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1 41. Jahrgang Nummer 30 Donnerstag, 26. Juli 2018 Diese AusgAbe erscheint Auch online

2 2 Amtsblatt Remseck Nr. 30 Donnerstag, 26. Juli 2018 NotdieNste/service Notdienste /Service Zentraler ärztlicher Notfalldienst Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1, Ludwigsburg, Tel , Fax: Mo., Di., Do. 18 Uhr zum Folgetag 8 Uhr, Mi. 13 Uhr zum Folgetag 8 Uhr, am Wochenende Freitag 16 Uhr Montag 8 Uhr sowie an Feiertagen durchgehend geöffnet. Zu diesen Zeiten können Sie ohne Termin in die Notfallpraxis Ludwigsburg kommen. Bitte bringen Sie Ihre rankenversicherungskarte (V) mit. In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte direkt die 112 an. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Der augenärztliche Bereitschaftsdienst kann unter der Telefonnummer (reiskrankenhaus Ludwigsburg) oder (DR) erfragt werden. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Der Sonntagsdienst der Zahnärzte ist beim zahnärztlichen Notdienst in Ludwigsburg telefonisch unter der Nummer zu erfragen. rankenwagen rund um die Uhr Rettungsleitstelle Ludwigsburg, Telefon Polizeiposten Remseck am Neckar Telefon Städtische Notdienste Alle städtischen Gebäude: Tel Technische Dienste (früher: Bauhof): Tel Notdienst Eigenbetriebe Wasser und Abwasser Stadtwerke Wasserversorgung: Tel Stadtentwässerung Abwasserentsorgung: Tel inderärztliche Notfallpraxis linikum Ludwigsburg, Posilipostraße 4, Ludwigsburg Die inderärztliche Notfallpraxis ist werktags 18 8 Uhr des Folgetages und an den Wochenenden und Feiertagen ganztägig 8 Uhr des nächsten Werktages geöffnet für akute Erkrankungen und andere Notfälle. Die Notfallpraxis ist Montag Freitag 8 18 Uhr geschlossen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, die Versichertenkarte muss mitgebracht werden. Bereitschaftsdienst der Apotheken Der Apothekennotdienst ist über die Telefonnummer (kostenfrei aus dem Festnetz) oder vom Handy (ohne Vorwahl, max. 69 ct./min./sms) zu erfragen. Den aktuellen Notdienstplan finden Sie auch im Internet unter oder unter Bereitschaftswechsel ist täglich morgens um 8.30 Uhr. Tierärztlicher Notdienst für leintiere Der Tierärztliche Notdienst ist zu erfragen über die Telefonnummer des Haustierarztes. Grundbuchamt Waiblingen Amtsgericht Waiblingen, Winnender Straße 27, Waiblingen Tel , poststelle@gbawaiblingen.justiz.bwl.de Öffnungszeiten: Montag Freitag 8-12 Uhr Telefonzeiten: Montag Donnerstag Uhr Betreuungs- und Nachlassgericht Amtsgericht Ludwigsburg, Schillerstraße 12, Ludwigsburg Tel , poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de Öffnungszeiten aller Dienststellen der Stadtverwaltung Montag Freitag Donnerstag 8 12 Uhr Uhr info@remseck.de Internet: Bürgertelefon: (Anrufbeantworter zum Aufsprechen einer Nachricht außerhalb der Verwaltungszeit. Ihre Nachricht wird am nächsten Werktag weitergeleitet.) Hauptverwaltung Neckarrems, Fellbacher Straße 2 Tel , Fax Bauverwaltung Hochberg, Neckaraue 9 Tel , Fax Finanzverwaltung Neckargröningen, eplerstraße 16 Tel , Fax Fachbereich Bildung, Familie, Soziales Pattonville, John-F.-ennedy-Allee 19/3 Tel , Fax Bürgerbüro im Rathaus Neckarrems, Fellbacher Straße 2 Direktdurchwahl , , , Mo., Do., Fr Uhr Dienstag 7 14 Uhr Montag und Donnerstag Uhr Bürgeramt Pattonville John-F.-ennedy-Allee 19/4: Tel , Fax Mo., Mi., Fr Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Technische Dienste Aldingen, Neckarstraße 90 Tel , Fax: Bereitschaftsdienst Tel Mo. Do Uhr und Uhr Freitag Uhr Impressum Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar Herausgeber: Stadt Remseck am Neckar, Fellbacher Str. 2, Remseck am Neckar, Tel Das Amtsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Oberbürgermeister Dirk Schönberger, Fellbacher Straße 2, Remseck am Neckar Redaktion: Gudrun Fretwurst, Tel , Fax: , amtsblatt@remseck.de, Internet: Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil: Dienstag, 8.00 Uhr Verantwortlich für den Anzeigenteil und Was sonst noch interessiert : laus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. G, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Tel , Telefax Internet: Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de, Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de, Internet:

3 die verwaltung informiert Aktuelles Berichtigung In der vergangene Woche veröffentlichten Traueranzeige zum Tod Frau Rosemarie Heinrich geb. Schneider wurde das Todesdatum bedauerlicherweise falsch angegeben. Frau Heinrich verstarb am 7. Juli Die Redaktion bittet, den Fehler zu entschuldigen. Amtsblatt Remseck Nr. 30 Donnerstag, 26. Juli Stadtteiljubiläum 750 Jahre Neckarrems Mit einem kunterbunten und lebendigen Festumzug durch den Ortskern feierte der Remsecker Stadtteil Neckarrems sein 750-jähriges Bestehen. Rund 600 Remseckerinnen und Remsecker in den unterschiedlichsten Gruppierungen nahmen gut gelaunt und toll verkleidet an dem Umzug teil, der zugleich der Auftakt zum traditionellen Neckarremser Straßenfest am Samstag, 21. und Sonntag, 22. Juli 2018 war. Oberbürgermeister Dirk Schönberger zeigte sich rundum begeistert:»an so einem prächtigen Tag sieht man, wie vielseitig das ehrenamtliche Engagement in der ganzen Stadt Remseck am Neckar ist. Ohne den freiwilligen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger wären viele Gemeinschaftsaktionen wie dieser Umzug unmöglich.