Setanta Flo. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 15

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Propyzamid Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 15 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15b PflSchG Antragsteller AgriGuard Ltd. Unit 1 Block 8, Broomfield Business Park, Malahide Co. Dublin Wirkungsbereich Herbizid Formulierungstyp Suspensionskonzentrat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Propyzamid (0350) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 400 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Winterraps Ausfallgetreide, Acker- zulassen Fuchsschwanz, Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Vogel-Sternmiere Winterraps Acker-Fuchsschwanz zulassen Ackerbohne Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- nicht zulassen Sternmiere Zuckerrübe Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- nicht zulassen Sternmiere Rotklee, Weißklee Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- nicht zulassen Sternmiere Luzerne Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- nicht zulassen Sternmiere Apfel, Birne Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- nicht zulassen Sternmiere Loganbeere, Brombeere, Himbeere Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- zulassen Sternmiere Rote Johannisbeere, Schwarze Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- nicht zulassen Johannisbeere Sternmiere Stachelbeere Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- nicht zulassen Sternmiere Pflaume Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- zulassen Sternmiere Erdbeere Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, zulassen Vogel-Sternmiere Rhabarber Einkeimblättrige Unkräuter zulassen Antrag: / SVA am:

4 Salate Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Salate Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Grünkohl Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- Sternmiere Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- etc.) Sternmiere Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- Sternmiere Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- Sternmiere Ziergehölze Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- Sternmiere Zierpflanzen Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- Sternmiere 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung zulassen zulassen nicht zulassen nicht zulassen zulassen zulassen nicht zulassen nicht zulassen Der Nachweis der Identität des Mittels mit der in Großbritannien zugelassenen Formulierung wurde durch den vorliegenden Zulassungsbescheid/Zulassungsbericht erbracht. Für die Bestimmung des Wirkstoffs Propyzamid im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Propyzamid in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel enthält den Wirkstoff Propyzamid, der zu der chemischen Gruppe der Benzamide gehört. Der Wirkstoff wird über die Wurzel und den Keimling aufgenommen. In keimenden Samen oder jungen Keimlingen wird die Wurzelbildung gehemmt. Bei Wurzelaufnahme kommt es zur Verlagerung über das Xylem in den Spross. Über die Hemmung der Mikrotubulibildung wird im gesamten meristematisch aktiven Gewebe die Kernteilung gehemmt (HRAC-Gruppe: K1). Die Selektivität von Propyzamid beruht auf der unterschiedlichen Aufnahme der verschiedene Pflanzenarten und auf der räumlichen Trennung der Herbizid-behandelten Zone und der Keimzone aufgrund der geringen Bodenmobilität des Wirkstoffes. Bei dem Zulassungsantrag für handelt es sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung einer Zulassung aus Großbritannien nach 15b PflSchG. Die Ausführungen zur Vergleichbarkeit der relevanten landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen in Deutschland und Großbritannien weisen zwar gravierende Mängel auf, allerdings ist aufgrund vergleichbarer Anträge auf gegenseitige Anerkennung von Zulassungen von einer Vergleichbarkeit in den positiv bewerteten Anwendungen der Verhältnisse in UK und Deutschland auszugehen. Die hinreichende Wirksamkeit gegen Ausfallgetreide, Acker-Fuchsschwanz, Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, einjähriges Rispengras und Vogel-Sternmiere sowie gegen einjährige einkeimblättrige und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter im Gemüsebau in Rhabarber und Salaten, gegen einkeimblättrige Unkräuter und Vogel- Sternmiere im Obstbau und in Laub- und Nadelholz (Forst) ist gegeben. Die in UK beschiedenen Anwendungen in Winterraps (Anwendung 00/ und 00/00-002), Loganbeere, Brombeere, Himbeere (00/00-008), Pflaume (00/00-011), Erdbeere (00/00-012), Rhabarber (00/00-013) und in Salate (00/ und 00/00-015) wurden anerkannt und die relevanten Auflagen von in Deutschland bestehenden Zulassungen übernommen. Die Anwendungen 00/ und 00/ wurden an in Deutschland übliche Standards angepasst und anerkannt (018 und 019: Anwendungsbereich: Freiland geändert in Jungwuchsflächen, Anwendungszeitpunkt: Oktober bis Dezember geändert in Spätherbst bis Winter; frühestens 1 Monat nach dem Pflanzen; die Erläuterung zur Anwendungstechnik nur mit Bodengeräten wurde ergänzt. 00/00-019: Pflanzen/ erzeugnisse/ Objekte wurde von Baumschulgehölzpflanzen in Laub- und Nadelholz geändert, die Erläuterung zur Antrag: / SVA am:

5 Kultur Forstpflanzgärten und Kämpe wurde ergänzt. Die Auflagen WH9161 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) wurde für alle vorgesehenen Anwendungen erteilt. Das Risiko der Resistenzentwicklung bei Zielorganismen gegenüber dem Wirkstoff Propyzamid und damit gegenüber dem Mittel wird als gering eingestuft. Negative Effekte auf die Ertragsleistungen sowie auf die Qualität von Erntegut sind nicht zu erwarten. Aufgrund der DT 50 -Werte können Schäden an empfindlichen Folgekulturen gegenüber dem Wirkstoff Propyzamid nicht ausgeschlossen werden. Die Auflage WP775 (Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.) wird für die Anwendungen in Erdbeeren und Salaten erteilt. Für die Anwendungen in Salaten wird zusätzlich die Auflage WP727 (Kein Nachbau von Zuckerrüben und Sonnenblumen.) erteilt. Die Anwendungen 00/ bis 00/00-007, 00/00-09 und 00/00-010, 00/ und 00/ und 00/00-20 und 00/00-21 können bei der Zulassung nicht vorgesehen werden, weil für diese Anwendungen die Vergleichbarkeit der relevanten Verhältnisse in Deutschland nicht gegeben sind (zum Beispiel erfolgt in Deutschland nach Aussage verschiedener Rübenzüchter gegenwärtig keine Vermehrung von Zuckerrüben (00/00-004); die Aussaat von Ackerbohnen (00/00-003) erfolgt in Deutschland bis Ende Oktober und nicht in der Vegetationsruhe). wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge wie Poecilus cupreus (Laufkäfer), Pardosa sp. (Wolfsspinnen) sowie Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff und zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Aus den Ergebnissen der vorgelegten Studien ergeben sich keine Hinweise auf nicht vertretbare Auswirkungen. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Nach praxisgerechter Anwendung des Mittels in den betreffenden Kulturen sind der gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Propyzamid von 0,02 mg/kg für Obst-Arten, von 0,05 mg/kg in Rapssamen und 1 mg/kg in Salat-Arten einhaltbar. Die Bewertung der Rückstandssituation im jeweiligen Erntegut hat ergeben, dass weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für den Verbraucher durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen besteht. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. Propyzamid wird unter Laborbedingungen im Boden relativ schnell abgebaut, ebenso wie die Metaboliten. Eine Akkumulation im Boden ist nicht zu erwarten. Berechnungen und Lysimeterversuche schließen eine Kontamination des Grundwassers durch den Wirkstoff und die Hauptmetaboliten aus. Einige nicht identifizierbare polare Metaboliten, die nur im Lysimetersickerwasser gefunden wurden, werden als ökotoxikologisch nicht relevant eingestuft. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung können unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel und Säuger, Gewässerorganismen, Arthropoden, die Bodenfauna und Nichtzielpflanzen ausgeschlossen werden. Risiken gegenüber terrestrischen Pflanzen müssen durch Risikominderungsmaßnahmen minimiert werden. Antrag: / SVA am:

6 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 4 Gefahrstoffverordnung GHS08 Gesundheitsgefahr GHS09 Umwelt N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich RK050 R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. RX040 R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. SK012 S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Wirksamkeit Antrag: / SVA am:

7 WMK1 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K1 Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Hinweise NB6641 NN130 NN161 NN165 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Ohne Unterbrechung Beistoff Zu: KIIIA Für die Beistoffe von Pflanzenschutzmitteln sind neben den Handelsnamen, soweit vorhanden, die chemischen Bezeichnungen wie in Anhang I der EG-Richtlinie 67/548/EWG anzugeben, oder, sofern in dieser Richtlinie nicht enthalten, gemäß IUPAC- und CA-Nomenklatur mitzuteilen. Ihre Struktur oder Strukturformel ist anzugeben. Für jeden Bestandteil der Beistoffe sind neben ihren prozentualen Anteilen die entsprechenden EWG-Nummern (EINECS oder ELINCS) und CAS- Nummern, soweit vorhanden, anzugeben. Wird ein Beistoff durch diese Angaben nicht vollständig beschrieben, so ist eine geeignete Spezifikation vorzulegen. Sollte es sich hierbei um vertrauliche Daten des Herstellers handeln, so ist dieser aufzufordern, die o.g. Angaben direkt an das BVL zu senden. Zu: KIIIA Ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt zum Pflanzenschutzmittel ist vorzulegen. Begründung: Die Angaben müssen gemäß der Verordnung 1907/2006/EG eingereicht werden. Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA Die Einzelergebnisse der eingereichten Studie Gamblin, 2007 sind vorzulegen. Begründung: In der Zusammenfassung der Ergebnisse der Studie wird bezüglich der Einzelergebnisse der GC- Bestimmung auf den Appendix verwiesen. Dort sind jedoch keine Ergebnisse aufgeführt. Wirksamkeit Zu: Gebrauchsanleitung Die für Deutschland angepasste Gebrauchsanleitung muss mit den im Zulassungsbescheid beschiedenen Anwendungen übereinstimmen. Die Gebrauchsanleitung ist zu gegebener Zeit anzupassen. Antrag: / SVA am:

8 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI nicht erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Kerb FLO Dow AgroSciences GmbH SC - Propyzamid (0350) 400 g/l Kerb-Streugranulat Spiess-Urania Chemicals GmbH FG - Propyzamid (0350) 6,25 g/kg Kerb 50 W Dow AgroSciences GmbH WP - Propyzamid (0350) 500 g/kg 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

9 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Propyzamid Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels AgriGuard Ltd. Versuchsbezeichnung AGR H-0-SC Es handelt sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b. Es wurden Studien zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften eingereicht. Diese werden jedoch nicht bewertet, da das BVL davon ausgeht, dass diese Studien bereits im Rahmen der Zulassung in Großbritannien bewertet wurden. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes Propyzamid und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes stehen gemäß Guidance Document SAN- CO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Propyzamid nach einer GL Laboratories LTD-Methode (Parsons, 2007) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer C18-Säule mittels UV-Detektion bei 230 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril + Wasser versetzt mit 0,2% Wasserstoffperoxid (60+40 v/v). Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes steht keine CIPAC-Methode zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Propyzamid in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Der Wirkstoff Propyzamid lässt sich in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs und Wasser mittels GC/ECD, GC-MS und LC-MS/MS bestimmen. Für Lebensmittel tierischen Ursprungs liegen GC- MS- und LC-MS/MS-Methoden vor. In Boden und Luft können Rückstände von Propyzamid mittels GC/ECD und LC-MS/MS bestimmt werden. Für pflanzliche Lebensmittel sind Multimethoden anwendbar. Es sind keine Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und Gewebe erforderlich, da Propyzamid nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. Antrag: / SVA am:

10 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel enthält den Wirkstoff Propyzamid, der zu der chemischen Gruppe der Benzamide gehört. Der Wirkstoff wird über die Wurzel und den Keimling aufgenommen. In keimenden Samen oder jungen Keimlingen wird die Wurzelbildung gehemmt. Bei Wurzelaufnahme kommt es zur Verlagerung über das Xylem in den Spross. Über die Hemmung der Mikrotubulibildung wird im gesamten meristematisch aktiven Gewebe die Kernteilung gehemmt (HRAC-Gruppe: K1). Die Selektivität von Propyzamid beruht auf der unterschiedlichen Aufnahme der verschiedene Pflanzenarten und auf der räumlichen Trennung der Herbizid-behandelten Zone und der Keimzone aufgrund der geringen Bodenmobilität des Wirkstoffes. Bei dem Zulassungsantrag für handelt es sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung einer Zulassung aus Großbritannien nach 15b PflSchG. Die Ausführungen zur Vergleichbarkeit der relevanten landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen in Deutschland und Großbritannien weisen zwar gravierende Mängel auf, allerdings ist aufgrund vergleichbarer Anträge auf gegenseitige Anerkennung von Zulassungen von einer Vergleichbarkeit in den positiv bewerteten Anwendungen der Verhältnisse in UK und Deutschland auszugehen. Die hinreichende Wirksamkeit gegen Ausfallgetreide, Acker-Fuchsschwanz, Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, einjähriges Rispengras und Vogel-Sternmiere sowie gegen einjährige einkeimblättrige und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter im Gemüsebau in Rhabarber und Salaten, gegen einkeimblättrige Unkräuter und Vogel- Sternmiere im Obstbau und in Laub- und Nadelholz (Forst) ist gegeben. Die in UK beschiedenen Anwendungen in Winterraps (Anwendung 00/ und 00/00-002), Loganbeere, Brombeere, Himbeere (00/00-008), Pflaume (00/00-011), Erdbeere (00/00-012), Rhabarber (00/00-013) und in Salate (00/ und 00/00-015) wurden anerkannt und die relevanten Auflagen von in Deutschland bestehenden Zulassungen übernommen. Die Anwendungen 00/ und 00/ wurden an in Deutschland übliche Standards angepasst und anerkannt (018 und 019: Anwendungsbereich: Freiland geändert in Jungwuchsflächen, Anwendungszeitpunkt: Oktober bis Dezember geändert in Spätherbst bis Winter; frühestens 1 Monat nach dem Pflanzen; die Erläuterung zur Anwendungstechnik nur mit Bodengeräten wurde ergänzt. 00/00-019: Pflanzen/ erzeugnisse/ Objekte wurde von Baumschulgehölzpflanzen in Laub- und Nadelholz geändert, die Erläuterung zur Kultur Forstpflanzgärten und Kämpe wurde ergänzt. Die Auflagen WH9161 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) wurde für alle vorgesehenen Anwendungen erteilt. Das Risiko der Resistenzentwicklung bei Zielorganismen gegenüber dem Wirkstoff Propyzamid und damit gegenüber dem Mittel wird als gering eingestuft. Negative Effekte auf die Ertragsleistungen sowie auf die Qualität von Erntegut sind nicht zu erwarten. Aufgrund der DT 50 -Werte können Schäden an empfindlichen Folgekulturen gegenüber dem Wirkstoff Propyzamid nicht ausgeschlossen werden. Die Auflage WP775 (Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.) wird für die Anwendungen in Erdbeeren und Salaten erteilt. Für die Anwendungen in Salaten wird zusätzlich die Auflage WP727 (Kein Nachbau von Zuckerrüben und Sonnenblumen.) erteilt. Die Anwendungen 00/ bis 00/00-007, 00/00-09 und 00/00-010, 00/ und 00/ und 00/00-20 und 00/00-21 können bei der Zulassung nicht vorgesehen werden, weil für diese Anwendungen die Vergleichbarkeit der relevanten Verhältnisse in Deutschland nicht gegeben sind (zum Beispiel erfolgt in Deutschland nach Aussage verschiedener Rübenzüchter gegenwärtig keine Vermehrung von Zuckerrüben (00/00-004); die Aussaat von Ackerbohnen (00/00-003) erfolgt in Deutschland bis Ende Oktober und nicht in der Vegetationsruhe). wird als nicht bienengefährlich und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge wie Poecilus cupreus (Laufkäfer), Pardosa sp. (Wolfsspinnen) sowie Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Antrag: / SVA am:

11 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff und das betreffende Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang verwiesen. 2.7 Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche zeigen, dass nach praxisgerechter Anwendung des Mittels der gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Propyzamid in den zugehörigen Erntegütern der beantragten Anwendungen einhaltbar sind. Die Abschätzung des gesundheitlichen Risikos durch Wirkstoffrückstände im Erntegut auf Grund der beantragten Anwendungen wurde mit dem deutschen VELS-Modell (DE, 2005), NTMDI, sowie mit EFSA PRIMo (rev. 2_0, EFSA, 2008), TMDI, das zahlreiche Verzehrsdaten aus EU- Mitgliedsstaaten und WHO-Regionen enthält, durchgeführt: Aus der Berechnung der Langzeitaufnahme (NTMDI) von Rückständen mit dem deutschen Modell (VELS, 2005) ergibt sich eine Ausschöpfung des ADI-Wertes (0,02 mg/kg KG/Tag) von 6,4 % für Propyzamid berechnet an Hand der Lebensmittelmenge, die ein zwei- bis unter fünfjähriges Kind (Körpergewicht: 16,15 kg) täglich verzehrt. Die TMDI, basierend auf den zulässigen Rückstandshöchstgehalten beträgt für Propyzamid 38 % des ADI-Wertes für englische Kleinkinder. Da der ADI-Wert nur teilweise ausgeschöpft wird, ist für den Verbraucher kein chronisches Risiko durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen ableitbar. Wegen der geringen akuten Toxizität des Wirkstoffes Propyzamid wurde keine ARfD festgelegt. Ein Risiko für Verbraucher durch die kurzzeitige Aufnahme von Wirkstoff-Rückständen ist unwahrscheinlich. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher insgesamt keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. 2.8 Naturhaushalt Propyzamid wird unter Laborbedingungen im Boden mit Halbwertszeiten von 19 bis 190 d abgebaut. Aus Feldstudien wird ein DT 90 -Wert von 60 bis 185 d berichtet. Im Boden entstehen die Metaboliten M1 (RH-24644) und M4 (RH-24580) mit 32 % nach 21 d bzw. 24 % nach 120 d. Die Halbwertszeiten der Metaboliten im Labor liegen bei 26 bis 38 d bzw. 12 bis 17 d. Propyzamid und der Metabolit RH werden im Boden adsorbiert mit K foc -Werten von durchschnittlich 630 bzw. 2323, der Metabolit RH mit K foc -Werten von 165. In einer Lysimeterstudie über 2 bzw. 4 hre mit 2,5 kg as/ha in zwei aufeinanderfolgenden hren wurden keine Einträge des Wirkstoffs oder der Hauptmetaboliten gefunden. Die nicht identifizierbaren polare Metaboliten U1 bis U7, die nur im Lysimetersickerwasser gefunden wurden, werden als ökotoxikologisch nicht relevant angesehen. Die Berechnung des Eintrags über Drainage ergab für den Wirkstoff und den Metaboliten RH keine Konzentrationen über 0,1 µg/l. Für den Metaboliten RH liegen die Werte für die Anwendung über run-off und Drainage über 0,1 µg/l. Aus einem Vergleich der Testergebnisse zur Toxizität gegenüber Algen wird geschlossen, dass der Metabolit nicht herbizid wirksam ist. Gegenüber aquatischen Organismen zeigt der Metabolit eine deutlich geringere Toxizität als der Wirkstoff. Risikominderungsmaßnahmen im Hinblick auf run-off und Drainage sind erforderlich. Der Wirkstoff ist hydrolysestabil. Im Wasser-Sediment-System wird Propyzamid mit DT 50 -Werten von 18 bis 24 Tagen aus der Wasserphase eliminiert. Der Anteil im Sediment beträgt maximal 45 % nach 30 d und nimmt danach zum Studienende ab. Der Metabolit RH24655 entsteht mit maximal 6,5 % in der Wasserphase nach 105 d und bis zu 20,5 % im Sediment am Studienende. Die DT 90 im Gesamtsystem beträgt d, die Mineralisierung ist mit < 3 % nach 105 d gering. Propyzamid ist mit einem Dampfdruck von 2,67 x 10-5 Pa semivolatil. Eine relevante Verflüchtigung von Boden- und Pflanzenoberflächen wird jedoch nicht berichtet. Antrag: / SVA am:

12 Für Propyzamid liegt die akute orale LD 50 für Vögel bei 6578 mg/kg KG (Colinus virginianus). Die NOEC für die Reproduktionstoxizität liegt bei 58,5 mg/kg KG (Colinus virginianus). Für Säuger liegt die LD 50 der Ratte bei >5000 mg/kg KG und die Reproduktionstoxizität bei Kaninchen bei 31,6 mg/kg KG/d. Propyzamid ist relativ wenig toxisch für Gewässerorganismen. Am empfindlichsten reagieren Sedimentorganismen mit einer NOEC von 340 µg as/l und Grünalgen mit einer EC 50 von 830 µg as/l. Fische, Daphnien und Wasserlinsen reagieren weniger empfindlich. Der Metabolit RH ist zwar toxischer für Gewässerorganismen als die Muttersubstanz, tritt aber nicht in der Wasser-Sediment-Studie auf, so dass weitere Studien nicht erforderlich sind. Die akute Toxizität des Wirkstoffes für Regenwürmer beträgt > 346,3 mg/kg; die Toxizität des Metaboliten RH liegt bei 522 mg/kg und die des Metaboliten RH bei 173,6 mg/kg. Aus screening-daten zu den Wirkungen des Wirkstoffes auf terrestrische Pflanzen geht hervor, dass Lolium perenne mit einer ER 50 von 38,1 g as/ha im seedling emergence Test die empfindlichste Art war. Zum Präparat liegt die akute Toxizität der Formulierung bei 6578 mg as/kg bw (Coturnix japonica). Die Risikobewertung für Vögel und Säuger ergibt ein vertretbares Risiko, auch im Hinblick auf Sekundärvergiftung. Die Risikobewertung für aquatische Organismen auf Basis der Studie zu Sedimentorganismen (NOEC C. riparius 340 µg/l) ergibt ein vertretbares Risiko. Abstandsauflagen sind nicht erforderlich. In erweiterten Laborversuchen mit Nichtzielarthropoden ergab sich eine LR50 von > 2500 g as/ha (Typhlodromus pyri und Aphidius rhopalosiphi). Es ergibt sich ein vertretbares Risiko für Arthropoden. Die Wirkung auf Bodenmikroorganismen lag in Versuchen mit verschiedenen Formulierungen unterhalb des Schwellenwertes von 25 %. Für Regenwürmer liegen zum Präparat keine weiteren akuten Daten vor. Ein Reproduktionstest zu einer anderen Formulierung ergab eine NOEC von 25,5 kg as/ha. Es ergibt sich ein vertretbares Risiko. Für Nichtzielpflanzen ergibt sich auf der Basis der ER 50 zu Lolium perenne ein vertretbares Risiko nur, wenn driftmindernde Technik eingesetzt wird. Das Mittel ist mit N (umweltgefährlich) und R50/R53 zu kennzeichnen. Antrag: / SVA am:

13 3 Anwendungen 001 Winterraps - Ausfallgetreide, Acker-Fuchsschwanz, Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Vogel-Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Ackerbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Ausfallgetreide, Acker-Fuchsschwanz, Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Vogel- Sternmiere Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Winterraps Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur ab 14 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Spätherbst bis Winter, während der Vegetationsruhe Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand Kennzeichnungsauflagen VV215 WH9161 NW642-1 Wartezeiten (F) 1,25 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Freiland: Winterraps Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT101 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Sofern Rückstandshöchstgehalte von Propyzamid für Erntegüter der beantragten Anwendungen festgesetzt sind, ist deren Einhaltung in der Praxis durch ausreichende Rückstandsdaten belegt. Nähere Ausführungen sind im Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang enthalten. Antrag.: / SVA am:

14 002 Winterraps - Acker-Fuchsschwanz Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Acker-Fuchsschwanz Winterraps Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zum Schadorganismus schwer bekämpfbare Unkräuter Stadium der Kultur ab 14 Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen NW642-1 WH9161 VV215 Nach dem Auflaufen, Spätherbst bis Winter, während der Vegetationsruhe spritzen 1,875 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Wartezeiten (F) Freiland: Winterraps Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT102 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

15 003 Ackerbohne - Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Ackerbohne Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen NW642-1 Wartezeiten? Freiland: Ackerbohne Anwendungsbestimmungen NT102 Freiland Spätherbst bis Winter, während der Vegetationsruhe, vor dem Auflaufen bis 7 Tage nach der Saat spritzen 2,1 l/ha in 200 bis 1000 l Wasser/ha Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Zu: KIIA 6.3 Vorlage von Ergebnissen aus acht Rückstandsversuchen entsprechend der kritischen GAP der beantragten Anwendung in Ackerbohnen. Sollten die Daten der ersten Vegetationsperiode eine no-residue -Situation belegen, wären vier Versuche ausreichend. Begründung: Es wurden keine Rückstandsdaten zu Hülsenfrüchten eingereicht. Es fehlt somit der Nachweis, dass der zulässige Rückstandshöchstgehalt nach praxisgerechter Anwendung von einhaltbar ist. Folglich kann auch der mögliche Übergang von Propyzamid-Rückständen in Lebensmittel tierischer Herkunft nach Aufnahme mit dem Futter nicht abgeschätzt werden. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Nein Nein Antrag.: / SVA am:

16 004 Zuckerrübe - Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Zuckerrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur In Beständen zur Saatguterzeugung Stadium der Kultur ab 14 Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen NW642-1 Spätherbst bis Winter, während der Vegetationsruhe spritzen 2,1 l/ha in 200 bis 1000 l Wasser/ha Wartezeiten (F) Freiland: Zuckerrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT102 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Nein Die Anwendung ist nicht rückstandsrelevant, da es sich um eine Saatguterzeugung handelt. Antrag.: / SVA am:

17 005 Rotklee, Weißklee - Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Rotklee, Weißklee Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Erläuterung zur Kultur Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen NW642-1 Freiland In Beständen zur Saatguterzeugung Spätherbst bis Winter, während der Vegetationsruhe, nicht im Pflanzjahr spritzen 1,75 l/ha in 200 bis 1000 l Wasser/ha Wartezeiten (F) Freiland: Rotklee, Weißklee Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT102 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Nein Die Anwendung ist nicht rückstandsrelevant, da es sich um eine Saatguterzeugung handelt. Antrag.: / SVA am:

18 006 Luzerne - Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Luzerne Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen NW642-1 Wartezeiten? Freiland: Luzerne Anwendungsbestimmungen NT102 Freiland Spätherbst bis Winter, während der Vegetationsruhe, nicht im Pflanzjahr, frühestens 7 Tage nach dem letzten Schnitt spritzen 1,75 l/ha in 200 bis 1000 l Wasser/ha Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Zu: KIIA 6.3 Vorlage von Ergebnissen aus acht Rückstandsversuchen entsprechend der kritischen GAP der beantragten Anwendung in Luzerne. Sollten die Daten der ersten Vegetationsperiode eine noresidue -Situation belegen, wären vier Versuche ausreichend. Begründung: Es wurden keine Rückstandsdaten Luzerne eingereicht. Damit kann der mögliche Übergang von Propyzamid-Rückständen in Lebensmittel tierischer Herkunft nach Aufnahme mit dem Futter nicht abgeschätzt werden. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Nein Nein Die Anwendung in Luzerne ist nicht durch Rückstandsdaten belegt und kann daher nicht zugelassen werden. Eine entsprechende Forderung zur Erarbeitung geeigenter Daten ist gestellt. Antrag.: / SVA am:

19 007 Apfel, Birne - Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Apfel, Birne Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Ab 1. Standjahr Anwendungszeitpunkt Winter (in der Vegetationsruhe) Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 4,25 l/ha in 400 bis 1000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642-1 Wartezeiten (F) Freiland: Apfel, Birne Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT103 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Nein Antrag.: / SVA am:

20 008 Loganbeere, Brombeere, Himbeere - Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Loganbeere, Brombeere, Himbeere Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Ab 1. Standjahr Anwendungszeitpunkt Winter (in der Vegetationsruhe) Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 3,75 l/ha in 400 bis 1000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 NW642-1 Wartezeiten (F) Freiland: Loganbeere, Brombeere, Himbeere Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT103 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

21 009 Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere - Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Ab 1. Standjahr Anwendungszeitpunkt Winter (in der Vegetationsruhe) Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 4,25 l/ha in 400 bis 1000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642-1 Wartezeiten (F) Freiland: Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT103 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Nein Antrag.: / SVA am:

22 010 Stachelbeere - Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Stachelbeere Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Ab 1. Standjahr Anwendungszeitpunkt Winter (in der Vegetationsruhe) Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 4,25 l/ha in 400 bis 1000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642-1 Wartezeiten (F) Freiland: Stachelbeere Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT103 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Nein Antrag.: / SVA am:

23 011 Pflaume - Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Pflaume Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Ab 1. Standjahr Anwendungszeitpunkt Winter (in der Vegetationsruhe) Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 6,25 l/ha in 400 bis 1000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 NW642-1 Wartezeiten (F) Freiland: Pflaume Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT103 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

24 012 Erdbeere - Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogel- Sternmiere Erdbeere Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Winter (in der Vegetationsruhe); nicht im Pflanzjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 1,25 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642-1 WP775 WH9161 Wartezeiten (F) Freiland: Erdbeere Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT101 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

25 013 Rhabarber - Einkeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Einkeimblättrige Unkräuter Rhabarber Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Oktober bis Dezember, nicht im Pflanzjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwand 3,75 l/ha in 400 bis 1000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WH9161 NW642-1 Wartezeiten (F) Freiland: Rhabarber Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT103 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

26 014 Salate - Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Salate Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Vor dem Auflaufen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Einregnen Aufwand 3,5 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642-1 WP775 WP727 WH9161 Wartezeiten (F) Freiland: Salate Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT103 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

27 015 Salate - Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Salate Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt Nach dem Pflanzen Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Einregnen Aufwand 3,5 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642-1 WP775 WP727 WH9161 Wartezeiten (F) Freiland: Salate Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT103 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

28 016 Grünkohl - Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Grünkohl Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur In Beständen zur Saatguterzeugung Stadium der Kultur ab 13 Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen NW642-1 Spätherbst bis Winter, während der Vegetationsruhe spritzen 1,75 l/ha in 200 bis 1000 l Wasser/ha Wartezeiten (N) Freiland: Grünkohl Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen NT102 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Nein Antrag.: / SVA am:

29 017 Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) - Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Gemüsebau Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur In Beständen zur Saatguterzeugung Stadium der Kultur ab 13 Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen NW642-1 Spätherbst bis Winter, während der Vegetationsruhe spritzen 1,75 l/ha in 200 bis 1000 l Wasser/ha Wartezeiten (N) Freiland: Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen NT102 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit zulassungsfähig Nein Antrag.: / SVA am:

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