EBM-REFORM: ÜBERSICHT DER AUSWIRKUNGEN JE FACHGRUPPE

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1 EBM-REFORM: ÜBERSICHT DER AUSWIRKUNGEN JE FACHGRUPPE DAS IST NEU AB 1. APRIL: STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN UND BEWERTUNG DER TOP-LEISTUNGEN DEZERNAT VERGÜTUNG UND GEBÜHRENORDNUNG 14. JANUAR 2020 VERSION Seite 1 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

2 INHALT EINLEITUNG 6 Betriebswirtschaftliche Kalkulationsgrundlage 6 Strukturelle Änderungen 7 Ausblick 8 ALLGEMEINMEDIZINER / HAUSÄRZTLICHE INTERNISTEN 9 Entwicklung der Top-Leistungen 9 Strukturelle Änderungen 10 KINDER- UND JUGENDMEDIZIN 12 Entwicklung der Top-Leistungen 12 Strukturelle Änderungen 13 ANÄSTHESIOLOGIE 17 Entwicklung der Top-Leistungen 17 Strukturelle Änderungen 17 AUGENHEILKUNDE 19 Entwicklung der Top-Leistungen 19 Strukturelle Änderungen 19 CHIRURGIE 21 Allgemeine Hinweise 21 Entwicklung der Top-Leistungen 21 Strukturelle Änderungen 22 GYNÄKOLOGIE 23 Entwicklung der Top-Leistungen 23 Strukturelle Änderungen 23 HALS-NASEN-OHREN-HEILKUNDE 27 Entwicklung der Top-Leistungen 27 Strukturelle Änderungen 27 DERMATOLOGIE 29 Entwicklung der Top-Leistungen 29 Strukturelle Änderungen 29 INNERE MEDIZIN OHNE SCHWERPUNKT 32 Entwicklung der Top-Leistungen 32 Strukturelle Änderungen 32 Seite 2 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

3 INNERE MEDIZIN ANGIOLOGIE 34 Entwicklung der Top-Leistungen 34 Strukturelle Änderungen 34 INNERE MEDIZIN ENDOKRINOLOGIE 36 Entwicklung der Top-Leistungen 36 Strukturelle Änderungen 36 INNERE MEDIZIN GASTROENTEROLOGIE 37 Entwicklung der Top-Leistungen 37 Strukturelle Änderungen 37 INNERE MEDIZIN HÄMATOLOGIE/ONKOLOGIE 39 Entwicklung der Top-Leistungen 39 Strukturelle Änderungen 39 INNERE MEDIZIN KARDIOLOGIE 41 Entwicklung der Top-Leistungen 41 Strukturelle Änderungen 41 INNERE MEDIZIN NEPHROLOGIE 43 Entwicklung der Top-Leistungen 43 Strukturelle Änderungen 43 INNERE MEDIZIN PNEUMOLOGIE 44 Entwicklung der Top-Leistungen 44 Strukturelle Änderungen 44 INNERE MEDIZIN RHEUMATOLOGEN 46 Entwicklung der Top-Leistungen 46 Strukturelle Änderungen 46 KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE UND -PSYCHOTHERAPIE 47 Entwicklung der Top-Leistungen 47 Strukturelle Änderungen 47 MUND-KIEFER-GESICHTSCHIRURGIE 49 Entwicklung der Top-Leistungen 49 Strukturelle Änderungen 49 NEUROLOGIE 51 Entwicklung der Top-Leistungen 51 Seite 3 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

4 Strukturelle Änderungen 51 NUKLEARMEDIZIN 53 Entwicklung der Top-Leistungen 53 Strukturelle Änderungen 53 ORTHOPÄDIE 55 Allgemeine Hinweise 55 Entwicklung der Top-Leistungen 55 Strukturelle Änderungen 56 PHONIATRIE UND PÄDAUDIOLOGIE 57 Entwicklung der Top-Leistungen 57 Strukturelle Änderungen 57 PSYCHIATRIE 58 Entwicklung der Top-Leistungen 58 Strukturelle Änderungen 58 NERVENHEILKUNDE 60 Entwicklung der Top-Leistungen 60 Strukturelle Änderungen 60 PSYCHOSOMATIK 62 Entwicklung der Top-Leistungen 62 Strukturelle Änderungen 62 PSYCHOTHERAPIE 64 Entwicklung der Top-Leistungen 64 Strukturelle Änderungen 64 RADIOLOGIE 66 Entwicklung der Top-Leistungen 66 Strukturelle Änderungen 66 STRAHLENTHERAPIE 68 Allgemeine Hinweise 68 Entwicklung der Top-Leistungen 68 Strukturelle Änderungen 68 UROLOGIE 69 Entwicklung der Top-Leistungen 69 Strukturelle Änderungen 69 Seite 4 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

5 PHYSIKALISCHE UND REHABILITATIVE MEDIZIN 71 Entwicklung der Top-Leistungen 71 Strukturelle Änderungen 71 Seite 5 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

6 EINLEITUNG Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband auf eine kleine EBM- Reform geeinigt. Der neue EBM gilt ab 1. April Wir geben Ihnen auf den folgenden Seiten eine Übersicht der wichtigsten strukturellen Änderungen sowie eine Aufstellung der Leistungen mit dem höchsten Leistungsbedarf (Top-Leistungen) je Fachgruppe vor und nach der Umsetzung der EBM- Weiterentwicklung. Im diesem Kapitel fassen wir noch mal kurz die wichtigsten Grundlagen der Überarbeitung des EBM zusammen. Sie lässt sich in drei wesentliche Bereiche unterteilen: Betriebswirtschaftliche Kalkulationsgrundlage: Die betriebswirtschaftliche Kalkulationsgrundlage wurde angepasst. Sie betrifft die Praxiskosten und Zeitansätze für die einzelnen Leistungen. Hier stand die Bewertung aller EBM-Leistungen auf dem Prüfstand. Förderung der sprechenden Medizin: Hinzu kam der gesetzliche Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die Angemessenheit der Bewertung von Leistungen zu aktualisieren, die einen hohen technischen Leistungsanteil aufweisen, das heißt: Absenkung der technischen Leistungen bei gleichzeitiger Förderung der sprechenden Medizin. Strukturelle Änderungen: Strukturelle Änderungen wurden wegen der Ausgabenneutralität der EBM- Weiterentwicklung auf das Nötigste reduziert. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE KALKULATIONSGRUNDLAGE Ziele: Die Überprüfung und Anpassung der Bewertungen und Zeitansätze der einzelnen Leistungen erfolgte mit dem Ziel, für eine größere Honorargerechtigkeit zwischen und innerhalb der Arztgruppen zu sorgen. Außerdem ging es darum, die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Leistungen zu schärfen, damit Ärzte und Psychotherapeuten ihre Praxen wirtschaftlich führen und ihr Leistungsspektrum besser am Bedarf der Versicherten ausrichten können. Anpassung der Bewertung: Die Bewertung ärztlicher Leistungen erfolgt weiterhin auf Grundlage des Standardbewertungssystems (StaBS). Die Systematik des StaBS wurde grundsätzlich beibehalten. Insbesondere folgende Daten des StaBS wurden angepasst: Aktualisierung des kalkulatorischen Arztlohns (von ,80 Euro auf Euro auf Basis der Steigerungswerte des Orientierungswertes der vergangenen Jahre). Aktualisierung der Praxiskosten auf Basis der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes. Kalkulationszeiten der einzelnen Leistungen wurden aktualisiert. Plausibilisierung der Kalkulationszeiten: Die Zeitansätze aller Leistungen im EBM wurden überprüft. Dabei wurde die tatsächliche (empirische) Arbeitszeit der Ärzte den kalkulierten Zeiten gegenübergestellt mit dem Ergebnis, dass die abgerechneten Zeiten etwa doppelt so hoch lagen wie die Jahresarbeitszeit. Davon ausgehend fand eine medizinische Plausibilisierung der Zeitansätze unter Berücksichtigung des medizinischtechnischen Fortschritts sowie der Delegationsfähigkeit von Leistungen statt. Ergebnis: Die Plausibilisierung führt dazu, dass die Zeiten um durchschnittlich circa 30 Prozent gesenkt werden. Durch die Absenkung der Kalkulationszeiten geht kein Vergütungsvolumen verloren. Nicht in den Zeiten abgesenkt wurden Leistungen mit einer festen Taktung wie Gesprächsleistungen oder Anästhesien. Förderung der sprechenden Medizin Insbesondere aufgrund des Ergebnisses der Plausiblisierung wurden die Gesprächsleistungen im EBM wie im TSVG vorgegeben höher bewertet Beispiele: GOP 03230: 128 Punkte / 14,06 Euro (alt: 90 Punkte / 9,89 Euro) GOP 04230: 128 Punkte / 14,06 Euro (alt: 90 Punkte / 9,89 Euro) GOP 04430: 128 Punkte / 14,06 Euro (alt: 90 Punkte / 9,89 Euro) GOP 30944: 128 Punkte / 14,06 Euro (alt: 90 Punkte / 9,89 Euro) Seite 6 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

