Von der Rhetorik zur Praxis: Dokumentation. Strategien zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Konflikten

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1 Dokumentation Fachgespräch Von der Rhetorik zur Praxis: Strategien zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Konflikten 2. Juli 2015 Auswärtiges Amt, Berlin

2 Impressum: Herausgeberin: medica mondiale e. V., Hülchrather Straße 4, Köln, Tel. 0221/ , Fax 0221/ , Das Fachgespräch ist eine Kooperationsveranstaltung des Auswärtigen Amts und medica mondiale. Wir danken dem Auswärtigen Amt für die gute Zusammenarbeit. V.i.S.d.P.: Dr. Monika Hauser Redaktion: Jeannette Böhme Titelfoto: Marisa Reichert/medica mondiale Gestaltung: seitz-atlama design medica mondiale Köln 2015

3 Inhaltsverzeichnis Christoph Strässer Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Eröffnung... 4 Rashida Manjoo Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu Gewalt gegen Frauen Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Konflikten: Ansätze zur Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt... 5 Monika Hauser Gründerin und Vorstandsmitglied von medica mondiale e.v. Langfristige Unterstützung von Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt: Erfahrungen aus 22 Jahren Arbeit am Beispiel von Bosnien und Herzegowina... 7 Katharina Braig Leiterin der Konsular- und Rechtsabteilung der deutschen Botschaft in Kabul Förderung von Frauenrechten auf diplomatischer Ebene: Erfahrungen aus der Projektarbeit in Afghanistan Christoph Strässer Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Abschließender Kommentar Anhang: Programm des Fachgespräches

4 Eröffnung der Veranstaltung Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, Sie heute zu diesem Fachgespräch im Auswärtigen Amt begrüßen zu dürfen. Es ist mir eine Ehre, Frau Rashida Manjoo Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu Gewalt gegen Frauen und Frau Katharina Braig Leiterin der Rechts- und Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Kabul willkommen zu heißen. Besonderer Dank gilt Frau Monika Hauser Gründerin von medica mondiale e.v. und Mitveranstalterin des Fachgespräches. Vor 15 Jahren hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit verabschiedet. Das Gremium forderte den Schutz von Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten sowie deren gleichberechtigte Teilhabe an Friedensprozessen. Gegenwärtige Krisen im Süd-Sudan oder Irak zeigen, dass sexualisierte Gewalt für viele Frauen und Mädchen noch immer grausame Realität in Kriegsgebieten ist. Die Opfer erleben tiefgreifende Verletzungen ihrer körperlichen und seelischen Integrität, von denen sie sich meist nur schwer oder gar nicht mehr erholen. Der Schutz von Frauen und Kindern sowie ihrer Rechte in bewaffneten Konflikten ist daher ein aktuelles Thema von besonderer Bedeutung. Aktuell führen die Vereinten Nationen einen Global Review zum Stand der Implementierung der Resolution 1325 auf internationaler, regionaler sowie nationaler Ebene durch. Mit Spannung erwarten wir im Oktober dieses Jahres die Ergebnisse. Die daraus resultierenden Empfehlungen tragen hoffentlich im Rahmen ihrer Umsetzung zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen und der Gewährleistung ihrer Rechte bei. Entscheidend sind dabei der politische Wille und das konsequente Engagement aller beteiligten AkteurInnen. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass ein umfassender Ansatz zur Bekämpfung von sexualisierter und anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt notwendig ist. Frauen dürfen nicht nur als Opfer betrachtet, sondern müssen als Akteurinnen gestärkt und eingebunden werden. Das heißt: Wie kann etwa das Empowerment für Überlebende nachhaltig gefördert und ihre politische, soziale, kulturelle und ökonomische Teilhabe gewährleistet werden? In diesem Sinne verpflichtete sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 dazu, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen: Die Koalition erkennt die Schlüsselrolle von Frauen sowohl bei der Prävention als auch bei der Regelung von Konflikten an. Sie wird den Nationalen Aktionsplan zur VN-Resolution 1325 in enger Abstimmung mit der Zivilgesellschaft schrittweise umsetzen. Die Bundesregierung hat in der Zeit von 2010 bis 2013 praxisorientierte Projekte mit 240 Millionen Euro gefördert, wovon allein 45,9 Millionen Euro der direkten Unterstützung von Überlebenden sexualisierter Gewalt zugutekamen. Dies umfasst beispielsweise für die Region Syrien/Irak den Aufbau von Trauma-Behandlungszentren, die Förderung von Maßnahmen zur Rechtsberatung von Überlebenden sowie die Unterstützung von traumatisierten Flüchtlingen in den Nachbarländern Jordanien, Libanon und der Türkei. Neben der Finanzierung konkreter Maßnahmen vor Ort ist vor allem der politische Dialog zwischen den Staaten, mit der Zivilgesellschaft und den Vereinten Nationen ein wichtiges Instrument, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Daher freue ich mich sehr über Ihr zahlreiches Interesse an dieser Veranstaltung und hoffe auf Ihre rege Teilnahme. Im Rahmen des Fachgespräches möchten wir nun Strategien zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten vorstellen und mit den anwesenden ExpertInnen diskutieren. Diesbezüglich haben wir uns folgende zentrale Fragen gestellt: Wie kann Gewalt gegen Frauen und Mädchen präventiv entgegengewirkt werden? Welche Form der Unterstützung brauchen Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt? Wie kann auf diplomatischer Ebene zur Förderung von Frauenrechten beigetragen werden? 4

