PC801D - 023GI9801D DVR: Leitlinie zur Durchführungspolitik bei Wertpapieraufträgen 1/8

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1 Leitlinie zur Durchführungspolitik bei Wertpapieraufträgen 1/8

2 Inhalt Execution Policy der Schoellerbank Grundlagen Execution Policy Die Feststellung des Kundeninteresses Beschreibung der Execution Policy Auftragserteilung Best Price Execution Best Execution in der Vermögensverwaltung Zuteilung bei Emissionen Devisengeschäfte Schlussbestimmungen Leitlinie zur Durchführungspolitik bei Wertpapieraufträgen 2/8

3 Execution Policy der Schoellerbank Grundlagen Execution Policy Die vorliegende Execution Policy die Durchführungspolitik der Schoellerbank regelt die Grundsätze der Ausführung von Kundenaufträgen zum Erwerb und zur Veräußerung von Finanzinstrumenten im bestmöglichen Interesse des Kunden. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schoellerbank. Die Feststellung des Kundeninteresses Gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 ( 5 54 WAG) sind Banken dazu verpflichtet, eine Durchführungspolitik für die Ausführung von Kundenaufträgen zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten auch Execution Policy genannt aufzustellen, um für ihre Kunden das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Kundenaufträgen zu erzielen. Mit der Bestimmung des optimalen Ausführungsplatzes ist keine Garantie verbunden, für jeden einzelnen Auftrag das tatsächlich beste Ergebnis zu erzielen. Die Bank muss alle angemessenen Maßnahmen treffen, um unter Anwendung des optimalen Verfahrens zur Ausführung der Kundenaufträge das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen. Die Erstellung der Execution Policy obliegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Bank. Sie erstellt die Execution Policy nach eigenem Ermessen anhand eines auf jahrelanger Erfahrung aufgebauten und optimierten Ablaufprozesses und berücksichtigt dabei folgende Aspekte (nach Priorität geordnet): den Preis des Finanzinstruments, die mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, die Geschwindigkeit der Ausführung, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrags, den Umfang und die Art des Auftrags sowie die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrags, alle sonstigen zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Auftragsausführung relevanten Aspekte. Dabei werden die eintreffenden Aufträge nach chronologischem Einlangen sequentiell abgearbeitet, wobei die Aufträge entweder vollautomatisiert, teilautomatisiert oder auch manuell an die entsprechenden Handelsplätze weitergeleitet werden können. Beschreibung der Execution Policy Auftragserteilung Die vom Kunden entweder seinem Berater erteilten oder selbsttätig via Online-Banking erfassten Wertpapieraufträge werden umgehend an die Wertpapierhandelsabteilung der Schoellerbank weitergeleitet, wobei die Weiterleitung innerhalb der Bank grundsätzlich auf elektronischem Wege erfolgt. Diese Vorgehensweise garantiert eine lückenlose Dokumentation des vom Kunden erteilten Wertpapierauftrags und kann jederzeit nachträglich verfolgt werden. Während der Auftragserteilung erfolgt die Überprüfung des Auftrags, ob es sich um eine von der vorgegebenen Execution Policy der Schoellerbank abweichende Kundenweisung handelt oder ob der Auftrag gemäß der Durchführungspolitik der Schoellerbank zur Ausführung gelangt. Leitlinie zur Durchführungspolitik bei Wertpapieraufträgen /8

