Karate Zeon. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 23

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Karate Zeon. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 024675-00/00. Stand: 2011-12-30. SVA am: 2012-01-18. Lfd.Nr.: 23"

Transkript

1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): lambda-cyhalothrin Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 23 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller Syngenta Agro GmbH, Am Technologiepark 1-5, Maintal Wirkungsbereich Insektizid Formulierungstyp Kapselsuspension Wirkstoff (Wirkstoffnummer) lambda-cyhalothrin (0751) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 100 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Schadorganismus/ Entscheidung Zweckbestimmung Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Beißende Insekten nicht zulassen Triticale, Weizen) Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Saugende Insekten nicht zulassen Triticale, Weizen) Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Zweiflügler (Fliegen und Mücken, nicht zulassen Triticale, Weizen) Diptera) Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Fritfliege nicht zulassen Triticale, Weizen) Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Blattläuse als Virusvektoren nicht zulassen Triticale, Weizen) Weizen, Triticale, Gerste, Roggen Blattläuse als Virusvektoren zulassen Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Zikaden nicht zulassen Triticale, Weizen) Mais Fritfliege zulassen Kartoffel Beißende Insekten zulassen Kartoffel Saugende Insekten zulassen Kartoffel Blattläuse als Virusvektoren zulassen Raps Beißende Insekten zulassen Raps Kohlschotenmücke zulassen Wiesen, Weiden Fritfliege zulassen Zuckerrübe Rübenfliege zulassen Zuckerrübe Beißende Insekten zulassen Zuckerrübe Saugende Insekten zulassen Futterrübe Rübenfliege zulassen Futterrübe Beißende Insekten zulassen Futterrübe Saugende Insekten zulassen Antrag: / SVA am:

4 Ackerbohne Beißende Insekten zulassen Ackerbohne Saugende Insekten zulassen Buschbohne Beißende Insekten zulassen Buschbohne Saugende Insekten zulassen Buschbohne Zweiflügler (Fliegen und Mücken, nicht zulassen Diptera) Erbse Beißende Insekten zulassen Erbse Saugende Insekten zulassen Erbse Zweiflügler (Fliegen und Mücken, zulassen Diptera) Feldsalat Beißende Insekten zulassen Feldsalat Saugende Insekten zulassen Futtererbse Beißende Insekten zulassen Futtererbse Saugende Insekten zulassen Futtererbse Zweiflügler (Fliegen und Mücken, zulassen Diptera) Hülsengemüse Beißende Insekten zulassen Hülsengemüse Saugende Insekten zulassen Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Beißende Insekten zulassen Rosen- und Wirsingkohl) Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Saugende Insekten zulassen Rosen- und Wirsingkohl) Blumenkohle Beißende Insekten zulassen Blumenkohle Saugende Insekten zulassen Blattkohle Beißende Insekten nicht zulassen Blattkohle Saugende Insekten nicht zulassen Lupine-Arten Beißende Insekten zulassen Lupine-Arten Saugende Insekten zulassen Lupine-Arten Zweiflügler (Fliegen und Mücken, zulassen Diptera) Sonnenblume Beißende Insekten zulassen Sonnenblume Saugende Insekten zulassen Möhre Beißende Insekten zulassen Möhre Saugende Insekten zulassen Möhre Zweiflügler (Fliegen und Mücken, nicht zulassen Diptera) (ausgenommen: Möhrenfliege) Salate Beißende Insekten zulassen Salate Saugende Insekten nicht zulassen Rucola-Arten Beißende Insekten zulassen Rucola-Arten Saugende Insekten zulassen frische Kräuter Beißende Insekten zulassen frische Kräuter Saugende Insekten zulassen Spargel Beißende Insekten zulassen Spargel Saugende Insekten nicht zulassen Spargel Beißende Insekten zulassen Spargel Saugende Insekten nicht zulassen Zierpflanzen Freifressende Schmetterlingsraupen zulassen Zierpflanzen Zikaden zulassen Antrag: / SVA am:

5 Zierpflanzen Freifressende Schmetterlingsraupen zulassen Zierpflanzen Freifressende Schmetterlingsraupen zulassen Zwiebelgemüse Beißende Insekten nicht zulassen Zwiebelgemüse Saugende Insekten zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei handelt es sich um eine Kapselsuspension zur Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen größtenteils die Mindestanforderungen der FAO-Spezifikation für lambda- Cyhalothrin 463/CS (2003) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung Probleme auftreten sollten. Für die Bestimmung des Wirkstoffs lambda-cyhalothrin im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es stehen auch CIPAC-Methoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes lambda-cyhalothrin in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Wasser, Boden Luft und Körperflüssigkeiten und -gewebe stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. ist ein Insektizid zur Bekämpfung von Saugenden und Beißenden Insekten überwiegend in Acker- und Gemüsekulturen und enthält 100 g/l des Wirkstoffs Lambda-Cyhalothrin in einer CS (Kapselsuspension)-Formulierung. Lambda-Cyhalothrin gehört zu den Pyrethroiden. Es besitzt eine nicht systemische neurotoxische Wirkung mit Sofort- und Dauerwirkung, wobei sowohl Kontakt wie auch Aufnahme durch Fraß zum Wirkungseintritt führen. Wie bei den meisten anderen Pyrethroiden auch fällt die Wirkung bei hohen Temperaturen geringer aus als bei niedrigen. Entsprechend dem Wirkmechanismus ist die IRAC-Klassifizierung 3A zu vergeben. Eine hinreichende Wirksamkeit wurde für die beantragten Anwendungen festgestellt. Aufgrund unzureichender Datenlage im Bereich Wirksamkeit kann einer Zulassung der Anwendungen Zikaden als Virusvektoren in Getreide (007), Zweiflügler in Buschbohnen (025) und Möhren (049), Saugende Insekten in Salaten (051), in Spargel (057/059) und Beißende Insekten in Zwiebelgemüse (064) nicht zugestimmt werden. Grenzaufwandversuche, die zu einigen Anwendungen eingereicht wurden und die jahrelange Praxis zeigten, dass die beantragte menge richtig gewählt wurde. Über negative Einflüsse auf Pflanzenverträglichkeit sowie Quantität und Qualität der behandelten Pflanzen oder der Pflanzenerzeugnisse wurde nichts berichtet. Bei einigen Schadtierarten hat sich eine Resistenz gegen einzelne Pyrethroide eingestellt, kombiniert mit Kreuzresistenz zwischen verschiedenen Pyrethroiden. Dabei sind auch verschiedene Resistenzmechanismen aufgetreten, teils sogar bei einzelnen Individuen (z.b. bei Myzus persicae). Resistenzprobleme gegen Pyrethroide sind bei Kartoffelkäfer und Rapsglanzkäfer aufgetreten. Für Beißende Schadinsekten wird erhöhtes Risiko zur Resistenzbildung gegenüber dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin gesehen. Der Wirkstoff lambda-cyhalothrin ist als toxisch für Honigbienen Apis mellifera L. bekannt. Bedingt durch die sehr niedrige menge liegt der Schädigungsquotient hinsichtlich der Fraßgiftwirkung unter dem Schwellenwert 50. Hinsichtlich der Kontaktgiftwirkung wird der Schwellenwert jedoch überschritten. In zahlreichen Halbfreiland- und versuchen mit WG, EC und CS- Formulierungen zeigten sich bei der Anwendung während des Bienenfluges bei 7,5 g as/ha negativen Effekte auf Verhalten, Volks- und Brutentwicklung. Aufgrund bekannter synergistischer Wirkungen dürfen Tankmischungen mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese- Hemmer nur abends nach dem täglichen Bienenflug ausgebracht werden. Dies wurde in weiteren versuchen bestätigt. Der Hinweis NB6641 und Auflage NB6623 werden erteilt. Die vorgelegten Ergebnisse zu Auswirkungen auf Nichtzielarthropoden belegen, dass die Kennzeichnung NN400 zu erteilen ist, da Populationsminderungen > 50 % bei verschiedenen Nutzinsekten sowie Raubmilben und Spinnen nach heutigem Kenntnisstand sehr wahrscheinlich sind. Populationserholungen sollten bei den Nutzinsekten innerhalb einer Vegetationsperiode bei einzelnen Arten der Antrag: / SVA am:

6 Spinnen innerhalb eines hres erfolgen. Es liegen Hinweise vor, dass für die Bodenfruchtbarkeit bedeutsame Bodenmakro- und Bodenmikroorganismen geschädigt werden. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff lambda-cyhalothrin sowie zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen an Getreide ausgenommen Hafer, Kartoffel, Raps, Zucker-, Futterrübe, Ackerbohne, Buschbohne, Erbse, Feldsalat, Futtererbse, Hülsengemüse, Kopfkohle, Blumenkohle, Lupine-Arten, Sonnenblume, Möhre, Salate, Rucola-Arten, frische Kräuter, Spargel und Zwiebelgemüse führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der festgesetzten Rückstandshöchstgehalte für den Wirkstoff lambda-cyhalothrin. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Rückständen mit der Nahrung nicht zu erwarten. Dies gilt jedoch nicht für die Anwendung an Blattkohle. Hier kann ein akutes Risiko durch den Verzehr behandelter Blattkohle nicht ausgeschlossen werden. Für die Anwendung an Hafer ist die Festsetzung eines höheren Rückstandshöchstgehaltes abzuwarten. Die Anwendungen an Zierpflanzen sind nicht rückstandsrelevant. Als Folge der vorgesehenen Anwendungen im Acker-, Gemüse-, Hopfen-, Obst- und Zierpflanzenbau sind weder eine Anreicherung des Wirkstoffs λ-cyhalothrin im Boden noch schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten. Wegen der sehr hohen Toxizität des Wirkstoffs sind zum Schutz von Gewässerorganismen und terrestrischen Nichtziel-Arthropoden entsprechende (Einhaltung von Abständen zu Oberflächengewässern bzw. Saumstrukturen sowie Einsatz abdriftmindernder Applikationstechnik) zu erteilen. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich RA105 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. RA119 Enthält Toluoldiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. RK005 R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken RK050 R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. RX042 R 42 : Sensibilisierung durch Einatmen möglich RX043 R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten SX023 S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX036 S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen SX037 S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen SX045 S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Antrag: / SVA am:

7 Auflagen/ gemäß 15 Abs. 4 PflSchG BBA-Ausw. Bienen NB6623 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol- Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten. Ausw. Arthropoden NN400 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Ausw. Gewässerorg. NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB193 Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS422 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Antrag: / SVA am:

8 ST1222 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. Wirksamkeit WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Hinweise NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten menge oder Anwendungskonzentration, falls eine menge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Ohne Unterbrechung BBA-Ausw. Bienen Zu: KIIIA Ein Ergebnis nach EPPO-Richtlinie 170 aus der prüfung an 3 Standorten in Winterraps mit Rückstandsanalysen von toten Bienen nachgefordert (CS-Formulierung, menge 7,5 g as/ha, Applikation in den Bienenflug). Begründung: Die Anwendungen in Winterraps sind durch entsprechende Studien nicht ausreichend abgedeckt. Für eine abschließende Bewertung wird daher ein Ergebnis nach EPPO-Richtlinie 170 aus der prüfung an 3 Standorten in Winterraps mit Rückstandsanalysen von toten Bienen nachgefordert (CS-Formulierung, menge 7,5 g as/ha, Applikation in den Bienenflug). Der Antragssteller sollte den Prüfplan mit dem JKI rechtzeitig vor Versuchsbeginn abstimmen. Beistoff Zu: Antragsformblatt BVL Punkt 7 Es müssen die Gehalte an reinem und technischem Wirkstoff angegeben werden. Diese Angaben müssen mit denen zur Mittelzusammensetzung (Dokument J III) identisch sein. Zu: KIIIA Für den oben genannten Beistoff sind die Bestandteile qualitativ (Bezeichnung, CAS-Nummer) und quantitativ anzugeben. Wird der Beistoff durch diese Angaben nicht vollständig beschrieben, so ist eine geeignete Spezifikation vorzulegen. Sollte es sich hierbei um vertrauliche Daten des Herstellers handeln, so ist dieser aufzufordern, die o.g. Angaben direkt an das BVL zu senden. Diese Forderung ist vor Zulassung zu erfüllen. Zu: KIIIA (Kapselwand) Es fehlen Angaben zum Material der Kapselwand. Sollte sich die Kapselwand während der Formulierung durch Polymerisation bilden, sind Angaben zum Gehalt an verbleibenden Resten Monomeren zu machen, ebenso sind aktuelle Sicherheitsdatenblätter vorzulegen. Diese Forderung ist vor Zulassung zu erfüllen. Zu: KIIIA bzw. KIIIA1 7.9 Antrag: / SVA am:

9 Für den Beistoff ist umgehend ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG in der momentan gültigen Fassung einzureichen. Dieses muss sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden oder vom Hersteller des Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden. Begründung: Das Sicherheitsdatenblatt entspricht nicht den aktuellen Anforderungen. Die Regulatorischen Informationen (hier Selbsteinschätzung durch den Hersteller) sind unvollständig. Angaben zur Aktualität der toxikologischen Informationen liegen nicht vor. Naturhaushalt Zu: KIIIA (Mittel) Innerhalb eines hres sind Unterlagen zu den Auswirkungen auf andere, nicht zu den Zielgruppen gehörende Bodenmakroorganismen einzureichen. Begründung: Die Notwendigkeit einer Risikobewertung für Boden-Makroorganismen ist gemäß aktuell geltendem Terrestrial Guidance Document (SANCO/10329/2002 rev 2 final 17 October 2002) nicht gegeben, da der Wirkstoff lambda-cyhalothrin im Boden hinreichend schnell abgebaut wird (DT90feld 85 d, Median ). Dementsprechend wurden von Ihnen auch Daten zur Toxizität gegenüber anderen Boden-Makroorganismen vorgelegt. In Anbetracht des vorliegenden ökotoxikologischen Profils des insektiziden Wirkstoffs lambda- Cyhalothrin insbesondere vor dem Hintergrund der vorliegenden Studien zur Toxizität gegenüber Nichtziel-Arthropoden sind allerdings Auswirkungen auf andere Boden-Makroorganismen (insbesondere auf Boden-Arthropoden) infolge der beantragten Anwendungen von zu erwarten. Die für eine aussagekräftige quantitative Risikobewertung für Boden-Arthropoden erforderlichen Studien/Informationen zur Toxizität liegen derzeit nicht vor. Allerdings finden sich in folgenden beiden öffentlich verfügbaren Publikationen Toxizitätsdaten für lambda-cyhalothrin, die für eine vorläufige Bewertung geeignet erscheinen: Jänsch S, Frampton GK, Römbke J, Van Den Brink PJ, Scott-Fordsmand JJ. Effects of pesticides on soil invertebrates in model ecosystem and field studies: A review and comparison with laboratory toxicity data. Environmental Toxicology and Chemistry. 2006;25(9): Frampton GK, Jänsch S, Scott-Fordsmand JJ, Römbke J, Van Den Brink PJ. Effects of pesticides on soil invertebrates in laboratory studies: A review and analysis using species sensitivity distributions. Environmental Toxicology and Chemistry. 2006;25(9): Publizierte Ergebnisse für lambda-cyhalothrin: Spezies Substanz Exposition: Dauer System Folsomia candida SSD basierend auf Daten für 5 Spezies (akute Toxizität) Lambda- Cyhalothrin Lambda- Cyhalothrin Details nicht beschrieben Details nicht beschrieben Ergebnis: Toxizität NOEC = 7,6 mg/kg HC5 = 0,09 mg/kg (Median) SSD-Kurve siehe Abbildung unterhalb Referenz Autor Datum Code Jänsch et al. (2006) Frampton et al. (2006) Antrag: / SVA am:

10 Unter Berücksichtigung dieser Informationen zur Toxizität errechnen sich in einer vorläufigen Risikobewertung folgende TER-Werte: Mittel: Indikation: / (worst case Indikation ) Akute Auswirkungen relevanter TER: 10 Wirkstoff/Mittel NOEC ( F. candida) PEC TER-Wert (mg/kg) (mg/kg) Lambda-Cyhalothrin 3,6 0, Wirkstoff/Mittel HC 5 (SSD, 5 Spezies) PEC TER-Wert (mg/kg) (mg/kg) Lambda-Cyhalothrin 0,09 0,0778 1,1 Die Unterschreitung des relevanten Akzeptabilitätskriteriums (5) bei Berücksichtigung des publizierten HC 5 -Wertes weist auf ein nicht vertretbares Risiko für andere Boden-Makroorganismen hin; geeignete Studien/Informationen gemäß aktuell geltenden Terrestrial Guidance Document (SANCO/10329/2002 rev 2 final 17 October 2002) insbesondere der Streubeuteltest liegen dem Umweltbundesamt nicht vor. Antrag: / SVA am:

11 Das dargestellte Bewertungsergebnis ist aber insofern als vorläufig zu betrachten, als relevante Details über Testdesign und -durchführung der den berücksichtigten (Nicht-)Effektkonzentrationen zugrunde liegenden Studien nicht vorliegen und somit abschließende Einschätzung der Validität der Studien sowie der Plausibilität der Ergebnisse möglich ist. Grundsätzlich d.h. in Anbetracht des vorliegenden ökotoxikologischen Profils des insektiziden Wirkstoffs lambda-cyhalothrin liegen die publizierten (Nicht-)Effektkonzentrationen allerdings in einem als plausibel einzustufenden Konzentrationsbereich. Bei der Interpretation dieses vorläufigen Bewertungsergebnisses ist gleichzeitig folgende Entwicklung zu bedenken: Gemäß aktuellen Entwurf zur Neufassung der Datenanforderung für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln zu Effects on non-target soil mesofauna (other than earthworms) wird es für insektizide Wirkstoffe eine Forderung nach Tier 1- Daten (Laborstudien an Folsomia candida and Hypoaspis aculeifer) geben. Weiterhin wird Biodiversität ( strukturelle Endpunkte ) erwartbar einen Bedeutungszuwachs in der Festsetzung bzw. Konkretisierung von Schutzzielen haben. Für eine abschließende Bewertung des Risikos der beantragten Anwendungen von ist daher die Vorlage folgender Unterlagen/Prüfnachweise erforderlich: Wahlweise die ausführlichen Studienberichte (Details über Testdesign- und -durchführung, Rohdaten der Ergebnisse auf Replikat-Niveau) der in den o. g. Publikationen (Jänsch et al., 2006; Frampton et al, 2006) dokumentierten (Nicht-)Effektkonzentrationen für alle mit lambda-cyhalothrin untersuchten Spezies oder anderweitig verfügbare Laborstudien mit den beiden zukünftigen Tier 1-Standardspezies (Folsomia candida und Hypoaspis aculeifer), wobei im letzteren Fall herauszustellen ist, inwiefern die neuen Ergebnisse den bereits bekannten Ergebnissen (Jänsch et al., 2006; Frampton et al, 2006) entsprechen bzw. inwiefern die in den Publikationen berücksichtigten niedrigen (Nicht- )Effektkonzentrationen von Nicht-Standard-Spezies (z.b. Porcellionides pruinosus) durch eine Bewertung auf Basis neuer Unterlagen/ Prüfnachweise abgedeckt sind. Die Vorlage der Prüfunterlagen ist zum Ausschluss der Gefährdungen durch das Mittel Karate Zeon, die aufgrund der derzeitigen Datenlage nur vorläufig abschätzbar sind, und somit zur Sicherstellung des in 1 Nr. 4 PflSchG genannten Schutzzweckes erforderlich. Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA Die Selbstentzündlichkeit der Zubereitung muss gemäß EWG-Methode A 15 bestimmt und das Ergebnis mit dem Versuchsbericht nachgereicht werden. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Karate mit Zeon Technologie - lambda-cyhalothrin (0751) Syngenta Agro GmbH CS 100 g/l KARATE FORST flüssig Syngenta Agro GmbH CS - lambda-cyhalothrin (0751) 100 g/l Antrag: / SVA am:

12 CLAYTON SPARTA - lambda-cyhalothrin (0751) Sparta Research Ltd. Plant Protective Products EC 50 g/l Trafo WG Syngenta Agro GmbH WG - lambda-cyhalothrin (0751) 1.8 in bestehender Zulassung 1.9 Höchstmengen 50 g/kg Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

13 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe lambda-cyhalothrin Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Syngenta Agro GmbH Versuchsbezeichnung SYD I-1-CS Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: ist eine beige, aromatisch riechende Kapselsuspension, welche weder brandfördernd noch explosiv oder brennbar ist. Dichte, Viskosität, Oberflächenspannung, Schaumbeständigkeit, Suspendierbarkeit, Spontaneität der Dispergierbarkeit, Nasssiebung, Ausgießbarkeit und Lagerstabilität bei erhöhter (54 C für 14 Tage) und niedriger Temperatur (sowohl 7 Tage bei 0 C als auch nach 4 Frost/Tau-Wechseln) erfüllen die Mindestanforderungen der FAO Spezifikation 463/CS (2003) für lambda-cyhalothrin, der ph-wert liegt geringfügig außerhalb der Spezifikation. Das Mittel ist nach einer Lagerung von zwei hren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff lambda-cyhalothrin nach einer Methode von Zeneca AG Products (Fox/Swanson, 1993) gaschromatographisch mit Hilfe eines FI-Detektors bestimmt. Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in CS-Formulierungen steht eine CIPAC-Methode zur Verfügung (Handbuch K, S. 86, Methode [463/CS/M/-]). 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes lambda-cyhalothrin in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Wasser, Boden Luft und Körperflüssigkeiten und -gewebe stehen Antrag: / SVA am:

14 geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Der Wirkstoff lambda-cyhalothrin lässt sich mittels GC-ECD und GC-MS bestimmen. In Lebensmitteln ist die Multimethode L nach 64 LFGB anwendbar. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Beim Pflanzenschutzmittel handelt es sich um ein Insektizid zur Bekämpfung von Saugenden und Beißenden Insekten überwiegend in Acker- und Gemüsekulturen. enthält 100 g/l des Wirkstoffs Lambda-Cyhalothrin in einer CS (Kapselsuspension)-Formulierung. Lambda-Cyhalothrin gehört zu den Pyrethroiden. Es besitzt eine nicht systemische Wirkung mit Sofort- und Dauerwirkung, wobei sowohl Kontakt wie auch Aufnahme durch Fraß zum Wirkungseintritt führen. Die neurotoxische Wirkung auf Insekten entsteht durch lang anhal-tende Nervenimpulse in sensiblen Rezeptoren und Nervenfasern mit vorübergehender De-polarisation der Nervenmembran. Dies führt beim Insekt zu einer fortwährenden Erregung, Erschöpfung und schließlich zum Tod. Wie bei den meisten anderen Pyrethroiden auch fällt die Wirkung bei hohen Temperaturen geringer aus als bei niedrigen. Entsprechend dem Wirkmechanismus ist die IRAC- Klassifizierung 3A zu vergeben. Eine hinreichende Wirksamkeit wurde für die beantragten Anwendungen festgestellt. Aufgrund unzureichender Datenlage im Bereich Wirksamkeit kann einer Zulassung der Anwendungen Zikaden als Virusvektoren in Getreide (007), Zweiflügler in Buschbohnen (025) und Möhren (049), Saugende Insekten in Salaten (051), in Spargel (057/059) und Beißende Insekten in Zwiebelgemüse (064) nicht zugestimmt werden. Grenzaufwandversuche, die zu einigen Anwendungen eingereicht wurden und die jahrelange Praxis zeigten, dass die beantragte menge richtig gewählt wurde. Über negative Einflüsse auf Pflanzenverträglichkeit sowie Quantität und Qualität der behandelten Pflanzen oder der Pflanzenerzeugnisse wurde nichts berichtet Bei einigen Schadtierarten hat sich eine Resistenz gegen einzelne Pyrethroide eingestellt, kombiniert mit Kreuzresistenz zwischen verschiedenen Pyrethroiden. Dabei sind auch verschiedene Resistenzmechanismen aufgetreten, teils sogar bei einzelnen Individuen (z.b. bei Myzus persicae). Probleme wegen Resistenz gegen Pyrethroide bei der Bekämpfung von Schadinsekten sind in gartenbaulichen Kulturen aber z.b. auch gegen Kartoffelkäfer und Rapsglanzkäfer im Feld in Deutschland aufgetreten. Für Beißende Schadinsekten wird erhöhtes Risiko zur Resistenzbildung gegenüber dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin gesehen. Der Wirkstoff lambda-cyhalothrin ist als toxisch für Honigbienen Apis mellifera L. bekannt. Vorliegende Ergebnisse aus Laborprüfungen bestätigen dies. Bedingt durch die sehr niedri-ge menge liegt der Schädigungsquotient gemäß EPPO Environmental Risk Assessment Scheme hinsichtlich der Fraßgiftwirkung unter dem Schwellenwert 50. Hinsicht-lich der Kontaktgiftwirkung wird der Schwellenwert jedoch überschritten. In zahlreichen Halbfreiland- und versuchen mit WG, EC und CS-Formulierungen zeigten sich bei der Anwendung während des Bienenfluges bei 7,5 g as/ha negativen Effekte auf Verhalten, Volks- und Brutentwicklung. In 2 von 6 Versuchen mit einer CS-Formulierung wurde ein kurzzeitiger Anstieg der Mortalität am Tag der Behandlung beobachtet. In Versuchen mit 15 g as/ha und mehr zeigte sich, dass bei Überschreitung der zugelassenen menge mit signifikant erhöhter Mortalität bis zwei Tage nach der Behandlung zu rechnen ist. Langfristige negative Effekte auf Verhalten, Volks- und Brutentwicklung waren jedoch auch in diesen Versuchen nicht erkennbar. Der Bienenflug wurde in allen Versuchen für einen oder mehrere Tage reduziert. Aufgrund bekannter synergistischer Wirkungen dürfen Tankmischungen mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer nur abends nach dem täglichen Bienenflug ausgebracht werden. Dies wurde in weiteren versuchen bestätigt. Nach vorliegenden Erkenntnissen werden Bienenvölker bei sachgerechter Anwendung von Karate mit Zeon Technologie (100 g/l lambda-cyhalothrin) nicht gefährdet. Die Anwendungen in Winterraps sind durch entsprechende Studien nicht ausreichend abge-deckt. Für eine abschließende Bewertung wird daher ein Ergebnis nach EPPO-Richtlinie 170 aus der Antrag: / SVA am:

15 prüfung an drei Standorten in Winterraps mit Rückstandsanalysen von toten Bienen nachgefordert (CS-Formulierung, menge 7,5 g as/ha, Applikation in den Bienenflug). Die Auflagen / Hinweise NB6641 (Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten menge oder Anwendungskonzentration, falls eine menge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft) und NB6623 (Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenflugs ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juni 1992, BGBl. I S. 1410, beachten) werden erteilt. Für die Formulierung mit 100 g/l lambda-cyhalothrin wurden Ergebnisse zu den Standardtestarten Aphidius rhopalosiphi und Typhlodromus pyri sowie zu Chrysoperla carnea, Orius laevigatus und Aleochara bilineata vorgelegt. Ausgehend von den dargestellten Ergebnissen aus Laboruntersuchungen für die zu bewer-tende Formulierung muss bereits nach einmaliger Anwendung von 75 ml/ha mit Populationsminderungen > 50 % bei Aphidius rhopalosiphi, Typhlodromus pyri, Chrysoperla carnea, Orius insidiosus und Aleochara bilineata gerechnet werden. Speziell die Felduntersuchungen belegen, dass auch epigäische Raubarthropoden aus den Gruppen der Araneae, Carabidae und Staphylinidae nach einmaliger bzw. zweimaliger An-wendung > 50 % geschädigt werden. Allerdings lag die in den Felduntersuchungen ausge-brachte menge mit 100 ml/ha über den vorgesehenen 75 ml/ha Präparat. Sowohl in den Laboruntersuchungen als auch in den Felduntersuchungen zeigten die Ver-treter der Spinnentiere die höchste Empfindlichkeit. Chrysoperla carnea reagierte im Labor (natürliches Substrat) deutlich empfindlicher auf die Testsubstanz A12690B (LR50 = 4,283 g/ha lambda-cyhalothrin) als auf Karate 25CS (LR50 = 18,090 g/ha lambda-cyhalothrin). Somit kann die bisher für ausgehend von den Ergebnissen zu Karate 25CS gegenüber Chrysoperla carnea vergebene Kennzeichnung nichtschädigend nicht aufrechterhalten werden. Auch gegenüber Poecilus cupreus wird aufgrund des deutschen Feldversuches für kein nichtschädigend sondern ein schädigend vergeben. Diesen Kennzeichnungs-vorschlag bekräftigen die Ergebnisse zu den subletalen Effekten aus dem Laborversuch mit Karate 25CS. Die bisherige Kennzeichnung als schwach schädigend gegenüber Episyrphus balteatus ist ebenfalls nicht aufrecht zu halten, da Ergebnisse zu subletalen Effekten (Auswirkungen auf die Fertilität) fehlen. Wird zudem von der Möglichkeit ausgegangen, dass Nutzinsekten generell empfindlicher auf als auf Karate 25CS reagieren, daher können auch gegenüber Episyrphus balteatus Effekte > 50 % nicht ausgeschlossen werden. Schlußfolgernd wird daher für die Kennzeichnung NN400 (Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.) erteilt, da nach zweimaliger Anwendung von 75 ml/ha im von 10 bis maximal 14 Tagen in den vorgesehenen en (Getreide, Mais, Kartoffeln, Sonnenblumen, Raps, Zuckerrüben, Ackerbohnen, Lupinen, Buschbohnen, Erbsen, Feldsalat, Kopfkohl, Blattkohl, Blumenkohl, Spargel, Möhren, Salate, frische Kräuter sowie Zierpflanzen im und Gewächshaus) Populationsminderungen > 50 % bei Nutzinsekten sowie Raubmilben und Spinnen nach heutigem Kenntnisstand sehr wahrscheinlich sind. Eine Populationserholung sollte bei den Nutzinsekten innerhalb einer Vegetationsperiode gegeben sein, während bei einzelnen Arten der Spinnen (wie z. B. Oedothorax apicatus) Populationsbeeinträchtigungen bis zu einem hr anhalten können. Es liegen Hinweise vor, dass für die Bodenfruchtbarkeit bedeutsame Bodenmakro- und Bodenmikroorganismen geschädigt werden. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff lambda-cyhalothrin und das Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch ausreichend untersucht. Bei sachgerechter und be- Antrag: / SVA am:

16 stimmungsgemäßer Anwendung sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels und des darin enthaltenen Wirkstoffs lambda-cyhalothrin liegen derzeit ausreichende Untersuchungen vor. Die beantragten Anwendungen führen, mit Ausnahme von Hafer, in den Erntegütern zu Rückständen, die durch die bestehenden Rückstandshöchstgehalte abgedeckt sind. Für Hafer wird eine Anhebung des festgesetzten RHGs von 0,05 mg lambda-cyhalothrin/kg Ernetgut auf 0,1 mg/kg benötigt. Eine Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (TMDI-Berechnung auf Basis der festgesetzten Rückstandshöchstgehalte, EFSA-Modell PRIMo, WHO cluster diet B) ergibt eine ADI-Ausschöpfung > 100 %. Nach Verfeinerung (IEDI-Berechnung, EFSA PRIMo, niederländische Kinder) wird eine Ausschöpfung des ADI-Wertes von 66 % errechnet. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von lambda-cyhalothrin aus den meisten der beantragten rückstandsrelevanten Anwendungen besteht nicht ausgenommen davon sind jedoch die Anwendungen 040 und 041 an Blattkohle. Hier führt der aus leicht überdosierten Versuchen an Grünkohl abgeleitete höchste Rückstand zu einer Überschreitung der ARfD. Somit können diese Anwendungen nicht positiv beurteilt werden. 2.8 Naturhaushalt Das Pflanzenschutzmittel mit dem insektiziden Wirkstoff λ-cyhalothrin ist vorgesehen für Anwendungen mit Spritz-Applikation im Acker-, Gemüse-, Hopfen-, Obst- und Zierpflanzenbau. Beim Abbau des Wirkstoffs im Boden wird ein Hauptmetabolit in Anteilen > 10 %AR nachgewiesen (Compound XV = hydroxylierter Wirkstoff mit max. 12 %AR). Ein weiteres Abbauprodukt Compound Ia (DMCPA = Säurekomponente des Esters) wird mit bis zu 8 % AR gefunden. Die vollständige Mineralisierung wird bei %AR nach 90 Tagen erreicht. Nicht extrahierbare Rückstände erreichen %AR. Unter bedingungen wird λ-cyhalothrin im Boden etwas schneller abgebaut als im Laborversuch (DT d gegenüber d). Der Hauptmetabolit zeigt mit DT 50 im Labor von 7 16 d eine deutlich geringere Persistenz als der Wirkstoff. Eine Anreicherung des Wirkstoffs im Boden ist nicht zu erwarten. Der Wirkstoff ist aufgrund sehr starker Sorption (K OC ) ebenso wie der Hauptmetabolit Compound XV als immobil im Boden einzustufen, was durch die Ergebnisse von Säulenversickerungsversuchen bestätigt wird. Für den Bodenmetaboliten Compound Ia muss demgegenüber von einer hohen Mobilität ausgegangen werden. Auf der Basis der vorliegenden Modellsimulationen kann eine Gefährdung des Grundwassers als Folge der vorgesehenen Anwendungen ausgeschlossen werden. λ-cyhalothrin weist eine sehr geringe Wasserlöslichkeit auf und unterliegt im basischen Milieu der hydrolytischen Esterspaltung. Der Wirkstoff ist als nicht leicht biologisch abbaubar einzustufen. Aufgrund der sehr starken Sorptionsneigung kommt es im Wasser-Sediment-System zu einer sehr schnellen Verlagerung des Wirkstoffs in die Sedimentphase (DT 50 in der Wasserphase < 1 d). Gleichzeitig entsteht durch Abbaureaktionen der Hauptmetabolit Compound Ia, der in der Wasserphase mit bis zu 14 %AR sowie in der Sedimentphase mit bis zu 11 %AR nachgewiesen wird. Der Abbau des Wirkstoffs im Gesamtsystem erfolgt mit DT 90 von d. Der Wirkstoff weist einen sehr niedrigen Dampfdruck auf, es ist von einer sehr geringen Neigung zur Verflüchtigung von Boden- und Pflanzenoberflächen auszugehen. Wegen des photochemischoxidativen Abbaus ist eine Persistenz des Wirkstoffs in der Atmosphäre nicht zu erwarten. λ-cyhalothrin wirkt akut gegenüber Säugetieren deutlich toxischer als gegenüber Vögeln. Die Ergebnisse der Untersuchungen zur längerfristigen Toxizität deuten für beide Organismengruppe auf eine höhere Gefährdung hin. Aufgrund der geringen Wirkstoffaufwandmenge und unter Berücksichtigung einer verfeinerten Risikobewertung im Hinblick auf die Langzeittoxizität sind unvertretbare Auswirkungen auf Wirbeltiere als Folge der vorgesehenen Anwendungen nicht zu erwarten. Antrag: / SVA am:

17 Aufgrund des hohen Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizienten ist bei der Risikobewertung die Gefahr einer sekundären Vergiftung zu berücksichtigen. Gegenüber Gewässerorganismen (insbesondere Fische und Invertebraten) ist eine sehr hohe akute und langfristige Toxizität des Wirkstoffs festzustellen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf aquatischen Invertebraten wird auf der Basis von Mesokosmos-Untersuchungen eine bewertungsrelevante Effektkonzentration von 0,005 µg as/l abgeleitet (EAC = akzeptable Umweltkonzentration). Für die Bewertung des Risikos für Fische ist die akute LC 50 von 0,074 µg as/l (HC 5 aus SSD von Tests mit 10 Arten) heranzuziehen; mit einem anzusetzenden Sicherheitsfaktor von 20 ergibt sich eine akzeptable Konzentration (RAC) von 0,0037 µg as/l. Das in der Wasser-Sediment-Studie nachgewiesen Hauptabbauprodukt Compound Ia weist eine um mehrere Größenordnungen geringere Toxizität auf als der Wirkstoff. Für Fische wurde für λ-cyhalothrin (log P O/W = 7) ein Biokonzentrationsfaktor BCF von ermittelt; nach Exposition erfolgte innerhalb von 28 d eine Ausscheidung zu 79 %. Auch gegenüber terrestrischen Nichtziel-Arthropoden ist das Pflanzenschutzmittel bzw. der enthaltene Wirkstoff λ-cyhalothrin als hoch toxisch einzustufen. Die relevante Effektkonzentration für die empfindlichste untersuchte Art Orius insidiosus liegt bei LR 50 = 0,018 g as/ha aus einem erweiterten Labortest auf natürlichem Substrat. Aufgrund dieser Wirkstoffeigenschaften sind zum Schutz von aquatischen Organismen und terrestrischen Nichtziel-Arthropoden durch entsprechende Risikominderungsmaßnahmen (Einhaltung von Abständen zu Oberflächengewässern bzw. Saumstrukturen sowie Einsatz abdriftmindernder Applikationstechnik) mit dem Ziel der Verringerung der Einträge durch Abdrift unvertretbare Auswirkungen auszuschließen. Aufgrund der niedrigen vorgesehenen Wirkstoffaufwandmengen und der geringen Toxizität (Labor: 14 d LC 50 > 1000 mg/kg; : NOER 250 g as/ha) von λ-cyhalothrin sind schädliche Wirkungen auf Regenwürmer nicht zu erwarten. Zur abschließenden Bewertung möglicher Auswirkungen auf bodenbewohnende Arthropoden sind zusätzliche Daten durch den Antragsteller vorzulegen. Unvertretbare Auswirkungen auf Bodenmikroorganismen und Pflanzen können aufgrund der Wirkstoffeigenschaften ausgeschlossen werden. Der Wirkstoff λ-cyhalothrin erfüllt nicht alle Kriterien, die eine Einstufung als ein Stoff mit POP-, PBT- oder vpvb-eigenschaften zur Folge hätte. λ-cyhalothrin ist im Sinne dieser Kriterien als bioakkumulierend und toxisch, jedoch nicht als persistent oder sehr bioakkumulierend einzustufen, auch weist der Wirkstoff kein Potenzial für eine weiträumige Verfrachtung auf. Aufgrund der sehr hohen Toxizität gegenüber aquatischen Organismen und der Einstufung des Wirkstoffs als nicht leicht biologisch abbaubar ist für das Pflanzenschutzmittel eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung als umweltgefährlich und sehr giftig für Gewässerorganismen (N, R50/53) bzw. nach GHS-System als akut wassergefährdend der Kategorie 1 und chronisch wassergefährdend der Kategorie 1 erforderlich. Antrag: / SVA am:

18 3 Anwendungen 001 Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) - Beißende Insekten Ackerbau Beißende Insekten Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Stadium der Kultur 13 bis 85 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf - für die Kultur bzw. je hr 2 75 ml/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha? : Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Höchstmenge Nein Zu 001 bis 005: Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Winterweizen, Sommer- und Wintergerste reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendungen aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass die festgesetzten Rückstandshöchstgehalte von 0,5 mg lambda- Cyhalothrin/kg Gerste sowie 0,05 mg lambda-cyhalothrin/kg Roggen und Weizen und der vorgeschlagene Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg lambda-cyhalothrin/kg Hafer bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden können. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. Höchstmenge Vor einer Zulassung ist die Festsetzung eines neuen Rückstandshöchstgehaltes für den Wirkstoff lambda-cyhalothrin in Hafer (0,1 mg/kg) abzuwarten. 002 Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) - Saugende Insekten Antrag.: / SVA am:

19 Ackerbau Saugende Insekten Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Stadium der Kultur 13 bis 85 - für die Kultur bzw. je hr 2 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf 75 ml/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha? : Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA Sensitivitätsdaten zu den Getreideblattläusen Sitobion avenae und Metopolophium dirhodum von mehreren Herkünften, insbesondere aber auch aus Schleswig Holstein, die es zukünftig ermöglichen zu entscheiden, ob Resistenzen vorliegen. Höchstmenge Nein Höchstmenge Vor einer Zulassung ist die Festsetzung eines neuen Rückstandshöchstgehaltes für den Wirkstoff lambda-cyhalothrin in Hafer (0,1 mg/kg) abzuwarten. 003 Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) - Zweiflügler (Fliegen und Mücken, Diptera) Antrag.: / SVA am:

20 Ackerbau Zweiflügler (Fliegen und Mücken, Diptera) Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Stadium der Kultur 13 bis 85 - für die Kultur bzw. je hr 2 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf 75 ml/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha? : Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Höchstmenge Höchstmenge Nein Vor einer Zulassung ist die Festsetzung eines neuen Rückstandshöchstgehaltes für den Wirkstoff lambda-cyhalothrin in Hafer (0,1 mg/kg) abzuwarten. Antrag.: / SVA am:

21 004 Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) - Fritfliege Ackerbau Fritfliege Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Stadium der Kultur 11 bis 13 - für die Kultur bzw. je hr 2 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf 75 ml/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha? : Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Höchstmenge Höchstmenge Nein Vor einer Zulassung ist die Festsetzung eines neuen Rückstandshöchstgehaltes für den Wirkstoff lambda-cyhalothrin in Hafer (0,1 mg/kg) abzuwarten. Antrag.: / SVA am:

22 005 Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) - Blattläuse als Virusvektoren Ackerbau Blattläuse als Virusvektoren Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Stadium der Kultur 12 bis 51 - für die Kultur bzw. je hr 2 Frühjahr, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf 75 ml/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha? : Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA Sensitivitätsdaten zu den Getreideblattläusen Sitobion avenae und Metopolophium dirhodum von mehreren Herkünften, insbesondere aber auch aus Schleswig Holstein, die es zukünftig ermöglichen zu entscheiden, ob Resistenzen vorliegen. Höchstmenge Nein Höchstmenge Vor einer Zulassung ist die Festsetzung eines neuen Rückstandshöchstgehaltes für den Wirkstoff lambda-cyhalothrin in Hafer (0,1 mg/kg) abzuwarten. 006 Weizen, Triticale, Gerste, Roggen - Blattläuse als Virusvektoren Antrag.: / SVA am:

23 Ackerbau Blattläuse als Virusvektoren Weizen, Triticale, Gerste, Roggen Stadium der Kultur 12 bis 51 - für die Kultur bzw. je hr 2 28 Tage : Weizen, Triticale, Roggen, Gerste Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf 75 ml/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA Sensitivitätsdaten zu den Getreideblattläusen Sitobion avenae und Metopolophium dirhodum von mehreren Herkünften, insbesondere aber auch aus Schleswig Holstein, die es zukünftig ermöglichen zu entscheiden, ob Resistenzen vorliegen. Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Winterweizen, Sommer- und Wintergerste reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass die festgesetzten Rückstandshöchstgehalte von 0,5 mg lambda- Cyhalothrin/kg Gerste sowie 0,05 mg lambda-cyhalothrin/kg Roggen und Weizen bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden können. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. 007 Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) - Zikaden Antrag.: / SVA am:

24 Ackerbau Zikaden Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Erläuterung zum Schadorganismus als Virusvektor Stadium der Kultur 12 bis 51 Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf - für die Kultur bzw. je hr 2 75 ml/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha? : Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Höchstmenge Nein Nein Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Winterweizen, Sommer- und Wintergerste reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass die festgesetzten Rückstandshöchstgehalte von 0,5 mg lambda- Cyhalothrin/kg Gerste sowie 0,05 mg lambda-cyhalothrin/kg Roggen und Weizen und der vorgeschlagene Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg lambda-cyhalothrin/kg Hafer bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung eingehalten werden kann. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht nicht. Höchstmenge Vor einer Zulassung ist die Festsetzung eines neuen Rückstandshöchstgehaltes für den Wirkstoff lambda-cyhalothrin in Hafer (0,1 mg/kg) abzuwarten. 008 Mais - Fritfliege Antrag.: / SVA am:

TRAFO WG. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 12

TRAFO WG. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 12 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Herrn Kristian Franke

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: CURATIO Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Biofa AG, 72525 Münsingen Zulassungszeitraum: 20. Juli 2017

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Aatiram 65 Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH, Stade Zulassungszeitraum: 15.

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Merpan 80WDG Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

Kaiso Sorbie. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 73

Kaiso Sorbie. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 73 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Cuprofor flow Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Exirel Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Fachgruppe Obstbau, 10117 Berlin Zulassungszeitraum: 14. Mai

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Bayer Garten Insektenspray Decis

Bayer Garten Insektenspray Decis Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Bundesfachgruppe Obstbau Herrn Jörg Disselborg Claire-Waldoff-Str.

Mehr

Cyperkill Max Kulturen: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale & Raps

Cyperkill Max Kulturen: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale & Raps Cyperkill Max Kulturen: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale & Raps Insektizid mit breitem Wirkungsspektrum gegen beißende und saugende Insekten im Acker-, Gemüse- und bau. Kenndaten Zulassungsnummer:

Mehr

Fusilade MAX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 024847-00/00. (als) Butylester. Stand: 2012-09-06. SVA am: 2012-09-19. Lfd.Nr.

Fusilade MAX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 024847-00/00. (als) Butylester. Stand: 2012-09-06. SVA am: 2012-09-19. Lfd.Nr. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Bayer Garten Schädlingsfrei Decis

Bayer Garten Schädlingsfrei Decis Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit

Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit Dr. Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Zusammenfassung

Mehr

Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien

Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien Symbole; Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) (nach Anhang II, III und IV der Richtlinie 67/548/EWG; Stand: 28. Technische Anpassung 2001/59/EG)

Mehr

Optimierung der Verfahren aus Sicht der Umweltbewertung

Optimierung der Verfahren aus Sicht der Umweltbewertung Für Mensch & Umwelt Nationale Pflanzenschutzmittelzulassung Informationsveranstaltung für die Antragsteller Optimierung der Verfahren aus Sicht der Umweltbewertung Dr. Daniela Felsmann Fachgebiet IV 1.3/

Mehr

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Pflanzenschutz - Lange Point

Mehr

Information zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Information zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit Information zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit Der Eichenprozessionsspinner (EPS) breitet sich zunehmend Richtung Nordeuropa aus und besiedelt nicht nur

Mehr

Vorteile. Die Standardbeize gegen Rhizoctonia Einfach - Unkompliziert - Sicher. Risolex

Vorteile. Die Standardbeize gegen Rhizoctonia Einfach - Unkompliziert - Sicher. Risolex Die Standardbeize gegen Rhizoctonia Einfach - Unkompliziert - Sicher Risolex ist ein Beizmittel, das speziell gegen knollenbürtige Infektionen mit Rhizoctonia solani, dem Haupterreger der Auflaufkrankheiten

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Produktinformation Handelsname : Empfohlener Anwendungsbereich : Fungizid Firma : Omya (Schweiz) AG AGRO Baslerstrasse 42 4665 Oftringen

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen. Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna

Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen. Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna Nachhaltiger Pflanzenschutz Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen Ines Kristmann, LfULG-Außenstelle Pirna Wild- und Honigbienen und ihre Funktionen im Naturhaushalt Bestäubungsleistung Erhaltung der

Mehr

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol- Hinweise zum Bienenschutz Bestimmte Pflanzenschutzmittel sind für Bienen gefährlich. Bei der Anwendung dieser Mittel ist die Verordnung zum Schutz der Bienen vor Gefahren durch Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung)

Mehr

Bulldock. Bulldock verfügt über eine schnelle Anfangswirkung sowie eine lange Wirkungsdauer und ist gut pflanzenverträglich.

Bulldock. Bulldock verfügt über eine schnelle Anfangswirkung sowie eine lange Wirkungsdauer und ist gut pflanzenverträglich. Bulldock Produktbeschreibung Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Insektizid Gefahrstoffeinstufung: GHS05 GHS07 GHS08 GHS09 Signalwort: 25 g/l Beta-Cyfluthrin Emulsionskonzentrat Gefahr Nr. 023977-00 INSEKTIZID

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Produktinformation Handelsname : Empfohlener Anwendungsbereich : Herbizid Firma : Omya (Schweiz) AG AGRO Baslerstrasse 42 4665 Oftringen

Mehr

Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Pflanzenschutzmittel

Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Pflanzenschutzmittel Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Pflanzenschutzmittel Gliederung Zulassung in Deutschland Auflagen Anwendungsbestimmungen Zusammenfassung und Empfehlungen 2 11. Dezember 2018 Ralf Dittrich seit

Mehr

Kulturen Rüben, Raps, Kartoffel, Mais, Getreide, Leguminosen, Wein- und Obstbau

Kulturen Rüben, Raps, Kartoffel, Mais, Getreide, Leguminosen, Wein- und Obstbau Kulturen Rüben, Raps, Kartoffel, Mais, Getreide, Leguminosen, Wein- und Obstbau Superbenetzer zur Wirkungsoptimierung von Pflanzenschutzmitteln (nach 20 PflSchG). SILWET GOLD reduziert signifikant die

