Notfallzulassung - Erfordernisse

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Notfallzulassung - Erfordernisse"

Transkript

1 Notfallzulassung - Erfordernisse Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

2 Übersicht Was bedeutet Notfallzulassung? Begründung einer Notfallsituation Was soll der Antrag beinhalten? Informationen und Hinweise Pflanzenschutzmittelregister 2

3 Was bedeutet Notfallzulassung? Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Artikel 53 ein Mitgliedstaat kann unter bestimmten Umständen für eine Dauer von höchstens 120 Tagen das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung zulassen, sofern sich eine solche Maßnahme angesichts einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr als notwendig erweist. [ 13 PMG 1997 : Ein Pflanzenschutzmittel kann in einer bestimmten Menge und für eine beschränkte und kontrollierte Anwendung unter Berücksichtigung von Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt zugelassen werden, wenn dies auf Grund einer unvorhersehbaren Gefahr notwendig ist, die mit anderen Mitteln nicht eingedämmt werden kann.] Abweichend von Art. 28 kann das Pflanzenschutzmittel einen Wirkstoff enthalten, der (noch) nicht genehmigt ist mit höchstens vier Monaten befristet Kommission und Mitgliedstaaten müssen darüber informiert werden In Österreich ca. 30 Notfallzulassungen/Jahr erteilt (ein Drittel davon für Anwendungen im biologischen Anbau) 3

4 Begründung einer Notfallsituation gegeben wenn: Indikationen zugelassener Pflanzenschutzmittel nicht oder nicht im ausreichenden Ausmaß existieren ein unvorhersehbares Auftreten bzw. eine nicht kontrollierbare Vermehrung eines Schadorganismus vorliegt alternative Bekämpfungsmöglichkeiten nicht vorliegen bzw. vertretbar sind 4

5 Begründung einer Notfallsituation Art, Ausmaß und Auswirkung der Gefahr - belegt mit aktuellen Zahlen und Fakten Beschreibung des Schadorganismus und Auswirkung auf die Kultur - Angabe der aktuellen Anbaufläche für die beantragte Kultur - Beschreibung und Ausmaß des Schadens bei Nicht-Zulassung des Mittels Beibringung einer Nutzen/Risikoabschätzung für die Anwendung des PSM einschließlich vergleichender Darstellung bereits bestehender Möglichkeiten der Bekämpfung Darstellung der ökonomischen Folgen für Primärproduktion und nachgeordnete Bereiche welche Maßnahmen wurden unternommen bzw. sind geplant, um in Österreich eine reguläre Zulassung oder Indikationserweiterung einer bestehenden Zulassung zu erhalten (Art 40, Art 33, Art 51) 5

6 Was soll der Antrag beinhalten? Erforderliche Angaben und Unterlagen Antrag in Form eines Anschreibens mit Bezug auf Art 53 der VO(EG) 1107/2009 Anwendungsbestimmungen (GAP-Formular) Detaillierte Zusammensetzung sowie aktuelle Sicherheitsdatenblätter der Formulierung und der Wirk- und Beistoffe (im Falle einer Neuzulassung) Zeitraum, für den die Zulassung erteilt werden soll 6

7 Was soll der Antrag beinhalten? Erforderliche Angaben und Unterlagen (Fortsetzung) Datenschutzbestimmungen gelten auch für Notfallzulassungen wenn erforderlich, Einverständniserklärung der Dateninhaber des Dossiers für den/die Wirkstoffe bzw. Formulierung (Annex II +III) bei rückstandsrelevanten Kulturen, Einhaltbarkeit der geltenden MRLs beachten (gegebenenfalls Abklärung mit der AGES vor Antragstellung) Angaben zur Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit sofern vorhanden Informationen, ob das Pflanzenschutzmittel/die beantragte(n) Indikation(en) in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist/sind; gegebenenfalls Übermittlung des Bewertungsberichtes bzw. Zulassungsbescheides (in Englisch oder Deutsch) Ausmaß der für Österreich vermutlich zu behandelnden Flächen (Aufteilung nach Bundesländern) Unterstützende Unterlagen wie z.b. eine Stellungnahme einer Interessensvertretung 7

