Bonus-Malus-System Nichtberufsunfallversicherung
|
|
- Clemens Langenberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bonus-Malus-System Nichtberufsunfallversicherung
2 Grundlagen und Anwendung Das Bonus-Malus-System für die Nichtberufsunfallversicherung (BMS 07) legt die Prämien höhe von mittelgrossen Betrieben unter Berücksichtigung der eigenen Kosten fest. Betriebe, bei denen das BMS 07 zur Anwendung kommt, erhalten ein Grundlagenblatt. Grunddaten und Aufwand Basis des BMS 07 ist der finanzielle Aufwand für die Versicherungsleistungen der letzten sechs Unfalljahre. In diesem Aufwand enthalten sind die bis Ende 2013 angefallenen Kosten der Unfalljahre sowie die in Zukunft noch zu erwartenden Kosten (= Rückstellungen) für die Unfälle aus diesen Jahren. In der Statistik nach Unfalljahr werden die Kosten der Unfälle dem Jahr des Unfalldatums zugeordnet. Die später nach dem Unfalljahr anfallenden Kosten werden jährlich auf das Unfalljahr addiert. Am Ende eines Jahres werden für jedes Unfalljahr die zukünftig zu erwartenden Kosten als Rückstellungen geschätzt. Beispiel für das Unfalljahr 2010: Aufwand Ende 2013 = angefallene Kosten der Unfälle aus 2008 bis Ende Rückstellungen Ende 2013 (nach 2013 anfallende Kosten der Unfälle aus 2010) Pro Unfall werden maximal Franken für Heilkosten + Taggeld sowie Franken für Rentenkapital berücksichtigt. Berechnung der Rückstellungen Heilkosten und Taggeld: in Franken pro Fall und Unfalljahr, abhängig von verursachten Kosten Rentenkapital: für vermutete Renten in % der limitierten Schätzung kollektive Rückstellungen in % der Prämien pro Unfalljahr, unabhängig von den Fällen des Betriebs Ermittlung des Bonus-Malus Bei der Berechnung des Bonus respektive Malus wird der Risikosatz des Betriebs für Heilkosten + Taggeld einerseits und Renten kapital andererseits mit den entsprechenden Werten der Klasse verglichen. Aus der Differenz resultieren der Bonus respektive der Malus, die vom Basisbedarfssatz subtrahiert oder eben dazu addiert werden. Das Ergebnis ist der Netto-Bedarfssatz des Betriebs. Prämiensatz 2015 Nettoprämiensatz im Jahre 2015 ist der dem Bedarfssatz des Betriebs am nächstlie gende Netto prämien satz im NBUV-Prämientarif. Der Bruttoprämiensatz (inklusive Zuschläge) kann dem Arbeitnehmenden vom Bruttolohn abgezogen werden. Anwendung des Modells Das BMS 07 wird angewendet ab einer Basis - prämie von Franken für sechs Jahre. Bei Klassen mit tiefem NBUV-Risiko entspricht dies einer Betriebsgrösse von rund 80 Beschäftigten, bei Klassen mit hohem Risiko von ungefähr 50 Beschäftigten. Berechnungsbeispiel mit den Werten aus dem nachfolgenden Grundlagenblatt NBUV: Basisprämie = Lohnsumme ( ) x Basissatz 2015 = x 1, =
3 Grundlagenblatt NBUV Beispiel 1. Grunddaten Unfalljahr Lohnsumme Nettoprämie Anzahl Fälle Angefallene Kosten (LS) in 1000 Total festgesetzte vermutete Heilkosten Taggeld Rentenkapital CHF Renten Renten Basisprämie BMS = (LS ) x (Basissatz Klasse 2015) = BMS-relevanter Aufwand Unfalljahr Heilkosten +Taggeld Rentenkapital Total Angefallene Kosten Rückstellungen für vermutete Renten Kollektive Rückstellungen Aufwand abzüglich: Regressfälle, Umbuchungen Aufwand über der Limite pro Fall * BMS-relevanter Aufwand * Limite pro Fall: Bonus-Malus-Berechnung Basisbedarfssatz Klasse 2015, unter Berücksichtigung allfälliger besonderer Betriebsverhältnisse 1,7800 % 3.2 Risikosatz Klasse 1,4049% Auswirkung BMS BMS Risikosatz Kredibilität** Betrieb Klasse 3.3 Heilkosten+Taggeld (0,7334 % 0,6153 %) x 0,767 x (1,7800 : 1,4049) + 0,1148 % 3.4 Rentenkapital (0,2467 % 0,2913 %) x 0,343 x (1,7800 : 1,4049) 0,0194 % 3.5 Netto-Bedarfssatz Betrieb mit BMS 1,8754 % ** abhängig von der Basisprämie 4. Prämiensatz NBUV gültig Klasse Stufe Netto- Bruttoprämiensatz Zuschläge*** prämiensatz (mit Zuschlägen) 4.1 Basissatz Klasse bis ,7800 2,07 % ab ,7800 2,14 % 4.2 Prämiensatz Betrieb bis X**** 096 2,0610 2,52 % 22,25 % ab X**** 094 1,8690 2,28 % 21,75 % *** Zuschläge in % der Nettoprämien für Verwaltung (14,0), Prävention (0,75) und Teuerungszulagen auf UVG-Renten (7,0) **** fiktive Klasse Details:
4 Erläuterung zum Grundlagenblatt 1. Grunddaten Aufgrund bis Datum Lohnsumme, Nettoprämie der Lohndeklaration und Prämienrechnung Anzahl Fälle Total der Anerkennung Anzahl festgesetzte Renten der Festsetzung Anzahl vermutete Renten der Schätzung der Invalidität Angefallene Kosten der Auszahlung BMS-relevanter Aufwand Im BMS-relevanten Aufwand ist derjenige von Regressfällen und der über der Limite liegende Betrag der schweren Fälle nicht enthalten. Limite pro Fall Für Heilkosten + Taggeld werden pro Fall höchstens Franken angerechnet. Für das Rentenkapital werden pro Fall höchstens Franken angerechnet. 3. Bonus-Malus-Berechnung 3.1 Basisbedarfssatz Klasse 2015 Finanziert den Aufwand der Klasse für das Unfalljahr 2015 und die Amortisation von Fehlbeträgen. Berücksichtigt Solidaritätsbeiträge bzw. Solidaritätsgutschriften der Klasse. Aufwand Klasse ( ) 3.2 Risikosatz Klasse = x 100 Lohnsumme Klasse ( ) BMS-relevanter Aufwand Betrieb ( ) 3.3/4 BMS Risikosatz Betrieb = Lohnsumme Betrieb ( ) x /4 BMS Risikosatz Klasse = So berechnet, dass für die Klasse Summe der Boni = Summe der Mali Kredibilität oder Aussagekraft der Daten des Betriebs Mass, mit dem die Abweichung des Risikosatzes des Betriebs von dem der Klasse berücksichtigt wird. Die Werte liegen zwischen Null und Eins. Je grösser die Basisprämie, umso grösser ist die Kredibilität. Basisprämie BMS Kredibilität (HK+TG) = Basisprämie BMS Basisprämie BMS 3.4 Kredibilität (RK) = Basisprämie BMS /4 Auswirkung BMS (Bonus/Malus) = (BMS Risikosatz Betrieb BMS Risikosatz Klasse) x Kredibilität x (Basisbedarfssatz : Risikosatz Klasse) 3.5 Netto-Bedarfssatz Betrieb mit BMS = Basisbedarfssatz /+ Bonus/Malus 4. Prämiensatz 4.1 Basissatz Klasse 2015 Nettoprämiensatz 4.2 Prämiensatz Betrieb 2015 Nettoprämiensatz Maximale Veränderung pro Jahr: = Satz im NBUV-Grundtarif, der dem Basisbedarfssatz am nächsten liegt = Satz im NBUV-Grundtarif, der dem Netto-Bedarfssatz am nächsten liegt Zwischen 3 6 Stufen (gilt nicht für veränderte Betriebsverhältnisse) Der Bruttoprämiensatz kann dem Arbeitnehmenden vom Bruttolohn abgezogen werden.
5 Umfassend für Sie da Die wichtigsten Suva-Leistungen Die Suva hält ein umfassendes Leistungs ange - bot bereit, das den verschiedensten Bedürf nis - sen entgegenkommt. Pflegeleistungen und Kosten vergütungen Medizinische Behandlung Medizinische Hilfsmittel Rettungs-, Transport- und Reisekosten Geldleistungen Taggeld: 80% des ver sicherten Verdiensts Invalidenrente Integritätsentschädigung (bei bleibender Schädigung) Hilflosenentschädigung Hinterlassenenrente Prävention Beratung und Kontrolle Aktionen, Kampagnen Sicherheitsprodukte Ausbildung Rehabilitation Case Management der Suva Rehaklinik Bellikon Clinique romande de réadaptation Sion Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte die nächste Suva-Agentur. Telefon oder
6 Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler der Suva Die Suva ist mehr als eine Versicherung; sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Suva Postfach 6002 Luzern Telefon Bestellnummer 2868.d Ausgabe: Juli 2014 Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt. Die ausgewogene Zusammensetzung im Verwaltungsrat aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Bundesvertretern ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen. Gewinne gibt die Suva in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Die Suva ist selbsttragend; sie erhält keine öffentlichen Gelder.
