Plantan PMP 160 SC Wirkstoff: 160 g/l Phenmedipham Suspensionskonzentrat

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1 Plantan PMP 160 SC Wirkstoff: 160 g/l Phenmedipham Suspensionskonzentrat GP /024 WIRKUNGSWEISE Herbizid gegen auflaufende Unkräuter in Futter- und Zuckerrüben sowie in Erdbeeren, Spinat und Zierpflanzen. Plantan PMP 160 SC wirkt ausschließlich über die Blätter der Unkräuter und somit unabhängig von Bodenfeuchte und Bodenart. WIRKUNGSSPEKTRUM Bis zum 4. Laubblatt gut bekämpfbar: Ackersenf, Franzosenkraut, Gänsefuß, Hederich, Hellerkraut, Hirtentäschel, Hohlzahn, Leinkraut, Melde, Ochsenzunge, Sumpfruhrkraut, Taubnessel, Vogelmiere. Bis zum 2. Laubblatt zusätzlich gut bekämpfbar: Ackergauchheil, Ackerstiefmütterchen, Ampferblättriger Knöterich, Flohknöterich, Ehrenpreis, Erdrauch, Kleine Brennnessel, Kohlgänsedistel, Krötenbinse, Mohn, Nachtschatten, Saatwucherblume, Spörgel, Stechapfel, Vergissmeinnicht, Windenknöterich. Nicht ausreichend bekämpfbar: Ausdauernde Unkräuter und Ungräser sowie Amarant, Bingelkraut, Kamille, Klettenkraut, Kornblume*, Rainkohl, Storch- und Reiherschnabel, Vogelknöterich, Wasserpfeffer und Wicke. * im Keimblattstadium bekämpfbar KULTURVERTRÄGLICHKEIT Unter normalen Verhältnissen ist Plantan PMP 160 SC in Futter- und Zuckerrüben ausgezeichnet verträglich. Unter ungünstigen Wachstumsbedingungen kann es zu kurzfristigem Wachstumsstillstand der Rüben sowie zu Blattaufhellungen kommen. Diese verwachsen sich allerdings nach einiger Zeit. Durch Zusatz von Netzmitteln und Formulierhilfsstoffen kann die Rübenverträglichkeit herabgesetzt werden. Kranke und geschwächte Rübenbestände sowie ungünstige ph-werte oder Übersalzung von Böden und verspätete Wirkungen von im Vorauflauf eingesetzten Herbiziden können die Verträglichkeit einer Nachauflaufbehandlung stark herabsetzen. Generell wird Plantan PMP 160 SC von Zierpflanzen sehr gut vertragen. Im Zweifelsfall sollte vor der Spritzung des gesamten Bestandes an Einzelpflanzen getestet werden. Beobachtungszeitraum: 7 bis 10 Tage. Nicht bei heißem Wetter spritzen. VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur / Einsatzzeitpunkt Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Futterrübe, Zuckerrübe, BBCH Ab BBCH 14 Nach dem Auflaufen, Frühjahr 6 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In 90 Tage Futterrübe, Zuckerrübe, BBCH BBCH Nach dem Auflaufen, Frühjahr Jahr: 2, Abstand: 6 bis 15 Tage 90 Tage

2 Kultur / Einsatzzeitpunkt Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Futterrübe, Zuckerrübe, BBCH BBCH Nach dem Auflaufen, Frühjahr Jahr: 3, Abstand: 6 bis 15 Tage im Splittingverfahren (3 Behandlungen) 90 Tage Besonderer Hinweis: Unkräuter am besten im Keimblattstadium behandeln. Keine Anwendung in Brassica-Rüben! VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR.1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Von Mischungen mit anderen Herbiziden in diesen zusätzlich genehmigten Anwendungsgebieten raten wir ab. Kultur / Einsatzzeitpunkt Spinat, Nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter Erdbeere (Nicht im Ertragsjahr), Im Pflanzjahr, nach dem Pflanzen Erdbeere (Nicht im Ertragsjahr), Im Pflanzjahr, nach dem Pflanzen Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wichtige Hinweise, Auflagen BBCH Zeitpunkt 1: 1 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser Zeitpunkt 2: 1 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Jahr: 2, Abstand: 4 bis 6 Tage 28 Tage 6 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Jahr: 2, Abstand: 5 bis 7 Tage

