Fusilade MAX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Butylester. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fusilade MAX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 024847-00/00. (als) Butylester. Stand: 2012-09-06. SVA am: 2012-09-19. Lfd.Nr."

Transkript

1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Fluazifop-P (als) Butylester Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 101 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller Syngenta Agro GmbH, Am Technologiepark 1-5, Maintal Wirkungsbereich Herbizid Formulierungstyp Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Fluazifop-P (0833) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung (als) Butylester Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 107 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 125 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel offen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Entscheidung Zweckbestimmung Winterraps Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: zulassen Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Winterraps Gemeine Quecke zulassen Raps Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: zulassen Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Raps Gemeine Quecke zulassen Zuckerrübe, Futterrübe Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: zulassen Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Zuckerrübe, Futterrübe Gemeine Quecke zulassen Kartoffel Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: zulassen Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Kartoffel Gemeine Quecke zulassen Futtererbse Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: zulassen Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Futtererbse Gemeine Quecke zulassen Ackerbohne Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, zulassen Antrag: / SVA am:

4 Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Möhre Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Sonnenblume Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Erdbeere Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Rot-Schwingel Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölznommen: Einkeimblättrige Unkräuter (ausge- Einjähriges Rispengras) Baumschulgehölzpflanzen Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras) Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras) Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras) Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras) Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras) Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras) 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen nicht zulassen nicht zulassen nicht zulassen nicht zulassen zulassen Bei handelt es sich um ein Emulsionskonzentrat zur Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen weitestgehend die Mindestanforderungen der FAO Spezifikation /EC (2000) für Fluazifop-p-butyl und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für die Bestimmung von Fluazifop-P-Butyl im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es stehen auch CIPAC-Methoden zur Verfügung. Das Mittel enthält den systemischen Wirkstoff Fluazifop-P-butyl, der zu der chemischen Gruppe der Aryloxyphenoxy-Propionate ( FOPs ) gehört. Die Aufnahme erfolgt überwiegend über die oberirdischen Pflanzenteile. In der Pflanze wird der Wirkstoff über Phloem und Xylem verteilt. Der Hauptwirkort ist das meristematische Gewebe. In sensitiven Pflanzen kommt es zur Hemmung der Acetyl-CoA-Carboxylase (ACCase-Hemmer, Wirkungsmechanismus HRAC- Gruppe: A) und daraus resultierend die Fettsäure-Synthese in den Plastiden und die Membranbildung. Die Zellteilung wird in allen Pflanzenteilen, auch in den Wurzeln, gehemmt. Die Ursachen für die selektive Wirkung sind nicht bekannt. Bei Mais, einer empfindlichen Kulturpflanze, wurde ein verminderter Transport in der Pflanze festgestellt. Die hinreichende Wirksamkeit mit 1 l Fusilade MAX pro ha gegen einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Quecke und Einjähriges Rispengras) und Ausfallgetreide ist in Raps, Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Futtererbsen, Ackerbohnen, Möhren, Sonnenblumen, Erdbeeren, Rot-Schwingel, Baumschulgehölzpflanzen und Laubund Nadelholz (Zierpflanzenbau) ist belegt. Für die ausreichende Bekämpfung von Quecke sind 2 l pro ha erforderlich. Die WH9161 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) wird erteilt. Aufgrund des hohen Selektionsdruckes durch ACCase-Inhibitoren in den praxisüblichen Fruchtfolgen und der Vielzahl gemeldeter ACCase-Resistenzfälle bei Alopecurus myosuroides und Apera spica-venti ergibt sich Antrag: / SVA am:

5 für das Herbizid ein hohes Resistenzrisiko. Die Auflage WH951 (Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.) wird erteilt. Die Kulturpflanzenverträglichkeit ist für alle Anwendungen gegeben. Negative Auswirkungen auf die Quantität und die Qualität der Erträge wurden nicht festgestellt. Aufgrund der DT 50 Werte von 2 bis 9 Tagen sind nach 120 Tagen keine Rückstände mehr im Boden zu erwarten. Im Rahmen der praxisüblichen Fruchtfolge besteht kein Risiko für nachgebaute Folgekulturen. wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten (NN1001) und als schädigend für Raubmilben und Spinnen (NN3002) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Unter Berücksichtigung der Art und Häufigkeit der Anwendung (max. eine Anwendung pro Jahr) kann eine Akkumulation der Wirkstoffe und der Metaboliten im Boden ausgeschlossen werden. PELMO-Berechnungen ergeben jedoch keine Einträge >0,1 µg/l für Fluazifop-P-Butyl oder die Metaboliten Fluazifop-P und Compound. Für Compound X werden jedoch Konzentrationen bis zu 5,1 µg/l im Sickerwasser berechnet. Der Metabolit zeigt keine Wirksamkeit im Sinn der Muttersubstanz und ist ökotoxikologisch nicht relevant. Zur toxikologischen Relevanz liegt noch keine Einschätzung vor. Einträge ins Grundwasser mit >0,1 µg/l über den Eintragspfad Run-off und Drainage können für den Wirkstoff und die Metaboliten ausgeschlossen werden. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung können unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel und Säuger, Arthropoden, Gewässerorganismen und die Bodenfauna ausgeschlossen werden. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung können unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel und Säuger, Arthropoden und die Bodenfauna ausgeschlossen werden. Um das Risiko für terrestrische Nichtzielpflanzen auf ein vertretbares Maß zu reduzieren, sind Anwendungsbestimmungen erforderlich. Stand des Verfahrens: Wegen einer Beschränkung bei der Wirkstoffgenehmigung dürfen zurzeit nur Anwendungen als Herbizid im Obstbau (bodennah) mit einer Anwendung pro Jahr zugelassen werden. Dies bereitet sowohl bei der Bearbeitung des aktuellen Antrags als auch bei der Verlängerung der bestehenden Zulassung Probleme. Eine Änderung dieser Beschränkung befindet sich auf EU-Ebene in Bearbeitung wird aber zeitnah nicht abgeschlossen sein. Die bestehende Zulassung läuft am aus. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung Keine Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Ausw. Arthropoden NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. JKI-Wirksamkeit WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanage- Antrag: / SVA am:

6 ment anzugeben. Wirksamkeit WMA Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): A Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 NN1001 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Mit Unterbrechung Toxikologie Zu: KIIA 5.10 Die Sonderbestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 788/2011 der Kommission vom 05. August 2011 enthalten in Teil B folgende Forderungen als bestätigende Informationen mit Vorlagedatum 30. Juni 2012: Die Spezifikation des Technischen Materials bei gewerblicher Herstellung, einschließlich Informationen zur Relevanz der Verunreinigung R und Die Gleichwertigkeit der Spezifikatioen des technischen Materials bei gewerbsmäßiger Herstellung mit denjenigen des Versuchsmaterials, das für die Toxizitätsuntersuchungen verwendet wurde. Begründung: Die vorgelegten Daten zur Spezifikation des Wirkstoffs Fluazifop-P reichen nicht aus, um die möglichen Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier bewerten zu können. Die bei Anhang I Aufnahme geforderten Angaben zur Spezifikation des Wirkstoffs liegen nicht vor, so dass nicht sichergestellt werden kann, dass die in den toxikologischen Prüfungen verwendeten Chargen die toxikologischen Eigenschaften des momentan produzierten / beantragten technischen Materials abdecken. Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Bewertung des inhärenten Risikos Der in dem Sensitivitäts-Monitoring getestete Wirkstoff Pinoxaden ist hinsichtlich seiner Resistenzeigenschaften nicht vollständig vergleichbar mit Fluazifop-P. Daher wird mit Hinweis auf die EPPO- Prüfrichtlinie PP1/213(2) eine entsprechende Analyse der Sensitivität unterschiedlicher Populationen der Arten Alopecurus myosuroides und Apera spica-venti für den Wirkstoff Fluazifop-P nachgefordert. Bei den genannten Zielarten handelt es sich in Deutschland um high risk -Arten mit einem hohen inhärenten Risiko. Beistoff Antrag: / SVA am:

7 Zu: KIIIA und Das Dokument JIII ist zu den o.a. Punkten zu aktualisieren (Seiten 39-42). Teilweise werden zu CAS-Nummern genannt, die zu als veraltet und durch andere CAS-Nummern ersetzt gelistet werden. Zu werden Beistoffe genannt, die bereits im Rahmen einer Umformulierung in 2001 ersetzt worden sind. Dies führt dazu, dass die Zusammensetzung der Formulierung insgesamt schwierig nachzuvollziehen ist. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Zusammensetzung im Vergleich zur derzeit zugelassenen Formulierung, Kenn-Nr nicht verändert hat. Zu: KIIIA Für jeden Beistoff ist umgehend ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG einzureichen. Diese müssen sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befinden oder vom Hersteller des jeweiligen Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befinden. Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA Laut FAO-Manual (2006 und 20010) muss die Emulsionsstabilität in CIPAC-Wasser A und D bestimmt werden, bisher liegen nur Ergebnisse in Wasser D vor. Zu: KIIIA Ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt zum Pflanzenschutzmittel ist vorzulegen. Begründung: Die Angaben müssen gemäß der Verordnung 1907/2006/EG eingereicht werden. Toxikologie Zu: KIIA Vorlage der Studie Wickramaratne, G.A., Fluazifop-Butyl: Morphometric estimation of seminiferous tubule length in testes of rats from a two generation study (CTL/C/1096) Syngenta File No: PP9/0027 Begründung: Die in der Referenzliste aufgeführte Studie liegt nicht vor. Wirksamkeit Zu: KIIIIA1 3.9 Die Gebrauchsanleitung, die als Bestandteil des biologischen Dossiers eingereicht wurde, ist zu überarbeiten und zu dem Antragspunkt KIIIA1 3.9 einzureichen. Begründung: Die Gebrauchsanleitung aus dem Biologischen Dossier enthält nicht alle beantragten Anwendungen. Außerdem werden hier Anwendungsbestimmungen für die Mittelaufwandmengen 4 l/ha und 1,5 l/ha zitiert, die von Ihnen nicht beantragt wurden. Das eingereichte Dokument C enthält zusätzlich zu den beantragten Anwendungen auch die Anwendungen aus den Genehmigungsanträgen nach 18 PflSchG. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Gebrauchsanleitung lediglich den letztlich beschiedenen Zulassungsumfang enthalten darf. Antrag: / SVA am:

8 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Syngenta Agro GmbH EC - Fluazifop-P (0833) 107 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

