Allgemeine Geschäftsbedingungen Adressierte Briefzustellung (gültig ab 1. November 2015)

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Adressierte Briefzustellung (gültig ab 1. November 2015) 1 Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge mit der noebote GmbH (im folgenden Text Wir genannt, über die Beförderung von adressierten Briefsendungen (im folgenden Text "Sendungen" genannt) bis zu 2 Kilogramm im Inland in unserem Zustellgebiet. Es gelten - so nicht in diesen AGB abweichend geregelt - die Bestimmungen und Definitionen des Postmarktgesetzes in der geltenden Fassung Die AGB basieren auf den Rahmenbestimmungen des Postmarktgesetzes (BGBl I 2009/123 idgf) Rechte und Pflichten aus diesen AGB werden durch Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen uns und dem Auftraggeber (im weiteren Text "Sie" genannt) begründet. Wir sind ein konzessionierter und bei der Regulierungsbehörde angezeigter Postdienst. Wir bieten keine Universaldienstleistungen an, Konsumenten können unsere Beförderungsleistungen Zustell-Leistungen nicht in Anspruch nehmen Neben den Bestimmungen dieser AGB gelten die jeweils gültige Preisliste Brief Inland" ( sowie die Beilage "Richtig adressieren" als Bestandteil dieser AGB und des Beförderungsvertrages. 2 Vertragsverhältnis 2.1. Ein Beförderungsvertrag entsteht durch eine individuelle Vereinbarung zwischen uns und Ihnen oder durch die Übergabe der Sendung durch Sie an uns Die Übergabe der Briefsendungen (Eigenzustellung und Zustellung durch die Österreichische Post AG) erfolgt durch die Eingabe der Stückzahl in die Online-Software Portomanager.at und wird durch die Erstellung eines elektronischen Lieferscheins dokumentiert, wobei die Dateneingabe durch Sie erfolgt Wird durch uns festgestellt, dass die Eingabe von Stückzahlen, die Zuordnung von Briefsendungen zu verschiedenen Zustellgebieten oder die Zuordnung von Briefsendungen zu den verschiedenen Produkten durch Sie fehlerhaft erfolgt ist, so werden Sie von uns verständigt. Wir sind berechtigt, die notwendigen Korrekturen in der Online-Software Portomanager.at durchzuführen und Sie über die Korrekturen zu informieren Abweichend kann vereinbart werden, dass die Dateneingabe in das Online-Tool Portomanager.at haftungsbefreiend auch durch unsere Mitarbeiter bzw. Beauftragten erfolgen kann. Sie akzeptieren in diesem Fall die Richtigkeit der Angaben unserer Mitarbeiter bzw. Beauftragten Ein Beförderungsvertrag kommt nicht zu Stande, wenn die Sendungen vom Transportgut ausgeschlossene Güter enthalten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Beförderung eines solchen Gutes ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Absenders gelten nicht. Diesen wird bereits an dieser Stelle widersprochen Vom der Beförderung ausgeschlossen sind folgende Güter: Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern, Sendungen, die dazu geeignet sind, durch ihren Inhalt oder ihre äußere Beschaffenheit Personen zu verletzen, zu infizieren oder Sachschäden zu verursachen, Sendungen, die lebende Tiere, einschließlich wirbelloser Tiere, Tierkadaver oder Teile von Tierkadavern, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten, Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt, insbesondere Sendungen, die explosionsgefährliche, leicht entzündliche, giftige, ätzende, umweltgefährdende, radioaktive und infektiöse Stoffe enthalten, Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Wertpapiere, Schmuck, Uhren, Edelsteine und Metalle, Unikate, Kunstgegenstände, Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten enthalten, es sei denn, es wurde eine entsprechende schriftliche Zusatzvereinbarung getroffen Für den Fall, dass eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB entspricht, können wir wahlweise die Annahme der Sendung verweigern, eine bereits übergebene bzw. übernommene Sendung zurückgeben oder zur Abholung durch den Absender bereitstellen, diese ohne vorherige Benachrichtigung des Absenders befördern und ein entsprechendes Entgelt nachfordern. 1