5 Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Konflikten: Ansätze zur Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt Rashida Manjoo, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu Gewalt gegen Frauen Während meiner Amtszeit als VN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen, habe ich in den vergangenen sechs Jahren fachliche und länderspezifische Untersuchungen durchgeführt und Empfehlungen zur Verwirklichung von Frauenrechten ausgesprochen. In diesem Rahmen habe ich eine Vielzahl von Ländern einige in Konflikt- oder Post-Konflikt-Gebieten bereist und Politiken der dortigen Regierungen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt evaluiert. Dies umfasste Strategien und Maßnahmen auf legislativer, institutioneller sowie gesamtgesellschaftlicher Ebene. Dabei musste ich immer wieder anmahnen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen eine weit verbreitete Menschenrechtsverletzung ist. Gleichzeitig hindert Gewalt Frauen und Mädchen daran, ihre Rechte wahrzunehmen. Ein Beispiel hierfür ist etwa der gezielte Angriff auf Mädchenschulen wie durch Boko Haram wodurch Mädchen das Recht auf Bildung versagt wird. Noch immer mangelt es an geschlechtsspezifischen und ganzheitlichen Ansätzen, welche konsequent auf den Schutz vor und die Verhütung von Gewalt abzielen 1. Zugrundeliegende Ursachen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen Gewalt gegen Frauen und Mädchen wird sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ausgeübt einschließlich in den Familien und Gemeinden, innerhalb von staatlichen Institutionen sowie auf transnationaler Ebene. Physische und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt betreffen Frauen und Mädchen aller Bevölkerungsschichten, wenngleich einige Gruppen einem höheren Risiko von Gewalt ausgesetzt sind so zum Beispiel Frauen ethnischer Minderheiten, Migrantinnen, indigene Frauen, Frauen in Armut oder Witwen. Die Gefahr geschlechtsspezifische Gewalt zu erfahren, potenziert sich dabei in Kontexten, in denen Betroffene weder durch staatliche Institutionen noch das soziale Umfeld geschützt werden und in denen sie aufgrund ihrer jeweiligen Situation über geringe Handlungsmöglichkeiten verfügen. Die unterschiedlichen Erscheinungsformen von direkter und indirekter Gewalt sei es in Friedens- oder Kriegszeiten, in Post-Konflikt-Kontexten oder auf der Flucht sind dabei Ausdruck geschlechtsspezifischer Diskriminierung und der Unterdrückung von Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Raum. Dies zeigt sich unter anderem an dem Machtungleichgewicht zwischen Männern und Frauen, der Begrenzung der Entscheidungsfreiheit von Frauen und Mädchen in Bezug auf das eigene Leben und ihren Körper, diskriminierenden gesellschaftlichen Normen und Rollenzuschreibungen sowie an politischer, ökonomischer, sozialer und kultureller Benachteiligung. Im Rahmen meiner Arbeit habe ich kontinuierlich darauf aufmerksam gemacht, dass Mehrfachdiskriminierung geschlechtsspezifische Gewalt verschärft. Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen präventiv entgegenzuwirken, müssen die zugrundeliegenden Ursachen bekämpft werden. Dabei gilt es die institutionellen und strukturellen Formen von Gewalt zu überwinden. Denn jede Form direkter, interpersoneller Gewalt steht in Zusammenhang mit strukturellen Faktoren, die diese Gewalt begünstigen. Dies gilt unter anderem für diskriminierende Gesetzgebung, die Frauen und Mädchen in Abhängigkeitsverhältnisse bringt und verhindert, dass sie ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können. Benachteiligende Land-, Sorge- und Erbrechtsregelungen sind Beispiele hierfür. In meinen Berichten an den Menschenrechtsrat und die Generalversammlung von 2014 gehe ich auf bestehende Herausforderungen bezüglich der wirksamen Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt ein 2. Die Unterteilung in private und öffentliche Sphäre bzw. die Haltung, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen im familiären Kontext Privatsache sei, stellt ein erhebliches Hindernis für die Präventionsarbeit dar. Es mangelt staatlichen AkteurInnen an dem politischen Willen, ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Letztlich fehlen rechtlich-bindende Instrumente, welche Gewalt gegen Frauen und Mädchen ausdrücklich als Menschenrechtsverletzung anerkennen und entsprechende Durchsetzungsmechanismen bereitstellen. Geschlechtsspezifische Gewalt muss als systemisches und nicht als individuelles Problem verstanden werden. Es bedarf spezifischer, transformativer Strategien und Maßnahmen, welche die zugrundeliegenden Ursachen geschlechtsspezifischer Menschenrechtsverletzungen angehen. Gesetze, Politiken und Programme müssen dabei die historischen, gegenwärtigen und zukünftigen Lebensrealitäten von Frauen und Mädchen adressieren und auf der Unteilbarkeit und Interdependenz von Rechten fußen. Das Kontinuum der Gewalt in Friedenszeiten und in bewaffneten Konflikten In Konfliktsituationen verschärfen sich bestehende interpersonelle und strukturelle Macht- und Unterdrückungsverhältnisse. Dies schränkt die Kontrolle über Leib und Leben weiter ein. Frauen werden in einem solchen Umfeld nicht nur gezielt im Rahmen der strategischen Kriegsführung durch gegnerische Gruppen attackiert und etwa systematisch vergewaltigt. Sie erleben auch einen Anstieg an Gewalt innerhalb der eigenen Familie, Gemeinschaft sowie durch staatliche Institutionen. Dies 1 Bericht der Sonderberichterstatterin A/66/ Bericht der Sonderberichterstatterin A/66/215 A/HRC/26/38 2 Bericht der Sonderberichterstatterin A/HRC/26/38 5

