PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Pflanzenschutzmittel: Mission Antragsnummer: /00 Wirkstoff(e): Deiquat (als Dibromid 374 g/l) Stand: SVA am: Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/ Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 2 von 40 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Decodierung von Auflagen und Hinweisen...36

3 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 3 von 40 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel: Mission Antragsnummer: /00 Antragsart: Zulassungsantrag gemäß 15b PflSchG Antragsteller: UPL Benelux B.V. Koopvaardijweg CV Oosterhout NIEDERLANDE Wirkungsbereich: Herbizid Formulierungstyp: Wasserlösliches Konzentrat Wirkstoff(e): Deiquat(0037) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln 200 g/l ja (als) Dibromid Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln 373,6 g/l ja 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/- erzeugnisse/objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Kartoffel Krautabtötung nicht zulassen Winterraps Sikkation nicht zulassen Futtererbse Sikkation nicht zulassen Ackerbohne Sikkation nicht zulassen Rotklee, Weißklee Sikkation zulassen Lein Sikkation zulassen Hopfen Hopfenputzen nicht zulassen Kartoffel Krautabtötung zulassen Sommerraps Sikkation nicht zulassen

4 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 4 von Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Der Nachweis der Identität des Mittels mit der im Vereinigten Königreich (UK) zugelassenen Formulierung (MAPP 13411) wurde durch eine Erklärung des Antragstellers erbracht. Für den technischen Wirkstoff Deiquat und für die Formulierung steht eine CIPAC-Methoden zur Verfügung. Für die in Deiquat enthaltene relevante Verunreinigung wurde eine Nachforderung gestellt. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Deiquat in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser, Luft sowie Körperflüssigkeiten und -gewebe stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel Mission enthält den nicht-selektiven Wirkstoff Deiquat, der zu der chemischen Gruppe der Bipyridylium-Verbindungen gehört. Die Aufnahme erfolgt über die grünen Pflanzenteile. Eine Verteilung über das Xylem findet nur in sehr geringem Umfang statt. Neben der Hemmung der Atmung der Pflanze wird die Fixierung von Kohlendioxid und die Lichtreaktion der Photosynthese gestört. Der Wirkstoff greift in das Photosystem I ein und stört den Elektronentransport. Die Wirkung von Deiquat ist gebunden an Chlorophyll, Licht und Sauerstoff (Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): D). Als Symptome zeigen sich an den benetzten Pflanzenteilen bereits wenige Tage nach der Anwendung Welkeerscheinungen und anschließend Nekrosen. Bei dem Zulassungsantrag für Mission handelt es sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung einer Zulassung aus Großbritannien nach 15b PflSchG. Die Vergleichbarkeit der relevanten landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen in Deutschland und Großbritannien wurde nachgewiesen. Die in UK beschiedenen Anwendungen wurden, einschließlich der relevanten Auflagen, moderat an in Deutschland bestehende Zulassungen angepasst. Die hinreichende Wirksamkeit von Mission zur Sikkation in Sommer- und Winterraps, Futtererbsen, Ackerbohnen, Rotklee und Weißklee, Lein, als Reihenbehandlung zum Hopfenputzten in Hopfen einschließlich Unkrautbekämpfung und zur Krautabtötung in Kartoffeln ist gegeben. Der Wirkstoff Deiquat ist in Deutschland bisher lediglich in Reglone enthalten. Für den Wirkstoff Deiquat besteht ein eingeschränktes Anwendungsverbot. Durch die Anwendung von Mission zur Krautabtötung in Kartoffeln kann es zu Ertragsreduzierungen kommen, denen jedoch die Vorteile in der Knollenqualität wie erhöhte Schalenfestigkeit und geringer Befall mit Fäulen gegenübersteht. Negative Effekte auf das Keimverhalten von Pflanzkartoffeln im folgenden Frühjahr sind nicht zu erwarten. Durch die Anwendung von Mission in Raps und Leguminosen sind geringfügige Ertragseinbußen möglich, denen jedoch Vorteile bei der Beerntbarkeit und bei der Erntegutqualität (geringerer Feuchtegehalt des Erntegutes) gegenüberstehen. Negative Auswirkungen auf Keimfähigkeit des Erntegutes sind für die genannten Kulturen, die zur Saatguterzeugung bestimmt sind, nicht zu erwarten. Als Nebeneffekt in den Sikkationsversuchen wurde in den Beständen die Unkrautkontrolle bei Spätverunkrautung beobachtet. Aufgrund des eingeschränkten Anwendungsverbotes, wird für die Anwendung in Hopfen die Auflage WA854 (Anwendung nur in der Zeit von 01. Juli bis 31. August) erteilt. Die Kulturverträglichkeit ist für Hopfen gegeben. Für die Anwendung in Hopfen wird die Auflage WW730 (Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung) erteilt. Schäden an nachgebauten Folgekulturen können aufgrund der Wirkungsweise (Deiquat ist blattaktiv) ausgeschlossen werden. Mission wird als nicht bienengefährlich (B4) und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge wie Pardosa sp. (Wolfsspinnen) und Pterostichus melanarius (Laufkäfer) und schädigend für Coccinella septempunctata (Sieben-Punkt-Marienkäfer) und Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) ein-

