VEREINBARUNG. über die Teilnahme an der Hausnotrufanlage des DRK. zwischen

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1 Kreisverband Ulm e.v. Kreisgeschäftsstelle Deutsches Rotes Kreuz Ihr Ansprechpartner: Herr Jürgen Dumler Telefon: 0731 / Telefax: 0731 / juergen.dumler@drk-ulm.de Gerätenummer VEREINBARUNG über die Teilnahme an der Hausnotrufanlage des DRK zwischen dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Ulm e.v., Frauenstr. 125, Ulm (nachfolgend DRK genannt) und Name:... Straße:... Wohnort:.. (nachfolgend Teilnehmer genannt)

2 1. Allgemeines Aufgrund der mit dem Teilnehmer vorab im Datenblatt vereinbarten Hinweise vermittelt das DRK im Falle eines Notrufes die entsprechenden Hilfsmaßnahmen, wie z.b. Hilfe durch Nachbarn oder benannte Bezugspersonen, durch den Pflegedienst des Teilnehmers, Kontakt zu Angehörigen oder zum Hausarzt, Krankentransport oder Rettungsdienst. Im Rahmen eines bestehenden Dienstleistungsvertrags werden die eingehenden Notrufe von der Call-us GmbH, Stuttgart, einer DRK eigenen zentralen Leitstelle entgegengenommen. Hierzu stellt das DRK gemäß der nachfolgenden Ziffer 2 dem Teilnehmer eine Hausnotrufanlage zur Verfügung. Eventuelle Hilfeleistungen im Rahmen des Rettungsdienstes und Krankentransports werden zu den üblichen Bedingungen und Tarifen den Kostenträgem bzw. dem Teilnehmer in Höhe des jeweiligen Eigenanteils berechnet. Sollte ein Pflegenotfall vorliegen, schaltet die Leitstelle - soweit vorhanden- den Pflegedienst des Hausnotrufteilnehmers ein. Pflegerische Leistungen werden im Rahmen eines Rettungsdiensteinsatzes nicht erbracht. Leistet ein DRK-Mitarbeiter Hilfe vor Ort und wird kein Krankentransport erforderlich, so entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten. Diese kostenfreie Leistungserbringung kann maximal 12 Mal pro Jahr in Anspruch genommen werden (nur bei Komplettpaket). Das Datenblatt ist Bestandteil dieses Vertrags und wird dem Teilnehmer in Kopie zur Kontrolle zugesandt. 2. Beschreibung der Anlage Das DRK stellt dem Teilnehmer zur Verfügung: Eine Teilnehmerstation mit der Nummer: Ja nein Periodischer Testruf(alle 5 Tage, kostenpflichtig pro Anruf derzeit Cent) Aktivierte Sicherheitsuhr Funkfinger Zusatzgeräte (individuell kostenpflichtig) Die vorgenannten Geräte bleiben Eigentum des DRK. Sie können ausschließlich mit der Hausnotrufzentrale des DRK betrieben werden und sind bei Kündigung oder sonstiger Vertragsbeendigung zurückzugeben. Sie können nach vorheriger Anmeldung vom DRK besichtigt werden.

3 3. Gebühr Für die Überlassung der Geräte und den Anschluss an die Hausnotrufzentrale sind Gebühren zu entrichten. Die Gebühren sind wie folgt: einmalige Anschlussgebühr: EURO monatliche Hausnotrufgebühr: EURO Mitgliedern des DRK wird die einmalige Anschlussgebühr erlassen. (MitglNr.:..) Die monatliche Gebühr ist im Voraus zu entrichten. Eine Abänderung der Gebühr kann mit einer Frist von einem Monat zum Beginn eines neuen Monats vereinbart werden. 4. Haftung Die Hausnotrufanlage soll im Notfall eine schnellstmögliche Hilfeleistung sicherstellen. Bei Mängeln im Bereich der Teilnehmerstation, im Telefonnetz und in der Notrufzentrale sowie im Falle höherer Gewalt ist eine Haftung seitens des DRK sowie Schadensersatzansprüche gegen das DRK wegen ausbleibender oder mangelnder Vermittlung oder Hilfeleistung ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des DRK. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen: dass bei einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters sich möglicherweise auch die Art des Telefonanschlusses ändert. (Internettelefonie, Breitband- oder Kabelanschluss, IP-Anschluss, DSL oder Mobilfunkanschluss usw.) Dabei ist unter Umständen die fehlerfreie Funktion des Hausnotrufanschlusses nicht mehr gewährleistet. dass verschiedene Telekommunikationsanbieter die sichere Funktion von Hausnotrufeinrichtungen in ihren AGBs ausschließen. Der Teilnehmer verpflichtet sich: die ihm überlassenen Geräte schonend und pfleglich zu behandeln mindestens einmal monatlich einen Testruf über den Funkfinger auszulösen, um die Funktionsfähigkeit des Geräts zu überprüfen.