2 Gleiches gilt für den Fall, dass der Verdacht auf eine ausgeschlossene Sendung oder auf einen sonstigen Vertragsverstoß besteht und Sie auf unser Verlangen der Angaben zum Inhalt der Sendung verweigern Wir sind nicht verpflichtet, eine Sendung auf das Vorliegen von Beförderungsausschlüssen zu überprüfen. Wir sind jedoch berechtigt, bei Verdacht auf solche Ausschlüsse die Sendung zu öffnen und zu überprüfen. Wir sind berechtigt, nach eigenem Ermessen die Beförderung der Sendung zu unterbrechen, wenn die Sendung sich aus einem der in diesen AGB genannten Gründe als für die Beförderung ungeeignet herausstellt Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag einschließlich der Haftung können grundsätzlich nur Sie als unser Vertragspartner geltend machen. 3 Unsere Pflichten Zustellung durch uns im eigenen Zustellgebiet 3.1. Die Beförderungsleistung für Sendungen im Inland beinhaltet im Regelfall die Abholung, Sortierung, Freimachung und die Zustellung am Bestimmungsort an die auf der Briefsendung genannten Anschrift (Abgabestelle) in unserem Zustellgebiet. Dafür bieten wir verschiedene Produkte an, die in der geltenden aktueller "Preisliste Brief Inland" definiert sind Sendungen können auch sofern vereinbart - in einer unserer Geschäftsstellen im Zustellgebiet übergeben werden. Details zu unseren Geschäftsstellen und den Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website Die Zustellung erfolgt durch Einlegen der Sendung in eine für den Empfänger bestimmte Abgabeeinrichtung - etwa einen Hausbriefkasten. Kann eine Sendung nicht in eine Abgabeeinrichtung zugestellt werden, kann sie von uns einem Ersatzempfänger (z.b. Hausbewohnern und Nachbarn des Empfängers) ausgehändigt werden, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind Eine Sendung gilt als unzustellbar, wenn sie nicht in eine für den Empfänger bestimmte Vorrichtung eingelegt werden konnte und eine zum Empfang berechtigte Person nicht angetroffen wurde Unzustellbare Sendungen werden von uns sechs Monate lang aufbewahrt und, sofern sie nicht von Ihnen abgeholt werden, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vernichtet. Unverwertbares oder verdorbenes Gut dürfen wir unmittelbar vernichten Die Zustellung von Sendungen durch uns erfolgt im Zustellgebiet im Regelfall am auf die Übergabe der Briefsendung folgenden Werktag. Darüber hinaus gelten die Laufzeit- und Qualitätsvorgaben des österreichischen Postmarktgesetzes für konzessionierte Postdienste. Es können individuelle Zustelltermine und laufzeiten vereinbart werden Wir sind berechtigt, die Annahme von Sendungen ohne Angabe von Gründen zu verweigern Wir sind berechtigt, auf den Sendungen postdienstliche Vermerke gegebenenfalls mittels Klebeetiketten sowie Strichcodes anzubringen Schäden an der Verpackung bzw. Umhüllung können, sofern keine offensichtliche Beschädigung oder Minderung des Inhalts vorliegt, von uns behoben werden, soweit dies die betrieblichen Möglichkeiten gestatten. Zustellung außerhalb unseres Zustellgebiets Übernahme aller Sendungen 3.9. Wir übernehmen grundsätzlich alle Ihre Sendungen auch für Empfänger außerhalb unseres Zustellgebiets Sie können mit uns vereinbaren, dass wir nur die Sendungen, deren Empfänger im Zustellgebiet liegen, zustellen und die übrigen Sendungen der Österreichischen Post AG zur Zustellung übergeben. Sie Sendungen müssen in diesem Fall von Ihnen korrekt nach den Bestimmungen der AGB der Österreichischen Post AG vorbereitet, im Voraus bezahlt und korrekt freigemacht sein. Wir agieren hier als Botendienst in ihrem Auftrag und transportieren die Sendungen zu einem Übergabepunkt der Österreichischen Post AG Sie können uns auch alle Ihre Sendungen (auch außerhalb unseres Zustellgebiets) zur Zustellung übergeben. Hier nutzen wir die Dienstleistungen eines sogenannten Brief- Konsolidierers, der überregional Briefsendungen einsammelt, sortiert, bündelt und einem Postunternehmen zur Zustellung an den Empfänger übergibt, im Inland ist das beauftragte Postunternehmen die Österreichischen Post AG. Ein Vertragsverhältnis über die Beförderungen der Sendungen kommt in diesem