Geschäftsbericht 2020

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1 Geschäftsbericht 2020 (mit Jahresabschluss 2019) 1

2 Vorwort des Generalvikars Sehr geehrte Damen und Herren, mitten in den Zeiten der Corona-Pandemie und mitten im inhaltlichen und strukturellen Auf- und Umbruch, legen wir Ihnen den Geschäftsbericht 2020 mit dem Jahresabschluss 2019 für das Bistum Trier vor. Der Bericht beinhaltet die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung des Bistums sowie in der Anlage die des Bischöflichen Stuhls. Der Jahresabschluss 2019 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte mit einem uneingeschränkten Testat versehen worden Vorwort des Generalvikars 18 Personalmarketing 04 Eine massive Intervention 20 Digitale Zukunft 06 Situation Corona 22 Zahlen und Fakten 10 Datenschutz 37 Personalsituation 12 Flüchtlingshilfe Seelsorgliche Begleitung 42 Ausblick Jugendkirche eli.ja 50 Kirchliche Statistik 2019 für das Bistum Trier Anlage: Der Bischöfliche Stuhl zu Trier Das Vermögen und seine Verwaltung Anmerkung: Bei Prozentangaben und Zahlen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen auftreten. Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen i.d.r. verzichtet. Wir verwenden in unseren Texten die männliche Bezeichnung, wobei sämtliche Bezeichnungen für alle Geschlechter gelten. Der Geschäftsbericht legt Ihnen zum einen die wirtschaftlichen Kennzahlen dar, und zum anderen werfen wir ein Licht auf die vielfältige und wertvolle Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir zeigen die Schwerpunkte der zurückliegenden zwölf Monate, unsere aktuellen Herausforderungen und geben einen Ausblick auf das Folgejahr. Wie schon 2019, so war auch 2020 die von Rom entschiedene Aussetzung des Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode für unsere Arbeit in unterschiedlichen Bezügen prägend: In der Gestaltung der Strukturen, bei der Entfaltung inhaltlicher Ziele und in der auf die Zukunft ausgerichteten Weiterentwicklung der Verwaltung. Zur gleichen Zeit haben wir die von den Synodalen herausgearbeiteten inhaltlichen Perspektiven anfanghaft konkretisiert und durch konkrete Projekte umgesetzt. So lesen Sie in diesem Geschäftsbericht von gelungenen Beispielen für das, was wir unter diakonischer und missionarischer Kirche verstehen. In den vorangegangenen Geschäftsberichten hatten wir darauf aufmerksam gemacht, dass das Bistum ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat. Diesbezüglich ist ein erster Schritt getan durch die Verfügung, für 2021 den Zuschussbedarf um 5 Prozent zu kürzen. In den kommenden Jahren werden wir uns einer grundlegenden Aufgabenkritik unterziehen müssen, damit die Finanzen des Bistums langfristig auf einer stabilen Grundlage stehen. Eine besondere Herausforderung stellen auch die weiterhin wachsende Zahl an Kirchenaustritten sowie die Glaubwürdigkeitskrise der Kirche dar. Die Herausforderung der Synode sind wir bewusst angegangen, die auf Dauer zurückgehenden Ressourcen werden uns durch die langfristige demografische Entwicklung aufgezwungen. Verstärkt wird diese Entwicklung aktuell durch die Corona-Pandemie, die uns und unsere Arbeit massiv getroffen hat. Der Lockdown im Frühjahr und die bleibenden Einschränkungen sind im Bistum Trier deutlich spürbar. Finanziell werden wir wohl etwa 10 Prozent weniger an Kirchensteuereinnahmen haben. Viele geplanten Aktivitäten und Maßnahmen konnten nicht durchgeführt werden. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren über mehrere Wochen im Homeoffice. Es gab und gibt den einen oder die andere unter ihnen, die in Quarantäne musste und solche, die an dem Virus erkrankt sind. In dieser Situation solidarisch zu stehen mit der übrigen Zivilgesellschaft und doch auch den Kern des Christlichen nicht aufzugeben, nämlich die Hinwendung zu denen, die des Trostes und der Hilfe bedürfen, das war eine Leistung, die in nahezu jedem Artikel des Geschäftsberichtes durchscheint und die wir schlaglichtartig auf eigenen Seiten aufgegriffen haben. Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Interesse und hoffe auf bleibende Verbundenheit! Dr. Ulrich Graf von Plettenberg Bischöflicher Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg Bischöflicher Generalvikar 3

3 SYNODENUMSETZUNG 4 SYNODENUMSETZUNG Eine massive Intervention Neuorientierung bei der Synodenumsetzung erforderlich Die Vorbereitung zur Errichtung von 15 neuen Pfarreien und Kirchengemeinden zum 1. Januar 2020 prägten das Jahr Nach dem Erstellen eines Gesetzentwurfs, der dann in einem Anhörungsverfahren den Pfarrern und Gremien zur Stellungnahme vorgelegt wurde, ergaben sich vor allem bzgl. der Gremienordnung noch Modifizierungen. Die endgültige Version wurde den Landesregierungen vorgelegt und nachdem von dort keine Bedenken angemeldet wurden, konnte das Gesetz am 9. Oktober 2019 durch den Bischof erlassen werden. Mitte November folgten dann 15 Dekrete zur Auflösung bisheriger Pfarreien und Kirchengemeinden sowie zur Errichtung der neuen Pfarreien und Kirchengemeinden. Neben der rechtlichen Grundlage war die Auswahl und die Qualifizierung der Leitungsteams für die neuen Foto: Ben White on Unsplash Pfarreien eine wichtige Aufgabe im Zugehen auf den Jahreswechsel 2019/2020. Ein für den folgenden Prozess prägendes Ereignis war der 21. November 2019: Dem Bischof wurde ein Dekret der Kleruskongregation zur Aussetzung des Gesetzes überstellt. Dem vorangegangen waren Beschwerden über das vom Bischof erlassene Gesetz seitens der Priestergemeinschaft Unio Apostolica gegenüber der Kleruskongregation und seitens der Initiative Kirchengemeinde vor Ort gegenüber dem päpstlichen Rat für die Gesetzestexte. Für den Prozess stellte dies eine massive Intervention dar, die eine Reihe von Klärungsbedarfen mit sich brachte, etwa der Einsatz der designierten Leitungsteams, die bereits für die Pfarreileitung ausgewählt waren und nun entweder weiter auf ihren bisherigen Stellen oder aber in konzeptionellen Aufgaben im Rahmen der Synodenumsetzung eingeplant wurden. Viele Umsetzungsplanungen wurden aufgrund der unsicheren rechtlichen Situation nicht weiter betrieben. Fortgeführt wurden allerdings die Beschreibungen der Verwaltungsprozesse. Erstmals wurden im Rahmen des Projekts Implementierung die jeweiligen Prozesse aller Bereiche der Verwaltung (Rechnungswesen mit Buchhaltung und Controlling) mit Hilfe einer webbasierten Plattform beschrieben, wobei alle beteiligten Ebenen berücksichtigt wurden. Selbst wenn diese Arbeiten mit Festlegung einer neuen Struktur Anpassung brauchen, sind sie eine wertvolle Grundlage für die effizientere Gestaltung der Ablauf- und Aufbauorganisation. Anfang 2020 entschied der Bischof, einen inhaltlichen Schwerpunkt aus dem pastoralen Programm der Diözesansynode zu priorisieren: die diakonische Kirchenentwicklung. Dazu hat er sich in seinem Fastenhirtenwort 2020 geäußert. Eine Reihe von Maßnahmen sind inzwischen vorbereitet, um diesen Schwerpunkt zu realisieren. Diese pastorale Schwerpunktsetzung ist nicht auf den ausgesetzten neuen Rechtsrahmen bezogen und konnte somit bereits vor den strukturellen Klärungen angestoßen werden. Im Laufe des ersten Halbjahres 2020 stand der Bischof in regelmäßigem Kontakt mit den römischen Behörden, um in Gesprächen eine neue Orientierung nach der Aussetzung des Umsetzungsgesetzes zu bewirken. Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten die zur Lösungsfindung angedachten Gespräche in Rom erst im Juni 2020 stattfinden. Die römische Kritik bezog sich vor allem auf die Leitung der geplanten Pfarreien durch ein Leitungsteam, auf die umfassenden Befugnisse der geplanten Gremien sowie auf die Größe der Pfarreien und die Umsetzungsgeschwindigkeit. Die im Gespräch geäußerten Bedenken wurden verstärkt durch die römische Instruktion zur Pfarrei (Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche vom 29. Juni 2020). Für das Bistum Trier wurde deutlich, dass eine neue Orientierung nötig ist, da die Errichtung der geplanten 35 Pfarreien und Kirchengemeinden aufgrund kirchenrechtlicher und lehrmäßiger Bedenken nicht möglich ist. Die darauf folgenden Sommermonate waren geprägt durch unterschiedliche Formen der Information und vor allem Beratung, in die bei sogenannten Sommerworkshops die diözesanen Räte, die Dechanten, die Dekanatsreferentinnen und Dekanatsreferenten, Vertreterinnen und Vertreter von unterschiedlichen Berufsgruppen, Einrichtungen und der Mitarbeitervertretungen sowie die Mitglieder der designierten Leitungsteams involviert waren. Generalvikar von Plettenberg suchte in dieser Zeit auch den Kontakt mit Vertretern der Priestergemeinschaft Unio Apostolica und der Initiative Kirchengemeinde vor Ort. Alle Seiten haben ein Interesse an einer konstruktiven Lösung für eine gute pastorale Entwicklung des Bistums gezeigt. Ergänzend zu den konzeptionellen Beratungen mit den o.g. Gremien hat der Bischof im Oktober vier Dekanate (Cochem, Remagen-Brohltal, St. Willibrord Westeifel und Völklingen) zu vertiefenden Gesprächen besucht. Dort diskutierte der Bischof mit Haupt- und Ehrenamtlichen die Möglichkeiten von Pfarrei-Fusionen auf der Ebene der heutigen Pfarreiengemeinschaften und die Bildung von Pastoralen Räumen als Zusammenschlüssen von Pfarreien auf der Ebene der geplanten Pfarreien der Zukunft. 5

4 RÜCKBLICK: CORONA UND KIRCHE RÜCKBLICK: CORONA UND KIRCHE ZAHLEN ZU CORONA 47 Tage Lockdown im Bistum Trier Die Corona-Pandemie als Einschnitt kirchlicher Arbeit 47 Tage Lockdown Von der ersten Dienstanweisung am 13. März, mit der Absage aller öffentlichen Veranstaltungen, über die Absage der Oster-Gottesdienste (17. März) bis zur Verkündung des Lockdowns (Homeoffice für alle Bistumsangestellten) am 23. März vergingen nur zehn Tage. Es folgten Dienstanweisungen am 30. März und 21. April (Absage aller Großveranstaltungen bis Ende August) und der Aufhebung des generellen Lockdowns am 5. Mai. Mit dieser Anweisung erging auch die erste Fassung des Schutzkonzeptes für Gottesdienste und die entsprechende Gefährdungsbeurteilung. Mit der Dienstanweisung vom 27. Mai wurde eine bedingte Zulassung von Publikumsverkehr in den Dienststellen erlaubt. Weitere Anweisungen folgten am 12. Juni (Absage von Fronleichnamsprozessionen), am 1. Juli, am 28. August (mit Hinweisen zu Reisen in und aus Risikogebieten) und am 28. Oktober. Am 4. November erfolgte wieder eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen. 12 Gottesdienste wurden in der Zeit des Lockdowns aus der Hohen Domkirche in Trier übertragen einschließlich des Abendlobs am Heilig-Rock-Fest Vom 25. März bis 10. Mai wurden (fast) alle Mitarbeiter/innen des Bistums ins Homeoffice geschickt; erst danach gab es die Möglichkeit, unter Auflagen wieder ins Büro zurück zu kommen. 12 Dienstanweisungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie Später wurden noch übertragen: der Beauftragungsgottesdienst für die neuen Gemeinde- und Pastoralreferent/innen am 29. August, die Priesterweihe am 26. September und die Weihe der Ständigen Diakone am 27. September. Zur gleichen Zeit entwickelten zahlreiche Pfarreiengemeinschaften unterschiedliche Formate von digitalen Gottesdienst- und Andachtsformen. Einen Überblick gibt es auf: gottesdienst/medial-mitfeiern/ Mindestens 21 weitere Schutz-und Hygienekonzepte Anwesend waren nur die Zelebranten, Messdiener, Lektoren, der Kantor, der Organist und fünf Techniker für die Übertragung. Zu normalen Gottesdiensten passen bis zu 1000 Teilnehmer/innen in den Trierer Dom. Bis Oktober wurde die Aufzeichnung dieses Gottesdienstes rund 2200 Mal im Internet aufgerufen. Über 8 Prozent mehr Beratungstelefonate für die Telefonseelsorge im Bistum Trier Zu den 12 Dienstanweisungen wurden Regelwerke entwickelt: Informationen zu Masken und Desinfektionsmittel und ihrer Zertifizierungen und zum Reinigen und Desinfizieren von Kirchen, Vorgaben für die Gefährdungsbeurteilung (GFB) für Kirchenräume, für Pfarrheime und für die übrigen Diensträume. Dazu gehören auch der Leitfaden zum Empfangsdienst für Gottesdienste, das Anmeldeverfahren und Regularien zum Datenschutz für Ehrenamtliche. Entwickelt werden mussten Vorgaben für den Ministrant/innendienst, für die Liturgische Musik und für Chorisches Singen. Für die Arbeit der Verwaltung wurden Kriterien für die Nutzung von Besprechungsräumen eingeführt, der Datenschutz für das Arbeiten im Homeoffice und nicht zuletzt die Anleitungen für Telefonkonferenzen. Zuletzt wurden Vorgaben für das Heizen von Kirchen entwickelt. 0 Teilnehmer/innen am Osterhochamt im Trierer Dom Mit Beratungstelefonaten vom Jahresbeginn bis Anfang Oktober haben wir durchgehend 8,3 Prozent mehr Beratungsgespräche als im Vorjahr in der Telefonseelsorge Trier. Bernd Steinmetz, Leiter der Telefonseelsorge Trier stellvertretend für die insgesamt fünf Stellen im Bistum (Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mittelrhein, Nahe-Hunsrück, Saar und Trier) Die Firmung in Mendig am 5. September war die erste Firmung nach der Absage aller öffentlichen Veranstaltungen vom 13. März. Ursprünglich war sie für den 9. Mai geplant gewesen. 17 Wochen dauerte die Aussetzungen von Firmungen im Bistum Trier Schülerinnen und Schüler, die keine Möglichkeit hatten, Unterlagen oder Aufgaben für die Schule auszudrucken, konnten den Ausdruckservice verschiedener Einrichtungen der kirchlichen Jugendarbeit im Bistum Trier nutzen. Mit dabei waren die Fachstelle für Kinder- und Jugendpastoral Plus Saarbrücken, die Jugendkirche MIA Rappweiler, die Abteilung Jugend im Generalvikariat, das Jugendzentrum Saarburg, die Fachstellen für Kinder- und Jugendpastoral Plus in Marienburg/ Wittlich, in Trier, in Bitburg und in Koblenz, das Haus der offenen Tür Sinzig und das Jugendzentrum Sohren. Rund 2000 solcher Aufträge wurden ausgeführt Blatt Papier 6 7