5 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 5 von 40 gestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff und zum Pflanzenschutzmittel reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern oder Umstehenden sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der für den Wirkstoff festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Rückständen dieses Wirkstoffs mit der Nahrung nicht zu erwarten. Deiquat wird unter Freilandbedingungen mit DT 50 Werten von mehreren Jahren abgebaut. Aufgrund der extrem hohen K oc-werte von bis ist eine Versickerungsneigung auszuschließen. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung können unvertretbare Auswirkungen des Mittels auf wildlebende Vögel und Säuger und die Bodenfauna ausgeschlossen werden. Für aquatische Organismen, Arthropoden und terrestrische Pflanzen sind risikomindernde Maßnahmen erforderlich. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS06 GHS07 GHS08 GHS09 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Ausrufezeichen Gesundheitsgefahr Umwelt S2 Gefahr EUH EUH 401 H302 H315 H317 H319 H331 H335 Enthält Deiquatdibromid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Giftig bei Einatmen. Kann die Atemwege reizen.

6 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 6 von 40 H372 H400 H410 Schädigt die Organe <alle betroffenen Organe nennen> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. P501 Inhalt/Behälter... zuführen. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 NW264 NW265 NW468 Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

7 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 7 von 40 Anwenderschutz SB001 SB005 SB010 SB110 SB166 SB199 SE110 SF SS110 SS120 SS2101 SS2202 SS610 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

8 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 8 von 40 ST1203 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Wirkstoff VH388 Im technischen Konzentrat Deiquatdibromid darf der Gehalt an 1,2-Dibromethan 10 mg/kg nicht überschreiten. Wirksamkeit NN361 NN3842 WMD Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): D Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Hinweise NB6641 NN130 NN166 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Mit Unterbrechung Analytik Naturhaushalt

9 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 9 von 40 Phys.chem. Eigenschaften Rückstandsanalytik Rückstandsverhalten und Toxikologie Wirksamkeit Wirkstoff Ohne Unterbrechung Analytik KIIIA Eine Analysenmethode zur Bestimmung der relevanten Verunreinigung 1,2-Dibromethan im Pflanzenschutzmittel ist vorzulegen. Begründung: Gemäß 15, Abs. 1, Nr. 4a PflSchG darf ein Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn die relevanten Verunreinigungen bestimmt werden können. Der von Ihnen in der Nachlieferung vom 13. August 2009 aufgeführte Hinweis auf die Analysemethode für die Bestimmung von 1,2-Dibromethan im technischen Material ist fachlich richtig, allerdings liegt mir die entsprechende Methode nicht vor. Diese Unterlagen sind innerhalb von 6 Monaten vorzulegen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass künftige Anträge ohne diese Unterlage als unvollständig angesehen werden könnten. Naturhaushalt Phys.chem. Eigenschaften Rückstandsanalytik Rückstandsverhalten und Toxikologie