Fall zwischen Ihnen und dem Brief-Konsolidierer zustande, wir handeln lediglich als Beförderungsmittler. Sie erhalten vom Brief-Konsolidierer 14-tägig eine Rechnung, Inlands- Sendungen müssen im Regelfall mit dem "Bar freigemacht"-freimachungsvermerk gemäß den AGB der Österreichischen Post AG versehen sein, es kann vereinbart werden dass wir die Sendungen auch unfrankiert übernehmen. Die Abholung dieser Sendungen ist in diesem Fall für Sie kostenlos Für Briefsendungen, die an die Österreichische Post AG zur Zustellung übergeben werden, gelten ab Übergabe die Laufzeit- und Qualitätsbestimmungen gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. 4 Ihre Pflichten 4.1. Sie haben die einzelnen Sendungen nach unseren Vorgaben zu gestalten und korrekt zu adressieren (gemäß Anhang 2 Richtig adressieren und verpacken ). Sendungen, die außerhalb unseres Zustellgebiets zugestellt werden, müssen nach den Vorgaben der Österreichischen Post AG adressiert werden. 2

3 4.2. Sie sind verpflichtet, die Sendung so zu verpacken und zu kennzeichnen, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist, dass auch uns keine Schäden entstehen (gemäß Anhang 2 Richtig adressieren und verpacken ) Sie sind verpflichtet, für jede von Ihnen von uns in Anspruch genommene Beförderungsleistung das vorgesehene Entgelt zu bezahlen. Die Sendung ist mit einem korrekten und gültigen Freimachungsvermerk zu versehen. Entgelte und Freimachungsvermerke werden in der jeweils gültigen Preisliste Brief Inland geregelt Soweit von uns die Verwendung von Formblättern vorgesehen ist, sind diese in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Die Formblätter sind vollständig von Ihnen auszufüllen Die Verantwortung und das Risiko sämtlicher Folgen, die aus dem Versand unzulässiger Güter erfolgen, auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB, tragen allein Sie. Wir übernehmen für den Inhalt der einzelnen Sendungen keinerlei Verantwortung und sind auch nicht verpflichtet, den Inhalt von Sendungen zu kontrollieren Eine Kündigung des Beförderungsvertrages durch den Absender nach Übergabe/Übernahme der Sendung ist ausgeschlossen. 5 Bezahlung auf Rechnung 5.1. Für die Beförderung der Sendungen in unserem Zustellgebiet ist der Preis laut aktueller "Preisliste Brief Inland" (Anhang 1) zu bezahlen Sendungen, die durch die Österreichische Post AG befördert werden sollen, werden mit dem aktuellen Tarif gemäß der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Post AG verrechnet 5.3. Sendungen, die ins Ausland zugestellt werden, werden mit dem aktuellen Tarif gemäß der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Post AG abzüglich 15% Rabatt verrechnet Soweit nichts anderes vereinbart ist, schließen die Preise das Abholen, den Transport und die Zustellung mit ein. In unseren Preisen nicht enthalten sind die Kosten einer von Ihnen gesondert beauftragten Transportversicherung Es kann vereinbart werden, dass die Sendungen unfrankiert an uns übergeben werden und wir die Freimachung im Ihrem Auftrag vornehmen Wir behalten uns vor, Sendungen nur gegen Vorauskasse durch den Absender zu befördern Es kann Bezahlung auf Rechnung im Nachhinein vereinbart worden. Wir behalten uns vor, in diesem Fall das Einrichten eines SEPA-Lastschriftverfahren einzufordern Sie erhalten 14-tägig eine Gesamtrechnung über die Zustellung von Briefsendungen im eigenen Zustellgebiet und über die Zustellung von Briefsendungen außerhalb des Zustellgebiets durch die Österreichische Post AG. Die Rechnung wird von unserem Schwesterunternehmen und Zahlungsverkehrs-Dienstleister Portomanagement.at GmbH erstellt Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 1 % pro begonnenen Monat des Verzugs zu verrechnen. 