7 Die Gesprächsleistungen der Kapitel 14, 16, 21, 22 und 23 wurden darüber hinaus untereinander angeglichen: GOP 14220: 154 Punkte / 16,92 Euro (alt: 136 Punkte / 14,94 Euro) GOP 16220: 154 Punkte / 16,92 Euro (alt: 90 Punkte / 9,89 Euro) GOP 21220: 154 Punkte / 16,92 Euro (alt: 136 Punkte / 14,94 Euro) GOP 22220: 154 Punkte / 16,92 Euro (alt: 108 Punkte / 11,87 Euro) GOP 22221: 154 Punkte / 16,92 Euro (alt: 90 Punkte / 9,89 Euro) GOP 23220: 154 Punkte / 16,92 Euro (alt: 108 Punkte / 11,87 Euro) STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN Ziel: Ziel der strukturellen Anpassungen ist es, den EBM unter Berücksichtigung des aktuellen Stands von medizinischer Wissenschaft und Technik anzupassen und stärker am Versorgungsbedarf der Versicherten zu orientieren. Es wurden unter anderem Klarstellungen vorgenommen sowie Regelungen in den Allgemeinen Bestimmungen des EBM konkretisiert und weiterentwickelt. Darüber hinaus gibt es redaktionelle und strukturelle Anpassungen in den einzelnen EBM-Kapiteln. So wurden beispielsweise verschiedene Leistungen inhaltlich erweitert, Berechnungsausschlüsse überarbeitet und in einzelnen Bereichen Sachkostenregelungen angepasst. Fachgruppenübergreifende strukturelle Änderungen Allgemeine Bestimmungen Es erfolgen verschiedene (Folge-)Anpassungen in den Allgemeinen Bestimmungen zum EBM, die der Klarstellung, Konkretisierung sowie Weiterentwicklung der Regelungen dienen. Um klarzustellen, dass Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen ausschließlich in kurativen Behandlungsfällen und nicht in ausschließlich präventiven Behandlungsfällen berechnungsfähig sind, wird der erste Absatz der Nr. 4.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM entsprechend ergänzt und eine inhaltsgleiche achte Bestimmung zum Abschnitt 1.7 aufgenommen. Präambeln der Fachgruppenkapitel 3 bis 27 Das Kapitel 40 Kostenpauschalen wird zur Klarstellung der berechnungsfähigen GOP in die Präambeln 3.1 Nr. 5, 4.1 Nr. 7, 5.1 Nr. 4, 6.1 Nr. 3, 7.1 Nr. 5, 8.1 Nr. 5, 9.1 Nr. 3, 10.1 Nr. 4, 11.1 Nr. 5, 12.1 Nr. 3, 13.1 Nr. 7, 14.1 Nr. 3, 15.1 Nr. 3, 16.1 Nr. 4, 17.1 Nr. 3, 18.1 Nr. 3, 19.1 Nr. 3, 20.1 Nr. 3, 21.1 Nr. 4, 22.1 Nr. 3, 23.1 Nr. 3, 24.1 Nr. 3, 25.1 Nr. 3, 26.1 Nr. 3 und 27.1 Nr. 5 aufgenommen. Abschnitt 1.1 Aufwandserstattung für die besondere Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten Der Zeitraum der Berechnungsfähigkeit der GOP (Samstagssprechstunde) wird von bisher 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr auf 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr ausgedehnt. Abschnitt 31.2 Ambulante Operationen und Abschnitt 36.2 Belegärztliche Operationen In den Präambeln Nr. 8 und Nr. 4 erfolgt jeweils eine Formulierungsanpassung des Begriffs Operateur in die Praxis (des Operateurs), da sich die Regelung auf die Praxis bezieht, in der die Operation durchgeführt wird, und nicht auf die Person des Operateurs. Zudem erfolgt die Aufnahme der Samstagssprechstunde (GOP 01102) in die Präambel Nr. 8 und in die Präambel Nr. 4, damit sie im Zeitraum von drei Tagen nach der Operation berechnungsfähig ist. Seite 7 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

8 Auf einzelne fachgruppenübergreifende strukturelle Änderungen, die bestimmte Fachgruppen besonders betreffen, weisen wir in den jeweiligen Abschnitten für die einzelnen Fachgruppen gesondert hin. AUSBLICK Änderungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen Aufgrund der Rahmenbedingungen der EBM-Weiterentwicklung, insbesondere der vereinbarten Punktsummen- und Ausgabenneutralität, konnten nicht alle von den Fachgruppen vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden. Für verschiedene Leistungsbereiche wurde aber das weitere Vorgehen vereinbart: Mit Wirkung bis spätestens zum 1. Januar 2021 wird der Bewertungsausschuss eine Weiterentwicklung der strahlentherapeutischen Leistungen gemäß dem Kapitel 25 des EBM beschließen. Die Weiterentwicklung erfolgt jeweils zum Umstellungszeitpunkt punktsummen- und ausgabenneutral. Mit Wirkung bis spätestens zum 1. Januar 2022 wird der Bewertungsausschuss eine Weiterentwicklung der Operationen (Abschnitt 31.2, 36.2, Gebührenordnungspositionen 01854, 01855, bis 01906) beschließen. Die Weiterentwicklung erfolgt jeweils zum Umstellungszeitpunkt punktsummen- und ausgabenneutral. Der Bewertungsausschuss prüft spätestens bis zum 30. September 2020, inwieweit zur weiteren Förderung der Koordination der medizinischen Versorgung der Patienten und der Kooperation mit weiteren Ärzten der Bedarf besteht, konsiliarische Erörterungen in besonderen Versorgungsbereichen spezifischer im EBM abzubilden. Seite 8 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

