DEPONIEPLANUNG NIDWALDEN
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- Ferdinand Kruse
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1 LANDWIRTSCHAFTS- UND UMWELTDIREKTION AMT FÜR UMWELT Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans, , ABFALLPLANUNG NIDWALDEN DEPONIEPLANUNG NIDWALDEN Neubearbeitung 2011 Durch den Regierungsrat verbindlich erklärt am: 31. Januar 2012
2 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung 2011 Auftraggeber: Amt für Umwelt Engelbergstrasse Stans Telefon: Bearbeitung: Stephan Textor, Textor Engineering AG, Postfach 1047, 3110 Münsingen; Florian Kost, Holinger AG, Alpenquai 12, 6005 Luzern; Philip Küttel, Holinger AG, Alpenquai 12, 6005 Luzern; Markus Bolz, Bolz Umwelt GmbH, Frongasse 2, 6374 Buochs; (Kapitel 4) Begleitung: Dr. Gérald Richner, AFU NW Dr. Hans Rudolf Leu, AFU NW
3 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung 2011 Inhalt ZUSAMMENFASSUNG 1 1 EINLEITUNG Ausgangslage Zielsetzung Ziele der schweizerischen Abfallwirtschaft Zuständigkeiten auf kantonaler Ebene Grundsätze der TVA für die Abfallplanung Aktuelle Richtplanung: Siedlungsabfälle Erfolgskontrolle der Abfallplanung AKTUELLE ABFALLWIRTSCHAFT Übersicht Stoffflüsse Abfallmengen und Verwertungswege Entsorgungsanlagen Finanzierung und Gebührensysteme Information und Öffentlichkeitsarbeit, Koordination 18 3 KÜNFTIGE ABFALLWIRTSCHAFT UND MASSNAHMEN Zielsetzungen und Grundsätze Organisation und Aufgabenteilung Siedlungsabfälle: Brennbare Abfälle Siedlungsabfälle: Wertstoffe / Separatsammlungen Bauabfälle Klärschlamm Übrige Abfälle 25 4 DEPONIEPLANUNG Deponien Verwertungsstellen für unverschmutztes Aushub-, Abraum und Ausbruchmaterial 27 5 ORGANISATION, DATENMANAGEMENT, CONTROLLING 46 6 LISTE ALLER MASSNAHMEN 47 Literatur und verwendete Grundlagen 48 Abkürzungen 49 Anhang 1 Anhang 2 Grundlagedaten: Abfallmengen im Kanton Nidwalden und Prognose Glossar zum Thema "Abfall"
4 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung 2011
5 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung ZUSAMMENFASSUNG Zielsetzung und generelles Vorgehen Stand der Abfallwirtschaft aktuelle Defizite Massnahmen und Veränderungen Deponieplanung Mit der kantonalen Abfallplanung werden der aktuelle Stand der Abfallentsorgung ermittelt, der Bedarf an Abfallanlagen und Deponien erfasst, sowie die Zielsetzungen im Sinne einer generellen Planung festgesetzt. Sie stellt die Basis für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und die Umsetzung der Vorgaben aus der Umweltschutzgesetzgebung dar. Hierzu sind die künftigen Abfallmengen abzuschätzen und die Art und Grösse der dazu notwendigen Anlagen in Abstimmung mit den benachbarten Kantonen festzulegen. Die einzuhaltenden Grundsätze und Vorgaben sind auf Bundesebene in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Konzepten festgelegt. Die Gesetzgebung und die Marktverhältnisse im Abfallbereich haben sich in den vergangenen 10 bis 15 Jahren tiefgreifend verändert. So dürfen Siedlungsabfälle nicht mehr abgelagert und Bauabfälle müssen separiert werden. Die Abfallbranche entwickelte sich zu einem wichtigen Wirtschaftszweig, und hat nach und nach eine führende Rolle bei der Verwertung und dem Recycling der Abfälle übernommen. Bei einem grossen Teil der Bevölkerung ist Separatsammlung und Recycling selbstverständlich geworden. Die Abfallwirtschaft im Kanton Nidwalden weist generell einen hohen Stand auf. Bei den Bauabfällen und beim Klärschlamm sind ausreichend Kapazitäten vorhanden. Aus Sicht Abfallplanung bestehen noch folgende Defizite: Die Recyclingquote bei den Siedlungsabfällen ist relativ gering, die Pro- Kopfmenge an brennbarem Kehricht liegt über dem Schweizer Durchschnitt. Die Zielvorgabe "Abfälle sollen möglichst verwertet werden wird wegen der fehlenden verursachergerechten Gebühren für Haushalte nicht ausreichend erreicht. Das Sammelsystem für Wertstoffe kann noch optimiert werden. Wichtigste Massnahme ist die Einführung von mengenabhängigen Gebühren bei den brennbaren Abfällen auch für Haushalte. Dies ist die einzige praxistaugliche und wirksame Massnahme, um die Separatsammlung und damit die Verwertung zu fördern. Die Gesamtkosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle vermindern sich damit, entsprechend auch die finanzielle Belastung der Haushalte. Negative Auswirkungen wie vermehrtes Littering und illegale, private Verbrennung können dadurch zwar zunehmen; Erfahrungen in anderen Regionen zeigen aber, dass diese Auswirkungen gegenüber den Vorteilen untergeordnet sind. Bei den biogenen Abfällen werden sich folgende Veränderungen ergeben: Die Sammelmenge verdoppelt sich etwa bei Einführung einer mengenabhängigen Gebühr für Kehricht. Küchen- und Speisereste dürfen künftig nicht mehr als Tierfutter verwendet werden und sollen Vergärungsanlagen zugeführt werden Die notwendige zusätzliche Verarbeitungskapazität muss inner- oder ausserkantonal bereitgestellt werden. Dies soll auf privatwirtschaftlicher Ebene gelöst werden. Die Abfallmengen sollen künftig genauer und umfassender erhoben werden. Bei den Bauabfällen, insbesondere bei unverschmutztem Aushub, ist die Überwachung und Kontrolle der Abfallströme zu verbessern. Die Deponieplanung hat ergeben, dass für die nächsten 15 Jahre ausreichende Volumen vorhanden sind, um Inertstoffe und unverschmutztes Aushubmaterial ablagern zu können. Letzteres wird im Sinne der gesetzlichen Vorgaben fast ausschliesslich dazu
6 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung verwendet, Materialabbaustellen wieder aufzufüllen. Für Geschiebesammlermaterial bestehen an den relevanten Orten ausreichende Ablagerungsmöglichkeiten.
7 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung EINLEITUNG 1.1 Ausgangslage Ausgangslage Planung 1997/98 Anpassungsbedarf Die Abfall- und Deponieplanung des Kantons Nidwalden wurde erstmals 1997/98 [11] erarbeitet. Die schweizerische Abfallwirtschaft und die gesetzlichen Bestimmungen haben sich seither verändert. Das Umweltschutzgesetz [14] und die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) [15] wurden mehrmals angepasst. So besteht beispielsweise seit dem Jahr 2000 das Deponieverbot für brennbare Abfälle. Demnächst wird zudem eine umfassende Revision der TVA in Kraft treten. Die Anlagen zur Behandlung und Entsorgung der Abfälle sind aktuell vielfach nicht mehr dieselben wie 1996, und es stehen auch neue Anlagen zur Verfügung. Da die Abfallwirtschaft in weiten Teilen marktwirtschaftlich organisiert ist, sind die Abfallströme und Entsorgungswege einem laufenden Wandel unterworfen. Die Entsorgungswege haben sich aber generell gut eingespielt, der Kenntnisstand ist bei den meisten Beteiligten hoch. 1.2 Zielsetzung generelle Zielsetzung Teilziele Die vorliegende Abfallplanung liefert den kantonalen Behörden die Entscheidungsgrundlagen für die Entsorgung der Abfälle für die Zeitspanne ab Die Abfallplanung hat folgende Teilziele zu erfüllen: Erfüllen der sachlichen Anforderungen an die Abfallplanung (Nachhaltigkeit, Entsorgungssicherheit, Kosteneffizienz usw.) Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen (USG, TVA) Aktuelle Übersicht über die wesentlichen Abfallströme und Entsorgungswege in Nidwalden Konzept für die jährlich zu erstellende Abfallstatistik gemäss Bundesvorgaben Standortbestimmung / Wertung der gegenwärtigen Situation Langfristige Ausrichtung (Strategie), zukünftige Entsorgungsorganisation Massnahmen zu deren Umsetzung Erfolgskontrolle früherer Planungen 1.3 Ziele der schweizerischen Abfallwirtschaft Abfallkonzept für die Schweiz Gemäss dem "Abfallkonzept für die Schweiz" [12] wird auf Bundesebene folgende Strategie festgelegt: Vermeiden von Abfällen an der Quelle Vermindern von Schadstoffen in der Produktion von und in Gütern Vermindern der Abfälle durch eine verbesserte Verwertung Entlastung der Umwelt durch umweltverträgliche Behandlung der verbleibenden Abfälle
8 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung neue Strategie Mit dem Bericht des Bundesamts für Umwelt "Nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung Grundlagen für die Gestaltung der zukünftigen Politik des Bundes" [13] aus dem Jahr 2006 wird die Strategie wie folgt neu formuliert: Ziel 1: Die Schweiz leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung nicht erneuerbarer und erneuerbarer Rohstoffe. Damit sollen die Umweltbelastungen verringert und der Rohstoffverbrauch reduziert werden. Ziel 2: Die Abfallentsorgung muss umweltverträglich sein. Die Schadstoffemissionen in die Umwelt sind dort, wo dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist, weiter zu senken. Ziel 3: Die Entsorgungssicherheit muss gewährleistet sein. Ziel 4: Alle Bestrebungen zur Erreichung der ökologischen Zielsetzungen einer nachhaltigen Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung tragen auch den wirtschaftlichen und den gesellschaftlichen bzw. sozialen Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung. Diese Ziele werden in der Technischen Verordnung über Abfälle konkretisiert. 1.4 Zuständigkeiten auf kantonaler Ebene Kantonale gesetzliche Grundlage Die Zuständigkeiten des Kantons und der Gemeinden sind in folgenden gesetzlichen Grundlagen geregelt: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (Kantonales Umweltschutzgesetz) vom 26. Januar 2005 (Stand: ) Vollzugsverordnung zum kantonalen Umweltschutzgesetz (Kantonale Umweltschutzverordnung) vom 12. Juli 2005 (Stand: ) Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Kantonale Chemikalienverordnung) vom 16. Dezember 2008 Abfallplanung Richtplanung Amt für Umwelt Gemäss USG und TVA sind die Kantone verpflichtet, eine Abfallplanung zu erstellen. Es soll der Bedarf an Abfallanlagen ermittelt und deren Standorte festgelegt werden. Die Kantone sind verpflichtet, bei der Abfallplanung und bei der Entsorgung zusammenzuarbeiten, um beispielsweise Überkapazitäten zu vermeiden. Die Koordinationsaufgaben des Kantons sind in der Richtplanung festgelegt (siehe Kapitel 1.6). Das Amt für Umwelt ist die kantonale Abfallfachstelle. Ihr bzw. der Direktion obliegen folgende Aufgaben: Vollzug der Umweltgesetzgebung Erarbeitung der Abfall- und Deponieplanung Koordination der Abfallanlagen (insbesondere mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Aargau) Vollzug der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Führen des Abfallverzeichnisses (Statistiken) Bewilligung der übrigen (kleineren) Abfallanlagen. Deponien und wesentliche Abfallanlagen bewilligt der Regierungsrat. Allgemeine Kontrollbehörde in Sachen Abfälle
9 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Beratung und fachtechnische Unterstützung von Behörden und Privaten Information der Öffentlichkeit im kantonalen Zuständigkeitsbereich. Laboratorium der Urkantone Gemeinden Kehrichtverwertungs- Verband Nidwalden privatwirtschaftliche Unternehmen Das Laboratorium der Urkantone erfüllt folgende Aufgaben: Organisation der Entsorgung von Gift- und Sonderabfällen aus Haushalten ab den Sammelstellen. Bewilligung, Überwachung und Kontrolle von tierischen Nebenprodukten sowie von Küchen- und Speiseabfällen als Tierfutter. Überwachungsaufgaben im chemisch-analytischen Bereich Die Gemeinden sind zuständig für die Sammlung und Entsorgung der Siedlungsabfälle. Sie haben diese Aufgabe weitgehend dem Kehrichtverwertungsverband Nidwalden übertragen. Die Aufgaben des KVV NW sind in den Verbandsstatuten vom festgelegt. Das Abfall- und Gebührenreglement vom regelt die Ausführung. Die Geschäftsstelle organisiert die Entsorgungsaufgaben. Der KVV schliesst Verträge mit den Verwertungs- und Transportunternehmen ab. Den Gemeinden verbleibt der Betrieb der Sammelstellen für Separatabfälle. Die Trennung, Sortierung, Verwertung und Ablagerung der Bauabfälle erfolgt auf privatwirtschaftlicher Basis, grossenteils durch Unternehmen mit Anlagen im Kantonsgebiet. Auch die Inertstoffdeponie Rotzloch sowie die Aushubverwertungsstelle Ennerberg werden von privatwirtschaftlichen Unternehmen erstellt und betrieben. Die Grünabfälle werden in der Kompostierungsanlage Lops GmbH bei Stans verwertet. Die Sammlung und Behandlung der Sonder- und Spezialabfälle, für die ein Entsorgungssystem des Handels vorgeschrieben ist, erfolgt im Grundsatz ebenfalls auf privatwirtschaftlicher Basis. Im Kanton bestehen Entsorgungsbetriebe, die, gestützt auf Bewilligungen des Kantons, Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle entgegennehmen und der Entsorgung zuführen. 1.5 Grundsätze der TVA für die Abfallplanung Die Technische Verordnung über Abfälle legt für die Abfallplanung der Kantone folgende Grundsätze fest: Abfälle sollen soweit wie möglich verwertet werden, wenn dadurch die Umwelt weniger belastet wird als durch die Beseitigung und Neuproduktion. Nicht verwertete Abfälle sollen soweit wie möglich so behandelt werden, dass sie auf Inert- oder Reststoffdeponien abgelagert werden dürfen. Siedlungsabfälle, Klärschlamm, brennbare Anteile von Bauabfällen und andere brennbare Abfälle, die nicht verwertet werden, sollen verbrannt werden. Unverschmutztes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial soll für Rekultivierungen verwertet werden. Der Transport der Abfälle soll mit der Bahn erfolgen, wenn dies wirtschaftlich tragbar ist und die Umwelt dadurch weniger belastet wird als durch andere Transportmittel.
