats, in dem die Marke angemeldet worden ist. Amtliches Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren Am wird ein neues System für Verfalls- und Nichtigkeits-

43 Ausschüsse & Arbeitskreise 43 verfahren in Kraft treten. Das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erhält mehr Entscheidungskompetenzen. Das DPMA wird in Verfallsverfahren, insbesondere wegen fehlender Benutzung, vollumfänglich entscheiden können. In den Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA können neben den absoluten Schutzhindernissen künftig auch relative Schutzhindernisse aufgrund älterer Rechte geltend gemacht werden. RAin Christina Arentz, Köln Mitglied des Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz AUSSCHUSS INSOLVENZRECHT Der Ausschuss Insolvenzrecht Zu Risiken und Nebenwirkungen bei verschleppter Insolvenz zugleich Anmerkung zu BGH, Urt. v II ZR 88/16 Die Entscheidung des BGH mit Urteil vom II ZR 88/18, NJW 2018, 1089, hat im Bereich der Sanierung und Insolvenz von Unternehmen große Wellen geschlagen und zu regen Diskussionen geführt. Hierbei lag das Augenmerk meist darauf, dass der BGH in diesem Urteil der seit dem Jahr 2005 insbesondere in der vorinsolvenzlichen Beratungspraxis, aber auch in nachgelagerten Organhaftungsprozessen angewandten Bugwellentheorie eine klare Absage erteilt hat. Daneben hält der BGH aber auch prozessuale Erleichterungen für klagende Insolvenzverwalter zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit bereit, die von erheblicher Bedeutung für die forensische Praxis sind. Nach dem Motto Zu Risiken und Nebenwirkungen bei der Insolvenzverschleppung fragen Sie Ihren Sanierungsberater oder Prozessanwalt sollen beide Themenschwerpunkte in praktischer Hinsicht näher beleuchtet werden. I. Zu den Risiken Ein zentraler Gesichtspunkt der Entscheidung des BGH vom ist die Ablehnung der sog. Bugwellentheorie, deren Grundlagen bereits vor mehr als 14 Jahren geschaffen wurden. Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil vom IX ZR 123/04, NZI 2005, 547, eine Blaupause zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit i.s.d. 17 II 1 InsO mittels einer Liquiditätsbilanz erstellt. Zum jeweiligen Stichtag sowohl perspektivisch für die Frage der Pflicht zur Insolvenzantragstellung, als auch retrograd im Organhaftungsprozess nach der Insolvenzeröffnung sind im Ausgangspunkt die verfügbaren liquiden Mittel wie Kassenbestand, Kontoguthaben etc. (sog. Aktiva I) zu ermitteln. Hinzuzurechnen sind außerdem nach dem BGH auch die kurzfristig verfügbar werdenden Mittel, also die in den kommenden drei Wochen zu erwartenden Zahlungseingänge z. B. aus Debitorenforderungen (Aktiva II). Beides ist sodann zu den an demselben Stichtag fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten (Passiva I) in Beziehung zu setzen. Soweit die Aktiva I und die Aktiva II zusammengerechnet die Passiva I zu mindestens 90 % decken, ist man grundsätzlich nicht zahlungsunfähig. Betragen die Aktiva in Summe hingegen weniger als 90 % der Passiva I, liegt im Grundsatz eine Zahlungsunfähigkeit vor, die gemäß 15a I InsO zur Stellung eines Insolvenzantrags führt (perspektivisch) und z. B. die Haftung des Geschäftsführers aus 64 S. 1 GmbHG begründet (retrograd). Da nach diesen Grundsätzen zum jeweiligen Stichtag sowohl die vorhandenen liquiden Mittel (Aktiva I), als auch die in den kommenden drei Wochen zu erwartenden liquiden Mittel (Aktiva II) auf der Aktivseite herangezogen werden dürfen, um nur die fälligen Verbindlichkeiten (Passiva I) zu bedienen, besteht die Gefahr einer sog. Bugwelle an Passiva, die das (insolvente) Unternehmen vor sich herschiebt. Werden nämlich die in den kommenden drei Wochen zu erwartenden Aktiva II, ihren tatsächlichen Eingang einmal vorausgesetzt, für die schon heute fälligen Passiva I eingesetzt, fehlen sie für die künftig fällig werdenden Verbindlichkeiten (Passiva II). Das wiederum ist an sich kein Problem, weil zum nächsten Stichtag in der Regel ein Monat später zur Deckung der dann als Passiva I zu wertenden, fälligen Verbindlichkeiten erneut nicht nur die Aktiva I, sondern auch die Aktiva II herangezogen werden dürfen. Dieses Spiel lässt sich allerdings Monat für Monat mit dem Ergebnis wiederholen, dass rechtlich keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, obwohl das Unternehmen in der Krise zu keinem Zeitpunkt in der Lage war, alle zum jeweiligen Stichtag fälligen Verbindlichkeiten mit den vorhandenen liquiden Mitteln zu bezahlen. Eine solche Bugwelle ist in der Praxis nicht selten anzutreffen. Die Geschäftsleitung insolventer Unternehmen geht nämlich angesichts des Mangels an liquiden Mitteln vielfach dazu über, mit den vorhandenen Mitteln nur die drängendsten Gläubiger sowie diejenigen zu befriedigen, für deren Forderungen die Geschäftsleitung persönlich haftet (Steuerforderungen, Sozialversicherungsbeiträge, Bankdarlehen etc.). Dies öffnet der Bugwelle Tür und Tor, dass so zu Lasten der übrigen Gläubiger die Insolvenzantragstellung ohne Hoffnung auf eine außergerichtliche Sanierung verschleppt wird. Aus diesen Gründen ist insbesondere in der Literatur Kritik laut geworden (vgl. die Fundstellen im Urteil des BGH vom , dort in Rn. 40), welcher der BGH nun aus guten Gründen gefolgt ist. Es sind also im Rahmen einer Liquiditätsbilanz auf der Passivseite nicht nur die zum Stichtag fälligen Verbindlichkeiten, sondern auch wie auf der Aktivseite die in den kommenden drei Wochen fällig werdenden Verbindlichkeiten (Passiva II) zu berücksichtigen. In der Sanierungsberatung und gerade in der vorinsolvenzlichen Rechtsberatung hat dies zur Konsequenz, dass früher als bisher zur Stellung eines Insolvenzantrags geraten werden muss. Für laufende und künftige Organhaftungsprozesse wiederum wird dem Fortsetzung auf der nächsten Seite»

44 44 Ausschüsse & Arbeitskreise klagenden Insolvenzverwalter der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit mittels Liquiditätsbilanz erleichtert. Für die von der Pflicht zur Insolvenzantragstellung und von der Organhaftung wegen Insolvenzverschleppung betroffene Geschäftsleitung insolventer Unternehmen haben sich die Risiken einer Strafbarkeit nach 15 a IV InsO und vor allem einer persönlichen Haftung z. B. aus 64 S. 1 GmbHG, 93 III Nr. 6, 92 II 1 AktG damit erheblich erhöht. II. und den Nebenwirkungen Der BGH hält allerdings in seinem Urteil vom weitere gravierende Nebenwirkungen für Geschäftsführer bereit, die in der rechtswissenschaftlichen Literatur nicht das gleiche Echo wie die Ablehnung der Bugwellentheorie hervorgerufen haben, obgleich die Praxisrelevanz nicht zu vernachlässigen ist. Insolvenzverwalter stehen bei der Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen insbesondere in massearmen Verfahren immer wieder vor dem Dilemma, mit den oft nur sporadisch vorhandenen Geschäftsunterlagen des schuldnerischen Unternehmens der ihnen obliegenden Darlegungs- und Beweislast zu genügen. Teilweise mangelt es bereits an vollständigen und aussagekräftigen Belegen im Hinblick auf die im Vorfeld des Insolvenzverfahrens getätigten Zahlungen i. S. d. 64 S. 1 GmbHG, 93 III Nr. 6, 92 II 1 AktG (Kontoauszüge, Umsatzlisten etc.). Auch die jeweils fälligen Verbindlichkeiten zur Ermittlung von Passiva I und Passiva II lassen sich bei unzulänglicher Kreditorenbuchhaltung vielfach gar nicht ermitteln. Auch wenn eine elektronische Buchhaltung vorliegt, die alle Kreditorenverbindlichkeiten für den maßgeblichen Haftungszeitraum dem Grunde nach ausweist, ergibt sich aus dieser regelmäßig nicht die Fälligkeit der jeweiligen Verbindlichkeiten. Diese tatsächlichen Unzulänglichkeiten machen es dem Insolvenzverwalter in zahlreichen Insolvenzverfahren schwer und mitunter sogar unmöglich, die für die Insolvenzverschleppung verantwortlichen Geschäftsleiter in die gesetzlich vorgesehene Haftung zu nehmen. Letztlich haben es unredlich agierende Geschäftsführer sogar im Vorfeld der Insolvenz selbst in der Hand, die späteren Erkenntnismöglichkeiten des Insolvenzverwalters zu minimieren. Mit der Entscheidung vom erleichtert der BGH es Insolvenzverwaltern, ihrer Darlegungs- und Beweislast im Organhaftungsprozess nachzukommen. Der seinerzeit klagende Insolvenzverwalter hatte in einem Schriftsatz die nach seiner Behauptung am Stichtag verfügbaren Mittel und fälligen Verbindlichkeiten [ ] in einer Liquiditätsbilanz tabellarisch unter Angabe der der elektronischen Buchhaltung der Schuldnerin hierzu entnommenen Daten (Kontoart, -nummer und -bezeichnung, Buchsaldo sowie Betrag) chronologisch nach Kontonummern aufgelistet. Den Einwand des aus 64 S. 1 GmbHG in Anspruch genommenen Geschäftsführers, dass sich aus der elektronischen Buchhaltung die Fälligkeit der Kreditorenverbindlichkeiten nicht ergibt, ließ der BGH nicht gelten: Im Organhaftungsprozess muss der klagende Insolvenzverwalter keine Einzelrechnungen der jeweiligen Kreditoren vorlegen, um die Fälligkeit der aus der (elektronischen) Buchhaltung entnommenen Kreditorenverbindlichkeiten schlüssig darzulegen. Bereits aufgrund der entsprechenden Einbuchung der jeweiligen Verbindlichkeit in der Buchhaltung des insolventen Unternehmens, ist von einem ersthaften Einfordern der Gläubiger auszugehen. Da der in Anspruch genommene Geschäftsführer kraft gesetzlicher Anordnung in 41 GmbHG für eine ordnungsgemäße Buchführung der Gesellschaft verantwortlich ist, kann sich die Gesellschaft und in der Folge auch deren Insolvenzverwalter nach dem BGH darauf verlassen, dass der Geschäftsführer die Bücher so geführt hat oder durch Angestellte hat führen lassen, dass sie ein richtiges und vollständiges Bild von allen Geschäftsvorfällen vermitteln, die im Betrieb angefallen sind. In einem auf die (elektronische) Buchhaltung gestützten Organhaftungsprozess ist es daher die Aufgabe des beklagten Geschäftsführers, die Unrichtigkeit der Buchhaltung konkret und substantiiert zu behaupten und auch unter Beweis zu stellen. Der pauschale Hinweis des Geschäftsführers auf eine fehlerhafte Buchhaltung reicht dem BGH ausdrücklich nicht aus. Mit Bezug auf die fälligen Kreditorenverbindlichkeiten dürfte dieser Nachweis gerade bei unzureichenden Geschäftsunterlagen dem in Anspruch genommenen Geschäftsführer in der Regel äußerst schwer fallen, zumal zwischen der Fälligkeit der jeweiligen Kreditorenverbindlichkeit und dem im Organhaftungsprozess zu führenden Gegenbeweis oft Jahre liegen. Insofern wird im Hinblick auf die eingangs geschilderten tatsächlichen Unzulänglichkeiten der Geschäftsunterlagen letztlich der in Anspruch genommene Geschäftsführer an der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast scheitern, auch wenn der BGH in seinem Urteil vom noch einmal ausdrücklich betont, dass der Geschäftsführer berechtigt ist, zum Zwecke der Beweisführung in die Buchhaltung der Gesellschaft Einsicht zu nehmen. Diese Nebenwirkungen des Urteils vom haben hierbei aus Sicht der Verfasser eine deutlich höhere Praxisrelevanz als die geklärte Frage der Einbeziehung von Passiva II in eine Liquiditätsbilanz. Die Praxis der Ermittlung und Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen zeigt nämlich, dass in der Mehrzahl der Fälle die Zahlungsunfähigkeit gerade vor dem Hintergrund der unzureichenden Beleglage nicht mittels Liquiditätsbilanz, sondern als Zahlungseinstellung i. S. d. 17 II 2 InsO im Wege einer Gesamtbetrachtung von Beweiszeichen nachgewiesen wird. Auch hier wird sich der klagende Insolvenzverwalter zur Darlegung von Fallgruppen auf die (elektronische) Buchhaltung stützen können, um z. B. ein Anwachsen von Verbindlichkeiten gegenüber dem Hauptlieferanten, eine schleppende Zahlungsweise o. ä. darzulegen. Nach den Grundsätzen des BGH in seinem Urteil vom dürfte auch hier die Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zulasten des in Anspruch genommenen Geschäftsleiters eingreifen. RAin Dorothea Basler, Köln, Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht RA Dr. Martin Wigand, Frankfurt am Main

45 Köln Am Neumarkt

46 46 Ausschüsse & Arbeitskreise AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE Die nächsten Terine: 10. Oktober 2019 Young Lawyers Club Afterwork Lounge powered by Philips Uhr im Legs11 im MGallery Hotel Mondial am Dom Eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen sehr wichtig: an: Weitere Infos findet Ihr auch auf Seite 17. Young Lawyers Club!? Unter dem Titel Young Lawyers Club werden die traditionellen Stammtischrunden des Ausschusses ausgerichtet. Die aktuellen Termine der nächsten Club-Events sind stets unter in der Rubrik Aktuelles und Hinweise abrufbar. Was erwartet Euch? Interessante und abwechslungsreiche Locations, in denen Ihr in ungezwungener Atmosphäre junge Kolleginnen und Kollegen kennenlernen könnt. Der kollegiale Austausch wird hier ohne Allüren gepflegt und Fragen und Bedürfnisse sowie aktuelle Themen besprochen. Der Young Lawyers Club wird hierbei in verschiedenen Cafés, Bars, Restaurants und im Rahmen verschiedener Events der Stadt ausgerichtet. Wo die einzelnen Club Events stattfinden erfährst Du stets auf der Webseite des KAV. Noch einfacher bleibst Du informiert, wenn Du Dich für den internen Newsletter des Ausschusses registrierst. Hierfür sendest Du uns einfach eine an die und wir leiten Dir die Infos zu. Wer darf daran teilnehmen? Grundsätzlich alle Juristen, die sich zu den Jungen Anwälten zählen und daran interessiert sind, den Austausch mit Gleichgesinnten zu suchen und zu pflegen. Der Young Lawyers Club ist ein Angebot des Ausschusses Junge Anwälte im KAV. Wenn Du aber noch kein Mitglied bist, dann lass Dich von unseren passionierten Ausschussmitgliedern doch in das Angebot des Vereins einführen und überzeuge Dich selbst, ob Du Mitglied dieser Institution werden möchtest. Als Junganwältin oder Junganwalt hast Du übrigens die Möglichkeit, die Mitgliedschaft im KAV für die ersten zwei Jahre nach Deiner Zulassung kostenfrei zu erleben. Referendarinnen und Referendare profitieren zudem von der neuen Junior-Mitgliedschaft im Verein und sind natürlich herzlich willkommen beim Young Lawyers Club. Ist die Teilnahme kostenfrei? Ja, so ist es! Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich Deine Getränke und Speisen, die Du im Rahmen des Events vor Ort bestellst, gehen auf Deine eigene Rechnung. Die Mitglieder des Ausschusses Junge Anwälte sind Deine direkten Ansprechpartner, wenn es um den Start in den Anwaltsberuf geht. Hierfür hat der Ausschuss sogar eine Hotline eingerichtet. Zudem steht Dir die Geschäftsstelle des KAV jederzeit für Fragen und Anregungen zur Verfügung. 07. November 2019 Young Lawyers Club Afterwork Lounge powered by Philips Uhr im Legs11 im MGallery Hotel Mondial am Dom Eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen sehr wichtig: an: Weitere Infos findet Ihr auch auf Seite Dezember 2019 Young Lawyers Weihnachtsmarkt Uhr am Torbogen auf dem Rudolfplatz Alle aktuellen Hinweise und Informationen zu den Terminen und den jeweiligen Veranstaltungsorten entnehmt Ihr bitte der Webseite des KAV, unter Verein-e.V/Aktuelles-und-Hinweise. Wir freuen uns auf Euch! Euer Ausschuss Junge Anwälte Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen dieser Mitteilungen bedient: im Monat September von Herrn Kollegen Adrian Freidank, im Monat Oktober von Herrn Kollegen André Jerschke, im Monat November von Herrn Kollegen Stefan Schneck, im Monat Dezember von Herrn Kollegen David Humborg, LL. M.,

