Analyse prothetischer Sachverständigengutachten und der verfügbaren Wissensbasis
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- Helene Geisler
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1 WISSENSCHAFT / RESEARCH Originalarbeit / Original Article S.T. Jacoby, M. Rädel, M.H. Walter Analyse prothetischer Sachverständigengutachten und der verfügbaren Wissensbasis Analysis of medical expert witness reports S.T. Jacoby in prosthetic dentistry and the available knowledge base Einführung: Sachverständigengutachten im Bereich der Zahnmedizin beschäftigen sich häufig mit prothetischen Versorgungen. Ziel der Untersuchung war die deskriptive Analyse eines Pools von Gutachten und eine beispielhafte Prüfung der Verfügbarkeit fallrelevanten Wissens. Methode: Basis der vorliegenden Arbeit waren 90 Gutachten eines Sachverständigen, welche über einen Zeitraum von elf Jahren erstellt worden waren. Gutachtervotum, soziodemografische Daten sowie Einzelheiten zu den streitgegenständlichen Versorgungsformen wurden erfasst und ausgewertet. Für die festgestellten Behandlungsfehler erfolgte eine Einteilung in Fehlerbereiche und eine anschließende Literaturrecherche in den wissenschaftlichen Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.v. und einer ausgewählten mehrbändigen Lehrbuchreihe. Ergebnisse: Der Anteil des weiblichen Geschlechts überwog mit %. Gerichts-und Privatgutachten waren annähernd gleich vertreten. Die Mehrzahl aller prothetischen Arbeiten konnte ohne wesentliche Einschränkungen begutachtet werden. Waren vermeintliche Behandlungsfehler streitgegenständlich, stellte der Sachverständige in 7 % der Fälle das Vorliegen von mindestens einem Behandlungsfehler fest. Festsitzende Versorgungen waren doppelt so häufig streitgegenständlich wie herausnehmbarer Zahnersatz. Als häufigster Fehlerbereich wurde der Randschluss indirekter Restaurationen identifiziert. In zehn Fällen waren den Stellungnahmen, in drei Fällen der Lehrbuchreihe keine Aussagen zum zahnmedizinischen Standard zu entnehmen. Schlussfolgerung: Vor dem Hintergrund zunehmender Rechtsstreitigkeiten wird das Fehlen fundierter wissenschaftlicher Aussagen für eine Vielzahl von individuellen Behandlungen und damit die unsichere Wissensbasis zum jeweiligen zahnmedizinischen Standard deutlich. Der Forschungsbedarf ist ebenso offensichtlich wie der Bedarf an allgemein anerkannten Handlungsempfehlungen. (Dtsch Zahnärztl Z 0, 7: 9) Introduction: Medical expert witness reports in dentistry are frequently related to prosthetic treatment. Aims of this study were the descriptive analysis of a pool of expert witness reports and an exemplary examination of the availability of case relevant knowledge. Methods: This study was based on 90 expert witness reports by one medical expert which had been issued over an year period of time. Results, socio-demographic data, and treatment details were recorded and evaluated. Medical errors were differentiated into areas of error. Consecutively, a literature search was conducted comprising the academic statements of the German Dental Association and a popular multivolume textbook. Results: Female gender prevailed with %. Patient and court initiated expert witness reports were almost equal in number. Most of the prosthetic treatments could be judged without major limitations. When the claim involved medical errors, at least one medical error was confirmed in 7 %. Fixed restorations were twice as often belonging to the case than removable restorations. Marginal fitting accuracy was detected to be the most frequent area of error. In ten cases, the academic statements of the German Dental Association delivered no information about the treatment standard. In three cases, this applied to the multivolume textbook. Discussion: Against the background of an increasing number of legal cases, lacking evidence for a large number of individual treatments and, therefore, an uncertain knowledge foundation relative to the respective treatment standards become obvious. The need for research is as evident as the need for accepted treatment recommendations and guidelines. Keywords: dental prosthesis, guidelines, expert testimony, medical errors Schlüsselwörter: Zahnersatz, Leitlinien, Gutachten, Behandlungsfehler Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden Peer-reviewed article: eingereicht:.0.0, revidierte Fassung akzeptiert: DOI 0.8/dzz Deutscher Ärzte-Verlag DZZ Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift 0; 7 ()
