V E R T R A G. über den Service Haus-Notruf

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1 V E R T R A G über den Service Haus-Notruf Zwischen dem Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e. V., Montanusstr. 40, Grevenbroich, im Folgenden Caritasverband genannt, und 1. Frau/Herrn «Vorname» «Name» 2. Frau/Herrn Anschrift «Strasse» Anschrift vertreten durch: Frau/Herrn Anschrift «PLZ» «Ort» gesetzliche/r Betreuer/in (Kopie der Bestellungsurkunde bitte beifügen) Bevollmächtigte/r (Kopie der Vollmachtsurkunde bitte beifügen) im Folgenden Kunden genannt, wird über die Teilnahme am Haus-Notruf-Dienst des Caritasverbandes folgender Vertrag geschlossen: ID-Nummer: «SchluesselNr» UST.-ID-Nr.: DE Leistung des Caritasverbandes 1. Der Caritasverband vermietet dem Kunden ein Hausnotruf-Gerät mit einem Handfunksender. Er weist den Kunden in den Gebrauch des Gerätes ein. 2. Das Hausnotruf-Gerät wird über das Festnetz oder VoIP/Internet-Telefonie an die Hausnotruf-Zentrale des Caritasverbandes Paderborn e. V. angeschlossen. Die Hausnotruf-Zentrale ist 24 Stunden täglich einsatzbereit. Der Caritasverband empfiehlt den Anschluss über das Festnetz, da der Vorrang des Notrufes bei VoIP/Internet-Telefonie nicht gewährleistet ist. Der Kunde entscheidet sich nach Beratung für einen Anschluss über Festnetz über VoIP/Internet-Telefonie. 3. Die Hausnotruf-Zentrale stellt den Hilfebedarf aufgrund der mit dem Kunden vereinbarten und im Stammdatenblatt enthaltenen Angaben zu seiner Person sowie aufgrund des Verlaufs und des Inhalts des Stammdatenblattes fest. a) Die Hausnotruf-Zentrale informiert die vom Kunden benannten Bezugspersonen in der von ihm gewünschten Reihenfolge. Sobald eine Bezugsperson erreicht wird, wird die Hausnotruf-Zentrale von Benachrichtigungen weiterer Bezugspersonen freigestellt. Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.v., Ambulante Dienste Stand: 07/2013

2 b) Im Zweifelsfall vermittelt die Hausnotruf-Zentrale aufgrund des Gesprächs mit dem Kunden und der vorliegenden Daten des Stammdatenblattes eine Hilfeleistung durch Benachrichtigung/Alarmierung eines Notarztes oder Rettungsdienstes. Auf Wunsch wird eine der vom Kunden genannten Bezugsperson zusätzlich informiert. 4. Der Caritasverband stellt die technisch einwandfreie Funktion des angeschlossenen Hausnotruf-Gerätes einschließlich der Anbindung an die Hausnotruf-Zentrale während der Vertragsdauer durch automatische Selbsttests und Testauslösungen durch den Kunden sicher. 5. Störungen des Hausnotruf-Gerätes beseitigt der Caritasverband innerhalb der Geschäftszeiten montags bis freitags von 8.30 Uhr bis Uhr. 6. Die Leistungspflicht des Caritasverbandes bestimmt sich im Übrigen über diese Basisleistung hinaus nach dem vom Kunden gewählten Leistungspaket, das gemäß der Leistungsvereinbarung nach Anlage 1 vereinbart wird. Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit durch einen Abschluss einer neuen Leistungsvereinbarung vereinbart werden 2 Leistung des Kunden 1. Der Kunde stellt für die Installation und den Betrieb des Gerätes einen Stromanschluss 230 V und einen Anschluss an die Telefonleitung TAE oder VoIP/Internet- Telefonie betriebsfertig bereit. Strom- und Telefonkosten für vom Hausnotruf-Gerät abgehende Verbindungen trägt der Kunde. 2. Der Kunde benennt mindestens drei Bezugspersonen (Angehörige, Nachbarn, Freunde, Bekannte) mit Telefonanschluss, die im Fall eines Notrufs zu benachrichtigen sind. 3. Der Kunde testet das Hausnotruf-Gerät in regelmäßigen Abständen durch das Betätigen des Senders. 4. Der Kunde kann eine erhöhte Sicherheit durch Aktivierung der Tagestaste erzielen. Sie ist mindestens einmal täglich zu bedienen. Wird die Tagestaste zur vereinbarten Zeit nicht betätigt, nimmt die Zentrale Kontakt mit dem Kunden auf. Ist dieser nicht erreichbar oder ansprechbar, werden die Bezugspersonen in der gewünschten Reihenfolge informiert. Sie sind gehalten, den Kunden aufzusuchen. Die Verbindung zwischen Hausnotruf-Gerät und Hausnotruf-Zentrale wird solange aufrechterhalten, bis die Bezugsperson oder der Kunde sich über das Hausnotruf-Gerät bei der Hausnotruf-Zentrale meldet. Können Bezugspersonen nicht erreicht werden, wird der Rettungsdienst informiert. Den Bezugspersonen oder dem Rettungsdienst wird das Betreten der Wohnung, im Zweifel auch der gewaltsame Zutritt, bei Nichtbetätigung der Tagestaste ausdrücklich gestattet. Die Tagestaste kann deaktiviert werden. Über die Folgen der Deaktivierung wurde der Kunde informiert. Der Kunde entscheidet sich nach der Information für die Aktivierung Deaktivierung der Tagestaste. Eine andere Programmierung kann jederzeit vorgenommen werden. 5. Der Kunde teilt dem Caritasverband jede Änderung von Adressen oder Rufnummern mit. Der Kunde informiert den Caritasverband über Änderungen seines Gesundheits- oder Pflegezustandes, wenn sie Bedeutung für die Stammdaten haben. Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.v., Ambulante Dienste Stand: 07/2013