47 Abbildung zeigt kostenpflichtige Sonderausstattungen. 47 Audi Business Audi A4 Avant 2020: Sportliches Design. Hohe Funktionalität. Jetzt bei uns erfahren. Ein attraktives Leasingangebot für Businesskunden 1 : z. B. Audi A4 Avant 35 TFSI, S tronic* * Kraftstoffverbrauch l/100 km: innerorts 7,2; außerorts 4,7; kombiniert 5,6; CO₂-Emissionen g/km: kombiniert 128; Effizienzklasse A. Brillantschwarz, 8 Lautsprecher, Bluetooth, Audi connect Notruf & Service mit Audi connect Remote & Control, Audi pre sense city, Multifunktionskamera, Tagfahrlicht u. v. m. Monatliche Leasingrate¹ 269, Alle Werte zzgl. MwSt Leistung: 110 kw (150 PS) Fahrzeugpreis (UPE): ,62 Sonderzahlung: 0,00 Prämie des Händlers: 4.257,46² Prämie des Herstellers: 1.577,73² Jährliche Fahrleistung: km Vertragslaufzeit: 36 Monate Steingruppe Preis: ,43 1 Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Die Überführungspauschale in Höhe von 755,46, die Zulassungskosten in Höhe von 133,61 und die Briefkosten in Höhe von 29, werden separat berechnet. Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Das Angebot gilt bis zum um 12 Uhr und nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der Bestellung als Gewerbetreibender (ohne gültigen Konzern-Großkundenvertrag bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind), selbststän diger Freiberufler, selbststän diger Land- und Forstwirt oder Genossenschaft aktiv sind. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den bisherigen Fahrzyklus NEFZ ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO 2 -Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP- Werten abgeleitet. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns oder unter 2 In der Leasingrate ist sowohl die Prämie des Händlers in Höhe von 4.257,46 enthalten als auch die Prämie des Herstellers in Höhe von 1.577,73. Richard Stein GmbH & Co. KG Gummersbacher Straße 55, Gummersbach angebote-neuwagen@steingruppe.de, Tel.: / ,

48 48 Seminare Fortbilden und Service genießen Ein KAV Seminar ist mehr als eine reine Fortbildung. Wir bieten Ihnen mit unseren Seminarprodukten an ausgewählten Standorten nicht nur interessante Referenten und Vortragsthemen, sondern auch eine Vielzahl attraktiver Inklusivleistungen. Genießen Sie folgende Annehmlichkeiten: fotolia.de/yanlev Mineralwasser im Tagungsraum Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum Mehr Infos unter Anwaltverein.de Kaffeepausen Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden Mittagessen Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden Kostenfreie WLAN-Nutzung am Tagungsort Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote bitte beachten Sie die entsprechende Seminarbewerbung Skriptmaterial Abhängig vom Referenten per Download oder als Printexemplar vor Ort Flugbuchung/Bahntickets Für die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug oder Bahn (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen unser Kooperationspartner, das TUI Reisebüro, Am Handelshof 1, Essen, zur Verfügung. Sie erreichen Ihre persönlichen Ansprechpartner telefonisch unter der Rufnummer: 0201/ oder auch per unter Bitte geben Sie stets Ihre Mitgliedschaft im Kölner Anwaltverein (KAV) an oder informieren Sie die zuvorkommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Reisebüros darüber, als Nichtmitglied an einer Veranstaltung des KAV teilzunehmen. Mietwagenservice Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des KAV e.v. attraktive Sonderkonditionen. Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV oder online im Partnerbereich der KAV Website. Übernachtungen in Köln Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Tagungshotels an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen unser Kooperationspartner, das TUI Reisebüro in Essen, jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung. Mitglieder des KAV e. V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Accor Gruppe, Hilton Hotels, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Hyatt Regency Köln und Courtyard Köln Hotel. Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich auf der KAV Website:

49 Seminare 49 Information zu den Seminaren fotolia.de/rawpixel.com Liebe Leserinnen und Leser, wir freuen uns sehr, Ihnen mit dieser Ausgabe des KAV Magazins das neue Seminarprogramm des Kölner Anwaltverein e. V. vorstellen zu dürfen. Sie finden nachfolgend die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlinebuchungsplattform im Internet unter in unserem monatlichen Newsletter sowie im KAV Magazin, Ausgabe 4/2019, erfolgt. Vereinsmitglieder profitieren bei jeder Seminarbuchung und im direkten Vergleich zu Nichtmitgliedern von den KAV Sonderkonditionen. Jungmitglieder* des KAV genießen zudem eine weitere Preisreduktion bei der Buchung einer unserer Fortbildungen. Alle Seminare, die in dieser Ausgabe beworben werden, sind über das im hinteren Teil dieses Magazins befindliche Anmeldeformular buchbar. Online können Sie Ihre Fortbildung unter buchen. Alternativ zur Formular- (welche Sie uns per Post, oder Fax übermitteln können) bzw. Onlinebuchung besteht jederzeit die Möglichkeit einer individuellen -Anmeldung. Senden Sie uns hierfür bitte Ihren Seminarwunsch sowie die personenbezogenen Daten inkl. Rechnungsadressaten an die nachfolgende -Adresse: Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unseren neuen Veranstaltungen eine Vielzahl besonderer Fortbildungen bieten zu können. Ihr Kölner Anwaltverein e. V. *Jungmitglieder: Ordentliche Mitglieder, deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

50 50 Seminare KAV Seminare Übersicht shutterstock.com/monkey Business Images ARBEITSRECHT S. 65 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht S. 78 #MeToo im Arbeitsverhältnis und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers BANK- UND KAPITALMARKTRECHT S. 70 Best of Bankrecht S Kölner Bankrechtstag BAU- UND ARCHITEKTENRECHT S. 61 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht S. 79 Forum Bau- und Architektenrecht S. 62 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2020 (bereits online buchbar unter ERBRECHT S. 60 Der faktische Geschäftsführer Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern einschließlich Testamentsvollstreckern nach 35,69 ff., 370 AO S. 64 Erbrecht und Grundbuch S. 69 Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/2019 zur Ertragsbesteuerung von Unternehmen S Rheinisches Erbrechtsforum S. 71 Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von Behindertentestamenten S. 74 Umstrukturierungen von Unternehmen zivil- und steuerrechtliche Fallen Fortsetzung auf der nächsten Seite»

51 Seminare 51 EUROPARECHT S. 58 Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden S. 75 Abmahnung im Datenschutz: Aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und Rechtsvergleich Österreich FAMILIENRECHT S. 69 Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/2019 zur Ertragsbesteuerung von Unternehmen Herbstseminar im Familienrecht (bereits online buchbar unter GESELLSCHAFTSRECHT S. 58 Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden S Kölner Gesellschaftsrechtstag S. 69 Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/2019 zur Ertragsbesteuerung von Unternehmen S. 74 Umstrukturierungen von Unternehmen zivil- und steuerrechtliche Fallen GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ S. 66 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz S. 75 Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und Rechtsvergleich Österreich S. 79 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT S NRW IT-Rechtstag S. 75 Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und Rechtsvergleich Österreich S NRW IT-Rechtstag (bereits online buchbar unter INTERNATIONALES RECHT S. 58 Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden S. 75 Abmahnung im Datenschutz: Aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und Rechtsvergleich Österreich JUNGE ANWÄLTE S. 79 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht KANZLEIMANAGEMENT S. 71 Der Telefonkontakt die Visitenkarte Ihres Hauses Fortsetzung auf der nächsten Seite»

52 52 Seminare KAV Seminare Übersicht MEDIATION UND SCHLICHTUNG S. 76 Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt einsetzen und nutzen MEDIZINRECHT S. 67 Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht S. 72 Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten, der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft S. 73 Lebensende, Palliativversorgung und das Recht MITARBEITERSEMINAR S. 57 STYLE Modetipps für selbstbewusstes und professionelles Auftreten im Kanzleialltag S. 63 Erfolgreiche Zwangsvollstreckung S. 71 Der Telefonkontakt die Visitenkarte Ihres Hauses MIET- UND WEG-RECHT S. 64 Erbrecht und Grundbuch S. 68 Kölner Mietrechtstage S. 73 Gebühren im Mietrecht S. 68 Kölner Mietrechtstage 2020 (bereits online buchbar unter SOZIALRECHT S. 56 Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG S. 67 Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung mit Bezügen zu aktuellen Gesetzesänderungen SPORTRECHT S. 74 Sportmedienrecht Verwertungsrechte im Sportbusiness STEUERRECHT S. 56 Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess Fallstricke, Prozesstaktik, Rechtsbehelfe & Rechtsmittel S. 60 Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern Grundlagen und Gestaltungen Fortsetzung auf der nächsten Seite»

53 Seminare S. 60 Der faktische Geschäftsführer Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern einschließlich Testamentsvollstreckern nach 35,69 ff., 370 AO S. 63 Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln S. 69 Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/2019 zur Ertragsbesteuerung von Unternehmen S. 74 Umstrukturierungen von Unternehmen zivil- und steuerrechtliche Fallen STRAFRECHT S. 62 Rechtsfragen zur Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren S. 63 Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln S. 73 Lebensende, Palliativversorgung und das Recht S. 76 Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt einsetzen und nutzen TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT S Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht 2020 URHEBER- UND MEDIENRECHT S. 55 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht S. 74 Sportmedienrecht Verwertungsrechte im Sportbusiness S. 56 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 2020 (bereits online buchbar unter VERKEHRSRECHT S. 59 Herbstseminar Verkehrsrecht S. 59 Herbstseminar Verkehrsrecht 2020 (bereits online buchbar unter VERSICHERUNGSRECHT S Kölner Versicherungsrechtstag S Kölner Versicherungsrechtstag (bereits online buchbar unter ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG S. 63 Erfolgreiche Zwangsvollstreckung S. 70 Berufung im Zivilprozess = 15 Std. FAO = Basic-Seminare

54 54 Seminare KAV Seminare shutterstock.com/pressmaster INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT 9. NRW IT-Rechtstag Zum 9. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) den NRW IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden wieder die aktuellen rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht anschließend jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Rahmen der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit, sieben, acht und 15 Stunden im Sinne des 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Wir freuen uns, Ihnen folgende Themen und Referenten ankündigen zu dürfen: Donnerstag, DSGVO die Bilanz aus Behördensicht Andreas Wigger, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Bonn Blockchain: im Spannungsfeld von Vertragsrecht, Datenschutz und Kartellrecht RA Roman Pusep, Köln Agile Softwareentwicklung: Vertragsgestaltung und Praxistipps RAin Sophie von Schenck, Hamburg Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ RA Dr. Alexander Paradissis, Köln Update: E-Commerce- und Fernabsatzrecht RA Dr. Carsten Föhlisch, Syndikus, Köln davit open: Aktuelle Fragen, Fälle und Erfahrungen aus dem Auditorium, u. a. Sind Verstöße gegen die DSGVO wettbewerbswidrig? Datenschutz in der Anwaltskanzlei Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch aktueller Stand eprivacyvo Uploadfilter RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Köln Freitag, Aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm im Urheber-, IT-Recht und gewerblichen Rechtschutz Vors. Richter am OLG Hamm Celso Lopez Ramos Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz erste Erfahrungen bei der Beratung zum Aufbau von Schutzkonzepten RA David Ziegelmayer, Köln Tipps und Tricks in einstweiligen Verfügungsverfahren RA Dr. Thomas Engels, LL. M., Köln Bye bye Telefonseelsorge? Zur Praxis des LG Köln nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes Vors. Richter am LG Köln Dr. Martin Koepsel Was ist eigentlich Software? IT-Sachverständiger Dr. Oliver Stiemerling, Köln Etwaige Änderungen behalten wir uns vor. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

55 Seminare 55 ES LÄDT EIN: Ausschuss Informationstechnologierecht DATUM UND UHRZEIT: Donnerstag, 19. September 2019, Uhr Freitag, 20. September 2019, Uhr ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 84 KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., DO. FR.): 450,00 Jungmitglied KAV/ 525,00 Mitglied KAV, davit, AKKEUR/ 675,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., DO.): 210,00 Jungmitglied KAV/ 245,00 Mitglied KAV, davit, AKKEUR/ 315,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., FR.): 240,00 Jungmitglied KAV/ 280,00 Mitglied KAV, davit, AKKEUR/ 360,00 Nichtmitglied TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): Save the Date Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für den 10. NRW IT-Rechtstag 2020 am 17. und 18. September 2020 ankündigen zu können. Eine Anmeldung ist ab sofort unter möglich. URHEBER- UND MEDIENRECHT Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht Zum 6. Mal bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein e. V. ein Herbstseminar an. Beleuchtet werden wieder die aktuellen Themen im Urheberund Medienrecht. Ferner besteht die Möglichkeit sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten unter Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Die genauen Referenten und Inhalte werden wir in Kürze bekannt geben. Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Referenten ankündigen zu dürfen: Freitag, Aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm Vors. Richter am OLG Hamm Celso Lopez Ramos Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz erste Erfahrungen bei der Beratung zum Aufbau von Schutzkonzepten RA David Ziegelmayer, Köln Tipps und Tricks im EV-Verfahren RA Dr. Thomas Engels, LL. M., Köln Bye bye Telefonseelsorge? Zur Praxis des LG Köln nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes Vors. Richter am LG Köln Dr. Martin Koepsel Was ist eigentlich Software? IT-Sachverständiger Dr. Oliver Stiemerling, Köln Samstag, Providerhaftung alles gelöst durch Art. 17 DSM-Richtlinie? Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln Aktuelle Rechtsprechung der Instanzengerichte zum Urheberund Medienrecht, Schwerpunkt OLG Köln Vors. Richterin am OLG Köln a. D. Margarete Reske Aktuelle Entwicklungen im Bild- und Fotorecht RA Burkhard Renner, Köln Strafrechtliche Implikationen im Urheberrecht RA Dirk Petri, Köln Die neue EU Online Satelliten- und Kabelrichtlinie einige Hotspots für Sender und Verbreiter Prof. Dr. Stefan Sporn, Köln Influencer-Marketing RA Prof. Jörg Fischer, Köln Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns eventuelle Änderungen vorbehalten. Vielen Dank! ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht DATUM UND UHRZEIT: Freitag, 20. September 2019, Uhr Samstag, 21. September 2019, Uhr ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 84 KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR. SA.): 460,00 Jungmitglied KAV/ 535,00 Mitglied KAV/ 685,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (8 STD., FR.): 240,00 Jungmitglied KAV/ 280,00 Mitglied KAV/ 360,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (7 STD., SA.): 220,00 Jungmitglied KAV/ 255,00 Mitglied KAV/ 325,00 Nichtmitglied TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 48): Fortsetzung auf der nächsten Seite»

56 56 Seminare KAV Seminare Save the Date Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für das Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 2020 am 18. und 19. September 2020 ankündigen zu können. Eine Anmeldung ist ab sofort unter möglich. STEUERRECHT Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess Fallstricke, Prozesstaktik, Rechtsbehelfe & Rechtsmittel Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Steuerrecht mit Grundkenntnissen der Finanzgerichtsordnung. Die Veranstaltung stellt ausgewählte prozessuale Fallstricke vor, geht auf Reaktionsmöglichkeiten zu gängigen prozessualen Ereignissen ein, zeigt eigene Möglichkeiten zur erfolgreichen Prozessführung auf und behandelt Rechtsbehelfe sowie Rechtsmittel während und nach dem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Finanzgericht. Der Referent, Dr. Julian Schwind, LL. M. (geb. Horst), absolvierte von seine Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung (Dipl.-Finanzwirt (FH), 2002). Herr Dr. Schwind studierte von Rechtswissenschaften in Münster, wo er ebenfalls erfolgreich promovierte und einen Masterstudiengang abschloss. Von war Herr Dr. Schwind bei einer Kanzlei in Bonn im Bereich Umwandlungssteuerrecht und Verfahrensrecht/Prozessführung tätig. Seit 2013 ist er Richter am Finanzgericht Köln, zunächst im 13. Senat (insbes. Zuständigkeit für Körperschaftsteuer) und seit 2016 im 15. Senat (Bezirkszuständigkeit, insbesondere Einkommensteuer, für die Finanzämter Köln-Süd und Aachen-Kreis). ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht DATUM: Dienstag, 24. September 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: The Midtown Hotel, Seite 84 REFERENT Richter am Finanzgericht Dr. Julian Schwind, LL. M., Köln KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 120,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 140,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 180,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): SOZIALRECHT Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG Das Seminar welches bereits mehrfach mit großem Erfolg durchgeführt wurde wird sich wiederum mit der Aufarbeitung der Rechtsprechung über alle Fachgebiete einschließlich des Verfahrensrechts befassen. Frau Vorsitzende Richterin Astrid Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des Landessozialgerichts mit der Judikatur des vergangenen Jahres Fortsetzung auf der nächsten Seite»

