Finy. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. (als) Methylester. Stand: SVA am: Lfd.Nr.

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Metsulfuron (als) Methylester Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 23 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Anlage 1 Bewertungsbericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Antrag: / SVA am:

3 1.1 Basisdaten 1 Übersicht Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15b PflSchG Antragsteller AgriChem B.V., Koopvaardijweg 9, 4906 CV Oosterhout Wirkungsbereich Herbizid Formulierungstyp Wasserdispergierbares Granulat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Metsulfuron (0672) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung (als) Methylester Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL Mittel zulassen Beantragte Anwendungen 192,7 g/kg ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 200 g/kg ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Winterweichweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Sommerweichweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Winterhafer Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Sommerhafer Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Wintergerste Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Sommergerste Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Wintertriticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Sommertriticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Stilllegungsflächen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Entscheidung zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen Der Nachweis der Identität des Mittels mit der im Vereinigten Königreich zugelassenen Formulierung wurde durch eine Bestätigung der Zulassungsbehörde des anderen Mitgliedstaates erbracht. Antrag: / SVA am:

4 Für den technischen Wirkstoff Metsulfuron-methyl und für die WG-Formulierung stehen valide CIPAC-Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Metsulfuron-methyl in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel ist eine WG-Formulierung (wasserdispergierbares Granulat) und enthält den systemischen Wirkstoff Metsulfuron (200 g/kg) als Methylester. Metsulfuron gehört zu der chemischen Gruppe der Sulfonylharnstoffe. Die Aufnahme erfolgt über die Blätter sowie über die Wurzeln. In der Pflanze wird der Wirkstoff mit dem Saftstrom verteilt. Durch Hemmung des Enzyms Acetolactat-Synthase (ALS) wird die Synthese wichtiger Aminosäuren unterbunden (Wirkungsmechanismus HRAC-Gruppe: B). Die Selektivität von Metsulfuron beruht auf der schnellen Metabolisierung in Getreidepflanzen. Die relevanten landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen sind mit denen des Zulassungslandes UK vergleichbar. Die in UK beschiedenen Anwendungen des Mittels wurden moderat an in DE vorliegende Zulassungen angepasst, einschließlich der relevanten Auflagen. Die hinreichende Wirksamkeit von gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Getreide und auf Stilllegungsflächen gilt als belegt. Die Auflage WH9161 (In der Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) wird erteilt. Insgesamt wird das Resistenzrisiko für als hoch eingestuft. Die Auflage WH951 (Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.) wird erteilt. Nach der Applikation von sind phytotoxische Schäden an den Kulturpflanzen nicht ganz auszuschließen. Die WH734 (Schäden an der Kulturpflanze möglich) wird vorsorglich erteilt. Negative Auswirkungen auf die Ertragsleistung sind nicht zu erwarten. Aufgrund der Bodenwirkung des Wirkstoffs und dem als mäßig schnell beschriebenen Abbau des Wirkstoffs kann in Verbindung mit der Sensitivität verschiedener Arten ein Nachbaurisiko nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Vorsorglich wird die WP710 (Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich) erteilt. wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge (NN100) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Metsulfuron-methyl sowie zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Aus den Ergebnissen der vorgelegten Studien ergeben sich keine Hinweise auf nicht vertretbare Auswirkungen. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Nach praxisgerechter Anwendung des Mittels ist zu erwarten, dass der zulässige Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg Metsulfuron-methyl/kg für Getreidekorn einhaltbar ist. Die gesundheitliche Bewertung der Rückstandssituation im jeweiligen Erntegut hat ergeben, dass weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für den Verbraucher durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen besteht. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. Unter Berücksichtigung der Art und Häufigkeit der Anwendung (max. eine Anwendung pro hr) kann eine Akkumulation des Wirkstoffs und der Metaboliten im Boden ausgeschlossen werden. PELMO-Simulationen ergeben für die Frühjahrsanwendung in Getreide keine Einträge >0,1 µg/l für den Wirkstoff, jedoch Konzentrationen über 0,1 µg/l für den Metaboliten IN-D5119. Für die Anwendung auf Brachland werden jedoch mit PELMO 3.0 für den Wirkstoff sowie die Metaboliten Saccharin, IN-F5438, IN-D5119 und IN-JX909 Konzentrationen > 0,1 µg/l im Grundwasser berechnet. Bei einer Simulation mit Focus Pelmo treten jedoch nur noch die Metaboliten IN- Antrag: / SVA am:

