Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 5. Wahlperiode

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1 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 5. Wahlperiode Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft Protokoll 55. Sitzung (öffentlich) 14. November 2013 Potsdam - Haus des Landtages Uhr bis Uhr Vorsitz: Elisabeth Alter (SPD) René Kretzschmar (DIE LINKE) Protokoll: Marion Bley Anwesende Ausschussmitglieder: Elisabeth Alter (SPD) stellvertr. Dr. Andreas Bernig (DIE LINKE) Gregor Beyer (FDP) Rainer Genilke (CDU) Martina Gregor-Ness (SPD) Michael Jungclaus (GRÜNE/B90) Kerstin Kircheis (SPD) René Kretzschmar (DIE LINKE) stellvertr. Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg (DIE LINKE) Sven Petke (CDU) Datum der Ausgabe:

2 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 2 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Tagesordnung: 1. Wahl eines Vorsitzenden des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft 2. Informationen über die Änderungen im Nah- und Fernverkehr in Brandenburg zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember insbesondere über die Auswirkungen der geplanten Bauarbeiten an der Strecke Berlin - Dresden auf die Pendlerverkehre aus dem Süden Brandenburgs 3. Besprechung zum Schreiben von Frau H. bezüglich des RE 1 4. Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu den Veränderungen im Nachtragshaushalt zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan 2013/2014, Einzelplan 11, Titel Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Übertragung von 65 Binnengewässern in das Eigentum des Landes Brandenburg im Wege der entgeltlichen Vermögenszuordnung 6. Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Entwicklung der Bienenzucht 7. Besprechung zum Schreiben der Vorsitzenden der Enquetekommission 5/1 vom 18. Oktober Weiterleitung einer Zuschrift 8. Information des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Sonderagrarministerkonferenz in München 9. Verschiedenes

3 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 3 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Festlegungen und Beschlüsse: 1. Der Tagesordnungspunkt Berichte des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Situation der Stadtentwicklung und zur Wohnraumförderung wird in den Januar 2014 verschoben. 2. Der Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes, Herr Dettmann, erhält zu Tagesordnungspunkt 5 (neu) Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Übertragung von 65 Binnengewässern in das Eigentum des Landes Brandenburg im Wege der entgeltlichen Vermögenszuordnung Rederecht. 3. Die Antwort an Frau H. wird im Eilverfahren verabschiedet (TOP 3). 4. Die Landesregierung wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Stiftungsmodell geeignet ist, die Problematik der Übertragung der Seen zu prüfen. (TOP 5).

4 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 4 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Aus der Beratung: Vorsitzende Alter (SPD) begrüßt die Anwesenden recht herzlich zur 55. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft. Sie stellt fest, dass gemäß Mitteilung der Fraktion DIE LINKE an den Präsidenten des Landtages René Kretzschmar als verkehrspolitischer Sprecher und als Nachfolger für Kornelia Wehlan im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft mitarbeiten werde. Sie heiße ihn herzlich willkommen. Des Weiteren habe ihr die Fraktion DIE LINKE gemäß 79 Absatz 1 der Geschäftsordnung angezeigt, dass sie heute im Ausschuss durch die Abgeordneten Dr. Scharfenberg und Dr. Bernig vertreten werde. Auf Antrag des Abgeordneten Dr. Bernig (DIE LINKE) wird der Tagesordnungspunkt 5 Berichte des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Situation der Stadtentwicklung und zur Wohnraumförderung einvernehmlich in den Januar 2014 verschoben. Auf Antrag des Abgeordneten Genilke (CDU) wird einstimmig beschlossen, dem Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes, Herrn Dettmann, zu TOP 5 (neu) Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Übertragung von 65 Binnengewässern in das Eigentum des Landes Brandenburg im Wege der entgeltlichen Vermögenszuordnung Rederecht zu gewähren. Sodann wird die so geänderte Tagesordnung beschlossen. Zu TOP 1: Wahl eines Vorsitzenden des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft Vorsitzende Alter (SPD) stellt fest, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft die Vorsitzende verabschiedet worden sei und es nun gelte, ihre Funktion neu zu besetzen. Das Vorschlagsrecht liege gemäß des Beschlusses des Präsidiums vom 11. November 2009 nach wie vor bei der Fraktion DIE LINKE. Insoweit bitte sie die Fraktion DIE LINKE um einen personellen Wahlvorschlag. Abgeordneter Dr. Bernig (DIE LINKE) schlägt Abgeordneten René Kretzschmar als Vorsitzenden vor. Vorsitzende Alter (SPD) merkt an, dass gemäß 71 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages offen abgestimmt werde, es sei denn, ein Abgeordneter widerspreche.

5 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 5 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Da kein Abgeordneter widerspricht, wird offen gewählt: Mit 9 : 0 : 0 wird Herr René Kretzschmar (DIE LINKE) zum Vorsitzenden des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft gewählt. Er nimmt die Wahl an, wird beglückwünscht und übernimmt sodann den Vorsitz der Ausschusssitzung. Zu TOP 2: Informationen über die Änderungen im Nah- und Fernverkehr in Brandenburg zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember insbesondere über die Auswirkungen der geplanten Bauarbeiten an der Strecke Berlin - Dresden auf die Pendlerverkehre aus dem Süden Brandenburgs Vorsitzender Kretzschmar (DIE LINKE) begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt recht herzlich Herrn Renardo Kropp von der Deutschen Bahn AG sowie Herrn Hans Leister vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Abgeordneter Genilke (CDU) begründet die Beantragung dieses Punktes mit der Gesamtsituation auf dieser Strecke. Minister Vogelsänger stellt eingangs ein paar grundlegende Zahlen und Daten zum Fahrplanwechsel dar. Das Land Brandenburg werde im Jahr 2014 so viel Zugkilometer im SPNV bestellen wie noch nie. Das seien 35,1 Millionen, also noch einmal deutlich mehr als 2013 sowohl im Regionalverkehr als auch im S-Bahn-Bereich. Und mit Ausnahme der Strecke Berlin - Dresden gäbe es relativ wenig Veränderungen im Angebot. In den letzten Jahren seien Zugläufe und andere Dinge geändert worden. Diesmal sei es so, dass das alte Angebot grundlegend bestellt und nochmals verbessert werde. Es gäbe eine neue Regionalbahnlinie 19: Senftenberg - Schönefeld - Hauptbahnhof - Gesundbrunnen - Traum eines jeden Brandenburger Bürgermeisters. Dann gäbe es die Verlängerung der Regionalbahn 22 nach Königs Wusterhausen. Das sei eine gute Verbindung für die Lausitz in Richtung Potsdam. In diesem Zusammenhang wolle er sich bei den Bürgermeistern von Ludwigsfelde und Königs Wusterhausen bedanken, die jeweils erhebliche Eigenmittel zur Verfügung gestellt hätten. Des Weiteren werde der RE 6 nach Gesundbrunnen verlängert, was eine bessere Anbindung von Falkensee bedeute.