57 Seminare 57 naturgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage, alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf den aktuellen Stand zu bringen. Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juni 2011 wurde sie dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; anschließend gehörte sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht). Seit dem ist sie Vorsitzende des 2. Senates, der sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende und des Schwerbehindertenrechts befasst. Neben der Dozententätigkeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig bundesweit Vorträge und Seminare, insbesondere zu Themenbereichen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, des Arbeitsförderungs- und Krankenversicherungsrechts sowie des allgemeinen Verwaltungsverfahrens- und des Prozessrechts. ES LÄDT EIN: Ausschuss Sozialrecht REFERENTIN Vors. Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, Essen DATUM: Mittwoch, 25. September 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: The Midtown Hotel, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 120,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 140,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 180,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): MITARBEITER STYLE Modetipps für selbstbewusstes und professionelles Auftreten im Kanzleialltag Ein Aktiv-Seminar für Rechtsanwaltsfachangestellte Die Kanzlei in der Sie arbeiten ist der Ort, an dem Sie die meiste Zeit der Woche verbringen. Mit Ihrem Engagement und Tatendrang unterstützen Sie Ihre Arbeitgeber dabei, das Tagegeschäft professionell zu meistern. Vielen Rechtsanwaltsfachangestellten ist jedoch gar nicht bewusst, wie wesentlich ihr professionelles Auftreten den Erfolg einer Kanzlei mitbeeinflussen kann. Denn in den meisten Fällen sind Sie der erste Kontakt zum Mandanten, der mit seinen Anliegen und Problemen Ihre Kanzlei aufsucht. Als erste Anlaufstelle, sei es telefonisch oder persönlich bei der Begrüßung und Betreuung in der Kanzlei, verkörpern Sie das, was Ihre Arbeitgeber bereit sind zu bieten. Dieses sollte in der Regel ein hohes Maß an Qualität sein. Wie der Telefonkontakt perfekt zu realisieren ist und ein professionelles effizientes Ferngespräch ablaufen sollte, lernen Sie in unserem Seminar Der Telefonkontakt die Visitenkarte Ihres Hauses. Dieses bieten wir stets zum Jahresbeginn an. In diesem Aktiv-Seminar geht es rein um die Beantwortung von Modefragen und die Umsetzung der entsprechenden Antworten. Wie bekomme ich ein professionelles Kanzleioutfit konzipiert, ohne tief dafür in die Tasche greifen zu müssen? Welche Farben sind hierfür geeignet und auf welche Details und Accessoires sollte besser verzichtet werden? Kurz, klar und definiert geht es gemeinsam mit einer Mode-Expertin des Modehauses AppelrathCüpper am Neumarkt zur Sache. Der Spaß soll dabei nicht zu kurz kommen, denn Mode ist mehr als eine Uniform. Mode ist Ausdruck, Kraft und Stärke und kann so viel Gutes bewirken. Lassen Sie sich einfach inspirieren. ES LADEN EIN: KAV, AppelrathCüpper DATUM: Mittwoch, 25. September 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: AppelrathCüpper am Neumarkt. Treffpunkt: 3. Etage KOSTENBEITRAG: Die Teilnahme ist für angestellte Rechtsanwaltsfachangestellte, deren leitende Rechtsanwälte Mitglieder im KAV sind, kostenfrei. Der Teilnahmebeitrag für externe Rechtsanwaltsfachangestellte beläuft sich auf 20,00 Euro pro Person. Alle Teilnehmerinnen dieses Seminars erhalten im Rahmen ihrer Teilnahme am gleichen Abend einmalig 20 % Rabatt auf das Sortiment von AppelrathCüpper. ANMELDUNG: Seite 92,

58 58 Seminare KAV Seminare INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT, HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden Forderungsdurchsetzung und Sicherungsmöglichkeiten, Compliance/Korruptionsbekämpfung, Handels- und Vertriebsrecht und grenzüberschreitende Verschmelzung und Aufspaltung Jörg Letschert Rechtsanwalt, Avocat à la Cour, Vorsitzender des Rechtsausschusses der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer Paris und Vizepräsident des DAV Frankreich, vertritt seit über 30 Jahren vorwiegend Unternehmen des deutschen Mittelstands im deutschfranzösischen Wirtschaftsrecht. Jörg Letschert ist in allen Bereichen des Wirtschaftsrechtes tätig und vertritt seine Mandanten auf den unternehmensrelevanten Gebieten des Handels- und Privatrechts, insbesondere des Gesellschafts-, Vertriebs-, Arbeits- und Prozessrechtes. Er ist Managing Partner der deutsch-französischen Anwaltskanzlei SOFFAL in Paris Einzelne Themen: Forderungsdurchsetzung und Sicherungsmöglichkeiten (von allen Ländern behandelt) Compliance/Korruptionsbekämpfung (alle Länder bis auf Belgien) Handels- und Vertriebsrecht (alle Länder) grenzüberschreitende Verschmelzung und Aufspaltung (nur Belgien) Angesichts der umfassenden Globalisierung der Wirtschaftsmärkte können sich auch mittelständische Unternehmen nicht dem Reiz, aber auch der Notwendigkeit des grenzüberschreitenden Handelsverkehrs oder einer Investition im Ausland verschließen. Dabei stellt die beratende Begleitung des Unternehmens bzw. anwaltliche Unterstützung des Mandanten auch den Anwalt vor große fachliche Herausforderungen. Die Betreuung eines erfolgreichen Mandats mit Auslandsbezug erfordert zwangsläufig gewisse Grundkenntnisse des jeweiligen ausländischen Rechtssystems und des rechtlichen Umfeldes. Die Veranstaltung soll den wirtschaftsrechtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen in diesem Sinne eine Hilfestellung geben, um Risiken im Vorfeld zu vermeiden bzw. zumindest zu verringern. In internationalen Rechts- und Handelsbeziehungen erfahrene Praktiker geben einen praxisorientierten Überblick über wirtschaftsrechtliche besondere Fragestellungen in ihren Ländern. REFERENTEN (eventuelle Änderungen behalten wir uns vor): Dr. jur. Antje Luke Rechtsanwältin, Avocat à la Cour, Vorsitzende des DAV Frankreich und Partnerin der Kanzlei BMHAvocats. Sie hat sich auf das Gesellschaftsrecht, grenzüberschreitende Unternehmensverschmelzungen und -erwerbe (M&A) sowie Umstrukturierungen von Unternehmen und Joint Ventures, Handelsrecht und Compliance spezialisiert. Ihre Mandanten sind deutschsprachige und internationale Unternehmen. Hans Mathijsen Gründungsmitglied des DAV Niederlande, advocaat in den Niederlanden, mit bundesdeutscher Zulassung als Rechtsanwalt. Er spricht regelmäßig für Tagungen in Deutschland; als advocaat und Rechtsanwalt ist er aktiv im Bereich des Wirtschaftsrechts. Ester Tromp Gründungsmitglied des DAV Niederlande, advocaat in den Niederlanden, mit bundesdeutscher Zulassung als Rechtsanwältin. Sie spricht regelmäßig für Tagungen in Deutschland; als advocaat und Rechtsanwältin ist sie aktiv im Bereich des Wirtschaftsrechts. Dr. jur. Stephan Grigolli Rechtsanwalt und Avvocato (mit Doppelzulassung in Deutschland und Italien), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Gründer und Partner der Kanzlei Grigolli & Partner in Mailand, Gründungsmitglied und Vorsitzender des Deutschen Anwaltvereins Italien (DAV Italien) und aktives Mitglied zahlreicher zwischenstaatlicher Vereinigungen, Gremien und Handelskammern. Er ist mehrsprachig aufgewachsen und berät seit 20 Jahren Unternehmen und Private im deutsch-italienischen Rechtsverkehr (Schwerpunkte Handels- und Gesellschaftsrecht, M&A, Immobilienrecht, Compliance und Insolvenzrecht) und ist in den Listen der Schiedsrichter und der Mediatoren der Deutsch-Italienischen Handelskammer Mailand eingetragen. Als Autor zahlreicher Veröffentlichungen ist er regelmäßig als Referent in Italien und im Ausland aktiv. Paola della Campa Avvocatessa und Rechtsanwältin, mit Magisterstudium in deutschem Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Zulassung in Mailand und München sowie am italienischen Kassationsgerichtshof. Gründungsmitglied und Schatzmeisterin des DAV Fortsetzung auf der nächsten Seite»

59 Seminare 59 Italien. Gründerin und Partnerin der Kanzlei CLG Italia, Mailand- Bologna. Tätigkeitsbereiche: internationales Zivil- und Handelsrecht, Insolvenzrecht, Internationales Familien- und Erbrecht, Immobilienrecht, Litigation. Tankred Thiem Rechtsanwalt und Avvocato, stellvertretender Vorsitzender des DAV Italien und Partner der Kanzlei LGV Avvocati, Mailand vertritt seit mehr als zehn Jahren Unternehmen, insbesondere Inhaber registrierter Schutzrechte, in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz, Datenschutzrecht und Compliance und insbesondere in grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren. Er hält regelmäßig Vorträge und ist Mitglied zahlreicher branchenspezifischer Vereinigungen. ES LÄDT EIN: KAV DATUM: Freitag, 27. September 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: The Midtown Hotel, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 200,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 220,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 260,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): VERKEHRSRECHT Herbstseminar im Verkehrsrecht Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 das Herbstseminar im Verkehrsrecht ankündigen zu dürfen. Beleuchtet werden wieder die aktuellen Themen im Verkehrsrecht. Die Teilnehmer haben wieder die Möglichkeit, sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten unter Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Wir können Ihnen folgende Referenten und Themen anbieten: Freitag, den Aktuelle Rechtsprechung des BVerwG zu Cannabiskonsum RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann Abgrenzung 24 a StVG zu 315 c und 316 StGB und die Auswirkungen im Verwaltungsrecht RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann 315 d, 315 f StGB in Theorie und Praxis RAin Ulrike Dronkovic, Köln und RA Carsten Staub, Mettmann Samstag, den Update zur Höhe des Personenschadens Vors. Richter am OLG Düsseldorf Hans-Günter Ernst Cannabis aus toxikologischer Sicht: Wirkungen, Serumkonzentrationen, Medizinalcannabis Dr. Hilke Andresen-Streichert, Institut für Rechtsmedizin, Uniklinikum Köln ES LÄDT EIN: Ausschuss Verkehrsrecht DATUM UND UHRZEIT: Freitag, 27. September 2019, Uhr Samstag, 28. September 2019, Uhr ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84 KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR. SA.): 450,00 Jungmitglied KAV/ 525,00 Mitglied KAV/ 675,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.): 210,00 Jungmitglied KAV/ 245,00 Mitglied KAV/ 315,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.): 240,00 Jungmitglied KAV/ 280,00 Mitglied KAV/ 360,00 Nichtmitglied TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): Save the Date Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für das Herbstseminar im Verkehrsrecht 2020 am 25. und 26. September 2020 ankündigen zu können. Eine Anmeldung ist ab sofort unter möglich. Möglichkeiten und Grenzen in der Unfallrekonstruktionspraxis SV Dr. Marco Görtz, Frechen Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!

60 60 Seminare KAV Seminare STEUERRECHT Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern Grundlagen und Gestaltungen Das Seminar richtet sich insbesondere an Anwälte, die bei ihrer Rechtsberatungstätigkeit mit der Veräußerung, dem Erwerb oder der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften in Berührung kommen. So sind die Kapitalanteile (und damit letztlich die Kapitalkonten) der Personengesellschafter maßgeblich für die Besteuerungsfolgen einer Transaktion. Der Referent erläutert die handels- und steuerrechtlichen Mechanismen zur Abbildung und Entwicklung von Kapitalkonten und beleuchtet unter Hinweisen zur Transaktionsgestaltung, wie sich Kapitalkonten im Zuge von Veräußerung, Erwerb und unentgeltlicher Übertragung auswirken (u. a. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 15 a, 16 EStG; Übertragung negatives Kapitalkonto). Der Referent, Herr Kollege Alexander Pittelkow, ist Rechtsanwalt und Steuerberater und seit 2010 in der steuerrechtlichen Beratung aktiv. Von 2010 bis 2014 war er in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf, von 2014 bis 2017 in einer Großkanzlei in Köln tätig. Seit 2018 berät er in einer Großkanzlei am Standort Düsseldorf große und mittelständische Unternehmen bei Umstrukturierungen sowie deren handels- und steuerbilanzieller Abbildung. REFERENT RA Alexander Pittelkow, Köln ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht DATUM: Dienstag, 08. Oktober 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: The Midtown Hotel, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 60,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 70,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 90,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): STEUERRECHT, ERBRECHT Der faktische Geschäftsführer Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Unternehmenslenkern einschließlich Testamentsvollstreckern nach 35, 69 ff., 370 AO Der Vortrag vermittelt einen Überblick über die Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken, denen sich Personen, die nicht zur Geschäftsführung und Vertretung einer juristischen Person berufen sind, aussetzen, wenn sie auf die Unternehmensführung Einfluss nehmen. Einhergehend damit wird die Rechtsfigur des faktischen Geschäftsführers im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht anhand der Rechtsprechung erläutert. Der Referent, Herr Kollege Thomas Wenzler, geboren am in Köln, ist seit April 1991 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit Juni 1996 ist Herr Kollege Wenzler Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Steuerstrafrecht, im steuerlichen Haftungsrecht sowie in Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren. Zu diesen Themen ist er zudem regelmäßig als Autor und Dozent tätig. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

61 Seminare 61 REFERENT RA Thomas Wenzler, Köln ES LADEN EIN: Ausschuss Steuerrecht, KAV DATUM: 10. Oktober 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: Köln Mariott Hotel, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 60,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 70,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 90,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): GESELLSCHAFTSRECHT 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag 2019 Wir freuen uns, Ihnen 2019 den 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung zeichnet sich durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Wir freuen uns, Ihnen folgende Themen und Referenten ankündigen zu dürfen: Aktuelles Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Barbara Grunewald, Universität Köln Reformvorhaben im Gesellschaftsrecht auf internationaler und nationaler Ebene RA Prof. Dr. Heribert Hirte, MdB, Köln Rechtsanwälte im Handelsrecht Notar Dr. Jens Fleischhauer, Köln Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen unter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten RA Dr. Randolf Mohr, Köln Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige Änderungen vorbehalten. Vielen Dank! ES LÄDT EIN: Ausschuss Handels- und Gesellschaftsrecht DATUM: Freitag, 11. Oktober 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: Hyatt Regency Cologne, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 390,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 420,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 480,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 6 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): Geschäftsgeheimnisgesetz RA Georg Lecheler, Köln N. N. BAU UND ARCHITEKTENRECHT Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 die Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des 15 FAO zu buchen. Die aktuellen Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben. Folgende Themen dürfen wird jedoch bereits ankündigen: Fortsetzung auf der nächsten Seite»

62 62 Seminare KAV Seminare Freitag, den Neuerungen im Bereich der Feuchte- und Schimmelschäden; Abnahme des Gemeinschaftseigentums aus Sicht des Sachverständigen SV Dipl-Ing. Matthias Becker, Königswinter Baubetrieb in der Praxis Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. Volker Winterscheid, Köln Die neue BauO NRW RA Christopher Küas, Köln Samstag, den Das Ende der Funktionalitätshaftung nach neuem Bauvertragsrecht RA Dr. Paul Popescu, Köln Aktuelle Rechtsprechung und neues Bauvertragsrecht Vors. Richter am OLG Thomas Manteufel, Köln Aktuelles zum Architektenhaftungsrecht RA Dr. Walter Klein, Köln ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht DATUM UND UHRZEIT: Freitag, 11. Oktober 2019, Uhr Samstag, 12. Oktober 2019, Uhr ORT: Steigenberger Hotel, Seite 84 KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR. SA.): 450,00 Jungmitglied KAV/ 525,00 Mitglied KAV/ 675,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.): 210,00 Jungmitglied KAV/ 245,00 Mitglied KAV/ 315,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.): 240,00 Jungmitglied KAV/ 280,00 Mitglied KAV/ 360,00 Nichtmitglied TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): Save the Date Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für die Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht 2020 am 06. und 07. November 2020 ankündigen zu können. Eine Anmeldung ist ab sofort unter möglich. STRAFRECHT Rechtsfragen zur Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren Es ist uns eine besondere Freude, Herrn Generalbundesanwalt Prof. Dr. Hartmut Schneider wieder bei uns begrüßen zu dürfen. In seinem sechsstündigen Vortrag referiert er zu folgenden Themen: Begründung der Beschuldigteneigenschaft Belehrungsverstöße nach 136 Abs. 1 Satz 2 5 StPO Verdeckte Befragung des Verdächtigen durch V-Leute und verdeckte Ermittler Neues zum Konfrontationsrecht (Art. 6 Abs. 3 Lit. d EMRK) REFERENT Generalbundesanwalt Prof. Dr. Hartmut Schneider, Leipzig ES LÄDT EIN: Strafrechtsausschuss DATUM: Samstag, 26. Oktober 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 110,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 130,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 150,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 48):