10 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Aktuelle Richtplanung: Siedlungsabfälle Auszug aus der Richtplanung 2010 Kanton Nidwalden: Koordinationsaufgaben aus der Richtplanung Koordinationsaufgabe E2-1: Entsorgung von Siedlungsabfällen und Klärschlamm Mit der eingeleiteten interkantonalen Zusammenarbeit zwischen den Zentralschweizer Kantonen und dem Kanton Aargau wird eine koordinierte Nutzung der Abfallanlagen ermöglicht und es werden Entsorgungsengpässe vermieden und Überkapazitäten verhindert Koordinationsaufgabe E2-2 Deponie Cholwald Mit der geplanten Erweiterung der vierten Ausbauetappe kann die Deponie je nach Kompartimentierung als Reaktordeponie oder als Reststoffdeponie genutzt werden. Die Bewilligung dieser Ausbauetappe ist UVP-pflichtig und erfolgt im Rahmen des Errichtungsbewilligungsverfahrens. Koordinationsaufgabe E2-3 Inertstoffdeponie Im Steinbruch Rotzloch befindet sich eine Inertstoffdeponie. Gestützt auf das entsprechende Rekultivierungsprojekt wird der Steinbruch Rotzloch mit Inertstoffen aufgefüllt und anschliessend rekultiviert. Das Deponievolumen, das im Steinbruch Rotzloch neu für Inertstoffe geschaffen wurde, wird für die nächsten 15 bis 20 Jahre reichen. Koordinationsaufgabe E2-5 Verwertungsstelle für Aushub Die Eröffnung von neuen Ablagerungsstellen für unverschmutzten Aushub ist im Kanton nicht mehr möglich. Grundsätzlich sollen diese Materialien für die Rekultivierung von Abbaustellen verwendet werden. Als regionale Verwertungsstelle für Aushubmaterial steht die Kiesgrube Ennerberg zur Verfügung. Deponieplanung Parallel zur Abfallplanung wird die kantonale Deponieplanung neu erstellt. Die Resultate dieser Deponieplanung sind im Kapitel 4 enthalten.
11 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Erfolgskontrolle der Abfallplanung 1997 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Erfolgskontrolle Die Erfolgskontrolle der Abfallplanung 1997 hat für die hauptsächlichen Massnahmen folgendes Resultat: Ziel Verträge mit ausserkantonalen Anlagebetreibern zur Sicherung von Verbrennungskapazitäten (Oftringen, Luzern) Realisierung der Etappe 4 der Deponie Cholwald Intensivierung bzw. Einführung von Papier und Kartonsammlungen Vermehrte separate Erfassung und angepasste Entsorgung für Abfälle aus Industrie & Gewerbe Rücknahmepflicht für Problemabfälle, vorgezogene Entsorgungsgebühren (auf Bundesebene umgesetzt) Verhandlungen über Verträge mit ausserkantonalen Anlagenbetreibern zu Klärschlammverbrennung Verbrennen von Klärschlamm in ausserkantonalen Anlagen Prüfung der Varianten Containergewichtsgebühr, Sackgebühr oder andere verursachergerechte, mengenabhängige Gebühr Einführung von verursachergerechten, mengenabhängigen Gebühren, ev. mit zusätzlicher pauschaler Grundgebühr Erfolgskontrolle erledigt in Arbeit erledigt in Arbeit erledigt erledigt erledigt in Arbeit nicht erledigt Konsequenzen daraus Ziele, die nicht erreicht wurden und immer noch relevant sind, werden wieder in die aktuelle Abfallplanung aufgenommen. Dies betrifft vorab die Einführung von verursachergerechten, mengenabhängigen Gebühren (spätestens bis zur Inbetriebnahme der neuen KVA Renergia). Die Realisierung der Etappe 4 der Deponie Cholwald wurde vom Kehrichtverwertungs-Verband im Mai 2010 beschlossen, das Projekt wurde im Januar 2011 eingereicht. Die Etappe 4 ist weiterhin eine Reaktordeponie, mit einem separaten Kompartiment für Aschen aus der Klärschlammverbrennung.
12 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung AKTUELLE ABFALLWIRTSCHAFT 2.1 Übersicht Kehrichtverwertungsverband Nidwalden Die elf Gemeinden des Kantons sind für die Lösung der Aufgaben der Abfallentsorgung im Kehrichtverwertungsverband Nidwalden (KVV NW) zusammengeschlossen. Abfallanlagen Für den Kanton Nidwalden sind folgende grösseren Abfallanlagen und Deponien relevant: Angaben zu den Anlagen: siehe Kapitel 2.4. B_NW_AP_DP_ docx 31. Januar 2012
13 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Stoffflüsse 2009 Im Rahmen der Abfallplanung wurden Angaben zu den Abfallmengen für die relevanten Fraktionen zusammengetragen. Die folgende Abbildung zeigt in der Übersicht die aktuellen Stoffflüsse (2009) der Abfallwirtschaft im Kanton Nidwalden. Weitere Angaben zu den einzelnen Fraktionen sind im folgenden Kapitel zu finden. Stoffflüsse 2009 Abfallwirtschaft Kanton Nidwalden Grundlagedaten und Angaben zu den Datenquellen: siehe Anhang 1. Bei den Mengenangaben handelt es sich teilweise um Schätzungen oder Mittelwerte der vergangenen Jahre.
14 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Abfallmengen und Verwertungswege Siedlungsabfälle a Mengenentwicklung brennbare Abfälle und Wertstoffe t/jahr Siedlungsabfälle: Mengenentwicklung und Recyclingquote gleichbleibend grosse Menge brennbarer Abfälle. Im schweizerischen Vergleich relativ geringe Recyclingquote von 33% wegen fehlender mengenabhängiger Gebühren ( Sackgebühr ) (CH: 51%, Obwalden 55%, siehe folgende Grafik) 26'000 24'000 22'000 20'000 18'000 16'000 14'000 12'000 10'000 8'000 6'000 4'000 2'000 Recyclingquote von Obwalden 6'244 6'955 6'990 7'076 14'164 14'384 14'445 14'549 60% 55% 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% Summe Separatsammlungen Kehricht inkl. Sperrgut Recyclingquote (%) NW Recyclingquote (%) OW % Nicht berücksichtigt sind die Mengen an Abfällen aus Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, welche direkt bei KVAs angeliefert werden ("Marktkehricht"). Brennbare Bauabfälle aus der Sortierung oder in Monomulden werden ebenfalls direkt an KVAs angeliefert. Auch diese Mengen sind nur unzureichend bekannt. Mengenentwicklung Separatsammlungen und Recyclingquote Recyclingquote schweiz. Mittel 60% 55% 50% Altöle Alteisen Die pro Kopf-Mengen liegen in allen Fraktionen unter dem schweizerischen Durchschnitt. kg pro Einwohner und Jahr % 40% 35% 30% 25% 20% 15% Alu/Blechdosen Karton Papier Glas Grüngut % 5% 0% Recyclingquote (%) CH Recyclingquote (%) NW Grünabfälle Die gesammelte Menge an Grünabfällen nahm seit 2006 um jährlich rund 7% zu. Die Sammelmenge 2009 betrug rund 2'200 t (54 kg pro Einwohner).
15 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung b Sammlung und Verwertung der brennbaren Abfälle Kehricht Die kommunale Kehrichtabfuhr wird vom Kehrichtverwertungsverband Nidwalden wie folgt ausgeführt: Hergiswil und Stansstad: Transport mit den Sammelfahrzeugen direkt in die Kehrichtverbrennungsanlage Übrige Gemeinden: Transport zur Deponie Cholwald, dort Aussortierung von Metallen, Verlad in Grossbehälter, Strassentransport zur KVA Oftringen. KVA Luzern Die Entsorgung der brennbaren Abfälle ist für die nächsten Jahre vertraglich mit der KVA Oftringen sichergestellt. Für eine Teilmenge besteht auch eine Liefervereinbarung mit der KVA Luzern (REAL). Der KVV NW wird sich an der neuen KVA Renergia beteiligen und gewährleistet so die langfristige Entsorgungssicherheit. KVA Oftringen c Sammlung und Verwertung der Wertstoffe Grünabfälle Holsystem: Grüngutsammlung alle 14 Tage, von Mitte März bis November, sowie direkte Anlieferung bei Kompostieranlage Ächerli, Stans Transport: Verwertung: mit LKW an die Kompostieranlage Ächerli, Stans 100% Kompost oder in Vergärungsanlage Glas Bringsystem: 100% farbengetrennt mit vor Ort entleerbaren Containern Transport: Verwertung: mit LKW nach Luzern, Umlad in Bahnwagen oder Grossfahrzeuge 100% Neuglas Papier, Karton Holsystem: 2-3 x pro Jahr gemischte Sammlung, wird nachher sortiert nach Bringsystem: Verwertung: Fraktionen In den Gemeinden: permanente Sammlung in zentralen Sammelstellen; Grosscontainer 100% Verwertung zur Herstellung von Papier und Karton Diverse Kleinmengen (Altöl, Blech, klein Alu, Nespressokapseln, Kleider...) Transport: Verwertung: Holsystem: Bringsystem: Verwertung: Metalle Bringsystem: einmaliger Sammeltag pro Jahr, oder permanent mit Grosscontainern an Sammelstellen mit LKW zu einem Recycling-Unternehmen 100% als Rohstoff eingesetzt Textilien werden 4-mal jährlich von unterschiedlichen Organisationen gesammelt. Einige Gemeinden: permanente Sammlung in zentralen Sammelstellen; Grosscontainer stoffspezifisch
16 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung d Sperrgut Abtransport, Sammlung Kleinsperrgut (max. 25 kg und kleiner als 2x1x1m) aus Haushaltungen wird von der ordentlichen Kehrichtabfuhr an den üblichen Sammeltagen mitgenommen. Zusätzlich findet zwei Mal jährlich eine Sperrgutsammlung mittels Kehrichtfahrzeugen statt. e Kommentar, vorhandene Probleme Entsorgungssicherheit fehlende verursacherorientierte/ mengenabhängige Gebühren Aktuell ist die Entsorgung der Siedlungsabfälle sichergestellt. Die Ziele der schweizerischen Abfallwirtschaft werden nur teilweise erreicht. Bei den Siedlungsabfällen ist die Recyclingquote im schweizerischen Vergleich unterdurchschnittlich. Der Grund dafür sind die fehlenden verursacherorientierten, mengenabhängigen Gebühren für Haushalte (siehe Kapitel 2.5). Die Lenkungswirkung ist vielfach nachgewiesen. Eine Steigerung der Recyclingquote von aktuell 35% auf mehr als 50% ist realistisch. Damit ergeben sich auch Verschiebungen von der teuren, brennbaren Fraktion zu den günstiger zu verwertenden Wertstoffen, was insgesamt die Entsorgungskosten reduziert. Vorteile der Separatsammlung Eine Separatsammlung mit hoher Recyclingquote weist folgende Vorteile auf: Separatsammlungen sind umweltfreundlicher als Gemischtsammlungen mit thermischer Verwertung Separatsammlungen sind mit den heutigen Systemen weitgehend kostendeckend Wegen Verwertung Schonung der Ressourcen Sekundärrohstoffe haben einen funktionierenden Absatzmarkt Das heutige System ist in der Bevölkerung akzeptiert Insgesamt günstigere Entsorgungskosten Bauabfälle, Altholz Fraktionen Als Bauabfälle gelten folgende Fraktionen: unverschmutztes Aushub-, Ausbruch- und Abraummaterial mineralische Bauabfälle ("Bauschutt"): Steine sowie gesteinsähnliche Materialien wie Asphalt, Backstein, Beton, Gips, Kalksandstein, Keramik und Ziegel gemischte, brennbare Bauabfälle wie Holz, Papier, Karton und Kunststoff andere Bauabfälle ("Bausperrgut"): verschiedene Stoffe wie Altholz, Metalle, Kunststoffe sowie mineralische Anteile belasteter Aushub (Reaktormaterial)
17 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Mengen Die Bauabfallmengen im Kanton Nidwalden betrugen 2009 ungefähr: ca. jährliche Mengen aktuell Reaktormaterial 2'647 t 65 kg/einw. Inertstoffe 35'157 t 863 kg/einw. unverschmutztes Aushubmaterial 198'800 t 4'877 kg/einw. Bauschuttfraktionen mineralisch verwertbar 22'000 t 540 kg/einw. Brennbare Abfälle / Bausperrgut 4'000 t 98 kg/einw. Altholz 3'300 t 81 kg/einw. Grundlagen / Angaben zu den Datenquellen: siehe Anhang 1. Es handelt sich teilweise um Schätzungen. Organisation, Entsorgungswege Die Entsorgung und Verwertung der Bauabfälle ist privatwirtschaftlich organisiert. Im Kanton Nidwalden bestehen Verwertungs- und Sortieranlagen für Bauabfälle (siehe Kapitel 2.4.4). Bauabfälle aus dem Kanton können auch in ausserkantonalen Anlagen entsorgt werden. Deponien für Inertstoffe und unverschmutztes Aushubmaterial: siehe Kapitel Kantonale Vorgaben Entsorgungskapazitäten Kommentar, vorhandene Probleme Die kantonale Grundlage für das Vorgehen beim Umgang mit Bauabfällen ist das Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen" der Zentralschweizer Umweltschutzdirektionen [19]. Von jeder Baustelle ist zu Handen der Gemeinde ein Entsorgungsnachweis zu leisten. Es sind ausreichende Entsorgungskapazitäten für Bauabfälle und Altholz vorhanden. Defizite bestehen bei der Überwachung und Kontrolle der Abfallströme aus den Baustellen. Es besteht wohl eine Deklarationspflicht gegenüber der Gemeinde, aktuell gelangen keine Informationen über die Kontrolltätigkeit der Gemeinden an die kantonale Fachstelle. Eine Aufsicht ist somit derzeit nicht möglich. Somit liegen auch keine zuverlässigen Daten über die Abfallströme vor. Dies ist allerdings ein gesamtschweizerisches Problem Klärschlamm Im Kanton Nidwalden bestehen drei zentrale Kläranlagen: Stans, Buochs, Hergiswil. Klärschlammmengen entwässert (t/jahr) Die jährlichen Klärschlammmengen betragen (siehe auch Anhang 1): t/jahr 3'500 Klärschlamm entwässert 3'000 2'500 2'000 1'500 1'
18 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Entsorgungskapazitäten Der entwässerte Klärschlamm wird in der Schlammverbrennungsanlage der ARA Region Luzern entsorgt. Die Schlammverbrennungsanlage weist eine ausreichende Kapazität aus, um den Klärschlamm aus dem Kanton Nidwalden zu behandeln. Es besteht ein Abnahmevertrag bis 2014, welcher sich jeweils um ein Jahr verlängert. Klärschlammasche Kommentar, vorhandene Probleme Die Asche aus der Klärschlammverbrennung kann in der Deponie Cholwald abgelagert werden. Es ist dafür in der Ausbauetappe 4 ein separates Kompartiment vorgesehen. Beim Klärschlamm ist keine relevante Mengenänderung zu erwarten. Der Entsorgungsweg ist gesichert. Auch für die Jahre danach sind keine Probleme zu erwarten, da die Schlammverbrennungsanlage der ARA Region Luzern bestehen bleibt Industrie- und Gewerbeabfälle Organisation, Entsorgungswege Siedlungsabfälle aus Industrie- und Gewerbebetrieben werden teilweise nicht über die kommunale Abfuhr, sondern in Eigenregie via lokale Sortieranlagen oder direkt in eine KVA entsorgt. Es sind keine genauen Angaben über die entsprechenden Mengen verfügbar. Der Umfang dieses Abfallstroms ist allerdings im Vergleich zu den Siedlungsabfällen aus der kommunalen Sammlung gering, so dass diese Mengen für die Abfallplanung vernachlässigbar sind Übrige Abfälle a Gift-, Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle (ak-abfälle) Gift- und Sonderabfälle aus Haushalten Sonderabfälle aus Industrie und Gewerbe andere kontrollpflichtige Abfälle Entsorgungskapazitäten und Fazit Die Sonderabfälle aus Haushalten werden in den Verkaufsstellen, Drogerien, Apotheken und im Recycling-Center Zimmermann, Buochs (gebührenpflichtig) entgegengenommen. Eine Abgabe ist auch bei den ARA s im Kanton möglich. Die gesammelten Mengen betragen jährlich rund 24 t oder 0.5 kg pro Einwohner. Sonderabfälle aus Industrie und Gewerbe sind in Eigenregie der Betriebe zu entsorgen. Die Überwachung dieser Abfallströme ist über die VeVA garantiert. Andere kontrollpflichtige Abfälle wie Altreifen, elektronische Geräte oder Altholz werden bei den Abgabestellen (private Entsorgungsunternehmen) über das Informatikprogramm VeVA-Online erfasst, und können somit seitens der kantonalen Fachstelle überwacht werden. Die Entsorgung von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen ist mit der bestehenden Organisation gewährleistet und kann mit VeVA-Online ausreichend überwacht werden.
