Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche was Sie wissen müssen. Informationsveranstaltung am der IHK Oberfranken Bayreuth
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- Adam Hoch
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1 Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche was Sie wissen müssen Informationsveranstaltung am der IHK Oberfranken Bayreuth
2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlegende Informationen 2. Pflichten nach dem Geldwäschegesetz 2.1 Überblick Pflichten für Güterhändler 2.2 Gruppenweite Pflichten 2.3 Verdachtsmeldewesen 3. Fragen zum Geldwäschegesetz 2
3 1. Grundlegende Informationen Geldwäsche = Einschleusung illegaler Geld- oder Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf Ablauf: placement layering integration Bis zu 100 Milliarden Euro jährlich in Deutschland 3
4 1. Grundlegende Informationen Vortaten Auflistung in 261 StGB: alle Verbrechen bestimmte Vergehen Beispiele für Vortaten: Betrug, Dokumentenfälschung, Steuerdelikte, Drogenhandel, Menschenhandel 4
5 1. Grundlegende Informationen Sinn und Zweck des Geldwäschegesetzes Blockieren krimineller Geldflüsse wachsende Bedeutung: Unterbindung von Terrorismusfinanzierung Schaffung von Transparenz Schutz der Verpflichteten vor Verwicklung in Straftaten 5
6 1. Grundlegende Informationen Warum ist Deutschland ein attraktiver Standort für GW-Aktivitäten? Transitland EU-Mitgliedsland ohne Bargeldgrenze Hochwertige Produkte Made in Germany Heterogene Struktur im Güterhandel Politisch stabiles Land und Rechtssicherheit 6
7 1. Grundlegende Informationen Verpflichtete und Aufsicht Nichtfinanzsektor z.b. Gewerbliche Güterhändler, Immobilienmakler Aufsicht: Regierung von Mittelfranken, Regierung von Niederbayern Finanzsektor Aufsicht: BaFin z.b. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen Rechtsberatende Berufe z.b. Steuerberater, Rechtsanwälte Aufsicht: jeweilige Kammer 7
8 1. Grundlegende Informationen Kontrollen Bestellung Geldwäschebeauftragter Bußgelder, Geschäfts-/ Berufsverbot Untersagung Outsourcing Anordnung Sicherungsmaßnahmen Information Aufgaben der Regierung von Mittelfranken Strafverfolgung durch: Polizei/Zoll Justiz Finanzbehörden 8
9 1. Grundlegende Informationen Befugnisse der Aufsichtsbehörde Vor-Ort im Unternehmen i. d. R. nicht anlassbezogen und nach vorheriger Ankündigung zwei Prüfer Befragung mit stichprobenweiser Aktenprüfung Nachprüfung möglich Im schriftlichen Verfahren Fragebogen mit Belegen Nachprüfung möglich 9
10 1. Grundlegende Informationen Befugnisse der Aufsichtsbehörde Geschäftsräume betreten Geschäftsunterlagen einsehen Geschäftsunterlagen prüfen Auskunfts- und Mitwirkungspflicht 10
11 2. Pflichten nach dem GwG Überblick 2.1 Überblick Pflichten für Güterhändler 2.2 Gruppenweite Pflichten 2.3 Verdachtsmeldewesen 11
12 Hinweise für Güterhändler zum Geldwäschegesetz Bargeschäfte ab (auch gestückelt)? Ja Risikomanagement Ja Allgemeine Sorgfaltspflichten Nein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung? (Unabhängig von Zahlungsart oder Betragshöhe!) Risikoanalyse Interne Sicherungsmaßnahmen: - Ausarbeiten von Grundsätzen, Verfahren undkontrollen (z. B. Arbeitsanweisung) - Unterrichtung / Schulungder Mitarbeiter - Zuverlässigkeitsprüfungder Mitarbeiter Ggf. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten Identifizierung des Vertragspartnersund ggf. der auftretenden Person Ermittlungen zum wirtschaftlich Berechtigten Gibt es Grund zur Annahme, dass es sich um eine politisch exponierte Person (PEP) handeln könnte? Verdachtauf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung oder Zweifelan den Angaben zur Identität des Vertragspartners? Ja Ja Möglichst viele für die Identifizierung relevante Angaben ermitteln (neben Namen z.b. auch Telefon-nummern, KFZ- Kennzeichen, etc.) Nein Keine Sorgfaltspflichten Verdachtsmeldung abgeben und wenn möglich Vertrag vorerst nicht weiter abwickeln! Nein Dokumentation / Nachweispflicht Aufbewahrung aller Informationen 5 Jahre Definitionen und weitere Erläuterungen finden unter im Bereich Sicherheit, Kommunales und Soziales Regierung von Mittelfranken Stand: Juli 2017
13 2.2 Gruppenweite Pflichten Verpflichtetes Mutterunternehmen Tochter 1 Tochter 2 Tochter 3 Risikomanagement der Mutter für Tochterunternehmen 1 und 2 13
14 2.2 Gruppenweite Pflichten Risikoanalyse für alle gruppenangehörigen Unternehmen, die Verpflichtete nach dem GwG sind Interne Sicherungsmaßnahmen müssen gruppenweit einheitlich sein Geldwäschebeauftragter Erstellung einer gruppenweiten Strategie zur Verhinderung von Geldwäsche Informationsaustausch innerhalb der Gruppe sicherstellen 14
15 2.3 Verdachtsmeldewesen Sorgfaltspflichten nicht erfüllbar Verdachtsmomente, z. B.: Überweisung aus Risikoland Zweifel an Identität Smurfing Untypisches oder wirtschaftlich unsinniges Geschäft Rücknahme des Kaufangebots Beendigungsverpflichtung Geschäftsbeziehung darf nicht begründet oder muss beendet werden Geldtransaktionen dürfen vorerst nicht durchgeführt werden Verdachtsmeldung 15
16 2.3 Verdachtsmeldewesen Nur noch eine zentrale Stelle für Verdachtsmeldungen Verdachtsmeldung ist keine Anzeige! Meldender kann, außer bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unwahrheit, nicht belangt werden Information über die Verdachtsmeldung nicht an den Betroffenen weitergeben! Geschäftsabschluss erst nach Zustimmung oder nach Ablauf von drei Werktagen (ohne Samstag) 16
17 2.3 Verdachtsmeldewesen Meldung an: Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen / Financial Intelligence Unit (FIU) Generalzolldirektion - Referat D2 Postfach Köln Service Desk FIU: 0351/ Fax für Verdachtsmeldungen: 0221/ Fax für Registrierungen 0221/ info.fiu@zoll.de 17
18 3. Fragen zum Geldwäschegesetz Weitere Informationen erhalten Sie bei: Regierung von Mittelfranken Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration ordnung/geldwaeschegesetz/ Verwaltungsservice Bayern 18
19 3. Fragen zum Geldwäschegesetz 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20
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