FH Flensburg Fachbereich Wirtschaft SPO Master Business Management
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- Elsa Hafner
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1 Studien- und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master-Studiengang Business-Management an der Fachhochschule Flensburg vom (1) Aufgrund des 52 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.- H. S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Februar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBl. Schl.- H. S.67), wird nach Beschlussfassung durch wird nach Beschlussfassung durch den Konvent des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Flensburg vom , Zustimmung des Senats am und mit Genehmigung des Präsidiums der Fachhochschule Flensburg vom die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Business Management als Satzung erlassen. (2) Diese Studien- und Prüfungsordnung bezieht sich auf die fachübergreifenden Bestimmungen der Prüfungsverfahrensordnung (PVO) der Fachhochschule Flensburg. 1 Studienziel Ziel des Studiums im Master-Studiengang Business Management ist es, vertiefte wissenschaftliche Grundlagen und vertiefte Anwendungskompetenz im Bereich der Betriebswirtschaft zu vermitteln; für den weiterbildenden Master werden ergänzend berufliche Erfahrungen der Studierenden zur Gewinnung von Anwendungskompetenz integriert. (1) Zulassung zum konsekutiven Master-Studium. 2 Zulassungsvoraussetzungen 1. Zum konsekutiven Master-Studium wird zugelassen, wer in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (einschließlich Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen) die Abschlussprüfung Bachelor oder Diplom an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit mindestens GUT bestanden hat. 2. Bewerberinnen und Bewerber mit BEFRIEDIGEND bestandenen Bachelor- oder Diplom- Abschlüssen aus einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (einschließlich Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen) an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes können zum Master-Studium zugelassen werden. Hierzu ist eine positive Stellungnahme durch eine vom Konvent des Fachbereichs Wirtschaft benannte Auswahlkommission notwendig. 3. Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens BEFRIEDIGEND bestandenen Bachelor- oder Diplom-Abschlüssen aus anderen Studiengängen an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes können zum Master-Studium zugelassen werden mit der Auflage, einzelne Fächer aus den Wirtschaftswissenschaften nachzuholen. Die Vorgabe dieser Fächer (Credits und Grades) erfolgt durch eine vom Konvent des Fachbereichs Wirtschaft benannte Auswahlkommission. Der Nachweis der Erfüllung dieser Auflagen ist Voraussetzung für die Prüfungen des dritten Semesters. (2) Zulassung zum weiterbildenden Master-Studium. 1. Zum weiterbildenden Master wird zugelassen, wer in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (einschließlich Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen) die Abschlussprüfung Bachelor oder Diplom an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmen- Stand: SPO.BWMA docx Seite 1 von 8
2 gesetzes mit mindestens GUT bestanden hat sowie zusätzlich über eine fachbezogene Berufspraxis von in der Regel einem Jahr verfügt. 2. Bewerberinnen und Bewerber mit BEFRIEDIGEND bestandenen Bachelor- oder Diplom-Abschlüssen aus einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (einschließlich Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen) an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes und zusätzlich mit einer fachbezogene Berufspraxis von in der Regel einem Jahr können zum Master-Studium zugelassen werden. Hierzu ist eine positive Stellungnahme durch eine vom Konvent des Fachbereichs Wirtschaft benannte Auswahlkommission notwendig. 3. Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens BEFRIEDIGEND bestandenen Bachelor- oder Diplom-Abschlüssen aus anderen Studiengängen an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes und zusätzlich mit einer fachbezogene Berufspraxis von in der Regel einem Jahr können zum Master-Studium zugelassen werden mit der Auflage, einzelne Fächer aus den Wirtschaftswissenschaften nachzuholen. Die Vorgabe dieser Fächer (Credits und Grades) erfolgt durch eine vom Konvent des Fachbereichs Wirtschaft benannte Auswahlkommission. Der Nachweis der Erfüllung dieser Auflagen ist Voraussetzung für die Prüfungen des dritten Semesters. (3) Die Auswahlkommission gemäß Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2 Ziffer 2 besteht aus zwei Professorinnen oder Professoren, von denen mindestens eine/einer aus dem Fachgebiet der Betriebswirtschaft sein muss. 3 Abschluss (1) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der folgende Hochschulgrad verliehen: Master of Arts (abgekürzt M.A.). (2) Der Masterabschluss ist ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss und befähigt zur Promotion. 4 Regelstudienzeit, Orientierungsphase / Studienabschnitte, Studienvolumen (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Masterprüfung vier Semester. (2) Das Studienvolumen des konsekutiven Masters beträgt 120 Kreditpunkte; er wird grundsätzlich als Präsenzstudiengang durchgeführt. (3) Das Studienvolumen des weiterbildenden Masters beträgt 120 Kreditpunkte; er kann maximal 30 Kreditpunkte Distance-Learning-Module enthalten (Entscheidungen hierzu trifft der Konvent des Fachbereichs Wirtschaft). (4) Der Studiengang wird in den beiden Varianten konsekutiver Masterstudiengang sowie weiterbildender Masterstudiengang im Sinne der 58 und 59 Hochschulgesetz HSG durchgeführt. 5 Module und Prüfungen (1) Die Tabelle in der Anlage 1 zeigt den Modul- und Prüfungsplan des Master-Studiengangs Business Management inklusive der zugeordneten Kreditpunkte (Credit Points (CP)). Es kann nur ein Schwerpunkt gewählt werden, wobei alle Module des gewählten Schwerpunkts zu absolvieren sind. (2) Einige Module werden in englischer Sprache angeboten. Ausreichende Englisch-Kenntnisse werden vorausgesetzt. Stand: SPO.BWMA docx Seite 2 von 8
3 6 Prüfungssprache Prüfungen erfolgen in der Sprache, in der der Unterricht erteilt worden ist. 7 Master-Thesis (1) Die Master-Thesis umfasst eine Abschlussarbeit und ein abschließendes bewertendes Kolloquium. (2) Zur Thesis wird zugelassen, wer alle Prüfungsleistungen der Semester 1 bis 3 erbracht hat. (3) Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beträgt in der Regel fünf Monate ( 21 Abs. 6 PVO). (4) Das Thema der Abschlussarbeit kann nur einmal innerhalb der ersten vier Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden ( 21 Abs. 7 PVO). (5) Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit kann um maximal vier Wochen verlängert werden. Ein Antrag auf Verlängerung ist spätestens 14 Tage vor dem Abgabetermin dem Prüfungsausschuss vorzulegen ( 21 Abs. 8 PVO). 8 Kolloquium (1) Im Master-Studiengang Betriebswirtschaft ist ein Kolloquium im Zusammenhang mit der Abschlussarbeit durchzuführen ( 24 Abs. 1 PVO). (2) Zulassungsvoraussetzung für das Kolloquium ist eine mit mindestens ausreichend bewertete Abschlussarbeit. (3) Das Kolloquium dauert 45 Minuten je Kandidatin oder Kandidat ( 24 Abs. 2 PVO). Ist die Note des Kolloquiums nicht ausreichend, kann einmal ein Wiederholungs-Kolloquium durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Prüfungen einschließlich der Wiederholungsprüfung wird von der Betreuerin oder dem Betreuer sowie von der Zweitbewerterin oder dem Zweitbewerter festgelegt. (4) Die Master-Thesis ist bestanden, wenn auch das Kolloquium mit mindestens ausreichend bewertet wurde. Die Noten der Abschlussarbeit und des Kolloquiums sowie die Endnote sind der Kandidatin oder dem Kandidaten unmittelbar nach dem Kolloquium bekannt zu machen. 