Vertrag. zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vertrag. zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen"

Transkript

1 Stand: Vertrag zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen - dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Berlin - dem Bundesverband Kinderhospiz e. V., Berlin - dem Deutschen Caritasverband e. V., Freiburg - dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.v., Berlin - dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V., Berlin - dem Deutschen Roten Kreuz e. V., Berlin - der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., Berlin (im Folgenden Spitzenorganisationen Hospiz genannt) und der Bundesrepublik Deutschland als Träger der Beihilfe für ihre Beihilfeberechtigten, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (im Folgenden Bund genannt) 1

2 1 Vertragsgegenstand/Geltungsbereich (1) Der Vertrag beinhaltet 1. ein Angebot zur Sterbebegleitung einschließlich palliativ-pflegerischer Beratung durch die den Spitzenorganisationen Hospiz angeschlossenen ambulanten Hospizdienste gegenüber den in 3 dieses Vertrages genannten Personen, 2. eine Leistungsbeschreibung des Angebotes einschließlich der Qualitätskriterien und 3. Grundlagen der Beteiligung des Bundes an den Kosten der ambulanten Hospizarbeit. (2) Vertragspartner sind die o. g. Spitzenorganisationen Hospiz und der Bund. Die Spitzenorganisationen Hospiz verhandeln auch namens und im Auftrag der ihnen angeschlossenen ambulanten Hospizdienste. Die Spitzenorganisationen Hospiz benennen aus ihrem Kreis eine Organisation, die Ansprechpartner gegenüber dem Bund ist und geschäftsführende Aufgaben für die Spitzenorganisationen Hospiz bezüglich dieses Vertrags übernimmt (nachfolgend: geschäftsführende Organisation). (3) Andere Organisationen für Sterbebegleitung einschließlich palliativ-pflegerischer Beratung können für ihre angeschlossenen ambulanten Hospizdienste sowie Beihilfeträger für den Geltungsbereich ihres Beihilferechts diesem Vertrag jederzeit beitreten (nachfolgend Beigetretene ). Satz 1 gilt entsprechend für nicht einem Verband angehörende ambulante Hospizdienste. Der Beitritt umfasst den Eintritt in Rechte und Pflichten dieses Vertrages in der jeweils gültigen Fassung. Der Beitritt anderer Organisationen und eines nicht einer der unterzeichnenden Spitzenorganisationen Hospiz angehörenden ambulanten Hospizdienstes wird der geschäftsführenden Organisation, der Beitritt anderer Beihilfeträger dem Bund gegenüber erklärt. Die Kündigung des Beitritts kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende durch Erklärung gegenüber dem jeweils den Beitritt entgegennehmenden Vertragspartner erfolgen. Dieser unterrichtet den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich. (4) Die Vertragspartner können zu den Vertragsverhandlungen jeweils für ihre Vertragsseite beigetretene Organisationen und ambulante Hospizdienste, die nicht einer der unterzeichnenden Spitzenorganisationen Hospiz angehören, oder Beihilfeträger beratend hinzuziehen. 2

3 2 Leistungen der Sterbebegleitung einschließlich palliativ-pflegerischer Beratung Die den Spitzenorganisationen Hospiz angeschlossenen ambulanten Hospizdienste erbringen gegenüber den in 3 genannten Personen Sterbebegleitungen gemäß 3 der Rahmenvereinbarung nach 39a Abs. 2 Satz 7 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom i.d.f. vom (im Folgenden: Rahmenvereinbarung; Anlage 1). 3 Personenkreis (1) Zu den Personen, die Sterbebegleitung einschließlich palliativ-pflegerischer Beratung nach 3 der Rahmenvereinbarung erhalten, gehören die in 40 Absatz 3 BBhV in der jeweils maßgebenden Fassung genannten Personen bei Erfüllung der beschriebenen Voraussetzungen. (2) Absatz 1 gilt für entsprechende Personenkreise der Beigetretenen, die nach 1 Abs. 3 ihren Beitritt erklärt haben. 4 Qualitätsstandards (1) Die 2, 4 und 5 der Rahmenvereinbarung gelten entsprechend. Die Spitzenorganisationen Hospiz streben eine zeitnahe Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung durch die ambulanten Hospizdienste vor Ort zu der berechtigten Person an, möglichst innerhalb von 48 Stunden, wenn eine Sterbebegleitung einschließlich palliativpflegerischer Beratung von der berechtigten Person gewünscht wird. (2) Der Besuch durch den ambulanten Hospizdienst findet unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach der ersten Kontaktaufnahme gemäß Absatz 1 statt, soweit die berechtigte Person keine anderweitigen Terminwünsche hat. (3) Die Sterbebegleitung einschließlich der palliativ-pflegerischen Beratung wird bundesweit angeboten. 3

