Zulassungsinformationen Im Zierpflanzenbau
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- Daniel Holzmann
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1 Zulassungsinformationen Im (Zul.-Nr.: ) Erweiterung einer Zulassung nach Art. 51 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Ihr Ansprechpartner: E-APE/DT Li556 Martina Dahlbender Tel.: 06132/ Fax: 06132/ Datum: Die Zulassungserweiterung für die folgenden Anwendungen von (800 g/kg Schwefel) im wurde gemäß Art. 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt, die Details (5 Seiten) sind in der Anlage enthalten. Die Zulassungsnummer bleibt unverändert, da es sich um eine Ergänzung zur bestehenden Zulassung handelt. Wir hoffen, Sie können diese Information in die anstehenden Beratungsarbeiten einbeziehen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Agrar-Team der BASF = eingetragene Marke von BASF
2 Anlage: Seite 1 von 5 Wirkstoffe: Schwefel 800 g/kg Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Zugelassene Anwendung: / Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze, Baumschulgehölzpflanzen) Freiland - für die Kultur bzw. je Jahr 15 - Abstand: 5 bis 7 Tage - Pflanzengröße bis 50 cm 3,5 kg/ha in maximal 1000 l Wasser/ha - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 5,25 kg/ha in maximal 1500 l Wasser/ha - Pflanzengröße über 125 cm 7 kg/ha in maximal 2000 l Wasser/ha Freiland: Zierpflanzen (ausgenommen: Ziergehölze, Baumschulgehölzpflanzen) NT107 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind.
3 Anlage: Seite 2 von 5 Zugelassene Anwendung: / Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. 5 m Zugelassene Anwendung: / Ziergehölze Freiland - für die Kultur bzw. je Jahr 15 - Abstand: 5 bis 7 Tage - Pflanzengröße bis 50 cm 3,5 kg/ha in maximal 1000 l Wasser/ha - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 5,25 kg/ha in maximal 1500 l Wasser/ha - Pflanzengröße über 125 cm 7 kg/ha in maximal 2000 l Wasser/ha Freiland: Ziergehölze Anlage: Seite 3 von 5
4 Zugelassene Anwendung: / NT107 NW m Zugelassene Anwendung: / Obstgehölze Freiland - für die Kultur bzw. je Jahr 15 - Abstand: 5 bis 7 Tage - Pflanzengröße bis 50 cm 3,5 kg/ha in maximal 1000 l Wasser/ha - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 5,25 kg/ha in maximal 1500 l Wasser/ha - Pflanzengröße über 125 cm 7 kg/ha in maximal 2000 l Wasser/ha Freiland: Obstgehölze (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anlage: Seite 4 von 5 Zugelassene Anwendung: /09-003
5 NT107 NW m Zugelassene Anwendung: / Echte Mehltaupilze Zierpflanzen Gewächshaus - für die Kultur bzw. je Jahr 6 - Abstand: 6 bis 8 Tage - Pflanzengröße bis 50 cm 1,5 kg/ha in maximal 1000 l Wasser/ha - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 2,25 kg/ha in maximal 1500 l Wasser/ha - Pflanzengröße über 125 cm 3 kg/ha in maximal 2000 l Wasser/ha Gewächshaus: Zierpflanzen Anlage: Seite 5 von 5 Zugelassene Anwendung: /09-005
6 Erläuterung zum Schadorganismus: Zierpflanzen Gewächshaus nur zur Befallsminderung - für die Kultur bzw. je Jahr 6 - Abstand: 3 bis 7 Tage - Pflanzengröße bis 50 cm 2 kg/ha in maximal 1000 l Wasser/ha - Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3 kg/ha in maximal 1500 l Wasser/ha - Pflanzengröße über 125 cm 4 kg/ha in maximal 2000 l Wasser/ha Gewächshaus: Zierpflanzen Diese Information ersetzt nicht die Gebrauchsanleitung. Einen vollständigen Überblick zur Zulassung entnehmen Sie bitte den Angaben in unserer Gebrauchsanleitung, z.b. im Internet der BASF: Ferner informiert BVL zu Zulassungen im Internet:
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Fungizid Wirkstoff: 537 g/kg Kupferhydroxid (53,7 Gew.-%) (Kupfergehalt 350 g/kg) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Artikelnummer/ Packungsgröße: 24430
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Insektizid Wirkstoff: 287,5 g/l Etofenprox (30,1 Gew.-%) Formulierung: Emulsionskonzentrat (EC) Bienen: bienengefährlich (B2) Artikelnummer/ Packungsgröße: 10413 10 x 1 l Flasche 10421 4 x 5 l Kanister
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BULLDOCK 2 Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung: Gefahrstoffeinstufung: GHS05 GHS07 GHS08 GHS09 Gefahr Abpackung Artikelnummer 100012067 4 x 5 l Umkarton 100012052 12 x 1 l Umkarton Insektizid 25 g/l Beta-Cyfluthrin
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1 Gebrauchsanleitung Zul.-Nr.: 025628-00 Vivando Fungizid Wirkstoff: 500 g/l Metrafenone (Gew.-%: 42) Formulierung Suspensionskonzentrat (SC) Packungsgröße: 1 l, 5 l Dichte: 1.19 g/m 3 Fungizid gegen Echten
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