10 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 10 von 40 Wirksamkeit KIIIA1 3.9 In der Gebrauchsanleitung sind die Anwendungen von Mission auf der Grundlage der zu ändernden Anwendungen zu beschreiben. Wirkstoff 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI 2. Februar 2011 erklärt BFR 22. Juli 2011 erklärt UBA 3. März 2016 erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulie- Wirkstoffe rungstyp Diquanet HERMOO Belgium NV SL Deiquat(0037) Wirkstoffgehalt 200 g/l Reglone Syngenta Agro GmbH SL Deiquat(0037) 200 g/l Life Scientific Diquat Life Scientific Ltd. Unit 12, Deiquat(0037) NovaUCD Belfield Innov. Park SL 200 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar.

11 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 11 von 40 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Produktanalytik Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Deiquat (als) Dibromid Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften siehe Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Es handelt sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b. Es wurden Studien zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften eingereicht. Diese werden jedoch nicht bewertet, da das BVL davon ausgeht, dass diese Studien bereits im Rahmen der Zulassung im Vereinigten Königreich (UK) bewertet wurden. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Die Analysemethoden zur Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes Deiquat und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes wurden von der britischen Zulassungsbehörde bewertet und für valide befunden. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Deiquat nach einer CIPAC-Methode (Dobrat und Martijn, 1995, Handbook 1G) UV-spektroskopisch bei 308 nm bestimmt. Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Eine Methode zur Bestimmung der relevanten Verunreinigung 1,2-Dibromethan wurde nachgefordert. 2.4 Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Deiquat in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser, Luft sowie Körperflüssigkeiten und gewebe stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Für das Pflanzenschutzmittel Mission wurde ein Antrag auf gegenseitige Anerkennung gestellt. Die Bewertung der Rückstandsanalysemethoden wurde von der britischen Zulas-

12 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 12 von 40 sungsbehörde durchgeführt. Eine Bewertung durch das BfR ergab eine Datenlücke, über die der Antragsteller in Kenntnis gesetzt wurde. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel Mission enthält den nicht-selektiven Wirkstoff Deiquat, der zu der chemischen Gruppe der Bipyridylium-Verbindungen gehört. Die Aufnahme erfolgt über die grünen Pflanzenteile. Eine Verteilung über das Xylem findet nur in sehr geringem Umfang statt. Neben der Hemmung der Atmung der Pflanze wird die Fixierung von Kohlendioxid und die Lichtreaktion der Photosynthese gestört. Der Wirkstoff greift in das Photosystem I ein und stört den Elektronentransport. Die Wirkung von Deiquat ist gebunden an Chlorophyll, Licht und Sauerstoff (Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): D). Als Symptome zeigen sich an den benetzten Pflanzenteilen bereits wenige Tage nach der Anwendung Welkeerscheinungen und anschließend Nekrosen. Bei dem Zulassungsantrag für Mission handelt es sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung einer Zulassung aus Großbritannien nach 15b PflSchG. Die Vergleichbarkeit der relevanten landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen in Deutschland und Großbritannien wurde nachgewiesen. Die in UK beschiedenen Anwendungen wurden, einschließlich der relevanten Auflagen, moderat an in Deutschland bestehende Zulassungen angepasst. Die hinreichende Wirksamkeit von Mission zur Sikkation in Sommer- und Winterraps, Futtererbsen, Ackerbohnen, Rotklee und Weißklee, Lein, als Reihenbehandlung zum Hopfenputzten in Hopfen einschließlich Unkrautbekämpfung und zur Krautabtötung in Kartoffeln ist gegeben. Der Wirkstoff Deiquat ist in Deutschland bisher lediglich in Reglone enthalten. Für den Wirkstoff Deiquat besteht ein eingeschränktes Anwendungsverbot. Durch die Anwendung von Mission zur Krautabtötung in Kartoffeln kann es zu Ertragsreduzierungen kommen, denen jedoch die Vorteile in der Knollenqualität wie erhöhte Schalenfestigkeit und geringer Befall mit Fäulen gegenübersteht. Negative Effekte auf das Keimverhalten von Pflanzkartoffeln im folgenden Frühjahr sind nicht zu erwarten. Durch die Anwendung von Mission in Raps und Leguminosen sind geringfügige Ertragseinbußen möglich, denen jedoch Vorteile bei der Beerntbarkeit und bei der Erntegutqualität (geringerer Feuchtegehalt des Erntegutes) gegenüberstehen. Negative Auswirkungen auf Keimfähigkeit des Erntegutes sind für die genannten Kulturen, die zur Saatguterzeugung bestimmt sind, nicht zu erwarten. Als Nebeneffekt in den Sikkationsversuchen wurde in den Beständen die Unkrautkontrolle bei Spätverunkrautung beobachtet. Aufgrund des eingeschränkten Anwendungsverbotes, wird für die Anwendung in Hopfen die Auflage WA854 (Anwendung nur in der Zeit von 01. Juli bis 31. August) erteilt. Die Kulturverträglichkeit ist für Hopfen gegeben. Für die Anwendung in Hopfen wird die Auflage WW730 (Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung) erteilt. Schäden an nachgebauten Folgekulturen können aufgrund der Wirkungsweise (Deiquat ist blattaktiv) ausgeschlossen werden. Mission wird als nicht bienengefährlich (B4) und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge wie Pardosa sp. (Wolfsspinnen) und Pterostichus melanarius (Laufkäfer) und schädigend für Coccinella septempunctata (Sieben-Punkt-Marienkäfer) und Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen.

