V e r t r a g. über den Anschluss an das Nahwärmenetz und die Lieferung von Nahwärme. durch die Bioenergie Buch eg

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1 Stand: 06. Mai 2014 V e r t r a g über den Anschluss an das Nahwärmenetz und die Lieferung von Nahwärme durch die Bioenergie Buch eg (Anschluss- und Wärmeliefervertrag) zwischen... (Name, Vorname)... (Straße, Hausnummer) - nachstehend als Wärmekunde bezeichnet - und der BioEnergie Buch eg Birkenweg Heubach-Buch Objektnummer Anschlussobjekt (falls abweichend von der oben angegebenen Wärmekundenadresse)... (Straße, Hausnummer) Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag, Seite 1 von 8

2 Vorwort Die Versorgung des Anschlussobjekts mit Wärme soll über das Nahwärmenetz der BioEnergie Buch eg erfolgen. Dieses Nahwärmenetz wird gespeist mit der Abwärme der Biogasanlage (BGA) der Familie Grötzinger, Heubach-Buch. Zwischen den vertragsschließenden Parteien besteht Einigkeit darüber, dass eine Wärmeversorgung mit einer neu geschaffenen Heizzentrale mit Nahwärmenetz wegen der erforderlichen investiven Aufwendungen eine langfristig angelegte Zusammenarbeit erfordert. Dies rechtfertigt aus Sicht beider Vertragsparteien die Dauer der vertraglichen Bindung von 10 Jahren. 1. Vertragsgegenstand 1.1 Die Parteien schließen diesen Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung ab, dass das geplante Nahwärmenetz errichtet wird und das Grundstück des Kunden an die Wärmeleitung angeschlossen wird. Bestandteil des Vertrags ist die jeweils gültige Fassung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme vom 20. Juni 1980, BGBl I S.742 AVB FernwärmeV (Anlage 1). 1.2 Der Wärmekunde stellt der BioEnergie Buch eg die für den Anschluss des in seinem Eigentum stehenden Gebäudes ans Nahwärmenetz notwendigen Grundstücksbzw. Gebäudeflächen unentgeltlich zur Verfügung. Die Fläche, die von der Anlage genutzt wird, ist auf einer Bauskizze dargestellt, die in einem zweiten Schritt Bestandteil des Vertrages wird. Sie wird nach Abnahme der Wärmeübergabestation angefertigt und nachträglich diesem Vertrag beigefügt. Alle technischen Einrichtungen des Nahwärmenetzes auf dem Grundstück des Wärmekunden einschließlich der Wärmeübergabestation verbleiben im Eigentum der BioEnergie Buch eg. 1.3 Die BioEnergie Buch eg errichtet auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten das Nahwärmenetz, die Hausanschlussleitung sowie die Wärmeübergabestation mit geeichtem Wärmemengenzähler und die damit zusammenhängenden technischen Einrichtungen und hält diese fortlaufend auf dem allgemeinen Stand der Technik. Die Länge der Hausanschlussleitung bis zur Übergabestation innerhalb des Gebäudes ist auf 3 Meter begrenzt. Die Kosten der darüber hinausgehenden Länge sind vom Wärmekunden zu tragen. 1.4 Die BioEnergie Buch eg versorgt das oben angegebene Anschlussobjekt des Wärmekunden auf der Grundlage dieses Vertrages ganzjährig mit Wärme für die Raumheizung sowie die Warmwasserbereitung. Als Wärmeträger dient Wasser. 1.5 Der Wärmekunde verpflichtet sich, die zur Deckung seines Bedarfs benötigte Wärmemenge in dem Anschlussobjekt von der BioEnergie Buch eg zu beziehen. Dies gilt nicht für Solaranlagen sowie für Kamin- oder Kachelöfen, die mit Feststoffen geheizt werden. 1.6 Die BioEnergie Buch eg hat auf der Grundlage der vom Wärmekunden zur Verfügung gestellten Daten die vom Wärmekunden benötigte Wärmeleistung und den Nutzwärmebedarf für den Verbrauchszweck der Raumheizung und der Brauchwasserbereitung wie folgt errechnet: Wärmeleistung =... kw Nutzwärmebedarf gesamt =.KWh/Jahr Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag, Seite 2 von 8

