Netzanschlussvertrag STROM NAV-S99999
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1 Netzanschlussvertrag STROM NAV-S99999 Zwischen der Werraenergie GmbH Netzbetrieb August-Bebel-Straße Bad Salzungen nachfolgend genannt (Netzbetreiber) und Max Mustermann Musterstraße 1 vertreten durch nachfolgend genannt (Anschlussnehmer) wird für das Anschlussobjekt: Musterstraße 1 Gemarkung: Musterstadt Flur: 1 Flurstück: 123/45 folgender Vertrag geschlossen: Vertrags-Nr.: NAV-S99999 Stand: Vertragstext vom Seite 1 von 5
2 Die Vertragsdaten zu diesem Netzanschlussvertrag ergeben sich aus Anlage 1 dieses Vertrages. 1. Vertragsgegenstand 1.1. Der Netzbetreiber betreibt ein Verteilernetz für Elektrizität, an das die elektrische Anlage des Anschlussnehmers angeschlossen werden soll. Dieser Vertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber in Bezug auf die Herstellung und Bereithaltung des Netzanschlusses für die vorgenannte bezeichnete Liegenschaft / Gebäude an das Netz des Netzbetreibers als technische Voraussetzung für den Bezug bzw. Lieferung von Strom durch eine oder mehrere elektrische Anlagen des Anschlussnehmers. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den Grundsätzen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom (BGBl Teil I, S.1970ff) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) vom , Bundesgesetzblatt 2006, Teil I, S ff, sowie den Ergänzenden Bedingungen der Werraenergie GmbH (Anlage 2) in der jeweils geltenden Fassung Dieser Vertrag wird zur Erstellung und dauerhaften Vorhaltung des Netzanschlusses im Rahmen der allgemeinen Anschlusspflicht nach 18 EnWG geschlossen. 2. Netzanschluss 2.1. Der Netzbetreiber stellt den Netzanschluss gegen Zahlung der Netzanschlusskosten und eines Baukostenzuschusses an sein Verteilungsnetz her und hält ihn für die Dauer dieses Vertrages dem Anschlussnehmer vor. hält dem Anschlussnehmer für die Dauer dieses Vertrages einen bestehenden Netzanschluss weiterhin vor Wenn der Anschlussnehmer keinen Dritten als Messstellenbetreiber benennt, übernimmt der Netzbetreiber gem. 21 b EnWG den Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb, Wartung der Messeinrichtungen und Messung von Energie). Entsprechende Regelungen für Einspeiser enthält der Vertrag über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlage (Einspeisevertrag) Die Messeinrichtungen stehen im Eigentum des Messtellenbetreibers. 3. Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses, Baukostenzuschuss 3.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für 1. die Herstellung des Netzanschlusses und 2. die Änderungen des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der elektrischen Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden, zu verlangen. Die Herstellungskosten werden in der Anlage 1 ausgewiesen Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer einen verursachungsorientierten Beitrag (Baukostenzuschuss - BKZ) für den Teil zu verlangen, der eine Leistungsanforderung von 30 kw übersteigt. Der Baukostenzuschuss wird in der Anlage 1 ausgewiesen. Sofern der Anschlussnehmer während der Laufzeit des Vertrages seine Netzanschlussleistung erhöht, ist eine Erweiterung der Netzanschlussleistung nach Maßgabe einer separaten vertraglichen Vereinbarung erforderlich. Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer einen weiteren leistungsabhängigen Baukostenzuschuss zu verlangen. Vertrags-Nr.: NAV-S99999 Stand: Vertragstext vom Seite 2 von 5
3 Wird der Anschluss von mehreren Kunden genutzt, so ist die vom Netzbetreiber für alle Kunden gleichzeitig vorzuhaltende Netzanschlussleistung nicht höher als die vertraglich vereinbarte vorzuhaltende Netzanschlussleistung. 4. Bindefrist, Auftrag, Ausführungsfrist An die vorläufig kalkulierten Kosten (Anlage 1 Punkt 7) hält sich der Netzbetreiber 3 Monate ab Angebotserstellung gebunden. Der Eingang des vom Anschlussnehmer unterzeichneten Vertrages gilt gleichzeitig als Auftragserteilung für die Ausführung. Der Netzbetreiber wird den Netzanschluss innerhalb von voraussichtlich 4 Wochen nach Abschluss dieses Vertrages ausführen, sofern die baulichen Voraussetzungen seitens des Anschlussnehmers gegeben sind und alle behördlichen Genehmigungen für diesen Auftrag vorliegen. Sollte der Anschluss aus Gründen, die der Netzbetreiber nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 12 Wochen nach Erteilung des Auftrages erstellt werden können, ist der Netzbetreiber nicht mehr an die Preise gebunden. 