RAK 3. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 23
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- Dorothea Hauer
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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Codlemone (Codlelure) Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 23 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)
2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:
3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller BASF SE APE/DT Li 556, Carl-Bosch-Str. 64, Limburgerhof Wirkungsbereich Pheromon Formulierungstyp Verdampfende Wirkstoffe enthaltendes Produkt Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Codlemone (Codlelure) (0910) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 47,2 g/kg ja EU-Verfahren hat noch nicht begonnen 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Apfel Apfelwickler zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei handelt es sich um einen Kunststoffdispenser mit verdunstendem Pheromon. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. Für den technischen Wirkstoff Codlemone und für die Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Der Wirkstoff Codlemone wird als nicht rückstandsrelevant angesehen. Analyseverfahren für Rückstände sind daher nicht notwendig. Das Mittel mit dem Wirkstoff Codlemone (Codlelure) ist antragsgemäß für die Anwendung gegen Apfelwickler in Äpfeln vorgesehen. Beim Wirkstoff Codlemone handelt es sich um den naturidentischen Sexuallockstoff des Apfelwicklersweibchens. Eine IRAC-Klassifizierung ist nicht festgelegt. Die Verwirrungsmethode als biotechnische Bekämpfung des Apfelwicklers mittels Pheromonen ist ein wichtiger Bestandteil des integrierten bzw. ökologischen Apfelanbaus. Die Larven bohren sich direkt nach dem Schlupf ins Innere der Frucht und sind dort weitgehend vor Bekämpfungsmaßnahmen geschützt. Vor Flugbeginn der Falter werden daher die zu schützenden Areale gleichmäßig mit Pheromondispensern bestückt, damit wird den männlichen Faltern ein Auffinden der Weibchen unmöglich gemacht. Das Mittel wird als nicht bienengefährlich eingestuft (NB 6641). Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet (NN002). Eine Kontamination des Bodens ist ausgeschlossen. Eine Reduzierung der Aufwandmenge ist nicht zu empfehlen. Es liegen keine Erkenntnisse über negative Einflüsse auf Quantität und Qualität des Ertrags vor, noch sind phytotoxische Wirkungen bekannt. Auch unerwünschte oder unbeabsichtigte Nebenwirkungen sind nach langjährigen praktischen Einsatz nicht bekannt. Eine Resistenz gegenüber Pheromonen ist bisher nirgendwo aufgetreten und vom Prinzip her auch sehr unwahrscheinlich. Antrag: / SVA am:
4 Zus. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Codlemone und zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die Anwendung von Pheromonen in Apfelbäumen erfolgt über Ampullen, aus denen das Pheromon in die Umgebungsluft freigesetzt wird. Der Insektenduftstoff Codlemone ist eine hochflüchtige Substanz, die in der Umwelt schnell inaktiviert und abgebaut wird. Eine Anreicherung in der Luft oder in den Pflanzen ist auszuschließen. Auf Grund der Anwendungsbedingungen und der Wirkstoffeigenschaften ist nicht mit einem akuten oder chronischen Risiko durch die beantragten Anwendungen zu rechnen. Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bestehen keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen. Bei sachgerechter Anwendung ist eine signifikante Kontamination von Boden und Wasser ebenso wie unvertretbare Auswirkungen auf Nichtziel-Organismen über den Luftpfad nicht zu erwarten. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung N Umweltgefährlich Xi Reizend RA041 Enthält (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol (Codlemone). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. RK050 R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. RX043 R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden SX037 S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Antrag: / SVA am:
5 Keine Hinweise NB6641 NN002 WMINO Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): nicht festgelegt 1.5 Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung Analytik Zu: KIIA Für den Zusatzstoff 1 sind Validierungsdaten gemäß Leitlinie SANCO/3030/99 vorzulegen. Bisher wurden nur Validierungsdaten für den Wirkstoff und den Zusatzstoff (REG. No ) vorgelegt. Eine Gehaltsbestimmung von dem Zusatzstoff 1 über die Flächenprozente ist nicht geeignet, da die chemische Struktur stark von dem Wirkstoff und den Verunreinigungen abweicht. Für den Zusatzstoff 1 sind Standardsubstanzen kommerziell erhältlich. Zu: KIIA Für die Verunreinigungen sind Daten zur Wiederholbarkeit (Precision) gemäß Leitlinie SAN- CO/3030/99 vorzulegen. Es wurden keine Angaben zur Wiederholbarkeit für die Verunreinigungen gemacht. Diese Bestimmung kann auch durchgeführt werden, wenn keine Vergleichssubstanzen zur Verfügung stehen. Zu: KIIA Es ist zu belegen, dass die Linearität, die mit dem Wirkstoff bestimmt wurde, auch in dem Konzentrationsbereich der Verunreinigungen gegeben ist. Es wurden keine Validierungsdaten für die Verunreinigungen vorgelegt. Da die Gehaltsbestimmung der Verunreinigungen über die Flächenprozente erfolgt, ist die Linearität auch für diesen Konzentrationsbereich zu belegen. Beistoff Zu: KIIIA1 1.4 Die genaue Zusammensetzung des von Ihnen als 1. Beistoff aufgeführten Ampullenmaterials ist anzugeben. Zu: KIIIA Bzw. KIIIA Beistoff 1, Beistoff 2, Beistoff 3, Beistoff 4: Für die genannten Beistoffe ist umgehend je ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG einzureichen. Dieses muss sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden oder vom Hersteller des Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden. Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA Antrag: / SVA am:
6 Die Haltbarkeit der Zubereitung bei Umgebungstemperatur über zwei hre muss experimentell geprüft und in einem Versuchsbericht angegeben werden. Nützliche Hinweise sind im Technical Monograph No. 17, 2nd edition (Juni 2009) von CropLife International enthalten. Zu: KIIIA Die Selbstentzündlichkeit der Zubereitung muss gemäß EWG-Methode A 15 bestimmt und das Ergebnis mit dem Versuchsbericht nachgereicht werden. Zu: KIIIA Zur Explosivität der Formulierung ist eine Untersuchung gemäß EWG-Methode A 14 oder ein entsprechendes Statement vorzulegen. Die von Ihnen angegebene Begründung nur in Dokument MIII Punkt 2 reicht nicht aus. Toxikologie Zu: MIIIA1, Sec. 3 Ein korrigiertes, aktualisiertes MIIIDokument zum Produkt ist erforderlich. Im jetzigen MIII-Dokument zum Produkt wird darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme des Ampullenmaterials die Pheromonzubereitung dem technischen Wirkstoff entspricht und deshalb das MIII- Dokument zum Wirkstoff ebenfalls für das Produkt zu Grunde zu legen sei. Dies ist jedoch nicht der Fall, da die Pheromonzubereitung aus Wirkstoff + Carrier + Stabilisator besteht (rein: 5,9 % w/w des Produktes), der technische Wirkstoff jedoch einschließlich Verunreinigungen lediglich 5,0 % w/w ausmacht. Zu: KIIIA und (EG KIIIA und 7.1.3) Angaben zur Zusammensetzung der jeweiligen Testsubstanz in den Studien zur akuten dermalen Toxizität sowie zur akuten Inhalationstoxizität sind nachzureichen. Aus den entsprechenden Studienberichten geht nicht hervor, welche Testsubstanzen in den Studien getestet wurden. Das spezielle Interesse gilt der Frage, ob es sich um den technischen Wirkstoff (also Codlemone) oder die Pheromonzubereitung (Codlemone + Carrier + Stabilisator) handelte. Zu: KIIIA (EG KIIIA1 7.4) Vereinheitlichung der Informationen zur Toxikologie (Punkt 11) von E8,E10-Dodecadienol in den Sicherheitsdatenblättern zu und zu E8,E10-Dodecadienol. Während E8,E10-Dodecadienol im Sicherheitsdatenblatt von als nicht augenreizend ausgewiesen wird, wird dieselbe Verbindung im Sicherheitsdatenblatt zum Wirkstoff selbst als augenreizend bezeichnet. Gemäß der entsprechenden Studie, die dem BfR vorliegt, ergibt sich im Ergebnis nicht reizend. Wirkstoff Zu: KIIA Die in der Studie von Schneider (2000, Dok.-Nr. MO ) zitierte Studie von G. Olf (ZT-TE 5.3) ist vorzulegen. Die genannte Studie von Olf wurde nicht eingereicht. Zu: KIIA 2.2, 2.6 und 2.12 Die in der EU-Wirkstoffprüfung eingereichte Studie von Kaestel (1996, Physical and Chemical Properties Report for (E8E10-12OH), Report No. BASF 96/10726) ist vorzulegen. Antrag: / SVA am:
7 Die genannte Studie liegt im BVL nicht vor. Zu: KIIA 1.10 Folgende Nachforderung ist vor Zulassung zu erfüllen: Die Herkunft der Verunreinigungen sind zu klären. Aufgrund der relativ hohen Gehalte wird es als unwahrscheinlich angesehen, dass die Substanzen nur aus den Deckeln der Analysengefäße stammen. Sollte sich herausstellen, dass es sich nicht um Artefakte sondern um Bestandteile des technischen Wirkstoffs handelt, dann ist auch eine neue Spezifikation vorzulegen. Die Gehalte der Substanzen müssen in dem Fall auch spezifiziert werden. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt BASF SE APE/DT Li VP - Codlemone (Codlelure) (0910) 32 g/kg Appeal Makhteshim-Agan Deutschland GmbH PA - Cyfluthrin (0678) 36 g/kg - Codlemone (Codlelure) 0,98 g/kg (0910) 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar Beschränkungen und Verbote (national) Keine 1.11 Beschränkungen und Verbote (EU) Keine Antrag: / SVA am:
8 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Codlemone (Codlelure) Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels BASF SE Versuchsbezeichnung BAS E-1-VP Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Bei handelt es sich um einen Kunststoffdispenser, der den verdampfenden Wirkstoff enthält. Dieser reagiert weder explosiv noch brandfördernd. Dichte, ph-wert, Viskosität, und Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur (40 C für 8 Wochen) erfüllen die Anforderungen, Angaben zur Lagerstabilität bei Umgebungstemperatur werden nachgefordert. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen Methoden gemäß Guidance Document SAN- CO/3030/99 rev. 4 zur Verfügung. Einige Validierungsdaten für Verunreinigungen und einen Zusatzstoff sind nachgefordert. Mittel In der Formulierung werden die Wirkstoffe Codlemone und (Z)11-Tetradecen-1-yl-acetat nach einer BASF-Methode (Golombek,1995) gaschromatographisch mit Hilfe eines FI-Detektors bestimmt. Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Eine CIPAC-Methode für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in VP Formulierungen steht nicht zur Verfügung. 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Der Wirkstoff Codlemone wird als nicht rückstandsrelevant angesehen. Analyseverfahren für Rückstände sind daher nicht notwendig. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel mit dem Wirkstoff Codlemone (Codlelure) ist antragsgemäß für die Anwendung gegen Apfelwickler in Äpfeln vorgesehen. Bei dem Wirkstoff Codlemone handelt es sich um den naturidentischen Sexuallockstoff des Apfelwicklersweibchens. Eine IRAC-Klassifizierung ist nicht festgelegt. Die Verwirrungsmethode als Antrag: / SVA am:
9 biotechnische Bekämpfung des Apfelwicklers mittels Pheromonen ist ein wichtiger Bestandteil des integrierten bzw. ökologischen Apfelanbaus. Der Apfelwickler tritt bei uns je nach Witterung und Region gewöhnlich in 1-2 Generationen pro hr auf. Flug und Eiablage sind temperaturabhängig und können sich deshalb über mehrere Wochen hinziehen. Die Larven bohren sich direkt nach dem Schlupf ins Innere der Frucht und sind dort weitgehend vor Bekämpfungsmaßnahmen geschützt. Vor Flugbeginn der Falter werden daher die zu schützenden Areale gleichmäßig mit Pheromondispensern bestückt, um den männlichen Faltern ein Auffinden der Weibchen unmöglich zu machen. Eine Gefährdung für Bienen und relevante Nützlinge durch kann ausgeschlossen werden, da es sich bei dem Wirkstoff um ein naturidentisches Pheromon verschiedener Lepidopteren handelt, welches keine Auswirkungen auf Insekten anderer systematischer Gruppen hat. Darüber hinaus ist aufgrund der Applikation mittels Dispenser ein direkter Kontakt mit dem Wirkstoff unwahrscheinlich. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (NB 6641). Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet (NN002). Da das Mittel in Dispensern in Obstbäume plaziert wird, ist eine Kontamination des Bodens auszuschließen. Eine Reduzierung der Aufwandmenge ist vor dem Hintergrund der nicht immer zufriedenstellenden Wirkung der Verwirrungstechnik sowie der zahlreichen Bedingungen für einen erfolgreichen Pheromoneinsatz nicht zu empfehlen. Es liegen keine Erkenntnisse über negative Einflüsse auf Quantität und Qualität des Ertrags vor, noch sind phytotoxische Wirkungen bekannt. Auch unerwünschte oder unbeabsichtigte Nebenwirkungen sind nach langjährigen praktischen Einsatz nicht bekannt. Eine Resistenz gegenüber Pheromonen ist bisher nirgendwo aufgetreten und vom Prinzip her auch sehr unwahrscheinlich. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Codlemone und das Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR verwiesen. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Auf Grund der Anwendungsbedingungen und der Wirkstoffeigenschaften ist nicht mit einem akuten oder chronischen Risiko durch die beantragten Anwendungen zu rechnen. Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bestehen keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen. 2.8 Naturhaushalt Das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Codlemone [(E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol] ist vorgesehen für die Anwendung im Obstbau gegen Apfelwickler. Der Wirkstoff gehörte zu einer Gruppe von Insekten-Pheromonen (SCLP straight chain lepidopteran pheromones), welche spezifisch als Lockstoff für bestimmte Schmetterlingsarten wirken. Die Ausbringung erfolgt durch Verdunsten der flüchtigen Wirkstoffe aus den über den gesamten Kulturpflanzenbestand verteilten Ampullen, um eine geringe, gleich bleibende Konzentration in der Luft zu erreichen. Aufgrund der dadurch erreichten Verwirrung der Schadorganismen wird die Vermehrung verhindert. Aufgrund der Konfektionierung und der Art der Ausbringung des Pflanzenschutzmittels sind bei sachgerechter Anwendung eine signifikante Kontamination von Boden und Wasser sowie dadurch verursachte Auswirkungen auf den Naturhaushalt nicht zu erwarten. Entsprechend der Zweckbestimmung erfolgt eine Freisetzung des flüchtigen Wirkstoffs in geringen Mengen in die Luft. Eine Anreicherung in der Luft ist jedoch nicht zu erwarten, da für Substanzen dieser Struktur mit einem raschen photochemisch-oxidativen Abbau auszugehen ist. Zudem sind aufgrund der spezifischen Funktion der Lockstoffe unvertretbare Auswirkungen über den Luftpfad auf Nichtziel-Organismen nicht zu erwarten. Antrag: / SVA am:
10 Wegen der Toxizität des Wirkstoffs für Gewässerorganismen ist eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung des Pflanzenschutzmittels als umweltgefährlich und sehr giftig für Wasserorganismen erforderlich. Antrag: / SVA am:
11 3 Anwendungen 001 Apfel - Apfelwickler Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Apfelwickler Apfel Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik aufhängen - Erläuterungen Dispenser Aufwand 500 Ampulle(n) je ha Kennzeichnungsauflagen keine Freiland Kurz vor Beginn des Fluges der Falter der 1. Generation Wartezeiten (F) Freiland: Apfel Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes wird die beantragte Anwendung als nicht rückstandsrelevant eingestuft. Antrag.: / SVA am:
12 N NB6641 NN002 NW262 NW264 NW467 RA041 RK050 RX043 SB001 SB110 SP001 SS1201 SX002 SX024 SX037 WMINO Xi 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Umweltgefährlich Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Enthält (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol (Codlemone). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): nicht festgelegt Reizend noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:
13 BVL-Bewertungsbericht ZAA /00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 47,2 g/kg Codlemone (Codlelure) (0910) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Codlemone (Codlelure):
14 ISO common name Codlemone BVL No CIPAC No. CAS No EEC No H 3 C OH Function Pheromone Molecular formula and molecular mass C 12 H 22 O 182 g/mol Chemical name (IUPAC) (E,E)-8,10-Dodecandien-1-ol Chemical name (CA) (E,E)-8,10-Dodecandien-1-ol FAO Specification Minimum purity of the active substance as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured 750 g/kg (Directive 2008/127/EC) none