3 6. Die Kosten eines im Notfall alarmierten externen Dienstes wie beispielsweise eines Arztes, eines Rettungsdienstes, eines ambulanten Pflegedienstes, der Feuerwehr, eines externen Schlüsseldienstes oder ähnliches sind nicht in den Gebühren für den Hausnotrufdienst enthalten. Sie sind vom Kunden zu tragen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Leistung des vermittelten und eingesetzten Dritten sich nach der Vermittlung als nicht notwendig herausgestellt hat, die Mitarbeiter der Haus-Notruf- Zentrale nach den Gesamtumständen nach billigem Ermessen aber vom Vorliegen eines Notfalls und von der Notwendigkeit der Vermittlung der Drittleistung ausgehen konnten. Unter Umständen ist ein gewaltsames Öffnen der Haus- und/oder Wohnungseingangstür oder die Hinzuziehung eines Schlüsseldienstes zum Öffnen der Wohnungstür erforderlich, um eine schnelle Hilfeleistung sicherzustellen. Die hieraus resultierenden Kosten für den Einsatz Dritter sowie eine eventuelle Instandsetzung der Haus- und/oder Wohnungseingangstür gehen zu Lasten des Kunden, eine Kostenbeteiligung der Caritasverbandes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Vermittlung von Hilfeleistung an Rettungsdienste hat der Caritasverband weder Einfluss auf die Art des Rettungsmittels noch auf deren Anfahrtszeit. 3 Leistungen Dritter 1. Der Caritasverband kann sich zur Erfüllung seiner Leistungspflicht auch Dritter bedienen. 2. Der Caritasverband bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Kunden. Der Caritasverband bedient sich der Hausnotruf-Zentrale des Caritasverbandes Paderborn e. V. 3. Der Einsatz eines Arztes, des Rettungsdienstes, eines ambulanter Pflegedienstes oder einer sonstigen Notfallorganisation, die die Hausnotruf-Zentrale aufgrund des Notrufes gem. 1 Abs. 3 b informiert ist keine Leistung des Caritasverbandes. 4 Vertragslaufzeit Der Vertrag beginnt am «Betreuung_Bis». und läuft auf unbestimmte Zeit / endet am 5 Leistungsentgelt 1. Das Leistungsentgelt bestimmt sich nach der Leistungsvereinbarung gemäß der Anlage Das monatliche Entgelt ist im Voraus spätestens bis zum 15. Werktag eines jeden Monats fällig. 3. Der Kunde erteilt dem Caritasverband eine Einzugsermächtigung. Sollte eine Rückbelastung des Caritasverbandes erfolgen, weil das Konto des Kunden keine ausreichende Deckung aufweist, gehen die Kosten der Rückbelastung zu Lasten des Kunden. 4. Der Caritasverband hat das Leistungsentgelt an die Fa. Zentraler Abrechnungsdienst GmbH (ZAD) in Northeim abgetreten. 5. Wird das Leistungsentgelt, das mit Rechnungsstellung fällig ist, nicht gezahlt, befindet sich der Kunde im Verzug. 28 Tage nach Rechnungsstellung erfolgt eine erste Mahnung, die mit einer Gebühr von 3 berechnet wird. 6 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt eine zweite Mahnung, für die eine Gebühr von derzeit 10,40 in Rechnung gestellt wird. Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.v., Ambulante Dienste Stand: 07/2013