4 5 Kostenbeteiligung (1) Für die Beteiligung der von diesem Vertrag erfassten Beihilfeträger an den Kosten der ambulanten Hospizarbeit, die von den nach 2 der Rahmenvereinbarung geförderten ambulanten Hospizdiensten gegenüber den Personen nach 3 dieses Vertrages erbracht wird, gilt folgendes Kalkulationsprinzip: 1. Der zu tragende pauschale Kostenbeitrag errechnet sich auf Grundlage der bundesweiten Gesamtfördersumme aller ambulanten Hospizdienste des jeweiligen Vorjahres entsprechend 6 Rahmenvereinbarung. 2. Die Gesamtfördersumme wird durch die bundesweite Gesamtanzahl aller im Vorjahr im Rahmen des Förderverfahrens gem. 39a Abs. 2 SGB V berücksichtigten Sterbebegleitungen dividiert. 3. Der pauschale Kostenbeitrag für jede bei einer in 3 genannten Person durchgeführte Sterbebegleitung beträgt 70 % des sich nach Nr. 2 ergebenden Betrages. (2) Die notwendigen Daten für die Berechnungsgrundlage und auf besondere Anforderung die zugrundeliegende Datenbasis stellt die geschäftsführende Organisation dem Bund in schriftlicher Form jährlich angepasst zur Verfügung. Der Bund hat unter Beachtung der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsregelung des 8 das Recht, diesen Nachweis der Berechnungsgrundlage an andere beigetretene und beitrittswillige Beihilfeträger weiterzugeben. (3) Pro Berechtigten nach 3 und pro Hospizdienst kann nur einmal ein Kostenbeitrag erhoben werden. (4) Kinderhospizdienste und Hospizdienste, unter deren Dach Kinderhospizarbeit erbracht wird, die die Voraussetzungen nach 2 Abs Spiegelstrich der Rahmenvereinbarung erfüllen, können auch für Sterbebegleitungen, die noch nicht abgeschlossen sind und vor dem des Vorjahres begonnen haben, pro Kalenderjahr einen Kostenbeitrag erheben. Wird diese Begleitung im gleichen Kalenderjahr abgeschlossen, wird kein weiterer Kostenbeitrag erhoben. (5) Der Kostenbeitrag beträgt...,00. 6 Abrechnungsmodalitäten Die Rechnungstellung erfolgt nach Abschluss der Sterbebegleitung gegenüber der zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle. 4

5 7 Rechnungsstandards In der Rechnung werden insbesondere ausgewiesen: die Beihilfenummer bzw. die Personalnummer der beihilfeberechtigten Person der Name und die letzte Anschrift der berechtigten Person der Zeitraum der Sterbebegleitung. 8 Geheimhaltung und Vertraulichkeit (1) Jede Vertragspartei hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei, die ihr als solche anvertraut oder bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertrages geheim zu halten. (2) Unterlagen über geheime Geschäftsvorgänge, die der anderen Vertragspartei anvertraut wurden, sind bei Beendigung dieses Vertrages zurückzugeben. (3) Die Vertragsparteien kommunizieren nicht ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei über nach diesem Vertrag als geheim zu behandelnde Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse extern mit Dritten. (4) Beide Vertragsparteien werden den Inhalt dieses Vertrages vertraulich behandeln. Ausgenommen hiervon ist die Bekanntgabe an Personen, die der gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, soweit diese Bekanntgabe zur ordnungsgemäßen Betriebsführung oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist. Vertrauliche Schriftstücke sind gesondert aufzubewahren und unter Verschluss zu halten, so dass sie Unbefugten nicht zugänglich sind. 9 Laufzeit und Kündigung (1) Der Vertrag tritt am in Kraft und ist für unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Der Vertrag kann durch die Spitzenorganisationen Hospiz gemeinsam und den Bund mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, frühestens zum gekündigt werden. Jede einzelne der o. g. Spitzenorganisationen Hospiz kann durch eine Erklärung gegenüber dem Bund seinen Austritt aus diesem Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende erklären. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Bund und den anderen vertragschließenden Spitzenorganisationen Hospiz bleibt davon unberührt. Das Recht der Spitzenorganisationen Hospiz und des Bundes zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5