«urkunde mit Codlea unterzeichnet Dritte Remsecker Partnerstadt wird gefeiert Zum Auftakt des großen Festwochenendes anlässlich 750 Jahre Neckarrems und dem 45. Neckarremser Straßenfest fand am Freitagabend, 20. Juli 2018 die öffentlichkeitswirksame Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde zwischen den Städten Remseck am Neckar und Codlea (Rumänien) statt. Viele Bürgerinnen und Bürger nahmen an dem kleinen Festakt am Neckarstrand teil, den der Spielmanns- und Fanfarenzug der Freiwilligen Feuerwehr Remseck am Neckar musikalisch umrahmte und der Remsecks Erstem Bürgermeister arl-heinz Balzer moderiert wurde. Urkundenunterzeichnung am Neckarstrand. Foto: Michael Fuchs Auf der Bühne am Neckarstrand unterschrieben Oberbürgermeister Dirk Schönberger und Bürgermeister Catalin Muntean die Dokumente, die die zukünftige partnerschaftliche Zusammenarbeit der beiden Städte, wie sie den Gemeinderäten beschlossen worden war, bekräftigte. Der Urkundentext hebt die gemeinsamen europäischen Grundwerte Frieden, Freiheit und Freundschaft hervor:»unsere Partnerschaft soll [...] eine Brücke sein, die Menschen über sprachliche und kulturelle Hürden hinweg miteinander verbindet.«in ihren Reden sprachen beide Stadtoberhäupter der Hoffnung auf eine fruchtbare Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, der die Städtepartnerschaft mit Leben füllen werde. Als Gäste waren auch Vertreterinnen und Vertreter aus Meslay-du-Maine, der französischen Partnerstadt Remseck am Neckar, bei der Feier mit dabei. Die Delegation aus Sèn Jan di Fassa in Italien hatte es leider nicht geschafft, am Wochenende nach Remseck am Neckar zu kommen. Im Anschluss an die offizielle Partnerschaftszeremonie, bei der auch die Hymnen der Länder Deutschland und Rumänien zu hören waren, lud die Stadt Remseck am Neckar alle Bürgerinnen und Bürger zum onzert mit der beliebten Band»Good News«am Neckarstrand ein. Das Geschenk anlässlich des Stadtteiljubiläums Neckarrems wurde gerne angenommen spät in die Nacht wurde kräftig gerockt und gefeiert. Festumzug durch Neckarrems. Foto: Michael Fuchs Der Oberbürgermeister und die beiden Stadtoberhäupter aus Codlea und Meslay-du-Maine liefen im Umzug mit. So konnte Dirk Schönberger seinen ollegen aus den Partnerstädten die gesamte Vielfalt des Remsecker Vereinslebens präsentieren. Die Straßen waren gesäumt zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern, die begeistert Fähnchen schwangen und Süßigkeiten einsammelten.»zum Glück regnet es nicht mehr«, war die einstimmige Meinung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die kurz vor dem Start dem heftigen Niederschlag trotzen mussten. Am Ende des Umzugs wartete dann das 45. Neckarremser Straßenfest, das mit dem Anschnitt der Jubiläumstorte bei den Neckarremser Landfrauen und dem traditionellen Fassanstich durch Oberbürgermeister Dirk Schönberger startete. Die Feierlichkeiten wurden am Sonntag mit vielen Programm(höhe)punkten wie dem wiederbelebten übelesrennen und dem Fischerstechen auf der Rems fortgesetzt. übelesrennen auf der Rems. Foto: Michael Fuchs Die Stadt Remseck am Neckar gratuliert dem Stadtteil Neckarrems zu seinem 750-Jahr-Jubiläum und dankt allen, die zum Gelingen des Festwochenendes beigetragen haben!

4 4 Amtsblatt Remseck Nr. 30 Donnerstag, 26. Juli 2018 die verwaltung informiert Veranstaltungen August 2018 Wöchentliche bzw. regelmäßige Veranstaltung Mittwoch, Waldwochen 2018 vom Jugendreferat inder-, Jugend- und ulturarbeit Pattonville, Waldspielplatz Schlossberg 14:30 Demenzgruppe Cafe-Vergiss-mein-nicht 17:00 Diakoniestation Remseck, Gruppenraum des Haus am Remsufer 09:30 Handarbeitstreff Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger 14:00 Bürgerhauscafé Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger Donnerstag, :30 Skat/Binokel Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger 15:30 Rentnerband 18:00 Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger Freitag, :00 affee und Tee in 18:00 Neckarrems Der A-Asyl lädt ein A-Asyl Remseck, Gemeindehaus der evangelisch-methodistischen irche Samstag, :00 Griechischer Folkloretanzkurs Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger Sonntag, :15 Tageswanderung Zwischen Markgröningen und Unterriexingen Schwächer Albverein Ortsgruppe Remseck, Treffpunkt ALDI Parkplatz Aldingen 12:00 Sommerfest für Mitglieder 17:00 Landfrauenverein Neckargröningen 14:00 Sommerfeschtle in der Scheuer 18:00 Verein Alt-Aldinger Handwerksgeschichte e.v. Montag, :00 Selbsthilfegruppe Defi-Patienten 20:00 Freundeskreis UNABHÄNGIGER Defi-Patienten e.v., Treffen der Defi-Selbsthilfegruppe Raum :00 Schach Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger Dienstag, :00 Offener Treff für inder 3 Jahre und Erwachsene 12:00 Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger 10:00 PC-Lotsen 12:00 Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger 15:00 Wollzauber 18:00 Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger 15:30 Reparaturtreff Tauschbörse Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger 18:00 Tauschbörsen-Stammtisch Projekt im Bürgerschaftlichen Engagement, Haus der Bürger 19:00 Gedächtnistraining Aldingen Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger Mittwoch, :30 Canasta/Rommé Bürgerstiftung Remseck, Haus der Bürger 15:00 Vd-Treff 17:00 Sozialverband Vd OV-Remseck, Haus der Bürger 17:00 Einwohnersprechstunde 18:00 Stadt Remseck am Neckar, Rathaus Neckarrems 19:00 Briefmarkentreff Haus der Bürger 19:00 Tauschabend 21:00 Briefmarkenverein Remseck a.n. e.v., Haus der Bürger Donnerstag, :30 Treffen der Aquarellfreunde 14-tägig 12:30 Projekt im Bereich Bürgerschaftliches Engagement, Haus der Bürger Sonntag, :30 Wandern durch das Biosphärenreservat Schwäche Alb CIAO Club e.v. Gastwanderer sind herzlich willkommen Treffpunkt am P&R Parkplatz bei Hornbach Donnerstag, :00 Radwanderung ÖPNV Würm- und Enz-Tal Schwächer Albverein Ortsgruppe Remseck, Treffpunkt: Am Hechtkopf Neckarrems Samstag, :00 Altpapiersammlung Sport- und Gesangverein Hochdorf e.v. Sonntag, :15 urzwanderung ÖPNV Vom Bopser zur Wangener Höhe Schwächer Albverein Ortsgruppe Remseck, Treffpunkt Endhaltestelle Stadtbahn U12 Neckargröningen Donnerstag, :00 Offenes Singen 11:00 Liederkranz Neckargröningen e.v., Altes Schulhaus 19:00 kultur am strand get shorties Lesebühne Fachgruppe ultur, Sport, Soziales der Stadt Remseck am Neckar, Neckarstrand Remseck Bei schlechtem Wetter fi ndet die Veranstaltung in der Gemeindehallen Neckargröningen statt. Einen Tag vorab wird eine evtl. Verlegung in die Halle auf der städtischen Homepage sowie in Facebook bekannt gegeben. Mittwoch, :00 Tauschabend 21:00 Briefmarkenverein Remseck a.n. e.v., Haus der Bürger 19:00 Briefmarkentreff Haus der Bürger Alle Veranstaltungstermine in Remseck stehen auch immer tagesaktuell im Veranstaltungskalender im Internet unter Veröffentlicht werden können nur Termine, die für die Allgemeinheit offen sind und die in Remseck stattfinden. Die Termine müssen zum 3. Sonntag des Vormonats im Internet mit Ort (= Treffpunkt in Remseck), Uhrzeit und Veranstalter eingepflegt sein.

5 die verwaltung informiert StadtBus Linie 403: Hochberger Neckarbrücke gesperrt Geänderter Linienweg in den Sommerferien ab Donnerstag, zur Beendigung der Arbeiten, längstens jedoch zum Ende der Sommerferien Freitag, In den Sommerferien wird die Hochberger Brücke wegen Sanierungsarbeiten gesperrt. Die Busse der Linie 403 fahren während der Bauarbeiten über Neckarrems zur Endhaltestelle Hochberg, Neckarzentrum. Die Haltestellen Waldallee, Hochberger Wald und Neckargröningen, Schießtal können während der Bauarbeiten nicht bedient werden. Ersatzhaltestellen: Hochberg, Rotweg und Lindenstraße und Neckargröningen, Bank Bitte beachten Sie den während der Bauzeit gültigen Sonderfahrplan. Der Fahrplan ist in der Fahrplanauskunft des VVS veröffentlicht. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis! Aktuelle Baumaßnahmen und Sperrungen Amtsblatt Remseck Nr. 30 Donnerstag, 26. Juli Delegation mit dem Rennrad zur Partnerstadt Sèn Jan di Fassa Am Anfang stand eine Idee, unsere Partnerstadt nicht immer nur per PW und Bus, sondern auch einmal mit dem Rennrad zu besuchen. Alfred Pfisterer, der Betreiber des gleichnamigen Fitnessstudios in Aldingen und Helmut Wibel, der Städtepartnerschaftsbeauftragte für Sèn Jan di Fassa planten gemeinsam mit Oberbürgermeister Dirk Schönberger die Tour. Im November 2017 war in einem öffentlichen Aufruf im Amtsblatt zur Teilnahme aufgerufen worden. Von Remsecks Mitte ging es nun über 560 km und gut Höhenmeter in fünf Tagen zu unserer Partnergemeinde im Trentino Sèn Jan di Fassa. Da ein paar geografische Hindernisse zwischen Start und Ziel liegen (neben der Alb auch die etwas höheren Alpen), war allen Beteiligten klar, dass es nicht ohne Training klappen würde. Also startete Alfred Pfisterer mit uns ab Februar die sonntäglichen Ausfahrten, bei denen wir schön langsam unsere Fitness, raft und natürlich Straßenerfahrung steigern konnten. Am 2.8. oder Uhr wird die 1666 (Soldatensträßle) voll gesperrt. Eine Umleitung wird beschildert. ünstler gesucht für Lichterpicknick Das Lichterpicknick am Neckarstrand geht bereits in die 3. Runde. Am Samstag, 8. September 2018 laden wir zwischen 17 und Uhr wieder dazu ein, die Sommerferien und den Sommer bei einem entspannten Tam Strand ausklingen zu lassen. Die Veranstaltung endet mit einem großen Feuerwerk gegen Uhr. Auch in diesem Jahr sind wir wieder auf der Suche nach Vereinen, ünstlerinnen und ünstler sowie Einzelpersonen, die zum Programm beitragen möchten, sei es musikalisch, sportlich oder künstlerisch. Interessierte melden sich bitte bei der Fachgruppe ultur, Sport, Soziales, radtke@remseck.de, Tel Hitzebelastung und Waldbrandgefahr steigen Die Trockenheit der vergangenen Wochen bedeutet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr Waldbränden und Freiflächen. Auch lokale Regenschauer können diese Gefahr nur für kurze Zeit eindämmen. Wir appellieren daher an alle, sich umsichtig zu verhalten und insbesondere die folgenden Hinweise ernst zu nehmen. Bitte beachten Sie die Sicherheitstipps der Feuerwehr für Natur- und Grillvergnügen: Foto: Dieter Schütz / pixelio.de Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für Grillfeuer fragen Sie nach ausgewiesenen Grillplätzen. Ebenso ist es verboten, in den Wäldern zu rauchen. Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg. Aber auch achtlos weggeworfene Flaschen können auf Grund der Eigenschaft Sonnenstrahlen zu bündeln, Brände verursachen. Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heiße atalysatoren entzünden. Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern frei, sie sind wichtige Rettungswege. Beachten Sie unbedingt Park- und Halteverbote. Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über Notruf 112. Verhindern Sie Entstehungsbrände, unternehmen Sie Löschversuche, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen, und rufen Sie in jedem Fall die Feuerwehr zur Nachkontrolle. Beachten Sie die Wetter-Warnhinweise des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Voll motiviert und bei bestem Wetter ging es dann vorletzten Samstag zum Start am Neckarstrand, um gleich den ersten bösen Dämpfer verpasst zu bekommen: Jürgen ist auf den letzten Metern zum Treffpunkt gestürzt und war außer Gefecht gesetzt. Wir wünschen auf dem Weg gute Besserung! Mit 16 Mann/Frau ging es dann los. Über das Remstal, Göppingen und die Geislinger Steige an Ulm vorbei ins bayrische losterstädtchen Ursberg. Angekommen sind leider nur 15! Auf einem abgefrästen Straßenstück in Oberelchingen stürzte unser Organisator Alfred beim Anfahren und zog sich einen Bruch zu. Der zweite Ausfall an einem Tag... Glücklicherweise waren unsere zwei Begleitfahrzeuge gleich zur Stelle, um ihn zu versorgen. Es tat uns allen wahnsinnig leid, weil er sich am meisten reingekniet hatte. Zum Glück scheint der Heilungsprozess gut voran zu gehen. Nach dem holprigen Auftakt kamen wir im Laufe der fünf Tage immer besser in den Rhythmus. Wir genossen die toll ausgearbeitete Route, recht stabiles Wetter und natürlich die fürsorgliche Unterstützung unserer fleißigen Begleiter: Alle 45 km gab es einen Boxenstopp zum Auffüllen der Reserven. Die ilometer rollten unter uns dahin, wir erklommen die Passhöhen bei Mittenwald, durchquerten Österreich im Inntal, machten am vierten Tag auf dem Weg zum Reschenpass einen kurzen Abstecher in die Schweiz, begeisterten uns an den Südtiroler Radwegen

6 6 Amtsblatt Remseck Nr. 30 Donnerstag, 26. Juli 2018 die verwaltung informiert und bereiteten uns am vorletzten Abend in Meran mental auf die finale Bergetappe vor. Die Dolomiten lagen noch mit zu erklimmenden Höhenmetern zwischen uns und Sèn Jan. Bravourös wurde es allen gemeistert, so dass wir nachmittags entspannt in Sèn Jan di Fassa einrollen konnten. Auf dem Marktplatz im Ortsteil Pozza wurden wir vom neugewählten Bürgermeister Giulio Florian mit der Remsecker Fahne am Rathaus empfangen. Abends beim offiziellen Empfang wurde die Städtepartnerschaftsurkunde durch Bürgermeister Giulio Florian und Oberbürgermeister Dirk Schönberger im Beisein weiteren Bürgermeistern des Fassatals und anderen Würdenträgern unterzeichnet. Recht müde verbrachten wir die letzte Nacht im schönen Fassatal. Die Tour war für uns alle einzigartig und erlebnisreich. Unsere verletzten Mitstreiter waren per Bildnachrichten fast live dabei und immer in unseren Gedanken. Wir danken allen Beteiligten, die die Tour ermöglicht haben insbesondere natürlich Alfred Pfisterer und der Stadt Remseck am Neckar, vertreten durch Oberbürgermeister Dirk Schönberger. Ride on! Matthias Stanka Nachbarschaftsgespräche Pattonville Bei der Auftaktveranstaltung am 4. Juli 2018 haben viele Pattonviller die Gelegenheit genutzt, um dem Zweckverband mitzuteilen, wo der Schuh drückt. Die Bürgerinnen und Bürger haben dies auch auf ärtchen festgehalten. Hier wurden auch Fragen gestellt, die es vom Zweckverband noch zu beantworten gilt. Die Antworten werden in den nächsten Wochen veröffentlicht. Zudem sind bei der Zukunftswerkstatt am 7. Juli 2018 erste Ideen für das Zusammenleben in Pattonville entstanden. Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich zum Beispiel ein Internationales Stadtteilfest oder ein Mehrgenerationenhaus. Zudem gab es Ideen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs. Die Protokolle zum Nachlesen der beiden Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Remseck am Neckar unter Bürgerbeteiligung oder auf der Internetseite des Zweckverbandes Pattonville. Doch wie geht es nun weiter mit den Nachbarschaftsgesprächen Pattonville? Das nächste Treffen aller Interessierten findet im Oktober statt. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. Hier sollen die Projektideen gemeinsam mit den Verwaltungsexperten zu Projektvorschlägen ausgearbeitet werden, damit diese dann im November in den beiden Gemeinderäten Remseck am Neckar und ornwestheim präsentiert werden können. Der Zweckverband entscheidet dann über die Umsetzung der Vorschläge. Bei Fragen oder Interesse an den Nachbarschaftsgesprächen teilzunehmen, melden Sie sich bitte bei Daniela Dürr, Tel ,

