LAZARD OPPORTUNITIES FUND

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1 Falls Sie Fragen zum Inhalt dieses Prospekts haben, sollten Sie sich von Ihrem Makler, Ihrer Bank, Ihrem Anwalt, Ihrem Steuerberater oder einem anderen unabhängigen Finanzberater beraten lassen. Der Verwaltungsrat der Lazard Global Investment Funds plc (die Gesellschaft ), dessen Mitglieder unter der Überschrift Unternehmensleitung und Verwaltung im Prospekt der Gesellschaft vom 2. September 2013 (der Prospekt ) namentlich aufgeführt sind, übernimmt die Verantwortung für die im Prospekt und in dieser Prospektergänzung veröffentlichten Informationen. Der Verwaltungsrat hat diese Angaben mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft. Nach bestem Wissen und Gewissen des Verwaltungsrats entsprechen diese Angaben den Tatsachen, und es wurden keine für das Verständnis dieser Angaben erforderlichen Informationen ausgelassen. LAZARD OPPORTUNITIES FUND (ein Fonds der Lazard Global Investment Funds plc, einer in Umbrella-Form und mit getrennter Haftung für Verbindlichkeiten der einzelnen Fonds untereinander strukturierten offenen Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) PROSPEKTERGÄNZUNG Die vorliegende Prospektergänzung ist Bestandteil des Prospekts und ist im Zusammenhang mit diesem zu lesen. Diese Prospektergänzung ersetzt die Prospektergänzung Nr. 6 vom 2. Dezember Das Datum dieser Prospektergänzung Nr. 6 ist der 3. Oktober 2014.

2 INHALTSVERZEICHNIS DEFINITIONEN... 3 EINLEITUNG... 5 ANLAGEZIEL UND ANLAGEPOLITIK... 5 ANLAGE- UND KREDITAUFNAHMEBESCHRÄNKUNGEN ANLEGERPROFIL UNTERNEHMENSLEITUNG UND VERWALTUNG VERMÖGENSBEWERTUNG AUSSCHÜTTUNGEN ZAHLUNGSWÄHRUNG UND DEVISENGESCHÄFTE ZEICHNUNG ZEICHNUNGSVERFAHREN ZAHLUNG VON ZEICHNUNGSBETRÄGEN MINDESTZEICHNUNG/MINDESTBESTAND RÜCKNAHME VERFAHREN ZAHLUNG VON RÜCKNAHMEERLÖSEN MINDESTRÜCKNAHME FONDSWECHSEL ANSPRECHPARTNER ÜBERTRAGUNGEN VON ANTEILEN GEBÜHREN UND KOSTEN GRÜNDUNGSKOSTEN VERWALTUNGSGEBÜHREN PERFORMANCEGEBÜHR GEBÜHR DES WÄHRUNGSMANAGERS GEBÜHR DES LIQUIDITÄTSMANAGERS SONSTIGE AUFWENDUNGEN AUSGABEGEBÜHR RÜCKNAHMEGEBÜHR UMTAUSCHGEBÜHR RISIKOFAKTOREN

3 DEFINITIONEN Geschäftstag : ein Tag, der sowohl in Dublin als auch in London und New York in der Regel als Geschäftstag gilt. Liquiditätsmanager : Lazard Asset Management LLC oder eine andere gemäß den Vorschriften der Zentralbank mit dem Liquiditätsmanagement des Fonds (mit Ermessensspielraum) beauftragte Stelle. Ablauf der Annahmefrist : der Zeitpunkt an einem Geschäftstag, bis zu dem Anträge auf Zeichnung, Umtausch, Übertragung und Rücknahme von Anteilen angenommen werden, d. h. 16:00 Uhr (irischer Zeit) am dritten Geschäftstag vor dem betreffenden Handelstag. Handelstag : der jeweils erste Geschäftstag in einer Woche und/oder ein anderer Geschäftstag, den der Verwaltungsrat mit Zustimmung der Depotbank festlegen und den Anteilinhabern vorab mitteilen kann, vorausgesetzt, dass in jeden Vierzehntageszeitraum mindestens ein Handelstag fällt. Anteilklassen EA : die Anteilklassen US$ Hedged Institutional Accumulating EA, Hedged Institutional Accumulating EA und Stg Institutional Accumulating EA. Die Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating : die in Euro abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating EA, die in Euro abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Hedged Retail Accumulating : die in Euro abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für Privatanleger. Fonds : der Lazard Opportunities Fund. Erstausgabezeitraum : der Zeitraum, in dem die Anteile einer bestimmten oder bestimmter Anteilklassen des Fonds erstmals angeboten werden, wie in dieser Prospektergänzung beschrieben, bzw. ein früherer oder späterer Zeitraum, den der Verwaltungsrat jeweils nach seinem Ermessen festlegen und der Zentralbank mitteilen kann. Erstausgabepreis : der Preis, zu dem die Anteile einer bestimmten Anteilklasse während des betreffenden Erstausgabezeitraums gezeichnet werden können. Anteilklassen für institutionelle Anleger : die Anteilklassen US$ Hedged Institutional Accumulating, Hedged Institutional Accumulating, Stg Institutional Accumulating und Hedged Institutional Accumulating. Anlageverwalter : Lazard Asset Management LLC und/oder eine andere gemäß den Vorschriften der Zentralbank mit der Anlageverwaltung für den Fonds beauftragte Stelle. Lazard : der Anlageverwalter und die mit ihm verbundenen Unternehmen. Verwaltungsgesellschaft : Lazard Fund Managers (Ireland) Limited. Anteilklassen für Privatanleger : die Anteilklassen Hedged Retail Accumulating und Stg Retail Accumulating. Anteil(e) : Anteil(e) des Fonds. Die Anteilklasse Stg Institutional Accumulating : die thesaurierende GBP-Anteilklasse für institutionelle Anleger. 3

4 Die Anteilklasse Stg Institutional Accumulating EA : die thesaurierende GBP-Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Retail Accumulating : die thesaurierende GBP-Anteilklasse für Privatanleger. Die Anteilklasse US$ Hedged Institutional Accumulating : die in US-Dollar abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Hedged Institutional Accumulating EA : die in US-Dollar abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse EA für institutionelle Anleger. Bewertungszeitpunkt : 16:00 Uhr (New Yorker Zeit) an dem Geschäftstag vor dem betreffenden Handelstag. Die Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating : die in Japanischen Yen abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. 4

5 LAZARD OPPORTUNITIES FUND EINLEITUNG Die Gesellschaft ist in Irland von der irischen Zentralbank (die Zentralbank ) als OGAW im Sinne der OGAW-Vorschriften zugelassen. Die Erstzulassung des Fonds durch die Zentralbank erfolgte am 7. August Diese Prospektergänzung ist Bestandteil des Prospekts und ist in Verbindung mit den allgemeinen Angaben zur Gesellschaft im aktuellen Prospekt (sowie den jüngsten Jahres- und Halbjahresberichten) zu lesen. In ihrer Struktur entspricht die Gesellschaft einem Umbrella-Fonds, d. h. dass das Anteilkapital der Gesellschaft in mehrere Anteilklassen aufgeteilt werden kann, die jeweils allein oder zusammen mit anderen Anteilklassen einen eigenständigen Fonds der Gesellschaft bilden. Jeder Fonds darf mehr als eine Anteilklasse auflegen. Diese Prospektergänzung enthält Angaben zu den nachstehend aufgeführten Anteilklassen des Fonds: Anteilklassen US$ Hedged Institutional Accumulating US$ Hedged Institutional Accumulating EA Währung US-Dollar US-Dollar Hedged Institutional Accumulating Euro Hedged Institutional Accumulating EA Euro Hedged Retail Accumulating Euro Stg Institutional Accumulating Stg Institutional Accumulating EA Stg Retail Accumulating Pfund Sterling Pfund Sterling Pfund Sterling Hedged Institutional Accumulating Japanische Yen Zum Datum dieser Prospektergänzung umfasst der Fonds neben den vorstehend genannten keine weiteren Anteilklassen; es können jedoch künftig im Einklang mit den Vorschriften der Zentralbank noch weitere Anteilklassen aufgelegt werden. Es ist beabsichtigt, dass die Anteilklassen EA nur für einen befristeten Zeitraum nach Veröffentlichung dieser Prospektergänzung für Anleger zur Verfügung stehen werden (weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Anteilklassen mit befristeter Verfügbarkeit in dieser Prospektergänzung). Anleger sollten eine Anlage in den Fonds als mittel- bis langfristige Anlage ansehen; eine solche Anlage sollte keinen wesentlichen Teil des Investmentportfolios eines Anlegers ausmachen und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Anlageziel Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist die Erzielung eines Gesamtertrags (absolute return) durch eine Kombination aus Kapitalwachstum und Ertrag. 5