3 Daraus ergibt sich eine mit Lieferbeginn vereinbarte und von der BioEnergie Buch eg bereitzustellende Wärmeleistung, die die von der BioEnergie Buch eg standardmäßig ausgewählte Wärmeübergabestation garantiert liefern kann. Ein witterungsbedingter Mehrbedarf ist zulässig und wird von der BioEnergie Buch eg garantiert. Er soll dann in gegenseitigem Einvernehmen bei voraussichtlich weiterer Inanspruchnahme neu fixiert werden. Nutzungsänderungen oder baulich bedingte Änderungen des zu versorgenden Objekts, die einen künftigen Wärmemehrbedarf zur Folge haben, müssen der BioEnergie Buch eg rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die dann notwendige Wärmemenge garantiert werden kann. Für diesen Fall ist der Kunde verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der erhöhten Leistung stehende Kosten zu tragen. 1.7 Voraussetzung für den Anschluss an das Wärmenetz ist, dass beim Wärmekunden sekundärseitig eine funktionierende Zentralheizung mit ausreichend ausgelegter Umwälzpumpe vorhanden ist. Als Wärmeträger dient Heizwasser. Die BioEnergie Buch eg hat sicher zu stellen, dass im Sekundärkreislauf (Wärmekundenanlage) eine Vorlauftemperatur von mindestens 70 Grad Celsius erreicht wird. Der Wärmekunde hat sicherzustellen, dass im Sekundärkreislauf (Wärmekundenanlage) eine Rücklauftemperatur von höchstens Grad Celsius erreicht werden kann. Zur Optimierung und Einhaltung dieser Temperaturdifferenz wird dem Wärmekunden ein hydraulischer Abgleich nach Vertragsabschluß empfohlen. Bei Fußbodenheizungen sind die entsprechenden Vorgaben der jeweiligen Firmenempfehlungen zu beachten. 1.8 Die BioEnergie Buch eg stellt dem Wärmekunden die Wärme an der Sekundärseite der Übergabestation zur Verfügung. Übergabestelle ist der Wärmemengenzähler an der Wärmeübergabestation. Hier enden Lieferpflicht und Verantwortlichkeit der BioEnergie Buch eg. Ab der Sekundärseite der Übergabestation geht die Verantwortlichkeit für die Verteilung der Wärme auf den Wärmekunden über. 1.9 Bei Veräußerung des dem Vertrag zugrunde liegenden Grundstücks ist der Wärmekunde verpflichtet, dem Erwerber den Eintritt in diesen Vertrag aufzuerlegen Die BioEnergie Buch eg kann mit der Rohrverlegung ein Datenkabel mitverlegen, das zur Störungserfassung sowie zur Datenerfassung und Wärmemessung dient. 2. Technische Bedingungen 2.1 Die BioEnergie Buch eg errichtet, verlegt und unterhält die für die Wärmelieferung notwendigen technischen Anlagen bis einschließlich der Übergabestation und der geeichten Wärmemengenmesseinrichtung (Wärmemengenzähler) im Anschlussobjekt. 2.2 Der Wärmekunde gestattet der BioEnergie Buch eg oder einer von ihr beauftragten Firma zum Zwecke der Installation, Wartung oder Reparatur der technischen Anlagen, die für die Belieferung des Kunden mit Wärme notwendig sind, den Zutritt zum Grundstück und den Wärmeübergaberäumen des Wärmekunden. Diese technischen Anlagen bleiben Eigentum der BioEnergie Buch eg. Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag, Seite 3 von 8