9 Bildung der Gesamtnote (1) Die Gesamtnote errechnet sich aus den mit den Kreditpunkten gewichteten Einzelnoten der Prüfungsleistungen sowie der Endnote für die Master-Thesis gemäß 5 dieser Ordnung. (2) Die Endnote der Master-Thesis ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten der Abschlussarbeit und des Kolloquiums, wobei die Note der Abschlussarbeit mit 70% und die des Kolloquiums mit 30% in die Gesamtnote eingehen. Stand: SPO.BWMA docx Seite 3 von 8
4 10 In-Kraft-Treten, Übergangsregelungen (1) Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. (2) Diese Prüfungs- und Studienordnung gilt erstmals für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2013/14 das Studium im Master-Studiengang Business Management an der Fachhochschule Flensburg aufnehmen. (3) Ein Anspruch auf das Lehrangebot sowie die Prüfungen besteht nur im Rahmen der semesterweisen Einführung dieser Prüfungs- und Studienordnung. (4) Für Studierende, die bereits vor dem im Master-Studiengang Business Management immatrikuliert waren, gilt die bisherige Prüfungs- und Studienordnung vom nach Maßgabe der folgenden Absätze 5 9 bis zum weiter, es sei denn, sie haben verbindlich beantragt, das Studium nach dieser Prüfungs- und Studienordnung fortzuführen. (5) Die Veranstaltungen nach der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung vom laufen parallel zur Einführung dieser Prüfungs- und Studienordnung aus und enden mit dem Sommersemester (6) Die Prüfungen nach der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung vom werden letztmalig im Prüfungszeitraum Wintersemester 2015/16-II angeboten. (7) Die Ableistung der Master-Thesis (inkl. Kolloquium) ist nach der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung vom bis zum möglich. (8) Anerkennungen von Prüfungen nach bisheriger Studien- und Prüfungsordnung vom , sind nur bis zum Ablauf des Prüfungszeitraumes Wintersemester 2015/16-II möglich. (9) Die bisherige Prüfungs- und Studienordnung vom tritt am außer Kraft. Flensburg, den FACHHOCHSCHULE FLENSBURG Fachbereich Wirtschaft Der Dekan gez. Professor Dr. Werner Schurawitzki Stand: SPO.BWMA docx Seite 4 von 8
5 Anlage 1: Modul- und Prüfungsplan im Master-Studiengang Business Management In der nachfolgenden Tabelle werden die hier erläuterten Abkürzungen verwendet: Art und Umfang der Veranstaltung Prüfungart V Vorlesung PL Prüfungsleistung nach 8 Abs. 2 PVO Ü Übung SL Studienleistung nach 8 Abs. 4 PVO WS Workshop PVL Prüfungsvorleistung gem. 8 Abs. 3 PVO Sem Seminar TPL Teilprüfungsleistung nach 14 Abs. 2 PVO Lab Laborveranstaltung Prüfungsform BPP Berufspraktisches Projekt KL xxx Min. Klausur nach 11 PVO mit Angabe der Dauer (in Minuten) SWS Semesterwochenstunden MDP Mündliche Prüfung nach 12 PVO CP Credit Points (ECTS), Leistungspunkte SP Sonstige Prüfungen nach 13 PVO; die konkrete(n) Art(en) dieser Prüfung können jeweils aufgeführt sein oder werden zu Beginn der Veranstaltung angegeben. PVO: Prüfungsverfahrensordnung der Fachhochschule Flensburg vom , zuletzt geändert durch Satzung vom Semester Modul Prüfung Merkmale Lehrveranstaltung Art SWS CP Art Form (ggf. Umfang) Vorbedingungen Verbindlichkeit Forschungsmethoden im Management SE 3 5 PL SP: Projekte Fallstudien & Mündliche schriftliche Prüfungen Risk Management And Corporate Governance SE 4 5 PL SP: Vorträge (40 50%) & Hausarbeiten (40 50%) & erfolgreiche Bearbeitung von Projekten (je 20%) Wirtschaftsethik SE 3 5 PL SP: Projekte Fallstudien & Mündliche Prüfung & Schriftliche Prüfungen Schwerpunktmodule F&A SCM/IM SME/E gem. Anl. 2 SE 8 15 PL Wahlpflicht Alle Module des 1. Studiensemesters Stand: SPO.BWMA docx Seite 5 von 8