5 RÜCKBLICK: CORONA UND KIRCHE RÜCKBLICK: CORONA UND KIRCHE Denk ich an Corona Wolfgang Meyer, Leiter Arbeitsbereich 3.2: Bistumsveranstaltungen, damit verantwortlich für die Organisation der Heilig-Rock-Tage dann sehe ich das Leid und Elend vieler Menschen und erbitte für sie Gottes Heil und Schutz. Ich denke daran, dass ich mit meiner Familie auf der Sonnenseite unserer Erde lebe und arbeite. Ich denke an die vielen Mühen der Vorbereitung von Angeboten, die abgesagt werden mussten und an die Kulturschaffenden und an die Veranstaltungsmenschen in ihren Existenznöten. Du bist meine Zuversicht so lautet das Leitwort der 21. Heilig-Rock-Tage 2021 und die Zuversicht darf unser Corona-Kontrastprogramm prägen! Walburga Sengelhoff, Priesterreferentin im Bistum Trier Katharina Zey-Wortmann, Leiterin der Katholischen Erwachsenenbildung Trier...dann bang ich um Europa! 7. März: das Kulturkapellenprojekt der KEB Trier wird von mir an der Luxembourg School of Religion and Society (LSRS) einem größeren Publikum vorgestellt. Wir planten schwungvoll einen euregionalen Zusammenschluss von ähnlichen Projektinitiativen in Frankreich, Belgien und Luxemburg. 17. März: Die innereuropäischen Grenzen werden geschlossen: Lockdown vom begeisterten Netzwerk in die innere Isolation: Abschottung unter Freunden? dann fallen mir als Priesterreferentin viele Priester ein, die seit Monaten, zusammen mit ihren Patoralteams und den ehrenamtlich Mitarbeitenden sehr engagiert, verantwortungsvoll und kreativ die Pastoral in den Pfarreien unter den schwierigen Vorzeichen der Corona-Krise gestalten. Es fallen mir die Vielen ein, die erreichbar und verlässlich in der Seelsorge und Spendung der Sakramente sowie tatkräftigen Unterstützung für die Menschen da sind. Und Denk` ich an Corona, dann merke ich, dass sich mancherorts in neuer Weise vertiefte und intensive Gespräche mit Priestern und Interessierten über den Wert und Stellenwert der Feier der Eucharistie ergeben. Michaela Tholl, Leitung Arbeitsbereich Ehrenamtsentwicklung ZB 1.5.5, Bischöfliches Generalvikariat kommen mir die Engagierten in den Sinn, die trotz Beschränkungen und mit viel Kreativität Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien Begegnungsmöglichkeiten geschaffen haben oder sich auf vielfältige Weise um andere gesorgt haben. fallen mir die Ehrenamtlichen in den Empfangsteams der Gottesdienste ein, die nicht selten in schwierige Situationen geraten. erinnere ich mich an Gespräche, in denen engagierte Menschen beschreiben, wie sie gerade entdecken, welches Engagement Ihnen gut tut und von was sie sich in Zukunft verabschieden werden. bedaure ich die vielen Absagen von Veranstaltungen. Michael Kinnen, Internet-Redaktion im Bischöfliches Generalvikariat Trier Pfarrer Carsten Rupp, Arbeitsbereich Pastorale Grundaufgaben Liturgie Pia Groh, Gemeindereferentin in der Pfarreiengemeinschaft Salmtal, Geistliche Pilgerbegleiterin dann fällt mir die gelungene Aktion Freude & Hoffnung vom ehrenamtlichen Team des Arbeitskreises Haus- & Krankenkommunion in Salmtal ein. Aus einer spontanen Idee wurde eine vielfältige Broschüre, die in Zusammenarbeit mit Familien der KiTa Hetzerath und Messdiener/innen der Pfarreiengemeinschaft Salmtal erstellt wurde. Farbenfroh, lebensnah und gleichzeitig geistlich ausgerichtet. Kerstin Knopp Arbeitsbereich Jugendeinrichtungen, Arbeitsbereichsleiterin / stellvertretende Abteilungsleiterin... beeindruckt mich, wie Blickwinkel und Perspektiven sich an vielen Stellen verändern und kreative Prozesse angegangen und umgesetzt werden. Sorgen machen mir viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die ihre Lebensphase mit zusätzlichen Unsicherheiten, Ängsten und Einschränkungen durchlaufen und die Auswirkungen nicht absehbar sind."... dann denke ich an Kreativität und Grenzen, die sich in dieser Zeit gerade auch medial gezeigt haben: von Social Distancing bis Social Media zwischen Homeoffice und Hygienekonzepten, Digitalisierung und Datenschutz, Facebook und Faxgerät. Und daran, dass der gelegentlich noch gehörte Satz Das haben wir schon immer so gemacht auf vielfältige Weise in dieser völlig neuen Corona-Situation hinterfragt wurde: Prüft alles und behaltet das Gute! fallen mir die vielen Menschen ein, die darunter leiden. Denke ich an Corona, fallen mir die vielen kreativen Ideen ein, die entstanden sind, um zusammen Gottesdienste feiern zu können. Denke ich an Corona, fallen mir die vielen Schutzmaßnahmen ein, die notwendig sind und immer wieder der neuen Situation angepasst werden müssen. Paul Claes, Sicherheitsingenieur, Leiter Arbeitsbereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dann fällt mir die Gefährdungsbeurteilung ein. Jeder, der Verantwortung trägt, kann mit diesem Instrument seine Gedanken zu Papier bringen. Die denkbaren Gefährdungen werden aufgelistet und mögliche Maßnahmen, um die Gefährdung zu minimieren, beschrieben. Diese Gefährdungsbeurteilung ist nur eine Momentaufnahme und muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. 8 9

6 Bischöfliches Generalvikariat Trier Stabsstelle Betrieblicher Datenschutz RÜCKBLICK: DATENSCHUTZ Daten schützen? Aber sicher! Grafik: behr design DATENSCHUTZ Und plötzlich kam der Datenschutz Das Bistum Trier in seiner Verantwortung Mit der Novellierung des kirchlichen Datenschutzrechts und der Inkraftsetzung des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) und seiner Durchführungsverordnung (KDG-DVO) installierte das Bistum Trier die direkt beim Generalvikar angesiedelte Stabsstelle Betrieblicher Datenschutz. Die Datenschutzbeauftragten kommen unweit des Domes in vier Büros für die Diözese, die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände ihrem Arbeitsauftrag nach. Das Gesetz formuliert die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten in Bezug auf die Einwirkung und Einhaltung des Kirchlichen Datenschutzes sowie die Unterrichtung und Beratung der verantwortlichen Stellen. Dabei unterstützen sie seit 2017 bzw die unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verantwortung zum Schutz der Daten, die auf unterschiedlichste Art und Weise im kirchlichen Dienst und zur Erfüllung kirchlicher Aufgaben durch die haupt- und ehrenamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verarbeitet werden. Doch so plötzlich wie es von vielen empfunden wurde, kam der Datenschutz gar nicht. Er ist im Kirchenrecht als Fundamentalrecht verankert und in Art. 2 des Grundgesetzes als Grundrecht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte festgeschrieben. Mit der Inkraftsetzung der neuen Gesetzgebung sorgt das KDG, im Einklang mit der EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) dafür, dass die vielen einzelnen, für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der uns allen anvertrauten Daten schaffen. Diese Verantwortung kann nur gemeinsam getragen werden. Datenschutz muss ernst genommen und gelebt werden. Viel ist seitdem geschehen, umgesetzt und auf den Weg gebracht worden: Bestellung der Datenschutzbeauftragten 2017 für das Bischöfliche Generalvikariat und die zentralen Dienststellen 2018 für die Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier 2019 für die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände Alle Beschäftigten werden sensibilisiert, informiert und geschult. Dies geschieht z.b. über die OSKD (Online-Schulung für den kirchlichen Datenschutz), zahlreiche Präsenzschulungen, die Website Broschüren, Handlungsempfehlungen, in der Bibliothek des Intranets, u.v.m. Die Stabsstelle Betrieblicher Datenschutz schafft vergleichbare, gesetzeskonforme, transparente und nachvollziehbare Grundlagen, auf der die verantwortlichen Stellen ihrem datenschutzrechtlichen Arbeitsauftrag und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können. Dies geschieht zum Beispiel durch die Erstellung von Konzepten, Muster-Vordrucken, und der Beschreibung von datenschutzkonformen Prozessen und Verfahren. Und wenn es mal schief geht? Die Datenschutzbeauftragten beraten die verantwortlichen Stellen im Umgang mit Datenschutzverletzungen, um Schäden und mögliche Folgeschäden möglichst stark einzugrenzen. Die Verantwortung für den Datenschutz in unserem Bistum und in den Kirchengemeinden ist nur eine von vielen gesetzlichen Auflagen, die zum Compliance- Management, zum Umgang mit Regeltreue, des Bistums gehören, ein roter Faden der sich strukturübergreifend durch die vielen verschiedenen Prozesse und Verfahren ziehen muss. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben müssen die Datenschutzbeauftragten deshalb manchmal auch den Finger in die Wunde legen. Wir alle sind dazu aufgerufen, dies konstruktiv aufzugreifen und richtig zu verstehen, denn richtig verstanden und angewendet, zielen die datenschutzrechtlichen Maßnahmen darauf ab, Schäden von betroffenen Personen, vom Bistum und den Kirchengemeinden und damit auch von uns allen im kirchlichen Dienst abzuwenden. Text: Ursula Eiden, Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Bischöfliches Generalvikariat 10 11

7 SCHWERPUNKT: FLÜCHTLINGSHILFE Drei von zehn fleißigen Gärtnern: Ambaraka Albabous und ihr Mann Ahmad Albabous aus Syrien und Jörg van den Boom (von links). Eine Gruppe von Flüchtlingen und ihre Begleiter arbeiteten in einem Garten der Schönstattschwestern im Trierer Stadtteil Heiligkreuz und ab Mai auf einem großen Gartengrundstück im Stadtteil Zewen. Foto: Pressestelle - Bastreri FLÜCHTLINGSHILFE Hilfe für Flüchtlinge von Bistum und Caritas Von der Erstversorgung zur Integration Das Bistum Trier und der Caritas-Diözesanverband e.v. führten gemeinsam von 2015 bis 2020 das Projekt Willkommens-Netz.de Flüchtlingshilfe im Bistum Trier durch. Die Begleitung und Unterstützung von geflüchteten Menschen auf ihrem Weg zur Integration ist eine anspruchsvolle, umfassende und komplexe Aufgabe. Die Flüchtlingshilfe strukturell, finanziell und inhaltlich zu begleiten ist Aufgabe der Koordinierungsstelle im Arbeitsbereich Gesellschaft und Politik / Referent Flucht und Asyl im Bischöflichen Generalvikariat sowie der Referate Migration, Diakonische Kirchenentwicklung und Sozialraumorientierung im Diözesan-Caritasverband. Insgesamt elf Asyl- und Verfahrensberater, zehn Ehrenamtsbegleitungen sowie zwei halbe Stellen für Trauma-Therapie wurden über das Willkommens- Netz.de im Bistum Trier finanziert. Zudem wurden Kleinprojekte vor Ort durch den Flüchtlingsfonds mit bis zu Euro pro Jahr gefördert. In den vergangenen fünf Jahren hat das Bistum Trier insgesamt 4,6 Mio. Euro durch das Willkommens-Netz.de aufgewendet. Die Aufnahme und Erstversorgung von neu Ankommenden ist aber nicht mehr die primäre Aufgabe, wie dies noch 2015 der Fall war. Stark an Bedeutung zugenommen hat die Integration derer, die bleiben werden. In der Arbeit des Willkommens-Netz. de wurde daher eine weit gefasste Perspektive auf Integration eingenommen und der umfassendere Begriff der Sozialen Teilhabe verwendet. Themen der Arbeit für Geflüchtete sind Spracherwerb, Integration in Arbeit, Familiennachzug, Flüchtlings- und Verfahrensberatung, psychosoziale Versorgung und Beratung von traumatisierten Flüchtlingen, interreli- giöser- und interkultureller Dialog sowie die Sozialen Lerndienste als zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit. Ein besonderes Augenmerk gilt Ehrenamtlichen, weil in der Hilfe für Geflüchtete ganz spezifische multithematische Fragestellungen und Herausforderungen auf die Helfenden zukommen. Die gesellschaftliche Wirkung des Projektes zeigte sich vor allem darin, dass neue Gruppen von Aktiven für die ehrenamtliche Arbeit mit Geflüchteten gewonnen wurden; Menschen die zuvor wenig oder kein Kontakt zu Caritas oder Kirche suchten. Zudem ist verstärkt festzustellen, dass die Ehrenamtlichen sich bewusst für diese Arbeit entscheiden, denn öffentliche Kritik oder Anfeindungen erhöhen den Rechtfertigungsdruck, sich für Geflüchtete zu engagieren. Insgesamt wurden rund 2000 Ehrenamtliche pro Jahr im Willkommens-Netz.de begleitet. Die Zusammenarbeit von Seelsorge und Caritas ist für beide Seiten gewinnbringend und trägt zur Stärkung und Verlebendigung der Kirche bei. Unsere Erfahrungen zeigen, dass gerade in der Arbeit mit den Tandems mehr drinsteckt, als das aktuelle Thema: Sie stärken das gegenseitige Lernen, bringen unternehmenskulturelle Unterschiede näher, öffnen den Blick auch für andere Themen, die in Tandems bearbeitet werden könnten und bieten den Rahmen, in dem Ehrenamtliche ihr Engagement weiterentwickeln können. Die Kommunikation zwischen den Tandempartnerinnen und -partnern erfolgt gleichberechtigt. Deutlich wird der Nutzen von Fachdiensten, wenn offene Fragen geklärt werden müssen und die Notwendigkeit eines gemeinsamen Auftretens für die Flüchtlingshilfe. Beide, Bistum und Caritas, werden als starke Akteure und Partner gesehen. Text: Simone Thiel, Arbeitsbereichsleiterin Politik und Gesellschaft 12 13