9 ALLGEMEINMEDIZINER / HAUSÄRZTLICHE INTERNISTEN AUF EINEN BLICK Entwicklung insgesamt für diese Fachgruppe: + 1,0 Prozent (inkl. 0,1 Prozentpunkte für Erhöhung Hautkrebsscreening) Die Anhebung der Gesprächsleistung (GOP 03230) um 42 Prozent und die gleichzeitige Absenkung der Versichertenpauschalen sowie der GOP um ca. 4 bis 6 Prozent sollen die sprechende Medizin fördern. Bei Praxen, die ihr Gesprächsbudget bereits jetzt ausschöpfen, überkompensiert die Höherbewertung des Gesprächs die Absenkung der anderen Leistungen. Die Anhebung der Besuche innerhalb der Punktsummenneutralität wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss abgelehnt. Die Bewertungen der Besuchsleistungen bleiben damit vorerst unverändert. Die Auflichtmikroskopie wurde auf Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses als fakultativer Leistungsinhalt in die GOP und aufgenommen. Die daraus resultierende Anhebung der Bewertung erfolgt außerhalb der Punktsummenneutralität (+ 17,3 Mio. Euro bundesweit). Es erfolgen Änderungen bei der Allergologiediagnostik: Die allergologische Anamnese wurde ausgegliedert und Sachkostenpauschalen im Zusammenhang mit den allergologischen Leistungen eingeführt. ENTWICKLUNG DER TOP-LEISTUNGEN ÜBERSICHT GOP Beschreibung Bewertung neu ab 1. April in Punkten Zusatzpauschale zu den GOP und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags Zuschlag zur GOP für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Versichertenpauschale ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr Versichertenpauschale ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr Bewertung alt in Punkten Versichertenpauschale ab Beginn des 76. Lebensjahres Problemorientiertes ärztliches Gespräch Gesundheitsuntersuchung Zuschlag zur GOP für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex Seite 9 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

10 STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN Abschnitt 1.1 Aufwandserstattung für die besondere Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten GOP 01102: Der Zeitraum der Berechnungsfähigkeit der GOP (Samstagssprechstunde) wird von bisher 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr auf 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr ausgedehnt. Abschnitt 1.6 Schriftliche Mitteilungen, Gutachten GOP 01610: Die GOP (Ausstellung Muster 55) ist Bestandteil der Versichertenpauschale. Es gibt Fälle, bei denen im Quartal keine Versichertenpauschale berechnet wird, der Arzt aber das Muster 55 ausstellt. Daher wird die Leistung nach der GOP in die Präambel 3.1 Nr. 3 als zusätzlich berechnungsfähige GOP aufgenommen. Abschnitt Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen GOP und 01746: Derzeit ist die Untersuchung mittels Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie kein Bestandteil der GOP und (Hautkrebs-Screening). Zur Verbesserung der präventiven kollektivvertragsärztlichen Versorgung der Versicherten sowie zur eindeutigen Abbildung und Abrechnung wird die Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie in den fakultativen Leistungsinhalt der GOP und aufgenommen und deren Bewertung angepasst. In den Abrechnungsanmerkungen der GOP und wird zudem mit Ausnahme der Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie gestrichen. Abschnitt Chronikerpauschalen, Gesprächsleistung In den Bestimmungen zum Abschnitt wird bezüglich der kontinuierlichen ärztlichen Behandlung, die maßgeblich für die Berechnungsfähigkeit der bis (Chronikerpauschalen und Zuschlag) ist, klargestellt, dass das aktuelle Abrechnungsquartal zum Zeitraum der letzten vier Quartale zählt. Abschnitt 30.1 Allergologie / Abschnitt 40.7 Leistungsbezogene Kostenpauschalen bei Allergietestungen Bisher war es nicht möglich, eine allergologische Anamnese abzurechnen ohne eine anschließende Allergietestung durchzuführen, da sie obligater Leistungsinhalt der GOP und (Allergologiediagnostik I und II) ist. Zur Abgrenzung einer allergologischen Anamnese von Allergie- Testverfahren wird der Abschnitt 30.1 umstrukturiert und der Abschnitt in Allergologische Anamnese und der Abschnitt in Allergie-Testungen umbenannt. Im bestehenden Abschnitt (Hyposensibilisierungsbehandlung) erfolgen keine Änderungen. GOP (neu): In Abschnitt wird eine neue GOP aufgenommen. Sie kann unabhängig von Allergie-Testverfahren für die allergologische Anamnese und/oder zur Beratung und Befundbesprechung nach Vorliegen der Ergebnisse der Allergietestung je vollendete 5 Minuten (65 Punkte) und bis zu viermal im Krankheitsfall abgerechnet werden. Die GOP kann auch bis zu viermal in einer Sitzung berechnet werden, sofern die Begrenzung im Krankheitsfall noch nicht ausgeschöpft ist. GOP und 30111: Die bislang unter Abschnitt verorteten GOP und zur allergologischen Diagnostik und/oder zum Ausschluss einer Allergie werden in den Abschnitt überführt. Im obligaten Leistungsinhalt der GOP und wird der erste Spiegelstrich (spezifische allergologische Anamnese) gestrichen. Die Bewertung der GOP wird auf 258 Punkte und der GOP auf 220 Punkte festgelegt. Kostenpauschale und (neu): Zur Durchführung der Testreihen werden die Kostenpauschalen und in einen neuen Abschnitt 40.7 (Leistungsbezogene Kostenpauschalen bei Allergietestungen) aufgenommen. Die bisherige Textpassage zur Abgeltung der Kosten in den GOP und ( einschl. Kosten ) wird gestrichen. Seite 10 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