19 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung b Abfälle aus dem öffentlichen Strassenunterhalt (Wischgut und Strassensammlerschlämme) Bezeichnung Organisation, Mengen und Entsorgungswege Strassensammlerschlämme gelten als Sonderabfall (VeVA-Code [S]) Strassenwischgut gilt nicht als Sonderabfall (Code ). Wischgut der Kantonsstrassen wird mit einem eigenen Fahrzeug gesammelt, Strassensammlerschlämme der Kantonsstrassen werden von privatwirtschaftlichen Unternehmen gesammelt und auf einer Anlage des Kantons behandelt. Absetz- bzw. Entwässerungsmulde im Werkhof. Tropfwasser wird über eine Spaltanlage in die Schmutzwasserkanalisation geleitet. Das entwässerte Material wird auf der Deponie Cholwald entsorgt (ab Kantonsstrassen 2008: 187 Tonnen, 2009: 145 Tonnen). Die Gemeinden haben z.t. eigene Wischfahrzeuge oder / und beauftragen private Firmen. Total wurde auf der Deponie Cholwald 462 Tonnen Wischgut und 685 Tonnen entwässerte Strassensammlerschlämme abgelagert (Kantone NW und OW). Die Entsorgungskapazitäten sind aufgrund der eingespielten öffentlichen / privatwirtschaftlichen Organisation der Entsorgung von Strassensammlerschlämmen und Wischgut gesichert. c Tierische Nebenprodukte, Speiseabfälle Organisation Für die tierischen Nebenprodukte ist das Laboratorium der Urkantone zuständig. Bei der Sammlung und Verwertung von Speise- und Küchenabfällen wird es per 1. Juli 2011 eine entscheidende Änderung der VTNP geben. Ab diesem Datum ist das Verwerten von Speise- und Küchenabfällen zu Tierfutter (vor allem Schweinefutter) nicht mehr zulässig. Das Labor der Urkantone wird bis dahin die betroffenen Betriebe informieren. Entsorgungskapazitäten und Fazit Die anfallenden Speise- und Küchenabfälle werden künftig in Biogasanlagen verwertet werden. In benachbarten Kantonen sind Anlagen mit freien Kapazitäten vorhanden. Diese können auch das Material aus Nidwalden verwerten. 2.4 Entsorgungsanlagen Kehrichtverbrennungsanlagen aktuell künftig Der Kehricht aus dem Kanton Nidwalden wird in den ausserkantonalen Anlagen in Luzern (REAL) und Oftringen (ERZO) entsorgt. Es bestehen entsprechende Verträge. Der KVV Nidwalden wird Mitglied der Trägerschaft für die geplante neue Anlage in Perlen (Renergia) sein. Ab ca wird der gesamte brennbare Abfall aus dem Kanton in dieser Anlage entsorgt werden.
20 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Deponien und Aushubverwertungsstelle a Reaktordeponie Deponie Cholwald Für die Entsorgung von Reaktormaterial steht die Deponie Cholwald zur Verfügung. Jahresmengen Im Mittel der vergangenen Jahre werden rund 20'000 t Abfälle pro Jahr abgelagert. Aus dem Kanton Nidwalden stammen im Mittel rund 2'000 t. Bewilligungen Reservevolumen Fazit Für die Deponie Cholwald liegt eine Errichtungs- und Betriebsbewilligung aus dem Jahr 1996 vor. Die Betriebsbewilligung für die Etappe 3 wurde 1998 erteilt. Die aktuelle Etappe 3 wird bis ca verfüllt sein. Mit der geplanten Erweiterung werden ab '000 m 3 Deponievolumen für Reaktormaterial und in einem separaten Kompartiment 60'000 m 3 für Klärschlammasche zur Verfügung stehen. Der Deponie Cholwald kommt damit auch regionale Bedeutung zu. Die weitere Laufzeit liegt dann in der Grössenordnung von 20 Jahren. Das notwendige Deponievolumen für die im Kanton und in der Region anfallenden Reaktorstoffe wird mit der Realisierung der Etappe 4 der Deponie Cholwald für eine ausreichend lange Zeitspanne gedeckt sein. b Inertstoffdeponie Inertstoffdeponie Rotzloch Jahresmengen Bewilligungen Reservevolumen Die Inertstoffdeponie Rotzloch, Stansstad ist seit Juni 2004 in Betrieb. Sie ist die einzige Inertstoffdeponie im Kanton Nidwalden. Ihr Gesamtvolumen beträgt rund 1.3 Mio. m 3. Im Durchschnitt der Jahre wurden rund 60'000 t pro Jahr abgelagert. Der Anteil aus dem Kanton Nidwalden betrug rund 20'000 t, was einem Drittel der Gesamtmenge entspricht. Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 610 vom die Errichtungsbewilligung und mit RRB Nr. 435 vom die Betriebsbewilligung gemäss TVA erteilt. Das Reservevolumen per Ende 2010 beträgt knapp 1 Mio. m 3, was bei gleichbleibender Jahresmenge einer Restlaufzeit in der Grössenordnung von 20 Jahren entspricht. c Aushubverwertungsstelle Ennerberg Die Aushubverwertungsstelle Ennerberg ist im Kanton Nidwalden der einzige relevante Ort, um unverschmutztes Aushubmaterial abgeben zu können. Dieses wird zur Rekultivierung der Kiesabbaustelle verwendet. Jahresmengen Im Durchschnitt der Jahre wurden rund 240'000 t pro Jahr abgelagert. Der Anteil aus dem Kanton Nidwalden betrug im Jahresmittel 188'000 t, was 75% der Gesamtmenge entspricht.
21 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Bewilligungen Reservevolumen Es besteht eine Vereinbarung zwischen der Betreiberin und dem Kanton, die den ausserkantonalen Anteil am angelieferten Material beschränkt. Diese Vereinbarung wurde vom Regierungsrat NW am 26. Juni 2001 (RRB Nr. 510) beschlossen und eine technische Kommission eingesetzt, welche die Details regelt. Der Regierungsrat hat am 17 Juni 2003 einen Anhang zur Vereinbarung beschlossen (RRB Nr. 459). Die Vereinbarung wurde überarbeitet und trat am in Kraft (RRB Nr. 527). Das Reservevolumen beträgt, je nach Verhältnissen, die beim Abbau des Kieses angetroffen werden, rund 2 bis 3 Mio. m 3. Die Restlaufzeit liegt in der Grössenordnung von 15 Jahren oder länger. In den Jahren wird die jährlich mögliche Annahmemenge tiefer liegen als bisher Kompostierungsanlage Anlage in Stans Die Grünabfälle aus der kommunalen Sammlung werden in der Kompostierungsanlage "Ächerli" der Lops GmbH in Stans verwertet. Diese Anlage weist eine Kapazität von ca t Grüngut pro Jahr auf. Im Jahr 2009 wurden rund 2'400 t verarbeitet. Der Anteil aus dem öffentlichen Sammeldienst betrug rund 1'450 t Entsorgungsunternehmen Bauabfälle, Separatabfälle Es bestehen privatwirtschaftliche Entsorgungsunternehmen, die Abfälle im Sinne einer öffentlich zugänglichen Sammelstelle, entgegennehmen (siehe Abbildung auf Seite 8). Nebst den Bauabfällen werden u.a. auch Separatabfälle entgegengenommen, wie Sperrgut, Altholz, Elektro-Geräte oder Sonderabfälle. Die wichtigste Funktion dieser Unternehmen ist die Entgegennahme von Bauabfällen, die sortiert oder aufbereitet und einem Entsorgungs- oder Verwertungsweg zugeführt werden. Mehrheitlich umfasst die Aufbereitung das Brechen der mineralischen Bauabfälle und die Herstellung von Recycling-Baustoffen. 2.5 Finanzierung und Gebührensysteme Das aktuelle Gebührensystem für die Kehrichtabfuhr ist wie folgt aufgebaut: Haushalte Haushalte: es werden jährlich zu entrichtende Grundgebühren erhoben. Bemessungsgrundlage ist die Haushaltgrösse. Landwirtschafts- und Kleingewerbe wird analog behandelt. Keine Mengengebühr. Betriebe Für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe besteht eine gewichtsabhängige Gebühr mit direkter Wägung beim Entleeren in das Sammelfahrzeug. Separatsammlungen Für die Separatsammlungen werden keine Gebühren erhoben. Kostendeckungsgrad Die Aufwendungen des Verbands für Sammlung, Transport und Verwertung der Siedlungsabfälle werden vollständig über Gebühren gedeckt.
22 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Fehlende verursacherorientierte/mengenabhängige Gebühren Im Umweltschutzgesetz ist betreffend Finanzierung Folgendes festgelegt: Fazit Die aktuell fehlenden verursacherorientierte Gebühren für Haushalte stehen nicht im Einklang zu dieser gesetzlichen Grundlage. In der Praxis ist die Umsetzung nur mittels einer Mengengebühr möglich. Die Vorgaben der BAFU-Richtlinie über die verursacherorientierte Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung sowie kantonsinterne, rechtliche Abklärungen und insbesondere der Bundesgerichtsentscheid 2C_740/2009 vom 4. Juli 2011 zeigen auf, dass es notwendig ist, im Kanton Nidwalden verursachergerechte, mengenabhängige Abfallgebühren einzuführen. 2.6 Information und Öffentlichkeitsarbeit, Koordination Die Information sowie die Öffentlichkeitsarbeit, finden heute vorwiegend durch den Kehrichtverwertungsverband Nidwalden statt. Der Verband erarbeitet jährlich eine Statistik, die allen Behörden offensteht. Von 1999 bis 2001 wurde ein gemeinsames Zentralschweizer Projekt zur koordinierten Nutzung der Abfallanlagen erarbeitet. Dabei wurden die Abfallmengen und Entsorgungsströme über die Siedlungs- und Bauabfälle innerhalb der Planungsregion Aargau, Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Luzern und Zug erfasst und für die Region ökologisch und ökonomisch optimal geeignete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen vorgeschlagen. Die Studie wird gegenwärtig überarbeitet. Die Koordination mit anderen Kantonen und dem Bund findet in unregelmässigen Abständen, zumindest aber jährlich statt.
23 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung KÜNFTIGE ABFALLWIRTSCHAFT UND MASSNAHMEN 3.1 Zielsetzungen und Grundsätze Die Gestaltung und Grundsätze der zukünftigen Abfallwirtschaft des Kantons Nidwalden basieren auf folgenden vier allgemeinen Zielsetzungen: Ziel 1 Ressourcen schonen, Ressourcen nutzen Ziel 2 Ökoeffizienz und Energieeffizienz Ziel 3 Optimierte Entsorgungssicherheit Ziel 4 Schutz von Umwelt und Bevölkerung Nicht erneuerbare Ressourcen werden durch erneuerbare ersetzt. Erneuerbare Ressourcen werden nachhaltig genutzt. Abfälle werden, soweit ökologisch und ökonomisch sinnvoll und technisch möglich, zu Sekundärrohstoffen. Bemerkung: Die Abfallwirtschaft ist allein nicht in der Lage, dieses Ziel zu erreichen. Es muss für die Volkswirtschaft als Ganzes Gültigkeit haben. Ökoeffizienz: Der ökologische Nutzen einer Handlung oder einer Massnahme ist grundsätzlich grösser als die ökologischen Kosten. Energieeffizienz: Die Prozesse der Abfallwirtschaft sind energetisch optimiert. Energienutzung: Die im Abfall enthaltene Energiemenge wird soweit wie möglich in nutzbare Energie umgewandelt. Entsorgungssicherheit ist gegeben, wenn die Abfälle innert nützlicher Frist umweltgerecht entsorgt werden können. Logistik und Infrastruktur der Entsorgung werden laufend optimiert, die Anlagekapazitäten sind nahe am effektiven Bedarf. Abweichungen sind zu definieren. Günstige Rahmenbedingungen am Markt fördern die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen. Entsorgungssicherheit bzw. -kapazitäten sind für die relevanten Entsorgungswege und Behandlungsarten zu definieren. Umwelt und Bevölkerung sollen vor negativ wirkenden Stoffen und Prozessen der Abfallwirtschaft geschützt werden. Insbesondere sind die Lebensgrundlagen vor Schadstoffen zu schützen. Es fallen nur noch verwertbare und/oder endlagerfähige Stoffe an, die ohne Schaden in die Umwelt abgegeben werden können. Die Ziele für die Abfallund Ressourcenwirtschaft im Kanton weisen eine hohe Übereinstimmung mit denjenigen des Bundes auf. 3.2 Organisation und Aufgabenteilung Organisationsstruktur Die Aufgabenteilung zwischen kantonalen, kommunalen und privatwirtschaftlichen Stellen funktioniert gut. Um die Ziele der Abfallplanung zu erreichen, ist keine grundsätzliche Änderung der Organisationsstruktur notwendig.