4 2.3 Der Wärmekunde verpflichtet sich, die für seine Anlage festgelegten technischen Bedingungen einzuhalten und seine Anlage so zu betreiben, dass von ihr keine störenden Einflüsse auf das Wärmenetz der BioEnergie Buch eg ausgehen. 2.4 Das als Wärmeträger dienende Wasser darf vom Wärmekunden nicht als Trink- oder Gebrauchswasser entnommen, in seiner Zusammensetzung verändert oder verunreinigt werden. Auf die hohe Vorlauftemperatur wird ausdrücklich hingewiesen. 2.5 Ist bei der Zentralheizung des Wärmekunden eine Nachtabsenkung aktiv, sollte diese nicht mehr als maximal 2 Grad betragen. Eine weitere Absenkung kühlt das Gebäude aus und muss mit erhöhtem Energieverbrauch bei Tage wieder erwärmt werden. 2.6 Für die Verbrauchserfassung, die Prüfung, Wartung und Reparatur der technischen Einrichtungen, die Behebung von Störfällen sowie zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten gemäß diesem Vertrag gestattet der Wärmekunde einem ausgewiesenen Beauftragten der BioEnergie Buch eg ein Zutrittsrecht auf sein Grundstück sowie zu seinen Räumen. Dieses Zutrittsrecht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Wird dieser Zutritt verwehrt und kann deshalb die BioEnergie Buch eg bei Störfällen nicht zu den technischen Anlagen gelangen, trägt der Wärmekunde die hieraus entstehenden Kosten. Grundlage hierfür ist 16 AVBFernwärmeV. 2.7 Der Wärmekunde ist berechtigt, die Wärme an seine Mieter weiterzuleiten. In diesen Fällen hat er sicherzustellen, dass seine Mieter gegenüber der BioEnergie Buch eg keine weitergehenden Schadensersatzansprüche erheben können, als in der AVBFernwärmeV vorgesehen sind. Eine Weiterleitung der bezogenen Wärme an Dritte ist nur in Absprache mit der BioEnergie Buch eg möglich. 2.8 Die BioEnergie Buch eg wird Unterbrechungen der Wärmeversorgung oder Unregelmäßigkeiten in der Belieferung schnellstmöglich beheben und den Wärmekunden über die Versorgungsstörung unterrichten. 2.9 Des weiteren gelten die technischen Anschlussbedingungen (Anlage TAB) vom Preise, Bezahlung und Abrechnung 3.1 Der Wärmekunde bezahlt der BioEnergie Buch eg für die bereitgestellte, gelieferte und verbrauchte Wärmemenge einen Wärmepreis je kwh. Die eg ist bestrebt, den Wärmepreis möglichst lange auf dem in der zum Vertrag gehörenden Preisliste ausgewiesenen Preisniveau zu halten. Die jährliche Mitgliederversammlung entscheidet darüber, ob es zu einem zukünftigen Preisauf- oder -abschlag kommt. Dabei ist auch die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft zu berücksichtigen (Aktuelle Preisliste in Anlage 1). 3.2 Der Wärmekunde ist verpflichtet, eine Mindestwärmemenge in Höhe von mindestens kwh abzunehmen und zu bezahlen. Der Preis für die darüber hinausgehende bezogene Wärmemenge wird im Rahmen der Endabrechnung damit verrechnet. 3.3 Der für die Wärmeversorgung zu zahlende Wärmepreis wird für den Zeitraum von einem Jahr berechnet, der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Lieferbeginn und endet für alle Wärmekunden am des Folgejahres. Im Jahr des Lieferbeginns wird das verbrauchsabhängige Entgelt zeitanteilig abgerechnet, ebenso gilt dies für die Mindestabnahme. Danach wird die Abrechnung nach dem Heizwirtschaftsjahr ( bis des Folgejahres) erfolgen. 3.4 Die BioEnergie Buch eg hat die Abrechnung bis spätestens nach Ablauf des Monats August nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorzulegen. 3.5 Auf den voraussichtlichen Betrag der Endrechnung des vollen Abrechnungsjahres werden quartalsweise Abschlagszahlungen erhoben, deren Höhe die BioEnergie Buch eg nach dem voraussichtlichen Verbrauch festsetzt und dem Wärmekunden schriftlich mitteilt. Für künftige Abrechnungszeiträume ist für die Berechnung der Abschlagszahlungen die jeweils vorjährige Endabrechnung zu Grunde zu legen. Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag, Seite 4 von 8

5 Die Abbuchungen erfolgen für die Abschlagszahlungen in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober. Diese Abbuchungen werden von der BioEnergie Buch eg jeweils am 15. Kalendertag des Abschlagsmonats vorgenommen. 3.6 Die Abschlagszahlungen werden bei der Jahresabrechnung verrechnet. Überzahlungen des Wärmekunden werden mit der nächsten Abschlagszahlung für das Folgejahr verrechnet; darüber hinaus gehende Überzahlungen werden dem Wärmekunden erstattet. Restforderungen der BioEnergie Buch eg werden mit der nächsten Abschlagszahlung für das Folgejahr fällig. Für die Abschlagszahlungen und die Restforderungen erteilt der Wärmekunde der BioEnergie Buch eg eine Einzugsermächtigung von folgendem Konto: Kontoinhaber.. Kontonummer... IBAN: BIC:.. Kreditinstitut......Bankleitzahl Verbrauchserfassung 4.1 Zur Ermittlung des verbrauchsabhängigen Entgelts verwendet die BioEnergie Buch eg einen geeichten Wärmemengenzähler, der in die Wärmeübergabestation des Wärmekunden eingebaut ist. Der Wärmemengenzähler muss alle 5 Jahre ausgetauscht werden. 5. Vertragsdauer, Kündigung 5.1 Die Laufzeit des Anschluss- und Lieferungsvertrages beträgt 10 Jahre ab Inbetriebnahme und Aufnahme der Wärmelieferung. Er tritt mit Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Wärmekunden und der BioEnergie Buch eg in Kraft. Er verlängert sich um jeweils fünf Jahre, wenn er nicht spätestens mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. 5.2 Eine Kündigung des Vertrags durch den Wärmekunden innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer Frist von 9 Monaten zum Ende des Kalenderjahres ist frühestens jedoch erst nach 8 Jahren, gerechnet von Beginn der Laufzeit des Vertrages, möglich. Eine Kündigung von Seiten der eg ist innerhalb der vereinbarten Laufzeit nur aus wichtigem Grund zulässig. 5.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige Rechtsnachfolger zum Eintritt in diesen Vertrag zu verpflichten. Sie haben die andere Vertragspartei innerhalb von 14 Tagen darüber zu informieren. Das Recht der ordentlichen Kündigung durch einen etwaigen Rechtsnachfolger innerhalb der vertraglichen Möglichkeiten bleibt dadurch unberührt. 5.4 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt der Rückbau der Hausanschlussstation sowie die Verschließung und Verplombung der Hausanschlussleitung Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag, Seite 5 von 8