2 Einleitung Juristische Auseinandersetzungen zwischen Zahnarzt und Patient nehmen zu []. Dem zahnärztlichen Sachverständigen obliegt die Aufgabe der fachlichen Begutachtung. Somit kommt dem von ihm erstellten Gutachten eine außerordentliche Bedeutung zu. Der zahnärztliche Sachverständige ist in der Regel juristischer Laie. Bei Gerichtsgutachten ist er Gehilfe des Gerichts in zahnmedizinischen Fragen, die das Gericht mangels fehlender Sachkenntnis nicht beantworten kann. Bei Privatgutachten soll der Sachverständige den medizinischen Sachverhalt aus der Sicht des Experten für den Auftraggeber bewerten. Davon abzugrenzen sind Planungsoder Mängelgutachten der gesetzlichen Krankenkassen. Generell ist die Literaturbasis zu zahnärztlichen Gutachten spärlich. Einige Arbeiten beschäftigen sich mit Gutachten im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung [, 8], andere mit Gerichtsgutachten [, 8]. In einer Untersuchung zu forensischen Fragestellungen der konservierenden Zahnheilkunde [] kamen die Autoren zu dem Schluss, dass vor allem eine Verletzung der Sorgfaltspflicht den Sachverständigen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers erheben lässt. Mangelnde Aufklärung sei weniger Gegenstand der untersuchten Gutachten gewesen. Zu 9 % war der Patient klageführend. Von den Klagen wurden 7 % vom Gericht abgewiesen. In Bezug auf Streitigkeiten hinsichtlich nicht korrekter Kronenränder war eine Häufung von erfolgreichen Klagen zu beobachten. Bei Gerichtsgutachten werden eher festsitzende, bei Kassengutachten eher herausnehmbare Versorgungen bestritten [, 8,, 8]. In keiner der zitierten Arbeiten wird auf den Zusammenhang zwischen Gutachten und der Verfügbarkeit wissenschaftlicher Literatur eingegangen. Am häufigsten (4 %) befassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen zu zahnmedizinischen Behandlungen mit prothetischen Sachverhalten []. Es ist bei Versagen einer prothetischen Konstruktion mitunter schwierig, schicksalhafte Komplikationen von Misserfolgen, denen ein Behandlungsfehler zugrunde liegt, abzugrenzen. Unzureichendes oder fehlendes Komplikationsmanagement mündet eventuell ebenfalls in einen Behandlungsfehler. Bei der Feststellung eines solchen Behandlungsfehlers ist zu prüfen, ob der Zahnarzt unter Einsatz der von ihm zu fordernden Kenntnisse und Erfahrungen im konkreten Fall vertretbare Entscheidungen über die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen getroffen und diese sorgfältig durchgeführt hat [9]. In diesem Zusammenhang ist der so genannte zahnmedizinische Standard von Bedeutung, der als Rahmen für zahnärztliches Handeln angesehen werden kann. Dieser Standard beinhaltet unter anderem wissenschaftliche Erkenntnis, Erfahrung sowie professionelle Akzeptanz und unterliegt einem steten Wandel. Abweichungen bei spezieller Krankheitslage sind zulässig [9]. Grundlage der Bewertung zahnärztlichen Handelns vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnis ist die verfügbare Literaturbasis. Hier kommt Leitlinien und Leitlinienäquivalenten sowie bekannter und verbreiteter Sekundärliteratur ein größerer Stellenwert als wissenschaftlichen Originalarbeiten zu [9]. In der Zahnmedizin hinreichend akzeptiert sind die über die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.v. (DGZMK) verbreiteten Leitlinien, Wissenschaftlichen Mitteilungen und Stellungnahmen. Von vielen Sachverständigen wird allerdings eine große Unsicherheit bei der Bewertung konkreter Behandlungsmaßnahmen auf Grund der fehlenden oder mangelhaften Literaturbasis in dem individuellen Gutachtenfall beklagt. Die oft widersprüchlichen Aussagen wissenschaftlicher Originalarbeiten sind in vielen Fällen zur Beschreibung des zahnmedizinischen Standards nicht verwertbar [9]. Auch wenn in vergangener Zeit vermehrt Anstrengungen unternommen werden, weitere Aspekte der prothetischen Zahnmedizin wissenschaftlich zu untersuchen und in Leitlinien oder Handlungsempfehlungen zu verankern, steht im konkreten Einzelfall dem Sachverständigen oft keine entsprechende Information zur Verfügung, welche sein Votum untermauert. Ziel der Studie war die explorative Auswertung eines prothetischen Gutachtenpools und eine exemplarische Prüfung der Literaturbasis zu den festgestellten Behandlungsfehlern []. Material und Methoden Die Stichprobe umfasste alle von einem Sachverständigen im Zeitraum von Januar 99 bis Dezember 00 erstellten zahnärztlich-prothetischen Gerichtsund