11 Die Kostenpauschale (16,14 Euro) ist im Zusammenhang mit der Durchführung der GOP abrechenbar. Die Kostenpauschale (5,50 Euro) ist im Zusammenhang mit der Durchführung der GOP 13250, und oder, sofern im Rahmen der Versichertenpauschale oder eine allergologische Basisdiagnostik mittels Pricktest erfolgt, abrechenbar. Daher wurde die bisherige Textpassage zur Abgeltung der Kosten ( einschl. Kosten ) auch bei den GOP und sowie im Anhang 1 bei den GOP und gestrichen. Kapitel 33 Ultraschalldiagnostik GOP (neu): Derzeit sind Kontrastmitteleinbringungen nach Nr. 5 der Präambel des Kapitels 33 Ultraschalldiagnostik Bestandteil der GOP. Die Sonographie mit Kontrastmitteln ist deutlich zeitaufwändiger im Vergleich zur klassischen Echokardiographie und Sonographie des Abdomens. Da der Mehraufwand derzeit im EBM nicht adäquat abgebildet ist, erfolgt die Aufnahme einer neuen GOP (Zuschlag zu den GOP 33020, 33021, 33022, 33030, und bei Durchführung der Echokardiographie/Sonographie mit Kontrastmittel) mit einer Bewertung in Höhe von 76 Punkten. In der Anmerkung zur GOP wird geregelt, dass die GOP entgegen der Leistungslegende auch dann als Zuschlag zu anderen GOP berechnungsfähig ist, sofern mindestens eine der in der Leistungslegende der GOP genannten Leistungen nach den GOP bis 33022, 33030, und obligater oder fakultativer Leistungsinhalt dieser GOP ist und deren Durchführung mit Kontrastmitteleinbringung(en) erfolgt. Seite 11 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

12 KINDER- UND JUGENDMEDIZIN AUF EINEN BLICK Entwicklung insgesamt für diese Fachgruppe: + 0,6 Prozent Die Anhebung der Gesprächsleistung (GOP 04230) um 42 Prozent und die gleichzeitige Absenkung der Versichertenpauschalen sowie der GOP um ca. 4 bis 6 Prozent sollen die sprechende Medizin fördern. Bei Praxen, die ihr Gesprächsbudget bereits jetzt ausschöpfen, überkompensiert die Höherbewertung des Gesprächs die Absenkung der anderen Leistungen. Insgesamt wurden zahlreiche strukturelle Anpassungen vorgenommen, u.a. neue GOP zur Abbildung eines schwerpunktpädiatrischen Gesprächs, das bislang nach der GOP abgerechnet wird. Es erfolgen Änderungen bei der Allergologiediagnostik: Die allergologische Anamnese wurde ausgegliedert und Sachkostenpauschalen im Zusammenhang mit den allergologischen Leistungen eingeführt. Die Anhebung der Besuche innerhalb der Punktsummenneutralität wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss abgelehnt. Die Bewertungen der Besuchsleistungen bleiben damit vorerst unverändert. Die technischen Leistungen der Schwerpunktpädiatrie wurden analog zu den Leistungen der Inneren Medizin weiterentwickelt. Dementsprechend fällt das Simulationsergebnis der Pädiatrie insgesamt etwas geringer aus, als das Ergebnis der Allgemeinmedizin. ENTWICKLUNG DER TOP-LEISTUNGEN ÜBERSICHT GOP Beschreibung Bewertung neu ab 1. April in Punkten Zusatzpauschale zu den GOP und für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags Versichertenpauschale bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Versichertenpauschale ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Bewertung alt in Punkten Problemorientiertes ärztliches Gespräch Zuschlag zur GOP für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung Seite 12 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

13 STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN Abschnitt 1.1 Aufwandserstattung für die besondere Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten GOP 01102: Der Zeitraum der Berechnungsfähigkeit der GOP (Samstagssprechstunde) wird von bisher 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr auf 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr ausgedehnt. Abschnitt 1.6 Schriftliche Mitteilungen, Gutachten GOP 01610: Die GOP (Ausstellung Muster 55) ist Bestandteil der Versichertenpauschale. Es gibt Fälle, bei denen im Quartal keine Versichertenpauschale berechnet wird, der Arzt aber das Muster 55 ausstellt. Daher wird die Leistung nach der GOP in die Präambel 4.1 Nr. 5 als zusätzlich berechnungsfähige GOP aufgenommen. Abschnitt Früherkennung von Krankheiten bei Kindern Es wird in allen relevanten GOP des Abschnitts einheitlich und entsprechend der Bezeichnung des Gemeinsamen Bundesausschusses Kinderuntersuchungsheft textiert. Abschnitt Chronikerpauschalen, Gesprächsleistung In den Bestimmungen zum Abschnitt wird bezüglich der kontinuierlichen ärztlichen Behandlung, die maßgeblich für die Berechnungsfähigkeit der bis (Chronikerpauschalen und Zuschlag) ist, klargestellt, dass das aktuelle Abrechnungsquartal zum Zeitraum der letzten vier Quartale zählt. GOP (neu): Es wird eine neue GOP zur Abbildung eines schwerpunktpädiatrischen Gesprächs, das bislang nach der GOP für das problemorientierte ärztliche Gespräch abgerechnet wird, aufgenommen. Durch die Regelung soll die Tätigkeit der Schwerpunktpädiater im fachärztlichen Versorgungsbereich in der Abrechnung identifizierbar werden. Die neue GOP hat eine Bewertung von 128 Punkten (analog GOP 04230) und ist nur für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin berechnungsfähig, die die Voraussetzung zur Abrechnung von GOP der schwerpunktorientierten Kinderund Jugendmedizin (Abschnitt 4.4) oder von pädiatrischen GOP mit Zusatzweiterbildung (Abschnitt 4.5) erfüllen. Die Präambel 4.1 Nrn. 12 und 13 werden entsprechend angepasst. Die erste Anmerkung zur GOP legt fest, dass die Leistung analog zur GOP auch im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß den Anforderungen der Anlage 31b zum BMV-Ä unter Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung berechnet werden kann. Abschnitt Besondere Leistungen GOP 04335: Für die GOP (Orientierende audiometrische Untersuchung nach vorausgegangener, dokumentierter, auffälliger Hörprüfung) wird der Nebeneinanderberechnungsausschluss zu den GOP der Früherkennungsuntersuchungen bis 01717, und aufgehoben, da nur im Leistungsumfang der U8 (GOP 01718) eine audiometrische Untersuchung enthalten ist. Der Nebeneinanderberechnungsausschluss der GOP zur GOP bleibt bestehen. Abschnitt Neuropädiatrische Gebührenordnungspositionen In die Bestimmungen des Abschnitts wird eine Regelung aufgenommen, nach der für diese Schwerpunktpädiater die GOP bis (praxisklinische Betreuung), (Infusion) und (Infusionstherapie) entgegen der Bestimmung des Anhangs 1 EBM neben den Versichertenpauschalen nach den GOP und berechnungsfähig sind. Damit erfolgt eine Gleichstellung dieser Schwerpunktpädiater im fachärztlichen Versorgungsbereich mit den Fachärzten für Neurologie, die für die Infusionstherapie neben der Grundpauschale auch die GOP bis 01512, und abrechnen können. Seite 13 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