4 6. Soweit eine Pflegekasse oder ein Sozialhilfeträger eine Kostenübernahme zugesichert hat, wird das Leistungsentgelt mit dem Kostenträger abgerechnet. Wenn der Kostenträger das Leistungsentgelt nicht in voller Höhe übernimmt, bleibt der Kunde Zahlungspflichtiger des Restbetrages. 6 Haftung 1. Der Kunde hat das Hausnotruf-Gerät sowie die Zubehörteile schonend und pfleglich zu behandeln. Er darf sie nur unter sorgfältiger Beachtung der Gebrauchsanweisung und der Hinweise des Geräteherstellers und des Caritasverbandes und nur im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs verwenden. Veränderungen dürfen an dem Hausnotruf-Gerät und dem Zubehör nicht vorgenommen werden. Der Kunde haftet bei Beschädigungen oder Zerstörung sowie des Abhandenkommens des Hausnotruf-Gerätes und Zubehör für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Instandsetzungen sind nur durch den Caritasverband oder von ihm Beauftrage durchzuführen. Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden. 2. Der Caritasverband haftet für durch ihn verursachte Schäden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet er auch bei leichter Fahrlässigkeit. 3. Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen, insbesondere Sturm, Gewitter, Hochwasser, Erdbeben und Ähnliches. Ebenso wenig haftet der Caritasverband bei Störungen und Beeinträchtigungen der Strom- und Telefonnetze. Dasselbe gilt für die Erreichbarkeit bei Anschlüssen bei VoIP/Internet-Telefonie, soweit es sich nicht um eine Beeinträchtigung oder Störung des Hausnotruf-Gerätes selbst handelt. Störungen, Beeinträchtigungen hinter dem Ausgang des Hausnotruf-Gerätes liegen nicht im Einflussbereich des Caritasverbandes, für solche schließt er jegliche Haftung aus. Der Caritasverband empfiehlt, das Gerät gegen Überspannungsschäden zu versichern. 7 Kündigung 1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Rückgabe des überlassenen Hausnotruf-Gerätes muss spätestens bis zum letzten Werktag des Monats erfolgen. 2. Bei Tod oder Umzug in ein Alten-/Pflegeheim o. ä. endet der Vertrag zum jeweiligen Monatsende. Die bereits gezahlte Gebühr wird nicht erstattet. Die Rückgabe des überlassenen Hausnotruf-Gerätes muss umgehend (innerhalb von 3 Werktagen) erfolgen. 3. Der Vertrag kann vom Caritasverband aus wichtigem Grund auch ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kunde das Hausnotruf-Gerät oder Zubehörteile durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln beschädigt, missbräuchlich verwendet oder zerstört das Hausnotruf-Gerät oder Zubehörteile abhandengekommen sind oder der Kunde mit der Zahlung der Gebühr mehr als zwei Monate im Verzug ist. 8 Datenschutz, Entbindung von der Schweigepflicht 1. Soweit es zur Durchführung des Hausnotruf-Dienstes im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist, willigt der Kunde ein, dass personenbezogene Daten des Kunden erhoben, gespeichert, verarbeitet und an Dritte übermittelt werden dürfen. Diese Einwilligung (Anlage 2) ist widerruflich. Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.v., Ambulante Dienste Stand: 07/2013