6 Anlagepolitik Ein auf Gesamterträge ausgerichteter sog. Absolute-Return-Fonds unterscheidet sich von einem Fonds mit einer Relative-Return-Strategie welcher in der Regel bestrebt ist, die Wertentwicklung einer bestimmten Benchmark zu übertreffen dadurch, dass er darauf abzielt, Erträge unabhängig von breitgefächerten Aktien- und Bonitätsbenchmarks zu erzielen. Der Fonds ist bestrebt, Anomalien in der Kapitalstruktur von Unternehmen auszunutzen, indem er in verschiedene Wertpapiere und Instrumente anlegt (wie nachstehend unter Zulässige Anlagen ausgeführt), mittels derer der Fonds ein Engagement in zwei von dem Anlageverwalter verfolgte Relative-Value-Teilstrategien, nämlich (i) die Kapitalstruktur- und Convertible-Arbitrage-Strategie und (ii) die Special-Situations-/Event- Driven-Strategie eingehen kann. Kapitalstruktur-Arbitrage und Convertible Arbitrage Bei Kapitalstruktur- und Convertible Arbitrage besteht eine Transaktion in der Regel aus einer Longund einer Short-Position. Bei der Long-Position handelt es sich üblicherweise um eine Unternehmensoder Wandelanleihe oder eine wandelbare Vorzugsaktie, es können jedoch auch Optionsscheine oder andere eigenkapitalbezogene Wertpapiere zum Einsatz kommen. Bei Convertible Arbitrage wird die Short-Position üblicherweise in Bezug auf die zugrunde liegende Stammaktie eingegangen, teilweise aber auch in Bezug auf Optionen auf die Aktie oder andere auf den Emittenten oder die zugrunde liegende Aktie bezogene Wertpapiere. Bei einer Kapitalstruktur-Transaktion kann die Short-Position auch in Bezug auf andere festverzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen, Aktien oder Optionen eingegangen werden, durch die auf Basis eines Relative-Value-Ansatzes die Anlagechance isoliert und Risiken gezielt abgesichert werden. Gelegentlich können die Long- und Short-Positionen umgekehrt werden. Sämtliche Short-Positionen werden über Swaps oder andere derivative Finanzinstrumente ( Finanzderivate ) aufgebaut. Special-Situations-/Event-Driven-Ansatz Mithilfe eines Relative-Value-Ansatzes sollen bei dieser Strategie Entwicklungen ausgenutzt werden, die Unternehmenspapiere beeinflussen und zu Preisanomalien führen, die wiederum Anlagechancen bieten. Zu diesen Ereignissen zählen u. a. Rückkäufe (Buybacks), kündbare Titel, Änderungen der Dividendenpolitik, Umtauschangebote, Verschmelzungen und Übernahmen (M&A), sog. Sweetener (d. h. Anreize, die Unternehmen manchmal den Inhabern ihrer Wertpapiere anbieten, üblicherweise damit das Unternehmen bestimmte steuerliche oder buchhalterische Vorteile in Anspruch nehmen kann, die mit dem betreffenden Wertpapier im Zusammenhang stehen), Zahlungsausfälle/Notsituationen und andere Veränderungen der Kapitalstruktur eines Unternehmens. Ein Engagement in Special-Situations- und Event-Driven-Anlagen im Rahmen von Relative-Value- Strategien wird voraussichtlich hauptsächlich aus Anlagen in eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmenstitel bestehen, darunter wandelbare Wertpapiere, Schuldtitel und Stammaktien sowie Anlagen in eigenkapital- und kreditbezogene Derivate. Der Anlageverwalter kann bestimmte Absicherungstechniken einsetzen, u. a. durch das Eingehen synthetischer Short-Positionen oder den Kauf oder Verkauf von Optionen oder anderer Finanzderivate, entweder zur Aufrechterhaltung des Engagements in bestimmten Aspekten der Anlagechancen, die sich aus den besonderen Situationen oder Ereignissen ergeben, oder zur Verringerung einer Beteiligung an anderen potenziellen Resultaten. Sämtliche Short-Positionen werden über Swaps oder andere Finanzderivate aufgebaut. Der Anlageverwalter identifiziert die Transaktionen mithilfe einer Kombination aus dem von ihm entwickelten Screening seiner Datenbank, quantitativen Analysen, Analysen der Fundamentaldaten und Analysen von Verträgen (indentures) und Vertragsklauseln (covenants). Unter normalen Marktbedingungen wird erwartet, dass das maximale Engagement in Short-Positionen weniger als 150 % des Nettoinventarwerts des Fonds und das maximale Engagement in Long- 6

7 Positionen weniger als 325 % des Nettoinventarwerts des Fonds betragen wird. Diese Bandbreiten verstehen sich jedoch vorbehaltlich von Änderungen in Abhängigkeit von den Marktbedingungen. Zulässige Anlagen Zur Umsetzung der vorstehend genannten Anlagestrategien kann der Fonds mittelbar über den Einsatz von Unfunded Swaps (wie nachstehend unter Anlagen in Finanzderivate näher erläutert) oder unmittelbar in weltweite Wandel- und Unternehmenspapiere (sowohl Aktien als auch Schuldtitel, einschließlich fest- und/oder variabel verzinslicher, mit Investment Grade bewerteter, hochverzinslicher und notleidender festverzinslicher Unternehmenspapiere), börsengehandelte Fonds ( ETFs ), weltweite Aktien, Staatspapiere, börsengehandelte Schuldverschreibungen ( ETNs ), Zinssätze, weltweite Devisen, sog. Rule 144A-Wertpapiere und Regulation S-Wertpapiere (d. h. Wertpapiere, die nicht der Registrierungsvorschrift unter Section 5 des Wertpapiergesetzes von 1933 unterliegen), Differenzkontrakte auf Aktien und Aktienindizes sowie in Finanzderivate (wie nachstehend unter Anlagen in Finanzderivate näher erläutert) anlegen. Der Fonds kann auf die eine oder andere vorstehend beschriebene Weise (d. h. unmittelbar oder über den Einsatz von Unfunded Swaps) in Wertpapiere und Instrumente anlegen, wie vom Anlageverwalter nach seinem alleinigen Ermessen bestimmt. Der Anlageverwalter geht zwar davon aus, dass die Engagements in den Relative-Value-Teilstrategien des Fonds üblicherweise mithilfe von Unfunded Swaps eingegangen werden, er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Anlagen des Fonds in offene Organismen für gemeinsame Anlagen ( OGA ) einschließlich ETFs dürfen insgesamt 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Mit Ausnahme von zulässigen Anlagen in nicht börsennotierte Wertpapiere und OTC-Derivate wird der Fonds ausschließlich Instrumente erwerben, die an einem der in Anhang I des Prospekts genannten Geregelten Märkten notiert sind und/oder gehandelt werden. Da der Fonds einen weltweiten Fokus hat, sollten Anleger beachten, dass der Fonds zu mehr als 20 % seines Nettoinventarwerts an Schwellenmärkten engagiert sein kann. Anlagen in Finanzderivate Der Fonds wird in einige oder alle der folgenden Finanzderivate anlegen: (i) Unfunded Swaps (die Unfunded Swaps ) der Deutsche Bank Securities Inc (UK Branch) (die Kontrahentin ) (siehe nachstehend unter Einsatz von Unfunded Swaps ). Legt der Fonds in Unfunded Swaps an, so bieten diese dem Fonds ein Engagement in einem fiktiven Portfolio von Vermögenswerten. Dieses fiktive Portfolio von Vermögenswerten, das das dem Unfunded Swap zugrunde liegende Portfolio darstellt, ist darauf ausgerichtet, dem Fonds ein Engagement in den vorstehend in Bezug genommenen Relative-Value-Teilstrategien des Anlageverwalters zu ermöglichen, und umfasst in der Regel weltweite Wandel- und Unternehmenspapiere (sowohl Aktien als auch Schuldtitel, einschließlich fest- und/oder variabel verzinslicher, mit Investment Grade bewerteter, hochverzinslicher und notleidender festverzinslicher Unternehmenspapiere), ETFs, weltweite Aktien, Staatspapiere, ETNs, Zinssätze, weltweite Devisen, Rule 144A-Wertpapiere und Regulation S-Wertpapiere, Differenzkontrakte auf Aktien und Aktienindizes sowie Finanzderivate (wie in dieser Prospektergänzung erläutert). (ii) Im Rahmen des Portfoliomanagements und seiner Absicherungsstrategie kann der Fonds unmittelbar in Terminkontrakte (Futures) auf eine Vielzahl von Finanzprodukten anlegen, darunter Zinssätze, Devisen, weltweite Aktien, weltweite Aktienindizes, Kredite und Kreditindizes, VIX-Futures und VIX-Indizes. 7