8 Informationen und Hinweise Antragsart: - Neuzulassung - Indikationserweiterungen einer bestehenden österreichischen Zulassung Antragsteller kann sowohl der Zulassungsinhaber aber auch z.b. landwirtschaftliche Berufsorganisation sein Begründung sollte aktuell, ausreichend belegt und nachvollziehbar sein wenn Anträge mehrere Jahre hintereinander gestellt werden, ist ein aktueller Stand der Vorbereitungen zur Einreichung eines regulären Antrages beizubringen Antragsformular geplant für

9 Pflanzenschutzmittelregister Zeitversetzte Eintragung in das Pflanzenschutzmittelregister Zulassung wurde bereits erteilt, wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam Es wurden mehrere Indikationen zugelassen, für die aufgrund der unterschiedlichen Anwendungszeitpunkte die Frist für die einzelnen Indikationen individuell festgesetzt werden muss 9

10 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 10

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche

Mehr

Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009

Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr.1107/2009 Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 11.05.2016 www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit

Mehr

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 www.ages.at

Mehr

Verfahrensfragen. Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel. Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES,

Verfahrensfragen. Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel. Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, Verfahrensfragen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 11.05.2016 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Mehr

Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen

Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit

Mehr

Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni

Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln. Ute Lachermeier - 12.Juni Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln Ute Lachermeier - 12.Juni 2013 1 Rechtliche Grundlagen im Pflanzenschutz / Zulassungen von PS-Mitteln 1. Änderungen im neuen Pflanzenschutzgesetz

Mehr

Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009

Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Vergleichende Bewertung gemäß Art. 50 der VO (EG) Nr. 1107/2009 Übersicht Gesetzliche Grundlagen / Guidelines Verfahrensablauf in Deutschland Notwendige Unterlagen Schlussbetrachtung 8. Juni 2016 Seite

Mehr

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Mehr

Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen

Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit und

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17

Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 19.11.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 309/17 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1165/2013 R KOMMISSION vom 18. November 2013 zur des Wirkstoffs Orangenöl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des

Mehr

Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung

Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Grundwasserbewertung von Pflanzenschutzmitteln in der Zulassung Mag. Christiane Pöttinger Institut für Pflanzenschutzmittel Grundwasserfachtage Leibnitz (Wagna), 14./15. Mai 20120 Österreichische Agentur

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 18. Juli 2003 Teil II 332. Verordnung: Pflanzenschutzmittelgebührentarif 2003

Mehr

Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV) Änderung vom 31. Oktober 2018 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Pflanzenschutzmittelverordnung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 21.9.2018 DE L 238/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1264 DER KOMMISSION vom 20. September 2018 zur Erneuerung der für den Wirkstoff Pethoxamid gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 19.2.2014 Amtsblatt der Europäischen Union L 48/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 151/2014 R KOMMISSION vom 18. Februar 2014 zur Genehmigung des Wirkstoffs

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 24/6 DE 30.1.2016 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/125 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 über die von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 2, 3 und 11 (Text

Mehr

Informationsveranstaltung für die Antragsteller Beantwortung von Fragen der Antragsteller

Informationsveranstaltung für die Antragsteller Beantwortung von Fragen der Antragsteller Informationsveranstaltung für die Antragsteller 16.06.2015 Beantwortung von Fragen der Antragsteller ZV1 Verfahren Können später als nach der ersten Bewertungsphase noch weitere Forderungen durch die Bewertungsbehörden

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 30.1.2016 DE L 24/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/124 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 zur von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung

Mehr

Hildegard Barcza-Leeb e.h.

Hildegard Barcza-Leeb e.h. p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien Verteiler Wirtschaftsbeteiligte Pflanzenschutzmittel Datum: 23.09.2014 Kontakt: Barcza-Leeb, Schinnerl

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 12.12.2014 DE L 355/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1316/2014 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2014 zur des Wirkstoffs Bacillus amyloliquefaciens subsp.