6 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 6 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Es habe die Betriebsaufnahme der S-Bahn Mitteldeutschland Richtung Brandenburg gegeben. Das sei praktisch die Leipziger S-Bahn. Und er denke, wichtig sei darzustellen, dass man auch bei den Verknüpfungspunkten - also im Bereich Park and Ride und Bike and Ride - vorangekommen sei. In Bernau habe man das erste Fahrradparkhaus eröffnet. Das Sorgenkind werde über Jahre die Strecke Berlin - Dresden bleiben. Dies sei einfach durch die Ausbaumaßnahme bedingt. Wichtig sei, dass der IC-Halt in Elsterwerda grundsätzlich erhalten bleibe. Insgesamt sei er guter Hoffnung, mit dem Fahrplanangebot 2014 dafür zu sorgen, dass die Fahrgastzahlen steigen. Herr Leister (VBB) bestätigt, dass so viele Leistungen wie noch nie bestellt worden seien. Das Land Berlin trage da einen erheblichen Anteil mit. In der Vergangenheit habe es leidvolle Erfahrungen mit der Sperrung von Strecken wegen deren Ausbau gegeben. Erinnert sei an die Strecke Cottbus - Berlin. Jedoch sei dies dann zu einem sehr guten Ende gekommen. Das sei zwischen Berlin und Fürstenberg - also Berlin - Rostock - so gewesen. Hier würden die Bauarbeiten zum Dezember dieses Jahres abgeschlossen, sodass man im neuen Fahrplan wieder völlig normal Richtung Templin, Richtung Fürstenberg fahren und ab Sommer 2014 sogar mit 160 km/h fahren könne. Die letzte noch auszubauende Strecke sei aber nun die Dresdner Bahn, die der Bund auf 200 km/h ausbauen wolle. Der Ausbau der Strecke werde die drei betroffenen Landkreise enorm nach vorn bringen, was die schnelle Anbindung in Richtung Berliner Zentrum betreffe. Aber bis dahin sei es noch ein langer Weg. Man müsse die Strecke ausbauen und die Dresdner Bahn in Berlin müsse ja auch erst wieder aufgebaut werden. Dieser Streckenausbau werde das Land ab kommendem Fahrplan mit Einschränkungen treffen, sogar mit einer Totalsperrung südlich Doberlug-Kirchhain. Und das werde leider in den folgenden Jahren wahrscheinlich nicht unbedingt einfacher werden. In diesem Kontext sei der Trassenkonflikt zwischen einem Intercity-Zug und einem Regionalexpress zu sehen. Man habe zwischen Zossen und Blankenfelde im Prinzip wechselnde Zustände, die aber auf einen eingleisigen Betrieb hinausliefen. Und diese wechselnden Zustände bedingen, dass entweder der Intercity oder der Regionalexpress, der heute Uhr künftig Uhr ab Elsterwerda Richtung Berlin fahre, fahren könne. Zwischen Zossen und Berlin oder Wünsdorf und Berlin Schönefeld fielen Züge tatsächlich aus. In der Regel seien das die Züge des RE 7 - sechs oder sieben Mal am Tag - und einmal am Tag müsse der Intercity umgeleitet werden und könne nicht auf dieser Strecke fahren.

7 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 7 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Die Entscheidung, ob der Intercity oder der Regionalexpress diesen Zlot bekommen könne, falle aus fachlicher Sicht relativ leicht: Der Intercity könne umgeleitet werden. Eine Umleitung des Regionalexpress hingegen mache wenig Sinn. Zumal der Regionalexpress der am stärksten besetzte Zug auf dieser Linie sei. Da er Uhr abfahre und kurz nach Uhr in Berlin sei, habe er eine große Bedeutung für den Schüler- und Pendlerverkehr. Aus dieser Zwangslage heraus seien einige Fahrgäste in Elsterwerda negativ betroffen. Diese müssen 20 Minuten früher aufstehen und den Regionalexpress statt des Intercity benutzen. Aber er denke, wenn man sich erinnere, was man den Cottbusern oder den Granseeern oder Fürstenbergern schon alles zugemutet habe oder den Templinern, bei der Fahrt nach Berlin, dann sei das hier relativ verschmerzbar, wenn es auch nicht schön sei. Herr Kropp (DB AG) leitet ein mit dem Angebot insgesamt auf der Dresdner Bahn und trägt anhand einer PowerPoint-Präsentation vor (Anlage 1). Als Dresdner Bahn bezeichne man die Strecke vom südlichen Berliner Außenring in Richtung Dresden über Doberlug-Kirchhain - Elsterwerda. Das sei eine der Hauptstrecken unserer Region. Auf ihr werde die Hauptlast des Regionalverkehrs durch die Regionalexpresslinie RE 3 übernommen. Die RE 3 fahre in der Hauptverkehrszeit auf dem Abschnitt von Stralsund bzw. Schwedt über Berlin nach Elsterwerda im Ein- Stunden-Takt, außerhalb der Hauptverkehrszeiten nach Elsterwerda im Zwei- Stunden-Takt und der andere Takt ende dann in Wünsdorf. Weiterhin werde die Dresdner Bahn durch die Regionalexpresslinie RE 7, die von Dessau über die Berliner Stadtbahn, Flughafen Berlin-Schönefeld und dann nach Wünsdorf-Waldstadt fahre, bedient. Diese beiden Linien seien das Rückgrat des Regionalverkehrs auf der Dresdner Bahn und hätten im Prinzip auch die Auswirkungen der Baumaßnahmen zu tragen. Weiterhin habe man auf der Dresdner Bahn ein Fernverkehrsangebot mit der ECbzw. Intercity-Linie 27. Diese fahre im Zwei-Stunden-Takt in der Regel zwischen Prag - Dresden - Berlin und dann weiter nach Hamburg - alternativ auch Richtung Stralsund und Binz. Verdichtet werde diese Linie durch einzelne IC-Zugpaare, die dann außerhalb des Taktes verkehrten. Die Regionalexpresslinie 3 sei eine Linie, die sehr stark geprägt sei durch Takt- Knoten am Linienverlauf, um sie einzubinden in die Regionalverkehrskonzepte der Region. Im Norden seien das Angermünde und Stralsund und im südlichen Verlauf seien das im Wesentlichen Doberlug-Kirchhain und Elsterwerda, wo die Anschlussverknüpfung an die Regionalexpresslinien RE 10, RB 43 hergestellt werde bzw. an die RB 31 in Elsterwerda weiter in Richtung Dresden.