8 (iii) (iv) (v) (vi) Der Fonds kann im Rahmen bestimmter Optionshandelsstrategien, die mit den Anlagestrategien der Convertible-Arbitrage- und der Special-Situations-/Event-Driven- Anlagen konform gehen, sowie im Rahmen des Portfoliomanagements und seiner Absicherungsstrategie unmittelbar in börsennotierte/börsengehandelte Optionen anlegen. Der Fonds kann in Optionskontrakte auf Finanzprodukte, darunter Zinssätze, Devisen, weltweite Aktien, weltweite Aktienindizes, von Staaten begebene Schuldverschreibungen und Schatzwechsel, Staats- und Unternehmensanleihen (die zu festen oder variablen Zinssätzen begeben werden können und mit Investment Grade oder niedriger als Investment Grade bewertet sein können), Kreditindizes, VIX-Indizes und VIX-Futures, anlegen. Der Fonds kann zudem unmittelbar in nicht börsennotierte/außerbörslich gehandelte Optionen, darunter Optionen auf weltweite Aktien, weltweite Aktienindizes, ETFs, ETNs, Zinssätze, Devisen, Kreditinstrumente, Kreditindizes und VIX-Indizes, anlegen. Der Fonds kann unmittelbar in Termingeschäfte anlegen, u. a. in Devisentermingeschäfte (zu bestimmten Zwecken, z. B. zur Änderung des Währungsengagements der von dem Fonds gehaltenen Wertpapiere, zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken, zur Erhöhung des Engagements in einer Währung, zur Verlagerung des Wechselkursrisikos von einer Währung auf eine andere sowie zur Absicherung von Anteilklassen, die auf eine bestimmte Währung lauten, gegenüber der Basiswährung des Fonds, dem Pfund Sterling). Es können auch Termingeschäfte auf weltweite Aktien eingegangen werden. Der Fonds kann unmittelbar in Swaps anlegen, darunter Aktienswaps, Swaptions, Zinsswaps, Asset-Swaps, Credit Default Swaps ( CDS ), Total Return Swaps ( TRS ) und Währungsswaps. Swaps werden gemäß den Convertible Arbitrage- und Special-Situations- Strategien eingesetzt, um das Engagement des Fonds in weltweiten Aktien, Zinssätzen, Devisen und Kreditspreads zu erhöhen oder zu verringern. Der Fonds kann unmittelbar in Optionsscheine und -rechte anlegen. Einsatz von Unfunded Swaps Die Kontrahentin und die Gesellschaft, die im Namen des Fonds handelt, haben einen Rahmenvertrag (einschließlich Besicherungsanhang) abgeschlossen und werden entsprechende Einzelabschlüsse eingehen, denen die Unfunded Swaps unterliegen werden, darunter auch Regelungen hinsichtlich der Kündigung. Nach dem Auflegungsdatum des Fonds können in Bezug auf Rücknahmen und Zeichnungen von Anteilen zusätzliche Einzelabschlüsse eingegangen werden, um den Nennwert des zugrunde liegenden Engagements anzupassen. Die Kontrahentin hat keine Entscheidungsbefugnis über die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder des fiktiven Portfolios von Vermögenswerten, das den Unfunded Swaps zugrunde liegt. Der Fonds wird tagesgenau sicherstellen, dass zwischen dem Barmittelkonto des Fonds und der Kontrahentin Einschusszahlungen erbracht werden, um sicherzustellen, dass das Risiko des Fonds in Bezug auf die Kontrahentin (das sich durch Gewinn oder Verlust aus den Unfunded Swaps ergibt) gemäß den Vorgaben der Zentralbank oder den OGAW-Vorschriften reduziert wird. Die Unfunded Swaps können bei Eintritt bestimmter Ereignisse in Bezug auf den Fonds oder die Kontrahentin gekündigt werden, insbesondere bei Eintritt eines Kündigungsgrunds (wie z. B. nicht geleisteter Zahlungen, eines Verstoßes gegen Vertragsbedingungen oder einer Insolvenz) oder eines Kündigungsereignisses (ohne Vorliegen eines Verschuldens seitens einer der beiden Parteien, z. B. Gesetzeswidrigkeit oder steuerliche Ereignisse). Im Falle einer Kündigung der Unfunded Swaps werden Marktquotierungen für sie eingeholt. Sodann wird ein Betrag in Höhe der entsprechenden Marktquotierung nach Maßgabe der Bedingungen der Unfunded Swaps zwischen der Kontrahentin und dem Fonds abgerechnet. Danach kann der Fonds mit 8

