GEBRAUCHSANLEITUNG Wirkungsweise Dithane NeoTec ist ein organisches Spritzmittel mit hervorragender Wirkung gegen pilzliche Krankheiten.

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1 Fungizid Wirkstoff: 750 g/kg Mancozeb (75 Gew.-%) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Artikelnummer/ Packungsgröße: x 1 kg Faltschachtel x 10 kg Sack x 5 kg Eimer Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Wasserdispergierbares Granulat gegen pilzliche Krankheiten im Weinbau, in Kartoffeln und Weizen sowie im Obst- und Zierpflanzenbau, in Beerenobst, in Zwiebelgemüse, in Kohlrabi und im Rasen. GEBRAUCHSANLEITUNG Wirkungsweise Dithane NeoTec ist ein organisches Spritzmittel mit hervorragender Wirkung gegen pilzliche Krankheiten. Dithane NeoTec hat eine ausgezeichnete Haftfähigkeit, Regenbeständigkeit und eine lange Wirkungsdauer. Es fördert die Laubentwicklung und Fruchtqualität. Dithane NeoTec ist sehr gut pflanzenverträglich. Empfindliche Arten oder Sorten sind bislang nicht bekannt. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzen/Objekte Schadorganismen/Zweckbestimmung Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) Pflaume Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola), Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila), Phomopsis viticola (Schwarzfleckenkrankheit) Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Zwetschge Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: 18a PflSchG) genehmigte Anwendungen Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung). Pflanzen/Objekte Erdbeere Schadorganismen/Zweckbestimmung Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare)

2 Pflanzen/Objekte Erdbeere (In Beständen zur Pflanzguterzeugung) Kohlrabi Rasen (In etablierten Beständen, Golfplätze: Greens und Tees) Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere Schadorganismen/Zweckbestimmung Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare) Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) Pilzliche Blattfleckenerreger, Schneeschimmel (Monographella nivalis), Typhula-Fäule (Typhula incarnata) Säulenrost (Cronartium ribicola) Blattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis) Zierpflanzen Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln) Zwiebelgemüse (Nutzung ohne Blatt) Pilzliche Blattfleckenerreger, Rostpilze, Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) Falscher Mehltau (Peronospora destructor) Falscher Mehltau (Peronospora destructor) Hinweise zur sachgerechten Anwendung Dithane NeoTec ist ein vorbeugend wirkendes Fungizid. Es muss deshalb vor oder bei Befallsbeginn eingesetzt werden. Bereits vorhandener Befall (latent oder sichtbar) wird nicht beseitigt. Die weitere Entwicklung und Ausbreitung der Infektion wird jedoch sehr wirksam verhindert. Gegenüber Mancozeb resistente Pathotypen von Septoria tritici sind nicht bekannt. Anwendung WEINBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Weinrebe Zweckbestimmung: Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) Stadium der Kultur: ab Stadium 15 (5-6 Blätter entfaltet) Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Behandlungen: In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von Tagen Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen - Basisaufwand: 0,8 kg/ha - ab ES 61 (Beginn der Blüte): 1,6 kg/ha - ab ES 71 (Fruchtansatz): 2,4 kg/ha - ab ES 75 (Beeren erbsengroß): 3,2 kg/ha Wasseraufwandmenge: - Basisaufwand: maximal 400 l/ha - ab ES 61 (Beginn der Blüte): maximal 800 l/ha - ab ES 71 (Fruchtansatz): maximal l/ha - ab ES 75 (Beeren erbsengroß): maximal l/ha 56 Tage Sonstige Hinweise: Anzahl der Behandlungen: nach der Blüte nicht mehr als 2 Behandlungen.

