Lotus Metsulfuron PFLANZENSCHUTZMITTEL FÜR BERUFLICHE ANWENDER. Gebrauchsanleitung HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

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1 PFLANZENSCHUTZMITTEL FÜR BERUFLICHE ANWENDER Gebrauchsanleitung Lotus Metsulfuron Herbizid Wirkstoff: 192,6 g/kg Metsulfuron (200 g/kg Methylester) 20 Gew.-% Formulierung: Wasserlösliches Granulat (WG) Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B Einsatzgebiet: Lotus Metsulfuron ist ein WG-formuliertes Herbizid (wasserlösliches Granulat) zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern im Frühjahr in Weichweizen, Gerste, Triticale, Hafer sowie Stilllegungsflächen Zul.-Nr HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Kennzeichnung gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 Achtung Umweltgefährlich Gefahrenhinweise: Gesundheitsschädlich beim Einatmen (H332). Kann die Atemwege reizen (H335). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410). Enthält Natrium-Maleat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sicherheitshinweise: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen (P102). Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen (P270). Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen (P262). Inhalt / Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen (P501). Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden (P281). Leere Verpackungen nicht wiederverwenden. Hinweise für den Anwenderschutz: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101). Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten (SF245-01)

2 Zulassungsinhaber Rotam Agrochemical Europe Ltd. Hamilton House Mabledon Place WC1H 9BB London UK Vertrieb durch Lotus Agrar GmbH Dynamostr Mannheim DE Chargennr.: Herstellungsdatum: Nettomenge: Haltbarkeit: siehe Behälter siehe Behälter 100g Mind. 2 Jahre haltbar WIRKUNGSWEISE, ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNG Wirkungsweise LOTUS METSULFURON ist ein systemisches Herbizid aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe. Die Aufnahme erfolgt über die Blätter sowie über die Wurzeln. In der Pflanze wird der Wirkstoff mit dem Saftstrom verteilt. Durch Hemmung des Enzyms Acetolactat-Synthase (ALS) wird die Synthese wichtiger Aminosäuren unterbunden. Die ersten Symptome wie Wachstumsstillstand, chlorotische Flecken und beginnende Vergilbung sind nach wenigen Tagen sichtbar. Das völlige Absterben der Unkräuter erfolgt innerhalb weniger Wochen. Die Selektivität von Metsulfuron beruht auf der schnellen Metabolisierung in Getreidepflanzen. Die beste und schnellste Wirkung erzielt LOTUS METSULFURON bei aktiv wachsenden Unkräutern im Jugendstadium Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Schadorganismus/ Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Pflanzen/ -erzeugnisse/ Objekte Winterweichweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Winterhafer Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommertriticale, Sommerhafer Stilllegungsflächen Anwendung im Frühjahr im Ackerbau Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Winterhafer: Vom 3-Blatt-Stadium bis zum 2 Knoten-Stadium (BBCH 13-32) der Kultur zur Bekämpfung einjähriger zweikeimblättriger Unkräuter im Frühjahr. Zugelassene Aufwandmenge: 40 g/ha in l Wasser spritzen Maximale Anzahl der Anwendungen pro Jahr bzw. pro Kultur: 1 Wartezeit: (F) Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerroggen, Sommertriticale, Sommerhafer: Nach dem Auflaufen der Kultur vom 3-Blatt-Stadium bis Ende Bestockung (BBCH 13-29) zur Bekämpfung einjähriger zweikeimblättriger Unkräuter. Zugelassene Aufwandmenge: 25 g/ha in l Wasser spritzen Maximale Anzahl der Anwendungen pro Jahr bzw. pro Kultur: 1 Wartezeit: (F) Stilllegungsflächen: Das Mittel darf bis Ende Juli angewendet werden und zwar nur wenn sich eine vollständige Pflanzendecke gebildet hat. Zugelassene Aufwandmenge: 30 g/ha in l Wasser spritzen Maximale Anzahl der Anwendungen pro Jahr bzw. pro Kultur: 1 Wartezeit: (F) (F) = Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