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT (gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006) Raumentfeuchter 450g Geruchsneutral

SICHERHEITSDATENBLATT (gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006) Raumentfeuchter 450g Geruchsneutral 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator: Artikelnummer: 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs: Verwendungen, von denen abgeraten

Mehr

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : LMA 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,

Mehr

Vereinfachtes Anzeigeverfahren für Versuche auf Kleinflächen

Vereinfachtes Anzeigeverfahren für Versuche auf Kleinflächen SEITE 1 VON 6 Anzeige der Anwendung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel und/oder der Anwendung in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten und/oder entgegen den mit der Zulassung festgelegten Anwendungsbestimmungen

Mehr

K-Obiol EC25. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 006331-00/00. Stand: 2011-02-28. SVA am: 2011-03-16. Lfd.Nr.: 28

K-Obiol EC25. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 006331-00/00. Stand: 2011-02-28. SVA am: 2011-03-16. Lfd.Nr.: 28 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Azet RasenDünger 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3. MÖGLICHE GEFAHREN

Azet RasenDünger 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3. MÖGLICHE GEFAHREN 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Prod-Nr. 136-139,150,184,186-188 201,212,223,224,225 Hersteller / Lieferant W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860 Emmerthal Telefon +49-

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 24/6 DE 30.1.2016 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/125 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 über die von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 2, 3 und 11 (Text

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Produktinformation Handelsname : Empfohlener Anwendungsbereich : Insektizid Firma : Omya (Schweiz) AG AGRO Baslerstrasse 42 4665 Oftringen

Mehr

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Bundesfachgruppe Obstbau Herrn Jörg Disselborg Claire-Waldoff-Str.

Mehr

Gebrauchsanweisung. 2in1 RosenSchutz 100 ml / 8 ml

Gebrauchsanweisung. 2in1 RosenSchutz 100 ml / 8 ml Gebrauchsanweisung 2in1 RosenSchutz 100 ml / 8 ml Kombi-Pack zur Bekämpfung von Schädlingen und Pilzkrankheiten an Rosen und anderen Pflanzen. Sicher erfasst werden Schädlinge wie Blattläuse, Spinnmilben,

Mehr

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Pflanzenschutz - Sachkunde Fortbildung. 15. Januar Rechtsgrundlagen.

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Pflanzenschutz - Sachkunde Fortbildung. 15. Januar Rechtsgrundlagen. Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Pflanzenschutz - Sachkunde Fortbildung 15. Januar 2015 Rechtsgrundlagen Und das erwartet Sie in der nächsten Stunde 1. Änderungen bei Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß (91/155/EWG) THERMODUORIT NovoClic. 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Sicherheitsdatenblatt gemäß (91/155/EWG) THERMODUORIT NovoClic. 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Seite 1 von 5 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: Firmenbezeichnung: G.A. Kettner GmbH Kapellenstrasse 22-24 65606 Villmar Telefon 0 64 82/91 31-0 Telefax 0 64 82/91 31-50 info@kettnergmbh.de

Mehr

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien LIPCOAT 100 Staubbindemittel Seite 1 von 6 Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien Druckdatum: 16.03.2015 geändert am: 19.01.2015 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: Lieferant:

Mehr

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB SDS MSDS) Dr. Michael Hagel

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB SDS MSDS) Dr. Michael Hagel (SDB SDS MSDS) 20.02.2018 1. Rechtliche Grundlagen 2. Toxikologische Grundlagen 3. Aufbau des Sicherheitsdatenblattes 4. Inhalte der einzelnen Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen 3 Rechtliche Grundlagen Ia

Mehr

RAMPASTOP Leimschranke

RAMPASTOP Leimschranke Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Sombrero. Sombrero SOMBRERO

Sombrero. Sombrero SOMBRERO SOMBRERO 2 Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Beizmittel 600 g/l Imidacloprid Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung 006487-00 GHS07 GHS09 Signalwort Achtung Abpackung Artikelnummer 100012342 200

Mehr

Nexide. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen

Nexide. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Nexide Insektizide Kapselsuspension (CS) Wirkstoff: 60 g/l (5,9 Gew.-%) Gamma-Cyhalothrin Gefahrensymbole: GHS08, GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Insektizid gegen beißende und saugende in allen Getreidearten

Mehr

Allgemein. Wirkungsweise. Verträglichkeit. Mischbarkeit. Fastac SC Super Contact g/l Alphacypermethrin

Allgemein. Wirkungsweise. Verträglichkeit. Mischbarkeit. Fastac SC Super Contact g/l Alphacypermethrin . Allgemein Name Formulierung Wirkstoff Fastac SC Super Contact Suspensionskonzentrat (SC) 100.0 g/l Alphacypermethrin Wirkungsweise Fastac SC Super Contact ist ein Kontakt- und Fraßinsektizid aus der

Mehr

Service de la protection des végétaux. Pflanzenschutzmittel

Service de la protection des végétaux. Pflanzenschutzmittel Service de la protection des vgtaux «ohne Pestizide» Pestizidfreier Unterhalt in den Gemeinden Reglementierung im Bereich der Reglementierung im Bereich der Pflanzenschutzmittel Service de la protection

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53

Mehr

Checklisten. Nr. 1 Stoffe. für die Untersuchung und Beurteilung des Zustandes von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und Zubereitungen

Checklisten. Nr. 1 Stoffe. für die Untersuchung und Beurteilung des Zustandes von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und Zubereitungen Checklisten für die Untersuchung und Beurteilung des Zustandes von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und Zubereitungen Nr. 1 Stoffe Checkliste Nr.1: Stoffe Seite 2 von 9 Definition der wassergefährdenden

Mehr

Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.

Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813. Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.11) Anhang 1 1 (Art. 39 Abs. 1, 40, 46, 47 Abs. 2, 100 Abs. 2 Bst. c)

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 30.1.2016 DE L 24/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/124 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 zur von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung

Mehr

Methiocarb 0,05+Thiacloprid 0,025 AE

Methiocarb 0,05+Thiacloprid 0,025 AE Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 4 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Wasseraufbereitung in der Spülmaschine.

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31

Sicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31 Seite 1 von 5 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DAS UNTERNEHMENS Angaben zum Produkt: Handelsname: Verwendung des Stoffes/ der Zubereitung: Hersteller / Inverkehrbringer: Klebeband SIGA Cover

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 572, 575 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860

Mehr

TALIUS. Talius ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Echtem Mehltau an Weizen, Gerste, Roggen und Triticale. Produktvorteile Talius

TALIUS. Talius ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Echtem Mehltau an Weizen, Gerste, Roggen und Triticale. Produktvorteile Talius Talius ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Echtem Mehltau an Weizen, Gerste, Roggen und Triticale Produktvorteile Talius dauerhafter Schutz vor Mehltau schützt auch den Neuzuwachs Basis einer Mehltau-Stoppspritzung

Mehr

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Mehr

Information an die Länder zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Information an die Länder zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit Information an die Länder zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit Dr. Kerstin Heesche-Wagner / BAuA, FG 5.3 2 Rechtliche Grundlagen Was ist ein Biozid-Produkt?