Bonus-Malus-System BMS 03 Berufsunfallversicherung
Bonus-Malus-System BMS 03 Berufsunfallversicherung Grundlagen und Anwendung von BMS 03 BMS 03 legt die Prämienhöhe von mittleren Betrieben unter Berücksichtigung der eigenen Kosten fest. Betriebe, bei
MehrBonus-Malus-System BMS 07 Nichtberufsunfallversicherung
Bonus-Malus-System BMS 07 Nichtberufsunfallversicherung Grundlagen und Anwendung von BMS 07 BMS 07 legt die Prämienhöhe von mittelgrossen Betrieben unter Berücksichtigung der eigenen Kosten fest. Betriebe,
MehrBonus-Malus-System Berufsunfallversicherung
Bonus-Malus-System Berufsunfallversicherung Grundlagen und Anwendung Das Bonus-Malus-System für die Berufsunfallversicherung (BMS 03) legt die Prämienhöhe von mittleren Betrieben unter Berücksichtigung
MehrDas Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung. Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung
Das Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung Grundlagen und Anwendung Sowohl für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) als auch
MehrPrämienbemessung Berufs- und Nichtberufsunfall - versicherung
Prämienbemessung Berufs- und Nichtberufsunfall - versicherung Die Versicherungszweige des UVG Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) kennt drei finanziell selbsttragende Versicherungszweige:
MehrBetriebsbeschreibung ausfüllen leicht gemacht
Betriebsbeschreibung ausfüllen leicht gemacht Das Modell Suva Die Suva ist mehr als eine Versicherung: sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt.
MehrDer Versicherungsschutz der Suva
Der Versicherungsschutz der Suva Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen. Darüber sollten Sie als Arbeitnehmer informiert sein Versicherungsschutz
MehrErläuterungen zum Unfallversicherungsgesetz (UVG) und zu seinen Verordnungen.. 10
Inhaltsverzeichnis Begleitung der Suva durch die Unfallversicherung 1 Inhaltsverzeichnis 3 Leitfaden für die Unfallversicherung 9 Teil I Erläuterungen zum Unfallversicherungsgesetz (UVG) und zu seinen
MehrBetriebsbeschreibung ausfüllen leicht gemacht
Betriebsbeschreibung ausfüllen leicht gemacht So wird die Betriebsbeschreibung ausgefüllt Die Betriebsbeschreibung gibt Auskunft über Tätigkeiten, Personalbestand und Lohnsumme eines Unternehmens und ist
MehrDer Versicherungsschutz der Suva. Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen.
Der Versicherungsschutz der Suva Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen. Darüber sollten Sie als Arbeitnehmer informiert sein Versicherungsschutz
MehrWie sind Arbeitnehmende bei der Suva versichert? Das Wichtigste zur obligatorischen Unfallversicherung
Wie sind Arbeitnehmende bei der Suva versichert? Das Wichtigste zur obligatorischen Unfallversicherung Wichtig für den Arbeitgeber Als Arbeitgeber informieren Sie Ihre Arbeitnehmer über den Bereich Unfallversicherung.
MehrDas Leben braucht Mut
Das Leben braucht Mut «Erfolg ist nie endgültig, Niederlagen sind es genauso wenig. Was zählt, ist der Mut weiterzumachen.» Die Suva steht Ihnen zur Seite Viele Menschen sind in ihrer beruflichen Tätigkeit
MehrOrientierung über die obligatorische Unfallversicherung der Arbeitnehmer in der Forstwirtschaft
Orientierung über die obligatorische Unfallversicherung der Arbeitnehmer in der Forstwirtschaft Gültig ab 1.1.2000 Inhalt Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 3 2. Forstbetriebe 3 3. Versicherte und nichtversicherte
MehrDas Bonus-Malus-System
Das Bonus-Malus-System Dezentrale Veranstaltungen von März Juni 2014 André Gattlen, Stv. Vorsteher Kantonales Sozialamt Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Das Bonus-Malus-System 2 4. März
MehrArbeitslos und Unfall? Informationen von A bis Z