6 umfasst Vergewaltigung, Verstümmelung, Beschneidung, Entführung, Zwangsverheiratung, Folter und andere Formen unmenschlicher, grausamer und entwürdigender Behandlung. Im vergangenen Jahr führte mich ein offizieller Besuch nach Honduras 3. Seit dem Militärputsch im Jahr 2009 hat sich die allgemeine Situation im Land verschlechtert. Diese ist unter anderem geprägt durch hohe Armut, sozioökonomische Ungleichheit und den Terror von Drogenkartellen. Während des Putsches wurde die Bevölkerung von Polizei, Militär und Sicherheitskräften gewaltsam unterworfen. Es gab zahlreiche Vorfälle von Bedrohungen, Einschüchterungen, illegalen Inhaftierungen, Entführungen und Folter. Die Lage ist auch heute noch instabil. Im Rahmen meiner Reise wurde ich wiederholt über geschlechtsspezifische Ermordungen, Vergewaltigungen, Frauenhandel sowie das Verschwindenlassen von Frauen und Mädchen unterrichtet. Im Kontext des Konflikts hat sich die Situation für Frauen und Mädchen deutlich verschlechtert. Quellen belegen etwa, dass die Zahl verschwundener Frauen und Mädchen um 281 Prozent angestiegen ist. Während 91 Fälle im Jahr 2008 gemeldet wurden, registrierten Frauenrechtsverteidigerinnen 347 Fälle im Jahr Das heißt, nach dem Putsch ist die geschlechtsspezifische Gewalt in Form des Verschwindenlassens von Frauen und Mädchen nachhaltig angestiegen. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Das Angstklima ist hoch. Geschlechtsbezogene Menschenrechtsverletzungen werden von staatlicher Seite nicht ausreichend verfolgt. Allgemeine Straffreiheit und Korruption begünstigen die Gewaltspirale im öffentlichen und privaten Bereich. Geschlechtsspezifische Gewalt verstetigt sich in Friedenszeiten, verschärft sich in bewaffneten Konflikten und setzt sich in Post-Konflikt-Kontexten fort. In diesem Sinne handelt es sich um ein Kontinuum der Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Um geschlechtsspezifische Gewalt etwa Vergewaltigungen in bewaffneten Konflikten zu verhindern, muss letztlich die alltägliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Friedenszeiten überwunden und Geschlechtergleichberechtigung verwirklicht werden. Ansatzpunkte zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen Im Rahmen meines Mandats bin ich kontinuierlich für die Umsetzung eines ganzheitlichen und umfassenden Ansatzes zur Prävention von geschlechtsspezifischer Ge- walt eingetreten. Dieser Ansatz geht über die bloße Reduzierung von Gewalt hinaus. Vielmehr zielt ein solcher Ansatz darauf ab friedvolle, egalitäre und produktive Gesellschaften zu schaffen, in denen Frauen und Mädchen frei von jeglicher Form von Gewalt leben und in denen sie ihr volles Potenzial entfalten können. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen wir konsequentes Engagement in den Bereichen Politik, Sicherheit, Recht, Wirtschaft und Gesellschaft. Geschlechtsspezifische Gewalt darf dabei nicht als Frauenproblem betrachtet werden. Wir müssen verstehen, wie sich unterschiedliche Formen von Diskriminierung beispielsweise aufgrund der sexuellen Orientierung oder ethnischen Zugehörigkeit auf die konkrete Lebenssituation von Frauen und Mädchen auswirken und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Unfähigkeit bzw. mangelnde Bereitschaft die strukturellen Ursachen anzuerkennen und effektiv zu bekämpfen, sind der Hauptgrund dafür, dass wir noch immer mit geschlechtsspezifischer Gewalt in epidemischen Ausmaß konfrontiert sind. In meinem thematischen Bericht an die VN-Generalversammlung von 2011 habe ich hierfür den notwendigen konzeptionellen Rahmen vorgestellt 4. In diesem Rahmen habe ich folgende Kernempfehlungen formuliert:»» Menschenrechte müssen als universell, unveräußerlich, unteilbar anerkannt und umgesetzt werden. Rechtlich-bindende und durchsetzungsfähige Instrumente und Monitoring-Mechanismen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt müssen auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene eingerichtet werden 5. Bezüglich der konkreten Formulierung von Gesetzen, Politiken und Programmen gilt es die spezifischen Formen und Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt und insbesondere die Erfahrungen von Frauen und Mädchen auf lokaler Ebene zu berücksichtigen.»» Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen wirksam zu verhüten, muss diese als Ausdruck bzw. Folge von Diskriminierung und Unterdrückung auf individueller und struktureller Ebene verstanden und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.»» Das Kontinuum geschlechtsspezifischer Gewalt in Friedens-, Konflikt und Post-Konflikt-Kontexten muss anerkannt werden.»» Ein ganzheitlicher Ansatz zur Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt muss sowohl die Machtund Unterdrückungsverhältnisse zwischen Männern und Frauen (inter-gender) als auch zwischen Frauen (intra-gender) in den Blick nehmen und darauf hinwirken Mehrfachdiskriminierung zu überwinden. 3 Bericht der Sonderberichterstatterin A/HRC/29/27/Add.1 4 Bericht der Sonderberichterstatterin A/HRC/17/26 35 Bericht der Sonderberichterstatterin A/HRC/29/27/Add.1 4 Bericht der Sonderberichterstatterin A/HRC/17/26 5 Bericht der Sonderberichterstatterin A/HRC/29/27 6