Privatgutachten, bei denen der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum stand. In allen Fällen war eine körperliche Untersuchung des Patienten erfolgt. Die Analyse der Gutachten erfolgte mehrstufig (Abb. ). Die Gutachten wurden zunächst hinsichtlich folgender Kriterien ausgewertet: Auftraggeber, Geschlecht des Patienten, Ausreichende Bewertbarkeit, Art der zu begutachtenden Versorgung (Leitversorgung). Eine ausreichende Bewertbarkeit wurde beispielsweise abgesprochen, wenn der Zahnersatz nicht mehr in situ war oder wichtige Behandlungsunterlagen fehlten. Die Bewertung des Sachverständigen bezüglich des Vorliegens eines Behandlungsfehlers (liegt vor/nicht vor) und die entsprechende Begründung im Gutachten wurden stichwortartig erfasst. Bei Feststellung eines Behandlungsfehlers erfolgte sodann eine Zuordnung zu Fehlerbereichen. Entsprechend der Fehlerbereiche erfolgte eine Literaturrecherche in den Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.v. (DGZMK) und in der Buchreihe Praxis der Zahnheilkunde (PdZ) [,, 0,, 4]. Die Stellungnahmen der DGZMK unterliegen einer ständigen Aktualisierung. Aus diesem Grund wurden sämtliche am Stichtag. Oktober 007 veröffentlichten und gültigen Stellungnahmen gesichtet und den Fehlerbereichen zugeordnet. Analog zu diesem Verfahren erfolgte die Recherche in den PdZ-Lehrbüchern. Diese Buchreihe wird von den Autoren als ein Beispiel eines umfassenden Standardwerks der Zahnmedizin angesehen. Bei der Auswertung der verfügbaren wissenschaftlichen Information wurde zwischen eindeutige Aussage zur Gutachtenfrage, vorhandene, aber nicht unmittelbar verwertbare Aussage zur Gutachtenfrage und keine Aussage zur Gutachtenfrage unterschieden. Die Literaturrecherche erfolgte unabhängig vom Zeitpunkt der kör- Deutscher Ärzte-Verlag DZZ Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift 0; 7 ()
3 4 Abbildung Flussdiagramm zur Untersuchungssystematik. Figure Flow chart of procedures. (Abb., Tab. : S.T. Jacoby, M. Rädel, M.H. Walter) Abbildung Verteilung der Gutachten nach Auftraggeber, Geschlecht des Patienten, Bewertungsmöglichkeit und Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Figure Distribution of the expert witness reports concerning initiator (contractee), patient gender, conditions/ limitations, and existing medical errors. perlichen Untersuchung. Sie berücksichtigte nicht die tatsächlich in dem jeweiligen Gutachten verwendete Literatur. Es erfolgte eine deskriptive Analyse und Darstellung der Ergebnisse. Im Fall bivariater Vergleiche wurden geeignete Testverfahren für unabhängige Stichproben angewandt (χ -Test, Exakter Test nach FISHER). Ergebnisse Die analysierten 90 Gutachten teilten sich annähernd zur Hälfte in Privat- und Gerichtsgutachten auf (Abb. ). Mit 7 % wurde ein signifikant niedrigerer Anteil männlicher Patienten festgestellt (p = 0,0; χ -Test). Von den untersuchten Fällen waren 7 % uneingeschränkt und 4 % nur eingeschränkt durch den Sachverständigen zu bewerten. Bei der Differenzierung nach Auftraggebern war dies in 0 % der Gerichtsgutachten gegenüber 0 % der Privatgutachten der Fall (p = 0,0, Exakter Test nach FISHER). Insgesamt wurden bei 7 % der Gutachten Behandlungsfehler festgestellt. Jedes Gutachten wurde einer Leitversorgung zugeordnet. Unter Leitversorgung wurde die Restauration verstanden, die für das jeweilige Gutachten die größte Bedeutung aufwies. Für festsitzenden Zahnersatz wurde ein Anteil von 0 %, für herausnehmbaren Zahnersatz von 8 % und für implantatgetragenen Zahnersatz von 8 % ermittelt (Abb. ). Bei der Annahme eines Behandlungsfehlers wurden folgende Mängel und Beschwerden genannt: Schmerzen (74 %), funktionelle Beschwerden (47 %), mangelnde Ästhetik ( %) und sonstige Beanstandungen (9 %). Je Fall waren mehrere Nennungen möglich. In Gerichtsgutachten scheinen ästhetische Belange eher eine Rolle zu spielen (0 %) als in Privatgutachten ( %). In der Gruppe der Gutachten mit festgestelltem Behandlungsfehler war der Anteil der empfundenen Schmerzen mit 9 % deutlich höher als in der Gruppe ohne Behandlungsfehler ( %). Durch den Sachverständigen wurde eine Vielzahl verschiedener Behandlungsfehler beschrieben. Diese wurden in insgesamt 4 Fehlerbereiche eingeteilt, wobei einige Bereiche deutlich häufiger besetzt waren. Die am häufigsten registrierten Fehlerbereiche zeigt Tabelle. Die Literaturrecherche zeigte eine lückenhafte Literaturunterlegung. In den Stellungnahmen der wissenschaftlichen Fachgesellschaft fanden sich in von 4 Fällen eindeutige Handlungsempfehlungen (Tab. ). In von 4 Fällen war es möglich, eindeutige Aussagen Deutscher Ärzte-Verlag DZZ Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift 0; 7 ()
