Berufsstandard Computer- und Netzwerkadministrator 1. Allgemeines 1. Berufsbezeichnung Computer- und Netzwerkadministrator 2. Berufscode

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1 Abgestimmt in der Sitzung der Unterkommission für die trilaterale Zusammenarbeit für berufliche Bildung und Beschäftigung vom , Protokoll Nr. 10 Berufsstandard Computer- und Netzwerkadministrator 1. Allgemeines 1. Berufsbezeichnung Computer- und Netzwerkadministrator 2. Berufscode Berufsbeschreibung 1. Qualifikationsstufe vierte Qualifikationsstufe 2. Zusammenfassung der Hauptaufgaben bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit: Der Computer- und Netzwerkadministrator sichert die optimale Funktionstätigkeit der Computertechnik, der Programme, des Computernetzwerks. Er gewährleistet die Datensicherheit, bietet Kunden technische Unterstützung und berät Kunden; erarbeitet die technische Dokumentation. Der Computer- und Netzwerkadministrator arbeitet in Unternehmen, die sich mit der Projektierung von Computersystemen und/oder Computernetzwerken, deren Installierung, Inbetriebnahme und/oder der technischen Wartung beschäftigen. Er kann auch selbständig tätig sein. 3. Benötigte berufliche Kompetenzen für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit 1. Fähigkeit, Computersysteme zu projektieren. 2. Fähigkeit, Computernetzwerke zu projektieren. 3. Fähigkeit, die Inventarisation der jeweiligen Computertechnik, der Programme und des Computernetzwerkes durchzuführen. 4. Fähigkeit, kleine Reparaturen an der Computertechnik durchzuführen. 5. Fähigkeit, das Programm zu installieren und zu konfigurieren. 6. Fähigkeit, die Computertechnik zu installieren und zu konfigurieren. 7. Fähigkeit, die Probleme bei der Programmbenutzung zu diagnostizieren und zu beseitigen. 8. Fähigkeit, technische Probleme der Computertechnik zu diagnostizieren und zu beseitigen. 9. Fähigkeit, die Benutzerkonten einzurichten und zu beaufsichtigen. 10. Fähigkeit, dem Kunden verschiedene Passwords für das Computernetzwerk zu geben.

2 11. Fähigkeit, die physische Sicherheit des Computersystems zu gewährleisten. 12. Fähigkeit, die Server des Computernetzwerks zu verwalten (z.b. DHCP, DNS, SNMP, SMTP und FTP). 13. Fähigkeit, das Filesystem zu verwalten. 14. Fähigkeit, die benötigte technische Dokumentation zu erstellen. 15. Fähigkeit, die Reservekopien für die Informationsaufbewahrung anzufertigen. 16. Fähigkeit, über eigene Ideen und Vorschläge mit den Anderen erfolgreich zu kommunizieren. 17. Fähigkeit, Kunden bei technischen Problemen zu unterstützen. 18. Fähigkeit, die Sicherheitspolitik für das Informationssystem auszuarbeiten und zu verwirklichen. 19. Fähigkeit, die Datensicherheit zu schützen und zu gewährleisten. 20. Fähigkeit, eine ununterbrochene Stromversorgung zu gewährleisten. 21. Fähigkeit, die Benutzung von illegalen Programmen zu verhindern. 22. Fähigkeit, die Statistik des jeweiligen Computersystems zu analysieren. 23. Fähigkeit, eigene Kenntnisse systematisch zu vervollständigen. 24. Fähigkeit, sich mit der neuesten Information im Bereich der Informationstechnologien bekanntzumachen. 25. Fähigkeit, Vorschläge für Verbesserungen der Programme und/oder Computertechnik vorzubereiten. 26. Fähigkeit, durch Erneuerungen die Kapazität der Computertechnik zu steigern. 27. Fähigkeit, Programme durch Erneuerungen zu verbessern. 28. Fähigkeit, die eigene Tätigkeit zu dokumentieren. 29. Fähigkeit, Kunden mit unterschiedlichem Kenntnisniveau zu beraten. 30. Fähigkeit, Teamarbeit zu organisieren und zu leiten. 31. Fähigkeit, die beste Variante für die Lösung einer bestimmten Arbeitsaufgabe zu wählen. 32. Fähigkeit, eigene Kenntnisse in Praxis umzusetzen. 33. Fähigkeit, Berufsethik einzuhalten. 34. Fähigkeit, Prinzipien für erfolgreiche Kommunikation einzusetzen. 35. Fähigkeit, in der Staatssprache (Lettisch) und in mindestens zwei Fremdsprachen zu kommunizieren. 36. Fähigkeit, arbeitsrechtliche Vorschriften einzuhalten.