5. Zahlung, Fälligkeit und Bonitätsprüfung 5.1. Zahlungen sind grundsätzlich ohne Abzug, in Höhe des vollen Abschlags- oder Rechnungsbetrages zu leisten. 5.2 Mit der Auftragserteilung erstellt der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer eine Abschlagsrechnung (75 % des vorläufig kalkulierten Gesamtbetrages). Diese Rechnung ist nicht fällig vor betriebsfertiger Herstellung des Netzanschlusses. Nach Zugang aller relevanten technischen Daten wird dann die Schlussrechnung für den Anschlussnehmer erstellt. 5.3 Handelt es sich bei den in der Anlage 1 Punkt 7 aufgeführten Kosten ausschließlich um den Ansatz pauschaler Inbetriebsetzungskosten (Anlage 1 Punkt 7.3 bzw. 7.4) gem. der Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers erfolgt nach Auftragserteilung und Inbetriebsetzung die Erstellung einer Schlussrechnung. Punkt 5.2 kommt nicht zur Anwendung. 5.4 Die Vertragsparteien erklären ihr widerrufliches Einverständnis, dass die jeweils andere Vertragspartei Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien zur Prüfung ihrer Bonität einholen kann. In dem Fall dass die Bonitätsprüfung des Anschlussnehmers und Grundstückseigentümers Negativmerkmale ausweist, ist der in der Anlage 1 Punkt 7 ausgewiesene Betrag abweichend von Punkt 5.2 bereits vor Baubeginn zu zahlen. 6. Verlegung über fremde Grundstücke Sieht die Verlegung des Netzanschlusses die Nutzung von Grundstücken und die Sicherung dieser Nutzungsrechte durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten vor, so steht der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass Nutzungsrechte eingeräumt und die beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zugunsten des Netzbetreibers durch den jeweiligen Grundstückseigentümer bewilligt werden. 7. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage 7.1 Die Inbetriebsetzung ist von dem Installationsunternehmen, das die Arbeiten an der elektrischen Anlage ausgeführt hat, unter Verwendung der vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu beantragen. 7.2 Der Anschlussnehmer erstattet dem Netzbetreiber die Inbetriebsetzungskosten nach den in den Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers (Anlage 2) veröffentlichten Pauschalsätzen. Die Inbetriebsetzung wird erst dann vorgenommen, wenn die Abschlagsrechnung oder die Schlussrechnung für die Herstellung des Netzanschlusses nach Punkt 5 dieses Vertrages beglichen worden ist. 8. Haftung Für Schäden, die der Anschlussnehmer oder ein anderer Anschlussnutzer durch Unterbrechung der Stromversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten bei der Strombelieferung erleidet, haftet der Netzbetreiber gem. 18 NAV in der derzeit geltenden Fassung vom (BGBl Teil I, S. 2477), wobei für die Bemessung der Haftungsgrenze die Anzahl der an das Netz angeschlossenen Anschlussnutzer maßgebend ist. Bei Inkrafttreten einer Nachfolgereglung wird die Haftungsregelung an diese angepasst. Die gesetzliche Regelung bleibt im Übrigen unberührt. Vertrags-Nr.: NAV-S99999 Stand: Vertragstext vom Seite 3 von 5
4 9. Laufzeit und Kündigung 9.1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft Das Vertragsverhältnis besteht, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird. Die allgemeine Anschlusspflicht nach 18 EnWG und die Anschlussbedingungen für den Netzanschluss nach 17 EnWG bleiben davon unberührt. Bei einem Umzug ist der Anschlussnehmer berechtigt, mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. 9.3 Die Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. 