13 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 13 von Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Deiquat sowie das Pflanzenschutzmittel "Mission" wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels "Mission" und des darin enthaltenen Wirkstoffs Deiquat liegen ausreichende Untersuchungen vor. Die beantragten Anwendungen führen im Erntegut zu Rückständen, die durch die in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzten Rückstandshöchstgehalte abgedeckt sind. Allerdings zeigt die aktuell durchgeführte Überprüfung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte bzw. der zugrunde liegenden Anwendungen nach Artikel 12 der Verordnung 396/2005 (Reasoned Opinion der EFSA vom , EFSA Journal 2015;13(1):3972, ASB ), dass ein chronisches Risiko in DE durch Deiquat-Rückstände nicht ausgeschlossen werden kann. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann keine Zulassung für rückstandsrelevante Anwendungen mit dem Wirkstoff Deiquat erteilt werden, da ein chronisches Risiko für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann. 2.8 Naturhaushalt Zum Abbau von Deiquat im Boden wurde in einer Laborstudie kein messbarer Abbau des Wirkstoffes nach einem Jahr festgestellt. In Freilandversuchen betrug die DT 50 bis zu 20 Jahre. Aufgrund der starken Adsorption des Wirkstoffes sind Standard-Abbauversuche nicht zielführend. Wegen der extrem starken Adsorptionsneigung wird von einer nahezu vollständigen Bindung des Wirkstoffs an die Bodenmatrix ausgegangen. Für die PEC Berechnung im Boden wird eine DT 50 von 13,5 Jahren zugrunde gelegt. Es treten keine Metaboliten im Boden auf. Aufgrund der extrem hohen K oc-werte von bis ist eine Versickerungsneigung auszuschließen. Modellrechnungen oder Lysimeterstudien sind daher nicht erforderlich. Auswirkungen auf das Grundwasser können mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Deiquat ist hydrolysestabil, bei ph 9 findet allerdings eine geringe Abnahme der Konzentration (8,3 % in 30 d) statt. Im Wasser-Sediment-System wird der Wirkstoff mit einer DT 50 von 12 bis 24 h aus der Wasserphase in das Sediment verlagert. Ein Primärabbau wurde nicht nachgewiesen, die Mineralisierung betrug < 0,05 % nach 31 d. Metaboliten wurden auch hier nicht gefunden. Mit einem Dampfdruck von < 10-5 Pa ist die Neigung zur Verflüchtigung gering. Unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel und Säuger sind durch Deiquat nicht zu erwarten, da nach einer verfeinerten Risikobewertung alle Toxizitäts-Expositions-Verhältnisse akzeptabel gemäß den Kriterien in Anhang VI der Richtlinie 91/414/EWG sind.die akute orale LD 50 für Vögel liegt bei 155 mg/kg KG (Anas platyrhynchos), die NOECderReproduktionstoxizität bei 5 mg/kg KG/d (Anas platyrhynchos). Für Säuger liegt die LD 50 der Ratte bei 214 bis 222 mg/kg KG und der niedrigste relevante NOAEL (Maternaltoxizität) bei 1 mg/kg KG/d. Die empfindlichsten Gewässerorganismen sind Wasserpflanzen (Lemna minor) mit einer EbC 50 von 3 µg a.s./l. Für die Bewertung des Risikos durch Anreicherung des Wirkstoffes im Sediment wird die NOEC von Chironomus riparius von A 22,4 mg Wirkstoff/kg TS Sediment zugrunde gelegt. Anwendungsbestimmungen zum Einhalten eines Abstandes sind erforderlich. Für Nichtzielarthro-