7 Langfristige Unterstützung von Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt: Erfahrungen aus 22 Jahren Arbeit am Beispiel von Bosnien und Herzegowina Monika Hauser, Gründerin und geschäftsführendes Vorstandsmitglied von medica mondiale e.v. Während des Krieges in Bosnien und Herzegowina (BuH) von 1992 bis 1995 wurden zwischen und Frauen und Mädchen systematisch vergewaltigt. Entsetzt über die Verbrechen gründete ich gemeinsam mit bosnischen Fachfrauen im Frühjahr 1993 ein bis dahin einmaliges Frauentherapiezentrum in der zentralbosnischen Stadt Zenica. Ziel war es, von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen Unterstützung und Halt zu geben, ihnen mit Empathie zu begegnen und ihnen medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Allein in den ersten vier Jahren nahmen tausende Frauen und Mädchen Beratungs- und Versorgungsangebote des Zentrums in Anspruch. Aus diesem Projekt entstanden schließlich die Frauenrechtsorganisationen medica mondiale und Medica Zenica. medica mondiale eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Deutschland unterstützt Frauen und Mädchen in Kriegs- und Krisengebieten auf der ganzen Welt und kämpft beharrlich für die Rechte von Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt. Medica Zenica ist in BuH bekannt für ihre jahrzehntelange fachliche und solidarische Unterstützung von im Krieg und Nachkrieg traumatisierten Frauen und Mädchen. In den vergangenen zwei Jahren führten medica mondiale und Medica Zenica mit Klientinnen eine Studie zu Langzeitfolgen von Kriegsvergewaltigungen und Bewältigungsstrategien von Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt in BuH durch. Die Untersuchung hat folgende zentrale Erkenntnisse hervorgebracht: Langzeitfolgen sexualisierter Kriegsgewalt Mehr als 70 Prozent der Teilnehmerinnen an der Studie gaben an, dass die Vergewaltigungen ihr Leben noch immer in hohem Maße beeinflussen. Rund 20 Jahre nach den Kriegsvergewaltigungen zeigen 57 Prozent der Überlebenden Symptome posttraumatischer Belastung (z.b. Angst- und Schlafstörungen), 65 Prozent nehmen regelmäßig Medikamente (überwiegend Psychopharmaka), 93,5 Prozent der Frauen berichten von gynäkologischen Problemen (u.a. unkontrolliertes Wasserlassen, Schmerzen im Unterleib). Die Analyse der Gesundheitssituation weist demnach auf eine Chronifizierung der Folgen von Kriegsvergewaltigungen hin. Es stellt sich die Frage, warum die Belastungen noch immer so hoch sind? Zunächst sei festgehalten, dass die Lebenszeitprävalenz für posttraumatische Belastung nach Vergewaltigungen in Friedenszeiten ebenfalls Prozent beträgt. Sexualisierte Gewalt gehört demnach zu den schwerwiegendsten traumatischen Erfahrungen. Dies ist unter anderem darin begründet, dass hier persönliche Grenzen einschneidend verletzt und das Gefühl von Selbstbestimmtheit massiv untergraben wird. Krieg ist darüber hinaus gekennzeichnet durch andauernde Gefahr für Leib und Leben und wirkt kumulativ und sequentiell (also wiederholend) traumatisierend. Hinzu medica mondiale kommt, dass viele Frauen und Mädchen auch nach dem Ende des Krieges geschlechtsspezifischer Gewalt und gesellschaftlicher Stigmatisierung ausgesetzt sind. Es ist also nicht überraschend, dass sich in einem solch fragilen Kontext die Folgen sexualisierter Gewalt nachhaltig manifestieren. Zudem leben Betroffene auch heute noch in einem Umfeld, das für sie charakterisiert ist durch einen eklatanten Mangel an Sicherheit, Stabilität und Gerechtigkeit auf politischer, sozialer, ökonomischer und rechtlicher Ebene. Die meisten Täter zum Beispiel sind nach wie vor auf freiem Fuß. Nach all diesen Jahren bin ich so tief enttäuscht von Gerechtigkeit, dass dies für einige Zeit eine starke psychologische Wirkung hatte. [ ] Die Gerechtigkeit sozialer Institutionen, von Gerichten, an die glaube ich nicht mehr. Das ist für mich keine Gerechtigkeit mehr. Für mich ist das ein Lächerlichmachen der Opfer. Sonst nichts. Es gibt da keine Gerechtigkeit. 6 Transgenerationelle Traumatisierung Mehr als die Hälfte der Teilnehmerinnen berichtete davon, dass die Vergewaltigungserfahrungen die Beziehungen zu ihren Kindern entweder vollständig oder teilweise beeinflussen. Dies äußert sich unter anderem in emotionaler Instabilität gegenüber den Kindern: Ich kann keine Liebe oder Gefühle ihnen gegenüber zeigen. Alles in mir ist gestorben. 7 Andere Frauen machten auf ihre ständige Angst aufmerksam, dass den Kindern (und insbesondere den Töchtern) etwas zustoßen könnte: Ich bin überbehütend in Bezug auf meine Kinder, ich lasse sie keine Zeit mit anderen Menschen verbringen. Ich traue Menschen nicht. 8 Dieses Verhalten und diese Denk- 6 Lebensgeschichtliches Interview aus der Studie 7 Fragebogen, offene Frage aus der Studie 8 Fragebogen, offene Frage aus der Studie 6 Lebensgeschichtliches Interview aus der Studie 7 Fragebogen, offene Frage aus der Studie 8 Fragebogen, offene Frage aus der Studie 7

8 muster können wiederum stark beeinflussen, wie die Kinder von traumatisierten Eltern lernen, die Welt, sich selbst und andere Menschen zu sehen, und in welchem Maße es ihnen möglich ist, ihr Leben als Heranwachsende selbstbestimmt und selbstbewusst zu gestalten. Dementsprechend liefert die Untersuchung klare Hinweise auf transgenerationelle Traumatisierung, also darauf, dass die Kriegsvergewaltigungen Auswirkungen auf die Kinder der Überlebenden haben (und zwar nicht nur auf Kinder, die durch Vergewaltigung gezeugt wurden). Andererseits zählen stärkende, soziale Beziehungen und insbesondere das Verhältnis zu den Kindern zu den bedeutendsten Faktoren für die Stabilisierung der Überlebenden. Am meisten haben mir meine Kinder geholfen. Sie sind der Sinn meines Lebens. Sie haben mich alle Entbehrungen und all mein Leid vergessen lassen. Sie gaben mir die Kraft zu kämpfen und den Willen weiterzuleben. 