Da Frau Rothe früher gehen muss und Herr Schwersky, der zu TOP 2 berichten soll, erst später kommen kann, wird die Tagesordnung etwas umgestellt.

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1 AG Berlin-Brandenburgischer Leihverkehr Protokoll der Sitzung am 14. Juni 2007 Ort: Berlin, Leihverkehrszentrale / ZLB Teilnehmer: Herr Lohrum (KOBV- Zentrale), Herr Onnen (ZLB Leihverkehrszentrale), Frau Banz (SBB), Frau Bahlburg (UB,TU Berlin), Herr Rosenkranz (SLB Potsdam), Frau Flegel ( UB Potsdam), Frau Student (FH Potsdam), Frau Berthold (EUV, Frankfurt/O.), Frau Rothe (UB, FU Berlin), Frau Bruske (UB, FU Berlin), Frau Preuß (UB, TU Berlin), Frau Meier (BTU, Cottbus), Herr Harnack (UB, HU Berlin), Herr Zäpke (UB, HU Berlin), Frau Franck (KOBV- Zentrale), Herr Schwersky (SBB), Frau Lais (ZLB Leihverkehrszentrale), TOP 1 Feststellung der Tagesordnung Da Frau Rothe früher gehen muss und Herr Schwersky, der zu TOP 2 berichten soll, erst später kommen kann, wird die Tagesordnung etwas umgestellt. TOP 3 Bericht der LVZ Herr Onnen, der die Leitung der Leihverkehrszentrale der ZLB am übernommen hat, wird vorgestellt.. Es gibt 2 Anfragen von Bibliotheken auf Zulassung zum Leihverkehr (FHW, Sigel B 721 und Bundeswehrkrankenhaus Berlin, Sigel B 1574) Es gibt keine Neuzulassungen seit der letzten Tagung im Dezember Die Neuberechnung des Leitweges (Differenz gebend zu nehmend) ergab eine Veränderung: die FU (188) steht jetzt an erster Stelle. Die Daten, die zur Berechnung des Leitweges herangezogen werden, sind in der DBS-Statistik (über variable Auswertung ) einsehbar. TOP 4 Berichte aus Gremien und Projekten Frau Lais berichtet vom Treffen Überregionaler Leihverkehr am in Frankfurt/M. Da das Protokoll dieses Treffens im Netz steht, werden hier nur einige Punkte aufgegriffen und diskutiert: Die Vereinbarungen zum Punkt Bestellungen allgemein: Mahnschreiben / Begleitschreiben werden begrüßt. Es ist jedoch nicht alles sofort umsetzbar, da einige Änderungen in den Bibliotheken direkt beschlossen werden müssen (z. B. Änderung von Leihfristen, Anzeige der Bestellnummer bei Mahnschreiben etc.) Andere Verbesserungen können in der Technischen Abt. des KOBV für alle umgesetzt werden ( Beispiel: Online-Vormerkungen) Von den Vorschlägen zu Vormerkungen erhoffen sich die Teilnehmer eine bessere Abrechnungsmöglichkeit und eine weitere Verringerung der jetzt noch nötigen konventionell verschickten Vormerkungen. (Dazu noch Herr Lohrum in TOP 4) Die Vorschläge zum Punkt Verlängerungen werden kontrovers diskutiert. Jede Bibliothek muss selbst entscheiden, wie lange sie Ihre Medien in die Fernleihe geben will. Die TU vergibt z.b. eine Frist von 8 Wochen (ohne Rückforderung) plus dreimaliger Verlängerungsmöglichkeit und ist mit dieser Regelung zufrieden. Frau Lais schlägt vor, eine Liste ins Netz zu stellen, in der die Bibliotheken aufgeführt werden, die sich dem hessischen Vorschlag anschließen wollen ( Zusätzlich zu der 4- Wochen-Leihfrist werden 8 Wochen Kulanzfrist gegeben Die nehmende Bibliothek Seite 1 von 5

2 verschickt keine Verlängerungsanträge mehr, sondern wird erst dann tätig, wenn die gebende Bibliothek eine Rückforderung/Mahnung sendet und fordert daraufhin das Medium von der/dem BenutzerIn zurück.) Da der KOBV plant, seine Sigel/ -Liste zu einem zentralen Bibliotheksregister auszubauen, könnte man diese Informationen auch dort sammeln und anbieten. Frau Lais bittet die Teilnehmer, noch mal zu überdenken, ob sie sich dem in HES und BAY praktizierten Verfahren anschließen können, damit sie eine Rückmeldung an die Kollegen in Hessen und an die VFL geben kann. Die Rückmeldung an die LVZ soll bis Ende Oktober erfolgen. Fortsetzung von TOP4 nach TOP 5 und TOP2 TOP 5 Büchertransport Zum Büchertransport gibt es immer noch 2 Problemkreise: Die Laufzeiten und die Abrechnungsmodalitäten. Die ursprünglich angekündigten Laufzeiten von 48 Stunden werden nach wie vor nur in wenigen Fällen erreicht, da es zum einen zwar teilnehmende Regionen gibt, die ihre Medien nur über Göttingen transportieren, z. B. BER und zum anderen aber immer noch nichtteilnehmende Regionen/Bibliotheken mit zwischengeschaltete Länderzentralen existieren, z. B. BAY und HES. Insbesondere beim Transport über regionale Frachtzentren können die Laufzeiten von 48 Standen nicht gehalten werden. Dieses Problem lässt sich zurzeit nicht beheben, zumal der BTD bis heute keine Informationen über das Ergebnis der durchgeführten Laufzeitenermittlung weitergeleitet hat. Ein größeres Problem ist das nach wie vor nicht geklärte Abrechnungsverfahren des BTD. Trotz der seit dem letzten Treffen verschickten Schreiben an Herrn Triebel/BTD (von Frau Lais aber auch von den einzelnen Bibliotheken) herrscht weiterhin völlige Unklarheit über das Verfahren und bis heute hat Herr Triebel/BTD keine schlüssige Erklärung bzw. eine nachvollziehbare Aufschlüsselung des Verfahrens mitgeteilt. Den teilnehmenden Bibliotheken wird weiterhin ein Betrag in Rechnung gestellt für den Transport der Medien von den nicht teilnehmenden Bibliotheken von Göttingen zu Ihnen. Es herrscht die einhellige Meinung, dass wir diese Transportkosten nicht mit bezahlen können. Eine Lösung wäre die Teilnahme aller Bibliotheken am BTD, aber das ist eine Länderentscheidung und die Verbünde können nicht zur Teilnahme gezwungen werden. Die Möglichkeit, den Direktversand stärker zu nutzen (Bibliotheken direkt beliefern unter Umgehung von Göttingen) kommt für die meisten Bibliotheken nicht in Betracht (praktiziert zurzeit nur die Staatsbibliothek). Das Aufkommen für einzelne Bibliotheken ist zu gering, so dass gesammelt werden müsste und der Transport sich zu sehr verzögern würde. Herr Schwersky berichtet aus der Staatsbibliothek, dass es auch große Probleme mit den Transportkisten gibt. Diese müssen für den Direktversand extra gekauft werden und kommen häufig nicht zurück. Frau Berthold berichtet von den Schwierigkeiten, die die EUV mit der Zahlungsentschädigung von Fehllieferungen aus dem HBZ hatte und macht darauf aufmerksam, dass es Probleme mit dem Rechnungshof geben kann, wenn die Bibliotheken weiterhin die ungenauen Rechnungen des BTD bezahlen. Herr Schwersky berichtet von der Tagung der Facharbeitsgruppe Fernleihe im GBV, dass auch der GBV mit dem derzeitigen Abrechnungsverfahren unzufrieden ist und es für unberechtigt hält. Nach einer lebhaften Debatte herrscht Einigkeit darüber, dass dieses Abrechnungsverfahren von den Teilnehmern weiterhin nicht akzeptiert wird. Seite 2 von 5

3 Frau Lais wird gebeten, nochmals eine Stellungnahme von Herrn Triebel zu folgenden Punkten zu erbitten: Aufklärung darüber, warum der BTD Lieferungen von Bibliotheken annimmt, mit denen er keinen Vertrag hat und warum er diese Sendungen nicht zurückschickt, sondern uns diesen Transport anteilig in Rechnung stellt. Offenlegung der Büchertransportwege Offenlegung der Verträge mit anderen Verbünden. (Da Frau Bruske von anderen Verbundbibliotheken (Beispiel Saarbrücken) weiß, dass der BTD dort Rechnungen ohne die von uns bemängelte Umlage ausgestellt hat, muss es auch anders abgefasste Verträge geben) Bitte um Nennung der Bibliotheken, die nicht über Göttingen liefern. (Der Vorschlag von Herrn Triebel, die Bibliotheken, die nicht am BTD teilnehmen, zum Postversand aufzufordern, soll als mögliche Option offen gehalten werden, ist aber eigentlich zu umständlich) Ergebnisse der Laufzeituntersuchung Da Herr Triebel/BTD in der bisherigen Korrespondenz unsere Fragen nicht befriedigend beantwortet hat und auf Briefe der einzelnen Bibliotheken nicht reagiert hat, soll unser erneutes