Arbeitslos und Unfall? Informationen von A bis Z Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) haben, dann sind Sie bei der Suva gegen Unfall versichert. Melden Sie einen Unfall rasch Ihrer Arbeitslosenkasse
MehrDie Unternehmerversicherung Einzigartiger Schutz bei Unfällen
Die Unternehmerversicherung Einzigartiger Schutz bei Unfällen Die Unternehmerversicherung bietet Selbstständigerwerbenden und ihren mitarbeitenden Familienangehörigen einen einzigartigen Schutz bei Unfällen
MehrANLEGER-INFORMATION ZU DEN ANLAGEBEDINGUNGEN
ANLEGER-INFORMATION ZU DEN ANLAGEBEDINGUNGEN Die folgenden Änderungen des Wertpapier-OGAWs NORD/LB AM Aktien Deutschland LS (ISIN DE000A1J3WL9) treten mit Wirkung zum 01.11.2014 in Kraft: 1. Die Erwerbbarkeitsgrenze
MehrGemeinsam sind wir stärker - die Suva als Beispiel. Prävention Versicherung Rehabilitation
Gemeinsam sind wir stärker - die Suva als Beispiel Prävention Versicherung Rehabilitation Agenda 1. Suva - Mehr als eine Versicherung! 2. Hilfe, Heilung, Rehabilitation - Wiedereingliederung ein Kernanliegen
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen BUV, alle Betriebsteile, Suva
BUV, alle Betriebsteile, Suva Vergleich 1 Erfolgskennzahlen 4 Mittel Trend Mittel Trend 2 davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert Risiko Kostenanteil 99 * * * * 92* 90* 88* 87* 85 * 92 13.3%
MehrSCHADENANZEIGE 1/5 Unfall-Meldung UVG
SCHADENANZEIGE 1/5 Unfall-Meldung UVG Ansprechpartner PC- oder Bankverbindung E-Mail MWST-pflichtig Ja Nein Unfall Zahnschaden Berufskrankheit Rückfall Geschlecht W M Tel.-Nr. / Handy Nr. Zivilstand Ledig
MehrDie Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit. Informationen von A bis Z.
Die Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit. Informationen von A bis Z. Arbeitslose Personen mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung sind bei der Suva gegen Unfall versichert. Die Genesung von verunfallten
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse BUV, alle Betriebsteile, Suva
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse BUV, alle Betriebsteile, Suva Maschinenbau Vergleich 1 Erfolgskennzahlen 4 Mittel Trend Mittel Trend 2 davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert Risiko
Mehr(VPVKEG) vom 3. Juli 2001
Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Rentner und Rentnerinnen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft wohnen (VPVKEG) vom 3. Juli 2001 Der Schweizerische
MehrWer ist bei der Agrisano Pencas versichert? Welche Ereignisse müssen der Agrisano Pencas gemeldet werden? Grenzbeträge 2016
Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2016 Plan B Wer ist bei der Agrisano Pencas versichert? Die Versicherungspflicht beginnt ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres und endet am letzten
MehrIII. Grundlagen der Lebensversicherungsmathematik III.7. Technische Analyse für Lebensversicherungsunternehmungen
III. Grundlagen der Lebensversicherungsmathematik III.7. Technische Analyse für Lebensversicherungsunternehmungen Universität Basel Herbstsemester 2015 Dr. Ruprecht Witzel ruprecht.witzel@aktuariat-witzel.ch
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse BUV, alle Betriebsteile, Suva
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse BUV, alle Betriebsteile, Suva B Forstbetriebe B Vergleich Erfolgskennzahlen Mittel Trend Mittel Trend Fallrisiko davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert
MehrBasisplan II der Pensionskasse Post
Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2016 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar 2016; der Basisplan II
MehrDas Gleichgewichts- Programm der Suva. Mit dem Footbag zu mehr Kraft und Gleichgewicht.