3 37. Fähigkeit, Vorschriften für Arbeitsschutz, Brandsicherheit und Umweltschutz einzuhalten. 38. Fähigkeit, die Verantwortung für die Ergebnsse eigener Arbeit zu übernehmen. 4. Für die Gewährleistung von beruflichen Hauptaufgaben benötigte Fertigkeiten 1. Die Rechtsakte der EU und der Republik Lettland, die sich auf die Fragen der Informationstechnologien beziehen, kennen. 2. Die Standards und die technische Dokumentation der Informationstechnologien- Branche 3. Fachtermini in der Staatssprache (Lettisch) und in mindestens zwei Fremdsprachen 4. Die Betriebssysteme 5. Text-, Graphik- und Tabellenredaktionssysteme, u.a. Büro- Computerprogramme 6. Antivirus- Programme 7. Firewall 8. Diagnostik- Programme 9. Programmerneuerung 10. Periphere Geräte nutzen. 11. Verschiedene Datenträger 12. Datenbank- Technologien 13. Programmierungsgeräte für das Schreiben von Scripts 14. Den Arbeitsplatz und die Geräte konfigurieren. 15. Die benötigten Messgeräte für die Durchführung von kleinen Reparaturen der Computertechnik 16. Passende Mittel für die Lösung der Probleme 17. Maßnahmen für Datenschutz und Datensicherheit ergreifen. 18. Programme testen. 19. Die aktuelle Information auf dem Gebiet der Informationstechnologien verfolgen. 20. Im Team und selbständig arbeiten. 21. Die Arbeiten planen und Prioritäten bei der Durchführung der Arbeiten setzen. 22. Die benötigte Information suchen und sortieren.

4 23. Den gesetzlichen Normen der Sachbearbeitung entsprechende Dokumentation einrichten. 24. Präsentationsmaterialien und Schulungsveranstaltungen vorbereiten und leiten. 25. Die eigene Meinung mit Argumenten verteidigen und andere von deren Richtigkeit überzeugen. 26. Vorschriften der Arbeitssicherheit, der Brandsicherheit und der Ergonomik einhalten. 27. Vorschriften für Zivilschutz einhalten. 28. Vorschriften für Umweltschutz einhalten. 29. Normen und Prinzipien der Arbeitsethik beachten. 30. Prinzipien für erfolgreiche Kommunikation beachten. 31. Organisationskultur im lokalen und internationalen Geschäftsverkehr beachten. 32. Problemsituationen lösen. 33. Bedingungen der rationellen Benutzung von Ressourcen des wirtschaftlichen Handelns 34. Die Trends der globalen und lettischen Wirtschaft wahrnehmen. 35. Die Staatssprache (Lettisch) beherrschen. 36. Mindestens zwei Fremdsprachen auf dem Niveau der gegenseitigen Verständigung sprechen können. 37. Vorschriften für arbeitsrechtliche Beziehungen einhalten. 38. Die Ergebnisse der eigenen beruflichen Tätigkeit verantworten. 5. Die für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigten Kenntnisse. 1. Die für die Bewältigung der beruflichen Hauptaufgaben benötigten Kenntnisse auf dem allgemein üblichen Niveau in der Projektleitung. 2. Die für Bewältigung der beruflichen Hauptaufgaben benötigten Kenntnisse auf dem Niveau passiver Anwendung: 2.1. Mathematik Wirtschaft und wirtschaftliches Handeln Programmierung Ergonomik Austausch von Sachinformation Rechtliche Grundlagen im Bereich der Informationstechnologien Elektrotechnik und Elektronik.

5 2.8. Fachtermini in der Staatssprache und mindestens zwei Fremdsprachen. 3. Die für Bewältigung der beruflichen Hauptaufgaben benötigten Kenntnisse auf dem Niveau aktiver Anwendung: 3.1. Standards im Bereich der Informationstechnologien Klassifizierung und Benutzung von Betriebssystemen Klassifizierung und Benutzung von Anwenderprogrammen Aufbau der Computersysteme und der Computerarchitektur Netzbetriebssysteme Computernetzwerke Datenbank- Technologien Netzwerktechnologien Peripheriegeräte Berufliche Kommunikation und berufliche Ethik Staatssprache Zwei Fremdsprachen auf dem Niveau der gegenseitigen Verständigung Arbeitsrechtliche Verhältnisse Arbeits- und Zivilschutz Umweltschutz Sachbearbeitung. Pflichten und Aufgaben Pflichten 1. Wartung der Computertechnik. Aufgaben 1.1. Computertechnik installieren und konfigurieren; 1.2. die Wartung der Computertechnik durchführen; 1.3. Benutzungsprobleme der Computer diagnostizieren und lösen; 1.4. kleine Reparaturen der Computertechnik durchführen; 1.5. Inventarisation der Computertechnik und des Computernetzwerks durchführen. 2. Wartung der Programme Programme installieren und konfigurieren; 2.2. die benötigte Erneuerung der Programme durchführen; 2.3. Programmbenutzungsprobleme diagnostizieren und beseitigen;