8 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 8 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Weiterhin gäbe es an dieser Linie sehr starke Busverknüpfungen - also Verknüpfungen zum ÖPNV zur Weiterbeförderung bzw. als Zubringerverkehr für diese Linien. Hier sei insbesondere Zossen zu erwähnen, wo man versuche, die Verknüpfung herzustellen, um das vertaktete System gut funktionieren zu lassen. Beide Linien RE 7 und RE 3 seien sehr stark geprägt von Pendler- und Schülerverkehren, insbesondere der Schülerverkehr im Raum Rangsdorf - Zossen sei ein Kriterium, warum die Trassenlagen auch sehr stark gebunden seien an die Schulanfangszeiten und man immer Zwangspunkte in der Fahrplangestaltung habe, die dann unbedingt zu berücksichtigen seien. Infrastrukturell habe diese Linie Zwangspunkte durch die Linienführung südlich aus Berlin hinaus. Die Dresdner Bahn stehe infrastrukturell nicht zur Verfügung, sodass man den Umweg über eine eingleisige Kurve - den südlichen Berliner Außenring - fahren müsse. Diese eingleisige Kurve gestatte es, in der Stunde sieben Züge fahren zu lassen. Und diese Anzahl zeige bereits, dass hier jedes Mal zum Fahrplanwechsel im Wesentlichen ein Hauen und Stechen beginne: Welcher Zug fahre über diese Trassen? Der vertaktete Regionalverkehr sei im Wesentlichen ein Produkt, das dort gesetzt sei. Aber diese Zwangspunkte führten natürlich dazu, dass man keine Freiheiten in der Fahrplangestaltung habe, sondern geprägt sei durch die infrastrukturellen Bedingungen. Noch kurz ein paar Leistungsparameter: Der RE 3 fahre im Jahr etwa 4 Millionen Zugkilometer, davon 3,2 Millionen Zugkilometer auf Brandenburger Territorium. Als Fahrzeugmaterial würden derzeit noch im Wesentlichen Altbau-Doppelstockzüge eingesetzt, die aber im Rahmen der Betriebsaufnahme des Netzes Nord-Süd zum Dezember dieses Jahres dann durch Neubau-Doppelstockzüge ersetzt würden, sodass dann die Qualität der Bedienung auf dieser Linie deutlich besser werde. Die Reisezeit betrage für die 138 km im Regionalverkehr 2:03 h. Dies zeige im Prinzip bereits den Zustand der Infrastruktur auf dieser Strecke. Sie sei eben noch nicht ausgebaut. Man habe dort viele Beeinträchtigungen in der Geschwindigkeit aufgrund von infrastruturellen Langsamfahrstellen bzw. Bauarbeiten. Und die Umleitung oder der Umweg aufgrund der nicht fertiggestellten Dresdner Bahn habe diese relativ lange Fahrzeit zur Folge. Man bediene 19 Halte mit sehr dichtem Halteabstand, was sich natürlich auch auf die Fahrzeit auswirke. Der Fernverkehr im Vergleich dazu sei mit 1:26 h deutlich schneller und darum gäbe es auch das besondere Interesse für den Fernverkehr in Elsterwerda. Abschließend wolle er noch kurz einen Überblick über den Fernverkehr geben. Der Fernverkehr werde auf dieser Strecke durch die EC/ICE-Linie 27 im Zwei-Stunden- Takt bedient, wovon sieben Züge derzeit in Elsterwerda hielten. Zu den Bauarbeiten: Hier dargestellt sei der für das Fahrplanjahr 2014 vorgesehene infrastrukturelle Zustand. Man habe Bauarbeiten das gesamte Jahr 2014 auf dem Abschnitt südlicher Berliner Außenring bis Zossen.

9 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 9 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Der Abschnitt Glasower Damm - also das sei der Abzweig am südlichen Berliner Außenring - bis Rangsdorf sei für den gesamten Fahrplanabschnitt eingleisig. Der Bahnhof Rangsdorf werde komplett umgebaut. Wer dort langfahre, sehe es bereits. Des Weiteren fanden Bauarbeiten im Bereich Richtung Zossen statt. Der Bahnhof Zossen sei im ersten Abschnitt dieses Fahrplanjahres - also im Winterfahrplan - bis Juni 2014 ebenfalls nur eingleisig befahrbar. Er stehe insofern nicht für Kreuzungen bzw. Überholungen zur Verfügung. Darüber hinaus gäbe es punktuell weitere Einschränkungen, wenn sich die Bauzustände ändern bzw. kurzfristig eingeplante ergänzende Baumaßnahmen kämen, sodass für diesen Abschnitt von Wünsdorf-Waldstadt bis zum südlichen Berliner Außenring zum einen eine Grundentlastung im Fahrplan 2014 vorgesehen sei. Das hieße im Wesentlichen, dass der Güterverkehr größtenteils abgeleitet werde. Gleichzeitig werde auch der Fernverkehr abgeleitet, und zwar die Züge, die nicht in Elsterwerda hielten, würden bereits zur Entlastung umgeleitet über Falkenberg, sodass der Regionalverkehr noch halbwegs konzeptgerecht auf diesem Abschnitt fahren könne. Zur Verdeutlichung habe er noch einmal einen sogenannten Bildfahrplan dargestellt - Weg-Zeit-Diagramm. Zum Konflikt beim Fernverkehr: Der IC 2072, der Uhr in Elsterwerda fahre, sei ein Zug, der nicht ins Taktgefüge der IC-Linie 27 gehöre. Er fahre nicht in der Taktstunde der IC-Linie 27 und sei damit ein Zug, der den Regionalexpress der Linie 3 genau treffe und man bei diesem Zug immer eine sogenannte Überholung im Verlauf des RE 3 habe. Zwischen Zossen und dem südlichen Berliner Außenring werde der RE 3, der Uhr in Elsterwerda abfahre, eingeholt von diesem IC und dieser IC müsse an diesem Regionalexpress vorbei. Diese Überholung finde in der Regel in Zossen oder in Rangsdorf statt. Das gehe relativ problemlos, wenn die Infrastruktur zur Verfügung stehe. Im Fahrplan 2014 stehe aber weder in Zossen noch in Rangsdorf die Infrastruktur zur Verfügung, um eine Überholung durchzuführen. Das sei einfach der Grund, warum entschieden werden musste, welcher Zug jetzt diese Trassenlage übernehme. Die Entscheidung, die zu treffen gewesen sei, sei, ob es der Intercity oder ob es der Regionalexpress sei. Beim Regionalexpress müsse man sagen: Es sei der Regionalexpress, der im Zwei- Stunden-Takt fahre, also der Grundtakt auf der Dresdner Bahn sei, der zu dieser Zeit der nachfragestärkste Zug auf diesem Abschnitt sei. Er habe etwa eine Besetzung von 450 Fahrgästen. Er habe demzufolge eine starke Funktion im Pendlerverkehr und im Schülerverkehr. Im Abschnitt Zossen - Rangsdorf müsse dieser Zug zeitlich auch so liegen, wie er derzeit liege, weil er damit die Zubringung zum Gymnasium in Rangsdorf übernehme. Aus diesem Grund sei im Rahmen eines sogenannten Konfliktlösungsprozesses, welcher durch die Eisenbahninfrastrukturnutzungsverordnung vorgeschrieben sei, eine Fahrplanerstellung erarbeitet worden.