6 (3) Die Spitzenorganisationen Hospiz und der Bund können darüber hinaus 5 Absatz 5 mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen, sofern sich die Berechnungsgrundlagen gem. 5 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 ändern. Die Vertragsparteien streben in diesem Fall eine zeitnahe Neufestsetzung des Kostenbeitrages ( 5 Absatz 5) ab dem des Folgejahres an. Sollte bei Kündigung des 5 Absatz 5 eine neue Vereinbarung über die Höhe der zu zahlenden Kostenbeteiligung nicht bis zum des Folgejahres getroffen werden, bleibt die bestehende Kostenbeteiligung zwischen den Vertragsparteien verbindlich, bis diese die pauschale Kostenbeteiligung neu vereinbaren (Nachwirkung). Eine Nachberechnung für die im Zeitraum des Wirksamwerdens der Kündigung bis zum Inkrafttreten der neuen Vereinbarung durchgeführten Sterbebegleitungen erfolgt nicht. Die Spitzenorganisationen Hospiz und der Bund werden bei Kündigung des 5 Absatz 5 rechtzeitig vor deren Wirksamwerden Gespräche mit dem ernstlichen Willen zur Vereinbarung einer geänderten Kostenbeteiligung aufnehmen. (4) Beigetretenen steht kein Kündigungsrecht des Vertrages zu. 10 Schlussbestimmungen, Nebenabreden, Salvatorische Klausel (1) Bei Änderungen des 39a Absatz 2 SGB V oder der Rahmenvereinbarung dahingehend, dass sich hieraus Auswirkungen auf diesen Vertrag ergeben, ist dieser Vertrag entsprechend anzupassen. (2) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich der Abbedingung der Schriftform, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages oder einer Regelungslücke verpflichten sich die Vertragsparteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Willen der Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages am nächsten kommt. 6

7 Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. Bundesverband Kinderhospiz e. V. Deutscher Caritasverband e. V. Freiburg, den Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e. V. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. Deutsches Rotes Kreuz e. V. Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern Im Auftrag Ditmar Lümmen Referatsleiter D 6 Bundesministerium des Innern 7

Vertrag. zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste. maßgeblichen Spitzenorganisationen

Vertrag. zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste. maßgeblichen Spitzenorganisationen maßgeblichen Spitzenorganisationen zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste (im Folgenden Bund genannt) ten, der Bundesrepublik Deutschland als Träger der Beihilfe für

Mehr

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin Ergänzungsvereinbarung zu 5 Abs. 7 der Rahmenvereinbarung nach 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2002,

Mehr

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin Ergänzungsvereinbarung zu 6 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung nach 39a Abs. 2 Satz 7 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2002,

Mehr

Vertrag über die Förderung der ambulanten Hospizarbeit

Vertrag über die Förderung der ambulanten Hospizarbeit Vertrag über die Förderung der ambulanten Hospizarbeit vom 10.02.2015, i. d. F. vom 7.07.2016 zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen

Mehr

Vertrag über die Förderung der ambulanten Hospizarbeit

Vertrag über die Förderung der ambulanten Hospizarbeit Vertrag über die Förderung der ambulanten Hospizarbeit vom 10.02.2015, i. d. F. vom 11.04.2018 zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen

Mehr

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketingagentur ZOOM 1. Allgemeines Für alle Leistungen der Marketingagentur ZOOM, sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen, zwischen

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Westerwaldbahn die: Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH Rosenheimer Str. 1 57520 Steinebach-Bindweide nachfolgend WEBA genannt und die:

Mehr

Begleitender Praxisvertrag

Begleitender Praxisvertrag Begleitender Praxisvertrag zwischen Gesellschaft: Einrichtung: AWOSANA Gesellschaft für psychische Gesundheit mbh vertreten durch: in: als begleitende Praxisstelle zur schulischen Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in

Mehr

Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung. für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene.

Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung. für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene. Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene nach 53 SGB XII Stand: Oktober 2009 1 Inhaltsverzeichnis 1. VERGÜTUNG...3 2. ABRECHNUNG...4

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen (1) Homag Group AG, Homagstraße 3-5, 72296 Schopfloch, vertreten durch den Vorstand, und - nachfolgend "Organträgerin" genannt - (2) Brandt Kantentechnik

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Leistungsgegenstand 1.1 Vera Sebold Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten

Mehr

Landesrahmenvertrag für Schleswig-Holstein. nach Paragraf 79 Absatz 1 Sozial-Gesetz-Buch 12

Landesrahmenvertrag für Schleswig-Holstein. nach Paragraf 79 Absatz 1 Sozial-Gesetz-Buch 12 Landesrahmenvertrag für Schleswig-Holstein nach Paragraf 79 Absatz 1 Sozial-Gesetz-Buch 12 1 Landesrahmenvertrag für Schleswig-Holstein nach Paragraf 79, Absatz 1, Sozial-Gesetz-Buch 12 Am Landesrahmenvertrag

Mehr

Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin. zwischen der

Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin. zwischen der Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe - Im Folgenden: KVWL genannt