9 anderen Kontrahenten neue Finanzderivate in Form von Unfunded Swaps eingehen. Siehe hierzu auch das Kapitel Risikofaktoren Risiko der Kündigung eines Unfunded Swaps. Liquiditätsmanagement Der Barmittelbestand des Fonds (der nicht unmittelbar oder über Unfunded Swaps angelegt ist) wird von dem Liquiditätsmanager aktiv verwaltet, und zwar über die Anlage in eine Vielzahl von Instrumenten, darunter fest- und/oder variable verzinsliche Instrumente wie z. B. britische Staatspapiere (Gilts), Commercial Paper, variabel verzinsliche Schuldverschreibungen, täglich fällige Einlagen, Termineinlagen, Medium Term Notes, Geldmarktkonten, mit AAA bewertete CNAV- Geldmarktfonds (die zum Ziel haben, den Nettoinventarwert des jeweiligen Fonds zum Nennwert (vor Erträgen) stabil zu halten). Von dem Liquiditätsverwalter getätigte Anlagen lauten auf Pfund Sterling und können von Staatsregierungen, deren Behörden und Einrichtungen, supranationalen Einrichtungen sowie EU- und Nicht-EU-Kapitalgesellschaften und Finanzinstituten begeben oder hinsichtlich der Kapital- oder Zinszahlungen garantiert werden. Alle von dem Liquiditätsverwalter getätigten Anlagen müssen zum Zeitpunkt des Erwerbs über ein langfristiges Kreditrating von mindestens AA- von Standard & Poor's oder ein äquivalentes Rating von Moody's oder Fitch IBCA verfügen. Auswahlprozess des Anlageverwalters Bei der Auswahl von Anlagen für den Fonds befolgt der Anlageverwalter in der Regel bestimmte Vorgaben. Der Prozess der Wertpapierauswahl erfolgt systematisiert mithilfe der eigenen Datenbank des Anlageverwalters, die laufendes Screening, Anlageanalysen, Fundamentalresearch in Bezug auf Verträge (indentures) und Vertragsklauseln (covenants) sowie den Handel mit und die Beobachtung von Wertpapieren erlaubt. Der Prozess besteht aus fünf Hauptschritten: (i) Modellerstellung, (ii) Verwendung eigens entwickelter Systeme und Screenings, (iii) Wertpapieranalyse, (iv) Portfolioaufbau und (v) Risikomanagement. Der Anlageprozess ist ein fortlaufender Prozess und flexibel gestaltet, um sicherzustellen, dass der Anlageverwalter Änderungen und Verbesserungen innerhalb des Portfolioaufbauprozesses nach seinem Ermessen einfließen lassen kann. Der Anlageprozess besteht aus den folgenden Schritten: Modellerstellung Für jedes Wertpapier im Anlageuniversum des Fonds wird ein Modell erstellt. In diese Modellerstellung fließen alle Faktoren mit ein, die die Bewertung dieser Wertpapiere wie vorstehend beschrieben beeinflussen können. Die Erstellung eines Modells erfolgt für jedes Wertpapier im Anlageuniversum mit Hilfe eines einheitlichen Bewertungsverfahrens, sodass eine vergleichende Bewertungsanalyse erfolgen kann. Die Modellerstellung ist der erste Schritt zur Festlegung von Renditeerwartungen. Die Modellerstellung wird durch eine vom Anlageverwalter entwickelte Anlageplattform ermöglicht, die von mehreren Systemen unterstützt wird, insbesondere von dem KYNEX-Wertpapiersystem. Der Anlageverwalter hat Verbesserungen an diesem System vorgenommen, sodass nun auch eine kundenorientierte Anpassung von Daten einschließlich historischer Angaben, bedarfsgerecht angepasste Analyseprogramme, vorab festgelegte Berichtsmodule, universelle Möglichkeiten zur Modellerstellung und ein differenzierter Ansatz im Gewinn- und Verlustmanagement möglich sind. Eigene Systeme und Analysen Sobald die Modellerstellung abgeschlossen ist, wird jedes Wertpapier zunächst anhand seiner Volatilität bzw., sofern angemessener, seines Kreditprofils eingestuft. Die zweite Stufe der Analyse konzentriert sich auf die Festlegung bestimmter Niveaus für sämtliche Bewertungsparameter, u. a. Volatilität, Kreditspreads, Zinssätze, Höhe der Dividenden, Aktienkurs und Anleihekurs, die für den Kauf oder Verkauf von oder die Übernahme von Short-Positionen in Emissionen gelten sollen. Zusätzlich werden potenzielle Anlagen im Hinblick auf Anlagechancen in den Bereichen Special Situations und Event-Driven mit Vergleichswerten aus der Datenbank abgeglichen. 9

10 Wertpapieranalyse Marktinformationen in Echtzeit erlauben zeitnahe Aktualisierungen in Bezug auf Wertpapiere. Wenn Marktbewegungen bestimmte Marker im System auslösen, werden die so markierten Wertpapiere analysiert, um festzustellen, ob eine potenzielle Anlagechance besteht oder ob die Parameterschwellen, bei denen die Marker ausgelöst werden, aktualisiert werden müssen. Die vergleichende Analyse eines markierten Wertpapiers mit anderen Wertpapieren dient als Basis für die Einschätzung potenzieller Transaktionen. Zudem werden für alle Portfolio-Wertpapiere Szenario- und Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Zusätzlich werden potenzielle Anlagen im Hinblick auf alternative Anlagechancen in den Bereichen Special Situations und Event-Driven im Hinblick auf unterschiedliche Eigenschaften mit Vergleichswerten aus der Datenbank abgeglichen. Zu diesen Eigenschaften zählen die Rendite, Duration, Volatilität, der Anlagesektor und andere spezifische Elemente der Bilanz oder Kapitalstruktur eines Unternehmens. Portfolioaufbau Für jede durch den Anlageverwalter in Betracht gezogene fiktive Transaktion oder Anlage wird eine Anlagehypothese formuliert, die Erwartungen hinsichtlich der Rendite, das potenzielle Ergebnis und die Quellen der Zuordnung beinhaltet. Die Positionsgröße wird anhand von Risiko/Rendite-Erwartungen gewählt, wobei die Markt- und Wertpapierliquidität, die Diversifizierung nach Struktur, die Laufzeit, der Sektor, die Region und andere relevante Faktoren berücksichtigt werden. Risikomanagement Die Gesellschaft hat im Namen des Fonds ihre Risikomanagementpolitik zur Messung, Überwachung und Steuerung der verschiedenen mit dem Einsatz von Finanzderivaten verbundenen Risiken bei der Zentralbank eingereicht. Auf Anfrage wird die Gesellschaft den Anteilinhabern zusätzliche Informationen über die von ihr eingesetzten Risikomanagementmethoden zur Verfügung stellen, einschließlich der angewendeten quantitativen Grenzen und Informationen zu etwaigen aktuellen Entwicklungen bei den Risikound Ertragseigenschaften der Hauptkategorien von Anlagen. Risikomanagement ist ein fortlaufender und dynamischer Faktor beim Aufbau des Portfolios des Fonds. Der Anlageverwalter beaufsichtigt das Risikomanagement des Fonds und setzt die Risikomanagementverfahren sowohl auf Ebene der einzelnen Wertpapiere als auch auf Ebene des Portfolios insgesamt um, um sicherzustellen, dass jede für den Fonds vorgenommene Transaktion mit den für den Fonds maßgeblichen OGAW-Beschränkungen im Einklang steht. Der Anlageverwalter erstellt einen täglichen Vorabbericht für die Transaktionen, der dem Investment-Team als Orientierung im Hinblick auf die jeweils geltenden OGAW-Anlagegrenzen und die verfügbaren Kapazitäten für Anlagen in Emittenten gemäß den OGAW-Vorschriften dient. Value-at-Risk- ( VaR )-Methode Der Anlageverwalter setzt zur täglichen Messung des Marktrisikos des Fonds eine Risikomanagementtechnik, die absolute VaR-Methode, ein, um sicherzustellen, dass der Einsatz von Finanzderivaten durch den Fonds innerhalb der aufsichtsrechtlichen Grenzen erfolgt. Der Value-at- Risk für das Portfolio des Fonds bei einem einseitigen Konfidenzniveau von 99 % und einer Haltedauer von einem Tag darf an einem Tag 4,47 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Dem VaR-Modell liegen historische Daten zu den täglichen Marktbewegungen über einen Zeitraum von einem Jahr zugrunde. Die VaR-Methodik nutzt die historische Simulation, bei gleicher Gewichtung der verwendeten Daten. Leverage Soweit der Fonds für Anlagezwecke gehebelt werden kann (Leverage), erfolgt die Hebelung im Einklang mit den Anforderungen der Zentralbank und der OGAW-Vorschriften. Die Verwendung des VaR-Ansatzes für die Risikomessung begrenzt nicht automatisch die Hebelung. Der Fonds wird jedoch über seine Anlagen in Finanzderivate gehebelt. Ausgehend von einer Berechnung des 10

