Lotus Pixie. Wirkstoff: 500 g/i Mecoprop-P (588 g/i als Kalium salz) (46,4 % w/w), 33,3 g/i Diflufenican (2,6 % w/w)
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- Elvira Arnold
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1 Lotus Pixie Flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern im Nachauflauf Frühjahr in Winter- und Sommergetreide inklusive Dinkel. Wirkstoff: 500 g/i Mecoprop-P (588 g/i als Kalium salz) (46,4 % w/w), 33,3 g/i Diflufenican (2,6 % w/w) Formulierung: SC (Suspensionskonzentrat) Packungsgrößen: H x 5 l Umkarton GHS07 GHS09 Signalwort C-M-R Sensibilisierend TOST Umweltgefährlich Achtung EUH401 H317 H319 H410 P273 P302+P352 P305+P351 +P338) P501 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung Einhalten. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizungen Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. 1
2 VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Schadorganismus/Zweckbestimmung Zweikeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter Zweikeimblättrige Unkräuter Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer Wintertriticale NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. LÜCKENINDIKATIONEN NACH 18A PFLSCHG BZW. GERINGFÜGIGE VERWENDUNG NACH ART. 51 ABS. 1 DER VO (EG) 1107/2009 Die Zulassungsbehörde hat die folgenden Anwendungen für dieses Produkt zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten erweitert. Hierbei ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit und möglicher Schaden an Kulturpflanzen des Mittels in d en genehmigten Anwendungsgebieten nicht Gegenstand des Verfahrens d er deutschen Zulassungsbehörden und som it nicht ausreichend geprüft ist. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass mög liche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an Kulturpflanzen nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers sondern im Verantwortungsbereich des Anwenders liegen. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sollte vor der Anwendung unter betriebsspezifischen Bedingungen ausreichend geprüft werden. Schadorganismus/Zweckbestimmung Zweikeimblättrige Unkräuter Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Dinkel GEBRAUCHSANLEITUNG Wirkungsweise Diflufenican wirkt als Kontakt- und Bodenherbizid auf die keimenden Unkräuter indem es die Carotinoidbiosynthese unterbindet. Dadurch kommt es zunächst zu einer Aufhellung des Blattgewebes und zum anschließenden Absterben. Ausreichend Bodenfeuchtigkeit ist günstig für eine gute Wirkung. Phenoxycarbonsäuren, zu denen der Wirkstoff Mecoprop-P gehört, sind künstliche Auxine, deren Konzentrationen in sensiblen Pflanzen mangels rascher Metabolisierung dauerhaft zu hoc h bleibt. Die Folge ist eine Überanregung von Stoffwechsel und Wachstum, indem die Auxin-Rezeptoren ständig besetzt bleiben. Letztendlich verhungern" die Pflanze n, indem der Nährstofftransport im Phloem gestört wird. Die Kombination des Wirkstoffes Diflufenican ergänzt sich hervorragend in seiner Kontakt- bzw. Bodenwirkung mit dem Wuchsstoff Mecoprop-P. Lotus Pixie zeichnet sich deshalb durch ein breites Wirkungsspektrum aus. Es bekämpft sowohl leicht- als auch schwer bekämpfbare zweikeimblättrige Unkräuter im Getreide. Wirkungsmechanismus (HRAC -Gruppe) Mecoprop -P: 0 Diflufenican: F1 2
3 Wirkungsspektrum Gut bis sehr gut wirksam : Acker-Frauenmantel, Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen, Ausfallraps, Ehrenpreis-Arten, Gewöhnliche Vogelmiere, Hederich, Hirtentäschel-Arten, Klett en -Labkraut, Kornblume, Melde-Arten, Rainkohl, Taubnessel-Arten, Vergissmeinnicht Weniger gut wirksam: Acker-Distel, Acker-Hohlzahn, Acker-Spörgel, Gewöhnlicher Erdrauch, Kamille -Arten Nicht ausreichend wirksam: Acker-Winde, Knöterich-Arten, Klatschmohn, Saat- Wucherblume Besondere Hinweise Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich sind. Bei Roggen und Sommergerste sind Ertragsminderungen möglich. Resistenzmanagement Lotus Pixie enthält die Wirkstoffe Mecoprop-P und Diflufenican. Mecoprop-P gehört zur Gruppe der Phenoxies/Wuchsstoffe, dessen Wirkungsmechanismus in die Gruppe der O der HRAC Klassifizierung eingestuft ist. Weitere Informationen siehe Internethttp:// Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre hinweg auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen wie z. B.: - Wechsel von Wirkstoffen bzw. Spritzfolgen/Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkmechanismus haben. - Fruchtfolgegestaltung - Bodenbearbeitung - Saattermin HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: BBCH (Von 3-Blatt -Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht) Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung 1 Für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 1,5 l/ha Wasseraufwandmenge: l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließ 3
4 NT102 lich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angren zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem aus reichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: * NW606 NW800 WP710 WP740 WP776 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Abstand: 5 m Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Bei Sommergerste Ertragsminderung möglich. Pflanzen/-erzeugnisse: Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: BBCH (Von 3-Blatt -Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht) Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen Frühjahr Max. Zahl der 4