4 Im Weiteren erfolgt im Falle eines Verkaufsauftrags eine Überprüfung der dem Wertpapier zugrunde liegenden Lagerstelle, die aus verschiedenen Gründen wie zum Beispiel Depotüberträgen, die zuvor durch den Kunden veranlasst wurden, oder einem dem Verkauf vorausgegangenen ausdrücklich auf Kundenweisung veranlassten Kaufweg des Wertpapiers abweichend von der ansonst üblichen Standardlagerstelle sein kann. In diesem Fall erfolgt die Transaktion aus Kosten- und Zeitgründen über jenen Handelsplatz, der dieser Lagerstelle entspricht. Aufträge, die auf ausdrückliche Kundenanweisung erteilt werden und somit abweichend von der Durchführungspolitik der Schoellerbank zur Ausführung gelangen, werden nicht nach den Bestimmungen der Best Execution durchgeführt. Außerhalb der üblichen Handelszeiten der Bank eingehende Kundenaufträge werden nach Wiederaufnahme des Handels entsprechend der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Best Price Execution Unter dem Begriff Best Price Execution versteht die Schoellerbank eine nach den aktuellen technischen und organisatorischen Möglichkeiten gestaltete effiziente Wertpapierauftragsweiterleitung, die einerseits den Grundsätzen der zeitgerechten und kostengünstigen Ausführung und andererseits der Platzierung auf dem Marktplatz mit der wahrscheinlich höchsten Liquidität folgt. Börsliche Wertpapieraufträge, die nicht eine ausdrücklich vom Kunden gewählte Komponente wie zum Beispiel die Wahl eines vom Haupthandelsplatz abweichenden Handelsplatzes enthalten, gelangen in den Best Price Execution -Prozess der Schoellerbank. Dabei werden die Wertpapieraufträge entweder über einen vordefinierten optimierten Leitweg innerhalb von Minuten ab Eingabe in das hauseigene Wertpapiersystem vollautomatisch oder innerhalb von 0 Minuten bei manueller Disposition auf den entsprechenden Märkten platziert. Genauere Details dazu entnehmen sie der Handelsplatzübersicht auf Seite 7. Anleihen oder anleihenähnliche Produkte gelangen, auch wenn diese vom Kunden ausdrücklich für einen geregelten Markt in Auftrag gegeben wurden, ab einem Mindestgegenwert von , Euro und unlimitiertem Auftrag automatisch in die für festverzinsliche Wertpapiere eingerichtete Handelsabteilung der Schoellerbank. Kann hierbei mindestens zum selben oder zu einem besseren außerbörslichen Preis als am entsprechend gewählten geregelten Handelsplatz gehandelt werden, so führt der Händler den Auftrag im Interesse des Kunden aus. Andernfalls leitet er den Auftrag umgehend wunschgerecht an die vom Kunden gewählte Börse weiter. Da Anleihen tendenziell auf den geregelten Märkten eine eingeschränkte Liquidität aufweisen und demnach auch die damit verbundene geringere Ausführungswahrscheinlichkeit zulasten des Kunden gehen würde, bietet die Schoellerbank dem Kunden zusätzlich die Möglichkeit eines Festpreisgeschäfts bei Anleihen an. Dabei wird dem Kunden über ein spezielles Anleihenangebot ein fest vereinbarter Preis zu einem gewünschten Volumen unmittelbar vor Geschäftsabschluss befristet zugesichert. Andernfalls hat der Kunde selbstverständlich die Möglichkeit, auf ausdrücklichen Wunsch die Anleihe über einen geregelten Markt zu platzieren. Best Execution in der Vermögensverwaltung Die Bank behält sich vor, Kundenaufträge, die im Rahmen von Asset Management- Dienstleistungen (diskretionäre Vermögensverwaltung, Anlageberatungsverträge oder ähnliche Vereinbarungen) erteilt wurden, mit anderen Kundenaufträgen oder auch mit Geschäften auf eigene Rechnung zusammenzulegen. Auch bei diesen Zusammenlegungen gelten die besonderen Grundsätze der Auftragserteilung (wie auf Seite erörtert), wobei im Falle von diskretionären Vermögensverwaltungsdienstleistungen die Bank im eigenen Ermessen entscheiden muss, auf welchen der in der Execution Policy vorgesehenen Ausführungsplätze gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erreicht werden kann. Leitlinie zur Durchführungspolitik bei Wertpapieraufträgen 4/8