7 die verwaltung informiert Betrieb nach Großbrand nicht wieder aufgenommen Am Freitag, 13. Juli 2018 war gegen 9 Uhr in einer raftfahrzeughalle eines Fahrzeugverwerters im Bernhardslaicher Weg im Gewerbegebiet in Remseck-Aldingen ein Feuer ausgebrochen. Die Flammen breiteten sich auf die gesamte Halle aus, in der sich etwa 100 für die Verwertung vorgesehene Fahrzeuge befanden. Glücklicherweise kamen keine Personen zu Schaden. Über 200 Feuerwehreinsatzkräfte, Rettungsdienst und Polizei mit zahlreichen räften, vier Drehleitern, ein Gelenksteiger und zwei Hubschrauber waren über Stunden im Einsatz. So konnten der Werkstattund Verwaltungstrakt der Firma vor den Flammen gerettet werden; der Imsanbau mit Wohnungen kann sogar teilweise wieder genutzt werden. Eine Verunreinigung des nahen Neckars durch Löschwasser oder Schaummittel konnte erfolgreich verhindert werden. Vorsorglich war die Bevölkerung aufgefordert worden, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Die am Boden und in der Luft durchgeführten Schadstoffmessungen führten zu keiner Überschreitung Grenzwerten. Nachdem das Feuer unter ontrolle war, konnte bereits am Nachmittag auch für die Bevölkerung Entwarnung gegeben werden. Der Einsatz der Feuerwehr war am Samstagvormittag beendet. Entgegen anders lautender Berichte wurde der Betrieb des Fahrzeugverwerters noch nicht wieder aufgenommen. Die öffentlichen Flächen rund um die Brandstelle herum wurden einer Fachfirma gereinigt; der Eigentümer hat auf Veranlassung der Polizei mit dem teilweisen Abtransport der Fahrzeuge begonnen. Die Zuständigkeit für Immissionsschutz, Abfallentsorgung und Umweltbelastung liegt beim Landratsamt Ludwigsburg. Ansprechpartner sind hier: Herr Alisch, Tel Herr Schmid, Tel Auch für Arbeitssicherheit und Gewerbeaufsicht ist das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Fragen sind zu richten an die zentrale Rufnummer Tel Ansprechpartner für die polizeilichen Ermittlungen ist der Polizeiposten Remseck am Neckar, Tel Ludwigsburger Energieagentur LEA Bauberatung Energie (BBE) Sie planen einen Neubau? Sie wollen Ihr Gebäude energetisch sanieren? Es steht ein Heizungstausch an? Sie suchen Rat im Dschungel der gesetzlichen Regelungen, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten? Die Stadt Remseck am Neckar bietet in Zusammenarbeit mit der Energie-Agentur reis Ludwigsburg (LEA) allen Remsecker Bürgerinnen und Bürgern eine erste neutrale, Gewerke übergreifende, kostenfreie Bauberatung Energie an. Die nächste Bauberatung findet nach der Sommerpause am 13. September Uhr im Bauamt, Verwaltungssitz Hochberg, Neckaraue 9, statt. Interessenten können sich einen Termin über die Stadtverwaltung Remseck am Neckar reservieren unter Tel oder per an kronmueller@remseck.de. Die Experten der Energieagentur beraten Sie zu allen Bau- und Energiefragen. Bei Ihrem persönlichen Beratungstermin sollten Pläne bzw. Baugesuch, ggf. Fotos des Gebäudes, Daten zum Heizenergieverbrauch der letzten Jahre, vorliegende Angebote und natürlich alle offenen Fragen mitgebracht werden. Im persönlichen Gespräch haben Sie 45 Minuten Zeit, um Ihre Fragen zu klären und gut informiert die nächsten Schritte umzusetzen. Amtsblatt Remseck Nr. 30 Donnerstag, 26. Juli Amtliches Satzung der Jagdgenossenschaft Remseck am Neckar Auf Grund 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550) sowie 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 23. Juli 2018 folgende Satzung beschlossen: 1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Remseck am Neckar und hat ihren Sitz in Remseck am Neckar. 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher Formulierungen Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. 3 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. 2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundstückseigentums. 3. Eigentümer Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. 4 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu verwalten, zu nutzen, auf den Zielen des JWMG ( 2) angepasste Abschusspläne und Zielvereinbarungen über den Abschuss Rehwild im Jagdrevier hinzuwirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden Wildschadens zu sorgen. 5 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Versammlung der Jagdgenossen ( 6), 2. der Jagdvorstand ( 10) als Verwalter der Jagdgenossenschaft. 6 Versammlung der Jagdgenossen 1. Die Versammlung der Jagdgenossen ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt. 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Jagdvorstand einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des 9 getroffen werden müssen. 3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvorstand mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben. 4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt.