24 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Siedlungsabfälle: Brennbare Abfälle Mengenentwicklung und Entsorgungsweg Fraktionen Die brennbaren Siedlungsabfälle bestehen aus folgenden Fraktionen: Kehricht / Sperrgut aus Haushaltungen Brennbare Abfälle aus Industrie- / Gewerbe Brennbare Bauabfälle Die Mengenentwicklung wird wie folgt prognostiziert: Mengenentwicklung Brennbare Abfälle, Recyclingquote % ca. 2013: Einführung der Sackgebühr gemäss Massnahme, Abnahme der Kehrichtmenge um rund 40% kg pro Einwohner und Jahr Prognose Prognose 55% 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Prognose Kehricht inkl. Sperrgut Kehricht inkl. Sperrgut Recyclingquote (%) NW Prognose Recyclingquote Entsorgungsweg Zielerreichung Die Entsorgungswege sind wie folgt: Bis 2015 KVA Luzern und KVA Oftringen (vertraglich gesichert) Ab 2015 voraussichtlich in der geplanten neuen KVA Renergia in Perlen (LU). Der KVV Nidwalden beabsichtigt, sich an der Trägergesellschaft zu beteiligen. Die geplante Anlage in Perlen wird eine sehr hohe Energieeffizienz aufweisen. Die Emissionen in die Umwelt werden über die gesetzlichen Anforderungen hinaus vermindert. Die Ziele 2 und 4 werden im Rahmen der gegebenen Strukturen somit bestmöglich erreicht werden Sicherstellung des Entsorgungswegs Entsorgungssicherheit Die Entsorgung der brennbaren Siedlungsabfälle ist gesichert, da der entsprechende Vertrag mit der Renergia (Anlage in Perlen LU) abgeschlossen wird. Die ausserordentliche Delegiertenversammlung vom des Kehrichtverwertungs- Verbandes hat den Beitritt zur Renergia gutgeheissen. Die Gründungsversammlung wird am 28. Februar 2012 stattfinden. Es besteht im Rahmen der Abfallplanung somit kein weiterer Handlungsbedarf.
25 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Massnahmen "Brennbare Abfälle" Mengengebühr Vorteile der Mengengebühr Nachteile der Mengengebühr Bei den brennbaren Siedlungsabfällen ist die hauptsächliche Massnahme, eine Mengengebühr für die Haushalte einzuführen. Damit wird eine Lenkung der Abfallströme mit einem höheren Anteil an Wertstoffen und einer kleineren Verbrennungsmenge möglich (auch im Hinblick auf die Beteiligung an der geplanten Verbrennungsanlage in Perlen ist eine möglichst hohe Reduktion der zu verbrennenden Abfälle nötig). Reduktion der Menge an gemischtem Kehricht. Geringere Mengen zur Verbrennung spart Kosten. Höhere Verwertungsraten, Schonung der Ressourcen. Es steht fest, dass dies das einzige wirksame Instrument ist, um die Recyclingquote zu erhöhen, und damit den Zielen 1 (Schonung der Ressourcen) und 2 (Ökoeffizienz) näher zu kommen. Ausweichentsorgung: Verbrennung in privaten Hausfeuerungsanlagen, Cheminées, offenen Feuern wildes Deponieren von Abfällen und / oder Entsorgung via Kanalisation. Es hat sich in anderen Kantonen gezeigt, dass diese Probleme kaum von Bedeutung sind. Kehrichttourismus Betroffen sind vor allem Orte ohne Mengengebühr. Brennbare Abfälle: Massnahmen NR WAS WER BIS WANN 1 Einführung einer verursachergerechten, mengenabhängigen Kehrichtgebühr für die Haushalte (RRB Nr. 891 vom 13. Dezember 2011) KVV Nidwalden AFU
26 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Siedlungsabfälle: Wertstoffe / Separatsammlungen Mengenentwicklung Die Entwicklung der Mengen bei den Separatsammlungen wird wie folgt prognostiziert: Mengenentwicklung Separatsammlungen und Recyclingquote ca. 2012: Einführung der Kehricht- Mengengebühr für Haushalte gemäss Massnahmenliste kg pro Einwohner und Jahr % 55% 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% Altöle Alteisen Alu/Blechdosen Karton Papier Glas Prognose Prognose 10% 5% 0% Grüngut Recyclingquote (%) NW Mengenentwicklung Grüngut und Speiseabfälle Mengenentwicklung Grüngut Mit der Einführung der Kehricht-Mengengebühr für Haushalte werden sich die Grüngutmengen wesentlich erhöhen. Die Prognose der Grüngutmengen auf der Basis von Erfahrungszahlen aus strukturell ähnlichen Regionen lautet wie folgt: 4'000 Mengenentwicklung kommunale Grüngutsammlung 3'500 Tonnen pro Jahr 3'000 2'500 2'000 1'500 1' Prognose Prognose Entsorgungskapazitäten Grüngut Die zu verwertenden Grüngutmengen werden sich somit wahrscheinlich nahezu verdoppeln. Die heutige Kapazität der bestehenden Kompostieranlage der Lops GmbH in Stans (rund 3'000 t/a) würde nicht ausreichen.
27 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Küchen- und Speiseabfälle Generell besteht in der Schweiz der Trend, die kommunale Grüngutsammlung auch auf Rüstabfälle und teilweise auf Speiseabfälle auszudehnen. Da ab Juli 2011 Küchen- und Speiseabfälle nicht mehr als Tierfutter verwertet werden dürfen, werden diese Mengen in Biogasanlagen verwertet werden. Im Kanton Nidwalden sind derzeit keine Vergärungsanlagen vorhanden, die für die Annahme dieser Fraktionen ausgerüstet sind. Es sind aktuell bei mehreren möglichen Betreibern Abklärungen im Gang, eigene Anlagen zu erstellen oder mit Anlagenbetreibern in benachbarten Kantonen zusammenzuarbeiten. Verschiedene private Firmen haben sich der Entsorgung der Speiseabfälle angenommen Beurteilung und Handlungsbedarf biogene Abfälle weitere Fraktionen Sowohl für Grüngut als auch für Küchen- und Speiseabfälle weisen die bestehenden Anlagen im Kantonsgebiet keine ausreichende Kapazität auf, um die künftigen Mengen verarbeiten zu können. Ausserkantonal ist diese jedoch vorhanden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die künftige Entsorgung der biogenen Abfälle im mehrheitlich privatwirtschaftlich organisierten Markt sichergestellt ist. Für die Verwertung der weiteren Fraktionen Papier/Karton, Altglas, Metalle, Altöl bestehen generell ausreichende Kapazitäten, resp. Abnehmermärkte Massnahmen Wertstoffe / Separatsammlungen NR WAS WER BIS WANN 2 Förderung / Bau bedienter Abfallsammelstellen im Kantonsgebiet KVV NW laufend 3 Intensivierung der separaten Sperrgutsammlung (analog der brennbaren Abfälle) KVV NW Bauabfälle Mengenentwicklung und Entsorgungswege Mengenentwicklung und Entsorgungskapazitäten Eine Prognose der künftigen Mengen an Bauabfällen ist nicht möglich, da bereits die aktuellen Angaben unsicher sind, und die künftigen Mengen zudem stark von der Baukonjunktur abhängig sind. Die Behandlungskapazität der innerkantonalen Sortieranlagen ist gross, es sind kaum Engpässe zu erwarten. Die mineralisch verwertbaren Bauschuttfraktionen werden schon aus wirtschaftlichen Gründen möglichst weitgehend recycliert. Aktuell ist nicht bekannt, ob dieser Anteil noch gesteigert werden könnte. Deponien Unverschmutztes Aushubmaterial, Inertstoffe: siehe Kapitel 4 Deponieplanung.
28 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Beurteilung und Handlungsbedarf Sicherstellung der Entsorgungswege Angesichts der grossen Behandlungskapazität der innerkantonalen Sortieranlagen und dem generell steigenden Anteil von Recyclingbaustoffen kann davon ausgegangen werden, dass die Entsorgung der Bauschuttfraktionen und des Bausperrguts im mehrheitlich privatwirtschaftlich organisierten Markt sichergestellt ist. Für Altholz sind im Markt freie Kapazitäten vorhanden. Unverschmutztes Aushubmaterial, Inertstoffe: siehe Kapitel 4 Deponieplanung. Überwachung und Kontrolle Hinweis zum Zentralschweizer Umwelt- Baustelleninspektorat Defizite bestehen bei der Überwachung und Kontrolle der Abfallströme aus den Baustellen sowie bei der Erhebung der jährlichen Mengen. Die Zentralschweizer Umweltdirektionen ZUDK und die Zentralschweizerischen Baumeisterverbände ZBV haben mit der Schaffung des Zentralschweizerischen Umwelt-Baustelleninspektorats ZUBI ein Dienstleistungsangebot für die Gemeinden geschaffen, um ihre Kontrolltätigkeiten im Umweltbereich auf Baustellen zu delegieren Massnahmen Bauabfälle NR WAS WER BIS WANN 4 Verbesserung der Überwachung und Kontrolle der Abfallströme aus Baustellen (inkl. unverschmutzter Aushub) 5 Die Gemeinde sorgt dafür, dass bei Bauprojekten mit mehr als 500m 3 Rückbau- oder Aushubkubatur ein Entsorgungskonzept erstellt werden muss AFU 2012 AFU / Gemeinden Klärschlamm Mengenentwicklung Die Klärschlammmenge ist in erster Linie abhängig von der Bevölkerungszahl. Es sind somit keine wesentlichen Mengenänderungen zu erwarten Beurteilung und Handlungsbedarf Situation Schlammverbrennungsanlage REAL Für die Entsorgung des Klärschlamms besteht ein Vertrag mit REAL bis Ende Die Schlammverbrennungsanlage des REAL auf der ARA Region Luzern muss in den nächsten Jahren erneuert werden. Die Sicherstellung des Entsorgungsweges ist somit abhängig von den Entscheiden des REAL. Aktuell kann davon ausgegangen werden, dass die Schlammverbrennungsanlage bestehen bleiben wird, und somit auch langfristig entwässerter Klärschlamm aus dem Kanton Nidwalden in dieser Anlage entsorgt werden kann. Sollte seitens REAL der Entsorgungsweg geändert werden, so dass der Klärschlamm getrocknet werden muss, müssten eigene Trocknungsanlagen erstellt werden, oder vereinbart werden, dass der Klärschlamm zur Trocknung weiterhin an REAL geliefert werden kann.
29 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Handlungsbedarf Als Handlungsbedarf verbleibt die vertragliche Sicherstellung der Klärschlammentsorgung bei REAL für die Zeit ab Ende Massnahmen Klärschlamm NR WAS WER BIS WANN 6 Längerfristige vertragliche Sicherstellung der Klärschlammentsorgung bei REAL ab Ende ARA-Betreiber Übrige Abfälle Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle (ak-abfälle) Mengenentwicklung und Entsorgungswege Beurteilung und Handlungsbedarf Die Mengen an Sonderabfällen werden sich in den kommenden Jahren kaum wesentlich ändern. Für die Mengen an anderen kontrollpflichtigen Abfällen wie Altreifen, elektronische Geräte oder Altholz ist keine Prognose möglich. Die bestehende Organisation und die Entsorgungswege können auch künftig beibehalten werden. Es besteht kein Handlungsbedarf Abfälle aus dem öffentlichen Strassenunterhalt (Wischgut und Strassensammlerschlämme) Unternehmen, welche eine Bewilligung für die Entsorgung von Strassensammlerschlämmen benötigen, werden durch die Behörden mittels VeVA-Begleitscheinen überwacht und kontrolliert. Das Wischgut aus dem kommunalen Strassendienst sollte gemäss gesetzlichen Vorgaben ebenfalls in Wischgutaufbereitungsanlagen verbracht werden. Dies ist heute jedoch noch nicht überall Praxis. Beurteilung und Handlungsbedarf Bezüglich der Entsorgung des Wischguts besteht im Moment kein Handlungsbedarf. Mit geeigneten Informationsmitteln soll der Kanton die Gemeinden informieren und Kontrollen durchführen Tierische Nebenprodukte, Speiseabfälle Speiseabfälle: siehe Kapitel und Tierische Nebenprodukte: die Entsorgung der Tierischen Nebenprodukte (v.a. aus der Schlachtung) ist nicht Gegenstand der Abfallplanung. Das Labor der Urkantone ist verantwortlich für die Umsetzung des Verfütterungsverbots von Speiseabfällen und deren korrekte Entsorgung ab 2011.
30 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Übrige Abfälle, Massnahmen NR WAS WER BIS WANN 7 Wischgut der Gemeinden: Mit geeigneten Informationsmitteln soll der Kanton die Gemeinden informieren und Kontrollen durchführen. AFU 2012
31 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung DEPONIEPLANUNG Vorbemerkung Neben der eigentlichen Deponieplanung werden in diesem Kapitel auch der Anfall und die Verwertung von unverschmutztem Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial aufgezeigt. 4.1 Deponien Inert-, Reststoff- und Reaktordeponien Der regionale Bedarf an Inertstoff-, Reststoff- und Reaktordeponiedeponievolumen wird durch das AFU zusammen mit den anderen Zentralschweizer Kantonen sowie dem Kanton Aargau zurzeit koordiniert evaluiert. Notfallmässige Ablagerung Die Erfordernisse von Notablagerungsstellen für den Materialanfall in besonderen und ausserordentlichen Lagen (Hochwasserereignisse usw.), werden im Rahmen eines separaten Projektes bearbeitet. Darin wird auch der Begriff Notlage zu definieren sein. 4.2 Verwertungsstellen für unverschmutztes Aushub-, Abraum und Ausbruchmaterial Aktuell gültige Bestimmungen und Festlegungen Technische Verordnung über Abfälle (TVA) Nach Art. 3. Abs. 7 TVA gilt Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial als unverschmutzt, wenn: a. Die in ihm enthaltenen Stoffe die Grenzwerte gemäss Anhang 3 nicht überschreiten oder eine Überschreitung nicht auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen ist; und b. es keine Fremdstoffe wie Siedlungsabfälle, Grünabfälle oder Bauabfälle enthält. Im Weiteren legt die TVA unter anderem folgendes fest: die Verwertung von unverschmutztem Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial ist in der Abfallplanung aufzuzeigen (Art. 16 Abs. 2 lit. f.) unverschmutztes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial soll für Rekultivierungen verwertet werden (Art. 16 Abs. 3 lit. d.) Richtplan 2010 Im Richtplan 2010 werden folgende Aussagen gemacht: Koordinationsaufgabe E1-4 Abbaugebiete sind grundsätzlich mit unverschmutztem Aushub zu rekultivieren. Bei Abbaugebieten in Flachwasserbereichen des Vierwaldstättersees ist zu prüfen, ob mittels Schüttungen von geeignetem Material möglichst eine Wiederherstellung des ursprünglichen ökologischen Zustandes erreicht werden kann.
