LAZARD PAN-EUROPEAN SMALL CAP FUND
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- Berndt Herbert Hoch
- vor 8 Jahren
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1 Bei Fragen zum Inhalt dieser Prospektergänzung wenden Sie sich bitte an Ihren Börsenmakler, Ihre Bank, Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder einen anderen unabhängigen Finanzberater. Der Verwaltungsrat von Lazard Global Active Funds plc (die Gesellschaft ), dessen Mitglieder unter der Überschrift Unternehmensleitung und Verwaltung im Prospekt der Gesellschaft vom 1. Juli 2016 (der Prospekt ) namentlich aufgeführt sind, ist für die Angaben im Prospekt und in dieser Prospektergänzung verantwortlich. Der Verwaltungsrat hat die Angaben im Prospekt und in dieser Prospektergänzung mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft. Nach bestem Wissen und Gewissen des Verwaltungsrats entsprechen diese Angaben den Tatsachen, und es wurden keine für das Verständnis dieser Angaben erforderlichen Informationen ausgelassen. LAZARD PAN-EUROPEAN SMALL CAP FUND (ein Fonds der Lazard Global Active Funds plc, einer in Umbrella-Form und mit getrennter Haftung für Verbindlichkeiten der einzelnen Fonds untereinander strukturierten offenen Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) PROSPEKTERGÄNZUNG Die vorliegende Prospektergänzung ist Bestandteil des Prospekts und ist im Zusammenhang mit diesem zu lesen. Diese Prospektergänzung ersetzt die Prospektergänzung vom 16. Oktober Das Datum dieser Prospektergänzung ist der 1. Juli 2016.
2 INHALTSVERZEICHNIS BEGRIFFSBESTIMMUNGEN... 3 EINLEITUNG... 8 ANLAGEZIEL UND ANLAGESTRATEGIE ANLAGE- UND KREDITAUFNAHMEBESCHRÄNKUNGEN ANLAGERISIKEN ANLEGERPROFIL UNTERNEHMENSLEITUNG UND VERWALTUNG VERMÖGENSBEWERTUNG AUSSCHÜTTUNGEN ZAHLUNGSWÄHRUNG UND DEVISENGESCHÄFTE ZEICHNUNG ZEICHNUNGSVERFAHREN MINDESTZEICHNUNG/MINDESTBESTAND RÜCKNAHME FONDSWECHSEL ANSPRECHPARTNER ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN GEBÜHREN UND KOSTEN GRÜNDUNGSKOSTEN VERWALTUNGSGEBÜHREN GEBÜHREN FÜR DIE ABSICHERUNG DER ANTEILKLASSEN SONSTIGE AUFWENDUNGEN AUSGABEGEBÜHR RÜCKNAHMEGEBÜHR UMTAUSCHGEBÜHR
3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Thesaurierende Anteilklassen : die Anteilklassen CHF Hedged Institutional Accumulating, CHF Hedged Institutional Accumulating LP, CHF Hedged Retail Accumulating P, CHF Retail Accumulating, DKK Institutional Accumulating, DKK Institutional Accumulating LP, DKK Retail Accumulating P, Institutional Accumulating, Institutional Accumulating EA, Institutional Accumulating LP, Retail Accumulating, Retail Accumulating P, SEK Institutional Accumulating, SEK Institutional Accumulating LP, SEK Retail Accumulating P, Stg Institutional Accumulating, Stg Institutional Accumulating EA, Stg Institutional Accumulating LP, Stg Retail Accumulating P, US$ Hedged Institutional Accumulating, US$ Hedged Institutional Accumulating EA, US$ Hedged Institutional Accumulating LP, US$ Institutional Accumulating, US$ Institutional Accumulating EA, US$ Institutional Accumulating LP, US$ Retail Accumulating und US$ Retail Accumulating P. Geschäftstag : ein Tag, an dem die Börsen in Dublin und London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind. Die Anteilklasse CHF Hedged Institutional Accumulating : die in CHF abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse CHF Hedged Institutional Accumulating LP : die in CHF abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse CHF Hedged Institutional Distributing : die in CHF abgesicherte (hedged) ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse CHF Hedged Institutional Distributing LP : die in CHF abgesicherte (hedged) ausschüttende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse CHF Hedged Retail Accumulating P : die in CHF abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse P für Privatanleger. Die Anteilklasse CHF Hedged Retail Distributing P : die in CHF abgesicherte (hedged) ausschüttende Anteilklasse P für Privatanleger. Die Anteilklasse CHF Retail Accumulating : die auf Schweizer Franken lautende thesaurierende Anteilklasse für Privatanleger. Die Anteilklasse CHF Retail Distributing : die auf Schweizer Franken lautende ausschüttende Anteilklasse für Privatanleger. Wandelbare Wertpapiere : Unternehmensanleihen, Schuldverschreibungen, Vorzugsaktien oder Schuldtitel von Emittenten, die in Stammaktien oder sonstige Aktienwerte des bzw. der jeweiligen Emittenten umgewandelt (d. h. umgetauscht) werden können. Ablauf der Annahmefrist : der Zeitpunkt an einem Handelstag, bis zu dem Anträge auf Zeichnung, Umtausch, Übertragung und Rücknahme von Anteilen angenommen werden, d. h. 12:00 Uhr (irischer Zeit) an dem betreffenden Handelstag. Handelstag : jeder Geschäftstag. Die Anteilklasse DKK Institutional Accumulating : die auf DKK lautende thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse DKK Institutional Accumulating LP : die auf DKK lautende thesaurierende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. 3
4 Die Anteilklasse DKK Institutional Distributing : die auf DKK lautende ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse DKK Institutional Distributing LP : die auf DKK lautende ausschüttende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse DKK Retail Accumulating P : die auf DKK lautende thesaurierende Anteilklasse P für Privatanleger. Die Anteilklasse DKK Retail Distributing P : die auf DKK lautende ausschüttende Anteilklasse P für Privatanleger. Ausschüttende Anteilklassen : die Anteilklassen CHF Hedged Institutional Distributing, CHF Hedged Institutional Distributing LP, CHF Hedged Retail Distributing P, CHF Retail Distributing, DKK Institutional Distributing, DKK Institutional Distributing LP, DKK Retail Distributing P, Institutional Distributing, Institutional Distributing EA, Institutional Distributing LP, Retail Distributing, Retail Distributing P, SEK Institutional Distributing, SEK Institutional Distributing LP, SEK Retail Distributing P, Stg Institutional Distributing, Stg Institutional Distributing EA, Stg Institutional Distributing LP, Stg Retail Distributing P, US$ Hedged Institutional Distributing, US$ Hedged Institutional Distributing EA, US$ Hedged Institutional Distributing LP, US$ Institutional Distributing, US$ Institutional Distributing EA, US$ Institutional Distributing LP, US$ Retail Distributing und US$ Retail Distributing P. Die Anteilklassen EA : die Anteilklassen Institutional Accumulating EA, Institutional Distributing EA, Stg Institutional Accumulating EA, Stg Institutional Distributing EA, US$ Hedged Institutional Accumulating EA, US$ Hedged Institutional Distributing EA, US$ Institutional Accumulating EA und US$ Institutional Distributing EA. Die Anteilklasse Institutional Accumulating : die auf Euro lautende thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Institutional Accumulating EA : die auf Euro lautende thesaurierende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Institutional Accumulating LP : die auf Euro lautende thesaurierende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Institutional Distributing : die auf Euro lautende ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Institutional Distributing EA : die auf Euro lautende ausschüttende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Institutional Distributing LP : die auf Euro lautende ausschüttende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Retail Accumulating : die auf Euro lautende thesaurierende Anteilklasse für Privatanleger. Die Anteilklasse Retail Accumulating P : die auf Euro lautende thesaurierende Anteilklasse P für Privatanleger. Die Anteilklasse Retail Distributing : die auf Euro lautende ausschüttende Anteilklasse für Privatanleger. 4