4 Abbildung Verteilung der Leitversorgungen. Figure Frequency distribution of key treatments. zur Gutachtenfrage der Buchreihe PdZ zu entnehmen. In zehn Fällen waren den Stellungnahmen, in drei Fällen der Lehrbuchreihe keine Aussagen zum zahnmedizinischen Standard zu entnehmen. Für die Gutachten des am häufigsten aufgetretenen Fehlerbereiches Festsitzender Zahnersatz: Randschluss wurden in Tabelle die Fragestellung des Gutachtens und die potenziell in Zusammenhang stehenden Beschwerden des Patienten dargestellt. Es fällt auf, dass ein mangelhafter Randschluss lediglich in fünf Fällen unmittelbar in einer Frage an den Gutachter erwähnt und in nur drei Fällen unmittelbar vom Patienten bemerkt beziehungsweise beklagt wurde. Zehn von fünfzehn Fragestellungen waren eher allgemein gehalten. lich-prothetische Fachgebiet konzentrieren. Dies ist allerdings nur für die deskriptive Analyse der Gutachtenparameter relevant. Vorteilhaft ist die Reproduzierbarkeit von Entscheidungen in ähnlich gelagerten Behandlungsfällen. Für die Untersuchung der Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Stellungnahmen oder Sekundärliteratur ist dieser Aspekt kaum relevant. Die zahnmedizinische Behandlung und ihre wissenschaftliche Grundlagen unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. Auch der zahnmedizinische Standard ist somit keine Konstante, sondern unterliegt stetiger Veränderung. Die Verfügbarkeit von Stellungnahmen und Sekundärliteratur zum jeweiligen Behandlungszeitpunkt muss nicht mit der Lage am Stichtag für die Literaturrecherche in 007 übereinstimmen. Deshalb wäre es ideal gewesen, für jeden Fall das Jahr der Behandlung zu berücksichtigen. Diskussion Für diesen Zeitpunkt hätten dann die entsprechenden Stellungnahmen der Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um die deskriptive Auswertung von Sachverständigengutachten. DGZMK und die Sekundärliteratur recherchiert werden müssen. Leider waren Diese wurden Angaben zur Gültigkeit der Stellungnah- über eine Zeitspanne von 0 Jahren (99 bis 00) angefertigt. Es wurde festgestellt, dass weder die vorhandenen wissenschaftlichen Stellungnahmen noch die herangezogene Sekundärliteratur die Fragestellungen der analysierten zahnärztlichen Gutachten vollständig abdeckten. men der DGZMK in den Disseminationsmedien unübersichtlich und zeitlich schwer zuzuordnen. Künftige Publikationen profitieren möglicherweise vom aktuell verfügbaren, zentralen Onlinearchiv aller bisher veröffentlichten Stellungnahmen und Leitlinien bei der DGZMK ( Methodenkritik wissenschaft-forschung/leitlinien/ar chiv.html). Um bei jedem Fall das gleiche Generell ist zu kritisieren, dass es sich um Gutachten eines einzigen Sachverständigen handelt, die sich darüber hinaus noch vorwiegend auf das umgrenzte zahnärzt- Auswertungsschema anwenden zu können, wurden die am verfügbaren Stellungnahmen und die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Exemplare der Reihe Praxis der Zahnheilkunde [,, 0,, 4] vereinfachend als für alle Fälle gültig angesehen. Untersucht man die gefundenen Behandlungsfehler, wird deutlich, dass in der Mehrzahl der Fälle Fehler unterliefen, die sowohl heute, als auch vor 0 Jahren einen Verstoß gegen anerkannte Regeln der Zahnheilkunde darstellen und darstellten. Aus diesem Grund schien der gewählte Modus vertretbar. Die Untersuchung der Gutachten im Hinblick auf die verfügbare Literaturbasis erfolgte bewusst nur für die Fälle, in denen ein Behandlungsfehler ermittelt wurde. Dabei lag in aller Regel ein vom Gutachter festgestellter dezidierter Sachverhalt zu Grunde. Für diesen war eine gezielte Literaturrecherche möglich. Wurde kein konkreter Behandlungsfehler festgestellt, hätte die Literatursuche die Einzelaspekte der klinischen Untersuchung sowie jede einzelne Fragestellung an den Gutachter umfassen müssen. Vor dem Hintergrund der zumeist sehr umfassenden Fragenkataloge an den Gutachter hätte dies zu einem den Rahmen der Studie sprengenden Rechercheaufwand geführt. Ferner kann vermutet werden, dass das Ergebnis dieser erweiterten Analyse zu keiner deutlichen Änderung der Aussage geführt hätte. Die geringe Fallzahl der Untersuchung lässt nur eine vorsichtige Interpretation der vorliegenden Ergebnisse zu. Besonders in