8 8 Amtsblatt Remseck Nr. 30 Donnerstag, 26. Juli 2018 die verwaltung informiert 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. 4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdgenossenschaft. 5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. 6. Jeder anwesende Jagdgenosse oder Bevollmächtigte nach Nr. 5 kann höchstens 2 abwesende Jagdgenossen vertreten. 8 Sitzungsniederschrift 1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Jagdvorstand bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch diesem zu unterzeichnen. 2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist ebenfalls der Jagdvorstand. 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über: a) die Verwaltung der Jagdgenossenschaft, b) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, c) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung, d) die Entscheidung über die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, e) den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften, f) Änderungen der Satzung. 10 Jagdvorstand 1. Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. 2. Der Jagdvorstand kann entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung den Oberbürgermeister und Dritte mit der Erledigung Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich beauftragen. 11 Aufgaben des Jagdvorstands 1. Der Jagdvorstand hat die Interessen der Jagdgenossenschaft im Rahmen des 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. 2. Der Jagdvorstand ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende Angelegenheiten zu erledigen und unaufschiebbare Geschäfte zu vollziehen. 3. Der Jagdvorstand hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, c) Führung des Haushalts-, assen- und Rechnungswesens, einschließlich der Bestellung eines assen- und Rechnungsprüfers, d) Führung des Schriftwechsels und Beurkundung Beschlüssen, e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen Bekanntgaben, f) Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, g) Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss Rehwild im Pachtgebiet, h) Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf Befriedung Grundflächen aus ethischen Gründen, i) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. 12 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) 1. Der Jagdvorstand hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen), unter Angabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen. 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberufung einer neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fortzuschreiben. 13 Verfahren bei der Jagdverpachtung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändige Vergabe und Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet. 14 Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan (RobA) Bei der Jagdverpachtung haben die Vertragsparteien gem. 34 Abs. 2 JWMG eine Zielvereinbarung über den Abschuss Rehwild zu treffen. 15 Anteil an Nutzungen und Lasten Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzungen und Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhältnis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. 16 Haushalts-, assen- und Rechnungswesen sowie assen- und Rechnungsprüfung 1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossenschaft wird nicht aufgestellt. 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft sind, einander getrennt (Bruttoprinzip), unter Angabe Tag und Grund der Zahlung sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsberechtigten in einem assenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr ( 17) ist ein neues assenbuch anzulegen. Die assenbücher sind jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Ausweisung des Reinertrags abzuschließen. Die abgeschlossenen assenbücher sind anschließend dem vom Jagdvorstand bestellten assen- und Rechnungsprüfer vorzulegen. Der Prüfer hat in angemessenen Zeitabständen, in der Regel jedoch spätestens nach 4 Jahren, in einer assenbestandsaufnahme zu ermitteln, ob der assenistbestand mit dem assensollbestand übereinstimmt, der Zahlungsverkehr, die assengeschäfte und die Buchführung ordnungsgemäß erledigt werden, insbesondere die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen oder geleistet werden und dem Grunde und der Höhe nach den Rechtsvorschriften und Verträgen entsprechen. 17 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April 31. März. 18 Bekanntmachungen 1. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft ( 6) und die Auslegung des Abschussplans ( 14) werden im Amtsblatt Remseck Woche der Stadt Remseck am Neckar bekannt gegeben. 2. Im Übrigen werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft im Amtsblatt Remseck Woche der Stadt Remseck am Neckar veröffentlicht. Remseck am Neckar gez. Dirk Schönberger Jagdvorstand Hinweis: Eine etwaige Verletzung Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

9 die verwaltung informiert Amtsblatt Remseck Nr. 30 Donnerstag, 26. Juli Öffentliche Bekanntmachung Die Große reisstadt Remseck am Neckar (rund Einwohner) verbindet Stadtnähe und Naherholung. Sie ist ein ausgezeichneter Standort für Bildung und Betreuung somit idealer Wohnort für Familien. Wir suchen zum 1. September 2018 je eine Pädagogische Fachkraft (m/w/i) (Vollzeit oder Teilzeit) für den Hort Aldingen in Vollzeit. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Im Hort Aldingen werden zu 50 inder im Grundschulalter ergänzend zum Schulunterricht und in den Ferien 7 17 Uhr betreut. für die indertageseinrichtung Wasenstraße mit einem Beschäftigungsumfang 70 %. In der indertageseinrichtung Wasenstraße betreuen wir zu 92 inder im Alter ein sechs Jahren in altersgemischten Stammgruppen mit gruppenübergreifenden Angeboten und Projekten. Die inder werden 7:30 15 Uhr betreut. Die Stellen sind unbefristet zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach den Vorgaben des TVöD je nach Qualifikation Entgeltgruppe S 8a. Für Auskünfte stehen Ihnen hierfür die Fachberatung für indertageseinrichtungen, Frau Ulrike Hilgert, Tel , oder die Leitung der Fachgruppe Personal, Frau Sonja Rixecker, Tel , gerne zur Verfügung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Personalsachbearbeitung (m/w/i) (Vollzeit oder Teilzeit) Die Stelle ist mit einem Beschäftigungsumfang 50 % unbefristet zu besetzten und mit weiteren 50 % befristet zum als Elternzeitvertretung. Die Vergütung erfolgt nach den Vorgaben des TVöD gemäß Entgeltgruppe 6. Das Aufgabengebiet umfasst: Bewerbermanagement Erstellen Arbeitszeugnissen Mitwirkung bei der Zeitwirtschaft Sekretariatsaufgaben Für Auskünfte steht Ihnen die Leitung der Fachgruppe Personal, Frau Sonja Rixecker, Tel , gerne zur Verfügung. Interessiert? Mehr Informationen zu diesem Stellenangebot erhalten Sie auf unserer Homepage unter oder über den QR-Code. Bewerbungen per erbitten wir ausschließlich als PDF-Datei an bewerbung@remseck.de. Bewerbungsschluss ist der 2. August Stadtverwaltung Remseck am Neckar Fachgruppe Personal Postfach 1163, Remseck am Neckar Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 Steinbößer im Stadtteil Neckargröningen Der Gemeinderat der Stadt Remseck am Neckar hat am 24. Juli 2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 Steinbößer im Stadtteil Neckargröningen gebilligt und beschlossen, diesen nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich beträgt ca. 1,05 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fläche des Flst. Nr (Steinbößer 4 ehemalige Gärtnerei Barth) Fläche des Flst. Nr. 2546/5 (Stromverteiler der Süwag) Teilfläche Flst. Nr (Steinbößer 6) Teilfläche Flst. Nr (Steinbößer 8) Fläche Flst. Nr. 2532/2 (Steinbößer 10) Der exakte Geltungsbereich ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan zur Abgrenzung des Flächennutzungsplans Steinbößer vom 24. Juli 2018 dargestellt und wird wie folgt grob begrenzt: Im Norden: durch die Südgrenze des Flst. Nr. 2546/6 und 2546/14, sowie durch den süd-westlichen Fahrbahnrand Rainwiesen Im Osten: durch den süd-westlichen Fahrbahnrand Rainwiesen und den nord-westlichen Fahrbahnrand Steinbößer Im Süden: durch den nord-westlichen Fahrbahnrand Steinbößer Im Westen: durch die nord-östliche Grenze der Teilflächen der Flst. Nr. 2526, 2533, 2534 Für den Planbereich ist der Lageplan vom 24. Juli 2018 maßgebend. Er ergibt sich aus dem artenausschnitt auf Seite 10. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 Steinbößer im Stadtteil Neckargröningen wird mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzprüfung, schalltechnischem Gutachten und Geruchsgutachten in der Zeit vom 6. August September 2018 im Dezernat III Fachgruppe Bauverwaltung der Großen reisstadt Remseck am Neckar, Verwaltungssitz Hochberg, Erdgeschoss, Neckaraue 9, Remseck am Neckar, öffentlich ausgelegt. Hinweis: die Unterlagen stehen auch auf unserer Internetseite zum Download bereit. Während dieser Auslegefrist können innerhalb der üblichen Dienstzeiten die Unterlagen eingesehen und Anregungen vorgebracht werden. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungsnahmen: Im Rahmen des Umweltberichts und der Übersichtsbegehung Artenschutz: Schutzgut Tiere und Pflanzen Informationen zu Biotoptypen und artenschutzrechtliche Aspekte zu Vögeln, Reptilien und Fledermäusen Schutzgut Boden und Flächen Informationen zum Versiegelungsgrad Schutzgut Wasser Informationen zum Grundwasser und Oberflächengewässer Schutzgut lima, Luft und limawandel Informationen zur Durchlüftungsfunktion, Luftreinigungsfunkton und Wärmeregulationsfunktion Schutzgut Landschaftsbild Informationen über die Auswirkungen der Bebauung Schutzgut Mensch Informationen zu Geruchs- und Lärmbelästigungen Schutz ultur- und Sachgütern Informationen über archäologisches ulturdenkmal nach 20 DSchG Umweltrelevante Stellungnahmen: Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 31. August 2017 mit dem Hinweis, dass aus raumordnerischer Sicht keine Bedenken bestehen, jedoch ist besonderes Gewicht für die Lage im Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft beizumessen.