15 Physical and chemical properties of the active substance Codlemone Section (Annex point) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) B (IIA 2.3) Study Melting point, freezing point or solidification point Purity [%] Boiling point 99.1 Temperature of decomposition or sublimation 99.1 EEC A 1 (DSC) >89 purity (geom. isom. <12.5 Total blend: 99 Relative density Method Results Comments Reference EEC A 2 (DSC) OECD 103 EEC A 3 (automated gas pycnometer) Vapour pressure 95.2 EEC A 4 (effusion method) 29.9 C Kroehl, 2005 (CHE ) (E ) 149 C C (2.7 mbar) D 4 20 = D 4 20 = x 10 2 Pa (20 C) 6.2 x 10 2 Pa (25 C) not acceptable not required study required Kroehl, 2005 (CHE ) (E ) Schneider, 2000 (CHE ) DAR Kroehl, 2005 (CHE ) (E ) DAR, Kaestel, 1996 Kästel, 1997 (CHE ) (E )
16 Section (Annex point) B (IIA 2.3) B (IIA 2.4) B (IIA 2.4) B (IIA 2.4) B (IIA 2.5) B (IIA 2.5) B (IIA 2.6) Study Volatility, Henry's law constant Appearance: physical state Purity [%] Method Results Comments Reference Calculation Pa m 3 mol 1 (20 C) Ohnsorge, 1999 (CHE ) (E ) 99.1 Visual assessment Appearance: colour 99.1 Visual assessment Appearance: odour 99.1 Olfactory assessment Spectra of purified active substance Spectra for impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental concern Solubility in water UV/VIS, IR, NMR, MS UV/VIS, IR, NMR, MS 95.2 OECD 105 (column elution method) solid Kroehl, 2005 (CHE ) (E ) white Kroehl, 2005 (CHE ) (E ) faint sweet Kroehl, 2005 (CHE ) (E ) max. UV absorption at 227 nm Spectra are consistent with given structure of codlemone. No toxicologically, ecotoxicologically or environmentally significant components. Dötzer, 2000 (CHE ) (E ) 21.2 mg/l ± 1.5 mg/l (20 C; ph 6.1) Daum, 1998 (CHE ) (E )
17 Section (Annex point) B (IIA 2.7) B (IIA 2.8) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) Study Solubility in organic solvents Partition coefficient Purity [%] Method Results Comments Reference 96.4 EEC A 6 acetone > 250 acetonitrile > 250 dichloromethane > 250 N,N-dimethylformamide > 250 ethyl acetate > 250 n-heptane > 250 methanol > octanol > propanol > 250 toluene > 250 olive oil all values in g/l at 20 C OECD 117 (shake flask method) slow-stirring method log P o/w = 4.36 log P o/w = 4.45 (21 C) (20 C) Hydrolysis rate in-house method (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol is not stable in water over 24 hours at ambient temperature. Direct phototransformation in purified water Quantum yield of direct photodegradation Dissociation constant method not acceptable, however not required not required not required not required Daum, 1998 (CHE ) (E ) Daum, 1998 (CHE ) (E ) Schneider, 2000 (CHE ) Wortberg, 1998 (CHE ) (E )
18 Section (Annex point) B (IIA 2.10) B (IIA 2.11) B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) B (IIA 2.14) B (IIA 2.15) Study Stability in air, indirect phototransformation Flammability Auto-flammability Purity [%] Method Results Comments Reference Atkinson calculation DT 50 = 2.75 h k = 140 x cm 3 s 1 (OH-radical conc.: 5 x 10 5 cm 3 ) not required not required according to the DAR, not peer reviewed Scharf, 1996 (CHE ) (E ) Flash point 79 EEC A9 135 C study required DAR, Kaestel (1996) Explosive properties Surface tension Oxidising properties not required not required according to the DAR, not peer reviewed not required
19 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 3 Flammpunkt EEC A 9 Flash-point 135 C III2. 3 Zündtemperatur (Flüssigkeit und Gase) EEC A 15 Autoignition temperature 255 C (liquids and gases) III ph-wert CIPAC MT 75.1 Determination of ph values, general method III Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III Dichte, relative CIPAC MT 3.1 Specific gravity and density, hydrometer method III Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur CIPAC MT 46.1 Accelerated storage, general methods Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Positiv 6,5 ( Konzentration: 1 % ) 18,5 mpa*s ( Temperatur: 20 C ) 10,9 mpa*s ( Temperatur: 30 C ) 0,87 ( Temperatur: 20 C ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 40 C / 8 Wochen ) The physico-chemical properties and the content of active substances of the plant protection product were analysed during the first registration process
Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:
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