9 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Ja Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Ja Produktanalytik Ja Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung O Keine Angabe Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Ja Naturhaushalt Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Fluazifop-P Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Syngenta Agro GmbH Versuchsbezeichnung SYD H-1-EC Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: ist ein dunkelbraunes, süßlich bis stechend riechendes Emulsionskonzentrat, welches weder brandfördernd noch explosiv ist. Es hat einen Flammpunkt von 89 C und eine Zündtemperatur über 265 C. Dichte, Viskosität, Oberflächenspannung, Schaumbeständigkeit, Emulsionsstabilität und Lagerstabilität bei erhöhter (54 C für 14 Tage) und niedriger (0 C für 7 Tage) Temperatur erfüllen die Mindestanforderung der FAO Spezifikation /EC (2000), der ph- Wert liegt knapp außerhalb des spezifizierten Bereiches. Das Mittel ist nach einer Lagerung von zwei Jahren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades von Fluazifop-P-Butyl und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird die Wirkstoffvariante Fluazifop-P-Butyl nach einer Zeneca Agrochemicals- Methode (Taylor und Tandy, 1997) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer chiralen D- PGC Säule mittels UV-Detektion bei 270 nm bestimmt. Elutionsmittel: 2,2,4-Trimethylpentan: Propan-2-ol: Trifluoressigsäure (1000 : 6.5 : 2, v/v). Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev. 4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in EC-Formulierungen steht eine CIPAC-Methode zur Verfügung (Handbuch G, S. 71, Methode [467/EC/M/-]). Antrag: / SVA am:

10 2.4 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel enthält den systemischen Wirkstoff Fluazifop-P-butyl, der zu der chemischen Gruppe der Aryloxyphenoxy-Propionate ( FOPs ) gehört. Die Aufnahme erfolgt überwiegend über die oberirdischen Pflanzenteile. In der Pflanze wird der Wirkstoff über Phloem und Xylem verteilt. Der Hauptwirkort ist das meristematische Gewebe. In sensitiven Pflanzen kommt es zur Hemmung der Acetyl-CoA-Carboxylase (ACCase-Hemmer, Wirkungsmechanismus HRAC- Gruppe: A) und daraus resultierend die Fettsäure-Synthese in den Plastiden und die Membranbildung. Die Zellteilung wird in allen Pflanzenteilen, auch in den Wurzeln, gehemmt. Die Ursachen für die selektive Wirkung sind nicht bekannt. Bei Mais, einer empfindlichen Kulturpflanze, wurde ein verminderter Transport in der Pflanze festgestellt. Die hinreichende Wirksamkeit mit 1 l Fusilade MAX pro ha gegen einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Quecke und Einjähriges Rispengras) und Ausfallgetreide ist in Raps, Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Futtererbsen, Ackerbohnen, Möhren, Sonnenblumen, Erdbeeren, Rot-Schwingel, Baumschulgehölzpflanzen und Laubund Nadelholz (Zierpflanzenbau) ist belegt. Für die ausreichende Bekämpfung von Quecke sind 2 l pro ha erforderlich. Die WH9161 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) wird erteilt. Aufgrund des hohen Selektionsdruckes durch ACCase-Inhibitoren in den praxisüblichen Fruchtfolgen und der Vielzahl gemeldeter ACCase-Resistenzfälle bei Alopecurus myosuroides und Apera spica-venti ergibt sich für das Herbizid ein hohes Resistenzrisiko. Die Auflage WH951 (Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.) wird erteilt. Die Kulturpflanzenverträglichkeit ist für alle Anwendungen gegeben. Negative Auswirkungen auf die Quantität und die Qualität der Erträge wurden nicht festgestellt. Aufgrund der DT 50 Werte von 2 bis 9 Tagen sind nach 120 Tagen keine Rückstände mehr im Boden zu erwarten. Im Rahmen der praxisüblichen Fruchtfolge besteht kein Risiko für nachgebaute Folgekulturen. wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten (NN1001) und als schädigend für Raubmilben und Spinnen (NN3002) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. 2.5 Naturhaushalt Fluazifop-P-butyl wird im Boden im Labor mit DT 50 -Werten von 0,3 d bis 3,3 d abgebaut. Feldstudien liegen nicht vor. Als realistic worst case DT 50 werden 2,9 d (Grundwasser) angenommen. Es entstehen die relevanten Metaboliten Fluazifop-P (R156172, Compound 2) mit max 80,8 % (DT 50 für PEC GW 9,1 d), R (Pyridon, Compound X) mit max. 24,9 % (DT 50 für PEC GW 77,4 d) und R (Compound IV) mit max. 12,9 % (DT 50 für PEC GW max. 105 d). Aufgrund dieser Daten und der Art und Häufigkeit der Anwendung ist eine Akkumulation im Boden nicht zu erwarten. Für Fluazifop-P-butyl liegt lediglich eine Messung des Kf oc Werts vor (3394), der auch für die PEC gw -Berechnung verwendet wird. Für die Metaboliten Fluazifop-P (K oc für PEC gw : 48,7), Compound X (K oc für PEC gw : 24,7) und Compound IV (K oc für PEC gw : 313) ist dass eine Versickerungsneigung nicht auszuschließen. PELMO-Berechnungen ergeben jedoch keine Einträge >0,1 µg/l für Fluazifop-P-Butyl oder die Metaboliten Fluazifop-P und Compound. Für Compound X werden jedoch Konzentrationen bis zu 5,1 µg/l im Sickerwasser berechnet. Der Metabolit zeigt keine Wirksamkeit im Sinn der Muttersubstanz und ist ökotoxikologisch nicht relevant. Zur toxikologischen Relevanz liegt noch keine Einschätzung vor. Lysimeterversuche wurden nicht durchgeführt. In Monitoring-Studien in Deutschland und Italien über mehrere Jahre wurden keine Einträge von Fluazifop-P oder Compound X gefunden, in Dänemark an einem von 5 Standorten. Die Berechnung des Eintrags über Run-off und Drainage ergibt keine Konzentrationen im Grundwasser über 0,1 µg/l. Antrag: / SVA am:

11 Der Abbau durch Hydrolyse nimmt mit steigendem ph-wert zu (ph 9: 25 d, ph 5: stabil). Im Wasser-Sediment-System wird der Wirkstoff sehr schnell (DT 50 0,1 d) zu Fluazifop-P umgewandelt. Fluazifop-P wird mit DT 50 -Werten von 41,3 bzw. 146,4 d aus der Wasserphase eliminiert und zu maximal 18,1 % (Phenyl-label) in das Sediment verlagert. Die DT 50 für das Gesamtsystem beträgt für Fluazifop-P 52 bzw. 236 d, die DT 90 wurde nicht bestimmt. Weiterhin entsteht Compound X mit 33,3 % in der Wasserphase und 2 x >5 % (aufeinanderfolgend) im Sediment. Die Mineralisierung nach 100 d beträgt 13,1 bis 32 %,. Mit einem Dampfdruck von 1,2 x 10-4 Pa (20 C) ist Fluazifop-Pbutyl semivolatil. Eine Berücksichtigung bei der Risikobewertung ist daher erforderlich. Ein Potenzial zur weiträumigen Verfrachtung in der Atmosphäre liegt dennoch nicht vor, da die DT 50 für die Phototransformation < 2 d beträgt. Die akute orale LD 50 liegt für Vögel bei >2000 mg/kg KG. Für die Kurzzeittoxizität liegt die LC 50 bei >932 mg/kg KG/d und die Reproduktionstoxizität bei einer NOEC von >3,95 mg/kg KG/d (alle Colinus virginianus). Für Säuger liegt die LD 50 bei >2000 mg/kg KG (Maus) und der NOAEL für die langfristige Toxizität bei 6,72 mg/kg KG/d (Ratte). Die empfindlichsten Gewässerorganismen für Fluazifop-P-butyl sind Kieselalgen (EC µg/l) und Fische (EC mg/l, NOEC ELS 77 µg/l). Daphnien (NOEC µg/l), Grünalgen (EC mg/l) und Lemna (EC 50 >1400 µg/l) reagieren weniger empfindlich. Die Metaboliten Fluazifop-P und Compound X sind weniger toxisch als die Muttersubstanz. Die regulatorisch akzeptable Gewässerkonzentration beträgt 3,05 µg a.i./l aufgrund des Tests mit dem Mittel zu Grünalgen. Ein Test auf Bioakkumulation wurde aufgrund des log P ow von 5,3 durchgeführt und ergibt einen BCF von 320 für den Ganzfisch. Die Clearance Time für 99 % der Gewebekonzentration liegt jedoch bei 7 d, so dass eine langfristige Anreicherung nicht zu erwarten ist. Versuche mit Nichtzielarthropoden liegen zum Wirkstoff nicht vor. Aus erweiterten Laborversuchen mit der Formulierung ergibt sich für Typhlodromus als empfindlichste Art eine LC 50 von umgerechnet 174,3 g a.s./ha, bei den übrigen getesteten Arten zeigte sich dagegen keine Wirkung bei der beantragten Aufwandmenge. Die LC 50 für Regenwürmer beträgt für Fluazifop-P-butyl und den Metaboliten Compound X >1000 mg/kg, ein Reproduktionstest liegt nicht vor. Die Wirkung auf Bodenmikroorganismen überschreitet nicht den Schwellenwert von 25 %. Die empfindlichste Nichtzielpflanzenart im Wachstumstest ist Mais (ER 50 9,1 g a.i./ha. Die Wirkung im Auflauftest ist etwas geringer (ER 50 Echinochloa crus-galli: 37,1 g a.i./ha). Fluazifop-P-butyl erfüllt nach vorläufiger Einschätzung leine der Kriterien für POP-, vpvb- oder PBT-Stoffe. Zur Wirkung des Präparates auf Vögel und Säuger wurden keine Tests vorgelegt. Gegenüber Fischen und Daphnien ist das Präparat nicht toxischer als der Wirkstoff Fluazifop-P-butyl, gegenüber Lemna wesentlich weniger toxisch (EC 50 >100 mg/l). Die Toxizität des Präparates für Selenastrum zeigt sich dagegen für das Präparat empfindlicher mit einer EC 50 von 230 µg Präp./l (entsprechend 30,5 µg a.i./l). Aus erweiterten Laborversuchen ergibt sich für Typhlodromus als empfindlichste Art eine LC 50 von 1,394 L Präp./ha, bei den übrigen getesteten Arten zeigte sich dagegen keine Wirkung bei der höchsten beantragten Aufwandmenge. Aus einem Freilandtest mit Regenwürmern und einer anderen Formulierung des Wirkstoffs liegen bei bis zu 2 x 5 kg a.i./ha keine Abweichungen zur Kontrolle vor. Die Wirkung des Präparats auf lag unterhalb des Schwellenwerts von 25 %. Tests mit Bodenmikroorganismen und Nichtzielpflanzen liegen zum Mitte nicht vor. Auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse für Wirkstoff und Präparat ergibt sich für Vögel und wildlebende Säuger ein vertretbares Risiko, auch für die Anreicherung über die Nahrungskette. Auch für Arthropoden, Regenwürmer und die Bodenmikroflora sind alle Toxizitäts-Expositions- Verhältnisse akzeptabel. Bei der Bewertung des Risikos für Gewässerorganismen wird die Toxizität des Präparates für Selenastrum (EC 50 = 0,23 µg Präp./l, entsprechend 30,5 µg a.i./l) zugrunde gelegt. Der relevante TER-Wert von 10 wird erreicht, Risikominderungsmaßnahmen sind nicht erforderlich, ebenso wie für die Eintragspfade run-off und Drainage. Für terrestrische Nichtzielpflanzen ergibt sich aus den zur Zeit geltenden Abdrifteckwerten und der bewertungsrelevanten ER 50 von 9,1 g a.i./ha eine Unterschreitung des relevanten TER von 5, daher sind auch hier Risikominderungsmaßnahmen (Abtriftminderung) notwendig, um das Risiko zu minimieren. Das Präparat ist zu kennzeichnen mit N, umweltgefährlich und R50/R53 bzw. GHS09 und H 410. Antrag: / SVA am:

12 Ein Einvernehmen des Umweltbundesamtes liegt nur vor für die Anwendung 014, da der Wirkstoff in der EU nur für Anwendungen im Obstbau genehmigt ist.. Antrag: / SVA am:

13 3 Anwendungen 001 Winterraps - Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Winterraps Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 21 Stadium der Kultur bis 50 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Herbst Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten? Freiland: Winterraps Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung zum Grenzaufwand nach Herbst- und Frühjahrsapplikation sowie nach Kulturarten ist vorzunehmen. Antrag.: / SVA am:

14 Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Keine Angabe Antrag.: / SVA am:

15 002 Winterraps - Gemeine Quecke Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Gemeine Quecke Winterraps Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 14 Stadium der Kultur bis 50 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Herbst Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten? Freiland: Winterraps Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung zum Grenzaufwand nach Herbst- und Frühjahrsapplikation sowie nach Kulturarten ist vorzunehmen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Ja Antrag.: / SVA am:

16 003 Raps - Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Raps Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 21 Stadium der Kultur bis 50 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten? Freiland: Raps Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung für die einzelnen Kulturen wird nachgefordert. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung zum Grenzaufwand nach Herbst- und Frühjahrsapplikation sowie nach Kulturarten ist vorzunehmen. Antrag.: / SVA am:

17 Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Ja Antrag.: / SVA am:

18 004 Raps - Gemeine Quecke Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Gemeine Quecke Raps Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 14 Stadium der Kultur bis 50 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten? Freiland: Raps Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung für die einzelnen Kulturen wird nachgefordert. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung zum Grenzaufwand nach Herbst- und Frühjahrsapplikation sowie nach Kulturarten ist vorzunehmen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Ja Antrag.: / SVA am:

19 005 Zuckerrübe, Futterrübe - Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zuckerrübe, Futterrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 21 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten? Freiland: Futterrübe, Zuckerrübe Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung für die einzelnen Kulturen wird nachgefordert. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung zum Grenzaufwand nach Herbst- und Frühjahrsapplikation sowie nach Kulturarten ist vorzunehmen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Ja Antrag.: / SVA am:

20 006 Zuckerrübe, Futterrübe - Gemeine Quecke Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Gemeine Quecke Zuckerrübe, Futterrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 14 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten? Freiland: Futterrübe, Zuckerrübe Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung für die einzelnen Kulturen wird nachgefordert. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung zum Grenzaufwand nach Herbst- und Frühjahrsapplikation sowie nach Kulturarten ist vorzunehmen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Ja Antrag.: / SVA am:

21 007 Kartoffel - Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Kartoffel Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 21 Stadium der Kultur bis 29 (maximal 40 % des Bodens durch die Kultur bedeckt) Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten? Freiland: Kartoffel Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung für die einzelnen Kulturen wird nachgefordert. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung zum Grenzaufwand nach Herbst- und Frühjahrsapplikation sowie nach Kulturarten ist vorzunehmen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Ja 008 Kartoffel - Gemeine Quecke Antrag.: / SVA am:

22 Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemeine Quecke Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Kartoffel Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 14 Stadium der Kultur bis 29 (maximal 40 % des Bodens durch die Kultur bedeckt) Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten? Freiland: Kartoffel Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung für die einzelnen Kulturen wird nachgefordert. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Zu: KIIIA Eine gesonderte Auswertung zum Grenzaufwand nach Herbst- und Frühjahrsapplikation sowie nach Kulturarten ist vorzunehmen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Ja 009 Futtererbse - Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Antrag.: / SVA am:

23 Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Futtererbse Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 21 Stadium der Kultur bis 51 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten? Freiland: Futtererbse Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Verträglichkeit sind Versuchsergebnisse mit beantragter und doppelter Aufwandmenge vorzulegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung möglicher Auswirkungen auf den Ertrag sind Versuchsergebnisse mit beantragter und doppelter Aufwandmenge vorzulegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Ja 010 Futtererbse - Gemeine Quecke Beschreibung der Anwendung Antrag.: / SVA am:

24 Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Gemeine Quecke Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Futtererbse Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 14 Stadium der Kultur bis 51 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten? Freiland: Futtererbse Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Verträglichkeit sind Versuchsergebnisse mit beantragter und doppelter Aufwandmenge vorzulegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung möglicher Auswirkungen auf den Ertrag sind Versuchsergebnisse mit beantragter und doppelter Aufwandmenge vorzulegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Ja 011 Ackerbohne - Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Beschreibung der Anwendung Antrag.: / SVA am:

25 Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbohne Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 21 Stadium der Kultur bis 50 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten? Freiland: Ackerbohne Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Verträglichkeit sind Versuchsergebnisse mit beantragter und doppelter Aufwandmenge vorzulegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung möglicher Auswirkungen auf den Ertrag sind Versuchsergebnisse mit beantragter und doppelter Aufwandmenge vorzulegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Ja 012 Möhre - Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Gemüsebau Antrag.: / SVA am:

26 Schadorganismus/Zweckbestimmung Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Möhre Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 21 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten? Freiland: Möhre Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Verträglichkeit sind Versuchsergebnisse mit beantragter und doppelter Aufwandmenge vorzulegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung möglicher Auswirkungen auf den Ertrag sind Versuchsergebnisse mit beantragter und doppelter Aufwandmenge vorzulegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Ja 013 Sonnenblume - Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Ackerbau Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Antrag.: / SVA am:

27 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Sonnenblume Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 21 Stadium der Kultur bis 19 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 Wartezeiten? Freiland: Sonnenblume Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Verträglichkeit sind Versuchsergebnisse mit beantragter und doppelter Aufwandmenge vorzulegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung möglicher Auswirkungen auf den Ertrag sind Versuchsergebnisse mit beantragter und doppelter Aufwandmenge vorzulegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Ja 014 Erdbeere - Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Obstbau Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Antrag.: / SVA am:

28 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Erdbeere Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 21 Anwendungszeitpunkt Vor der Blüte oder nach der Ernte Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642-1 WH9161 Wartezeiten? Freiland: Erdbeere Anwendungsbestimmungen NT102 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung JKI-Wirksamkeit Zu: KIIIA Zum Beleg dieses Antragspunktes ist eine vollständige Risikobewertung entsprechend der EPPO Richtlinie PP 1/256 durchzuführen. Für diese Bewertung kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, die für den Prüfbereich Nicht-Zielpflanzen vorliegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Verträglichkeit sind Versuchsergebnisse mit beantragter und doppelter Aufwandmenge vorzulegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung möglicher Auswirkungen auf den Ertrag sind Versuchsergebnisse mit beantragter und doppelter Aufwandmenge vorzulegen. Zu: KIIIA Zur Bewertung der Auswirkungen auf Folgekulturen sind TER-Wert Berechnungen unter Berücksichtigung der EC 10 - und PEC-Werte vorzulegen (vgl. EPPO Richtlinie PP1/207). Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Ja 015 Rot-Schwingel - Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke), Ausfallgetreide Rot-Schwingel Antrag.: / SVA am:

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Pflanzenschutz - Lange Point

Mehr

VOROX Unkrautfrei Easy

VOROX Unkrautfrei Easy Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Setanta Flo. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 15

Setanta Flo. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 15 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Exirel Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Fachgruppe Obstbau, 10117 Berlin Zulassungszeitraum: 14. Mai

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: CURATIO Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Biofa AG, 72525 Münsingen Zulassungszeitraum: 20. Juli 2017

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Cuprofor flow Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

POTACUR SX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 006385-00/00. (als) Methylester Tribenuron (als) Methylester.

POTACUR SX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 006385-00/00. (als) Methylester Tribenuron (als) Methylester. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Aatiram 65 Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Cheminova Deutschland GmbH, Stade Zulassungszeitraum: 15.

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Merpan 80WDG Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

RAMPASTOP Leimschranke

RAMPASTOP Leimschranke Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

GALLANT SUPER. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Methylester. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

GALLANT SUPER. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Methylester. Stand: SVA am: Lfd.Nr. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53

Mehr

MCPA - DMA 500 SL. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 007176-00/00 Wirkstoff(e): (als) Dimethylamin-Salz.

MCPA - DMA 500 SL. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 007176-00/00 Wirkstoff(e): (als) Dimethylamin-Salz. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Bundesfachgruppe Obstbau Herrn Jörg Disselborg Claire-Waldoff-Str.

Mehr

Teldor. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 29

Teldor. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 29 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Trifloxystrobin & Tebuconazol AL

Trifloxystrobin & Tebuconazol AL Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Technische Information

Technische Information Technische Information Zugelassen bis zum 31.12. 18 Ungras % vergeht doch! Panarex ist ein neues Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern und Ausfallgetreide in breitblättrigen Ackerbaukulturen wie Winterraps,

Mehr

Bayer Garten Insektenspray Decis

Bayer Garten Insektenspray Decis Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

BARCLAY GALLUP HI- AKTIV

BARCLAY GALLUP HI- AKTIV Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung auf Starkbefallsflächen wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung auf Starkbefallsflächen wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 5 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau -

Mehr

BAS 798 01 H. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 007021-00/00. Metazachlor Quinmerac. Stand: 2011-12-30. SVA am: 2012-01-18. Lfd.Nr.

BAS 798 01 H. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 007021-00/00. Metazachlor Quinmerac. Stand: 2011-12-30. SVA am: 2012-01-18. Lfd.Nr. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

PRIMO MAXX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Ethylester. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

PRIMO MAXX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Ethylester. Stand: SVA am: Lfd.Nr. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Bayer Garten Schädlingsfrei Decis

Bayer Garten Schädlingsfrei Decis Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Axial Komplett. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Pinoxaden. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

Axial Komplett. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Pinoxaden. Stand: SVA am: Lfd.Nr. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG

LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Neßlerstr. 25, 76227 Karlsruhe Weinbauverband Württemberg e.v. Hirschbergstr. 2 74189 Weinsberg

Mehr

Polytanol P. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 17

Polytanol P. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 17 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG Herrn Kristian Franke

Mehr

Celaflor Essigsäure. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 27

Celaflor Essigsäure. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 27 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Notfallzulassung - Erfordernisse

Notfallzulassung - Erfordernisse Notfallzulassung - Erfordernisse Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 27.03.2014 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 21.9.2018 DE L 238/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1264 DER KOMMISSION vom 20. September 2018 zur Erneuerung der für den Wirkstoff Pethoxamid gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen

Mehr

Finy. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Methylester. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

Finy. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Methylester. Stand: SVA am: Lfd.Nr. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung

Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Mag. Christiane Pöttinger Institut für Pflanzenschutzmittel Grundwasserfachtage Leibnitz (Wagna), 14./15. Mai 20120 Österreichische Agentur

Mehr

Duaxo Universal Pilzspritzmittel

Duaxo Universal Pilzspritzmittel Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Butisan Gold. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Quinmerac Dimethenamid-P. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

Butisan Gold. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Quinmerac Dimethenamid-P. Stand: SVA am: Lfd.Nr. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Folicur. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 59

Folicur. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 59 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB SDS MSDS) Dr. Michael Hagel

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB SDS MSDS) Dr. Michael Hagel (SDB SDS MSDS) 20.02.2018 1. Rechtliche Grundlagen 2. Toxikologische Grundlagen 3. Aufbau des Sicherheitsdatenblattes 4. Inhalte der einzelnen Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen 3 Rechtliche Grundlagen Ia

Mehr

Sencor flüssig. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 93

Sencor flüssig. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 93 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Bayer Garten Schädlingsfrei AF

Bayer Garten Schädlingsfrei AF Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

BANNER MAXX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 21

BANNER MAXX. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 21 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur

Mehr

Aligal 2. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 27

Aligal 2. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 27 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Carbo Kohlensäure. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 23

Carbo Kohlensäure. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 23 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Salvo. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 22

Salvo. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 22 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Fenomenal. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Aluminium-Salz Fenamidone. Stand: SVA am:

Fenomenal. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Aluminium-Salz Fenamidone. Stand: SVA am: Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Trico. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 16

Trico. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 16 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

BARCLAY GALLUP BIO- GRADE 450

BARCLAY GALLUP BIO- GRADE 450 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Methiocarb 0,05+Thiacloprid 0,025 AE

Methiocarb 0,05+Thiacloprid 0,025 AE Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Elumis. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Mesotrione. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 29

Elumis. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Mesotrione. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 29 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien LIPCOAT 100 Staubbindemittel Seite 1 von 6 Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien Druckdatum: 16.03.2015 geändert am: 19.01.2015 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: Lieferant:

Mehr

Hinweise zur Fassung der Anwendungen und zur GAP-Tabelle

Hinweise zur Fassung der Anwendungen und zur GAP-Tabelle Hinweise zur Fassung der Anwendungen und zur GAP-Tabelle Beschreibung von Anwendungen In den folgenden Antragsunterlagen ist auf vollständige Konsistenz zu achten: GAP-Tabelle im drr Antragsformblatt Gebrauchsanleitung

Mehr

AGENT. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Fenpropidin. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 11

AGENT. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Fenpropidin. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 11 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

ITCAN. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Kalium-Salz. Stand: Lfd.Nr.: 18

ITCAN. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Kalium-Salz. Stand: Lfd.Nr.: 18 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 29.9.2015 DE L 252/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1730 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur von Wasserstoffperoxid als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4, 5

Mehr

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche

Mehr

Bayer Garten Saison- Unkrautfrei Ustinex AL

Bayer Garten Saison- Unkrautfrei Ustinex AL Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Antak. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 21

Antak. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 21 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

So testen Sie auf Isoxaben

So testen Sie auf Isoxaben Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

GLOBARYLL 100. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 19

GLOBARYLL 100. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 19 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

SCORE. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 60

SCORE. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 60 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Prontox-Wühlmausgas. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 033365-00/00. Stand: 2011-08-29. SVA am: 2011-09-14. Lfd.Nr.: 22

Prontox-Wühlmausgas. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 033365-00/00. Stand: 2011-08-29. SVA am: 2011-09-14. Lfd.Nr.: 22 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

MON PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /01. (als) Kalium-Salz. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

MON PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /01. (als) Kalium-Salz. Stand: SVA am: Lfd.Nr. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 19.11.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1165/2013 R KOMMISSION vom 18. November 2013 zur des Wirkstoffs Orangenöl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des

Mehr

ProFume. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /01. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 15

ProFume. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /01. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 15 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Mit Zustellungsurkunde Spiess-Urania Chemicals GmbH Frau Dr. Carola Braunwarth Frankenstraße 18b Hamburg

Mit Zustellungsurkunde Spiess-Urania Chemicals GmbH Frau Dr. Carola Braunwarth Frankenstraße 18b Hamburg Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Mit Zustellungsurkunde Spiess-Urania Chemicals GmbH Frau Dr. Carola Braunwarth Frankenstraße

Mehr

Checklisten. Nr. 1 Stoffe. für die Untersuchung und Beurteilung des Zustandes von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und Zubereitungen

Checklisten. Nr. 1 Stoffe. für die Untersuchung und Beurteilung des Zustandes von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und Zubereitungen Checklisten für die Untersuchung und Beurteilung des Zustandes von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und Zubereitungen Nr. 1 Stoffe Checkliste Nr.1: Stoffe Seite 2 von 9 Definition der wassergefährdenden

Mehr

Lfd.Nr.: Kontaktanschrift:

Lfd.Nr.:  Kontaktanschrift: Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Die kurative Absicherung in Ihrer Fungizidstrategie

Die kurative Absicherung in Ihrer Fungizidstrategie Fungizid Die kurative Absicherung in Ihrer Fungizidstrategie Produktvorteile: Gezielt für die Anwendung bei sehr starkem Krautfäuledruck Kurative Wirkung nach Infektionen von bis zu 48 Stunden Flexibler