5 F5438, IN-D5119 und IN-JX909 mit >0,1 µg/l im Sickerwasser auf. r der Metaboliten zeigt keine biologische Aktivität im Sinne der Muttersubstanz. Die toxikologische Relevanz muss noch überprüft werden. Einträge ins Grundwasser mit >0,1 µg/l über den Eintragspfad Run-off und Drainage können für den Wirkstoff und alle Metaboliten ausgeschlossen werden. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung können für Wirkstoff und Mittel unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel und Säuger, Arthropoden und die Bodenfauna ausgeschlossen werden. Durch Risikominderungsmaßnahmen (Driftminderung, Einhaltung eines Abstandes) sind auch Risiken gegenüber aquatischen Organismen und terrestrischen Nichtzielpflanzen auszuschließen. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung N RK050 SP001 SX035 SX057 Umweltgefährlich R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Wirksamkeit WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. WMB Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Hinweise NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwand- Antrag: / SVA am:

6 NN100 menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Mit Unterbrechung Naturhaushalt Zu: KIIA 8.4 (Metsulfuron Metabolit IN-B5067) Valider Algentest mit dem Metaboliten IN-B5067 (O-desmethylmetsulfuron-methyl) Begründung: Der Metabolit IN-B5067 (O-desmetsulfuron-methyl) wird im Wasser/Sedimentsystem 2 mal > 5% in aufeinanderfolgenden Probenahmen in der Wasserphase nachgewiesen. Weder zum Metaboliten IN-B5067 (O-desmetsulfuron-methyl) noch für einen anderen Metaboliten bei dem die Methylestergruppe am Phenylring vorhanden ist, liegen Toxizitätsdaten gegenüber Algen bzw. Daten zur biologischen Wirksamkeit im Sinne der Muttersubstanz vor. Zur Abschätzung der biologischen Wirksamkeit des Metaboliten IN- B5067 (O-desmethyl metsulfuron methyl) sind Studien erforderlich. Sie haben keine eigenen Unterlagen eingereicht. Von der Firma Cheminova A/S wurde folgende Studie vorgelegt, die zur Bewertung des Mittels herangezogen werden könnte: Pawlowski, S., Wydra, V.: Toxicity of Hydroxy-MM (BDM-MM) to Pseudokirchneriella subcapitata in an algal growth test , Study ID Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie eine Einverständnisserklärung einreichen oder eigene Unterlagen erarbeiten werden. Zu: KIIA 8.6 (Metsulfuron Metabolit IN-B5067) Valider Wasserpflanzentest an Lemna minor mit dem Metaboliten IN-B5067 (Odesmethylmetsulfuron-methyl) Begründung: Der Metabolit IN-B5067 (O-desmetsulfuron-methyl) wird im Wasser/Sedimentsystem 2 mal > 5% in aufeinanderfolgenden Probenahmen in der Wasserphase nachgewiesen. Weder zum Metaboliten IN-B5067 (O-desmetsulfuron-methyl) noch für einen anderen Metaboliten bei dem die Methylestergruppe am Phenylring vorhanden ist, liegen Toxizitätsdaten gegenüber Algen bzw. Daten zur biologischen Wirksamkeit im Sinne der Muttersubstanz vor. Zur Abschätzung der biologischen Wirksamkeit des Metaboliten IN- B5067 (O-desmethyl metsulfuron methyl) sind Studien erforderlich. Sie haben keine eigenen Unterlagen eingereicht. Von der Firma Cheminova A/S wurde folgende Studie vorgelegt, die zur Bewertung des Mittels herangezogen werden könnte: Pawlowski, S., Wydra, V.: Toxicity of Hydroxy-MM (BDM-MM) to the aquatic plant Lemna gibba in a static growth inhibition test , Study ID Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie eine Einverständnisserklärung einreichen oder eigene Unterlagen erarbeiten werden. Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 3.9 Die deutsche Gebrauchsanleitung ist zu überarbeiten. Antrag: / SVA am:

7 Die beantragten Anwendungen sind hinsichtlich der Auflagen und GAP an die in Deutschland zugelassene vergleichbare Anwendungen anzupassen. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt CIRAL DuPont de Nemours (Deutschland) GmbH - Abt. Pflanzenschutz WG - Metsulfuron (0672) 160,8 g/kg - Flupyrsulfuron (0925) 307,8 g/kg GROPPER SX DuPont de Nemours (Deutschland) GmbH - Abt. Pflanzenschutz SG - Metsulfuron (0672) 192,65 g/kg CONCERT SX DuPont de Nemours (Deutschland) GmbH - Abt. Pflanzenschutz SG - Metsulfuron (0672) 38,4 g/kg - Thifensulfuron (0761) 384,5 g/kg ARTUS DuPont de Nemours (Deutschland) GmbH - Abt. Pflanzenschutz WG - Metsulfuron (0672) 96,3 g/kg - Carfentrazone (0927) 372,8 g/kg 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

8 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Metsulfuron zulassungsfähig Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Versuchsbezeichnung AgriChem B.V. AGC H-0-WG Es handelt sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b. Es wurden Studien zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften eingereicht. Diese werden jedoch nicht bewertet, da das BVL davon ausgeht, dass diese Studien bereits im Vereinigten Königreich bewertet wurden. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Die Analysemethoden zur Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes Metsulfuron-methyl und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes wurden von der britische Zulassungsbehörde bewertet und als valide befunden. Mittel In der Formulierung wird Metsulfuron-methyl nach einer AgriChem-Methode (B. Stokkermans, 2003) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer Zorbax SB-C8-Säule mittels UV- Detektion bei 254 nm bestimmt. Elutionsmittel: Wasser (mit Phosphorsäure auf ph 3 eingestellt)/ Acetonitril (65+35 v/v). Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in WG Formulierungen steht eine CIPAC-Methode (Handbuch H, S. 207, Methode [441/WG/M/-]) zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Metsulfuron-methyl in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Für das Pflanzenschutzmittel wurde ein Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b PflSchG gestellt. Die im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung zu vorgelegten Analysemethoden zu den Rückständen des Wirkstoffes wurden in Vorbereitung der Entscheidung zur Aufnahme des Wirkstoffes Metsulfuron-methyl in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG bewertet und als ausreichend befunden. Daher wurde keine neue Bewertung durchgeführt. Antrag: / SVA am:

9 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel ist eine WG-Formulierung (wasserdispergierbares Granulat) und enthält den systemischen Wirkstoff Metsulfuron (200 g/kg) als Methylester. Metsulfuron gehört zu der chemischen Gruppe der Sulfonylharnstoffe. Die Aufnahme erfolgt über die Blätter sowie über die Wurzeln. In der Pflanze wird der Wirkstoff mit dem Saftstrom verteilt. Durch Hemmung des Enzyms Acetolactat-Synthase (ALS) wird die Synthese wichtiger Aminosäuren unterbunden (Wirkungsmechanismus HRAC-Gruppe: B). Empfindliche Pflanzen stellen das Wachstum ein und ein langsamer Absterbeprozess beginnt. Bereits gestauchte Unkräuter stellen kaum mehr eine Konkurrenz für die Kulturpflanzen dar. Die Selektivität von Metsulfuron beruht auf der schnellen Metabolisierung in Getreidepflanzen. Die relevanten landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen sind mit denen des Zulassungslandes UK vergleichbar. Die in UK beschiedenen Anwendungen des Mittels wurden moderat an in DE vorliegende Zulassungen angepasst, einschließlich der relevanten Auflagen. Die hinreichende Wirksamkeit von gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Getreide und auf Stilllegungsflächen gilt als belegt. Die Auflage WH9161 (In der Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) wird erteilt. Aufgrund der Wirkungsweise von Metsulfuron (ALS- Hemmer) wird das inhärente Resistenzrisiko als hoch eingestuft. In Deutschland ist bisher nur bei Echter Kamille eine Resistenz gegen Sulfonylharnstoff-Herbizide aufgetreten. Entlastend für mögliche Resistenzentwicklungen ist, dass zum einen in Getreide ein praxisüblicher Fruchtwechsel stattfindet und zum anderen durch den Einsatz weiterer zur Verfügung stehender Herbizide (für die Anwendung in Getreide) mit Wirkstoffen anderer Wirkmechanismen das Resistenzrisiko verringert werden kann. Insgesamt wird das Resistenzrisiko für als hoch eingestuft. Die Auflage WH951 (Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.) wird erteilt. Nach der Applikation von sind phytotoxische Schäden an den Kulturpflanzen nicht ganz auszuschließen. Die WH734 (Schäden an der Kulturpflanze möglich) wird vorsorglich erteilt. Negative Auswirkungen auf die Ertragsleistung sind nicht zu erwarten. Aufgrund der Bodenwirkung des Wirkstoffs und dem als mäßig schnell beschriebenen Abbau des Wirkstoffs kann in Verbindung mit der Sensitivität verschiedener Arten ein Nachbaurisiko nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Vorsorglich wird die WP710 (Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich) erteilt. wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge (NN100) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Metsulfuron und das Pflanzenschutzmittel "" wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang verwiesen. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die aus überwachten Feldversuchen erhaltenen Rückstandsdaten zu Getreidekorn zeigen, dass nach praxisgerechter Anwendung des Mittels der zulässige Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg/kg für Metsulfuron-methyl einhaltbar ist. Antrag: / SVA am:

10 Aus der Berechnung der Langzeitaufnahme (NTMDI) von Rückständen mit dem deutschen Modell (VELS, 2005) ergibt sich eine Ausschöpfung der ADI-Werte von <1 % für Metsulfuron (0,22 mg/kg KG/Tag) berechnet an Hand der Lebensmittelmenge, die ein zwei- bis unter fünfjähriges Kind (Körpergewicht: 16,15 kg) täglich verzehrt. Da der ADI-Wert nur teilweise ausgeschöpft wird, ist für den Verbraucher kein chronisches Risiko durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen ableitbar. Wegen der geringen akuten Toxizität des Wirkstoffes Metsulfuron wurde keine ARfD festgelegt. Ein Risiko für den Verbraucher durch die kurzzeitige Aufnahme von Metsulfuron-Rückständen ist unwahrscheinlich. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher insgesamt keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. 2.8 Naturhaushalt Metsulfuron-methyl wird unter Laborbedingungen (aerob) im Boden mit DT 50 -Werten von 10,9 bis 51 d abgebaut, in Freilandversuchen (USA, Kanada) wurden DT 50 -Werte von 4 bis 100 d und DT 90 -Werte bis zu 713 d gefunden. Dabei entstehen die Metaboliten IN (Saccharin, 47 %, DT 50 max. 198 d), IN-F5438 (Metsulfuron-Säure, 12,5 %, DT 50 k.a.) IN-A4098 (33 %, DT 50 max. 176 d), IN-B5685, 17 %, DT d) IN-B5067 (11 %, DT 50 max. 30 d), IN-NC148 (16 %, DT 50 max. 53 d), IN-D5119 (16 %, DT 50 k.a.), IN-JX909, 15,6 %, DT 50 k.a.) und IN-D5803 (17 %, DT 50 max. 11 d). Unter anaeroben Bedingungen findet kein nennenswerter Abbau statt. Für die PELMO- Simulation wurden DT 50 -Werte von 29,7 d (Grundwasser) und 26,5 d (Boden) angenommen. Unter Berücksichtigung der Art und Häufigkeit der Anwendung (max. eine Anwendung pro hr) kann eine Akkumulation des Wirkstoffs und der Metaboliten im Boden ausgeschlossen werden. Aufgrund der niedrigen K foc -Werte von 4 bis 60 für den Wirkstoff und 3,8 bis 226 für die Metaboliten ist eine Versickerungsneigung von Metsulfuron und seinen Metaboliten nicht auszuschließen. PELMO-Simulationen ergeben für die Frühjahrsanwendung in Getreide keine Einträge >0,1 µg/l für den Wirkstoff, jedoch Konzentrationen über 0,1 µg/l für den Metaboliten IN-D5119. Für die Anwendung auf Brachland werden jedoch mit PELMO 3.0 für den Wirkstoff sowie die Metaboliten Saccharin, IN-F5438, IN-D5119 und IN-JX909 Konzentrationen > 0,1 µg/l im Grundwasser berechnet. Bei einer Simulation mit Focus Pelmo treten jedoch nur noch die Metaboliten IN- F5438, IN-D5119 und IN-JX909 mit >0,1 µg/l im Sickerwasser auf. r der Metaboliten zeigt eine biologische Aktivität im Sinne der Muttersubstanz. Die toxikologische Relevanz muss noch überprüft werden. Einträge ins Grundwasser mit >0,1 µg/l über den Eintragspfad Run-off und Drainage können für den Wirkstoff und alle Metaboliten ausgeschlossen werden. Die Hydrolyse ist im sauren Bereich etwas beschleunigt (ph 9: DT 50 = 85 d, ph 5: 27 d). Im Wasser-Sediment-System wird der Wirkstoff mit DT 50 -Werten von 224 d bzw. 45 d aus der Wasserphase eliminiert und bis zu 20 % ins Sediment verlagert. Die DT 50 im Gesamtsystem beträgt 53 d bis 279 d. Damit ist das POP-, vpbp- bzw. PBT-Kriterium für die Persistenz erfüllt. Als Hauptabbauprodukte wurden die Metaboliten IN-A4098 (max. 22,2 % in der Wasserphase bzw. 19,3 % im Sediment zu Versuchsende), IN-F5438 (max. 18,9 % im Wasser), IN-F5475 (max. 19 % im Wasser), IN-JX909 (max. 24 % im Wasser) und IN-B5067 (>5 % aufeinanderfolgend) nachgewiesen. Die Mineralisierung beträgt 3 bis 18 % nach 119 d. Mit einem Dampfdruck von 1,1 x Pa ist die Neigung zur Verflüchtigung gering. Allerdings ist Metsulfuron-methyl photolytisch stabil und die DT 50 für die indirekte Phototransformation beträgt 6,24 d, so dass das POP-Kriterium für ein Potenzial zum weiträumigen Transport in der Umwelt erfüllt ist. Die akute orale LD 50 für Vögel liegt bei >2510 mg/kg KG und für die Kurzzeittoxizität bei >1275 mg/kg KG bzw. >5620 ppm (beide Anas platyrhynchos). Der NO(A)EL für die Langzeittoxizität liegt bei 89,5 mg/kg KG (Colinus virginianus). Für Säuger liegt die LD 50 der Ratte bei >5000 mg/kg KG und der NO(A)EL für die Reproduktionstoxizität bei 25 mg/kg KG/d (Kaninchen). Die empfindlichsten Gewässerorganismen sind Wasserpflanzen (Lemna) mit einer EbC 50 von 0,36 µg a.i./l und Algen (Selenastrum) (EC µg/l). Damit ist das PBT-Kriterium der Toxizität für Antrag: / SVA am:

11 Wasserorganismen erfüllt. Fische und Daphnien reagieren wesentlich weniger empfindlich mit NOEC-Werten von 68 bzw. 100 mg/l. Die regulatorisch unbedenkliche Gewässerkonzentration liegt bei 0,036 µg/l. Die Metaboliten aus der Wasser-Sedimentstudie zeigen eine wesentlich geringere Toxizität als der Wirkstoff für Wasserorganismen. Für den Metaboliten IN-B5067 liegt allerdings zu diesem Antrag keine Studie vor; das Einvernehmen des UBA gilt nur unter der Bedingung, dass die zum Antrag eingereichten Studien verwendet werden können. Aufgrund des niedrigen log P ow von <0,28 (ph-abhängig) wurde keine Bioakkumulationsstudie durchgeführt. Untersuchungen mit Nichtzielarthropoden mit einer Metsulfuron-Monoformulierung ergaben eine ER 50 -Werte von umgerechnet >8 g a.i./ha für vier Arten. Für Regenwürmer liegen alle LC 50 -Werte für Metsulfuron-methyl und seine Metaboliten über 1000 mg/kg Substrat. Auch für Bodenmikroorganismen liegt die Wirkung von Metsulfuron und Saccharin unter dem Schwellenwert von 25 %. Nichtzielpflanzentests mit einer Metsulfuron-Monoformulierung ergaben eine ER 50 von 0,136 g a.i./ha im Seedling Emergence-Test bzw. 0,146 g a.i./ha im Vegetative Vigour-Test. Untersuchungen mit dem Präparat wurden mit Vögeln und Säugern sowie mit Regenwürmern und terrestrischen Nichtzielpflanzen nicht durchgeführt. Für Gewässerorganismen zeigt das Präparat eine mit den Wirkstoffen vergleichbare akute Toxizität. Für Lemna gibba liegt die EC 50 bei 2,12 µg Präp./l. Für die vier geprüften Nichtzielarthropoden-Arten liegt die LR 50 mit >40 g Präp./ha über der beantragten Aufwandmenge. Unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel und Säuger sind durch Wirkstoff, Metaboliten und Präparat nicht zu erwarten, da alle Toxizitäts-Expositions-Verhältnisse akzeptabel gemäß den Kriterien in Anhang VI der Richtlinie 91/414/EWG sind. Auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse für Wirkstoff, Metaboliten und Präparat können Risiken für Regenwürmer und andere Bodenmakroorganismen, für andere Arthropodenarten als Bienen sowie für Bodenmikroorganismen ausgeschlossen werden. Für Gewässerorganismen errechnet sich nach dem aktuellen Abdriftmodell und der relevanten EC 50 für Lemna gibba (EC 50 0,36 µg/l für Metsulfuron-methyl) eine Unterschreitung des erforderlichen TER von 10. Daher sind Managementmaßnahmen (Abstand oder Driftminderung) notwendig, um das Risiko für höhere Wasserpflanzen zu minimieren. Für den Eintragspfad Run-off und Drainage ist ebenfalls die Toxizität des Wirkstoffs Metsulfuron-methyl für Lemna bewertungsrelevant. Es sind Risikomanagementmaßnahmen (Randstreifen) notwendig, um den erforderlichen TER zu erreichen. Auch für Nichtzielpflanzen ergibt sich aus der ER 50 für Cucumis sativa (ER 50 0,146 g a.i./ha) und dem aktuellen Abdriftmodell eine Unterschreitung des erforderlichen TER von 10. Daher sind Managementmaßnahmen (Driftminderung) notwendig, um das Risiko für terrestrische Nichtzielpflanzen zu minimieren. Das Präparat ist mit N (umweltgefährlich) und R50/R53 zu kennzeichnen. Antrag: / SVA am:

12 3 Anwendungen 001 Winterweichweizen - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Winterweichweizen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 16 Stadium der Kultur 13 bis 32 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 40 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 WP734 WP710 Wartezeiten (F) Freiland: Winterweichweizen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT103 NW701 NW609 5 m Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Zahlreiche Ergebnisse aus überwachten Rückstandsversuchen in Getreide-Arten belegen, dass der zulässige Rückstandshöchstgehalt von 0,05 mg Metsulfuron-methyl/kg nach praxisgerechter Anwendung von "" für Getreidekorn einhaltbar ist. Detailangaben zur Rückstandssituation und zur Risikobewertung sind im Anhang dem Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR zu entnehmen. Antrag.: / SVA am:

13 002 Sommerweichweizen - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Sommerweichweizen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 16 Stadium der Kultur 13 bis 29 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 25 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 WP710 WP734 Wartezeiten (F) Freiland: Sommerweichweizen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW609 5 m NW701 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

14 003 Winterhafer - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Winterhafer Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 16 Stadium der Kultur 13 bis 32 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 40 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 WP734 WP710 Wartezeiten (F) Freiland: Winterhafer Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW609 5 m NW701 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

15 004 Sommerhafer - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Sommerhafer Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 16 Stadium der Kultur 13 bis 29 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 25 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 WP734 WP710 Wartezeiten (F) Freiland: Sommerhafer Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW609 5 m NW701 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

16 005 Wintergerste - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Wintergerste Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 16 Stadium der Kultur 13 bis 32 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 40 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 WP734 WP710 Wartezeiten (F) Freiland: Wintergerste Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW609 5 m NW701 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

17 006 Sommergerste - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Sommergerste Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 16 Stadium der Kultur 13 bis 29 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 25 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 WP734 WP710 Wartezeiten (F) Freiland: Sommergerste Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW609 5 m NW701 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

18 007 Wintertriticale - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Wintertriticale Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 16 Stadium der Kultur 13 bis 32 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 40 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 WP734 WP710 Wartezeiten (F) Freiland: Wintertriticale Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW609 5 m NW701 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

19 008 Sommertriticale - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Sommertriticale Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 16 Stadium der Kultur 13 bis 29 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 25 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 WP734 WP710 Wartezeiten (F) Freiland: Sommertriticale Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW609 5 m NW701 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

