Topas. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 22

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00 Wirkstoff(e): Penconazol Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 22 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller Syngenta Agro GmbH, Am Technologiepark 1-5, Maintal Wirkungsbereich Fungizid Formulierungstyp Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Penconazol (0655) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 100 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Weinrebe Echter Mehltau (Uncinula necator) zulassen Weinrebe Schwarzfäule (Guignardia bidwellii) zulassen Kernobst Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei TOPAS handelt es sich um ein Emulsionskonzentrat zur Spritz- bzw. Sprühanwendung. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen des FAO/WHO-Manuals (2006) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für die Bestimmung des Wirkstoffs Penconazol im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes von Penconazol in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel, mit dem Wirkstoff Penconazol aus der Wirkstoffgruppe der Azole wird erneut beantragt zur Bekämpfung von Echten Mehltau und Schwarzfäule in Weinrebe in Tafel- und Keltertrauben und gegen Echten Mehltau in Kernobst. Das Mittel sieht in Weinrebe maximal 4 Behandlungen in der Saison, von BBCH 15 (5 Laubblätter entfaltet) bis BBCH 81 (Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben)), im Spritz- oder Sprühverfahren vor. In Kernobst soll das Mittel maximal 3 mal ab BBCH 60 (erste Blüten offen) im Spritz- oder Sprühverfahren eingesetzt werden. Für die Indikationen in Weinrebe und Kernobst sind Wirksamkeit, Pflanzenverträglichkeit und Grenzaufwand belegt. Einflüsse auf den Verarbeitungsprozess im Wein (Gärung und Weinbereitung) sind ebenso positiv bewertet. Ein Einfluss auf die sensorisch wahrnehmbaren Eigenschaften des Weins war nicht festzustellen. Die Kombination aus Schaderreger (Echter Mehltau) und Wirkstoffklasse (DMI-Fungizid) mit mittlerem Resistenzrisiko erfordert eine Antiresistenzstrategie. Als Resistenzmanagement ist die Anzahl der Anwendungen in Wein- Antrag: / SVA am:

4 rebe von 6 auf 4 reduziert worden und es wird zusätzlich für die Anwendung gegen Echten Mehltau eine entsprechende Resistenzauflage, die WW7091, verbunden mit der WH950 erteilt. Da aber 4 Behandlungen in Weinrebe nicht ausreichen, um die Krankheit vollständig in der Saison zu kontrollieren wird die Auflage WW750 erteilt. In Kernobst wurde die Anzahl der Anwendungen zum Vorantrag auf 3 reduziert, was ebenso nicht zur vollständigen Kontrolle der Krankheit in der Saison ausreicht, die entsprechenden Kennzeichnungsauflagen WW7091, WW750 und WH950 werden erteilt. Aufgrund der Sortenvielfalt in Kernobst soll eine Positivliste über die Verträglichkeit von Sorten in die Gebrauchsanleitung aufgenommen werden. Das Mittel ist nicht bienengefährlich und nicht schädigend für Populationen der Raubmilbe Typhlodromus pyri, der Florfliege Chrysoperla carnea, des Siebenpunkt-Marienkäfers Coccinella septempunctata, des Laufkäfers Poecilus cupreus, der Brackwespe Aphidius rhopalosiphi und der räuberischen Blumenwanze Orius laevigatus. Einen Einfluss des Mittels auf die für die Bodenfruchtbarkeit relevanten Bodenorganismen kann ausgeschlossen werden. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Penconazol und zum Pflanzenschutzmittel reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern, Arbeitern oder Umstehenden sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der für den Wirkstoff Penconazol festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung ist eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Verbraucher durch die Aufnahme von Rückständen dieses Wirkstoffs mit der Nahrung nicht zu erwarten. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Mittels sowie unter Beachtung der vorgesehenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen ist nicht mit schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser und unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu rechnen. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung N Umweltgefährlich Xi Reizend SX039 S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Einstufg/Kennzeichn RK051 R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. RX036 R 36 : Reizt die Augen Antrag: / SVA am:

5 Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Einstufg/Kennzeichn SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX026 S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 NN134 NN1513 NN161 NN165 NN170 NN1842 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Antrag: / SVA am:

6 1.5 Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung JKI-Ausw. Bienen Zu: KIIIA Ergebnis zur akuten Toxizität (Fraß- und Kontaktgiftwirkung) von nach GLP und EPPO- Richtlinie 170 bzw. OECD-Richtlinie 213/214 innerhalb eines hres Begründung: Für eine abschließende Bewertung einschl. Schädigungsquotienten zur Kontaktgiftwirkung ist ein Ergebnis zur akuten Toxizität (Fraß- und Kontaktgiftwirkung) von nach GLP und EPPO- Richtlinie 170 bzw. OECD-Richtlinie 213/214 innerhalb eines hres nachzureichen. Beistoff Zu: KIIA bzw. KIIIA1 7.9 Für die Beistoffe ist umgehend je ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG einzureichen. Dieses muss sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befinden oder vom Hersteller des Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden. Begründung: Die vorgelegten Sicherheitsdatenblätter stammen aus den hr 2005 oder früher, eine Aktualitätsbescheinigung liegt nicht vor. Naturhaushalt Zu: KIIA (Penconazol) Vorlage eines Tests an Fischen, der geeignet ist, das endokrine Potential des Wirkstoffes Penconazol zu beschreiben innerhalb von 2 hren. Begründung: Wie im Draft Assessment Report 2007 und in der EU-List of Endpoints (2008) für den Wirkstoff Penconazol beschrieben, steht Penconazol, wie alle Azolfungizide, im Verdacht, endokrine Wirksamkeit zu besitzen. Um das endokrine Potential des Wirkstoffs abschätzen zu können, wurde im EU-Verfahren für den Wirkstoff Penconazol, in dem Deutschland als Rapporteur Member State fungiert, ein Fish Sexual Development Test nachgefordert. Am 9. März 2010 wurde dem UBA bereits ein finaler vorläufiger Prüfplan zur Kommentierung vorgelegt. Der Prüfplan wurde am 18. April 2010 mit wenigen Anmerkungen akzeptiert. Im Rahmen der nationalen Prüfung des Mittels mit dem Wirkstoff Penconazol wird ebenfalls zulassungsbegleitend ein Fish Full Life-Cycle oder Fish Sexual Development Test gefordert. Solange noch keine Ergebnisse des Testes vorliegen, wird nach UBA-Konzept ein Pseudo-FFLC errechnet, indem der empfindlichste Endpunkt aus langfristigen Fischstudien durch den Faktor 5 geteilt wird (Schäfers C (2007): Assessment of the safety of an extrapolation from growth data of Early Life Stage- and Juvenile Growth Tests (OECD 210, 204, 215) to the NOEC of Fish Full Life Cycle Tests in the risk assessment of DMIfungicides. Expert report of the Fraunhofer-Institut Molekularbiologie und Angewandte Oekologie (IME)). Antrag: / SVA am:

7 Zu: KIIA 7.2 (Penconazol-Metabolit) Vorlage von Abbaustudien für den Metaboliten CGA in sauren Böden innerhalb von 2 hren. Begründung: Im PRAPeR 42 wurde eine Datenlücke für die Abbauraten des Metaboliten CGA in sauren Böden ausgemacht und den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit der Nachforderung geeigneter Studien gegeben. Die Vorlage der Prüfunterlagen ist zum Ausschluss der Gefährdungen durch das Mittel, die aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht abschätzbar sind, und somit zur Sicherstellung des in 1 Nr. 4 PflSchG genannten Schutzzweckes erforderlich. Rückstandsanalytik Zu: KIIA 4.5: Oberflächenwasser/ Absicherung Ein validiertes Absicherungsverfahren zur Bestimmung von Rückständen von Penconazol (parent) in Oberflächenwasser ist vorzulegen. Begründung: Um falsch positive Ergebnisse in der Überwachung zu vermeiden, ist gemäß Leitlinie SAN- CO/825/00 für Oberflächenwasser ein validiertes Absicherungsverfahren erforderlich. Ein solches Verfahren war mit der Aufnahme des Wirkstoffes in den Anahng I der RL91/414/EWG nicht vorgelegt worden (Data gap laut EFSA Scientific Report (2008) 175, Seite 2). Die Anforderungen hinsichtlich des Umfanges der Validierung von Absicherungsverfahren sind weiter präzisiert worden (siehe hierzu auch Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschd. 52 (2000) 292 bzw. Bundesanzeiger Nr. 232, Seite vom ). Wirkstoff Zu: KIIA Es ist eine Erklärung zur Wiederholbarkeit der Analytik der Verunreinigungen im technischen Wirkstoff vorzulegen. Begründung: Die relativen Standardabweichungen entsprechen nicht dem Horwitz-Kriterium. Zu: KIIA 3.7 Es ist ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt vorzulegen. Begründung: Das eingereichte Sicherheitsdatenblatt ist aus dem hr Zu: KIIA 1.11 Die Studie von Voellmin, S. (2006) CGA tech Analysis of five representative, Report No ist einzureichen. Begründung: Diese Studie liegt hier nicht vor. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt Antrag: / SVA am:

8 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt TOPAS Syngenta Agro GmbH EC - Penconazol (0655) 100 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

9 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Penconazol Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Syngenta Agro GmbH Versuchsbezeichnung SYD F-1-EC Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: TOPAS ist ein gelbes, kampherartig riechendes Emulsionskonzentrat, welches weder selbstentzündlich noch explosiv ist. Es hat einen Flammpunkt von 60 C und eine Zündtemperatur von 210 C. Dichte, ph-wert, Viskosität, Oberflächenspannung, Schaumbeständigkeit, Emulsionsstabilität, Reemulgierbrkeit und Lagerstabilität bei erhöhter (54 C für 14 Tage) und niedriger (0 C für 7 Tage) Temperatur erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (2006). Das Mittel ist nach einer Lagerung von zwei hren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Nachgefordert ist eine Erklärung zur Wiederholbarkeit der Analytik der Verunreinigungen im technischen Wirkstoff, da die relativen Standardabweichungen nicht dem Horwitz-Kriterium entsprechen. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Penzonazol nach einer Ciba Geigy-Methode (Stenuf, G. 1988) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer C18 Säule mittels UV-Detektion bei 218 nm bestimmt. Elutionsmittel: Methanol/Wasser ( , v/v) Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev.4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in EC Formulierungen steht keine CIPAC-Methode zur Verfügung. Antrag: / SVA am:

10 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes von Penconazol in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Höchstmengen, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Nachgefordert ist ein Absicherungsverfahren für die Bestimmung des Wirkstoffs in Oberflächenwasser. Der Wirkstoff von Penconazol lässt sich mittels GC-ECD, GC-NPD, GC-MS und LC-MS/MS bestimmen. In Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs sind die Standardmultimethoden S19 und QuEChERS anwendbar. Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und -gewebe sind nicht erforderlich, da Penconazol nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel, mit dem Wirkstoff Penconazol aus der Wirkstoffgruppe der Azole wird erneut beantragt zur Bekämpfung von Echten Mehltau und Schwarzfäule in Weinrebe in Tafel- und Keltertrauben und gegen Echten Mehltau in Kernobst. Das Mittel sieht in Weinrebe maximal 4 Behandlungen in der Saison, von BBCH 15 (5 Laubblätter entfaltet) bis BBCH 81 (Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben)), im Spritz- oder Sprühverfahren vor. In Kernobst soll das Mittel maximal 3 mal ab BBCH 60 (erste Blüten offen) im Spritz- oder Sprühverfahren eingesetzt werden. Für die Indikationen in Weinrebe und Kernobst sind Wirksamkeit, Pflanzenverträglichkeit und Grenzaufwand belegt. Einflüsse auf den Verarbeitungsprozess im Wein (Gärung und Weinbereitung) sind ebenso positiv bewertet. Ein Einfluss auf die sensorisch wahrnehmbaren Eigenschaften des Weins war nicht festzustellen. Die Kombination aus Schaderreger (Echter Mehltau) und Wirkstoffklasse (DMI-Fungizid) mit mittlerem Resistenzrisiko erfordert eine Antiresistenzstrategie. Als Resistenzmanagement ist die Anzahl der Anwendungen in Weinrebe von 6 auf 4 reduziert worden und es wird zusätzlich für die Anwendung gegen Echten Mehltau eine entsprechende Resistenzauflage, die WW7091, verbunden mit der WH950 erteilt. Da aber 4 Behandlungen in Weinrebe nicht ausreichen, um die Krankheit vollständig in der Saison zu kontrollieren wird die Auflage WW750 erteilt. In Kernobst wurde die Anzahl der Anwendungen zum Vorantrag auf 3 reduziert, was ebenso nicht zur vollständigen Kontrolle der Krankheit in der Saison ausreicht, die entsprechenden Kennzeichnungsauflagen WW7091, WW750 und WH950 werden erteilt. Aufgrund der Sortenvielfalt in Kernobst soll eine Positivliste über die Verträglichkeit von Sorten in die Gebrauchsanleitung aufgenommen werden. Das Mittel ist nicht bienengefährlich und nicht schädigend für Populationen der Raubmilbe Typhlodromus pyri, der Florfliege Chrysoperla carnea, des Siebenpunkt-Marienkäfers Coccinella septempunctata, des Laufkäfers Poecilus cupreus, der Brackwespe Aphidius rhopalosiphi und der räuberischen Blumenwanze Orius laevigatus. Einen Einfluss des Mittels auf die für die Bodenfruchtbarkeit relevanten Bodenorganismen kann ausgeschlossen werden. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Penconazol und das Pflanzenschutzmittel "" wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels "" und des darin enthaltenen Wirkstoffs Penconazol liegen ausreichende Untersuchungen vor. Die beantragten Anwendungen führen im Erntegut zu Rückständen, die durch die in der Verordnung (EG) Nr. 296/2005 festgesetzten Rückstandshöchstgehalte abgedeckt sind. Antrag: / SVA am:

11 Eine Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (TMDI-Berechnung EFSA PRI- Mo) ergibt eine Ausschöpfung des ADI-Werts (0.03 mg/kg KG) von 15 %. Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus den beantragten Anwendungen besteht nicht. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Verbrauchers ist nicht zu erwarten. 2.8 Naturhaushalt Der Wirkstoff Penconazol wird im Boden unter Labor- und Freilandbedingungen nur langsam abgebaut (DT 50 Freiland max: 115 Tage). Aufgrund der hohen Persistenz (DT 90 > 1 hr) liegen auch verschiedene Bodenakkumulationsstudien vor. Für die Risikobewertung von Bodenorganismen werden entsprechend berechnete Plateaukonzentrationen berücksichtigt. Mögliche Effekte auf die Streuzersetzergemeinschaft sind zu beachten. Beim Abbau im Boden entstehen keine hohen Gehalte an gebundenen Rückständen und die Mineralisierungsrate ist sehr niedrig (nur 0,2 % am Triazol-Label). Des Weiteren entstehen 3 Abbauprodukte (CGA , CGA und CGA ) in relevanten Größenordnungen (> 10 %). Die Metaboliten zeigen sich im Boden weniger beständig als der Wirkstoff, die Halbwertszeiten liegen bei maximal 19 Tagen. Für den Metaboliten CGA sind Abbauuntersuchungen in sauren Böden zulassungsbegleitend nachzureichen. Der Wirkstoff weist mit Kfoc-Werten im Bereich auf eine gute Adsorption im Boden hin. Die Metabolite weisen deutlich geringere Werte auf (CGA mit einem Kfoc von 12,5, CGA von 89 und CGA von 5). Die durchgeführten FOCUS-Pelmo Berechnungen zeigten für die Anwendungen im Weinbau, Kernobst und Ackerbau für Wirkstoff oder Metaboliten keine Gehalte > 0,1 µg/l im Sickerwasser. Im Wasser/Sediment-System wird der Wirkstoff schnell aus der Wasserphase in das Sediment verlagert (DT 50 max. 3 Tage) und zeigt sich dort sehr beständig. Im Gesamtsystem liegt die Halbwertszeit daher bei bis zu 706 Tagen. In der Wasserphase tritt auch der Metabolit CGA mit Gehalten bis 17 % auf. Der Wirkstoff weist einen Dampfdruck von 3,66 x 10-4 pa bei 25 C auf und ist daher als semivolatil einzustufen. Des Weiteren weist er eine Halbwertszeit durch Phototransfomation in der Troposphäre von 1,987 Tagen auf und ist damit sehr nahe an dem Triggerwert für Substanzen, die im Hinblick auf einen möglichen Ferntransport besonders betrachtet werden müssen. Für die Risikobewertung von angrenzenden Nichtzielflächen werden die Einträge aus Verflüchtigung und Deposition berücksichtigt. Der Wirkstoff weist eine geringe akute Toxizität gegenüber Vögeln und Säugern auf. Die längerfristigen Tests haben NOEC Werte von 20 mg/kg KG/d für Säuger und 32,8 mg/kg KG/d für Vögel ergeben. Gegenüber Gewässerorganismen zeigt sich eine mittlere Toxizität. Bewertungsrelevant ist die ermittelte NOEC von 32 µg/l aus dem 21 Tage Daphnientest, durchgeführt mit dem Mittel, da der Wirkstofftest eine etwas geringere NOEC von 69 µg/l aufweist. Sedimentorganismen wurden getestet, zeigten sich aber nicht als empfindlich. Die getesteten Metaboliten erweisen sich als deutlich weniger toxisch als die Ausgangssubstanz. Die regulatorisch akzeptable Konzentration beträgt daher unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors von 10 für Gewässer 3,2 µg/l. Es liegen keine geeigneten Unterlagen vor, die nicht auszuschließenden endokrinen Effekte dieses Azol- Fungizides zu bewerten. Die Risikobewertung würde sich mit einem zusätzlichen Bewertungsfaktor von 5 auf den vorliegenden langfristigen Fischtest nicht ändern. Entsprechende Unterlagen sind zulassungsbegleitend nachzureichen. Für den Wirkstoff liegen keine Tests an Nichtzielarthropoden oder Nichtzielplfanzen vor. Es wird hier auf die Mitteldaten verwiesen. Zum Wirkstoff wurde nur ein Akuttest an Regenwürmern vorgelegt, welcher keine relevanten Effekte zeigte. Die chronischen Tests wurden mit dem Mittel durchgeführt und eine NOEC von 5 mg/kg Boden wurde abgeleitet. Auch für die Metaboliten wurden entsprechende Untersuchungen vorgelegt und für den Metaboliten CGA zeigt sich eine niedrige NOEC von 0,07081 mg/kg Boden. Relevante Effekte auf Bodenmikroorganismen wurden nicht festgestellt. Antrag: / SVA am:

12 Hinweis zur Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffes Penconazol: N und R51/53 Erste Einschätzung bezüglich der PBT- und POP Kriterien: Die P-Eigenschaft scheint gegeben. Des Weiteren ist die DT 50 Luft sehr nahe am Triggerwert. Aber keine Hinweise auf B- oder T- Eigenschaft. Zum Mittel liegen keine gesonderten Untersuchungen an Vögeln vor. Zu Säugern liegt eine Akut-Studie vor, aus der ein etwas niedrigerer Endpunkt (LD mg as/kg KG/d) als aus der Wirkstoffstudie (LD mg as/kg KG/d) hervorgeht. Die Risikobewertung wird daher zur Bewertung der akuten Toxizität mit diesem Ergebnis durchgeführt. Ansonsten werden zur Bewertung der Vögel- und Säuger-Toxizität die Wirkstoffergebnisse herangezogen. Ein annehmbares Risiko kann nachgewiesen werden, auch unter Berücksichtigung möglicher sekundärer Effekte durch eine Vergiftung über die Nahrungskette. Bei den Gewässerorganismen stammt der bewertungsrelevante Endpunkt, wie schon im Wirkstoffteil erläutert, aus der langfristigen Mittelstudie an Daphnien. Es zeigt sich bei Algen und Daphien eine leicht erhöhte Toxizität des Präparates. Ein akzeptables Risiko für Gewässerorganismen kann demonstriert werden. Aus den vorliegenden Tests an Nichtzielarthropoden erwies sich der Standardtest (2D) an T. pyri mit einer ER 50 von 9,6 g as/ha als bewertungsrelevant. Die Risikobewertung ergibt, dass mit keinen unannehmbaren Effekten für Nichtzielarthropoden in angrenzenden Flächen zu rechnen ist. Auch für Regenwürmer kann ein annehmbares Risiko unter Berücksichtigung der vorliegenden Ergebnisse nachgewiesen werden. Es liegen Tests zum Mittel und zwei Metaboliten an Springschwänzen vor, sowie ein Streuabbautest mit dem Mittel. Unannehmbare Auswirkungen auf die Streuzersetzergemeinschaft sind nicht zu erwarten. Der Mitteltest an Nichtzielpflanzen ergab keine relevante Toxizität mit ER 50 -Werten > 300 g/ha und damit ein akzeptables Risiko. Hinweis zur Kennzeichnung des Präparates : N und R 51/53 Antrag: / SVA am:

13 3 Anwendungen 001 Weinrebe - Echter Mehltau (Uncinula necator) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Weinbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Echter Mehltau (Uncinula necator) Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Weinrebe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Nutzung als Tafel- und Keltertraube Stadium der Kultur 15 bis 81 Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Abstand 10 bis 14 Tage Anwendungstechnik spritzen oder sprühen Aufwand - Basisaufwand 0,08 l/ha in maximal 400 l Wasser/ha - ES 61 0,16 l/ha in maximal 800 l Wasser/ha - ES 71 0,24 l/ha in maximal 1200 l Wasser/ha - ES 75 0,32 l/ha in maximal 1600 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen WW750 NW642 WH950 WW7091 Wartezeiten 28 Tage Freiland: Weinrebe (Tafeltrauben) 35 Tage Freiland: Weinrebe (Keltertrauben) Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorliegenden und für eine Bewertung ausreichenden Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass nach bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine Rückstände oberhalb des für Penconazol in Trauben festgesetzten Rückstandshöchstgehalts von 0.2 mg/kg zu erwarten sind. Antrag.: / SVA am:

14 002 Weinrebe - Schwarzfäule (Guignardia bidwellii) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Weinbau Schwarzfäule (Guignardia bidwellii) Weinrebe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Nutzung als Tafel- und Keltertraube Stadium der Kultur 15 bis 81 Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 4 - für die Kultur bzw. je hr 4 Abstand 10 bis 14 Tage Anwendungstechnik spritzen oder sprühen Aufwand - Basisaufwand 0,08 l/ha in maximal 400 l Wasser/ha - ES 61 0,16 l/ha in maximal 800 l Wasser/ha - ES 71 0,24 l/ha in maximal 1200 l Wasser/ha - ES 75 0,32 l/ha in maximal 1600 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642 WW750 Wartezeiten 28 Tage Freiland: Weinrebe (Tafeltrauben) 35 Tage Freiland: Weinrebe (Keltertrauben) Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: / SVA am:

15 003 Kernobst - Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Obstbau Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) Kernobst Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium der Kultur ab 60 Anwendungszeitpunkt Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je hr 3 Abstand Anwendungstechnik Aufwand Kennzeichnungsauflagen WW750 WH950 WW7091 NW642 WH915 Wartezeiten 14 Tage Freiland: Kernobst Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 6 bis 10 Tage spritzen oder sprühen 0,125 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorliegenden und für eine Bewertung ausreichenden Rückstandsuntersuchungen zeigen, dass nach bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine Rückstände oberhalb des für Penconazol in Kernobst festgesetzten Rückstandshöchstgehalts von 0.2 mg/kg zu erwarten sind. Antrag.: / SVA am:

16 N NB6641 NN134 NN1513 NN161 NN165 NN170 NN1842 NW262 NW265 NW468 NW642 RK051 RX036 SB001 SB110 SE110 SF SP001 SX002 SX026 SX035 SX039 SX046 SX057 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Umweltgefährlich Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 36 : Reizt die Augen Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Antrag.: / SVA am:

17 WH915 WH950 WW7091 WW750 Xi In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Reizend noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

18 BVL-Bewertungsbericht ZAA /00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 100 g/l Penconazol (0655) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Penconazol: Stand

19 ISO common name Penconazole BVL No CIPAC No. 446 CAS No CH 3 EEC No. -- CH 2 CH 2 N Cl CH CH 2 N Function fungicide Cl N Molecular formula and molecular mass C 13 H 15 Cl 2 N g/mol Chemical name (IUPAC) Chemical name (CA) (RS)-1-[2-(2,4-dichlorophenyl)pentyl]-1H-1,2,4-triazole 1-[2-(2,4-dichlorophenyl)pentyl]-1H-1,2,4-triazole FAO-Specification - Minimum purity of the active substance as manufactured Identity of relevant impurities in the active substance as manufactured 950 g/kg (RL 2009/77/EC) none Stand