10 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 10 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Dieser Konfliktlösungsprozess sah dann vor, dass der Regionalexpress fahre und der Intercity über einen umgeleiteten Weg an der Dresdner Bahn vorbeigeführt werde. Das führe dazu, dass der Halt in Elsterwerda in diesem Fahrplanjahr, wo dieser Konflikt bestehe, nicht realisierbar sei. Wenn die Infrastruktur im Fahrplanjahr 2015 in Zossen bzw. in Rangsdorf wieder die Überholung gestatte, werde selbstverständlich der IC wieder den normalen Laufweg über die Dresdner Bahn fahren und dann sei auch der Halt in Elsterwerda wieder gegeben. Dazu komme noch für den Fernverkehr vom 27. September 2013 bis 14. Dezember das sei in der Präsentation noch falsch, das sei der alte Bauabschnitt, der dargestellt wurde -, dass das Brückenbauwerk in Elsterwerda-Biehla - also die obere Strecke in Elsterwerda - komplett saniert werde. In dieser Zeit sei es nicht möglich, unter diesem Brückenbauwerk mit Zügen durchzufahren. Demzufolge werde der Abschnitt der Strecke von Rückersdorf bis nach Elsterwerda - also südlich von Doberlug-Kirchhain - total gesperrt. Und man habe die Situation, dass der Fernverkehr dann insgesamt umgeleitet werde über Falkenberg und im Regionalverkehr ein Ersatzkonzept aufgebaut werde. Die Regionalexpresszüge würden während dieses Abschnittes bis nach Doberlug- Kirchhain fahren und man erarbeite derzeit ein Ersatzkonzept, wie man den Abschnitt Doberlug-Kirchhain - Elsterwerda mit verschiedenen Buslinien überbrücken könne, um weiterhin ein attraktives Angebot gewährleisten zu können. Neben der RE 3 und dem Fernverkehr sei aber leider auch noch die Regionalexpresslinie 7 von den Bauarbeiten zwischen Glasower Damm und Rangsdorf betroffen. Hier die Fahrplantabelle des gesamten Fahrplans: Drei Zugpaare je Richtung müssen von der RE 7 im Abschnitt Berlin Flughafen Schönefeld - Wünsdorf-Waldstadt ausfallen. Und zwar seien das immer die Zeiten, wo die Intercity- oder Eurocitylinie 27 diesen Abschnitt befahre. Sprich: Also diese sechs ausfallenden Züge ermöglichen das Fahren der derzeit auf dem Abschnitt noch liegenden sechs Züge des Fernverkehrs, die in Elsterwerda halten. Hier sei die Entscheidung zu treffen gewesen: Umleiten des gesamten Fernverkehrs über Falkenberg an Elsterwerda vorbei und die RE 7 fahre oder den Fernverkehr wenigstens mit diesen drei Zugpaaren weiter zu realisieren. Da sei im Rahmen auch dieses Konfliktlösungsprozesses, den er vorher dargestellt habe, entschieden worden, da ein Ersatz für den RE 7 durch den RE 3 gegeben sei, für diesen Zeitraum Winterfahrplanabschnitt, solange Zossen nicht zur Verfügung stehe, diese drei Zugpaare ausfallen zu lassen zugunsten des Fernverkehrs und der Linie 27. Auch für den Regionalverkehr treffe das, was er eben gesagt habe, zu. Die Strecke zwischen Rückersdorf und Elsterwerda sei total gesperrt und für diesen Zeitraum werde man ein Ersatzkonzept erarbeiten.

11 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 11 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Soviel zur Darstellung des Konfliktes, der Probleme, die sich aus den Bauarbeiten ergeben. Man hoffe, dass in diesem einen Jahr der Abschnitt Glasower Damm - Zossen komplett saniert werde, und man dann im Jahre 2015 wieder mit der vollen Infrastruktur dort das vollständige Angebot gewährleisten könne. Vorsitzender Kretzschmar (DIE LINKE) dankt für die Ausführungen und eröffnet die Diskussion. Abgeordneter Genilke (CDU) fragt nach, ob der Überholverkehr deshalb nicht möglich sei, weil der IC nicht mehr Uhr sondern Uhr abfahre. Wäre es nicht möglich, dass der IC, wenn er schon in Elsterwerda nicht halte, in Falkenberg halte? Derzeit sei vorgesehen, dass er auch in Falkenberg durchfahre. Er glaube, das wäre zumindest ein Stück weit eine Lösung für die Pendler vor Ort. Außerdem interessiere ihn, woher die neue RB 19 komme und ob diese nicht die Engpässe bei Genshagener Heide verschärfe. Herr Leister (VBB) merkt an, dass es die RB 19 deshalb gäbe, weil der RE 9, der Flughafenexpress, der bestellt sei und bezahlt werden müsste, noch nicht fahre. Stattdessen nutze man die Gelder für die RB 19 auf einer Trasse, die vorhanden sei, die immer eingeplant gewesen sei in der jetzigen Rahmenvertragsperiode und die man jetzt zugunsten der Bürger in Südbrandenburg nutze. Wenn der Flughafen übermorgen in Betriebe gehen würde, würde man den Airport- Express fahren, dann würde die RB 19 bis Schönefeld fahren und hätte Anschluss an den RE 9 nach jetzigem Stand. Ab Dezember 2015 gelte eine neue Rahmenvertragsperiode, die konkret verhandelt werden müsse, sodass man derzeit seriös keine Aussagen darüber treffen könne. Herr Kropp (DB AG) ergänzt, dass die Lage des RE 3 die spätere Abfahrt Uhr zu Uhr heute ganz einfach aus der entfallenen Überholung herrühre. Also der RE - er habe es versucht, darzustellen - habe planmäßig eine Überholung in Zossen oder in Rangsdorf vom Fernverkehr von diesem besagten IC Da der aber derzeit nicht fahren könne, sei auch diese Überholung nicht notwendig und demzufolge bräuchte man nicht 6 Minuten Haltezeit in Zossen oder Rangsdorf für die Überholung, sondern der RE könne dann später abfahren und man fahre zügig durch. Das habe nichts damit zu tun, dass die Lage jetzt eventuell diesen Konflikt verschärfe bzw. durch diese spätere Lage dieser Konflikt erst entstehe. Dieser Konflikt sei immer da und werde jetzt ausgeräumt durch den nicht verkehrenden IC. Daraus entstehe dieser Freiraum und diese etwas schnellere Durchführung des RE. Der IC-Halt in Falkenberg befinde sich derzeit in der Prüfung. Das sei kein fahrplantechnisches Problem sondern ein Thema der Infrastruktur auf dem Bahnhof Falkenberg. Die Kollegen von DB Fernverkehr sähen sich derzeit die Bahnsteiginfrastruktur an.