32 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Koordinationsaufgabe E2-5 Die Eröffnung von neuen Ablagerungsstellen für unverschmutzten Aushub ist im Kanton nicht mehr möglich. Grundsätzlich sollen diese Materialien, soweit sie nicht am Anfallort verwertet werden können, für die Rekultivierung von Abbaustellen verwendet werden. Als regionale Verwertungsstelle für Aushubmaterial steht die Kiesgrube Ännerberg zur Verfügung. Massnahmen Abfallund Deponieplanung 1997 Die Massnahmen aus der Abfallplanung 1997 (M23 keine Bewilligungen mehr für Ablagerungsstellen, nur noch für Rekultivierungen oder begründete Terrainveränderungen; M24 Umwandlung der Abbaustelle Ännerberg in eine regionale Verwertungsstelle für unverschmutzten Aushub; M25 nicht verwertbarer Aushub muss in einer Inertstoffdeponie abgelagert werden) wurden alle umgesetzt. Beurteilung und Handlungsbedarf Die Forderung, dass keine neuen Ablagerungsstellen für unverschmutzten Aushub möglich sind (Koordinationsaufgabe E2-5), ist in Anbetracht von möglichen Kapazitätsengpässen, kritisch zu hinterfragen. Vereinbarung Zentrale Verwertungsstelle Ännerberg Die Regelungen für die Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial in der Zentralen Verwertungsstelle Ännerberg sind zwischen dem Regierungsrat und der Betreiberin der Kiesgrube Ännerberg, Oberdorf, in der Vereinbarung vom 19. August 2008 enthalten. Die Vereinbarung ist bis zum 31. Dezember 2012 gültig. Sie verlängert sich stillschweigend um weitere fünf Jahre, sofern nicht innert Frist eine Kündigung erfolgt. In der Vereinbarung sind insbesondere folgende Bestimmungen enthalten: Die Kiesgrube Ännerberg ist die einzige zentrale bzw. regionale Verwertungsstelle für unverschmutzten Aushub. Die Rekultivierung von anderen Abbaustellen ist jedoch möglich. Die Ablagerungen erfolgen nach Marktpreisen. Allen Unternehmungen wird die Verwertung zu gleichen Preisen offeriert. Dies gilt auch für die Betreiberin selbst. Einheimischen Unternehmungen werden Mengenrabatte gewährt. Die Preise für das Kalenderjahr werden durch die Betreiberin jeweils im Herbst des Vorjahres festgelegt und an einer Sitzung der Technischen Kommission diskutiert und protokollarisch festgehalten. Preisgestaltung und -verrechnung werden durch eine unabhängige treuhänderische Kontrollstelle überwacht. Die jährliche Mengenplanung sowie weitere Punkte werden durch die Technische Kommission periodisch festgelegt. Die Kommission setzt sich zusammen aus zwei Vertretern der Betreiberin, einem der Nidwaldner Transportunternehmungen und einem des kantonalen Amtes für Umwelt. Es besteht grundsätzlich eine Annahmepflicht für Nidwaldner Aushub mit Einschränkungen für schwierig einzubauende Materialien. Für die Schlammablagerung in Notfällen ist ständig eine Kapazität von m 3 bereitzuhalten. Die Jahresmenge ist derzeit auf m 3 (entspricht t [Faktor m 3 > t = 1.7]) festgelegt worden. Material von ausserhalb des Kantons kann angenommen werden (Die Menge bewegt sich um bis m 3 / Jahr und wird von der Technischen Kommission jährlich festgelegt).
33 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Bestehende Anlagen Gemäss der Deponieplanung Nidwalden 1998 und der Richtplanung 2010 stehen heute folgende Verwertungsstellen und Deponien zur Annahme von wesentlichen Mengen an unverschmutztem Aushub zur Verfügung: 1 Zentrale Verwertungsstelle für unverschmutzten Aushub Ännerberg, Oberdorf 2 Inertstoffdeponie Rotzloch, Stansstad 3 Reaktordeponie Cholwald, Ennetmoos Weitere bewilligte Objekte sind: 4 Ablagerungsstelle Chappelwald Nord, Ennetmoos (Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG, ausschliesslich für Ablagerung von Geschiebe aus Ennetmooser Bächen) 5 Geschiebeablagerungsstelle Chatzenbuggel, Ennetmoos (Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG, ausschliesslich für Ablagerung von Geschiebe aus dem Rübibach) 6 Seeschüttung Alpnachersee, Stansstad (Bewilligung nach Art. 28 WRG Ziff. 5; Aufschüttung/ Renaturierung ehemalige Abbaustelle; Betrieb in Vorbereitung) Übersicht bewilligte Standorte Die Anlagen 1 bis 3 sind in Kapitel generell beschrieben. In Zusammenhang mit den vorliegenden Fragestellungen ist Folgendes zu ergänzen: 2 Inertstoffdeponie Rotzloch, Stansstad: Unverschmutzter Aushub wird in der Inertstoffdeponie praktisch nur in Form von stark vernässtem, feinkörnigem Material oder Schlamm eingebaut. 3 Reaktordeponie Cholwald, Ennetmoos: Für den Aufbau der Aussenberme wird regelmässig eine relevante Menge von unverschmutztem Aushubmaterial benötigt. 4 Ablagerungsstelle Chappelwald Nord, Ennetmoos: Die Ablagerungsstelle wurde ausschliesslich zur Bewältigung der Notsituation bei der Entsorgung von siltig-tonigem Feinmaterial aus Ennetmooser Bächen bewilligt.
34 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Geschiebeablagerungsstelle Chatzenbuggel, Ennetmoos: Die Ablagerungsstelle wurde ausschliesslich für Material aus dem Rübibach und dem Geschiebesammler Chatzenbuggel bewilligt. 6 Seeschüttung Alpnachersee, Stansstad: Die Aufschüttung/ Renaturierung der ehemaligen Abbaustelle wurde in Zusammenhang mit dem Materialabbau aus dem Vierwaldstättersee im Gebiet Harrissen/ Acheregg vor Stansstad als Ersatzmassnahme (Wiederherstellung des ehemaligen Flachwasserbereiches) bewilligt. Die Detailprojektierung soll im laufenden Jahr (2011) erfolgen Materialarten und Problemstellungen Begriffe Gemäss den Richtlinien und Definitionen des Bundes wird unter Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial Material mit Herkunft aus dem Untergrund (C- Horizont) verstanden. Definition von Aushub-, Abraumund Ausbruchmaterial nach der Aushubrichtlinie (BAFU, 1999) [10] Aus praktischen Überlegungen werden im Rahmen der vorliegenden Abfallplanung die Materialarten nach der folgenden Liste des Amtes für Umwelt definiert und behandelt. Im Weiteren werden unter dem Begriff Aushub stets unverschmutzter C-Boden und unverschmutzte, schwierig einzubauende Materialien verstanden.
35 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Beschrieb der Materialarten und Problemstellungen im Einzelnen A-Boden A-Boden (Oberboden, Humus) ist in der Regel ein knappes Gut. Er wird durch die Unternehmungen direkt verwertet. Bei den Deponien und der Verwertungsstelle wird Oberboden allenfalls beim Abschluss von Rekultivierungsetappen benötigt. Angaben über Anfall und Verwertung liegen nicht vor. kein Handlungsbedarf im Rahmen der Abfall- und Deponieplanung B-Boden Für B-Boden (Unterboden) ist die Situation ähnlich wie beim Oberboden. Aufgrund der häufig fehlenden Kenntnisse über den Bodenaufbau erfolgt vielfach keine Identifizierung und Separierung des Unterbodens nach dem Abschälen des Oberbodens bzw. beim Ausheben der Baugrube. Es ist deshalb davon auszugehen, dass ein wesentlicher Teil des Unterbodens mit dem unverschmutzten Aushub vermischt und abgelagert wird. es besteht Handlungsbedarf im Rahmen der Abfall- und Deponieplanung C-Boden Unter C-Boden wird vorliegend standfestes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial sowie auch standfestes Material aus Geschiebesammlern verstanden, das problemlos am Rekultivierungs- oder Deponieort eingebaut werden kann. Bei Aushubarbeiten wird das Material am Anfallort zunehmend bewirtschaftet. Der relative Anteil an standfestem Material ist in der letzten Zeit rückläufig (vgl. dazu auch den untenstehenden Absatz über schwer verdichtbares, nasses, siltiges Material). es besteht Handlungsbedarf im Rahmen der Abfall- und Deponieplanung schwierig einzubauende Materialien Schlammmaterial Solches Material stammt z.b. aus Erdsondenbohrungen. Der hohe Wassergehalt und die hohen Anteile an Sand, Silt, und Ton bedingen eine Entwässerung und Konditionierung des Materials, bevor es eingebaut werden kann. Der Anfall von Schlammmaterial ist zunehmend. es besteht Handlungsbedarf im Rahmen der Abfall- und Deponieplanung Schwer verdichtbares, nasses, siltiges Material Der hohe Wassergehalt, kombiniert mit dem hohen Feinanteil, bewirkt, dass dieses nicht flüssige Material schwierig zu verdichten ist. Der Anteil an solchem Material hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Gründe dazu liegen unter anderem bei der Bewirtschaftung des Aushubmaterials, was grundsätzlich im Sinne der Bestimmungen des Umweltschutzes ist. Verwertbare Komponenten wie Kies und Steine werden separiert und nur der Feinanteil wird der Deponie bzw. Verwertungsstelle zugeführt. Dies führt zu einem steten Mangel von standfestem Strukturmaterial im Deponiekörper und erfordert zusätzliche Massnahmen zur Sicherstellung der Stabilität. es besteht Handlungsbedarf im Rahmen der Abfall- und Deponieplanung
36 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung nicht standfestes Geschiebesammlermaterial (organischer Anteil kleiner 10%) Seine Zusammensetzung ist ähnlich wie das schwer verdichtbare Material. Zusätzlich zum Feinanteil kann es Anteile von organischem (Holz, Humus, Pflanzenreste) sowie grobkörnigem Material (Steine) enthalten. Nur in der Gemeinde Ennetmoos stehen für die Ablagerung von solchem Material aus dem Mel- und Rübibach spezielle Ablagerungsstellen zur Verfügung. es besteht Handlungsbedarf im Rahmen der Abfall- und Deponieplanung Torf bzw. Material mit einem organischen Anteil grösser 10% Der Anfall von Torf ist in Nidwalden gering. Er soll primär zur Regeneration von Mooren usw. verwendet werden. Zur Vermittlung von Verwertungsmöglichkeiten steht die Torfbörse zur Verfügung. Beim Material mit einem organischen Anteil grösser als 10% handelt es sich praktisch ausschliesslich um Material aus Geschiebesammlern und Rückhalteräumen. Solches Material ist generell nicht zum Einbau in Aushubverwertungsstellen geeignet und die Ablagerung in Inertstoffdeponien ist nicht zulässig. Grundsätzlich müsste es deshalb in Reaktordeponien abgelagert werden. Die Gemeinden lehnen dies jedoch aus finanziellen Gründen ab, was verständlich ist. Das kostspielige Volumen von Reaktordeponien sollte für andere, umwelttechnisch relevantere Abfälle reserviert bleiben. Für die Gemeinden ist die Verwertung bzw. Entsorgung von solchem Material nur bei grösseren Ereignissen (Notlagen) ein Problem. Gemäss dem kantonalen Tiefbauamt ist periodisch mit grösseren Kubaturen zu rechnen, wie zum Beispiel aus der anstehenden Räumung des Dürrensees in Emmetten (maximal t). für Torf besteht kein Handlungsbedarf im Rahmen der Deponieplanung. Problemstellung für die Gemeinden Die Gemeinden wurden mit einem Fragebogen über ihre Probleme sowie Bedürfnisse im Zusammenhang mit Aushub befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass in den Jahren 2006 bis 2010 grundsätzlich keine Probleme mit den fraglichen Materialarten bestanden. Einzig die Gemeinde Ennetmoos hat mit stark wasserhaltigem, schlecht verdichtbarem Feingeschiebe von Mel- und Rübibach aus dem Materialsammler St. Jakob bis vor kurzem einen Entsorgungsnotstand. Mit Erteilen der Bewilligung für die Ablagerungsstelle Chappelwald Nord im Jahr 2009, wurde das Problem (Bewältigung von Notsituationen) kurzfristig gelöst. Um auch in Zukunft das Material ablagern zu können, ist die Errichtung einer Sondernutzungszone Chappelwald in Vorbereitung. Auch die Geschiebemengen von kleineren Unwettern konnten von den Gemeinden mit den bestehenden Einrichtungen bewältigt werden.
37 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Materialanfall Die in den Jahren 2006 bis 2010 in den Ablagerungsstellen verwerteten Mengen an Aushub sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt. Aufgrund der Problemstellung wird zwischen standfestem Aushub und schwierig einzubauenden Materialien unterschieden. standfester Aushub schwierig einzubauende Materialien Aushubmenge insgesamt
38 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Gesamtbautätigkeit im Kanton Nidwalden als Vergleichsgrösse Erläuterungen und Kommentare Sofern keine Präzisierungen erfolgen, beziehen sich die Angaben der nachfolgenden Erläuterungen und Kommentare jeweils auf Material aus dem Kanton Nidwalden: Im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2010 wurden rund t Aushub pro Jahr auf den Verwertungsstellen abgelagert. Pro Einwohner und Jahr beträgt die durchschnittliche Menge 5.12 t (siehe dazu auch nachfolgende Grafiken). Im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2010 wurden 97.8% des gesamten Aushubanfalls (Nidwalden und extrakantonal) in der Verwertungsstelle Ännerberg abgelagert wurde in der Verwertungsstelle Ännerberg t Material abgelagert. Die Zunahme gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2009 (rund t) beträgt damit ca. 75%. Die Menge 2010 an schwierig einzubauenden Materialien betrug t. Aufgrund des grossen Anteils an vernässtem Material, musste die Annahme von Schlamm eingestellt werden und zur Verbesserung der Stabilität Felsmaterial zugeführt werden. Von ausserhalb des Kantons wurden zusätzlich t unverschmutzter Aushub und t vernässtes Material angeliefert. Wodurch die grossen Unterschiede der Ablagerungsmengen in den betrachteten Jahren verursacht wurden, ist nicht klar. Ab 2011 wird ein neues Kontrollsystem angewendet, das eine verbesserte Transparenz über die Aushubherkunft schaffen soll. Eine Plausibilitätskontrolle der Ablagerungsmengen anhand der Gesamtbautätigkeit im Kanton (Bundesamt für Statistik, 2011; Summe 2010 entspricht der geplanten Bautätigkeit) zeigt, dass die grossen Unterschiede in den Ablagerungsmengen mit dieser Kenngrösse nicht erklärt werden können. Die Entwicklung der Kosten der gesamten Bauten verläuft sehr gleichmässig. Einschränkend ist festzuhalten, dass aus dieser Statistik nur bedingt auf die Aushubmenge geschlossen werden kann.