14 GOP 04435: Die im obligaten Leistungsinhalt der GOP (Pädiatrische Schlaf-EEG-Untersuchung, Abschnitt 4.4.2) festgelegte Ableitungsdauer von mindestens 2 Stunden wird auf mindestens 45 Minuten angepasst, da eine Ableitung von 2 Stunden diagnostisch in der Regel nicht erforderlich und die technische Durchführbarkeit in den verschiedenen Altersstufen eingeschränkt ist. Die Leistungslegendierung wird entsprechend angepasst (Pädiatrische Kurz-Schlaf-EEG-Untersuchung). Abschnitt Gebührenordnungspositionen der Kinder-Kardiologie GOP 04420: In der GOP (Behandlung eines Herz-Transplantatträgers) wird eine Angleichung des obligaten Leistungsinhalts an die Leistungslegende vorgenommen. Abschnitt Pädiatrisch-gastroenterologische Gebührenordnungspositionen In die Bestimmungen des Abschnitts wird eine Regelung aufgenommen, nach der für diese Schwerpunktpädiater die GOP bis (praxisklinische Betreuung), (Infusion) und (Infusionstherapie) entgegen der Bestimmung des Anhangs 1 EBM neben den Versichertenpauschalen nach den GOP und berechnungsfähig sind. Damit erfolgt eine Gleichstellung dieser Schwerpunktpädiater im fachärztlichen Versorgungsbereich mit den Fachärzten für Gastroenterologie, die für die Infusionstherapie neben der Grundpauschale auch die GOP bis 01512, und abrechnen können. GOP und 04521: Die GOP (Rektumsaugbiopsie bei einem Säugling oder Kleinkind) und die GOP (Saugbiopsie des Dünndarms bei einem Säugling, Kleinkind, Kind oder Jugendlichen) werden gestrichen, da die Leistungen in der ambulanten Versorgung nicht mehr oder nur sehr selten durchgeführt werden. GOP und 04525: Da die Legendierung und Bewertung der Zusatzpauschalen zur Behandlung von Leber-Transplantatträgern (GOP 04523) und Dünndarm-Transplantatträgern (GOP 04525) in Abschnitt identisch sind, werden diese beiden Leistungen in der GOP zusammengeführt. Die GOP wird entsprechend gestrichen. GOP 04527: Die Leistungslegende und der obligate Leistungsinhalt der GOP (Zusatzpauschale kindernephrologische Behandlung eines Nieren-Transplantatträgers) im Abschnitt werden um die Behandlung von Nieren-Bauchspeicheldrüsen-Transplantatträgern ergänzt. Gleichzeitig wird in Abschnitt die GOP (Zusatzpauschale Behandlung eines Bauchspeicheldrüsen- oder Nieren- Bauchspeicheldrüsen-Transplantatträgers) auf die Behandlung von Bauchspeicheldrüsen- Transplantatträgern beschränkt. Durch die neuverortete Abbildung der Behandlung von Nieren- Bauchspeicheldrüsen-Transplantatträgern wird der Tatsache Rechnung getragen, dass diese ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatz-Weiterbildung Kinder-Nephrologie erfolgt, sich in Abschnitt (GOP der pädiatrischen Nephrologie und Dialyse) jedoch bislang keine Abrechnungsmöglichkeit für diese Leistung befindet. Abschnitt Pädiatrisch-pneumologische Gebührenordnungspositionen GOP und 04536: Bei den Einzelleistungen nach den GOP 04536, und sowie den Teilleistungen in der GOP 13250, die dieselbe Leistung (Bestimmung des Säurebasehaushaltes und Blutgasanalyse) beschreiben, erfolgt eine Angleichung des obligaten Leistungsinhaltes. Bei den GOP und wird darüber hinaus die Leistungslegende angeglichen. Zudem werden redaktionelle Änderungen bei den GOP und vorgenommen. Abschnitt Gebührenordnungsposition der pädiatrischen Rheumatologie In die Bestimmungen des Abschnitts wird eine Regelung aufgenommen, nach der für diese Schwerpunktpädiater die GOP bis (praxisklinische Betreuung), (Infusion) und (Infusionstherapie) entgegen der Bestimmung des Anhangs 1 EBM neben den Versichertenpauschalen nach den GOP und berechnungsfähig sind. Damit erfolgt eine Gleichstellung dieser Schwerpunktpädiater im fachärztlichen Versorgungsbereich mit den Fachärzten für Rheumatologie, die für Seite 14 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

15 die Infusionstherapie neben der Grundpauschale auch die GOP bis 01512, und abrechnen können. GOP 04550: Im obligaten Leistungsinhalt der GOP (Zusatzpauschale pädiatrische Rheumatologie) wird die Anforderung von mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakten im Behandlungsfall durch einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ersetzt, da zur Kontrolle häufig nur ein persönlicher Arzt-Patienten- Kontakt notwendig ist. Abschnitt Gebührenordnungsposition der pädiatrischen Nephrologie und Dialyse GOP 04561: Die Leistungslegende und der obligate Leistungsinhalt der GOP (Zusatzpauschale kindernephrologische Behandlung eines Nieren-Transplantatträgers) werden um die Behandlung von Nieren-Bauchspeicheldrüsen-Transplantatträgern ergänzt. Gleichzeitig wird in Abschnitt die GOP (Zusatzpauschale Behandlung eines Bauchspeicheldrüsen- oder Nieren-Bauchspeicheldrüsen- Transplantatträgers) auf die Behandlung von Bauchspeicheldrüsen-Transplantatträgern beschränkt. Durch die neuverortete Abbildung der Behandlung von Nieren-Bauchspeicheldrüsen-Transplantatträgern wird der Tatsache Rechnung getragen, dass diese ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatz-Weiterbildung Kinder-Nephrologie erfolgt, sich in Abschnitt (GOP der pädiatrischen Nephrologie und Dialyse) jedoch bislang keine Abrechnungsmöglichkeit für diese Leistung befindet. Abschnitt 30.1 Allergologie / Abschnitt 40.7 Leistungsbezogene Kostenpauschalen bei Allergietestungen Bisher war es nicht möglich, eine allergologische Anamnese abzurechnen ohne eine anschließende Allergietestung durchzuführen, da sie obligater Leistungsinhalt der GOP und (Allergologiediagnostik I und II) ist. Zur Abgrenzung einer allergologischen Anamnese von Allergie- Testverfahren wird der Abschnitt 30.1 umstrukturiert und der Abschnitt in Allergologische Anamnese und der Abschnitt in Allergie-Testungen umbenannt. Im bestehenden Abschnitt (Hyposensibilisierungsbehandlung) erfolgen keine Änderungen. GOP (neu): In Abschnitt wird eine neue GOP aufgenommen. Sie kann unabhängig von Allergie-Testverfahren für die allergologische Anamnese und/oder zur Beratung und Befundbesprechung nach Vorliegen der Ergebnisse der Allergietestung je vollendete 5 Minuten (65 Punkte) und bis zu viermal im Krankheitsfall abgerechnet werden. Die GOP kann auch bis zu viermal in einer Sitzung berechnet werden, sofern die Begrenzung im Krankheitsfall noch nicht ausgeschöpft ist. GOP und 30111: Die bislang unter Abschnitt verorteten GOP und zur allergologischen Diagnostik und/oder zum Ausschluss einer Allergie werden in den Abschnitt überführt. Im obligaten Leistungsinhalt der GOP und wird der erste Spiegelstrich (spezifische allergologische Anamnese) gestrichen. Die Bewertung der GOP wird auf 258 Punkte und der GOP auf 220 Punkte festgelegt. Kostenpauschale und (neu): Zur Durchführung der Testreihen werden die Kostenpauschalen und in einen neuen Abschnitt 40.7 (Leistungsbezogene Kostenpauschalen bei Allergietestungen) aufgenommen. Die Kostenpauschale (16,14 Euro) ist im Zusammenhang mit der Durchführung der GOP abrechenbar. Die Kostenpauschale (5,50 Euro) ist im Zusammenhang mit der Durchführung der GOP 13250, und oder, sofern im Rahmen der Versichertenpauschale oder eine allergologische Basisdiagnostik mittels Pricktest erfolgt, abrechenbar. Daher wurde die bisherige Textpassage zur Abgeltung der Kosten ( einschl. Kosten ) auch bei den GOP und sowie im Anhang 1 bei den GOP und gestrichen. Zudem wird die bisherige Textpassage zur Abgeltung der Kosten in den GOP und ( einschl. Kosten ) gestrichen. Seite 15 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