Mehr

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V)

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen vertreten durch den Vorstand (nachstehend KV

Mehr

- andererseits. Präambel

- andererseits. Präambel Rahmenvereinbarung gem. 86 Abs. 3 SGB XI zur Umsetzung der Verordnung über die Einführung einer Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung vom 22.11.2011 sowie zur Refinanzierung der Ausgleichsbeträge

Mehr

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG. für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG. für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN STAND: 15.01.2012 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden

Mehr

Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle

Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Zur Erbringung der Komplexleistung gemäß Frühförderungsverordnung (FrühV)

Mehr

Vereinbarung gemäß 79 SGB XII i. V. mit 61 SGB XII betreffend die Bewohner der "Pflegestufe 0"

Vereinbarung gemäß 79 SGB XII i. V. mit 61 SGB XII betreffend die Bewohner der Pflegestufe 0 1 Vereinbarung gemäß 79 SGB XII i. V. mit 61 SGB XII betreffend die Bewohner der "Pflegestufe 0" zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarbrücken und dem Regionalverband

Mehr

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK)

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) Zwischen Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH Nordfeldstraße 5 33775 Versmold (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend

Mehr

vom 12. November 2012

vom 12. November 2012 Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel nach 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs gemäß 32 Abs. 1a SGB V vom 12. November 2012 vereinbart zwischen

Mehr

Zuordnungsvereinbarung Strom

Zuordnungsvereinbarung Strom Zuordnungsvereinbarung Strom zwischen Westnetz GmbH Florianstraße 15-21 D-44139 Dortmund - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet

Mehr

Kooperationsvertrag. nach 119b Abs. 1 SGB V. entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V. zur Förderung der kooperativen und

Kooperationsvertrag. nach 119b Abs. 1 SGB V. entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V. zur Förderung der kooperativen und Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 SGB V entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen

Mehr

Vereinbarung. zwischen

Vereinbarung. zwischen Vereinbarung zwischen der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse dem Landesverband der Betriebskrankenkassen NRW - handelnd für die Betriebskrankenkassen - der Innungskrankenkasse Nordrhein der Landwirtschaftlichen

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und IGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

V e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung

V e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung Stand: 12. Juni 2014 V e r t r a g über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft

Mehr

Betreuungsvertrag Offene Ganztagsschule

Betreuungsvertrag Offene Ganztagsschule Betreuungsvertrag Offene Ganztagsschule Zwischen der Gemeinde Nümbrecht und Vorname, Name (nachfolgend Vertragspartner genannt) wird folgender Betreuungsvertrag geschlossen. 1. Allgemeines 1.1. Der Vertragspartner

Mehr

Energiegesellschaft Mühlheim mbh & Co. KG

Energiegesellschaft Mühlheim mbh & Co. KG WÄRMEVERSORGUNGSVERTRAG zwischen Max Mustermann (Kunde genannt) und der Energiegesellschaft Mühlheim mbh & Co. KG Tullastraße 61, 79108 Freiburg (Energiegesellschaft Mühlheim genannt) wird der nachfolgende

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für die Elektrohandwerke Vom 16. Dezember 2013 Auf Grund des 5 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

KONSIGNATIONSLAGER- VEREINBARUNG

KONSIGNATIONSLAGER- VEREINBARUNG KONSIGNATIONSLAGER- VEREINBARUNG ZWISCHEN:, Wildbichler Straße 2e, 6341 Ebbs/Österreich, Handelsregister Innsbruck FN 49553y im Folgenden kurz exceet electronics genannt UND: **Firmenname**, Strasse PLZ

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt -

-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - Reinigungsvertrag Zwischen - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - und - im folgenden Text: Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen : 1 Gegenstand des Vertrages in genaue Bezeichnung

Mehr

Vertrag zur Umsetzung der Übergangsregelung : häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI

Vertrag zur Umsetzung der Übergangsregelung : häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI Vertrag zur Umsetzung der Übergangsregelung : häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zwischen - den Krankenkassen in Sachsen-Anhalt und zugleich handelnd in Aufgabenwahrnehmung für die Landesverbände der

Mehr

TV Mindestlohn. Änderungen ab Januar 2016 ganz einfach zum Heraustrennen! Ab 1. Januar 2016 gibt es Änderungen im Tarifvertrag Mindestlohn.