Das Gleichgewichts- Programm der Suva. Mit dem Footbag zu mehr Kraft und Gleichgewicht. Suva Freizeitsicherheit Postfach, 6002 Luzern Auskünfte Tel. 041 419 58 51 Bestellungen www.suva.ch/waswo Tel. 041
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse, Suva
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse, NBUV, Alle Betriebsteile Erweitertes Bauhauptgewerbe Erfolgskennzahlen 1 28 29 21 211 212 213 214 215 216 217 Mittel Trend Mittel Trend 2 132 131 129 126 125
MehrArbeitslos und Unfall? Informationen von A bis Z
Arbeitslos und Unfall? Informationen von A bis Z Wenn Sie Anspruch auf Arbeits - losenentschädigung (ALE) haben, dann sind Sie bei der Suva gegen Unfall versichert. Melden Sie einen Unfall rasch Ihrem
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse BUV, alle Betriebsteile, Suva
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse BUV, alle Betriebsteile, Suva Tetilien "Pflege" Vergleich Erfolgskennzahlen 4 Mittel Trend Mittel Trend Fallrisiko 2 davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse, Suva
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Klasse, NBUV, Alle Betriebsteile Schreinereien Erfolgskennzahlen 1 Mittel Trend Mittel Trend 2 166 171 16 168 161 159 155 159 154 155 161-8.7% 131-4.% Fälle mit Taggeld
MehrPLAN B. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen
Anwendung Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015 PLAN B Die Prämiensätze sind innerhalb des Versicherungsplanes zwischen Frauen und Männern verschieden. In der ersten Kolonne jeder Seite
MehrBerechnung und Auszahlung des Taggelds
Berechnung und Auszahlung des Taggelds 1. Grundlage 2. Wie berechnet die Suva das Taggeld? 1.1. Der versicherte Höchstlohn beträgt 126 000 Franken im Jahr. 1.2. Grundlage für die Bemessung des Taggelds
MehrPersonenversicherungen
Personenversicherungen Obligatorische Unfallversicherung, Kollektiv-Unfallversicherung -Zusatz Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden optimalen Schutz Personenversicherungen Vaudoise Massgeschneiderter Schutz
MehrDas Vorsorgemodell der Pensionskasse ab 1. Januar 2017
Das Vorsorgemodell der Pensionskasse ab. Januar 07 Vorsorgemodell der Pensionskasse Die wichtigsten Vorsorgeleistungen im Überblick Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz)
MehrALLGEMEINER TEIL DES. Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern
VERSICHERUNGSMEDIZIN ALLGEMEINER TEIL DES SOZIALVERSICHERUNGSRECHTS Dr. med. Christian A. Ludwig, M.H.A. Universität Bern Lernziele Social insurance C PH 75 Definitions in the general section of the social
MehrDie medizinischen Dienste der Suva
Die medizinischen Dienste der Suva Prävention Versicherung Rehabilitation Luzerner Forum Netzwerk-Apéro vom 11. Dezember 2012 Agenda Kurzporträt Suva Die medizinischen Dienste der Suva Ausblick lic.oec.
MehrDas Gleichgewichts- Programm der Suva.
Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler der Suva Die Suva ist mehr als eine Versicherung: sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt. Die ausgewogene
MehrAdcubum Referenzen. Wer uns vertraut
Adcubum Referenzen Wer uns vertraut Folgende Kunden schenken uns ihr Vertrauen: Centris Die Centris AG ist eine Trusted Full Service Providing Partnerin von Adcubum und bietet IT-Dienstleistungen für den
MehrFRAGEBOGEN ZUR KOLLEKTIVVERSICHERUNG FÜR DIE BERUFLICHE VORSORGE
FRAGEBOGEN ZUR KOLLEKTIVVERSICHERUNG FÜR DIE BERUFLICHE VORSORGE Registraturnummer: Name der Versicherungseinrichtung: Kontaktperson (mit E-Mail): ANGABEN ZUR GESAMTRECHNUNG (gesamte Versicherungseinrichtung)
MehrKoordination und Überentschädigung. Personen-Schaden-Forum 2004 Sylvia Läubli Ziegler Koordination und Überentschädigung
Koordination und Überentschädigung Subrogation / Regress => Eintritt der Sozialversicherungsträger in die Ansprüche der Geschädigten Soll verhindern, dass Versicherte durch Sozialversicherungen und Haftpflichtige
MehrRadon in Wasserversorgungsanlagen. So sind die Mitarbeitenden geschützt
Radon in Wasserversorgungsanlagen So sind die Mitarbeitenden geschützt In manchen Wasserversorgungsanlagen treten sehr hohe Radonkonzentrationen auf. Dann können bereits kurze Aufenthalte ein Gesundheitsrisiko
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Juli 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September
MehrThemenschwerpunkte: DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 25.10.2013
KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Personalamt/ Personalabteilung
MehrHandbuch «zur Bestimmung der Kapitalwerte für die Statistik, gültig ab 2014»