9.4 Während der Vertragslaufzeit teilt der Anschlussnehmer dem Netzbetreiber unverzüglich Änderungen der Eigentumsverhältnisse am Anschlussobjekt schriftlich mit. 10. Schlussbestimmungen Kündigung sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere, ihnen im wirtschaftlichen und technischen Erfolg für beide Vertragspartner möglichst gleichkommende rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen. Dies gilt entsprechend bei unbeabsichtigten Regelungslücken Sollten sich sonstige für das Vertragsverhältnis bestimmende Umstände wesentlich ändern und dadurch für eine der Vertragsparteien das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar sein, so werden die Vertragsparteien den Vertrag baldmöglichst den geänderten Rahmenbedingungen anpassen Der Netzbetreiber gibt die Informationen über den Netzanschluss an den zuständigen Grundversorger weiter Allen Kosten und Preisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe hinzuzusetzen. Vertrags-Nr.: NAV-S99999 Stand: Vertragstext vom Seite 4 von 5
5 11. Anlagen Die in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Bestandteile dieses Vertrages. Anlage 1 Anlage 2: Anlage 3 Vertragsdaten Ergänzende Bedingungen der Werraenergie GmbH/Netzbetrieb zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) (Bad Salzungen), den (Ort), den (Unterschrift Netzbetreiber) (Unterschrift Anschlussnehmer Firmenstempel ) Nach 28b Nr.4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit in Krafttreten zum ist die Werraenergie GmbH verpflichtet Sie davon in Kenntnis zu setzen, das zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses, Wahrscheinlichkeitswerte im Rahmen der Bonitätsprüfung erhoben oder verwendet werden in deren Berechnung unter anderem Anschriftsdaten einfließen. Sofern der Anschlussnehmer nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter ist, sind folgende Angaben des Grundstückeigentümers/ Erbbauberechtigten erforderlich: Name, Vorname : Mustermann, Max Straße, Haus-Nr.: Musterstraße 1 PLZ,Ort : Der Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigte ist mit der Herstellung dieses Netzanschlusses einverstanden und erkennt die Verpflichtungen dieses Vertrages als eigene Verpflichtungen an. Unterschrift des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten Vertrags-Nr.: NAV-S99999 Stand: Vertragstext vom Seite 5 von 5
NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK)
NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) Zwischen Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH Nordfeldstraße 5 33775 Versmold (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend
Netzanschlussvertrag (Niederspannung)
Netzanschlussvertrag (Niederspannung) zwischen Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Geburtsdatum: Kundennummer: - nachstehend Anschlussnehmer genannt - und Stadtwerke Teterow GmbH Gasstraße 26 17166 Teterow
Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:
Anschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse
Anschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse zwischen SWM Infrastruktur GmbH Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München - nachstehend Netzbetreiber genannt - und, nachstehend
Netzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag über den Anschluss eines Grundstücks/Gebäudes an das Niederspannungsnetz 0,4 kv der Stadtwerke Haslach zwischen Stadtwerke Haslach Alte Hausacher Straße 1 Amtsgericht Freiburg HRA
Netzanschlussvertrag
über den Anschluss von elektrischen Anlagen an das Stromnetz der zwischen Schaezlerstr. 3, 86150 Augsburg im Folgenden Netzbetreiber genannt und Kunde Straße, Plz Ort im Folgenden Anschlussnehmer genannt
Anschluss eines Grundstücks / Gebäudes an das Mittelspannungsnetz der EWR Netze GmbH Standardanschluss
Netzanschlussvertrag über den Anschluss eines Grundstücks / Gebäudes an das Mittelspannungsnetz der EWR Netze GmbH Standardanschluss zwischen Vorname, Name des Eigentümers. Strasse / Hausnr. des Eigentümers.
Netzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag für neuen mitteldruckseitigen Anschluss zwischen REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgung AG & Co KG Greflingerstraße 22 93055 Regensburg Registergericht Regensburg HRB 4236/1638
1.2 Herstellung und Veränderung des Netzanschlusses sind vom Anschlussnehmer unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare zu beantragen.