5 Die Anteilklasse Retail Distributing P : die auf Euro lautende ausschüttende Anteilklasse P für Privatanleger. Fonds : Lazard Pan-European Small Cap Fund. Hedged-Anteilklassen : die Anteilklassen CHF Hedged Institutional Accumulating, CHF Hedged Institutional Distributing, CHF Hedged Institutional Accumulating LP, CHF Hedged Institutional Distributing LP, CHF Hedged Retail Accumulating P, CHF Hedged Retail Distributing P, US$ Hedged Institutional Accumulating, US$ Hedged Institutional Accumulating EA, US$ Institutional Accumulating LP, US$ Hedged Institutional Distributing, US$ Hedged Institutional Distributing EA und US$ Hedged Institutional Distributing LP. Erstausgabezeitraum : der Zeitraum, in dem die Anteile einer bestimmten oder bestimmter Anteilklasse(n) des Fonds erstmals angeboten werden, wie in dieser Prospektergänzung beschrieben, bzw. ein früherer oder späterer Zeitraum, der vom Verwaltungsrat jeweils nach seinem Ermessen festgelegt und der irischen Zentralbank mitgeteilt wird. Erstausgabepreis : der Preis je Anteil, zu dem die Anteile einer bestimmten Anteilklasse während des Erstausgabezeitraums gezeichnet werden können. Die Anteilklassen Institutional : die Anteilklassen CHF Hedged Institutional Accumulating, CHF Hedged Institutional Distributing, DKK Institutional Accumulating, DKK Institutional Distributing, Institutional Accumulating, Institutional Distributing, Institutional Distributing EA, SEK Institutional Accumulating, SEK Institutional Distributing, Stg Institutional Accumulating, Stg Institutional Distributing, US$ Hedged Institutional Accumulating, US$ Hedged Institutional Distributing, US$ Institutional Accumulating, US$ Institutional Distributing, sowie die Anteilklassen Institutional LP und EA. Die Anteilklassen Institutional LP : die Anteilklassen CHF Hedged Institutional Accumulating LP, CHF Hedged Institutional Distributing LP, DKK Institutional Accumulating LP, DKK Institutional Distributing LP, Institutional Accumulating LP, Institutional Distributing LP, SEK Institutional Accumulating LP, SEK Institutional Distributing LP, Stg Institutional Accumulating LP, Stg Institutional Distributing LP, US$ Institutional Accumulating LP, US$ Hedged Institutional Distributing LP, US$ Institutional Accumulating LP und US$ Institutional Distributing LP. Anlageverwalter : Lazard Asset Management LLC und/oder eine andere gemäß den Vorschriften der irischen Zentralbank mit der Anlageverwaltung für den Fonds beauftragte Stelle. Verwaltungsgesellschaft : Lazard Fund Managers (Ireland) Limited. Die Anteilklassen Retail : die Anteilklassen CHF Retail Accumulating, CHF Retail Distributing, Retail Accumulating, Retail Distributing, US$ Retail Accumulating und US$ Retail Distributing. Die Anteilklassen Retail P : die Anteilklassen CHF Hedged Retail Accumulating P, CHF Hedged Retail Distributing P, DKK Retail Accumulating P, DKK Retail Distributing P, Retail Accumulating P, Retail Distributing P, SEK Retail Accumulating P, SEK Retail Distributing P, Stg Retail Accumulating P, Stg Retail Distributing P, US$ Retail Accumulating P und US$ Retail Distributing P. Die Anteilklasse SEK Institutional Accumulating : die auf SEK lautende thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse SEK Institutional Accumulating LP : die auf SEK lautende thesaurierende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. 5
6 Die Anteilklasse SEK Institutional Distributing : die auf SEK lautende ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse SEK Institutional Distributing LP : die auf SEK lautende ausschüttende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse SEK Retail Accumulating P : die auf SEK lautende thesaurierende Anteilklasse P für Privatanleger. Die Anteilklasse SEK Retail Distributing P : die auf SEK lautende ausschüttende Anteilklasse P für Privatanleger. Die Anteilklasse Stg Institutional Accumulating : die auf Pfund Sterling lautende thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Institutional Accumulating EA : die auf Pfund Sterling lautende thesaurierende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Institutional Accumulating LP : die auf Pfund Sterling lautende thesaurierende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Institutional Distributing : die auf Pfund Sterling lautende ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Institutional Distributing EA : die auf Pfund Sterling lautende ausschüttende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Institutional Distributing LP : die auf Pfund Sterling lautende ausschüttende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Retail Accumulating P : die auf Pfund Sterling lautende thesaurierende Anteilklasse P für Privatanleger. Die Anteilklasse Stg Retail Distributing P : die auf Pfund Sterling lautende ausschüttende Anteilklasse P für Privatanleger. Die Anteilklasse US$ Hedged Institutional Accumulating : die in abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Hedged Institutional Accumulating EA : die in abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Hedged Institutional Accumulating LP : die in abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Hedged Institutional Distributing : die in abgesicherte (hedged) ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Hedged Institutional Distributing EA : die in abgesicherte (hedged) ausschüttende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Hedged Institutional Distributing LP : die in abgesicherte (hedged) ausschüttende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. 6