Mehr

Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle

Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle Johann Kohl Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 162/38 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1115 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Erneuerung der für den Wirkstoff Propoxycarbazon gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments

Mehr

Zulassungen nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 i. V. m. 22 PflSchG

Zulassungen nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 i. V. m. 22 PflSchG Zulassungen nach Art. 51 EU-VO 1107/2009 i. V. m. 22 PflSchG Kirsten Köppler, Saskia Hasenfuß, Freya Holzwarth, Hans-Georg Funke Pflanzenschutz im Obstbau, LTZ Augustenberg, Karlsruhe Das EU-Pflanzenschutzpaket

Mehr

55. Mitgliederversammlung des Verbandes Niedersächsischer Saatgutvermehrer e.v.

55. Mitgliederversammlung des Verbandes Niedersächsischer Saatgutvermehrer e.v. 55. Mitgliederversammlung des Verbandes Niedersächsischer Saatgutvermehrer e.v. Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Lückenindikation in der Saatgutvermehrung Hannover, 06.05.2008, Dr. Carolin v. Kröcher

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 14.5.2014 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 492/2014 R KOMMISSION vom 7. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 27.8.2016 DE L 232/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1429 DER KOMMISSION vom 26. August 2016 zur Genehmigung des Wirkstoffs Bacillus amyloliquefaciens

Mehr

Einsatz von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind

Einsatz von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Einsatz von PSM auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes, 17 Pflanzenschutzgesetz Dr. Martina Erdtmann-Vourliotis 6. Juni

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche

Mehr

Maisbeizmittel. Pflanzenschutzmittelrechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in Österreich

Maisbeizmittel. Pflanzenschutzmittelrechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in Österreich Maisbeizmittel Pflanzenschutzmittelrechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in Österreich J. Kohl, R. Womastek Institut für Pflanzenschutzmittel Wien, 16.03.2012 www.ages.at Österreichische Agentur

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 21/74 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/105 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2016 zur von Biphenyl-2-ol als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 4, 6 und 13 (Text von Bedeutung

Mehr

LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG

LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Neßlerstr. 25, 76227 Karlsruhe Weinbauverband Württemberg e.v. Hirschbergstr. 2 74189 Weinsberg

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015 p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Österreich Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015 Pflanzenschutzmittelgebührentarif

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 299/10 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1090/2014 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2014 zur von Permethrin als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 (Text von Bedeutung

Mehr

L 330/6 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN

L 330/6 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN L 330/6 Amtsblatt der Europäischen Union 9.12.2008 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/113/EG R KOMMISSION vom 8. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks mehrerer Mikroorganismen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER

Mehr

Das Konzept der Biozidproduktfamilie. Dr. Annette Plachetka BAuA

Das Konzept der Biozidproduktfamilie. Dr. Annette Plachetka BAuA Dr. Annette Plachetka BAuA Biozidproduktfamilie Eine Zulassung kann erteilt werden für ein einziges Biozidprodukt (BP) eine Biozidproduktfamilie (BPF) oder Artikel 17(3), Biozid-Verordnung (BPR) Biozidproduktfamilie

Mehr

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit www.ages.at Weniger Wirkstoffe? Fakten Ursachen - Konsequenzen Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Bereich Ernährungssicherung

Mehr

Wirkstoffbewertung in der EU und weitere Entwicklung im Genehmigungsverfahren von Glyphosat

Wirkstoffbewertung in der EU und weitere Entwicklung im Genehmigungsverfahren von Glyphosat Wirkstoffbewertung in der EU und weitere Entwicklung im Genehmigungsverfahren von Glyphosat BfR-Symposium zur Sicherheit von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, 20. Jänner 2014, ICC Berlin Rechtlicher

Mehr

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012 p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, A-1220 Wien Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012 Pflanzenschutzmittelgebührentarif

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017 Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Österreich Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017 Pflanzenschutzmittelgebührentarif 2017 - PGT 2017 Präambel Gebührentarif des Bundesamtes

Mehr

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen. Aktueller Stand der Genehmigungssituation

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen. Aktueller Stand der Genehmigungssituation Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen Aktueller Stand der Genehmigungssituation Gliederung Umsetzung der Richtlinie 2009/128 EG in Deutschland Umsetzung in Deutschland - Genehmigung nach