3 WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Pflanzen/-erzeugnisse: Weinrebe Zweckbestimmung: Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) Stadium der Kultur: ab Stadium 12/13 (2-3 Blätter entfaltet) Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis oder bis vor der Blüte In der Kultur bzw. je Jahr: 6 Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen - Basisaufwand: 0,8 kg/ha - ab ES 61 (Beginn der Blüte): 1,6 kg/ha Wasseraufwandmenge: - Basisaufwand: maximal 400 l/ha - ab ES 61 (Beginn der Blüte): maximal 800 l/ha 56 Tage Sonstige Hinweise: Die weitere Bekämpfung des Roten Brenners erfolgt im Rahmen der Peronospora-Spritzungen ab Stadium 15 (5-6 Blätter entfaltet). WEINBAU (TAFEL- UND KELTERTRAUBEN) Pflanzen/-erzeugnisse: Zweckbestimmung: Anwendungsbereich: Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Weinrebe Phomopsis viticola (Schwarzfleckenkrankheit) Freiland 1. Behandlung im Stadium 09/11 (Knospenaufbruch bis erstes Blatt entfaltet) 2. Behandlung im Stadium 12/13 (2-3 Blätter entfaltet) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome oder bis vor der Blüte Behandlungen: In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen - Basisaufwand: 0,8 kg/ha - ab ES 61 (Beginn der Blüte): 1,6 kg/ha Wasseraufwandmenge: - Basisaufwand: maximal 400 l/ha - ab ES 61 (Beginn der Blüte): maximal 800 l/ha 56 Tage Sonstige Hinweise: Die weitere Bekämpfung der Schwarzfleckenkrankheit erfolgt im Rahmen der Peronospora-Spritzungen ab Stadium 15 (5-6 Blätter entfaltet).

4 ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel Zweckbestimmung: Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Behandlungen: In der Anwendung: 6 In der Kultur bzw. je Jahr: 6 im Abstand von 7-14 Tagen Anwendungstechnik: spritzen 1,8 kg/ha Wasseraufwandmenge: l/ha 7 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Zweckbestimmung: Anwendungsbereich: Anwendungszeitpunkt: Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Freiland ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome von BBCH 30 bis BBCH 61 des Weizens Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 7 bis 14 Tagen Anwendungstechnik: Wasseraufwandmenge: spritzen 2 kg/ha l/ha Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Sonstige Hinweise: Bei Neubefall ist eine zweite Spritzung möglich. OBSTBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Pflaume Zweckbestimmung: Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen 1 kg/ha und je m Kronenhöhe Wasseraufwandmenge: maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe 28 Tage

5 Pflanzen/-erzeugnisse: Zwetschge Zweckbestimmung: Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) Anwendungszeitpunkt: bei Blüte oder bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis In der Kultur bzw. je Jahr: 4 Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen 1 kg/ha und je m Kronenhöhe Wasseraufwandmenge: maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe 28 Tage Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: 18a PflSchG) genehmigte Anwendungen GEMÜSEBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Zwiebelgemüse (Nutzung ohne Blatt) Zweckbestimmung: Falscher Mehltau (Peronospora destructor) Stadium der Kultur: 16 Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Behandlungen: In der Anwendung: 7 In der Kultur bzw. je Jahr: 7 im Abstand von 8 bis 14 Tagen Anwendungstechnik: spritzen 1,5 kg/ha Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha 14 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln) Zweckbestimmung: Falscher Mehltau (Peronospora destructor) Stadium der Kultur: 16 Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Behandlungen: In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 8 bis 14 Tagen Anwendungstechnik: spritzen 1,5 kg/ha Wasseraufwandmenge: 400 bis 600 l/ha 14 Tage

6 Pflanzen/-erzeugnisse: Kohlrabi Zweckbestimmung: Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 8 bis 14 Tagen Anwendungstechnik: spritzen 2 kg/ha Wasseraufwandmenge: 300 bis 600 l/ha 14 Tage OBSTBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere Zweckbestimmung: Säulenrost (Cronartium ribicola) Anwendungszeitpunkt: bis vor der Blüte oder nach der Ernte Behandlungen: In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 10 bis 14 Tagen Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen 2 kg/ha Wasseraufwandmenge: maximal l/ha Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Sonstige Hinweise: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Pflanzen/-erzeugnisse: Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere Zweckbestimmung: Blattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis) Anwendungszeitpunkt: bis vor der Blüte oder nach der Ernte Behandlungen: In der Anwendung: 4 In der Kultur bzw. je Jahr: 4 im Abstand von 10 bis 14 Tagen Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen 2 kg/ha Wasseraufwandmenge: maximal l/ha Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die