8 SCHWERPUNKT: SEELSORGLICHE BEGLEITUNG SCHWERPUNKT: SEELSORGLICHE BEGLEITUNG SEELSORGLICHE BEGLEITUNG Ein Kern christlichen Handelns Über das Projekt Seelsorge in Einrichtungen der Altenhilfe katholischer Träger Die seelsorgliche Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner ist in den katholischen Altenhilfeeinrichtungen zentrales Anliegen und konstitutives Merkmal kirchlicher Trägerschaften. Zugleich aber ist die Sicherstellung der seelsorglichen Begleitung in den meisten Einrichtungen der Altenhilfe zu einer großen Herausforderung geworden. Vor diesem Hintergrund hat das Bistum Trier mit einer Gruppe katholischer Träger (Barmherzige Brüder Trier, Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken, Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz und die Marienhausstiftung) unter der Beteiligung des Caritasverbandes für die Diözese Trier e.v. ein Projekt zur Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Seelsorgern ent- wickelt. In diesem Kooperationsprojekt werden seit 2017 interessierte und geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der stationären Altenhilfeeinrichtungen in einem mehrmoduligen und 155 Stunden umfassenden Qualifizierungskurs zu Mitarbeitenden in der Seelsorge qualifiziert. Nach Abschluss der Qualifizierung können sie für mindestens drei Wochenstunden und maximal bis zu 30 Prozent des Beschäftigungsumfanges für die Mitarbeit in der Seelsorge für zunächst fünf Jahre beauftragt werden. Die Frauen und Männer, die sich in der Mitarbeit zur Seelsorge qualifizieren, bringen ihre jeweiligen Kompetenzen als professionelle Basis in die Seelsorge ein und entdecken neue Möglichkeiten der seelsorglichen Begleitung. In Ergänzung zum Dienst der hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Altenhilfe entsteht so eine neue christliche Hauskultur im Alltag. Insgesamt prägen vier Schwerpunkte den Kurs: Glaube und Glaubenserfahrung, Feier des Glaubens und Gestaltung von religiösen Ritualen im Kirchenjahr, Praxis des seelsorglichen Gesprächs sowie Seelsorge in der Institution. Darüber hinaus nehmen die Teilnehmenden auch an Exerzitien teil, um einen Zugang zu ihrer eigenen Spiritualität zu entdecken, denn Seelsorge braucht immer auch die Sorge um die eigene Seele. Auch ein eintägiger Kommunionhelferkurs kann innerhalb der Qualifizierung absolviert werden. die Zeit der Qualifizierung freigestellt. Die dann im Anschluss an die Beauftragung entstehenden Personalkosten für die Mitarbeit in der Seelsorge werden zur Hälfte vom Bistum und zur Hälfte vom Träger finanziert. Zurzeit ist der vierte Qualifizierungskurs nach der Corona-Pause wieder gestartet und kann voraussichtlich im April 2021 abgeschlossen werden. Dann werden 68 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge in den Einrichtungen der Altenhilfe arbeiten. Gerade in der jetzigen Corona- Krisenzeit hat sich diese Form der seelsorglichen Begleitung bewährt: Die Mitarbeitenden in der Seelsorge sind Teil der Einrichtung und Teil des Systems und dadurch für die Menschen da und ansprechbar. Seelsorge konnte so gewährleistet werden, wenn auch von außen niemand in die Einrichtung kommen durfte. Die Laufzeit des Projektes endet Ende Bis zum Sommer 2021 soll das Projekt evaluiert werden, um die Weiterarbeit bzw. eine Überführung in die Strukturen des Bistums zu klären. Text: Brigitte Scherer, Leiterin Bistumsprojekte Seelsorge in Einrichtungen der Altenhilfe 14 Foto: Pressestelle - Bastreri Die Ausbildungskosten übernimmt das Bistum ebenso wie die Fortbildungen nach der Beauftragung. Seitens der Träger werden die Projektleitung und die Kursleitung sichergestellt und die Teilnehmenden sind für 15

9 SCHWERPUNKT: JUGENDKIRCHE ELI.JA 16 Breakdance in der Jugendkirche eli.ja JUGENDKIRCHE ELI.JA Vielfältig, lebendig und immer anders Die Kirche der Jugend eli.ja in Saarbrücken ist mehr als nur eine Jugendkirche Anders Kirche sein, mit diesem Anspruch ist die Kirche der Jugend Saarbrücken, die seit elf Jahren den Namen eli.ja trägt, in der Saarbrücker Kirche St. Elisabeth, am Rande der Innenstadt, 2007 gestartet. Und tatsächlich: Die Kirche der Jugend eli.ja ist immer anders, auch anders, als man sich eine Jugendkirche vorstellt. Sie ist auch anders geworden, als es die Abteilung Jugend, die sie verantwortet, und die Akteure vor Ort zunächst gedacht und geplant hatten. Das hat damit zu tun, dass von Anfang an zum Jugendkirche-Sein das Experimentieren dazu gehört hat, das Ausprobieren, trial and error Versuch und Irrtum, das immer wieder Neues wagen und riskieren. In eli.ja durften und dürfen sich vor allem junge Menschen ausprobieren. Eli.ja ist daher selbst ein Experiment: Was geschieht eigentlich, wenn Kirche Fotos: Niclas Michely ernsthaft das ihr Allerheiligste dem aussetzt, was jungen Menschen heilig ist? Der Kirchenraum und mittlerweile auch das Außengelände von eli.ja, das heute der Ort für das Urban Gardening Projekt Garten Eden ist, wurden und werden ganz bewusst verschenkt für die unterschiedlichsten Initiativen. Was dabei entsteht ist Austausch im wahrsten Sinne des Wortes. Die Menschen, die in eli.ja mit dem ankommen, was ihnen heilig ist, verkünden oftmals mehr von der Frohen Botschaft als manche gute Predigt auch wenn ihre Motivation in der Regel keine kirchlich ist. Ein Beispiel dafür ist der Brotschrank. Die Initiative Foodsharing in Saarbrücken betreibt ihn mit eli.ja am Eingang der Kirche. Hier wird am Vortag nicht verkauftes Brot vor dem Wegwerfen gerettet und verteilt. Umgang mit Lebensmitteln, gerade dem Brot, Teilen usw. sind urchristliche Themen, die von einer nichtkirchlichen Gruppe nach eli.ja gebracht worden sind. Die vielen Experimente haben eli.ja mehr werden lassen als nur eine Jugendkirche: Sie ist mehr als zuvor Gottesdienstkirche. Mittlerweile ist sie in Saarbrücken eine der Kirchen mit dem größten Angebot an unterschiedlichen Gottesdiensten (im Schnitt sechs in der Woche). Sie ist Studierendenkirche in enger Kooperation mit der Katholischen Hochschulgemeinde (KHG). Sie ist Gartenkirche mitten im Urban Gardening Projekt Garten Eden, in dem an über 40 Beeten gegärtnert wird. Sie ist Brot- und Verschenk-Kirche: mehrmals im Jahr werden hier mit Transitiontown Saarbrücken Verschenk-Börsen organisiert, Fridays for Future ist mit Jugend- und Erwachsenengruppe in eli.ja daheim. Eli.ja ist Theater- und Kunstkirche, weil sie Künstlerinnen und Künstlern Raum gibt für Aufführungen, Proben und gemeinsame Projekte. Sie ist Begegnungskirche in enger Kooperation mit dem Mehrgenerationen-Projekt Begegnungen der Caritas: von der Smartphone- Sprechstunde, bei der jüngere Menschen älteren beratend zur Seite stehen, bis hin zum Sprachkurs für junge Mütter mit Migrationshintergrund im benachbarten Kindergarten St. Elisabeth. Eli.ja ist Kinderkirche. Freizeitangebote unter dem Namen eli.kids werden hier ökumenisch angeboten. Als Musikkirche ist eli.ja schon lange profiliert, mehrere Bands und Musikgruppen, der Landesjugendchor Saar und weitere Chöre und Ensembles sorgen dafür, dass es in eli.ja niemals ganz still und musikalisch eintönig wird. Von der Punk-Band bis hin zum klassischen Orgelspiel ist alles in eli.ja drin. Willi-Graf-Kirche ist eli.ja, weil in ihr täglich vor allem Jugendliche um 17 Uhr von Hand die Willi-Graf-Glocke zum Andenken an das Saarbrücker Mitglied der Widerstandsgruppe Weiße Rose läuten. Als Pilgerkirche bietet eli.ja vielen Gruppen Obdach zum Übernachten auf dem Weg und zugleich gibt es viele Angebote, bei denen eli.ja mit Gruppen meistens zu Fuß pilgernd unterwegs ist. Durch Corona ist eli.ja Streamingkirche geworden. Neben Gottesdiensten werden andere Angebote gestreamt und ganz bewusst online gestellt. Eine richtige Online-Gemeinde, die sich über die ganze Welt verteilt, hat sich gebildet. Vielfältig, lebendig und immer anders als gedacht, ist eli.ja, damit Menschen in ihrer Vielfalt erfahren, dass sie von Gott geliebt und angenommen sind. Denn dazu ist Kirche und damit auch eli.ja da. Text: Christian Heinz, Jugend- und Schulpfarrer, Saarbrücken Fotos: Niclas Michely 17

10 PROJEKT IMPLEMENTIERUNG SCHWERPUNKT: PERSONALMARKETING ruf und den Arbeitgeber Bistum Trier. Weitere Fotoshootings sollen folgen, so dass die Vielfalt der Menschen, die im Bistum Trier tätig sind, immer stärker auf der Website zum Ausdruck kommt. Auftritt auf Ausbildungsmessen PERSONALMARKETING Wir glauben an Dich Fotos: Pressestelle Internet-Auftritt für die Suche nach neuem Personal Die Rückmeldungen zu sind äußerst positiv. Seit der Freischaltung der Website gibt es deutlich mehr Anfragen nach Praktikumsplätzen und etliche Bewerberinnen und Bewerber geben an, über die Internetseite auf das Bistum Trier aufmerksam geworden zu sein. Solche Rückmeldungen ermutigen dazu, den Slogan künftig noch stärker nach innen und außen zu präsentieren und so eine positive Wahrnehmung des Bistums Trier als Arbeitsgeber zu fördern. Zugleich ist der Slogan ein Anspruch für Leitungspersonen und für alle Mitarbeitenden im Bistum Trier, der Aussage Wir glauben an Dich im alltäglichen Miteinander und vor allem in der Zusammenarbeit mit neuen Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden. Das Bistum Trier präsentiert sich seit rund zwei Jahren auf Ausbildungsmessen und Berufsinformationsveranstaltungen. In den vergangenen Monaten wurde das Personalmarketing nochmal deutlich weiterentwickelt und professionalisiert. Im Mittelpunkt dieser Entwicklung steht die Website die am 20. Januar 2020 freigeschaltet wurde und seitdem mit ihrem Layout und ihrer inhaltlichen Gestaltung das Personalmarketing des Bistums Trier prägt. Die Website ist in Form einer so genannten Landing Page konzipiert, bündelt also die Vielfalt der Orientierungsangebote, Studien- und Ausbildungsgänge sowie Berufsbilder, die es im Bistum Trier gibt. In kompakter und ansprechender Form werden einzelne Berufe und Angebote präsentiert. Links führen zu ausführlichen Informationen der jeweiligen Abteilungen oder Fachbereiche. Eine Stellenbörse, die unter anderem auch Ausbildungs-, FSJ- und BFD- Stellen sowie Praktikumsplätze ausweist, ergänzt die inhaltlichen Informationen auf der Website. Auslöser für den Aufbau der Internetseite waren zum einen zurück gehende Personal- und Bewerbungszahlen, vor allem im pastoralen Bereich, aber auch die Vielfalt bestehender Internetseiten zur Personalgewinnung im Bistum Trier. Die Verantwortlichen der beiden Strategiebereiche Personalplanung und -entwicklung sowie Kommunikation und Medien bereiteten in einer Projektgruppe die inhaltliche und technische Gestaltung der Website vor. Der Slogan Wir glauben an Dich lässt eine Verbindung zu den Perspektivwechseln der Synode im Bistum Trier erkennen insbesondere zu den Aussagen Vom Einzelnen her denken sowie Charismen entdecken und fördern. Die Ansprache in Du -Form wird auch auf der Website konsequent durchgehalten und soll deutlich machen, dass der Einzelne in seiner Individualität im Bistum Trier wahrgenommen, anerkannt und gefördert wird und so einer wichtiger Teil einer Berufs- und Glaubensgemeinschaft ist. Um diese Botschaft deutlich zu machen, zeigen vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Trier auf der Website für ihren Arbeitgeber Gesicht. In Foto-Shootings wurden sie abgelichtet und zeigen sich nun als Botschafter für ihren Be- Text: Dr. Thorsten Hoffmann, SB 2: Personalplanung und -entwicklung STECKBRIEF: Was? Internetseite zur Bündelung aller Angebote der Personalgewinnung und des Personalmarketings im Bistum Trier Wozu? Präsentation des Bistums Trier als attraktiver Arbeitgeber Wer? Das Thema Personalmarketing wird im Arbeitsbereich SB 2.2 Personalentwicklung verantwortet. Ansprechpartner: Johanna Seelig (SB 2.2, Elternzeitvertretung für Frauke Backes); Dr. Thorsten Hoffmann (Leitung SB 2.2) Wo?