SAMMELSTELLE FÜR DIE STATISTIK DER UNFALLVERSICHERUNG UVG (SSUV) SERVICE DE CENTRALISATION DES STATISTIQUES DE L'ASSURANCE-ACCIDENTS LAA (SSAA) SERVIZIO CENTRALE DELLE STATISTICHE DELL'ASSICURAZIONE CONTRO
MehrLohntabelle für LR 01 und 05; gültig ab 1. Januar 2012
KANTONALE VERWALTUNG Handbuch Personalrecht Unterlage III.1.2 Datum 1.1.12 Seite 1 tabelle für LR 01 und 05; gültig ab 1. Januar 2012 1. reglement 01 () 1.1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich ergibt sich
MehrNovember 2009 Der Finanzplatz Schweiz und seine Bedeutung
November 2009 Der Finanzplatz Schweiz und seine Bedeutung Der Finanzplatz Schweiz und seine Bedeutung International hoher Stellenwert des Finanzplatzes mit den Banken als führendem Sektor Der Finanzplatz
MehrSicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva
Sicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva Was ist Secure E-Mail? Mit Secure E-Mail der Suva erhalten unsere Kunden und Geschäftspartner die Möglichkeit, vertrauliche Informationen sicher per E-Mail
MehrALTERSVORSORGE Aufgabenset A
ALTERSVORSORGE 1. Verständnisfragen zum Einstiegstext Füllen Sie mithilfe der Informationen aus dem Fachtext die Lücken in der folgenden Grafik aus. CHF 5500. % = CHF 231. % = CHF 231. Timon, 18 Berufslernender,
MehrRückfall. Name und Adresse mit Postleizahl Tel.-Nr. Police-Nr. Zivilstand
Schadenmeldung UVG 1. Unfall Berufskrankheit Zahnschaden Rückfall 2. 3. Anstellung Datum der Anstellung Ausgeübter Beruf 4. Stellung: Höheres Kader Mittleres Kader Angestellte/r / Arbeiter/in Lehrling
Mehr2. R E G L E M E N T W O H N E I G E N T U M S F Ö R D E R U N G
2. R E G L E M E N T W O H N E I G E N T U M S F Ö R D E R U N G 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Zweck, Geltungsbereich 3 2. Wohneigentum 3 3. Vorbezug 3 4. Auswirkungen 4 5. Auszahlung 5 6. Rückzahlung 5 7. Schlussbestimmungen
MehrChancePLUS. Bewusst handeln Prämie sichern! Bis 900 Euro Prämie jedes Jahr. Sind Sie gesund und gehen selten zum Arzt oder Zahnarzt?
Sind Sie gesund und gehen selten zum Arzt oder Zahnarzt? ChancePLUS Bewusst handeln Prämie sichern! Nutzen Sie Ihre Chance Bis 900 Euro Prämie jedes Jahr ChancePLUS: Ihre Chance auf Erstattung von bis
MehrWie bin ich als Arbeitnehmer versichert? Das Wichtigste zur obligatorischen Unfallversicherung
Wie bin ich als Arbeitnehmer versichert? Das Wichtigste zur obligatorischen Unfallversicherung 2 In dieser Broschüre finden Sie Informationen dazu, wie und wann Sie nach Bundesgesetz über die Unfallversicherung
MehrGeprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen
Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammern Lösungshinweise Geprüfte/-r Fachwirt/-in Handlungsbereich Prüfungstag 15. Oktober 2014 Produktmanagement für Versicherungs- und
MehrUnfall Berufskrankheit. Zahnschaden. Rückfall. Zivilstand. Tätigkeit zur Zeit des Unfalles; Unfallhergang, beteiligte Gegenstände, Fahrzeuge
Schadenmeldung UVG 1. Arbeitgeber Unfall Berufskrankheit Zahnschaden Rückfall 2. Verletzte/r 3. Anstellung Datum der Anstellung 4. Schadendatum Tag Monat Jahr Zeit (Stunden, Minuten) 5. Unfallort Ort (Name
MehrDas schwedische Rentensystem. Einführung. Einführung. Das schwedische Rentensystem. Das alte Rentensystem
Einführung Das alte Rentensystem Der Reformbedarf Erfahrungen und Empfehlungen Fazit Einführung Demografie-Probleme Ende des 19. Jahrhunderts absehbar Erste Studie zu Altersfürsorge bereits 1914 Allgemeine,
MehrPrämientarif der Suva
Prämientarif der Suva Reglement des Verwaltungsrates der Suva vom 4. November 008 betreffend die Einreihungsregeln zur Prämienbemessung in der obligatorischen Unfallversicherung Gültig ab. Januar 06 Inhaltsverzeichnis.
MehrFondsgebundene Sparversicherung mit Garantie
Fondsgebundene Sparversicherung mit Garantie Sparziele gibt es viele: Sicherheit für Ihre Familie, Ausbildung, Eigenheim, Altersvorsorge. Mit dieser Lösung erreichen Sie Ihr Ziel auf Basis attraktiver
MehrAHV- und Suva-pflichtige Löhne
Neuer höchstversicherter Verdienst ab 2016: 148 200 Franken AHV- und Suva-pflichtige Löhne Gültig ab 1. Januar 2016 Herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherung arten Die Tabelle
MehrHOTELA Vorsorgestiftung. Anhang Vorsorgeplan «Unica»
03.2015 HOTELA Vorsorgestiftung Anhang Vorsorgeplan «Unica» Gültig ab 1. Januar 2015 Seite 1 1. Anwendung des L-GAV Der Vorsorgeplan erfüllt die Anforderungen des L-GAV. Er kann nur von Arbeitgebern gewählt
MehrUnfallmeldung UVG. VersicherungsManagement VM GmbH. VersicherungsManagement VM GmbH Gewerbestrasse 9 Postfach Egg b.