12 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 12 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Die Bahnsteige hätten eine Einstiegshöhe unter 38 cm, was für den Fernverkehr ein Problem sei. Das entscheidende Kriterium sei jedoch die Bahnsteiglänge insgesamt. Der Zug habe eine Zuglänge von gut 200 m und die DBO schreibe vor, dass sämtliche Wagen, sämtliche Türen eines Zuges am Bahnsteig zu halten hätten. Es werde derzeit geprüft, ob das gegeben sei. Gleichzeitig prüfe man, ob die Möglichkeit bestehe, wenn dieser Halt in Falkenberg sei, durch eine Regionalbahnlinie 49 auch die Zubringerfunktion von Elsterwerda-Biehla nach Falkenberg zu übernehmen. Es mache keinen Sinn, dass der Zug in Falkenberg halte, wenn der Zubringer nicht gegeben sei. Zum Engpass Genshagener Heide sei zu sagen, dass man für die Linien generell, die man beabsichtige bzw. die man fahre in der derzeitigen Fahrplanperiode und in den nächsten zwei Jahren, sogenannte Rahmenverträge habe. Und in diesen Rahmenverträgen hätte man Trassen gesichert. Unter anderem habe man Trassen gesichert für den RE 9, vier Trassen je Stunde, zwei je Richtung. Diese Trassen stünden zur Verfügung. Wenn sie natürlich nicht bestellt würden, würden sie alternativ mit anderen Produkten belegt im Rahmen des normalen Fahrplanbestellprozesses. Aber wenn sie bestellt würden, habe man einen rechtlichen Anspruch auf diese Trassen. Und darum habe man die RB 19 jetzt trassieren können. Das sei das Glück gewesen, dass man den RE 9 bestellt hatte. Wenn das nicht so gewesen wäre, hätte man natürlich ein Problem gehabt mit der RB 19. Aber so ließe sich das lösen. Und er denke, für diese Interimszeit, wo der RE 9 nicht fahre, sei das eine sehr gute verkehrliche Lösung, dass man mit Ausrichtung Süden diesen Anschluss in Richtung Nord-Süd in Berlin gewährleiste. Abgeordneter Genilke (CDU) hat noch Fragen zum RE 10 und der RB 43. Sei daran gedacht worden, es gäbe ja auch zwei Fernverkehrshalte in Lübben und Lübbenau, die relativ kurz hintereinander liegen - so etwas eventuell wieder in Doberlug- Kirchhain einzurichten, also in Elsterwerda und Doberlug-Kirchhain? Warum fahre derzeit wieder altes Wagenmaterial auf der RB 43 und dem RE 10? Und drittens appelliere er dringend an die Verantwortlichen, die katastrophalen Zustände beim Ersatzverkehr von Calau nach Cottbus zu beheben und den verkehrlichen Ablauf nachzubessern. Herr Leister (VBB) erklärt, dass beim VBB noch keine Beschwerde zum Verkehr Calau - Cottbus angekommen sei. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen sei in erster Linie in der Pflicht, aufgrund seines Verkehrsvertrags auch den Ersatzverkehr zu organisieren. Natürlich gehe das auch wieder letztlich nur miteinander. Wenn das notwendig sei, werde man nachsteuern müssen. Herr Kropp (DB AG) erklärt gleichfalls, dass bei ihm noch keine Beschwerden bezüglich des Ersatzverkehrs eingegangen seien. Er werde das überprüfen.

13 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 13 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Das Problem sei halt immer: Man bemesse die Kapazität des Schienenersatzverkehrs auf der Grundlage der Besetzungszahlen der Züge, die dort führen. Wenn man jetzt Ersatzverkehr fahre, habe man häufig die Situation, dass die Fahrgäste sich anders orientieren; also dass sie frühere oder spätere Leistungen nutzten und man demzufolge oftmals Verschiebungen habe in der Kapazität, sodass man immer schon eine Reserve von etwa 10 % einplane. Aber er nehme das Problem mit und steuere sofort nach, wenn sich die Probleme bestätigten. Wenn der Fernverkehrshalt realisierbar sei in Falkenberg, werde man sicherlich gemeinsam mit dem VBB eine Lösung finden, dass dort entsprechend die Zubringer funktionieren. Daran werde es mit Sicherheit nicht scheitern. Zum Fahrzeugeinsatz des RB 43 und des RE 10: Auf der RE-Linie 10 führen die Talent vollständig, auf der RB 43 derzeit nicht. Hintergrund sei hier eine Fahrzeugproblematik beim Elektro-Triebwagen (ET) 424. Man habe bundesweit ein Problem mit den Magnetschienenbremsen an diesen Fahrzeugen, die man jetzt im Herbst besonders brauche. Aufgrund von Beeinflussungen zur punktförmigen Zugbeeinflussungsanlage müssten immer am vorderen Drehgestell diese Magnetschienenbremsen ausgeschaltet werden. Vor diesem Hintergrund führe man den ET 442 in Doppeltraktion, um ausreichend Bremskraft bei den Fahrzeugen zu haben. Demzufolge führen auf der RE 10 komplett Vierteiler und Zweiteiler in Doppeltraktion, sodass dort der vollständige Talent-Einsatz gewährleistet sei. Auf der RB-Linie 43 führen derzeit Ersatzgarnituren. An der Beseitigung des Problems werde gearbeitet und er gehe davon aus, dass das ein temporärer Zustand sei, der dort aufgetreten und der dann in Kürze wieder beseitigt sei. Abgeordneter Beyer (FDP) bemerkt, dass der Ersatzverkehr so attraktiv sein könne, wie er wolle. Auf alle Fälle würden die Leistungen nicht bestellungsgemäß erbracht. Wie sähen für diesen Fall die vertraglichen Regelungen aus? Würden Vergütungen einbehalten? Und wenn ja: Was werde mit diesen Geldern gemacht? Minister Vogelsänger erklärt, dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen verpflichtet sei, den Ersatzverkehr zur Verfügung zu stellen und habe dies getan. Herr Leister (VBB) stellt fest, dass es einen generellen Vertrag mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen gäbe, das Loks, Züge und Personal für den Betrieb vorhalte und die einzelnen Strecken eben nicht in Eigenregie betreibe. Dieses Verkehrsunternehmen habe wiederum einen Vertrag mit der DB Netz, die ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen sei. Nun sei das zwar im Verhältnis zum Land und dem VBB unerheblich, aber die generellen Bedingungen von DB Netz seien leider so, dass DB Netz aufgrund von Bauarbeiten sagen könne, die Strecke stehe nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung und die Eisenbahnverkehrsunternehmen sich nur bedingt oder gar nicht dagegen wehren können. Man könne also auch im Zuge der Gleichberechtigung zwischen privaten Verkehrsunternehmen und der DB Regio jetzt nicht beliebig DB Regio dafür bestrafen, dass ein anderes Konzernunternehmen die Strecke nicht zur Verfügung stelle, sondern