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Anlage 5 zum Netzanschlussvertrag Strom (NS)
Anlage 5 zum Netzanschlussvertrag Strom (NS) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung
Seite 1 von 5 Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung Zwischen der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, In der Stesse 14, 57439 Attendorn BDEW-Codenummer: 9907693000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
www.drewag-netz.de vom 1. November 2006 (BGBl I, S. 2477)
Ergänzende Bedingungen der DREWAG NETZ GmbH (Netzbetreiber) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt. Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAV-NS) zwischen
Zählpunktbezeichnung Kundennummer Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAV-NS) zwischen den Stadtwerken Forchheim GmbH, Haidfeldstraße 8, 91301
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Dessauer Stromversorgung GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9900796000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
Netzanschlussvertrag (Strom) (ab Mittelspannung)
Netzanschlussvertrag (Strom) (ab Mittelspannung) Die Stadtwerke Achim AG Gaswerkstr. 7 28832 Achim (Netzbetreiber) und Name/Firma (Anschlussnehmer) Telefon/Fax: Registergericht Kundennummer: Registernummer
NETZANSCHLUSSVERTRAG (STROM)
NETZANSCHLUSSVERTRAG (STROM) (AUßERHALB DES ANWENDUNGSBEREICHS DER NAV) zwischen Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH Bayerstr. 5, 83022 Rosenheim Straße, Hausnummer, PLZ Ort (08031) 3652470 / 3652665 Registergericht
1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Elmshorn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Netzanschlussvertrag Strom
Seite 1 Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien)
Netzanschlussvertrag / Mittelspannung Vertragsnummer:
Netzanschlussvertrag / Mittelspannung Vertragsnummer: zwischen Anschlussnehmer und - nachfolgend Anschlussnehmer genannt - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06112 Halle für den Standort
Netzanschlussvertrag (Strom)
Netzanschlussvertrag (Strom) Zwischen Infraserv GmbH & Co. Höchst KG Netze Industriepark Höchst 65926 Frankfurt am Main BDEW-Codenummer 9907604000009 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend Anschlussnehmer),
Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt. NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Mittelspannungsanschluss Strom (NAVS-MSP)
Zählerpunktbezeichnung Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt Kundennummer NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Mittelspannungsanschluss Strom (NAVS-MSP) zwischen Stadtwerke Bad Tölz GmbH, An der Osterleite 2, 83646
5. PVU-Netze ist berechtigt den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis
Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers PVU Energienetze GmbH (PVU-Netze) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung
Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung
Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung Zwischen der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, In der Stesse 14, 57439 Attendorn BDEW-Codenummer: 9907693000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
Netzanschlussvertrag - Strom für einen Mittelspannungsanschluss (NAVS-MSP)
Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag - Strom für einen Mittelspannungsanschluss (NAVS-MSP) zwischen der Stromversorgung Schierling eg, Dorfmühlstr.
Netzanschlussvertrag Strom
Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird
Anschlussnutzungsvertrag
über die Nutzung des Anschlusses von elektrischen Anlagen an das Stromnetz der zwischen Schaezlerstr. 3, 86150 Augsburg im Folgenden Netzbetreiber genannt und Kunde Straße, Plz Ort im Folgenden Anschlussnutzer
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Schleussnerstraße 62 63263 Neu-Isenburg Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Neu- Isenburg GmbH Schleussnerstraße 62, 63263 Neu- Isenburg Tel: 06102/246-0, Fax: -231,
Anschlussnutzungsvertrag
über die Nutzung des Anschlusses von elektrischen Anlagen an das Stromnetz der zwischen Schaezlerstr. 3, 86150 Augsburg im Folgenden Netzbetreiber genannt und Kunde Straße, Plz Ort im Folgenden Anschlussnutzer
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen münsternetz GmbH Hafenplatz 1 48155 Münster ILN/BDEW-Codenummer: 9900449000002 Marktstammdatenregisternummer: SNB980883363112 (nachfolgend
Netzanschlussvertrag (Strom) (geschlossenes Verteilernetz)
Seite 1 von 5, Netzanschlussvertrag (Strom) Netzanschlussvertrag (Strom) (geschlossenes Verteilernetz) Zwischen EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer:
Netzanschlussvertrag Strom
Netzanschlussvertrag Strom Anschlussnetzebene Mittelspannung zwischen Vor- und Nachname / Firma vertreten durch Straße, Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum: Registergericht: Registernummer: nachstehend "Anschlussnehmer"
Netzanschlussvertrag NA.XYZ.JJJJ.V
Netzanschlussvertrag NA.XYZ.JJJJ.V zwischen Evonik Degussa GmbH Paul-Baumann-Straße 1, 45772 Marl BDEW-Codenummer: 9907586000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
Ergänzende Bedingungen
Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV)
Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn
Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn Zwischen Flughafen Köln/Bonn GmbH, Heinrich-Steinmann-Str. 12, 51147 Köln 007353/9907353000003 (nachfolgend Netzbetreiber), und
Netzanschlussvertrag Strom EEG-Anlagen
Netzanschlussvertrag Strom EEG-Anlagen zwischen dem Anlagenbetreiber Firma Mustermann GmbH Adresse Musterstraße 1 00000 Musterdorf Registergericht, -nummer *... Kundennummer... - im Folgenden Anlagenbetreiber
Netzanschlussvertrag Strom für Anschlüsse in Mittel- und Hochspannung
Netzanschlussvertrag Strom für Anschlüsse in Mittel- und Hochspannung 1. Anschlussnehmer: Firma: ----------------------------------------------------------------------------------------- Rechtsform: -----------------------------------------------------------------------------------------
1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Lemgo GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Anschlussnutzungsvertrag
Anschlussnutzungsvertrag im Mittelspannungsnetz EWR GmbH Neuenkamper Straße 81 87 42855 Remscheid nachfolgend Netzbetreiber genannt und «Mieter» «Mieter_Straße» «Mieter_PLZ» «Mieter_Ort» nachfolgend Anschlussnutzer
Anschlussnutzungsvertrag (Strom) (Außerhalb des Anwendungsbereiches der NAV)
Anschlussnutzungsvertrag (Strom) (Außerhalb des Anwendungsbereiches der NAV) 1. Adresse des versorgten Objekts Straße, Hausnummer : ggf. Telefon Fax: Gemarkung: Flur: Flurstücknummer: 2. Adresse des Anschlussnutzers:
Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung / niederspannungsseitig Messung)
Netzanschlussvertrag Strom (Niederspannung / niederspannungsseitig Messung) Die Stadtwerke Jülich GmbH An der Vogelstange 2 a, 52428 Jülich (im Folgenden Netzbetreiber) und Telefon/Fax.. Registergericht.