3 Kultur / Einsatzzeitpunkt Erdbeere (Nicht im Ertragsjahr), Im Pflanzjahr, nach dem Pflanzen Vor der Blüte Vor der Blüte Vor der Blüte Nach der Ernte Nach der Ernte Nach der Ernte Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wichtige Hinweise, Auflagen Jahr: 3, Abstand: 5 bis 7 Tage im Splittingverfahren (3 Behandlungen) 6 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser Anzahl Behandlungen: In Jahr: 2, Abstand: 5 bis 7 Tage Jahr: 3, Abstand: 5 bis 7 Tage im Splittingverfahren (3 Behandlungen) 6 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser Anzahl Behandlungen: In Jahr: 2, Abstand: 5 bis 7 Tage Jahr: 3, Abstand: 5 bis 7 Tage im Splittingverfahren (3 Behandlungen)

4 Kultur / Einsatzzeitpunkt Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wichtige Hinweise, Auflagen Zierpflanzen, Nach dem Auflaufen Pflanzengröße bis 50 cm 6 l/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 N Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und /oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGS- BESTIMMUNGEN NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände 1malige Anwendung: 75 %: 20 m, 90%: 10 m Reduzierte Abstände 2malige Anwendung: 50 %: 20 m, 75 %: 10 m, 90%: 5 m Reduzierte Abstände 3malige Anwendung: 50 %: 15 m, 75 %: 10 m, 90%: 5 m Für die Anwendung im Spinat gilt: NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90%: 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Abstand: 15 m NACHBAU Wurde ausschließlich Plantan PMP 160 SC eingesetzt, kann bei vorzeitigem Umbruch jede Kultur nachgebaut werden. Bei kombiniertem Einsatz muss die Gebrauchsanleitung des Mischpartners berücksichtigt werden.

5 ANWENDUNGSTECHNIK Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Bewährte Wassermengen: Zierpflanzen: l/ha, ansonsten l/ha. Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. 1/3 der Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Plantan PMP 160 SC zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Bei Tankmischungen: 1. 1/3 Wasser, 2. Plantan PMP 160 SC, 3. Mischpartner. Mischbarkeit Grundsätzlich ist Plantan PMP 160 SC mit allen gängigen Rübennachauflaufherbiziden sowie Blattdüngern mischbar. Zu Tankmischungen von Plantan PMP 160 SC mit anderen Herbiziden keine Insektizide zugeben. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Schadensverhütung: Überdosierung und Abdrift vermeiden. SPRITZENREINIGUNG Gerätereinigung Innenreinigung: Nach Beendigung der Spritzarbeit technisch bedingte Restmengen von der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Anschließend mittelführende Leitungen, Behälterinnenwände, Düsen und Filter gründlich mit Wasser spülen/reinigen. Pflanzenschutzmittelrestmengen aus der Gerätereinigung ebenfalls auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Außenreinigung: Wir empfehlen, die Geräteaußenreinigung mit Hilfe einer geeigneten Zusatzausrüstung am Spritzgerät auch auf einer behandelten Teilfläche der Fläche durchzuführen. RESTMENGENVERWERTUNG Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im ablassen, sondern verdünnt auf einer behandelten Teilfläche der Fläche ausbringen. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Einstufung nach Gefahrstoffverordnung Xi: Reizend N: Umweltgefährlich R 36: Reizt die Augen. R 43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 24: Berührung mit der Haut vermeiden. S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36/37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. S 46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

6 Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN135: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergspinne) eingestuft. NN164: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft. ABFALLBESEITIGUNG Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. ANMERKUNG Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über das Präparat und dessen Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung ist das Präparat für die empfohlenen Zwecke geeignet. Da Lagerung und Anwendung des Pflanzenschutzmittels außerhalb unseres Einflusses liegen und wir insbesondere nicht alle Umstände bei der Anwendung voraussehen können, haften wir nur für einwandfreie Qualität des Präparates zum Zeitpunkt der Auslieferung, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Wirkung des Produktes kann durch viele, speziell auch örtlich bedingte Einflussfaktoren beeinträchtigt werden. Hierzu gehören Aufwandmenge, Behandlungstermin, Mischung mit anderen Produkten, Fruchtfolge, Sorte, Boden- und Witterungsverhältnisse, das Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Unkräuter und Ungräser, Pilzstämme, Insekten), Spritztechnik usw. Deswegen kann eine Variabilität in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanze nicht ausgeschlossen werden. Für diese Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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