14 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 14 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz man müsse schon fair sein und DB Regio so behandeln, wie das eben im Vertrag vorgesehen sei. Man zahle für Züge, die nicht fahren, natürlich keinen Trassenpreis an DB Netz. Das sei selbstverständlich. Insofern sei DB Netz schon wirtschaftlich betroffen, wenn Züge ausfielen. Aber man habe in den Verträgen Regelungen getroffen, dass der Schienenersatzverkehr zu bezuschussen sei. Das gehöre sich auch so, sonst würden Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Recht sagen können: Warum sollen wir Schienenersatzverkehr fahren, wenn wir gar nichts für diese Leistungen bekommen? Das sei ein Abwägen. Man müsse auch sehen, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen in dieser Zeit ihre Produktionskapazitäten weiter vorhalten müssten. Man müsse DB Regio so behandeln wie andere Verkehrsunternehmen auch. Und dazu gehöre, dass man den Unternehmen die Grundkosten erstatte. Auf Nachfrage des Abgeordneten Beyer (FDP) zur Verwendung der eingesparten Mittel verweist Minister Vogelsänger darauf, dass es sich dabei um die Regionalisierungsmittel des Bundes handele. Diese seien einzusetzen für den öffentlichen Personennahverkehr und die würden auch vollständig für den öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt. Abgeordneter Genilke (CDU) nimmt Bezug auf einen Bericht von Prof. Thiel von der BTU Cottbus, der sich mit den Problemen des öffentlichen Personennahverkehrs im südlichen Brandenburg befasst habe sowie auf Äußerungen des Geschäftsführers der ODEG, Herrn Schuchmann, hier im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft, die beide zu dem Schluss gekommen seien, dass es nicht möglich sei, die beabsichtigten Vertaktungen konfliktfrei in den Fahrplan einzuarbeiten. Die angedachte Lösung sei jetzt gewesen, eine Minute früher in Cottbus loszufahren. Dazu würde ihn noch mal interessieren, wie man dieses Problem auflösen wolle. Ob es technisch möglich sei. Es habe wohl eine Probefahrt gegeben. Wie sei derzeit der Stand der Entwicklung? Herr Leister (VBB) bemerkt, dass es im Wesentlichen auch um den RE 2 gehe, der nicht von DB Regio bedient werde. Die Pünktlichkeit des RE 2 habe ihn in diesem Jahr sehr stark beschäftigt. Man habe die Situation sehr genau analysiert. Es gäbe ein Bündel von Ursachen für die bisherige Verspätungsanfälligkeit der Linie. Das ginge von Fahrzeugproblemen über zu kurz angesetzte Haltezeiten durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen bis hin zu den Folgen der Elbeflut, die jetzt erhebliche Verspätungen verursacht habe. Es seien Züge umgeleitet worden über Wittenberge. Die Züge in Spandau seien zu unterschiedlichen Zeiten gegenüber dem Fahrplan gefahren, der eigentlich zugrunde gelegt gewesen sei, sodass der RE 2 vielfach bis 3. November 2013 geschädigt gewesen sei. In der vergangenen Woche habe man ebenfalls wieder eine Sondersituation durch Eingleisigkeit auf der Berliner Stadtbahn gehabt, sodass erst seit Montag dieser Woche normale Verhältnisse ohne Umleiterverkehre wegen Elbeflut, ohne Eingleisigkeit auf der Stadtbahn, ohne sonstige Probleme geherrscht hätten. Diese Phase der

15 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 15 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Normalität nutze man jetzt, um jeden einzelnen Zug des RE diese Woche und wahrscheinlich auch nächste Woche zu analysieren. Er könne jetzt schon sagen, dass die Züge seit Montag erstaunlich pünktlich führen, was nicht nur dem Effekt geschuldet sei, dass man genau hinschaue, sondern dem Effekt, dass jetzt keine Sondereinflüsse mehr bestünden. Richtig sei, dass in Königs Wusterhausen seit Dezember 2013 ein anderer Fahrplan bestünde. Den habe man deshalb so gemacht, um den RE 2 zwischen Königs Wusterhausen und Berlin zu entlasten. Bisher sei der RE 2 in Königs Wusterhausen regelrecht gestürmt worden, weil es der attraktivste Zug nach Berlin sei. In Zukunft wolle man die Leute, die aus Senftenberg kommen, möglichst in der RB 19 halten, weil diese auch direkt nach Berlin fahre. Dies sei eine erste Entlastungsmaßnahme. Man wolle weiterhin den Teil der Königs Wusterhausener, die zum Bahnhof kämen und den nächstbesten Zug nehmen, auch in die RB 19 locken. Und man wolle mit der RB 22 eine Umfahrungsmöglichkeit Berlins bieten, die auch für die Cottbuser interessant sei. In Richtung Golm insbesondere bringe dies auch einen zeitlichen Vorteil. In Richtung Potsdam bringe es einen Bequemlichkeitsvorteil. Damit wolle man den RE 2 zwischen Königs Wusterhausen und Berlin entlasten und damit auch pünktlicher machen, denn ein Teil der Verspätungen sei auch auf verlängerte Bahnsteigaufenthaltszeiten wegen Andrangs zurückzuführen gewesen. Das bedinge natürlich, dass die RB 22 in den Bahnhof Königs Wusterhausen fahre. Das geschähe mit der sogenannten Kurzwende zwischen Zügen des RE 2. Der RE 2 habe zwischen Abfahrt nach Berlin und Ankunft aus Berlin ungefähr 16 Minuten Zeit und diese 16 Minuten nutze man, um mit der RB 22 reinzufahren und gleich wieder rauszufahren. Herr Kropp (DB AG) ergänzt, dass grundsätzlich der Fahrplan in Königs Wusterhausen mittels des Planungssystems der DB Netz konfliktfrei konstruiert worden sei. Alle Zuschläge, alle Puffer seien insoweit enthalten. Richtig sei, dass sehr knapp konstruiert worden sei. Die Probleme rührten nicht aus dem RE 2 und der RB 22 - bei beiden habe man genügend Zeit. Das Problem, was sich und das sei auch das, was Herr Schuchmann angesprochen habe, darstelle, sei, dass zusätzlich die sogenannte RB 36 dort noch dazwischen fahre. Also die Linie, die von Beeskow komme und nach Berlin Lichtenberg fahre. Und diese Linie, die dort noch zusätzlich konstruiert worden sei, führe dazu, dass man in Königs Wusterhausen vier Züge hintereinander habe mit Mindestabstand der Zugfolge. Die Gefahr, die daraus natürlich resultiere, sei, sobald sich ein Zug verspätete von diesen vier Zügen, habe man einen Dominoeffekt und man habe den ganzen Tag über die Verspätung, weil sich die Züge ja immer wieder bedingen.

16 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 16 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Gleichzeitig habe man durch ein umfangreiches Maßnahmenbündel versucht, die RB 21, 22 pünktlich zu bekommen. Jeder, der heute hier unterwegs sei auf der Stadtbahn, sehe es. Die RB 22 sei nicht die pünktlichste Linie. Man habe jedoch sehr viel investiert für den Fahrplan 2014 in die Pünktlichkeit dieser Linie. Davon profitiere man natürlich in Königs Wusterhausen. Aber im Umkehrschluss habe man natürlich große Sorge, dass durch die knappe Situation in Königs Wusterhausen diese ganzen Maßnahmen, die man investiert habe in die Pünktlichkeit der 22, wieder dahin seien. Vor diesem Hintergrund gäbe es diese Besprechung, wo man gemeinsam mit dem VBB, der ODEG und DB Netz versuchen wolle, Maßnahmen zu treffen im Vorfeld des Fahrplanwechsels, um gegebenenfalls auftretende Probleme frühzeitig auszuräumen und auch jetzt noch nachzusteuern, um diese sehr knappe Situation zu entschärfen und Vorsorge zu treffen, wenn es dann doch zu Problemen kommen sollte. Aber eins stehe fest: Der Fahrplan sei zwar sauber konstruiert nach allen Regeln, die es dafür gäbe, aber er sei äußerst knapp. Da es keine weiteren Nachfragen gibt, dankt Vorsitzender Kretzschmar (DIE LIN- KE) für die ausführlichen Antworten und schließt den Tagesordnungspunkt. Zu TOP 3: Besprechung zum Schreiben von Frau H. bezüglich des RE 1 Vorsitzender Kretzschmar (DIE LINKE) bittet Herrn Leister (VBB) um eine kurze Information, da der Schriftwechsel bezüglich des RE 1 mit dem VBB geführt worden sei. Herr Leister (VBB) bemerkt, dass es sich hierbei um den Bahnhof Fangschleuse handele. Vor knapp 20 Jahren habe das Land Brandenburg den Regionalexpress Berlin - Frankfurt eingerichtet - bereits vor der Regionalisierung. Seitdem fahre der Regionalexpress - in der Anfangszeit sei er von Frankfurt mit Halt in Fürstenwalde direkt nach Berlin gefahren und es habe eine Regionalbahn gegeben, die von Frankfurt bis Erkner alle Halte im Übrigen bedient habe. Seit 1998 fahre der RE 1 im Halbstundentakt, wobei die kleinen Halte zwischen Erkner und Fürstenwalde sowie Fürstenwalde und Frankfurt abwechselt bedient würden, also stündlich. Dieses Schema ermögliche einerseits eine schnelle Anbindung von Frankfurt und Fürstenwalde, auf der anderen Seite einen stündlichen Verkehr in die kleinen Bahnhöfe entlang dieser Strecke. Das Gefüge könne auch nicht beliebig verändert werden, weil man in Frankfurt einen Null- Knoten und einen 30er-Knoten habe und ungefähr gleiche Fahrzeiten dieser beiden Teillinien, die im Halbstundentakt verkehrten. In Fangschleuse herrsche eine besondere Situation. Fangschleuse sei ein Bahnhof im Wald ohne fußläufigen Einzugsbereich sondern mit Fahrradverkehr und einem Park-and-Ride-Platz. Daraus resultieren die 650 Fahrgäste, die dort täglich ein- und aussteigen. Insbesondere kämen die Fahrgäste aus Grünheide, wo auch die Petentin herstamme.

