Schullehrplan Schreiner/in
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- Heini Winter
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1 Schullehrplan Schreiner/in Oberflächenbehandlung mit nano-technologie Zitat Reglement Der Lehrplan ist lernzielorientiert formuliert. Die Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende der Ausbildung verlangten Kenntnisse und Fähigkeiten. Hinweis: Zur Bewältigung der dauernden Veränderungen in der Arbeitswelt sind für Berufsleute die folgenden Schlüsselqualifikationen von grosser Bedeutung: Persönliche Lern- und Arbeitsmethodik, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Einsatzwille und Berufsinteresse, Kreativität bei Problemlösungen. Mit dem fächerübergreifenden Unterricht und Gruppenarbeiten können diese Ziele gefördert werden. Erstellt: M. Fröhlich Seite 1 von Kontrolliert: M. Laager Version 1.
2 Schullehrplan Schreiner/in Lektionentafel Semester Total Fachunterricht % Fachkenntnisse % Materialkenntnisse Grundlagen der Ökologie Grundlagen der Chemie/Physik Produktionsmittel/Arbeitstechnik CAD und CNC-Technik Fachrechnen % Grundlagen Angewandtes Rechnen Kalkulation Fachzeichnen % Werkzeichnen Konstruktionslehre Gestalten und Skizzieren Allgemeinbildung % Turnen und Sport % Überbetriebliche Kurse 0 Tage % 1 Materialauszug 5 Tage 5 PC-Rolli Tage 5 3 Aktenrolli Tage 7 Pult 7 Tage 3 5 Montage 5 Tage 5 Stuhl Tage 5 7 Oberflächenbehandlung Tage 3 Erstellt: M. Fröhlich Seite von Kontrolliert: M. Laager Version 1.
3 Schullehrplan Schreiner/in Semesterübersicht Fachkenntnisse Fachrechnen Fachzeichnen 1. Semester. Semester 3. Semester. Semester 5. Semester. Semester 7. Semester. Semester Materialkenntnisse Produktionsmittel/ Arbeitstechnik Aufbau und SUVA, Arbeitssicherheit Eigenschaften des Holzes und Vorschriften S&Q Massivholz Gifte Sägereiprodukte Lern- Arbeitsmethodik Holzarten, Eigenschaften und Verwendung Holzschadensbilder Holzschutz Feuchtehaushalt der Luft Furnierherstellung und Verwendung Holztrocknung, Lagerung Holzwerkstoffe und Verarbeitung Belagswerkstoffe Klebstoffe 3 5 Arbeitssicherheit Elektro Kraftquelle Pneumatik Kraftquellen Hydraulik Maschinenwerkzeuge Kraftquelle, Elektro SUVA-Arbeitssicherheit Umweltbelastungen CAD und CNC-Technik 9 Umweltbelastungen Teil 1 CAD Teil 1 5 Chemie/Physik 300 Fachrechnen 10 Werkzeichnen Konstruktionslehre Taschenrechner 5 Grundlagen SI Einheiten bis Newton 15 Zeichnungstechnik Parallelprojektion Normalprojektion Verbindungstechnik ABU erteilt Grundlagen Chemie Holzinhaltsstoffe Physik: Elektro Physik: Kräfte und Druck Chemie Grundlagen Chemie Kunststoffe Dämmstoffe 1 CNC 0 Physik Wärme, Feuchte Schall Metallische Werkstoffe Schleifmittel Glas Dichtstoffe Brandschutz Oberflächenbehandlung Neue Werkstoffe Fertigungsplanung Hilfsgeräte Fertigungsplanung Planung IPA Geräte der Oberflächenbehandlung Fertigungsplanung Verlauf IPA Umweltbelastungen Teil CAD Teil CAD Aufbau 3 7 IPA Unterstützung C-Technik Grundoperationen Planimetrie Stereometrie Feuchtehaushalt der Luft Feuchtegleichgewicht Trocknungsgefälle Dichte Rohdichte Schwinden und Quellen Maschinen und Zerspanung 0 Bauphysik Reissen und Einteilen Winkelfunktionen Kalkulationsaufbau Kalkulation 0 Repetitionen LAP Aufgaben 0 0 Verbindungstechnik Schnittdarstellungen Schubladen Einführung 1: Werkstoffliste Grundlagen Vertiefung 1: Schubladen Topfscharnier Montagemittel Möbel, Dreh- und Schliessbeschläge Ausführen von Werkzeichnungen Geometrische Grundkonstruktionen Schiebetüren Ausführung von Werkzeichnungen Niedrigenergiehaus Futtertüre Bau-, Dreh- und Schliessbeschläge Wahre Grössen Werkstofflisten Aufbau CAD Teil Werkzeichnungen Einbaumöbel und Konstruktionen 3 LAP Aufgaben erstellen Zusammenarbeit Bauhandwerker 35 5 Gestalten Skizzieren 30 Parallelprojektionen Gegenständliche Wahrnehmung Parallelprojektion Tonwerte Kreisrunde Formen Skizzieren von Objekten Konstruktionsstudien Skizzieren von Innenund Aussenräumen Bauphysikalische Konstruktionen Skizzieren von Konstruktionen und Möbeln Gestaltungslehre Profile Bau- und Möbelstile Zeichnen und gestalten von Objekten Zeichnen und gestalten von Objekten Erstellt: M. Fröhlich Seite 3 von Kontrolliert: M. Laager Version 1.
