Ist Ihre Compliance fit für die neue internationale Geldwäscherichtlinie?
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- Christa Schuster
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1 Ist Ihre Compliance fit für die neue internationale Geldwäscherichtlinie? 7. Stuttgarter Sicherheitskongress Mittwoch, 8. Juli 2015 Jürgen Rapp M.A. und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Regierungspräsidium Karlsruhe Folie 1
2 Fünf Irrtümer zur Geldwäscheprävention Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und in unserem Geschäftsfeld weit weg von internationaler Geldwäsche. Ohne Bargeldgeschäfte sind wir nicht gefährdet! Banktransaktionen sind ja eine sichere Sache gegen Geldwäsche. Geldwäscher sind auf anonyme, schnelle Geschäfte aus! Wir kennen unsere Kunden und kommen nicht in Gefahr, für Geldwäsche benutzt zu werden, da dies in unseren Prozessen auffallen würde. Wir unterstehen ja keiner Aufsicht und wo kein Kläger, da kein Richter! Wir warten erst mal ab! Folie 2
3 Wo steht Ihre Compliance? Ihre Compliance hat die Sicherheitsrisiken bei Ihren nationalen und internationalen Geschäften im Blick und betriebsintern bereits die nötigen Vorkehrungen getroffen? Sie denken lediglich daran, Ihr Unternehmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen? Sie wollen aber auch keine wirtschaftlichen Schäden riskieren? Sie denken an die Gefahren für Ihre Reputation und Ihren Wettbewerb? Es ist Ihnen wichtig, Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor straf- und aufsichtsrechtlichen Risiken zu schützen? Folie 3
4 Geldwäsche ist...verdecktes Einschleusen (placement) illegaler Geld- und Vermögenswerte (layering) in legale Finanz- und Wirtschaftskreisläufe (integration). Ziel ist...die legale Herkunft von Geld- und Vermögenswerten vorzutäuschen. Folie 4
5 Terrorismusfinanzierung steht für das Sammeln meist finanzieller Mittel, um politisch motivierte Straftaten mit terroristischem Hintergrund zu fördern, vorzubereiten und durchzuführen. Vorsicht! Hinter einem Geschäft Terrorismusfinanzierung zu erkennen ist deutlich schwieriger als bei Geldwäsche. Folie 5
6 Organisationen gegen Geldwäsche Ursprünge bei den Vereinten Nationen Taktgeber überstaatliche OECD in Paris mit der FATF (Financial Action Task Force) auf politischem Weg zu EU-Geldwäscherichtlinien Folie 6
7 Die EU-Geldwäscherichtlinie Richtlinie mit Gesetzcharakter des europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Mai 2015 mittlerweile die Vierte ihrer Art, am 25. Juni in Kraft getreten verpflichtend für die Mitgliedstaaten, wirksame Geldwäscheprävention und -bekämpfung voran zu treiben Umsetzung binnen zwei Jahren in nationales Recht (in Deutschland das Geldwäschegesetz GwG) Folie 7
8 Was gilt es bisher zu beachten? 3. EU-Richtlinie aus 2005 mit damaligen Neuerungen: Unterscheidung und Gewichtung der Sorgfaltspflichten sog. risikobasierter Ansatz (risk based approach) Schwellenwert für Bargeldgeschäfte bei EUR Änderungen bei den Meldepflichten (Verdachtsmeldungen) in Deutschland seit 2008 im Geldwäschegesetz Folie 8
9 Die neue 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie Zuschnitt an die Empfehlungen der FATF aus 2012 Risikoermittlung und -bewertung ( Risikoanalyse ) verstärkte Sorgfaltspflichten bei erhöhtem Risiko nationales Register zu Wirtschaftlich Berechtigten Politisch exponierte Personen (PePs) weiter gefasst Absenkung Bargeldgrenze bei gewerbl. Güterhändlern erweiterte Sanktionen (Aufsichtsbehörden) Folie 9
10 Rechtsverpflichtete im Nichtfinanzbereich Finanzunternehmen ( 2 Absatz 1 Nr. 3 GwG) Versicherungsvermittler ( 2 Absatz 1 Nr. 5 GwG) Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen, Treuhänder ( 2 Absatz 1 Nr. 9 GwG) Immobilienmakler ( 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG) Güterhändler ( 2 Absatz 1 Nr. 13 GwG) Rechtsdienstleister ( 2 Absatz 1 Nr. 7 GwG) Spielbanken ( 2 Absatz 1 Nr. 11 GwG) Folie 10
11 Die Pflichtenkreise im GwG Folie 11
12 Kundensorgfalts- und Aufsicht nach dem GwG in Baden-Württemberg organisatorische Pflichten nach GwG Folie 12
13 Interne Sicherungsmaßnahmen Risikoanalyse: bisher risikobasierter Ansatz (risk based approach), künftig eigene Risikountersuchung, -feststellung und -beurteilung; betriebsinterne Sicherungssysteme: bspw. IT-Systeme, Systeme zum Kundenscreening; Verhaltens- und Prozessvorschriften; Mitarbeiterschulungen: Unterrichtung über Geldwäscherisiken plus Zuverlässigkeitsprüfung; Geldwäschebeauftragte/r: risikoabhängig; Aufsichtsbehörde kann Anordnung zur Bestellung erlassen oder Freistellung erteilen. Folie 13
14 Risikoanalyse Grundlage Ihrer internen Sicherungsmaßnahmen...Risiken identifizieren und bewerten, beispielsweise Welches Risiko liegt in der Unternehmensstruktur? (geographische Lage, Anzahl der Filialen, Anzahl der Mitarbeiter...) Welches Risiko birgt der Kunde/das Kundenverhalten? (branchenfremde Kunden oder solche, die Identifizierung verweigern; viele Neukunden...) Welches Risiko birgt das Produkt/die Art der Transaktionen? (hohe Summen durch große Lieferungen von dual use Gütern, internationale Transaktionen...)...Risikominimierungsmaßnahmen erstellen Wirksamkeit überwachen und ggf. nachsteuern Folie 14
15 Bußgelder und weitere Sanktionen Kernpflichtverletzungen andere Pflichtverletzungen Folie 15
16 Ist Ihre Compliance fit für Ihr Risiko? Arbeitssicherheit Qualitätsmanagement Korruptionsprävention Produktsicherheit Geldwäscheprävention Exportsicherheit Folie 16
17 Die Geldwäscheaufsichtsbehörden Weitere Informationen finden Sie im Internet! Schreiben Sie uns oder rufen Sie an!
18 Folie 18
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