7 Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Sonstige Hinweise: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Pflanzen/-erzeugnisse: Zweckbestimmung: Erdbeere Anwendungsbereich: Anwendungszeitpunkt: In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Anwendungstechnik: Wasseraufwandmenge: Sonstige Hinweise: Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare) Freiland bis vor der Blüte oder nach der Ernte spritzen 4 kg/ha maximal l/ha Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Anwendungstechnik: mit Dreidüsengabel spritzen In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Pflanzen/-erzeugnisse: Zweckbestimmung: Erdbeere (In Beständen zur Pflanzguterzeugung) Anwendungsbereich: Anwendungszeitpunkt: In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Anwendungstechnik: Wasseraufwandmenge: Sonstige Hinweise: Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare) Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen 4 kg/ha maximal l/ha Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Anwendungstechnik: mit Dreidüsengabel spritzen VV600 Erntegut nicht verzehren.

8 ZIERPFLANZENBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Zierpflanzen Zweckbestimmung: Pilzliche Blattfleckenerreger und Gewächshaus Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 8 bis 14 Tagen Anwendungstechnik: spritzen Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: 3 kg/ha Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: maximal l/ha Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: maximal l/ha Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Pflanzen/-erzeugnisse: Zierpflanzen Zweckbestimmung: Rostpilze und Gewächshaus Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 8 bis 14 Tagen Anwendungstechnik: spritzen Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: 3 kg/ha Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: maximal l/ha Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: maximal l/ha Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Pflanzen/-erzeugnisse: Zierpflanzen Zweckbestimmung: Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) und Gewächshaus Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 8 bis 14 Tagen Anwendungstechnik: spritzen Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: 3 kg/ha Wasseraufwandmenge: Pflanzengröße bis 50 cm: maximal l/ha Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: maximal l/ha Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

9 Pflanzen/-erzeugnisse: Zweckbestimmung: Anwendungsbereich: Anwendungszeitpunkt: In der Kultur bzw. je Jahr: 3 Abstand: 8 bis 14 Tage Anwendungstechnik: Wasseraufwandmenge: Sonstige Hinweise: Rasen (In etablierten Beständen, Golfplätze: Greens und Tees) Pilzliche Blattfleckenerreger, Schneeschimmel (Monographella nivalis), Typhula-Fäule (Typhula incarnata) Freiland bei Infektionsbeginn spritzen 2 kg/ha maximal l/ha Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Ergänzungen zum Anwendungsbereich: Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Ergänzungen zum Anwendungsbereich: Funktionsflächen auf Golfplätzen VV207 Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Mischbarkeit Hinweis nach eigenen Erfahrungen: Dithane NeoTec ist mit unseren Insektiziden und Fungiziden mischbar. Ansetzen der Spritzbrühe Dithane NeoTec unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Technik Pflanzen, die als Spalier an Hauswänden stehen, nicht behandeln, da es zu Gelbfärbung der Wände kommen kann. Verträglichkeit Dithane NeoTec ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Weizensorten sehr gut verträglich. Eine Unverträglichkeit bei bestimmten Arten oder Sorten ist bisher nicht beobachtet worden. Lediglich Pelargonien und Nelken im Gewächshaus können in den Wintermonaten bei stagnierendem Wachstum und wöchentlicher Spritzung Blattrandvergilbungen bzw. Blattaufhellungen zeigen. Da jedoch bei der hohen Anzahl von Varietäten im Zierpflanzenbau eine Empfindlichkeit einzelner Sorten nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt es sich, vor der Spritzung des gesamten Bestandes die Verträglichkeit an einzelnen Pflanzen bei gegebenen Anzuchtbedingungen zu prüfen. UMWELTVERHALTEN Nutzorganismen NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1842 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN332-6 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Euseius finlandicus (Raubmilbe) eingestuft. NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