4 Schreiner/Schreinerin B Lehrplan für den beruflichen Unterricht vom 0. Dezember 001 Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), gestützt auf Artikel des Bundesgesetzes vom 19. April über die Berufsbildung und Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung vom 1. Juni über Turnen und Sport an Berufsschulen, verordnet: 1 Grundsätze 11 Allgemeine Bildungsziele Die Berufsschule vermittelt den Lehrlingen die notwendigen theoretischen Berufskenntnisse, die Allgemeinbildung sowie Turnen und Sport. Sie fördert berufsübergreifende Fähigkeiten und unterstützt die Persönlichkeitsentfaltung. Berufsschule, Lehrbetrieb und Einführungskurse streben auf allen Ebenen eine enge Zusammenarbeit in fachlicher und organisatorischer Hinsicht an. 1 Organisation Die Berufsschule unterrichtet nach diesem Lehrplan und berücksichtigt bei der Gestaltung des Unterrichts die in Artikel 5 des Ausbildungsreglements den einzelnen Lehrjahren zugeordneten Lernziele. Die auf dieser Grundlage erstellten Arbeitspläne werden den Lehrbetrieben auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Die Klassen werden nach Lehrjahren gebildet. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der Zustimmung der kantonalen Behörde und des BBT. Der Pflichtunterricht wird nach Möglichkeit auf ganze Tage angesetzt. Ein ganzer Schultag darf, einschliesslich Turnen und Sport, nicht mehr als neun, ein halber nicht mehr als fünf Lektionen umfassen. Der Besuch der Berufsmittelschule während der Lehre muss bei der Ansetzung des Fachkundeunterrichts auf die einzelnen Lehrjahre gewährleistet sein. 15 SR 1. 1 SR
5 Lektionentafel Die Zahl der Lektionen ist verbindlich. Die Verteilung auf die Lehrjahre erfolgt nach regionalen Gegebenheiten und grundsätzlich in Absprache mit den zuständigen Behörden und Lehrbetrieben. Fächer Lehrjahre 1 3 Total Lektionen 1 Fachkenntnisse 300 Materialkenntnisse Grundlagen der Ökologie Grundlagen der Chemie/Physik Produktionsmittel und Arbeitstechnik C-Technologie Fachzeichnen 30 Werkzeichnen Konstruktionslehre Gestalten und Skizzieren 3 Fachrechnen 10 Grundlagen Angewandtes Rechnen Kalkulation Allgemeinbildung 0 5 Turnen und Sport 10 Total 10 Anzahl Schultage/Woche Unterricht Der Lehrplan ist lernzielorientiert formuliert. Die Richtziele umschreiben allgemein und umfassend die vom Lehrling am Ende der Ausbildung verlangten Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Informationsziele im Modelllehrplan 17 verdeutlichen die Richtziele im Einzelnen. Hinweis: Zur Bewältigung der dauernden Veränderungen in der Arbeitswelt sind für Berufsleute die folgenden Schlüsselqualifikationen von grosser Bedeutung: Persönliche Lern- und Arbeitsmethodik, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Einsatzwille und Berufsinteresse, Kreativität bei Problemlösungen. Mit dem fächerübergreifenden Unterricht und Gruppenarbeiten können diese Ziele gefördert werden. 17 Der Modelllehrplan für den Unterricht an den Berufsschulen kann beim Bildungsnetz Schweizer Schreiner (bin) bzw. Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) oder beim Groupement des enseignants du bois (GEB) bzw. Fédération romande des entreprises de menuiserie, ébénisterie, charpentes, des fabriques de meubles et des parqueteurs (FRM) bezogen werden. 13