6 durch die BioEnergieBuch eg. Die Hausanschlussleitung verbleibt in diesem Fall auf dem Grundstück des Wärmekunden. 6. Sonstiges 6.1 Soweit in diesem Vertrag und seinen Anlagen nichts anderes bestimmt ist, gilt die Verordnung über Allgemeine Bestimmungen für die Versorgung mit Fernwärme (siehe Anlage AVBFernwärmeV) vom 20. Juli 1980 in seiner letzten gültigen Fassung. 6.2 Sollte eine Regelung in diesem Vertrag rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Regelungen davon unberührt. Sollte bei Vertragsabschluss ein Sachverhalt nicht oder nicht ausreichend geregelt worden sein, verpflichten sich die Vertragspartner, eine dem Vertragsgegenstand entsprechende Regelung nachzuholen. 6.3 Der Wärmekunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis, dass die mit der vereinbarten Wärmelieferung anfallenden Daten von der BioEnergie Buch eg zum Zwecke der Datenverarbeitung unter Beachtung der Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes gespeichert werden. 7 Ergänzende Bestimmungen Bestandteile dieses Vertrages sind: 6.1 Verordnung über Allgemeine Bestimmungen für die Versorgung mit Fernwärme (Anlage AVBFernwärmeV) 6.2 Aktuelle Preisliste vom. (Anlage Preisliste) 6.3 Technische Anschlussbedingungen vom... (Anlage TAB) 7. Besonderheiten Heubach-Buch, den..... (BioEnergie Buch eg)... (Wärmekunde) Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag, Seite 6 von 8

7 Anlage 1 Preisliste (Stand November 2013) Preis kwh: Der Preis für die Wärmeeinheit 1kWh beträgt: 0,083 Euro (Heizwirtschaftsjahr 2014/2015) Aufschlag Bei einem Energieverbrauch von über ,00 kwh im jeweiligen Heizwirtschaftsjahr wird für den Verbrauch über ,00 kwh ein Aufschlag von 1 Cent/kWh erhoben. Dieser Aufschlag wird nur über die Dauer von 5 Jahren nach Vertragsbeginn erhoben und muss nur in den Jahren, die in dieser 5-jährigen Zeitspanne liegen und in denen die jährliche Wärmemengengrenze von kwh tatsächlich überschritten wird, bezahlt werden. Dieser Aufschlag schafft einen gerechten Ausgleich zum Eintrittsgeld für die Vielverbraucher, die einen höheren Anteil an der Netznutzung haben und damit auch einen höheren Nutzen. Der Aufschlag wird nur auf eine real verbrauchte Energiemenge berechnet (siehe Beispiel). Beispiel: Bei einem Verbrauch von kwh im ersten Heizwirtschaftsjahr werden kwh Wärmeenergie über die kwh hinaus verbraucht. Nur für diese kwh wird der Zuschlag erhoben: (6 000x0,01 Euro = 60 Euro). Der Aufschlag wird maximal 5 Jahre lang und nur in den Jahren erhoben, in denen der Wärmeverbrauch tatsächlich kwh überschreitet. Nach 5 Jahren gilt für die danach anfallende Wärmemenge egal wie hoch sie ist wieder der normale kwh-preis. Wichtiger Hinweis: Über Änderungen des Wärmepreises entscheidet allein die Mitgliederversammlung. Der derzeitige Wärmepreis beruht auf den in der 3. Infoveranstaltung vom 5. November 2013 in der Dorfschenke vorgestellten Daten zu den Kosten der Errichtung und des Betriebs des Wärmenetzes sowie den erwarteten Fördermitteln und den voraussichtlichen Erlösen aus der Wärmeabnahme der Genossenschaftsmitglieder. Dabei wurde eine kalkulierte Teilnehmerzahl von mindestens 60 Wärmeabnehmern berücksichtigt. Alle Daten wurden nach den dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorliegenden Erkenntnissen nach bestem Wissen erhoben und berechnet. Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag, Seite 7 von 8

8 Anlage 2 Verordnung über Allgemeine Bestimmungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) Diese kann auch in ihrer aktuellen Fassung über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bezogen werden. Anlage 3 TAB Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag, Seite 8 von 8

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