7 Die Anteilklasse US$ Institutional Accumulating : die auf lautende thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional Accumulating EA : die auf lautende thesaurierende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional Accumulating LP : die auf lautende thesaurierende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional Distributing : die auf lautende ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional Distributing EA : die auf lautende ausschüttende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional Distributing LP : die auf lautende ausschüttende Anteilklasse LP für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Retail Accumulating : die auf lautende thesaurierende Anteilklasse für Privatanleger. Die Anteilklasse US$ Retail Distributing : die auf lautende ausschüttende Anteilklasse für Privatanleger. Die Anteilklasse US$ Retail Accumulating P : die auf lautende thesaurierende Anteilklasse P für Privatanleger. Die Anteilklasse US$ Retail Distributing P : die auf lautende ausschüttende Anteilklasse P für Privatanleger. Bewertungstag : jeder Wochentag von Montag bis Freitag, unabhängig davon, ob es sich um einen Handelstag handelt, abgesehen von den Wochentagen, auf welche die folgenden Feiertage fallen: die Weihnachtsfeiertage (außer Heiligabend), Neujahr, Karfreitag, Ostermontag sowie jeder Feiertag, der sich daraus ergibt, dass die vorgenannten Feiertage auf einen Samstag oder Sonntag fallen. Bewertungstermin : 16:00 Uhr (New Yorker Zeit) an jedem Handelstag und an jedem Bewertungstag. 7
8 LAZARD PAN-EUROPEAN SMALL CAP FUND EINLEITUNG Die Gesellschaft ist in Irland von der irischen Zentralbank als OGAW im Sinne der OGAW- Vorschriften zugelassen. Die Zulassung des Fonds durch die irische Zentralbank erfolgte am 16. Oktober Diese Prospektergänzung ist Bestandteil des Prospekts und ist in Verbindung mit den allgemeinen Angaben zur Gesellschaft im aktuellen Prospekt (sowie den jüngsten Jahres- und Halbjahresberichten) zu lesen. In ihrer Struktur entspricht die Gesellschaft einem Umbrella-Fonds, d. h. dass das Anteilkapital der Gesellschaft in mehrere Anteilklassen aufgeteilt werden kann, die jeweils allein oder zusammen mit anderen Anteilklassen einen eigenständigen Fonds der Gesellschaft bilden. Jeder Fonds darf mehr als eine Anteilklasse auflegen. Diese Prospektergänzung enthält Angaben zu den nachstehend aufgeführten Anteilklassen des Fonds: Anteilklassen CHF Hedged Institutional Accumulating CHF Hedged Institutional Distributing CHF Hedged Institutional Accumulating LP CHF Hedged Institutional Distributing LP CHF Hedged Retail Accumulating P CHF Hedged Retail Distributing P CHF Retail Accumulating CHF Retail Distributing Währung der Anteilklasse Schweizer Franken Schweizer Franken Schweizer Franken Schweizer Franken Schweizer Franken Schweizer Franken Schweizer Franken Schweizer Franken DKK Institutional Accumulating DKK Institutional Distributing DKK Institutional Accumulating LP DKK Institutional Distributing LP DKK Retail Accumulating P DKK Retail Distributing P Dänische Kronen Dänische Kronen Dänische Kronen Dänische Kronen Dänische Kronen Dänische Kronen Institutional Accumulating Euro Institutional Distributing Euro Institutional Accumulating EA Euro Institutional Distributing EA Euro Institutional Accumulating LP Euro Institutional Distributing LP Euro Retail Accumulating Euro Retail Distributing Euro Retail Accumulating P Euro Retail Distributing P Euro SEK Institutional Accumulating SEK Institutional Distributing SEK Institutional Accumulating LP SEK Institutional Distributing LP Schwedische Kronen Schwedische Kronen Schwedische Kronen Schwedische Kronen 8
9 SEK Retail Accumulating P SEK Retail Distributing P Stg Institutional Accumulating Stg Institutional Distributing Stg Institutional Accumulating EA Stg Institutional Distributing EA Stg Institutional Accumulating LP Stg Institutional Distributing LP Stg Retail Accumulating P Stg Retail Distributing P US$ Hedged Institutional Accumulating US$ Hedged Institutional Distributing US$ Hedged Institutional Accumulating EA US$ Hedged Institutional Distributing EA US$ Hedged Institutional Accumulating LP US$ Hedged Institutional Distributing LP US$ Institutional Accumulating US$ Institutional Distributing US$ Institutional Accumulating EA US$ Institutional Distributing EA US$ Institutional Accumulating LP US$ Institutional Distributing LP US$ Retail Accumulating US$ Retail Distributing US$ Retail Accumulating P US$ Retail Distributing P Schwedische Kronen Schwedische Kronen Pfund Sterling Pfund Sterling Pfund Sterling Pfund Sterling Pfund Sterling Pfund Sterling Pfund Sterling Pfund Sterling Zum Datum dieser Prospektergänzung umfasst der Fonds ausschließlich die vorstehend genannten Anteilklassen; es können jedoch künftig im Einklang mit den Vorschriften der irischen Zentralbank noch weitere Anteilklassen aufgelegt werden. Es ist beabsichtigt, dass die Anteilklassen EA nur für einen befristeten Zeitraum nach Veröffentlichung dieser Prospektergänzung zur Anlage zur Verfügung stehen werden (weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Anteilklassen mit befristeter Verfügbarkeit in dieser Prospektergänzung). Die Basiswährung des Fonds ist der Euro. Auf eine andere Währung als die Basiswährung des Fonds lautende Anteilklassen (mit Ausnahme der Hedged-Anteilklassen) werden nicht gegenüber Schwankungen der Basiswährung des Fonds abgesichert. Die für Anteile der Anteilklassen Institutional erhobene Verwaltungsgebühr ist eine Clean Fee, da sie keine Zahlung von Rabatten an die Inhaber dieser Anteile oder für die Zahlung von Bestandsprovisionen, Provisionen oder sonstigen finanziellen Vorteilen gegenüber am Vertrieb dieser Anteile beteiligten Dritten vorsieht. Anleger sollten eine Anlage in den Fonds als mittel- bis langfristige Anlage ansehen; eine solche Anlage sollte keinen wesentlichen Teil des Investmentportfolios eines Anlegers ausmachen und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. 9
10 Anlageziel und Anlagestrategie Anlageziel Anlageziel des Fonds ist die Erzielung von langfristigem Kapitalzuwachs. Anlagestrategie Zur Umsetzung seines Anlageziels wird der Fonds hauptsächlich in Aktienwerte und auf Aktien bezogene Wertpapiere (d. h. Stamm- und Vorzugsaktien, Wandelbare Wertpapiere, Optionsscheine und Bezugsrechte) kleinerer europäischer Unternehmen anlegen, deren Marktkapitalisierung in der Regel innerhalb des Rahmens des MSCI Europe Small Cap Index liegt. Die Wertpapiere, in die der Fonds anlegt, werden in erster Linie an den Geregelten Märkten in Europa notiert sein oder dort gehandelt werden. Bei der Anlageentscheidung verfolgt der Anlageverwalter eine Relative Value -Philosophie, d. h. der Anlageverwalter wird bestrebt sein, in Wertpapiere (der im vorstehenden Absatz genannten Art) anzulegen, die einen vergleichsweise guten Wert gegenüber anderen Wertpapieren des gleichen Anlagespektrums zeigen. Dieser Ansatz basiert auf der Gegenüberstellung von Bewertungen und finanzieller Leistung. Die Portfoliozusammenstellung ergibt sich aus einer Bottom-up- Fundamentalanalyse, mit der ein solides Verständnis der Fundamentalwerte der einzelnen Unternehmen erreicht werden soll, die in das Anlagespektrum fallen (beispielsweise durch genaue Betrachtung der Abschlüsse, der Qualität und Stärke der Geschäftsführung, der Wettbewerbsposition und der Abhängigkeit von Konjunkturverläufen/Marktzyklen), um Wertpapiere zu ermitteln, die nachhaltig hohe oder steigende Erträge (wie beispielsweise Kapital- und Eigenkapitalrenditen) versprechen und die der Anlageverwalter