Mehr

How To Get A New

How To Get A New Erneuerung der Zulassung nach Art. 43 Antragstellerkonferenz 16. Juni 2015 Art. 43 Aktuelle Situation Noch kein abgestimmtes EU Guidance Dokument Letzte Beratungen in Dublin (2. 4. Juni 2015) Neufassung

Mehr

Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand

Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand Hermann Götsch, Lebensministerium Seite 1 27.09.2010 Vorschlag

Mehr

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 30.12.2017 L 351/55 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2468 R KOMMISSION vom 20. Dezember 2017 zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern

Mehr

Durchführungsverordnung der Kommission zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat und die daraus folgenden rechtlichen Schritte

Durchführungsverordnung der Kommission zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat und die daraus folgenden rechtlichen Schritte Durchführungsverordnung der Kommission zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat und die daraus folgenden rechtlichen Schritte Mag. Josefine Sinkovits Bundesamt für Ernährungssicherheit

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den XXX [ ](2016) XXX draft ANNEX 1 ANHANG

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den XXX [ ](2016) XXX draft ANNEX 1 ANHANG EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2016) XXX draft ANNEX 1 ANHANG [ ] DE DE ANHANG [ ] DE ANHANG Die Verordnung (EG) Nr. 771/2008 der Kommission wird wie folgt geändert: (1) Dem Artikel 1 wird

Mehr

Formale Voraussetzungen Update

Formale Voraussetzungen Update Formale Voraussetzungen Update Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 27.03.2014 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 107/24 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/725 DER KOMMISSION vom 24. April 2017 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments

Mehr

L 109/4 Amtsblatt der Europäischen Union

L 109/4 Amtsblatt der Europäischen Union L 109/4 Amtsblatt der Europäischen Union 19.4.2013 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 354/2013 R KOMMISSION vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen

Mehr

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 089405/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA

Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte Dr. Jessica Jordan BAuA Biozide - Definition Biozide Biozide Wirkstoffe (WS) Produkte (BP) Definition eines BP Teil 1 dazu bestimmt, Schadorganismen zu bekämpfen

Mehr

KREATIVES EUROPA ( ) Unterstützung des Marktzugangs

KREATIVES EUROPA ( ) Unterstützung des Marktzugangs KREATIVES EUROPA (2014-2020) UNTERPROGRAMM MEDIA AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN EACEA/17/2016 Unterstützung des Marktzugangs WICHTIGER HINWEIS: Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung

Mehr

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR) 30.4.2016 DE L 116/3 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/672 DER KOMMISSION vom 29. April 2016 zur von Peressigsäure als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4,

Mehr

KOMMISSION (2003/701/EG)

KOMMISSION (2003/701/EG) 8.10.2003 L 254/21 KOMMISSION ENTSCHEIDUNG R KOMMISSION vom 29. September 2003 zur Festlegung gemäß Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates des Formulars für die Darstellung der

Mehr

Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel

Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmittel Gottfried Besenhofer Antragstellerkonferenz, April 2017, Wien Institut für Pflanzenschutzmittel Inhaltsüberblick

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Cuprofor flow Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR) L 260/3 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1550 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2018 zur Erneuerung von Benzoesäure als in Futtermitteln für Absetzferkel und Mastschweine und zur Aufhebung der

Mehr

Bescheid. Gori 17 Imprägniergrund

Bescheid. Gori 17 Imprägniergrund Firma Dyrup A/S Gladsaxevej 300 DK-2860 Søborg Dänemark Datum: 22.01.2013 Kontakt: Dr. Plattner Fachbereich: Biozid-Produkte T: +43 (1) 515 22 2346; Fax DW 7352 E-Mail: edmund.plattner@lebensministerium.at

Mehr

11799/AB. vom zu 12432/J (XXV.GP)

11799/AB. vom zu 12432/J (XXV.GP) 11799/AB vom 11.05.2017 zu 12432/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin Zl. LE.4.2.4/0078-RD 3/2017 des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 8. Mai 2017 Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr.

Mehr

Pflanzenschutzrecht. Notfallzulassung von Feldmausködern als Problemlösung?