11 Leverage aus dem Einsatz von Derivaten im Einklang mit den Vorgaben der Zentralbank, d. h. als die Summe der Nominalwerte aller den Finanzderivatpositionen des Fonds zugrunde liegenden Basiswerten, wird die erwartete Höhe des Leverage des Fonds (ausgedrückt als Prozentsatz des Nettoinventarwerts des Fonds) 350 % des Nettoinventarwerts des Fonds betragen. Ein höherer Leverage ist möglich, er wird jedoch zu keiner Zeit 475 % des Nettoinventarwerts des Fonds überschreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus diesem Ansatz zur Messung des Leverage bei bestimmten Arten von Handelsstrategien Leverage-Werte ergeben könnten, die erheblich von den Risikopositionen abweichen. Die Kernstrategie des Fonds wird mehrheitlich durch den Einsatz von Swaps umgesetzt, die zu der vorstehend beschriebenen Höhe des Leverage beitragen. Das Gesamtrisiko des Fonds, gemessen anhand des Commitment-Ansatzes, wird 200 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Währungsabsicherungspolitik Der Fonds kann Techniken und Instrumente, einschließlich Anlagen in Finanzderivate, einsetzen, um eine Absicherung gegen Währungsrisiken sowohl auf Ebene des Portfolios als auch auf Ebene der Anteilklassen zu erreichen. Es kann jedoch keine Zusicherung dafür gegeben werden, dass diese Währungsabsicherungsgeschäfte erfolgreich sein oder tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen werden. Die Finanzderivate, die der Fonds für Zwecke der Währungsabsicherung einsetzen kann, sind im Abschnitt Anlagepolitik in dieser Prospektergänzung beschrieben. Absicherung (Hedging) auf Portfolioebene Der Fonds kann Währungsabsicherungsgeschäfte eingehen, um den Wert bestimmter Portfoliopositionen zu schützen, bzw. in Erwartung von Änderungen des relativen Werts der Währungen, in denen gegenwärtige oder künftige Bestände des Fondsportfolios denominiert oder notiert sind. Beispielsweise kann der Fonds Währungsabsicherungsgeschäfte eingehen, um das Währungsrisiko auszugleichen, das sich daraus ergibt, dass Fondsanlagen im Portfolio des Fonds auf andere Währungen als seine Basiswährung (Pfund Sterling) lauten, oder um sich gegen Schwankungen der Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt, zu dem der Anlageverwalter eine vertragliche Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers eingeht, und dem Abrechnungstag für den Kauf oder Verkauf des betreffenden Wertpapiers zu schützen, oder um den Gegenwert einer Dividende oder Zinszahlung in einer anderen Währung festzuschreiben. Absicherung (Hedging) auf Ebene der Anteilklassen Der Fonds kann Währungsabsicherungstransaktionen auch eingehen, um sich gegen Bewegungen der Währung, auf die eine Anteilklasse lautet, gegenüber der Basiswährung des Fonds (Pfund Sterling) zu schützen, sofern diese Währungen nicht identisch sind. Soweit diese Hedging-Transaktionen erfolgreich sind, wird sich die Performance der betreffenden Anteilklasse voraussichtlich parallel zu der Performance der Fondsanlagen bewegen und die Absicherungsstrategie wird den Umfang beschränken, in dem Anteilinhaber der abgesicherten Anteilklasse von einem Wertverfall der Währung der Anteilklasse gegenüber der Basiswährung des Fonds oder gegenüber den Währungen, auf die Vermögenswerte des Fonds lauten, profitieren. Zwar kann der Fonds Währungsabsicherungstransaktionen in Bezug auf die Anteilklassen verwenden, er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet, und soweit er Strategien zur Absicherung bestimmter Anteilklassen einsetzt, kann es keine Zusicherung dafür geben, dass diese Strategien erfolgreich sein werden. Die Kosten und Verbindlichkeiten bzw. Vorteile im Zusammenhang mit Anlageinstrumenten, die für Zwecke der Absicherung von Währungsrisiken zugunsten einer bestimmten Anteilklasse des Fonds eingesetzt wurden, werden ausschließlich dieser Anteilklasse zugerechnet. Das mit Währungspositionen verbundene Risiko wird 105 % des Nettoinventarwerts der betreffenden abgesicherten Anteilklasse nicht übersteigen. Sämtliche Transaktionen werden eindeutig der 11

12 betreffenden abgesicherten Anteilklasse zuordenbar sein und die Währungspositionen unterschiedlicher Anteilklassen werden nicht kombiniert oder gegeneinander aufgerechnet. Die Gesellschaft setzt Verfahren ein, um abgesicherte Positionen zu überwachen und um sicherzustellen, dass überbesicherte Positionen 105 % des Nettoinventarwerts der betreffenden abgesicherten Anteilklasse nicht übersteigen. Im Rahmen dieser Verfahren überprüft die Gesellschaft die abgesicherten Positionen, die 100 % des Nettoinventarwerts der betreffenden Anteilklasse überschreiten, mindestens einmal im Monat, um sicherzustellen, dass sie nicht von Monat zu Monat fortgesetzt werden. Auch wenn die Gesellschaft dies nicht beabsichtigt, können überbesicherte oder unterbesicherte Positionen aufgrund von Faktoren entstehen, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen. Fondswährung Die Basiswährung des Fonds ist Pfund Sterling. Der Nettoinventarwert je Anteil wird in Pfund Sterling, Euro, US-Dollar und Japanischen Yen veröffentlicht. Sofern keine außerordentlichen Umstände vorliegen, erfolgen die Abrechnung und der Handel ausschließlich in der Währung, auf die die betreffende Anteilklasse lautet. Weitere Informationen sind im Kapitel Zahlungswährung und Devisengeschäfte in dieser Prospektergänzung ausgeführt. Anlage- und Kreditaufnahmebeschränkungen Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen OGAW. Entsprechend finden auf den Fonds die Anlage- und Kreditaufnahmebeschränkungen in den OGAW-Vorschriften und den OGAW- Verlautbarungen der Zentralbank Anwendung. Diese Beschränkungen sind in Anlage III des Prospekts im Einzelnen ausgeführt. Anlegerprofil Der Fonds ist für Anleger geeignet, die mittel- bis langfristig einen Gesamtertrag (absolute return) über eine Kombination aus Kapitalzuwachs und Ertrag anstreben. Unternehmensleitung und Verwaltung Der Prospekt enthält ausführliche Angaben zum Verwaltungsrat und zu Dienstleistern der Gesellschaft. Lazard Asset Management LLC wurde als Anlageverwalter des Fonds bestellt und wird zusätzlich als Liquiditätsmanager (Cash Manager) des Fonds für die im Abschnitt Liquiditätsmanagement in dieser Prospektergänzung beschriebenen Zwecke tätig sein. Vermögensbewertung Der Nettoinventarwert des Fonds und der einzelnen Anteilklassen wird jeweils zum Bewertungszeitpunkt eines Handelstages nach Maßgabe der Satzung von der Verwaltungsstelle ermittelt. Einzelheiten hierzu werden im Kapitel Gesetzlich vorgeschriebene und sonstige Informationen im Prospekt ausgeführt. Ausschüttungen Für die Anteile werden keine Ausschüttungen vorgenommen. Etwaige einer Anteilklasse zurechenbare Erträge und Gewinne werden thesauriert und im Namen der Anteilinhaber dieser Anteilklasse wieder in den Fonds angelegt; diese Erträge und Gewinne werden dann im Nettoinventarwert der betreffenden Anteilklasse reflektiert. 12