16 Kapitel 33 Ultraschalldiagnostik GOP (neu): Derzeit sind Kontrastmitteleinbringungen nach Nr. 5 der Präambel des Kapitels 33 Ultraschalldiagnostik Bestandteil der GOP. Die Sonographie mit Kontrastmitteln ist deutlich zeitaufwändiger im Vergleich zur klassischen Echokardiographie und Sonographie des Abdomens. Da der Mehraufwand derzeit im EBM nicht adäquat abgebildet ist, erfolgt die Aufnahme einer neuen GOP (Zuschlag zu den GOP 33020, 33021, 33022, 33030, und bei Durchführung der Echokardiographie/Sonographie mit Kontrastmittel) mit einer Bewertung in Höhe von 76 Punkten. In der Anmerkung zur GOP wird geregelt, dass die GOP entgegen der Leistungslegende auch dann als Zuschlag zu anderen GOP berechnungsfähig ist, sofern mindestens eine der in der Leistungslegende der GOP genannten Leistungen nach den GOP bis 33022, 33030, und obligater oder fakultativer Leistungsinhalt dieser GOP ist und deren Durchführung mit Kontrastmitteleinbringung(en) erfolgt. GOP (neu): Zur Anpassung des EBM an den Stand von Wissenschaft und Technik erfolgt die Aufnahme einer Leistung nach der GOP für die Muskel- und/oder Nervensonographie zur weiteren Klärung einer peripheren neuromuskulären Erkrankung, inkl. Nervenkompressionssyndrom mittels B-Mode- Verfahren. Die GOP kann ausschließlich von Fachärzten für Neurologie, Fachärzten für Nervenheilkunde, Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie, Fachärzten für Neurochirurgie und Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie berechnet werden. Die Leistung nach der GOP ist mit 72 Punkten bewertet. Abschnitt 40.5 Kostenpauschalen für Krankheitsbericht, Kurplan, Fotokopien, Testbriefchen, Bezug von Harnstoff oder Mifepriston, Einmalsklerosierungsnadeln, zystoskopische Injektionsnadeln, -kanülen oder -katheter Die Kostenpauschale (33,00 Euro) wird zur Abbildung der anfallenden Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung eines Schweißtests entsprechend der GOP unter Nutzung eines Iontophoreseund Schweißsammelsystems aufgenommen. Seite 16 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

17 ANÄSTHESIOLOGIE AUF EINEN BLICK Entwicklung insgesamt für diese Fachgruppe: + 6,8 Prozent Die Bewertung der GOP wurde um 23,4 Prozent reduziert. Gleichzeitig wurde die Berechnungsfähigkeit zusätzlich für Eingriffe außerhalb der Abschnitte 31.2 und 36.2 zugelassen. Die eher geringe Absenkung der Kalkulationszeiten resultiert daraus, dass die überwiegende Anzahl der Leistungen eine festgeschriebene Mindestdauer haben und somit nicht angepasst wurden. Gleichzeitig sind die Kosten der Fachgruppe um 8,6 Prozent gestiegen. Dies führt dazu, dass in diesem eher technischen Fach eine Steigerung des Leistungsbedarfs um durchschnittlich 6,8 Prozent zu erwarten ist. ENTWICKLUNG DER TOP-LEISTUNGEN ÜBERSICHT GOP Beschreibung Bewertung neu ab 1. April in Punkten Bewertung alt in Punkten Anästhesie oder Narkose Patientenadaptiertes Narkosemanagement II Postoperative Überwachung Anästhesie oder Narkose Zusatzpauschale Schmerztherapie Anästhesie oder Kurznarkose Präanästhesiologische Untersuchung Anästhesie oder Narkose Grundpauschale schmerztherapeutischer Patient STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN Abschnitt 1.4 Besuche, Visiten, Prüfung der häuslichen Krankenpflege, Verordnung besonderer Behandlungsmaßnahmen, Verwaltungskomplex, telefonische Beratung, Konsultationspauschale, Verweilen GOP 01440: Die Berechnung der GOP ( Verweilen außerhalb der Praxis ohne Erbringung weiterer berechnungsfähiger GOP, wegen der Erkrankung erforderlich ) ist in der gleichen Sitzung gegen verschiedene anästhesiologische GOP ausgeschlossen, jedoch nicht gegen die des Kapitels 1. Daher wird bei der GOP der Abrechnungsausschluss um die GOP 01852, 01856, und ergänzt. Kapitel 5 Anästhesiologische Gebührenordnungspositionen Die Nr. 5 der Präambel 5.1 EBM wird vor dem Hintergrund erweiterter Vorgaben zum Anästhesiemanagement angepasst. Die Ergänzung für sämtliche Anästhesieformen, in allen Abschnitten Seite 17 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