63 Seminare 63 ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT, MITARBEITER Erfolgreiche Zwangsvollstreckung Erfahrungen mit der Sachaufklärung, der Forderungspfändung und den Kostengesetzen Das Seminar besteht aus Vorträgen über die Erfahrungen im Umgang mit der Sachaufklärung durch den Obergerichtsvollzieher a. D. Winfried Pesch und der Forderungspfändung durch die Rechtspflegerin Elisabeth Kurth vom AG Bergheim. Begleitend zu den einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen werden von dem Bürovorsteher Uwe Schaefer und Herrn Kollegen Dr. Ulrich Prutsch die Gerichtskosten und die anwaltliche Gebührenabrechnung dargestellt. Nach den Kurzreferaten besteht die Gelegenheit zur Diskussion über einzelne Fragestellungen. REFERENTEN Dipl.-Rpfl. Elisabeth Kurth, AG Bergheim RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln Winfried Pesch, Obergerichtsvollzieher a. D., St. Augustin Uwe Schaefer, Bergisch Gladbach ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht DATUM: Mittwoch, 30. Oktober 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: Landgericht Köln, Saal 1502, Seite 84 KOSTENBEITRAG ANGESTELLTE MITGLIED KAV: 70,00 KOSTENBEITRAG ANGESTELLTE NICHTMITGLIED: 90,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird für 3 Stunden erteilt ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): STEUERRECHT, STRAFRECHT Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln Steuerfahndungsmaßnahmen waren schon in der Vergangenheit häufig mit Maßnahmen verbunden, die die Steueransprüche des Staates sichern sollen. Durch das am in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung hat sich die Bedeutung dieses Instrumentariums verändert. Anders als im bisherigen Recht schließen Verletztenansprüche künftig die Einziehung (früher: Verfall) nicht aus. Die komplizierten Regelungen zur Rückgewinnungshilfe sind abgeschafft worden. Der Vortrag wird sich mit diesen Veränderungen befassen und die Auswirkungen für die Praxis der Steuerfahndung beleuchten. Dabei wird auch auf das Verhältnis zum dinglichen Arrest nach 324 AO eingegangen und erörtert, welche praktischen Folgen für die Arbeit der Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung die Gleichrangigkeit von dinglichem Arrest nach 324 AO und Vermögensarrest nach der StPO hat. Anhand von praktischen Beispielen wird die Bedeutung der Vermögensabschöpfung für die Arbeit der Finanzverwaltung erläutert. Die Referentin, Frau Gabriele Jardin, ist seit 1989 in der Finanzverwaltung NRW tätig. Von 1993 bis 1999 war sie Sachgebietsleiterin in der Steuerfahndung und konnte die dort gemachten Erfahrungen als Referentin für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung von 2000 bis 2003 in der OFD Rheinland gewinnbringend einsetzen. Nach Tätigkeiten in div. Festsetzungsfinanzämtern schloss sich eine Tätigkeit als Referatsleiterin in der OFD für den Bereich Außendienste und USt an. Seit 2013 ist Frau Jardin als Dienststellenleiterin zunächst im FA Köln-Mitte und dann im Strafa-FA Köln tätig. REFERENTIN Gabriele Jardin, Vorsteherin des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung, Köln ES LADEN EIN: Ausschuss Steuerrecht, Strafrechtsausschuss DATUM: Dienstag, 05. November 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: The Midtown Hotel, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 60,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 70,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 90,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (SEITE 48):

64 64 Seminare KAV Seminare ERBRECHT, MIET- UND WEG-RECHT Erbrecht und Grundbuch Stirbt der Inhaber eines Rechts an einem Grundstück, wird das Grundbuch unrichtig und muss berichtigt werden. Der Vortrag stellt zunächst das Grundbuchberichtigungsverfahren anhand verschiedener Grundfälle vor. Anschließend werden die Auswirkungen der Geschäftsunfähigkeit der Vertragspartner zu verschiedenen Zeitpunkten eines Übertragungsvorganges, der Testierunfähigkeit des Erblassers und von Unklarheiten über die Erbenstellung auf das Berichtigungsverfahren dargestellt. Anschließend erläutert Herr Müller-Sartori, was zu beachten ist, wenn Minderjährige (Mit-) Erben sind, der Erblasser Gesellschafter einer Grundstücks-GbR war oder Testamentsvollstreckung bzw. Vor- und Nacherbschaft angeordnet wurde und wie eine Abschichtung umgesetzt wird. Abschließend wird der Vortrag noch die Grundbuchberichtigungsklage darstellen. Der Referent wird im jeweiligen Zusammenhang auch die internationalen Bezüge erläutern. Der Referent, Herr Kollege Patrick Müller-Sartori, ist Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Köln und berät Unternehmer und Privatpersonen zu Nachfolgegestaltungen und im Falle von Erbauseinandersetzungen. Er ist daneben Fachautor und Dozent zu Nachfolge- und Vorsorgethemen. ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht REFERENT RA Patrick Müller-Sartori, Köln DATUM: Donnerstag, 07. November 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 60,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 70,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 90,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): VERSICHERUNGSRECHT 10. Kölner Versicherungsrechtstag Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 den 10. Kölner Versicherungsrechtstag ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des 15 FAO zu buchen. Wir freuen uns, Ihnen folgende Referenten mit Arbeitstiteln ankündigen zu dürfen: Samstag, Versicherungsprozessrecht Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt und RA Dr. Mathias Franzke, Wesseling Reisevertragsrecht RAin Claudia Richter, HDI Versicherung, Hannover Freitag, Aktuelle Entwicklungen in der D&O Versicherung Prof. Dr. Michael Fortmann, LL. M., TH Köln Cyberversicherung sind sie schon infiziert? Risiken und Lösungen für die KMU und Freien Berufe! Britta Kruse, Hannover Lebensversicherungsrecht RA Dr. Joachim Grote, Köln Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige Änderungen vorbehalten. Vielen Dank! Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsrecht Vors. Richter am OLG Düsseldorf Michael Kneist Fortsetzung auf der nächsten Seite»

65 Seminare 65 ES LÄDT EIN: Ausschuss Versicherungsrecht DATUM UND UHRZEIT: Freitag, 08. November 2019, Uhr Samstag, 09. November 2019, Uhr ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 84 KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR. SA.): 450,00 Jungmitglied KAV/ 525,00 Mitglied KAV/ 675,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.): 210,00 Jungmitglied KAV/ 245,00 Mitglied KAV/ 315,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.): 240,00 Jungmitglied KAV/ 280,00 Mitglied KAV/ 360,00 Nichtmitglied TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis von 147,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum unter Nennung des Stichwortes Kölner Anwaltverein 2019 zur Verfügung. Save the Date Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für den 11. Kölner Versicherungsrechtstag 2020 am 30. und 31. Oktober 2020 ankündigen zu können. Eine Anmeldung ist ab sofort unter möglich. ARBEITSRECHT Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 die Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des 15 FAO zu buchen. Wir dürfen Ihnen bereits folgende Referenten und Themen bekannt geben: Freitag, 08. November 2019 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG RA Dr. Marcus Richter, Köln Arbeitnehmerdatenschutz und DSGVO erste Erfahrungen mit dem neuen Recht RA Thomas Faas, Köln Neues bei besonderen Beschäftigungsverhältnissen RA Prof. Dr. Martin Reufels, Köln Samstag, 09. November 2019 Neueste Rechtsprechung des BAG Präsident des LAG Brandenburg a. D. Dr. Friedrich Eisemann, Köln N. N. ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht DATUM UND UHRZEIT: Freitag, 08. November 2019, Uhr Samstag, 09. November 2019, Uhr ORT: NH Collection Köln Mediapark, Seite 84 KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR. SA.): 450,00 Jungmitglied KAV/ 525,00 Mitglied KAV/ 675,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.): 210,00 Jungmitglied KAV/ 245,00 Mitglied KAV/ 315,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.): 240,00 Jungmitglied KAV/ 280,00 Mitglied KAV/ 360,00 Nichtmitglied TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis von 119,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum unter Nennung des Stichwortes KAV zur Verfügung. Weitere Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben. Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige Änderungen vorbehalten. Vielen Dank!

66 66 Seminare KAV Seminare GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz Das Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet am November 2019 im Pullman Cologne Hotel statt. Es behandelt aktuelle Probleme im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber natürlich auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen oder Kollegen. Die Teilnehmer erhalten wieder die Möglichkeit, sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Wir freuen uns, Ihnen folgende Themen und Referenten bekannt geben zu dürfen: Freitag, den Wettbewerbsprozessrecht Vors. Richter am LG Köln a. D. Dieter Kehl Veranstaltungsrecht Prof. Dr. Maximilian Becker, Universität Siegen Persönlichkeitsschutz im Rahmen der identifizierten Verdachtsberichterstattung RA Dr. Lucas Brost, Köln Samstag, den Amtliche Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren im Markenrecht ab Vors. Ri. am BPatG a. D. Dr. Friedrich Albrecht, Haar Medien- und Äußerungsrecht Vors. Richterin am OLG Köln a. D. Margarete Reske ES LÄDT EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz DATUM UND UHRZEIT: Freitag, 15. November 2019, Uhr Samstag, 16. November 2019, Uhr ORT: Pullman Cologne Hotel, Seite 84 KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR. SA.): 450,00 Jungmitglied KAV/ 525,00 Mitglied KAV/ 675,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.): 210,00 Jungmitglied KAV/ 245,00 Mitglied KAV/ 315,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.): 240,00 Jungmitglied KAV/ 280,00 Mitglied KAV/ 360,00 Nichtmitglied TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): Dieses Jahr haben Sie am 15. November 2019 erstmalig die Gelegenheit, den Tag bei Fingerfood und kühlen Getränken in der Brasserie e.l.f. im Pullman Cologne Hotel gemeinsam gemütlich ausklingen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass hierzu eine separate Anmeldung nötig ist. Der Kostenbeitrag beläuft sich auf 31,00 pro Person. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter service@koelner-anwaltverein.de. Das neue GeschGehG RA Dr. Marcus Schönknecht, LL. M., Düsseldorf Richtliniengesetzgebung zum Urheberrecht in der digitalen Informationsgesellschaft Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Bonn Strafrechtliche Seiten des geistigen Eigentums RA Dr. Nikolaos Gazeas, Köln Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige Änderungen vorbehalten. Vielen Dank! Partner vor Ort:

67 Seminare 67 SOZIALRECHT Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung mit Bezügen zu aktuellen Gesetzesänderungen Das Seminar behandelt die für die Praxis zentralen Entscheidungen des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte des letzten Jahres auf dem Gebiet der Kranken- und Pflegeversicherung und stellt Bezüge zu relevanten Gesetzesänderungen her. Die Referentin, Frau Stefanie Hupertz, ist (nach wirtschaftsberatender Tätigkeit als Anwältin) seit 2007 Richterin der nordrheinwestfälischen Sozialgerichtsbarkeit und seit 2013 Richterin am Landessozialgericht in Essen mit Tätigkeit in dem mit Kranken- und Pflegeversicherung befassten 5. Senat. ES LÄDT EIN: Ausschuss Sozialrecht DATUM: Freitag, 15. November 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: The Midtown Hotel, siehe Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 120,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 140,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 180,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): REFERENTIN Richterin am LSG NRW Stefanie Hupertz, Essen MEDIZINRECHT Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht In der Veranstaltung sollen in erster Linie wesentliche Fragen, die durch Änderungen des SGB V aufgetreten sind, behandelt werden. Außerdem soll auf ausgewählte Entscheidungen eingegangen werden. Neben weiteren aktuellen Themen aus dem Bereich Zulassungsrecht sollen damit in erster Linie Fragen der Leistungsabrechnung angesprochen werden. Der Referent, Dr. Horst Bartels, ist Rechtsanwalt und seit 1992 Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Düsseldorf. ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht DATUM: Dienstag, 19. November 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: The Midtown Hotel, siehe Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 60,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 70,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 90,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): REFERENT RA Dr. Horst Bartels, Justitiar d. Kassenärztl. Vereinigung, Düsseldorf

68 68 Seminare KAV Seminare MIET- UND WEG-RECHT Kölner Mietrechtstage 2019 Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 die Kölner Mietrechtstage ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des 15 FAO zu buchen. Wir dürfen Ihnen bereits folgende Inhalte und Referenten ankündigen: Freitag, Abgrenzungen im WEG-Recht RA Wilfried J. Köhler, Köln Aktuelle Rechtsprechung im WEG-Recht Schwerpunkt BGH RA Thomas Brandt, Köln Schimmel in Wohnungen Dipl.-Ing. Jochen Florczak, Köln Samstag, Rechtsfolgen bei Tod des Mieters RA Bruno Achenbach, Aachen Sozialer Wohnungsbau RA Rolf Küssner, Köln Weitere Themen und Referenten geben wir Ihnen in Kürze bekannt. ES LÄDT EIN: Ausschuss Miet- und WEG-Recht DATUM UND UHRZEIT: Freitag, 29. November 2019, Uhr Samstag, 30. November 2019, Uhr ORT: Hyatt Regency Cologne, Seite 84 KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR. SA.): 450,00 Jungmitglied KAV / 525,00 Mitglied KAV / 675,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.): 210,00 Jungmitglied KAV / 245,00 Mitglied KAV / 315,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.): 240,00 Jungmitglied KAV / 280,00 Mitglied KAV / 360,00 Nichtmitglied TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 7, 8 oder 15 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): Save the Date Wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für die Kölner Mietrechtstage 2020 am 27. und 28. November 2020 ankündigen zu können. Eine Anmeldung ist ab sofort unter möglich. ERBRECHT 12. Rheinisches Erbrechtsforum Mit dem Rheinischen Erbrechtsforum bietet die DeutscheAnwalt- Akademie in Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein eine Plattform für den fachlichen Austausch unter Anwältinnen und Anwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu erbrechtlichen Fragestellungen. Vortragsthemen sind u. a.: Die Besonderheiten der Wechselbezüglichkeit in der Patchwork- Situation Rechtsprechung des BGH zum Erbrecht Nachlassverwaltung als Sanierungsinstrument bei todesfallbedingten Unternehmenskrisen Der deutsch-französische Erbfall Familien- und betreuungsgerichtliche Genehmigungen im Erbrecht Fallstricke bei der Erbausschlagung Fortsetzung auf der nächsten Seite»

69 Seminare 69 Ausgewählte Probleme im Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht Wissenschaftliche Leitung Vorsitzender Richter am LG a. D. Walter Krug, Stuttgart Dozenten Désirée Goertz, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Berlin Prof. Dr. Christoph Karczewski, Honorarprofessor, Richter am BGH, Karlsruhe Dr. Eva Kreienberg, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Kaiserslautern Walter Krug, Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart Dr. Mario Nöll, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter, Mannheim Reinhold Spanl, Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Starnberg Stefan Stade, Avocat, Strasbourg/Frankreich Moderation RAin Dr. Annette Wittmütz, Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht, Köln Für die Buchung Ihrer Teilnahme nutzen Sie bitte ausschließlich das unter hinterlegte Anmeldeformular (siehe weitere Informationen). Vertragspartner dieser Veranstaltung ist die DeutscheAnwaltAkademie (DAA). ES LADEN EIN: KAV, DeutscheAnwaltAkademie DATUM: Freitag, 29. November 2019, ab 9.30 Uhr bis Samstag, 30. November 2019, bis Uhr (10 Vortragsstunden) ORT: NH Hotel Köln City, Seite 84 KOSTENBEITRAG RECHTSANWÄLTE BIS 3 JAHRE NACH ZULASSUNG/ ASSESSOREN BIS 3 JAHRE NACH 2. EXAMEN/REFERENDARE: 395,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 475,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED KAV: 535,00 zzgl. gesetzl. USt. TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 10 Std. ( 15 FAO) SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): Wir empfehlen dieses Seminar zur Pflichtfortbildung gem. 15 FAO. In Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie NH Hotel Köln Altstadt begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 1. November 2019 * EZ/ÜF 127,- EUR * Fon 0221 / STEUERRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT, ERBRECHT, FAMILIENRECHT Die wichtigsten BFH- Entscheidungen im Jahre 2018/2019 zur Ertragsbesteuerung von Unternehmen Der BFH entscheidet zwar steuerrechtliche Fragen, wertet aber auch die den Entscheidungen zugrundeliegenden zivil- und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und gibt Hinweise auf richtiges Vorgehen. Daher handelt es sich nicht um ein nur auf Fachanwälte für Steuerrecht zugeschnittenes Seminar. Der Referent, Dr. Hartmut Klein, ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Der ehemals hauptamtliche Dozent an der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen von 1986 bis Juni 2012, promovierte an der Universität Köln zum Thema Gesamtbetrag der Einkünfte. Seit Juli 2012 ist Herr Dr. Hartmut Klein als selbstständiger Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und Mitglied des Steuerrechtsausschusses des KAV. Er trägt in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht vor und ist Autor u. a. der Kommentierung 8 KStG in Mössner/Seeger sowie der Werke Klein/Muller/Lieber: Änderung der Unternehmensform. Handbuch zum Umwandlungsund Umwandlungssteuerrecht, 11. Aufl., NWB-Verlag (2017), Klein/ Muller, Praxishandbuch der GmbH Gesellschafts- und Steuerrecht, NWB Verlag in der 4. Aufl., Zudem ist er schriftstellerisch mit einer Vielzahl von Aufsätzen in Erscheinung getreten. ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht DATUM: Mittwoch, 04. Dezember 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: The Midtown Hotel, Seite 84 REFERENT RA/StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 120,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 140,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 180,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):