14 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 14 von 40 poden wird die LR50 von 4,1 g a.s./ha von Typhlodromus pyri zugrunde gelegt. Anwendungsbestimmungen zum Einhalten eines Abstandes sind erforderlich. Die LC 50 für Regenwürmer liegt bei 130 mg a.s./kg Substrat. Ein Reproduktionstest liegt nicht vor, statt dessen Ergebnisse aus Freilandversuchen. Dort wurden, allerdings bei extrem hohen Aufwandmengen (15 bis 720 kg a.s./ha) Effekte nach einem Jahr beobachtet, 6 Jahre danach allerdings nicht mehr. Eine Wirkung auf Bodenmikroorganismen wurde auch bei Aufwandmengen über 50 kg/ha nicht beobachtet. In einem Freiland-Screeningtest mit Nichtzielpflanzen wurde eine EC 50 von 58,8 g a.s./ha für Helianthus annuus ermittelt. Zusätzlich wurden Freilandversuche durchgeführt, die jedoch aufgrund einmaliger Anwendung stark überhöhter Aufwandmengen statt jährlicher Applikation geringer Mengen nicht zur Bewertung herangezogen werden können. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung können unvertretbare Auswirkungen des Mittels auf wildlebende Vögel und Säuger und die Bodenfauna ausgeschlossen werden. Für aquatische Organismen, Arthropoden und terrestrische Pflanzen sind risikomindernde Maßnahmen erforderlich.

15 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 15 von 40 3 Anwendungen 001 Kartoffel - Krautabtötung Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Krautabtötung Kartoffel Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Vor der Ernte Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: spritzen 2,5 l/ha in 400 bis 800 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten 10 Tage Freiland: Kartoffel Anwendungsbestimmungen NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der

16 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 16 von 40 regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605-1 NW606 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit

17 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 17 von 40 Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Nein Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die aktuell durchgeführte Überprüfung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte bzw. der zugrunde liegenden Anwendungen nach Artikel 12 der Verordnung 396/2005 (Reasoned Opinion der EFSA vom , EFSA Journal 2015;13(1):3972, ASB ) zeigt, dass ein chronisches Risiko in DE durch Deiquat-Rückstände nicht ausgeschlossen werden kann. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann keine Zulassung für rückstandsrelevante Anwendungen mit dem Wirkstoff Deiquat erteilt werden, da ein chronisches Risiko für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann. 002 Winterraps - Sikkation Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Sikkation Winterraps Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: ab 89 Anwendungszeitpunkt: Zur Spätbehandlung vor der Ernte Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: spritzen 2 l/ha in 400 bis 800 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen

18 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 18 von 40 Wartezeiten 10 Tage Freiland: Raps Anwendungsbestimmungen NT102 NW605-1 NW606 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5)