den Untergruppen der Zahnersatzformen lassen sich lediglich Tendenzen ableiten. Mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist auch die Bewertung des Informationsgehaltes einer Stellungnahme in Bezug auf den konkreten Behandlungsfall. Die entsprechende Kategorisierung erfolgte durch den Erstautor. Diskussion der Ergebnisse Bewertung der Stichprobe Der hohe Anteil weiblicher Patienten ( %) findet sich im Einklang mit den Ergebnissen von Diedrichs (4 %) [], Gümpel (0 %) [8] und Münstermann ( %) [8]. Kusche stellte darüber hinaus einen Anteil weiblichen Geschlechts von 80 % fest []. Als Gründe werden von diesen Autoren verstärktes Gesundheitsbewusstsein, ein dementsprechendes Verantwortungsbewusstsein für den eigenen Körper Deutscher Ärzte-Verlag DZZ Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift 0; 7 ()
5 Nr. 4 7 Fehlerbereich Festsitzender Zahnersatz: Randschluss Prognose endodontisch kompromittierter Pfeiler Parodontale Diagnostik oder Vorbehandlung Endodontische Diagnostik oder Vorbehandlung Herausnehmbarer Zahnersatz: Extension Herausnehmbarer Zahnersatz: Lagestabilität Teilprothese Röntgendiagnostik zur Kontrolle nach Wurzelkanalfülllung oder bei Verdacht auf Komplikation n 9 8 Tabelle Fehlerbereiche nach Häufigkeit. Mehrfachangaben sind möglich. Table Areas of error sorted according to frequency. Multiple nominations possible. und eine daraus resultierende Kritikbereitschaft von Frauen angeführt. Auffällig ist ein relativ hoher Anteil an beklagten Versorgungen, welche durch den Sachverständigen zum Zeitpunkt der körperlichen Untersuchung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt bewertbar waren, da bereits Veränderungen gegenüber dem Ursprungszustand vorgenommen wurden. Zu diskutieren sind hier vor allem die langen Zeiträume zwischen Eingliederung eines Zahnersatzes, dem Auftreten erster Beschwerden des Patienten, der Einleitung eines Verfahrens und der Begutachtung. Sachverständigenvotum In 7 % der Streitfälle kam der Sachverständige zu dem Schluss, dass dem Behandler mindestens ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden konnte. Vergleichsweise dazu fand Gümpel einen Anteil behandlungsfehlerhafter Arbeiten von 7 % [8] und Diedrichs einen Anteil von Arbeiten mit erheblichen Mängeln von % []. Die Vergleichbarkeit der zitierten Arbeiten ist jedoch nur bedingt möglich. In einer Arbeit wird nur zwischen leichten und erheblichen Mängeln unterschieden [], die andere Untersuchung differenziert zwischen vorliegendem Behandlungsfehler und behebbarem Mangel. Münstermann fand in kassenzahnärztlichen Mängelgutachten in 84 % der Fälle nicht vertragsgerechten Zahnersatz [8]. Zur Feststellung der Vertragsgerechtigkeit von Zahnersatz wird jedoch nicht primär der wissenschaftliche Standard herangezogen. Vielmehr sind die Richtlinien zur Herstellung von Zahnersatz und Kronen des Gemeinsamen Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen maßgebend. Streitgegenständliche Versorgungen Festsitzende Restaurationen (Gussfüllungen, Kronen und Brücken) stellen mit 0 % den größten Anteil der streitgegenständlichen Arbeiten dar. Im Bereich des herausnehmbaren Zahnersatzes (8 %) spielen die gussklammerverankerte Modellgussprothese und der totale Zahnersatz nur eine untergeordnete Rolle. Hauptstreitpunkt war hier der kombinierte Zahnersatz. Dies deckt sich mit den Untersuchungen von Diedrichs und Gümpel ( % bzw. 9 % festsitzender Zahnersatz), die ausschließlich Gerichtsgutachten untersuchten [, 8]. Da diese Studien Zahnersatz aus den Jahren 970 bis 99 bzw. bis 98 untersuchten, ist der höhere Anteil von herausnehmbaren Prothesen, insbesondere Totalprothesen, u. a. mit epidemiologischen Verschiebungen erklärbar. Implantatprothetische Versorgungen spielten in diesen Untersuchungen keine Rolle. In unserer Arbeit zeigte sich bereits ein Anteil von 8 %, was dem vermehrten Einsatz von Implantaten zur Verankerung von Zahnersatz entspricht [, 7]. Die Auswertung von kassenzahnärztlichen Gutachten [, 8] zeigt dagegen einen deutlich reduzierten Anteil festsitzender Versorgungsformen ( % bzw. %) zugunsten herausnehmbarer Arbeiten (9 % bzw. 7 %). Diedrichs kommt zu dem Ergebnis, dass das Verhältnis festsitzender/ herausnehmbarer Zahnersatz in den Gutachten in etwa den Eingliederungszahlen von Zahnersatz im Bereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein entspricht []. Das Risiko für eine gerichtliche Auseinandersetzung wäre demnach nicht von der Zahnersatzart (festsitzend oder herausnehmbar) abhängig []. Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung lassen diesen Schluss ebenfalls zu. Häufigkeiten der verschiedenen Behandlungsfehler Die Heterogenität der erhobenen Fehlerbereiche entspricht den Erwartungen der Autoren. Sie verdeutlicht die Komplexität prothetischer Behandlungen, welche in eine Vielzahl unterschiedlicher gutachterlicher Feststellungen münden. In der vorliegenden Arbeit war der (unzureichende) Kronenrandschluss der am häufigsten vertretene Fehlerbereich. In ihren Arbeiten fanden Diedrichs und Sigel ebenfalls einen sehr hohen Anteil imperfekter Kronenränder (7 % und 9 %) [, ]. Der exemplarische Vergleich zu potenziell zusammenhängenden Beschwerden des Patienten und Fragestellung des Gutachtens zeigt deutlich, dass der ungenügende Randschluss von festsitzendem Zahnersatz nur selten vom Patienten als solcher wahrgenommen wird. Der in der vorliegenden Untersuchung zweithäufigste Fehlerbereich war die fehlerhafte Prognoseeinschätzung wurzelbehandelter Zähne. Die Prognose endodontisch behandelter Zähne ist per se von der Folgeversorgung abhängig [4]. In den vorliegenden Fällen war sie Deutscher Ärzte-Verlag DZZ Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift 0; 7 ()
6 7 Fehlerbereich N DGZMK PdZ Festsitzender ZE: Randschluss [] Festsitzender ZE : Okklusionsgestaltung [] Festsitzender ZE : Hygienefähigkeit [] Festsitzender ZE: Approximalraumgestaltung [] Festsitzender ZE: Schmerzdiagnostik vor Eingliederung Festsitzender ZE: Materialwahl (Kunststoff) [] Festsitzender ZE: Probephase bei Frontzahnrestaurationen [] Festsitzender ZE Dauer provisorische Befestigung [] Festsitzender ZE: Indikation Extensionsbrücke [] Herausnehmbarer ZE: Extension [4] Herausnehmbarer ZE: Lagestabilität Teilprothese [] Herausnehmbarer ZE: Passgenauigkeit [] Herausnehmbarer ZE: Dimensionierung Geschiebe oder Schubverteiler [] Herausnehmbarer ZE: Konstruktionsplanung gussklammerverankerte Prothese [] Herausnehmbarer ZE: Hygienefähigkeit gussklammerverankerte Prothese [] Herausnehmbarer ZE: Indikation unilaterale Riegelprothese [] Herausnehmbarer ZE: Prognosebewertung Teleskoppfeiler [] Herausnehmbarer ZE: Okklusionsgestaltung Totalprothesen [4] Pfeilerzahl bei implantatgetragener Versorgung Stift-Stumpfaufbau/ Präparation avitaler Pfeiler [] Präparationsdesign Gussfüllung [0] Konservierende Vorbehandlung [] Röntgendiagnostik in der Planungsphase [] Röntgendiagnostik zur Kontrolle nach Wurzelfüllung oder bei Verdacht auf Komplikation [] Prognose parodontal vorgeschädigter Pfeiler [] Prognose endodontisch kompromittierter Pfeiler 9 [] Verzahnung von Planung, Aufklärung und Begleitmaßnahmen [] Aufklärung zu Therapie/ Therapiealternativen [] Parodontale Diagnostik oder Vorbehandlung 8 [] Endodontische Diagnostik oder Vorbehandlung [] Postendodontische Versorgung (Amalgamfüllung) [0] Management endodontisch bedingter Schmerzzustände Aufklärung nach endodontischer Komplikation 4 [] Indikation verkürzte Zahnreihe [] Tabelle Häufigkeit (N) der festgestellten Fehler in den jeweiligen Fehlerbereichen. Für die Gutachtenfrage relevante Aussagen aus der beispielhaften Literaturbasis (Stand:.0.007) in den Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Buchreihe Praxis der Zahnheilkunde (PdZ). Einteilung in die Kategorien: Aussage zur Gutachtenfrage, Vorhandene, aber nicht unmittelbar verwertbare Aussage zur Gutachtenfrage () und e Aussage zur Gutachtenfrage. Mehrfachangaben sind möglich. Quellenangaben. Tabelle strukturiert in die Bereiche Festsitzender Zahnersatz (ZE), Herausnehmbarer Zahnersatz und Sonstiges. Innerhalb der jeweiligen Bereiche Anordnung in absteigender Häufigkeit. Table Frequency (N) of assessed errors in the respective areas of error. Case relevant information from the exemplary literature foundation in the academic statements of the German Dental Association and the multivolume textbook Praxis der Zahnheilkunde (reference date: ). Assignment to the categories: no case relevant information, existing but limited case relevant information, and conclusive case relevant information. Multiple nominations possible. References. Table structured with the fields fixed restorations, removable restorations and other. Within the fields, order of decreasing frequency. Deutscher Ärzte-Verlag DZZ Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift 0; 7 ()