5 Bei diskretionären Vermögensverwaltungen mit Fonds wird ausschließlich auf Fondsemissionen der Schoellerbank Invest Aktiengesellschaft zurückgegriffen. Zuteilung bei Emissionen Bei erstmaligem öffentlichem Angebot und erstmaliger Zulassung zum Börsehandel (Initial Public Offering IPO) und auch bei Zeichnungen im Zuge von Kapitalerhöhungen erfolgt die Zuteilung der Aktien durch den vom Emittenten beauftragten Leadmanager der Emission. Erfolgt keine Zuteilung durch den Leadmanager, sondern lediglich eine Zuteilung einer Quote der gezeichneten Aktien, legt die Bank für die jeweilige Emission den Zuteilungsmodus fest. Folgende Zuteilungsmodi können Anwendung finden: Prozentuelle Zuteilung, Ordermengenstaffelung, zeitliches Einlangen des Zeichnungsauftrags, Verlosung, sonstiger Modus. Unabhängig vom festgelegten Modus achtet die Bank darauf, dass die Zuteilung im Interesse aller Kunden fair und wenn möglich in handelbaren Mindestgrößen erfolgt. Devisengeschäfte Im Falle von in Fremdwährung gehandelten Wertpapieren, die gegen ein Euro-Konto des Kunden zu buchen sind, wird das Devisenfixing der Schoellerbank zur Konvertierung herangezogen. Das Devisenfixing ausgewählter Währungen gegen den Euro wird seit 1. Jänner 1999 an jedem Bankarbeitstag zwischen 12.0 Uhr und 1.00 Uhr von den Banken in der Eurozone selbst durchgeführt. Die Schoellerbank gibt die fixierten Geld- und Briefkurse unter bekannt. Leitlinie zur Durchführungspolitik bei Wertpapieraufträgen 5/8

6 Schlussbestimmungen Sofern keine eindeutige Zuordnung der einzelnen Gattungen von Finanzinstrumenten zu einer Assetklasse erfolgen kann, ist eine ausdrückliche Kundenweisung hinsichtlich des Ausführungsplatzes erforderlich. Kann die Bank einen Auftrag aufgrund von Feiertagsregelungen, Handelsereignissen oder technischen Beschränkungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht an dem festgelegten Ausführungsplatz ausführen, so kann der Auftrag unter Wahrung der Interessen des Kunden auch an einem anderen Ausführungsplatz ausgeführt werden. Stehen die von der Bank als geeignete Ausweichplätze ausgewählten Ausführungsplätze ebenfalls nicht zur Verfügung, so ist eine ausdrückliche Kundenweisung hinsichtlich des Ausführungsplatzes erforderlich. In diesem Fall liegt es im Ermessen der Bank, ob ein Auftrag aufgrund mangelnder Qualitätskriterien des vom Kunden gewählten Ausführungsplatzes abgelehnt werden muss. Die Bank behält sich generell vor, im Interesse des Kunden die Ausführung durch Selbsteintritt vorzunehmen. Ein Selbsteintritt wird in der Regel erfolgen, um dem Kunden Liquidität zur Verfügung zu stellen und die Abwicklungsrisiken zu reduzieren. Geht ein Auftrag außerhalb der Handelszeit des jeweils vorgesehenen Ausführungsplatzes ein, bedarf die Auswahl des Ausführungsplatzes einer ausdrücklichen Kundenweisung, sofern der Kunde nicht die Ausführung am nächsten Handelstag gemäß diesen Grundsätzen der Auftragsdurchführung wünscht. Die Bank wird im Falle einer Order mit Kundenweisung keine Verlagerung der Auftragsausführung vornehmen, auch wenn der Auftrag an dem gewählten Ausführungsplatz über einen längeren Zeitraum nicht ausgeführt wird bzw. ausgeführt werden kann. Für nicht sofort oder am ersten Gültigkeitstag ausgeführte Aufträge nimmt die Bank den Auftrag in Evidenz und informiert den Kunden bei etwaigen Kapitalmaßnahmen, die zum Erlöschen eines Auftrags führen. Die vorstehende Execution Policy wird systemtechnisch unterstützt. Sollte diese technische Unterstützung vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, wird die Bank ohne diese systemtechnische Unterstützung nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Execution Policy und somit unter Wahrung der Interessen des Kunden einen Ausführungsplatz bestimmen. Die Execution Policy wird regelmäßig zumindest jedoch einmal jährlich überprüft und, sofern hierfür Erfordernisse bestehen, angepasst. Über jede wesentliche Änderung der Execution Policy werden die Kunden unverzüglich in einer vereinbarten Form informiert. Die aktuell gültige Version der Execution Policy ist kostenfrei an allen Schollerbank-Standorten erhältlich und kann auf der Homepage unter www. schoellerbank.at/mifid eingesehen werden. Leitlinie zur Durchführungspolitik bei Wertpapieraufträgen 6/8