Postfach 81 VersicherungsManagement Postfach 81 Unfallmeldung UVG VersicherungsManagement Postfach 81 Tel 055 508 08 60 Fax 055 508 08 61 www.vmgmbh.ch info@vmgmbh.ch Unfallmeldung UVG 1. Arbeitgeber Name
Mehrnest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F
nest die ökologisch-ethische Pensionskasse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse 21 8004 Zürich T 044 444 57 57 F 044 444 57 99 www.nest-info.ch 10 11 12 13 14 15 16 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse
MehrALTERSVORSORGE Aufgabenset B
1. Verständnisfragen zum Einstiegstext a. Mit welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von erwerbstätigen Personen? b. Mit welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von nichterwerbstätigen Personen? c.
MehrSozialversicherungen 2010
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrEntgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1
Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1 Rn. 11 Anspruch auf Krankengeldzuschuss ( 22 Abs. 2 TV-L)... 151 161.3 11.1 Allgemeines... 151 157 11.2 Steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und
MehrGenehmigt von: Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung 2. Säule SPIDA
Sozialversicherungen Reglement Rückstellungen und Schwankungsreserven Personalvorsorgestiftung 2. Säule SPIDA Gültig ab 31. Dezember 2005 Genehmigt von: Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung 2. Säule
MehrSozialversicherungen 2011
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2011 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrArbeitslos und Unfall. Informationen von A bis Z. Der Versicherungsschutz der Suva. Sieben Tage pro Woche, rund um die Uhr.
Arbeitslos und Unfall. Informationen von A bis Z. Der Versicherungsschutz der Suva. Sieben Tage pro Woche, rund um die Uhr. Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind
MehrEntgelt im Krankheitsfall TVöD 22 Seite 5 B1
Entgelt im Krankheitsfall TVöD 22 Seite 5 B1 Rn. 11.3 Arbeitsverhinderung aus anderen Gründen als unverschuldete Krankheit..................... 161 161.10 11.3.1 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge undrehabilitation...
MehrHebe richtig trage richtig
Hebe richtig trage richtig Inhalt In dieser Broschüre erfahren Sie, wie Sie beim Heben und Tragen von Lasten Beschwerden und Unfälle vermeiden können. Beim Heben und Tragen ist der Rücken bzw. die Wirbelsäule
MehrVorsorgemodell 2017 Weiterführende Informationen zum Vergleichsrechner
Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Vorsorgemodell 2017 Weiterführende Informationen zum Vergleichsrechner Per 1. Januar 2017 führt die Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) ein neues
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA 2008)
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA ) BUV, alle Betriebsteile, UVG Beherbergung Vergleich 1 Erfolgskennzahlen 4 Mittel Trend Mittel Trend 2 davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert
MehrStellung: Höheres Kader Mittleres Kader Verhältnis: unbefristeter Arbeitsvertrag
meldung UVG 1. Arbeitgeber mit Postleitzahl Tel.-Nr. Police-Nummer 2. Telefon / Mobile / 3. Anstellung Datum der Anstellung Ausgeübter Beruf Arbeitszeit der/des Verletzten: Stunden je Woche Betriebsübliche
MehrUnternehmerversicherung
Unternehmerversicherung Selbstständigerwerbende und ohne Lohn mitarbeitende Familienmitglieder sind nicht obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Unternehmerversicherung schützt
MehrUVG. Merkblatt (MB) Ausgabe Januar 2016. T 044 267 61 61, F 044 261 52 02 Sihlquai 255, Postfach, 8031 Zürich www.branchenversicherung.