TV Mindestlohn. Änderungen ab Januar 2016 ganz einfach zum Heraustrennen! Ab 1. Januar 2016 gibt es Änderungen im Tarifvertrag Mindestlohn. TV Mindestlohn Änderungen ab Januar 2016 ganz einfach zum Heraustrennen! Ab 1. Januar 2016 gibt es Änderungen im Tarifvertrag Mindestlohn. SOKA-DACH Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingung Ruhe-Pol Inh. Kathrin Haupt. 1. Allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingung Ruhe-Pol Inh. Kathrin Haupt. 1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingung Ruhe-Pol Inh. Kathrin Haupt 1. Allgemeines Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) betreffen alle Dienstleistungen, die zwischen Ruhe-Pol

Mehr

AGB Private Kinderbetreuung

AGB Private Kinderbetreuung AGB Private Kinderbetreuung 1. Allgemeines Das Angebot der Wertheim Boarding House GmbH (im folgenden 'Wertheim') beinhaltet den Service einer privaten Einrichtung zur Betreuung von Kindern. Betreiber

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Kindertagesbetreuung www.berlin.de/sen/familie/ kindertagesbetreuung/fachinfo.html Stand 5. März 2014 Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts Elsenheimerstraße 39, 80687 München - vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes - (nachstehend

Mehr

Vertrag. über Leistungen der Pflege, der hauswirtschaftlichen. Versorgung sowie ergänzender Leistungen. - im folgenden als Pflegedienst bezeichnet -

Vertrag. über Leistungen der Pflege, der hauswirtschaftlichen. Versorgung sowie ergänzender Leistungen. - im folgenden als Pflegedienst bezeichnet - Sozialstation Eine Einrichtung der Caritas Sozialstationen Hochrhein gemeinnützige GmbH Amtsgericht Freiburg HRB 707733 Ust-IdNr. DE197251676 Geschäftsführer: Martin Riegraf / Rolf Steinegger Vertrag über

Mehr

Dienstleistungsvertrag. zwischen

Dienstleistungsvertrag. zwischen Dienstleistungsvertrag zwischen der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner- Straße 5, 19061 Schwerin, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Hans- Werner Reimers und - Auftragnehmerin

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird

Mehr

Zwischen. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem Ev.-Luth. Kirchenkreis / der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland, vertreten durch, (Anschrift)

Zwischen. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem Ev.-Luth. Kirchenkreis / der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland, vertreten durch, (Anschrift) Muster für Änderungsverträge über die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ) vom 8. August 2013 Zwischen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde / dem

Mehr

Musterpflegevertrag zwischen. Kunde: Adresse:

Musterpflegevertrag zwischen. Kunde: Adresse: Musterpflegevertrag zwischen Kunde: Adresse: gegebenenfalls vertreten durch: (Bevollmächtigter / gesetzlicher Vertreter / Betreuer) Nachname, Vorname: Geburtsdatum: Straße: und Pflegedienst: ABZ Sozialstation

Mehr

Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg. und der

Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg. und der Vertragsnummer: 300001 Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Techniker Krankenkasse Bramfelder

Mehr

Vertrag. zwischen. der Universität Hohenheim vertreten durch ihren Rektor 70593 Stuttgart Bundesrepublik Deutschland

Vertrag. zwischen. der Universität Hohenheim vertreten durch ihren Rektor 70593 Stuttgart Bundesrepublik Deutschland 1 Vertrag zwischen der Universität Hohenheim vertreten durch ihren Rektor 70593 Stuttgart Bundesrepublik Deutschland - nachstehend bezeichnet als LIZENZGEBER und und Anschrift des Lizenznehmers - nachstehend

Mehr

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden

Mehr

Vorlage Vertragsbedingungen, AGB fu r Personaltrainer

Vorlage Vertragsbedingungen, AGB fu r Personaltrainer Vorlage Vertragsbedingungen, AGB fu r Personaltrainer 1. Anwendungsbereich 1.1 [Hier deinen Namen einsetzen] oder sein Vertreter / seiner Vertreterin (im folgenden Dienstleister genannt) erstellt für den

Mehr

STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG. Bachelor of Science

STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG. Bachelor of Science STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG Bachelor of Science Zwischen dem Betrieb (Praxisträger) und dem Studierenden wird folgender Studien- und Praxisvertrag zum Bachelor of Science nach dem Studienplan der Berufsakademie

Mehr

Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)

Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Zwischen (nachfolgend Rechteinhaber ) und (nachfolgend Lizenznehmer ) wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Fotostrecke

Mehr

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der AOK

Mehr

Vertrag. zwischen. Stabwechsel GmbH, Rankestraße 5/6, Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Baumeister. (nachfolgend: Stabwechsel) und

Vertrag. zwischen. Stabwechsel GmbH, Rankestraße 5/6, Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Baumeister. (nachfolgend: Stabwechsel) und Vertrag zwischen Stabwechsel GmbH, Rankestraße 5/6, 10789 Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Baumeister (nachfolgend: Stabwechsel) und (nachfolgend: Berater des Unternehmensverkäufers) Präambel

Mehr

Handreichung des DHPV

Handreichung des DHPV Geschäftsstelle Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.v. Aachener Str. 5 10713 Berlin Handreichung des DHPV zum weiteren Einbezug der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen in die Förderung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik 1 Vertragsgegenstand 1. Gegenstand des Vertrags ist die im Sachverständigenvertrag dargelegte Aufgabe der Gutachtenserstattung. 2.