dementsprechend (im Vergleich zu anderen Wertpapieren innerhalb des Anlagespektrums) zum Erwerbszeitpunkt als günstig bewertet oder unterbewertet ansieht. Bei der Umsetzung seines Anlageziels kann der Fonds auch in Units oder Anteile offener Organismen für gemeinsame Anlagen einschließlich börsengehandelter Fonds (ETFs) und anderer Fonds der Gesellschaft anlegen, die ein Aktienengagement ermöglichen, das mit der Anlagestrategie des Fonds im Einklang steht. Der Umfang der Anlagen des Fonds in offene Organismen für gemeinsame Anlagen wird insgesamt 10 % des Nettoinventarwertes des Fonds nicht übersteigen. Darüber hinaus kann der Fonds ergänzend in Units oder Anteile notierter geschlossener Fonds anlegen, die ein Aktienengagement ermöglichen, das mit der Anlagestrategie des Fonds im Einklang steht, und die als für einen OGAW geeignete Anlage gelten. Vorbehaltlich der Bedingungen und innerhalb der Grenzen, die von der irischen Zentralbank festgelegt werden, kann der Fonds auch zu Absicherungszwecken (Hedging) (beispielsweise zum Schutz von Vermögenswerten gegen Schwankungen der Markt- oder Wechselkurse bzw. zur Minimierung von daraus resultierenden Verbindlichkeiten) und/oder für Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements (d. h. zur Risikoverringerung oder Kostenreduzierung bzw. Kapital- oder Ertragssteigerung im Rahmen eines Risikoniveaus, das mit dem Risikoprofil des Fonds im Einklang steht) in Finanzderivate anlegen. Diese Finanzderivate können im Freihandel (OTC) gehandelt werden oder an den in Anlage I des Prospekts genannten Geregelten Märkten notiert sein oder gehandelt werden. Anlagen des Fonds in Finanzderivate erfolgen gemäß den Bestimmungen in Anlage II des Prospekts und sind auf Anlagen in Aktienindex-Terminkontrakte, Swaps auf Aktienkörbe oder Aktienindizes, Devisentermingeschäfte, Optionsscheine, Bezugsrechte und, soweit sie eine derivative Komponente aufweisen können, Wandelbare Wertpapiere beschränkt. Optionsscheine und Bezugsrechte werden in aller Regel ausschließlich passiv erworben, beispielsweise im Rahmen von Kapitalmaßnahmen; es ist nicht die Absicht des Fonds, aktiv mit Optionsscheinen oder Bezugsrechten zu handeln. Anlagen des Fonds in solche Finanzderivate können nur im Einklang mit dem von der irischen Zentralbank genehmigten Risikomanagement-Verfahren der Gesellschaft erfolgen. Sofern der 10
11 Anlageverwalter Geschäfte mit Finanzderivaten für den Fonds eingeht, erfolgt die Berechnung des Gesamtrisikos des Fonds, das sich zusammensetzt aus dem zusätzlichen Risiko und der Hebelwirkung (Leverage), die vom Fonds durch den Einsatz von Finanzderivaten, einschließlich Instrumenten mit derivativer Komponente, generiert werden, mindestens einmal täglich auf Basis des Commitment- Ansatzes. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, dass der Fonds durch seine Anlagen in Derivate gehebelt wird. Zwar ist vorgesehen, dass die Anlagen des Fonds in aller Regel im Einklang mit seiner vorstehend beschriebenen Anlagestrategie erfolgen, der Anlageverwalter behält jedoch die Flexibilität, jederzeit bis zu 10 % des Nettoinventarwertes des Fonds in Barmittel oder bargeldnahe Mittel anzulegen (d. h. Schatztitel und andere Geldmarktinstrumente, die die Anforderungen der irischen Zentralbank an Geldmarktinstrumente erfüllen). Diese Grenze gilt nicht für zusätzliche liquide Mittel, die der Fonds für die Abwicklung von Geschäften hält. Ein höherer Prozentsatz des Nettoinventarwertes des Fonds kann gelegentlich in Barmittel oder bargeldnahe Mittel (wie vorstehend aufgeführt) angelegt werden, soweit der Anlageverwalter dies angesichts der Marktbedingungen für angemessen hält und in Situationen, in denen dies nach seiner Überzeugung im wohlverstandenen Interesse des Fonds liegt. Die Wertpapiere, in die Anlagen des Fonds erfolgen sollen, werden nach Maßgabe der OGAW- Vorschriften an den in Anlage I des Prospekts angegebenen Geregelten Märkten notiert sein oder dort gehandelt werden. Sämtliche Anlagen des Fonds erfolgen im Einklang mit den in Anlage III des Prospekts ausgeführten Beschränkungen. Benchmark Die Wertentwicklung des Fonds wird an der Wertentwicklung des MSCI Europe Small Cap Index gemessen (der Benchmark-Index ). Der Benchmark-Index ist ein Marktkapitalisierungsindex auf Freefloat-Basis ( free float-adjusted ), der darauf ausgerichtet ist, die Aktienmarktperformance des Small-Cap-Size-Segments des MSCI Europe Investable Market Index zu messen und Anlegern eine Benchmark für kleinere Unternehmen über eine Reihe europäischer Industrieländer hinweg anzubieten, darunter Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Die Aktienauswahl ist nicht durch die Bezugnahme auf den Benchmark-Index beschränkt. Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, mit Zustimmung der Verwahrstelle in den im Prospekt unter der Überschrift Benchmark-Indizes genannten Fällen den Benchmark-Index durch einen anderen Index zu ersetzen, sofern er dies im Interesse des Fonds für angebracht hält. Währungsabsicherungspolitik Der Fonds kann Währungsabsicherungsgeschäfte, auch durch eine Anlage in Finanzderivate in erster Linie Devisentermingeschäfte abschließen, um für eine Absicherung gegen Währungsrisiken auf Ebene der Portfoliobestände (wie nachstehend beschrieben) und auf Ebene der Anteilklassen zu sorgen. Es kann jedoch keine Zusicherung dafür gegeben werden, dass diese Währungsabsicherungstransaktionen erfolgreich sein oder tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen werden. Absicherung (Hedging) auf Portfolioebene Obwohl es derzeit nicht beabsichtigt ist, können nach alleinigem Ermessen des Anlageverwalters vom Fonds Währungsabsicherungsgeschäfte eingegangen werden, um den Wert bestimmter Portfoliopositionen zu schützen oder in Erwartung von Änderungen des relativen Werts der Währungen, in denen derzeitige oder künftige Bestände des Fondsportfolios denominiert oder notiert sind. Beispielsweise kann der Fonds Währungsabsicherungstransaktionen abschließen, um das Währungsrisiko auszugleichen, das sich daraus ergibt, dass Fondsanlagen im Portfolio auf andere Währungen als seine Basiswährung (Euro) lauten, oder um sich gegen Änderungen der Wechselkurse 11