20 Physical and chemical properties of the active substance penconazole Section (Annex point) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.1) B (IIA 2.2) B (IIA 2.3) B (IIA 2.3) B (IIA 2.4) Study Melting point, freezing point or solidification point Purity [%] Method Results Comments Reference 99.5 EEC A 1 (capillary method) Boiling point 99.5 EEC A 2 (DSC) Temperature of decomposition or sublimation EEC A 2 (DSC) OECD 113 (DTA) Relative density 99.5 EEC A 3 (air comparison pycnometer) Vapour pressure 99.5 EEC A 4 (gas saturation Volatility, Henry's law constant Appearance: physical state C to 61.0 C LOEP Das, 1999 (E ) (CHE ) > 360 C LOEP Das, 2000 (E ) Temperature of decomposition > 360 C No thermal event found between room temperature and 150 C, except the melting point of the substance (approx. 59 C) (CHE ) LOEP Das, 2000 (E ) (CHE ) Schürch, 1995 (E ) (CHE ) d 20 4 = 1.28 Füldner, 1999 (E ) (CHE ) Pa (25 C) LOEP Rordorf, 1988 (E ) method) (CHE ) Calculation 6.6 x 10 4 Pa m 3 mol 1 (20 C) LOEP Burkhard, 1995 (E ) (CHE ) Visual assessment powder powder with lumps Das, 2000 (E ) (CHE ) Das, 2000 (E ) (CHE ) Stand

21 Section (Annex point) B (IIA 2.4) B (IIA 2.4) B (IIA 2.5) Study Purity [%] Appearance: colour Appearance: odour 99.5 Spectra of purified active substance Method Results Comments Reference Visual assessment Olfactory assessment UV-VIS OECD 101 IR, NMR, MS white off-white odourless weak λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] ph neutral acidic basic No absorption maximum between 290 nm and 750 nm was observed. Spectra are consistent with given structure of penconazole. LOEP Das, 2000 (E ) (CHE ) Das, 2000 (E ) (CHE ) Das, 2000 (E ) (CHE ) Das, 2000 (E ) (CHE ) Oggenfuss, 1999 (E ) (CHE ) Stand

22 Section (Annex point) B (IIA 2.5) B (IIA 2.6) B (IIA 2.7) B (IIA 2.8) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) Study Spectra for impurities of toxicological, ecotoxicological or environmental concern Solubility in water Solubility in organic solvents Partition coefficient Purity [%] Method Results Comments Reference UV-VIS, IR, NMR, MS 99.5 OECD 105 EEC C 6 (flaskmethod) No toxicologically, ecotoxicologically or environmentally significant components g/l (20 C; ph 6.7) The ph has no effect on the water solubility of the compound in the ph range 4 to CIPAC MT acetone > 500 g / l dichloromethane > 500 g / l ethyl acetate > 500 g / l n-hexane 24 g / l methanol > 500 g / l octanol 400 g / l toluene > 500 g / l 99.5 OECD 107 EEC A 8 (shake flask method) all values in g/l at 25 C log P o/w = 3.72 at ph 5.65, 25 C the ph has no effect on the partition coefficient of the compound in the ph range 4 to 10 Hydrolysis rate 99.5 OECD 111 No significant hydrolysis of penconazole was observed at ph 4, 5, 7 and 9 at a concentration of about 2 mg/l at 50 C for an incubation time of up to 7 days Direct phototransformation in purified water [ 14 C] EPA, N, No photolysis study is required because all values are < 10 l / mol cm LOEP Jäkel, 1987 (E ) (CHE ) LOEP Kettner, 2000 (E ) (CHE ) LOEP Jäkel, 1987 (E ) (CHE ) Van der Gaauw, 2002 (E ) (CHE ) Roth, 1998 (E ) (CHE ) Stand

23 Section (Annex point) B (IIA 2.9) B (IIA 2.9) B (IIA 2.10) B (IIA 2.11) B (IIA 2.11) B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) B (IIA 2.14) B (IIA 2.15) Study Quantum yield of direct photodegradation Dissociation constant (pk a ) Stability in air, indirect phototransformation Purity [%] Method Results Comments Reference 99.5 OECD 112 (titration method) Atkinson calculation No quantum yield of direct photodegradation Summary in water has to be determined because the molar extinction coefficients of penconazole at wavelength 290 nm are < 10 l / mol cm pk a = 1.51 (20 C) LOEP Jäkel, 1987 (E ) DT 50 = 1.33 d (12 h-day) k = x cm 3 molecules 1 s 1 (OH-radical-conc.: 1.5 x 10 6 molecules cm 3 ) Flammability 96.1 EEC A 10 Penconazole technical was determined to be non-flammable. Auto-flammability 96.1 EEC A 16 Test substance did not ignite below or at the melting point of 59 C. Flash point EEC A 9 Not applicable (melting point > 40 C) Explosive properties Surface tension 96.1 OECD 115 EEC A 5 Oxidising properties 95.7 EEC A 14 Not explosive (heat: Koenen; shock: fall hammer; friction: friction test apparatus) mn/m (filtrates of 0.1 g/l suspension; 20 C) mn/m (filtrates of 0.01 g/l suspension; 20 C) (CHE ) Stamm, 1999 (E ) (CHE ) LOEP Schürch, 1995 (E ) (CHE ) Schürch, 1995 (E ) (CHE ) Schürch, 1995 (E ) (CHE ) LOEP Ryser, 1995 (E ) (CHE ) 96.1 EEC A 17 Non-oxidising LOEP Schürch, 1995 (E ) (CHE ) Stand