5 2. Der Kunde entbindet den Caritasverband vom Datenschutz und von der Schweigepflicht soweit bei der Abwicklung eines Notrufes seine persönlichen Daten zum Zweck einer schnellen und wirksamen Hilfeleistung an Dritte (z. B. Bezugsperson, Rettungsdienst) weitergegeben werden. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass seine fernmündlich mit den Mitarbeitern der Notruf-Zentrale geführten Gespräche aufgezeichnet werden. 9 Schlussbestimmungen 1. Wenn sich eine Bestimmung dieses Vertrages als ungültig erweist, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien gewollten Zweck am nächsten kommt. 2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem bestehenden Rechtsverhältnis ist Grevenbroich. 3. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages nebst sämtlichen Anlagen. «Ort», Ort/Datum i.a. «Ort», Ort/Datum Unterschrift/Stempel Hausnotruf-Dienst Unterschrift des/der Kunden Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird (Zutreffendes bitte ankreuzen) Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Leistungsvereinbarung Service Haus-Notruf Einwilligung nach den Datenschutzbestimmungen Aushändigung der Wohnungsschlüssel Leistungsbeschreibung Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.v., Ambulante Dienste Stand: 07/2013

6 Anlage 2 zum Vertrag über Service Haus-Notruf vom Name, Vorname : «Name», «Vorname» ID-Nummer: «SchluesselNr» Einwilligung nach den Datenschutzbestimmungen Ich willige ein, dass der Caritas Haus-Notruf-Dienst personenbezogene Daten des Kunden und der angegebenen Bezugspersonen erhebt, speichert, verarbeitet und an Dritte weitergibt. Diese sind: Vectorius Krankenfahrdienst GmbH Haus-Notruf-Zentrale Zentraler Abrechnungsdienst (ZAD) zur Leistungsabrechnung Ggf. zur Abrechnung mit den Kostenträgern Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ich bin darüber informiert worden, dass für den Fall des Widerrufs der Einverständniserklärung unter Umständen Einschränkungen in meinen Leistungen bzw. finanzielle Nachteile (z.b. verspätete oder abgelehnte Kostenzusage eines Sozialleistungsträgers / Pflegekasse) entstehen können. «Ort», Ort, Datum Unterschrift des Kunden Ort, Datum Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.v., Ambulante Dienste Stand: 07/2013

7 Anlage 3 zum Vertrag über Service Haus-Notruf vom Aushändigung der Wohnungsschlüssel Name, Vorname Straße PLZ, Ort Telefonnummer ID-Nummer «Name», «Vorname» «Strasse» «PLZ» «Ort» «Telefon» «SchluesselNr» Schlüsselempfang: Bezeichnung: Anzahl: Schlüsselnummer Wohnungstür Haustür Der Kunde bestätigt den ungehinderten Zugang zu seiner Wohnung durch die Überlassung der Schlüssel im Notfall. «Ort», Ort, Datum i.a. Unterschrift/Stempel Haus-Notruf-Dienst Unterschrift des Kunden Schlüsselübergabe Datum Name Unterschrift von Kunde an Haus- Notruf-Dienst von Haus-Notruf-Dienst an Vectorius Krankentransport GmbH von Vectorius Krankentransport GmbH zurück an Haus-Notruf-Dienst Bemerkung: Schlüsselrückgabe Bezeichnung: Anzahl: Schlüsselnummer Wohnungstür Haustür Ort, Datum i.a. Unterschrift/Stempel Haus-Notruf-Dienst Unterschrift des Kunden Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.v., Ambulante Dienste Stand: 07/2013