6 3. Verwaltung von Computersystemen und Computernetzwerken. 4. Gewährleistung vom Datenschutz. 5. Unterstützung der Computersysteme und der Computernetzwerke. 6. Erstellen der IT- Dokumentation entsprechend den rechtlichen Normen. 7. Die Planung von IT- Infrastruktur. 8. Projektierung von Computersystemen und Computernetzwerken Benutzung von illegalen Programmen verhindern; 2.5. Inventarisation der jeweiligen Programme durchführen Benutzerkonten einrichten und beaufsichtigen; 3.2. dem Kunden verschiedene Zugangsrechte für das Computersystem geben; 3.3. Services des Computernetzwerks verwalten; 3.4. Datensysteme verwalten Politik vom Datenschutz des Informationssystems im Einklang mit der geltenden rechtlichen Regelung gestalten; 4.2. die physische Sicherheit des Computersystems 4.3. die Sicherheit der Computernetzwerke 4.4. Antivirus- Schutz des Computersystems 4.5. eine ununterbrochene Stromversorgung 4.6. Reservekopien für Daten machen Die benötigte Benutzerdokumentation und Arbeitsanweisungen erstellen; 5.2. technische Unterstützung 5.3. Benutzer mit unterschiedlichem Kenntnisniveau konsultieren; 5.4. die Benutzer rechtzeitig über gravierende Veränderungen in der Arbeit des Computersystems oder des Computernetzwerks informieren Den Inhalt der IT- Infrastruktur dokumentieren; 6.2. Veränderungen der IT- Infrastruktur dokumentieren; 6.3. Zugangsrechte der Benutzer und deren Veränderungen dokumentieren; 6.4. eigene Handlungen dokumentieren Die Statistik des Funktionierens des Computersystems analysieren; 7.2. die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten anwenden; 7.3. berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten systematisch vervollkommnen; 7.4. die neueste Information im IT- Bereich kennenlernen; 7.5. Vorschläge für die benötigten Verbesserungen der Programme und/oder der Computertechnik vorbereiten; 7.6. eigene Ideen und Vorschläge präsentieren Technologien für die Projektierung von Computersystemen und Netzwerken kennenlernen; 8.2. Computernetzwerke projektieren; 8.3. Computersysteme projektieren; 8.4. die beste Lösungsvariante für die Bewältigung der Aufgaben wählen;

7 9. Organisierung der Teamarbeit die Teamarbeit organisieren und verwirklichen; 9.2. in der Staatssprache und in mindestens einer Fremdsprache (Englisch) kommunizieren; 9.3. Prinzipien der beruflichen Kommunikation beachten; 9.4. Prinzipien der beruflichen Ethik beachten. Arbeitsgruppe für den Berufsstandard des Computer- und Netzwerkadministrators: Ērika Sadovska Alberts- College, Direktorin des Studienprogramms Informationstechnologien, Mg.sc.ing., Lektorin; Jānis Lelis Lettischer Verband für Telekommunikationen, Exekutivdirektor, Junior- Professor, Dr.sc.ing. Jegors Bulko Staatliche Aktiengesellschaft Lettisches Staatliches Radio- und Fernsehzentrum, der leitende Ingenieur, GmbH Bradis, Kommunikationsingenieur. Ieva Boļakova Universität Daugavpils, Direktorin des Studienprogramms Informationstechnologien, Mg. paed., Lektorin; Andris Gabrānovs Der lettische Verband für Open Source Technologien, Mitglied, Lettischer Verband der Informatiklehrer, Vorstandsmitglied, Rigaer Schule für Primarbereich+ Sekundarbereich I Agenskalns, stellvertretender Direktor, Mg. paed., Informatiklehrer. Experten für den Berufsstandard des Computer- und Netzwerkadministrators: S. Bāliņa Lettischer Verband für Informatik- und Kommunikationstechnologien, Präsidentin; V. Harlinskis Institut für Elektronik und Computerwissenschaft, Chefingenieurstellvertretender Direktor; M. Bičevskis Lettischer Geschäftsbanken- Verband, Präsident; I. Kola Aktiengesellschaft Latvenergo, Direktorin der Personalabteilung; J. Grabis Rigaer Technische Universität, Direktor des Instituts für Informationstechnologien.

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