1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NDAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik 1 Vertragsgegenstand 1. Gegenstand des Vertrags ist die im Sachverständigenvertrag dargelegte Aufgabe der Gutachtenserstattung. 2.
gültig ab für das Netzgebiet der INFRAWEST GmbH
Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV)
3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt
Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketingagentur ZOOM 1. Allgemeines Für alle Leistungen der Marketingagentur ZOOM, sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen, zwischen
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadtwerke Quickborn GmbH als Netzbetreiber, veröffentlicht am , gültig ab
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadtwerke Quickborn GmbH als Netzbetreiber, veröffentlicht am 18.01.2017, gültig ab 01.02.2017 a) Anpassung der ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Quickborn GmbH zur
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Seite 1 des Netzanschlussvertrages Gas (Mittel- oder Hochdruck) Vertragsnummer #Vertrags-Nr# Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Energie
Vertrag über den Netzanschluss
Geschäftspartner-Nr.: Vertragskonto-Nr.: Vertrag über den Netzanschluss Zwischen - im folgenden - Kunde - genannt - und Pfalzwerke Netz AG Kurfürstenstraße 29 67061 Ludwigshafen - im folgenden Netzbetreiber
Stadtwerke Ratingen GmbH als Verteilnetzbetreiber (VNB)
Anlagen Haftung gemäß 18 NAV Gültig ab 01.01.2007 Vertragsart Netzanschlussvertrag Vertragstyp Netzanschluss Kundenanlage Spannungsebene am Netzanschlusspunkt Mittelspannung Art der Zählung Lastgangzählung
Netzanschlussvertrag / Niederspannung Vertragsnummer: Neuanschluss
Netzanschlussvertrag / Niederspannung Vertragsnummer: Neuanschluss zwischen Anschlussnehmer und - nachfolgend Anschlussnehmer genannt - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06112 Halle
für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez
Wärmeliefervertrag zwischen XXX (nachstehend Kunde genannt) und WEV Spiez AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez (nachstehend WEV Spiez AG genannt) für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von
KIEFERSFELDEN GEMEINDEWERKE. Strom - Gas - Wasser
GEMEINDEWERKE KIEFERSFELDEN Strom - Gas - Wasser Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Kiefersfelden zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
Anschlussnutzungsvertrag für Mittel- und Hochspannung
Anschlussnutzungsvertrag für Mittel- und Hochspannung Energieversorgung Trossingen GmbH Bahnhofstraße 9, 78647 Trossingen Amtsgericht Stuttgart, HRB 460822Ust-Id-Nr. DE217354990 Geschäftsführer, Hans Bauer
Netzanschlussvertrag / Gas-Niederdruck Vertragsnummer: Neuanschluss
Netzanschlussvertrag / Gas-Niederdruck Vertragsnummer: Neuanschluss zwischen Anschlussnehmer und - nachfolgend Anschlussnehmer genannt - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06112 Halle
Einspeisevertrag Strom
Einspeisevertrag Strom EEG-Stromerzeugungsanlagen zwischen ENSO NETZ GmbH Rosenstraße 32 01067 Dresden - nachfolgend Netzbetreiber genannt - und Name Straße Ort [Optional] vertreten durch: (Kopie Vollmacht)
1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV
1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV 1.1 Die Spannung beträgt am Ende des Netzanschlusses bei Drehstrom etwa 400 V und bei Wechselstrom etwa 230 V. Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz. Bei der Wahl der
Ergänzende Bedingungen. der Stadtwerke Greven GmbH (SWG)
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Greven GmbH (SWG) zu der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