13 Zahlungswährung und Devisengeschäfte In Ausnahmefällen können Zahlungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Rücknahme von Anteilen in einer anderen als der Nennwährung der betreffenden Anteilklasse des Fonds angeboten oder verlangt werden. In diesen Fällen veranlasst die Verwaltungsstelle die erforderlichen Devisentransaktionen für Rechnung und auf Risiko des Anlegers, und zwar bei Anteilzeichnungen in dem Zeitpunkt, in dem frei verfügbare Mittel eingegangen sind, und bei Rücknahmen in dem Zeitpunkt, in dem der Rücknahmeantrag eingegangen ist und angenommen wurde. Die Kosten dieser Devisentransaktionen trägt der Anleger. Der für diese Transaktionen maßgebliche Wechselkurs ist der von den Bankern der Verwaltungsstelle angegebene Wechselkurs. Anteilklassen mit befristeter Verfügbarkeit ZEICHNUNG Zeichnungsverfahren Die Höhe der auf Anteile der Anteilklassen EA erhobenen jährlichen Verwaltungsgebühr und Performancegebühr soll als Anreiz für Anleger dienen, ihr Vermögen in den Fonds anzulegen. Es ist jedoch vorgesehen, dass die Anteilklassen EA nur für einen befristeten Zeitraum wie nachstehend beschrieben zur Anlage zur Verfügung stehen werden. Der Verwaltungsrat kann nach seinem Ermessen sämtliche oder einige der Anteilklassen EA für weitere Zeichnungen durch Anteilinhaber und neue Anleger schließen, sobald der Nettoinventarwert des Fonds den Betrag von US$ 100 Mio. (oder einen anderen vom Verwaltungsrat nach seinem Ermessen jeweils festgelegten Betrag) erreicht hat. Sobald der Verwaltungsrat in Ausübung seines Ermessens die Anteilklassen EA für alle weiteren Zeichnungen geschlossen hat, wird eine entsprechende Mitteilung auf der Website des Promoters veröffentlicht. Die Anteile der Anteilklassen EA können jederzeit im Einklang mit dem üblichen Rücknahmeverfahren, wie in dieser Prospektergänzung unter Rücknahmen ausgeführt, zurückgenommen werden. Zeichnungsantrag Die Antragsteller müssen den vom Verwaltungsrat für den Fonds vorgeschriebenen Zeichnungsantrag ( Zeichnungsantrag ) ausfüllen und den Anforderungen im Hinblick auf die Verhinderung von Geldwäsche unverzüglich nachkommen. Ein Zeichnungsantrag, aus dem die Zahlungsmodalitäten und der Empfänger der Zeichnungsbeträge hervorgehen, liegt dieser Prospektergänzung bei. Zeichnungsanträge sind (sofern die Verwaltungsgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt) unwiderruflich und können der Verwaltungsstelle auf Gefahr des Antragstellers per Telefax übersandt werden. Das Original des Zeichnungsantrags sollte bei der Verwaltungsstelle bis zum Ablauf der Annahmefrist für den betreffenden Handelstag eingehen. Alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche sollten dem Originalzeichnungsantrag im Original beigefügt werden. Gehen das Original des Zeichnungsantrags sowie die Unterlagen im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche nicht innerhalb dieser Frist ein, so kann die Verwaltungsgesellschaft die Anteile nach ihrem Ermessen zwangsweise zurücknehmen. Eine Rückgabe von Anteilen durch die Antragsteller auf eigenen Wunsch ist erst möglich, wenn das Original des Zeichnungsantrags sowie die angeforderten Unterlagen im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche bei der Verwaltungsstelle eingegangen sind. 13

14 Folgezeichnungen durch die Anteilinhaber sind auch per Telefax an die Verwaltungsstelle oder auf elektronischem Wege oder über ein anderes Kommunikationsmittel möglich, das die Gesellschaft im Einklang mit den Anforderungen der Zentralbank genehmigt hat. Erstausgabezeitraum Der Erstausgabezeitraum für die Anteilklassen Hedged Retail Accumulating und Hedged Institutional Accumulating beginnt um 9:00 Uhr (irischer Zeit) am 6. Oktober 2014 und endet um 17:00 Uhr (irischer Zeit) am 30. März 2015, sofern dieser Zeitraum vom Verwaltungsrat nicht verkürzt oder verlängert und dies der Zentralbank entsprechend mitgeteilt wird. Der laufende Erstausgabezeitraum für die Anteilklasse Stg Retail Accumulating endet um 17:00 Uhr (irischer Zeit) am 30. März 2015, sofern dieser Zeitraum vom Verwaltungsrat nicht verkürzt oder verlängert und dies der Zentralbank entsprechend mitgeteilt wird. Anträge für die Zeichnung von Anteilen während eines Erstausgabezeitraums müssen (zusammen mit dem Zeichnungsbetrag in frei verfügbaren Mitteln und allen erforderlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche) innerhalb des Erstausgabezeitraums eingehen. Alle Anleger, die während des Erstausgabezeitraums Anteile zeichnen, müssen den Zeichnungsantrag ausfüllen (bzw. zu vom Verwaltungsrat genehmigten Bedingungen ausfüllen lassen). Erstausgabepreis Anteilklasse Hedged Retail Accumulating Für alle Anteile der Anteilklasse Hedged Retail Accumulating beläuft sich der Erstausgabepreis auf 1,00. Anteilklasse Stg Retail Accumulating Für alle Anteile der Anteilklasse Stg Retail Accumulating beläuft sich der Erstausgabepreis auf 1,00. Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating Für alle Anteile der Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating beläuft sich der Erstausgabepreis auf 100. Terminierung/Ausgabe von Anteilen nach dem Erstausgabezeitraum Sämtliche nach Ablauf des betreffenden Erstausgabezeitraums eingegangenen Zeichnungsanträge werden auf Forward-Pricing -Basis abgewickelt, d. h. unter Heranziehung des zum Bewertungszeitpunkt an dem entsprechenden Handelstag ermittelten Zeichnungspreises dieser Anteile. Zeichnungsanträge für Anteile, die nach dem Ablauf des betreffenden Erstausgabezeitraums eingehen, müssen vor dem Ablauf der Annahmefrist (d. h. bis 16:00 Uhr irischer Zeit an dem dritten Geschäftstag vor dem betreffenden Handelstag) eingegangen und angenommen worden sein. Zeichnungsanträge, die nach dem Ablauf der Annahmefrist für den betreffenden Handelstag eingehen, werden normalerweise zur Bearbeitung bis zum nächstfolgenden Handelstag zurückgehalten. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nach ihrem Ermessen Anträge, die nach Ablauf der Annahmefrist, aber vor dem Bewertungszeitpunkt für den betreffenden Handelstag eingehen, zur Abwicklung an diesem Handelstag zulassen. 14

15 Zeichnungsanträge, die nach dem Bewertungszeitpunkt für den betreffenden Handelstag eingehen, werden zur Bearbeitung bis zum nächstfolgenden Handelstag zurückgehalten. Ist die Zahlung für eine Zeichnung innerhalb der geltenden Frist nicht vollständig in frei verfügbaren Mitteln eingegangen, so ist die Gesellschaft berechtigt (und, wenn diese Mittel nicht verfügbar sind, verpflichtet), die Zuteilung rückgängig zu machen und/oder den Antragsteller für Kosten in Anspruch zu nehmen, die dem Fonds auf Grund der nicht fristgerechten Zahlung oder der nicht frei verfügbaren Mittel entstanden sind. Des Weiteren ist die Gesellschaft berechtigt, zur Deckung dieser Kosten die Anteile des Antragstellers an dem Fonds oder an einem anderen Teilfonds der Gesellschaft insgesamt oder teilweise zu verkaufen bzw. zurückzunehmen. Zeichnungs- und Ausgabepreise Der Zeichnungspreis je Anteil wird festgestellt durch: (a) (b) (c) Bestimmung des Nettoinventarwerts der betreffenden Anteilklasse zum Bewertungszeitpunkt für den Handelstag, an dem die Zeichnung erfolgen soll; Teilung des gemäß (a) festgestellten Betrags durch die Zahl der zu dem betreffenden Bewertungszeitpunkt umlaufenden Anteile der betreffenden Anteilklasse; und Addition oder Subtraktion des Betrags, der zur Rundung des Ergebnisses auf die vom Verwaltungsrat als angemessen erachteten Dezimalstellen erforderlich ist. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, nach seinem alleinigen Ermessen für jeden Antrag auf Zeichnung von Anteilen der Anteilklassen für Privatanleger eine Ausgabegebühr von bis zu 7 % des Zeichnungspreises und von Anteilen der Anteilklassen für institutionelle Anleger eine Ausgabegebühr in Höhe von bis zu 3 % des Zeichnungspreises zu erheben. Es wird keine Ausgabegebühr für Anteile der Anteilklassen EA erhoben. Der Angebotspreis entspricht dem Zeichnungspreis zuzüglich einer etwaigen Ausgabegebühr. Der jeweils letzte Nettoinventarwert je Anteil der einzelnen in Umlauf befindlichen Anteilklassen wird außerdem zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen der Verwaltungsstelle und des Promoters bekannt gemacht und auf der Website des Promoters unter (die auf aktuellem Stand zu halten ist) veröffentlicht. Bruchteile Zeichnungsbeträge, deren Höhe unter dem Ausgabepreis für einen Anteil liegt, werden nicht an den Antragsteller zurückgezahlt. Vielmehr werden in einem solchen Fall Bruchteile von Anteilen ausgegeben, die jedoch nicht kleiner als ein Hundertstel eines Anteils sein dürfen. Zeichnungsbeträge, deren Höhe weniger als einem Hundertstel eines Anteils entspricht, werden dem Antragsteller nicht zurückgezahlt, sondern von der Gesellschaft zur Deckung von Verwaltungskosten einbehalten. Zahlungsweise Zahlung von Zeichnungsbeträgen Zahlungen für gezeichnete Anteile müssen in Höhe des Zeichnungsbetrages ohne Abzug von Bankgebühren in der Währung der Orderplatzierung per telegrafischer Überweisung auf das zum Handelszeitpunkt angegebene Bankkonto erfolgen. 15