70 70 Seminare KAV Seminare ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT Berufung im Zivilprozess Die Berufung dient der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung. Dabei sind bereits bei Einlegung der Berufung und auch im weiteren Verfahrensablauf die Besonderheiten des Rechtsmittels zu beachten. Das Seminar greift einige wichtige Aspekte auf, die für ein erfolgreiches Berufungsverfahren aus Sicht des Anwalts von Bedeutung und daher zu beachten sind. Der Referent, Herr Edmund Schmitt, ist seit 2011 Vorsitzender Richter am OLG Köln. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter an der TH Köln und Mitautor des Harbauer Rechtsschutzversicherung ARB-Kommentar, erschienen im C.H. Beck Verlag. Zudem ist Herr Schmitt Prüfer in der 1. Juristischen Staatsprüfung des Landes NRW. REFERENT Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt ES LÄDT EIN: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht DATUM: Mittwoch, 05. Dezember 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: Landgericht Köln, Saal 1508, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 60,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 70,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 90,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): BANK- UND KAPITALMARKTRECHT Best of Bankrecht Der Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht freut sich, auch für das Jahr 2019 die Traditionsveranstaltung Best of Bankrecht ankündigen zu können. In der Veranstaltung referieren vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht zu ausschließlich praxisbezogenen Themen. Den vier 30 - bis 45-minütigen Referaten schließt sich in der Regel eine sehr lebhafte Diskussion an. Insgesamt dauert die 15 FAO-fähige Veranstaltung drei Zeitstunden. Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Themen und Referenten ankündigen zu dürfen: Online-Banking Missbrauch und Änderungen zum 14. September 2019 aufgrund der PSDII (Zweite europäischen Zahlungsdiensterichtlinie) RA Stefan Matthias Moericke, Köln Typische Probleme beim Fahrzeug-Leasing RAin Sabine Adam, Köln Weitere Themen und Referenten geben wir Ihnen zeitnah bekannt. Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass wir uns etwaige Änderungen vorbehalten. Vielen Dank! ES LÄDT EIN: Ausschuss Bank-und Kapitalmarktrecht DATUM: Dienstag, 10. Dezember 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: Neptunbad, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 90,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 105,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 135,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):

71 Seminare 71 ERBRECHT Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von Behindertentestamenten Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notare und sonstige Personen, zu deren Tätigkeiten komplexe Testamentsgestaltungen und hier insbesondere Behindertentestamente und ihre postmortale Umsetzung gehören. Behindertentestamente sind ein Musterbeispiel für komplexe Testamentsgestaltungen. Nicht zuletzt aufgrund der Wechselwirkung zwischen Erb-, Sozial-, Betreuungs-, Betreuervergütungs- und Heimrecht erfordern sie, die gesamte Klaviatur des Testamentsgestaltungrechts bis in die feinsten Verästelungen hinein zu kennen und vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung insbesondere des BGH und der Sozialgerichte die Auswirkungen der unterschiedlichen Gestaltungsvarianten abschätzen zu können. Das gilt umso mehr, wenn zusätzlich weitere gestaltungserhebliche Umstände zu berücksichtigen sind, etwa bei Geschiedenen, bei Patchworkfamilien oder bei größeren Familienvermögen, die jeweils besondere Anordnungen erforderlich machen. Der Referent, Herr Kollege Dr. Hans Hammann, ist als Fachanwalt für Erbrecht auf Partnerebene bei einer Wirtschaftskanzlei in Reutlingen, länderübergreifend für den Bereich des privaten Erbund Erbschafsteuerrechts mit zuständig. Seine Schwerpunkte in der Praxis, als Referent und als Autor, liegen in den Bereichen der Testamentsgestaltung, der Auslegung und Anfechtung fehlerhafter Testamente, dem gesamten Pflichtteilsrecht, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie der nationalen und internationalen Nachlassabwicklung einschließlich Erbschaftsteuer. Er ist Mitglied des siebenköpfigen Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und als solcher Mitherausgeber der Zeitschrift ErbR. Schwerpunkte: Erbschafts- kontra Vermächtnislösung bei Behindertentestamenten Bestimmung der richtigen Erbquote/pflichtteilsrechtliche Schranken befreite/nicht befreite Vor- und Nacherbschaft Fallstricke bei der Testamentsvollstreckung Klauseln bei großen Vermögen 2-Testamente-Modell Auswirkungen des Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) Annahme und Ausschlagung nach dem Erbfall Geschiedenen-/Patchworkkonstellationen bei Behindertentestamenten ES LÄDT EIN: Ausschuss Erbrecht DATUM: Mittwoch, 11. Dezember 2019 UHRZEIT: Uhr ORT: The Midtown Hotel, Seite 84 REFERENT RA Dr. Hans Hammann, Reutlingen KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 150,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 175,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 225,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITER Der Telefonkontakt die Visitenkarte Ihres Hauses Nach den Erfolgen der letzten Jahre bietet der KAV auch Anfang 2020 wieder die beliebte Schulung Der Telefonkontakt die Visitenkarte Ihres Hauses unter der Leitung von Frau Gerhild Voigtländer an. Diese Schulung richtet sich in erster Linie an Kanzleimitarbeiter sowie Auszubildende. Es werden die Grundlagen der Kommunikation am Telefon erörtert und veranschaulicht. Hierbei werden folgende Punkte erarbeitet: Grundlagen der Kommunikation am Telefon anwenden Kundenorientiert und professionell telefonieren Beherrschung des Telefonknigges Selbstbewusstsein und Sicherheit im telefonischen Kundenkontakt Diese Schulung erfolgt in einer kleinen Gruppe von maximal 20 Teilnehmern. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

72 72 Seminare KAV Seminare Es ist uns eine Freude, Frau Gerhild Voigtländer als Referentin für dieses Seminar begrüßen zu können. Gemeinsam mit ihrer Geschäftspartnerin Christine Gericke, leitet sie ein Unternehmen, welches sich auf umfangreiche und lernintensive Schulungen unter anderem im Office Bereich konzentriert. Das Konzept für dieses und viele weitere Seminare ist auf das Lernen in kleinen Gruppen und kurzen Modulen zugeschnitten, die von Frau Voigtländer und ihren Kollegen in die jeweilige Materie eingeführt werden. ES LÄDT EIN: KAV DATUM: Mittwoch, 10. Januar 2020 UHRZEIT: Uhr ORT: Landgericht Köln, Seite 84 REFERENTIN Gerhild Voigtländer, Bad Honnef KOSTENBEITRAG MITARBEITER VON KAV MITGLIEDERN: 100,00 KOSTENBEITRAG MITARBEITER VON NICHTMITGLIEDERN: 140,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird für 5,5 Stunden erteilt ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): MEDIZINRECHT Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten, der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft Im Rahmen dieses Seminars werden die versierten Referenten zu ihren jeweiligen Erfahrungen und den Entwicklungen rund um das Arzthaftungsrecht aus ihren eigenen Fachbereichen und den dort gewonnenen Perspektiven referieren. Die Veranstaltung verspricht einen spannenden Austausch und intensive Aufklärung. REFERENTEN Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Universität zu Köln Vors. Richter am OLG Köln Dr. Peter Thurn RA Bernd Schwarze, Köln RA Dr. Roland Uphoff, Bonn RA Patrick Weidinger, Deutsche Ärzteversicherung, Wiesbaden ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht DATUM: Mittwoch, 29. Januar 2020 UHRZEIT: Uhr ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 100,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 120,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 140,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):

73 Seminare 73 MEDIZINRECHT, STRAFRECHT Lebensende, Palliativversorgung und das Recht Die Palliativversorgung ist in den letzten Jahren erheblich ausgebaut worden. Gleich sind Versorgungsmängel und (leistungs-) rechtliche Lücken evident. Auch sonst sind im Bereich medizinischer Behandlungen viele rechtliche Fragen und medizinische Vorgehensweisen umstritten: Der Arzthaftungssenat des Bundesgerichtshofes hat im April entschieden, dass Weiterleben aufgrund medizinischer Behandlung kein Schaden sein kann, das Bundesverfassungsgericht entscheidet darüber, ob das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ( 217 StGB) verfassungsgemäß ist, der für das Betreuungsrecht zuständige 12. Senat des Bundesgerichtshofs hat die Anforderungen an Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen konkretisiert. In der Veranstaltung wird das Leistungsrecht der SGB 5 und SGB 11 zu Palliativversorgung, sowie die aktuelle Rechtsprechung der Bundesgerichte zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und erlaubter und verbotener Sterbehilfe thematisiert und erläutert, sowie die Bedeutung dieser Instrumente in der palliativmedizinischen Versorgung und deren Sichtweise auf verschiedene Formen der Sterbehilfe erläutert. Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein ist Fachanwalt für Medizinrecht und Lehrbeauftragter am Zentrum für Medizinrecht der Georg-August-Universität Göttingen. Er ist Sprecher der Sektion Rechtsberufe in der DGP. Er hat mehrere Bücher über bioethische Debatten verfasst und schreibt über Medizin und Recht für juristische Fachzeitungen, aber auch das Feuilleton der FAZ. Prof. Dr. Lukas Radbruch ist Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Bonn und Leiter des Zentrums für Palliativmedizin am Malteser Krankenhaus Seliger Gerhard Bonn/ Rhein-Sieg. Er ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der International Association for Hospice and Palliative Care. Er ist Mitherausgeber der Zeitschriften Leidfaden und Der Schmerz und des Lehrbuchs für Palliativmedizin. REFERENTEN RA Dr. Oliver Tolmein, Hamburg Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Universitätsklinikum Bonn ES LÄDT EIN: Ausschuss Medizinrecht DATUM: Donnerstag, 30. Januar 2020 UHRZEIT: Uhr ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 160,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 180,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 200,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 8 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): MIET- UND WEG-RECHT Gebühren im Mietrecht In diesem dreistündigen Vortrag referiert Herr Kollege Norbert Schneider unter anderem über: besondere mietrechtliche Abrechnungsprobleme Abrechnung mit dem Rechtsschutzversicherer Abrechnungsprobleme bei Prozesskostenhilfe Streitwerte und Kostenerstattung REFERENT RA Norbert Schneider, Neunkirchen Herr Kollege Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des anwaltlichen Gebühren- und Kostenrechts und seit Jahren Autor zahlreicher Fachpublikationen auf diesem Gebiet. Er ist unter anderem Mitglied in den DAV-Ausschüssen RVG und GKG, Herausgeber der Zeitschrift AGS (Anwaltsgebühren Spezial) sowie zahlreicher weiterer Kommentare und Werke zum Gebührenrecht. ES LÄDT EIN: Ausschuss Miet- und WEG-Recht DATUM: Donnerstag, 04. Februar 2020 UHRZEIT: Uhr ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 60,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 80,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 100,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 3 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):

74 74 Seminare KAV Seminare STEUERRECHT, ERBRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT Umstrukturierungen von Unternehmen zivil- und steuerrechtliche Fallen Übertragung von Unternehmen Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht Nießbrauch sonstige Aufnahme- und Nachfolgestrukturen Der Referent, Dr. Hartmut Klein, ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Der ehemals hauptamtliche Dozent an der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen von 1986 bis Juni 2012, promovierte an der Universität Köln zum Thema Gesamtbetrag der Einkünfte. Seit Juli 2012 ist Herr Kollege Dr. Hartmut Klein als selbstständiger Rechtsanwalt und Steuerberater tätig und Mitglied des Steuerrechtsausschusses des KAV. Er trägt in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht vor und ist Autor u. a. der Kommentierung 8 KStG in Mössner/Seeger sowie der Werke Klein/ Muller/Lieber: Änderung der Unternehmensform. Handbuch zum Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht, 11. Aufl., NWB-Verlag (2017), Klein/Muller, Praxishandbuch der GmbH Gesellschaftsund Steuerrecht, NWB Verlag in der 4. Aufl., Zudem ist er schriftstellerisch mit einer Vielzahl von Aufsätzen in Erscheinung getreten. ES LÄDT EIN: Ausschuss Steuerrecht DATUM: Dienstag, 11. Februar 2020 UHRZEIT: Uhr ORT: The Midtown Hotel, Seite 84 REFERENT RA/StB Dr. Hartmut Klein, Bergisch Gladbach KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 120,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 140,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 180,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 4 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): SPORTRECHT, URHEBER- UND MEDIENRECHT Verwertungsrechte im Sportbusiness Das Sportrecht erlangt in der Praxis eine immer größere Relevanz. Das Sportbusiness umfasst als Querschnittsmaterie viele verschiedene Rechtsgebiete und stellt dabei hohe Anforderungen an die rechtliche Beratung u. a. von Sportlern und Vereinen. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Verwertungsrechte, bzw. die Wahrung und Durchsetzung von Verwertungsrechten im Sportbusiness. Die Veranstaltung gibt einen Überblick, welche verwertbaren Rechte zu beachten sind und wie diese Rechte bestmöglich geschützt und im Markt durchgesetzt werden können. Eine besondere Stellung im Sportbusiness nimmt der Bereich des esports ein, der ebenfalls beleuchtet wird. Professionelle Wettkämpfe zwischen den Spielern faszinieren inzwischen ein weltweites Publikum und es werden Jahr für Jahr Preisgelder in Millionenhöhe ausgeschüttet. Die Besonderheiten dieser Branche sollen im Vergleich zu bestehenden Strukturen im Sportbusiness wie die FIFA als Weltverband im Fußball juristisch beleuchtet werden. Herr Kollege Dr. Niklas Haberkamm, LL. M. oec. ist Partner der Medienrechtskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum in Köln und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität Trier und der Westfälischen Hochschule. Neben dem Medienrecht und dem Markenrecht ist er auf das Sportrecht spezialisiert und betreut dort sowohl Mandanten aus dem klassischen Sportbusiness als auch aus dem aufstrebenden Bereich des esport. Fortsetzung auf der nächsten Seite»

75 Seminare 75 REFERENT RA Dr. Niklas Haberkamm, LL. M. oec., Köln ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 150,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 175,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 200,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): ES LÄDT EIN: KAV DATUM: Donnerstag, 13. Februar 2020 UHRZEIT: Uhr Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis von 136,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum unter Nennung des Stichwortes KAV zur Verfügung. INTERNATIONALES RECHT, EUROPARECHT, GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, IT-RECHT Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr und Rechtsvergleich Österreich Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS- GVO) am und ihrer verbindlichen Anwendbarkeit am hat sich das Datenschutzrecht aus seinem Schattendasein befreit. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen genießt seitdem erhöhte Aufmerksamkeit nicht nur bei den Aufsichtsbehörden, die bei Zuwiderhandlung immense Bußgelder auferlegen und sonstige Sanktionsmaßnahmen ergreifen können. Auch die von der Datenschutzverletzung betroffenen Personen und per Verordnung ausdrücklich zugelassene Dritte können Rechte aus der DSGVO gegen den Verantwortlichen durchsetzen. Ob darüber hinaus ein Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO abmahnfähig ist, wird in der Literatur heftig diskutiert. Aber auch in der Rechtsprechung gehen die Meinungen auseinander. Die Folge hiervon ist eine Unsicherheit in der Rechtspflege: Wer ist abmahnberechtigt bzw. aktivlegitimiert? Welche Sachverhalte dürfen überhaupt abgemahnt werden? Wie kann auf ein Abmahnschreiben reagiert werden? REFERENTIN RAin Funda Seleserpe, LL. M., Köln ES LÄDT EIN: Ausschuss Internationales Recht DATUM: 12. Februar 2020 UHRZEIT: Uhr ORT: Boutique 026 Hotel Köln St. Michael, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 50,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 60,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 80,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): In diesem Seminar werden die aktuellen Entwicklungen aus der Rechtsprechung zu datenschutzrechtlichen Abmahnungen besprochen und anwaltliche Strategien zur Abwehr solcher aufgezeigt. Abschließend wird ein kurzer Überblick über die Abmahnsituation in Österreich gegeben. Die Referentin, Frau Kollegin Funda Seleserpe, LL. M., ist Rechtsanwältin in Köln und vorwiegend in den Bereichen des Datenschutzund IT-Rechts tätig. Frau Kollegin Seleserpe ist insbesondere an den an Hochschulen und in der Forschung aufkommenden datenschutzrechtlichen Aspekten interessiert. Aufgrund ihres Lehrauftrages im Fach Sozialrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW liegt ihr Fokus zudem auf dem bereichsspezifisch geregelten Sozialdatenschutzrecht.

