COMPLIANCE IM KRANKENHAUSWESEN
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- Benjamin Sachs
- vor 8 Jahren
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1 1. Symposium COMPLIANCE IM KRANKENHAUSWESEN Vorbeugen I Erkennen I Reagieren 23. Juni 2016 in Düsseldorf Hotel Meliá Düsseldorf am Hofgarten Die Compliance-Diskussion der Industrie hat die Krankenhauslandschaft erreicht. Obwohl das Thema zunehmend als bedeutsam wahrgenommen wird, hat sich bislang kein Standard etablieren können, der den spezifischen Bedürfnissen der Krankenhäuser gerecht wird. Mit dem 1. Symposium Compliance im Krankenhauswesen initiieren der DEUTSCHE KRANKENHAUS KOMPASS und die I.O.E. WISSEN GMBH eine Arbeitsplattform, um die Beantwortung der zentralen Fragen von Krankenhäusern für Krankenhäuser zu unterstützen: Was sind die Anlässe, dass Krankenhäuser zunehmend mit Anforderungen konfrontiert werden, die originär von und für die (Groß-)Industrie entwickelt wurden? Wie werden krankenhausspezifische Compliance-Risiken identifiziert und welche Maßstäbe gelten? Bedarf es eines eigenen Kodex, der den Besonderheiten des Krankenhauswesens Rechnung trägt? Auf welche Weise lassen sich passgenaue Compliance-Management-Systeme (CMS) etablieren? Können dazu bekannte Strukturen (etwa CIRS) nutzbar gemacht werden? Welches Personal ist erforderlich? Und was ist zu tun, wenn es im Einzelfall doch schon einmal zu spät ist? Mit dem flankierenden Angebot ausgewählter Arbeitsgruppen werden dazu Compliance-Experten und Compliance-Beauftragte zusammengebracht mit dem gemeinsamen Ziel, drängende Probleme zu erörtern und praxisnahe Ergebnisse zu erarbeiten. Dagmar Shenouda Dipl.-Ökonomin / Medizin (FH) Geschäftsführerin, I.O.E. WISSEN GMBH Walter Schiller Geschäftsführer Deutscher Krankenhaus Kompass GmbH Nutzen Sie die Gelegenheit zur intensiven Diskussion mit ausgewiesenen Experten sowie zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Geschäftspartnern. Mit freundlicher Unterstützung von:
2 Programm 09:00h Registrierung und Kaffee-Empfang 09:30h Begrüßung und Moderation Einführung ins Thema 09:40h Compliance mit und zur Unterstützung der Krankenhausführung Dr. Josef Düllings, Präsident des VKD 10:00h Notwendigkeit von Compliancestrukturen im Krankenhaus aus Sicht der DKG RA Andreas Wagener, stv. HGF der DKG 10:20h Einführung von Compliancestrukturen im Krankenhaus Dos and Donts Christoph Leo Gehring, Leiter Compliance RHÖN-KLINIKUM AG, Fachgruppenleiter Health Care Compliance im Berufsverband der Compliance Manager (BCM) 11:50h Fragen und Diskussion 11:00h Kaffeepause Instrumente der Risikoanalyse Krankenhaus-Compliance 11:30h Typische Compliance-Risiken im Krankenhauswesen Vorbeugen, Erkennen, Reagieren RA Matthias Wallhäuser, Fachanwalt für Medizinrecht, Zertifizierter Compliance Officer (Univ.), Busse & Miessen Rechtsanwälte 12:00h Audits Planung, Durchführung und Bewertung Walter Schiller, Geschäftsführer der Deutscher Krankenhaus Kompass GmbH (DKK) 12:30h Klinisches Risikomanagement und Compliance Dr. Peter Gausmann, Geschäftsführer der Gesellschaft für Risiko-Beratung mbh (GRB) 13:00h Fragen und Diskussion 13:10h Gemeinsames Mittagessen Strafrechtliche Aspekte der Krankenhaus-Compliance 14:10h Strafrechtscompliance RA Dr. Michael Tsambikakis, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Medizinrecht Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte 14:40h Korruption im Gesundheitswesen die neuen Regelungen der 299a, b StGB Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk, Staatsanwaltschaft Hamburg 15:10h Kaffee, Kuchen und Zeit zum Gedankenaustausch 15:40h Brauchen wir einen Kodex Compliance im Krankenhaus Referent der DKK 16:10h Vorstellung der Studie zum Stand und zur Entwicklung von Compliance-Strukturen in deutschen Krankenhäusern Christoph Leo Gehring, Leiter Compliance RHÖN-KLINIKUM AG, Fachgruppenleiter Health Care Compliance im Berufsverband der Compliance Manager (BCM) 16:40h Fragen und Diskussion 17:00h Ende des Symposiums
3 Ihre Experten Dr. Josef Düllings, Präsident des VKD Seit 2003 ist Josef Düllings Hauptgeschäftsführer der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH, Paderborn. Mitglied des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands ist er ebenfalls seit Im Mai 2008 wurde er zum Vorsitzenden der VKD-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen gewählt. Seit November 2008 ist er Mitglied des Präsidiums des VKD. Im November 2011 wählte ihn die Mitgliederversammlung zum Präsidenten. Im November 2014 wurde er wiedergewählt. Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk, Staatsanwaltschaft Hamburg Seit 1980 ist Fr. OStA in Gädigk bei der Staatsanwaltschaft Hamburg tätig. Sie befasst sich mit der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität übernahm sie die Leitung der Abteilung für Korruptionsdelikte und wurde ein Jahr später zur Oberstaatsanwältin (OStA'in) ernannt. OStA'in Gädigk ist Mitglied in der behördenübergreifenden sog. Antikorruptionskonferenz in Hamburg, hat an mehreren EU-Twinning Projekten in Polen und Tschechien mitgewirkt und ist Dozentin im Strafvollzugsamt/ Justizbehörde und bei verschiedenen Fortbildungsseminaren zum Thema Korruption. Seit 2007 wirkt sie als Mitautorin zu diesem Thema im Kompaktkommentar Vergaberecht sowie seit 2009 im Handbuch Exportwirtschaftsrecht mit. Wiederholt ist sie als Expertin für die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) eingesetzt gewesen und war bei den Evaluierungen Deutschlands zur Effizienz der Korruptionsbekämpfung durch GRECO und die OECD beteiligt. Dr. Peter Gausmann, Geschäftsführer der GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung mbh, Detmold // ECCLESIA Versicherungsdienst GmbH Dr. Gausmann ist Ehrenprofessor für Patientensicherheit und klinisches Risikomanagement an der Donauuniversität Krems (Ö), sowie Lehrbeauftragter der Hochschule Osnabrück (D). Außerdem ist er Vorstandsmitglied der Plattform Patientensicherheit Österreich und Jurymitglied des Austrian Patient Safety Awards. Neben vielen weiteren Projekten engagiert er sich auch in der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft für Medizin Christoph Leo Gehring, Leiter Compliance RHÖN-KLINIKUM AG, Fachgruppenleiter Health Care Compliance im Berufsverband der Compliance Manager (BCM) Herr Gehring ist Leiter Compliance bei der RHÖN-KLINIKUM AG und Sprecher der Fachgruppe Health Care Compliance im Berufsverband der Compliance-Manager. Als Rechtsanwalt beriet er unter anderem Unternehmen, Leistungserbringer und Träger im Sozialversicherungswesen und war im Bereich Ligitation tätig. Er ist Jurist und Magister der Verwaltungswissenschaften. Walter Schiller, Geschäftsführer der Deutscher Krankenhaus Kompass GmbH (DKK) Herr Schiller verfügt über eine berufliche Praxis von 45 Jahren im Krankenhauswesen. Seine praktischen Erfahrungen umfassen den Bereich der Krankenpflege in verschiedenen Funktionen und eine mehr als 20 jährige Tätigkeit in der Geschäftsführung eines Krankenhauses. Seit 2014 arbeitet er als freiberuflicher Berater und Zertifizierer für Krankenhäuser und verschiedene Zertifizierungsgesellschaften. Der Fokus liegt hier bei der Implementation und Evaluation von Qualitätsmanagementsystemen und der Verknüpfung mit dem Risiko- und Compliancemanagement. Die Geschäftsführung der - Deutscher Krankenhaus Kompass GmbH (DKK) - hat Herr Schiller bei Gründung der Gesellschaft im Herbst 2015 übernommen. RA Dr. Michael Tsambikakis, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Medizinrecht Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte Dr. Tsambikakis ist seit über 15 Jahren selbständiger Rechtsanwalt, zuletzt Partner einer führenden international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei (Leiter Wirtschafts- und Steuerstrafrecht). Zudem ist er Sprecher des Strafrechtsausschusses des Kölner Anwaltvereins, Sprecher des Arbeitskreises Medizinstrafrecht der WisteV, Geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra), Geschäftsführender Beirat der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH),Beirat der Zeitschrift Der Strafverteidiger, Lehrbeauftragter der Universität Passau, Lehrbeauftragter der Bucerius Law School, Hamburg, Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages (Untersuchungshaft) und Sachverständiger im Rechtsausschuss des Landtages NRW (Untersuchungshaftvollzug).Dr. Tsambikakis hält regelmäßig Vorträge im Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht. RA Andreas Wagener, stv. Hauptgeschäftsführer und Justitiar der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.v. Herr Wagener ist seit mehr als 25 Jahren im Krankenhausrecht unterwegs. Seit 1999 ist er stv. HGF und Justitiar der DKG in Berlin. Seit 2011 ist er Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ( Masterstudiengang Medizinrecht ). RA Matthias Wallhäuser, Fachanwalt für Medizinrecht, Zertifizierter Compliance Officer (Univ.), Busse & Miessen Rechtsanwälte Seit 17 Jahren berät und vertritt Herr Wallhäuser Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen vornehmlich Krankenhäuser in medizinrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen. Über die Betreuung im Mandatsverhältnis hinaus setzt er sich für berechtigte Interessen von Krankenhäusern ein, etwa in seiner Funktion als Herausgeber der Zeitschrift Der Krankenhaus-JUSTITIAR, mit der den Entscheidern im Krankenhaus seit dem Jahre 2012 eine juristische Orientierung zu allen aktuellen Themen gegeben wird. Seit diesem Jahr enthält die Zeitschrift auch die Rubrik Compliance, ein Thema, auf das Herr Wallhäuser aufgrund seiner Beratungserfahrung und als zertifizierter Compliance Officer (Univ.) einen geschulten Blick zu werfen weiß.