Schreiben parallel an die Direktion der UB Göttingen geschickt werden. Vielleicht kann eine Lösung des Problems dadurch etwas beschleunigt werden, denn wir befassen uns jetzt seit einem Dreivierteljahr mit diesem Thema. Herr Lohrum schlägt vor, das Protokoll der FAG Fernleihe des GBV abzuwarten und eventuell ein gemeinsames Schreiben zu verfassen. Sollte ein gemeinsames Schreiben nicht zu Stande kommen, schreibt die AG Leihverkehr Berlin-Brandenburg auf jeden Fall einen eigenen Brief (Stellungnahme LVZ vom s. Anlage). TOP 2 neue Entwicklungen im Urheberrecht (Bericht von Herrn Zäpke) Dass inzwischen vom Oberlandesgericht München gefällte Urteil zum Urheberrecht sollte eigentlich am rechtskräftig werden, aber alle drei Parteien haben Revision eingelegt. Dieser Prozess wird von allen Parteien als Musterprozess angesehen. In diesem Urteil hat das OLG auch bestätigt, dass traditionelle Fernleihen (Papierkopien) inzwischen gewohnheitsmäßig etabliert sind, (da dieses Verfahren seit 1955 praktiziert wird und nie beanstandet wurde) und damit weiterhin angefertigt werden dürfen. Die digitale Lieferung von Aufsätzen und Grafiken ist nur bis zum Jahre 2003 rechtlich abgesichert. Ziel der Verleger ist natürlich, dass die Bibliotheken Lizenzen mit den Verlagen abschließen müssen und damit die entsprechende Bezahlung vereinbart wird. Dann wären Kosten von 20 oder mehr pro Aufsatz möglich. Das hätte zur Konsequenz, das Subito in der jetzigen Form nicht mehr existieren wird. Ob in der Fernleihe Ausdrucke aus Online-Zeitschriften gemacht werden dürfen, hängt vom Vertrag ab, den die jeweilige Bibliothek mit dem Verlag abgeschlossen hat. Zum elektronischen Versand wird auf einen Beitrag von Harald Müller zu dieser Thematik verwiesen. Seine Auslegung ist allerdings stark umstritten. (siehe dazu den Artikel Harald Müller: Kopienversand-Urteil des OLG München. Eine erste Würdigung durch die DBV- Rechtskommission in: Bibliotheksdienst 41. Jg. (2007), H. 6 S. 648) Bei Kopien, die als PDF-Datei geliefert werden gibt es seit 2 Jahren keine Rechtssicherheit mehr. Jede Bibliothek muss leider selber entscheiden, wie sie hier verfährt, aber es wird auch im Leihverkehr empfohlen, diese Kopien dem Benutzer als Papierausdruck zur Verfügung zu stellen. Seite 3 von 5

4 Nachtrag zum Protokoll: Mit dem frühestens zum erwarteten Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes wird in Deutschland auf gesetzlicher Basis für alle Kundengruppen grundsätzlich nur noch Dokumentlieferung und Leihverkehr auf dem Post- und Faxwege möglich sein. Danach sind elektronische Lieferungen auf gesetzlicher Basis nur noch gestattet, wenn offensichtlich kein konkurrierendes Onlineangebot des betreffenden Verlages existiert. Fortsetzung von TOP 4 Frau Lais berichtet von den Ergebnissen zur Leihscheinerhebung auf dem Treffen am 8.6. in Göttingen. Keine Bibliothek nutzt die konventionellen Roten Leihscheine (RL) aus rein wirtschaftlichen Gründen, sondern eher aus Sachgründen. In der Region Berlin/Brandenburg ist nur eine Bibliothek aufgefallen, die fast ausschließlich über RL bestellt. Es wird empfohlen, in so einem Fall die Leihverkehrszentrale zu informieren, die dann ein Gespräch mit der Bibliothek sucht. Auch der KOBV sollte informiert werden, da sich manchmal nur ein technisches Problem dahinter verbirgt. Häufig werden RL nach einer abgewiesenen Online-Bestellung verschickt, wenn der Titel im OPAC eindeutig als verfügbar gekennzeichnet ist. Dahinter verbergen sich zum Teil vorübergehende Abschaltungen aus dem Leitweg. Der KOBV will zukünftig Informationen dazu auch in der bereits erwähnten Sigel/ -Datei hinterlegen. Außerdem gibt es noch Bibliotheken, wie z.b. bei der Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Spezialbibliotheken, die im ÜLV nur über den RL