4 5. Dauer der Vereinbarung und Kündigung Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für die ordentliche Kündigung gelten folgende Fristen: der Teilnehmer kann jederzeit mit der Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. das DRK kann jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen. Im Falle der Einstellung des Betriebs der Hausnotrufanlage, besonders der Notrufzentrale, gilt eine Frist von einem Monat zum Monatsende. die Mindestmietdauer beträgt 2 Monate. Das Recht einer jeden Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für das DRK liegt unter anderem vor: wenn aufgrund einer Betriebsstörung die Hausnotrufanlage nicht oder nicht mehr betrieben werden kann. bei Missbrauch der Anlage, mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung der überlassenen Geräte beim Teilnehmer. wenn der Teilnehmer mit der vereinbarten Gebühr ganz oder teilweise in Zahlungsrückstand gerät und dieser Zahlungsrückstand trotz Mahnung binnen 14 Tagen nicht beseitigt wird. wenn aus sonstigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen dem DRK die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist. Ein sonstiger Grund kann beispielsweise auch dann vorliegen, wenn es wiederholt zum Zahlungsverzug kommt. 6. Verpflichtung des DRK Das DRK verpflichtet sich: zur regelmäßigen Testrufannahme. sich an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze zu halten. das Bedienungspersonal auf die Schweigepflicht hinzuweisen. gegebenenfalls den Wohnungsschlüssel sicher zu verwahren und nur berechtigterweise zu benutzen. Der Schlüssel darf nur für den unter Punkt 7 aufgeführten Fall verwendet werden. der Schlüssel wird mit der Teilnehmerstationsnummer - jedoch ohne Name und Adresse - in einem Schlüsselkasten beim Rettungsdienst des DRK hinterlegt. Für einen eventuellen Verlust des Schlüssels übernimmt das DRK keine Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

5 7. Verpflichtung des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich: bei einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters oder sonstigen Änderungen an den Telekommunikationseinrichtungen das DRK mindestens 4 Wochen vorher davon schriftlich in Kenntnis zu setzen dem DRK die Notruf-Nummer seines Pflegedienstes mitzuteilen das DRK umgehend über eingetretene Änderungen und Hinweise im Datenblatt zu informieren erkennbare Defekte an der Hausnotruf-Anlage umgehend dem DRK mitzuteilen Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass: nach Auslösung des Notrufs, insbesondere solange kein Sprechkontakt mit dem Teilnehmer hergestellt werden kann, erst die Bezugsperson angerufen wird, die im Besitz eines Wohnungsschlüssels ist. Ist diese nicht erreichbar und erscheint unserer Leitstelle Gefahr im Verzug, öffnet das DRK mit dem hinterlegten Schlüssel die Wohnung die Wohnung zwangsweise geöffnet wird und der Teilnehmer hierfür die Kosten übernimmt, wenn der Inhaber des Wohnungsschlüssels nicht zu erreichen ist, oder der Schlüssel wegen der Eilbedürftigkeit nicht mitgenommen werden kann und eine Notlage des Teilnehmers vermutet werden muss seine Personaldaten beim DRK erfasst, an die Call-us GmbH weitergegeben und dort sowie in der Hausnotrufzentrale gespeichert werden von seinem Anschluss eingehende Notrufe bei der Notrufzentrale aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen für die Dauer von drei Monaten gespeichert werden alle Verbindungen vom Hausnotrufgerät zur Zentrale über eine Rufnummer aufgebaut werden. Je Verbindung (Festnetz) entstehen Kosten in Höhe von derzeit.cent/min. Diese Kosten entstehen auch durch die vom Hausnotrufgerät durchgeführte Selbst-Test-Funktion (Kontrollruf ohne Sprechverbindung) Rückgabe des Wohnungsschlüssels Der Teilnehmer benennt dem DRK zwei Personen, die berechtigt sind, bei Vertragskündigung den Wohnungsschlüssel entgegenzunehmen.

6 8. Bankverbindung Mit dem Einzug der Einrichtungs- und Monatsgebühren von nachfolgendem Konto bin ich einverstanden. KtoNr.: BLZ.:... Bankinstitut:... Name des Kontoinhabers falls abweichend... Datum, Unterschrift 9. Inbetriebnahme Das Gerät wird am. an die Hausnotrufzentrale angeschlossen. Ulm, den.. i.a. DRK-Kreisverband Ulm e.v. Teilnehmer

7 10. Schlüsselrückgabe Wir wollen sichergehen, dass der Schlüssel bei der Geräterückgabe in die richtigen Hände kommt. Hiermit wird verbindlich festgelegt, wer vom Teilnehmer berechtigt wird, den Haustürschlüssel bei Vertragsende (Kündigung etc.) entgegenzunehmen. Name Name Adresse Adresse Telefon Telefon. Datum und Unterschrift des Teilnehmers Hiermit wird bescheinigt, dass das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Ulm e. V. 1. Schlüssel mit der Nummer: Schlüssel mit der Nummer: 3. Schlüssel mit der Nummer: erhalten hat. Wir verpflichten uns, den Schlüssel sicher zu verwahren und nur berechtigterweise zu benutzen. Datum i.a. Unterschrift des DRK

8 Hiermit bestätige ich, dass das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Ulm e.v., den/die ihm überlassenen Schlüssel zurückgegeben hat. Name Adresse Datum, Unterschrift Hiermit bestätige ich die Rückgabe der Hausnotrufanlage. vollständig Folgende Teile der Hausnotrufanlage sind bei der Rückgabe nicht vorhanden:. Name des DRK-Mitarbeiters i.a... Datum Unterschrift

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