8 Anlage 4 zum Vertrag über Service Haus-Notruf vom Leistungsbeschreibung Caritas Haus-Notruf-Dienst Sie können zwischen den drei unten beschriebenen Leistungen wählen: Pflegekassen-Basisleistung - Ein modernes Haus-Notruf-Gerät mit Funkfinger nach den neuesten Qualitätsstandards wird zur Verfügung gestellt. - Das Gerät wird von uns bei Ihnen installiert und Sie erhalten eine persönliche Einweisung. - Die Notrufe werden von geschultem Personal rund um die Uhr entgegengenommen. - Nennung von drei Kontaktpersonen mit Schlüssel von der Wohnung des Haus-Notruf- Kunden. - Anfahrtspauschale für Serviceleistungen (z.b. Ketten- oder Armbandaustausch) ggf. Erstattung von Materialkosten. Haus-Notruf Basis Plus Zusätzlich zur Pflegekassen-Basisleistung ist enthalten: - Eine 24-Stunden-Sicherheitsuhr wird auf Wunsch in das Haus-Notruf-Gerät einprogrammiert. - Wir stellen im Bedarfsfall den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. - Beratung zu anderen unterstützenden Leistungen sowie auf Wunsch Vermittlung zu sozialen Diensten und Einrichtungen. - Bei einem Umzug entfällt eine erneute Anschlussgebühr. - Anfahrtspauschalen für Serviceleistungen (z.b. Ketten- oder Armbandtausch) entfallen, wir sind immer persönlich bei Ihnen. Haus-Notruf Sicherheit Plus (Sie benötigen keine Kontaktperson) Zusätzlich zum Haus-Notruf Basis Plus erhalten Sie: - Bei Auslösen eines Notrufs steht eine 24 Stunden Rufbereitschaft für Notfalleinsätze zur Verfügung. - Die Schlüsselhinterlegung erfolgt in der Zentrale der Rufbereitschaft. Damit ist gewährleistet, dass jederzeit sofort Hilfe geleistet werden kann. - Keine weiteren Kosten für Einsätze der Rufbereitschaft, unabhängig von der Häufigkeit der Einsätze. Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.v., Ambulante Dienste Stand: 07/2013

9 Urlaubspaket I Haus-Notruf Basis Plus Sie benötigen drei Kontaktpersonen Anschluss-Zeitraum: bis zu 4 Wochen Installation eines modernen Haus-Notruf-Gerätes (nach den neuesten Qualitätsstandards) mit Funkfinger und persönliche Einweisung durch unsere Mitarbeiter drei Kontaktpersonen mit Schlüssel zu Ihrer Wohnung Feststellung des notwendigen Hilfebedarfes nach Auslösung eines Notrufes durch Mitarbeiter der Haus-Notruf-Zentrale (24 Std. einsatzbereit) Einleitung der spezifischen Hilfeleistungen aufgrund der Eintragungen im Stammdatenblatt Rechnungsstellung über den zentralen Abrechnungsdienst (ZAD) Für eine Beratung zu anderen unterstützenden Leistungen sowie die Vermittlung zu sozialen Diensten und Einrichtungen, stehen wir Ihnen, Ihrem Wunsch entsprechend gerne zur Verfügung. Urlaubspaket II Haus-Notruf Sicherheit Plus Sie benötigen keine Kontaktpersonen Anschluss- Zeitraum: bis zu 4 Wochen Installation eines modernen Haus-Notruf-Gerätes (nach den neuesten Qualitätsstandards) mit Funkfinger und persönliche Einweisung durch unsere Mitarbeiter Schlüsselhinterlegung in der Zentrale der Rufbereitschaft des Maltesers Hilfsdienstes Feststellung des notwendigen Hilfebedarfes nach Auslösung eines Notrufes durch Mitarbeiter der Haus-Notruf-Zentrale (24 Std. einsatzbereit) Einleitung der spezifischen Hilfeleistungen aufgrund der Eintragungen im Stammdatenblatt auf Wunsch Aktivierung einer 24 Stunden Sicherheitsuhr im Haus-Notruf-Gerät Rechnungsstellung über den zentralen Abrechnungsdienst (ZAD) Für eine Beratung zu anderen unterstützenden Leistungen sowie die Vermittlung zu sozialen Diensten und Einrichtungen, stehen wir Ihnen, Ihrem Wunsch entsprechend gerne zur Verfügung. Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.v., Ambulante Dienste Stand: 07/2013

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