Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember Sitzung / 1
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- Heinz Voss
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1 Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember Sitzung / Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Kollegin Dietrich, Sie waren zwar als Kontrarednerin eingetragen, haben aber gesagt, Sie sehen das Gesetz sehr positiv. Wir sind Proredner, sehen es nicht ganz so positiv, aber doch als einen Schritt in die richtige Richtung, der durchaus Verbesserungen enthält, vor allem auch deshalb, weil das Gesetz unseres Erachtens praxisnäher ist und sich insgesamt sowohl im Sinne der Arbeitgeber als auch im Sinne der Arbeitnehmer vor allem an der Praxis orientiert. Zu den Ausführungen des Kollegen Loacker, was die Rückzahlung von Ausbildungskosten betrifft, möchte ich schon Folgendes sagen: Ganz ehrlich, wenn ich jetzt Mitarbeiter so unter Druck setze, dass ich sage, sie müssen die Ausbildungskosten zurückzahlen, dann ist dieser finanzielle Druck für einen Mitarbeiter vielleicht ein Grund dafür, dass er in der Firma bleibt, an einem Arbeitsplatz bleibt, der ihm möglicherweise gar keinen großartigen Spaß macht (Zwischenruf des Abg. Loacker), und die Folgekosten dessen können dann noch viel, viel größer sein. Also ich glaube, man muss das schon auch ein bisschen mit Augenmaß betrachten. Es ist ja jetzt nur um ein Jahr versetzt, das heißt, das ist jetzt keine großartige Änderung; ganz so ist es ja jetzt nicht. Daher habe ich die Kritik, die Sie geübt haben, nicht ganz verstanden. Herr Bundesminister, im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz ist ja auch das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz enthalten. Sie wissen wir haben es auch schon im Ausschuss gesagt, leider Gottes haben wir jetzt eine Insolvenzwelle erleben müssen, und das kurz vor Weihnachten, ausgehend von Zielpunkt, wo über MitarbeiterInnen jetzt sowohl das Novembergehalt als auch das 14. Gehalt, nämlich das Weihnachtsgeld, nicht bekommen haben. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, und zwar schon in den letzten Sitzungen, dass es die Möglichkeit geben soll, dass für diese MitarbeiterInnen der Bund sprich: Ihr Ressort das Geld vorschießt und sich dann das Geld vom Insolvenz-Entgelt-Fonds zurückholt. Das Problem daran ist nämlich: Wir stehen kurz vor Weihnachten, das ist eine Zeit, in der sich viele Leute eigentlich nicht nur das tägliche Leben nicht leisten können, sondern auch die Weihnachtsgeschenke für ihre Kinder nicht mehr kaufen können, weil sie das Geld dafür nicht haben. Und das Geld, von dem wir sprechen, wird erst irgendwann nach Weihnachten überwiesen werden. Sogar Wolfgang Pfabigan vom Insolvenz-Entgelt-Fonds hat gesagt, dass es sich vor Weihnachten nicht mehr ausgehen wird.
2 Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember Sitzung / 2 Sie, Herr Bundesminister Hundstorfer, sind jetzt hergegangen und haben mit den vier größten Banken Österreichs einen Kulanzweg beschlossen beziehungsweise besprochen. Das mag sein. Offen bleibt in diesem Zusammenhang aber: Was ist mit den Mitarbeitern bei Zielpunkt, die bereits jetzt ihr Konto überzogen haben, die gehofft haben, dass mit dem Weihnachtsgeld ihr Konto wieder abgedeckt wird? Das alles ist ja irgendwie in Schwebe. Außerdem gibt es sehr viele Menschen, die nicht bei den vier großen Banken Kunden sind, sondern die sonst wo zum Beispiel bei der Sparkasse Melk ihr Konto haben. Das heißt, das ist nicht unbedingt so ein großartiger oder toller Weg. Vor allem stellt sich schon auch die Frage: Was bleibt denn zinsfrei? Dürfen diese Leute jetzt nur zwei Gehälter überziehen und diese bleiben zinsfrei? Für alles andere, was überzogen wird, werden dann Zinsen eingehoben? Also das alles ist sehr eigenartig. Dazu kommt noch, dass diese Menschen möglicherweise noch andere Probleme haben wie etwa einen Privatkonkurs. Wir kennen ja all diese Geschichten. Also es funktioniert so nicht. Ich glaube, der einfachere Weg wäre gewesen, wenn Sie, Herr Bundesminister, da wirklich in einer sozialen Art und Weise kurz vor Weihnachten eingesprungen wären. Es ist ja deswegen so eine ich sage jetzt einmal unangenehme Geschichte, weil es unmittelbar vor Weihnachten passiert ist. Gott sei Dank passieren nicht alle Insolvenzen wenige Wochen vor Weihnachten. Im Hinblick darauf bringe ich folgenden Antrag ein: der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überbrückungsgesetz zur unmittelbaren Auszahlung von Ansprüchen an Anspruchsberechtigte nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz Der Nationalrat wolle beschließen: Vor dem Hintergrund der Zielpunkt-Insolvenz wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat (Bundesminister Hundstorfer: Das ist ja alles erledigt!) eine Regierungsvorlage zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass für den BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, um im Falle einer Insolvenz offenkundig bestehende Ansprüche von Arbeitnehmern im Wege von Überbrückungszahlungen rasch und unbürokratisch vorzufinanzieren. Des Weiteren soll die Regierungsvorlage eine Gegenverrechnungsgrundlage zu Lasten des Insolvenzentgeltfonds beinhalten.