17 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 17 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Aus Grünheide wiederum könne man entweder zwei bis drei Kilometer nach Fangschleuse fahren oder sechs Kilometer nach Erkner, wo man einen Halbstundentakt im Regionalexpress habe und einen 10-Minuten-Takt mit der S-Bahn. Zu beiden Zielen führen auch Buslinien. Dies finde er durchaus attraktiv. Warum überhaupt 650 Leute in Fangschleuse ein- und aussteigen sei dadurch bedingt, dass Fangschleuse der erste Bahnhof im C-Tarif sei. Es kämen also auch erhebliche Mengen an Fahrgästen vermutlich aus dem ganzen Landkreis, die sich nur eine Fahrkarte Berlin A-B-C leisten und damit auf den Bahnhof Fangschleuse als erstem Bahnhof im C-Bereich angewiesen seien. Dabei habe man das Dilemma, dass an dieser Haltestelle im Regionalexpress ungefähr Fahrgäste seien. 650 davon wollen, dass in Fangschleuse halbstündlich gehalten werde und wollen dies nicht. Der Kompromiss sei, dass der Zug jede Stunde halte. Und er denke, das sei ein vernünftiger Kompromiss. Zu der im Schreiben dargelegten Baustellensituation wolle er nur sagen, dass es immer wieder mal Situationen geben werde, bei denen Teilstücke innerhalb Berlins mit der S-Bahn zurückgelegt werden müssten. Das beträfe eine ganze Reihe von Verbindungen. Vorsitzender Kretzschmar (DIE LINKE) dankt für die Ausführung und eröffnet die Nachfragerunde. Abgeordneter Jungclaus (GRÜNE/B90) stellt fest, dass es eine Sache sei, dass Verspätungen und Ausfälle vorkämen. Die andere Sache sei jedoch die Information darüber. Denn es werde häufig kritisiert, dass bei derlei Vorkommnissen nicht ordentlich informiert werde. Er habe es selbst auch - gerade auf der Strecke - oft erlebt, dass dann die Informationen a) am Bahnhof nicht da waren, b) dann aber auch nicht im Internet und c) daraus wieder folgend dann auch nicht in den Smartphone-Apps. Da würde ihn interessieren, was man dafür tun könne, um die Kommunikationswege ein bisschen flotter zu gestalten, wenn es denn zu Ausfällen und Verspätungen komme. Herr Leister (VBB) merkt an, dass sich das Informationsgebahren in den vergangenen Jahren deutlich verbessert habe. Früher sei man nur auf gedruckte Medien angewiesen gewesen, um Baustellensituationen zu bewältigen. Heute habe man mit den Apps mehr Möglichkeiten. Und es sei natürlich das Ziel, dass auch Bauzustände vollständig in der elektronischen Auskunft dargestellt würden. In dem betreffenden Fall jedoch habe man aber operativ umentscheiden müssen und die Einschränkung sei stärker als ursprünglich geplant gewesen. Das Update des elektronisch gelieferten Fahrplans sei heute noch nicht minütlich, stündlich oder täglich möglich. Das benötige gewisse Vorlaufzeiten bei den Systemen, insbesondere

18 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 18 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz der DB aber auch beim VBB. Man habe aber die Möglichkeit, durch einen Warnhinweis eine zusätzliche Information zu liefern, das sogenannte HIM-Feld, das mit einem Ausrufezeichen darauf hinweise, hier gäbe es noch etwas. Eine andere technische Möglichkeit gäbe es zurzeit noch nicht. Gleichwohl werde natürlich daran gearbeitet, diese Systeme so zu perfektionieren, dass man eines Tages wirklich blind seinem Handy diesbezüglich vertrauen könne. Es wird vereinbart, die Antwort an Frau H. im Eilverfahren zu verabschieden. Sodann schließt Vorsitzender Kretzschmar (DIE LINKE) den Tagesordnungspunkt. Zu TOP 4: Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu den Veränderungen im Nachtragshaushalt zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan 2013/2014, Einzelplan 11, Titel Abgeordneter Beyer (FDP) fragt nach, ob die Summen, die in das nächste und übernächste Jahr projiziert würden, als Verpflichtungsermächtigung zu verstehen seien. Minister Vogelsänger verneint dies. Es gäbe beim Titel Zuführung an den Landesbetrieb Straßenwesen für Straßenplanung und Straßenbau eine Übersicht über die Straßenbaumaßnahmen. Aufgenommen sei die Maßnahme Breese insbesondere deshalb, um sicherzustellen, dass sie in jedem Fall realisiert werde, zumal es dort um den Hochwasserschutz gehe. Im November dieses Jahres würde es eine Information der beiden Staatssekretärinnen des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vor Ort geben. Er gehe davon aus, dass die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Dezember 2013/Januar 2014 erfolgen werde. Abgeordneter Genilke (CDU) sieht die dringende Notwendigkeit, für 2015 fortfolgende Verpflichtungsermächtigungen auszubringen, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Die hier gewählte Form kenne er nicht. Minister Vogelsänger erklärt, dass die Verfahrensweise schon immer so gewesen sei, dass der Titel mit Maßnahmen untersetzt gewesen sei. Der geplante Bau werde nicht 2015 fertiggestellt sein. Deshalb habe man fortfolgende formuliert, um den Bau zu realisieren. Abgeordnete Gregor-Ness (SPD) berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, an der sie als Stellvertreterin teilgenommen habe, dass die Mittel für die Regionalen Planungsgemeinschaften um Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für 2015 aufgestockt worden seien.