11 PROJEKT IMPLEMENTIERUNG SCHWERPUNKT: DIGITALE ZUKUNFT 20 Zukunftsausblick: Digitales Lernen DIGITALE ZUKUNFT Die Zukunft hat schon begonnen elearning und Digitales Lernen im Bistum Trier Durch die Corona-Pandemie haben sich in den vergangenen Monaten viele Entwicklungen beschleunigt, die ohnehin absehbar waren. Dies gilt insbesondere für die Themen Digitalisierung und elearning. Durch Homeoffice und fehlende Tagungsmöglichkeiten mussten auch im Bistum Trier innerhalb kürzester Zeit Alternativen für klassische Fortbildungen und Meetings gefunden werden. Videokonferenzen sind mittlerweile an der Tagesordnung, Online-Seminare sind fester Bestandteil der Fortbildungslandschaft und auch hybride Veranstaltungen, mit einer Mischung aus physischer und digitaler Präsenz, werden immer öfter durchgeführt. Foto: Jagrit_Parajuli_Pixabay Digitale Lernformate schonen Ressourcen. Aus finanzieller Sicht betrifft dies die Fahrtkosten, die Raummieten und oft auch die Referentenkosten, die durch den geringeren Zeitaufwand sinken. Aus ökologischer Sicht sind vor allem die CO2-Einsparungen durch fehlende PKW-Fahrten, aber auch die Reduzierung von Druckerzeugnissen und der geringere Papierbedarf zu nennen. Nutzer von elearning-formaten betonen zudem die Zeitersparnis, die ihnen eine persönliche Entlastung bringt und oftmals die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinfacht. Herausfordernd sind und bleiben die technischen Rahmenbedingungen, unter denen digital gelernt werden kann. Nicht nur im Homeoffice, sondern auch am Arbeitsplatz müssen für eine Videokonferenz die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein. Mit der Einführung der G-Suite und der Möglichkeit, über Google-Meet Videokonferenzen einzurichten und durchzuführen, wurde im Bistum Trier eine wichtige Voraussetzung für digitales Lernen geschaffen. Andere Bistümer und externe Partner setzen auf vergleichbare Anbieter. Die Vielfalt, die entstanden ist, verlangt ein hohes Maß an Flexibilität und eine gute Klärung der datenschutzrechtlichen Grundlagen. Zudem wird wohl noch einige Zeit vergehen, bis dienstliche PCs und Laptops grundsätzlich so ausgestattet sind, dass Kamera und Mikrofon Standard sind. Trotz mancher Schwierigkeiten wurden in den vergangenen Monaten im Bistum Trier vielfältige Erfahrungen im Bereich elearning gesammelt. Der Arbeitsbereich Personalentwicklung hat im März erstmals einen rein digitalen Studientag gemeinsam mit dem Theologisch-Pastoralen Institut (TPI) in Mainz durchgeführt. Aufgrund der positiven Erfahrungen haben seither mehrere vergleichbare Veranstaltungen stattgefunden. Unter anderem wurde die Jahrestagung der Gemeindereferentinnen und -referenten im Bistum Trier mit über 80 Teilnehmenden als dreitägige Online-Veranstaltung organisiert, es gab online-seminare und zuletzt zwei so genannte digitale BarCamps. Bei allen positiven Erfahrungen mit elearning ist klar, dass der persönliche Kontakt und der informelle Austausch durch online-kurse nicht ersetzt werden können. Künftig sollen daher im Sinne des Blended Learnings Präsenzveranstaltungen und digitale Lernformate gleichberechtigt nebeneinander stehen. Zu diesem Zweck entwickelt die Personalentwicklung im Bistum Trier ihr elearning-angebot weiter und richtet eine digitale Lernplattform ein, die zum Jahresbeginn 2021 starten soll. Auf diese Weise wird es künftig noch besser möglich sein, bedarfsorientiert, dezentral und kurzfristig Fortbildungen durchzuführen. Eins ist bei all dem sicher: Die Zukunft hat schon begonnen. Unser Lernen verändert sich auch im Bistum Trier! Wir dürfen gespannt sein, wohin die Reise geht. Text: Dr. Thorsten Hoffmann, SB 2: Personalplanung und -entwicklung STECKBRIEF: Was? Digitales Lernen oder auch elearning steht als Überbegriff über vielen Lernformaten, die online oder mit Hilfe bestimmter Softwarelösungen durchgeführt werden. Mit Blended Learing oder auch integriertem Lernen ist die Kombination von digitalen und Präsenzlernformaten gemeint. Wozu? Digitales Lernen hilft dabei, kurzfristige und bedarfsgerechte Bildungsformate zu entwickeln und schont zudem finanzielle, ökologische und personelle Ressourcen. Wer? Der Arbeitsbereich SB 2.2 Personalentwicklung im Bischöflichen Generalvikariat setzt verstärkt auf elearning-formate als Ergänzung zu klassischen Fort- und Weiterbildungen. Ansprechpartner: Dr. Thorsten Hoffmann, Nicole Simons, Jana Hagemann Wo? Weiterführende Informationen unter: 21

12 ZAHLEN UND FAKTEN ZAHLEN UND FAKTEN Bilanz des Bistums Trier zum ZAHLEN UND FAKTEN Jahresabschluss 2019 Aktiva Passiva Als Körperschaft öffentlichen Rechts unterliegt das Bistum Trier grundsätzlich keinen gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften. Wie in den Vorjahren erfolgen seine Rechnungslegung und die Erstellung des Jahresabschlusses auch für das Jahr 2019 dennoch konsequent nach den Standards kaufmännischer Buchführung unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorgaben und Erfordernissen. Damit kann den Anforderungen an Transparenz und Vergleichbarkeit des Bistums entsprochen werden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH hat den Jahresabschluss geprüft und mit Datum folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier auszugsweise wiedergegeben wird: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss des Bistums Trier bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Haushaltsund Rechnungslegungsordnung des Bistums Trier, der CIC und der Richtlinien des Bistums Trier und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage des Bistums zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Bistums und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Verlust in Höhe von 25,8 Mio. Euro (Vorjahr 30,0 Mio. Euro) ab. Das Jahresergebnis ist wie im Vorjahr geprägt von dem negativen Finanzergebnis in Höhe von 40,0 Mio. Euro. Hier sind Erträge aus Finanzanlagen in Höhe von 19,2 Mio. Euro angefallen, denen Zinsaufwendungen in Höhe von 58,0 Mio. Euro im Wesentlichen wegen Zinsanpassungen bei den Rückstellungen gegenüber stehen. Weiterhin besteht ein hoher Kostendruck, aufgrund der sinkenden Zinssätze, die Pensionsrückstellung auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens jährlich anzupassen. Das Eigenkapital des Bistums Trier reduziert sich gegenüber dem Vorjahr in Höhe des negativen Jahresergebnisses mit 25,8 Mio. Euro auf 294,8 Mio. Euro (Vorjahr 320,6 Mio. Euro). in Mio. Euro Vorjahr A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,1 0,2 II. Sachanlagen 169,7 173,2 III. Sondervermögen 19,7 19,9 IV. Finanzanlagen 716,6 662,6 B. Umlaufvermögen 906,1 855,9 I. Vorräte 0,1 0,1 II. III. IV. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 40,6 40,9 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,0 0,0 Kassenbestand, Bankguthaben 69,3 66,9 110,0 107,9 C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 4,4 4,5 SUMME AKTIVA 1020,5 968,3 in Mio. Euro Vorjahr A. Eigenkapital 294,8 320,6 B. Sonderposten aus Zuwendungen 12,1 11,4 C. Rückstellungen 699,7 618,0 D. Verbindlichkeiten 12,1 16,7 E. Rechnungsabgrenzungsposten 1,8 1,6 SUMME PASSIVA 1020,5 968,

13 ZAHLEN UND FAKTEN ZAHLEN UND FAKTEN Jahresabschluss 2019 Erläuterungen zur Bilanz für das Bistum Trier 24 Bilanzierung Die Bilanzierung erfolgt nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Im Anlagevermögen wurden die Grundstücke mit dem Vergleichswertverfahren bewertet, wobei die jeweiligen Bodenrichtwerte herangezogen worden sind. Die Gebäude wurden mit dem Zeitwert gemäß der Wertermittlungsverordnung für Immobilien (WertV) in die Eröffnungsbilanz 2009 eingestellt und seitdem linear abgeschrieben. Zugänge ab 2009 sind mit den jeweiligen Anschaffungskosten bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände In dem Posten immaterielle Vermögensgegenstände sind ausschließlich EDV und Software in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) abgebildet. Das Wahlrecht zur Aktivierung der Eigenleistung bei immateriellen Vermögensgegenständen wird nicht in Anspruch genommen. Sachanlagen In dem Posten Sachanlagen sind Grundstücke und Gebäude in Höhe von 165,8 Mio. Euro (Vorjahr 168,3 Mio. Euro) und bewegliche Sachanlagen in Höhe von 3,83 Mio. Euro (Vorjahr 4,9 Mio. Euro) abgebildet. Der Ausweis der Gebäude in der Bilanz des Bistums Trier erfolgt unter Beachtung der Eigentumsverhältnisse und der Zuordnung nach dem Prinzip des wirtschaftlichen Eigentums (vgl. HGB 246). Die Absetzung für Abnutzung wurde auf der Grundlage der amtlichen Abschreibungstabellen des Bundesministeriums für Finanzen in Höhe von 7,6 Mio. Euro (Vorjahr 7,9 Mio. Euro) vorgenommen. Die verschiedenen Sachanlagen sind in folgender Höhe bilanziert: Grundstücke 22,3 Mio. Euro Gebäude 143,6 Mio. Euro Technische Anlagen 0,1 Mio. Euro Betriebs- und Geschäftsausstattung 3,7 Mio. Euro ,7 Mio. Euro Sondervermögen Das Bistum Trier unterhält für Bereiche, in denen nach dem Körperschaftsteuergesetz eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit vorliegt, sogenannte Betriebe gewerblicher Art (BgA). Die BgA werden in der Bilanz des Bistums in der Position Sondervermögen ausgewiesen. Der auszuweisende Wert ergibt sich aus dem Saldo des Vermögens und der Schulden, und entspricht damit dem in der Bilanz des BgA ausgewiesenen Eigenkapital. Als BgA werden die Bildungshäuser Robert-Schuman-Haus, Marienburg Bullay und Haus Sonnental Wallerfangen, die an die TBT-GmbH verpachtet sind, und das Exerzitienhaus St. Thomas geführt. Finanzanlagen Für den Wertansatz der Finanzanlagen des Anlagevermögens wird das gemilderte Niederstwertprinzip herangezogen. Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt: Beteiligungen 5,7 Mio. Euro Die Anteile beziehen sich auf die drei Kath. KiTa ggmbhs Trier, Koblenz und Saarland, die Verwaltungs- und Management GmbH Trier (VMG), die Trägergesellschaft Bistum Trier (TBT) und die Gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung mbh Mainz. Wertpapiere des Anlagevermögens 708,0 Mio. Euro In dieser Position sind die verschiedenen Fondsanteile des Bistums und die festverzinslichen Geldanlagen ausgewiesen. Sonstige Ausleihungen 2,9 Mio. Euro Bei dieser Bilanzposition handelt es sich im Wesentlichen um Genossenschaftsanteile bei der Pax-Bank und Rückdeckungsansprüche aus Versicherungen und zu einem geringen Anteil mit 0,3 Mio. Euro um Darlehen an Kirchengemeinden und Arbeitgeberdarlehen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen enthalten sind Erträge aus der Kirchensteuer in Höhe von 15,5 Mio. Euro, die erst im Jahr 2020 an das Bistum weitergeleitet werden, Forderungen aus Zuschüssen gegenüber der öffentlichen Hand in Höhe von 18,4 Mio. Euro, Forderungen gegenüber kirchlichen Einrichtungen und verbundenen Unternehmen in Höhe von 1,0 Mio. Euro, Erträge aus Lieferungen und Leistungen und sonstiges in Höhe von 3,8 Mio. Euro. Eigenkapital Das Eigenkapital ist mit 294,8 Mio. Euro (Vorjahr 320,6 Mio. Euro) ausgewiesen und setzt sich zusammen aus: Allgemeine Rücklagen zweckgebundene Rücklagen 284,0 Mio. Euro 30,9 Mio. Euro Das Eigenkapital reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um den Jahresfehlbetrag in Höhe von 20,0 Mio. Euro. Sonderposten Für den Neubau bzw. die Erweiterung von vier Schulen erhielt das Bistum Zuschüsse. Für die Dauer der Zweckbindung werden für diese Zuschüsse Sonderposten gebildet, die jährlich gemäß dem Abschreibungssatz für das Gebäude anteilig aufgelöst werden. Die Höhe dieser zweckgebundenen Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen beträgt 10,4 Mio. Weiterhin sind im Sonderposten aus zweckgebundenen Nachlässen 1,8 Mio. Euro abgebildet. Pensionsrückstellung Die Pensionsrückstellung deckt die Versorgungsansprüche von 550 Geistlichen, 585 beamtenähnlich angestellten Lehrkräften und Professoren, 36 beamtenähnlichen Angestellten in der Verwaltung und die Zusatzversorgung für die Pfarrhaushälterinnen ab. Die Pensionsrückstellung ist unter Berücksichtigung zukünftiger Kostensteigerungen und den von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen Abzinsungsprozentsätzen eingestellt. Die Pensionsrückstellung wurde auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum Stichtag bewertet. Für die Pensionsverpflichtungen wurden 620,6 Mio. Euro (Vorjahr 656,6 Mio. Euro) eingestellt. Die Zahlung an die Pensionäre und später an die Anwärter erfolgt nicht aus Haushaltsmitteln, sondern aus der hierfür gebildeten Rückstellung. Die jährlichen Versorgungszahlungen sind liquiditätsmäßig dadurch abgedeckt, dass aktuell mit einem Buchwert 545,5 Mio. Euro der Finanzanlagen mit einer Zweckbindung der Pensionsrückstellung zugeordnet sind. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen sind mit dem von der Deutschen Bundesbank angegebenen Marktzinssatz abgezinst (Abzinsungsverordnung). Die insgesamt in Höhe von 79,1 Mio. Euro (Vorjahr 52,4 Mio. Euro) gebildeten Rückstellungen verteilen sich auf die unten angegebenen Bereiche: Genehmigte Baukostenzuschüsse an Kirchengemeinden Rückstellung für Rückzahlung Kirchensteuer und Clearing Rückstellung für andere Zusatzversorgungskassen Personalrückstellung, u.a. Urlaubsrückstellung Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellung für Zuschüsse an kirchliche Einrichtungen Rückstellung für Stiftung Anerkennung und Hilfe 32,5 Mio. Euro 17,0 Mio. Euro 9,9 Mio. Euro 14,0 Mio. Euro 3,7 Mio. Euro 1,6 Mio. Euro 0,4 Mio. Euro Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zum Stichtag mit 12,1 Mio. Euro ausgewiesen, die sich auf folgende Bereiche untergliedern: Lieferungen und Leistungen Lohnsteuer und Beiträge Kirchliche Einrichtungen Verbundene Unternehmen Spenden und Kollekten Sonstige 5,5 Mio. Euro 3,2 Mio. Euro 0,8 Mio. Euro 0,3 Mio. Euro 0,1 Mio. Euro 2,2 Mio. Euro Die Verbindlichkeiten waren zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses weitestgehend beglichen, Restsalden bestanden ausschließlich aufgrund von späteren Fälligkeiten. 25