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 574, 575, 576 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Produktinformation Handelsname : Empfohlener Anwendungsbereich : Herbizid Firma : Omya (Schweiz) AG AGRO Baslerstrasse 42 4665 Oftringen

Mehr

Ersetzt Version: - / CH. 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. Nu-KleenFloor

Ersetzt Version: - / CH. 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. Nu-KleenFloor 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname Nu-KleenFloor 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,

Mehr

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN Orius Universal Zulassungsnummer: 006866-00 Produktbeschreibung Produkttyp: Beizmittel 60 g/l Prochloraz (5,7 Gew.-%), Wirkstoff: 15 g/l Tebuconazol (1,4 Gew.-%) Formulierung: Emulsion zur Saatgutbehandlung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 299/10 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1090/2014 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2014 zur von Permethrin als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 (Text von Bedeutung

Mehr

Arinex. Granulatköder, nass gepresst Gefahrstoffeinstufung: Signalwort: Nr

Arinex. Granulatköder, nass gepresst Gefahrstoffeinstufung: Signalwort: Nr Arinex Produktbeschreibung Produkttyp: Molluskizid Wirkstoff: 60 g/kg Metaldehyd Formulierung: Granulatköder, nass gepresst Gefahrstoffeinstufung: Signalwort: Nr. 033274-74 MOLLUSKIZID Abpackung Arinex

Mehr

Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009

Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Übersicht Gesetzliche Grundlagen / Guidelines Verfahrensablauf in Deutschland Notwendige Unterlagen Schlussbetrachtung 8. Juni 2016 Seite

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 29.9.2015 DE L 252/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1730 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur von Wasserstoffperoxid als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4, 5

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV) Änderung vom 31. Oktober 2018 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Pflanzenschutzmittelverordnung

Mehr

Eberhard-Finckh-Straße D-89075 Ulm (Donau) Germany

Eberhard-Finckh-Straße D-89075 Ulm (Donau) Germany Eberhard-Finckh-Straße 39 D-89075 Ulm (Donau) Germany Handelsname: S-U-ISOSOFT EG - Sicherheitsdatenblatt, 5-seitig (gemäß 91/155/EWG) Nr. 8102 Druckdatum: 06/96 letztmalige Überarbeitung am: 01. Stoff-/Zubereitungs-

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT

SICHERHEITSDATENBLATT SICHERHEITSDATENBLATT 1 Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Produktidentifikator Produktname: Xerox Wide Format IJP 2000 System Inks Sicherheits-Datenblatt Nummer: 3-3034 1. 0. 0 Produktcode:

Mehr

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Handelsname Prod-Nr. 577 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der

Mehr

Bulldock. Bulldock BULLDOCK

Bulldock. Bulldock BULLDOCK BULLDOCK 2 Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Gefahrstoffeinstufung: GHS05 GHS07 GHS08 GHS09 Gefahr Abpackung Artikelnummer 100012067 4 x 5 l Umkarton 100012052 12 x 1 l Umkarton Insektizid 25 g/l Beta-Cyfluthrin

Mehr

Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005)

Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005) Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005) 1. Gefahrensymbole und bezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Richtlinie 67/548/EWG Anhang II) 2. Hinweise auf

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 477 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Seite 1 von 5 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Nr. 2705 Handelsname: Triamcinoloni acetonidum Hersteller/Lieferant sowie Auskunft gebender Bereich: Caesar & Loretz GmbH

Mehr

VOROX Unkrautfrei Easy

VOROX Unkrautfrei Easy Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

ACTELLIC 50. Formulierungsbeschreibung: Emulgierbares Konzentrat mit 500 g/l (48,1 % Gew.) Pirimiphos-methyl

ACTELLIC 50. Formulierungsbeschreibung: Emulgierbares Konzentrat mit 500 g/l (48,1 % Gew.) Pirimiphos-methyl ACTELLIC 50 1 ACTELLIC 50 Formulierungsbeschreibung: Emulgierbares Konzentrat mit 500 g/l (48,1 % Gew.) Pirimiphos-methyl c2805-00 A Einsatzgebiet: Insektizid zur Bekämpfung von Vorratsschädlingen des

Mehr

EG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 453/2010

EG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 453/2010 Seite : 1/5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: fit Spülmittel Original Verwendung des Stoffes/Zubereitung: Handgeschirrspülmittel Firma: fit GmbH, Hirschfelde Am Werk 9 D-02788

Mehr

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur

Mehr

Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid Gefahrensymbol: Xn, N

Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid Gefahrensymbol: Xn, N Kenndaten: Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid Gefahrensymbol: Xn, N Nr. 5655-00 ospilan SG ist ein wasserlösliches Insektizid mit Wirkung insbesondere gegen Blattläuse

Mehr

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen. Aktueller Stand der Genehmigungssituation

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen. Aktueller Stand der Genehmigungssituation Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen Aktueller Stand der Genehmigungssituation Gliederung Umsetzung der Richtlinie 2009/128 EG in Deutschland Umsetzung in Deutschland - Genehmigung nach

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss 2001/58/EG 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Produktinformation Handelsname : Empfohlener Anwendungsbereich : Keimhemmungsmittel Firma : Omya (Schweiz) AG AGRO Baslerstrasse 42

Mehr

Mit Zustellungsurkunde Spiess-Urania Chemicals GmbH Frau Dr. Carola Braunwarth Frankenstraße 18b Hamburg

Mit Zustellungsurkunde Spiess-Urania Chemicals GmbH Frau Dr. Carola Braunwarth Frankenstraße 18b Hamburg Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Mit Zustellungsurkunde Spiess-Urania Chemicals GmbH Frau Dr. Carola Braunwarth Frankenstraße

Mehr

A.6 Auflistung der R- und S-Sätze

A.6 Auflistung der R- und S-Sätze A.6 Auflistung der R- und S-Sätze Auflistung der R- und S-Sätze nach der EG-Richtlinie 67/548/EWG, Anhang III bzw. IV, zuletzt geändert durch die 28. Anpassungsrichtlinie 2001/59/EG. R-Sätze R 1: In trockenem

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH BGBl. II - Ausgegeben am 2. Oktober 2008 - Nr. 352 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 2. Oktober 2008 Teil II 352. Verordnung: Änderung der BiozidG-GebührentarifV

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 162/38 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1115 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Erneuerung der für den Wirkstoff Propoxycarbazon gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

1. HANDELSNAME: ESD-UniClean FIRMA: 1.2 Relevante identifizierte Verwendung des Stoffes oder Gemisches:

1. HANDELSNAME: ESD-UniClean FIRMA: 1.2 Relevante identifizierte Verwendung des Stoffes oder Gemisches: 1. HANDELSNAME: ESD-UniClean FIRMA: Kolb Cleaning Technology GmbH, Karl-Arnold-Str. 12, D-47877 Willich Tel.: +49 0 2154/947938, Fax. +49 (0) 2154947947 Email.: info@kolb-ct.com Notruf: +49-2324-9881285

Mehr

Cyperkill Forst Wirkstoff: 100 g/l Cypermethrin Emulsion, Öl in Wasser

Cyperkill Forst Wirkstoff: 100 g/l Cypermethrin Emulsion, Öl in Wasser Cyperkill Forst Wirkstoff: 100 g/l Cypermethrin Emulsion, Öl in Wasser WIRKUNGSWEISE Cyperkill Forst ist ein pyrethroides Insektizid mit einer Kontakt- und Fraßwirkung. Typisch für Cyperkill Forst ist

Mehr

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 6011 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 21.9.2018 DE L 238/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1264 DER KOMMISSION vom 20. September 2018 zur Erneuerung der für den Wirkstoff Pethoxamid gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche

Mehr

Allgemeinverfügung über die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen

Allgemeinverfügung über die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen Allgemeinverfügung über die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 6. Januar 2015 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom

Mehr

Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln und Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben.

Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln und Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben. CUPROZIN FLÜSSIG Fungizid Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln und Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben. Zul.Nr.: 4147-00 Suspensionskonzentrat

Mehr

DIE KRAFT DER ZWEI WIRKSTOFFE.

DIE KRAFT DER ZWEI WIRKSTOFFE. DIE KRAFT DER ZWEI WIRKSTOFFE. ento POWER ist ein flüssiges Fungizid zur Bekämpfung von Oidium an Weinreben. orteile von ento POWER: Zwei Wirkstoffe, die sich ideal ergänzen Baustein im Resistenzmanagement

Mehr

Gebrauchsanleitung. Genehmigung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Gebrauchsanleitung. Genehmigung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Gebrauchsanleitung Genehmigung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Velifer Insektizid Wirkstoff: Beauveria bassiana Stamm PPRI 5339 Wirkmechanismusklasse (nach IRAC): nicht definiert Formulierung:

Mehr

Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler): Gerlach Natürliche Düngemittel GmbH & Co.KG Im Wiesenkampe 32; Hannover

Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler): Gerlach Natürliche Düngemittel GmbH & Co.KG Im Wiesenkampe 32; Hannover Seite 1 von 6 Bearbeitungsdatum: 26.05.2015 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND FIRMENBEZEICHNUNG 1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung: Promot Plus 1.2 Verwendung des Stoffes

Mehr

Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen!

Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen! Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen! R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R

Mehr

Übersicht der nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht im Jahr 2013 zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verfügbaren Mittel

Übersicht der nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht im Jahr 2013 zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verfügbaren Mittel Übersicht der nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht im Jahr 2013 zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verfügbaren Mittel Berlin, 20. März 2013 Nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht im Jahr 2013 zur

Mehr