10 10 Amtsblatt Remseck Nr. 30 Donnerstag, 26. Juli 2018 die verwaltung informiert Stellungnahme vom Landratsamt Ludwigsburg vom 19. September 2017 mit der Bitte, einen Umweltbericht sowie Schall- und Geruchsgutachten zu erstellen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Remseck am Neckar, den 26. Juli 2018 gez. Dirk Schönberger Oberbürgermeister LEGENDE Abgrenzung Fläche ca. 1,05 ha S:\daten\STADT-LP\269 Remseck am Neckar\ _BP Steinbößer\FNP\FNP-Plan\E\FNP_Remseck_E_ dwg Layout: A3 Geltungsbereich Maßstab 1:1000 Große reisstadt REMSEC AM NECAR 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 für den Bereich "Steinbößer" vom baldauf ARCHITETEN STADTPLANER Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH Geschäftsführer: Prof. Dr. Ing. Gerd Baldauf Schreiberstraße Stuttgart Tel Fax info@baldaufarchitekten.de N Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Steinbößer im Stadtteil Neckargröningen Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat der Stadt Remseck am Neckar hat in öffentlicher Sitzung am 24. Juli 2018 beschlossen, aufgrund 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Steinbößer im Stadtteil Neckargröningen aufzustellen. Der Geltungsbereich ist in dem nachfolgend auf Seite 11 abgedruckten Abgrenzungsplan, Stand vom 24. Juli 2018, dargestellt. Ziele und Zwecke der Planung Ziele und Zwecke der vorliegenden Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Gebietes Steinbößer zu schaffen. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan 2015 der Großen reisstadt Remseck am Neckar vom 9. November 2005 im Bereich Steinbößer als Landwirtschaft, sonstige Flächen sowie als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Für die Realisierung des Gebietes Steinbößer und um die zukünftigen Entwicklungen der Stadt dem aktuellen Bedarf anzupassen, sind die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Die landwirtschaftliche Fläche soll im südlichen Bereich in Gemischte Baufläche und im übrigen Bereich in Gewerbliche Baufläche umgewandelt werden. Der Standort stellt sich als geeignet dar, da die Erschließung über die Straßen Steinbößer und Rainwiesen sichergestellt ist. Gleichzeitig wird durch die Erweiterung die Möglichkeit für eine Abrundung des Siedlungsrandes geschaffen. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Stadt Remseck am Neckar hat in öffentlicher Sitzung am 24. Juli 2018 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB als öffentliche Auslegung, zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, durchzuführen. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 1,42 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fläche des Flst. Nr (Steinbößer 4 ehemalige Gärtnerei Barth) Fläche des Flst. Nr. 2546/5 (Stromverteiler der Süwag) Teilfläche Flst. Nr (Steinbößer 6) Teilfläche Flst. Nr (Steinbößer 8) Fläche Flst. Nr. 2532/2 (Steinbößer 10) Der exakte Geltungsbereich ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan zur Abgrenzung des Bebauungsplans Steinbößer vom 24. Juli 2018 dargestellt und wird wie folgt grob angegrenzt: Im Norden: durch die Südgrenze des Flst. Nr. 2546/6 und 2546/14, sowie durch den süd-westlichen Fahrbahnrand Rainwiesen Im Osten: durch den süd-westlichen Fahrbahnrand Rainwiesen und den nord- westlichen Fahrbahnrand Steinbößer Im Süden: durch den nord-westlichen Fahrbahnrand Steinbößer Im Westen: durch die nord-östliche Grenze der Teilflächen der Flst. Nr. 2526, 2533, 2534 Für den Planbereich ist der Abgrenzungsplan vom 24. Juli 2018 maßgebend.