14 ZAHLEN UND FAKTEN ZAHLEN UND FAKTEN Gewinn- und Verlustrechnung 2019 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung für das Bistum Trier 2019 In Tausend Euro 2019 Vorjahr Erträge 1. Transferleistungen Kirchensteuer Staatsleistungen Spenden, Kollekten, Mess-Stipendien Erträge aus Verwaltung und Betrieb Sonstige betriebliche Erträge Aufwendungen Zuweisungen des Bistums Personalaufwand Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Aufwand aus Spenden, Kollekten, Mess-Stipendien Verwaltungsergebnis (betriebliches Geschäftsergebnis) ,03. Finanzergebnis Finanzerträge Finanzaufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern Die Gewinn- und Verlustrechnung 2019 schließt im Jahresergebnis mit Erträgen von 483,8 Mio. Euro (Vorjahr: 454,2 Mio. Euro) und Aufwendungen in Höhe von 509,5 Mio. Euro (Vorjahr: 484,2 Mio. Euro) ab. Im Haushaltsplan 2019 war ein Defizit von 21,3 Mio. Euro geplant. Es wird ein Verlust von 25,7 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: Verlust 30,0 Mio. Euro). Unter Berücksichtigung der Auflösung von Rücklagen in Höhe von 9,1 Mio. Euro und der Bildung von Rücklagen mit 3,4 Mio. Euro wird ein Bilanzverlust von 20,1 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: 35,5 Mio. Euro). Kirchensteuer Insgesamt betrug das Kirchensteueraufkommen 338 Mio. Euro (Vorjahr: 334,8 Mio. Euro). Der Anteil der Kirchensteuer aus der Lohn- und Einkommensteuer beträgt 308,3 Mio. (Vorjahr 300,1Mio. Euro). Die Kirchensteuer aus der Pauschal- und Abgeltungssteuer beträgt 9,1 Mio. Euro (Vorjahr 12,3 Mio. Euro). Aus dem sogenannten Clearing zur Kirchensteuerverrechnung zwischen den Bistümern ergeben sich Erträge von 20,6 Mio. Euro (Vorjahr 22,4 Mio. Euro). Staatsleistungen Das Bistum Trier erhält Staatsleistungen in Höhe von 17,9 Mio. (Vorjahr 17,1 Mio. Euro) von Rheinland- Pfalz und 0,6 Mio. Euro vom Saarland. Erträge aus Verwaltung u. Betrieb Im Wesentlichen werden hier die Zuschüsse, die das Bistum Trier zur Finanzierung seiner kirchlichen Aufgaben erhält (z.b. Schulen, Religionsunterricht an staatlichen Schulen, Lebensberatungs-stellen, Krankenhausseelsorge), mit 70,0 Mio. Euro (Vorjahr 71,4 Mio. Euro) ausgewiesen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 34,1 Mio. Euro (Vorjahr 7,1 Mio. Euro). Zuweisungen des Bistums Bei den Zuweisungen des Bistums insgesamt in Höhe von 190,2 Mio. Euro (Vorjahr 177,5 Mio. Euro) handelt es sich um Mittel, die das Bistum an andere kirchliche Rechtsträger gewährt. Personalkostenzuschüsse 81,7 Mio. Euro Sachkostenzuschüsse 21,5 Mio. Euro Baukostenzuschüsse 33,9 Mio. Euro Zuschüsse für Einrichtung und Ausstattung 0,4 Mio. Euro und allgemeine Zuschüsse (Schlüsselzuweisungen) 52,7 Mio. Euro. Der Anteil der Zuweisungen an die Kirchengemeinden / Kirchengemeindeverbände unter anderem als Schlüssel-zuweisungen beträgt 52,7 Mio. Euro (Vorjahr 76,6 Mio. Euro). Personalaufwand Als Personalaufwand in Höhe von 175,8 Mio. Euro (176,3 Mio. Euro) sind die Gehälter, Vergütungen, Sozialleistungen, Altersversorgung, Beihilfen und Fortbildung für das Personal des Bistums ausgewiesen. Hierzu gehören die Geistlichen, Lehrer, pastorale Mitarbeiter, Angestellte in der Bistumsverwaltung und in den zugeordneten Dienststellen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hier sind die Sachkosten des Bischöflichen Generalvikariates sowie der Bistumsdienststellen in Höhe von 39,9 Mio. Euro (Vorjahr 32,8 Mio. Euro), die Gebühr für die Erhebung der Kirchensteuer in Höhe von 13,3 Mio. Euro (Vorjahr 13,5 Mio. Euro) und die bezogenen Leistungen und Personalgestellung in Höhe von 9,4 Mio. Euro (Vorjahr 8,8 Mio. Euro) ausgewiesen. Jahresergebnis Auflösung von Rücklagen Bildung von Rücklagen Bilanzgewinn(+), Bilanzverlust(-)

15 ZAHLEN UND FAKTEN ZAHLEN UND FAKTEN Abschreibungen Von dem Aufwand für die Abschreibungen entfallen 6,0 Mio. Euro auf die Bistumsgebäude, 0,2 Mio. Euro auf immaterielle Vermögensgegenstände (EDV) und 1,3 Mio. Euro auf sonstige Sachanlagen einschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter. Finanzerträge Hier werden die Erträge aus den Finanzanlagen in Höhe von 19,2 Mio. Euro (Vorjahr 18,5 Mio. Euro) ausgewiesen. Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen belaufen sich auf 59,7 Mio. Euro (Vorjahr 56,6 Mio. Euro). Der wesentliche Anteil mit 48 Mio. Euro (Vorjahr 41,9 Mio. Euro) entfällt auf die Aufzinsung der Pensionsrückstellung und der Rückstellung für Beihilfe mit 9,8 Mio. Euro (Vorjahr 11,6 Mio. Euro) laut versicherungsmathematischem Gutachten zum Kirchensteuerentwicklung und -verwendung Im Geschäftsjahr 2019 sind dem Bistum Trier Kirchensteuererträge von insgesamt 317,4 Mio. Euro zugegangen. Davon beträgt der Anteil der Kirchenlohnsteuer 241,6 Mio. Euro, der Kircheneinkommensteuer 66,8 Mio. Euro und die Abgeltungs- und Pauschalsteuer 9,0 Mio. Euro. Weitere 20,6 Mio. Euro hat das Bistum Trier aus der Clearing (Kirchenlohnsteuerverrechnung zwischen den Bistümern) erhalten. Für die Erhebung der Kirchensteuer wurden 13,3 Mio. Euro an die staatlichen Finanzverwaltungen gezahlt. Der Netto-Kirchensteuerertrag beträgt 304,1 Mio. Euro. Entwicklung des Kirchensteueraufkommens im Bistum Trier (brutto ohne Clearing, Angaben in Mio. ) Jahresabschluss Prognose Das Geschäftsjahr 2019 schließt wie die Vorjahre mit einem deutlichen Jahresfehlbetrag ab. Wieder ist der zurückgehende Rechnungszins für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen der Hauptverursacher des Verlustes. Ein Ausgleich des Verlustes geht wie immer zu Lasten der freien Rücklagen des Bistums und schränkt so künftige Handlungsspielräume immer weiter ein. Eine Änderung der Entwicklung ist auch mittelfristig nicht zu erwarten. Die Finanzlage des Bistums befindet sich dadurch auch ohne Verschuldung in einem deutlich kritischen Zustand. Die ohnehin angespannte Situation ist durch die Corona-Pandemie ab März 2020 noch schwieriger geworden. Die massiven Einschränkungen in der seelsorgerlichen Arbeit sowie des kirchlichen und vor allem gottesdienstlichen Angebots haben zu einer Vergrößerung des Abstands zwischen den Menschen und der Institution Kirche geführt. Hinzu kommt der Rückgang der Kirchensteuermittel aufgrund der wirtschaftlichen Krise. Die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie mit ihren notwendigen Einschränkungen werden indes vermutlich erst in einigen Monaten oder Jahren in vollem Umfang deutlich Entwicklung der Pro-Kopf-Steuerkraft (Angaben in ) Um die daraus entstehenden wirtschaftlichen Risiken zu erkennen und diese effektiv zu steuern, bedarf es eines expliziten Risikomanagementsystems, zu dessen Entwicklung sich die Bistumsleitung eindeutig bekennt. Sie kommt damit auch Anforderung der Bischofskonferenz nach. Für das Bistum Trier kommt im Jahr 2020 als erschwerender Faktor die Unklarheit nach der Aussetzung des Umsetzungsgesetzes zur Bistumssynode hinzu. Die deutlichen Interventionen aus Rom haben die intensive Vorbereitung auf den Start der neuen Pfarrei unterbrochen und viele Akteure ernüchtert. Die damit verbundene Notwendigkeit, die Planungen zu überarbeiten, führen sowohl bei haupt- wie ehrenamtlich Engagierten zu einer strukturellen Unsicherheit. Hier wird es entscheidend sein, mit raschen und mit Rom abgestimmten Entscheidungen die erforderliche strukturelle Rahmensetzung abzuschließen und die inhaltliche und pastorale Umsetzung der Synodenergebnisse voranzutreiben

16 ZAHLEN UND FAKTEN ZAHLEN UND FAKTEN Aufwendungen und Finanzierung nach Aufgabenbereich Gesamtansicht Aufwendungen und Finanzierung nach Aufgabenbereichen Angaben in Mio. Euro Aufgabenbereich Ist 2018 Ist 2019 Territoriale Seelsorge und verwaltungsbezogene Unterstützung 150,8 158,1 Aufwendungen für Altersversorgung (Zinsaufwendungen) 1 54,0 57,8 Katholische Schulen und Religionsunterricht 64,6 64,2 Bistumsleitung und Bistumsverwaltung, sonstige Stellen 30,9 32,6 Kindertageseinrichtungen 51,8 53,5 Caritas 27,6 29,1 Berufliche Bildung und Erwachsenenbildung 20,5 20,4 Überdiözesane Einrichtungen 10,6 10,4 Besondere Felder der Seelsorge 11,4 11,1 Beratung 9,3 9,4 Jugend 8,4 8,5 Finanzen und sonstige Aufwendungen 44,1 54,4 Summe Aufwendungen 484,2 509,5 LEGENDE Erträge aus Zuschüssen/Zuweisungen Sonstige Erträge Territoriale Seelsorge und verwaltungsbezogene Unterstützung 82,7% 130,8 Mio. Euro 158,1 Mio. Euro 12,1% 19,1 Mio. Euro 3,8% 6,0 Mio. Euro 1,4% 2,2 Mio. Euro Erträge aus Kapitalvermögen Kirchensteueranteil Entnahme Rücklagen Aufwendungen für Altersversorgung (Zinsaufwendungen) 1 33,0% 19,1 Mio. Euro 57,8 Mio. Euro 22,8% 13,2 Mio. Euro Finanzierung Ist 2018 Ist ,5% 25,7 Mio. Euro Erträge aus Kirchensteuern 334,8 338,0 Zuweisungen und Zuschüsse 81,0 80,5 Sonstige Erträge 19,8 46,0 Erträge aus Kapitalerträgen 18,5 19,3 Summe Erträge 454,1 483,7 Jahresüberschuss/-fehlbetrag -30,0-25,7 7,2% Bistumsleitung und Bistumsverwaltung, sonstige Stellen 32,6 Mio. Euro 12,0% Finanzen und sonstige Aufwendungen 54,4 Mio. Euro 11,8% Kindertageseinrichtungen 2 53,4 Mio. Euro 14,2% Katholische Schulen und Religionsunterricht 64,2 Mio. Euro 11,2% Aufwendungen für Altersversorgung (Zinsaufwendungen) 1 57,8 Mio. Euro 6,4% Caritas 29,1 Mio. Euro 4,5% Berufliche Bildung und Erwachsenenbildung 20,4 Mio. Euro 2,5% Besondere Felder der Seelsorge 11,1 Mio. Euro 2,3% Überdiözesane Einrichtungen 10,4 Mio. Euro 2,1% Beratung 9,4 Mio. Euro 1,9% Jugend 8,5 Mio. Euro 35,0% Territoriale Seelsorge und verwaltungsbezogene Unterstützung 158,1 Mio. Euro Katholische Schulen und Religionsunterricht 68,7% 44,1 Mio. Euro Berufliche Bildung und Erwachsenenbildung 84,3% 17,2 Mio. Euro 64,2 Mio. Euro 20,4 Mio. Euro 6,1% 3,9 Mio. Euro 1,4% 0,9 Mio. Euro 23,8% 15,3 Mio. Euro 11,3% 2,3 Mio. Euro 2,9% 0,6 Mio. Euro 1,5% 0,3 Mio. Euro Bistumsleitung und Bistumsverwaltung, sonstige Stellen 32,6 Mio. Euro Überdiözesane Einrichtungen 91,3% 9,5 Mio. Euro 10,4 Mio. Euro 4,6% 1,5 Mio. Euro 1,5% 0,5 Mio. Euro 1,2% 0,4 Mio. Euro 92,6% 30,2 Mio. Euro 3,8% 0,4 Mio. Euro 3,8% 0,4 Mio. Euro 1,0% 0,1 Mio. Euro 1 Der Dienstzeitaufwand ist anteilig in den Personalaufwendungen der entsprechenden Aufgabenbereiche enthalten. 1 Der Dienstzeitaufwand ist anteilig in den Personalaufwendungen der entsprechenden Aufgabenbereiche enthalten