1. Allgemeine Vorschriften. Für den Netzanschlussvertrag ist das vom VNB vorgegebene Formular zu verwenden.
Stromnetz Ergänzende Bedingungen des Verteilnetzbetreibers EnR Energienetze Rudolstadt GmbH nachstehend kurz VNB genannt zu der Niederspannungsanschlussverordnung NAV vom 01.11.2006 gültig ab 1. Januar
Vertrag über den Anschluss in das Netz der Stadtwerke Mosbach GmbH - Strom -
Vertrag über den Anschluss in das Netz der Stadtwerke Mosbach GmbH - Strom - zwischen dem Anschlussnehmer Name Straße und Hausnr. Ort und dem Netzbetreiber Stadtwerke Mosbach GmbH Am Henschelberg 6 74821
Anschlussnutzungsvertrag (Strom)
Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Infraserv GmbH & Co. Höchst KG Netze Industriepark Höchst 65926 Frankfurt am Main BDEW-Codenummer 9907604000009 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend Anschlussnutzer),
Anschlussnutzungsvertrag Strom
Die Name/Firma Anschlussnutzer Musterstraße 123, 12345 Musterstadt Registergericht: Amtsgericht Musterstadt Registernummer: HRB 12345 - im Folgenden Anschlussnutzer genannt - und die e-netz Südhessen GmbH
Energiegesellschaft Mühlheim mbh & Co. KG
WÄRMEVERSORGUNGSVERTRAG zwischen Max Mustermann (Kunde genannt) und der Energiegesellschaft Mühlheim mbh & Co. KG Tullastraße 61, 79108 Freiburg (Energiegesellschaft Mühlheim genannt) wird der nachfolgende
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Versorgung mit elektrischer Energie Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Stand Juli 2012 1. Netzanschluss ab Niederspannungsnetz ( 5 9
Vertrag. zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen
Stand: 23.01.2015 Vertrag zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen - dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Berlin - dem Bundesverband
Netzanschlussvertrag (Gas) Mitteldruck / Hochdruck
Netzanschlussvertrag (Gas) Mitteldruck / Hochdruck Vorgangsnummer: zwischen der Meißener Stadtwerke GmbH Registergericht: Dresden Registernummer: HRB 4060 Karl-Niesner-Straße 1 01662 Meißen - nachstehend
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) des Netzbetreibers Gemeindewerke Bovenden GmbH & Co. KG (nachstehend GWB genannt)
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) des Netzbetreibers Gemeindewerke Bovenden GmbH & Co. KG (nachstehend GWB genannt) 1. Netzanschluss ( 5 9 NAV) 1.1 Die Herstellung sowie
Stadtwerke Gotha Netz GmbH
Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH
für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez
Wärmeliefervertrag zwischen Muster AG (nachstehend Kunde genannt) und BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3000 Bern 25 (nachstehend BKW Energie AG genannt) für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Westerwaldbahn die: Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH Rosenheimer Str. 1 57520 Steinebach-Bindweide nachfolgend WEBA genannt und die:
Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Schleussnerstraße 62 63263 Neu-Isenburg Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Neu- Isenburg GmbH Schleussnerstraße 62, 63263 Neu- Isenburg Tel: 06102/246-0, Fax:
Ergänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG
Ergänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Ergänzende Bedingungen der Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N)
Ergänzende Bedingungen der Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Studienvertrag. Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, 31785 Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1
Studienvertrag Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, 31785 Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1 Name Vorname ggf. Geburtsname Staatsangehörigkeit geboren am in Straße
1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV) 3. Baukostenzuschuss (BKZ) gemäß 11 NAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Leine-Solling GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH
NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Gasnetzanschluss der Druckstufe Niederdruck (Basis: Druckstufe hinter dem Druckregelgerät) zwischen Herr, Frau, Firma ggf. Geburtsdatum²-bitte nachtragen HRB Nummer, Amtsgericht
Anschlussnutzungsvertrag
Anschlussnutzungsvertrag (Anschlussnutzung in Niederspannung mit ¼-h-Leistungsmessung) zwischen Musterkunde Musterstr. HNR PLZ Musterort Kundennummer Geburtstag: Registergericht: Register-Nr.: nachstehend