39 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung In der Deponieplanung 1997 wurde von einem jährlichen Anfall an Aushub von t für 1998 ausgegangen. Die Zunahme bezogen auf die Durchschnittsmenge 2006 bis 2010 beträgt t (ca. 40%). Pro Einwohner und Jahr stieg die Menge um 1.13 t (ca. 28%) von 3.99 t auf 5.12 t. Die Menge von schwierig einzubauenden Materialien liegt im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2009 bei rund t pro Jahr. Im Jahr 2010 wurden t abgelagert (Zunahme von ca. 330%). In der Inertstoffdeponie Rotzloch wurden nur unbedeutende Mengen an standfestem Aushub angenommen. Die abgelagerte Schlammmenge ist zunehmend. In den ersten drei Quartalen wurden rund 12 Mal mehr Schlamm (1'420 t) als im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2009 (120 t) abgelagert. Die Reaktordeponie Cholwald benötigte aufgrund der Aufbautechnik (Schüttung der Aussenberme mit unverschmutztem Material) eine Aushubmenge von rund t pro Jahr. Die Verwertungsmöglichkeiten von schwierig einzubauenden Materialien sind aufgrund der Platzverhältnisse sowie aus Stabilitätsgründen in den Anlagen limitiert. Die Nachfrage nach Ablagerungsraum übersteigt das Angebot. Die durchschnittliche Ablagerungsmenge in den Jahren 2006 bis 2010 von ausserhalb des Kantons liegt bei rund t (ca. 22% der Gesamtmenge). Davon waren rund t (ca. 4%) schwierig einzubauende Materialien. Verwertung von Aushub in landwirtschaftlichen Terrainveränderungen Für landwirtschaftliche Terrainveränderungen wurde nach der Auswertung der Bewilligungsunterlagen durch das AFU in der betrachteten Periode durchschnittlich t Material inklusive A-/ B-Boden pro Jahr verwertet. Der Anteil an A- und B-Boden wird auf 10% eingeschätzt. Der Anteil der Aushubmenge für landwirtschaftliche Terrainveränderungen liegt im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2010 damit bei rund t. Dies entspricht 7.2% der auf den Verwertungsstellen abgelagerten Aushubmenge ( t). Diese Ergebnisse zeigen, dass Zielsetzungen bzw. Massnahmen von TVA, Abfallplanung 1997 und kantonaler Richtplan hinsichtlich der prioritären Aushubverwertung für Rekultivierungen erreicht wurden.
40 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Entwicklung der spezifischen Jahresmengen im Kanton Nidwalden (Tonnen pro Einwohner und Jahr) Die spezifischen Aushubmengen in den Jahren 2006 bis 2010 bewegen sich zwischen 3.86 und 7.67 t pro Einwohner und Jahr. Der Durchschnitt liegt bei 5.12 t pro Einwohner und Jahr. Vergleich mit den Zentralschweizer Kantonen und Aargau Für den interkantonalen Vergleich liegen Angaben aus der Zentralschweiz und dem Aargau für das Jahr 2009 vor. Mit 3.88 t pro Einwohner und Jahr liegt Nidwalden im unteren Bereich. Da die Werte des Kantons Uri völlig abweichen, wurden sie für den Vergleich nicht berücksichtigt. Gleichzeitig ist zu den Zahlen zu bemerken, dass ihre Aussagekraft und Zuverlässigkeit mit grossen Unsicherheiten verbunden ist. Z.B. kann vielfach der Import/ Export aus bzw. in andere Kantone nicht eruiert werden.
41 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Entwicklung der Materialmengen und Volumenbedarf Ablagerungsstellen Entwicklungsfaktoren Die Entwicklung des Anfalles von Aushub ist aufgrund seiner Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren (Konjunktur/ Bautätigkeit, Grossprojekte usw.) kaum zu prognostizieren. Um trotzdem eine Abschätzung machen zu können, wird davon ausgegangen, dass die Entwicklung der Bevölkerung ähnlich wie bisher zunehmen wird (+ 6.25% 2000 bis 2009) die Bautätigkeit im ähnlichen Rahmen wie bisher verlaufen wird das Jahr 2010 mit insgesamt t Aushub aus Nidwalden nicht repräsentativ. Die extreme Zunahme des Anfalls könnte zu einem Teil auf Zuordnungsprobleme der Herkunft des Aushubes zurückzuführen sein. der Anteil an nicht standfestem, vernässtem Feinmaterial sowie Schlamm aus Erdsondenbohrungen und dergleichen (schwierig einzubauende Materialien) weiter zunehmen wird. Nachfolgend werden für drei Varianten die mögliche Entwicklung der spezifischen Ablagerungsmengen pro Einwohner für die Jahre 2016 (nächster Planungshorizont der Zentralschweizer Kantonen und des Kanton Aargaus) und 2020 dargestellt. Die Variante stabil geht vom Mittelwert 2006 bis 2009 (4.45 t pro Einwohner und Jahr) aus, für die Variante zunehmend wurde der Anfall auf 5.5 bzw. 6.0 t/ Einwohner und Jahr festgelegt und die Variante boomend orientiert sich an der spezifischen Ablagerungsmenge von 8.11 t/ Einwohner im Jahr 2009 des Kantons Zug. Für das Jahr 2020 wird 9.0 t/ Einwohner für Zug angenommen. Überblick Ablagerungsmengen und Prognosen 2016/ 2020 Für die Prognose des bereitzustellenden Ablagerungsvolumens wird von der Variante zunehmend ausgegangen. Ihr Eintreten wird als am wahrscheinlichsten angesehen. Die Prognosen boomend werden als nicht realistisch bzw. als nicht anstrebenswert erachtet. Das jährlich bereitzustellende Ablagerungsvolumen für unver-
42 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung schmutzten Aushub sollte demnach für das Jahr t (gerundet) umfassen Im Vergleich mit den übrigen Kantonen liegt dieser Wert im mittleren Bereich. Für das Jahr 2020 wird eine Ablagerungsmenge von t (gerundet) und als Menge für das Jahr 2011 wird der Mittelwert der Jahre 2006 bis 2010 von rund t angenommen. Prognose der spezifischen Aushubmengen für das Jahr 2016 in den Kantonen Fazit bisheriger Aushubanfall und Prognose der Entwicklung bis im Jahr 2020 Im Sinne eines Fazits über den bisherigen Anfall und die Verwertung von unverschmutztem Aushub sowie dessen weitere Entwicklung bis im Jahr 2020 im Kanton Nidwalden ist folgendes festzuhalten: Die seit 1998 praktizierte Konzentration der Aushubablagerung im Kanton Nidwalden in der Zentralen Verwertungsstelle Ännerberg hat sich bisher bewährt. Die Festsetzung der Richtplanung, wonach Aushub ausschliesslich für die Rekultivierung von Abbaustellen zu verwenden ist, hat sich bewährt. Die in den betrachteten Jahren abgelagerten Aushubmengen unterliegen grossen Schwankungen. Die Gründe für die jährlichen Abweichungen konnten im Rahmen dieser Arbeit nicht abgeklärt werden. Der Anteil von schwer verdichtbarem Material ist insbesondere im Jahr 2010 sehr stark angestiegen. In der Verwertungsstelle Ännerberg führt dies zu Problemen beim Materialeinbau und der Bewältigung des Anfalls. Der Anfall von Schlamm aus z.b. Erdsondenbohrungen ist stark zunehmend. Geeignete Ablagerungsstellen stehen heute nur ungenügend zur Verfügung. Für die Ablagerung von grösseren Mengen an Material mit einem organischen Anteil von mehr als 10% steht keine geeignete Verwertungsstelle zur Verfügung. In Bezug auf die spezifische Ablagerungsmenge pro Einwohner und Jahr liegt der Kanton Nidwalden im unteren Bereich im Vergleich mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen (ohne Uri) und Aargau.
43 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Die Prognose für den zukünftigen Materialanfall für das Jahr 2016 geht von 5.5 t Aushub pro Einwohner und Jahr und für das Jahr 2020 von 6.0 t aus (mittlere Werte im interkantonalen Vergleich). Bei der Prognose für den abzudeckenden Ablagerungsvolumenbedarf sind die grossen Schwankungen im jährlichen Anfall zu berücksichtigen. Die Beschränkung auf eine hauptsächliche Ablagerungsstelle (Verwertungsstelle Ännerberg) ist aufgrund der heutigen Materialzusammensetzung und Verwertungssicherheit zu hinterfragen. Zur Gewährleistung der Verwertung von insbesondere schwierig einzubauenden Materialarten sollte mindestens eine zusätzliche Verwertungsstelle mit ausreichender Kapazität für solches Material zur Verfügung stehen Ablagerungsstandorte Abdeckung des Bedarfes an Ablagerungsvolumen In der nachfolgenden Planübersicht und Zusammenstellung sind die bewilligten sowie in Planung stehenden Anlagen dargestellt. Je nach Planungs- und Bewilligungsstand bzw. Realisierungschancen haben die Angaben einen unterschiedlichen Zuverlässigkeitsgrad. Für Kubaturen, zeitliche Angaben usw. wird auf die nachfolgenden Ausführungen sowie die Arbeitstabelle auf Seite 42 verwiesen. bewilligte und geplante Anlagen
44 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung bewilligte Standorte (grün): 1 Zentrale Verwertungsstelle für unverschmutzten Aushub Ännerberg, Oberdorf. Stand der Anlage: in Betrieb. 2 Inertstoffdeponie Rotzloch, Stansstad. Stand der Anlage: in Betrieb. 3 Reaktordeponie Cholwald, Ennetmoos. Stand der Anlage: in Betrieb. 4 Ablagerungsstelle Chappelwald Nord, Ennetmoos. Stand der Anlage: in Betrieb. 5 Geschiebeablagerungsstelle Chatzenbuggel, Ennetmoos. Stand der Anlage: in Betrieb. 6 Seeschüttung Alpnachersee, Stansstad. Stand der Anlage: Detailprojekt in Vorbereitung. geplante Standorte (gelb): 7 Projekt Aufstockung Aushubverwertungsstelle Ännerberg, Oberdorf. Stand der Planung: Projekt in Vorbereitung. Kommentar: Das Vorhaben erfordert eine gewisse Vergrösserung der bestehenden Sondernutzungszone. Es besteht Potential für schwierig einzubauendes Material. 8 Projekt Ablagerungsstelle Chappelwald, Ennetmoos. Stand der Planung: Das Projekt wird voraussichtlich im Laufe von 2012 der Gemeindeversammlung vorgelegt (Errichtung einer Sondernutzungszone und Projektvorlage). Kommentar: Das Projekt ist für die Ablagerung des Geschiebematerials der Ennetmooser Bäche vorgesehen. 9 Projekt Rekultivierung ehemalige Kiesgrube Juch, Ennetmoos. Stand der Planung: Das Projekt wurde den Behörden zusammen mit dem Projekt 10 Hostatteggwald eingereicht und öffentlich aufgelegt. Das Bewilligungsverfahren wurde im März 2011 vom Gemeinderat sistiert. Zudem sind Einsprachen eingegangen. Kommentar: Eine Sondernutzungszone besteht, die Rekultivierung kann auch unabhängig vom Projekt Hostatteggwald erfolgen. 10 Projekt Rekultivierung Kiesgrube Hostatteggwald, Ennetmoos. Stand der Planung: Das Projekt wurde den Behörden zusammen mit dem Projekt 9 Juch eingereicht und öffentlich aufgelegt. Das Bewilligungsverfahren wurde im März 2011 vom Gemeinderat sistiert. Zudem sind Einsprachen eingegangen. 11 Projekt Schlammdeponie Chalchloch Rotzloch, Stansstad. Stand der Planung: Das Projekt ist den Behörden eingereicht worden. Die Anlage befindet sich innerhalb der bestehenden Sondernutzungszone. 12 Projekt Schlamm- oder Inertstoffdeponie Kaverne Rotzloch, Stansstad. Stand der Planung: Projekt in Vorbereitung. Die Anlage soll mittelfristig realisiert werden. Sie befindet sich teilweise innerhalb der bestehenden Sondernutzungszone.
45 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Projekt Rekultivierung Kiesgrube Mettlen, Wolfenschiessen. Stand der Planung: Stufe Vorprojekt. Die Anlage wurde zur Aufnahme in die kantonalen Planungsgrundlagen (Abbaukonzept sowie Abfall- und Deponieplanung) angemeldet. Mit der Fortsetzung der Projektierungsarbeiten wird bis zum Vorliegen dieser Grundlagen zugewartet. 14 Projekt Inertstoffdeponie Hinterrüti, Ennetmoos. Stand der Planung: Projekt in Vorbereitung. Die Anlage wurde zur Aufnahme in die kantonalen Planungsgrundlagen (Abfall- und Deponieplanung) angemeldet. Mit der Fortsetzung der Projektierungsarbeiten wird bis zum Vorliegen dieser Grundlage zugewartet. Zusammenstellung der bewilligten und geplanten Anlagen mit ihren Kenngrössen Prognose Ablagerungsbedarf In der nachfolgenden Arbeitstabelle sind die oben angeführten Anlagen mit ihren Aushubkapazitäten zusammengestellt. Die Zuordnung der jährlichen Ablagerungsmengen auf die einzelnen Projekte beruht auf dem aktuellen Wissensstand. Bei den Prognosen der jährlichen Ablagerungsmengen (vgl. Zusammenstellung Seite 38) ist zu beachten, dass diese wie aufgezeigt von Jahr zu Jahr grossen Schwankungen unterliegen können. Bei der weiteren Planung ist diesem Umstand Rechnung zu tragen. grün = bewilligte Anlagen; gelb = in Planung
46 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Auf der Reaktordeponie Cholwald und der Inertstoffdeponie Rotzloch sollen primär Reaktor- bzw. Inertstoffe und nicht sauberer Aushub abgelagert werden. Deshalb erscheinen in der vorstehenden Tabelle für diese beiden Deponien nur sehr kleine Kapazitäten. grundsätzliche Situation Gemäss der Vereinbarung Zentrale Verwertungsstelle Ännerberg ist die aktuelle Jahresmenge bei t Material angesetzt. Gleichzeitig besteht die Verpflichtung Nidwaldner Aushubmaterial im Grundsatz anzunehmen. Aufgrund dieses Sachverhaltes und den geplanten Projekten wäre die Materialverwertung im Kanton mengenmässig grundsätzlich gut gewährleistet. In Bezug auf die Zieljahresmenge im Ännerberg sowie in Bezug auf die Inbetriebnahme der geplanten Anlagen bestehen jedoch grosse Unsicherheiten. Der zunehmende Anteil von schwierig einzubauendem Material führt in der Verwertungsstelle Ännerberg zu logistischen Problemen, welche bisher und zukünftig zu Kapazitätsengpässen führen. In diesem Sinne wurde die Ablagerungsmenge ab 2014 auf t pro Jahr prognostiziert. Situation 2011 bis 2013 Aufgrund der zeitlichen Vorgaben im Seeabbaugebiet von Stansstad hat die Betreiberin der Verwertungsstelle Ännerberg für die Jahre 2011 bis 2013 verminderte Annahmemöglichkeiten angekündigt. In diesen Jahren ergeben sich möglicherweise wesentliche Kapazitätsengpässe bzw. ein gewisser Notstand. Es müssen Massnahmen gefunden werden, um diese Situation zu überbrücken. geplante Projekte Bei den geplanten Anlagen sind deren Realisierungschancen sowie die Zeitpunkte der Inbetriebnahmen bzw. der Beginn der Rekultivierungen in den meisten Fällen schwierig vorherzusagen. Betreffend der zeitlichen Abläufe ist neben dem Planungsaufwand auch zu berücksichtigen, dass die Anlagen in die Nutzungsplanungen der Gemeinden als Sondernutzungszone integriert und von der Gemeindeversammlung gut geheissen werden müssen. Situation gegen 2020 Damit gegen Ende des Planungshorizontes keine Engpässe bei der Materialverwertung eintreten, sind neue Ablagerungsmöglichkeiten rechtzeitig zu planen und zu realisieren. schwierig einzubauende Materialien Um in Zukunft die Verwertung und Ablagerung von schwierig einzubauenden Materialien besser gewährleisten zu können, ist bei neuen Abbauprojekten auch die Ablagerung von solchen Materialtypen im Rahmen der Rekultivierung vorzusehen und mit Beginn der Projektierungsarbeiten entsprechend zu berücksichtigen. Bei aktuell eingereichten, neuen Projekten, welche für diese Materialklassen keine Verwertung vorsehen, ist im Rahmen des Bewilligungsverfahrens zu prüfen, ob Projektanpassungen möglich sind bzw. die erforderlichen Auflagen dazu erlassen werden können. Schlammmaterial Mit der speziellen Schlammdeponie Chalchloch, Rotzloch, Stansstad, werden die Voraussetzungen für die Annahme und Behandlung (Entwässerung) dieser Materialklasse für voraussichtlich zehn Jahre geschaffen. Da die Nachfrage nach solchen Ablagerungsstellen auch ausserhalb des Kantons sehr gross ist, stellt sich bei dieser Anlage die Frage nach den Annahmebedingungen von ausserkantonalem Material.