6 Haftung und Gewährleistung 6.1. Wir haften ihnen gegenüber wegen Gewährleistung und Schadenersatz für von uns zu vertretenden Verlust, Beschädigung und Verzögerung Wenn eine Sendung später als vier Werktage nach dem aufgrund des Übergabetermins regulären Zustelltag beim Empfänger eintrifft, liegt eine anspruchsbegründende Verzögerung vor. Die Frist erhöht sich auf das Doppelte, wenn die Verzögerung auf eine besondere Zunahme des Postverkehrs (z.b. Weihnachten) zurückzuführen ist. Die Frist wird durch alle von uns unabhängigen Umstände (wie z.b. Fälle höherer Gewalt, Arbeitskonflikte) um die Dauer der Beeinträchtigung verlängert Eine anspruchsbegründende Beschädigung gilt als gegeben, wenn die Sendung durch die Beschädigung unbrauchbar, unleserlich etc. wird oder der Inhalt der Sendung beschädigt wird. Beschädigungen, die durch ordnungsgemäßen und üblichen Transport, Bearbeitung oder Verladung bedingt sind, begründen keine Ansprüche. Ebenso gilt eine Beschädigung der Umhüllung bzw. Verpackung (Kuvert) nicht als anspruchsbegründende Verzögerung Aus der Titel der Gewährleistung haben Sie bei Verlust oder Verzögerung Anspruch auf Rückerstattung des Beförderungsentgelts. Dabei haben Sie nachzuweisen, dass wir den Beförderungsvertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt haben Steht Ihnen Schadenersatz zu, so haften wir für von uns verursachte Schäden durch Verlust, Beschädigung oder Verzögerung nur bei grober Fahrlässigkeit, wir haften nicht bei leicht fahrlässig verursachte Schäden (dies gilt nicht gegenüber Konsumenten im Sinne des KschG für Personenschäden und Sachen). Dabei haben Sie nachzuweisen, dass wir den Beförderungsvertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, Schaden in einer bestimmten Höhe eingetreten ist, der Schaden auf eine nicht ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch uns zurückzuführen ist auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt Die Haftung wegen Überschreitung eines gesondert vereinbarten Ablieferungstermins ist auf das einfache Entgelt für die Beförderung (Erstattung des Entgelts) beschränkt. Der von uns zu leistende Schadenersatz 3

4 beträgt höchstens EUR 75,- je Sendung. Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Verzugsschäden, Vermögensschäden, Folgeschäden, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritten ist ausgeschlossen Eine Haftung für Schäden an nach diesen AGB von der Beförderung ausgeschlossenen Sendungen ist ausgeschlossen Ihre gesetzliche Haftung bleibt unberührt, dies gilt insbesondere für Schäden, die uns durch die Beförderung von nach diesen AGB ausgeschlossenen Sendungen oder durch die Verletzung einer ihrer Pflichten nach diesen AGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften entstehen. Sie stellen uns insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei Dem Absender stehen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nur zu, wenn Mängel und Verzögerungen innerhalb einer Woche nach Abgabe der Sendung schriftlich gerügt werden. Erfolgt innerhalb dieser Fristen keine Schadensmeldung, erlöschen alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Ersatzansprüche gegen die Post sind vom Absender innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers gerichtlich geltend zu machen. 7 Datenschutz und Regelungen für den Streitfall 7.1. Es gilt österreichisches Recht Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten, die wir im Zusammenhang mit unserer Dienstleistung erhalten haben, zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, soweit und solange dies für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich ist. Sie sind mit dieser Datenerfassung und verarbeitung sowie Übermittlung, insbesondere auch an staatliche Stellen oder Zollbehörden, einverstanden. Sie sind berechtigt, dieses Einverständnis jederzeit zu widerrufen Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt Streit- oder Beschwerdefälle, die für Sie nicht befriedigend gelöst werden konnten, können der Regulierungsbehörde vorgelegt werden. Diese hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen ( 53 Postmarktgesetz) Für Streitigkeiten aus einem auf Basis dieser AGB geschlossenen Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der von uns übernommenen Beförderung ergebende Streitigkeiten ist das für den Unternehmenssitz in 3434 Wilfersdorf sachlich zuständige Gericht. 4