12 zwischen dem Zeitpunkt, in dem der Anlageverwalter eine vertragliche Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers eingeht, und dem Abrechnungstag für den Kauf oder Verkauf des betreffenden Wertpapiers zu schützen, oder um den Gegenwert einer Dividende oder Zinszahlung in einer anderen Währung festzuschreiben. Es kann jedoch keine Zusicherung dafür gegeben werden, dass diese Währungsabsicherungstransaktionen erfolgreich sein oder tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen werden. Werden Währungsabsicherungstransaktionen auf Portfolioebene abgeschlossen, steht es in alleinigem Ermessen des Anlageverwalters festzulegen, die betreffenden Währungspositionen insgesamt oder teilweise abzusichern, soweit er dies für erforderlich hält. Absicherung (Hedging) auf Ebene der Anteilklassen Der Fonds kann zudem Währungsabsicherungsgeschäfte eingehen, um sich gegen Schwankungen der Währung, auf die eine Anteilklasse lautet, gegenüber der Basiswährung des Fonds zu schützen, sofern diese Währungen nicht identisch sind. Soweit diese Hedging-Transaktionen erfolgreich sind, wird sich die Performance der betreffenden Anteilklasse voraussichtlich parallel zu der Performance der Fondsanlagen bewegen; durch die Hedgingstrategie wird die Möglichkeit für die Anteilinhaber der abgesicherten Anteilklasse, von einem Wertverfall der Währung der Anteilklasse gegenüber der Basiswährung des Fonds oder gegenüber den Währungen, auf die Vermögenswerte des Fonds lauten, zu profitieren, eingeschränkt. Soweit der Fonds Strategien einsetzt, die darauf abzielen, bestimmte Anteilklassen abzusichern, kann keine Zusicherung dafür gegeben werden, dass diese Strategien den gewünschten Effekt erzielen werden. Die Kosten und Verbindlichkeiten bzw. Vorteile im Zusammenhang mit Anlageinstrumenten, die für Zwecke der Absicherung von Währungsrisiken zugunsten einer bestimmten Anteilklasse des Fonds eingesetzt werden, werden ausschließlich dieser Anteilklasse zugerechnet. Das mit Währungspositionen verbundene Risiko wird 105 % des Nettoinventarwertes der betreffenden abgesicherten Anteilklasse nicht übersteigen. Sämtliche Transaktionen werden eindeutig der betreffenden abgesicherten Anteilklasse zuordenbar sein und die Währungspositionen unterschiedlicher Anteilklassen werden nicht kombiniert oder gegeneinander aufgerechnet. Die Gesellschaft setzt Verfahren ein, um abgesicherte Positionen zu überwachen und um sicherzustellen, dass überbesicherte Positionen 105 % des Nettoinventarwertes der betreffenden abgesicherten Anteilklasse nicht übersteigen. Im Rahmen dieser Verfahren überprüft die Gesellschaft die abgesicherten Positionen, die 100 % des Nettoinventarwertes der betreffenden Anteilklasse überschreiten, mindestens einmal im Monat, um sicherzustellen, dass sie nicht von Monat zu Monat vorgetragen werden. Auch wenn die Gesellschaft dies nicht beabsichtigt, können aufgrund von Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen, überbesicherte oder unterbesicherte Positionen entstehen. Fondswährung Die Basiswährung des Fonds ist der Euro. Der Nettoinventarwert je Anteil wird in der Nennwährung der betreffenden Anteilklasse veröffentlicht. Handel und Abrechnung erfolgen in dänischen Kronen, Euro, schwedischen Kronen, Schweizer Franken, Pfund Sterling oder. Die Wechselkursgebühren für Handel und Abrechnung in einer anderen Währung als der Währung der jeweiligen Anteilklasse gehen zu Lasten des Anlegers (weitere Informationen finden sich im Kapitel Zahlungswährung und Devisengeschäfte in dieser Prospektergänzung). Anlage- und Kreditaufnahmebeschränkungen 12
13 Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen OGAW. Entsprechend finden auf den Fonds die Anlageund Kreditaufnahmebeschränkungen in den OGAW-Vorschriften und den Zentralbank-Anforderungen Anwendung. Diese Beschränkungen sind in Anlage III des Prospekts im Einzelnen ausgeführt. Anlagerisiken Anteilinhaber und künftige Anleger sollten die im Prospekt dargelegten sowie die nachfolgenden Anlagerisiken beachten und abwägen. Risiko der Anlage in kleinere Unternehmen Anlagen in kleinere Unternehmen sind unter Umständen mit größeren Risiken verbunden als Anlagen in größere, besser etablierte Emittenten. Kleinere Unternehmen verfügen in der Regel im Vergleich zu größeren Unternehmen über weniger umfangreiche Produktlinien, geringere finanzielle Ressourcen und begrenztere Handelsmärkte für ihre Waren. Die Wertpapiere kleinerer Unternehmen sind unter Umständen weniger bekannt und werden seltener und in geringerem Umfang gehandelt als die Wertpapiere größerer, besser etablierter Unternehmen. Die (im Vergleich zu Wertpapieren größerer Unternehmen) niedrigere Handelsfrequenz kann sich nachteilig auf die Preis- bzw. Kursbildung und die Veräußerbarkeit jener Wertpapiere auswirken (wenn der Anlageverwalter eine Veräußerung für angemessen hält). Letztendlich weisen die Wertpapiere kleinerer Unternehmen somit üblicherweise eine geringere Liquidität auf als Wertpapiere größerer, besser etablierter Unternehmen. Darüber hinaus unterliegen kleinere Unternehmen normalerweise größeren (und weniger vorhersehbaren) Schwankungen im Hinblick auf die Ergebnisse und Geschäftsaussichten als größere Unternehmen. In Zeiten von Marktturbulenzen sind die Wertpapiere kleinerer Unternehmen häufig die ersten, die verkauft werden. Dementsprechend sind die Preise bzw. Kurse von Wertpapieren kleinerer Unternehmen stärkeren und häufigeren wertmäßigen, auf- oder abwärts gerichteten Schwankungen unterworfen als die Wertpapiere größerer Unternehmen. Eine Anlage in kleinere Unternehmen bietet zwar die Aussicht auf überdurchschnittliche Renditen, allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass die Unternehmen keinen Erfolg haben, wodurch der Wert ihrer Wertpapiere erheblich fallen könnte. Eine Anlage in kleinere Unternehmen kann zudem mit vergleichsweise höheren Anlagekosten verbunden sein. Eine Anlage in Fonds, die in kleinere Unternehmen investieren, sollte daher als mittel- bis langfristige Anlage angesehen werden. Wechselkursrisiko Auf eine andere Währung als die Basiswährung des Fonds lautende Anteilklassen (mit Ausnahme der Hedged-Anteilklassen) werden nicht gegenüber Schwankungen der Basiswährung des Fonds abgesichert und unterliegen dementsprechend einem Währungsrisiko gegenüber der Basiswährung des Fonds. Der Fonds hat die Möglichkeit, in Vermögenswerte anzulegen, die auf eine von der Basiswährung des Fonds abweichende Währung lauten. Obwohl derzeit nicht beabsichtigt ist, diese Währungspositionen gegenüber der Basiswährung des Fonds abzusichern, hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, eine solche Absicherung nach seinem Ermessen vorzunehmen. Wenn jedoch die Vermögenswerte des Portfolios auf andere Währungen lauten als die Basiswährung des Fonds und diese Positionen nicht abgesichert werden, können Schwankungen der jeweiligen Wechselkurse den Fonds nachteilig beeinflussen. Vermögensverwaltung 13