bestellen können. Es gibt bereits Überlegungen, wie diese Bibliotheken eingebunden werden können, damit sie an der Online- Fernleihe teilnehmen können. Insgesamt ist die Anzahl der Bestellungen mit RL bereits sehr gesunken. Im Schnitt liegt der Anteil der RL unter 10%. Es wird gebeten weiter auf unberechtigte RL (von Bibliotheken, die nicht zum Leihverkehr zugelassen sind) zu achten und den Bibliotheken mit einem entsprechenden Vermerk zurückzuschicken. Die LVZ sammelt weiter Angaben zur konventionellen Fernleihe der angesprochenen Bibliotheken, bei denen zum festgelegten Abgabetermin noch keine Ergebnisse vorgelegen haben, um auf dem nächsten Treffen der AG Fernleihe in Göttingen darüber berichten zu können. Frau Lais stellt ein vom GBV entwickeltes Altbestandszertifikat vor, das den Umgang mit älteren Büchern in der Fernleihe regeln soll. Da immer weniger Bibliotheken ältere/ wertvolle Bände in die Fernleihe geben, soll dieses Zertifikat der Sicherheit der gebenden Bibliotheken bei der Entscheidung dienen, welcher Bibliothek sie ein Buch bedenkenlos ausleihen können. Die Liste der teilnehmenden Bibliotheken soll von Herrn Heise über das Sigelverzeichnis ins Netz gestellt werden. Jede Bibliothek sollte prüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllt und ob sie sich diesem Albestandszertifikat anschließen möchte. Bericht aus dem KOBV Es wurden 2 neue Unterkonten in der passiven Fernleihe eingerichtet New (freies Formular) und Hold (zurückgelegt) (sind seit freigeschaltet). Seite 4 von 5

5 Im Sign-Konto können jetzt mehrere Bestellungen gleichzeitig mit einem Bearbeiterzeichen markiert werden oder in das Hold-Unterkonto verschoben werden. Es gibt eine Zusage vom HBZ, dass ab September 2007 Bestellungen von Zeitschriftenaufsätzen online möglich sind. Auch der BVB will diese Bestellmöglichkeit vom HBZ übernehmen. Eine bessere Bestellverfolgung ist ebenfalls geplant (für den GBV ab ca. August und später auch für den BVB.) Diese verbesserte Bestellverfolgung ist die Basis für weitere Neuerungen wie z.b. die Einführung der Online-Vormerkung in der Verbundübergreifenden Fernleihe. Hier wird ab dem 3. Quartal 2007 ein zusätzlicher Button Vormerkung eingerichtet. Zurzeit kommt es zu falschen Stornierungen, wenn eine gebende Bibliothek z.b. wegen falscher oder fehlender Angaben nicht liefern kann. Mit der Einführung eines neuen Quittungscodes Abbruch wird dieser Fehler Anfang 2008 behoben werden. Die Möglichkeit einer Direktbestellung wird leider noch etwas dauern. Die Teilnehmer erbaten Änderungen bei der Formulierung zum Auflagenwunsch, bei der Angabe der Lieferfrist, bei der Bestellform und bei der Angabe der Kosten bei Monographienbestellung. (Diese Änderungen sind inzwischen vom KOBV realisiert worden) Es wird eine Zunahme bei den Bestellungen aus dem freien Formular beobachtet. Die Teilnehmer vermuten, dass es an der veränderten Suchmaske des KOBV liegt, da das Schnellsuche-Set jetzt voreingestellt ist und nicht mehr die Fernleihbiblioheken. Herr Lohrum berichtet, dass bei der KOBV-Umfrage viele Nutzer sich gerade darüber beschwert hatten. Es gibt 2 große Nutzergruppen im KOBV: eine Gruppe die den KOBV nur zur Recherche nutzt und die andere Gruppe, die Fernleihbestellungen aufgibt. Es soll eine Lösung gefunden werden, die den Bedürfnissen beider Gruppen besser gerecht wird. Die nächste Abrechnung des KOBV wird Mitte August erfolgen. Die Bibliotheken erhalten dann wieder eine Übersicht ihrer Bestellungen 14 Tage zur Prüfung, danach folgt die Rechnung ca. Mitte September. TOP 6 Sonstiges Da das Treffen der AG Leihverkehr in Göttingen am stattfindet, wird das Treffen der AG Leihverkehr Berlin/Brandenburg auf den festgelegt. Protokoll: Annette Preuß Seite 5 von 5

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