24 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Farbe gelb III2. 1 Geruch kampherartig III Explosionsfähigkeit EEC A 14 Explosive Das Mittel ist nicht properties III Brandfördernde Eigenschaften EEC A 17 Oxidising properties (solids) III2. 3 Flammpunkt EEC A 9 Flash-point 60 C III2. 3 Zündtemperatur (Flüssigkeit und EEC A 15 Autoignition 210 C Gase) temperature (liquids and gases) III ph-wert CIPAC MT 75.3 Determination of phvalues, ph of diluted and undiluted aqueous solutions III Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III Oberflächenspannung EEC A 5 Surface tension III Dichte, relative OECD 109 Density of liquids and solids III III Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur CIPAC MT 46.3 Accelerated storage, combined method CIPAC MT 46.3 Accelerated storage, combined method III Lagerstabilität bei niedriger CIPAC MT 39.1 Low Temperatur temperature stability, EC and solutions III Haltbarkeit bei GIFAP-technical Umgebungstemperatur monograph no. 17 III Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC explosiv Das Mittel besitzt keine brandfördernden Eigenschaften 6,7 4,4 mpa*s ( Temperatur: 40 C ) 7,5 mpa*s ( Temperatur: 20 C ) 33 mn/m ( Konzentration: 0,1 % ) 0,986 Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil in HDPE, PET, HDPE/PA und flourinated HDPE. ( Lagerdauer: bei 40 C / 8 Wochen ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil in Glas. ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) 0 max. ml Sediment 2 a ( sonstiges: COEX und HDPE ) 20 ml ( Konzentration: 1,7 %; Standzeit: nach 10 s ) - 7 -

25 III Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC III Verdünnungsstabilität CIPAC MT 20 Dilute emulsion stability III Emulsionsstabilität CIPAC MT 36.3 Emulsion characteristics and reemulsification properties III Emulsionsstabilität CIPAC MT 36.3 Emulsion characteristics and reemulsification properties III Emulsionsstabilität CIPAC MT 36.3 Emulsion characteristics and reemulsification properties III Emulsionsstabilität CIPAC MT 36.3 Emulsion characteristics and reemulsification properties III Reemulgierbarkeit CIPAC MT 36.3 Emulsion characteristics and reemulsification properties III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten 18 ml ( Konzentration: 1,7 %; Standzeit: nach 1 min ) 0 Gew. % 0 ml Rahm/Öl ( Konzentration: 0,1% und 1,7% mit CIPAC Wasser A und D; Standzeit: nach 0,5h, 2h und 24h ) < 8 ml Schaum ( Konzentration: 0,1% und 1,7% mit CIPAC Wasser A und D; Standzeit: nach 24,5 h ) 0 ml Rahm/Öl ( Konzentration: 0,1% und 1,7% mit CIPAC Wasser A und D; Standzeit: nach 24,5 h ) < 8 ml Schaum ( Konzentration: 0,1% und 1,7% mit CIPAC.Wasser A und D; Standzeit: nach 0,.5h, 2h und 24h ) Das Mittel ist reemulgierbar. ( Konzentration: 1,7 %; Temperatur: 30 C; Standzeit: nach 24 h; sonstiges: Bestimmt mit CIPAC-Wasser A ) zwei bis drei Mal mit klarem Wasser spülen Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Offen Die Laborergebnisse liegen noch nicht vor. Eine erste Untersuchung fand 1983 statt, damals in Ordnung! - 8 -

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