18 des EBM dient der Klarstellung, dass die Vorgaben auch außerhalb des Kapitels 5 gelten, da z. B. im Kapitel 31 nicht unmittelbar auf die Regelung in der Präambel 5.1. Nr. 5 Bezug genommen wird. GOP 05310: Derzeit kann eine präanästhesiologische Untersuchung nur bei einer ambulanten oder belegärztlichen Operation der Abschnitte 31.2 bzw mit der GOP berechnet werden. Eine präanästhesiologische Untersuchung ist aber auch vor der Durchführung von Anästhesien aus Kapitel 5 bzw. anderen EBM-Abschnitten unabdingbar. Durch die Ergänzung der Leistungslegende der GOP erfolgt die Erweiterung der Berechnungsmöglichkeit der präanästhesiologischen Untersuchung auch bei Eingriffen außerhalb der Abschnitte 31.2 und 36.2, d. h. bei Anästhesien nach den GOP (Leitungsanästhesie an der Schädelbasis), (Anästhesie und/oder Narkose bis zu einer Schnitt-Naht- Zeit von 15 Minuten), (Überwachung der Vitalfunktion), (Einleitung und Unterhaltung einer Analgesie und/oder Sedierung), (Periduralanästhesie im Zusammenhang mit der Erbringung einer der GOP bis 08416) und (Anästhesie und/oder Narkose im Zusammenhang mit der Erbringung einer Leistung entsprechend der GOP 08415). Zudem werden die Abrechnungsausschlüsse der GOP neben den GOP 05360, 05361, und aufgehoben. Die Bewertung der GOP wird als Folge der Änderungen angepasst. GOP 05330: Im Zuge der Anpassung des EBM an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik wird im 4. Spiegelstrich der Leistungslegende der GOP (Anästhesie oder Kurznarkose) der Begriff Kombinationsnarkose durch Narkose ersetzt und einschließlich Kapnometrie ergänzt. GOP und 05370: Da die Leistungslegenden der GOP und (Anästhesie und/oder Narkose, bis zu einer Schnitt-Naht-Zeit bzw. Eingriffszeit von 15 Minuten) bei identischem Leistungsinhalt von den Leistungslegenden der GOP 31821/36821 abweichen, wird in den Leistungslegenden der GOP und zuzüglich der prä- und postanästhesiologischen Rüstzeiten durch einschließlich der prä- und postanästhesiologischen Rüstzeiten ersetzt. GOP 05340: Bei der GOP (Überwachung der Vitalfunktionen) wird im Zuge der Anpassung des EBM an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik die Pulsoxymetrie in den obligaten Leistungsinhalt aufgenommen und das "Kontinuierliche EKG-Monitoring" vom obligaten in den fakultativen Leistungsinhalt verschoben. Abschnitt Andere schmerztherapeutische Behandlungen GOP 30740: Die Leistungslegende der GOP wird ergänzt, um klarzustellen, dass auch die Überprüfung von implantierten Stimulationsgeräten zur Rückenmarksstimulation (spinal cord stimulation, sog. SCS-Systeme), zur Spinalganglienstimulation (dorsal root ganglion stimulation, sog. DRG-Systeme), zur peripheren Nervenstimulation (sog. PNS-Systeme) sowie von Occipitalis-Nervenstimulationssystemen (ONS-Systeme) im Rahmen der Langzeitanalgesie über die GOP berechnungsfähig ist. Darüber hinaus wird in der ersten Anmerkung ergänzend eingefügt, dass die GOP nur bei implantierten Stimulationsgeräten mit Neurostimulator berechnungsfähig ist. Abschnitt 31.5 / 36.5 Anästhesien im Zusammenhang mit Eingriffen des Abschnitts 31.2 / 36.2 Im Zuge der Anpassung des EBM an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik wird jeweils im 4. Spiegelstrich der Leistungslegende der GOP bis im Abschnitt sowie der GOP bis im Abschnitt der Begriff Kombinationsnarkose durch Narkose ersetzt und einschließlich Kapnometrie ergänzt. Abschnitt 31.3 / 36.3 Postoperative Überwachungskomplexe In den Präambeln Nr. 1 und Nr. 1 wird hinsichtlich der nur einmal berechnungsfähigen postoperativen Überwachungskomplexe eine Klarstellung vorgenommen, dass die diesbezügliche mit anderen Ärzten zu treffende Vereinbarung über die nur einmalige Abrechnung der Schriftform bedarf und der KV auf Anforderung nachzuweisen ist. Seite 18 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

19 AUGENHEILKUNDE AUF EINEN BLICK Entwicklung insgesamt für diese Fachgruppe: + 0,2 Prozent Im Bereich der Augenheilkunde findet eine Umverteilung zwischen operativ tätigen und konservativ tätigen Vertragsärzten statt. Die Bewertung der Katarakt-Operation wurde um 7,5 Prozent abgesenkt. Der Leistungsbedarf operativ tätiger Augenärzte wird durchschnittlich um ca. 2,2 Prozent gemindert. Gleichzeitig wurden die Grundpauschalen überprüft und der Zuschlag für die Behandlung durch einen konservativ tätigen Augenarzt um 14 Prozent aufgewertet. Dadurch kommt es zu einer durchschnittlichen Steigerung des Leistungsbedarfs konservativ tätiger Augenärzte um ca. 2 Prozent. ENTWICKLUNG DER TOP-LEISTUNGEN ÜBERSICHT GOP Beschreibung Bewertung neu ab 1. April in Punkten Bewertung alt in Punkten Grundpauschale ab 60. Lebensjahr Zuschlag für die Behandlung durch (einen) konservativ tätige(n) Augenarzt/-ärzte Intraocularer Eingriff der Kategorie X Grundpauschale Lebensjahr Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes Perimetrie Zuschlag für die augenärztliche Grundversorgung Laserchirurgischer Eingriff der Kategorie W Zusatzpauschale Schielbehandlung ab 6. Lebensjahr STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN Kapitel 6 Augenärztliche Gebührenordnungspositionen GOP bis 06212: Der fakultative Leistungsinhalt der augenärztlichen Grundpauschalen wird um einen weiteren Spiegelstrich für die Ausstellung einer Sehhilfenverordnung und/oder schriftliche Bestätigung über die für die Erstellung bzw. Anpassung einer Sehhilfe erforderlichen und im Rahmen der augenärztlichen Untersuchung ermittelten Werte (ausgenommen Arbeitsplatzbrillen (z. B. Bildschirmarbeitsplatzbrillen), Arbeitsschutzbrillen, Hobbybrillen (z. B. Musizierbrillen), Sportbrillen (z. B. Schießbrillen), sofern eine Verordnung von Sportbrillen nicht gemäß 14 Abs. 3 der Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA erfolgt) ergänzt. Damit wird klargestellt, dass die schriftliche Bestätigung der für die Anfertigung einer Sehhilfe notwendigen Werte Bestandteil der augenärztlichen Grundpauschale ist. Seite 19 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

20 Abschnitt und Definierte operative Eingriffe der Ophthalmochirurgie: GOP und 36351: Für Katarakteingriffe, die derzeit in Abschnitt 31.2 (Ambulante Operationen) und 36.2 (Belegärztliche Operationen) vordringlich als Eingriffe mit einer durchschnittlichen Operationszeit von 15 bis 30 Minuten in der Zeitkategorie X2 (Intraokularer Eingriff als Phakoemulsifikation) abgebildet sind, erfolgt eine Anpassung der Bewertungen der GOP und (Intraocularer Eingriff der Kategorie X2). Abschnitt 31.3 / 36.3 Postoperative Überwachungskomplexe In den Präambeln Nr. 1 und Nr. 1 wird hinsichtlich der nur einmal berechnungsfähigen postoperativen Überwachungskomplexe eine Klarstellung vorgenommen, dass die diesbezügliche mit anderen Ärzten zu treffende Vereinbarung über die nur einmalige Abrechnung der Schriftform bedarf und der KV auf Anforderung nachzuweisen ist. Seite 20 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