5 Anhang 1: Preisliste Brief Inland (gültig ab 1. November 2015) 8 Allgemeines 8.1. Diese Preisliste ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Brief Inland (nachfolgend AGB genannt) mit der noebote GmbH (im folgenden Text Wir genannt). Diese regeln die Beförderung von adressierten Briefsendungen (im folgenden Text "Sendungen" genannt) im Inland in unserem Zustellgebiet für unsere Auftraggeber (im folgenden Text "Sie" genannt). Die Preisliste enthält eine Darstellung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen samt den dafür zu zahlenden Entgelten (Preisen). Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen 20% Umsatzsteuer Das Gewicht der Sendungen wird von der uns ermittelt und überprüft. Weicht das von Ihnen angegebene Gewicht davon ab, gilt das durch uns festgestellte Gewicht als richtig. Unrichtige Angaben des Absenders schaden nicht den wirksamen Vertragsabschluss. 9 Produkte 9.1. Wir bieten derzeit die Beförderung folgender Sendungen zu den in den AGB genannten Bedingungen an: - Brief klein (Gewicht bis 50 Gramm, bis Format C5) - Brief mittel (Gewicht bis 250 Gramm, bis Format C4) - Brief groß (Gewicht bis 2 Kilogramm, bis Format C3) 10 Preise (Beförderungsentgelte) zzgl. 20% Umsatzsteuer - Brief klein EUR Brief mittel EUR 1.00,- - Brief groß EUR 2.00,- 11 Freimachungsvermerk Die ordnungsgemäße Freimachung (Bezahlung des Entgelts) der Sendung ist Voraussetzung für die Annahme und Zustellung. Eine ordnungsgemäße Freimachung wird durch das Aufbringen unseres Freimachungsvermerks noebote Regionalzustellung erfüllt Es kann vereinbart werden, dass Sie uns die Sendungen ohne Freimachungsvermerk übergeben und wir für die ordnungsgemäße Freimachung sorgen. 5

6 Anhang 2: Richtig adressieren und verpacken (gültig ab 1. November 2015) verpflichtet, die Sendungen so zu verpacken, auch uns keine Schäden entstehen. 12 Allgemeines Diese Beilage Richtig adressieren ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Brief Inland (nachfolgend AGB genannt) mit der noebote GmbH (im folgenden Text Wir genannt). Diese regeln die Beförderung von adressierten Briefsendungen (im folgenden Text "Sendungen" genannt) im Inland in unserem Zustellgebiet für unsere Auftraggeber (im folgenden Text "Sie" genannt). Diese Beilage enthält Informationen, wie unsere Sendungen richtig zu adressieren und zu verpacken sind. 13 Richtig adressieren Die Anschrift und sonstige Angaben müssen in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern angegeben und so geschrieben sein, dass sie nicht ausgelöscht werden können Auf der Sendung sind folgende Angaben anzubringen - Empfänger: Name der natürlichen oder juristischen Person, Abgabestelle, Postleitzahl und Ort (im Fall eines Empfängers im Ausland: Land) - Absender: Name der natürlichen oder juristischen Person, Abgabestelle, Postleitzahl und Ort Die Abgabestelle ist so genau zu bezeichnen, dass eine ordnungsgemäße und rasche Zustellung möglich ist. Zur Bezeichnung der Abgabestelle gehört in jedem Fall die Angabe der Straße und der Hausnummer. Bei Adressen mit mehreren Abgabestellen sind darüber hinaus insbesondere Block, Stiege und Türnummer anzugeben. Diese sind mit einem Schrägstrich zu trennen Die Absenderangabe ist nach Möglichkeit (so kein Fensterkuvert verwendet wird) links oben im Bereich bis 40 mm von der Oberkante anzubringen. Wird diese Angabe im Fenster oder auf Adress-Etiketten angebracht, so ist diese einzeilig deutlich abgesetzt und oberhalb der Empfängeradresse anzugeben In der linken oberen Ecke der Sendung sind 70 x 40 mm (Freimachungsvermerk) freizuhalten. 14 Richtig verpacken Briefsendungen, ausgenommen solche in Kartenform, müssen von Ihnen mit einer Umhüllung/Verpackung (z.b. Kuvert) versehen und nach Inhalt und Umfang so sicher verpackt sein, dass sie während des gesamten Beförderungslaufes gegen Verlust oder Beschädigung sowie gegen Beanspruchungen, denen die Sendung während der Beförderung durch Druck, Stoß oder Fall ausgesetzt ist, geschützt sind. Sie sind verpflichtet, die Sendung ausreichend zu kennzeichnen. Sie sind 6

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