Mehr

Betreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in)

Betreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in) Betreuungsvertrag über ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen) im Sinne der 53,54 SGB XII i.v.m. 55 SGB IX Zwischen Name: Anschrift: geboren am: vertreten durch:

Mehr

Niedersächsischer Landesrahmenvertrag zur Vergleichbarkeit

Niedersächsischer Landesrahmenvertrag zur Vergleichbarkeit Niedersächsischer Landesrahmenvertrag zur Vergleichbarkeit 1. Das Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe, 2. die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen, im Einzelnen: a) Niedersächsischer

Mehr

Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a SGB V in Mecklenburg-Vorpommern

Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a SGB V in Mecklenburg-Vorpommern Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a SGB V in Mecklenburg-Vorpommern Eine Handreichung der - Verbände der Krankenkassen in Mecklenburg Vorpommern - Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz und Palliativmedizin

Mehr

VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISEN- BAHNINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN

VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISEN- BAHNINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN FM 0026 F VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISEN- BAHNINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN (Infrastrukturnutzungsvertrag) abgeschlossen zwischen der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft

Mehr

Vertrag über die Förderung der ambulanten Hospizarbeit

Vertrag über die Förderung der ambulanten Hospizarbeit Vertrag über die Förderung der ambulanten Hospizarbeit zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen - dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband

Mehr

Rahmenempfehlung. Zuzahlung nach 28 Abs. 4 SGB V (Praxisgebühr) bei ambulanten Leistungen im Krankenhaus

Rahmenempfehlung. Zuzahlung nach 28 Abs. 4 SGB V (Praxisgebühr) bei ambulanten Leistungen im Krankenhaus Rahmenempfehlung zum Erheben der Zuzahlung nach 28 Abs. 4 SGB V (Praxisgebühr) bei ambulanten Leistungen im Krankenhaus Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der AOK-Bundesverband, der BKK-Bundesverband,

Mehr

2d Consulting Services d Angelo Personalberatung. Allgemeine Geschäftsbedingungen

2d Consulting Services d Angelo Personalberatung. Allgemeine Geschäftsbedingungen 2d Consulting Services d Angelo Personalberatung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 2d Consulting Services d Angelo Personalberatung erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fach- und Führungskräfte,

Mehr

Netzanschlussvertrag STROM NAV-S99999

Netzanschlussvertrag STROM NAV-S99999 Netzanschlussvertrag STROM NAV-S99999 Zwischen der Werraenergie GmbH Netzbetrieb August-Bebel-Straße 36-38 36433 Bad Salzungen nachfolgend genannt (Netzbetreiber) und Max Mustermann Musterstraße 1 vertreten

Mehr

Wohnraummietvertrag. Rechtsanwälte Löber & Sonneborn Rathausplatz 1 58507 Lüdenscheid www.mietrecht-lüdenscheid.de service@rechtsanwälte-ls.

Wohnraummietvertrag. Rechtsanwälte Löber & Sonneborn Rathausplatz 1 58507 Lüdenscheid www.mietrecht-lüdenscheid.de service@rechtsanwälte-ls. Wohnraummietvertrag Rechtsanwälte Löber & Sonneborn Rathausplatz 1 58507 Lüdenscheid www.mietrecht-lüdenscheid.de service@rechtsanwälte-ls.de 1 Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsparteien Seite 2 2. Vertragsgegenstand

Mehr

GARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT **

GARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT ** GBV GARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT ** 1. Vertragsgegenstand Die Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung

Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung Seite 1 von 5 Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung Zwischen der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, In der Stesse 14, 57439 Attendorn BDEW-Codenummer: 9907693000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Kooperationsvertrag. Präambel

Kooperationsvertrag. Präambel Kooperationsvertrag Die stationäre Pflegeeinrichtung..., vertreten durch... Anschrift * und (nachfolgend: Pflegeeinrichtung) der ambulante Hospizdienst..., vertreten durch... Anschrift schließen nachfolgenden

Mehr

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)

Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.