76 76 Seminare KAV Seminare MEDIATION UND SCHLICHTUNG, STRAFRECHT Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt einsetzen und nutzen Körpersprache lesen zu können hat einen unbezahlbaren Vorteil in Ihrem Beruf und in schwierigen Situation, in denen Menschen aufeinandertreffen. Die Körpersprache ist Teil unseres Unbewussten, unserer Emotionen und zeigt das, was wir zu unterdrücken versuchen. Sobald Sie sich daran gewöhnt haben, auf körpersprachliche Signale zu achten, werden Ihnen diese bewusster. Sie können diese Signale dann in Ihren Beratungen und Mediationen gezielt hinterfragen. Körpersprachliche Signale verstärken die verbale Aussage, können sie bestätigen oder ihr widersprechen. Wahrgenommene Diskrepanzen zwischen verbalen und nonverbalen Aussagen geben Ihnen Anhaltspunkte, um noch einmal gezielt die Aussage zu überprüfen. Der Referent Stefan Güsgen ist seit 2011 als selbstständiger Coach und Trainer im Gesundheitswesen und in der Privatwirtschaft unterwegs. Als Betriebswirt, Sozialpädagoge, Musiktherapeut, Coach DGfC, Trainer dvct, Musiker und Deutscher Meister der Zauberkunst ist er in unterschiedlichsten Kontexten unterwegs. Bei seinen unterschiedlichen Seminarthemen ist die Körpersprache, bzw. die nonverbale Kommunikation, immer ein zentrales Thema. Frage: Können Sie Gedanken lesen? Antwort: Nein!!!! Ihre Körpersprache bietet mir nur ganz viele Informationen an! Und dann? Stelle ich Ihnen gute Fragen! Sie haben einen doppelten Nutzen: Sie bekommen zusätzliche Hinweise auf das emotionale Erleben Ihrer Mandanten; Sie können Mandanten und Medianten besser einschätzen. Den Körpersprache-Code zu verstehen gibt Ihnen die Möglichkeit, sich selbst besser zu verstehen. Gesten, die wir selbst unbewusst machen, verbergen eine Nachricht über das, was wir von uns in die Welt projizieren. Inhalt: Gezieltes Erkennen emotionaler Anteile wie Unsicherheit, Unklarheit und Widersprüche zwischen verbaler Aussage und körpersprachlichem Verhalten Sie gestalten Raum und Territorialsituationen in Beratungen (Nähe/Distanz/Raum/Positionierung im Raum). Sie schärfen Ihren intuitiven Aufmerksamkeitsfokus und erhalten mehr Informationen von Ihren Mandanten und Medianten. Sie erhalten Informationen um gezielter nachfragen zu können. Gezielte Praxisübungen zur Wahrnehmungserweiterung Der Körper führt, die Stimme folgt! Folgen Sie den Inhalten dieses Seminars und begeben Sie sich auf den Weg, neue Aspekte der Körpersprache zu erkennen und gezielt einzusetzen. REFERENT Stefan Güsgen, Köln ES LADEN EIN: Ausschuss Mediation und Schlichtung, Strafrechtsausschuss DATUM: 02. März 2020 UHRZEIT: Uhr ORT: Boutique Hotel 026 Köln, Seite 84 KOSTENBEITRAG JUNGMITGLIED KAV: 100,00 KOSTENBEITRAG MITGLIED KAV: 110,00 KOSTENBEITRAG NICHTMITGLIED: 120,00 TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird für 4 Stunden erteilt ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):

77 Seminare 77 BANK- UND KAPITALMARKTRECHT 10. Kölner Bankrechtstag Save the Date Nach den großen Erfolgen der letzten neun Jahre freuen wir uns sehr, den 10. Kölner Bankrechtstag 2020 ankündigen zu dürfen. Wie auch in den Vorjahren findet der Kölner Bankrechtstag zu Jahresbeginn statt. Dadurch können sich interessierte Fachanwälte für Bankund Kapitalmarktrecht bereits frühzeitig auf ihrem Spezialgebiet fortbilden und die nach 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren. Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Referenten ankündigen zu dürfen: Vors. Richter am BGH Werner Pamp, Bonn Prof. Dr. Ulrich Ehricke, LL. M., M.A., Universität Köln RA u. StB. Prof. Dr. Thomas Zacher, M.B.A., Köln Die Themen sowie weitere Referenten geben wir Ihnen zeitnah bekannt. Frühbucher Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an. ES LÄDT EIN: Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht DATUM UND UHRZEIT: Freitag, 13. März 2020, Uhr Samstag, 14. März 2020, Uhr ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84 KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR. SA.): FRÜHBUCHER: 425,00 Jungmitglied KAV/ 500,00 Mitglied KAV/ 660,00 Nichtmitglied NORMALPREIS: 450,00 Jungmitglied KAV/ 525,00 Mitglied KAV/ 675,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 1 (7 STD., FR.): FRÜHBUCHER: 200,00 Jungmitglied KAV/ 235,00 Mitglied KAV/ 305,00 Nichtmitglied NORMALPREIS: 210,00 Jungmitglied KAV/ 245,00 Mitglied KAV/ 315,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 2* (8 STD., SA.): FRÜHBUCHER: 225,00 Jungmitglied KAV/ 265,00 Mitglied KAV/ 345,00 Nichtmitglied NORMALPREIS: 240,00 Jungmitglied KAV/ 280,00 Mitglied KAV/ 360,00 Nichtmitglied TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht Save the Date Nach der gelungenen Premiere im Jahr 2019 freuen wir uns sehr, Ihnen auch 2020 unser 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung richtet sich an Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht, die sich bereits frühzeitig im neuen Jahr in ihrem Spezialgebiet fortbilden und die nach 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren möchten. Dieses Seminar ist jeweils als Sieben-, Acht-, oder 15-Std.-Veranstaltung buchbar. Wir freuen uns sehr, Ihnen bereits folgende Referenten und Themen ankündigen zu dürfen: Die Vortragsthemen sowie weitere Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns eventuelle Änderungen vorbehalten. Vielen Dank! Frühbucher Bei einer Buchung bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn bieten wir Ihnen unseren Frühbuchertarif an. Haftungsbegrenzungen, Verschuldensgrad und Mitverschulden RA Armin Walther, Köln Lieferfristüberschreitungen im Schienengüterverkehr Haftung und Gestaltung RA Klaus-Peter Langenkamp, Düsseldorf RA Detlef Neufang, Bonn Fortsetzung auf der nächsten Seite»

78 78 Seminare KAV Seminare ES LÄDT EIN: KAV DATUM UND UHRZEIT: Freitag, 27. März 2020, Uhr Samstag, 28. März 2020, Uhr ORT: MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne, Seite 84 KOSTEN KOMPLETTBUCHUNG (15 STD., FR. SA.): FRÜHBUCHER: 345,00 Jungmitglied KAV/ 390,00 Mitglied KAV/ 450,00 Nichtmitglied NORMALPREIS: 395,00 Jungmitglied KAV/ 440,00 Mitglied KAV/ 490,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 1 ( 7 STD., FR.): FRÜHBUCHER: 160,00 Jungmitglied KAV/ 182,00 Mitglied KAV/ 210,00 Nichtmitglied NORMALPREIS: 184,00 Jungmitglied KAV/ 205,00 Mitglied KAV/ 230,00 Nichtmitglied KOSTEN TEILBUCHUNG 2 (8 STD., SA.): FRÜHBUCHER: 185,00 Jungmitglied KAV/ 208,00 Mitglied KAV/ 240,00 Nichtmitglied NORMALPREIS: 211,00 Jungmitglied KAV/ 235,00 Mitglied KAV/ 260,00 Nichtmitglied TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: wird erteilt ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): Mittagessen nur am Samstag, 28. März Ein Abrufkontingent an Einzelzimmern inkl. Frühstück zum Preis von 136,00 pro Nacht steht Ihnen im Tagungshotel bis zum unter Nennung des Stichwortes KAV zur Verfügung. ARBEITSRECHT #MeToo im Arbeitsverhältnis und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers Das Thema ist wahrlich nicht neu, hat aber durch #MeToo medial enorme Aufmerksamkeit erfahren: Sexuelle Belästigungen kommen auch im sozialen Umfeld Arbeitsverhältnis vor und stellen Personalverantwortliche und die sie beratenden Rechtsanwälte vor einige Fragen: Wo endet eine harmlose Flirterei, wo beginnt die sexuelle Belästigung? Wie geht man mit mehr oder weniger konkreten Anschuldigungen um und findet angemessene Maßnahmen zwischen Opferschutz und Unschuldsvermutung? Anhand konkreter Beispiele sollen in diesem Seminar Lösungsansätze und Antworten vorgestellt werden. Die Referentin, Frau Kollegin Inga Leopold, ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist bei einer großen Kanzlei in Bonn tätig und berät dort Unternehmen aller Größenordnungen, Vereine und Privatpersonen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Bis Oktober 2018 war sie Mitglied des KAV Ausschusses für Arbeitsrecht. REFERENTIN RAin Inga Leopold, Köln ES LÄDT EIN: Ausschuss Arbeitsrecht DATUM: Donnerstag, 02. April 2020 UHRZEIT: Uhr ORT: Boutique Hotel 026 Köln St. Michael, Seite 84 KOSTEN: 50,00 Jungmitglied KAV / 60,00 Mitglied KAV / 80,00 Nichtmitglied TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):

79 Seminare 79 BAU UND ARCHITEKTENRECHT Forum Bau- und Architektenrecht Nach der positiven Resonanz im Jahr 2019 freuen wir uns sehr, Ihnen auch im Jahr 2020 das Forum im Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht referieren zu ausschließlich praxisbezogenen Themen und aktuellen Brennpunkten. Folgende Referenten werden jeweils eine Stunde referieren: RAin Dr. Carolin Dahmen, Köln RAin Kristin Draxler, Köln RA Dr. Oliver Kerpen, Köln RA Dr. Andreas Bahner, Köln RA Florian Gutermuth, Köln ES LÄDT EIN: Ausschuss Bau- und Architektenrecht DATUM: Donnerstag, 14. Mai 2020 UHRZEIT: Uhr ORT: The Midtown Hotel, Seite 84 KOSTEN: 110,00 Jungmitglied KAV/ 130,00 Mitglied KAV/ 150,00 Nichtmitglied TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 5 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48): Die entsprechenden Vortragsthemen geben wir Ihnen zeitnah bekannt. GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, JUNGE ANWÄLTE Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht Bei diesem Vortrag handelt es sich um ein Grundlagenseminar. So werden verschiedene Markenformen vorgestellt, es werden Fragen der Verwechslungsgefahr besprochen, Tipps zu Recherchemöglichkeiten gegeben, auf die Kollision von Marken mit Internetdomains hingewiesen und typische Fallstricke anhand von vielen Beispielen aufgezeigt. Der Referent, Herr Kollege Christian Weil, ist selbstständiger Rechtsanwalt, Mitgründer und Partner einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei in Köln. Er arbeitet seit 1999 selbstständig mit den Tätigkeitsschwerpunkten Marken-, Wettbewerbs-, Internet-, Patent-, Geschmacksmuster- sowie Urheberrecht, ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Mitglied des KAV Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz. REFERENT RA Christian Weil, Köln ES LADEN EIN: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz, Ausschuss Junge Anwälte DATUM: Mittwoch, 17. Juni 2020 UHRZEIT: Uhr ORT: Landgericht Köln, Saal 1507, Seite 84 KOSTEN: 50,00 Jungmitglied KAV/ 60,00 Mitglied KAV/ 80,00 Nichtmitglied TEILNAHMEBESCHEINIGUNG: 2 Std. ( 15 FAO) ANMELDUNG: Seite 92, SERVICE UND KOOPERATION (Seite 48):

80 80 Seminare Frühjahrs,- Herbst- und Jahresendveranstaltungen (7, 8 oder 15 Std. FAO*) Im Rahmen unserer angebotenen Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen erhalten Sie die Möglichkeit, die erforderlichen 15 Fortbildungsstunden nach 15 FAO in einer Veranstaltung zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden jeweils als Teilbuchung (7 oder 8 Std.) sowie als Komplettbuchung angeboten. Neben den Veranstaltungen im Jahre 2019 freuen wir uns sehr, Ihnen bereits in dieser Ausgabe die Termine für 2020 mitteilen zu können. Alle 15 Std. FAO Veranstaltungen des Jahres 2020 sind bereits online, unter buchbar. Herbstseminar im Familienrecht September 2019 Lindner Hotel City Plaza 9. NRW IT-Rechtstag September 2019 Pullman Cologne Hotel Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht September 2019 Pullman Cologne Hotel Herbstseminar im Verkehrsrecht September 2019 MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht Oktober 2019 Steigenberger Hotel 10. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV November 2019 MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht November 2019 NH Collection Hotel Köln Mediapark Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz November 2019 Pullman Cologne Hotel Kölner Mietrechtstage November 2019 Hyatt Regency Cologne Hotel Termine 2020 (Eine Onlinebuchung ist unter bereits möglich) 10. Kölner Bankrechtstag März 2020 MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne 2. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht März 2020 MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne Herbstseminar im Familienrecht September 2020 NH Collection Hotel Mediapark 10. NRW IT-Rechtstag September 2020 Pullman Cologne Hotel Fortsetzung auf der nächsten Seite»

81 Seminare 81 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht September 2020 Pullman Cologne Hotel Herbstseminar im Verkehrsrecht September 2020 MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne 11. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV Oktober 2020 Pullman Cologne Hotel Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht November 2020 NH Collection Hotel Mediapark Kölner Mietrechtstage November 2020 MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (7 bzw. 8 Std. FAO je Vortragstag) angeboten und umfassen alle Serviceleistungen unseres Seminarprogramms. Hierzu zählen zum Beispiel Kaffeepausen, Mittagessen (siehe Ausschreibung), Getränke im Tagungsraum, kostenfreies W-LAN etc. Early-Bird: Bis zu vier Monate vor Veranstaltungstermin sichern Sie sich im Rahmen der Frühjahrs-, Herbst- und Jahresendveranstaltungen den KAV Frühbucherrabatt. Die entsprechenden Konditionen entnehmen Sie bitte den Seminarausschreibungen. Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in den Seminarausschreibungen dieser Ausgabe und auf der Online-Buchungsplattform Bitte beachten Sie die Preisstruktur für KAV Mitglieder, KAV Jungmitglieder und Nichtmitglieder. Männerkleidung Köln-Ehrenfeld Rothehausstr Köln Öffnungszeiten Di - Fr: Uhr Sa: Uhr Maßtermine nach Absprache

82 82 Seminare Fachanwaltslehrgänge 2019, 2020 und 2021 in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln Seit dem Jahr 2015 bieten Ihr Kölner Anwaltverein e.v. und die DeutscheAnwaltAkademie gemeinsam und erfolgreich Fachanwaltskurse in verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Institutionen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt um den Vereinsmitgliedern des KAV sowie externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im Bereich der Fachanwaltsausbildung zu offerieren. Kurse Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht (10. Oktober 2019 bis 29. Februar 2020) nh Hotel Köln Altstadt Kostenbeitrag für KAV e. V. Mitglieder: 1.995,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: 2.350,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: 220,00* Gebühr inkl. ausführlichen digitalen Seminarunterlagen und Pausenerfrischungen, gedruckte Seminarunterlagen sind gegen einen Aufpreis von 150,00* erhältlich. Kurse 2020* 55. Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht (13. Februar 2020 bis 20. Juni 2020) Park Consul Hotel Kostenbeitrag für KAV e.v. Mitglieder: 1.865,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: 2.185,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: 220,00* Gebühr inkl. Pausenerfrischungen, Arbeitsunterlagen, Ratenzahlung ist möglich. 60. Fachanwaltslehrgang Strafrecht (24. September 2020 bis 12. Dezember 2020) The New Yorker Hotel Kostenbeitrag für KAV e.v. Mitglieder: 1.865,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: 2.185,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: 220,00* Gebühr inkl. ausführlichen digitalen und gedruckten Seminarunterlagen sowie Pausenerfrischungen, Ratenzahlung ist möglich. 44. Fachanwaltslehrgang Erbrecht (08. Oktober 2020 bis 06. Februar 2021) Park Consul Hotel Kostenbeitrag für KAV e.v. Mitglieder: 2.050,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: 2.365,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: 220,00* Gebühr inkl. Pausenerfrischungen, Arbeitsunterlagen, Ratenzahlung ist möglich. 75. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht (12. November 2020 bis 06. März 2021) Azimut Hotel Cologne Kostenbeitrag für KAV e.v. Mitglieder: 1.865,00* Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: 2.185,00* Kostenbeitrag für alle Klausuren: 220,00* Gebühr inkl. ausführlichen digitalen und gedruckten Seminarunterlagen sowie Pausenerfrischungen, Ratenzahlung ist möglich. * keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie) Profitieren Sie als KAV Mitglied von den günstigsten Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die DeutscheAnwaltAkademie. Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online unter In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den Referenten, Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hinterlegtes Anmeldeformular. Bitte nutzen Siee ausschließlich dieses Formular für Ihre Kursanmeldung, um sicherzustellen, dass Sie den günstigsten Teilnahmebeitrag buchen können. Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur Verfügung.