6 31 Fachkenntnisse (300 Lektionen) 311 Materialkenntnisse (etwa 10 Lektionen) Bedeutende Hauptwerkstoffe, Halbfabrikate, Hilfsmaterialien, Beschläge und Oberflächenbehandlungsmaterialien beschreiben und aufgrund ihrer Eigenschaften den Verwendungsgebieten zuordnen. a. Massivholz Aufbau und Eigenschaften des Holzes beschreiben Sägereiprodukte beschreiben gebräuchliche Holzarten erkennen und die anwendungs- und verarbeitungsbezogenen Eigenschaften beschreiben Wichtige Holzschadensbilder beschreiben natürliche und technische Holztrocknung/Holzlagerung beschreiben. b. Holz- und andere Werkstoffe Herstellarten, Verwendung und Verarbeitung der Furniere beschreiben Aufbau Eigenschaften, Verwendung und Verarbeitung der Holzwerkstoffe beschreiben Arten, Eigenschaften, Verwendung und Verarbeitung folgender Werkstoffe beschreiben: Belagswerkstoffe Kunststoffe Klebstoffe Dichstoffe Wärme- und Schalldämmstoffe Werkstoffe für den Brandschutz Glaserzeugnisse Metallische Werkstoffe gebräuchliche Halbfabrikate nennen und beschreiben gebräuchliche Materialien für die Oberflächenbehandlung beschreiben, deren Eigenschaften, Verarbeitungen, Einsatzgebiete sowie die einschlägigen Vorschriften beschreiben Schleifmittelarten unterscheiden und ihre Anwendungen zuordnen gebräuchliche Beschläge und Verbindungsmittel für Möbel, Innenausbau, Fenster und Montage beschreiben Lagerung und Pflege sämtlicher Werkstoffe, Halbfabrikate und Hilfsmaterialien kennen. 31 Grundlagen der Ökologie (etwa 0 Lektionen) 1 Die wichtigen Grundsätze der Ökologie verstehen und die entsprechenden Verhaltensweisen im beruflichen Alltag anwenden.
7 Umweltbelastungen und deren Wirkungsmechanismen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit beschreiben Angaben auf Produktbeschreibungen, Etiketten und Gebrauchsanweisungen interpretieren Fachgerechte Entsorgungsmassnahmen der verschiedenen Materialien beschreiben Richtiges Verhalten bei Umweltverschmutzung aufzeigen. 313 Grundlagen der Chemie und Physik (etwa 30 Lektionen) Physikalische und chemische Gesetzmässigkeiten im Zusammenhang mit der aktuellen Fertigung von Schreinerarbeiten beschreiben. Phänomene aus dem Berufsalltag mit Hilfe von Kenntnissen über den Aufbau der Materie erklären Die chemischen Reaktionen aus dem Berufsalltag beschreiben Die physikalischen Prinzipien der Begriffe Geschwindigkeit, Beschleunigung, Kraft, Druck, Arbeit (Energie), Leistung, Wärme, Akustik, und Elektrizität berufsbezogen beschreiben. 31 Produktionsmittel/Arbeitstechnik (etwa 70 Lektionen) Die Produktionsmittel sowie die dazu gehörenden Arbeitstechniken unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit beschreiben. Gefahrenquellen und mögliche Gesundheitsschädigungen infolge von Lärm, Elektrizität, Feuer sowie nicht oder mangelhaft angewendeter Schutzvorrichtungen bei Werkzeugen, Maschinen und Werkstoffen aufzählen Wesentliche Vorschriften bezüglich Gefahrenquelle und möglicher Gesundheitsschädigung nennen Funktion, Einsatz und Wartung der Handmaschinen und stationären Maschinen beschreiben Wichtige Maschinenwerkzeuge, Einsatzgebiete und Pflege erläutern Grundsätze der Zerspanungslehre beschreiben Einsatz und Wartung von Geräten für Oberflächenbehandlung beschreiben Hilfsgeräte wie betriebliche Transportmittel, Lagereinrichtungen usw. beschreiben. 15