Pflanzenschutzrecht. Notfallzulassung von Feldmausködern als Problemlösung? Pflanzenschutzrecht Notfallzulassung von eldmausködern als Problemlösung? Gliederung eldmausbefall Notfallzulassung Wie gefährlich sind die Mittel? Genehmigungsverfahren in Sachsen Ausblick Zusammenfassung

Mehr

Verwendung von PSM - Ergebnis Statistikprojekt

Verwendung von PSM - Ergebnis Statistikprojekt Verwendung von PSM - Ergebnis Statistikprojekt Gottfried Besenhofer 11.05.2016 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Inhaltsübersicht EU-VO Nr. 1185/2009 über Statistiken

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 5.6.2015 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/864 R KOMMISSION vom 4. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 20/19

Amtsblatt der Europäischen Union L 20/19 22.1.2005 Amtsblatt der Europäischen Union L 20/19 RICHTLINIE 2005/3/EG DER KOMMISSION vom 19. Januar 2005 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Imazosulfuron,

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 148/16 10.6.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/981 R KOMMISSION vom 7. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren zur Konsultation

Mehr

Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß

Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhalt Ausnahmen von der Zulassung Reichweite von Ausnahmen Lagerware Recycling Vollständiges Verbot mit Erlaubnisvorbehalt DEHP HBCDD Lagerung Verdünnen Herstellung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 23.6.2017 L 162/3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1110 R KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren für die Zulassung

Mehr

Stand und Ablauf des europäischen Zulassungsverfahrens für. Glyphosat Position des Bundes

Stand und Ablauf des europäischen Zulassungsverfahrens für. Glyphosat Position des Bundes Stand und Ablauf des europäischen Zulassungsverfahrens für Glyphosat Position des Bundes Inhalt Rechtlicher Hintergrund Historie Glyphosat von 1970 bis 2015 Die weiteren Schritte 23. September 2015 Seite

Mehr

PSM Antragstellerkonferenz 2017

PSM Antragstellerkonferenz 2017 PSM Antragstellerkonferenz 2017 Ergebnis Kundenbefragung 2016 Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Durchführung im April 2016 28 Fragen 198 Kunden (großteils Antragsteller) wurden angeschrieben;

Mehr

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienstsitz Braunschweig Postfach 15 64 38005 Braunschweig Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Pflanzenschutz - Lange Point

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 167/17

Amtsblatt der Europäischen Union L 167/17 19.6.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 167/17 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 564/2013 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2013 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union 4.1.2019 DE L 2/21 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/12 DER KOMMISSION vom 3. Januar 2019 zur von L-Arginin als in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

Mehr

Antrag auf erneute Zulassung. Artikel 43

Antrag auf erneute Zulassung. Artikel 43 Antrag auf erneute Zulassung Artikel 43 Themen Notifizierung Antragstellung GAP-Änderungen Cat. 4 Studien Gegenseitige Anerkennung Zulassungen nach 91/414 Antragstellerkonferenz Claudia Bock Artikel 43

Mehr

Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich. Übersicht zu rechtlichen Grundlagen

Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich. Übersicht zu rechtlichen Grundlagen Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich Übersicht zu rechtlichen Grundlagen Dieser Folder gibt Ihnen einen Überblick über das geltende Pflanzenschutzmittelrecht und dessen Regelungsinstrumente.

Mehr

Vorschlag für eine. VERORDNUNG DER KOMMISSION (EG) Nr.../...

Vorschlag für eine. VERORDNUNG DER KOMMISSION (EG) Nr.../... Vorschlag für eine VERORDNUNG DER KOMMISSION (EG) Nr..../... vom [ ] bezüglich einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen

Mehr

Pflanzenschutzmittel und Grundwasser aus der Sicht des Lebensministeriums

Pflanzenschutzmittel und Grundwasser aus der Sicht des Lebensministeriums Pflanzenschutzmittel und Grundwasser aus der Sicht des Lebensministeriums DI Paul Schenker, Dr. Robert Fenz Abteilung VII/1 - Nationale Wasserwirtschaft Hier steht ein thematisches Foto Seite 1 02.12.2012

Mehr

Optimierung der Verfahren aus Sicht der gesundheitlichen Bewertung. Was können die Antragsteller und Bewertungsbehörden tun?