17 ZAHLEN UND FAKTEN ZAHLEN UND FAKTEN LEGENDE Erträge aus Zuschüssen/Zuweisungen Sonstige Erträge Erträge aus Kapitalvermögen Kirchensteueranteil Entnahme Rücklagen Aufwendungen und Finanzierung nach Aufgabenbereichen Kindertageseinrichtungen Besondere Felder der Seelsorge Jugend 86,5% 9,6 Mio. Euro 53,4 Mio. Euro 11,1 Mio. Euro 8,5 Mio. Euro 9,6% 5,1 Mio. Euro 2,2% 1,2 Mio. Euro 1,3% 0,7 Mio. Euro 86,9% 46,4 Mio. Euro 8,1% 0,9 Mio. Euro 3,6% 0,4 Mio. Euro 1,8% 0,2 Mio. Euro 9,4% 0,8 Mio. Euro 5,9% 0,5 Mio. Euro 1,2% 0,1 Mio. Euro Caritas Beratung 98,3% 28,6 Mio. Euro 38,3% 3,6 Mio. Euro 9,4 Mio. Euro Finanzen und sonstige Aufwendungen 57,2% 31,1 Mio. Euro 29,1 Mio. Euro 54,4 Mio. Euro 1,4% 0,4 Mio. Euro 0,3% 0,1 Mio. Euro 3,2% 0,3 Mio. Euro 57,4% 5,4 Mio. Euro 1,1% 0,1 Mio. Euro Territoriale Seelsorge und verwaltungsbezogene Unterstützung Der territorialen Seelsorge sind die Zuschüsse (Schlüsselzuweisung, Personal-, Sachkosten- und Baukostenzuschüsse) an die Kirchengemeinden/Kirchengemeindeverbände zugeordnet. Zudem sind hier die Aufwendungen für das pastorale Personal, die Dekanate und Verwaltungsunterstützung durch die Rendanturen, die Personalverwaltung und Personalabrechnung abgebildet. Die Gesamtaufwendungen betragen insgesamt rund 158,1 Mio. Euro (Vorjahr: 150,8 Mio. Euro). Katholische Schulen Für den Betrieb der Bistumsschulen und die Erteilung des Religionsunterrichtes durch Bistumsmitarbeiter an staatlichen Schulen sind insgesamt rund 63,8 Mio. Euro (Vorjahr: 64,1 Mio. Euro) angefallen. Den Aufwendungen stehen Erträge aus der öffentlichen Finanzhilfe der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland mit insgesamt 44,1 Mio. Euro (Vorjahr: 45,4 Mio. Euro), sowie sonstige Erträge von 3,9 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro) gegenüber. Für Schulen in anderer Trägerschaft gewährt das Bistum Zuschüsse in Höhe von rund 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro). Aufwendungen für Altersversorgung Die Aufwendungen für die Altersversorgung (einschl. Beihilfeanspruch) sind entsprechend dem versicherungsmathematischen Gutachten ( ) zur Deckung der Ansprüche der Priester und beamtenähnlich Beschäftigten gebildet. Der für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen maßgebliche durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre liegt zum Bilanzstichtag bei 2,71 Prozent (Vorjahr: 3,21 Prozent). Bei der Beihilferückstellung ist der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre zugrunde zu legen, welcher zum Bilanzstichtag 1,97 Prozent (Vorjahr: 2,32 Prozent) betrug. Aufgrund der Zinsänderung und der Aufstockung der Teilwerte waren die Rückstellungen um 77,4 Mio. Euro aufzustocken. Bistumsleitung und Bistumsverwaltung sonstige Stellen In diesem Aufgabenbereich werden die Organisationseinheiten der Bistumsleitung, (Bischof, Weihbischöfe, Generalvikar und Stabsstellen, Bischöfliches Offizialat) der Strategiebereiche, der Zentralbereiche, der Projekte und Ressourcen mit insgesamt 32,6 Mio. Euro (Vorjahr: 30,9 Mio. Euro) abgebildet. Kindertagesstätten Für die Zuschüsse an die Betriebsträger der Kindertageseinrichtungen (Trägeranteil) wurden 44 Mio. Euro aufgewendet (Vorjahr: rd. 43 Mio. Euro). Die Zuschüsse zu den Personal- (5,4 Mio. Euro) und Sachkosten (2,0 Mio. Euro) der Geschäftsstellen der drei Katholischen KiTa-gGmbH belaufen sich auf 7,4 Mio. Euro. Insgesamt entstanden Aufwendungen für dieses Aufgabenfeld von 53,4 Mio. Euro (Vorjahr: 51,8 Mio. Euro). Die Erträge aus Zuschüssen zur Finanzierung der Aufwendungen betragen 5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,2 Mio. Euro). 83,5% 7,1 Mio. Euro 7,0% 3,8 Mio. Euro 1,3% 0,7 Mio. Euro 34,6% 18,8 Mio. Euro 32 33

18 ZAHLEN UND FAKTEN Caritas Der Personalkostenzuschuss an den Diözesancaritasverband e.v. erhöht sich durch die tarifbedingte Anpassung auf 28,6 Mio. Euro (Vorjahr: 27,1 Mio. Euro). Darüber hinaus erfolgte die Zahlung des Sachkostenzuschusses in Höhe von rund 0,5 Mio. Euro. Berufliche Bildung und Erwachsenenbildung Für dieses Aufgabenfeld entstand insgesamt ein Aufwand von 20,4 Mio. Euro (Vorjahr: 20,5 Mio. Euro). Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Aufgabenfelder der Abteilung ZB 1.5 (Ehrenamt, Bildung, Gesellschaft), der Sozialen Lerndienste, der Erwachsenenbildung, als auch die Zuschüsse an die Familienbildungsstätten e. V., der Erwachsenenverbände, des Bischöflichen Priesterseminars, der Theologischen Fakultät und der Katholischen Hochschule Mainz. Überdiözesane Einrichtungen Unter den überdiözesanen Einrichtungen werden die Diözesanstelle Weltkirche, das Interdiözesane Seminar zur Priesterausbildung in Lantershofen, die Katholischen Büros Mainz und Saarbrücken, das Theologisch-Pastorale Institut und der Zuschuss an den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) zusammengefasst. Insgesamt betragen die Aufwendungen 10,4 Mio. Euro (Vorjahr: 10,6 Mio. Euro). Besondere Felder der Seelsorge Zu diesem Bereich gehören die Pastoralen Grundaufgaben, die Diakonische Pastoral, die Hochschulseelsorge, die Muttersprachliche Seelsorge sowie die Kategorialen Einrichtungen. Für diese Aufgaben entstanden insgesamt 11,1 Mio. Euro Aufwendungen (Vorjahr: 11,4 Mio. Euro). Zur Deckung der Aufwendungen stehen Erträge aus Zuschüssen in Höhe von 0,9 Mio. Euro zur Verfügung, welche im Wesentlichen aus Personalkostenzuschüssen resultieren. Beratung Die Aufwendungen für die Lebensberatungsstellen, die Stellen der Telefonseelsorge und die Aufwendungen der Abteilung Beratung und Prävention betragen 9,4 Mio. Euro (Vorjahr: 9,3 Mio. Euro). Diesen Aufwendungen stehen im Wesentlichen die Erträge aus Personal- und Sachkostenzuschüssen für die Lebensberatungsstellen in Höhe von 3,6 Mio. Euro gegenüber. Jugend Zugeordnet sind die Fachstellen und FachstellenPlus für Kinder- und Jugendpastoral, die jugendpastoralen Einrichtungen, die Zuschüsse an die Jugendverbände und die Abteilung Jugend. Die Aufwendungen betragen insgesamt 8,5 Mio. Euro (Vorjahr: 8,4 Mio. Euro). Zur Finanzierung der Aufwendungen in diesem Bereich wurden 0,8 Mio. Euro für Personal- und Sachkostenzuschüsse gewährt. Finanzen und sonstige Aufwendungen Gegenüber dem Vorjahr erhöhen sich die Aufwendungen für die periodenfremden Clearingrückzahlungen um 11,8 Mio. Euro auf insgesamt 20,7 Mio. Euro. Hierin enthalten ist die erstmalige Bildung einer Rückstellung von 17,0 Mio. Euro für die ausstehenden Clearingabrechnungen der Jahre 2016 bis Die Gebühr für die Erhebung der Kirchensteuer erhöht sich aufgrund des höheren Kirchensteueraufkommens im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Mio. Euro Fotos: La-Rel Easter on Unsplash, Aaron Burden on Unsplash, Markus Spiske on Unsplash, Ben White on Unsplash

19 HAUSHALTSSICHERUNG PERSONALSITUATION Mitarbeiter/innen Bistum Trier* Anzahl Personen Priester* Bischöfe (einschl. emeritierter Bischöfe) 5 inkardinierte Weltpriester im aktiven pastoralen Dienst 267 davon in Ausbildung (Kapläne) 15 indische Kapläne (Ordenspr.) 17 im Ruhestand (mit und ohne Auftrag) sowie Emeritierte 233 freigestellt (Studium/ähnliches) 7 Ordensgeistliche 93 in Ausbildung (Kapläne) 2 im Ruhestand (mit und ohne Auftrag) 4 Ständige Diakone* 37 in Ausbildung zum Diakon im Hauptberuf 1 Foto: Imelda on Unsplash im Ruhestand (mit und ohne Auftrag) 9 mit Zivilberuf im aktiven Dienst 95 im Ruhestand (ohne Auftrag) 44 HAUSHALTSSICHERUNG Haushaltssicherungskonzept für das Bistum Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten* 220 davon in Ausbildung (Past.Ass.) 6 davon Vollzeit 178 davon Teilzeit 42 davon Männer 110 davon Frauen 110 nicht im aktiven Dienst (freigestellt, beurlaubt, ähnliches) 7 36 Mittel- und langfristig handlungsfähig bleiben Ausgehend von den negativen Jahresergebnissen der Vorjahre, dem diesjährigen Ergebnis und den zu erwartenden Defiziten der Mittelfristplanung hat das Bistum Trier nach seiner Haushalts- und Rechnungslegungsordnung (HHRO) ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Ziel ist es, spätestens im Jahr 2024 einen mindestens in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Das Forschungszentrum Generationenverträge der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg hatte im vergangenen Jahr seine Ergebnisse einer langfristigen Projektion der Kirchenmitgliedszahlen und des Kirchensteueraufkommens der katholischen und evangelischen Kirche vorgestellt. Ab dem Jahr 2025, wenn die geburtenstarken Jahrgänge aus dem Berufsleben scheiden, werden demnach für die Bistümer insgesamt und damit auch für das Bistum Trier deutliche Kirchensteuerrückgänge erwartet. Bis zum Jahr 2035 wird für das Bistum Trier mit einem Rückgang der Kirchensteuerkraft von 33 Prozent bzw. einem Kirchen steuerrückgang (real) von 100 Mio. Euro zu rechnen sein. Diese Prognose verdeutlicht die Notwendigkeit einer strategischen Haushaltssicherung auf der Grundlage einer ziel- und aufgabenorientierten Ausrichtung in Verbindung mit der Umsetzung der Synodenergebnisse um mittel- und langfristig handlungsfähig zu bleiben. Im Jahr 2019 wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Kirchensteuerrates eingesetzt, mit dem Auftrag, Vorschläge zur Haushaltssicherung zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hatte im Dezember 2019 ihren Abschlussbericht dem Kirchensteuerrat vorgestellt. Im Ergebnis wird ab 2024 von einer strukturellen Aufwandsreduzierung von 30 Mio. Euro ausgegangen. Das Arbeitsergebnis bildet die Grundlage zur weiteren Bearbeitung und Konkretisierung von Maßnahmen zur Haushaltssicherung im Jahr Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten* Gemeindepraktikanten und -assistenten 254 davon in Ausbildung (Gem.Ass.) 8 davon Vollzeit 207 davon Teilzeit 47 davon Männer 56 davon Frauen 198 nicht im aktiven Dienst (freigestellt, beurlaubt, ähnliches) 24 Gesamtüberblick nach Einrichtungstypen (ohne Priester, Ordensgeistliche und Ordensschwestern) Bildungshäuser, Fachstellen für Erwachsenenbildung 52 davon Männer 10 davon Frauen 42 davon unbefristete Verträge 47 davon Zeitverträge 5 davon Vollzeit 28 davon Teilzeit 24 Beratungsstellen, Telefonseelsorge 148 davon Männer 27 davon Frauen 121 davon unbefristete Verträge 136 davon Zeitverträge 12 davon Vollzeit 30 davon Teilzeit 115 * Quelle: Kontinuierliche Erhebung statistischer Eckdaten über Priester, Diakone und andere hauptamtl. Mitarbeiter/innen in der Pastoral; Stichtag

20 PERSONALSITUATION KIRCHLICHE STATISTIK 2019 FÜR DAS BISTUM TRIER Rendanturen 221 davon Männer 65 davon Frauen 156 davon unbefristete Verträge 210 davon Zeitverträge 11 davon Vollzeit 118 davon Teilzeit 103 Dekanatsbüros, Fachstellen für Kirchenmusik, Fachstellen für Jugendpastoral, Schülerzentren, Häuser der offenen Tür, Katholische Hochschulgemeinden, Johannesfoyer Saarbrücken 142 davon Männer 34 davon Frauen 108 davon unbefristete Verträge 106 davon Zeitverträge 36 davon Vollzeit 32 davon Teilzeit 110 BDKJ und andere Verbände 20 davon Männer 5 davon Frauen 15 davon unbefristete Verträge 14 davon Zeitverträge 6 davon Vollzeit 11 davon Teilzeit 9 Lehrer/innen an Bistumsschulen 586 davon Männer 200 davon Frauen 386 davon unbefristete Verträge 495 davon Zeitverträge 91 davon Vollzeit 387 davon Teilzeit 199 KIRCHLICHE STATISTIK 2019 FÜR DAS BISTUM TRIER Kirchliche Statistik 2019 für das Bistum Trier 1. Allgemeines, Datenerhebung Nachfolgend sollen wiederum in knapper Form und mehr dokumentarisch denn interpretierend oder gar wertend Entwicklungen aufgezeigt werden, die sich aus den Ergebnissen der Statistischen Jahreserhebungen des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) ablesen lassen. Im Rahmen dieser Statistik erhalten sämtliche territoriale Pfarreien im Bistum (und im gesamten Deutschland) einschließlich der pfarreiähnlichen Territorien (Vikarien, Pfarrvikarien) zum Jahresende einen digitalen Erhebungsbogen mit Fragen im Hinblick auf das abgelaufene Kalenderjahr. Neben der Katholikenzahl und Ergebnissen aus zwei Zählungen der Gottesdienstteilnehmenden werden im Wesentlichen kirchliche Amtshandlungen (Kirchliches Meldewesen) statistisch gesammelt und von der Kanzlei der Kurie aufbereitet und ausgewertet. In der Regel werden diese Daten nach dem Ereignisort erfasst, so werden z. B. Gefirmte in der Pfarrei gezählt, in der die Firmung stattfand, nicht in der sie wohnen. Wohnort und Ereignisort können, müssen aber nicht übereinstimmen. Angestellte an Bistumsschulen 80 davon Männer 25 davon Frauen 55 davon unbefristete Verträge 75 davon Zeitverträge 5 davon Vollzeit 31 davon Teilzeit 49 Generalvikariat und zentrale Dienststellen (inkl. der pastoralen Mitarbeiter/innen, die in diesem Funktionsbereich eingesetzt sind) 507 davon Männer 181 davon Frauen 326 davon unbefristete Verträge 457 davon Zeitverträge 50 davon Vollzeit 337 davon Teilzeit 170 Sonstige (Sonstige (Religionslehrer an staatlichen Schulen, Gehörlosengemeinde, Mutterspr. Missionen, Sonstige) davon Männer 29 davon Frauen 36 davon unbefristete Verträge 51 davon Zeitverträge 14 davon Vollzeit 14 davon Teilzeit Entwicklungen im Bistum Trier Mitglieder der Katholischen Kirche Im Bistum Trier wohnten zum Ende des Jahres 2019 insgesamt Katholiken mit Hauptwohnsitz. Diese Zahl hat gegenüber dem Vorjahr 2018 ( ) um oder rd. 2,0 Prozent (Vorjahr -1,6 Prozent) abgenommen. In den zehn Jahren seit 2010 ( ) hat sich somit die Zahl der Katholiken im Bistum um bzw. um rd. 12 Prozent verringert. Der Anteil der Katholiken an der Gesamtbevölkerung ( ) im Bistum Trier lag 2019 bei 53,4 Prozent (2010 z. B. 60,7 Prozent). Zur Erklärung der rückläufigen Entwicklung gibt es dreierlei Komponenten: a) Zum einen werden seit Ende der 70er Jahre jährlich mehr Mitglieder bestattet als durch Taufen neu hinzukommen ergab sich daraus ein Verlust um 7.861, in den Jahren 2010 bis 2019 überstieg die Zahl der Bestattungen die der Taufen um insgesamt rd b) Es treten weit mehr Personen jährlich aus der Kirche aus, als durch Eintritte aus anderen Kirchen oder durch die Wiederaufnahme von zuvor ausgetretenen Personen hinzukommen. Dies brachte 2019 ein Minus von rd , im Zeitraum 2010 bis 2019 ein Minus von insgesamt rd Personen. c) Eine weitere Komponente bilden die Bevölkerungsbewegungen durch Zu- bzw. Abwanderungen in das bzw. aus dem Bistumsgebiet. 38 Personen, die an mehreren Stellen eingesetzt sind, sind (mehrmals) an der jeweiligen Stelle gezählt. Der Anstieg der Personen im Bereich des Generalvikariats und Zentraler Dienststellen ergibt sich aus der vorübergehenden Zuordnung der künftigen Leitungsteams Der Anstieg der Personen im Bereich des Generalvikariats und Zentraler Dienststellen der Gründung des Instituts für Prävention. 39