3 Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember Sitzung / 3 ***** Herr Bundesminister, Sie sagten jetzt hinter mir auf der Regierungsbank, es sei erledigt. Nein, das ist es nicht! Es ist nicht erledigt. (Bundesminister Hundstorfer: Oja!) Nein, es ist nicht erledigt! Zum einen haben die MitarbeiterInnen das Geld vom Insolvenz-Entgelt-Fonds noch nicht, und selbst wenn sie es noch kurz oder wenige Tage vor Weihnachten bekommen, muss man sagen: Wissen Sie eigentlich, wie viele Menschen jetzt schon nicht mehr wissen, wie sie Weihnachtsgeschenke einkaufen sollen? Am 24. Dezember ist es für diese Leute leider zu spät. Daher wäre es ja so notwendig gewesen, das schon viel früher zu machen, anstatt sich jetzt hinzustellen und zu sagen: Es ist eh alles auf Schiene! Und wie viele Leute werden dann das Geld Ende Dezember/Anfang Jänner bekommen? Ich weiß schon, dass die Menschen nicht prinzipiell ums Geld umfallen, aber wissen Sie, wir stehen kurz vor Weihnachten, und vielleicht sollten Sie einmal ein bisschen nachdenken und Folgendes mit überlegen: Das sind ja nicht Leute mit einem großen Einkommen, die haben nicht die Möglichkeit, dass sie Geld auslegen, dass sie jetzt alles so locker vorfinanzieren. Genau da gilt es meines Erachtens anzusetzen, und daher halten wir diesen Weg für so wichtig. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Doris Bures: Der ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung. Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm und weiterer Abgeordneten betreffend Überbrückungsgesetz zur unmittelbaren Auszahlung von Ansprüchen an Anspruchsberechtigte nach dem Insolvenzentgelt-Sicherungsgesetz eingebracht in der 109. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2015 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (903 d.b.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kinderund Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 geändert werden (Arbeitsrechts- Änderungsgesetz 2015) (948 d.b.)
4 Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember Sitzung / 4 Das laufende Insolvenzverfahren der Firma Zielpunkt und die Abwicklung der Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigt wieder einmal auf, dass sich die Betroffenen einem Verfahren, das mehrere Wochen und Monate dauern kann, zu unterziehen haben, bis sie schlussendlich ihre ausstehenden Gehälter, Weihnachtsund Urlaubsgelder durch den Insolvenzentgeltfond ausbezahlt bekommen. Der überwiegende Teil dieser Anspruchsberechtigten wird durch ausstehende Zahlungen so in eine finanziell existenzgefährdende Lage gebracht, und kann oft die Bedürfnisse des täglichen Lebens, wie Miete, Betriebskosten oder Nahrungsmittel nicht mehr finanzieren. Auch die auf dem Kulanzwege zwischen Bundesminister Rudolf Hundstorfer und den österreichischen Banken ausgehandelte Regelung der Einräumung von Überziehungsrahmen auf ihren Bankkonten für die Betroffenen, ist hier keine entsprechende Lösung, da sie vom ausschließlichen Wohlwollen des Bankensektors und der individuellen Handhabe durch die jeweiligen Bankinstitute bzw. Bankfilialen abhängt. Um eine für die Betroffenen entsprechend zufriedenstellende Regelung zu treffen, die ihrer ökonomischen und sozialen Stellung entspricht, sollte das Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetz (IESG) dahingehend novelliert werden, dass für den BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, um im Falle einer Insolvenz offenkundig bestehende Ansprüche von Arbeitnehmern im Wege von Überbrückungszahlungen rasch und unbürokratisch vorzufinanzieren. Des Weiteren soll die Regierungsvorlage eine Gegenverrechnungsgrundlage zu Lasten des Insolvenzentgeltfonds beinhalten. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden Der Nationalrat wolle beschließen: Vor dem Hintergrund der Zielpunkt-Insolvenz wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass für den BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, um im Falle einer Insolvenz offenkundig bestehende Ansprüche von Arbeitnehmern im Wege von Überbrückungszahlungen rasch und unbürokratisch vorzufinanzieren. Des Weiteren soll die Regierungsvorlage eine Gegenverrechnungsgrundlage zu Lasten des Insolvenzentgeltfonds beinhalten.
5 Nationalrat, XXV. GP 10. Dezember Sitzung / 5 ***** Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. Bitte.
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