7 8 Gutachterentscheidung Fehler im Bereich Festsitzender Zahnersatz: Randschluss Fragestellung Prothetische Versorgung an lege artis? Zahnärztliche Leistung korrekt erbracht? Lag dem Verlust von 4 eine Fehlbehandlung zugrunde? Erfolgte die Behandlung lege artis und stehen die Beschwerden in kausalem Zusammenhang? Decken Kronen und Brücken Zahnhälse ab und führen zu Temperaturempfindungen? Planung und Behandlung lege artis? Überkronung, sowie im Detail Randschluss lege artis? Diagnose und Therapie lege artis? Planung und Behandlung lege artis? Ist die Behandlung Ursache der Beschwerden? Planung und Behandlung lege artis? Unzureichende Präparation und Abformung für Labor? Detaillierte Frage zur Passungenauigkeit an Behandlung mangelhaft? Kronenränder sondierbar und erreichen nicht die Präparationsgrenze? Potenziell in Zusammenhang stehende Beschwerden des Patienten Beschwerden im Bereich der Zähne An keine Beschwerden Starke Schmerzen an Zahnhälsen, Hohlräume Zustand nach Zahnverlust. Extraktion nach endodontischen Komplikationen An einigen Inlays Ziehen und gefühlte Absätze Starke Reize auf Sauer, Heiß und Kalt Multiple Beschwerden, u. a. Entzündungen im Unterkiefer Temperaturreize Angaben Zahnschmerzen Patient beklagt sich über notwendige Neuversorgung Empfindlicher Zahn und Zahnfleischentzündung infolge Spaltbildung Schmerzen Persistierende Schmerzen an Brückenpfeiler Nicht gekannte Temperaturempfindlichkeiten und Gesichtsschmerzen Tabelle Fälle mit Fehlern im Bereich Festsitzender Zahnersatz: Randschluss. Zusammenhänge mit Gutachtenfragen und Beschwerden des Patienten (hellblau = direkter Zusammenhang, dunkelblau = indirekter Zusammenhang, mittelblau = kein Zusammenhang). Table Cases with errors in the area fixed restoration: marginal integrity. Connections with questions to the medical expert and patient complaints (light blue = direct connection, dark blue = indirect connection, middle blue = no connection). meist aufgrund kumulierender Risikofaktoren (unzureichende Aufbereitung, Perforationen, rezidivierende Abszedierungen) deutlich reduziert und begründete damit den Behandlungsfehler. Literaturbasis zu Behandlungsfehlern In der wissenschaftlichen Literatur finden sich keine Hinweise auf die anzuwendende Wissensbasis, die die Grundlage für Entscheidungen von Sachverständigen darstellt. Die Stellungnahmen der DGZMK sind eine Quelle, die zur Beschreibung des wissenschaftlichen Standards herangezogen werden kann. In einer Umfrage wurde festgestellt, dass 0 % der deutschen Zahnärzte die Stellungnahmen kennen, davon nennen % die Homepage der verantwortlichen wissenschaftlichen Fachgesellschaft innerhalb der DGZMK als Quelle []. In der Auswertung ist zu erkennen, dass die Empfehlungen der DGZMK nicht für jeden Fall verwertbare Informationen liefern. In der Mehrzahl kann jedoch zumindest eine Empfehlung entnommen werden. Das Verfassen weiterer Empfehlungen, z. B. zu Aspekten des herausnehmbaren Zahnersatzes, wäre zu begrüßen. Dabei bleibt aber festzustellen, dass der Anteil evidenzbasierter Therapieentscheidungen in der Prothetik wohl auf lange Sicht begrenzt bleiben wird [7]. Grund dafür ist die schwierige Durchführbarkeit entsprechender unabhängiger Untersuchungen bei gleichzeitiger hoher Diversifikation von Ausgangsbefunden. Schlussfolgerungen Betrachtet man Rechtsstreitigkeiten zu medizinischen Sachverhalten im Allgemeinen, so kommt der Zahnmedizin keine Sonderstellung zu. Unter forensischen Aspekten reiht sie sich in die verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen ein. Etwa 0 % der Patientenbeschwerden über niedergelassene Leis- Deutscher Ärzte-Verlag DZZ Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift 0; 7 ()
8 9 tungserbringer im medizinischen Bereich betreffen den zahnmedizinischen Sektor [0]. Die hohe Anzahl zahnärztlicher Behandlungen, bei denen vom Sachverständigen Behandlungsfehler festgestellt wurden, ist offensichtlich. Die Gründe dafür sind vielfältig. Nach Einschätzung der Autoren könnten einige Behandlungsfehler durch eine klarere Begrenzung des therapeutischen Korridors vermieden werden. Bisher ist der Übergang zwischen einer dem zahnmedizinischen Standard entsprechenden Behandlung und einer Fehlbehandlung oft nicht ausreichend definiert. Lehrbücher beschränken sich leider häufig darauf, den idealen Behandlungsverlauf in der Mitte des Korridors darzustellen, was häufig nicht dem klinischen Alltag entspricht. Das Management kompromissbehafteter Situationen wird nur unzureichend dargestellt. Aufgrund der spärlichen Literaturbasis