4 Weitere Infos Was können Sie von diesem Fachforum erwarten? Ausgewählte Experten informieren Sie über das Themenfeld Compliance und die sich daraus ergebenen Herausforderungen. Problemstellungen können in die Diskussionsrunden eingebracht und besprochen werden. Es bietet Raum zur aktiven Netzwerkpflege sowie zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Geschäftspartnern Die Unterlagen zum Symposium ermöglichen eine zielgerichtete Nachbereitung. Zielgruppe: Niedergelassene und Krankenhaus-Ärzte, Geschäftsführer von Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Heilmittelerbringer, Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Beratungsunternehmen, Juristen, alle Interessierten Sie. Leistungen: Besuch der Vorträge, aktuelle Unterlagen, Mittagessen, Pausenerfrischungen und Tagungsgetränke. Teilnahmegebühren: (alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.) 695,00 je Teilnehmer für Mitarbeiter aus Kliniken und Pflegeeinrichtungen 895,00 je Teilnehmer aus anderen Bereichen. Achtung Sonderkonditionen*: Bei Sammelanmeldungen gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus der gleichen Einrichtung / dem gleichen Unternehmen eine um 100,00 ermäßigte Gebühr! Die Referenten nehmen sich viel Zeit für Sie und Ihre Fragen, deshalb ist die Teilnehmerzahl begrenzt! Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Termin und Veranstaltungsort: Donnerstag, den 23. Juni 2016, 9:30 17:00 Uhr Meliá Düsseldorf am Hofgarten Inselstrasse Düsseldorf, Deutschland Anreise: Ab 99,- Euro mit der Bahn zur Veranstaltung! Dank der Kooperation zwischen I.O.E. und der Deutschen Bahn reisen Sie bequem und umweltschonend zu allen I.O.E.-Veranstaltungen. Der Preis für Ihr Veranstaltungsticket zur Hin- und Rückfahrt beträgt: 2. Klasse: 99,- Euro 1. Klasse: 159,- Euro. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: /bahnticket Bitte reichen Sie diese Einladung auch an interessierte Kollegen(innen) weiter.
5 Anmeldung Ja, ich nehme am 23. Juni 2016 in Düsseldorf am 1. Symposium Compliance im Krankenhauswesen teil. Teilnahmegebühren: (alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.) 695,00 je Teilnehmer für Mitarbeiter aus Kliniken und Pflegeeinrichtungen 895,00 je Teilnehmer aus anderen Bereichen. Achtung Sonderkonditionen*: Bei Sammelanmeldungen gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus der gleichen Einrichtung / dem gleichen Unternehmen eine um 100,00 ermäßigte Gebühr! Ja, ich nehme am 23. Juni 2016 in Düsseldorf am 1. Symposium Compliance im Krankenhauswesen zu Sonderkonditionen* teil. (Bitte den Namen der Erstanmeldung angeben) Herr/ Frau Titel: Vorname: Name: Funktion/Position: Abteilung: Institution/Firma: Straße/Postfach, Nummer: PLZ, Ort: Telefon: Telefax: Name der Erstanmeldung: Ort, Datum, Unterschrift: Teilnahmebedingungen: Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax, oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere Bestätigung rechtsverbindlich. Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet die im jeweiligen Programm angekündigten Leistungen wie z.b. Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Stornierung, nur schriftlich, ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach wird der volle Teilnahmebetrag erhoben. Sollte eine Stornierung vorgenommen werden, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- zzgl. gesetzl. USt. einbehalten / in Rechnung gestellt. Gerne akzeptiert I.O.E. jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. I.O.E. behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 1 Woche vor der Veranstaltung. Die bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen. Die persönlichen Daten werden für kongresstechnische Zwecke gespeichert. Wir übernehmen keine Haftung für Druckfehler.
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