9 Böhme, Braig, Strässer, Manjoo und Hauser (v.l.n.r.) Marisa Reichert/medica mondiale Re-traumatisierung und Stigmatisierung am Beispiel des Status des zivilen Kriegsopfers Seit 2006 können Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt in BuH den Status des zivilen Kriegsopfers erwerben. Der Status berechtigt Überlebende zum Bezug einer monatlichen finanziellen Unterstützung von ca. 275 Euro sowie zum Zugang zu speziellen Förderprogrammen im Bereich Bildung, Wohnen und Arbeit. Diese Anerkennung wurde von bosnischen Frauenrechtsorganisationen trotz des Widerstands staatlicher Institutionen erkämpft und gefeiert. Bis dato haben ca. 800 Frauen also eine vergleichsweise geringe Anzahl Betroffener den Status des zivilen Kriegsopfers in BuH bewilligt bekommen. Es stellt sich unweigerlich die Frage, wieso nur wenige Überlebende den Status überhaupt beantragen und welche Erfahrungen Betroffene dabei gemacht haben? Zum einen berichteten Betroffene von erheblichen Schwierigkeiten mit den administrativen Abläufen im Rahmen der Antragstellung. Das Verfahren ist langwierig, intransparent und kompliziert. Überlebende begeben sich in einen Prozess, den sie nicht steuern können. Die Frauen, die sich um den Status bewerben, müssen ihre Geschichten Angestellten der beteiligten Institutionen wiederholt erzählen, die häufig männlich und zudem oft unvorbereitet und unsensibel sind. Dies hat zur Folge, dass sie sich abermals in einer Situation großer Unsicherheit wiederfinden. In vielen Fällen wirkt dieses Vorgehen re-traumatisierend auf die Überlebenden. Zum anderen ist sexualisierte Kriegsgewalt in BuH nach wie vor ein Tabuthema. Eine angemessene gesellschaftliche Aufarbeitung hat bisher nicht stattgefunden. Den Status erlangt zu haben, verstärkt daher nicht die soziale Anerkennung der Überlebenden. In vielen Fällen führt dies zu stigmatisierenden und abwertenden Kommentaren durch Menschen in den lokalen Gemeinden und besonders in den entsprechenden Institutionen. Eine Frau beschrieb, wie sie bei der Einschreibung der Tochter in der Schule ihr Zertifikat zeigte und eine Beamtin kommentierte: Na und, warum hast Du nicht aufgepasst, so wie ich, warum hat MICH niemand vergewaltigt? Demnach gibt es eklatante Probleme rund um den Status des zivilen Kriegsopfers 10. Diese sind symptomatisch für den Umgang der bosnischen Gesellschaft mit Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt und zugleich Ausdruck der Haltung einer patriarchalen Gesellschaft gegenüber Frauen und Mädchen. Staatliche Institutionen sind nicht darauf vorbereitet das Gesetz trauma-sensibel umzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass Überlebende ihre Rechte wahrnehmen können. Es fehlt der politische Wille einer Aufarbeitung des Unrechts und der Gewährleistung der Rechte von Überlebenden. Die Studie zeigte darüber hinaus deutlich, dass die betroffenen Frauen den Status nicht als Ausdruck sozialer Anerkennung wahrnehmen im Unterschied zu männlichen Kriegsveteranen, die sich als Helden verstehen und gefeiert werden. Obgleich mit dem Status Achtung und Wertschätzung intendiert waren, wiegt dieser weder die bei Weitem stärkeren, negativen Reaktionen aus dem Umfeld der Überlebenden auf, noch den enormen Mangel an Schutz und Gerechtigkeit, den sie erleben. Überlebende werden ausgegrenzt, stigmatisiert und re-traumatisiert. Stabilisierungs- und Schutzfaktoren Nach diesen doch ernüchternden Ergebnissen stellt sich die Frage, welche Faktoren bzw. Maßnahmen zu einer Stabilisierung der Frauen und Bewältigung des Erlebten beitragen. Wie bereits angemerkt, spielen hier soziale Bindungen sowie soziale Anerkennung eine wesentliche Rolle. Zwar sind in vielen Fällen familiäre Beziehungen eine wichtige Quelle für die Stabilisierung von Überlebenden, aufgrund der emotionalen Betroffenheit von Angehörigen können diese aber auch die Genesung der Frauen verkomplizieren. Es bedarf konkreter Hilfsangebote von außen, die an den Bedürfnissen der Überlebenden orientiert sind. 9 Fragebogen, offene Frage aus der Studie 910 Fragebogen, offene Frage aus der Studie 10 Fragebogen, offene Frage aus der Studie 8

9 Das langfristige Engagement und der ganzheitliche Ansatz von medica mondiale und Medica Zenica wurden von den Frauen als wichtiger Faktor für ihren Umgang mit den traumatischen Erfahrungen beschrieben. Dieser Ansatz zeichnet sich aus durch direkte Dienstleistungen, wie der medizinischen Versorgung, psychosoziale und rechtliche Beratung, der Bereitstellung von Unterkunft und Nahrung sowie der Förderung Einkommenschaffender Maßnahmen. Darüber hinaus setzen sich beide Organisationen auf gesamtgesellschaftlicher Ebene für die Rechte von Überlebenden ein. Die solidarische und trauma-sensible Grundhaltung der Frauenrechtsorganisationen trägt dabei maßgeblich zu einer Verbesserung der Situation der Frauen und Mädchen bei. Denn Trauma-Sensibilität wirkt den zerstörerischen und im Alltag belastenden psychischen und sozialen Dynamiken entgegen, die durch existenziell bedrohliche traumatische Erfahrungen ausgelöst werden. Prinzipien sind die Herstellung von Sicherheit, die Stärkung des Gefühls von Selbstwirksamkeit und Selbstwert (Empowerment) sowie die Förderung von Solidarität und sozialer Verbindungen. Das heißt, neben der Bereitstellung grundlegender Versorgungsangebote war es für die Frauen und Mädchen besonders wichtig zu erleben, dass ihnen ein Raum zur Verfügung stand, in dem sie ihr Vertrauen in Menschen wiedererlangen und sie gesunde und stärkende zwischenmenschliche Beziehungen aufbauen konnten. Wertschätzung, Empathie und die Anerkennung des Unrechts spielen dabei eine zentrale Rolle. [D]as Beste, was ich bekommen habe, war Medica. Was ihr für mich getan habt, diese psychologische Unterstützung. Materielle Unterstützung, wenn Leute hungrig sind, ist sehr willkommen. Und was mich angeht, war ich die ganze Zeit hungrig. Ich war hungrig nach Unterstützung, damit ich weitermachen konnte, damit ich leben konnte. Mir Kraft zu geben, mir zu sagen, dass es nicht meine Schuld war. Als ich das hörte, war es für mich so wertvoll. Es hat mir alles bedeutet, das tut es immer noch. 11 Die 22-jährige Erfahrung von medica mondiale hat gezeigt, dass niedrigschwellige, sich an den Prinzipien der Trauma-Sensibilität orientierende Ansätze, wirksam zur Stabilisierung und zum Empowerment von Überlebenden beitragen. Dafür spricht auch, dass 68 Prozent der Frauen Erfahrungen von posttraumatischem Wachstum beschreiben. Vielleicht schätze ich mich selbst jetzt mehr. Wenn ich die Menschen um mich herum anschaue, die kein Leid erlebt haben; irgendwie scheinen sie mehr zu leiden. Ich bin stolzer und bewältige besser, ich kann besser zurechtkommen, und ich hätte das vielleicht vorher nicht gewusst. Das verdanke ich den Menschen, die mir geholfen haben, an mir selbst zu arbeiten, positiv zu denken und meine Erfahrung zu nut- zen, um anderen zu helfen. 