16 Zahlungszeitpunkt Zahlungen für gezeichnete Anteile müssen in aller Regel bis zum Ablauf der Annahmefrist für den betreffenden Handelstag eingehen. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch nach ihrem alleinigen Ermessen eine spätere Zahlung akzeptieren, sofern die Abwicklung aller Zeichnungen spätestens an dem betreffenden Handelstag erfolgt. Erstzeichnung Mindestzeichnung/Mindestbestand Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Betrag festlegt, muss die Erstzeichnung von Anteilen mindestens in Höhe der nachstehend genannten Beträge ( Mindesterstzeichnungsbeträge ) erfolgen: Anteilklassen für Privatanleger Stg oder der entsprechende Gegenwert in Euro, US-Dollar oder Yen Anteilklassen für institutionelle Anleger Stg oder der entsprechende Gegenwert in Euro, US-Dollar oder Yen Anteilklassen EA Stg oder der entsprechende Gegenwert in Euro, US-Dollar oder Yen Bestehende Anteilinhaber des Fonds, die einen Wechsel in eine oder mehrere Anteilklassen EA im Einklang mit den Bestimmungen im Abschnitt Fondswechsel in dieser Prospektergänzung wünschen, unterliegen nicht dem vorstehend für die Anteilklassen EA aufgeführten Mindestzeichnungsbetrag. Danach finden allerdings alle nachstehend ausgeführten Bestimmungen hinsichtlich Folgezeichnung und Mindestbestand für alle Anteilinhaber der Anteilklassen EA in gleicher Weise Anwendung. Folgezeichnungen Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Betrag bestimmt, müssen Folgezeichnungen für Anteile einer Anteilklasse mindestens in Höhe der nachstehend genannten Beträge erfolgen: Anteilklassen für Privatanleger Stg oder der entsprechende Gegenwert in Euro, US-Dollar oder Yen Anteilklassen für institutionelle Anleger Stg oder der entsprechende Gegenwert in Euro, US-Dollar oder Yen Anteilklassen EA Stg oder der entsprechende Gegenwert in Euro, US-Dollar oder Yen Mindestbestand Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Mindestbestand zulässt, muss der Anteilbestand eines Anteilinhabers nach der teilweisen Rückgabe oder anderweitigen Veräußerung von Anteilen noch mindestens dem vorstehend für die betreffende Anteilklasse bestimmten Mindesterstzeichnungsbetrag entsprechen. RÜCKNAHME 16

17 Verfahren Rücknahme Jeder Anteilinhaber ist (außer in Zeiten, in denen die Berechnung des Nettoinventarwerts auf Grund der im Kapitel Vorübergehende Aussetzung des Prospekts beschriebenen Umstände ausgesetzt ist) berechtigt, bei der Verwaltungsstelle die Rücknahme seiner Fondsanteile durch die Gesellschaft an einem Handelstag zu beantragen. Die Rücknahme von Anteilen bedarf der Antragstellung bei der Verwaltungsstelle. Sämtliche Rücknahmeanträge werden auf Forward-Pricing -Basis abgewickelt, d. h. unter Heranziehung des zum Bewertungszeitpunkt für den betreffenden Handelstag ermittelten Rücknahmepreises der Anteile. Rücknahmeanträge werden nur angenommen, wenn für die ursprünglich gezeichneten Anteile die Zahlung in frei verfügbaren Mitteln erfolgt ist und die vollständig ausgefüllten Unterlagen im Zusammenhang mit der ursprünglichen Zeichnung der Anteile vorliegen. Die Zahlung von Rücknahmeerlösen erfolgt erst, wenn das Original des Zeichnungsantrags und sämtliche von der Verwaltungsstelle geforderten Unterlagen (einschließlich der Unterlagen im Zusammenhang mit den Verfahren zur Verhinderung der Geldwäsche) eingegangen und die Verfahren zur Verhinderung der Geldwäsche abgeschlossen sind. Rücknahmeanträge für Anteile des Fonds müssen vor dem Ablauf der Annahmefrist (d. h. vor 16:00 Uhr irischer Zeit an dem dritten Geschäftstag vor dem betreffenden Handelstag) eingehen. Die Anteilrücknahme erfolgt zu dem zum Bewertungszeitpunkt für den betreffenden Handelstag ermittelten Rücknahmepreis (nach Abzug etwaiger anwendbarer Rücknahmegebühren). Geht der Rücknahmeantrag nach dem Ablauf der jeweiligen Annahmefrist ein, so wird er in der Regel als Antrag auf Rücknahme von Anteilen an dem zweiten darauf folgenden Handelstag behandelt; in diesem Fall gilt für die zurückzunehmenden Anteile der Rücknahmepreis dieses Tages (nach Abzug etwaiger anwendbarer Rücknahmegebühren). Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nach ihrem Ermessen Rücknahmeanträge, die nach Ablauf der Annahmefrist, aber vor dem Bewertungszeitpunkt für den betreffenden Handelstag eingehen, zur Abwicklung an diesem Handelstag zulassen. Rücknahmeanträge, die nach dem Bewertungszeitpunkt für einen Handelstag eingehen, werden zur Bearbeitung bis zum nächstfolgenden Handelstag zurückgehalten. Soweit nicht abweichend von der Verwaltungsgesellschaft festgelegt, sind Rücknahmeanträge unwiderruflich und können auf Gefahr des betreffenden Anteilinhabers per Telefax, per Post, auf elektronischem Weg oder über andere von der Gesellschaft im Einklang mit den Vorschriften der Zentralbank zugelassene Kommunikationsmittel erfolgen. Rücknahmepreis Der Rücknahmepreis je Anteil wird ermittelt durch: (a) (b) (c) Ermittlung des Nettoinventarwerts der jeweiligen Anteilklasse zum Bewertungszeitpunkt für den Handelstag; Teilung des gemäß (a) errechneten Betrags durch die Zahl der zu dem betreffenden Bewertungszeitpunkt umlaufenden Anteile der betreffenden Anteilklasse; und Addition oder Subtraktion des Betrags, der zur Rundung des Ergebnisses auf die vom Verwaltungsrat als angemessen erachteten Dezimalstellen erforderlich ist. 17