83 Kein Stolperstein für die Karriere Von Maren Kaup Das Staatsexamen frisch in der Tasche, liegt Hochschulabsolventinnen und -absolventen die Berufswelt als unbearbeitetes Feld zu Füßen. Wo die ersten Schritte machen? In der Legal-Abteilung eines Unternehmens in einer großen Kanzlei? Oder doch besser gleich den Schritt in die Selbständigkeit wagen? In diesem Fall heißt das vorrangige Ziel natürlich zunächst: Aufträge, Mandate gewinnen. Wer aber Hals über Kopf ohne Konzept losarbeitet, dem fällt es später immer schwerer, die täglichen Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Denn wenn es gut läuft, kommen zu den ersten Mandanten schnell weitere hinzu. Dann aber sind saubere Strukturen gefragt. Hand in Hand mit dem Start in die Selbständigkeit sollten daher Kanzleiorganisation und Legal Tech gehen. Dann klappt es auch mit der Karriereplanung. Der Wettbewerb ist groß und die ersten Mandanten wollen mit besonderer Mühe umhegt werden. Die junge Kanzlei parallel mit aufwändiger IT-Technik ausstatten, gar eine Schreibkraft einstellen, die sich um das Verfassen von Schriftsätzen kümmert dafür wollen bzw. können die wenigsten viel Zeit und Geld aufwenden. In Zeiten von Digitalisierung und Cloud muss Kanzleiorganisation aber gar nicht mehr so aussehen! Es geht viel einfacher. Anzeige werden durch flexible Lastverteilung sofort bearbeitet, es entstehen keine Bearbeitungsrückstände mehr und die Korrespondenz mit den Mandaten beschleunigt sich deutlich. Philips hat den Gang in die Cloud schon vor längerem beschritten und bietet mit dem Diktiersystem SpeechLive und SpeechScribe webbasierte Dienste an, die gerade von jungen Anwältinnen und Anwälten der Digital- Native-Generation intensiv genutzt werden. Vorsicht Falle: nicht alle Arbeitsmittel sind standesrechtlich sicher Zum Beispiel mit Spracherkennung. Wer per Whatsapp täglich Sprachnotizen verfasst oder Alexa befiehlt, welche Musik zu spielen ist, der kann diese vertrauten Sozialtechniken ohne viel Mühe auf sein Berufsleben übertragen. Doch Vorsicht: Hier werden keine alltäglichen Belanglosigkeiten aufgezeichnet, sondern z. T. höchst vertrauliche Geschäftsinformationen. Diese wie bei Whatsapp & Co. auf USamerikanischen Servern abspeichern zu lassen, kann den Junganwalt rechtlich schnell in Teufels Küche bringen. Man muss also differenzieren. Philips weiß um solche technische Feinheiten und bietet modernste Technologien, mit denen Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ihre Kanzleiorganisation rechtssicher gestalten können. Den Einstieg und Aufbau ihrer Kanzlei erleichtern wir zum Beispiel durch spezielle Einstiegsangebote im Bereich der Spracherkennung, erklärt Florian Schwiecker, Global Sales Director bei der Speech Processing Solutions Germany GmbH (SPS). Schwiecker war selbst zehn Jahre als Anwalt tätig, hat in den USA und im europäischen Ausland gearbeitet und kennt sich mit Legal Tech bestens aus. SPS entstand 2012 aus Philips Speech Processing und ist auf dem Markt für professionelle Diktiersysteme weltweit führend. Im Unterschied zu vielen der privat genutzten Lösungen ist die Spracherkennungslösung von Philips standesrechtlich sicher und die Daten unterliegen höchsten Geheimhaltungsstufen. Keine Bearbeitungsrückstände durch mobiles Arbeiten Zeitgemäße Texterfassung kann per Spracherkennung stattfinden oder mittels digitalem Diktat (beide Techniken lassen sich auch kombinieren). Für das digitale Diktieren ist keine eigene Schreibkraft mehr nötig: Man lädt seine Sprachdateien in die sichere Cloud und kann sie von dort beliebig verteilen, z. B. an einen webbasierten Schreibservice, wie ihn Philips mit eingeführt hat. Die Vorteile: Diktate Der virtuelle Rucksack an Unerledigtem wächst nicht mehr ins Unermessliche So wie der Verkauf stationärer PCs zurückgegangen ist, weil fast jede(r) mit dem tragbaren Notebook arbeitet, so funktioniert auch das anwaltliche Diktieren heute immer häufiger ortsungebunden mit Hilfe mobiler Diktiergeräte oder Diktier-Apps auf dem Mobiltelefon. Von dort aus sind die Sprachdateien im Nu über die Cloud zur Transkription verschickt. Dank Digitalisierung und Cloud kann man heute also Diktate je nach Situation auf die schnellstmögliche Weise in geschriebenen Text umwandeln ob vom Büro aus, im Home-Office oder zur Not auch mal im Urlaub. Aufgaben lassen sich sofort erledigen, der virtuelle Rucksack an Unerledigtem wächst nicht mehr ins Unermessliche. Kooperationen mit führenden Legal-Tech-Unternehmen Philips hat sich mit seiner Technologie für digitale Sprachverarbeitung voll auf die Zukunft des Anwaltsmarktes ausgerichtet. Die cloudbasierten, anwaltskonformen Lösungen unterstützen die von Berufseinsteigern geforderte Flexibilität und Mobilität. Durch offene Schnittstellen und Kooperationen mit den führenden Legal-Tech- Unternehmen sind die Philips-Lösungen vollintegrierbar in alle gängigen Soft- und Hardwareprodukte für den Anwaltsmarkt. Und sie laufen auch nicht unwichtig sowohl auf Windows- als auch auf Apple-Geräten. Fazit: Kanzleiorganisation ist kein verstaubter Bürokratismus mehr, sondern mit den neuen Möglichkeiten von Digitalisierung und Cloud auch für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger schnell umsetzbar. Sie sollte daher von Beginn an Bestandteil professioneller Arbeit sein, denn nur so ist ein perfekter Berufsstart in einem von starkem Wettbewerb geprägten Umfeld möglich. Tel.:

84 84 Seminare Veranstaltungsorte und Parkhinweise Die Vortragsveranstaltungen des Kölner Anwaltverein e. V. werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt. In dieser Rubrik finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor Ort begrüßen zu dürfen! Neptunbad Neptunplatz 1, Köln Parkhinweis: Das Neptunbad verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der Tiefgarage. Pullman Cologne Hotel Helenenstraße 14, Köln Parkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befindet sich das Parkhaus des Lindner City Plaza Hotels auf der Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler). Köln Marriott Hotel Johannisstraße 76 80, Köln Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befindet sich das Parkhaus Rhein Triadem direkt gegenüber der Einfahrt zur Hotelgarage (Selbstzahler). NH Collection Köln Mediapark Im Mediapark 8b, Köln Parkhinweis: Die kostenpflichtige Tiefgarage des Mediaparks befindet sich in unmittelbarer Nähe. Sonderpreise Parken 11,00 pro Tag. Lindner Hotel City Plaza Magnusstraße 20, Köln Parkhinweis: Eine kostenpflichtige öffentliche Tiefgarage mit Zugang zum Hotel befindet sich im Gesamtgebäudekomplex. Hyatt Regency Köln Hotel Kennedy-Ufer 2 a, Köln Parkhinweis: Das Hyatt Regency Hotel verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler), sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze in der Tiefgarage sind vorhanden. MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne Kurt-Hackenberg-Platz 1, Köln Parkhinweis: Das Hotel verfügt über eine Parkebene (Selbstzahler), Pkw-Aufzug auf der Rückseite des Hauses. Alternativ befindet sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin (Selbstzahler) direkt neben dem Hotel. The Midtown Hotel Kaiser-Wilhelm-Ring 48, Köln Eine kostenpflichtige öffentliche Tiefgarage befindet sich direkt vor dem Hotel. Landgericht Köln Luxemburger Str. 101, Köln Parkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten geschlossen. Steigenberger Hotel Habsburgerring 9 13, Köln Parkhinweis: Die kostenpflichtige öffentliche Tiefgarage am Rudolfplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe. Boutique Hotel 026 Köln St. Michael (Ehemaliges Hopper) Brüsseler Str. 26, Köln Das Boutique Hotel 026 verfügt über wenige Parkplätze im Innenhof. Fußläufig sowie in der hauseigenen Tiefgarage (Selbstzahler) befinden sich weitere Parkplätze.

85 Anzeige INTERVIEW Fünf Fragen an Rechtsanwalt Roosbeh Karimi anwalt.de feiert seinen 15. Geburtstag. Zu diesem Anlass haben wir zehn unserer Kunden jeweils fünf Fragen über Ihre Erfahrungen mit anwalt.de gestellt. eine Bewertung nicht meinen Ansprüchen genügen, nutze ich die Antwortfunktion, um die Bewertung so freundlich und sachlich wie möglich zu kommentieren. Bisher hat aber immer alles gut geklappt. 3. Seit Ende 2017 bietet anwalt.de für Mitglieder die kostenlose Vermittlung von Terminsvertretungen an. Haben Sie die Funktion schon genutzt? Roosbeh Karimi Rechtsanwalt für Wirtschafts- und Verbraucherrecht in Berlin 280 Bewertungen mit einem Durchschnitt von 4.9 von 5 Sternen 1. Sie sind seit 2015 Kunde von anwalt.de. Konnten Sie Mandate über die Plattform gewinnen? Ich habe mich bereits kurz nach meiner Kanzleigründung bei anwalt.de angemeldet, was sich schnell als goldrichtige Entscheidung herausstellte. Bis heute bekomme ich über die Plattform regelmäßig neue Mandate in verschiedenen Rechtsgebieten. 2. anwalt.de hat sich in Deutschland zu einer großen Anwaltsplattform für Bewertungen entwickelt. Auch Sie haben schon viele Bewertungen von Mandanten erhalten. Wie gehen Sie mit schlechten Bewertungen um? Ich lege von Beginn an größten Wert auf die transparente Darstellung der Rahmenbedingungen eines Mandats, um schlechte Bewertungen zu vermeiden. Sollte dennoch Die Terminsvertretersuche ist meine erste und bis jetzt immer erfolgreiche Anlaufstelle für meine bundesweiten Verfahren. 4. Das Erfolgsgeheimnis vieler Kanzleien bei anwalt.de ist das regelmäßige Veröffentlichen von Rechtstipps. Auch Sie haben schon 20 Rechtstipps verfasst. Spüren Sie hier Feedback von Rechtsratsuchenden? Natürlich, die Profilpflege, und dazu gehört das Schreiben von Rechtstipps, ist ein elementarer Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit. Durch die gute Reichweite der Beiträge ist ein regelmäßiges Feedback garantiert. 5. Welchen Tipp würden Sie neu zugelassenen Anwälten geben, damit sie erfolgreich ins erste Anwaltsjahr starten? Mein Tipp an alle Berufseinsteiger, die sich nicht ins gemachte Nest setzen: Sucht eine Nische, zeigt potenziellen Mandanten euren Mehrwert, arbeitet digital und meldet euch bei anwalt.de an. Wir danken Ihnen herzlich für das Gespräch. anwalt.de ist Deutschlands große Rechtsberatungsplattform. Wir machen Rechtsberatung einfach und verbinden Rechtsratsuchende und Anwälte. Rechtsratsuchende nutzen die Plattform als erste Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen und Problemen. Für Anwälte ist anwalt.de ein unverzichtbarer Teil ihres Online-Marketings. Die anwalt.de services AG, gegründet 2004, beschäftigt heute 120 Mitarbeiter am Hauptsitz in Nürnberg und in Berlin.

86 IN Erleben Sie die zahlreichen Vorteile Ihrer KAV Mitgliedschaft! IST, WER DRIN IST... Wussten Sie eigentlich schon dass Sie als KAV Mitglied im direkten Vergleich zu Nichtmitgliedern bei jeder Seminarbuchung aus dem KAV Fortbildungsprogramm sparen und dass unsere Jungmitglieder* davon besonders profitieren?... dass Sie im Rahmen des KAV Partnerprogramms bei vielen namhaften Unternehmen zahlreiche Vorteile genießen?... dass Sie als Mitglied des KAV an ausgewählten Veranstaltungen teilnehmen können, die lediglich Mitgliedern vorbehalten sind?... dass wir mit 28 Ausschüssen und Arbeitskreisen für ein starkes Know-how sorgen und dieses gemeinsam bundesweit vertreten?... dass Sie als Mitglied des KAV das gesamte Angebot des KAV nutzen können?... dass wir Ihnen zwei Geschäftsstellen mit bequemer Kaffeelounge im LG und OLG bieten?... dass der Platz hier nicht ausreicht um Ihnen alle Vorteile aufzulisten? Schön, dass Sie ein Teil des KAV sind und falls (noch) nicht, dann wird es höchste Zeit uns kennenzulernen! Wir freuen uns auf Sie! IM KAV Ihr Kölner Anwaltverein e. V.

87 87 Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot des Kölner AnwaltVerein e. V. 1. Veranstalter des Fortbildungsangebots Veranstalter ist der Kölner AnwaltVerein e. V., satzungsgemäß vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn RA Markus Trude, oder den stellv. Vorsitzenden, Herrn RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner (gemäß 5 Abs. 2 der Satzung des Kölner Anwaltvereins vom 15. März 1946 in der Fassung vom 11. September 2012), Reichenspergerplatz 1, Köln, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln, 43 VR 4781; Telefon: 0221/ (montags bis freitags 9.00 Uhr bis Uhr), Telefax: 0221/ , service@koelner-anwaltverein.de, Internet: Verein-e.V 2. Geltungsbereich Der Kölner AnwaltVerein e. V. führt Seminare, Fortbildungsveranstaltungen und Fachanwaltslehrgänge nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch. 3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande Soweit wir Ihnen über unsere Internetseiten oder über unsere Mitgliederzeitschrift KAV Magazin, über einen unserer Flyer oder auf sonstigem Weg (z.b. über ein Anmeldeformular unter Fortbildungsveranstaltungen anbieten, stellt dies lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder Telefon absenden, geben Sie ein Angebot gemäß 145 BGB ab. Wir bestätigen Ihnen per Brief oder Telefax den Vertragsschluss. Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden wir Ihnen die vorgenannte Bestätigung per Annahme der Buchung Wenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief, Telefon oder Telefax buchen, bestätigen wir Ihnen innerhalb von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte Fortbildungsveranstaltung annehmen. 5. Widerrufsrecht Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. a) Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Kölner AnwaltVerein e. V. Reichenspergerplatz 1, Köln Telefax: 0221/ service@koelner-anwaltverein.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. b) Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 6. Teilnahmegebühren und Fälligkeit Sämtliche Teilnahmegebühren der vom Kölner AnwaltVerein e. V. angebotenen Veranstaltungen sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungsveranstaltung (Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatzausbildungen etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung fällig. Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt der berufsbegleitenden Zusatzausbildung, Mitglied des Kölner Anwaltvereins und weniger als fünf Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit einem sog. Bildungsscheck. 7. Sonderkündigungsrecht a) Sonderkündigungsrecht bei Seminaren Sie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr. Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind. b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder Zusatzausbildungen Sie können bis zu zwei Monate vor Beginn des Fachanwaltskurses oder der Zusatzausbildung den von Ihnen gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr. Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veranstaltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind. c) Form der Kündigung Sie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder per erklären. 8. Programmänderung und Absage von Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner Anwaltverein Service GmbH Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungsveranstaltungen jeglicher Art absagen können, wenn z. B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Gebrauch machen, informieren wir Sie von unserer Absage so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich stets online über die aktuellen Kursinformationen oder kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fortbildungsveranstaltungen absagen, erstatten wir Ihnen die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Kölner AnwaltVerein e. V. 9. Arbeitsunterlagen Im Rahmen einer Vielzahl der vom Kölner AnwaltVerein e. V. angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen die Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der jeweilige Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese Arbeitsunterlagen im Nachgang zur jeweiligen Veranstaltung per . Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen der Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen Sie ihre -Adresse eintragen können. Der Kölner AnwaltVerein e. V. haftet nicht für den Inhalt der Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, es sei denn der Kölner AnwaltVerein e. V. oder einer seiner Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. 10. Urheberrecht Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen diese nicht auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung des entsprechenden Referenten und des Kölner Anwaltverein e. V. vervielfältigen. Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilnehmern der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur Verfügung. 11. Datenschutz Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns übermittelten personenbezogenen Daten, wie z. B. Name, Adresse, Bankverbindung und -Adresse, zur Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung. Sollten Sie Informationen über weitere Veranstaltungen wünschen, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung. Sollten Sie per Brief, Telefon oder Telefax eine unserer Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren dürfen. 12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat a) Fortbildungsveranstaltungen Sofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben. Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß 15 FAO geeignet. Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß 15 FAO trifft die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer. b) Fachanwaltskurse oder Zusatzausbildungen Für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines unserer Fachanwaltskurse oder einer unserer Zusatzausbildungen, erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben. 13. Haftungsbegrenzung Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen. a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, haften wir unbeschränkt. b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss. 14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Auf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) an. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