12 Forschung zu posttraumatischem Wachstum zeigt, dass es kein Widerspruch ist, wenn Trauma-Überlebende von posttraumatischen Symptomen berichten, während sie gleichzeitig über persönliches Wachstum sprechen, das sich in ihrem Leben aufgrund der traumatischen Erfahrungen entwickelt hat. Fazit Die Unterstützung für Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt muss langfristig und ganzheitlich angelegt sein, zumal viele Frauen und Mädchen erst Jahre später ihr Schweigen beenden können und Hilfe suchen. Dies umfasst den Aufbau nachhaltiger Strukturen vor Ort, also von trauma-sensiblen psychosozialen, medizinischen, rechtlichen und ökonomischen Angeboten für Überlebende und ihre Familien. Der Umgang mit den Folgen von Kriegsvergewaltigungen muss dabei ebenfalls die nächste Generation in den Blick nehmen. Das bedeutet Kinder von Überlebenden in die Aufarbeitung einzubeziehen und spezifische Unterstützungsangebote für sie bereitzustellen. Es sind überwiegend Nichtregierungsorganisationen, die diese Arbeit leisten und entsprechende Dienstleistungen anbieten. Ihr Engagement bedarf langfristiger Finanzierung und politischer Unterstützung auch und gerade durch die internationale Gemeinschaft. Die Studie hat auch gezeigt, dass der Umgang staatlicher Institutionen mit Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt gekennzeichnet ist durch mangelnde fachliche Qualifikation, politische Ignoranz sowie Diskriminierung. Dies führt zu Re-Traumatisierung und weiterer Stigmatisierung der betroffenen Frauen und Mädchen. In Nachkriegskontexten ist es daher von entscheidender Bedeutung, trauma-sensible und geschlechtergerechte Sektorreformen in den Bereichen Gesundheit, Justiz, Bildung und Sicherheit durchzuführen. Die beschriebenen Defizite sind ein deutlicher Hinweis auf die Unabgeschlossenheit des Friedensprozesses innerhalb der Gesellschaft in BuH. Dies ist auch darin begründet, dass sexualisierte Kriegsgewalt im Friedensabkommen von Dayton schlichtweg keine Rolle gespielt hat. Zudem fördert der Friedensschluss die politische Instabilität und Unsicherheit aufgrund der im Abkommen verankerten ethnischen de-facto Spaltung der Gesellschaft in BuH. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Aufarbeitung sexualisierter Kriegsgewalt sowie der Umgang mit deren Folgen sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfen nicht allein auf den Schultern der Überlebenden lasten. Politische Lobby- und gesellschaftliche Aufklärungsarbeit sind wichtige Instrumente, um patriarchale Strukturen in Frage zu stellen und Gerechtigkeit für Überlebende einzufordern. 11 Lebensgeschichtliches Interview aus der Studie Lebensgeschichtliches Interview aus der Studie 12 Lebensgeschichtliches Interview aus der Studie 9

10 Förderung von Frauenrechten auf diplomatischer Ebene: Erfahrungen aus der Projektarbeit in Afghanistan Katharina Braig, Leiterin der Rechts- und Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Kabul Seit dem Sturz der Taliban 2001 hat sich für Frauen und Mädchen in Afghanistan einiges verändert. Die afghanische Regierung hat sich in ihrer Verfassung, durch nationale Gesetze und durch die Ratifizierung der einschlägigen internationalen Konventionen ausdrücklich zur Verwirklichung von Frauenrechten verpflichtet. Damit sind Frauen und Mädchen in vielen Bereichen formal gleichgestellt. Gerade in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung und politische Teilhabe sind deutliche Verbesserungen für Frauen und Mädchen zu verzeichnen. Über 70 Prozent der Mädchen im Grundschulalter besuchen eine Schule, die Müttersterblichkeit ist zurückgegangen und ein Viertel der im Parlament vertretenen Abgeordneten sind Frauen. Nichtsdestotrotz bleibt ihre Lage äußerst schwierig. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist in Afghanistan auf gesellschaftlicher, politischer, ökonomischer und kultureller Ebene weit verbreitet. Gravierende Rechtsverletzungen wie etwa der Lynchmord an der Afghanin Farkhunda auf offener Straße in Kabul machen immer wieder Schlagzeilen. Die junge Frau wurde Ende März 2015 von einem wütenden Mob zu Tode geprügelt, nachdem sie beschuldigt wurde, einen Koran verbrannt zu haben. Die Ermordung von Farkhunda löste massive Proteste in Kabul aus und führte zur Festnahme von rund 50 beteiligten Männern. Dass TäterInnen wie in diesem Fall überhaupt zur Verantwortung gezogen werden, ist nicht die Regel. Das Gros der Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen bleibt ungesühnt. Die staatlichen Institutionen sind schwach und kommen ihrer Verpflichtung, die Rechte von Frauen und Mädchen umzusetzen, nicht ausreichend nach. Die meisten Gewalttaten finden jedoch im familiären Kontext statt und werden gar nicht erst zur Anzeige gebracht. Wie es eine Parlamentarierin einst auf den Punkt brachte: Häusliche Gewalt ist ein stiller Tsunami, den niemand zur Kenntnis nimmt, aber er tötet Frauen. Es ist etwas, dass wir nicht sehen wollen, da es