6 2. Semester Modul Prüfung Merkmale Lehrveranstaltung Art SWS CP Art Form (ggf. Umfang) Vorbedingungen Verbindlichkeit Strategisches Management SE 4 6 PL KL 90 Customer Relationship Management SE 2 3 PL KL 90 Change Management SE 4 6 PL SP: Projekte Fallstudien & Mündliche Prüfung schriftliche Prüfungen Schwerpunktmodule F&A SCM/IM SME/E gem. Anl. 2 SE 8 15 PL Wahlpflicht Alle Module des 2. Studiensemesters Semester Modul Prüfung Merkmale Lehrveranstaltung Art SWS CP Art Form (ggf. Umfang) Vorbedingungen Verbindlichkeit Außenwirtschaft SE 2 3 PL SP: Projekte Fallstudien & Mündliche Prüfung schriftliche Prüfungen Internationales Management SE 4 6 PL SP: Projekte Fallstudien & Mündliche Prüfung schriftliche Prüfungen Interkulturelle Kommunikation SE 4 6 PL SP: Projekte Fallstudien & Mündliche Prüfung schriftliche Prüfungen Schwerpunktmodule F&A SCM/IM SME/E gem. Anl. 2 SE 8 15 PL Wahlpflicht Alle Module des 3. Studiensemesters Semester Modul Prüfung Merkmale Lehrveranstaltung Art CP Art Form (ggf. Umfang) Vorbedingungen Verbindlichkeit Master-Thesis Abschlussarbeit 30 PL Schriftliche Ausarbeitung (Bearbeitungszeit Bestandene PL Kolloquium maximal 5 Monate) Mündliche Prüfung (45 Minuten) der Semester 1-3 Alle Module des 4. Studiensemesters 30 Stand: SPO.BWMA docx Seite 6 von 8
7 Anlage 2: Schwerpunktmodule (Wahlpflichtfächer) Schwerpunkt Modul Semester SWS CP Prüfungsart F&A Anleihen, Portfolio- und Riskmanagement PL F&A Unternehmensrating und Unternehmensbewertung F&A Terminmarktprodukte PL Prüfungsform SP: KL 120 & eigenständige Bewertung eines frei wählbaren Produkts mit realen Daten PL SP: Vorträge (40%) & Hausarbeiten (40%) & Projektarbeit (20%) SP: KL 120 & eigenständige Bewertung eines frei wählbaren Produkts mit realen Daten F&A Internationale Rechnungslegung PL SP: Vorträge (40%) & Hausarbeiten (40%) & Projektarbeit (20%) F&A Advanced Controlling PL SP: Projekt mit Präsentation F&A Konfliktlösung durch Privatrecht PL SP: Bekanntgabe bei Beginn der Veranstaltung F&A Business Audit PL SP: Vorträge während der Veranstaltungen (40%) & Hausarbeit(en) (40%) & erfolgreiche Bearbeitung von Projekten (je 20%) SCM/IM Supply Chain Management PL SP: Fallstudienbearbeitung (60%) & Klausur (90 Min.) (40%) SCM/IM Graphentheoretische Entscheidungsmethoden SCM/IM Simulation PL PL SP: Projektbearbeitung SCM/IM Supply Chain Controlling PL SP: Projektarbeit mit Präsentation SCM/IM Business Intelligence PL SP: Referat & Labor-Prototyp SCM/IM Produktionslogistisches Planspiel PL SCM/IM Projektmanagement PL SP: Hausarbeit & Referat SCM/IM Rechtliche Rahmenbedingungen des SCM PL SP: Hausarbeit & Referat SP: Veranstaltungsbegleitende richtige Umsetzung von Beispielaufgaben im DV-System und abschließend Erstellung eines eigenen Simulationsmodells SP: Aktive Teilnahme an der Reorganisation der durchgespielten Fertigung und Kurzvortrag über das Planspiel bzw. ein produktionslogistisches Thema Stand: SPO.BWMA docx Seite 7 von 8
8 Schwerpunkt Modul Semester SWS CP Prüfungsart Prüfungsform SME/E Grundlagen des Mittelstandsmanagements PL SP: Bekanntgabe bei Beginn der Veranstaltung SME/E Grundlagen und erste Schritte des Entrepreneurships PL SP: Bekanntgabe bei Beginn der Veranstaltung SME/E Wissensmanagement PL SP: Bekanntgabe bei Beginn der Veranstaltung SME/E Businessplan/-konzept PL SP: Bekanntgabe bei Beginn der Veranstaltung SME/E Nachfolgemanagement PL SP: Bekanntgabe bei Beginn der Veranstaltung SME/E Konfliktlösung durch Privatrecht PL SP: Bekanntgabe bei Beginn der Veranstaltung SME/E Start-up und Wachstum junger Unternehmen PL SP: Bekanntgabe bei Beginn der Veranstaltung Stand: SPO.BWMA docx Seite 8 von 8
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