Optimierung der Verfahren aus Sicht der gesundheitlichen Bewertung. Was können die Antragsteller und Bewertungsbehörden tun? BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Optimierung der Verfahren aus Sicht der gesundheitlichen Bewertung Was können die Antragsteller und Bewertungsbehörden tun? Bernd Stein & Claudia Norr Überblick Harmonisierung

Mehr

Einstufung und Kennzeichnung neu. Wo stehen wir?

Einstufung und Kennzeichnung neu. Wo stehen wir? Einstufung und Kennzeichnung neu Wo stehen wir? Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit und

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1) Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzamt Berlin PflA PK 2/3 Mohriner Allee 137 12347 Berlin Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Mehr

Zulassungsverfahren im Rahmen der neuen Biozid-Verordnung. Dr. Jessica Jordan BAuA, FG 5.3

Zulassungsverfahren im Rahmen der neuen Biozid-Verordnung. Dr. Jessica Jordan BAuA, FG 5.3 Zulassungsverfahren im Rahmen der neuen Biozid-Verordnung Dr. Jessica Jordan BAuA, FG 5.3 2 Zulassungsverfahren Nationale Zulassung Unionszulassung Gegenseitige Anerkennung Zulassung gleicher BP Vereinfachtes

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom 29.09.2010 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Fristen

Mehr

(Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

(Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) 30.4.2015 L 112/81 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/700 R KOMMISSION vom 24. April 2015 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON87708

Mehr

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR) L 69/18 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/447 R KOMMISSION vom 14. März 2017 zur der Zubereitung aus Bacillus subtilis (DSM 5750) und Bacillus licheniformis (DSM 5749) als in Futtermitteln

Mehr

Zulassung und Registrierung von homöopathischen Arzneispezialitäten

Zulassung und Registrierung von homöopathischen Arzneispezialitäten Zulassung und Registrierung von homöopathischen Arzneispezialitäten MMag.Dorothea Punzengruber Institut Zulassung & Lifecylemangement Regulatory Affairs nationale Verfahren AGES-Gespräch 26.11.2009 www.ages.at

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Pflanzenschutzdienst Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 276/22 26.10.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1945 R KOMMISSION vom 19. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Mitteilungen von und an Wertpapierfirmen, die eine Zulassung

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 289/33

Amtsblatt der Europäischen Union L 289/33 DE 31.10.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 289/33 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1060/2013 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2013 zur von Bentonit als in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1051 7. Wahlperiode 13.09.2017 GESETZENTWURF der Fraktionen der CDU und SPD Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes A

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

Marktkontrollen von Pflanzenschutzmitteln durch die Bundesländer und das BVL

Marktkontrollen von Pflanzenschutzmitteln durch die Bundesländer und das BVL 2. Workshop Produktchemie des BVL Marktkontrollen von Pflanzenschutzmitteln durch die Bundesländer und das BVL Dr. Claudia Vinke 9. März 2011 Seite 1 Der Markt für Pflanzenschutzmittel Rechtmäßig gehandelt

Mehr

9365/AB. vom zu 9882/J (XXV.GP)

9365/AB. vom zu 9882/J (XXV.GP) 9365/AB vom 06.09.2016 zu 9882/J (XXV.GP) 1 von 6 Frau Präsidentin Zl. LE.4.2.4/0125-RD 3/2016 des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 5. September 2016 Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr.

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES Brüssel, den 4.6.2010 KOM(2010)298 endgültig 2010/0156 (NLE) zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen,

Mehr

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Gebührentarif gemäß dem Arzneimittelgesetz

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Gebührentarif gemäß dem Arzneimittelgesetz Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Gebührentarif gemäß dem Arzneimittelgesetz Auf Grund des 79 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert

Mehr

L 330/14 Amtsblatt der Europäischen Union

L 330/14 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 330/14 Amtsblatt der Europäischen Union 30.11.2012 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1119/2012 DER KOMMISSION vom 29. November 2012 zur Zulassung der Zubereitungen aus Pediococcus acidilactici CNCM

Mehr