T 044 267 61 61, F 044 261 52 02 Sihlquai 255, Postfach, 8031 Zürich www.branchenversicherung.ch Deutsch Merkblatt (MB) UVG Ausgabe Januar 2016 Branchen Versicherung Schweiz ist eine Marke der Metzger-Versicherungen
MehrERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT
Ausgabe 2015 ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT INHALT 1. Begriffe 2 1.1 Erwerbsunfähigkeit 2 1.2 Unfallausschluss 2 1.3 Massgebliches Erwerbseinkommen
MehrSicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva
Sicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva Was ist Secure E-Mail? Mit Secure E-Mail der Suva erhalten unsere Kunden und Geschäftspartner die Möglichkeit, vertrauliche Informationen sicher per E-Mail
MehrDruckluft: die unsichtbare Gefahr. Sicherheits-Blaspistolen und Sicherheits-Kupplungen: Schutzziele und Lösungen
Druckluft: die unsichtbare Gefahr Sicherheits-Blaspistolen und Sicherheits-Kupplungen: Schutzziele und Lösungen Druckluft wird in vielen Branchen und für die unterschiedlichsten Zwecke eingesetzt. Entsprechend
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA 2008)
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA ) BUV, alle Betriebsteile, UVG Gastronomie Vergleich 1 Erfolgskennzahlen 4 Mittel Trend Mittel Trend 2 davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert
MehrKontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung
Seite 1a Welche Versicherungsträger Gesellschaften) gibt es? WICHTIG: Welche Berufszweige sind NICHT obligatorisch bei der SUVA versichert? Die fünf Merkmale zur Definition UNFALL. Keine Unfälle sind:
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA 2008)
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA ) BUV, alle Betriebsteile, UVG Heime (ohne Erholungs und Ferienheime) Vergleich 1 Erfolgskennzahlen 4 Mittel Trend Mittel Trend 2 davon: Taggeld Risiko
MehrZeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA 2008)
Zeitreihen zum Unfallgeschehen nach Branche (NOGA ) BUV, alle Betriebsteile, UVG Getränkeherstellung Vergleich Erfolgskennzahlen 5 6 Mittel Trend Mittel Trend davon: Taggeld Risiko Heilkosten Risiko Kapitalwert
MehrERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS
ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2018 Für Versicherte bis Alter 49 oder mit Eintritt in die BVK ab 2017 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Liebe Leserin, lieber
MehrSind Sie selbstständigerwerbend? Tipps zur Abklärung der beruflichen Selbstständigkeit
Sind Sie? Tipps zur Abklärung der beruflichen Selbstständigkeit Selbstständigkeit ist nicht immer sofort erkennbar Planen Sie sich in Ihrem Beruf selbstständig zu machen? Vergeben Sie Aufträge an Auftragnehmer?
MehrNachtrag Nr. 3 zum Reglement 2010
Nachtrag Nr. 3 zum Reglement 2010 Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins In Kraft ab dem 1. Januar 2014 Nachtrag Nr. 3 zum Reglement 2010 I. Einleitung Der Stiftungsrat der Pensionskasse des
MehrWIE ATTRAKTIV IST DER DIENST IN DER EU IN DEN INSTITUTIONEN
WIE ATTRAKTIV IST DER DIENST IN DER EU IN DEN INSTITUTIONEN EIN STEUER- UND ABGABENVERGLEICH Büro Dr. Gräßle, MdEP 30.01.2013 Immer wieder wird gesagt, dass im EU Personalrecht nichts verändert werden
MehrUnfallversicherung/ Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Unfallversicherung/ Obligatorische und freiwillige Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG vom 20.3.1981) Ausgabe 01.2017 14666DE 2017-01
MehrTarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)
Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden
MehrAllgemeine Informationen zur Überleitung der Angestellten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter in den TVöD
Allgemeine Informationen zur Überleitung der Angestellten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter in den Sehr geehrte Damen und Herren, zum 01.10.2005 wird für die Angestellten sowie für die Arbeiterinnen und
MehrAltersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff)
Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff) Stand: Juli 2007 Bei Beginn einer Altersteilzeit wird das bis dahin bestehende
MehrMittelwertvergleiche, Teil I: Zwei Gruppen
FB W. Ludwig-Mayerhofer Statistik II Mittelwertvergleiche Herzlich willkommen zur Vorlesung Mittelwertvergleiche, Teil I: Zwei Gruppen FB W. Ludwig-Mayerhofer Statistik II Mittelwertvergleiche Mittelwertvergleiche:
MehrAnlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld
Anlage zu 27e der Satzung der DAK Wahltarife Krankengeld Stand: 01.04.2010 zuletzt geändert durch den 2. Nachtrag Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist
MehrI. Auswahl der Diagnose
I. Auswahl der Diagnose Diagnosecodierungen nach der ICD-Systematik Diagnosen werden in der Systematik des International Code for Diseases durch bis zu 5-stellige Codes erfasst. Das Codesystem ist hierarchisch
MehrPrävention Versicherung Rehabilitation. Ein Porträt der Suva
Prävention Versicherung Rehabilitation Ein Porträt der Suva Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler der Suva Die Suva ist mehr als eine Versicherung: sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation.
Mehrüber die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)
8.. Verordnung vom 8. November 0 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom. November 995 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung
MehrDer Versicherungsschutz der Suva. Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen.
Der Versicherungsschutz der Suva Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen. Darüber sollten Sie als Arbeitnehmer informiert sein Versicherungsschutz
Mehr