21 KIRCHLICHE STATISTIK 2019 FÜR DAS BISTUM TRIER KIRCHLICHE STATISTIK 2019 FÜR DAS BISTUM TRIER 2.2 Taufen Im Bistum Trier wurden 2019 insgesamt Personen katholisch getauft. Die Zahl der Taufen lag damit unter der im Vorjahr (9.057) und ca. 11 Prozent unter dem Stand von Täuflinge (86 Prozent) wurden auch im Bistumsgebiet geboren, 962 (11 Prozent) in anderen deutschen Bistümern und 234 (2,7 Prozent) im Ausland, bei weiteren 0,3 Prozent war die Herkunft unbekannt. Es wurden im Jahr 2019 insgesamt 138 Erwachsene getauft. 2.3 Erstkommunionen Im Jahr 2019 wurden im Bistum Trier noch (Vorjahr: 9.642) Erstkommunionen gezählt, das sind rd. 360 weniger als im Vorjahr. Bei der Gegenüberstellung der Zahlen der Erstkommunionkinder mit den Zahlen der jeweils neun Jahre zuvor Getauften, also der Vergleich der Erstkommunionzahlen von 2019 (9.279) mit den Taufzahlen von 2010 (9.850) ergibt, dass 2019 in Summe rd. 570 Kinder weniger zur Erstkommunion geführt wurden als vor neun Jahren getauft wurden. Geringe Einschränkungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit dieser Zahlen sind zu machen, da nicht sämtliche Kinder ausgerechnet mit neun Jahren zur Erstkommunion gehen und nicht alle neunjährigen Kommunionkinder auch neun Jahre zuvor getauft wurden, aber nur noch rd. 9 von 10 getauften Kindern werden später zur Erstkommunion geführt. 2.4 Firmungen Firmungen finden im Bistum Trier nicht flächendeckend und jährlich statt, die Zahlen schwanken daher etwas stärker von Jahr zu Jahr wurden im Bistum Trier so wenige Jugendliche gefirmt wie noch nie zuvor. Die Gesamtsumme von lag um rd. 22 Prozent unter der Zahl des Vorjahres (7.857) und um 46 Prozent unter der Zahl von Wenn man annimmt, dass Firmlinge etwa vier bis sechs Jahre nach der Erstkommunion gefirmt werden, und man vergleicht daraufhin die Zahl der Gefirmten (Jahre 2017 bis 2019 = ) mit der Zahl der Erstkommunionen (Jahre 2013 bis 2015 = ), dann ergibt sich ein Verhältnis von etwa 68 Firmungen auf je 100 Erstkommunionen. Hierbei handelt es sich um grobe Annäherungswerte, nicht um genaue Quoten: Eines von drei zur Erstkommunion geführten Kindern wäre demnach bei der Firmung nicht mehr dabei. 2.5 Trauungen Die Zahl der kirchlichen Trauungen im Bistum Trier war mit (Vorjahr: 2.285) so niedrig wie nie zuvor. Damit hat die Zahl der Trauungen ein Niveau erreicht, das mittlerweile den Wert von 2010 (2.741) um rd. 27 Prozent und den Jahreswert 1987 (7.905) sogar um 75 Prozent unterschritten hat. Zu den kirchlichen Trauungen 2019 kommen noch 141 Trauungen mit Dispens von der katholischen Eheschließungsform (Vorjahr: 134) hinzu. 2.6 Bestattungen Im Jahr 2019 wurden im Bistum Trier Personen katholisch bestattet, das entspricht einer mittleren Zahl von rd. 19 je Pfarrei. Dieser Wert liegt deutlich unter dem des Vorjahres (17.418), gegenüber dem Jahr 1987 ist mittlerweile ein Rückgang der Bestattungen bistumsweit um rd. 15 Prozent zu verzeichnen 2.7 Entscheidungen für oder gegen Kirchenmitgliedschaft Zu den drei Arten von Entscheidungen über die Kirchenzugehörigkeit liegen für 2019 folgende Daten vor: a) Katholiken sind im Jahre 2019 aus der Kirche im Bistum Trier ausgetreten, das sind rd bzw. 37 Prozent mehr als im Vorjahr 2018 (10.096). Die Austrittszahl lag damit fast doppelt so hoch als im Krisenjahr 2010 (7.385). Auf je Katholiken kamen somit rd. 10 Austritte Ausgetretene (56 Prozent) sind männlich, (44 Prozent) weiblich, wohnhaft im rheinland-pfälzischen Teil des Bistums, im saarländischen Gebietsteil. Somit kamen 39 Prozent aller Ausgetretenen aus dem Saarland, in dem ca. 36 Prozent der Katholiken wohnen. Außerhalb der Bundesrepublik geboren wurden 6,3 Prozent der Ausgetretenen. b) Die seit den neunziger Jahren fast gleichbleibende Tendenz bei den Wiederaufnahmen von zuvor aus der Kirche ausgetretenen Personen hat sich auch 2019 fortgesetzt. Ihre Zahl von 273 war erneut niedriger als die des Vorjahres 2017 (317). Es kann daher aus statistischer Perspektive keine Rückkehr-Bewegung festgestellt werden, denn die Zahlen sinken und verbleiben auf einem gemessen an den Austrittszahlen niedrigen Zahlenniveau. Evtl. Steigerungen sind nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Tatsache zu verstehen, dass das Zahl der Ausgetretenen und damit der möglichen Rückkehrer von Jahr zu Jahr zunimmt. c) Zusätzlich sind aus anderen christlichen Konfessionen 78 Personen (Vorjahr 84) in die katholische Kirche eingetreten. 2.8 Gottesdienstteilnahme Die Zahl der Gottesdienstbesucher bei den jährlich in den Pfarreien und Seelsorgestellen stattfindenden Zählungen (am 2. Fastensonntag und 2. Sonntag im November) liegt seit dem Jahr 2007 unter Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Zählung. Die Zahl ging weiter zurück, genau waren es 2019 im Durchschnitt aus beiden Zählungen; das entspricht einer mittleren Zahl von rd. 105 je Pfarrei (2001 = 257). Die Gesamtzahl lag damit um fast unter der Zahl des Vorjahres (96.700) und um oder rd. 45 Prozent unter der Zahl von Somit kann festgestellt werden, dass die Zahl der Gottesdienstteilnehmer in den 20 Jahren seit 2000 um rd und seit 1977 um rd abgenommen hat. Auf je 100 Katholiken kamen 2019 im Bistum Trier rd. 7 Gottesdienstteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer an Sonntagen. Im Jahr 2010 waren es 11 und im Jahr 1987 durchschnittlich Sonntagsgottesdienste Seit 1997 wird bei der Jahreserhebung auch die Zahl der gefeierten Sonntagsgottesdienste (einschl. Vorabendmessen und Wort- bzw. Kommuniongottesdienste an Orten, wo eine Eucharistiefeier nicht stattfinden konnte) erfragt, ab dem Jahr 2014 ebenfalls an zwei Zähltagen im Jahr betrug deren Gesamtzahl 1.856, im Jahr 2018 ging die Zahl der Sonntagsgottesdienste gegenüber dem Vorjahr (1.008) mit 966 weiter zurück. Demnach fanden 2019 im Bistum Trier je Pfarrei im statistischen Durchschnitt ein Sonntagsgottesdienst (1997: 1,9) statt, und die durchschnittliche Teilnehmerinnen bzw. -teilnehmerzahl je Gottesdienst betrug 96 (1997 waren es noch 155)

22 AUSBLICK 2021 AUSBLICK 2021 SYNODENUMSETZUNG 42 Rahmenkonzept für die Umsetzung der Synode Zum Zielbild für die strukturellen Maßnahmen Der Bischof hat nach Beratungen und vertiefenden Gesprächen (siehe Rückblick) mit den römischen Behörden (Kleruskongregation und Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte) einen Rahmen für das weitere Vorgehen abgesprochen. Die wichtigsten Elemente sind: Das Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode ( Umsetzungsgesetz, vom 9. Oktober 2019) wird förmlich zurückgezogen. Stattdessen wird es ein Rahmenkonzept geben, das die für die nächsten Jahre angezielte Entwicklung beschreibt. Die Pfarrer und die pfarrlichen Gremien erhalten den Auftrag, in einem Zeitraum von längstens fünf Jahren (ab dem 1. Januar 2021) auf Fusionen hinzuarbeiten; vorzugsweise auf der Ebene der schon bestehenden 172 Pfarreiengemeinschaften. Am Ende der Fusionsprozesse wird es spezifische Dekrete zur Errichtung jeder neuen Pfarrei geben. Die zentrale ekklesiologische Dimension der Pfarreien ist die Verwirklichung des sakramentalen Lebens, insbesondere die Feier der Eucharistie (vgl. die Instruktion Die pastorale Umkehr, Nrn. 6.22). Die fusionierten Pfarreien bleiben in ihrem ekklesiologischen und rechtlichen Status gemäß der derzeit geltenden kirchlichen Gesetze bestehen. Sie bilden entsprechend den staatskirchenrechtlichen Regelungen je eine Kirchengemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zum Ziel einer wirksameren Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien werden 35 pastorale Räume als Zusammenschlüsse von Pfarreien errichtet, die sukzessiv die 32 bisherigen Dekanate ersetzen. Diese pastoralen Räume werden mit Leitungspersonal ausgestattet. Diese Personen arbeiten mit bischöflichem Mandat, um die pastoralen Entscheidungen der Diözesansynode sowie die Zusammenarbeit im Bereich der administrativen Aufgaben der Pfarreien voranzubringen. Abgesehen von den kanonischen Pfarrern wird das pastorale Personal nicht mehr für einzelne Pfarreien ernannt, sondern auf den gesamten pastoralen Raum hin. Der konkrete Einsatz vor Ort wird je spezifisch festgelegt. Alle Pfarreien werden zur Zusammenarbeit untereinander verpflichtet, um eine wirksamere Seelsorge für das Volk Gottes zu gewährleisten. Zum Prozess Die Aussetzung des Umsetzungsgesetzes und die dem vorangegangenen Beschwerden vieler Gläubiger haben die Bistumsleitung zu einer Überprüfung des weiteren Weges der Synodenumsetzung veranlasst. Die Vision der Synode, die Kirche im Bistum Trier diakonisch und missionarisch zu entwickeln, ist dabei leitend. Allerdings wird es bzgl. der strukturellen Umsetzung eine andere Herangehensweise brauchen. Drei Ziele stehen für das Jahr 2021 daher im Vordergrund: 1. Gewinnung von Sicherheit: Das Rahmenkonzept für den Pastoralen Raum, das der Bischof veröffentlichen will (siehe unten), wird einige Prämissen beinhalten, d.h. Rahmenbedingungen, die für alle anstehenden Entwicklungen verbindlich sind. Das bietet einen verlässlichen Rahmen, der Voraussetzung für das zweite Ziel ist. 2. Gewährung von größtmöglicher Flexibilität: Im Blick auf die Situation des Bistums lassen sich sehr große Unterschiede erkennen, etwa bzgl. der Personalisierung der Seelsorge, bzgl. des Unterschieds von Stadt und Land, bzgl. der Intensität der Vorbereitung auf die neuen Pfarreien im Jahr So wird es, was die strukturellen Maßnahmen angeht, spezifische Lösungen und unterschiedliche Entwicklungspfade brauchen. Um dies zu realisieren, ist das dritte Ziel zunächst zu verfolgen. 3. Die Kenntnis der Situation. Diese Form der Steuerung, d. h. ein auf den jeweiligen Raum angepasstes Entwicklungsprogramm, braucht die Kenntnis und Bewertung der spezifischen Situationen. Dies soll dadurch geschehen, dass mit den Akteuren vor Ort die Informationen zusammentragen werden sollen, die helfen, die richtigen, auf den Raum angepassten Entscheidungen zu treffen. Neben erhebbaren Daten spielen da aber auch Faktoren wie etwa die Bereitschaft zu Fusionen, die Haltung zur Synodenumsetzung usw. eine Rolle. Dazu braucht es einen Austausch vor Ort. Diese Analyse wird diözesanseitig vom Synodenbüro in Zusammenarbeit mit den designierten Leitungsteams und seitens der Dekanate von für die jeweiligen pastoralen Räume zu errichtenden, bzw. zu reaktivierenden Steuerungsgruppen durchgeführt. Zu den pastoralen Optionen Die Synoden hat in ihrem Abschlussdokument zunächst ein pastorales Programm für das Bistum Trier unter der Vision einer diakonischen und missionarischen Kirche verabschiedet. Die Realisierung der pastoralen Optionen soll im nächsten Jahr eine verstärkte Aufmerksamkeit erfahren. Dazu werden die Ergebnisse der nachsynodalen Teilprozessgruppen in Anregungen überführt, die ohne weitere strukturelle Klärungen in der bisherigen pastoralen Praxis exemplarisch umgesetzt werden. Mit diesem Zielbild für Struktur und Prozess soll einerseits die herausforderungsvolle Vision der Synoden verwirklicht werden. Andererseits kann der Bischof mit diesem Vorgehen sowohl den Bedenken der römischen Behörden als auch den Sorgen und Nöten vielen Gläubigen angesichts der tiefgreifenden Veränderungen angemessen begegnen. 43 Foto: Sincerely Media on Unsplash