20 010 Stilllegungsflächen - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Stilllegungsflächen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 12 bis 16 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen - Erläuterungen nur zwischen 15. April und 31. Juli anwenden Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 30 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen VV207 WH9161 Wartezeiten (F) Freiland: Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NW701 NW609 5 m Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung Wirksamkeit Zu: KIIIA Nähere Angaben in Form einer Stellungnahme zur Anwendung auf Stilllegungsflächen sind vorzulegen. Begründung: Aus der derzeitigen Fassung der Anwendung für Stilllegungsflächen geht nicht hervor, ob die Anwendung gegen Problemunkräuter als Teilflächenbehandlung bzw. als Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung erfolgen soll oder ob die Anwendung als Flächenbehandlung gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter zum Zwecke der Rekultivierung einschließlich als Vorbereitung für Zwischenfruchtanbau durchzuführen ist. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Auf Grund fehlender Rückstandsdaten zu Gras und Heu kann im Fall der Nutzung des anfallenden Mähgutes in der Tierhaltung die Aufnahme möglicher Wirkstoffrückstände mit dem Futter durch landwirtschaftliche Nutztiere sowie der Übergang in Lebensmittel tierischer Herkunft nicht abgeschätzt werden. Die Verfütterung des Abraums ist daher unter Beachtung der Auflage VV207 zu vermeiden. Antrag.: / SVA am:

21 N NB6641 NN100 NT103 NW262 NW265 NW468 NW609 NW701 RK050 SB001 SB010 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Umweltgefährlich Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Antrag.: / SVA am:

22 SF SP001 SX035 SX057 VV207 WH9161 WH951 WMB WP710 WP734 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. Schäden an der Kulturpflanze möglich. noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

23 BVL-Bewertungsbericht ZAU /00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 192,7 g/kg Metsulfuron (0672 als Methylester 200 g/kg) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von 2-[({[(4-Methoxy-6-methyl-1,3,5-triazin-2-yl)amino]car-bonyl}amino)sulfonyl]- benzoesaeure-methylester: - 1 -

24 ISO common name Metsulfuron-methyl BVL Nr CIPAC Nr CAS Nr O O CH 3 EWG Nr. SO 2 N H O N H N N N O CH 3 Wirkungsbereich Herbizid CH 3 Summenformel und Molgewicht C 14 H 15 N 5 O 6 S 381,4 g/mol Chemische Bezeichnung (IUPAC) Chemische Bezeichnung (CA) Methyl-2-(4-methoxy-6-methyl-1,3,5-triazin-2-ylcarbamoylsulfamoyl)benzoate Methyl-2-[[[[(4-methoxy-6-methyl-1,3,5-triazin-2-yl)amino]carbonyl]amino]sulfonyl]benzoate FAO-Spezifikation 441/TC; 2001: 960 g/kg Mindestreinheitsgrad 960 g/kg (RL 2000/49/EG) relevante Verunreinigung(en) - 2 -

25 Physikalische und chemische Eigenschaften des Wirkstoffes Metsulfuron-methyl B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) Studie Schmelzpunkt, Gefrier- oder Erstarrungspunkt Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.1) Reinheit [%] 97,4 98,7 Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC A1 Kapillarmethode OECD 102 EEC A1 (Heizbank) 162 C 159,5 160,5 C Siedepunkt s. B Zersetzungs- oder Sublimationstemperatur Relative Dichte 97,4 99,2 EEC A1 (DSC) OECD 109 (Luftvergleichs- Pyknometer) LOEP DPB: Cooke, 1998 (CHE ) (E ) Davidson, 2002 (CHE ) 184 C (Zersetzung) DPB: Schmuckler, 2002 (CHE ) (E ) D 20 4 = 1,447 LOEP DPB: Huntley, 1998 (CHE ) (E ) B (IIA 2.3) 98,7 Dampfdruck 99,4 OECD 109 EEC A3 (Pyknometer) EEC A4 (Dampfdruckwaa ge) D 4 20 = 1,38 1, Pa (20 C) 3, Pa (25 C) extrapoliert von C LOEP Davidson, 2002 (CHE ) DPB: Barefoot,1988 (LUF ) (E ) B (IIA 2.3) Flüchtigkeit, Henry-Konstante 98,7 1, Pa (20 C) 3, Pa (25 C) extrapoliert von C Berechnung 4, Pa m 3 mol 1 (25 C) 4, Pa m 3 mol 1 (20 C) Tremain, 2001 (CHE ) DPB: Barefoot,1990 (LUF ) (E ) - 3 -