14 Der Anlageverwalter trifft aktiv die Auswahl der für eine Anlage in Frage kommenden Wertpapiere und legt nicht in einen vorgegebenen Wertpapierkorb, wie beispielsweise einen Index, an. Aufgrund dieses Anlagestils und der langfristigeren Ausrichtung des Anlageverwalters auf den Substanzwert eines Unternehmens kann sich die Wertentwicklung des Fonds erheblich von der Performance anderer Anlagen und Produkte unterscheiden. Anlegerprofil Der Fonds ist für Privatanleger und institutionelle Anleger (einschließlich Privatbanken, Vermögensverwaltern (Wealth Management) und sog. Family Offices) geeignet, deren Ziel ein langfristiger Kapitalzuwachs in erster Linie durch die Anlage in börsennotierte Aktienwerte und auf Aktien bezogene Instrumente ist, wenn diese Anlage nicht einen wesentlichen Teil des Investmentportfolios eines Anlegers ausmacht. Unternehmensleitung und Verwaltung Der Prospekt enthält ausführliche Angaben zum Verwaltungsrat und zu Dienstleistern der Gesellschaft. Lazard Asset Management LLC wurde als Anlageverwalter für den Fonds bestellt. Vermögensbewertung Der Nettoinventarwert des Fonds und der einzelnen Anteilklassen wird zu jedem Bewertungstermin nach Maßgabe der Satzung von der Verwaltungsstelle ermittelt. Einzelheiten hierzu werden im Kapitel Gesetzlich vorgeschriebene und sonstige Informationen im Prospekt ausgeführt. Ordnungsgemäß eingegangene Zeichnungs- und Rücknahmeanträge werden an einem Handelstag bearbeitet. Der Nettoinventarwert des Fonds sowie jeder Anteilklasse steht an jedem Bewertungstag zur Verfügung, unabhängig davon, ob der Bewertungstag ein Handelstag ist. Ausschüttungen Ausschüttungen in Bezug auf die Ausschüttenden Anteilklassen erfolgen, soweit zutreffend, normalerweise im April und Oktober eines jeden Jahres. Nähere Angaben dazu finden sich im Kapitel Ausschüttungspolitik im Prospekt. Für die Thesaurierenden Anteilklassen werden keine Ausschüttungen vorgenommen. Etwaige einer Thesaurierenden Anteilklasse zurechenbare Erträge und Gewinne werden im Namen der Anteilinhaber der betreffenden Thesaurierenden Anteilklasse im Fonds thesauriert; diese Erträge und Gewinne spiegeln sich dann im Nettoinventarwert der betreffenden Thesaurierenden Anteilklasse wider. Zahlungswährung und Devisengeschäfte Werden Zahlungen für den Kauf oder die Rücknahme von Anteilen oder Ausschüttungen in einer anderen Währung angeboten oder verlangt als derjenigen, auf die die Anteile der betreffenden Anteilklasse des Fonds lauten, so tätigt die Verwaltungsstelle für Rechnung und auf Gefahr und Kosten des betroffenen Anlegers die notwendigen Devisengeschäfte. Im Falle eines Antrags auf Kauf oder Rücknahme über einen bestimmten Geldbetrag (und nicht über eine bestimmte Anzahl von Anteilen) wird das erforderliche Devisengeschäft zu dem an dem betreffenden Handelstag maßgeblichen Wechselkurs ausgeführt. Im Falle eines Antrags auf Kauf oder Rücknahme einer bestimmten Anzahl von Anteilen wird das erforderliche Devisengeschäft durchgeführt, sobald der relevante Zeichnungsbzw. Rücknahmepreis ermittelt wurde, und zwar zu dem an dem betreffenden Tag maßgeblichen Wechselkurs. Bei Ausschüttungen wird das erforderliche Devisengeschäft zu dem an dem Geschäftstag 14
15 vor dem Tag der Auszahlung der Ausschüttung maßgeblichen Wechselkurs ausgeführt. Die Kosten dieser Devisentransaktionen trägt der Anleger. Anteilklassen mit befristeter Verfügbarkeit ZEICHNUNG Zeichnungsverfahren Die Höhe der auf Anteile der Anteilklassen EA erhobenen jährlichen Verwaltungsgebühr soll als Anreiz für Anleger dienen, ihr Vermögen in den Fonds anzulegen. Es ist jedoch vorgesehen, dass die Anteilklassen EA nur für einen befristeten Zeitraum wie nachstehend beschrieben zur Anlage zur Verfügung stehen werden (und jederzeit im Einklang mit dem üblichen Rücknahmeverfahren, wie in dieser Prospektergänzung unter Rücknahme ausgeführt, zurückgenommen werden können). Anteilklassen EA Der Verwaltungsrat kann nach seinem Ermessen die Anteilklassen EA für weitere Zeichnungen durch Anteilinhaber und/oder neue Anleger schließen, sobald der Nettoinventarwert des Fonds den Betrag von 150 Mio. (oder einen anderen vom Verwaltungsrat nach seinem Ermessen jeweils festgelegten Betrag) erreicht hat. Sobald der Verwaltungsrat in Ausübung seines Ermessens die Anteilklassen EA für Zeichnungen geschlossen hat, wird eine entsprechende Mitteilung auf der Website des Promoters ( veröffentlicht. Die Anteile der Anteilklassen EA können jederzeit im Einklang mit dem üblichen Rücknahmeverfahren, wie in dieser Prospektergänzung unter Rücknahmen ausgeführt, zurückgenommen werden. Zeichnungsantrag Die Antragsteller müssen den vom Verwaltungsrat für den Fonds vorgeschriebenen Zeichnungsantrag ( Zeichnungsantrag ) ausfüllen und den Anforderungen im Hinblick auf die Verhinderung von Geldwäsche unverzüglich nachkommen. Ein Zeichnungsantrag, aus dem die Zahlungsmodalitäten und der Empfänger der Zeichnungsbeträge hervorgehen, liegt dieser Prospektergänzung bei. Zeichnungsanträge sind (sofern die Verwaltungsgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt) unwiderruflich und können der Verwaltungsstelle auf Gefahr des Antragstellers per Telefax übersandt werden. Das Original des Zeichnungsantrags muss binnen vier Geschäftstagen nach Ablauf der Annahmefrist für den betreffenden Zeichnungsantrag bei der Verwaltungsstelle eingehen. Sämtliche im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche erforderlichen Unterlagen (einschließlich der Dokumente, die im Original einzureichen sind) sollten dem Original des Zeichnungsantrags beiliegen. Gehen das Original des Zeichnungsantrags sowie die erforderlichen Dokumente im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche nicht innerhalb dieser Frist ein, so kann die Verwaltungsgesellschaft die Anteile nach ihrem Ermessen zwangsweise zurücknehmen. Eine Rückgabe von Anteilen durch die Antragsteller auf eigenen Wunsch ist erst möglich, wenn das Original des Zeichnungsantrags sowie sämtliche erforderlichen Dokumente im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche bei der Verwaltungsstelle eingegangen sind. Anteilinhaber können bei der Verwaltungsstelle telefonisch, per Fax oder durch andere von der Gesellschaft genehmigte Kommunikationsmittel weitere Anteile zeichnen. Telefonische Aufträge werden von der Verwaltungsstelle aufgezeichnet. 15
16 Erstausgabezeitraum Der Erstausgabezeitraum für Anteile der Anteilklassen CHF Retail Accumulating, CHF Retail Distributing, Institutional Accumulating EA, Institutional Distributing EA, Institutional Distributing LP, US$ Hedged Institutional Accumulating, US$ Hedged Institutional Distributing, US$ Hedged Institutional Accumulating EA, US$ Hedged Institutional Distributing EA, US$ Hedged Institutional Accumulating LP, US$ Hedged Institutional Distributing LP und US$ Institutional Accumulating beginnt um 9.00 Uhr (irischer Zeit) am 4. Juli 2016 und endet um Uhr (irischer Zeit) am 3. Januar 2017, sofern dieser Zeitraum vom Verwaltungsrat nicht verkürzt oder verlängert und dies der irischen Zentralbank entsprechend mitgeteilt wird. Der fortlaufende Erstausgabezeitraum für die Anteile aller anderen Anteilklassen des Fonds, mit Ausnahme der Anteilklassen Institutional Accumulating, Institutional Accumulating EA und US$ Institutional Accumulating EA, endet um Uhr (irischer Zeit) am 3. Januar 2017, sofern dieser Zeitraum vom Verwaltungsrat nicht verkürzt oder verlängert und dies der Zentralbank entsprechend mitgeteilt wird. Anträge für die Zeichnung von Anteilen einer Anteilklasse während des jeweiligen Erstausgabezeitraums müssen (zusammen mit frei verfügbaren Mitteln und allen erforderlichen Dokumenten im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche) innerhalb des Erstausgabezeitraums eingehen. Alle