21 CHIRURGIE ALLGEMEINE HINWEISE Die Berufsverbände hatten eine Zusammenlegung der Kapitel 7 und 18 des EBM vorgeschlagen. Diese wurde im Rahmen der EBM-Weiterentwicklung nicht umgesetzt und soll nun in den Gremien des Bewertungsausschusses beraten werden. Hintergrund des Vorschlags: Insbesondere bei der konservativen Behandlung überschneiden sich beide Arztgruppenkapitel. Des Weiteren könnte in diesem Zusammenhang die Anpassung des EBM an die Struktur des Fachgebiets Chirurgie in der (Muster-)Weiterbildungsordnung, die seit 2003 die beiden Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie in einer Facharztausbildung zusammengeführt hat, erfolgen. Ein weiterer Aspekt für die Zusammenlegung der Kapitel 7 und 18 des EBM ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. September 2018 (Inkrafttreten 16. Januar 2019) zur Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie, durch die die Facharztgruppen Chirurgie und Orthopädie zusammengelegt worden sind. AUF EINEN BLICK Entwicklung insgesamt für diese Fachgruppe: + 0,1 Prozent Insgesamt ergeben sich wenige Änderungen im Zuge der Weiterentwicklung des EBM für die Fachgruppe Chirurgie. Perspektivisch wird eine Zusammenlegung der Kapitel 7 und 18 angestrebt. Die Umverteilung innerhalb der Fachgruppe erfolgt insbesondere zwischen eher technisch tätigen Ärzten und den eher konservativ tätigen Ärzten. Ärzte, deren Tätigkeitsschwerpunkt im sonografischen Bereich liegt, werden an Leistungsbedarf verlieren. ENTWICKLUNG DER TOP-LEISTUNGEN ÜBERSICHT GOP Beschreibung Bewertung neu ab 1. April in Punkten Bewertung alt in Punkten Grundpauschale Lebensjahr Grundpauschale ab 60. Lebensjahr Eingriff der Kategorie C Zuschlag für die chirurgische Grundversorgung Zusatzpauschale Behandlung und ggf. Diagnostik von Erkrankung(en) des Stütz- und Bewegungsapparates bei Jugendlichen und Erwachsenen Postoperative Überwachung Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A Duplex-Sonographie der extremitätenver- und/oder entsorgender Gefäße Seite 21 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

22 STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN Kapitel 7 Chirurgische, kinderchirurgische und plastisch-chirurgische Gebührenordnungspositionen GOP 07345: In der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)) ist geregelt, dass die Zusatzpauschalen für die Behandlung und/oder Betreuung von onkologischen Erkrankungen nach den GOP 07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13675, und im Behandlungsfall nicht neben den Kostenpauschalen 86510, 86512, 86514, und gemäß Anhang 2 der Onkologie-Vereinbarung berechnet werden können. Diese Abrechnungsausschlüsse werden zur Erhöhung der Transparenz nun durch die Aufnahme einer Anmerkung ebenso bei den Onkologiepauschalen im EBM aufgeführt. Abschnitt 31.2 Ambulante Operationen und Abschnitt 36.2 Belegärztliche Operationen In den Präambeln Nr. 8 und Nr. 4 erfolgt jeweils eine Formulierungsanpassung des Begriffs Operateur in die Praxis (des Operateurs), da sich die Regelung auf die Praxis bezieht, in der die Operation durchgeführt wird, und nicht auf die Person des Operateurs. Zudem erfolgt die Aufnahme der Samstagssprechstunde (GOP 01102) in die Präambel Nr. 8 und in die Präambel Nr. 4, damit sie im Zeitraum von drei Tagen nach der Operation berechnungsfähig ist. Abschnitt 31.3 / 36.3 Postoperative Überwachungskomplexe In den Präambeln Nr. 1 und Nr. 1 wird hinsichtlich der nur einmal berechnungsfähigen postoperativen Überwachungskomplexe eine Klarstellung vorgenommen, dass die diesbezügliche mit anderen Ärzten zu treffende Vereinbarung über die nur einmalige Abrechnung der Schriftform bedarf und der KV auf Anforderung nachzuweisen ist. Abschnitt Orthopädisch-chirurgisch konservative Gebührenordnungspositionen Die Nr. 1 der Präambel wird dahingehend ergänzt, dass die aufgeführten Regelungen nicht für Berufsausübungsgemeinschaften gemäß 1a Nr. 12 BMV-Ä gelten, sofern die Leistungen von unterschiedlichen Ärzten durchgeführt werden. Abschnitt 34.2 Diagnostische Radiologie GOP 34283: Die GOP (Serienangiographie) ist in demselben Behandlungsfall nur neben bestimmten GOP berechnungsfähig, der Abschnitt 34.4 ist bisher ausgeschlossen. Sachgerecht ist nur der Ausschluss von Abschnitt (MRT-Angiographien), da sonst in MVZ alle MRT-Leistungen ausgeschlossen sind, auch wenn sie von anderen Fachgruppen durchgeführt werden. Dementsprechend erfolgt die Aufnahme der Abschnitte bis in die zweite Anmerkung zur GOP Die zweite Anmerkung zur GOP wird zudem dahingehend ergänzt, dass die aufgeführten Regelungen nicht für Berufsausübungsgemeinschaften gemäß 1a Nr. 12 BMV-Ä gelten, sofern die Leistungen von unterschiedlichen Ärzten durchgeführt werden. Seite 22 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

23 GYNÄKOLOGIE AUF EINEN BLICK Entwicklung insgesamt für diese Fachgruppe: + 0,8 Prozent (inkl. 0,3 Prozentpunkte für Förderung Chlamydienscreening) Zusätzlicher Leistungsbedarf in Höhe von insgesamt 25,2 Millionen Euro jährlich wird für die Förderung des Chlamydienscreenings zur Verfügung gestellt. Hiervon entfallen 5,5 Millionen. Euro auf die Leistungen der Empfängnisregelung und Chlamydienscreening sowie 19,6 Millionen Euro auf die damit in Verbindung stehenden Laboruntersuchungen (davon 1,4 Mio. Euro auf Fachärzte für Gynäkologie). Insgesamt wurden zahlreiche strukturelle Anpassungen vorgenommen, die aber zu wenigen Umverteilungen in der Fachgruppe führen. Technische Leistungen wie Sonografien wurden in der Bewertung abgesenkt. Ausnahmen davon bilden in der Regel die technischen Leistungen, die einer bestimmten Mindestdauer unterliegen. ENTWICKLUNG DER TOP-LEISTUNGEN ÜBERSICHT GOP Beschreibung Bewertung neu ab 1. April in Punkten Bewertung alt in Punkten Grundpauschale Lebensjahr Betreuung einer Schwangeren Krebsfrüherkennung bei der Frau gem. Abschnitt B. II. 6 und 8 KFE-RL Krebsfrüherkennung bei der Frau gem. Teil III. C. 6 okferl Beratung ggf. einschl. Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung Grundpauschale ab 60. Lebensjahr Sonographie der weiblichen Genitalorgane, ggf. einschließlich Harnblase Zuschlag für die gynäkologische Grundversorgung Weiterführende Sonographie I STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN Abschnitt Mutterschaftsvorsorge GOP 01770: Die GOP ist für die Betreuung einer Schwangeren berechnungsfähig. Aus dem Verweis auf die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung in der Leistungslegende ist nicht abzuleiten, dass die GOP nach der Entbindung berechnungsfähig ist. Zur Klarstellung erfolgt die Aufnahme von zwei Seite 23 von 71 / KBV / EBM-Reform: Übersicht der Auswirkungen je Fachgruppe / 14. Januar 2020

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