Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
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- Kasimir Beutel
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1 Zul. Nr.: GEBRAUCHSANLEITUNG Wirkungsweise: TAIPAN enthält den Wirkstoff Fluroxypyr, der vorzugsweise über die Blätter aufgenommen wird. Der Transport erfolgt systemisch zu den Vegetationspunkten und mit den Reservestoffen in die Wurzeln. Es kommt zu einem Eingriff in die Eiweißbildung. Damit setzt der Absterbeprozess ein. Dieser kann sich je nach Witterung über mehrere Wochen erstrecken. Wirkungssicherheit und Kulturverträglichkeit bleiben auch bei vorübergehend kühlen, feuchten Witterungsbedingungen und bei leichten Nachtfrösten erhalten. Die schnellste Wirkung wird bei wüchsigem Wetter erzielt. Zum Zeitpunkt der Behandlung müssen die Unkräuter aufgelaufen sein und genügend Blattmasse zur Aufnahme des Wirkstoffes gebildet haben. WMO: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Kultur Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer Wiesen, Weiden Schadorganismus - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Klettenlabkraut - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter - Ampfer-Arten Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (NW 468): Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendung in Getreide gilt: (NT 103): Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S ) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung - 1 -
2 des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW 642): Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Für die Anwendung in Wiesen und Weiden gilt: (NT 108): Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S ) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. (NW 609): Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S ) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. Abstand: 5 m WIRKUNGSSPEKTRUM (Getreide): Gut bekämpft werden: Kornblume, Ackerwinde, gemeiner Erdrauch, gemeiner Hohlzahn, Klettenlabkraut, weicher Storchschnabel, Sonneblume, Ackervergißmeinnicht, Winden-Knöterich, Ackersenf, Ackergänsedistel, Vogelmiere, Wiesen-Löwenzahn, Wicken Ausreichend bekämpft werden: - 2 -
3 Raps, gemeines Hirtentäschelkraut, unechter Gänsefuß, Stängelumfassende Taubnessel, falsche Kamille, Knöterich-Arten, Wegrauke, persischer Ehrenpreis, Ehrenpreis-Arten, Weißer Gänsefuß, gemeines Kreuzkraut Nicht ausreichend bekämpft werden: Ackergauchheil, Gemeiner Windhalm, rundblättriger Storchschnabel, Purpurrote Taubnessel, Deutsches Weidelgras, einjähriges Bingelkraut, Klatschmohn, Ackervogelknöterich, Portulak, Ackerhahnenfuß, Feld-Stiefmütterchen WIRKUNGSSPEKTRUM (Wiesen und Weiden): Gut bekämpft werden: Alle Ampferarten (ausgenommen Alpenampfer), grüner Pippau, Klettenlabkraut, Kamille- Arten, Spitzwegerich, Vogelmiere, Wiesen-Löwenzahn, Feldklee und Wicke Weniger gut bekämpft werden: Acker-Kratzdistel, weicher Storchschnabel, gemeines Ferkelkraut, Ackervergißmeinnicht, Ackerhahnenfuß, Jakobs Greiskraut, Ackerspörgel, Weißklee Nicht ausreichend bekämpft werden: Weißer Gänsefuß, Ampferknöterich, Feld-Stiefmütterchen, borstenblättrige Schafgarbe Anwendung: TAIPAN ist in Winter- und Sommergetreide ohne Sorteneinschränkung sehr gut verträglich. TAIPAN zeichnet sich durch eine sehr gute Gräserverträglichkeit aus, ist jedoch nicht kleeschonend. WINTERWEICHWEIZEN, -ROGGEN, -GERSTE, -TRITICALE: Gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (1- bis 3-Blattstadium) nach dem Auflaufen der Kultur im Frühjahr (von BBCH 13-29: 3-Blattstadium bis Ende der Bestockung / maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht) behandeln. Gegen Klettenlabkraut (von 1- bis 3-Blattstadium) im Frühjahr zur Spätbehandlung vom Beginn des Schossens bis zum Ligula (Blatthäutchen)-Stadium behandeln. (WP 778): Bei Roggen Ertragsminderung möglich. SOMMERWEICHWEIZEN, -GERSTE, -HAFER: Gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (1- bis 3-Blattstadium) nach dem Auflaufen der Kultur im Frühjahr vom 3-Blattstadium bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium behandeln. (WP 734): Schäden an der Kulturpflanze möglich. Für alle Getreidearten gilt: Aufwandmenge: 0,9 l/ha in l/ha Wasser spritzen. Klee- und Luzerne-Untersaaten nicht behandeln. Sie können 14 Tage nach der Anwendung von TAIPAN eingesät werden. Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode
4 Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Keine Behandlungen bei Nachttemperaturen unter -5 C und von z. B. durch Staunässe oder Trockenheit geschwächten Getreidebeständen. WIESEN, WEIDEN: Gegen Ampfer-Arten während der Vegetationsperiode (Mai bis August) behandeln. Aufwandmenge: 1,8 l/ha in l/ha Wasser spritzen. Der beste Bekämpfungserfolg wird erzielt, wenn etwa 20% der Ampferpflanzen einen Blütenstängel ausgebildet haben. Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode. Wartezeit Wiesen, Weiden [Gras und Heu]: 21 Tage Herstellung der Spritzbrühe: Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln, in den zur Hälfte mit Wasser gefüllten Spritztank geben und Rührwerk einschalten. Tank mit Wasser auffüllen. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Bei gemeinsamer Ausbringung mit AHL (Markenware, pur) wird TAIPAN vor dem Einfüllen in den Spritztank in Wasser im Verhältnis 1:1 vorgemischt und dann erst AHL zugegeben. Nur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll die erforderliche Spritzflüssigkeit genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen. Leeren TAIPAN-Behälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. Nur mit ausgeliterten Geräten arbeiten, deren Ausstoß pro Hektar bekannt ist. Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand kontrollieren und einstellen lassen. Spritzenreinigung: Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden: Technisch unvermeidbare Restmengen im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen. Ca % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Mischbarkeit: TAIPAN ist mischbar mit Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden, Harnstoff, Blattdüngern und Halmverkürzungsmitteln (Hinweise der Hersteller beachten). Bei Mischung mit AHL ausschließlich AHL-Markenware verwenden. Eventuelle Ätzschäden sind auf den Dünger zurückzuführen
5 Bei ungünstigen Witterungsbedingungen wie zu erwartenden Nachtfrösten und / oder gestressten Beständen ist bei Tankmischungen die Gefahr der Unverträglichkeit gegeben. Der Einsatz von Tankmischungen sollte unter diesen Umständen unterbleiben Bei Tankmischungen sind grundsätzlich die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Nachbau: Im Rahmen der üblichen Fruchtfolge kann jede Kultur nachgebaut werden. Hinweise für den sicheren Umgang: Umweltverhalten: - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). - Das Mittel ist giftig für Algen, Fische und Fischnährtiere. - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. Hinweise zum Schutz des Anwenders: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Zur Vermeidung von risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel dicht abschließende Schutzbrille, Universal- Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. (SF ): Behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. (SB 110): Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Person aus dem Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren. Bei Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Sofort Arzt rufen, Datenblatt bereithalten. Unverletztes Auge schützen. Augenärztliche Nachkontrolle Nach Verschlucken: Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen herbeiführen, viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen. Aspirationsgefahr Bei Erbrechen, Kopf tief halten damit der Mageninhalt nicht in die Lungen gelangt
6 Abfallbeseitigung: Leere Verpackung nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Hinweis für den Käufer: Die Angaben in dieser Gebrauchsanleitung basieren auf den derzeitigen Kenntnissen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung des Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für die gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Viele Faktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik, etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber ebenfalls keine Haftung übernehmen. Zulassungsinhaber: AGRO TRADE Handelsgesellschaft mbh Bärweiler Str Lauschied Tel. : +49 (0)
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