7 Handelsplatzübersicht BÖRSELAND BÖRSEPLATZ WEITERLEITUNG ANBINDUNG BÖRSEZEITEN MEZ WEITERLEITUNG STOP-MKT. Australien XASX über Partner elektronisch 00:00-06:00 07:00-22:00* für nächsten Tag nein Belgien XBRU über Partner elektronisch 09:00-17:0 bis 17:0* ja Canada XTSE, XTSX über Partner elektronisch 15:0-22:00 bis 22:00* nein Dänemark XCSE über Partner manuell 09:00-17:00 bis 16:45 nein Deutschland XETR über Partner elektronisch 09:00-17:0 bis 17:0* ja Deutschland Parkettbörsen über Partner elektronisch 09:00-20:00 bis 20:00* ja ZERTIFIKATE UND OPTIONSSCHEINE AKTIEN Finnland XHEL über Partner manuell 09:00-17:0 bis 17:15 nein Frankreich XPAR über Partner elektronisch 09:00-17:0 bis 17:0* ja Griechenland XATH über Partner elektronisch 09:0-16:00 bis 16:00* nein Großbritannien XLON über Partner elektronisch 09:00-17:0 bis 17:0* nein Hong Kong XHKG über Partner elektronisch 02:50-09:00 07:00-22:00* für nächsten Tag nein Italien XMIL über Partner elektronisch 09:00-17:0 bis 17:0* nein Japan XTKS über Partner elektronisch 01:00-07:00 07:00-22:00* für nächsten Tag nein Niederlande XAMS über Partner elektronisch 09:00-17:0 bis 17:0* ja Österreich XVIE direkt elektronisch 09:00-17:0 bis 17:0* ja Portugal XLIS über Partner elektronisch 09:00-17:0 bis 17:0* nein Schweden XSTO über Partner manuell 09:00-17:0 bis 17:15 nein Schweiz XSWX,XVTX über Partner elektronisch 09:00-17:0 bis 17:0* nein Singapur XSES über Partner elektronisch 02:00-10:00 07:00-22:00* für nächsten Tag nein Spanien XMAD über Partner elektronisch 09:00-17:0 bis 17:0* nein USA XNYS,XNMS über Partner elektronisch 15:0-22:00 bis 22:00* ja USA XOTC, 1OTC über Partner elektronisch 15:0-22:00 bis 22:00* nein Westeuropa FONDS ANLEIHEN Osteuropa Nordamerika außerbörslich über Partner manuell 08:0-17:00 Südamerika Asien Australien Nennung des Partners auf Anfrage. * elektronische Weiterleitung. Eine korrekte Orderplatzierung wird nur von 08:0 bis 17:00 Uhr überprüft. Leitlinie zur Durchführungspolitik bei Wertpapieraufträgen 7/8

8 Schoellerbank AG Palais Rothschild, Renngasse, 1010 Wien Tel: +4/1/ Leitlinie zur Durchführungspolitik bei Wertpapieraufträgen 8/8

Da der Handel für die Fonds im ausgelagerten Portfoliomanagement erfolgt, finden Sie hier die Best Execution Policy des Asset Managers.

Da der Handel für die Fonds im ausgelagerten Portfoliomanagement erfolgt, finden Sie hier die Best Execution Policy des Asset Managers. Best Execution Policy Da der Handel für die Fonds im ausgelagerten Portfoliomanagement erfolgt, finden Sie hier die Best Execution Policy des Asset Managers. Kundeninformation zu den Ausführungsgrundsätzen

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