Mehr

Antrag zur Betreuung für das Schuljahr 2014/2015

Antrag zur Betreuung für das Schuljahr 2014/2015 FÖRDERVEREIN Kleine Hexe e.v. der Otfried-Preußler-Schule Eltville-Rauenthal Antrag zur Betreuung für das Schuljahr 2014/2015 Hiermit melden wir / melde ich mein Kind verbindlich zur Betreuung durch den

Mehr

Vereinbarung. zwischen

Vereinbarung. zwischen Vereinbarung zwischen der Flugplatz Schwäbisch Hall GmbH (Betreiberin), vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Horst Schüll und Herrn Heinrich Johanning GAT, 74523 Schwäbisch Hall u n d Airpeace e.v.-

Mehr

zwischen und Präambel

zwischen und Präambel (Stand: 1.12.1994) Vereinbarung gemäß 301 Abs. 3 SGB V über das Verfahren zur Abrechnung und Übermittlung der Daten nach 301 Abs. 1 SGB V (Datenübermittlungs-Vereinbarung) zwischen dem AOK-Bundesverband,

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung Über den Einsatz von Leiharbeitnehmern und sonstigen betriebsfremden Beschäftigten zwischen Firma (Name, Anschrift) und dem Betriebsrat (Firma, Anschrift) Präambel Gegenstand der BV

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist

Mehr

Straße PLZ Ort. Telefon / Fax. e-mail. Homepage. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen.

Straße PLZ Ort. Telefon / Fax. e-mail. Homepage. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen. Servicevertrag zwischen Firma HSS Vermietung & Haustechnik Jens Schnabel Lütt Slurpad 12 26474 Spiekeroog und Objektadresse Name Straße PLZ Ort. Telefon / Fax. e-mail. Homepage. Präambel Im Folgenden geben

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Kreises Siegen-Wittgenstein als untere staatliche Verwaltungsbehörde

Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Kreises Siegen-Wittgenstein als untere staatliche Verwaltungsbehörde Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Kreises Siegen-Wittgenstein als untere staatliche Verwaltungsbehörde Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Finanzservicestelle Freudenberg zwischen der

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Celesio AG, Neckartalstraße 155, 70376 Stuttgart eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 9517) (Celesio) und der Dragonfly

Mehr

Antrag auf Förderung für ambulante Hospizdienste gemäß 5 39a Abs. 2 SGB V

Antrag auf Förderung für ambulante Hospizdienste gemäß 5 39a Abs. 2 SGB V Antrag auf Förderung für ambulante Hospizdienste gemäß 5 39a Abs. 2 SGB V 1. Strukturelle Angaben Name des Hospizdienstes Anschrift der Räumlichkeiten des Hospizdienstes Ansprechpartner Telefonnummer Telefaxnummer

Mehr

Muster eines Werkvertrages mit Erfolgsbeteiligung (Tantiemeregelung) WERKVERTRAG

Muster eines Werkvertrages mit Erfolgsbeteiligung (Tantiemeregelung) WERKVERTRAG Muster eines Werkvertrages mit Erfolgsbeteiligung (Tantiemeregelung) WERKVERTRAG zwischen dem Landwirt als Auftraggeber (im folgenden AG genannt) und dem Landwirt als Auftragnehmer (im folgenden AN genannt)

Mehr

Überblick über das neue Widerrufsrecht

Überblick über das neue Widerrufsrecht Überblick über das neue Widerrufsrecht Wichtigste Änderungen für Online-Händler Was erwartet Online-Händler ab 13. Juni 2014? Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes

Mehr

Anzahl der Leistungseinheiten des ambulanten Hospizdienstes insgesamt:

Anzahl der Leistungseinheiten des ambulanten Hospizdienstes insgesamt: An den Verband der Privaten Krankenversicherung e.v. (PKV) Geschäftsbereich Leistung Postfach 51 10 40 50946 Köln Antrag 1 gemäß 4 Abs. 1 des Vertrags zwischen den Spitzenorganisationen Hospiz sowie dem

Mehr

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort und Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn - nachfolgend die Vertragspartner genannt 1/6 1. Gegenstand

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse

Anschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse Anschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse zwischen SWM Infrastruktur GmbH Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München - nachstehend Netzbetreiber genannt - und, nachstehend

Mehr

Fälligkeit von Abschlagszahlungen

Fälligkeit von Abschlagszahlungen chender Regelungen im VOB-Bauvertrag war die VOB/B nicht mehr als Ganzes vereinbart. Daraus folgt, dass die Fälligkeitsregelung des 16 Nr. 3 Absatz 1 VOB/B der AGBrechtlichen Inhaltskontrolle nach den

Mehr

AGB der ALS Consulting Services GmbH. Inhalt:

AGB der ALS Consulting Services GmbH. Inhalt: AGB der ALS Consulting Services GmbH Inhalt: 1 Geltung 2 Leistungen 3 Beauftragung/Vertragsschluss 4 Unzulässige Anfragen 5 Leistungspreise 6 Rechnung/Zahlung 7 Subunternehmen 8 Mitwirkungspflichten 9

Mehr

Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbh

Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbh 1 Grundsatz-Infrastruktur-Nutzungs-Vertrag (GINV 2012) Präambel Die Tegernsee-Bahn (TBG) betreibt als Eisenbahninfrastrukturunternehmer Schienenwege und Serviceeinrichtungen im Bereich des Tegernseer Tals.