19 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 19 von 40 Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Nein Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die aktuell durchgeführte Überprüfung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte bzw. der zugrunde liegenden Anwendungen nach Artikel 12 der Verordnung 396/2005 (Reasoned Opinion der EFSA vom , EFSA Journal 2015;13(1):3972, ASB ) zeigt, dass ein chronisches Risiko in DE durch Deiquat-Rückstände nicht ausgeschlossen werden kann. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann keine Zulassung für rückstandsrelevante Anwendungen mit dem Wirkstoff Deiquat erteilt werden, da ein chronisches Risiko für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann. 003 Futtererbse - Sikkation Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Sikkation Futtererbse Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: ab 89 Anwendungszeitpunkt: Zur Spätbehandlung vor der Ernte

20 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 20 von 40 Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: spritzen 3 l/ha in 400 bis 800 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten 10 Tage Freiland: Futtererbse Anwendungsbestimmungen NT102 NW605-1 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.

21 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 21 von 40 NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Nein Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die aktuell durchgeführte Überprüfung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte bzw. der zugrunde liegenden Anwendungen nach Artikel 12 der Verordnung 396/2005 (Reasoned Opinion der EFSA vom , EFSA Journal 2015;13(1):3972, ASB ) zeigt, dass ein chronisches Risiko in DE durch Deiquat-Rückstände nicht ausgeschlossen werden kann. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann keine Zulassung für rückstandsrelevante Anwendungen mit dem Wirkstoff Deiquat erteilt werden, da ein chronisches Risiko für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann. 004 Ackerbohne - Sikkation

22 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 22 von 40 Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Sikkation Ackerbohne Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: ab 89 Anwendungszeitpunkt: Zur Spätbehandlung vor der Ernte Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: spritzen 3 l/ha in 400 bis 800 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten 7 Tage Freiland: Ackerbohne Anwendungsbestimmungen NT102 NW605-1 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächen-

23 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 23 von 40 gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Nein

24 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 24 von 40 Die aktuell durchgeführte Überprüfung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte bzw. der zugrunde liegenden Anwendungen nach Artikel 12 der Verordnung 396/2005 (Reasoned Opinion der EFSA vom , EFSA Journal 2015;13(1):3972, ASB ) zeigt, dass ein chronisches Risiko in DE durch Deiquat-Rückstände nicht ausgeschlossen werden kann. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann keine Zulassung für rückstandsrelevante Anwendungen mit dem Wirkstoff Deiquat erteilt werden, da ein chronisches Risiko für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann. 005 Rotklee, Weißklee - Sikkation Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Sikkation Rotklee, Weißklee Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: ab 89 Anwendungszeitpunkt: Zur Spätbehandlung vor der Ernte Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: spritzen 3 l/ha in 400 bis 800 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen Wartezeiten (F) Freiland: Weißklee, Rotklee Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch

25 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 25 von 40 genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605-1 NW606 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit

26 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 26 von 40 Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Sofern für Deiquat Rückstandshöchstgehalte in Erntegütern der beantragten Anwendungen festgesetzt sind, ist deren Einhaltung in der Praxis durch ausreichende Rückstandsdaten belegt. Nähere Ausführungen sind im Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang enthalten. 006 Lein - Sikkation Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Sikkation Lein Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: ab 89 Anwendungszeitpunkt: Zur Spätbehandlung vor der Ernte Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: spritzen 3 l/ha in 400 bis 800 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen

27 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 27 von 40 Wartezeiten (F) Freiland: Lein Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NT102 NW605-1 NW606 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden.

28 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 28 von 40 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Ohne Unterbrechung Rückstandsverhalten Wirksamkeit Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit: Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Sofern für Deiquat Rückstandshöchstgehalte in Erntegütern der beantragten Anwendungen festgesetzt sind, ist deren Einhaltung in der Praxis durch ausreichende Rückstandsdaten belegt. Nähere Ausführungen sind im Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang enthalten. 007 Hopfen - Hopfenputzen Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Hopfenbau Hopfenputzen Hopfen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: ab 38 Anwendungszeitpunkt: Ab Erreichen der Gerüsthöhe, Juli bis August

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