23 AUSBLICK 2021 SYNODENUMSETZUNG I Qualitätvolle Leitung von Begräbnisfeiern 2021 tritt das neue Rahmenkonzept für den Bestattungsdienst im Bistum Trier in Kraft. Foto: G-R Mottez on Unsplash Es sind nur zwei kurze Sätze: Laien werden in den Bestattungsdienst eingebunden und werden dazu qualifiziert und beauftragt. Und: In den Bestattungsdienst sollen nach und nach Laien hauptamtliche pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ehrenamtlich Engagierte einbezogen werden. Mehr hatte die Bistumssynode auf den 46 Seiten ihres Abschlussdokuments 2016 zum Bestattungsdienst nicht gesagt. Das mag auf den ersten Blick verwundern. Denn schließlich geht es hier um Fragen, die die Menschen existenziell betreffen und für die Kirche im Zentrum ihres Glaubens stehen. Hinzu kommt der rasante Wandel in diesem Feld: Einstellungen und Erwartungen der Menschen verändern sich ebenso wie Bestattungsformen und Trauerkultur. Die Corona- Pandemie hat diese Entwicklungen noch beschleunigt. Doch wer genauer hinschaut, stellt auf einen zweiten Blick fest: Gerade in dieser beschriebenen, gesamtgesellschaftlichen Situation helfen die Grundaussagen der Synode weiter. Angesichts von Tod und Trauer ist eine diakonische und missionarische Kirche gefragt, die den Menschen solidarisch zur Seite steht und sensibel Zeugnis von ihrer Hoffnung gibt. Es gilt, vom Einzelnen her zu denken und die Charismen zur Geltung zu bringen, die Einzelne für die verschiedenen Dienste in diesem Feld haben. Mit anderen netzwerkartig zusammenarbeiten hilft, die Trauernden gut zu begleiten, und trägt zu einer menschenwürdigen Bestattungskultur bei. All das dient dazu, dass der Dienst der Kirche in diesem Feld qualitätvoll ausgeübt werden kann. Damit erweist sich der Bestattungsdienst als ein entscheidendes Bewährungsfeld für Kirchenentwicklung im Sinne der Synode. Auf lokaler Ebene war die Synode Impulsgeber für das Pilotprojekt Ehrenamtliche im Bestattungsdienst im Dekanat Neunkirchen. Nach einer intensiven persönlichen Auseinandersetzung mit den Fragen um Sterben, Tod und Trauer, einem Werkstattkurs und einer Hospitationsphase hat Bischof Dr. Stephan Ackermann im Mai 2020 erstmals vier Frauen und einen Mann als ehrenamtliche Begräbnisleiterinnen und -leiter beauftragt. Sie sind jetzt an unterschiedlichen Orten im Saarland tätig und werden weiterhin in ihrem Dienst begleitet. Ein erster diözesaner Ausbildungskurs für Ehrenamtliche ist für 2021 geplant. Auf Bistumsebene hat eine Arbeitsgruppe im Auftrag der Bistumsleitung derweil ein Rahmenkonzept für den Bestattungsdienst im Bistum Trier erarbeitet. Ausgehend von den genannten Grundaussagen entwickelt es Kriterien für eine qualitätvolle Leitung von Begräbnisfeiern, getragen von der Zusammenarbeit aller, die diesen Dienst künftig ausüben: Priester, Diakone, haupt- und ehrenamtliche Laien. Es formuliert Standards für die Qualifizierung und Beauftragung von Haupt- und Ehrenamtlichen und gibt Hinweise zur Konzeptentwicklung. Das Rahmenkonzept wurde von den diözesanen Gremien zustimmend beraten und kann in Kraft treten, sobald der künftige strukturelle Rahmen (Pfarreien und Pastoraler Raum) geklärt ist. Damit ist dann ein verbindlicher diözesaner Rahmen gesetzt, der Spielraum lässt für unterschiedliche Varianten, wie der Dienst vor Ort gemäß den lokalen Bedingungen und Erfordernissen ausgestaltet werden kann. Text: Stefan Nober, Abteilung Pastorale Grundaufgaben, und Michaela Tholl, Arbeitsbereich Ehrenamtsentwicklung 44 45

24 AUSBLICK 2021 AUSBLICK 2021 SYNODENUMSETZUNG II Hinwendung zu den Lebensthemen der Menschen Grundlagen, Auftrag und Erarbeitung einer diakonischen Kirchenentwicklung Kirche muss sich grundlegend neu auszurichten und muss in allen Vollzügen missionarisch-diakonisch in die Welt hinein wirken. So formulierten es die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bistumssynode im Jahre 2016 in ihrem Abschlussdokument. Und in einem Fastenhirtenbrief hat Bischof Dr. Stephan Ackermann diesen Anspruch von Kirche an sich selbst bekräftigt: Wir werden selbst mehr und wahrhaftiger Kirche Jesu Christi, wenn wir uns als eine Gemeinschaft verstehen, die den Menschen dient, anstatt ängstlich um uns selbst zu kreisen. Wie aber gelingt der Weg zu einer Diakonischen Kirche? Im Februar 2020 haben Bischof Dr. Ackermann und die Bistumsleitung dafür den inhaltlichen Referenzrahmen festgelegt. Sie konnten sich dabei beziehen auf eine Vorlage der Teilprozessgruppe Diakonische Kirchenentwicklung, einer Untergruppe des Umsetzungsprozesses der Diözesansynode. Die Bistumsleitung gab dem Zentralbereich Pastoral und Gesellschaft im Generalvikariat und dem Caritasverband im Bistum Trier den Auftrag, gemeinsam die diakonische Kirchenentwicklung anzustoßen. Für diese Aufgabe wurde eine Fachgruppe gebildet mit Vertretern der Arbeitsbereiche Diakonische Pastoral und Personal- entwicklung im Generalvikariat, Vertretern des Diözesanen Caritasverbandes (DiCV) und Personen, die für die ursprünglich geplanten Leitungsteams vorgesehen waren. Die Arbeit dieser Fachgruppe war und ist auch geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie und auch von den zwischenzeitlichen Gesprächen in Rom zur weiteren Umsetzung der Diözesansynode. Entscheidend ist aber, und das haben Workshops im Sommer bestätigt, dass mit der Diözesansynode eine umfassende Hinwendung zu den Lebensthemen der Menschen im Bistum Trier erfolgen und verstärkt werden soll, die spürbar und erfahrbar sein muss unabhängig von den Strukturen der Kirche vor Ort. In der diakonischen Kirchenentwicklung zeigt sich die Glaubwürdigkeit und Relevanz der Kirche in den Prozessen unserer Gesellschaft und im Leben der Menschen. Ziel der Arbeit der Fachgruppe ist daher auch ein Motivationsschub für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende zu geben. Sie sollen erleben, dass zukunftsweisende Inhalte der Synode in den Vordergrund rücken und umgesetzt werden und dass Prozesse und Initiativen vor Ort verstärkt und ermöglicht werden. Der Prozess der diakonischen Kirchenentwicklung muss spürbar und wirksam, zeitnah und breit in der Fläche des Bistums initiiert werden. Ein breites und vielfältiges Startsetting soll dafür sorgen, dass der Prozess einer diakonischen Kirchenentwicklung tragfähig und nachhaltig an Fahrt gewinnen kann. Die Umsetzung von wesentlichen Grundaussagen der Synode kann und soll jetzt beginnen. Sie ermöglicht die Veränderung kirchlicher Praxis und bietet gleichzeitig vielfältige Möglichkeiten, eine diakonische Kirchenentwicklung vor Ort zu erarbeiten und wirksam werden zu lassen. Es werden möglichst viele Haupt- und Ehrenamtliche aus Seelsorge und Caritas, insbesondere Verantwortliche in unterschiedlichen Leitungsaufgaben, einbezogen. Es ist ein gemeinsamer Lernprozess auf der diözesanen und der lokalen Ebene. Es werden unterschiedliche Zugänge ermöglicht und aufgegriffen, persönlich-existentiell, spirituell und im Blick auf fachliche Handlungskompetenzen. Die geplanten Veranstaltungen dienen dem Lernen in der eigenen Praxis. Mit den geplanten Elementen sollen vor Ort Prozesse der Selbstklärung und Initiativen diakonischer Kirchenentwicklung entstehen. Diese Strategie wird ergänzt um die vielfältigen Bottom-Up-Prozesse, die es bereits zum diakonisch Kirche sein gibt und die noch verstärkt entstehen werden. Startsetting zur Diakonischen Kirchenentwicklung Im Herbst 2020 beginnen pilothaft das Projekt Eintauchen und sich aussetzen, in dem sich die Teilnehmenden bewusst und qualifiziert begleitet in Begegnungen mit Menschen, die arm oder in Not sind, begeben. Formate können Praktika, Exposures o. Ä. sein. Ab Ende 2020 sollen insgesamt drei Qualifizierungsmodule für Leitungspersonen durchgeführt werden mit dem Ziel einer inhaltlich-konzeptionellen Auseinandersetzung und dem Blick auf Leitungs- und Steuerungsfunktionen in einer diakonischen Kirchenentwicklung. Ab Anfang 2021 sollen zehn regionale Impulsveranstaltungen für Haupt- und Ehrenamtliche stattfinden mit dem Ziel einer existentiellen Befassung mit den Grundorientierungen einer diakonischen Kirche: Wo, woraus, woran und wie arbeiten wir? Nachgeschaltet werden Qualifizierungen zur Sozialraumorientierung angeboten, um Sozialraumorientierung als pastoralen Handlungsansatz in der Praxis aufzugreifen und diakonische Kirchenentwicklung vielfältig konkret werden zu lassen. Text: Dr. Thorsten Hoffmann, SB 2 Personalplanung und Personalentwicklung, Rita Schneider-Zuche, DiCV Caritas-Profil und Entwicklung, Ulrich Stinner, ZB 1.1 Pastorale Grundaufgaben; für die Fachgruppe Diakonische Kirchenentwicklung Foto: Zac Durant on Unsplash

25 AUSBLICK 2021 Foto: Ben White on Unsplash MISSIONARISCHE TEAMS 48 Die Neuausrichtung des Bistums Missionarische Teams nehmen Arbeit auf Eine der wichtigsten, wenn nicht die zentrale programmatische Entscheidung der Synode des Bistums Trier ist die diakonisch-missionarische Neuausrichtung der Pastoral. Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund der drei Perspektivwechsel zu sehen, die durch die Synode vollzogen wurde: Demnach soll Kirche vom Einzelnen her denken, die Charismen vor den Aufgaben in den Blick nehmen und sie soll weite pastorale Räume einrichten und netzwerkartige Kooperationsformen verankern. Vor allem in zwei Sachkommissionen der Bistumssynode, der Sachkommission Diakonisch sein und der Sachkommission Missionarisch sein, wurde sich intensiv mit dieser Frage befasst; aus unterschiedlicher Blickrichtung aber getragen von der Überzeugung, dass missionarisch sein und diakonisch sein zusammengehören wie die beiden Seiten einer Medaille. In der Sachkommission Missionarisch sein entstand die Idee, im Bistum zukünftig Missionarische Teams einzusetzen. Dieser Vorschlag fand die Zustimmung der Synodalen und Eingang in das Abschlussdokument. Dort heißt es: Das Bistum ruft missionarische Teams aus Christinnen und Christen mit einer besonderen geistlichen Begabung für die Weitergabe des Glaubens ins Leben. Diese Teams begleiten vor Ort eine Zeit lang das Glaubensleben. Das Bistum Trier richtet ein Freiwilliges Missionarisches Jahr (FMJ) ein, das in den missionarischen Zentren oder missionarischen Teams abgeleistet werden kann. Dieser Beschluss steht dabei im Kontext der grundsätzlichen Orientierungen der Beschlüsse der Synode zum Thema Den Glauben bezeugen : In der Kirche von Trier wird das missionarische Bewusstsein der Getauften erneuert und belebt, so die entsprechende Formulierung im Abschlussdokument. Dabei geht es immer um die Suche nach Gott im eigenen Leben und im Gegenüber. Den Glauben zu bezeugen, ist Gabe und Aufgabe aller. Grenzsituationen, Lebenswenden oder existentielle Weichenstellungen im Leben der Menschen eröffnen bei vielen die Frage nach den größeren und verborgenen Horizonten des Lebens. Kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen achten darauf, den Menschen mit Anteilnahme und Wertschätzung zu begegnen. Insbesondere pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind offen dafür, mit den Menschen gemeinsam Wege des Glaubens zu gehen. Weil Missionarische Teams als wichtige Instrumente der Synodenumsetzung angesehen wurden, erteilte die Leitungskonferenz des Bistums der für diese Aufgabe eingerichteten Teilprozessgruppe Missionarische Teams und Freiwilliges Missionarisches Jahr den Auftrag, das Wesen von Mission und die daraus resultierenden Haltungen zu beschreiben und Konzepte zur Umsetzung Missionarischer Teams sowie eines Freiwilligen Missionarischen Jahrs zu erarbeiten. Die weitere Umsetzung des Ende des Juni 2019 vorgelegten Ergebnispapiers wurde zunächst zurückgestellt, vor allem, weil die Missionarischen Teams für den Einsatz in der Pfarrei der Zukunft konzipiert wurden, deren Start abgewartet werden sollte. Angesichts des Stopps der Umsetzung der Pfarrei der Zukunft entschied die Bistumsleitung im November 2019, dass zur Förderung, Hervorhebung und exemplarischen Umsetzung einer diakonisch-missiona- rischen Kirchenentwicklung zwei Missionarische Teams entsendet werden sollen. Die zunächst kurzfristig angelegte Umsetzung dieses Beschlusses wurde durch die Corona-Krise verzögert und konnte erst im Juni 2020 durch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe im Generalvikariat angegangen werden, die Vorschläge für die konkrete Ausgestaltung und die Rahmenbedingungen des Einsatzes dieser Teams erarbeitet. Dabei zeigte sich sehr schnell, dass Missionarische Teams, die sich an Orten von Kirche, pastoralen Räumen und Sozialräumen orientieren sollen, weitgehend unabhängig von räumlichen Veränderungsprozessen eingesetzt und aktiv werden können. Auch wenn das Ergebnis dieser Beratungen und der genaue Termin für die Entsendung der ersten Missionarischen Teams noch offen ist, zeigt sich deutlich, dass mit dem Einsatz der Teams ein innovatives Instrument der diakonisch-missionarischen Kirchenentwicklung im Bistum Trier entsteht, das die Neuausrichtung der Pastoral auf der Grundlage der drei Perspektivwechsel der Synode aufnimmt und auf den Weg bringt. Text: Matthias Neff, Weltanschauungsbeauftragter, Beauftragter für den christlich-islamischen Dialog und Geschäftsführer der Ökumene-Kommission 49

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