Anleger, die während des Erstausgabezeitraums Anteile zeichnen, müssen den Zeichnungsantrag ausfüllen (bzw. zu vom Verwaltungsrat genehmigten Bedingungen ausfüllen lassen). Für Anteile aller auf dänische Kronen lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf DKK 100. Für Anteile aller auf Euro lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf 100. Für Anteile aller auf schwedische Kronen lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf SEK 100. Für Anteile aller auf Schweizer Franken lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf CHF 100. Für Anteile aller auf Pfund Sterling lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf Stg 100. Für Anteile aller auf lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf US$ 100. Ausführungszeitpunkt Sämtliche Zeichnungsanträge, die nach dem jeweiligen Erstausgabezeitraum eingehen, werden auf Forward-Pricing -Basis abgewickelt, d. h. unter Heranziehung des zum Bewertungstermin (d. h. 16:00 Uhr New Yorker Zeit) an dem jeweiligen Handelstag ermittelten Zeichnungspreises der betreffenden Anteile. Zeichnungsanträge für Anteile, die nach dem betreffenden Erstausgabezeitraum eingehen, müssen vor Ablauf der Annahmefrist (d. h. vor 12:00 Uhr irischer Zeit an dem betreffenden Handelstag) eingegangen und angenommen worden sein. Der Antrag gilt erst dann als von der Verwaltungsstelle erhalten und angenommen, wenn (a) ein vollständig ausgefüllter Zeichnungsantrag und (b) alle im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche erforderlichen Unterlagen bei der Verwaltungsstelle eingegangen sind und sowohl (a) als auch (b) die Anforderungen der Verwaltungsstelle erfüllen. 16
17 Zeichnungsanträge, die nach dem Ablauf der Annahmefrist an dem betreffenden Handelstag eingehen, werden normalerweise zur Bearbeitung bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nach ihrem Ermessen Anträge, die nach Ablauf der Annahmefrist, aber vor dem Bewertungstermin des betreffenden Handelstages eingehen, zur Abwicklung an diesem Tag zulassen. Zeichnungsanträge für eine Anteilklasse, die nach dem Bewertungstermin an dem betreffenden Handelstag eingehen, werden zur Bearbeitung bis zum nächstfolgenden Handelstag zurückgehalten. Ist die Zahlung für eine Zeichnung innerhalb der geltenden Frist nicht vollständig in frei verfügbaren Mitteln eingegangen, so ist die Gesellschaft berechtigt (und, wenn diese Mittel nicht frei verfügbar sind, verpflichtet), die Zuteilung rückgängig zu machen und/oder den Antragsteller für diejenigen Kosten in Anspruch zu nehmen, die dem Fonds auf Grund der nicht fristgerechten Zahlung oder der nicht frei verfügbaren Mittel entstanden sind. Des Weiteren ist die Gesellschaft berechtigt, zur Deckung dieser Kosten die Anteile des Antragstellers an dem Fonds oder an einem anderen Teilfonds der Gesellschaft insgesamt oder teilweise zu verkaufen bzw. zurückzunehmen. Zeichnungs- und Ausgabepreise Der Zeichnungspreis je Anteil wird festgestellt durch (a) (b) (c) Bestimmung des Nettoinventarwertes der betreffenden Anteilklasse zum Bewertungstermin des Handelstages, an dem die Zeichnung erfolgen soll; Teilung des gemäß (a) festgestellten Betrages durch die Zahl der an dem betreffenden Bewertungstermin umlaufenden Anteile der betreffenden Anteilklasse; und Addition oder Subtraktion des Betrages, der zur Rundung des Ergebnisses auf die vom Verwaltungsrat als angemessen erachteten Dezimalstellen erforderlich ist. Der Verwaltungsrat kann in seinem Ermessen den Zeichnungspreis um einen von ihm als angemessen erachteten Betrag für Steuern und Gebühren (praktisch eine Verwässerungsgebühr) erhöhen, sofern ein umfangreicher Zeichnungsantrag eingeht und der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass die Erhebung dieser Steuern und Gebühren im Interesse der anderen Anteilinhaber des Fonds ist. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, nach seinem alleinigen Ermessen bei jedem Antrag auf Zeichnung von Anteilen der Anteilklassen Institutional eine Ausgabegebühr von bis zu 3 % des Zeichnungspreises und bei jedem Antrag auf Zeichnung von Anteilen der Anteilklassen Retail und Retail P eine Ausgabegebühr von bis zu 5 % des Zeichnungspreises zu erheben. Der Ausgabepreis entspricht also dem Zeichnungspreis zuzüglich einer etwaigen Ausgabegebühr. Der Nettoinventarwert je Anteil wird an jedem Geschäftstag zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen der Verwaltungsstelle und des Promoters zur Verfügung gestellt und auf der Website des Promoters unter (die auf aktuellem Stand zu halten ist) veröffentlicht. Bruchteile von Anteilen Zeichnungsbeträge, deren Höhe unter dem Ausgabepreis für einen Anteil liegt, werden nicht an den Antragsteller zurückgezahlt. Vielmehr werden in einem solchen Fall Bruchteile von Anteilen ausgegeben, die jedoch nicht kleiner als ein Hundertstel eines Anteils sein dürfen. Zeichnungsbeträge, deren Höhe weniger als einem Hundertstel eines Anteils entspricht, werden dem Antragsteller nicht zurückgezahlt, sondern von der Gesellschaft zur Deckung von Verwaltungskosten einbehalten. 17
18 Zahlung von Zeichnungsbeträgen Zahlungsweise Zahlungen für gezeichnete Anteile müssen ohne Abzug von Bankgebühren in der Währung der Auftragsplatzierung per telegrafischer Überweisung auf das zum Handelszeitpunkt angegebene Bankkonto erfolgen (es sei denn, die örtlichen Bankusancen lassen elektronische Banküberweisungen nicht zu). Zahlungszeitpunkt Zahlungen für Zeichnungsanträge müssen binnen drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag eingehen. Erstzeichnung Mindestzeichnung/Mindestbestand Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach ihrem Ermessen keinen geringeren Betrag festlegt, muss die Erstzeichnung von Anteilen der Klassen Institutional (mit Ausnahme der Anteilklassen EA) stets mindestens oder dem entsprechenden Gegenwert in dänischen Kronen, schwedischen Kronen, Schweizer Franken, Pfund Sterling oder entsprechen. Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach ihrem Ermessen keinen geringeren Betrag festlegt, muss die Erstzeichnung von Anteilen der Anteilklassen EA, Retail oder Retail P stets mindestens oder dem entsprechenden Gegenwert in dänischen Kronen, schwedischen Kronen, Schweizer Franken, Pfund Sterling oder entsprechen. Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach ihrem Ermessen keinen geringeren Betrag festlegt, muss die Erstzeichnung von Anteilen der Anteilklassen Management oder X stets mindestens oder dem entsprechenden Gegenwert in dänischen Kronen, schwedischen Kronen, Schweizer Franken, Pfund Sterling oder entsprechen. Folgezeichnungen Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Betrag bestimmt, darf jede Folgezeichnung für Anteile einer Anteilklasse einen Betrag von oder den entsprechenden Gegenwert in dänischen Kronen, schwedischen Kronen, Schweizer Franken, Pfund Sterling oder US- Dollar nicht unterschreiten. Mindestbestand Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Mindestbestand zulässt, müssen einem Anteilinhaber nach der teilweisen Rückgabe oder anderweitigen Veräußerung von Anteilen noch mindestens Fondsanteile einer bestimmten Klasse im Wert des vorstehend für die betreffende Anteilklasse bestimmten Mindesterstzeichnungsbetrages verbleiben. Verfahren Rücknahme RÜCKNAHME 18