Mehr

Die neue Metamitron-Kombination zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Rüben

Die neue Metamitron-Kombination zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Rüben 54. Österreichische Pflanzenschutztagung Ossiach 2013 Die neue Metamitron-Kombination zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Rüben Hermann Michlits Feinchemie Schwebda GmbH Inhaltsverzeichnis

Mehr

MON PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Kalium-Salz. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

MON PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Kalium-Salz. Stand: SVA am: Lfd.Nr. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009

Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Übersicht Gesetzliche Grundlagen / Guidelines Verfahrensablauf in Deutschland Notwendige Unterlagen Schlussbetrachtung 8. Juni 2016 Seite

Mehr

Übersicht der nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht im Jahr 2013 zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verfügbaren Mittel

Übersicht der nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht im Jahr 2013 zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verfügbaren Mittel Übersicht der nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht im Jahr 2013 zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verfügbaren Mittel Berlin, 20. März 2013 Nach Biozid- und Pflanzenschutzrecht im Jahr 2013 zur

Mehr

Aktuelle Zulassungspraxis von PSM unter Berücksichtigung von Monitoringergebnissen

Aktuelle Zulassungspraxis von PSM unter Berücksichtigung von Monitoringergebnissen Aktuelle Zulassungspraxis von PSM unter Berücksichtigung von Monitoringergebnissen Dr. Martin Streloke, Leiter Abt. Pflanzenschutzmittel des BVL 20. Grundwasser-Workshop des NLWKN Cloppenburg, Das Bundesamt

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 162/38 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1115 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Erneuerung der für den Wirkstoff Propoxycarbazon gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments

Mehr

Proxanil ( Proxanil Extra )

Proxanil ( Proxanil Extra ) roxanil ( roxanil Extra ) Fungizid in Kartoffeln Zulassungsnummer 006481-00 Wirkstoff(e) Formulierung ackungsgröße(n) ropamocarb HCI, 400 g/l (36,9 % w/w) Cymoxanil, 50 g/l (4,6 % w/w) Suspensionskonzentrat

Mehr

NEU 1144 F. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 61

NEU 1144 F. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 61 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Einschreiben mit Rückschein Bundesfachgruppe Obstbau Herrn Jörg Disselborg Claire-Waldoff-Str.

Mehr

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt Schnittstelle ChemV Spezialgesetzgebung Zulassungspflicht am Beispiel der Biozide Pflanzenschutzmittel

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

FRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung?

FRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung? Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Konformitätserklärung (KE) für Lebensmittelbedarfsgegenstände (LM-BG) aus Kunststoff (nach Art. 15 i.v.m. Anh. IV VO (EU) Nr. 10/2011) FRAGE 1: Wieso brauche

Mehr

RAK 3. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 23

RAK 3. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 23 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 107/24 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/725 DER KOMMISSION vom 24. April 2017 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

Sombrero. Sombrero SOMBRERO

Sombrero. Sombrero SOMBRERO SOMBRERO 2 Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Beizmittel 600 g/l Imidacloprid Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung 006487-00 GHS07 GHS09 Signalwort Achtung Abpackung Artikelnummer 100012342 200

Mehr

DAZIDE ENHANCE. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 39

DAZIDE ENHANCE. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 39 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Gramin. Wirkstoff 46,30 g/l Quizalofop-P als Ethylester 50,00 g/l (5,21 % w/w) Formulierung Emulsionskonzentrat. Packungsgröße 2 x 10 l Umkarton

Gramin. Wirkstoff 46,30 g/l Quizalofop-P als Ethylester 50,00 g/l (5,21 % w/w) Formulierung Emulsionskonzentrat. Packungsgröße 2 x 10 l Umkarton Flüssiges Spezialherbizid zur Bekämpfung einjähriger einkeimblättriger Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras) und Gemeiner Quecke in Winterraps, Futter- und Zuckerrüben, Kartoffeln und im Gemüsebau.

Mehr

Spectrum Gold. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /01. Terbuthylazin. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

Spectrum Gold. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /01. Terbuthylazin. Stand: SVA am: Lfd.Nr. Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß (91/155/EWG) THERMODUORIT NovoClic. 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Sicherheitsdatenblatt gemäß (91/155/EWG) THERMODUORIT NovoClic. 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Seite 1 von 5 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: Firmenbezeichnung: G.A. Kettner GmbH Kapellenstrasse 22-24 65606 Villmar Telefon 0 64 82/91 31-0 Telefax 0 64 82/91 31-50 info@kettnergmbh.de

Mehr

Mesurol Schneckenkorn

Mesurol Schneckenkorn Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr

1. HANDELSNAME: ESD-UniClean FIRMA: 1.2 Relevante identifizierte Verwendung des Stoffes oder Gemisches:

1. HANDELSNAME: ESD-UniClean FIRMA: 1.2 Relevante identifizierte Verwendung des Stoffes oder Gemisches: 1. HANDELSNAME: ESD-UniClean FIRMA: Kolb Cleaning Technology GmbH, Karl-Arnold-Str. 12, D-47877 Willich Tel.: +49 0 2154/947938, Fax. +49 (0) 2154947947 Email.: info@kolb-ct.com Notruf: +49-2324-9881285

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH BGBl. II - Ausgegeben am 2. Oktober 2008 - Nr. 352 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 2. Oktober 2008 Teil II 352. Verordnung: Änderung der BiozidG-GebührentarifV

Mehr

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte

Mehr