47 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Schwer verdichtbares, nasses sowie siltiges Material Die Verwertungssicherheit für dieses Material ist bereits heute sowie auch in den kommenden Jahren nicht gewährleistet. Es fehlt an genügenden Ablagerungsflächen bzw. -kompartimenten, in welchen das nasse Material behandelt (Entwässerung und Festigung durch natürliche Prozesse) werden kann. nicht standfestes Geschiebesammlermaterial (organischer Anteil kleiner 10%) Solches Material fällt vor allem in der Gemeinde Ennetmoos an, welche über spezielle Ablagerungsstellen verfügt. Material mit organischem Anteil grösser 10% (ohne Torf) Der Anfall von solchem Material aus Geschiebesammlern und Rückhalteräumen ist sehr unterschiedlich. Für Notlagen wird der Sachverhalt in einem separaten Projekt abgeklärt. Es besteht jedoch der Bedarf zu einer finanziell vertretbaren Behandlung, Verwertung oder Ablagerung von diesem Material auch ausserhalb von Notlagen. Mit den bestehenden und geplanten Anlagen zeigen sich bisher keine konkreten Möglichkeiten dazu. Fazit Abdeckung des Bedarfes an Ablagerungsvolumen Für die Jahre 2011 bis 2013 ist das Angebot an Ablagerungsvolumen für unverschmutzten Aushub mindestens knapp. Von der Betreiberin der Zentralen Aushubverwertungsstelle Ännerberg werden Massnahmen geprüft, um die Situation zu verbessern. Im Weiteren wurden vom Amt für Umwelt die zuständigen Behörden des Kantons Obwalden angefragt, ob kurzfristig Ablagerungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden könnten. Die schriftlichen Antworten sind noch ausstehend (Bem.: stehen aber bis Ende der Vernehmlassung zur Verfügung). Realisierungschancen bzw. Zeitpunkt der Betriebsaufnahme von neuen Ablagerungsstellen sind unsicher. Es ist davon auszugehen, dass auch nach 2013 das zur Verfügung stehende Ablagerungsvolumen knapp sein wird. Die Beschränkung auf eine hauptsächliche Ablagerungsstelle (Verwertungsstelle Ännerberg) ist aufgrund der heutigen Materialzusammensetzung sowie der im Ännerberg herrschenden eingeschränkten Voraussetzungen für die Materialbehandlung und den Materialeinbau heute nicht mehr genügend. Eine neue Ablagerungsstelle bedingt jedoch eine vorhergehende Abbaustelle. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Abbaukonzept (Neubearbeitung 2011). Zur Gewährleistung der Verwertung von schwer verdichtbarem, nassem und siltigen Material sollte eine zusätzliche, grössere Verwertungsstelle mit ausreichender Kapazität möglichst schnell zur Verfügung stehen. Für Geschiebesammlermaterial mit grossen Feinanteilen und einem organischen Anteil grösser als 10% müssen neue Ablagerungs- oder Verwertungsmöglichkeiten sowie Zwischenlager zur Verwendung des Materials beim Abschluss von Rekultivierungen insbesondere im Wald angeboten werden können.
48 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Verwertung von unverschmutztem Aushub: Massnahmen NR WAS WER BIS WANN 1.1 Für die Jahre 2011 bis 2013 sind Ablagerungsmöglichkeiten ausserhalb Nidwalden abzuklären. 1.2 In der Zentralen Verwertungsstelle Ännerberg sind für Ablagerung und Einbau des Aushubs umgehend Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, damit die Zielmenge gemäss der aktuellen Vereinbarung auch in den Jahren 2011 bis 2013 möglichst eingehalten werden kann. 1.3 Die Detailprojektierung der bewilligten Schüttung im Alpnachersee ist rasch möglichst voranzutreiben. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob allenfalls auch weniger standfestes Material verwertet werden könnte. 1.4 Zusätzlich zur Zentralen Verwertungsstelle für unverschmutzten Aushub Ännerberg, sind weitere Verwertungsstellen (mind. 1) mit grosser Kapazität zu evaluieren und wenn möglich bereitzustellen. Neben standfestem Aushub sind darin vor allem die Voraussetzungen für die Ablagerung und Behandlung für schwer verdichtbares Material zu schaffen. In diesem Sinne ist auch die Forderung gemäss Richtplan 2010 (Koordinationsaufgabe E2-5) zu hinterfragen. 1.5 Für nicht standfestes Geschiebesammlermaterial mit einem organischen Anteil grösser 10% ist die Verwertung für Rekultivierungen in Waldstandorten zu prüfen. Allenfalls sind Zwischenlager innerhalb der Sondernutzungszonen vorzusehen. 1.6 Sofern die Abbaustelle Hostatteggwald, Ennetmoos, nicht realisiert werden kann, ist die Rekultivierung der ehemaligen Kiesgrube Juch, Ennetmoos, alleine weiter zu verfolgen. 1.7 Gemäss dem bewilligten Projekt des Steinbruchs Rüti, Ennetmoos, ist keine Auffüllung der Anlage vorgesehen. Das Volumenpotenzial beträgt rund 5,5 Millionen Tonnen. Es ist mittelfristig zu prüfen, ob eine Projektänderung hinsichtlich der Aushubverwertung (Rekultivierung des gesamten Steinbruchs) möglich und sinnvoll ist. 1.8 Das Projekt des Steinbruchs Rüti sollte überarbeitet werden um zu prüfen, wie das zwischengelagerte Abdeckmaterial (Gegenstand von Projekt 14 Inertstoffdeponie Hinterrüti) zur Verwertung bzw. Rekultivierung des Steinbruchs verwendet werden kann. 1.9 Vor Abschluss des bewilligten Seeschüttungsprojektes Alpnachersee ist eine Fortsetzung der ökologischen Aufwertung im ganzen Bereich des ehemaligen Abbaugebietes zu prüfen Es ist zu überprüfen, ob Aushub und vor allem auch schwierig einzubauendes Material wie z.b. dasjenige des Sammlers St. Jakob, Ennetmoos, nach einer entsprechenden Konditionierung für Verbesserungen von landwirtschaftlich genutzten Böden im Rahmen eines grösseren, langfristigen Meliorationsprojektes, zum Bespiel im Drachenried, Ennetmoos, verwendet werden könnte Die Vereinbarung über den Betrieb der Zentralen Verwertungsstelle Ännerberg ist je nach den Ergebnissen bei der Realisierung von neuen Projekten an die neuen Voraussetzungen anzupassen Die Herkunft des Ablagerungsmaterials ist in allen Annahmestellen aufzuzeichnen. AFU/ ARE/ Dritte Unternehmung Unternehmung/ AFU AFU/ TBA/ Gemeinden/ Unternehmungen AFU/ Gemeinde/ Unternehmung AFU/ Gemeinde/ Unternehmung AFU/ Gemeinde/ Unternehmung AFU/ Unternehmungen sofort sofort sofort AFU/ ARE/ Unternehmungen sofort offen 2015 sofort 2015 Gemeinde/ AFU 2011 AFU/ Unternehmung offen AFU 2011
49 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Es ist zu überprüfen, wie die Ströme von Aushub in der Zentralschweiz koordinierter gelenkt werden können. Als eine andere Möglichkeit ist die Liberalisierung des Marktes zu diskutieren. In verschiedenen Kantonen wird extrakantonaler Aushub nicht angenommen Bei der Umsetzung des Bodenschutzes ist zu gewährleisten, dass der Unterboden als solcher erkannt wird und nicht als Aushub entsorgt wird. Die Unternehmungen sind in dieser Hinsicht zu informieren Bei der Bewilligung von Abbauzonen sind die Randbedingungen für deren Rekultivierung jeweils nach den Bedürfnissen der Verwertung von unverschmutztem Aushub auszurichten. Insbesondere ist dabei auch dem Sachverhalt von schwierig einzubauendem Material (Schlamm; schwer verdichtbares, nasses, siltiges Material; nicht standfestes Geschiebesammlermaterial und Material mit einem organischem Anteil >10%) Rechnung zu tragen und die entsprechenden räumlichen und technischen Anforderungen zu ermöglichen Zur Gewährleistung der reibungslosen Verwertung von Aushub sind Anfall und die Verwertungsmöglichkeiten mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen. Die Bedürfnisse für allfällige Massnahmen können dadurch rechtzeitig in Angriff genommen werden. AFU/ LUD/ ZUDK 2011 AFU/ Unternehmungen ARE 2012 sofort AFU 2016
50 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung ORGANISATION, DATENMANAGEMENT, CONTROLLING Grundsatz Controlling Grundsätze der Finanzierung der Abfallwirtschaft Die Abfallplanung ist im Rechtssinne eine behördenverbindliche Planung mit Vollzugs- und Informationsaufgaben. Eine effiziente Organisation soll gewährleisten, dass die Aufgaben und das Datenmanagement erledigt werden können. Die im USG, der TVA, dem kantonalen Umweltschutzgesetz sowie in der vorliegenden Abfallplanung vorgesehenen Aufgaben und Massnahmen der kantonalen Behörden müssen vollzogen werden. Dies verlangt auch nach den notwendigen Vollzug-Kontrollen. Die Kosten der Abfallentsorgung müssen mit Gebühren vollständig gedeckt werden und gemäss Richtlinie für die Finanzierung der Abfallentsorgung folgenden Prinzipien entsprechen: Verursacherprinzip (Art. 32a USG, Gebühren nach Art und Menge), Erläuterung des Verursacherprinzips Kostendeckungsprinzip (der Ertrag durch Gebühren darf die Gesamtkosten der Siedlungsabfallentsorgung nicht übersteigen) Äquivalenzprinzip (Gebühren müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen zum Wert der Leistung) Transparenz (Art. 32a Abs. 4 USG, die Berechnungsgrundlagen für die Festlegung der Gebühren müssen transparent und öffentlich zugänglich sein) Information Aus der Abfallplanung ergeben sich verschiedene Informationsaufgaben und - pflichten für das AFU und die weiteren Beteiligten. Die kantonalen Behörden sollen jährlich Regierung, Gemeinden, die Medien und die Bevölkerung über den Stand der Abfallentsorgung, resp. über Änderungen informieren. Datenerfassung, Abfallstatistik Zu den Aufgaben der kantonalen Behörden gehört die Erstellung einer jährlichen Statistik der Abfallmengen. Der Bund ist zur Zeit daran, mittels einer standardisierten Erfassung der Mengen-, Kosten- und Leistungsdaten die sehr unterschiedlichen Erhebungsarten zu vereinheitlichen. Das AFU kann dem Verband die Art der Erhebung der Daten vorgeben. Sobald das Tool des BAFU bereit ist kann es im Kanton Nidwalden angewendet werden. Erfolgskontrolle zukünftige Erfolgskontrollen der Massnahmen gemäss Abfallplanung: alle 2 Jahre Organisation, Datenmanagement, Controlling: Massnahmen NR WAS WER BIS WANN 8 Delegation eines kantonalen Vertreters in den Vorstand des KVV Nidwalden (ohne Stimmrecht) KVV / AFU Vorgaben für die Erstellung der Abfallstatistiken an den Verband AFU Verwendung einer EDV gestützten Datenbank prüfen AFU Regelmässige Durchführung einer Erfolgskontrolle aller Massnahmen AFU laufend
51 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung LISTE ALLER MASSNAHMEN NR WAS WER BIS WANN Brennbare Abfälle 1 Einführung einer verursachergerechten, mengenabhängigen Kehrichtgebühr für die Haushalte (RRB Nr. 891 vom 13. Dezember 2011) AFU/ KVV Nidwalden Wertstoffe / Separatsammlungen 2 Förderung / Bau bedienter Abfallsammelstellen im Kantonsgebiet KVV NW laufend 3 Intensivierung der separaten Sperrgutsammlung (analog der brennbaren Abfälle) Bauabfälle 4 Verbesserung der Überwachung und Kontrolle der Abfallströme aus Baustellen (inkl. unverschmutzter Aushub) 5 Die Gemeinde sorgt dafür, dass bei Bauprojekten mit mehr als 500m 3 Rückbau- oder Aushubkubatur ein Entsorgungskonzept erstellt werden muss Klärschlamm 6 Längerfristige vertragliche Sicherstellung der Klärschlammentsorgung bei REAL ab Ende Übrige Abfälle 7 Wischgut der Gemeinden: Mit geeigneten Informationsmitteln soll der Kanton die Gemeinden informieren und Kontrollen durchführen. KVV NW 2014 Amt für Umwelt 2012 Amt für Umwelt /Gemeinden 2012 ARA-Betreiber 2014 AFU NW 2012 Deponieplanung s. Kapitel 4, Deponieplanung Seiten 44 und 45 Organisation, Datenmanagement, Controlling 8 Delegation eines kantonalen Vertreters in den Vorstand des KVV Nidwalden (ohne Stimmrecht) KVV / AFU Vorgaben für die Erstellung der Abfallstatistiken an den Verband AFU Verwendung einer EDV gestützten Datenbank prüfen AFU Regelmässige Durchführung einer Erfolgskontrolle aller Massnahmen AFU laufend
52 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Literatur und verwendete Grundlagen [1] Kanton Nidwalden: Abfallplanung: Juli 1995 und April 1997; Künzler & Partner AG Luzern [2] Abfallkonzept für die Schweiz. Ziele, Massnahmen, Wirkung, Schriftenreihe Umwelt 173: BUWAL, Februar 1992 [3] Bundesamt für Umweltschutz: Nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung Grundlagen für die Gestaltung der zukünftigen Politik des Bundes (2006) [4] Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) [5] Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA) [6] "Koordinierte Nutzung der Abfallanlagen ", Aargau und Zentralschweizer Kantone, Oktober 2001 [7] Umwelt-Materialien 131; Bauabfälle Schweiz : Mengen, Perspektiven und Entsorgungswege. Bd. 1, Kennwerte; BUWAL 2001 [8] Umwelt-Materialien 132; Bauabfälle Schweiz : Mengen, Perspektiven und Entsorgungswege. Bd. 2, Kantonale Werte; BUWAL 2001 [9] Umweltschutzdirektionen der Zentralschweizer Kantone: Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", September 1998 [10] Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft. Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial (Aushubrichtlinie). Juni 1999 [11] Kanton Nidwalden: Abfallplanung: Juli 1995 und April 1997; Künzler & Partner AG Luzern, Regierungsratsbeschlüsse 1997 / [12] Abfallkonzept für die Schweiz. Ziele, Massnahmen, Wirkung, Schriftenreihe Umwelt 173: BUWAL, Februar 1992 [13] Bundesamt für Umweltschutz: Nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung Grundlagen für die Gestaltung der zukünftigen Politik des Bundes (2006) [14] Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG), Stand: 01. August [15] Technische Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA), Stand: 01.Januar [16] "Koordinierte Nutzung der Abfallanlagen ", Aargau und Zentralschweizer Kantone, Oktober 2001 [17] Umwelt-Materialien 131; Bauabfälle Schweiz : Mengen, Perspektiven und Entsorgungswege. Bd. 1, Kennwerte; BUWAL 2001 [18] Umwelt-Materialien 132; Bauabfälle Schweiz : Mengen, Perspektiven und Entsorgungswege. Bd. 2, Kantonale Werte; BUWAL 2001 [19] Umweltschutzdirektionen der Zentralschweizer Kantone: Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", September 1998