5 Behandlungen: In der Anwendung 1 Für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 2,0 l/ha Wasseraufwandmenge: l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. NG404 NG405 NT102 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angren zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem aus reichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: * NW606 WP710 WP740 WP776 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Abstand: 10 m Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Bei Roggen Ertragsminderung möglich. 5
6 Pflanzen/-erzeugnisse: Wintertriticale Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: BBCH (Von 3-Blatt -Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht) Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen Frühjahr Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung 1 Für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 2,0 l/ha Wasseraufwandmenge: l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. NG404 NG405 NT102 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angren zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem aus reichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: * NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der 6
7 WP710 WP740 Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Abstand: 10 m Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. LÜCKENINDIKATIONEN NACH 18A PFLSCHG BZW. GERINGFÜGIGE VERWENDUNG NACH ART. 51 ABS. 1 DER VO (EG) 1107/2009 ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Dinkel Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: BBCH (Von 3-Blatt -Stadium: 3. Laubblatt entfaltet bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht) Anwendungszeitpunkt: Nach dem Auflaufen Frühjahr Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung 1 Für die Kultur bzw. je Jahr Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 2,0 l/ha Wasseraufwandmenge: l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. NG404 NG405 NT102 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt. Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angren zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger 7
8 Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem aus reichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 %: 5 m, 75 %: 5 m, 90 %: * NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Abstand: 10 m Verträglichkeit Schäden an den Kulturpflanzen sind möglich. Eine besondere Empfindlichkeit einzelner Sorten besteht nach bisherigen Erfahrungen weder bei Winter- noch bei Sommergetreide. Bei Sommergerste und Roggen sind Ertragsminderungen möglich. Roggen kann vor allem bei später Anwendung mit Halmverkürzung reagieren. Nachbau Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps sind möglich. Nach vorzeitigem Umbruch können die folgenden Kulturen angebaut werden: Sommergerste, Sommerweizen, Kartoffeln, Ackerbohnen. Vor der Neueinsaat der genannten Kulturen muss auf eine gründliche Bodendurchmischung geachtet werden! HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK Mischbarkeit Lotus Pixie ist nach bisherigen Ergebnissen mit den meisten in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mischbar. Lotus Pixie ist nicht mischbar mit ethephonhaltigen Wachstumsreglern (z. B. Camposan Extra). Lotus Pixie ist mischbar mit AHL (nur Markenware!) Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner, sowie die Grundsätze der Guten landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: ) an. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. 8
9 Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3-1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspielschleuse in den Tank geben 5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt notwendig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorrichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Min. einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Haftung Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels jedoch außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Lagerung oder unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.b. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc., können Einfluss auf die Wirkung des Produktes nehmen. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen 9
10 können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. Hinweise zum Schutz des Anwenders Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. Erste Hilfe Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten ausspülen, auch unter den Augenliedern. Arzt aufsuchen. Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Einatmen: Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Arzt hinzuziehen. Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort einen Arzt hinzuziehen. Hinweise für den Arzt Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: Hinweise zum Umweltverhalten Einfluss auf Nutzorganismen NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Einfluss auf Gewässerorganismen NN262 Das Mittel ist giftig für Algen. 10
11 NW264 W265 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel ist giftig für höhere Wassepflanzen. Gewässerschutz Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderter Abschnitt am Anfang). Saumstrukturen Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderter Abschnitt am Anfang). Hinweise für Transport und Lagerung Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 C abkühlen. Lagerung LGK nach TRGS 510: 12 Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern! 11
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