88 88 Annoncen Annoncen Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte Wir suchen für unsere namhafte seit Jahrzehnten vorwiegend zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei in Bonn mit drei Berufsträgern eine(n) Nachfolger(in) für unsere nach langjähriger Zusammenarbeit Ende des Jahres ausscheidende Kollegin zur selbstständigen Bearbeitung der Bereiche VerkehrsR u. FamR. Wir sind Vertragskanzlei zahlreicher Rechtsschutzversicherer u. arbeiten in repräsentativen Kanzleiräumen mit zeitgemäßer IT (Ra-micro, Spracherkennung, Beck-Online). Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV3/ Vertraulichkeit wird zugesichert. Mitarbeiter/ Referendare Wir sind eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Fachanwaltsspezialisierungen u. bieten Referendaren die Möglichkeit, ihre Ausbildung in der Anwaltsstation sowie der Pflichtwahlstation bei uns durchzuführen mit der Möglichkeit, nach dem Assessor- Examen bei uns als Rechtsanwalt tätig zu sein. Gleichfalls bieten wir Berufsanfängern eine Anfangsstelle. Anfragen an: RAe Klocke & Linkens, Tel.: 0221/ , Bürogemeinschaft Bürogemeinschaft in herausragender zentraler Innenstadtlage (Breite Straße) über den Dächern von Köln in kernsaniertem Objekt geboten (Lichtbilder unter www. drstark.de/angebot.html). Zur Verfügung steht ein heller u. ruhiger Büroraum (bei Bedarf auch zwei Büroräume) mit einer Größe von ca. 21 qm. Gemeinsame Sekretariatsbenutzung sowie die Inanspruchnahme von Sekretariatsdienstleistungen ist ebenso möglich, wie die gemeinsame Nutzung des separaten Schreibzimmers, der Küche, des Empfangsbereichs, der Dachterrasse u. des Besprechungszimmers. Gleiches gilt für die Nutzung der Bibliothek/Literatur u. der Juris-Datenbank. Die Kanzlei ist hochwertig ausgestattet u. verfügt über modernste Telekommunikations- u. EDV-Einrichtungen; Pkw-Tiefgaragenstellplätze u. Archivräume im Hause optional vorhanden. Freundliches, kollegiales Miteinander ist für unsere seit nunmehr fast 20 Jahren bestehende Bürogemeinschaft ebenso selbstverständlich, wie kostenfreie Termins- u. Urlaubsvertretungen. Von Interesse wäre auch eine Übernahme/Unterstützung von Mandaten aus den Bereichen FamR, ImmobilienR u. ArbeitsR. Anfragen an: RA Dr. Stark, Tel.: 0221/ od. 0177/ Ab dem vermiete ich in meiner Kanzlei in Köln-Porz- Zentrum 1 Büroraum. Die Kanzlei, 75 qm, 5 Räume, liegt in der Fußgängerzone im Zentrum von Köln- Porz, 5 Min. vom Rhein entfernt. Die Mitnutzung des gut eingearbeiteten Personals ist möglich. Gute Verkehrsanbindung, auch an öffentliche Verkehrsmittel. In ca. 200 m Entfernung entsteht derzeit ein neuer Stadtkern mit ca. 130 Wohnungen ( Die Kanzlei bietet Chancen für Berufsanfänger/innen oder Neuanfang. Anfragen an: Tel.: 0176/ Bürogemeinschaft in zentraler Innenstadtlage (Heumarktnähe, keine Fußgängerzone) hat ab sofort einen gut geschnittenen hellen Büroraum (bei Bedarf auch zwei Räume) von ca. 20 qm mit großer Fensterfläche u. Domblick zur Untervermietung an eine nette Kollegin od. einen netten Kollegen frei. Die Kanzlei nimmt die komplette dritte Etage eines Geschäftshauses mit Aufzug ein. Der repräsentative Besprechungsraum, die Teeküche, die KAT-Verkabelung u. die Telefonanlage können gerne mitbenutzt werden. Es können optional max. zwei Arbeitsplätze (möbliert od. unmöbliert) für eigene Mitarbeiterinnen eingerichtet werden. Anfragen an: RAin Huckert, Tel.: 0221/ , info@kanzlei-huckert.de Vermietung/ Verkauf Wir suchen ab sofort Untermieter für freie Flächen unseres Rechtsanwaltsbüros. Die hellen u. modernen Büroräume befinden sich im Businesspark Hagen- Campus in Humboldt-Gremberg. Die Gesamtfläche beträgt ca. 146 qm. Es stehen bis zu drei einzelne Büros sowie ein größerer Sekre- Fortsetzung auf der nächsten Seite»

89 Annoncen 89 tariatsraum mit Teeküche u. eigenen Toiletten zur Verfügung, die ganz od. einzeln vermietet werden können. Das Büro verfügt über eine große Terrasse sowie Parkplätze in der Tiefgarage. Die Nutzung eines Serverraums sowie die Teilung zahlreicher Ressourcen, wie Besprechungsraum, Empfang, Internet u. Telefon, sind möglich. Die Räume sind ideal für kleine Kanzleien von 1 bis 3 Berufsträgern. Anfragen an: MRD Rechtsanwälte, RA Dr. Martell Rotermundt, Tel: 0221/860770, rotermundt@mrd-legal.de Familienrechtlich tätige Anwältin u. Mediatorin im Rhein-Erft-Kreis sucht mittelfristig Nachfolge. Die Räumlichkeiten sind für 1-2 Anwälte/Anwältinnen geeignet. Übernahme des Mandanten- u. Aktenbestandes Verhandlungssache. Es besteht die Bereitschaft zur Hilfe bei der Einarbeitung in den Aktenbestand u. bei den Bemühungen um den Erhalt des Mandantenstamms. Für die Übergangszeit kann das Mitbringen von eigenen Mandaten sinnvoll sein. Gute Vereinbarkeit von Familie u. Beruf. Anfragen schriftlich an: Chiffre KAV3/ Schaltung von Annoncen in den KAV Mitteilungen Für Mitglieder des KAV e.v. sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den KAV Mitteilungen kostenfrei. Nichtmitgliedern sowie deren Mitarbeiter bieten wir die Annoncenschaltung zu 36,00 inkl. 19 % MwSt. an. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir 74,00 inkl. 19 % MwSt.. MANDANTEN SUCHEN KOMPETENTE UNTERSTÜTZUNG Eine Website oder Imagebroschüre ist meist der erste Berührungspunkt mit Ihrer Kanzlei. Wir stellen Ihre Kompetenz ins rechte Licht und entwickeln den passenden Auftritt für Web & Print. Neben der KAV Website und dem KAV Magazin finden Sie weitere Referenzen aus dem Bereich Recht auf Annostr Köln T

90 WIR SEHEN UNS... AM 22. NOVEMBER 2019 IN DER WOLKENBURG KÖLN GALA KÖLNER JURISTEN Dinner & Ball 129, Uhr Empfang Uhr Dinner exklusives 3-Gänge-Menü Special Guest: Martin Sasse am Piano Ball 69,- ab Uhr Special Guests: Heavens Club /Druckluft FREUEN SIE SICH AUF EINE SENSATIONELLE TOMBOLA MIT TOLLEN PREISEN FÜR EINEN GUTEN ZWECK! * inklusive Getränke (Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser, Softdrinks, Heißgetränke) und Mitternachtssnack Jetzt Karten sichern! Limitiertes Kontingent! KAV Bestellhotline: 0221/ Mit freundlicher Unterstützung von: Veranstalter: Kölner Anwaltverein e. V.

91 Verbindliche Reservierung zur GALA KÖLNER JURISTEN, 22. November 2019 Absender und Rechnungsempfänger: Name: Kölner Anwaltverein e. V. Reichenspergerplatz Köln Vorname: Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Beruf: Telefon: GALA (inkl. Dinner & Getränke* und BALL) Zur Gala am 22. November 2019, ab Uhr, in der Wolkenburg, bestelle ich zum Preis von jeweils 129,- Karten für folgende Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.) Name: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht: Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht: Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht: Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht: Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht: Gäste: Personen Vegetarisches Dinner erwünscht: insgesamt Personen BALL ohne Dinner (inkl. Getränke*) Zum Ball am 22. November 2019, ab Uhr, in der Wolkenburg, reserviere ich zum Preis von jeweils 69,- Flanierkarten für folgende Personen: (Bitte Namen einsetzen und Doppelanmeldung vermeiden. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.) Name: Personen Gäste: Personen Gäste: Personen Gäste: Personen Gäste: Gäste: Datum: Unterschrift: insgesamt Personen Personen Personen Reservierungen bis zum per Post, per Fax: 0221/ oder in der Geschäftsstelle des KAV * Kölsch, Weißwein, Rotwein, Wasser, Softdrinks, Heißgetränke Bitte senden Sie dieses Formular ausgefüllt per Fax an 0221/ oder per Post an die Kölner Anwaltverein e. V. (s. o.). Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter: 0221/ oder service@koelner-anwaltverein.de Die Reservierung der Karten ist verbindlich! Aufgrund des limitierten Kartenkontingentes bitten wir um Verständnis, dass Anmeldungen in Reihenfolge ihres Eingangsstempels berücksichtigt werden. Wir freuen uns daher auf Ihre frühzeitige Anmeldung. Die Karten liegen an der Abendkasse bereit. Bitte zahlen Sie Ihren Galabeitrag erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung der dort angegebenen Rechnungsnummer. Vielen Dank!

92 92 Anmeldeformular für Seminare des Kölner Anwaltverein e.v. Kölner Anwaltverein e. V., Reichenspergerplatz 1, Köln Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und senden Sie uns alle Seiten per -Scan, Post oder Fax an die angegebene Faxnummer. Vielen Dank! Bitte faxen Sie alle ausgefüllten Seiten an folgende Nummer: 0221/ *Kostenangaben: JM = Jungmitglied KAV, M = Mitglied KAV, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag ITR NRW IT-Rechtstag JM: 450,00 / M: 525,00 / NM: 675, ITR NRW IT-Rechtstag Teilbuchung 1 JM: 210,00 / M: 245,00 / NM: 315, ITR NRW IT-Rechtstag Teilbuchung 2 JM: 240,00 / M: 280,00 / NM: 360, UrhebR Herbstseminar Urheber- und Medienrecht JM: 460,00 / M: 500,00 / NM: 685, UrhebR Herbstseminar Urheber- und Medienrecht Teilbuchung 1 JM: 240,00 / M: 280,00 / NM: 360, UrhebR Herbstseminar Urheber- und Medienrecht Teilbuchung 2 JM: 220,00 / M: 255,00 / NM: 325, SteuR Anwaltliche Problemfelder im Finanzgerichtsprozess Fallstricke, Prozesstaktik, Rechtsbehelfe & Rechtsmittel JM: 120,00 / M: 140,00 / NM: 180, SozR Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG JM: 120,00 / M: 140,00 / NM: 180, KAV STYLE Modetipps für selbstbewusstes und professionelles Auftreten im Kanzleialltag Ein Aktiv-Seminar für Rechtsanwaltsfachangestellte IntR Aktuelle wirtschaftsrechtliche Fragen in Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden Ext. Rechtsanwaltsfachangestellte: 20,00 JM: 200,00 / M: 220,00 / NM: 260, VerkR Herbstseminar im Verkehrsrecht JM: 450,00 / M: 525,00 / NM: 675, VerkR Herbstseminar im Verkehrsrecht Teilbuchung 1 JM: 210,00 / M: 245,00 / NM: 315, VerkR Herbstseminar im Verkehrsrecht Teilbuchung 2 JM: 240,00 / M: 280,00 / NM: 360, SteuR Kapitalkonten bei der Besteuerung von Personengesellschaftern Grundlagen und Gestaltungen JM: 60,00 / M: 70,00 / NM: 90, SteuR Der faktische Geschäftsführer JM: 60,00 / M: 70,00 / NM: 90, GesR Kölner Gesellschaftsrechtstag JM: 390,00 / M: 420,00 / NM: 480, BauR Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht JM: 450,00 / M: 525,00 / NM: 675, BauR Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht Teilbuchung 1 JM: 210,00 / M: 245,00 / NM: 315, BauR Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht Teilbuchung 2 JM: 240,00 / M: 280,00 / NM: 360, SteuR Rechtsfragen zur Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren JM: 110,00 / M: 130,00 / NM: 150, ZPO Erfolgreiche Zwangsvollstreckung Mitarbeiter / Mitglied KAV: 70,00 Mitarbeiter / Nichtmitglied: 90, SteuR Vermögensabschöpfung aus der Praxis des Strafsachenfinanzamtes Köln JM: 60,00 / M: 70,00 / NM: 90, ErbR Erbrecht und Grundbuch JM: 60,00 / M: 70,00 / NM: 90, VersR Kölner Versicherungsrechtstag JM: 450,00 / M: 525,00 / NM: 675, VersR Kölner Versicherungsrechtstag Teilbuchung 1 JM: 210,00 / M: 245,00 / NM: 315, VersR Kölner Versicherungsrechtstag Teilbuchung 2 JM: 240,00 / M: 280,00 / NM: 360, ArbR Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht JM: 450,00 / M: 525,00 / NM: 675, ArbR Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht Teilbuchung 1 JM: 210,00 / M: 245,00 / NM: 315, ArbR Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht Teilbuchung 2 JM: 240,00 / M: 280,00 / NM: 360,00 Fortsetzung auf der nächsten Seite >> Fortsetzung auf der nächsten Seite»

93 93 *Kostenangaben: JM = Jungmitglied KAV, M = Mitglied KAV, NM = Nichtmitglied, F = Frühbucher Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag SozR Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung mit Bezügen zu aktuellen Gesetzesänderungen JM: 120,00 / M: 140,00 / NM: 180, GR Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz JM: 450,00 / M: 525,00 / NM: 675, GR Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz Teilbuchung 1 JM: 210,00 / M: 245,00 / NM: 315, GR Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz Teilbuchung 2 JM: 240,00 / M: 280,00 / NM: 360, MedR Aktuelle Entwicklungen im Vertragsarztrecht JM: 60,00 / M: 70,00 / NM: 90, MietR Kölner Mietrechtstage 2019 JM: 450,00 / M: 525,00 / NM: 675, MietR Kölner Mietrechtstage 2019 Teilbuchung 1 JM: 210,00 / M: 245,00 / NM: 315, MietR Kölner Mietrechtstage 2019 Teilbuchung 2 JM: 240,00 / M: 280,00 / NM: 360, SteuR1-1e-19 Die wichtigsten BFH-Entscheidungen im Jahre 2018/2019 zur Ertragsbesteuerung von Unternehmen JM: 120,00 / M: 140,00 / NM: 180, ZPO Berufung im Zivilprozess JM: 60,00 / M: 70,00 / NM: 90, BankR Best of Bankrecht JM: 90,00 / M: 105,00 / NM: 135, ErbR Komplexe Testamentsgestaltungen am Beispiel von Behindertentestamenten JM: 150,00 / M: 175,00 / NM: 225, KAV Der Telefonkontakt die Visitenkarte Ihres Hauses Mitarbeiter / Mitglied KAV: 100,00 Mitarbeiter / Nichtmitglied: 140, MedR Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts aus der Perspektive der Verfahrensbeteiligten, der Wissenschaft und der Versicherungswirtschaft JM: 150,00 / M: 175,00 / NM: 225, MedR Lebensende, Palliativversorgung und das Recht JM: 160,00 / M: 180,00 / NM: 200, MietR Gebühren im Mietrecht JM: 60,00 / M: 80,00 / NM: 100, SteuR Umstrukturierungen von Unternehmen zivil- und steuerrechtliche Fallen JM: 120,00 / M: 140,00 / NM: 180, INTR Abmahnung im Datenschutz: aktuelle Rechtsprechung, Strategien zur Abwehr u. Rechtsvergleich Österreich und Rechtsvergleich Österreich JM: 50,00 / M: 60,00 / NM: 80, SportR Sportmedienrecht Verwertungsrechte im Sportbusiness JM: 150,00 / M: 175,00 / NM: 200, Medi Körpersprache in der Arbeit als Anwalt und Mediator gezielt einsetzen und nutzen JM: 100,00 / M: 110,00 / NM: 120, BankR Kölner Bankrechtstag JMF: 425,00 / MF: 500,00 / NMF: 650,00 JM: 450,00 / M: 525,00 / NM: 675, BankR Kölner Bankrechtstag Teilbuchung 1 JMF: 200,00 / MF: 235,00 / NMF: 305,00 JM: 210,00 / M: 245,00 / NM: 315, BankR Kölner Bankrechtstag Teilbuchung 2 JMF: 225,00 / MF: 265,00 / NMF: 345,00 JM: 240,00 / M: 280,00 / NM: 360, TranspR Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht JMF: 345,00 / MF: 390,00 / NMF: 450,00 JM: 395,00 / M: 440,00 / NM: 490, TranspR Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht Teilbuchung 1 JMF: 160,00 / MF: 182,00 / NMF: 210,00 JM: 184,00 / M: 205,00 / NM: 230, TranspR Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht Teilbuchung 2 JMF: 185,00 / MF: 208,00 / NMF: 240,00 JM: 211,00 / M: 235,00 / NM: 260, ArbR #MeToo im Arbeitsverhältnis u. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers JM: 50,00 / M: 60,00 / NM: 80, BauR Forum Bau- und Architektenrecht JM: 110,00 / M: 130,00 / NM: 150, GR Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht JM: 50,00 / M: 60,00 / NM: 80,00 Fortsetzung auf der nächsten Seite >> Umsatzsteuerbefreite Fortbildungsveranstaltungen eines Berufsverbandes.

94 94 Hinweise der Redaktion In dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter in unserem monatlichen Newsletter sowie in den nachfolgenden KAV Magazinen erfolgen. Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der KAV Sonderkonditionen. Bitte wählen Sie als KAV Mitglied den entsprechend angezeigten Mitgliederpreis. Bitte zahlen Sie Ihre Teilnahmegebühr erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Berücksichtigung der dort angegebenen Rechnungsnummer. Vielen Dank! Ihre Daten Fax: 0221/ Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Bitte faxen Sie alle ausgefüllten Seiten an folgende Nummer: 0221/ Bitte auswählen: Jungmitglied KAV Mitglied KAV Nichtmitglied Name Anschrift Gerichtsfach-Nr.: Mitgliedernummer (falls vorhanden und zur Hand) Rechnungsadresse, falls abweichend Telefon, Köln, den Unterschrift Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer. Vielen Dank!

95 Exklusiv für Mitglieder des Kölner Anwaltverein e.v. In Kooperation mit Berufsunfähigkeitsversicherung Wenn ich ein Berufsleben lang gut geschützt sein will. Im Leben kommt es oft anders als geplant: Wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, brauchen Sie finanzielle Sicherheit. Gehen Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit auf Nummer sicher: EGO Top bietet Ihnen einen leistungsstarken und qualitativen Einkommensschutz. HDI hilft. HDI Vertriebs AG Regionaldirektion Köln Götz Runge Charles-de-Gaulle-Platz Köln Telefon Telefax Goetz.runge@hdi.de

96 PURE ALPINE LIFESTYLE Besuchen Sie uns in einzigartiger Lage auf 1000 Metern Höhe. Der ideale Ausgangsort für Wanderungen, zum Entspannen im 1400 qm großen Kempinski The Spa oder um kulinarische Highlights im Sternerestaurant zu genießen KEMPINSKI.COM/BERCHTESGADEN

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