10 NN380 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. NN390 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft. Wasserorganismen NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Hinweise für den sicheren Umgang Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF149 Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS421 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen. SS422 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. Für die Anwendung im Weizen gilt: SE120 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. ST1203: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Für die Anwendung im Rasen gilt: SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

11 NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Für die Anwendungen gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln, Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) an Weizen sowie gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) in Zwiebelgemüse gilt: NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Kartoffeln, Weizen und Zwiebeln: reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 5m, 90% 5m. NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Kartoffeln und Zwiebeln: 20 m. Weizen: 15 m. Für die Anwendungen gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume und gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) an Zwetschge, gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viti-cola), Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) und Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis viticola) an Weinrebe im Freiland, gegen Pilzliche Blattfleckenerreger, Falsche Mehltaupilze und Rostpilze an Zierpflanzen, gegen Blattfallkrankheit an Schwarzen-, Roten- und Weißen Johannisbeeren und an Stachelbeeren sowie gegen Säulenrost an Roten- und Schwarzen Johannisbeeren gilt: NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Pflaume und Zwetschge: reduzierter Abstand: 90% 20 m; Weinrebe: reduzierter Abstand: 90% 15 m; Zierpflanzen mit einer Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm: reduzierter Abstand 90% 15m; Zierpflanzen mit einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierter Abstand 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m; Weiße-, Rote- und Schwarze Johannisbeeren, Stachelbeeren: reduzierter Abstand 75% 20m, 90% 10m. Für die Anwendungen gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi und Pilzliche Blattfleckenerreger, Schneeschimmel (Monographella nivalis), Typhula-Fäule (Typhula incarnata) an Rasen gilt: NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächen-

12 gewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Kohlrabi und Rasen: reduzierter Abstand 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m. Für die Anwendungen gegen Weißflecken- und Rotfleckenkrankheit an Erdbeeren gilt: NW608 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Erdbeeren: 10 m. Für die Anwendungen gegen Pilzliche Blattfleckenerreger, Schneeschimmel (Monographella nivalis), Typhula-Fäule (Typhula incarnata) an Rasen gilt: NW802 Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet. Für die Anwendungen gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln, gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) in Zwiebelgemüse, gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi sowie gegen Pilzliche Blattfleckenerreger, Falsche Mehltaupilze und Rostpilze an Zierpflanzen im Freiland (bei einer Pflanzenhöhe bis 50 cm), Pilzliche Blattfleckenerreger, Schneeschimmel (Monographella nivalis), Typhula-Fäule (Typhula incarnata) an Rasen gilt: NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendungen gegen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) an Weizen gilt: NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger

13 Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendungen gegen Weißflecken- und Rotfleckenkrankheit an Erdbeeren gilt: NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendungen gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola), Phomopsis viticola und Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) an Weinrebe im Freiland, gegen Pilzliche Blattfleckenerreger, Falsche Mehltaupilze und Rostpilze an Zierpflanzen im Freiland (bei einer Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm), gegen Blattfallkrankheit an Schwarzen-, Roten- und Weißen Johannisbeeren und an Stachelbeeren sowie gegen Säulenrost an Roten- und Schwarzen Johannisbeeren gilt: NT106 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Für die Anwendungen gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume und gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) an Zwetschge gilt: NT109 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April

14 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen: Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege durch das Produkt: Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt: Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten. Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Lagerung Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren lagern. Entsorgung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351 +P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.

15 Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH 208 Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit. PAMIRA : reg. IVA (Industrieverband Agrar) Dithane : reg. WZ Indofil Industries Limited Sicherheitsdatenblatt

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