innerhalb der Familien geschieht. Afghanistan befindet sich seit über 30 Jahren in andauernden bewaffneten Konflikten. Auch die derzeitige Lage ist äußerst instabil. Sexualisierte Gewalt, die im Kontext dieser Auseinandersetzungen durch Konfliktparteien ausgeübt wurde bzw. wird, ist bis heute ein Tabu und wird nicht aufgearbeitet. In Afghanistan lässt sich wie eingangs von Frau Manjoo beschrieben ein Kontinuum der Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufzeigen. Das heißt, die Ausübung und Duldung unterschiedlicher Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, auf unterschiedlichen gesellschaftlichen, politischen, ökonomischen und kulturellen Ebenen. Dies umfasst direkte physische Gewalt gegen Frauen und Mädchen aber auch strukturelle geschlechtsspezifische Diskriminierung. Für die neue afghanische Regierung sowie die afghanische Gesellschaft insgesamt bleibt es eine zentrale Aufgabe, die Rechte von Frauen und Mädchen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Deutschland als der drittgrößte Geber für den zivilen Wiederaufbau Afghanistans hat wiederholt seine Bereitschaft bekräftigt, das Land in seiner weiteren Entwicklung zu unterstützen. Der vorliegende Beitrag beschreibt in diesem Kontext Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf diplomatischer Ebene. Instrumente deutscher Außenpolitik Die Förderung von Frauenrechten und Geschlechtergleichberechtigung sind elementare Bestandteile der Außenpolitik und Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Botschaft in Kabul. Es mangelt nicht an guten Ideen und engagierten VorkämpferInnen in Afghanistan. Vor allem in Kabul hat sich eine aktive Zivilgesellschaft, die frauenrechtliche Belange gegenüber der afghanischen Regierung und internationalen Gemeinschaft vertritt, gut etabliert. Aber auch auf staatlicher Seite finden sich MitstreiterInnen für mehr Geschlechtergleichberechtigung. Die deutsche Botschaft kann diese Arbeit unterstützen, indem guten PartnerInnen Aufmerksamkeit, Schutz, eine operative Plattform und finanzielle Förderung gewährt Noch ein weiter Weg zu Geschlechtergerechtigkeit in Afghanistan? Elissa Bogos/medica mondiale 10

11 wird. Darüber hinaus zählt der politische Dialog mit allen Beteiligten zu den wirkungsvollsten Instrumenten deutscher Außenpolitik. Um dies an einem Beispiel zu veranschaulichen: Im Rahmen der Tokio-Konferenz im Juli 2012 wurde zwischen der afghanischen Regierung und der internationalen Gebergemeinschaft das sogenannte Tokyo Mutual Accountability Framework (TMAF) verabschiedet. In diesem Rahmenwerk wurden konkrete Reformschritte anhand festgelegter Ziele und überprüfbarer Kriterien vereinbart. Die zukünftige Zusammenarbeit ist gebunden an die Umsetzung des TMAF. Die Verwirklichung von Frauenrechten wurde als eines der Ziele festgeschrieben. Unter anderem verpflichtete sich die afghanische Regierung einen Bericht über die Umsetzung des Gesetzes zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (EVAW Law) zu verfassen. Die deutsche Botschaft hat sich für diese konkrete Vereinbarung aktiv eingesetzt und deren Umsetzung im Nachgang der Konferenz wiederholt bei hochrangigen Treffen mit der afghanischen Regierung eingefordert. Die afghanische Regierung hat den Bericht im Frühjahr 2014 veröffentlicht. Dieser deckt Lücken hinsichtlich der Umsetzung des Antigewaltgesetzes auf, die es gilt in Zukunft zu schließen. Gegenwärtig wird an einer Neuauflage des TMAF gearbeitet, in dem abermals konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen festgeschrieben werden. Der kontinuierliche Austausch mit der afghanischen Zivilgesellschaft ist von besonderer Bedeutung. Es sind vor allem Nichtregierungsorganisationen, die von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen konkrete Unterstützungsleistungen wie psychosoziale und rechtliche Beratung anbieten. Sie kennen die Situationen vor Ort, die konkreten Bedürfnisse der Betroffenen sowie die vorhandenen Schutzlücken. Die Botschaft ist auf die fachliche Expertise dieser AktivistInnen angewiesen. Darüber hinaus gehen sie durch ihr öffentliches Engagement für Frauenrechte auch hohe persönliche Risiken ein. Durch konkrete Maßnahmen kann die Botschaft die politische Arbeit von FrauenrechtsverteidigerInnen unterstützen. Hierzu zählt unter anderem, dass die Botschaft Anliegen der Zivilgesellschaft auf politischer Ebene aufgreift, Netzwerkarbeit fördert und ggf. auch Langzeitvisa ausstellt. Darüber hinaus finanziert die deutsche Botschaft eine Reihe von Projekten und Programmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Diese werden sowohl von staatlichen als auch nicht-staatlichen Institutionen umgesetzt unter anderem von Medica Afghanistan, der International Legal Foundation Afghanistan, der deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit sowie der Hamida Barmaki Foundation for the Rule of Law. Weiterhin führt die deutsche Botschaft öffentlichkeitswirksame Maßnahmen durch, um die soziale Anerkennung von Frauen und Mädchen in Afghanistan zu fördern gemeinsam mit der französischen Botschaft vergibt sie beispielsweise den Afghan Women of the Year Award. Herausforderungen Neben der deutschen Vertretung engagiert sich eine Vielzahl internationaler und afghanischer AkteurInnen vor Ort. Es bleibt eine Herausforderung die Fülle an Aktivitäten zu koordinieren, unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen und möglichst große Synergieeffekte zu erzielen. Daher gilt es genau hinzuschauen, was, an welcher Stelle, mit wem, wie Sinn macht. Damit Maßnahmen nachhaltig wirken können, müssen diese letztlich von afghanischer Seite mitgetragen werden (local ownership). Wie bereits dargelegt, befindet