19 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 19 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Dagegen habe man der Forderung der Fraktion der CDU nach einem Sonderprogramm und der Aufstockung der Mittel für Landesstraßenplanung um 10 Millionen Euro infolge schwieriger Deckungsquellen nicht folgen können. Abgeordneter Genilke (CDU) kommt zurück auf den Bau der Brücke in Breese und fragt nach, ob für 2013/2014 Planungen angedacht seien, wenn der Bau 2015 beginne. Minister Vogelsänger stellt fest, dass es keine auskömmliche Finanzierung für Landesstraßenbau und -planung gäbe. Selbstverständlich habe er alles versucht, Verbesserungen zu erreichen. Das habe teilweise mit der Umschichtung von EFRE-Mitteln geklappt. Er verweise auf das Gespräch vor Ort und die sich anschließende Einleitung des Planfeststellungsverfahrens mit all seinen Facetten. Es werde planmäßig weitergehen. Abgeordneter Beyer (FDP) fragt nach, ob denn die SPD einen Gegenvorschlag zur Deckung gemacht habe. Abgeordnete Gregor-Ness (SPD) stellt fest, dass wohl unstrittig sei, dass die Finanzausstattung für die Infrastruktur generell ein Problem darstelle. Man werde im Landeshaushalt durchaus noch einmal Prioritätensetzungen zu diskutieren haben. Minister Vogelsänger stellt die Unterfinanzierung gar nicht infrage. Immerhin sei erreicht worden, dass das Land Brandenburg mehr Bundesmittel im Bereich Bundesstraßen erhalten habe, als es ihm nach der Länderquote zustehe. Auch die Entscheidung, dass die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz für den kommunalen Straßenbau einer Zweckbindung zu unterziehen seien, sei richtig gewesen. Er rege an, dass man sich in kleiner Runde Anfang nächsten Jahres dazu verständige, wie sich der neue Koalitionsvertrag in Berlin auf die Finanzierung der Infrastruktur insgesamt auswirke. Da es keine weiteren Nachfragen mehr gibt, dankt Vorsitzender Kretzschmar (DIE LINKE) für die Darlegungen und schließt den Tagesordnungspunkt.

20 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 20 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Zu TOP 5: Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Übertragung von 65 Binnengewässern in das Eigentum des Landes Brandenburg im Wege der entgeltlichen Vermögenszuordnung Vorsitzender Kretzschmar (DIE LINKE) stellt fest, dass sich der Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft bereits des Öfteren mit diesem Thema befasst habe. Nunmehr liege der schriftliche Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vor, der sich auf die Beschlüsse 5/131-B sowie 5/5911(ND)-B beziehe. Minister Vogelsänger verweist auf den vorliegenden Bericht, in dem Zuordnungsvorschläge für die Gewässer enthalten seien. Die schlussendliche Entscheidung über die Übertragung werde jedoch der Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu treffen haben. Sechs Seen habe man dem forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet, da sie im Forst lägen und somit effektiv verwaltet werden können. Diese Zuordnung werde keine negativen Auswirkungen auf die Rechte der Fischer und Angler haben. Abgeordneter Genilke (CDU) begründet nochmals kurz, weshalb man den Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes zu dieser Thematik anhören wolle. Herr Dettmann (Landesfischereiverband) dankt für die Möglichkeit, vor dem Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft sprechen zu dürfen. Der Landesfischereiverband habe den vorliegenden Bericht - insbesondere dessen letzten Absatz - mit Befremden zur Kenntnis genommen. Der höre sich an, als hätte sich der Städte- und Gemeindebund von der Stiftungsidee verabschiedet. Dem sei aber nicht so. Der Städte- und Gemeindebund stehe nach Rücksprache nach wie vor zu diesem Stiftungsgedanken, dessen Modell man erarbeiten wolle. Im Zuge dessen sei es unstreitig, dass Belegenheitskommunen, die ihr Gewässer übertragen haben möchten, dies auch bekämen. Gedanke dieses Stiftungsmodells sei es, das vorliegende Seenpaket zu erhalten. Es solle ein eigentumsrechtliches Auseinanderreißen verhindert werden. Deshalb habe er die Bitte - wenn Seen an Kommunen übertragen würden -, in die Überlassungsverträge einen Passus aufzunehmen, der dafür sorge, dass wenn die Kommunen den See verkaufen müssten, dieser an die zu bildende Stiftung zurückfalle. Damit würde eine schleichende Privatisierung der Seen verhindert. Um eine solide finanzielle Basis zu haben, müssten alle Seen in die Stiftung überführt werden. Um das Stiftungsmodell auf die Beine stellen zu können, benötige man ein klares politisches Signal, dass dieses Modell auch gewollt sei. Man müsse wissen, welche Forderungen damit verbunden seien, damit diese Berücksichtigung finden könnten.

21 Landtag Brandenburg P-AIL 5/55 S. 21 Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft (öffentliche Sitzung) bl-wz Außerdem benötige man detaillierte Informationen. Man bitte darum, bei den Kommunen neu verbindlich abzufragen, welche Kommunen welche Seen haben wollen und dann mitzuteilen, welche Seen in dem Paket verbleiben würden, um sie in die Stiftung einbauen zu können. Dies sei die wichtigste Grundlage, um die Finanzierung gewährleisten zu können. Abgeordneter Beyer (FDP) findet es befremdlich, dass vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bereits Pachten für Seen erhoben würden, obwohl eine endgültige Übertragung noch nicht erfolgt sei. Er sehe den von seiner Fraktion eingebrachten Formulierungsvorschlag (Anlage 2) für ein Ausschussvotum als klares politisches Signal für alle Betroffenen. Ein Stiftungsmodell sei seines Erachtens ein hochinteressantes Modell für diese Fälle. Für Abgeordnete Gregor-Ness (SPD) entspricht die Art des vorliegenden Berichts nicht dem Ansinnen des Landtagsbeschlusses. Dessen Ziel sei es gewesen, das Gemeinwohl zu sichern, indem das Paket zusammenhängend in Landeseigentum verbleibe, bis zu allen 65 Seen Klarheit geherrscht hätte, ob und wenn ja welche Kommunen die Seen übertragen bekommen und wie deren finanzielle Untersetzung aussähe. Herr Franke (MdF) erklärt, dass man gegenwärtig dabei sei, alle Kommunen abzufragen, inwieweit sie eine Übertragung der Seen wünschen. Dabei gehe es nicht nur um die Gewässer als solche, sondern auch um die die Gewässer umgebenden Wege, die für die touristische Entwicklung der Kommunen von großer Bedeutung seien. Eigentümer der 65 Seen sei das Land Brandenburg, wobei die Verwaltung von sechs Seen die Landesforstverwaltung und 14 die Landesnaturschutzflächenverwaltung sowie von 45 Seen die BVVG innehabe. Zum Stiftungsgedanken müsse er auf einen Vermerk des Ministeriums des Innern verweisen, wonach eine privatrechtliche Stiftung dem eigentlichen Anliegen nicht gerecht würde. Abgeordneter Dr. Bernig (DIE LINKE) interpretiert den Landtagsbeschluss dergestalt, dass eine Privatisierung der Seen verhindert werden solle. Eine privatrechtliche Stiftung führe jedoch für ihn de facto zur Privatisierung der Seen. Die IMAG habe Zuordnungsvorschläge vorgelegt, die es zu diskutieren gelte. Das Gemeinwohl stehe im Vordergrund und dem stehe eine privatrechtliche Stiftung entgegen. Dass die Rechte der Fischer und Angler gewahrt blieben, sei selbstverständlich. Dem Beschluss-Vorschlag der Fraktion der FDP könne man nicht zustimmen.

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