19 Jeder Anteilinhaber ist (außer in Zeiten, in denen die Berechnung des Nettoinventarwertes auf Grund der im Kapitel Vorübergehende Aussetzung des Prospekts beschriebenen Umstände ausgesetzt ist) berechtigt, bei der Verwaltungsstelle die Rücknahme seiner Fondsanteile durch die Gesellschaft an einem Handelstag zu beantragen. Die Rücknahme von Anteilen bedarf der Antragstellung bei der Verwaltungsstelle. Sämtliche Rücknahmeanträge werden auf Forward-Pricing -Basis abgewickelt, d. h. unter Heranziehung des zum Bewertungstermin (d. h. 16:00 Uhr (New Yorker Zeit) des jeweiligen Handelstages) ermittelten Rücknahmepreises der betreffenden Anteile. Rücknahmeanträge werden nur angenommen, wenn für die ursprünglich gezeichneten Anteile Zahlung in frei verfügbaren Mitteln erfolgt ist und die vollständig ausgefüllten Zeichnungsanträge im Original eingegangen sind. Die Zahlung von Rücknahmeerlösen erfolgt erst, wenn (a) das Original des Zeichnungsantrags und (b) alle im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche erforderlichen Unterlagen (einschließlich der Dokumente, die im Original einzureichen sind) bei der Verwaltungsstelle eingegangen sind und sowohl (a) als auch (b) die Anforderungen der Verwaltungsstelle erfüllen. Rücknahmeanträge für Anteile des Fonds müssen vor Ablauf der Annahmefrist (d. h. 12:00 Uhr (irischer Zeit) am betreffenden Handelstag) eingehen. Die Anteilrücknahme erfolgt zu dem zum Bewertungstermin am betreffenden Handelstag ermittelten Rücknahmepreis (nach Abzug etwaiger anwendbarer Rücknahmegebühren). Geht der Rücknahmeantrag nach Ablauf der Annahmefrist ein, so wird er in der Regel als Antrag auf Rücknahme von Anteilen am darauffolgenden Handelstag behandelt; in diesem Fall gilt für die zurückzunehmenden Anteile der Rücknahmepreis dieses Tages (nach Abzug etwaiger anwendbarer Rücknahmegebühren). Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nach ihrem Ermessen Rücknahmeanträge, die nach Ablauf der Annahmefrist, aber vor dem Bewertungstermin des betreffenden Handelstages eingehen, zur Abwicklung an diesem Tag zulassen. Nach dem Bewertungstermin an dem betreffenden Handelstag eingehende Rücknahmeanträge werden zur Bearbeitung bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. Sofern die Verwaltungsgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt, sind Rücknahmeanträge unwiderruflich und können auf Gefahr des betreffenden Anteilinhabers per Telefon, Telefax oder Post oder auf eine andere von der Gesellschaft im Einklang mit den Anforderungen der Zentralbank genehmigten Weise gestellt werden. Rücknahmepreis Der Rücknahmepreis je Anteil wird ermittelt durch (a) (b) (c) Bestimmung des Nettoinventarwertes der jeweiligen Anteilklasse zum Bewertungstermin an dem betreffenden Handelstag; Teilung des gemäß (a) errechneten Betrages durch die Zahl der zum Bewertungstermin umlaufenden Anteile der betreffenden Anteilklasse; und Addition oder Subtraktion des Betrages, der zur Rundung des Ergebnisses auf die vom Verwaltungsrat als angemessen erachteten Dezimalstellen erforderlich ist. Der Verwaltungsrat kann nach seinem Ermessen einen von ihm als angemessen erachteten Betrag für Steuern und Gebühren (praktisch eine Verwässerungsgebühr) vom Rücknahmepreis abziehen, sofern ein umfangreicher Rücknahmeantrag eingeht und der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass die Erhebung dieser Steuern und Gebühren im Interesse der anderen Anteilinhaber des Fonds ist. Der Verwaltungsrat kann für die Anteilklassen des Fonds nach seinem alleinigen Ermessen eine 19
20 Rücknahmegebühr in Höhe von maximal 2 % des Rücknahmepreises erheben. Diese Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen der Ansicht ist, dass Anteilinhaber kurzfristige Handelspraktiken verfolgen, die als missbräuchlich bzw. als nicht im Interesse der Anteilinhaber angesehen werden oder bei denen der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen der Ansicht ist, dass ein die Rücknahme beantragender Anteilinhaber Arbitragegewinne zu erzielen versucht. Der jeweils letzte Nettoinventarwert je Anteil steht an jedem Geschäftstag zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen der Verwaltungsstelle und des Promoters zur Verfügung und wird auf der Website des Promoters unter (die auf aktuellem Stand zu halten ist) veröffentlicht. Bruchteile von Anteilen Gibt ein Anteilinhaber nicht seine gesamten Anteile an dem Fonds zurück, so (a) (b) werden in dem Fall, dass ein Teilbetrag des Rücknahmeerlöses niedriger ist als der Rücknahmepreis für einen Anteil, Bruchteile von Anteilen ausgegeben, die jedoch jeweils mindestens einem Hundertstel eines Anteils entsprechen müssen; werden Rücknahmeerlöse, deren Höhe weniger als einem Hundertstel eines Anteils entspricht, dem Anteilinhaber nicht zurückgezahlt, sondern zur Deckung von Verwaltungskosten vom Fonds einbehalten. Zwangsrücknahme Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Anteile zum Rücknahmepreis zwangsweise einzuziehen oder die Übertragung von Anteilen auf einen Qualifizierten Inhaber zu verlangen, wenn nach ihrer Einschätzung (i) die Anteile nicht im Besitz eines Qualifizierten Inhabers sind oder (ii) sich durch die Rücknahme bzw. Übertragung die Gefahr steuerlicher oder aufsichtsrechtlicher Nachteile für die Gesellschaft oder die Anteilinhaber ausschließen oder verringern lässt. Zahlungsweise Zahlung von Rücknahmeerlösen Die Zahlung von Rücknahmeerlösen erfolgt durch telegrafische Überweisung auf Kosten des Anteilinhabers auf das im Zeichnungsantrag genannte oder ein anderes der Verwaltungsstelle schriftlich mitgeteiltes Bankkonto. Zahlungszeitpunkt Sofern der Verwaltungsgesellschaft die erforderlichen Unterlagen vorliegen und alle erforderlichen Überprüfungen (d. h. von Kontoangaben) erfolgt sind, gelangt der Rücknahmeerlös spätestens drei Geschäftstage nach dem Handelstag zur Auszahlung, an dem die Rücknahme erfolgt. Bei einer Teilrücknahme teilt die Verwaltungsstelle dem betreffenden Anteilinhaber mit, wie viele Anteile in seinem Besitz verbleiben. Mindestrücknahme Der Wert der von einem Anteilinhaber zur Rücknahme vorgelegten Anteile einer Anteilklasse darf je Rücknahmevorgang (oder einen von der Verwaltungsgesellschaft bestimmten geringeren Betrag) oder den entsprechenden Gegenwert in dänischen Kronen, schwedischen Kronen, Schweizer 20
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MehrLAZARD GLOBAL STRATEGIC EQUITY FUND
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MehrLAZARD MENA FUND PROSPEKTERGÄNZUNG. Die vorliegende Prospektergänzung ist Bestandteil des Prospekts und ist im Zusammenhang mit diesem zu lesen.
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