8 315 C-Technologie (etwa 0 Lektionen) Richtziele Einfache Zeichnungen mit Hilfe eines CAD-Systems erstellen Einfache CNC-Produktionsabläufe planen und programmieren. Informationsziele CAD Mit einem CAD-System einfache D Geometrien abzeichnen Bemassungen erstellen Schraffuren erstellen Textteile in die Zeichnung schreiben Wichtige Editiermöglichkeiten anwenden. Informationsziele CNC Die Elemente eines CNC-Bearbeitungszentrums nennen Für die Programmierung relevante Werkzeugdaten nennen Den Verlauf und Werkzeugeinsatz eines einfachen CNC-Programms planen CNC-Programme von einfachen Bearbeitungen beschreiben und erstellen. 3 Fachzeichnen (30 Lektionen) 31 Werkzeichnen (etwa 150 Lektionen) Richtziele: Nach den Regeln der darstellenden Geometrie einfache Objekte mit «wahren Grössen» darstellen Einfache Werkzeichnungen nach VSSM-Normen zeichnen sowie anspruchsvolle Planunterlagen lesen und interpretieren. Einfache Körper und Körperformen darstellen Von einfachen Körpern wirkliche Grössen, Formen und Konturen ermitteln einfache Abwicklungen konstruieren Werkzeichnungen erstellen Werkzeichnungen lesen und bezogen auf die Produktion interpretieren Werkstoff- und Beschlägelisten erstellen Montagepläne erstellen Reissgrundlagen ermitteln. 1
9 3 Konstruktionslehre (etwa 10 Lektionen) Konstruktionen unterscheiden, freihändig oder mit Zeichnungshilfen darstellen, beurteilen und praxisgerecht zuordnen. Wichtige Konstruktionen, Masse, Funktionen für Möbel, Innenausbau, Fenster und Montage beschreiben und darstellen. Bauphysikalische Anforderungen (Wärme-, Feuchte- und Schalldämmung sowie Brandschutz) in Konstruktionen berücksichtigen Die Zusammenarbeit mit anderen Bauhandwerkern beschreiben und Schnittstellen aufzeigen. 33 Gestalten und Skizzieren (etwa 70 Lektionen) Richtziele Einfache Gestaltungsgrundlagen anwenden Skizzen erstellen. Informationsziele Wichtige Möbel- und Baustile nennen Elementare Gestaltungsregeln und Wirkungen nennen und beschreiben Wichtige ergonomische Masse und Möbelmasse aus der Fachliteratur verwenden Gestalterische Wirkung von Profilen, Flächen und beweglichen Teilen in die Konstruktion einbeziehen Einfache Schreinerobjekte und Konstruktionen zwei und dreidimensional skizzieren. 33 Fachrechnen (10 Lektionen) 331 Grundlagen (etwa 0 Lektionen) Mathematische Operationen durchführen. die Grundoperationen des elementaren Rechnens anwenden Taschenrechner bedienen und Überschlagsrechnungen im Kopf durchführen Tabellen und Diagramme lesen und erstellen Einfache Formeln umstellen. 17
10 33 Angewandtes Rechnen (etwa 90 Lektionen) Problemstellungen aus dem beruflichen Umfeld mathematisch erfassen und lösen. Flächen-Körper und Winkel berechnen Dichten und Wassergehalt von Werkstoffen ermitteln Wassergehaltsabhängige Dimensionsveränderungen an Werkstoffen berechnen Reissmasse und Einteilungen berechnen Zerspanungsfaktoren wie Drehzahl, Schnitt- und Vorschubgeschwindigkeiten berechnen. 333 Kalkulation (etwa 30 Lektionen) Die Grundlagen der Kalkulation kennen Kostengerechtes Verhalten aneignen. Kalkulationsaufbau beschreiben wichtige Kostenfaktoren wie Materialverlust, direkte Material- und Lohnkosten, nicht direkt verrechenbare Kosten, Risiko-, Gewinn- und MwSt beschreiben Produktionsschritte/-Zeiten aufgrund von Zubring-, Rüst- und Vorschubzeiten usw. berechnen einfache Nachkalkulation erstellen. 3 Allgemeinbildung, Turnen und Sport Für die Allgemeinbildung sowie für Turnen und Sport gelten die Lehrpläne des BIGA. 1
11 Schlussbestimmungen 1 Aufhebung bisherigen Rechts Der Lehrplan vom 3. September 19 1 für den beruflichen Unterricht der Schreiner wird aufgehoben. Übergangsrecht Lehrlinge, die ihre Lehre vor dem 1. Januar 00 begonnen haben, werden nach den bisherigen Vorschriften unterrichtet. 3 Inkrafttreten Dieser Lehrplan tritt am 1. Januar 00 in Kraft. 0. Dezember 001 Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Der Direktor: Eric Fumeaux 1 BBl 19 III 73 19
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