sich Afghanistan in einem bewaffneten Konflikt. Viele Landesteile sind für internationale AkteurInnen nicht manche nicht einmal für afghanische PartnerInnen zugänglich. Konflikt-sensitives Arbeiten ist Voraussetzung, um größtmögliche Wirkung zu erzielen, sodass weite Teile der Bevölkerung von Projekten und Programmen profitieren können. Gerade mit Blick auf Frauenrechte stellt sich die Frage, wie Erreichtes gesichert werden kann? Friedensgespräche zwischen den Konfliktparteien werden diesbezüglich wegweisend sein. Frauenrechte dürfen in diesem Rahmen nicht geopfert werden. Afghanistan befindet sich außerdem in einem Spannungsfeld von traditionellen Werten und Menschenrechten. Einer neuen in Teilen aufgeschlossenen Generation, steht eine alte Generation gegenüber, die gekennzeichnet ist durch Angst vor Neuerungen und Identitätsverlust sowie Misstrauen gegenüber internationalem Engagement. Sie halten an traditionellen Werten, aber auch an ihrer Macht fest. Eine Kultur der Straflosigkeit, Korruption und Vetternwirtschaft sind auch Ausdruck dieses Spannungsverhältnisses und führen letztlich zu weiterer Gewalt. Empfehlungen Um Gewalt gegen Frauen und Mädchen wirksam zu bekämpfen, sollten Projekte, die sich langfristig selbst tragen können, aufgebaut und lokale Strukturen und Ideen gestärkt werden. Orts- und Fachkenntnisse der lokalen PartnerInnen sollten politisch aufgegriffen und in diplomatische Kanäle zurückgespielt werden. Dies trägt zur Stärkung der lokalen Ownership in Sachen Frauenrechte bei. Um Geschlechtergleichberechtigung voranzubringen, müssen Frauen und Männer, aber auch religiöse und konservative Kreise in den Dialog um Werte und Rechte einbezogen werden. Frauen und Mädchen dürfen dabei nicht nur als Opfer von Gewalt behandelt werden. Es gilt ihre politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe zu fördern. Das ökonomische Empowerment ist ein äußert wirksames Instrument. Verdienen Frauen ihr eigenes Geld, erfahren sie mehr Anerkennung und verfügen über mehr Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Das Gender Mainstreaming aller Politikbereiche ermöglicht es, die Rollen, Interessen und Bedürfnisse der Geschlechter zu berücksichtigen und damit ihre Rechte zu fördern. 11

12 Abschließender Kommentar Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich herzlich bei Ihnen für die inhaltlichen Beiträge und anregende, teils kontroverse Diskussion bedanken. Wir haben heute viel über fehlende Verbindlichkeiten sowie mangelnden politischen Willen internationale, regionale und nationale Verpflichtungen zu implementieren, gesprochen. Wir haben aber auch gute Beispiele aus der Praxis kennengelernt. Angesichts des Ausmaßes an geschlechtsspezifischer Gewalt weltweit können wir und ich denke da sind wir uns alle einig noch lange nicht zufrieden sein. Dies betrifft, auch die deutsche Außenpolitik. Schließlich hat das Auswärtige Amt die Federführung für die Umsetzung der Resolution 1325 durch die Bundesregierung. Das Auswärtige Amt hat im Rahmen des so genannten Review 2014 Außenpolitik Weiter Denken und dessen Umsetzung 2015 die deutsche Außenpolitik auf den Prüfstand gestellt und als Folge neue Schwerpunkte definiert. Der Umgang mit fragilen Staaten soll künftig stärker im außenpolitischen Fokus stehen. Durch Umstrukturierungen ist eine neue Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe entstanden. In diesem Kontext gilt es, Geschlechtergleichberechtigung konzeptionell, strategisch und strukturell zu verankern und in der Praxis weiter zu verwirklichen. Dies umfasst eine Bandbreite an Themen und Fragestellungen so zum Beispiel: Wie trägt das Empowerment von Frauen und Mädchen zur Verhütung von bewaffneten Konflikten bei? Welche destruktiven Folgen hat sexualisierte Gewalt auf Individuen und Gesellschaften und wie wirken sich diese auf die Konsolidierung von nachhaltigem Frieden aus? Welche Rolle kann die Außenpolitik dabei spielen? Im kommenden Jahr läuft der aktuelle nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Resolution 1325 aus. Eine Fortsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplans würde die Gelegenheit bieten, konkrete Ziele und Maßnahmen für die deutsche Außenpolitik zu formulieren. Gerne möchte ich Sie einladen, den fachlichen Dialog mit uns fortzuführen. Wir brauchen mehr Austausch zwischen staatlichen Institutionen und zivilgesellschaftlichen AkteurInnen, um gemeinsam Strategien zur wirksamen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten zu entwickeln und umzusetzen. Marisa Reichert/medica mondiale 12

13 Anhang Von der Rhetorik zur Praxis: Strategien zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Konflikten 2. Juli 2015 von 09:30-13:30 Uhr Auswärtiges Amt, Berlin Programm 09:00-09:30 Einlass 09:30-09:45 Eröffnung: Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe 09:45-10:30 Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Konflikten: Ansätze zur Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt Rashida Manjoo, VN Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen 10:30-11:15 Langfristige Unterstützung von Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt: Erfahrungen aus 22 Jahren Arbeit am Beispiel von Bosnien und Herzegowina Monika Hauser, Gründerin und Vorstandsmitglied von medica mondiale e.v. 11:15-11:45 Kaffeepause 11:45-12:30 Förderung von Frauenrechten auf diplomatischer Ebene: Erfahrungen aus der Projektarbeit in Afghanistan Katharina Braig, Leiterin Konsular- und Rechtsabteilung deutsche Botschaft in Kabul 12:30-12:45 Abschließender Kommentar Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe 12:45-13:30 Lunch 13

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