3 WIRKUNGSSPEKTRUM, PFLANZENVERTRÄGLICHKEIT, RESISTENZAMANGEMANAGEMENT UND NACHBAU Wirkungsspektrum Pflanzen bis zu Pflanzen bis zu Pflanzen bis zu Unkrautart 2 entfalteten 6 entfalteten 15 cm echten Blättern* echten Blättern* breit/hoch* Windenknöterich MS MS -- Ackersenf S S S Vogelmiere S S S Weißer Storchschnabel S S -- Rote Taubnessel S S MS Ampfer S S S Melde S R R Ehrenpreis, Persischer S S MS Ackervergissmeinnicht S MS MS Hundspetersilie S S MS Gewöhnlicher Hohlzahn S S S Knöterich S MS MS Kamille S S S Kleine Brennnessel S S -- Uferknöterich S S S Feldstiefmütterchen S MS MS Ackerfrauenmantel S S S Klatschmohn S S MS Flohknöterich S S S Hirtentäschel S S S Kohl-Gänsedistel S Ausfallraps S S -- Ausfallzuckerrübe S S S *S = Gut bekämpfbar, MS = Weniger gut bekämpfbar, R = nicht ausreichend bekämpfbar Pflanzenverträglichkeit (WH9161) Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich (WP710). Schäden an der Kulturpflanze möglich (WP734). Für LOTUS METSULFURON sind keine Sortenunverträglichkeiten bekannt. LOTUS METSULFURON allein oder als Tankmischung darf nicht in Kulturen angewendet werden, die infolge von Trockenheit, Vernässung, niedrigen Temperaturen, Schädlings- oder Krankheitsbefall, Nährstoff- oder Kalkmangel oder anderen wachstumshemmenden Faktoren unter Stress leiden. Getreidekulturen mit Untersaaten aus Gras, Klee bzw. anderen Leguminosen oder irgendeiner anderen breitblättrigen Kultur nicht mit LOTUS METSULFURON behandeln. Nach dem Walzen, Eggen oder Striegeln einer Kultur darf LOTUS METSULFURON 7 Tage lang nicht angewendet werden. Bitte beachten die Auflagen der erforderlichen Spritzabstände zu Gewässern. Wegen der hohen Wirksamkeit des Herbizids ist darauf zu achten, dass ein Abdriften auf breitblättrige Pflanzen außerhalb des Zielgebiets oder in Teiche, Fließgewässer oder Gräben zu vermieden wird. Sorgfältiges Reinigen der Ausbringungsgeräte ist ebenfalls wichtig. Resistenzmanagement (WH951) Bei Sulfonylharnstoffen ist ein hohes Resistenzrisiko bekannt. Metsulfuron Methyl gehört zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe. In der HRAC Klassifizierung gehört er in die Gruppe B. Wenn Herbizide mit der gleichen Wirkweise wiederholt über mehrere Jahre auf demselben Feld angewendet werden, kann eine Selektion resistenter Biotypen erfolgen. Um Resistenzen zu vermeiden sollten folgende Strategien verfolgt werden: 1) Wechsel von Herbiziden mit unterschiedlichen Wirkmechanismen (HRAC Klassifizierung) in Spritzfolgen und Tankmischungen 2) Reduktion des Unkrautdrucks in der Fruchtfolge 3) Bodenbearbeitungsmaßnahmen zur Unkrautreduktion 4) Anpassung des Saattermins 5) Keine Reduktion der zugelassenen Aufwandmenge

4 Nachbau Bei vorzeitigem Umbruch innerhalb von 3 Monaten nach der Ausbringung darf nur Weizen gedrillt werden. Nach der Anwendung von LOTUS METSULFURON können im Jahr der Anwendung folgende Kulturen nachgebaut werden: alle Getreidearten, Raps, Ackerbohnen und Gras. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: Anwendungsbestimmungen: NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW609 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. Abstand: 5m NW800 Keine Anwendung auf drainierten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. Für die Anwendung in Sommerweichweizen, -gerste, -triticale, -hafer NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendung in Winterweichweizen, -gerste, -triticale, -hafer und Stilllegungsflächen NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendung in Sommerweichweizen, -gerste, -triticale, -hafer und Stilllegungsflächen NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die Anwendung in Wiinterweichweizen, -gerste, -triticale, -hafer NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine

5 Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. ALLGEMEINE HINWEISE Hinweise zum Schutz der Umwelt Das Mittel ist giftig für Algen (NW262). Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen (NW262). Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN165). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft (NN170). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft (NN1842). Anwendungshinweise LOTUS METSULFURON wird mit praxisüblichen Spritzgeräten ausgebracht. Bewährt haben sich Wasseraufwandmengen von l/ha. Auf eine gleichmäßige Benetzung der Unkräuter ist zu achten, die höheren Wasseraufwandmengen empfehlen sich bei dicht belaubten Beständen. Mischbarkeit Informationen über geeignete Mischungspartner für Tankmischungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Im Allgemeinen sollte LOTUS METSULFURON in Getreidekulturen nicht in Tankmischung mit einem Mittel, das einen anderen Sulfonylharnstoff enthält, oder mit ALS-hemmenden Herbiziden verwendet werden. Vertreiber und Hersteller haften nicht für potentielle Schäden durch Tankmischungen. In Hafer und Triticale darf LOTUS METSULFURON nicht in Tankmischungen verwendet werden. Bei der Verwendung von Tankmischungen ist darauf zu achten, dass es zu keiner Überlappung des Spritzbereiches kommt.. Herstellung und Ausbringung der Spritzbrühe Allgemeine Hinweise: Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie gebraucht wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten, evtl. Gerät auf Prüfstand testen. Ansetzen der Spritzbrühe: Spritztank mit 1/4 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und LOTUS METSULFURON bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Den entleerten Kanister mehrmals mit viel Wasser ausspülen und das Spülwasser der Spritzflüssigkeit zufügen. Den Rest der erforderlichen Wassermenge anschließend bei laufendem Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk die Spritzbrühe umgehend nach Ansatz ausbringen. Wenn LOTUS METSULFURON in einer Mischung mit anderen Herbiziden ausgebracht wird, LOTUS METSULFURON zuerst in den Tank geben. Weitere Hinweise: Insbesondere bei Tankmischungen mit LOTUS METSULFURON ist auf die gute Durchmischung der Brühe zu achten. Bei Arbeitsunterbrechung Rührwerk laufen lassen. Gerätereinigung UM SCHÄDEN AN ANSCHLIESSENDEN NICHTGETREIDEKULTUREN ZU VERMEIDEN, SIND ALLE AUSBRINGUNGSGERÄTE, EINSCHLIESSLICH DER INNEN- UND AUSSENSEITE DES DECKELS, UNMITTELBAR NACH DER AUSBRINGUNG VON LOTUS METSULFURON GRÜNDLICH NACH FOLGENDEM VERFAHREN ZU REINIGEN: Nach Beendigung der Arbeit Spritzgerät und -leitungen gründlich mit Wasser und geeignetem Reinigungsmittel spülen. Innen- und Außenreinigung auf dem Feld vornehmen. Das Spülwasser auf vorher behandelten Flächen ausbringen. Insbesondere wenn mehrere Tankfüllungen mit Tankmischungspartnern ausgebracht wurden, muss das Arbeitsgerät spätestens am Ende des Arbeitstages gründlich gereinigt werden. Technisch unvermeidbare Restmengen im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

6 Die Spülwassermenge für die Reinigung: ca % des Tankinhaltes. Das Rührwerk bei der Reinigung für 15 Minuten eingeschalten. Spülpumpe, Filter und Ausleger abspritzen, nachdem Siebe, Düsen und Schirme entfernt wurden (diese Teile sind separat zu reinigen). Bei der Gerätereinigung anfallendes Waschwasser nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Reinigungswasser auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Lagerung/Entsorgung Nur in der verschlossenen Originalverpackung, getrennt von Lebens- und Futtermitteln aufbewahren. Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bei den Sammelstellen abgeben. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung. ERSTE HILFE Allgemeine Hinweise: Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen. Bei Verschlucken: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen (P301/P315). Bei Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Bei anhaltender Augenreizung Augenarzt aufsuchen. Bei Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut sofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen. Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzung waschen. Wenn Symptome wie allergische Reaktionen oder Hautreizungen auftreten, Arzt aufsuchen. Bei Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen: in Deutschland: II. Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität Mainz, Tel.-Nr und Telefax-Nr ; in Österreich: Vergiftungsinformationszentrale, Tel.-Nr Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt-/Ökologieereignisse): in Deutschland und Österreich Tel.-Nr Haftungsbedingungen Da die Anwendung des Mittels, seine Mischung mit anderen Mitteln sowie die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten (z.b. Wetterbedingungen) außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für die gleich bleibende Beschaffenheit unserer Produkte bei richtiger Lagerung.

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