Mehr

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team)

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team) Kooperationsvereinbarung zwischen dem ambulanten Hospiz und (SAPV-Team) Präambel Im Mittelpunkt palliativer Arbeit stehen schwerkranke und sterbende Menschen und die ihnen Nahestehenden. Ziel ist es, Menschen

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) PortAL 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau,

Mehr

Anlage 1: Muster Kooperationsvertrag

Anlage 1: Muster Kooperationsvertrag Anlage 1: Muster Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag Das Krankenhaus Anschrift vertreten durch (nachfolgend: Krankenhaus) und der ambulante Hospizdienst Anschrift vertreten durch (nachfolgend: Hospizdienst)

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG 14X0660A.doc GESELLSCHAFTSVERTRAG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn. 1 Firma und Sitz Solarparc GmbH (1) Gegenstand des Unternehmens sind 2 Gegenstand des

Mehr

Weidevertrag. Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:... Telefon:... Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:...

Weidevertrag. Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:... Telefon:... Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:... abgeschlossen zwischen (- Einsteller/in -) Weidevertrag Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:... Telefon:... und (- Weideinhaber/in -) Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:...

Mehr

Textilreinigungsgewerbe TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Textilreinigungsgewerbe TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 077 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 06.10.2003 gültig ab: 01.06.2003

Mehr

Kooperationsvereinbarung vom

Kooperationsvereinbarung vom Kooperationsvereinbarung vom 18.07.2016 zwischen der Hochschule Aalen, Technik und Wirtschaft Beethovenstr. 1 73430 Aalen vertreten durch den Rektor, Herrn Prof. Dr. Gerhard Schneider - Hochschule Aalen

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zur Schaffung von Maßnahmen der Betreuten Arbeit in Tempelhof Schöneberg Die Träger der ambulanten psychiatrischen Versorgung in Tempelhof-Schöneberg (1) Die Kurve GmbH Friedrich-Wilhelm-Str.

Mehr

Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferanten-Rahmenvertrag Gas

Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferanten-Rahmenvertrag Gas Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferanten-Rahmenvertrag Gas Vertragsnummer: zwischen dem Lieferanten - nachfolgend Lieferant genannt - und dem Netzbetreiber regionetz GmbH Zum Hagelkreuz 16 52249

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit zwischen Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach-Neuses Deutschland - im Folgenden "Dr. Schneider" genannt - und der - im Folgenden

Mehr

Zur Geschäftserleichterung habe ich die o. g. RL-Rente in der geänderten Fassung vom 30. Mai 2013 beigefügt (Anlage).

Zur Geschäftserleichterung habe ich die o. g. RL-Rente in der geänderten Fassung vom 30. Mai 2013 beigefügt (Anlage). Schnellbrief Personalreferate der obersten Landesbehörden Richtlinie über die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (RL- Rente 2011)

Mehr

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. Vertrag nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. zwischen der BIG direkt gesund Markgrafenstraße 62 10969 Berlin und der Arbeitsgemeinschaft

Mehr

(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart:

(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart: Änderung des Rahmenvertrages über die vollstationäre pflegerische Versorgung gem. 75 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 10.07.1997 Fassung vom 06.12.2003 Abschnitt III Maßstäbe und Grundsätze

Mehr

- Der Personalrat - Geschäftsordnung

- Der Personalrat - Geschäftsordnung - Der Personalrat - Geschäftsordnung in der Fassung vom 21. Juli 2008 1 Aufgaben der Vorsitzenden 1. Die Vorsitzende 1 führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe

Mehr

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien

Mehr

Vertrag für Immobilienverwalter (Miet)

Vertrag für Immobilienverwalter (Miet) TS Immobilienmanagement Mustervertrag Miet-Verwaltung Vertrag für Immobilienverwalter (Miet) Zwischen Herrn/Frau - nachfolgend Auftraggeber genannt und TS Immobilienmanagement, Tanja Schmid Wolfgangstr.

Mehr

Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung für Lieferanten

Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung für Lieferanten Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung für Lieferanten Obligatorische Vereinbarungen Version 11/2011 Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung - Version 11/2011 Seite 1 von 5 Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung

Mehr