26 B (IIA 2.4) B (IIA 2.4) B (IIA 2.5) Studie Aussehen: physikalischer Zustand Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.4) Reinheit [%] 97,6 TAS 98,7 TAS Farbe 97,6 TAS 98,7 Geruch TAS TAS 98,7 TAS Spektren 99,4 98,7 Methode Ergebnis Kommentar Referenz Visuelle Betrachtung Visuelle Betrachtung sinnesphysiologisch kristallines Pulver Feststoff kristallines Pulver Feststoff cremefarben cremefarben Munsell N 9.5 / 90.0 % R weiß bis gelblich leicht süßlich kaum wahrnehmbar geruchlos bis leicht süßlich UV/VIS λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] ph , ,6 LOEP LOEP DPB: Summary Davidson, 2002 (CHE ) Anonymous, 1999 (E ) DPB: Summary Davidson, 2002 (CHE ) Anonymous, 1999 (E ) DPB: Summary Davidson, 2002 (CHE ) Anonymous, 1999 (E ) DPB:Hashinger und Gaddamidi, 1994 (CHE ) (E ) Davidson, 2002 (CHE ) - 4 -

27 B (IIA 2.5) B (IIA 2.6) Studie Spektren für relevante Verunreinigungen Löslichkeit in Wasser Sektion (Annexpunkt) Reinheit [%] 99,4 98,7 99,4 98,7 Methode Ergebnis Kommentar Referenz IR, NMR MS UV/VIS, IR, NMR, MS UV/VIS, IR NMR, MS CIPAC MT 157 (Kolben- Methode) OECD 105 EEC A6 Die Spektren sind in Übereinstimmung mit der Struktur von Metsulfuron-methyl. Die Spektren sind in Übereinstimmung mit der Struktur von Metsulfuron-methyl. 0,548 g/l ph 5 2,79 g/l ph g/l ph 9 alle bei 25 C 0,0874 g/l (demin. H 2 O, ph 6,6) 0,111 g/l ph 4 8,863 g/l ph 7 8,552 g/l ph 9 alle bei 20 C nicht relevant LOEP DPB:Hashinger und Gaddamidi, 1994 (CHE ) (E ) Davidson, 2002 (CHE ) Summary DPB: Barefoot und Cooke, 1990 (CHE ) (E ) Davidson, 2002 (CHE ) - 5 -

28 B (IIA 2.8) B (IIA 2.9) Studie Löslichkeit in organischen Lösemitteln Verteilungskoeffizient Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.7) Reinheit [%] 97,4 98,7 97,4 98,7 Hydrolyse 98 radiochem. Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC A6 (Kolbenmethode) OECD 107 Schüttelmethode OECD 117 (HPLC-Methode) 14 C-Ringmarkiert Aceton 37,0 Acetonitril 25,9 Dichlormethan 132 Ethylacetat 11,1 Hexan 0, Methanol 7,63 Toluol 1,24 alle in g/l, 25 C Dimethylformamid < 250 g/kg Aceton 41,8 1,2-Dichlorethan 35,7 Ethylacetat 11,8 n-heptan Methanol 8,72 Xylol 0,625 0, alle in g/l, 20 C log P o/w = 0,28 ph5 log P o/w = -1,74 ph7 log P o/w = -2,35 ph9 alle bei 25 C log P o/w = 1,8 ph 2,75 log P o/w = 1,3 ph 5,68 log P o/w = 0,35 ph 6,99 DT 50 ph (25 C) 22 d 5 > 30 d 7 und 9 Hauptabbauprodukt: Saccharin LOEP DPB: Cooke, 1998 (CHE ) (E ) LOEP LOEP Davidson, 2002 (CHE ) DPB: Cooke, 1998 (CHE ) (E ) DPB: Anderson, 1982 (CHE ) (E ) Davidson, 2002 (CHE ) Davidson, 2003 (CHE ) DPB: Friedman, 1982 (CHE ) (E ) - 6 -

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