muss sich der Sachverständige auf die eigene Expertise und die Akzeptanz des klinischen Vorgehens in der Kollegenschaft beziehen. Die Fachgesellschaften müssen sich der Verantwortung bei der Erstellung und Herausgabe von Handlungsempfehlungen und Leitlinien bewusst sein. Einerseits sollen sie dem Zahnarzt den momentanen Stand der Wissenschaft darstellen, ihm jedoch andererseits eine patientenzentrierte, ökonomisch praktikable Behandlung ermöglichen. Die wissenschaftlichen Stellungnahmen verfügen über den Charakter von Empfehlungen. Ob dieser vermeintlich geringere Verbindlichkeitsgrad im täglichen Gerichtsbetrieb erkennbar bleibt, sei dahingestellt []. Aus diesem Grund erscheint deren Kenntnis für den behandelnden Zahnarzt unabdingbar. Im Verlauf der Untersuchung wurde deutlich, dass für viele Bereiche der Zahnmedizin noch keine wissenschaftlich fundierten und ausreichend detaillierten Behandlungsempfehlungen vorliegen. Beim Erstellungsprozess künftiger Leitlinien sollte auf eine breite wissenschaftliche Basis Wert gelegt werden. Diese bedürfen einer ausreichenden Anzahl klinischer Studien und Studien im Bereich der Versorgungsforschung. Interessenkonflikte: Die Autoren erklären, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors besteht. Korrespondenzadresse Dr. Stephan T. Jacoby Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden Fetcherstr Dresden Literatur. Baumann MA, Heidemann D: Endodontie. Urban und Fischer, München 00. Boening K, Spieckermann J, Walter M, Koch R: Dissemination der Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Dtsch Zahnärztl Z 8, 9 (00). Borelli S, Haunfelder D, Horch HH, Diedrich P: Teilprothesen. Urban & Schwarzenberg, München De Backer H, Van Maele G, De Moor N, Van den Berghe L, De Boever J: A 0- year retrospective survival study of fixed partial dentures. Int J Prosthodont 9, 4 (00). Diedrichs G: Gerichtliche Auseinandersetzungen nach prothetischer Versorgung. Dtsch Zahnärztl Z 0, 4 4 (99). Figgener L: Forensic aspects of guidelines. J Forensic Odontostomatol, 4 (00) 7. Figgener L: Qualitätssicherung einmal anders reflektiert. [Tagungsbeitrag]:. Vertragszahnärztetag der KZVWL Dortmund 8. Gümpel G: Analysis of 00 dental expert testimonies. Dtsch Zahnärztl Z 40, (98) 9. Hansis M: Begutachtung vorgeworfener ärztlicher Behandlungsfehler das gute Gutachten. Med Sach 0, 0 (00) 0. Heidemann D, Becker J: Kariologie und Füllungstherapie. Urban & Schwarzenberg, München 999. Hülsmann M, Crasselt C: Juristische Probleme in der restaurativen Zahnheilkunde. ZWR, 4 47 (004). Jacoby S: Auswertung prothetischer Sachverständigengutachten (Dissertation, 00). Dresden: Technische Universität Medizinische Fakultät. Koeck B, Behneke A: Kronen- und Brückenprothetik. Urban & Fischer, München Koeck B, Besford J, Haunfelder D, Horch HH, Diedrich P: Totalprothesen. Urban & Schwarzenberg, München 00. Kusche C: Misserfolge und Fehlerquellen prothetischer Versorgungen eine Auswertung von prothetischen Mängelgutachten. In: Liepe S (Hrsg): KZBV Jahrbuch 007. KZBV, Köln 008. Micheelis W, Heinrich R: Institut der Deutschen Zahnärzte. Dritte Deutsche Mundgesundheitsstudie DMS III : Ergebnisse, Trends und Problemanalysen auf der Grundlage bevölkerungsrepräsentativer Stichproben in Deutschland 997. Dt. Ärzte-Verlag, Köln Micheelis W, Hoffmann T: Vierte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS IV): Neue Ergebnisse zu oralen Erkrankungsprävalenzen, Risikogruppen und zum zahnärztlichen Versorgungsgrad in Deutschland 00. Dt. Zahnärzte-Verlag, DÄV, Köln Münstermann R: Zahnärztliche Behandlung und Begutachtung: Fehlervermeidung und Qualtitätssicherung. Thieme, Stuttgart Oehler K: Der zahnärztliche Sachverständige: Behandlungsfehler in Begutachtung und Rechtsprechung. Dt. Ärzte-Verlag, Köln Schnitzer S, Schenk L: Auswertung der im ersten Halbjahr 00 erfassten Beschwerden der Regionalen Beratungsstellen der UPD. In: Unabhängige Patientenberatung Deutschland. Berlin: CharitéCentrum für Human- und Gesundheitswissenschaften, 00. Sigel K: Festsitzender Zahnersatz als Gegenstand von Sachverständigengutachten: eine Untersuchung des Zeitraumes (Dissertation 998). Tübingen: Eberhard-Karls-Universität. Strietzel FP: Sachverständigengutachten in der Implantologie Ergebnisse einer retrospektiven Auswertung. Dtsch Zahnärztl Z, 80 8 (000) Deutscher Ärzte-Verlag DZZ Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift 0; 7 ()
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