53 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung Abkürzungen AFU BAFU BUWAL EZV ERZO KVA KVV REAL SVA t/jahr TVA USG VeVA VTNP ZUBI ZUDK Amt für Umwelt NW Bundesamt für Umwelt Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (seit 2006, BAFU) Entsorgungszweckverband Obwalden Entsorgung Region Zofingen Kehrichtverbrennungsanlage KehrrichtVerwertungsVerband NW Recycling Entsorgung Abwasser Luzern Schlammverbrennungsanlage Tonnen pro Jahr Technische Verordnung über Abfälle Umweltschutzgesetz, Bundesgesetz über den Umweltschutz Verordnung über den Verkehr mit Abfällen Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten Zentralschweizer Umwelt- und Baustelleninspektorat Zentralschweizer Umweltdirektionen
54 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung, Neubearbeitung
55 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung 2010 Anhang Anhang 1 Grundlagedaten: Abfallmengen im Kanton Nidwalden und Prognose
56 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung 2010 Anhang
57 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung 2010 Anhang Abfallmengen im Kanton Nidwalden und Prognose SIEDLUNGSABFÄLLE Prognose Prognose Brennbare Siedlungsabfälle t/a t/a t/a t/a t/a t/a t/a Kehricht kommunale Sammlung 1) 13'605 13'760 13'824 13'964 Sperrgut 1) TOTAL brennbare Siedlungsabfälle 14'164 14'384 14'445 14'549 9'080 9'530 Separatsammlungen: t/a t/a t/a t/a t/a t/a t/a Grüngut 1) 1'798 1'861 1'960 2'198 3'450 3'620 Glas 3) 1'276 1'228 1'219 1'189 1'860 1'950 Papier 4) 1'958 2'058 2'083 1'929 3'020 3'170 Karton 4) 1'156 1'153 1'155 1'150 1'800 1'890 Alu/Blechdosen 1) Alteisen 5) Altöle 1) TOTAL Separatsammlungen 6'244 6'955 6'990 7'076 11'090 11'640 Recyclingquote 31% 33% 33% 33% 55% 55% SUMME Siedlungsabfälle total 20'408 21'338 21'435 21'625 20'170 21' Prognose Prognose BAUABFÄLLE Schätzung künftig pro Jahr t/a t/a t/a t/a t/a m3/a Reaktormaterial 10) k.a. 2'227 t 1'517 t 1'775 t 2'647 t 2'000 t 4'000 m3 Inertstoffe 11) 7'500 m3 19'365 t 11'735 t 15'442 t 35'157 t 20'000 t 40'000 m3 unverschmutztes Aushubmaterial 11) 90'000 m3 239'200 t 163'400 t 150'600 t 198'800 t 188'000 t 94'000 m3 Bauschuttfraktionen mineralisch verwertbar 7) 12'200 m3 22'000 t 22'000 t 14'000 m3 Brennbare Abfälle / Bausperrgut 7) 12'500 m3 4'000 t 4'000 t 12'000 m3 Altholz 7) 4'000 m3 3'300 t 3'300 t 6'500 m3 Total Bauabfälle 265'904 t 239'300 t 170'500 m3 Prognose Prognose ÜBRIGE ABFÄLLE t/a t/a t/a t/a t/a t/a t/a gesammelte Giftmengen 8) Klärschlamm entwässert 6) - 2'747 2'874 2'847 2'800 2'800 Bevölkerungszahl 9) 40'076 40'271 40'698 40'759 41'982 43'031 Wachstum in % 0.49% 1.06% 0.15% 0.5% /a 0.5% /a Quellenverzeichnis: 1) KVV NW - Jahresstatistik (Excel) 3) KVV NW Glassammlung Jahresstatistik 4) KVV NW Altpapier- und Kartonsammlung Jahresstatistik 6) Klärschlammlieferungen SVA Buholz (Excel) 7) Aargau und Zentralschweizer Kantone - Koordinierte Nutzung der Abfallanlagen (Buch, 2001) 8) Labor der Urkantone, gesammelte Giftmengen aus Haushaltungen (pdf) 9) (web) 10) Jahresberichte Deponie Cholwald 11) Annahmestatistik der Deponien, von AfU
58 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung 2010 Anhang
59 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung 2010 Anhang Anhang 2 Glossar zum Thema "Abfall"
60 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung 2010 Anhang Glossar zum Thema "Abfall" Abfall, Abfälle Bewegliche Sachen, deren sich der Inhaber oder die Inhaberin entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse geboten ist (vgl. Art. 7 Abs. 6 USG und BGE 123 II 359 E. 4). Abfallanlage Abfallanlagen sind Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden (Art. 30h USG). Die Entsorgung der Abfälle umfasst ihre Verwertung oder Ablagerung sowie die Vorstufen Sammlung, Beförderung, Zwischenlagerung und Behandlung (siehe auch Abfallbehandlung). Abfallanlagen sind z.b. Kehrichtverbrennungsanlagen, Anlagen zur Verbrennung von Sonderabfällen, Sammel- und Sortierplätze für Bauabfälle, Abfallzwischenlager, Deponien und Kompostieranlagen. Abfallbehandlung Als Behandlung von Abfällen gilt jede physikalische, chemische oder biologische Veränderung der Abfälle (Art. 6 Abs. 6bis USG). Dem Behandeln gleichgestellt ist das Zwischenlagern; nicht als Behandeln gelten das Sammeln und Transportieren (Art. 7 Abs. 6bis USG, Art. 3 Abs. 3-6 TVA). Abfallentsorgung Die Entsorgung der Abfälle umfasst ihre Verwertung oder Ablagerung sowie die Vorstufen Sammlung, Beförderung, Zwischenlagerung und Behandlung (Art. 7 Abs. 6bis). Siehe auch Abfallbehandlung. Altholz Holz aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten, Renovationen und aus Verpackungen sowie Holzmöbel. Altholz sowie Gemische von Altholz mit Holzbrennstoffen gelten nicht als Holzbrennstoffe. Andere kontrollpflichtige Abfälle Als "andere kontrollpflichtige Abfälle" werden jene Abfälle bezeichnet, die im Abfallverzeichnis (Anhang 1 der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen [LVA] vom 18. Oktober 2005; SR ) aufgeführt und in der Spalte Klassierung mit ak bezeichnet sind (z.b. problematische Holzabfälle, Altreifen, Altfahrzeuge). Andere kontrollpflichtige Abfälle sind Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung auf Grund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften auch im Inlandverkehr beschränkte besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordert. Entsorgungsunternehmen, die Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle entgegennehmen, benötigen eine Bewilligung der kantonalen Behörde. Bauabfälle, Bauabfall Abfälle, die bei Bau- und Abbrucharbeiten auf Baustellen anfallen. Dazu gehören: verschmutzter und unverschmutzter Aushub; Abfälle, die ohne weitere Behandlung auf einer Inertstoffdeponie abgelagert werden dürfen (z.b. Bauschutt wie Betonabbruch, Mischabbruch, Strassenaufbruch); brennbare Abfälle wie Holz, Papier, Karton, Kunststoffe; andere Abfälle (z.b. nicht brennbares Bausperrgut, Sonderabfälle). Bausperrgut Unsortierte Bauabfälle, frei von Sonderabfällen und frei von Aushub. Bausperrgut darf unsortiert nicht auf Inertstoffdeponien abgelagert werden. Bausperrgut wird in der Regel manuell oder maschinell sortiert. Bausperrgut kann folgende Fraktionen enthalten: Mineralische Fraktion (Entsorgung auf Inertstoffdeponie); Altholz (Verbrennung in einer speziell ausgerüsteten Feuerungsanlage oder in einer Kehrichtverbrennungsanlage); brennbare Materialien wie z.b. Papier/Karton, Kunststoffe (Entsorgung in einer Kehrichtverbrennungsanlage); Metalle (Entsorgung durch Altmetallhandel). Deponien Abfallanlagen, in denen Abfälle, die nicht oder nicht weiter verbrannt werden können, endgültig und kontrolliert abgelagert werden. Es sind nur drei Deponietypen zulässig: Inertstoffdeponien, Reststoffdeponien und Reaktordeponien, für die unterschiedliche technische Anforderungen gelten. Deponien bedürfen einer speziellen Deponie-Errichtungsbewilligung und einer Deponie-Betriebsbewilligung. Entsorgung Die Entsorgung der Abfälle umfasst ihre Verwertung oder Ablagerung sowie die Vorstufen Sammlung, Beförderung, Zwischenlagerung und Behandlung. Als Behandlung gilt jede physikalische, chemische oder biologische Veränderung der Abfälle.
61 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung 2010 Anhang Inertstoffdeponien Auf Inertstoffdeponien dürfen grundsätzlich folgende Abfälle abgelagert werden: Inertstoffe im Sinn von Anhang 1 Ziffer 11 TVA, Bauabfälle im Sinn von Anhang 1 Ziffer 12 TVA, unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial. Welche Abfälle abgelagert werden dürfen, ergibt sich für jede Deponie aus der Betriebsbewilligung. Im Kanton Graubünden wurden zahlreiche Inertstoffdeponien bewilligt, auf denen nur unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial abgelagert werden darf. Inertstoffe Gesteinsähnliche, schadstoffarme Abfälle, die beim Auswaschen mit Wasser wenig Schadstoffe abgeben Kehricht Gemischte, brennbare Siedlungsabfälle. Klärschlamm Schlamm, der bei der Abwasserreinigung in den Absetzbecken zurückbleibt. KVA Kehrichtverbrennungsanlage. Reaktordeponien Deponien für Abfälle, die aufgrund ihrer Zusammensetzung noch biologisch, chemisch oder physikalisch reagieren. Für solche Deponien gelten strenge Vorschriften bezüglich Abdichtung, Entwässerung und Überwachung. Restholz Holz aus der holzverarbeitenden Industrie und dem holzverarbeitenden Gewerbe sowie von Baustellen, soweit das Holz nicht druckimprägniert ist und keine Beschichtungen aus halogenorganischen Verbindungen enthält. Reststoffdeponien Reststoffdeponien sind bestimmt für schwermetallreiche Abfälle von bekannter Zusammensetzung und mit nur geringen organischen Anteilen, die weder Gase noch leicht wasserlösliche Stoffe abgeben können, wenn sie mit anderen Reststoffen, Wasser oder Luft in Kontakt kommen. Solche Abfälle sind z.b. verfestigte Filteraschen und Rauchgasrückstände aus Verbrennungsanlagen. Siedlungsabfälle, Siedlungsabfall Abfälle aus Haushalten wie z.b. Kehricht (gemischte brennbare Abfälle), Sperrgut, separat gesammelte Abfälle wie Glas, Papier, Karton, Grünabfälle, Textilien und Sonderabfälle sowie gewisse Abfälle aus Gewerbeund Industriebetrieben und zwar in erster Linie vermischte Abfälle, die in ihrer Zusammensetzung mit Haushaltabfällen vergleichbar sind. Sonderabfälle, Sonderabfall Sonderabfälle sind Abfälle, die im Abfallverzeichnis (Anhang 1 der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen [LVA] vom 18. Oktober 2005; SR ) mit einem S bezeichnet sind. Sonderabfälle sind Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung auf Grund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemischphysikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften auch im Inlandverkehr umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordert. Entsorgungsunternehmen, die Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle entgegennehmen, müssen über eine Bewilligung der kantonalen Behörde verfügen. Strassensammlerschlämme Die befestigten Verkehrsflächen (Strassen, Plätze, Parkplätze) werden in der Schweiz zu einem grossen Teil über Kanalisationen entwässert. Damit möglichst wenige Feststoffe in die Kanalisation gelangen, wird das Strassenabwasser zuerst in einen Schacht eingeleitet. Dort sammeln sich die Feststoffe. Diese Schlammsammler-Schächte müssen regelmässig geleert werden. Das aus den Schächten abgesaugte Material wird als Strassensammlerschlamm bezeichnet. Strassensammlerschlämme bestehen zur Hauptsache aus Wasser, Sand, Kies, Fein- und Feinstschlamm und organischen Substanzen (Laub, Hundekot, andere Abfälle). Aufgrund ihrer Schadstoffbelastung (v.a. durch Schwermetalle) sind Strassensammlerschlämme Sonderabfälle. Strassenwischgut Strassenwischgut ist ein Abfall aus dem Strassenunterhalt. Es fällt bei der mechanischen Reinigung von Strassen und Plätzen durch Wischen oder Kehren an. Strassenwischgut ist zeitweise erheblich belastet durch Schadstoffe (Schwermetalle) und besteht zu einem grossen Teil aus brennbarem Material (Papier, Laub).
62 Kanton Nidwalden: Abfall- und Deponieplanung 2010 Anhang VeVA / VeVA - Online Die Verordnung über den Verkehr von Abfällen (VeVA vom ; SR ) regelt den Inlandverkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen, den grenzüberschreitenden Verkehr mit allen Abfällen und den Verkehr mit Sonderabfällen zwischen Drittstaaten, sofern er von Unternehmen in der Schweiz organisiert ist oder solche daran beteiligt sind. VeVA- Online ist das Informatikprogramm für den Vollzug der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). VTNP Die Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP vom 23. Juni 2004; SR ) bezweckt, die Sicherstellung, dass tierische Nebenprodukte die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt nicht gefährden, dass tierische Nebenprodukte soweit als möglich verwertet werden und dass die Infrastruktur für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten bereitgestellt wird.
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