18 Der Verwaltungsrat kann für einzelne Anteilklassen des Fonds nach seinem Ermessen eine Rücknahmegebühr in Höhe von maximal 2 % des Rücknahmepreises erheben. Diese Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Verwaltungsrat Grund zu der Annahme hat, dass Anteilinhaber kurzfristige Handelspraktiken verfolgen, die als unangemessen angesehen werden, nicht im Interesse der Anteilinhaber sind oder bei denen der Verwaltungsrat Grund zu der Annahme hat, dass ein die Rücknahme beantragender Anteilinhaber Arbitragegewinne zu erzielen versucht. Der jeweils aktuelle Nettoinventarwert je Anteil der einzelnen in Umlauf befindlichen Anteilklassen wird zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen der Verwaltungsstelle und des Promoters bekannt gemacht und auf der Website des Promoters unter (die auf aktuellem Stand zu halten ist) veröffentlicht. Bruchteile Gibt ein Anteilinhaber nicht seine gesamten Anteile an einem Fonds zurück, so (a) (b) werden in dem Fall, dass ein Teilbetrag des Rücknahmeerlöses niedriger ist als der Rücknahmepreis für einen Anteil, Bruchteile von Anteilen ausgegeben, die jedoch jeweils mindestens einem Hundertstel eines Anteils entsprechen müssen; werden Rücknahmeerlöse, deren Höhe weniger als einem Hundertstel eines Anteils entspricht, dem Anteilinhaber nicht zurückgezahlt, sondern zur Deckung von Verwaltungskosten vom Fonds einbehalten. Zwangsrücknahme Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Anteile zum Rücknahmepreis zwangsweise einzuziehen oder die Übertragung von Anteilen auf einen Qualifizierten Inhaber zu verlangen, wenn nach ihrer Einschätzung (i) die Anteile nicht im Besitz eines Qualifizierten Inhabers sind oder (ii) sich durch die Rücknahme bzw. Übertragung die Gefahr steuerlicher oder aufsichtsrechtlicher Nachteile für die Gesellschaft oder die Anteilinhaber ausschließen oder verringern lässt. Zahlungsweise Zahlung von Rücknahmeerlösen Die Zahlung von Rücknahmeerlösen erfolgt durch telegrafische Überweisung auf Kosten des Anteilinhabers auf das im Zeichnungsantrag genannte oder ein anderes der Verwaltungsstelle durch schriftliche Mitteilung im Original übermitteltes Bankkonto. Ausführungszeitpunkt Sofern der Verwaltungsstelle die erforderlichen Unterlagen vorliegen und alle erforderlichen Überprüfungen (d. h. der Kontodaten) erfolgt sind, gelangt der Rücknahmeerlös spätestens fünf Geschäftstage nach dem Handelstag, an dem die Rücknahme erfolgt, zur Auszahlung. Bei einer Teilrücknahme des Anteilbestands eines Anteilinhabers teilt die Verwaltungsstelle dem betreffenden Anteilinhaber mit, wie viele Anteile in seinem Besitz verbleiben. Mindestrücknahme 18

19 Mindestrücknahme Der Wert der zur Rücknahme vorgelegten Anteile darf je Anteilklasse und Rücknahmevorgang Stg 10,000 (oder einen von der Verwaltungsgesellschaft bestimmten geringeren Betrag) oder den entsprechenden Gegenwert in Euro, US-Dollar oder Yen nicht unterschreiten. Fondswechsel Ausführliche Angaben zum Umtausch von Fondsanteilen finden sich im Kapitel Fondswechsel des Prospekts. Für Anteilinhaber einer Anteilklasse des Fonds ist ein Umtausch ihrer Anteile in Anteile einer oder mehrerer Anteilklassen EA nur bis zum 31. Januar 2014 möglich. Nach diesem Datum ist ein Wechsel in eine der Anteilklassen EA nicht mehr möglich. Ansprechpartner Die wichtigsten Angaben über den Ansprechpartner für Anteiltransaktionen sind im Folgenden aufgeführt: Lazard Global Investment Funds plc Teilfonds: Lazard Opportunities Fund Lazard Fund Managers (Ireland) Limited c/o State Street Fund Services (Ireland) Limited Transfer Agency Department 78 Sir John Rogersons Quay Dublin 2 Irland Tel.: Fax: LazardTA@statestreet.com Übertragungen von Anteilen Die für eine Übertragung von Anteilen geltenden Bedingungen sind im Prospekt ausgeführt. GEBÜHREN UND KOSTEN Gründungskosten Sämtliche Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung des Fonds werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen. Verwaltungsgebühren Zusätzlich zu den nachstehend beschriebenen Performancegebühren ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, die folgenden jährlichen Verwaltungsgebühren zu erheben: Die Verwaltungsgesellschaft erhält eine Gebühr in Höhe von 0,50% per annum des jeder der Anteilklassen EA zuzurechnenden Nettoinventarwerts. Die Verwaltungsgesellschaft erhält eine Gebühr in Höhe von 1,50 % per annum des Nettoinventarwerts jeder Anteilklasse für institutionelle Anleger. 19

20 Die Verwaltungsgesellschaft erhält eine Gebühr in Höhe von 2,25 % per annum des Nettoinventarwerts jeder Anteilklasse für Privatanleger. Die Gebühren werden anhand des täglich ermittelten Nettoinventarwerts einer jeder Anteilklasse taggenau berechnet und sind monatlich rückwirkend zahlbar. Die Verwaltungsgesellschaft hat zudem Anspruch auf Erstattung ihrer angemessenen Auslagen durch den Fonds. Die Gebühren und Kosten des Anlageverwalters, des Promoters und der Vertriebsstellen werden von der Verwaltungsgesellschaft aus der von ihr bezogenen Gebühr gezahlt. Performancegebühr Die Verwaltungsgesellschaft erhält für jede Anteilklasse des Fonds (mit Ausnahme der Anteilklassen EA) eine monatliche Performancegebühr (die Performancegebühr ), die 20 % des Nettogewinns (sofern erzielt) über der jeweiligen High Water Mark (wie nachstehend definiert) der betreffenden Anteilklasse während des betreffenden Performancezeitraums (der Performancezeitraum ) entspricht. Die Verwaltungsgesellschaft erhält eine monatliche Performancegebühr für jede Anteilklasse EA des Fonds, die 10 % des Nettogewinns (sofern erzielt) über der jeweiligen High Water Mark der betreffenden Anteilklasse während des betreffenden Performancezeitraums entspricht. Sie wird für jeden Performancezeitraum berechnet, der mit dem Datum der Inbetriebnahme des Fonds beginnt und mit dem letzten Bewertungszeitpunkt des ersten darauf folgenden Monats, bzw. mit jedem darauf folgenden letzten Bewertungszeitpunkt für jeden weiteren Monat (bzw. dem Datum der Auflösung des Fonds) endet. Der Nettogewinn entspricht der Differenz zwischen dem Nettoinventarwert der betreffenden Anteilklasse (vor Abzug etwaiger Performancegebühren) zum letzten Bewertungszeitpunkt für den betreffenden Performancezeitraum und der High Water Mark für die betreffende Anteilklasse, die am Ende des vorangehenden Performancezeitraums verzeichnet wurde (bzw. für den ersten Performancezeitraum, dem anfänglichen Nettoinventarwert), jeweils bereinigt um Zeichnungen und Rücknahmen. Eine Performancegebühr fällt bei einer Anteilklasse nur dann an, wenn der Nettoinventarwert inklusive Gewinnzuwachs der betreffenden Anteilklasse (vor Abzug etwaiger Performancegebühren) zum Ende des jeweiligen Performancezeitraums den höchsten Nettoinventarwert der betreffenden Anteilklasse zum Ende eines vorausgegangenen Performancezeitraums übersteigt (gemeinhin als High Water Mark bezeichnet). Die Performancegebühr wird wöchentlich berechnet und ist zum Ende des betreffenden Performancezeitraums zahlbar. Jede auf während eines Performancezeitraums zurückgenommene Anteile aufgelaufene Performancegebühr wird im Zeitpunkt der Rücknahme erfasst und zahlbar. Die Performancegebühr wird auf unabhängiger Basis von der Verwaltungsstelle berechnet und von der Depotbank bestätigt. Risiken im Hinblick auf die Performancegebühr Die Verwaltungsgesellschaft erhält ggf. eine Performancegebühr vom Fonds. Die Verwaltungsgesellschaft kann einen Teil dieser Gebühr an den Anlageverwalter weitergeben. Theoretisch kann die Performancegebühr für den Anlageverwalter einen Anreiz bilden, Anlagen zu tätigen, die riskanter oder spekulativer sind, als dies ohne eine solche Performancegebühr der Fall wäre. Darüber hinaus wird die Performancegebühr auf Basis der realisierten und nicht realisierten Nettogewinne und -verluste zum Ende jedes Performancezeitraums berechnet, was dazu führen kann, 20

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