11 W die verwaltung informiert Amtsblatt Remseck Nr. 30 Donnerstag, 26. Juli Lageplan vom 24. Juli 2018 zum Bebauungsplan /1 2518/ / A 2517/1 2440/1 2518/4 2268/1 2517/2 2440/ /4 2546/ /6 2546/ / / / / /1 2532/ / / /2 2546/11 W N Büro Büro LPL Btrg Btrg Btrg Lagg Btrg Büro Ust Büro U Btrg Gast U HDL A WGhs G G GFLF A Wirtg Whs Wirtg A Büro Stall Whs Whs Whs Ust Schu Whs Btrg Whs Schu Whs Schu Büro A Stall Whs A Whs A A GR WBF WBF WBF GFIG GFIG GFIG ANL Waldrand Waldrand Rainwiesen WEG 6 S Steinbößer D D D D D D D D D D D D MO MO MO MO MO MO MO MO MO MO MO D D MO MO MO D D GFES 29 GFIG LEGENDE Abgrenzung Fläche ca. 1,42 ha Maßstab 1:1000 Große reisstadt REMSEC AM NECAR Bebauungsplan "Steinbößer" vom baldauf ARCHITETEN STADTPLANER Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH Geschäftsführer: Prof. Dr. Ing. Gerd Baldauf Schreiberstraße Stuttgart Tel Fax info@baldaufarchitekten.de pz pz pz EFH Trauf First Trauf EFH First pz Btrg 27 A 23 Btrg 2264 S:\daten\STADT-LP\269 Remseck am Neckar\ _BP Steinbößer\BP\BP-Plan\VE\BP_Steinbößer_VE_ dwg Layout: Abgrenzungsplan

12 12 Amtsblatt Remseck Nr. 30 Donnerstag, 26. Juli 2018 die verwaltung informiert Der Bebauungsplanvorentwurf samt Begründung mit Textteil, Umweltbericht und den weiteren Gutachten wird in der Zeit vom 30. Juli September 2018 im Dezernat III Fachgruppe Bauverwaltung der Großen reisstadt Remseck am Neckar, Verwaltungssitz Hochberg, Erdgeschoss, Neckaraue 9, Remseck am Neckar, öffentlich ausgelegt. Hinweis: Die Unterlagen stehen auch auf unserer Internetseite zum Download bereit. Während dieser Zeit können innerhalb der üblichen Dienstzeiten die Unterlagen eingesehen und Anregungen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Remseck am Neckar, den 26. Juli 2018 gez. Dirk Schönberger Oberbürgermeister Fundsachen Bluetooth-Lautsprecher blau, Funddatum: Handy Nokia E51 mit Tasten, Fundort: vor dem Haus der Bürger, Neckarstraße 56, Aldingen; Funddatum: Alle Fundsachen nachzufragen bzw. abzuholen im Bürgerbüro Remseck am Neckar, Telefon Verlorenes online suchen Wer etwas verloren hat, kann nicht nur beim Fundbüro der Stadt Remseck am Neckar nachfragen, sondern auch online danach suchen. Auf der städtischen Internetseite unter www. stadt-remseck.de/fundbüro gelangt man zum elektronischen Fundbüro. Dort kann man auch nach Fundsachen suchen, die in Nachbargemeinden gefunden bzw. abgegeben wurden. Veranstaltungsbeginn vorgelegt worden. Eine weitere Abnahme war dadurch nicht erforderlich. Die Stadt Remseck am Neckar wünscht den vom Unfall Betroffenen rasche und gute Genesung. Feuerwehr Einsatzberichte arussellunfall An dem Unfall während des Neckarremser Straßenfests am war die Feuerwehr Remseck am Neckar im Einsatz. Einen Bericht finden Sie unter der Rubrik Die Polizei informiert. Person in Wasser Zum Alarmstichwort W1 Person in Wasser wurde die Feuerwehr Remseck am Neckar am Samstag, um 23:38 Uhr an die Rems alarmiert. Bei dem dortigen Straßenfest wurden zwei Personen im Wasser vermutet. Die Feuerwehr hat eine Person aus der Rems gerettet; die zweite Person wurde wohlbehalten am Ufer gefunden. Die Feuerwehr war mit acht Fahrzeugen im Einsatz, es wurden das DLRG alarmiert, Taucher der BF Stuttgart, Rettungsdienst und Notarzt sowie die Polizei waren ebenfalls auf dem Weg zum Einsatzort. Türöffnung Am Sonntag, gegen 13:45 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Remseck am Neckar zu einer Türöffnung in den Stadtteil Neckarrems alarmiert. Um einen Zugang für den Rettungsdienst und die Polizei zu ermöglichen, wurde die Türe der Feuerwehr geöffnet und die Einsatzstelle der Polizei übergeben. Der Einsatz war nach ungefähr einer Stunde beendet. Spielmanns- und Fanfarenzug Die Polizei informiert arussellunfall auf Straßenfest Im Rahmen des Neckarremser Straßenfestes kam es am Samstagnachmittag, 21.7., gegen Uhr, zu einem Unfall an einem inderfahrgeschäft. Hierbei sprang, aus lang ungeklärter Ursache während des Fahrbetriebs, eine Gondel aus der Befestigung und prallte gegen eine weitere Gondel. Durch den Zusammenstoß wurden drei inder im Alter zwischen 10 und 11 Jahren leicht und ein 11-jähriges ind schwer verletzt. Die Feuerwehr Remseck am Neckar war mit vier Fahrzeugen und 20 Wehrleuten im Einsatz. Der Rettungsdienst und die Polizei waren mit je drei Fahrzeugen vor Ort. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Polizeipräsidium Ludwigsburg haben die Ermittlungen zur lärung der Unfallursache übernommen. Stellungnahme der Stadt Remseck am Neckar Die Stadt Remseck am Neckar bedauert den Unfall, dem einige inder im ontakt mit einem Fahrgeschäft auf dem Neckarremser Straßenfest am vergangenen Wochenende betroffen sind. Die Stadt Remseck am Neckar ist nicht Veranstalterin des Neckarremser Straßenfestes, sondern erteilt lediglich die verkehrsrechtliche Anordnung für die Veranstaltung. Das betroffene Fahrgeschäft der Fa. Stey, Murrhardt, befand sich auf einem Privatgrundstück. Es wurde durch die Straßenfestgemeinschaft (loser Zusammenschluss Remsecker Vereinen) beauftragt. Das Fahrgeschäft hat eine 31. Dezember 2018 gültige Betriebsausführungsgenehmigung durch den TÜV Nord zertifiziert bekommen. Das Zertifikat war der zuständigen Baurechtsbehörde vor Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Silbermedaille bei der Straßenwertung und beim Bühnenspiel. Ein ausführlicher Bericht zum Wochenende in Heidelberg folgt.

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